K.  M.:  Hat  die  englische  Verfassung  wirklich  das  Prinzip
  ausgesprochen,  daß  alle  Untertanen  in  einer  gewissen
Weise  repräsentiert  sein  müssen  ?

R.:  Das  ist  in  der  englischen  Verfassung  nicht  klar
ausgesprochen.  Übrigens  hätte,  wenn  es  allgemein  anerkannt
  worden  wäre,  das  Mutterland  selbst  mit  der
Reform  seiner  parlamentarischen  Verfassung  vorangehen
müssen;  denn  in  England  selbst  waren  manche  große
Städte  im  Parlamente  gar  nicht  vertreten,  während  kleine
Flecken  (die  rotten  boroughs)  ihre  Vertreternach  London
sandten.  Diese  Repräsentation  war  daher  mehr  eine  juristische
  Fiktion.  Eine  Art  von  Vertretung  hätten  die  Amerikaner
  mit  Recht  in  Anspruch  nehmen  können.  Es  war
auch  einmal  die  Absicht,  wie  der  Streit  schon  in  Gang
gekommen  war,  von  England  aus  den  Amerikanern  eine
Gesamtverfassung  zu  geben;  allein  die  Amerikaner
nahmen  dieselbe  nicht  an.

x

Worin  bestand  nun  diese  nordamerikanische  Repu-s
blik?  1.  darin,  daß  die  monarchischen  Influenzen,  welche
bisher  dagewesen  waren,  beseitigt  wurden.  Im  Inneren
hatte  man  keinen  Kampf  zu  bestehen;  die  ganze  Gesell:
schaft  blieb,  wie  sie  war,  und  nur  die  königlichen  Gouverneure
  und  Untergouverneure  wurden  abgesetzt  und
andere  gewählt.  2.  Die  zweite  Veränderung  bestand
darin,  daß  die  Provinzen  sich  zu  einem  einzigen  Körper
vereinigten.  Daß  dies  geschehen  konnte,  daß  sich  sogar
ein  gewisser  Ruhm  an  die  Männer  knüpfte,  die  zu  diesen
Veränderungen  hauptsächlich  beigetragen  hatten,  dafs
dieses  neu  begründete  Gemeinwesen  einen  guten  Fortgang
  nahm,  waren  Umstände,  die  auf  Europa  die  größte
Rückwirkung  hatten.

Es  tauchte  die  Meinung  auf,  daß  dieses  die  wohltfeilste
Regierungsform  sei;  und  während  die  Untertanen  in
Europa  unbedingt  gehorchen  müßten,  so  habe  dort  allein
der  Mensch  seinen  Wert.  Bisher  hatte  man  in  Europa

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