Oixovuevn)  zusammenströmte,  und  auf  welchen  dem
Christentum  jene  doktrinelle  Grundlage  gegeben  wurde,
aufder  wir  heutzutage  noch  stehen.  Dieses  höchstwichtige
Institut  gab  dem  Christentum  auch  eine  größere  Repräsen&gt;
tation  für  die  Doktrin,  wie  sie  noch  nicht  dagewesen  war,
und  während  die  Staatsverfassung  sich  zur  Absolutheit
ausbildete,  tratin  der  Kirche  eine  ganzandere  Erscheinung
hervor,  nämlich  die  der  Selbstregierung  und  Selbstbestimmung
  von  unten  her,  welche,  alles  zusammenfassend,  wieder
  neben  dem  großen  Staate  ein  eigenes  Reich  bildete.

Das  Christentum  war  bereits,  bald  unter  der  Ver:
folgung,  bald  unter  der  Konnivenz  der  Kaiser,  ziemlich
weit  verbreitet  worden,  als  Kaiser  Konstantin  in  der  Mitte
des  vierten  Jahrhunderts  es  in  seinem  Interesse  fand  oder
durch  irgendeinen  uns  unbekannten  Umstand  bewogen
wurde,  das  Christentum  anzunehmen.  Es  war  für  ihn  von
der  größten  Wichtigkeit,  sich,nachdem  er  alsImperator  an
der  Spitze  der  Armee  und  als  Regent  an  der  Spitze  der  von
ihm  eingerichteten  Verwaltung  stand,  auch  an  die  Spitze
dieser  neuen  Organisation  zu  stellen.  Er  begriff  auch  die
hohe  Bedeutung  dieses  Schrittes  und  gerierte  sich  als  ober:
sten,  sozusagen  äußeren  Bischof  der  Kirche,  wodurch  erst
die  Einheit  des  Reiches  zum  vollständigen  Abschluß  kam.

Dadurch  aber  wurde  zu  gleicher  Zeit  auch  die  Kirche,die
bisher  noch  keine  Einheit  gewesen  war,  zu  einer  großen
Genossenschaft  erhoben;  denn  die  römischen  Bischöfe
waren  damalsnoch  weit  eentferntdavon,  sich  als  Oberhäup-=ter
  der  Kirche  zu  betrachten;  vielmehr  standen  die  Patriarchen
  gemeinschaftlich  unter  den  Kaisern,  obwohl  sie  sich
in  geistlicher  Beziehung  nicht  viel  von  ihnen  dreinreden
ließen.

Da  nun  entstand  die  Frage:  sollte  das  Christentum  in
diesem  doch  immer  engen  Bezirke  des  römischen  Reiches
eingeschränkt  bleiben  ?

Das  römische  Reich  barg  eine  Menge  Mißstände  in
seinem  Schoße.  Hierzu  muß  man  vor  allem  die  verderbliche,
  viel  zu  gewaltsam  eingreifende  Verwaltungrechnen.

3  Ranke,  Die  Epochen  der  neueren  Geschichte.  Nr.  290—292  33