der  römische  Bischof  gewählt  wurde.  Die  Bischofswahl,
welche  damals  unter  der  Mitwirkung  des  Volkes  und  des
römischen  Kaisers  vor  sich  ging,  nahm  später  die  hohe
römische  Hierarchie  für  sich  allein  in  Anspruch.

Schon  unter  Heinrich  IV.  kam  nun  die  Sache  zur  Ent:
scheidung.  Es  gab  damals  auch  in  der  Kirche  zwei  Parteien.
  Einige  von  den  deutschen  Bischöfen  waren  mehr
für  die  kaiserlichen  Rechte,  andere  mehr  für  das  Papsttum
  gestimmt,  und  ebenso  verhielt  es  sich  auch  in
Italien.  In  Deutschland  waren  die  vornehmsten  Geistlichen,
  welche  das  eine  und  das  andere  Prinzip  vers
fochten,  Anno  von  Köln,  welcher  auf  der  Seite  des  Papstes
stand,  und  Adalbert  von  Bremen,  welcher  mehr  kaiser:
lich  gesinnt  war.  Die  den  minderjährigen  König  umgebenden
  Faktionen  trugen  zum  Teil  selbst  dazu  bei,  daß
die  Theorie  der  Unabhängigkeit  des  Römischen  Stuhles
durchgeführt  werden  konnte.

Sein  Hauptaugenmerk  mußte  der  Papst,  um  dem  Kaiser
möglichst  viele  Anhänger  zu  entziehen,  auf  die  Besetzung
der  Bistümer  richten.  Die  Bischöfe  waren  aber  durch  die
Kaiser  mächtig  geworden;  sie  waren  am  Hofe  und  ver:
walteten  zum  großen  Teile  die  Reichsgeschäfte;;  denn  eine
ordentlich  eingerichtete  weltliche  Verwaltung  gab  es  damals
  nicht.  Auf  diesen  Punktrichtete  nun  der  Papst  seinen
ersten  Angriff:  erbeschuldigte  Heinrich  IV.,  daß  er  durch
den  Verkauf  kirchlicher  Pfründen  das  Verbrechen  der
Simonie  begangen  habe.  Es  mag  allerdings  wahr  sein,
daß  es  bei  der  Besetzung  der  geistlichen  Ämter  nicht
immer  mit  rechten  Dingen  zuging,  und  daß  die  Könige,
um  ihre  Zwecke  durchzusetzen,  manchmal  Geld  nahmen
und  gaben.  Aber  Heinrich  IV.  selbst  nahm  wohl  kaum
an  diesem  Mißbrauche  teil.  Der  Papst  indessen  warf  ihm
dieses  Verbrechen  vor,  indem  er  seine  Räte  desselben
schuldig  erklärte  und  ihn  aufforderte,  dieselben  zu  ent:
fernen,  widrigenfalls  er  selbst  an  diesem  Gott  verhaßten
Verbrechen  teilhaftig  erklärt  würde.  Einige  der  Bischöfe
nun,  welche  nicht  auf  rechtmäßige  Weise  zu  ihren  Stellen

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