Duncker & Humblot, Verlagsbuchhandlung, München und Leipzig. In zweiter, völlig neubearbeiteter Auflage erschien 1914: Deutsches Verwaltungsrecht. Otto Mayer. Erster Band. DPreis geheftet 10 Mark, in Halbfranz gebunden 12 Mark 50 Df. „Otto Mayers Verwaltungsrecht in neuer Bearbeitung! Was das zu bedeuten hat, brauchen wir in einer Zeitschrift, die sich an Juristen, an Verwaltungsjuristen wendet, nicht auszuführen. Eine nähere Besprechung des herrlichen Buches behalten wir uns bis zum Erscheinen des bald in Aussicht gestellten zweiten Bandes vor."“ Oeschey in Regers Entscheidungssammlung Bd. 35. Soeben erschien in siebenter Auflage: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts. Von Georg Meyer, neiland ord. Professor der Rechte in Heidelberg. Nach dem Tode des WVerfassers in siebenter Auflage bearbeitet von Dr. Gerhard Anschütz, Geb. Zuslizrat, ord. Professor des öffentlichen Reches an der Aniversität Berlin. Erster Teil. Preis 10 Mark. „Warum besitzen wir im Grunde genommen nur ein System des deutschen Reichs- und Landes. — Staatsrechts? Diese Frage, so oft man sie sich auch vorlegt, wird immer die Antwort finden: Weil wir Georg Meyers Lehrbuch haben. Und in der Tat läßt sich an Fülle des Inhalts, Durchdringung des Stoffes, sowie bersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung kaum ein zweites seiner Art neben ihm denken. Gerhard Anschütnzens Verdienst ist es, nun schon zum zweiten Male das Buch vor dem Wer. alten bewahrt zu haben. Seinem Feingefühl verdanken wir es, wenn aus dem Meyer nicht ein Anschütz, seiner sonveränen Beherrschung des Faches, daß aus dem Mever von 1899 der Meyer-Anschüc von 1905 und jetzt 1914 geworden ist.“ „Welche Fülle von Arbeit und Wissen das in sich birgt, ergibt der einfache Hin- weis, daß es, das Reichsland inbegriffen, 27 wenn auch dem gleichen Boden entsprossene, doch verschiedene Staatsrechte zu bewältigen galt, ergibt ferner die Tatsache, daß alle erdenklichen Erscheinungen der Literatur mit größter Gewissenhaftigkeit vorgetragen sind. Die Ausstattung des Buches ist so gediegen, wie es uns der Name des Verlags erwarten läßt.“ Oeschey in Regers Entscheidungssammlung Bd. 35. Dlerersche Hofbuchdruckerel Stephan Geibel 4 Co. in Altenburg. *