Beschädigten  bei  solchen  Kriminalfällen  beteiligt  sei,
eine  Auffassung,  welche  der  römischen  Staatsidee  schnurstracks
  entgegenläuft.  So  barbarisch  nun  auch  diese  Kom-&gt;
bination  von  Rechtssätzen  sich  ausnahm,  so  war  sie
doch  ein  Fortschritt  des  gesetzlichen  Geistes,  und  es  ist
dieselbe  eines  der  wichtigsten  Ereignisse  dieser  Zeit,  aus
welchem  wir  gleichfalls  die  Propagation  der  Weltidee
wahrnehmen  können.

Wie.  aber  konnten  nun  diese  Länder  im  übrigen  regiert
werden,  und  wie  wurden  sie  regiert?  Von  der  altrömis
schen  Verwaltung  war  überall  noch  vieles  bestehen  ge»
blieben,  was  die  germanischen  Könige  zur  Vermehrung
ihrer  Macht  benutzten  und  annahmen.  Hierzu  gehört
namentlich  die  Organisation  der  Finanzverwaltung,  wel:
che  für  die  Könige  sehr  einträglich  war,  da  nicht  die
Germanen,  wohl  aber  die  Provinzialen  der  tributaria
sollicitudo  unterworfen  waren!).  Also  auch  die  Idee
der  römischen  Verwaltung  ging  auf  den  germanischen
König  über,  was  um  so  mehr  zu  sagen  hatte,  als  die  germanischen
  Könige  einen  Ehrgeiz  darein  setzten,  sich
von  den  oströmischen  Kaisern  anerkennen  zu  lassen.  Die
ganze  spätere  absolute  Monarchie  beruht  auf  dem  Ge»
danken,  das  römische  Kaisertum  wiederherzustellen.  In
das  germanische  Königtum  aber,  wie  es  sich  in  der  späteren
  Zeit  entwickelte,  ging  außer  römischen  Elementen
insbesondere  das  germanische  Prinzip  über,  welches  die
Regierungsgewalt  für  ein  erbliches  Recht  hält,  was  bei
den  Römern  nicht  der  Fall  gewesen  war.

Nachdem  wir  von  der  Politik  gesprochen  haben,  müs»
sen  wir  jetzt  unseren  Blick  auf  die  Religion  und  Kultur
werfen,  um  auch  hier  die  Keime  der  modernen  Zeit  zu
entwickeln.

In  der  romanischen  Welt  war,  wie  oben  gesagt,  das
Vornehmste,  was  übriggeblieben  war,  die  Kirche,  die
durch  ihre  Verbindung  mit  der  Philosophie  und  Lite-%)

  Daher  kam  es  z.  B.,  daß  in  Frankreich  der  Adel  bis  zur
französischen  Revolution  steuerfrei  blieb.

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