Darum  finden  wir  in  einer  Epoche,  die  sonst  in  anderen
Literaturzweigen  wenig  fruchtbar  war,  jene  Reihe  der
größten  Juristen,  aus  deren  Aussprüchen  im  6.  Jahrhundert
  die  Pandekten  und  Institutionen  zusammengesetzt
  wurden,  wie  Gajus,  Ulpian,  Papinian  usw.

Das  erste  Moment  bei  der  Entwicklung  des  Rechtes
war  das,  daf3  Männer  von  juridischem  Genius  die  ursprünglich
  römischen  Rechtsideen  ausbildeten;  das
zweite,  daß  die  regelmäßig  ausgebildeten  Rechtsideen
durch  die  Kaiser  Gesetzeskraft  erhielten,  wodurch  dieses
Recht,  wie  es  die  Konstitutionen  enthielten,  zugleich
einen  wissenschaftlichen  Inhalt  bekam.  Das  dritte,  für
die  Menschheit  höchst  wichtige  Moment  war,  daß  das
römische  Recht  infolge  seiner  wissenschaftlichen  Entwicklung
  das  Partikuläre,  was  ihm  noch  anklebte,  abstreifte
  und  eine  hohe  allgemeine  Bedeutung  dadurch
gewann.  Auf  diese  Weise  entstand  nun  das  jus  gentium
in  diesem  Sinne,  nämlich  als  das  römische  Recht,  welches
applikabel  gemacht  worden  war.  Ew.  Majestät  sehen
hieraus,  welche  Wichtigkeit  es  hat,  daß  ein  richtig  entwickeltes
  Recht  von  Partikularitäten  freigemacht  werde,
welche  dessen  Anwendung  auf  andere  Nationen  stören,
wie  es  bei  dem  römischen  Rechte  der  Fall  gewesen  war.
Man  kann  behaupten,  daß  das  römische  Recht  die  größte
Produktion  des  römischen  Reiches  überhaupt  war.

3.  Gründung  dermonarchischen  Verfassung
und  einer  durchgreifenden  Verwaltung

In  dem  Kampfe  zwischen  Augustus  und  Antonius,
der  vielleicht  ein  Kampf  zwischen  dem  okzidentalen  und
orientalen  Prinzip  war,  blieb  zwar  Augustus  Sieger  und
kumulierte  darauf  die  wichtigsten  republikanischen  Würden
  in  seiner  Person;  allein  er  hätte  niemals  daran  denken
  können,  sich  König  zu  nennen,  und  erfand  den  Titel
Augustus,  das  ist:  der  Verehrungswürdige.  Mit  einem

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