Wahlgesetz. 17 Nachtrag Stand oder Gewerbe Wohnort Vorname Lfde. No. Nach- wahtBemerkungen der Wähler Fried- rich Philipp 55 Bauer Clausdorf Barbier Kaul Ernst 26 Abgeschlossen *) N............... .... den. en Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat usw.) (Unterschrift.) Daß die vorstehende Wähler-Liste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom ten 18. bis zum tzen 18.. . zu Jeder- manns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezirks, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, Lokal, Tag und Stunde der Wahl acht Tage vor dem Wahltermine in ortsũblicher Welse bekannt gemacht worden sind, wird hierdurch bescheinigt. Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat usw.) (Siegel.) (Unterschrift.) *) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen: „mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Haupt-Exemplar der Wähler-Liste völlig übereinstimmt,“ und in der Bescheinigung über die Auslegung statt der Worte: a„die vorstehende Wähler Piste zu schreiben“: „das Haupt-Exemplar der vor- stehenden Wähler-Liste“. v. Nauchhaupt, Handbuch der deutschen Wahlgesepe. 2