ZWOLFTER  VORTRAG)

investiert  werden  sollten,  war  aber  immer  noch

nicht  entschieden.  Die  Päpste,  von  der  Absicht
ausgehend,  nicht  nur  sich  selbst,  sondern  die  ganze
Hierarchie  von  den  Kaisern  zu  emanzipieren,  hatten  den
Grundsatz  aufgestellt,  daß  kein  Geistlicher  von  einem
weltlichen  Fürsten  belehnt  werden  dürfe.

Mit  dieser  Absicht  hing  auch  die  Idee  von  der  Ehelosigkeit
  zusammen,  die  bis  dahin  zwar  in  den  höheren
Graden  eingeführt  war,  aber  auf  dieniederen  Grade  der
Geistlichen  erst  jetzt  ausgedehnt  wurde.  Die  Päpste  hatten
bei  diesem  Verbot  die  Zustimmung  des  Volkes  für  sich,
welches  wenigstens  in  dem  größeren  Teil  von  Europa  die
nicht  verheirateten  Geistlichen  für  heilig  hielt.  In  Deutsch»
land  hingegen  wollte  man  sich  das  Zölibat  lange  nicht
gefallen  lassen.  Die  Päpste  setzten  es  aber  durch  und
hatten  hiermit  in  ihrem  Bestreben,  die  Geistlichkeit  von
allem  Zusammenhang  mit  der  übrigen  Welt  loszureißen
und  ganz  ihren  eigenen  Zwecken  dienstbar  zu  machen,
den  erwünschten  Erfolg.

Was  nun  die  Invsstitur  betrifft,  so  war  der  größte  Teil
der  fürstlichen  Besitzungen  an  die  Geistlichen  übergegangen,
  und  die  Kaiser  behaupteten,  daß  jeder,  der
weltliche  Güter  besitze,  sie  von  ihnen  zu  Lehen  nehmen
müsse.  Wenn  nun  die  Päpste  ihre  gegenteilige  Ansicht
durchsetzten,  wonach  die  Geistlichen  ihre  Güter  behalten
sollten,  ohne  sich  von  dem  Kaiser  belehnen  zu  lassen,  so
wurde  das  Fürstentum  unendlich  geschwächt,  indem  es
einen  der  wichtigsten  Teile  seiner  Befugnisse  verlor.  Zwar
konnte  man  auch  auf  den  Gedanken  geraten,  daß  die
Geistlichen  gar  keine  weltlichen  Güter  besitzen  sollten,
und  diesen  Gedanken  faßte  wirklich  der  Papst  Paschalis,
welcher  darüber  mit  Heinrich  V.  zusammengeriet.  Der

t)  Vom  7.  Oktober  1854.

D):  Hauptfrage,  von  wem  die  Bischöfe  in  Zukunft

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