Partei  mitihm,  und  was  ihm,  als  er  nach  Deutschland
zurückkehrte,  eine  noch  größere  Bedeutung  gab,  das
war  sein  Verhältnis  zu  England,  auf  welches  wir  jetzt
einige  Blicke  zu  werfen  haben.

In  England  war  im  Jahre  1066  Wilhelm  der  Eroberer
nicht  ohne  Mitwirkung  des  Papstes  auf  den  Thron  gekommen.
  Die  Angelsachsen  waren  zwar  gut  päpstlich
gesinnt,  aber  es  hatte  sich  doch  eine  angelsächsische
Kirche  gebildet,  die  mit  dem  damaligen  Papst  Alexander
  II.  in  Streit  geriet.  Dieser  forderte  Wilhelm  selbst
auf,  nach  England  zu  gehen,  worauf  dieser  daselbst  eine
römische  Hierarchie  einrichtete  und  sich  enge  an  den
Papst  anschloß.  Dieses  Verhältnis  dauerte  aber  nicht
lange;  auch  die  normännischen  Fürsten  gerieten  in  Oppo:
sition  mit  der  römischen  Kirche  und  schlossen  mit  der:
selben  ein  Konkordat  ab.  Die  normännisch&gt;englische
Macht  kam  dadurch  zu  hoher  Bedeutung,  daß  das  Geschlecht
  der  normännischen  Herzoge  ausstarb,  und  Hein:
rich  von  Anjou,  genannt  Plantagenet,  einer  der  ausgezeichnetsten
  Könige,  die  jemals  existierten,  den  Thron
bestieg.  Auch  ein  äußerer  Umstand  trug  dazu  bei,  die
Macht  dieses  Königs  zu  vermehren.  Einer  der  gewaltigsten
  Fürsten  in  Frankreich,  der  Herzog  von  Aquitanien
(Guienne),  hinterließ  eine  Frbtochter  Eleonore,  welche
sich  mit  Ludwig  VIl.von  Frankreich  vermählte.  Dieserließ
sich  jedoch  später  von  ihr  scheiden,  worauf  sie  eine  neue
Ehe,  eben  mit  Heinrich  Plantagenet  einging  und  diesem
ihre  reichen  Besitzungen  zubrachte.  Infolgedessen  wurden
  die  französischen  Könige  in  ihrem  unmittelbaren
Besitz  auf  einen  sehr  geringen  Teil  von  Frankreich,  nämlich
  auf  fünf  der  jetzigen  Departements,  eingeschränkt.
Außerdem  vereinigte  Heinrich  II.  von  England  auch
Irland  mit  seinem  Reiche  und  erwarb  sich  das  Verdienst,
die  englische  Gerichtsverfassung  so  begründet  zu  haben,
wie  sie  noch  heutzutage  besteht.  Hierüber  geriet  er  in
einen  Streit  mit  der  kirchlichen  Jurisdiktion.  Durch  die
Ermordung  seines  ehemaligen  Kanzlers  Thomas  Becket,

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