schluß  brachte.  Er  kodifizierte  das  römische  Recht,  dessen
lebendige  Fortbildung  unter  dem  Einströmen  der  Barbaren
  aufgehört  hatte,  gerade  in  dem  rechten  Moment
zu  zwei  großen  Sammlungen,  so  daß  dieses  ursprüngliche
  Werk  des  römischen  Geistes,  an  dem  derselbe  jahrhundertelang
  gearbeitet  hatte,  erst  zur  Zeit  des  Umsturzes
der  römischen  Weltherrschaft  zu  einer  festen  Gestaltung
gedieh.  Wir  sehen  auch  hier  die  Beobachtung  bestätigt,
daß,  solange  die  Geister  im  fortwährenden  Bilden  und
Schaffen  begriffen  sind,  sie  an  eine  Fixierung  der  Dinge
nicht  denken,  daß  vielmehr  erst  dann,  wenn  die  Epoche
erschienen  ist,  in  welcher  der  lebendige  Trieb  fehlt,  sich
Leute  finden,  die  mit  dem  Sammeln  sich  abgeben.  Die
Sammler  der  justinianischen  Zeit  suchten  unter  der
Masse  des  vorliegenden  Stoffes  dasjenige  hervor,  was
ihnen  am  besten  zu  sein  schien,  und  dieses  wurde  von
Justinian  für  das  allein  gültige  Gesetz  des  römischen
Reiches  erklärt.

Daran  war  freilich  nicht  zu  denken,  daß  schon  die  damaligen
  Germanen  Lust  gehabt  hätten  oder  auch  nur
fähig  gewesen  wären,  unter  diesen  Gesetzen  zu  leben.
Der  Westgotenkönig  Athaulf,  der  Nachfolger  Alarichs,
sprach  es  offen  aus,  wie  er  aus  Italien  nach  Gallien  ging,
er  würde  das  römische  Reich  in  ein  gotisches  verwandeln,
  wenn  seine  Goten  nur  auch  unter  Gesetzen,  wie
die  Römer,  leben  wollten.  Fine  gewisse  Summe  legaler
Finrichtungen  aber  erwies  sich  nunmehr  als  unentbehr:-lich.
  Es  wurde  daher  unter  diesen  Nationen  eine  eigentümliche
  Art  von  Gesetzesbildung  versucht,  die  dahin
abzielte,  die  beiden  nebeneinander  lebenden  Völker,
Germanen  und  Romanen,  in  eine  einzige  Genossenschaft
zu  verbinden.  Diese  Bedeutung  haben  die  Leges  oder
Volksrechte  der  Westgoten,  Burgunder,  Franken  usw.
Das  am  meisten  in  die  Augen  Fallende,  was  uns  bei
diesen  Gesetzen  entgegentritt,  ist  das  sogenannte  Wer:
geld,  welchem  die  Auffassung  zugrunde  liegt,  daß  nicht
der  Staat,  sondern  die  Familie  des  Ermordeten  oder  sonst

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