SIEBENTER  VORTRAG)

erfen  wir,  teilweise  antizipierend,  einen  Blick

\  \  auf  die  großen  Gegensätze,  die  heutzutage  die
Welt  bewegen,  so  finden  wir  deren  Keime

schon  in  den  damaligen  Zeiten  gelegt.  Auf  der  einen  Seite
finden  wir  das  zentralisierte  römische  Reich  mit  seiner
Staatsidee  an  der  Spitze,  mit  seiner  Beamtenhierarchie,
die  trotz  ihres  Glanzes  dem  Willen  eines  einzigen  unter:
tan  war,  mit  seinem  Klerus,  dessen  Macht  eine  mehr
geistliche  und  der  in  weltlicher  Beziehung  den  Kaisern
unterworfen  war.  Auf  der  anderen  Seite  erblicken  wir
das  germanische  Königtum  mit  seinem  Prinzip  der  Erblichkeit,
  beschränkt  übrigens  durch  eine  Menge  gegen»
überstehender  persönlicher  Berechtigungen;  wir  sehen
das  germanische  Gefolgschaftswesen  im  schroffsten  Gegensatze
  zu  der  strengen  Untertanenpflicht  der  gewisser:
maßen  zu  Verwaltungsobjekten  gewordenen  römischen
Provinzialen,  wir  sehen  ein  sehr  starkes  aristokratisches
Moment,  welches  sowohl  unter  den  Laien  als  unter  dem
Klerus  sich  nach  und  nach  zu  immer  größerer  Bedeutung
erhebt.  Diese  scharfen  Gegensätze  wirken  noch  heutzus
tage  mit  der  größten  Gewalt  fort,  und  sind  in  der  neuesten
Zeit  in  offenen  Kampf  miteinander  geraten.  Die  Ten-&gt;
denz  unserer  Zeit  geht  dahin,  jenes  germanische  per:
sönliche  Prinzip  wegzuschaffen  und  den  absoluten  Staat,
der  sich  durch  sich  selbst  bewegt,  wiederherzustellen,
worin  einerseits  etwas  dem  römischen  Staat  Analoges,
dem  germanischen  Widerstrebendes  liegt,  andererseits
aber  auch  der  Ursprung  des  republikanischen  Elementes
zu  suchen  ist:  denn  auch  dieses  tendiert  dahin,  alles  Per:
sönliche  aus  dem  Staate  wegzuschaffen.  Das  germanische
Königtum  steht  zwischen  den  beiden  Gegensätzen,  denn
es  hat  sich  sowohl  mit  der  römischen  Idee  über  Ver:
fassung  und  Verwaltung,  als  mit  dem  persönlichen  Ele-1)

  Vom  2.  Oktober  1854.
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