662 Waldeck und Pyrmont. #muche Die namentliche Abstimmung findet auf den Antrag Anirag'e# von fünf Mitgliedern statt. onthaltung der 44. Kein Mitglied kann sich der Abstimmung enthalten, es sei denn, absiimmns. daß folches von der Kammer genehmigt würde. Sescluslabigleit *45. Zu einem Beschlusse ist die Anwesenheit von wenigstens zwei Versammlung. Dritteln der Mitglieder erforderlich. Im Fall der Stimmengleichheit wird der Antrag als abgelehnt be- trachtet. VI. Eingaben. 46. Eingaben an die Kammer sind schriftlich einzusenden. Sie werden sämmtlich mit kurzer Angabe ihres Inhaltes in ein fortlaufendes Verzeichniß eingetragen. 5* 47. Deputationen werden zu den Sitzungen nicht zugelassen. VII. Vorübergehende Bestimmungen. "* 48. Die vereinbarte Geschäftsordnung bleibt für die Dauer der Wahlperiode in Geltung. Abänderungen können nur in gewöhnlicher Weise beantragt werden.