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        <title>Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817.</title>
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            <idno>rbl_baiern_1817</idno>
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        Koͤniglich-Baierisches

Regierungsblatt.

MDCCCXVII.

 

 

München.
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        <pb n="3" />
        Koͤniglich-Baierisches

Negier'un'g  blatt.

 

L  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  15.  Jaͤnner  1317.

 

Bekanntmachungen.

 

Sizung  des  geheimen  Rathes.

 

Nachfolgende  Rekurse  wurden  in  der  Sizung
des  koͤniglichen  geheimen  Rathes  am
2.  Jänner  l.  J.  entschieden.

1)  D.  Rekurs  des  Bierbräuers  Wurm
in  Berchtesgaden,  gegen  den  dortigen
Fragner  Ranzer  und  Konsorten,  wegen
  Gewerbstreits.

2)  Der  Rekurs  des  Franz  Anton  Huber,
  Fuhrmanns  von  Buchenberg,
bandgerichts  Kempten,  wegen  einer
Mauth  Konftskations  Stafe.

3)  Der  Rekurs  des  Webermeisters  Feller
zu  Lauingen,  gegen  die  Ausschnittmeister
  Joseph  Brauer  und  Konforten
daselbst,  wegen  Gewerbs  Beeinträchtigung.


4)  Der  Rekurs  der  Großgütler  zu  Schönfeld,
  Landgerichts  Eichstädt,  gegen  die
Leerhäusler,  wegen  Gemeinde  Ruzung.

5)  Der  Rekurs  der  bürgerlichen  Bräuer
und  Köche  zu  Burghausen,  gegen  den
Bierzäpfler  Franz  Kaver  Herndl  daselba,
  wegen  Gewerbs  Beeinträchtigung.

6)  Der  Rekurs  des  Handelsmanns  und
Fabrikanten  Johann  Siegmund  Maier
von  Schwannen  in  Memmingen,  wes
gen  einer  Mauth  Defraudations  Strafe.

 

Beitraäge
zum  Militär  Invaliden  Fond.

Ein  Officier  des  8.  Linien  Infanterie=Regiments,
  welcher  am  21.  d.  M.  sein  fünfzigjähriges
  Dienst  Jubiläum  feierte,  hat  zu
Verherrlichung  und  Andenken  dieses  Tages
Fünfzig  Gulden  den  Militär  Invaliden=Fond
  bestimmt,  welche  auch  von  diesem
Fonde  in  Empfang  genommen  und  vereinnahmt
  worden  sind.

Indem  man  dieses  hierdurch  zur  allgemeinen
  Kenntniß  bringt,  stattet  man  zugleich
  hiefür  öffentlichen  Dank  ab.

München  den  28.  December  1816.
Königlicher  Kriegs  Oekonomiee
Rath.

von  Kraus.
RKitschel.

Ferner  hat  der  Vater  und  Erbe  des  vermißten
  Cheveauxlegers,  Jakob  Burischer
aus  Bludesch,  kaiserlich-  königlich  österreichi-
        <pb n="4" />
        7

schen  Landgerichts  Sonnenberg,  auf  dessen
eoͤhnungs  Guthaben  zu  Zehen  Gulden  33  kr.
Ahl.  zu  Gunsten  des  Militär  Invaliden=Fonds
  Veczicht  geleistet.

Diese  wurden  bei  dem  obengenannten
Fond  im  Empfang  genommen,  und  über
Abzug  0  kr.  Porto  mit  zehen  Gulden
vier  und  zwanzig  Kreuzer  vier  Heller,
  gegen  die  von  diesem  Fond  auf  fünf
Jahre  zu  übernehmende  Sicherhelt  vereinnahmt.


Wovon  nebst  öffentlicher  Danksagung
Anzeige  erstattet  wird.

München  den  7.  Jäuner  1817.
Königlicher  Kriegs  Oekonomie=Rath.

von  Kraus.

Ritschel.

 

Pfarreien  und  Benesicien  Erledigungen.

Im  Ober  Donankreise.
1)  Das  protestantische  Diakonat  bei  St.  Anna
in  Augoburg.

Durch  den  Tod  des  Diakonus  Neuhofer
  ist  das  protestantische  Diakonat  bei  der
Pfarrkirche  zu  St.  Anna  in  Augsburg  erledige
  worden.  Diese  Stelle  ertrdge  dermalen  an
firem  Gehalte,  dessen  Erhöhung  jedoch  bevorsteht,
  a7  fl.  worunter  der  Genuß  der  freien
Amtswohnung  zu  loo  fl.  angeschlagen  ist,
die  accidentellen  Einnahmen  und  freiwilligen
Geschenke  nicht  mitgerechnet  sind.

Im  FIsarkreise.
)  Die  Pfarrei  Seron.

Die  Pfarrei  Seeon  im  Landgerichte
Troflberg,  ist  durch  die  Versezung  des  lezten
  Pfarrers  in  Erledigung  gekommen.

Sie  hat  s  Stunden  im  Umfange,  und
enthält  eine  Bevölkerung  von  go1  Seelen,
eine  Schule,  und  wird  von  dem  Pfarrer  und
einem  besonders  dotirten  Hilspriester  pastorirt.

Die  Einkünfte  belaufen  sich  auf  83a  fl.  an
Widdum,  Stolgebühren  und  firem  Gehalte.

Auf  diese  Pfarrei  haben  sich  Staats-Penstonisten
  aus  den  aufgelösten  Klöstern
zu  melden.

 

Landwehr  des  Köntgreichs.

Seine  Majestät  der  König  geruhren  bei
der  Landwehr  des  Königreichs  unterm  31.
December  vorigen  Jahres  folgende  Bestimmungen
  zu  treffen:

Bei  der  Formirung  dreier  Landwehr  Eskadronen,
  deren  Sammelplätze  zu  Alburg,
Aitterhofen  und  Leibelfing,  im  bandgerichte
  Straubing  sind,  wurden  folgende
Kavallerie  Officeiere  ernannt:

I.  Eokadron.
Rittmeister:  Thomas  Lermer.
Oberlieutenant:  Georg  Scharrer.
Unterlieutenant:  Lorenz  Söldner.

II.  Eskadron.
Rittmeister:  Sebastian  Stadler.
Oberlieutenant:  Paul  Lehner.
Unterlieutenant:  Augustin  Fischer.

III.  CEcWkadron.
Ritemeister:  Sebastian  Neusendorfer.
        <pb n="5" />
        9

Oberlieutenant:  Jakob  Lehner.
Unterlieutenant:  Johann  Pielmayer.
Unterstab  dieser  Division.
Quartiermeister:  Joserh  Neumayr.
Auditor:  Jakob  Weih.
Adjurant:  Thomas  Maierhofer.
Divisions  Chirurg:  Mar  Peczl.
Estandareführer:  Kaspar  Heilmaier.
Im  kbandwehr  Bataillon  Gunzenhausen,
  im  Rezatkreise,  wird  der  bisherige
  Feldwebel  Rasbacher  zum  Unierlieutenant
  befördert.

Die  durch  die  Entlassung  des  Advokaten
  Merklin  im  ersten  Landwehr  Bataillon
  Windsheim  erledigte  Auditoriats-Stelle,
  wird  dem  Rechts  Praktikanten  Inlius
  August  Häkel,  der  bisher  als  Quartiermeister
  funktionirte,  ubertragen.

Im  ersten  Landwehr  Bataillon  Memmingen
  erhält  wegen  physischer  Gebrechen
  der  Lieutenant  Johann  Jakob  Gradmann
  die  Entlassung,  wogegen  Jakob
Staklin  und  Konrad  Heim  zu  Unter-Ueutenants
  befördert  werden.

Bei  der  in  Antrag  gebrachten,  und  genehmigten
  Schüzen  Kompagnie  im  XXXIX.
Landwehr  Bataillon  Nesselwang,  Landgerichts
  Füssen,  wurden  der  Hauptmann
Herrmann  und  Oberlieutenant  Schneider,
  angestellt.

Der  Lieutenant  im  Landwehr  Bataillon
Affing,  Anton  Schilthauer,  wird
zum  Quartiermeister  dieses  Bataillons  ernannt.


Da  im  Landwehr  Bataillon  Vohenstrauß
  der  Unterlieutenant  Wolfgang
Gierl  sein  Domicil  verändert,  und  der
Hauptmann  Andreas  Roth  die  Entlassung
vom  aktiven  Dienste  erhalten  hat,  so  wurden
  Oberlieutenant  Konrad  Höllriegel
zum  Hauptmann,  Unterlieutenant  Christoph
  Seybert  zum  Oberlieutenanc,  und
Adam  Forster,  dann  Martin  Müller
zu  Unterliteutenants  befördert.

Der  provisorisch  als  Hauptmann  im
bandwehr  Baraillon  Affing  angestelle  ge:
wesene  königliche  Sciftungs  Administrator
zu  Aichach,  Andreas  Steub,  erhält  die
gebetene  Entlassung  in  ersterer  Eigenschaft.

Im  XXI.  Landwehr  Bataillon  Sonthetm,
  dandgerichts  Ottobeuern,  erhält
wegen  physischer  Gebrechen  der  Lieutenant
Franz  Joseph  Rau  die  gebetene  Entlassung,
und  der  bisherige  provisorische  Lieutenant
Martin  Rinninger  wird  definitiv  in  der
Eigenschaft  ernannt.

Ferner  ernannten  Seine  Majestat  am
4.  Jänner  l.  J.  anstatt  des  auf  seine  Bitte
entlassenen  Majors  Bolz  den  Grafen  von
Dürkheim-Monemartin,  Bestzer  des
Landgutes  Thiernhofen,  als  Major  und
Kommandant  des  zweiten  Landwehr  Bataillons
  Feuchtwang.

 

Adelstands  Bestätigung.

Des  Königs  Majesiät  haben  in  Gnaden
  geruht  den  sechs  Heinlethischen  Brü-
        <pb n="6" />
        11

dern,  naͤmlich:  Joseph  Ferdinand,
Konventual  Priester  des  ehemaligen  JohanniterOrdens,
  Franz  Kaver  Johann
Nepomuk,  Kanonikus  und  Driester  zu
S.t.  Jakob  und  Tiburtks  in  Straubing,
Joseph  Alois,  Sekretär  bei  dem  General
  Kommissariate  des  Isarkreises,  Franz
Seraph  Franz  von  Paula  Joseyh,
Serretär  bei  dem  Appellationsgerichte  für
den  Illerkreis,  Franz  Anton  Jöhlann
Nepomuk,  Sekretär  des  vormaligen  General
  Kommissariats  des  Lechkreises,  nun
Functionr  des  königlichen  geheimen  Ministeriums
  des  Innern,  und  Franz  Seraph
  Benno  Cosmas  Damian,  Offictanten
  bei  der  Johanniter  Ordens  Cemral=Administration,
  den  von  ihrem  Vater  den
gewesenen  Medicinal  Rath,  HerzogspitalMecdikus
  und  Landschafts  physikus,  Johann
Repomuk  Heinleth  bereits  geführten
Adel,  und  zwar  den  geistlichen  für  ihre
Person,  den  weltlichen  Gebrüdern  aber
mit  allen  ihren  rechtmäßigen  ehelichen  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts  zu  bestätigen.
München  den  13.  Oktober  1810.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  geruhten  in
die  Zahl  Allerhöchst  Ihrer  Kämerer  aufzunehmen:


am  24.  November  v.  J.  den  Ritemeister
  des  Chevaurlegers  Regiments  König,
Friedrich  von  Flotow,  den  Franz  Feiherrn
  von  Welden,  Johann  Herrmann

12

Freiherrn  von  Lemmen  auf  Heylsberg,
Wisent  und  Ettersdorf,  und  den  Major
und  Bataillons  Kommandanten  der  Landwehr
  des  Landgerichts  Obernberg,  Karl
Konstantin  Freiherrn  von  Mergenbaum
auf  Nilkheim.

Ferner  geruhren  Seine  königliche  Majestt:


am  3.  December  v.  J.  dem  Kämerer
Mar  Freiherrn  von  Freyberg  Eisenberg,
den  Acceß  bei  Allerhöchst  Ihren  geheimen
Archiven,  nebst  den  Titel  eines  Legationsraths
  zu  bewilligen;

am  §.  den  quieseirten  vormaligen  Waldmeister
  zu  Kitzbühel,  Joseph  Kaschenreiter,
  zum  Oberförster  in  Zwisel  zu  ernennen;


am  13.  den  vormaligen  fürstlich  Kemptischen
  Oberjäger  und  Oberforstmeister  Freiherrn
  Johann  Nepxomuk  von  Reichlin
die  Erlaubniß  zu  ertheilen,  die  den  Forst-Inspektoren
  bewilligte  Uniform  zu  tragen;

am  15.  den  zu  Reichenhall  bisher  provisorisch
  angestellten  Salzamts  Schreiber,
Anton  Possert,  in  dieser  Eigenschast  bei
dem  dortigen  SalzOberamte  zu  bestätigen,
und  zum  wirklichen  Amtsschreiber  zu  ernennen;


am  17.  den  bisherigen  Assesser  bei  dem
Landgerichte  zu  Wasserburg,  Karl  Burger,
  zum  Assessor  bei  dem  Stadtgerichte  in
München;

am  2o,  den  bisherigen  Salinen  Hrakiikanten,
  Karl  Kleinschrod,  zum  Asfessor
der  General  Salinen  Administration,  und
        <pb n="7" />
        13

den  Salinen  Aspiranten,  Johann  Nepomuk
von  Melzl,  zum  wirklichen  Salinen  Prak
tikanten  zu  ernennen;

am  al.  die  erledigte  zweite  Assesserstille
des  Landgerichts  Dachau,  dem  bisherigen
Aktuar  zu  Mühldorf,  Wilhelm  Rose,  provisorisch
  zu  übertragen;

am  33.  den  bisherigen  Rechnungsführer
  der  ersten  Kompagnie  III.  Legion
der  Gendarmerie,  Franz  Kaver  Steinle,
  zum  provisorischen  Rechnungsführer  in
dem  Zwangsarbeitshause  zu  Kaisersheim,
und  den  bisherigen  Nechnungsführer  der
vierten  Kompagnie  I.  Legion  der  Gendarmerie,
  Friedrich  Planer,  zum  provisorischen
Rechnungsführer  in  dem  Zwanggsarbeitshause
  zu  Plassenburg  zu  ernennen;

am  25.  dem  nach  Sutzbach  bestimmten
Assessor  zu  Kötzting,  Johann  Baptist  Donhauser,
  die  zweite  Assessorstelle  des  Landgerichts
  Parsberg,  dagegen  dem  Assessor
Anton  Ziegler  daselbst,  die  zweite  Assessorstelle
  zu  Kötzting  zu  übertragen;

am  26.  dem  geprüften  Rechts  Praktikanten,
  Karl  Freiherrn  von  Fraunhofen,
den  nachgesuchten  Kanzlei  Acceß  bei  dem
General  Kommissariate  des  Isarkreises  zu
verleihen,  die  erledigte  erste  Assessorsstelle
  des  Landgerichts  Schwabach  dem  bisherigen
  dortigen  zweiten  Assessor  Johann
Ulm,  und  die  hierdurch  erledigte  zweite
Assessorstelle  daselbst  dem  zweiten  Assesor
zu  Uffenheim,  Andreas  Hofmann,  zu
Ubertragen;

14

am  28.  die  Vetsezung  des  Rechtsanwaltes
  zu  Landsberg,  Karl  Stickl,  in  gleicher
  Eigenschaft  nach  Erding,  auf  desselben
Gesuch  zu  genehmigen,  und  die  dadurch  erledigte
  Advokatur  beidem  Landgerichte  kandsberg
  dem  Accessistem  bei  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Isarkceis,  Jeseph  Gradel,
  zu  verleihen;

am  6.  Jänner  l.  J.  die  erledigte  kand-Herichtes
  Arztesstelle  zweiter  Klasse  zu  Herzogaurach,
  dem  dermaligen  praktischen  Arzee
zu  Erlangen,  Doktor  Johann  Ludwig  Angely,
  und  die  erledigte  Landgerichts  Arztesstelle
  zu  Burgebrach  dem  bisherigen  Landgerichts
  Arzte  Doktor  Franz  Engel,  von
Porttenstein,  und  die  dadurch  erledigte
Stelle  eines  Landgerichrs  Arztes  von  Pottenstein,
  dem  Doktor  Ludwig  Rösch  aus
Bamberg,  zu  verleihen.

 

Pfarreien=  und  Beneficien  Verleihungen.


 

Seine  Majestär  der  König  geruhten  bei
Pfarreien  und  Benesicien  folgende  Individuen
  zu  beferdern.

Im  Monate  December  19876.

am  25.  den  Pfarramte  Kandidaten  Konrad
  Justus  Bernhold,  Vikar  zu  Erzberg,
  Dekanats  Insingen,  zur  Pfarrei
Streitau,  Landgerichts  Gefrees;

am  27.  den  bisherigen  Lehrer  und  Adjunkt
  zu  Kempten,  Sebastian  Hegele,
zur  Pfarrei  Steinheim,  Dekanats  Memmingen;
  dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Sauer-
        <pb n="8" />
        15

lach,  Priester  Jakob  Ranker,  auf  die
Pfarrei  Perlach,  Landgerichts  München;
dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Unternesselbach,
desselben  Dekanats,  Kasimir  Hertlein,
auf  die  Pfarrei  Dottenheim,  Dekanars  Reustadt
  an  der  Aisch;  den  bisherigen  Pfarrer
zu  Tagmersheim,  Landgerichts  Monheim,
Priester  Sebastian  Scholl,  auf  die  Pfarrei
  Kronheim,  Landgerichts  Gunzenhausen;

am  28.  den  bisherigen  Kaplan  zu.Kron-#ch,
  Priester  Joseph  Konrad,  zur  Pfarzzi
Waltershof,  Landgerichts  Waldsassen;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Wörleschwang,  Priester
  Anton  Sandherr,  auf  die  Pfarrei
Fleinhausen,  Landgerichts  Zusmarshausen;
den  bisherigen  Pfarrer  zu  Weltenburg,
Priester  Friedrich  Frank,  auf  die  Pfarrei
Koötting,  Landgerichts  gleichen  Namens:;
den  bisherigen  Pfarrer  zu  Unterauerbach,
Priester  Bartholomäus  Prechtl,  auf  die
Pfarrei  zu  Altendorf,  Landgerichts  Nabburg;
  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Obertrum,
bLaudgerichts  Neumarkt,  und  Kanonikus  des
Stisres  Mattsee  in  Oesterreich,  Priester
Heter  Káser,  auf  die  Pfarrei  Waging,
bandgerichts  Teisendorf;  den  bieherigen
Dfarrer  zu  Trostberg,  Priester  Lorenz  Zoglauer,
  zur  Pfarrei  Traunstein  in  Haslach,

16

mit  dem  damit  verbundenen  Dekanate;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Dezenacker,  Priester
Korenz  Storck,  auf  die  Pfarrei  zu  Unterhausen,
  kandgerichts  Neuburg;  den  Pfarrer
  zu  Lindenberg,  Priester  Joseph  Dinbier,
  auf  die  Pfarrei  zu  Kirchberg,  Land-Ferichts
  Vilsbiburg;  den  bieherigen  Kaplan
zu  Scaffelstein,  Priester  Paul  Walter,
zur  Pfarrei  kLudwigschorgast,  Kandgerichts
Kulmbach;

am  31.  den  bisherigen  Beneficiaten  zu
Haslangkreit,  Priester  Ludwig  Wohlfart,
  auf  die  Pfarrei  zu  Hollenbach,  Landgerichts
  Aichach;  den  bisherigen  Pfarrer  zu
Lampertshausen,  Priester  Alois  Obermayr,
  auf  die  Pfarrei  zu  Gammelsdorf,
Landgerichts  Moosburg.

 

Notiz.

Seine  königliche  Majestät  haben  vermög
allerhöchster  Emschließung  vom  4.  Jänner
I.  J.  allergnädigst  genehmigt,  daß  der  zur
christlichen  Religion  übergegangene  hlesige
Großhändler,  Meier  Uhlfelder,  künftig
den  Namen  und  die  Handels  Firma,  Martin
  Karl  Krafe,  führe.

 

Berichti  gung.

Bel  der  Redaktion  des  allgemeinen  Regierungsblatts  wurde  zu  berichtigen  nachgesucht:
daß  es  im  48.  Stücke  des  vorjährigen  Regierungslatts  Seite  973,  bei  dem  Namen  Leopold
  Freiherr  von  Saint  Marie  Eglise  2c.  heißen  müsse:  samt  seinen  Geschwistert,
Vaters  Schwestern,  statt  Schwester.
        <pb n="9" />
        17  Koͤniglich-Baierisches  18

Regierungsblatt.

 

II.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  22.  Jaͤnner  1817.

 

Verordnungen.

Die  Freyzügigkeit  mit  Kurhessen  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Nechdem  Wir  mit  Seiner  königlichen  Hoheit
  dem  Kurfürsten  von  Hessen,  zum  Ber
sten  der  beiderseitigen  Unterthanen,  überein"
gekommen  sind,  zwischen  Unsern  und  den
kurfürstlichen  hessischen  Staaten  eine  allgemeine
  Freizügigkeit  einzuführen,  so  werden
hiemit  Unsere  smtlichen  General  Kommissariate
  und  Behbörden  auf  nachfolgende  Bestimmungen
  zur  Nachachtung  angewiesen.

1.  Zwischen  samtlich  königlich  baierischen  und
sämtlich  kurfürstlich  hefsischen  Staaten
soll  von  nun  an  aller  Vermögens  Abzug
unter  was  immer  für  einen  Namen  von
Nachsteuer,  Abschoß,  oder  dergleichen
derselbe  bisher  in  gegenseitigen  Kaufs-Tausch-Erbschafts-Schankungs,
  Auswanderungs=
  oder  andern  mit  einer  Vermögens
  Ausziehung  verbundenen  Fällen
mag  erhoben  worden  seyn,  gänzlich  aufhören.


2.  Hiebei  soll  nicht  auf  die  Zeit  des  Vermsgens
  Anfalls,  sondern  auf  den  Zeitpunkt  der
wirklichen  Erportation  gesehen  werden.

In  dieser  Bestimmung  find  alle  Unterthanen,

  folglich  auch  die  Gutsbesizer,  die

Städte  und  andere  Gemeinheiten,  welche

die  Nachsteuer  sonst  zu  erheben  berechtiget

  seyn  mögen,  miebegriffen.

4.  Da  jedoch  die  Freizügigkeit  ihrer  Natur
nach  einzig  auf  das  Vermägen  nicht  auf
die  Person  sich  bezieht,  so  bleiben  dieser
  Uebereinkunft  unbeschadet  diejenigen
Geseze  in  ihrer  rechtlichen  Kraft  bestehend,
  welche  die  Unterthanen  bei  Strafe
der  Vermögenskonfiskation  auffodern,
von  der  Ansäßigmachung  in  auswärtigen
Staaten  die  Auswanderungs  Bewilligung
nachzusuchen.

§.  Als  Folge  dieses  Grundsazes  wird  festgesezt,
  daß  die  Erhebung  der  Milmärpflichtigkeits
  Redimirungssumme  in  Fällen,  wo
einem  Individuum  die  Auswanderungs-Bewilligung
  ertheilt  wird,  welches  seiner
Person  nach  der  Militärpflichtigkeit  unterliegt,
  und  die  Jahre  derselben  noch
nicht  zurückgelegt  hat,  der  Freizügigkeit
ungeachtet  statt  finde.

(2)

E□
%
        <pb n="10" />
        19

Diese  Freizügigkeits  Uebereinkunft  lassen
Wir  durch  das  Negierungsblair  zur  rallge"
meinen  Kenntniß  bringen.

München,  den  14.  Jämer  1877.

Aus
Seiner  Majestct  des  Kinigs
Special  Vollmacht.

Graf  von  Montgelas.
Auf  königlichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretär
von.  Baumiüller.

 

(Die  Erhebung  der  ordenklichen  Steuern  für  1812
betrefsend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
vdon  Gottes  Gnaden  König  von  Batern.

Zur  Deckung  der  ordentlichen  Staats-Ausgaben
  verordnen  Wir  hiemit,  wie  folgt:

I.

In  den  aͤltern  Landestheilen  Unsers  Reiches,
  naͤmlich  in  den  dermal  bestehenden  acht
Kreisen,  dann  im  ehemaligen  Fuͤrstenthume
Batreuth  sollen  im  laufenden  Etatsjahre  1817
die  nämlichen  directen  ordentlichen  Steuern,
und  in  den  naͤmlichen  Zielen  erhoben  werden,
wie  sie  in  dem  Etatsjahre  1814  erhoben  worden
  sind.

II.

Auch  in  den  Fürstenthümern  Würzburg
und  Aschaffenburg  sollen  für  das  laufende
Etatsjahr  wieder  dieselben  Stenern,  wie  im
vorigen  Jahre  autgeschrieben  und  erhoben
werden.

 

20

Unsere  Finanzstellen  haben  daher  das  Weitere
  hiernach  zu  verfügen.
München  den  r3.  Jduner  1817.
Aus  Setner  Majestät  des  Königs
Special  Vollmacht.
Graf  von  Montgelas.

Auf  booiglichen,  allerhoͤchsten  Besebl
der  General  Sekretär
von  Geiger.

 

(Die  Kriegekosten  Verbmuarionollmlagen  für  das
Jahr  16½  betreffend,

Wir  Warmslian  Josepb,
von  Gottes  Guaden  König  von  Batiern.

Um  Unsere  Kriegokosten  Perdquations-"
Kassa  in  den  Stand  zu  sezen,  nicht  nur  die
theilweise  Bericheigung  der  Enrschäbigungen
und  altern  Kriegsfoderungen  fortzusezen,  sondern
  auch  die  auf  derselben  haftenden  Kapltals
  Schulden  und  Zinse  zu  bestreiten,  finden
Wir  Uns  bewogen,  hiemit  zu  verordnen,
daß  die  Kriegskosten  P
fuͤr  das  laufende  Etatojahr  189%  in  den  40
tern  Kreisen  Unsers  Reiches  wieder  in  demselben
  Maße  und  nach  demselben  Futze,  wie
in  dem  verfloßenen  Jahre  erhoben  werden
sollen.

Unsere  Finanz  Behörden  haben  daher  das
Weitere  hienach  zu  verfügen,  und  die  eingehenden
  Gelder  an  Unsere  Central  Peräguations
  Kassa  einsenden  zu  lassen.

München,  den  12.  Jänner  1877.

Aus  Seiner  königlichen  Masestät
Spezial  Vollmacht.
Graf  von  Montgelas.
Auf  konsglichen.  allerl  öchsten  Befehl
der  General-Sekretär
von  Geiger.

sUmlagen
        <pb n="11" />
        21

Bekanntmachungen.

(Die  Einziehung  der  Lotterie  Anlehensloose  Lit.
K—  II  gegen  Central  Peräquations  Rassa  Obligatienen
  betressend.  !)

Unter  Beziehung  auf  die  unterm  10.  vorigen
  Monats  und  Jahres  (Reggsbl.  1810
St.  XXXX  VII.  Seite  945  c.)  in  verzeichneten
  Betreffe  erlassene  Bekanntmachung  wird
hiemit  weiters  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,
  daß  das  Geschäfe  des  Umtausches
der  anher  überwiesenen  Lotterle  Anlehens  Loose
gegen  Central  Peräquatione  Kassa  Obligationen
  nunmehr  mit  dem  1.  des  kommenden
  Monats  Februar  werde  eröffnet,
und  zwar  mit  den  als  erste  Abtheilung
bereits  angekündigten  Buchstaben

E.  und  I.

der  Aufang  werde  gemacht  werden.
Sämtliche  Bestzer  von  Lotterie  Anlehensoosen

  der  eben  angeführten  Bezeichnung  E.

und  I.  werden  daher  aufgefodert,  dieselben

von  jener  Zeit  an,  bei  der  untersertigeen  Kasse
einzureichen.

Hiebei  ist  Folgendes  zu  bemerken:

1)  Die  umzutauschenden  Loose  können  täglich

von  0  bis  12  Uhr  des  Vormittags,  Sonnund

  Festtage  ausgenommen,  im  Geschäfes,
bokale  der  Central  Peräquations  Kasse  eingereicht
  werden.

1)  Dieselben  müssen,  für  jeden  Buchstaben
besonders,  milt  doppelten  Verzeichnissen
  begleitet  sepn.

Diese  Verzeichnisse  sind  in  möglichster
Kürze  abzufassen;  müssen  aber  mit  VerlIéßigkeit
  folgende  Angaben  enthalten:

3

4

———

“

22

a)  Stuͤckzahl  der  uͤbergeben  werdenden
Loose;

b)  Naminal  Betrag,

c)  Letter,

d)  Numern,

o)  Name  des  Befsizers,  auf  welchen
die  neuen  Obligationen  auszustellen
seyen;

f)  Fertigung  und  Unterschrift.

Um  alle  Anfragen  und  Zweifel  zu  beseitigen,
  fügt  man  in  der  Beilage  ein
Formular  bei,  nach  welchem  diese  Verzeichnisse
  abgefaßt  werden  können.
Diese  Verzeichnisse  werden,  wenn  sie  nach
sorgfältiger  Prüfung  und  Vergleichung
mit  den  übergebenen  boosen  richtig  befunden
  worden,  sogleich  in  das  Umwechsderselben;



lungs  Protokoll  eingetragen.  Das  Eine

bleibt  bei  den  Acten,  und  wird  mit  dem
laufenden  Protokoll  Numer  bezeichnet;  das
Andere  diesem  adnumerirt,  mit  der  Bestätigung
  der  Kasse  versehen,  und  dem
Einreicher  zur  einstweiligen  begitimation
zugestellt.

Hierauf  werden  die  neuen  Obllaationen
ausgefertiget,  und  sofort  nach  der  ProtokollOrdnung
  an  die  Betheiligten  gegen
Einziehung  des  ven  dem  Uebernehmer
der  Obligationen  dieser  Uebernahme  wegen
  noch  besondero  zu  bescheinigenden
Verzeichniß  Duplikates  abgegeben.

Es  wird  übrigens  verfünt  werden,
doß  jeder  Betheiligte  durch  Anschlag  an
der  dußern  Kassathüre  aus  den  aufgeru
senen  Protokoll  Numern  ersehen  könne,

G#
        <pb n="12" />
        23

wann  seine  Obligationen  in  Empfang  zu
nehmen  sind.  ·
5)  Wenn  ein  Umtauschgeschaͤft  durch  Vermittlung
  eines  Mandatars  gemacht  werden
wollte,  so  ist  hiezu  eine  legale  Vollmacht  ersoderlich,
  welche  dem  Verzeichnisse  beizusügen
  ist.

München  den  20.  Jänner  1817.
Königliche  Central  Perdquations=Kassa.


Relii-  L.  S.)

Mayr,
Central  Kassier.

Kontrolleur.

Formular.
Verzeichniß

uͤber  ......  ..  Stuͤcke  Lotterie  Anlehens  Loose  zu

zusammen  ad  fl.
bezeichnet  mit  Lit.  und  folgenden  Numern

und  mit  —  einem  jeden  Loose  belgefügten  —
Zins  Coupons  von  dem  Jahrgange  an,
bis  zum  Jahre  inclus.  b.  i.  mit
Stücken  derlei  Coupons.

Welche  hiemit  Behufs  der  Umschreibung
in  Central  P  a  ti  "Kasse  Oblig  ti  an
diese  Kasse  übergeben  werden,  mit  dem  Bemerken,
  daß  diese  Obligationen  auf  den  Namen
  des  unterzeichneten  Besizers  (bei  Mandatarien
  aber  auf  den  R.  N.  als  Besizer)
gestellt  werden  mögen.

den  ten  1817.
Unterschrift  und  Charakter  des  Besizers
oder  Fertigung  des  Bevollmächtigten.

Anmerkung.

Zur-Exzielung  einiger  Eleichförmigkeit  sind  diese
Verzeichnisse  auf  halbe  Bogen  vom  übllchen  Kanzlei-Formate
  abzufassen.

24

(Den  Geschäftsgang  bei  der  Verwaltung  der

Forsten  betr.)

Durch  eine  an  die  königliche  General  Forstadministration,
  und  an  die  königlichen  Kreis-Finanzdirektionen
  am  15.  September  v.  J.
erlassene  allerhöchste  Verordnung  haben  Seine
  königliche  Majestät  die  Kompetenz  der
dieser  Stellen  in  Behandlung  des  Forstwesens,
  damit  diesem  wichtigen  Verwaltungszweige
  die  volle  ihm  gebührende  Aufinerksamkelt
  gewidmet,  alle  Geschäftestockung
möglichst  vermieden,  und  jeder  dabei  betheis
ligten  Behörde  ihr  eigentlicher  Standpunkt
angewiesen  werde,  auf  folgende  Weise  zu
bestimmen  geruhet:

1.  die  General  Forstadministration  hat  sich
mit  der  Gründung  eines  wohlgeordneten
Forsthaushaltes,  und  dem  zufolge  mi  der
zweckmäßigen  Eintheilung  der  Forsten,  mit
der  Regulirung  des  (technischen  Forstbetriebes,
  nämlich  mic  der  Vermessung  und
Taration  der  Forsten  ungesäumt  und
ausschließlich  zu  befassen,  hiefür  die  ges
eigneten  Einleitungen  zu  treffen,  und  die
nöthigen  Instruktionen  zu  entwerfen;  damit
  aber

II.  zu  Einhaltung  der  Taration  und  Forstbetriebs
  Vorschriften  die  nöthige  Konerolle
hergestellt  werde,  so  muß  bei  der  General=Forstadministration
  eine  zweckmäßig  eingerichtete
  Forstbuchhaltung  bestehen,  welche
  die  jährlichen  Bewirthschaftungs  Resultate
  aus  der  Kreis  Forstbuchhaltung  aufzunehmen,
  und  den  Gang  des  Forsthaushalts
  mit  ununterbrochener  Sorgfalt  und
Genauigkeit  zu  beobachten  hat.
        <pb n="13" />
        25

III.  Mie  dieser  Forstbuchhaltung  ist  zugleich

eine  Vormerkung  des  sämtlichen  Forstpersonais
  durch  alle  Dienstesstufen  in  Verbindung
  zu  sezen,  damit  bei  Besezung  der
erledigten  Dienstesstellen  hieraus  die  nsthigen
  Rotizen  geschöpft,  und  die  eingegangenen
  Anträge  der  Stellen  durch  die
General  Forstadminist  geprüft,  und
mit  einem  motlvirten  Gutachten  begleitet
werden  koͤnnen;

IV.  Die  jaͤhrlichen  MaterialEtats  und  Forst-—



kulturs  Vorschlaͤge  aller  jener  Reviere  und
Forslaͤmter,  wo  die  Taxation  schon  vollendet
ist,  muͤssen  zuerst  an  die  GeneralForstadministration
  eingesendet  werden,  damit  dieselbe
  ersehen  und  pruͤfen  moͤge,  ob  diese
Etats  den  ertheilten  Taxations-  und  Betriebs
  Vorschriften  vollkommen  entsprechen,
oder  von  denselben  abweichen;  worauf  das
Result  dieser  Revision  sofort  jedesmal  von
der  General  Forstadministration  an  das  koͤ-nigliche
  Finanz  Ministerium  einzusenden  ist.

.  Alle  hier  nicht  bezeichneten  bloß  auf  die

Kurrent  Administration  und  auf  die  Exekution
  des  Forstbetriebes  Bezug  habenden  Gegenstände
  gehen  in  den  Wirkungskreis  der
Kreis  Finanzdirektionen  über,  mit  welchen
die  General  Forstadministration  auf  die  bisherige
  Weise  zu  kommuniciren,  und  unter
welchen  auch  das  gesammte  Forstpersonale
des  Kreises  ausschließlich  zu  stehen  hat.

VI.  Die  Kreis  Finanzdirectionen  haben  daher:

a)  die  Aufsicht  über  das  gesammte  Kreist
Forstpersonale  zu  führen;

26

b)  bei  Erledigungen  und  Versezungen  gutachtlichen

  Antrag  zu  erstatten;

c)  die  genaue  Einhaltung  der  durch  die
Taration  für  diekünftige  Benuzung  und
Behandlung  der  Waldungen  vorgezeichneten
  Vorschriften,  d.  h.  den  strengen
Vollzug  der  Taration  zu  bewirken,  und.
zu  bewahren,  den  Fanzen  Forstbetrieb
zu  leiten,  die  Forst  Etats  der  einzelnen
Aemter  zu  pruͤfen,  zu  revidiren-  und
die  Resultate  in  den  allgemeinen  Kreis-Etat
  aufzunehmen;

d)  diese  Etats  selbst  endlich  an  die  General-Forstadministration
  zur  Prüfung  einzusenden;
  6

e))  die  durch  diese  Etats  begründeten  Holzverkaufe
  zu  ratiftciren;

s)  die  Perception  der  Forstgefälle  zu  surveilliren,
  und

6)  die  Aufnahme  und  Revision  der  Forstrechnungen
  zu  besorgen;

p)  die  Forstpurifikationen  und  Servituten-Ablösungen
  einzuleiten  und  zu  behandeln,
  und  mittels  Berichts  an  die  Ministerlal
  Finanzsektion  zur  weitern  Behandlung
  vorzulegen;

i)  die  Pensionen  des  Forstpersonals  und
ihrer  Hinterlassenen  zu  begutachten;  und
endlich

K)  in  allen  Gegenständen,  deren  Erlebit
gung  die  ihnen  als  Kreis  Finanzdirektion
im  Allgemeinen  zugetheilte  Kompetenz
übersteigt,  an  das  Ministerium  zu  be-
        <pb n="14" />
        27

richten,  welchem  sie  anch  alle  Jahre

ihren  motivirten  und  raisonirenden  Beticht

  zu  erstatten  haben.

VII.  Densenigen  Antheil,  wrichen  Seknelksnigliche
  Majestät  der  koͤniglichen  Geheral-Forstadministration
  an  der  Solge  für  die
sorstwirthschaftliche  Behandlung  der  Kommunal
  und  Privat  Waldungen  zuzuwenden
für  zweckmäßig  erachten  werden,  wird
noch  näher  bestimmt  werden.

In  Folge  dieser  allerhöchsten  Beschlüße
haben  Seine  königliche  Majestät  unterm  21.
November  v.  J.  als  provisorische  Kreis-Forsträthe
  zu  ernennin  geruht:

a)  fuͤt  den  Mainkreis  den  bisherigen  Forstinspektor
  Slevogt;
.)  für  den  Rezaekreis  den  Zotstinspeltor

Schemenauer;

ck)  für  den  Regenkreis  den  Forstinspektor
Freiherrn  von  Stengel;

aI)  für  den  Illerkreis  den  quieseirten  Forstinspektor
  Balbier;

e)  fuͤr  den  Isarkceis  den  Forslinfpektor

Grafen  von  Yrsch;

"))  für  den  Ober  Donaukreis  den  Forstin,
spektor  Buchingham;

&amp;amp;)  für  den  Unter  Donankreis  den  Forstinspektor
  Freiherrn  von  Pöllnit;

h)  für  den  Salzachkreis  den  Forstinspektor

Jägerhuber;

i)  für  das  ehemalige  Fürstenthum  Bai—-reuth
  den  Forstinspektor  Heldenberg.
München  den  3.  Jänner  1317.

23
(Die  philosophische  Preisfrage  an  der  Universttit

zu  Landshur  für  das  Jahr  13106.  betressend.)
Die  Preiofrage,  welche  die  phllosophische
  Sektion  für  das  Jahr  1816.  aufstellte,
  war:  Ist  eine  Naturphilosophie
  denkbar,  wenn  mit  jedem
der  Worte  Natur  und  Philosophie
ein  bestimmter  Sinn  verbunden
wird?  —  Hierüber  giengen  vier  Abhandlungen
  ein.  Zwel  daven  s#ind  gekrönt,
und  auch  die  zwei  andern  einer  besondern
rühmlichen  Erwähnung  würdig  gefunden
worden.  Die  Verfasser  der  ersteren  sind,
in  alphabetischer  Ordnung,  Johann  Baptist
Attenberger  aus  Regensburg,  Kandidat
der  Rechtswissenschaft,  und  Lorenz  Zierl
von  Furth  im  Regenkrelse,  Kandidat  der
Arzneiwissenschaft.  Uebrigens  ward  nach  vorliegenden

  Beispielen  der  Preis  auf  solche

Welse  vertheilt.

Pfarrelen  und  Beneficien
Erledigungen.

 

Im  Rezarkrelse:
1)  Die  prerestantische  Pfarrei  Unterne  sselbach.


Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Hertlin  auf  die  Pfarrei  Detrenheim  ist
die  Pfarrei  Unternesselbach,  Dekanats
Neustadt  an  der  Aisch,  erlediget  worden,
deren  Ertrag  in  einer  vorliegenden  nichrbeglaubigten
  Faßion  auf  578  fl.  111  kr.  berechnet
  worden  ist.

Im  ÖOber  Donankreise.
2  Die  Pfarrei  Neukirchen.
Die  Pfarrei  Neukirchen  ist  durch
        <pb n="15" />
        29
den  Tod  des  Pfarrers  und  Dechants  Radler
erlediget.  Sie  liege  in  der  Diszese  Augsburg,
  andgerichts  und  Dekanats  NRhain;
sie  hat  zwei  Fillalderfer,  worunter  Hemmerten
  1  1  Stunde  von  dem  Pfarrorte  encfernt
  ist,  aber  nur  eine  Schule,  zählt  338
Seelen,  und  wird  ohne  Hilfpriester  pastorirt.

Die  pfarrlichen  Einkünfte  fließen  aus
den  Wirdumsgründen  jährlich  mit  200  fl.,
aus  den  Zehenten  mie  700  fl.,  aus  den
Stolgebühren  15  fl.,  aus  Stiftungen  mit
8  fl.,  semit  im  Ganzen  mit  9-3  fl.

Die  Ausgaben  für  Staatszwecke  und
Diszesanverband  belaufen  sich  jährlich  gegen
  g#  fl.;  —  die  Pfarrhofs=  und  Wirth
schaftsgebäude  sind  alle  in  gutem  Stande.

 

3)  Die  Pfarrei  Obermässing.

Die  unterm  10.  Dezember  v.  J.  durch
Sterbfall  des  bisherigen  Pfarrers  erledigte
Pfarrei  Obermässing  liegt  in  der  Diszise
  Eichstädt,  im  königlichen  Landgerlchte
Beilngries.

Die  Bewvölkerung  derselben  bestehet  in
570  Seelen,  und  ist  theils  in  dem  Pfarrorte,
  theils  in  einem  Fillale  von  zwei  Weilern,
  und  in  einem  Dorfe  des  bandgerichts
Hilpeltstein  vertheilt;  die  Schule  ist  im
Pfarrerte,  der  Pfarrer  bedarf  keines  Hilfpriesters.


Das  Einkommen  des  pfarrers  wird  auf
oo  fl.  jährlich  berechnet.

Hierauf  liegen  jährlich  2a  fl.  s:  1  kr.
Stener,  dann  die  gewöhnlichen  geringen  Discesanlasten.


 

30
Post  Emt  fernungs  Bestimmungen.

Nach  einer.allerhoͤchsten  Entschließung
vom,  IS  Jaͤnnerul.  J.  wurde  zu  Bernbeue)
  nwischen  Schongau  und  Roßhaupten,
  Mittelpost  angelegt,  und
diese  dem  dortigen  Wirth  Franz  Kaver  Altheimer
  übertragen.

Zuglelch  wurde  die  Post  Entfernung  von
Bernbeuern

1)  nach  Roßhaupten  auf  3  Post
2)  -Schongau  r
festgeseze.

 

Pfarreien  und  Benesileten  Verllel,
hungen.

Seine  Majestäc  der  König  geruhten  bei
den  Pfarreien  und  Beneficien  folgende  Individuen

  zu  befördern:

im  Monate  Jünner  l.  J

am  2.  den  vormaligen  freiresignirten.
Pfarrer  zu  Aystetten  und  blaherigen  Dombfarr
  Kaplan  in  Augsburg,  Priester  Franz
Xaver  Seelos,  auf  die  Pfarret  Kißing,
Candgerichts  Friedberg;

am  3.  den  Prediger  und  Kuratpriester
bei  St.  Jakob  auf  dem  Anger  in  München,
Nikolaus  Bauer,  auf  das  Ursula  Eggerische
  respective  Wolfgang  Lieblische  Beneficium
  an  bemeldter  Kirche;

am  5.  den  bisherigen  Pfarrvikar  zu
Karlstadt,  Franz  Kliespies,  auf  die
Pfarrei  zu  Muͤhlbach,  Landgerichts  Karl—
stadt;  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Aschheim,
        <pb n="16" />
        31

Priester  Ignaz  Roͤhrl,  zur  Pfarrei  Vilslern,
  Landgerichts  Vilsbiburg;  den  bisherigen
  Kooperator  zu  Frontenhausen,  Priester
  Leonhard  Rogenhofer,  auf  die  Dfarrei
  zu  Kohlberg,  Landgerichts  Neustadt  an
der  Waldnab;
am  6.  den  bisherigen  Pfarrer  zu

Lindenhardt,  Dekanats  Kreusen,  Georg
Christoph  Elias  Erb,  zur  Pfarrei  Neudrosenfeld,
  und  zur  Pfarrei  Lindenhardt  den
bisherigen  provisorischen  Dekan  und  Pfar
rer  zu  Haag,  Ludwig  Ernst  Amman;

am  12.  den  bisherigen  Professor  und
Studien  Rektor  am  Gymnasium  zu  Kempten,
  Priester  Joseph  Kirchhofer,  auf
die  Pfarrei  zu  Immenstadt,  Landgerichts
gleichen  Namens:

am  13.  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Ottmarshausen,
  Priester  Joseph  Köninger,
auf  die  Pfarrei  Schwenebach,  Landgerichto
Höchstädt,  und  zur  Pfarrei  Ottmarshausen
den  Priester  Johann  Lindner,  bieherigen
Kaplan  zu  Neukirchen  vorm  Wald,  Landgerichts
  Passau;  endlich  den  Professor  und
Rektor  am  Gymnasium  zu  Dillingen,  Priester
  Martin  Frischeisen,  auf  die  Stadt"
pfarrei  Mühldorf,  desselben  Landgerichts;

und  zu  bestätigen:

am  28.  Dezember  v.  J.  die  Präsentation
  des  Herrn  Fürsten  zu  Oettingen  Spielberg
  für  den  bisherigen  Pfarrkuraten  zu
Hirschbronn,  Driester  Georg  Hirle,  auf
die  Kuratie  zu  Schopflohe;

am  31.  die  des  Heren  Fürsten  zu  Oertingen
  Wallerstein  für  den  riester  Anton

32

Wessely  von  Wallerstein  auf  die  Pfarre:
zu  Buchdorf,  Landgerichts  Donauwöreh;

am  2.  Jäner  l.  J.  die  des  Herrn  Fürsten
  von  Schwarzenberg  für  den  bisherigen
Rektor  der  Schule  zu  Marktbreit,  Ehrhardt
  Christian  Wilhelm  Dümmler,  auf
die  erledigte  Diakonatsstelle  zu  Marktbreic,

am  3.  die  Drásentation  der  Franziska
verwittweten  Gräásin  von  Deroy  für  den
Hilfpriester  zu  Gräfendorf,  Alois  Sollweck,
  auf  das  Münchsdorfische  Beneftcium,
  Landgerichts  Pfarrkirchen;

am  §F.  die  Präsentation  des  königlichen
Hauptmanns  à  la  suite  Adrian  Freiherrn
von  Lafabrique  für  den  Kaplan  in  Tettenried,
  Priester  Leonhard  Mitsch  auf  die
Pfarrei  Wiesenbach,  Landgerichts  Rhain;

am  6.  die  Präsencation  des  Herrn  Gra:
sen  von  Kastell  für  den  bisherigen  Konststorialrath
  und  Vorsteher  der  Lehranstalt  zu
Kastelll,  Joseph  August  Sucro,  auf  die
Pfarrei  und  Distrikte  Schulinspektion  Kastell;

am  9g.  die  Präsentation  des  Freiherrn
von  Truchseß  für  den  Pfarrvikar  August
Wilhelm  Schulz  aus  Aubstadt  auf  die
Schloßpfarrei  Bundorf;

am  13.  die  Prsentation  der  protestantischen
  Ortsgemeinde  zu  Gochsheim  für  den
bisherigen  Professor  der  Studienschule  zu
Schweinfurt,  Johann  Lorenz  Sirt,  auf
die  Pfarrei  Gochsheim,  Landgerichts
Schweinfurt.
        <pb n="17" />
        33  Koͤniglich

*  Baierisches  34

Regierungsblatt.

 

l.  Stuͤck.  München,  Mittwoch  den  29.  Jänner  1817.

 

Bekanntmachungen.

Die  Untauglichkeirs  Zeugnisse  für  Landwehrmänner
  betreffend.

Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenheiten.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

ur  Vermeidung  jeder  Irrung  und  Beobachtung
  der  Gleichförmigkeit  bei  Ausstellung
der  Untanglichkeits  Zeugnisse  für  Landwehrmänner
  wird  Folgendes  bestimme:

Die  rztlichen  Zeugnisse  über  Untauglichkeit
  zum  aktiven  Dienste  der  Landwehr  sollen
  von  Stempelgebühren  frei  seyn.

2.  Dieselben  sind  unentgeltlich  von  den  Aerzten

  auszustellen.  Sollte  jedoch

3.  nach  der  Vorschrift  vom  6.  Mai  18157

ein  unbesoldeter  Arzt  zu  einer  kommissionellen
  Untersuchung  beigezogen  werden
müssen,  so  gebührt  demselben  eine  seiner
Bemühung  entsprechende  Belohnung,
die  der  Untersuchte  zu  bezahlen  hat.
München  den  16.  Jäuner  1817.
Graf  von  Montgelas
Durch  den  Minister
—  der  GeneralSekretaͤr
von  Baumüller.

—

*)  Reggsblatt  v.  J.  1315.  S.  301.

Herrschafts=  und  Ortsgerichte.

Seine  königliche  Majestät  genehmigten
die  Bildung  folgender  Herrschafts:  und  Ortsgerichte:


«  Am  29.  December  7816.
(Ortsgericht  zu  Hammer  bei  Lauff  am  Holz.)

In  besonderer  Rücksicht  auf  die  Erhaltung
  der  betheiligten  Fabrike,  bilden  die  Vasallen
  von  Forster  und  Bolkamer  unter
Vertretung  des  Handels  Appell  s
Assessors  Georg  Christoph  von  Forst  er  auf
dem  Hammer  bei  bauff  am  Holz  im  Landgerichte
  Rürnberg  ein  Ortsgericht,  welches
in  dem  Fabrikorte  Hammer  und  in  den
Weilern  Malmsbach  und  Schweig  52
ständige  Familien  begreifen  wird.

 

Am  Zzo.  December  r616.
(Ortsgericht  Kraftshof.““)
Johann  Christian  Sigmund  Kreß  von
Kreßenstein  bildet  in  dem  Orte  Kraftohof,
  Landgerichte  Erlangen,  theils  aus  dessen
  Gerichtssassen,  theils  durch  Cession  betheiligter
  Gerichtsherren,  theils  durch  Austausch
  der  Jurisdiktion  über  0  unmittelbare
Gerichtsuntergebene  ein  geschlossenes  Ortsgericht
  über  6%  Familien.

(5)
        <pb n="18" />
        35

Am  r13.  Jänner  l.  J.
(DOrtsgericht  Oberlangenstadt.)
Bei  dem  dehen  Oberlangenstadt

wird  für  den  minderjährigen  Vasallen  Karl
Philipp  Freiherrn  von  Künsberg  ein
Ortsgericht  gebildet,  welches  in  den
Orten  Oberlangenstadt,  Nagel,
Mönchsfeld,  Türschnirz  und  Hall
ständige  Familien  im  Laudgerichte  Kronach
  enthalten  wird.

Am  #S.  Jänner  l.  J.
(Ortegericht  Portenreuth.  )  ,

Der  quiescirende  Regierungs  Rath,  Joseph
  von  Schenkel  bildet  aus  den  Patrimonialgerichten
  Portenreuth  und  Hopfenohe,
welche  cheils  beurellehnbar,  theils  durchgeheud
  ritterlehenbar  waren,  ein  zu  durchgehendem
  Lehen  auf  Söhne  und  Töchter  absteigender
  dinie  rührendes  Ortsgericht  zu  Portenreuth
  im  kandgerichte  Eschenbach,  welches
  in  den  Orten  Portenreuth,  Kozmanns,
  Oberfrankenohe,  Meilendorf
  und  Hopfenohe  0  ständige  Familien
  enthalten  wird.

 

Am  r5§.  Iinner  l.  J.
Ortsgericht  Thüruhofen.  )

Graf  von  Dürkheim  Montmariin
bildet  aus  dem  geschlossenen  Patrimonialgerichte
  Thürnhofen  Landgerichts  Feuchtwoangen
  ein  Ortsgericht,  welches  aus  dem  Orte
Thuͤrnhofen  und  dem  Weiler  Keierberg
mit  65  Familien  besteht.

50
Am  16.  Jänner  l.  J.
Ortsgericht  Lintach.)

Der  königliche  Kämerer  Christian  Adam
Freiherr  von  Lochner  bildet  aus  dem  Patrimonialgerichte
  Lintach  im  Landgerichte  Amberg,
  mittels  Austausches  der  Juriediktlon
über  20  unmittelbare  Gerichtssassen,  ein
Ortsgericht,  welches  in  den  Orten  eintach,
Böhl,  Geiselhof,  Than,  Schwand
und  Bureruck,  56  ständige  Famtlien  be“
greisen  wird.

Am  ro.  Ilnner  l.  J.
(Herrschaftsgericht  Wilhermsdorf.  )
Der  Freiherr  Johann  Friedrich  von  Wurster

  zu  Crenzberg  bildet  bei  dem  Lehen  Wilhermedorf
  ein  Herrschaftsgericht  II.  Klasse
im  Landgerichte  Kadolzburg,  welches  Wilhermsdorf
  mit  dem  Steuerdistrikte  und
a08g  ständige  Gerichtssaßen;  Siedelbach
mit  16  ständigen  Familien;  Reidhardswind
  und  die  Finkenmühle  mit  46  Familien;
  Buchklingen  und  Kozenaurach
mit  41  Familien,  zusammen  311  ständige  Gerichtssaßen
  begreisen  wird.

Am  2:r#.  Ilnner  l.  J.
(Ortsgericht  Neusat.  )

Freiherr  von  Lichtenstern  bildet  aus
dem  bisherigen  Parcimonialgerichte  Neusat
Landgerichts  Nabburg  ein  Ortsgericht,  welches
  in  dem  Steuerdistrikte  DPersen,  mit  den
Orten  Neusat,  Persen,  Ramsenbach,
Haselhof  und  Richtmühle  mit  s8  ständigen
  Familien  bestehen  wird.
        <pb n="19" />
        37

Am  2r.  Jlnner  l.  J.
DOrlegericht  Wiesenthau.)

Bei  vem  heimgefallenen  unter  separirter
Verwaltung  befindlichen  Lehen  Wiesenthau
  wird  ein  Ortsgericht  gebildet,  welches
in  dem  Districte  Wiesenthau  mit  den  Orten
Wiesenthau,  und  Schlaifhausen,
dann  in  dem  Districte  Leutenbach  mie  den
Orten  Leutenbach,  Diezhof,  und  Si
Moriz,  zusammen  172  ständige  Gerichtssassen
  im  Landgerichte  Forchheim  begreifen  wird.

Am  ar.  Jänner  l.  J.
(Ortkgericht  Hof.)

Der  köngliche  Kämerer  und  General-Lieutenant
  Graf  von  Eckart  bildet  aus  dem
Datrimonialgerichte  Hof,  Landgerichte  Wetterfeld
  ein  Ortogericht,  welches  in  den  Orten
Hof,  Gund,  Dirmaul,  Kalkstetten
und  Kohlstetten  32  iändige  Familien  enthalten
  wird.

Am  ar.  Jäunner  l.  J.
(Ortägericht  Wolferiug.  )

Der  königliche  Vasall  Freiherr  von
Schönstatt  bilder  bei  dem  Lehengure  Wolsering,
  in  dem  Landgerichte  Nabburg
ein  Ortogericht,  welches  in  dem  Orte  und
Districte  Wolfering,  dann  aus  den  (im
Districte  Dirnsricht  gelegenen)  Orten  Klausen
  und  Knölling,  zusammen  mit  59  angesessenen
  Familien  bestehen  wird.

 

Dffarreien  und  Beneficieu=Erledigungen.


Im  Mainkrelse:
1)  Die  protestantische  Pfarrei  Haag.
Durch  die  Versezung  des  provisorischen

38

Dekans  Ammon  als  definitiven  Dekan  und
Pfarrer  nach  Lindenhard  ist  die  Pfarrei
Haag  im  Dekanate  Creußen  Landgerichts
Pegniß  erlediger  worden.

Der  Ertrag  ist  nach  der  neuesten  Angabe
554  H.  581  ke.

Im  Regenkreise:
2)  Die  Pfarrei  Daßwang.

Die  Pfarrei  Daßwang  im  königlichen
Landgerichte  Parsberg  ist  durch  das  Hinscheiden
  des  Pfarrers  Tobias  von  Enhnber  erlediget
  worden.

Die  Bevölkerung  derselben  bestehet  in
580  Seelen,  welchen  der  Pfarrer  allein  vorstehet;
  die  Einkünfte  fließen  aus  dem  Ertrage
  der  Widdumsgründe  zu  log  fl.  45  kr.,
der  Zehenten  zu  6  90  fl.  23  kr.  und  der  Stolgefälle
  zu  83  fl.  10  kr.  Die  Steuern  und
andere  ständigen  Lasten  belaufen  sich  auf  80  fl.
5%  kr.  Die  Pfarrgebdude  befinden  sich  in
gutem  baulichen  Zustande.

 

 

Im  Unter  Donankrelse:
3)  Die  Pfarrei  Alterobach.

Die  organisirte  Pfarrei  Altersbach  ist
durch  die  Beförderung  des  bisherigen  Pfarrers
  erlediget  worden.

Dieselbe  liege  in  der  bischsflichen  Discese
Passau  und  in  dem  königlichen  Landgerichte
Vilshofen.  Sie  zählet  in  einem  Umfange
von  31  Stunden  48f0  Seelen.

Das  jährliche  Einkemmen  bestehr  in  einem
  bestimmten  Gehalte  von  boo  fl.,  in
einer  Entschädigung  ron  60  fl.  für  Feld-(3)
        <pb n="20" />
        39

gründe,  und  in  einem  Ertrage  von  g0  fl.  aus
der  Stole.

Im  Illerkreiset
4)  Die  Pfarrei  Seeg.

Durch  die  Befbrderung  des  Priesters
Jakob  Braun  nach  Sonthofen  ist  dessen  bisher
  inne  gehabte  Pfarrei  Seeg  vacant  geworden;
  sie  liegt  im  Bisthume  Augsburg,  dann
im  Landgerichts"  und  Stiftungsadministrationsbezirke
  Füssen,  und  enthält  2370  Seelen.
Die  jährlichen  Erträgnisse  belaufen  sich  ungefähr
  aif.  9o017  fl.  48  kr.

nämlich
a)  vom  Widdrr..  .

b)  von  Zehenten  336

r)  der  Kompetenz  417  33
d)  „"  Stoll  227“  —  "
)Ngestifteten  Jahrtägen  ros  31
ë)dem  Beitrage  zur  Haltung

  eines  Kaplans  1302  —!

Dabei  wird  bemerkt,  daß  in  dem  Filialorte
  Lengenwang,  ohne  Abbruch  der  ständigen
Einkünfte  der  Pfarrei  Seeg,  mit  den  Renten
  des  bioherigen  Benefsciaten  zu  Lengen--wang
  und  den  bereits  von  der  Gemeinde  zugesicherten
  Beiträgen  eine  der  Pfarrei  Seeg
untergeordnete  Kurat  Expositur  zur  Versehung
der  pfarrlichen  Verrichtungen  daselbst  konstitmirt
  werden  will.

40
Im  Isarkreise:
5))  Die  Pfarrei  Gingelkofen.

Das  Dekanat  und  die  Pfarrei  Gingelkofen
  im  Bisthume  Freising  Landgerichto
Landshut  ist  erlediget.  Sie  zählet  6s0  Parochianen,
  zwei  Schulen,  wovon  eine  im
Pfarrdorfe,  die  andere  in  dem  Filialdorfe
Artenhausen  ist.  Der  Pfarrer  hat  einen
Hilfpriesler  nöthig.

Die  Renten  find:
aus  Realitäten  30  fl.  —  ke.

Rechtern  .  2100  =  J1
z  besonders  bezahlten  Verrichtungen

  151

*  herkommlichen  Gaben  12

40

zusammen  3303  ;  30
die  Lasten  dagegen:
an  Steuern  323  fl.  21  kr.
Absene  zur  Universität  Landshut
  o  ½  ½%  ½%  108  *  —  1
Seminaristicum  und  Calhedratinnnmn
  5:  21
Unterhalt  eines  Hilfpriesters  Zoo:  —
Brandassekuranz  bei  #2:"  40
zusammen.  230  257

O)  Die  Pfarrei  Trostberg.

Die  Pfarrei  Trostberg  im  keniglichen
bandgerichte  gleichen  Namens  und  im  Bisthume
  Freising  ist  durch  die  Versezung  des
lezten  Pfarrers  erlediget.

Sie  hat  mit  Einschluße  zweier  Exposituren,
  Feldkirchen  und  Tacherding,  eine  Pfarr-
        <pb n="21" />
        41
gemeinde  von  2014  Seelen,  und  drei  Schulen
  zu  Trostberg,  Feldkirchen  und  Tacherding.

Neben  dem  Pfarrer  und  den  beiden  ErxpPositis
  sind  noch  zwei  Hilfpriester  und  ein
zur  Seelsorge  nicht  verbundener  Benesiciat
in  Trostberg  vorhanden.  Die  Renten  belaufen
  sich  auf  beiläufig  2  110  fl.  8  kr.  3  pf.
Die  Lasten  dagegen  bestehen  in  dem  Unterhalte
  zweier  Hilfpriester  zu  boo  fl.,  einem
Absente  zu  zoo  fl.,  einer  Abgabe  von  180  fl.
nebst  4  Mezen  Weizen  an  die  Expostcur  Feldkirchen,
  und  von  26  fl.  an  die  Exposstur
Tacherding.

6)  Die  Pfarrei  Rottbach.

Die  Pfarrei  Rottbach  königlichen  Landgerichte
  Dachau  ist  durch  den  Tod  des  lezten
Pfarrers  erlediget.  Sie  zähler  in  einem  Umfange
  von  drei  Stunden  230  Seelen,  hat  nur
eine  Filiale  eine  Viertestunde  von  der  Pfarrei
entferne,  aber  keine  Schule,  da  die  schulpflichrige
  Jugend  in  die  nahe  gelegenen  Schu
len  eingetheilt  ist.  Der  Pfarrer  bedarf  keines
Hilfpriesters;  seine  Rente  beläuft  sich  aus
Widdum,  Zehent,  Stole  und  Stiftungen
auf  1500  fl.

Sizung  des  geheimen  Raths.

 

In  der  koͤniglichen  geheimen  Rathssizung
vom  16.  Jänner  1317.  wurden  nachstehende
Rekurs  Gegenstände  entschieden:

1)  die  Gewerbs  Streitsache  der  Schuhmacherzunft
  in  München  gegen  den  Lederfabrikanten
  Ignaz  Maier  und  Konsorten
  in  der  An;

42

2)  die  Rekurssache  der  Gemeinde  Reisensburg
  gegen  Joseph  Lidel  zu
Günzburg  im  Ober  Donaukreise  wegen
Weidrechts;

3)  der  Rekurs  des  Sebastian  Loibl,
Bauern  zu  Marta  Posching  Landgerichte
Deggendorf  im  Unter  Donaukreise,  gegen
die  Gemeinde  Marlaposching,  Lohan
  und  Hundeldorf,  wegen  Weid-Entschädigung;


4)  der  Rekurs  des  Gerichesdieners  Knauer
zu  Aufhausen  im  Regenkreise  gegen  die
dortige  Gemeinde  wegen  Theilnahme  an
Gemeinde  Gründen;

5)  der  Rekurs  des  Joseph  Christian  Oberkofler,
  Posterpeditors  zu  Reichenhall,
wegen  Poststrafe.

 

(Anfang  des  SommerLehrkurses  für  Huf=  und
Beschlag  chmiede  an  der  Central  Vekerinädrschule.
  )

Der  Sommerk#ehrkurs  für  Huf=  und  Beschlagschmiede
  an  der  königlichen  Central  Veterinärschule
  nimmt  den  1.  April  l.  J.  seinen
Anfang.

Alle  diesenigen,  welche  die  gesezlich  vorgeschriebene
  Prüfung  und  Approbarion  bedürsen,
  haben  bei  diesem  zwei  Monate  lang
andauernden  Kurse  um  so  sicherer  zu  erscheinen,
  als  solche  nach  Verfluß  dieses  Zeitraumo
  bis  auf  den  wiederbeginnenden  Winter-Lehrkuro
  ohne  weiters  verwiesen  werden  müßten.
  München  den  20.  Jänner  1817.
        <pb n="22" />
        43  4
Betzeichniß
der  für  das  Studtenjahr  134  verliehenen  Lokal=  und  Familien  Seipendlen
von  Augoburg.
2  etiven-Namen
  der  Stipendiaten.  Ü  dien.  Namen  der  Stipendien  Stiftungen.
*  .  fl.  kr.
6  1#.  Karholischen  Antheilé.
1|Joseph  Ernst,  Sohn  eines  versiorbe-  5
nen  Schullehrers  von  Willburgstetten,  I
Landgerichts  Nordlingen,  Kandidat  der
Rechie  III.  zu  Landehur  .  110—  Domstipendium.
I
«2Aloiöulrirl)Keppelu-,chcrmeisterSohn
  von  Augsburg,  und  Kau—
didat  der  Theologie  I.  zu  Dillingen  120—  Domstspendium.
3Johann  Baptist  Schmid,  Schuln„
  lehrerb  Sohn  von  Augsburg,  Kandid.#
der  Theologie  ll.  zu  Dilingen  und  5  Kle-  n  »  '»
ttkalAlumnuö.  .!«42—WilhelmStettztscheskifnnig.
4Adam  Fischer,  Schreinermeisters  Sohn
von  Augöbura,  Kandidat  der  Philosophie
  11.  zu  Würzburg  .  .  50—Ncnata,Oe-chelin.
sSenekaSchkeibek,Buchbaltecö-.
  Sohn  von  Kempten,  Schüler  der  Un-  »
«  ter  Progymnasialklasse  in  Kempten  50—  Erhard  Schreibersche  Stisumg.
60|Joseph  Spindler,  Hauêmeisters  Sohn
von  Bertoldöheim  im  OÖber  Donankreise,
Kandidat  der  Theologie  l.  zu  Landshut
  und  Klerikal  Alumnus  .  37  Georg  Adblersche  Stiftung.
7Anton  Mez,  pensionirker  Stadtgerichtsrath#
  Sehn  in  Augoburg,  Schüler  der
.  Untergymnasialklasse  daselbst.  4—  Anton  Eckert.
6|Helnrich  Karl  Neyß,  Sobhn  eines
verstorbenen  koniglichen  Postofficianten
in  Augsburg.  Schuler  der  Unterprogomnasialtlasse
  daselbst  .  .  44—-Antquckekt.
        <pb n="23" />
        45  46
*  Sttpen
7  Namen  der  Stipendiaten.  dien  Namen  der  Stipendien  Stifeungen.
5  .
fl.  kr  .
o  Karl  Kreb,  Sohn  eines  verstorbenen
Handlungs  Kommis  in  Augsburg,  Schuͤ-ler
  der  Untergymnasialklasse  daselbst57—  Luidl.
10  Dominikus  Anwander,  Bortenms-=  r*
chers  Sohn  von  Augöburg  und  Kandl-  Sibplla  Rambold“  zr
dat  der  Philosophie  II.  zu  Dillingen.  08—  Dokror  Wikhard  36  fl
Ehnmstoph  Peutinger  25
11I|  Jobann  Evangelist  von  Langen-  »-mantel,
  Senatorssohn  von  Augsburg,  ·«««..
und  Volontär  beim  kdniglich  baierischen  5„
Artillerie  Regimente  zu  Mülchen.  6
(Zukelge  allerhöchsten  Reseripts  vom
28.  Juni  1810.)  50—|  Ulrich  von  kangenmantlischen  Stiftung.
12  Wikterp  Kolb,  Glasermeisters  Sohn
von  Augsburg,  Kaudldat  der  Philosophie
  1.  in  Landshut  l484Sautier=  und  Mainoneschen  Stiftung.
15|  Michael  Beutelrock,  Taglöhners=Sohn
  von  Augsburg,  Schlller  der  Un-  *
lerprogymnasialklasse  in  Augsburg  500—Sautier=  und  Mainonesche  Stiftung.
14  Wilhelm  Dempp,  aus  Neiße  in
Schlesien,  eines  verstorbenen  Zimmermanno
  in  Augeburg  Sehn  und  Schnler
  der  hdhern  Vorbefeitungsklasse  dahier  56—  Sautier=  und  Mainonesche  Stiftung.
15  Grers  Jasen  von  Langenman-=tel,
  könhiglichen  Ritemeisters  Sohn  von  .  .  ·
Augeburg,  in  der  Sprachen=  und  -Man:  .  Ulrich  von  Langenmantlischen  Stistuns
lungsLehte  daselbst  100  Theresia  von  Langenmamlischen  "
10Anton  von  Precht,  Sohn  eines  ver-  0  fl.
storbenen  Senators  und  mgelders  in
Augoburg.  Schuler  der  Progymnatal-  -
klasse  11.  in  Neuburg  .  Qu-UlrichvonkaagmantiischenStiftungtTAlotsvonReblingemStadtges
  «
kichtöPkokokolllstetjtsSoha  von  Augsburg,
  und  Schuͤler  der  Unteimitel-  -  ·
Saukiek-mthacnone-  50  fl.
is  Gymnasialklasse  daselbst  108  Nelingsche  Stiftung  *  55  k.
volpbe,  von  Illsung,  Sohn  eines  6
pensionirten  Oberlieutenants,  Schüler
der  niedern  Vorberetkungeklasse  daseldst  23||  Friedrich  Illsungische  Stiftung.

 

 

 

 

 

 

CDie  Fortsezung  folgt.  )
        <pb n="24" />
        47
AdelstandsErhebung.

Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  geruhten  unterm
25.  August  1810.  den  Rittmeister  des  I.  Husaren
  Regiments  und  Officier  der  koͤniglichen
französischen  Ehrenlegion  Johann  Kaspar
Ferdinand  Hecht  sammt  seinen  ehelichen
Nachkommen  beiderlei  Geschlechts  in  den
Adelsstand  zu  erheben.

München  den  17.  Jänner  1817.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Masestat  der  König  geruhten  am
8.  Jänner  l.  J.  die  erste  Assessorsstelle  zu
Roggenburg  dem  ersten  Assessor  zu  Schwabmünchen,
  Franz  Gerhard  Praßer,  und
dessen  Stelle  dem  Assessor  zu  Roggenburg,
Joseph  Scheppich,  zu  übertragen;
dem  nach  Weiler  versezten  zweiten  Landgerichts
  Assessor,  Georg  Köllensberger,
auf  seinem  dermaligen  Posten  den  Rang  und
die  Eigenschaft  eines  ersten  Landgerichrs  Assessors
  wie  in  Roggenburg  ausdrücklich  vorzubehalten;

unter  eben  diesem  Datum  den  zweiten

Assessor  zu  Mitterfels,  Konrad  Ruhdorser,

  auf  die  erledigte  zweite  Assessorsstelle
des  Landgerichts  Schrobenhausen  zu  versezen,
und  die  zweite  Assessorsstelle  des  Landgerichts
Mitterfels  dem  dermaligen  Landgerichts  Aktuar,
  Gottlieb  Steingruber,  zu  Landau
provisorisch  zu  übertragen;

am  0.  den  Accessisten  bei  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Isarkreis,  Franz  Ka-48



ver  Geiger  zum  Advokaten  bei  dem  Landgerichte
  Weiler  zu  ernennen;

am  12.  den  bisherigen  AushilfOfficialen
Heinrich  von  Thoma  zu  Hof  als  Post--Officialen
  dortselbst  zu  ernennen;

am  14.  die  erledigte  Officialenstelle  bei
dem  Postamte  zu  Ansbach  dem  bishecigen
Post  Accessisten  Franz  Lehle,  und  die  ebenfalls
  erledigte  Officialenstelle  zu  Eichstädt
dem  bisherigen  Artillerie  kieutenant  und
Post  Accessisten,  Joseph  Brandmaier,
zuzugestehen;

am  18.  die  erledigte  Landgerichtsarzt-Stelle
  zu  Pfaffenberg  dem  bisherigen  Landgerichtsarzte,
  Doktor  Joseph  Hafner,  von
Roding,  und  die  dadurch  erledigte  bandgerichtsarzt
  Stelle  von  Roding  dem  bisherigen
Landgerichtsarzte  zu  Parsberg,  Doktor  Johaun
  Hacker,  und  die  erledigte  Gerichtsarzt
  Stelle  zu  Mellerichstadt  dem  Doktor  Reder,
  bisher  Gerichtsarzte  zu  Gemünden  zu
verleihen;

am  20.  den  Kreis  Administrationsrarh,
Freiherrrn  von  Seida,  zu  Augsburg  nach
Kempten  zum  General  Kommissariate  des  Illerkreises,
  und  dagegen  den  Kreis  Adnnnistrationsrath
  zu  Kempten,  von  Baur,  nach
Augsburg  zum  doreigen  Lokal  Kommissariate
zu  versezen.

Ferner  geruhten  Seine  Masestät  der  Kenig
unterm  6ö.  Mai  1815.  den  Central  postkasjier,
Martin  Eduard  Kempf,  zum  Beweise  allerhöchster
  Zufriedenheit,  in  Rang  und  Uniform
den  königl.  Ober  Postmeistern  gleich  zustellen.
        <pb n="25" />
        49  Koͤniglich-Baierisches  50

Regierungsblatt.

 

IV.  Stuͤck.  Muͤnchen  Sonntag  den  2.  Februar  1817.

 

Verordnung.

(Die  Bildung  und  Einrichtung  der  obersten
Stellen  des  Staats  betreffend.)

Wir  Marimilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

W.  haben  Uns  auf  die  wlederholten  und
dringenden  Gesuche  Unsers  Sraateministers
des  Aeussern,  des  Innern  und  der  Finan
zen,  Grafen  von  Montgelas,  und  bei
den  Angriffen  auf  seine  Gesundheit  eine
Erlelichrerung  in  den  Geschäften  zu  empfangen,
  endlich  bewogen  gesehen,  diesem  billigen
  Begehren  in  der  Arc  zu  willfahren,
daß  Wir  denselben  der  ganzen  Last,  der
ihm  bisher  anvertrauten  Staatsämeer,  mie
Belassung  seines  Ranges  und  eines  jährlichen
  Gehaltes  von  Dreißig  Tausend
Gulden  entheben,
ordentliche  Angelegenheiten  jenen  Beistand
seines  Rarhes  vorbehalten,  welchen  Wir
Une  von  seinen  bewährten  Staats  Kennenissen
  und  von  seiner  besondern  Anhüänglichkeit
an  Unsere  Person  versprechen  dürfen.

Wie  haben  hierauf  beschlossen,  den
obersten  Stellen  Unsers  Stcaates
die  Bildung  und  Einrichtung  zu  geben,
wie  folge:

I.

Die  oberste  vollztehende  Sitelle
bildet  das  Gesammt  Staats  Ministerium.


und  Uns  für  ausser-Es

  wird  in  fünf  für  sich  bestehende
Staate  Ministerien  abgetheilt,  welche  nach
ihren  Geschäftskreisen  den  Titel  führen:

1)  Ministerium  des  Hauses  und  des

Aeussern.

a)  Ministerium  der  Justiz.
3)  Ministerium  des  Innern.
4)  Ministerium  der  Finanzen.
§)  Ministerium  der  Armee.
Ein  jedes  der  fünf  besondern  Staats  Ministerien
  wird  mit  einemeigenen  Minister  besezt.
II.

Die  oberste  berathende  Stelle  bilbet
ein  Staats  Rath.

Er  wird  in  fünf  Sektionen  nach
der  Abtheilung  des  Gesammt  Staats  Ministeriums
  zerfallen;  über  die  von  den  einzelnen
  Staats  Ministerien  eingebrachten  Gesebes
  Entwürfe  aus  der  bürgerlichen,
organischen  und  administrativen  Geseßgebung
  in  kollegialer  Form  berathschlagen;
in  dem  ihm  zugewiesenen  gemischten
Rechts  Gegenständen  erkennen;  und
am  Anfange  des  Verwaltungs  Jahres  den
General  Finanz  Etat,  am  Ende  desselben
  die  Rechenschaft  der  Minister
empfangen.

III.

Ein  jedes  der  fünf  besonderen  Staats-Ministerien
  bestehet:
1)  Aus  dem  Minister;
2)  aus  einem  General  Direktor;
4
        <pb n="26" />
        51  —  -

3)  aus  der  erfoderlichen  Anzahl  von
Ministe  rial  Räthen;

4)  aus  einem  General  Sekretär  und  der
Kanzlei.

Dem  General  Direktor  liegt  theils  die
Ersezung,  theils  die  Kontrollirung  des
Ministers  ob.

IV.

Der  Scaate  Rath  bestehe:

1)  aus  den  Ministern  und  dem  jes
weiligen  Feldmarschall  mit  dem
Nange  der  Minister,

)  aus  den  General  Direktoren
der  Ministerien,

3)  aus  den  Staatsräthender  Sektionen,


4)  aus  einem  General  Sekretär.

Wenn  ein  Feldmarschall  nicht  besiehe,
tritt  ein  besonders  ernannter  aktiver  General
  der  Armee  an  dessen  Stelle.

Wenn  ein  eigener  Prästdent  des  Staats=Raths,
  welcher  sodann  den  Rang  der  Mir
nister  hat,  nicht  ernannt  ist,  liegen  die
Verrichtungen  desselben  dem  ersten  der  obengenannten
  Minister  ob.

Wir  und  der  Kronprinz  werden  dem
Scaatsrathe  beiwohnen,  so  oft  Wir  Uns
durch  die  Wichtigkeit  der  Verhandlung  dazu
  bestimmt  sehen  werden.

V.

Bei  der  allséhrlichen  Vorlage  des  General
  Finanz  Etats  im  Scaatsrathe  soll  jedes
Ministerium  seine  eigene  Etats  Summe
ausgeschieden  erhalten,  mit  der  doppelten
Befagniß:  hierauf  bis  zu  deren  Erfüllung
selbst  die  Anweisungen  zu  geben,  und  über
die  Ersparnisse  hieran  zu  den  ihm  einschlégigen
  Staatszwecken  die  Vorschläge  zu  entt
werfen.

1-3

VI.

Das  Königreich  soll  in  acht  Kreise  mit
Einschluß  des  bandes  am  N  hein,  und  mit
Einverleibung  der  Lecal  Kommissariate  eingetheilt
  werden.

Einem  jeden  Kreise  soll  ein  General-Kommissär
  vorstehen,  zugleich  Prsident
  des  Kreisrathes,  welcher  in
zwei  Kamern,  die  Kamer  des  Innern,
und  die  Kamer  der  Finanzen  sich  abeheilen,
und  wovon  jede  einen  Direktor  mit  der  erfoderlichen
  Anzahl  von  Kreisräthen  err
halten,  und  in  kollegialer  Form  über  die
dermalen  den  Kreis  Kommissarlaren  und  Finanz
  Direktionen  anvertrauten  Gegenstände
berathen  und  beschließen  soll.

Die  Kontrollirung  des  General  Kommissärs
  soll,  neben  der  kollegialen  Form
theils  durch  die  vollständigsten  Jahres-Berichte,
  theils  durch  unangekündete
Visitationen,  wozu  unständige  Glieder
aus  der  Mitte  des  Staateraths  auszusenden
  sind,  hergestellt  werden.

VII.

Für  die  oberste  Justizpflege  wird
in  jedem  Kreise  ein  Appellationc  Geriche,
  und  für  das  ganze  Reich  ein  Ober-“
Appellationzgericht  bestehen.

VIII.

Zur  Begründung  einer  Reprdsencation,
  welche  das  Vertrauen  des  Volkes
und  die  Kraft  der  Regierung  in  sich  zu  vereinigen
  geeignet  ist,  soll  alljährlich  in  den
Kreisen  ein  Landrath  zusammenberufen,
und  über  die  durch  den  Staatsrath  ihm  vorzulegenden
  Gegenstände  der  Gesezgebung  und

Belegung  in  seinem  Gutachten  vernommen
werden.

IX.

Unser  Staatsrath  wird  sich  unverzüglich
versammeln,  um  über  die  Ausscheidung  und
        <pb n="27" />
        53

Zutheilung  des  Geschäftskreises  der
Ministerien,  und  der  ihnen  einschlägigen
Zentcalstellen  sich  gutachtlich  zu  vereinigen,
damit  hiernach  mit  Unserer  Genehmigung
die  neu  gebildeten  obersten  Staatsstellen  ihren
  Gescháäftsgang  unverweilt  und  ungestört
  beginnen  können.

X.

Wir  bezeichnen  als  Geschäfte  des
ersten  Ranges,  welche  von  Unsern  Ministerien
  vor  Allem  in  sorgfältige  Bearbeis
tung,  und  von  Unserem  Staaterathe  in  reife
Berathung  genommen  werden  sollen:

1)  Die  Revision  der  Dlenstes  Instruktionen
  für  den  Staatsrath,  die  Staats=Ministerien
  und  die  General  Kommissariate
in  den  Kreisen;

a)  die  Revision  der  Verfassung  des
Reiches;

3)  die  Reviston  der  Gesezgebung;

4)  die  Revision  des  Gesame  Finanz  Stats
zum  Behufe  eines  nachhaltigen  Gleichgewichts
  zwischen  dem  Staats  Einkommen  und
dem  Staats  Aufwande;

5)  die  Mittel  und  Wege  zur  Erhaltung
und  Beferderung  des  Staatskredits;

6)  die  Mittel  und  Wege  zu  aller,  mit
den  Srtaats-Bedürfnissen  vereinbarlichen  Erleichcerung
  der  ackerbauenden  und  gewerbtreibenden
  Stände  Unseres  Bolkes,  und  derr
malen  vorzüglich  zur  Sicherung  des  Landes
gezen  die  demselben  aus  Mangel  und  Theuerung
  des  Getreides  drohenden  Uebel.

XI.
Wir  begleiten  diese  Einsezung  mit  nachstehender
  Ernennung:
A)  Staats  Ministerium.
Wi  bestärigen  und  ernennen,  wie  folgt:

54

A.
Im  Ministerium  des  Hauses  und
des  Aeussern:

1)  Zum  Minister:  den  wirklichen  geheimen
  Rarh  Graf  Alois  von  Rechberg;

#)  zum  General  Direktor:  den  Titular
geheimen  Rath  von  Ringesj;.

3)  als  General  Sekretär:  den  bisherigen
General  Sekretär  des  Ministeriums  Yaul
von  Baumüller.

B.

Im  Ministerium  der  Justiz:

1)  Als  Minister:  den  Grafen  von  Reigersberg;


2)  zum  General  Direktor:  den  wirklichen
geheimen  Rach  von  Effner;

3)  als  General  Sekretär:  den  bisherigen

General  Sekretcon  Memmer.

C.

Im  Ministertum  des  Innern:
1)  Zum  Minister:  den  wirklichen  geheiach

  Grafen  von  Thürheim;
2)  zum  General  Direktor:  den  wirklichen
geheimen  Rath  von  Zentner;

3)  als  General  Sekretckr:  den  bisherigen
General  Sekretär  Franz  von  Kobell.

men

D.
Im  Ministerium  der  Finanzen:

1)  Zum  Minister:  den  bisherigen  General
  Kommissär  zu  Würzburg  Fresherrn  von
Lerchenfeld;

2)  zum  General  Direktor:  den  wirklichen
geheimen  Rath  von  Krenner;

3)  zum  GeneralSekretaͤr:  den  bisherigen
GeneralSekretaͤr  von  Geiger.

E.
Im  Ministerium  der  Armee:

1)  Als  Minister:  den  General  der  Artillerie
  Graf  von  Triva;
        <pb n="28" />
        55

2)  zum  General  Direktor:  den  General-Major
  Freiherrn  von  Collonge;

3)  als  General  Sekretär:  den  bisherigen
General  Sekretär  von  Maubach.

B)  Staaterath.

Wir  bestärigen  und  ernennen,  neben  den
Ministern,  dem  jeweiligen  Feldmarschall  oder
dem  besonders  ernannten  akriven  General  der
Armee,  und  den  General  Direktoren,  welche
bereits  zu  ständigen  Mirgliedern  des  Staatsraths
  erklärt  sind,  als  Staatsräthe  der  Sektionen,
  wie  folgt:

)  Für  die  Sektion  des  Aeussern:

1)  Graf  Alois  von  Rechberg;
2)  geheimen  Rath  von  Ringel.

B)  Für  die  Sekrion  der  Justiz:

1)  geheimen  Rath  Grafvon  Preysing;

2)  geheimen  Rath  von  Effner.

C)  Für  die  Sekrion  des  Innern:

1)  geheimen  Rath  Graf  von  Törring:;

2)  geheimen  Rath  von  Zentner;

3)  geheimen  NRath  Freiherr  von  Cetto;
4)  geheimen  Nath  Freiherr  von  Aretin;
5)  geheimen  Rath  Graf  von  Thürheim.

D)  Für  die  Sektion  der  Finanzen:

1)  geheimen  Rath  Freiherr  von  Weichs;

a)  geheimen  Rath  Graf  von  Tassis;

3)  geheimen  Rath  von  Krenner;

4)  geheimen  Rath  Freiherr  von  Hartmann.


E)  Für  die  Sektion  der  Armee:

1)  geheimen  Rach  von  Kraus;

F)  Als  General  Sekretr  den  bisherigen
General  Sekretaͤr  des  Staatsraths  Egid
von  Kobell.

Wir  behalten  Uns  vor,  die  zu  Ergaͤnzung
des  Staatsraths  noch  erfoderlichen  Stellen
mit  den  von  Uns  gewählt  werdenden  Staatsdienern
  aus  den  Kreisen  Unseres  Reiches  zu

56

besezen,  und  sie  Unserem  Staatsrathe  bekanne
zu  machen.
C.

Gleichzeieig  mit  jenem  Gurachten,  welches
der  Staatsrath  Uns  über  die  Purifkation  der
vormaligen,  und  die  Kompetenz  der  nunmehrigen
  Ministerien  vorlegen  wird,  soll  das
Gutachten  der  Ministerien  über  die  Besezung
ihrer  Ministerialräthe,  und  über  das  Personal
  der  Rechnungs  Kommissariate,  Registraturen
  und  Kanzleien  zur  Vorlage  gebracht
werden.

XII.

Alle  neu  ernannten  Glieder  des  Staats-Ministeriums
  und  des  Staatsrarhs,  übernehmen
  die  Verrichtungen  ihrer  Stellen  provisorisch
  bis  zum  nächsten  Verwaltungsjahre,
und  verbleiben  bis  dahin  im  Bezuge  ihrer
bisherigen  Gehälter.

Wir  behalten  Uns  vor,  in  der  Zuverssche,
daß  ihre  Dienste  Unser  besonderes  Vertrauen
rechtfertigen  werden,  sodann  ihre  definitive
Bestdtigung  und  Einsezung  in  das  etatomis

sige  Gehalr,  welches  das  Ministerium  der

Finanzen  bei  der  Vorlage  des  General  Finanz-Etats
  begutachten  wird,  folgen  zu  lassen.
XlII.

Allen  denjenigen  Dienern  in  den  vormaligen
  Ministerien,  welche  bei  der  gegenwärtigen
  Ernennung  eine  bestimmte  Anstellung
  nicht  erhalten  haben,  ist  eine  ihrem
bisherigen  Dienstesgrade  enrsprechende
Anstellung  bei  der  Ausbildung  theils  der
verbleibenden  Centralstellen,  theils  der  obersten
  Kreisstellen  vorbehalten.

Wir  lassen  das  gegenwärtige  Einsezungs
  und  Ernennungs  Derre:t  durch
Unser  Regierungsblakt  zur  öffentlichen  und
allgemeinen  Kenntniß  bringen.

München  den  2.  Februar  817.
Max  Joseph.
        <pb n="29" />
        57

Königlich-Baierisches

58

Regierungsblatt.

 

V.  Stück.  München,  Mittwoch  den  12.  Februar  1817.

 

Bekanntmachungen.

Anlehen.

(Die  Eröffnung  eines  Anlehens  zum  Getreid-Ankaufe
  betressend.)

Soc  königliche  Majestät  haben  aus
landesväterlicher  Fürsorge  für  Ihre  getreuen
  Unterthanen  unterm  28.  December
v.  J.  den  Ankauf  einer  beträchtlichen
Quantität  Getreides  im  Auslande  auzuordnen,
  und  zur  Deckung  der  Ankaufs=  und
Transporkkosten  durch  allerhöchste  Enrschliessung
  vom  2.  d.  M.  die  unterzeichnete
Kommission  zur  Eröffnung  eines  Anlehens
von  drei  Millionen  Gulden  beierischer
  Reichswährung  zu  ermächtigen  allergnädigst
  geruhet.  6

Die  Bedingungen  dieses  Anlehens  sind
solgende:

1)  Die  Hbligatlonen  werden  in  Betragen
von  loo,  soco,  loco  fl.,  unter  fortlaufenden
  Numern  für  jede  Betrags-Gattung,
  nach  Verlangen  der  Theilneh-=mer
  auf  jeden  Inhaber  oder  auf  bestimmee
  Namen  lautend,  von  der  keniglich;
  baterischen  Staats  Schuldenrilzungs
  Hauptkasse  ausgestelle,  und  zugleich

mit  der  Fertigung  der  unterzeichneten
Kommission  versehen.  Die  kenigliche
allerhöchste  Entschließung  vom  2.  d.  M.
wird  denselben  beigedruckt.

a)  Die  Zinsen  werden  nach  jährlich  fünf
vom  Hundert  halbsährig  am  1.  August
und  1.  Februar  von  sämtlichen  Schuldentilgungs
  Kassen  gegen  Einlieferung  der
den  Obligationen  beigefügten  Abschnitte
stempelfrei  gezahlt.

3)  Die  Rückzahlung  erfolgt  ebenfalls  bei
allen  Schuldentilgungs  Kassen  stempelfrei
am  1.  Februar,  1.  Mai,  1.  August,  1.
November  1318,  1.  Februar,  1.  Mat
1819,  jederzeit  mit  soon  fl.  Die  Verfallzeit
  der  einzelnen  Obligationen  wird
in  denselben  näher  bestimmr.

4)  Vor  der  Verfallzeit  werden  die  Obligationen
  dieses  Anlehens  bei  allen  Zahlungen
  an  königlichen  Kassen  in  gleichem
Maße  angenommen,  wie  überhaupt
Staats  papiere  anstatt  baar  Geld  annehmbar
  sind.

5)  Der  Erlös  aus  dem  Verkaufe  des  Getreides,
  und  in  Subsichium  der  allgemeine
  StaatsSch  gungsFond  bildet
die  Hypothek;  nachdem  fuͤr  die  Staats-(4°“)



KESL#  1*8  21
        <pb n="30" />
        59

Schuldentilgungs  Kasse  in  Gemaͤßheit  des
koͤniglichen  Edikts  vom  20.  August  1811
S.  IV.  (Regierungsblatt  von  1811  S.
1007)  durch  besondere  allerhöchste  Ent,
schließung  vom  z.  d.  M.  eine  hinlängliche
  Special-Hypothek  festgesezt  worden
  ist.

6)  Saͤmtliche  Staats  Schuldentilgungs-Kassen
  werden  zur  Erleichterung  der  Theilnehmer
  angewiesen,  die  Gelder  von  denselben
  in  Empfang  zu  nehmen,  und  die
Obligationen  an  sie  abzugeben.

Jedermann  kann  sich  daher  an  die
ihm  nächstgelegene  Schuldentilgungs  Kasse
wenden.

7)  Bei  der  Erlage  des  Geldes  wird  den
Theilnehmern  eine  besondere  Provision
vergütet,  welche  nach  jährlich

a)eins  vom  Hundert  für  Theilnahme
in  den  Menaten  Februar  und  März
laufenden  Jahrs,

b)  2  vom  Hundert  für  Theilnahme  in
den  darauf  folgenden  zwei  Monaten,
und

c)  1  vom  Hundert  für  jede  spätere  Theilnahme
  bis  zum  Abschlusse  des  Anlehens


vom  Tage  der  Einlage  bis  zur  Verfallzeit

  der  dafür  abzugebenden  Obligationen

berechnet  wird,  und  sogleich  an  der  Einlage
  in  Handen  behalten  werden  kann.

8)  Zur  Vereinfachung  des  Rechnungswesens

  wird  bei  der  Einlage  nut  das  Zins-60



Ratum  der  bereits  vollständig  abgelaufe:
nen  Monate  von  dem  Theiluehmer  vergütet.


Indem  die

*I

unterzeichnete  Central=Staats
  Sch  lgung  tssoon  in  Folge
  allerhöchsten  Aufrrages  diese  Bedingungen
  zur  allgemeinen  Kenntniß  bringt,  überläße
  sie  sich  der  Hoffnung,  baß  vermögliche
Privaten  mit  Vergnügen  an  einem  Anlehen
Theil  nehmen  werden,  welchem  ein  so  wichtiger
  Zweck  zum  Grunde  liege,  und  dessen
pünktliche  Verzinsung  und  Rückzahlung  durch
das  allerhöchste  Wort  Seiner  königlichen
Mazestt,  und  die  in  allen  neuerlich  eingegangenen
  Verpflichtungen  bewiesene  Pünktlichkeit
  der  Schuldentilgungs  Kasse  verbürgt
  ist.

München  den  7.  Februar  1877.

Königliche  Staats  Schuldentilgunge
  Kommission.

G
6.K

v.  Sutnuner.
Sigriz.

 

Umlagen.

(Das  Bedirfniß  der  Straßenbeleuchtungs  Anstalt
  zu  Regensbung  pro  184  betreffend.)


Seine  Majestät  der  König  bewilligren  am

1.  Oktober  1816  die  Erhebung  der  für  die

Straßenbeleuchtung  zu  Regensburg  im

Jahre  1843  erfoderlichen  Umlage  mit

5741  fl.  gleichwohl  für  dermal  nach  dem
        <pb n="31" />
        61

Steuerfuße  mit  Beiziehung  der  Grundund
  Gewerbsteuerpflichtigen.

(Die  Kriegskosten  Ausgleichung  der  Gemeinden
der  Station  Weidenbach  im  Rezakkreise
betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  genehmigten  am

2.  Februar  l.  J.,  daß  die  Gemeinden  der  Station
  Weidenbach  dlie  im  Kriegsjahre  1806
erloffenen  französischen  Kantonements  Kosten
in  einem  Berrage  ad  42,358  fl.  24  kr.  nach
dem  unter  sich  selbst  gewählten  Maßstabe  ausgleichen,
  und  üler  Abzug  der  gleichheitlich  getragenen
  Lasten  ad  38,535  fl.  1  kr.  die
noch  verbleibenden  38323  fl.  23  kr.,  woran
wegen  zuviel  getragenen  Lasten

die  Gemeinde  Weidenbach  23g8#0#  fl.  7  kr.  1#  pf.

 

7  7  Espach  .  648  :*!  4%  2

-,  „  Oberndorf  894  35  1
in  Summe  3823fl.  23  kr.  —pf.

zu  fodern

wegen  minder  getragenen  Lasten  aber
die  Gemeinde  Leitendorf  3756  fl.  46kr.  —pf.
und  Haag  566,  37.  —4
in  Summe  3833  fl.  a3kr.  —  pf.
zu  vergüten  haben,  getilgt  werden  dürfen.

 

Prüfun  gen.

 

(Die  Prufung  der  Studien  Lehramts  Kandidaten
betrefssend.)
Die  nach  allerhöchster  Verordnung  alljährlich
  an  Ostern  zu  München  ju  halcende

62

E  848

Prüfung  der  Srudiendeh
ist  durch  allerhöchste  Bestimmung  vom  #  dieses
  Monats  für  das  laufende  Jahr  auf  den
14.  April  und  die  nächstfolgenden  Tage  anberaumt.
  Dieß  wird  hierdurch  öffentlich  bekannt
gemache,  damit  diesentgen  Kandidaten,  die
sich  dieser  Prüfung  zu  unterziehen  gedenken,
sich  rechezeirig  und  mir  den  vorschriftmäßigen
  Belegen  dazu  anmelden  können.

(Die  Anfnahms  prüfung  protestantischer  Pfarramre
  Kandidaren  für  den  Frühlings  Termin
1977  betreffend.)

Der  Anfang  der  dießjährigen  theologischen
  Frühlingo  Aufnahme  Hrüfung  für  protestantische
  Pfarramte  Kandidaten,  zu  Nürnberg,
  ist  auf  den  12.  April  l.  J.  festgesezt.

Es  werden  daher  diejenigen  Kandidaten,
welche  sich  in  diesem  Termine  dieser  Peusung
  zu  unterwerfen  haben,  aufgefordere,
zeitig  ihre  Anmeldungen  dorthin  einzusenden,
  und  hierbei  angewiesen,  ihrem  Aufnahmsgesuche,
  welchen  sie  nur  einfach  einzureichen
  haben,  sogleich  ihreh  kur  zversaßten
  Lebenslauf  und  ihr  Taufzeugniß
  beizulegen,  nach  überstandener
akademischer  Endeprüfung  aber  ungesäumt
  ihr  Universitäts  Absolurorium
  nachholend  beizubringen.  Alle
diese  Beilagen  sind  gedoppelt  auf
das  gehörige  Stempel  Papier  aus:
gefertigt,  und  die  von  den  Originalien
  genommenen  Abschriften
auch  gehörig  vidimirt  einzusenden.

Auf  solche  gehörig  motioirt  eingere  ichte

*)
        <pb n="32" />
        63

Aufnahms  Gesuche  wird  den  Kandidaten
unverzüglich  die  Zulassung  zur  Prüfung  unter
  Bekanntmachung  des  Textes  zur  auszuarbeitenden
  Probe  Predigt  bewilligt;  dager
gen  aber  auf  solche  Gesuche,  welche  nicht
vorschriftmäßig  zur  Vorlage  kommen,  gar
keine  Rücksicht  genommen  werden.

 

Pfarreien  und  Bene  Fteien  Erledigungen.


 

Im  Nehzarkreise.
1)  Die  protestantische  Pfarrei  Schauerheim.


Durch  den  am  17.  Jüänner  l.  J.  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  ist  die  Pfarrei  Schauerheim,
  Dekanats  Neustadt  an  der  Aisch,  erlediget
  worden,  deren  Ertrag  in  einer  vorliegenden,
  aber  nicht  beglaubigten  Fassion  auf
756  fl.  18  kr.  berechnet  ist.

Im  Regenkreise.
)  Das  Benesicimm  zum  heil.  Sebastian  in

Amberg.

Das  Beneficium  zum  heil.  Sebastian
in  Amberg  ist  durch  das  Hinscheiden  des
riesters  Johann  Baptist  Kloo  zur  Erledigung
  gekommen.  Die  Obliegenheiten  des
Benesiciaten  beschränken  sich  jährlich  auf
60  Messen,  welche  er  für  die  Stifter  zu  lesen
  hat;  dafür  bezieht  derselbe  eine  jährliche
  Rente  zu  109  fl.  54  kr.  Die  Lasten
belaufen  sich  auf  3  fl.  36  kr.  Der  Beneficiat
  hat  keine  freie  Wohnung.

 

64
Im  Isarkreise.
3)  Die  Pfarrei  Aschheim.

Durch  Versezung  des  lezten  Pfarrers  ist
die  des  Bisthums  Freising  im  Landgerichte
München  liegende  Pfarrei  Aschheim?),
in  Erledigung  gekommen.

Siie  enthält  auf  einem  Flächenraume
von  1  Quadratmeile  eine  Bevölkerung  von
346  Seelen.

Das  Einkommen  besteht  in  663  fl.
35  kr.  Die  Lasten  hingegen  in  77  fl.
23  kr.

4)  Die  Pfarrei  Gerzen.

Die  Pfarrei  Gerzen,  der  Dicese  Regensburg
  im  Landgerichte  Vilsbiburg,  ist
durch  den  Tod  des  lezten  Pfarrers  in  Erledigung
  gekommen.  ·

Diese  Pfarrei  hat  11  Stunde  in  der
Länge,  17  Stunde  in  der  Breite,  und  enthält
  eine  Bevöolkerung  von  1500  Seelen,
zwei  Schulen,  fünf  Filialen,  eine  Feldkapelle,
  ein  Incurativ  Beneficium,  und
zwei  mit  der  Pfarrei  vereinigte  Benesicien,
welche  700  fl.  ertragen.

Das  Einkommen  der  Pfarrei  allein  beträgt
  4000  fl.  43#  kr.  Die  Lasten  hingegen
  12390  fl.  40  kr.,  inclusive  eines  Absents
  zu  102  fl.,  auch  ist  ein  Baukapital
von  2200  fl.  abzulösen,  wovon  jährlich
Oo  fl.  ausgestoßen  werden.

Beitr  äge.

Jum  Militär  Invaliden  Fond.

 

Hieran  sind  ferners  eingegangen:
Vom  quieszirten  königlichen  Waldmei-*)
  S.  30.
        <pb n="33" />
        65

ster,  Joseph  Kaschenrenther,  zu  Er—
lensteig  bei  Rürnberg.  25  fl.

Durch  das  königliche  Landgericht  Teisendorf
  von  einigen  Theaterfreunden  aus
der  Bürgerschaft  in  Waging  der  Rest  iher
  Einnahme  al  3  fl.

Durch  das  königliche  Landgericht  Burglengenfeld,
  vom  königlichen  Wasser=  und
Straßenbau  Direktor  des  Regenkreises  in  Regensburg,
  Sebastian  von  Pigenor,  die  dem
Aufbringer  zweier  Straßenpolizeillebertreter
von  ihrer  verordnungsmäßigen  Bestrafung
in  Geld  gebührende  Hälste  mit  6  fl.

München  den  14.  December  1816.

Die  Erben  des  in  Rußland  vermißten
Soldaten  des  ersten  Linten  Infanterie  Regimenes
  (König),  Georg  Rudholzer  von
Morgoltsheim,  Landgeriches  Ticemoning  im
Salzachkreise,  haben  auf  das  Löhnungsguthaben
  desselben  zu  fünf  Gulden
zu  Gunsten  des  Militär  Invaliden  Fonds
Perzicht  geleistet,  welche  dann  auch  zu  diesem
  Fond  abgegeben,  und  von  demselben
vereinnahmt  worden  sind.  Nebst  öffentlicher
  Danksagung  wird  dieses  zugleich  zur
allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

München  den  31.  December  1876.
Königlicher  Kriegs  Oekonomie=Rath.

von  Kraus.

Rirschel.

 

66

(Fuͤr  die  Wittwen  und  Waisen  der  im  Kriege
gebliebenen  Vaterlands  Bertheidiger.)

Von  einem  ganz  unbekannt  bleiben  wollenden
  königlichen  Staatsdiener  wurden
Eilf  Gulden  als  ein  Geschenk  zum  Militär
  Waisenfond  eingesendet.  Welches  hlerdurch,
  nebst  öffentlichen  Dank,  zur  allgemeinen
  Kenntnäß  gebracht  wird.

München  den  16.  Jänner  1817.

An  freiwilligen  Beiträgen  für  die  Witte
wen  und  Watsen  der  im  Kriege  gebllebenen
Vaterlands  Vertheidiger  sind  ferner  eingegangen,
  und  durch  das  Landgericht  Tölz
eingesendet  worden  4  fl.  36  kr.,  welche  das
Pfarramt  Höhenberg  von  der  dortigen  Gemeinde
  bei  Gelegenheit  eines  zur  Feier  der
Wiedergenesung  Seiner  königlichen  Hoheit
  des  Kronprinzenabgehaltenen  Dankgebethes
  erhielt.

Muͤnchen  den  28.  Jaͤnner  1817.
Königlicher  Kriegs  Oekonomie:
Rath.
von  Kraus.

Rirschel.

 

Allerhöchste  Zufriedenheits  Bezeigung,
  Belohnung  und  Verdienstmedaillen
  Verleihungen.

Seine  königliche  Majestät  haben  am
1.  December  1810  die  Verdienste,  welche
sich  der  Revierförster  Reuß  zu  Ebersbach
  durch  Treue  und  Thaͤtigkeit  uͤber  51

(5)
        <pb n="34" />
        67

Jahre  hindurch  auf  der  nämlichen  Revier
erworben  hat,

und  am  19.  desselben  Monats  und
Jahrs  die  Verdienste,  welche  sich  der
zojährige  Schullehrer  Sebastian  Wirth
zu  Schwebenrieth  im  Würzburgischen,
durch  seine  seit  5J7  Jahren  mit  unermudetem
  Eifer  und  mit  einem  Achtung  verdienendem
  Lebenswandel  als  Lehrer  geleisteten
  Dienste  erworben  hat,  durch  Verleihung
  der  silbernen  Verdienstmedaille
an  beide,  öffentlich  anzuerkennen  geruhr.

Ferner  haben  Seine  königliche  Majestät
am  20.  Jänner  l.  J.  jenen  vier  Individuen,
welche  den  mit  dem  Eise  eingebrochenen  Arbeiter
  Stich,  und  seine  Tochter,  mit  eigener
  Lebensgefahr  aus  dem  Hammerweiher
zu  Bodenwöhr  rerteten,  nicht  nur  eine  Belohnung:
  als  2#  fl.  für  den  Grubenmaurer
Jakob  Bauer,  und  11  fl.  für  den  Brauerssohn
  Wolfgang  Fuchs,  eben  so  viel  für
den  Amtsdiener  Michael  Hiermaier,  so
wie  für  den  Anschaffer  Joseph  Heindl,
anweisen,  sondern  selben  auch  die  allergnddigste
  Zufriedenheit  für  ihre  menschenfreundliche
  Handlung  bezeigen  lassen.

 

Landwehr  des  Köntgreichs.

Seine  königliche  Majestathaben  am
a.  December  1316,  um  die  angerühmten  erdienste,
  welche  sich  der  Landwehr  Major  der
Stadt  Amberg,  Christoph  Iberl,  um  die

68

bandwehr  erworben  hak,  öffentlich  anzuerkennen,
  demselben  die  goldene  Civil=Verdienstmedaille
  gegen  Zurückgabe  der
ihm  unter  der  vorigen  Regierung  ertheilten
  goldenen  Ehrenmedaille,  allergnädigst
zu  verleihen  geruhr.

Ferner  geruhren  Seine  königliche  Majestät
  bei  der  Landwehr  des  Königreichs:

am  31.  Jänner  I.  J.  im  IXIV.  Pandwehr
  Bataillon  Memholz,  im  Illerkreise,
den  Jakob  Haneberg  von  Aigen  zum
bieutenanr  bei  der  zwelten  Schüzen  Kompagnie,
  und

im  kandwehr  Bataillon  der  Seadt  Sul#=bach,
  anstart  des  gestorbenen  Oberlieutenants
  Joseph  Alltoli  den  bisherigen  Unterlieurenaut
  Paul  Pesold,  zum  Oberlieutenant
  zu  befördern,  und  den  Feldwebel
Michael  Kohler  zum  Lieutenant;  dann

im  XI.  Landwehr  Bataillon  Schwabmünchen
  den  Joseph  Schöffel  zum
Oberlteurenant  zu  ernennen;

dem  Franz  Kaver  Weilhamer,  Oberlieutenant
  im  städrischen  kandwehr  Bataillon
  Eichstäds  seiner  erreichten  60  Jahre
wegen,  und

im  bandwehr  Bataillon  Dönkelsbüht
wegen  ärztlich  bewiesener  Dienstuntauglichkeit,
  dem  Haupemanne  Johann  Friedrich
Reinhard,  die  gebetene  Emtlasfsung  zu
ertheilen;

am  1.  Februar  dem  Major  im  I.  Landwehr
  Regimente  Mörnberg,  von  Praun,
        <pb n="35" />
        69

die  gebetene  Entlassung  vom  aktiven  Dienste,
  und  die  Erlaubniß  bei  feierlichen  Gelegenheiten
  die  Uniforme  forttragen  zu  dürsen,
  zu  bewilligen;

die  durch  Domicils  Verdnderung  des  Majors
  Diez  erledigte  Kommandanten  Stelle
des  I.  Landwehr  Baraillons  Deggendorf,
dann  der  Kavallerie  Eskadron  daselbst,  dem
Landrichter  Johann  Repomuk  von  Fürst
zu  übertragen,  und  denselben  zum  Landwehr
  Major  zu  ernennen;

endlich  am  a.  den  bisherigen  Landwehr-Hauptmann
  Johann  Nepomuk  Freiherrn  von
Lswenthal  zum  Major  zu  befördern,
und  ihm  das  Kommando  des  III.  Landwehr
  Bataillons  im  Landgerichte  Amberg
zu  übertragen.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Masestät  der  König  geruhten
folgende  Bestimmungen  zu  treffen:

am  8.  December  1815  die  erledigte
Postmeisterstelle  zu  Memmingen  dem  koͤ-niglichen
  Feld  postmeister  Freiherrn  von
Berchem  zu  verleihen;

am  28.  December  1816  den  bisherigen
  Revierförster  zu  Aicha  Karl  Götz,  zum
Revierförster  in  Schwabhausen  zu  ernennen:

den  Fleßholz  Magazins  Inspektor  zu  Bai,
reuth,  Hoffmann,  definitiv  zu  bestätigen;
  «

den  bisherigen  Lotto  Bureau  Vorstand
von  Baireuth,  Johann  Nepomuk  Zen-70



ger,  als  soschen,  und  als  Filial  Kasster
nach  Regensburg  zu  versezen,  und  den
Kasse  Ofstcianten  zu  Nürnberg,  Georg  Adam
Hoffmann,  zum  Lotto  Bureau  Vorstand
zu  Baireuth  zu  ernennen;

am  14.  Jänner  l.  J.  den  bisherigen
provisorischen  Revierförster  zu  Marquartstein,
  Anton  Pauli,  in  dieser  Eigenschaft
definitiv  zu  bestätigen;

an###  den  Forstgehilfen  Franz  Kaver
Eggeszum  Revierförster  in  Ettal  provisorisch
  zu  ernennen;

am  4.  den  provisorischen  Rentbeamten
  zu  Weiden,  Wilhelm  Georg  Pelin,
definitiv  zu  bestätigen;

am  33.  die  provisorische  Verwaltung
der  Forstwartei  in  Windshausen  dem  Andreas
  Stuhlmüller;

eben  so  den  quiescirenden  Kreie  Sekretär
  Anton  von  Heinleth,  die  bei  dem
General  Kommissarlate  des  Rezarkreises  erledigte
  Sekretärstelle  provisorisch  zu  übertragen;
  6

am  Zo.  dem  provisorischen  Polizet  Inspektor
  Nikolaus  Mühlberger  hieselbst,
die  definitive  Bestätigung  zu  ertheilen;

am  6.  Februar  den  Dréstdenten  des
Appellationsgerichts  für  den  Illerkreis,
Freiherrn  Karl  Friedrich  Wilhelm  von
Wölderndorff,  auf  sein  Gesuch  mie
Beibehaltung  seines  Ranges  und  Gehaltes
in  den  Nuhestand  zu  versezen,  und

den  bisherigen  Rath  bei  dem  Appellarionsgerichte
  für  den  Ober  Donaukreis,
Karl  Wilhelm  Kähn,  die  nachgesuchte
        <pb n="36" />
        71

Entlassung  aus  dem  koͤniglich-baierischen
Staatsdienste  zu  gewaͤhren;

endlich  am  7.  die  von  dem  zweiten  Assessor
  Konrad  Ruhdorfer  nachgesuchte
Versezung  von  Schrobenhausen  auf  die  erledigte
  zweite  Assessorsstelle  zu  Wasserburg
zu  bewilligen.

 

Nachweis
über  jene  freiwilligen  Unterstüzungs  Beiträge,
welche  für  die  im  Kriege  vom  Jahre  1H00  durch
Brand  verunglückten  Bewohner  von  Stad  ##-amhof,
  Steinweg  und  Reinhausen  im
Regenkreise  eingegangen  find.

(Fortsezung  zum  47.  St.  des  Jahres  r816  S.4)
fl.  kr.
Von  Stadtamhof,  G.  Windorser  16  38

Aloise  Lingauer,
Dienstmagdg  14  36
„  „  Gertraud  Wilibald  29  13
Walburga  Spaͤth  34  3

7.  -*
„  „  Theres  Späch  13  —
7  i*r  Joseph  Späch  27  30
„  „  Franz  Labermeir  14  36
„  „  Georg  Heinz,  Holzgartendiener
  14  36
„  „  Kath.  Hinrerhuber,
Mezgerswittibb  18  41
il  25  Kath.  Fischer  23  17
„  Kath.  Bopp,  Dienstm.  11  2„
„  „  Rath  Hämerl  188  40
„  „  Regierungs  Sekretaͤr
Model  22  13
i„  „  Frh.  von  Stingelheim

#auf  Schönberg  11  19

 

77

72

fl.
Von  Stadtamhof,  Adv.  v.  Sternfeld  97

Elisabetha  und  Valentin

  Haydt  .  18
Baumeister  Rabl  9
Mauth  Kontrolleur

Wiedmaunn  134
Weinaufschläger

Krieger  41
Akadem.  Köglmayr  93
Eva  Bauml  3
Mich.  Auburger,

Bräuknecht  4
Peter  Arnold  3
Mich.  Baumgartner  2
Abraham  Burger  3
Theres  Biteer  5
Rosalia  Bind,  Strickertochter

  2
Franz  Bind,  Strickersoh.

  5
Antonia  Bind,  Strickerrochter

  1
Franziska  Berghammer,
  Schteinerstochter  4
Katharina  Bauer  6
Franziska  Baumann  7
Barbara  Buchstetter  4
Georg  Behmer,  Hafnersgesell

  1
Thekla  Druckmüller,

Dienstmasg  2
Anton  Dieß,  Handlungs

  Komis  5

(Die  Fortsezuug  folgt.)

kr.
26

48
31
41

45
        <pb n="37" />
        73  Königlich  Baierisches  74

Regierungsblatt.

 

VI.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  12.  Februar  1817.

 

 

Bekanntmachungen.
Landwehr  des  Koͤnigreichs.
(Die  Patentisirung  der  Stabs=  und  Oberoffieiere

  derselben.)
Wir  Marximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Auf  berichtliches  Gutachten  Unseres
Ober  Kommandos  der  Reserve  Armee  befehlen
  Wir  hiemit,  daß  Unsere  Verordnung
wegen  Patentistrung  der  Stabs=  und  Ober-Offieiere
  Unseres  ehemaligen  Bürgermilitärs
vom  22.  August  1807.  )  auch  bei  der  Landwehr
  in  Betreff  des  Gebrauchs  vom  Stempelpapier
  in  Anwendung  gebracht  werden  soll.
München  am  1.  Februar  1817.
Max  Joseph.
Graf  von  Montgelas.
Auf  toͤniglichen·  allerhoͤchsten  Befehl

eneral  Sekretär
von  Baumuller.

Herrschafts=  und  Ortsgeri  chte.

 

Seine  Majestät  der  König  genehmigten
die  Bildung  folg  nder  Ortögerichte.
Am  23.  Zänner  l.  J
(Ortsgerichte  Wild-  nroth  und  Weissenrunn.)



Der  Basall  Freiherr  von  Redwitz
bildet  bei  den  Lehen  Wildenroth  und
Weissenbrunn  folgende  Ortsgerichte:

)  Bürger  Militr  Almanach.  Jahrg.  1809.  S.  142.

1)  im  Landgerichte  Kronach:  das  Orrsgericht
  Weissenbrunn  mit  den  Orten
Weissenbrunn,  Schleireut,  Ruksmühle,
  Schlottermühle  und  Grün,  dann
loz  ständigen  Familien;

2)  im  Landgerichte  Weismain:  das  Ortsgericht
  Wildenroth,  mit  Altenweier,
Gärtenroth,  Schubertsreut,  Flurholz,
Lopp,  Hain,  Tiefenklein  mit  Mesbach,
Weides,  Wildenberg  und  Eben,  dann
1360  ständigen  Familien.

Am  24.  Jänner  l.  J.
(Ortsgericht  Urfahrn.)

Die  Gutsbesizerin  Katharina  von  Finster,
  geborne  von  Kern,  bildet  unter  vorschrifemässiger
  Vertretung  aus  dem  Patrimonialgerichte
  Urfahrn  ein  Ortsgericht,
wobel  die  Gerichtbarkeit  über  das  Klostergebude
  zu  Urfahrn,  nebst  einer  unmittelbaren
  Verbindung  mit  dem  Steuer  Distrikte
Oberaudorf  Seiner  königlichen  Majestät  vorbehalten
  bleibt.

Das  Ortsgericht  wird  in  den  Orten
Urfahrn  und  Miederaudorf,  dann  in  den
Einzelnen:  Auerbach,  Moosen,  Agg,  Tristl,

Behamgrub,  Watschöt,  Hürl,  Schindelberg,

  Haglach,  Riedleiten,  Felir,  Graben,
  „Heim,  Haslach,  Regau,  Bühl,  Wer-(7“250
        <pb n="38" />
        75  —  —  70

berg,  Schweinsteig  und  Fahrnberg,  o  stindige
  Familien  enthalten.

 

Pruͤfung.

(Die  Einberufung  protestantischer  Pfarramts-Kandidaten
  zu  den  Terminen  der  Anstellungs-Prüfung
  im  Jahre  1817  betreffend.)

Zur  Anstellungs  Prüfung  protestantischer
  Pfarramts  Kandidaten  vor  dem  königlichen
  General  Konsistorium  in  Münchem  sind
in  dem  daufe  des  heurigen  Jahres  drei
Termine  bestimmt  worden,  welche

1)  vom  27.  April  bis  3.  Mal,
2)  vom  8.  bis  14.  Junius,
3)  vom  13.  bie  10.  Julius

gehalten  werden  sollen.

Es  wird  dieses  hierdurch  mit  der  Weisung
  bekannt  gemacht,  daß  ausser  denen  zu
diesen  Terminen  auedrücklich  vorgeladenen
Kandidaten,  dann  denen,  welche  schon  fruͤ-her
  einberusen  aber  zu  erscheinen  verhindert
  waren,  auch  alle  Individuen  dieser
Klasse,  welche  entweder  von  Privacatronen
  nach  erstandener  praktischer  Vorübung,
zu  mittelbaren  Pfarrstellen  präsentirt  zu
werden  Hoffnung  haben,  oder  schon  in
provisorischer  Anstellung  und  in  Schulämtern
  sich  befinden  und  um  Verleihung  unmittelbarer
  Pfarreien  sich  melden  wollen,
nach  Vorschrift  der  Verordnungen  vom  23.
Jaͤnner  1809.  Abschnitt  III.  G.  2.  3.,
und  vom.  37.  Juni  1810  (Regierungsblate
von  1809,  Stück  Xl.  und  von  1810  Stück

XII))  sch  zu  rechter  Zeit  zu  dieser  Präfung
  anzumelden,  und  ihrer  Eingabe  die
verordneten  Rotizen  und  Zeugnisse  in  gehöriger
  Form  und  mit  vorschriftmäßigen
Siegel  Papier  beizufügen  haben.

München  den  25.  Jänner  1877.

 

Pfarreien  Erledigungen.

Im  Regenkreise:
1)  Die  Pfarrei  Pleistein.

Die  Pfarrei  Pleistein  im  königlichen
bandgerichte  Vohenstrauß  ist  durch  das  Hinscheiden
  des  Pfarrers  Joseph  Maiers  erlediget
  worden.,

Sie  zählet  in  ihrem  Umkreise  10o  Seelen,
  und  eine  Filialkirche,  welche  den  Unterhalt
  eines  Hilfpriesters  nothwendig  macht.

Die  Einkünfte  flleßen  aus  den  Widdumgründen,
  Zehenten  und  Stolgefällen  in
einem  jährlichen  Ertrage  zu  758  fl.  Die
ständigen  Lasten  belaufen  sich  auf  8  fl.

Im  Ober  Donaukreise:
2)  Die  Pfarrei  Wörleschwang.

Durch  die  Versezung  des  biherigen
Pfarrers  7)  ist  die  Pfarrei  Wörleschwang
erlediget  worden.  Dieselbe  liegt  in  der  Discese
  Augsburg,  im  Landgerichte  Zusmarshausen,
  enthält  350  Seelen  und  eine  Schule,
der  Pfarrer  bedarf  keines  Hilfpriesters.

Der  Ertrag  dieser  Pfarrei  wird  auf
988  fl.  38  kr.  berechnet.  Ausser  den  gewöhnlichen
  Steuern  und  Diöcesan  Abgaben,

*)  S.  15.
        <pb n="39" />
        77

dann  der  Baulast  in  subsicLlinm  und  im
Verhältniß  des  Zeheutbezuges  sind  keine  anderen
  Lasten  bekannt.  '

3)  Die  Pfarrei  Dezenacker.

Durch  Versezung  des  bisherigen  Hfarrers
  zu  Dezenacker,  borenz  Stork,  auf
die  Pfarrei  Unterhausen  7)  ist  die  erstere
Pfarrei  erlediget  worden.

Diese  in  der  Disces  Augsburg,  und
im  Landgerichte  Neuburg  Helegene  Pfarrei
beschränkt  sich  auf  das  Dorf  Dezenacker,
zählt  116  Seelen,  und  die  Schule  befindet
  sich  im  Orte  Dezenacker.

Die  jährlichen  Einkünfte  an  Grosr,
Klein  und  Blutzehnten,  Rechten,  Gilten,
Lerbstgefällen  und  Stolgebühren  berechnen
sIch  nach  der  vorliegenden,  zur  Zeit  noch
nichr  justificirten  Pfarrfassion  auf  868  fl.
33  kr.  Die  Discesan#asten  und  Bau  Reparslionen
  betragen  42  fl.  ag  kr

Für  den  gegenwärzjigen  Fall  steht  das  Prásenrationsrecht
  Seiner  königlichen  Majestät
  zu.

 

Im  Unter  Donaukreise.
4)  Die  Pfarrei  Ittling.

Die  Pfarrei  zu  Ittling  ist  duech
den  am  4.  Jinner  l.  J.  erfolgten  Tod  des
Pfarrers  Prückl  erlediget  worden.

*)  S.  16.

78

Sie  liegt  in  der  bischoͤflichen  Dioͤces
Regensburg,  und  in  dem  koͤniglichen  Landgerichte
  Straubing.  Sie  zaͤhlt  in  einem
Umfange  von  à  ½  Stunden  750  Seelen.

Der  jährliche  Ertrag  dieser  Pfarrei  ist
aus  dem  Widdum,  den  Zehenten  und  der
Stole  auf  1446  fl.  17  kr.  angegeben.  Die
basten  betragen  jährlich  035  fl.  48  kr.

Es  erglebt  sich  demnach  ein  reiner  Ertrag
  von  760  fl.  23  tr.

 

Im  Isarkreise.
5)  Die  Pfarrei  Sauerlach.

Durch  Versezung  des  lezten  Pfarrers")
ist  die  im  Bisrhume  Freising,  königlichen
Landgerichts  Wolfrathshausen,  liegende  Pfarrei
  Sauerlach  in  Erledigung  gekommen.

Sie  enthält  in  einem  Umfange  von
einer  halben  Qaadrat  Meile  eine  Bevölksrung
  von  383  Seelen,  eine  Filial  und  eine
  Schule.  Zar  Haleung  eines  Hilforis
sters  ist  der  Pfarrer  nicht  verbunden.

Das  Etnkommen  nach  Abzug  der  Lasten
  beträgt  650  fl.

 

6)  Die  aus  den  Vikariaten  Ebersberg  und
Oberndorf  neugebildete  Pfarrei  Ebersberg.
Seine  königliche  Majestät  haben  die
bisherigen  Virarkate  Ebersberg  unnd
Oberndorf  mir  einander  zu  vereinigen,
und  zu  einer  Pfarrei,  deren  Siz  in  dem
erstgenannten  Orte  seyn  wird,  zu  erheben
geruhet.

—

*7)  S.  11—  15.

50)
        <pb n="40" />
        79

Diese  Pfarrei  enthaͤlt  eine  Bevoͤlkerung
von  1527  Seelen,  und  wird  von  dem  Pfarrer
  nebst  drei  Hilfpriestern  pastorirt.

Die  Einkünfte  betragen  boo  fl.  Gehalt
  einschlußig  der  firen  Bezüge  für  gestiftete
  Gottesdienste  pr.  O#fl.  S0  kr.  und  bo  fl.
für  die  niche  mehr  auszumittelnden  Grund- 



80

stücke,  dann  zoo  fl.  für  einen  jeden  der  Hilf-Eriester,
  nebst  freier  Wohnung  und  den
wandelbaren  Stolgebühren

Es  haben  sich  auf  dieselbe  vorzüglich
Staats  Densionisten  aus  den  aufgelösten  Klsstern
  zu  melden.

 

Stipendien  Verleihung.

(Foresezung  zu  Seite  46  des  vorhergehenden  Stücks  über  die  für  das  Studienjahr  1812

verliehenen  Lokal=  und  Familien  Stipendien  von  Augsburg.)

 

 

 

 

2

S

Johann  Baptist  Horster  Sohn  eines
  verstorbenen  Oberamtmanns  zu
Immenstadt,  Schäler  der  Ober  Mittel-Gymnasial
  Klasse  dahier

Karl  Ignaz  Langenmantel,  keniglicher
  Hauptmanns  Sohn  von
Augsburg,  und  Eleve  im  kewislichen
Kadetenhause  zu  München

2

—

22  Emanuel  Fenneberg,  Schloßgärtners

  Sohn  zu  Zinnenberg,  und  Schübr-

  der  Unter  Gymnasial  Klasse  4  Nauureg
  ...

Karl  Ignaz  Popp,  Sohn  eines  verstorbeuen
  Oberamtmamso  W  Oberndorf
  bei  Donauwörih,  Schäler  der
ebe  VorbereitungsKlasse  in  Augsureg


2

□-2



—

Joseph  Hesner,  Sohn  eines  derstorbenen
  Steuermeisters  in  Augsburg
  Schüler  der  Ober  Progymnasial-Klasse
  daselbst....  ....

 

 

 

2  Stipen=  .
Namen  der  Stipendiaten.  dien.  Namen  der  Stipandien  Stiftungen.
S  fl.  (kr.
10]  Johann  Nepomuck  von  Ferster,
Sohn  eines  verstorbenen  Oberamtmanns
  zu  Immenstadt,  Schüker  der
Unter  Progymnasial  Klasse  dahier  130—Leonhard  Imhostsche  Stiftung.

75—  Leonhard  Imhofische  Stiftuug.

40—  Therese  von  Langenmantel.

40|—  Fuggersche  Stiftungen.

50|—Fuggersche  Stistungen.

NRenata  Heichelin  0  fl.
9010—  Therese  von  Langenmantel  30
        <pb n="41" />
        82

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31
Stipenz
  Namen  der  Stipendiaten.  dien.  Namen  der  Stpendien  Stiftungen.
fl.  lkr
52  Andreas  Kayser,  Sohn  eines  Ausgängers
  in  Augsburg,  Schüler  der  ·  «  .
Oankogpmnasiathassedaselbst..  34—ChristephPentmger’scheSk-sftung.
261  Joseph  Baumann,  Sehn  ne
ensionirten  Thorwarts  in  Augsburg  —em  .  .
Zassdivat  der  Rechte  III.  zu  *  ich  Illsungische  Stistung  26  fl.
hut.  91  —14  Jakob  Stemboldische  Stiftung  67  fl.
Summa  Il  17171+.
II.  Protestantischen  Antheilée.
1)  Christian  Friedrich  Leithner,
Sohn  eines  verstorbenen  peusionirteu
Korporals  der  Stadtgarde  in  Augsburg,
  Kandidat  der  Theologie  und
Akademiker  III.  zu  Er  langen  500  —%  Scholarchat  Kasse.
2  Benedikt  Ad  am  Geper,  Sohn  ei-  .
nes  Kaffeeschenks  in  Augsburg,  Kan-  A#  Dent  d.  L...  7IP  sl.  zotr.
didat  der  Theologie  und  Akademiker  Spe  Gen  100  .
III.  zu  Erlangen  ..  .  300  ibilla  Greif  45  30
Scholarcha#safe  ....  18  -—.—
·-  ·  -  latet  ...3----3.
  Heinrich  von  Prieser,  Sohn  eines  Smanuel  t  "  –
verstorbenen  RathöKonsulenken  in  Augs-  Johann  Len  55  -
burg,  Kandidat  der  Rechte  und  Aka-  *r-m—“
demiker  III.  zu  Würzbung.  500—  |  Andreas  Boͤheim  .  ...  275  fl
Georg  Regel  ......  27.5
#]  Peter  Paul  Neuß,  Sohn  eines  ver-  "
storbenen  Advokaten  in  Augsburg,
Kandidat  der  Philosophie  und  Akade-  Universitäts  Stipendienfond  des  Kollemiker
  II.  in  Erlangen  200  giums  zu  St  Anna.
5]Johann  Ulrich  Bissinger,  Gym-  Hans  Oesterreicher  9i  fl.
nastal  Pedells  Sohn  von  Augsburg,  und  Philipp  Pfeifelmann.  05=Kandidat
  der  DPhilosophie  1.  in  Er-  Andreas  Rhrn  01
langen  ......  300—Esqiqukeu.......  es-6,
  Tobias  Zacharias  Halbmayr,
Sohn  eines  verstorbenen  Bäckers  in  Hans  Georg  Oestrrrricher  75  fl.
Augsburg  und  Kandidat  der  DPhiloso=  ZSZakeb  Oesterreichen  131
phie  1.  in  Erlangen  ......  300  Hans  Bauer  !*—[—(ms...  40  -
Universitäts  Stipendiensond  48=
        <pb n="42" />
        84
Siiven:
5  6  Namen  der  Stipendiaten.  dien.  Namen  der  Siipendien  Stifkungen.
fl.  Itr.
Wilhelm  Gottfried  Dachauer,
Chorregenten  Sohn  von  Augsburg  und  Helena  Kraft  60  fl.
Kandidat  der  Philosophie  des  1.  Kur-  Unwersttäts  Stipendiensond.  2c.  33  fl.
ses  in  Erlangen  —  2  22222222  500—  Hans  Vauec  EEIIIIIE  34  fl.
*4*•  «  DavidWcißtonjL
8zktedkichAagustKkaußvanck  «PekekLaikc.-.....50si.
nes  Erete  E—  in  Augsburg  -
und  üler  der  Ob  mnasialklasse
*c.  ron(35
6  N  Georg  Strer  565  fl.
Gottfried  Albrecht  Gemmerli,  )
Stllensrdero  ohn  von  Augöburg,
Schüler  der  Ober  MittelGymnasialklasse  -  «
daselbst  2  2  ·  ·  ·#  r□#  4.  5  r'  r“  ass  100  David  Weiß  75  #
Esaias  Polren  25  fl.
ko  Vohann  Georg  Hertel,  königlicher
Hauhtwanns-ched.  von  Augsburg  und  .
Sch  uͤl  Mi  «  ·
—.s.s......----
  Helenaskraft.......Lust-11
  Ie  Friedrich  Schauer,  Chemiers
  Sobn  von  Augsburg  und  Schüler
1  1  1  K  ————————  5  "
der  Unter  MittelGymnasialklasse  daselbst  50—  4  sraun  55  4.
12  Georg  Abraham  Pappler,  Administrations
  Pedells  Sohn  von  Augöburg
und  Schüler  der  Unter  Gymnasialklasse
daselbst...  .  50—  Peter  Laire.
15|Johann  Christian  Gustav  Weiler,
Sohn  eines  verstorbenen  Kaufmanns
und  Senators  in  Angsburg,  Schüler  althafsar  Velter  27  fl.
der  höhern  Vorbereitungsklasse  daselbstö—.  Dicteich  Sauer  .  .  151.
Helena  Kraft..  10  fl.
1#1[Adolph  Wekller,  Sohs  eines  verstorbenen
  Kaufmanns  und  S#natern  in
Augsburg,  Schüler  der  höhern  Vor-  gaspar  Walter  ..  .  .  6  fl.
bereitungsklasse  daselbst.  50—,  3  Krast  4  1.
15  Heinrich  Jakob  Véth,  gebüreig  aus  "
Nürnberg,  Sohn  eines  verstorbenen
Ober  Postamtskassiers  in  Angsburg,  .
Schüler  der  niedern  Vorbereitungsklasse
  in  Neuburses  77  Emanuel  von  Garben.
        <pb n="43" />
        85  86
Stipen—
9  Namen  der  Stipendiaten.  dien.  Namen  der  Stipendien  Stiftungen.
l.  str.
555  -  zw-  -  ss
10|  Karl  Ludwig  Friedrich  Blöst,  von
B  aubenern  geburtig,  Sohn  eines  königlichen
  Stiftungs  Adminsstrators  in
Günzburg  und  Schüler  der  Unter-Mittel#ymnasialklasse
  zu  Dillingen.  75—Emanuel  von  Garben.
12[[Friedrich  Ludwig  Vernbard,  aus
Düsseldorf,  Sohn  eines  Kaufmanns
in  Berlin,  d;  Z.  in  Augsburg  domi—
cilirend,  Schuͤler  der  Ober  Gymmasial-  -».»
klaffcmAugsbukg........50—Emanuelvon0akben.
18JohannFriedrichSchencrmamh
Sohn  eines  Kaufmanns  in  Augsburg,  "„
Schüler  der  Unter  GSymnasialklasse  daselbst.
  **..  1  25—  Helena  Krast.
1o0  Paul  Petri,  Sohn  eines  Pinselmachers
  in  Augsburg  und  Schuler  der  *“"
höhern  Vorbereitungsklasse  daselbst  20—.  Ulrich  Krauß.
II.  Protestantischen  Antheils.  Summe  ⅞v
I.  Katholischen  Antheils.  Summe  15,
II
2
Totale  2
«  l

 

 

 

Pfarreien  und  Beneficien  Verleihungen.


 

Seine  Masjestät  der  König  geruhten  folgende
  Individuen  bei  Pfarreien  und  Benefeien
  zu  beföordern:

Im  Monate  Jänner  l.  J.  am  15.  den
ehemaligen  Professor  und  Mitglied  des  aufgelösten

  Kollegiums  zu  St.  Salvator  in
Augsburg,  Priester  Joseph  Schreiegg  jur
Pfarrei  Rennartsried,  Landgerichts  Oberdorf:
den  geprüften  Pfarramts  Kandidaten  Priester
Mathias  Burkhard  Kaplan  zu  Turkheim
auf  die  Pfarrei  Kleinkemnath  Landgerichts
Obergünzburg:
        <pb n="44" />
        87

am  16.  den  Pfarrer  zu  Buch  am  Buchrain
  Priester  Thomas  Maier  auf  die  Pfarrei
Langengeißlingen,  Landgerichts  Erding;  den
Priester  Anton  Kiderle  Kaplan  zu  Alrdorf
auf  das  Kuratbeneficium  zu  Schwarzenberg,
Landgerichts  Sonthofen;  den  bisherigen  Vikar
  zu  Kizingen  Georg  Michael  Mümpfer
zur  zweiten  Diakonatstelle  in  der  Tann  nebst
dem  damit  verbundenen  Rektorate  daselbst  und
der  kombinirten  Pfarrei  Habel,  und  an  dessen
Scelle  den  bisherigen  Vikar  in  der  Tann,
Friedrich  Reinhard  Hánlein  als  Vikar  zu
Ktzingen;

am  17.  den  Pfarrer  zu  Großschönbrunn,
Landgeriches  Amberg,  Johann  Baptist  Graf
zur  Pfarrei  Schwarzenfeld,  dandgerichts  Nabburg;
  den  bisherigen  Kaplan  zu  Dingolshausen
  Priester  Konrad  Rückert  auf  die
Pfarrei  Westheim  im  Würzburglschen;

am  23.  den  Pfarrer  zu  Eulsbrunn  Driester
  Joseph  Treutinger  auf  die  Pfarrei
Berarshausen,  Landgerichts  Hemau;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Wartenfels,  Landgerichts
  Steinach,  Priester  Johann  Adam
Schwemlein  zur  Pfarrei  Kleukheim,
Landgerichts  Lichtenfels;  den  bisherigen  Kooperator
  zu  Dachau  Driester  Johann  Evangelist
  Rothmüller  zur  Pfarrei  Wessiszell,
bLandgeriches  Friedberg;  den  bisherigen  Kooperator
  zu  Oberföhring  Driester  Joseph
Häusler  auf  die  Pfarrei  Argech,  bandgerichts
  Wolfrathshausen;  den  biesherigen
Stadtpfarrer  zu  Tirschenreuth  Priester  Theo-88



dor  Pantaleon  Senestrey  auf  die  Pfarrei
Baumkirchen,  Landgerichts  München;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Zankenhausen,  bandgerichts
  Landsberg,  Priester  Klemens  Bauhofer
  auf  die  Pfarrei  zu  Pfaffenhofen  an
der  Glon,  Landgerichts  Friedberg;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Tauberzell  Christoph
Heinrich  Zinn  auf  die  Pfarrei  Holzhausen,
Dekanats  und  Landgerichts  Uffenheim;

am  25.  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Dünzelhausen,
  Landgerichts  Neuburg,  Driester
Friedrich  Felir  Frenzel  auf  die  Pfarrei  zu
Baar,  Landgerichts  Neuburg;

am  26.  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Büchenbach,
  Landgerichts  Herzogenaurach,  Prie:
ster  Michael  Müller  auf  die  Pfarrei  zu
Walting,  Landgerichts  Kipfenberg;  und  den
Kaplan  zu  Neunkirchen  am  Brand  Driester
Franz  Wenzeslaus  Goldwitzer  auf  die
Pfarrei  zu  Büchenbach;  den  Priester  Karl
Diepolder  bisherigen  Pfarrer  zu  Mittelberg,
  Landgerichts  Innerbregenzerwald,  auf
die  Pfarrei  zu  Rechtis,  Landgerichts  Kempten;


am  20.  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Aiffeking,
  Priester  Blasius  Santl  auf  die  Pfarrei
  zu  Kirchenroth,  Herrschaftgeriches  Wörth,
und  auf  die  dadurch  erledigee  Pfarrei  zu  Affeking,
  Landgerichts  Kellheim,  den  Drester
Georg  Mirwald  Kooperator  zu  Pirkenwang;

den  bisherigen  Wallfahrtspriester  zu  Altenötting

  Priester  Johann  Pfäffl  zur  Pfarret
Ramsau,  Landgerichts  Berchtesgaden;  den
        <pb n="45" />
        89

Priester  Johann  Joseph  Ott  Pfarrer  zu
Wintersbach  zur  Pfarrei  Hesbach,  Landgerichts
  Aschaffenburg,  und  zur  erledigten
Pfarrei  Wintersbach  den  Priester  Johann
Nepomuck  Sickenberger  bisherigen  Kooperator
  zu  Krombach;  den  bisherigen  Pfarrer
zu  Pachling,  Landgerichts  Kamm,  Priester
Michael  Pamler  zur  Pfarrei  zu  Oberviechtach,
  Landgerichts  Neunburg  vorm  Wald;

und  zu  bestaͤtigen

am  17.  Jaͤnner  l.  J.  die  Praͤsentation
des  Hertn  Fuͤrsten  zu  Oettingen  Wallerstein
für  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Aitrang,  Priester
  Placidus  Plank  auf  die  Pfarret  zu
Schwabbrugg,  Landgerichts  Buchloe.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
a.  Februar  l.  J.  den  wirklichen  Staatsrath
Freiherrn  von  Aretin  zum  bevollmaächtigten
Gesandten  bei  dem  Bundestage  in  Frankfurt
provisorisch  zu  ernennen,  und  an  demselben
Tage  die  Stelle  eines  General  Kommissärs
in  Würzburg  dem  geheimen  Rathe  Asbeck
zu  übertragen  geruhr.

Ferner  geruhten  Seine  Majestät  der  Ksnig
  am  8.  Jänner  l.  J.  bei  der  Finanz-Direktion
  des  Mainkreises  den  vierten  Rech
nungs  Kommissär  Körbiß  zum  dritten,  und
den  ersten  Rechnungs  Gehilsen  Christian

90

Schöpf  zum  vierten  Rechnungs  Kommisser,
dann  den  Rechnungs  Gehilfen  beopold  Grau
in  die  erste,  Franz  Meßger  in  die  zweite,
und  Christoph  Wolff  in  die  dritte  Rechnungs
  Gehilfenstelle  vorrücken  zu  lassen,  die
vierte  Rechnungs  Gehilfenstelle  aber  dem  bei
der  Cemral  Rechnungs  Recardaten  Kommission
verwendeten  Revidenten  Joseph  Bungarc  zu
verleihen;  den  bisherigen  provisorischen  Rentbeamten
  Joan  zu  Berchtesgaden  auf  diesem
  Posten  definitiv  zu  bestätigen;  dann  den
quiescirten  Kreisausreiter  zu  Neustadt  an
der  Aisch  zum  Kanzleidiener  der  Finanz-Administratton
  in  Baireuch,  den  Lotto-Bureaudiener
  Peez  zum  Ober  Afschlagamtsdiener,
  und  den  Gendarmen  Wilhelm
Salzmann  zum  Lorto  Bureaudiener  daselbst
zu  ernennen;

am  20.  den  bisherigen  Advokaten  zu
Roding,  Joseph  Stadler,  nach  seinem
Gesuche  in  gleicher  Eigenschaft  nach  Kamm
zu  versezen,  und  die  dadurch  frei  werdende
  Advokatenstelle  bei  dem  Landgerichte
Roding  dem  dermallgen  Accessisten  des  Appellationsgerichts
  für  den  Regenkreis,  Bernhard
  Wagner  zu  verleihen;  endlich  am

34.  den  Oberlieutenant  Karl  Stuhlmüller,
  dermal  Inspektions  Offieier  im  königlichen
  Kadeten  Korps  zum  Kommissär  der
Zwangs  Arbeitsanstalt  zu  Plassenburg  provtsorisch
  zu  ernennen.

(6.)
        <pb n="46" />
        ot  —

Landwehr  des  Koͤnigreichs.

Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  geruhten  bei
der  Landwehr  des  Koͤnigreichs  Folgendes  zu
bestimmen:

am  16.  Jänner  l.  J.  den  Major  des
Landwehr  Bataillons  Immenstadt,  Moriz
Schleichert,  der  sein  Domicil  verändert
hat,  und  nach  Kempten  gezogen  ist,  an  dem
Orte  seiner  Riederlassung  zur  Forrsezung  seiner
  Dienste  dem  Landwehr  Bataillone  daselbst
alo  überzähligen  Major  beizugeben;

zum  Major  und  Kommandanten  des  Landwehr
  Bataillons  Immenstadt  den  bisherigen
Schuzen  Haupimann  Joseph  Anton  H  öß  zu
ernennen;

am  17.  im  Landwehr  Regimence  der  Stade
Bamberg  die  bisherigen  Lieurenants  Johaun
  Zenk,  Sebastian  Aumüller  und
Gotthelf  Nizoldi  zu  Oberlieutenants  zu
befördern;

bei  der  Kavallerie  Division  in  der  Landwehre
  des  kandgerichts  Pfaffenberg  den
Realitchten  Besizer  zu  Mallersdorf  Michael
Spch  zum  Unterlieutenant  und  Adjudanten
zu  ernennen;

die  Errichtung  einer  Landwehr  Kavallerie=Eskadron
  im  Landgerichte  Wolfstein  zu  genehmigen,
  und  hiezu  folgende  Ober  Offielere:

Rittmeister:  Michael  Ratzesberger,

Oberlieutenant:  Joseph  Mandlmaier,

Lieutenants:  Franz  Reichenberger  und
Joseph  Dietrich;

—  92

Unterchirurg:  Joseph  Heinniger  zu  bestimmen;


im  Landweht  Bataillon  der  Stadt  Aschaffenburg
  zu  dessen  Kommandanten  den  Major
Dominik  Frank  zu  ernennen,  und  beim
Unterstabe  folgende  Individuen  anzustellen:

Quartiermeister:  Joseph  Marzell,
Auditor:  Jakob  Joseph  Reich,
Adjudant:  Kilian  Anselm,
Bataillons  Arzt:  Michael  Lohrum,
Unterchirurg:  Christoph  Herrmann,
Zeugwart:  Jakob  Walz,

Junker:  Wilhelm  Prediger;

im  Candwehr  Bataillon  der  Stadt  Dillingen
  den  Oberlieutenant  Moriz  Bratsch
zum  Zeugwart,  Joseph  Vogner  und  Anton
Gruno  aber  zu  Unterlieutenants  zu  befördern;


am  18.  dem  Oberstlieutenant  Drause,
nick  im  Landwehr  Bataillon  der  Stadt  Bambergy
  das  allergnédigste  Wohlgefallen  über
bessen  ausgezeichner  bewiesenen  Diensteseifer,
seine  Bereirwilligkeit  und  sters  bewiesene  genaue
  Pflichterfüllung;

eben  so  dem  Oberlieutenant  Paul  beist  im
Landwehr  Regimente  der  Stadt  Bamberg
für  die  in  den  Jahren  1813  und  1814  mit
ausgezeichnetem  Diensteiser  und  Thärtigkeir,
daun  mit  gutem  Erfolge  besorgeen  Funkltionen
  eines  Plazadjudanten  daselbst  dac  allerguddigste
  Wohlgefallen  zu  erkennen  zu  geben;
        <pb n="47" />
        93  —  ÒÔæ.

am  Jo.  Jäuner  den  Gerichtshalter  und
beider  Rechte  Licentiat  Michael  Luz  als
Auditor  des  II.  Landwehr  Bataillons,  Landgericht
  Landau,  anzustellen:;

im  I.  Landwehr  Bataillon  Rain  nachfolgende
  Officiers  Beförderungen  vorzunehmen:
den  Unterlieutenant  Franz  Faver  Schirmbäck
  zum  Oberlieutenant;  den  Sergant
Ulrich  Schluderer  und  Korporal  Joseph
Karl  zu  Unterlieutenants;  den  Advokat
Ancon  Holzschuh  zum  Auditor,  und
den  bisherigen  Korporal  Johann  Mayr
zum  Unterlicutenant  und  Bataillons  Adjudanten
  zu  bestimmen;

im  I.  Landwehr  Bataillon  Markt  Erlbach
  den  Oberschreiber  Beck  zum  Oberlieutenant,
  den  Oberschreiber  Kirchner  und
Feldwebel  Kräuslein  zu  Unterlleutenants
zu  befördern;

den  Advokat  und  bicentiac  beider  Rechte
  Alois  Kobl  als  Auditor  des  III.  Landwehr
  Bataillons  im  Landgerichte  Land  au  zu
ernennen;

im  Landwehr  Bataillon  der  Stadt  Herrsbruck
  folgende  Officiere  zu  bestimmen:

Grenadier  Kompagnie:  Dietrich
Köneke,  Hauptmann,  Daniel  Salomon,
  Oberlieutenant,  Johann  Paul  Pemsel
  und  Andrd  Laucer,  Unterlientenants.

94

Fusilier  Kompagnte  Heufenfeld:
  Johann  Konrad  Pemsel  Hauptmann,
  Johann  Konrad  Rempt  Oberlieutenant,
  Georg  Weiß  und  Konrad  Maus
ner  Unterlieutenants;

Schüzen  Kompagnie:  Kourad  Tauber
  Hauptmann,  Johann  Albrecht  Murner
  Oberlieutenant,  Peter  Zägl  und  Jehann
  Ziegler  Unterlieutenante;

bei  der  Kavallerie  Eskadron  den
bisherigen  Schüzen  Johann  Konrad
Schwarzkopf  zum  Unterlieutenant  zu
befördern;  den  Hauptmann  Ludwig  Fleischmann
  wegen  seines  aufhabenden  66  jährigen
  Alters  der  Dienste  zu  entlassen,  und
ihm  zu  bewilligen  bei  feierlichen  Gelegenheie
ten  die  Uniform  fortzutragen;

im  I.  Landwehr  Bataillon  Hipoltstein
den  bisherigen  Oberlieutenant  Schoyerer
zum  Hauptmann  vorrücken  zu  lassen;

im  Landwehr  Bataillon  der.  Stadet  Erlangen
  den  Korporal  Rochus  Münzer
jum  Fahnenjunker  zu  befördern;

den  Major  und  Kommandanet  des  II.
Landwehr  Bataillons  Freiherrn  oon  Pechmann
  in  gleicher  Eigenschaft  zum  städtis
schen  Landwehrbataillon  Eichstäde  zu  versezen:
        <pb n="48" />
        93

am  31.  Jänner:  im  IV.  Landwehr  Bataillon
  Illerdiessen  den  Landgerichts  Assessor
  Mart  zum  Auditor  zu  ernennen;

im  Landwehr  Regimente  Nürnberg  dem
Junker  Johann  Georg  Glaser  wegen  legal
  beigebrachten  ärztlichen  Zeugnissen  über
seine  Unfähigkeit  zum  fernern  aktiven  Dienste
  die  geberene  Entlassung  zu  gewähren;

eben  so  im  I.  Landwehr  Bataillon,  Landgerichts
  Vohenstrauß  dem  Oberlieutenante  Martin
  Winter  die  Enrlassung  zu  gewähren,  und
den  Unterlieutenant  Franz  Schwarz  von
der  zweiten  zur  ersten  Fusilier  Kompagnie
zu  versezen;

den  bisherigen  Oberlieutenant  Lorenz
Gruber  zum  Haupemann  vorrücken  zu  lassen,
  den  Korporal  Michael  Zintl  zum  Oberlieutenant
  und  den  Landwehrmann  Georg
Roth  zum  Unterlieutenaut  bei  der  zweiten
  FusilierKompagme  zu  befördern;

bei  der  vierten  FusilierKompagnie  den
Oberlieutenant  Roman  Roth  zum  Hauptmannzu
  ernennen  und  den  Korporal  Gotrfried
Panzer  als  Oberlieutenant  zu  befördern;

bei  der  fünften  Kompagnie  den  Unterlleutenant

  Johann  Fürst  zum  Oberlieutenant

  und  den  Feldwebel  Bartholomá  Herrmann
  zum  Uniterlieutenant  zu  ernennen;

96

dem  Hauptmanne  Zumpf  dann  den
beiden  Unterlieutenants  Bruͤckner  und
Spüäth  im  I.  Landwehr  Bataillon  Landgericht
  Windsheim  die  gebetene  Enelassung
wegen  durch  legal  beig  brachte  ärztliche  Zeugnisse
  bewiesener  Unfähigkeit  zum  aktiven
Dienst  zu  ertheilen,  den  bisherigen
Oberlieutenannt  Michael  Kettler  zum
Haupemann,  und  den  Unterlieutetnant  Johann
  Michael  Vogl  zum  Oberlieutenant
und  die  Feldwebel  Georg  Leonhard  Engerer
  und  Johann  Michael  Hahn  zu
Uncerlieucenants  zu  befördern;

im  Landwehr  Bataillon  der  Stadt  Rosthenburg
  den  Grenadier  Oberlieutenaut  Eine
der  in  gleicher  Eigenschaft  zur  Schützen-Kompagnie
  zu  versezen,  den  Feldwebel
Huhn  aber  zum  Unterlieutenant  zu  befördern;


den  Unterlieutenant  und  Adjudant  des
I.  Landwehr  Bataillons  Gunzenhausen
Friedrich  Wilhelm  Sperling  die  gebetene
Entlassung  vom  aktiven  Dienste  wegen  geschwächter
  Gesundheit  zu  ertheilen;  endlich


im  XXV.  Landwehr  Bataillon  der  Stade
Lindau  den  bisherigen  Unterlieutenant
Martin  Hachelmann  zum  Oberlieutenane,
und  Franz  Bühler  zum  Unterlieutenant
zu  befördern.
        <pb n="49" />
        97  Königlich=Baierisches

  98

Regierungsblatt.

 

.  Stück.  München,  Samstag  den  15.  Februar  r817.

Bekanntmachungen.

(Das  Bier  Sudwesen  und  den  Biersaz  im  gegenwärtigen
  Jahre  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wi  haben  bei  den  gegenwaͤrtigen  Preisen
  der  Gerste  und  des  Hopfens  und  dem
hiernach  sich  berechnenden  Biersaze,  in  der
Absicht,  nicht  nur  den  Brauern  den  Betrieb
  ihres  Gewerbes  unter  so  schwierigen
Unsstaͤnden  zu  erleichtern,  sondern  auch,  und
vorzuͤglich  um  dem  Beduͤrfnisse  der  mittlern
und  untern  Volks  Klassen  zu  Hilfe  zu  kommen,
  auf  erstatteten  Vortrag  beschlessen
und  verordnen:
I.

Den  Bier  Brauern  ist  gestattet,  das  von
dem  Sommer  Bier  gezogene  Nachbier  als
eigne  Art  von  Getränk  um  einen  verhältnißmdssig
  wohlfeilern  Preis,  welchen  Unsers
General  Kreis  und  Lokal  Kommissariate  bestimmen
  werden,  zu  verkaufen.

II.

Eben  so  ist  denselben  erlaubt,  ein  geringhaltigeres

  Bier,  als  dasjenige,  welches

durch  die  gesezlichen  Tariffe  vorgeschrieben
ist,  zu  erzeugen,  und  um  eine  von  Unsern
obern  Polizei  Stellen  gleichfalls  zu  bestimmende
  geringere  Tare,  welche  in  keinem  Falle
den  Schenkpreis  von  vier  Kreuzern  für  die
Maß  übersteigen  soll,  abzusezen.

III.

Die  vorbemerkte  Erlaubniß  ist,  als  besondere
  Ausnahme  von  den  bestehenden  Verordnungen,
  vor  der  Hand  auf  das  gegenwärtige
  Sudjahr  181  beschränkt.

IV.

In  Orten,  wo  nur  ein  einziger  Brauer
sich  befinder,  ist  derselbe,  wenn  er  von  dieser
Erlaubniß  Gebrauch  machen  will,  gehalten,
neben  den  geringhaltigern  Bier,  zugleich  ta,
riffmassiges  Bier  zu  brauen;  in  andern  Orten
  aber,  und  besonders  in  grössern  Städ,
ten,  wo  bei  vermehrter  Konkurrenz  die
Fabrikation  sich  mit  der  Nachfrage  von  selbst
in  das  gehörige  Verhältniß  sezen  wird,  ist
jene  Verbindlichkeit  nachgelassen.

V.

Allen  Brauern  ist  frei  gegeben,  das  tariffmaͤssige
  Bier  nicht  nur  im  Grossen  an  die
Wirthe,  sondern  auch  im  Kleinen  au  das

(7)
        <pb n="50" />
        99
Publikum  unter  der  Taxe  zu  verkaufen;
jedoch  ohne  Abbruch  an  dem  gesezlichen  Gehalte
und  der  erfoderlichen  Guͤte  des  Getraͤnkes.

VI.

Saͤmtliche  Polizei  Behoͤrden  sind  angewiesen,
  und  verantwortlich,  daß  sie  die  verschiedenen
  Arten  des  Biers  öfters  und  auf
das  Strengste  untersuchen,  gesen  unerlaubte
  Vermischungen  mit  ununterbrochener
Aufmerksamkeit  wachen;  insbesondere  dem
Misbrauche,  der  mit  Untergiessen  des  Nachbiers
  getrieben  wird,  kräftig  entgegen  wiril

  e  b

105

ken,  das  segenannte  Glattwasser  da,  wo  es
verkauft  zu  werden  pflegt,  in  Bezlehung  auf
die  Gesundheir  sorgfiltig  prüfen,  und  überhaupt
  sich  ernstlich  angelegen  seyn  lassen,
daß  gegründere  Klagen  allenthalben  und  so-Ileich
  mit  Nachdruck  abgestelle  werden.
München  den  8.  Februar  1817.

Mar  Joseph.
Graf  von  Thürheim.

Tuf  kdniglichen  allerhochsten  Befehl
der  General  Sekret#
F.  von  Kobell.

er  sich  t#

der

Schulde  n

ti  l  gun  9

im

königlich  baierischen  Großherzogthume  Würzburg,  für  das  Finanz  Jahr  187/16.

 

1.  Schuldenstand  am  1.

APassiv  Kapitalien

Hiezu  kommen  die  wegen  vorhin  deutschordenschen  Besizungen
  zu  übernehmenden,  unterm  29.  Oktober  1816.

der  Schuldentilgungs  Kasse  überwiesenen

:.  An  Zahlungs  Retardaten:

 

von  ben  deutschoedenschen  Befhungen  wurden  an  Zins-Räckständen

  uͤbernonimen

Su##  des.  Schuldenstandes

Oktober  1315.
.  5,437,048  fl.  321  ke.
"“  "“  5.1%  „  —
Summe  «  .5-489-098fl.32,  kr.
17,405  25  5  50
.5,506,503  fl.  324  kr.
        <pb n="51" />
        101  102

Die  PassivKapitalien  waren  verzinslich:
277,  a25  fl.  —  kr.  zu  21  rocent.
:„4rn7%  34  zu  3  „
230,.364  „  23.  zu  34  „  :
17.141,383  „  —4  „  zu  4  r?„
3,438,388  „  311n  Jzu  3  „
5,  480,Oo  fl.  324  kr.
Die  Zinse  hievon  erfoderten  also  jährlich  die  Summe  vom  .  345,0  fl.  14¼  kr.

11.  Einnahme  der  Schuldentilgungs  Kossse  im  Jahre  18157/10.
1.  Die  Kasse  wurde  mir  einem  baaren  Vorrathe  vasie  am

I.  Oktober  18r5.  von  6  73,705  fl.  301  kr.
2.  An  Einnahme  Rückständen  voriger  Jahre  giengen  ein  200  „  —  „
3.  Die  zur  Schuldentilgung  bestimmten  Gesdälle  und  Belträge

  haben  ertragen?)  .  337,583  „  30  „

4.  Aus  dem  Acrio  Kapitalien  Stand  wurden  bezogen:
a)  an  heimgezahlten  Kapitalten  |  To,I  fl.  0o7J  kr.
)  an  Zinsen  4  4  .  I10,01o  503  :
20,  161,  —  ,
5.  An  Kapitalien  wurdeu  baar  aufgenommen:
a)  zu  4  Procent  mit  144tákgiger  Aufeündigung
  von  Privaten  2o0,coo  „  —  „
b)  zus  Prcent  mit  3  monarlicher  Aufkündigung
  von  Stiftungen  303,525  „„  30  „

403,  525  ?7  30  *

6.  An  Depossten  giengen  ein  im  Laufe  des  Etars  Jahrs  .  83556»11:»
Summe  der  Einnahmen  908,82  „  —

III.  Ausgaben  der  Schuldentilgungs  Kasse  im  Jahre  1315/16.
1.  Baar  zurückgezahlte  Passiv-Kapitalien  6%  482,262  fl.  251  kr.

und  zwar
12,775  fl.  37  kr.  zu  3  Procent.
750%  „  —  „  zu  3r  „%

30,338  „  45  „  zu  4  „  „
415,648  „  34  „  zu  5  „  „  wovon  «
80,429si2kk.vondenGläubtgernm-Ib
345,210fl1kr.vonderSchulkthunggs
-————-Komtinsfonselostauss
425,648si3,kk  gekuͤndigt  worden  waren.

—  —
483/52  st.  5  4  kr.  wie  oben.

 

*)  Der  Zeitlimffände  wegen  haften  an  diesen  Gefällen  noch  bedeutende  Ruͤcstaͤude.
(40
        <pb n="52" />
        104

103
.  An  den  Zahlungs  Retardaten  wurden  haar  abgetragen  ??)  15,355  fl.  —  ke.
3.  An  Passiv  Kapitals  Ziusen  wurden  baar  bezahlt?)  24  ,  41  „  19%  „

4.  An  dleern,  größtentheils  schon  vor  Errichtung  der  Schuldentilgungs
  Kasse  eingeschickt  gewesenen  Depositen  sind  zuruͤckbezahlt
  worden  .  .  .  .  .  93,206,  483,
5  Zur  LokalSchuldentilgungs  Kasse  zu  Schweinfurt  wurde  der  fruͤ-her
  auf  die  Staatskasse  uͤbernommene  Beitrag  berichtigt  mit  5,000  „  —  „
6.  Administrations  Ausgaben:
a)  Besoldungen  und  Provisionen  *3,075  fl.  28  ke.
b)  Regie  Ausgaben  4  2,003  fl.  61  kr.
6,038  15  343  5?
Summe  der  Ausgaben  343404  fl.  77  kr.

IV.  Resultate  der  Aufkändigung  und  Mobilisirung  der  Passiv  Kapitalien.

A.  Aufkündigung.
1.  Von  den  Gläubigern  wurden  (nach  Abzug  der  zur  Dis- 



kontirung  hokseenhigeen  aufgekündigt  150,369  fl.  401  kr
2.  Von  der  Schuldentilg  ission  sind  selbst  aufgekuͤndigt
worden:

a)  zur  baaren  Zurückzahlung  370,000  fl.  56  kr.
b)  mit  Anerbletung  zur  Mobilistrung
mit  3Ztaägiger  Aufkündigung  und
4procentigen  Zinsen  .  770,850  fl.  50  kr.
1,149,911  fl.  46  kr.

Suinme  der  Aufkündigung  4  1,309,  281  fl.  354  ke.

B.  Realisirung.

1.  Baar  zurückbezahlt  wurden  die  oben  bei  den  Ausgaben  auf-482,262
  fl.  253  kr.

gefuͤhrten  .
2.  Ar  den  Verfall  Terminen  wurden  nicht  aͤgeholt  und  liegen
seitdem  ohne  Verzinsung  parat  ·  55-089«10«
i

JmJahketstnvzurbaaken  Abzahlung  erst  verfallen  .  52,730  -
3.  Von  den  Gläubigern  wurde  die  Mobilisirung  angenommen  von  569,000
3  Dieselben  haben  sich  noch  nicht  erklaͤrt  uͤber  .  .  26,000

.  Den  Stiftungen  waren  von  den  aufgekuͤndeten  Kapitalien  auf

Obligationen  au  porteur  zustaͤndig,  wovon  die  Aufkuͤndigung
  zuruͤckgenommen  und  neue  Obligatlonen  ausgestelt
wurden  .  .  .  .  .124,2oo---Summe
  wie  oben  .  1,309,281  fl.  358  kr.

**)  Auch  die  übrigen  332  fl.  Ruͤckstaͤubde  würden  bezahlt  worden  seyn,  wenn  der  rechtmaͤßige  Empfaͤnget

zur  Zeit  bekannt
»22)  Durch  die  KapltalsAbzahlung  und  Mobllistrung  bat  si  ich  bie  Zinsen  rigenz  schon  im  Laufe  des  Jahres

gegen  den  Stand  am  1.  Oktober  1815.  geminde
        <pb n="53" />
        105  e  106

C.  Stand  der  mobilisiceten  Kapirtalien  zu  4  Procent.
1.  An  Obligationen  mit  r#tägiger  Au  raͤndigung  wurden  emittirt.  200,  o00  fl.  —  kr.
2.  An  Obligationen  mit  ztaͤgiger  Au
kuͤndigung  wurden  emittirt  .  548,000  fl.  —  kr.
von  den  Glaͤubigern  wurden  noch
nicht  in  Empfang  genommen  21,000  fl.  —  kr.
569,  000:  —  -
Summe  4  r“  769,000  fl.  —  kr.
3.  Hievon  wurden  zur  Einlösung  producirc,  sogleich  eingelset
und  wieder  emittirt:
8,  4oo  fl.  —  kr.  mit  14tdgiger  Aufkündigung,

10,  0o  fl.  —  kr.  mit  Ztägiger  Aufkündigung.
o8,  oo  fl.  —  kr.  Summe.

Bleibt  obiger  Stand  mit.  769,000  fl.  —  kr.

V.  Schuldenstand  mit  dem  Schluße  der  Rechnung  für  181;.
1.  An  Passiv  Kapitalien=  .  .  .  .  .  5,410,  361  fl.  37  kr.
2.  An  Zahlungs  Retardaten  ....-..  2,oso-"—-Summe..5,412,411fl.37kk.



Die  Passiv  Kapitalien  sind  gegenwärtig  verzinslich:

à77,2:5  fl.  —  kr.  zu  21  DProcent,
228,064  377"  3  -·
281,801-23i«-«3!

1-975«-044-15;-"-·4  -

2,647,260-Z---5  i

-·
-

 

5,410,  361  fl.  37  kr.  Summe.
Sie  erfodern  also  noch  zur  Tilgung  der  Zinsen  jährlich  die  Summe  von  335,020  fl.  471  ke
VI.  Haupt  Resultat  der  Operationen  im  Jahre  1843
A.  Minderung  des  Schuldenstands:

1.  die  Passiv  Kapitalien  haben  sich  gemindert  um  .  78,736  st  554
2.  die  Zahlungs  Retardaten  desgleichen  um  .  .  15,355  —
3.  die  Depositen  um  .  .  .  .  .  .  ,550  37

Summe  der  Minderung  103,74  fl.  331  kr.
        <pb n="54" />
        107

B.  ndernn  der  jährlichen  Zinsen:

4.#durch  Kapital  Abzahlung

2.  durch  die  Mossrung  und  Reduciion  auf  1  Proceut  .

 

Summe

welche  Summe  dem  Tilgungs  Fond  künftig  rein  zuwächst.

Würzburg  den  17.  Jänner  1877.

Königltiche  Schuldentilgungs  Kommissson.
Freiherr  von  Serchenfeld.
Freiherr  von  Zurhein.

Herrschafts=  und  Ortsgerichte.

Seine  königliche  Majestät  genehmigten
die  Bildung  folgender  Herrschafts=  und  Ortsgerichte:


Am  8.  September  1811.
(Drsgericht  Feilirsch.  )

Der  vormalige  königlich  preußische  Hauptmann
  Wilhelm  von  Feilirsch  bildet  aus
dem  Datrimonialgerichte  auf  dem  mannlehenbaren
  Rittergure  Feilirsch  im  kandgerichte
Hof  ein  Ortsgericht,  welches  34  behauste
Familien  enthäle.

Am  22.  Jäuneri  l.  J
(DOnsgericht  Neun  hof.)
Christoph  Wilhelm  Kress  von  Kresssenstein
  bilder  zu  Neunhof  im  Landgevichte
  Erlangen  ein  Ortsgericht  über  65  ständige
  Familien  um  erwähnten  Orte-Then.


Nheinisch.

—  —  —

Pfarreien  und  Beneficien
Erledigungen.

 

Im  Rezarkreise:

1)  Die  protestantische  Pfarrei  Tauberzell.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Zinn  auf  die  Pfarrei  Holzhausen)  ist  die
Pfarrei  Tauberzell  Dekanats  Rothenburg
  erlediget  worden,  deren  Ertrag  nach
Abzug  des  durch  den  mit  der  Krone  Württemberg
  geschlossenen  Grenz  Vertrages  erlittenen
  Verkustes  in  der  Fassion  vom  Jahre
1807  auf  614  fl.  2  kr.  berechnek  ist.

Im  Isarkreise:
a)  Die  Pfarrei  Lampertshausen.
Die  Pfarret  Lampertshausen,  im
königlichen  Landgerichte  Pfaffenhofen,  der
Diöces  Freising  ist  in  Erledigung  gekommen.

?)  S.  33.
        <pb n="55" />
        109

Sie  enthaͤlt  in  einem  Umkreise  von  4
Stunden  eine  Bevölkerung  von  253  Seelen,
eine  Filtale.

Das  Einkommen  an  Wirdum,  Zehent,
Stole  und  andern  Rechten  beträgt  006  fl.
die  Lasten  hingegen  belaufen  sich  auf  40  fl.
40  kr.

Aus  zug
aus  der  Adels  Matrikel  des  Kdnigreichs  Baiern.

Der  Adels  Matrikel  des  Känigsreichs  wurden
  neuerdings  einverleibt:

untermaa9.  August  1816.  Friedrich  Adolph
Graf  von  Gelder  zu  Arcen,  königlicher  Kämerer,
  Oberst,  und  vormaliger  Kommandant
zu  Düren,  in  Arcen,  samt  seinem  Sohne

und  dessen  Abkémmlingen  beiderlei  Geschtechs,
  v  bei  der  Grafen  Klasse  Lu.
C.  Fol.  Act.  Nro.  5221.

unterm  21.  Oktober  1810.  Franz  Freiherr
  von  Hutten  zu  Stolzenberg,  königlicher
  Kämerer,  und  vormalig  fürstlich  würzburgischer
  Hofcath  in  Würzburg,  samt  seiner
  Schwester,  und  Abkömmlingen  beiderlei
Geschlechts,  bei  der  Freiherrun  Klasse
L.it.  II.  Fol.  958.  Act.  Nro.  5294.

unterm  22.  Oktober  1816.  Joseph  Ferdinand
  Franz  Freiherr  von  Scherer  auf
Hohenkreuzberg,  Herr  zu  Kalenberg,  königlicher
  Oberlieutenant  im  6.  Linien  Infanterie
Regimente,  samt  seinen  Abköminlingen  bei-110



derlei  Geschlechts,  bei  der  Freiherrn
Klasse  Lit.  S.  Fel.  002.  Act.  Nro.  5206.

unterm  1  .  December  1816.  Adam  Gotelob
  Freiherr  Truchseß  von  Wetzhausen,
der  Bundorfer  Linle,  und  Senior  Familiae,
ehemaliger  Ritter  Rarh  des  Kantons  an  der
Bannach,  zu  Bundorf,  samt  seinem  Beu-“
der,  und  allsetripen  Abk  ömmlingen  beiderlei
Geschleches,  —  lsodoch  mit  Ausnahme  der
in  auswärtigen  Diensten  befindlichen  Söhne
Christian  Dietrich,  und  Franz,  —  bei  der
Freiherrn  Klasse  Lit.  T.  Fol.  1000.
Act.  Nro.  550.

unterm  12.  December  1810.  Wilhelm
Philipp  Ernst  Freiherr  Truchseß  von
Wehhausen,  der  Linie  von  und  zu  Weßhausen,
  samt  seinen  Brüdern,  —  jedoch  mit
Au,schluß  des  in  fremden  Diensten  befindlichen
  Bruders  Gottlob  Friedrich  Karl,  —
und  allseltigen  Abkömmlingen  beiderlei  Ges
schlechts,  bei  der  Freiherrn  Klasse  Lit.
T.  Tol.  1000.  Act.  Nro.  5501.

unterm  33.  December  1816.  Martin  von
Stierle,  königlicher  Oberst  und  Stallmeister,
  dann  Ritter  des  Civil  Verdienstordend
  der  baierischen  Krone,  in  München,
für  seine  Persen  in  die  Rictcer  Klasse,
und  mit  vorbehaltener  Transmission  auf  einen
  ehelichen  oder  adoptirten  Sohn  in  die
Adels  Ktallé,  bei  der  Ritter  Klasse  L#it.
S.  ol.  1  110  Ag#  Nro.  5306.

unterm  EIILIEIIIIIX
Hecht,  Nitent#ster  im  1.  königlichen  Hu-
        <pb n="56" />
        III

saren  Regimente,  und  Offieier  der  königlich
französischen  Ehrenlegion,  in  Würzburg,
samt  seinen  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechis,
  bei  der  Adels  Klasse  Lit.  II.
Fol.  583.  Act.  Nro.  4491.

unterm  21.  November  1816.  Theodor
Karl  Johann  Nepomuk  von  Zwehl  in
Vallendar  —  bei  Koblenz  —  samt  seinen
Geschwisterten  und  allseitigen  Abkömmlingen
beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse
Lit.  Z.  Fol.  1032.  Act.  Nro.  5536.

unterm  27.  November  1816.  budwig
Karl  von  Molrke,  königlicher  Haupemann
in  Würzburg,  samt  seinen  Abkömmlingen
beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse
Lit.  M.  Fol.  100..  Act.  Nro.  5347.

unterm  27.  December  1816.  Jakob  Adam
Maria  von  Hofstecter  von  und  zu  Platzol,
  Oberlieutenant  im  königlichen  14.  Linien
  Infanterie  Regimente,  in  Aschaffenburg,
samt  seinen  Abkömmlingen  beiderlel  Ge,
schlechts,  bei  der  Adels  Klasse  Lit.  II.
Fol.  1138.  Act.  Nro.  5380.

unterm  27.  December  1816.  Philivp
Wilhelm  Schleichart  von  Wisenthal,
königlicher  Forstmeister  zu  Kulmbach,  samt
seiner  Schwester  und  Abkömmlingen  betderlei
Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse  Lit.
S.  Fol.  1130.  Act.  Nro.  5379.

112
AdelstandsErhebungen.

Des  Koͤnigs  Majestaͤt  haben  aus  allerhoͤchster
  Gnade  geruht:

unterm  2.  Oktober  1816.  dem  Sigmund
Raith,  dermaligen  Besizer  der  Ritterle—
hen  Hofmark  Weng,  Landgerichts  Landshut,
samt  allen  seinen  rechtmaͤssigen  ehelichen  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts  den  Adelstand
des  Reichs,  und,  so  lange  er  im  Besize
des  erwaͤhnten  Guts  bleibt,  die  Befugniß
  zur  Fuͤhrung  des  Ehren  Beinamens:  auf
Weng,  zu  verleihen;

unterm  30.  November  desselben  Jahrs
den  Benedikt  Schwarz,  Hamlungegeriches
  Assessor,  Großhändler  zu  Mürnberg
und  Inhaber  der  Allodial  Gürer  Artelshofen
und  Hirschbach,  samt  allen  seinen  rechtmässigen
  ehelichen  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts
  ebenfalls  in  den  Adelstand  des
Reichs  zu  erheben,  und  auf  die  Dauer  des
Besizes  obiger  Güter  das  Prädikatz:  auf
Artelshofen  und  Hirschbach,  zu  bewilligen;
  dann

unterm  17.  December  des  nämlichen  Jahrs
den  Eduard  Seeligmann,  in  Bamberg,
mit  Veränderung  dieses  bisher  geführten
Namens  in  jenen  von  Weling  samt  allen
seinen  rechtmássigen  Machkommen  beiderlei
Geschlechts  zum  Edlen  des  Reichs  zu  ernennen.
  München  den  4.  Februar  1877.
        <pb n="57" />
        113

Koͤniglich-Baierisches

114

Regierungsblatt.

 

VIII.  Stück.  München,  Mittwoch  den  26.  Februar  1877.

 

Verordnungen.

(Die  Einkheilung  des  Konigreichs  in  acht
Kreise  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wi  haben  zu  Vollziehung  der  durch  Unsere
  Verordnung  vom  2.  d.  M.  “)  in  den
69.  VI.  und  VII.  erklärten  Willensmeinung


„das  Koͤnigreich  soll  in  acht  Kreise,  mit

„Einschluß  des  Landes  am  Rhein  und

„mit  Einverleibung  der  Lokal  Kommis-„sariate,

  eingetheilt  werden.“

„Für  dle  oberste  Justizpflege  wird  in

„jedem  Kreise  ein  Appellationsgerich

„  bestehen;“
nach  Vernehmung  Unseres  Staatsraths  beschlossen,
  Unser  gesemmtes  Reich  in  folgende
acht  Kreise  einzutheilen:

J.

Isarkreis.
Der  Isarkreis  besteht  aus  folgenden
Bestandtheilen:

(ESt.  Iv.  S.

 

52.)

a)  dem  bisherigen  Isarkreise,  mit  Ausnahme
  der  an  den  Ober  Donaukreis  abzugebenden
  Landgerichte  Friedberg,
Aichach  und  Schrobenhausen;

b)  dem  Landgerichte  Schongau  vom
bisherigen  Illerkreise,  und

P)den  Landgerichten  Berchtesgaden,
Laufen,  Reichenhall,  Teisendorf,
  Traunstein  und  Tittmoning
  vom  bisherigen  Sahzachkreise.
Der  Siz  des  General  Kommissariats

und  des  Appellationsgerichts  ist  in  München.


II.
Unter  Donaukreis.
Der  Unter  Donaukreis  enthält:

a)  den  bisherigen  Unter  Donaukreis;

b)  die  Landgerichte  Altenötting,
Burghausen,  das  Polizel  Kommißsariat
  Burghausen  und  das  vandgericht
  Simbach  vom  bisherigen
Salzachkreise,  und

)  die  Landgerichte  Cham  und  Kötting,
  vom  bieherigen  Regenkreise.

Der  Siz  des  General  Kommissariacs  ist
(8)
        <pb n="58" />
        115

in  Passau,  und  der  Siz  des  Appellationsgerichts
  in  Straubing.

III.
Regenkreis.
Der  Regenkreis  bestehe:

a)  aus  dem  bieherigen  Regenkreise,  mit
Ausnahme  der  an  den  Unter  Donaukreis
  abzugebenden  kandgerichte  Cham
und  Kötting;

b)  den  Landgerichten  Reumarkt,
Beilngries,  Ingolstadt,  dem
Polizei  Kommissariate  Ingolstade,
und  dem  Landgertchte  Kipfenberg,
vom  bisherigen  Ober  Denaukreise.

Der  Siz  des  General  Kommissariats  ist
in  Regensburg,  und  der  Siz  des  Apepellattonsgerichts
  in  Amberg.

IV.
Ober  Donaukreis.
Der  Ober  Denaukreis  bildet  sich  aus
folgenden  Bestandtheilen:
a)  aus  bem  bisherigen  Ober  Donaukreise
mic  Ausnahme  der
1)  an  den  Regenkreis  kommenden  Landgerichte
  Neumarkt,  Beilngries,
Ingolstadt,  Polizei  Kommissariat
Ingolstadt,  und  dem  Landgerichte
Kipfenberg,  dann
2)  der  an  den  Rezatkreis  abzugebenden

115

andgerichte  Pleinfeld,  Hilpoltstein,
  Greding,  Heidenheim,
Monheim,  Nördlingen,  das
Polizei  Kommissariat  Nördlingen,
der  Medialgerichte  Oettingen=Spielberg,
  Wallerstein,  Maihingen,
  Harburg,  Bissingen,
Happenheim  und  Ellingen  mit
Weissenburg;
b)  der  Stadt  Augsburg;

)  den  Landgerichten  Friedberg,  Aichach
  und  Schrobenhausen  vom  bisherigen
  Isarkreise,  und

d)  aus  den  Landgerichten  Buchloe,
Füssen,  Grönnenbach,  Illereissen,
  Immenstadt,  Kaufbeuern,
Kempten,  Dolizei  Kommissariat
Kempten,  dem  Landgerichte  Lindau,
  dem  Polizei  Kommissariate  Lind
au,  dem  Landgerichte  Mindelheim,
dem  Polizei  Kommissariate  Memmingen,
  den  Landgerichten  Oberdorf,
Obergünzburg,  Ottobeuern,
Roggenburg,  Schwabmünchen,

.Sonthofen,  Türkheim,  Ursberg,
  Weiler,  den  Herrschaftsgerichten
  Burheim,  Edelstetten,
Kirchheim,  Thannhausen  und
Babenhausen,  vom  bisherigen  Illerkreise.


Der  Siz  des  General  #Kommissariats  ist
in  Augsburg,  und  der  Stz  des  Appellationsgerichts
  in  Reuburg.
        <pb n="59" />
        117

V.
Rezatkreis.
Der  Rejatkreis  enthaͤlt:
#a)  den  bisherigen  Rezatkreis,  mit  Ausnahme
  der  an  den  Ober  Mainkreis  abzugebenden

  bandgerichte  Gräfenberg,
Vorchheim  und  Höchstadt,  und

b)  die  Landgerichte  Pleinfeld,  Hilpoltstein,
  Greding,  Heidenheim,
  Monheim,  Nördlingen,
bas  Polizei  Kommissariat  Nördlingen,
  die  Mediatgerichte  Oettingen-Spielberg,
  Wallerstein,  Maihingen,
  Harburg,  Bissingen,
appenheim,  und  Ellingen  mit
Weissenburg,  vom  bisherigen  Ober=Donatkreise.


Der  Siz  des  General  Kommissariats  und
des  Appellationsgerichts  ist  in  Ansbach.

VI.
Ober  Mainkreis.
Der  Ober  Mainkreis  besteht:
a)aus  dem  bisherigen  Mainkreise,  und

b)  den  Landgerichten  Gräfenberg,
WVorchheim  und  Höchstadt,  vom
bisherigen  Rezarkreise.

Der  Siz  des  General  Kommissariats  ist
i  Baireuth,  und  der  Siz  des  Apvpellationsgerichts
  in  Bamberg.

113

VII.
Unter  Mainkreis.
Der  Unter  Mainkreis  besteht  aus  folgenden
  Bestandtheilen:
a)dem  Großherzogthume  Würzburz;
b)  dem  Fürstenthume  Aschaffenburg;
c)  den  vormaligen  Hessischen  Aemtern

Alzenau,  Amorbach,  Miltenberg,
  Kleinheubach,  und

4)  den  Fuldaischen  Aemtern  Brückenau,
  Hammelburg,  Biberstein
und  Weihers.

Der  Siz  des  General  Kommissariats  und
des  Appellationsgeelchts  ist  in  Würzburg.

VIII.
Rheinkreis.
Der  Rheinkreis  enthäle:
a)den  Bezirk  Frankenthal;
b)  den  Bezirk  Landau;
c)  den  Bezirk  Kaiserslautern,  und
4)  den  Bezirk  Zweibrücken.

Der  Siz  des  General  Kommissariars  ist
in  Speyer,  und  der  Siz  des  Appellationsgerichts
  in  Zweibrücken.

Dieser  Unser  Beschluß  soll  durch  das
Regierungsblart  bekannt  gemacht  werden.

Unsere-  Staatsminister,  der  Justiz,  des
Innern  und  der  Finanzen,  werden  die  hienach
  nochigen  Einleitungen  in  der  Art  ungesäumt
  trefien,  dafx  die  bishe:  bestandenen

(8“)
        <pb n="60" />
        119

General  Kreis,  Kommissariate  und  Finanz  Direktionen,
  so  wie  die  eingehenden  Appellationsgerichte
  Unseres  Reiches  mit  dem  lezten
  des  Monats  März  ausgelöst,  und
dann  nach  der  von  Uns  beschlossenen  neuen
Eintheilung,  die  für  jeden  Kreis  bestimmten
  Verwaltungsstellen  ohne  Verzug  in
Wirkslamkeit  treten.
München  den  20.  Februar  1817.

Mar  Joseph.
Nach  dem  Befehl  Seiner  Maiestärt  des  Kbnigs

Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  Staateraths.

 

(Die  LotterieLoose  E.  —  M.  beereffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

Wir  haben  auf  die  mehrfaͤltigen  an  Uns
gebrachten  Vorstellungen  der  Inhaber  der  LotterieLoose
  E.  -  AI.  nach  Vernehmung  Unseres
Staatsraths  Folgendes  beschlossen:

1)  Diese  LotterieLoose  sollen  noch  ferners
im  Kurse  belassen  werden;

2)  Die  Central-Peraͤquationskasse,  welcher
  dieselbe  vorgeliehen  worden  sind,
haftet  der  Staatsschulden  Tilgungskasse
  sowohl  für  die  Interessen,  als
Kapital  und  Gewinste;

3)  Die  Verzinsung  geschiehet  von  der
Staatsschulden  Tilgungskaft##:

4)  Eben  so  seiner  Zeit  die  Heimjahlung
des  Kapitals;

 

120

5)  Diese  Loose  kommen  erst  dann  zur  Verloosung,
  wenn  die  Looe  von  Lit.  A.—D.
getilge  seyn  werden;

6)  Unter  ihnen  selbst  sinder  aber  alsdann
kein  weiterer  Unrerschled  der  Zahlungszeit
  statr,  sondern  ste  werden  von  E.  —
Hl.  zugleich  jedesmal  in  die  Loosung  gebrache.


Unsere  einschlägigen  Seaatsministerien
werden  diesen  von  Uns  gefaßten  Beschluß  in
Bollzug  setzen,  und  der  Staatsschulden  Tilgungs
  Kommission  so  wie  der  Central  Peräquationskasse
  die  erfoderlichen  Weisungen
ertheilen.

Diese  Unsere  allerhöchste  Verordnung  soll
durch  das  Regierungsblatt  bekannt  gemacht
werden.

Muünchen,  am  #4.  Februar  1817.

Max  Josepb.
Nach  dem  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs

Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  Staatsraths.

 

Bekanntmachungen.

Pfarreien  und  Beneficien  Erledigungen.


Im  Rezarkreise.
1)  Die  protestantische  Pfarrei  kangen  steinach.
Durch  die  Befärderung  des  Pfarrers
Heß  auf  die  Pfarrei  Schweinsdorf),
ist  die  Pfarrei  Langensteinach,  Dekanats
  Uffenheim,  erlediget  worden,  deren

*")  (S.  unten  S.  126.)
        <pb n="61" />
        121

Ertrag  in  der  Fassion  vom  Jahre  1807
auf  672  fl.  berechnet  worden  ist.

 

Im  Regenkreise.
za)  Die  Pfarrei  Unterauerbach.

Die  Pfarrei  Unterauerbach,  im
bandgerichtee  Neunburg  /W.,  ist  durch
die  Versezung  des  Dfarrers  Bartholoms
Prechtl  erlediget  worden.  Diefelbe  zähl
in  ihrem  Umkreise  238  Stelen,  welchon  der
Pfarrer  allein  vorstehrt.  Die  Einkünfte
fließen  aus  den  Realitaͤten,  GeatreidGuͤlten,
Zehenten  und  Stolgefaͤllen,  in  einem  jdhrlichen
  Ertrage  zu  559  fl.  47  kr.  Die  staͤndigen
  Lasten  belaufen  sich  auf  23  fl.

Im  Sber  Ddonaukreise.
3)  Die  Pfarrei  Emsing.

Am  kb.  Jänner  l.  J.  wurde  durch  Sterbfall
  des  bisherigen  Pfarrers  die  Pfarrei
Emsing  eeledigt.  Diese  Pfarrei  liege  in
der  Diecese  Eichstädt,  im  Landgerichte
Greding.  Sie  enthäle  376  Seelen.  Dazu
zehört  einm  Filialort  Stunden  von  dem
Pfarrsize  entfernt,  dann  zwei  Einödhöfe
4  Stunde  entlegen.

Außer  den  Gottesdiensten,  welche  nur
zu  gewissen  Zeiten  in  der  Filialkirche  zu  haltren
  sind,  muß  alle  Wochen  in  einer  3  Stunden
  entfernten  Kapelle  eine  Messe  gelesen
werden.

Die  Schule  befindet  sich  an  dem  Pfarrsize.
  Die  Pfarrei  wird  ohne  Hilfpriester
versehen.

Dau  Einkommen  des  Pfarrers  berechnet

 

144

sich  im  Durchschnitte  auf  1000  fl.  jährlich
und  fließt  groͤßtentheils  aus  dem  Zehent.
Die  Lasten  sind:
a)  Steuern  ..  ..  75ssl.  28  kr.
b)  Schuzgeld,  Dioͤcesan  Verband
und  Grundzinse  G
c)  Abgabe  an  die  Pfarrei  Kalldorf
  an  Naturalien,  in  einem#festbestehenden
  Normalpreies
  30  ffl.  40:  „

Summe  120  fl.  z77  ke.
Im  Unter  Donaukreise.
4)  Dir  Pfarrei  Schwar  zach.

Drrch  den  Tod  des  Pfarrers  Stegmiller
  ist  die  organisirte  Pfarrei  Schwarzach
erlediget  worden.  Dieselbe  liegt  in  dem
Landgerichte  Deggendorf,  und  in  der  bischöflichen
  Dibcese  Passau.  Sie  zählt  in  einem
Umfange  von  beinahe  vier  Stunden  16037
Seelen.  Den  Pfarrer  unterstüzt  in  Ausübung
  der  Seelsorge  ein  Hilforiester,
dessen  Gehalt  mit  zoo  fl.  auf  die  Staats-=kasse
  angewiesen  ist,  und  bei  dem  königlichen
  Rentamte  ausbezahlt  wird.

Das  jährliche  Einkommen  des  Pfarrers
  bestehr  in  einem  firen  Gehalte  von  boo  fl.,
in  dem  Genusse  von  20  Tagwerk  Feldgründen,
und  in  dem  Ertrage  der  Stole  zu  475  fl.

Im  Fllerkreise.
5)  Die  Pfarrei  Scebach.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers,  Priester
Adam,  Schön,  ist  die  Pfarrei  zu  See  bach
erlediget  worden.  Dieselbe  liegt  in  dem
        <pb n="62" />
        123

Landgerichte  Deggendorf,  und  in  der  bi—
schoͤflichen  Dioͤcese  Passau.

Sie  zählt  in  einem  Umfange  von  beiläufig
  vier  Stunden  1210  Seelen.

Das  jährliche  Einkommen  aus  Zehenten,
Stistungen  und  der  Stole,  betraägt  ungefaͤhr
  1200  fl.  Die  jährlichen  Ekasten  werden
  auf  121  fl.  angegeben.  Es  bleibt  demnach
  ein  reiner  Ertrag  von  beinahe  1100fl.

6)  Die  Pfarrei  Türkheim.

Durch  den  am  a0.  Janner  erfolgten  Tod
des  Priesters  Georg  Maier,  ist  die  Pfarrei
  Türkheim  an  dem  Size  des  pandgerichts
  erlediget  worden.  Sie  liegt  im  Bisthume
  Augsburg,  Dekanate  Baisweil,  und
Stiftungs  Administrations  Bezirke  Mindelheim.
  Sie  enthélt  1146  Seelen,  und  ertägt
  jährlich  beilänfig  1014  fl.  53  kr.

7)  Die  Pfarrei  Pfrondten.

Durch  die  nachgesuchte  Versezung  des
Hriesters  Johann  NRepomuk  Luzenberger,  auf
das  Frühmeß  Beneficium  zu  Jengen,  Landgerichts
  Buchloe,  ist  die  Pfarrei  Pfrondten
  erlediget  worden.  Sie  liegt  im  Bisthume
  Augsburg,  Landgerichte  Fussen,  und
Wahldekanate  Bernbeurn,  zählt  à113  Seelen,
  und  13  Filialen,  worunter  sich  aber
bei  einem  ein  Kurat  Beneficiat  beßfindet.
Die  jährlichen  Einkünfte  betragen  beiläufg
794  fl.  12  kr.

als  naͤmlich:
vom  Widdum  ..  .

Zehenten

60  fla  —  kr.
335  7  12  Ö

124

von  der  Kompetenz.  .  110  fl.

Stoll  650

den  gestifteten  Jahrtägen  190#n
Beitrag  zu  Haltung  eines  Kaplans,

von  Stistungen  30

8)  Die  kathelische  Stadtpfarrei  Kaufbeuern.
Durch  das  am  6.  Februar  erfolgte  Ableben
  des  geistlichen  Raths  und  Doktors  der
Theologie,  Joseph  Meichelböck,  ist  die
Stadepfarrei  Kaufbeuern  erlediget  worden.
  Sie  liegt  im  Bisthume  Augsburg,
und  dem  Stifeung  istrations  Bezirke
Mindelheim,  und  beschränk  sich  bloß  auf
den  katholischen  Theil  der  Stadt  Kaufbeuern
mit  1002  Seelen.  Die  jährlichen  Einkünfte
belaufen  sich  ungefähr  auf  rioq  fl.  30  kr.
nämlich:
an  der  Kompetenz  von  der  königlichen  Stiftungs
  Administration  740  fl.  20  kevon
  Jahrtägen  33  39  -
der  Stolle  -43  -
an  2  Klaftern  Buchenholz  u
Geldl  48
Bieher  war  ein  jeweiliger  Stadepfarrer
auch  Provisor  in  Hieschzell,  wegen  Abänderung
  dieser  Pastoration  und  Zutheilung
einer  andern  Pfarrei  wird  aber  bei  gegenwärtiger
  Erledigung  der  Antrag  gemacht
werden.

 

0)Die  Pfarrei  Eutenhausen.

Vermög  allerhöchster  Entschließung  vom
28.  September  v.  J.  ist  dem  Driester  Riklas
  Kolb  wegen  Altersschwäche  der  Rück-
        <pb n="63" />
        125

tritt  in  seine  ehevorige  Kloster  Pension  allergnädigst
  verstattet,  somit  hierdurch  dessen
bisher  ingehabee  Säkularfarrei  Eutenhausen
  erlediget  worden.  Sie  liegt  im
Bisthume  Augsburg,  Landgerichts=  und
Sciftungs  Administrations  Bezirke  Mindelheim,
  und  enthält,  einschlüssig  der  beiden
Filialen  Außenhausen  und  Bitenau
250  Seelen;  nur  im  Pfarrdorfe  besteht  eine
Schule.  Die  jährlichen  Einkünfte  belaufen
sich  über  Abzug  der  darauf  haftenden  Lasten
ungefähr  auf  gob  fl.  185  kr.
nämlich:

a)  an  Grund  Besizungen  270  fl.  zo  kr
b)  :  Groß  und  Klein  Zehent  708  4
c)  der  Kompetenz  22  390„
d)  =  der  Stole  rlol:  4:  6

—  —  —

Summe  1199  fl.  22  kr.
Die  darauf  haftenden  oben  erwähnten
Lasten  bestehen  beiläufig
1I)  in  der  aus  dem  Widdumgute  zum  Rentamte
  Mindelheim  abzugebenden  jährlichen
Gülte  im  Geldanschlag  185  fl.  87  kr.
2)  Steuern..  47  826
3)  Cathedraticum  ..  5-—
4)  Beitrag  zu  Unterhaltung  des
in  Muͤssenhausen  wohnenden
Kaplaunss

Summe  93  fl.  kr.

 

Im  Isarkreise.
70)  Das  Benefcium  zu  Haslangkreitb.
Das  Benefieium  zu  Haslangkreith,
Landgerichts  Alchach,  in  der  Diöcese  Augs-126



burg,  ist  durch  die  Befoͤrderung  des  lezten  Beneficiaten
  erledigt.  Dasselbe  trägt  aus  Stiftungen,
  Realitäten  und  Rechten  eine  Rente
von  301  fl.  35  kr.  Die  basten  belaufen  sich
auf  42  fl.  52  kr.

 

Pfarreien=  und  Beneficien  Verleihungen.


 

Seine  Majestaät  der  König  geruhten  bei
Pfarreien  und  Beneficien  folgende  Individuen
  zu  befardern.

Im  Monate  Februar  19876.

am  8.  den  bisherigen,  nun  in  Qutescenz
befindlichen  Professor  der  Philosophie  und
Geschichte  zu  Anobach  Johann  Kaspar  Göß
zur  Pfarrei  Absberg,  Dekanats  und  Land-Herichts
  Gunzenhausen;  den  bioherigen  PrimärLehrer
  zu  Regensburg,  Johann  Michael
Hofmann,  zur  Pfarrei  Münchaurach,  Landgerichts
  Marke  Erlbach  und  Dekanats  Erlangen;
  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Langensteinach,
  Dekanats  Uffenheim,  Christian  Heinrich
  Wilhelm.Heß,  auf  die  Pfarrei  Schweinsdorf,
  Dekanars  und  Landgerichte  Rothenburg;
  den  Pfarramts  Kandidaten  und  Hrivarlehrer
  zu  Baireuth,  Leonhard  Igler,  auf
die  Pfarrei  Thuisbronn,  Dekanaks  und  Landgerichts
  Gräsenberg;  den  biesherigen  Pfarrer
zu  Hehenfeld;  Distrists  Marktsteft,  im  Großherzogthum
  Waͤrzburg,  Friedrich  Adolph
Lam  pert,  auf  die  Pfarrei  Ehingen;  den
Priester  Johann  Sebastian  Sammüller,
bisherigen  Kaplan  zu  Forchheim,  zur  Pfarrei
  Gebsattel,  Landgerichtes  Rothenburg;
        <pb n="64" />
        127

den  bisherigen  Pfarrverweser  zu  St.  Agatha
zu  Aschaffenburg,  Priester  Anton  Maier,
auf  die  Pfarrei  zu  Rieneck,  Landgeriches
gcohr;  den  riester  Johann  Eichenseer,
bisherigen  Kooperator  zu  Kellheim,  zur  Pfarrei
  Hörmannsdorf,  Landgerichts  Parsberg:
den  Dekan,  Distrikts  Schul  Inspektor  und
Sctadtpfarrer  zu  Weiden,  Georg  Leonhard
Treßel,  auf  die  Pfarrei  Untersteinach,  Dekanats
  und  Landgerichts  Kulmbach;  den
Pfarrer  zu  Kastel,  Priester  Gero  Kunzmann,
  auf  die  Pfarrei  zu  Raitenhaslach,
bandgerichts  Burghausen,  und  auf  die  Pfarrei
  zu  Kastel,  Landgerichts  Alrenstting  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Raitenhaslach,  Priester
  Wilhelm  Höfler;  den  bisherigen
Pfarrer  zu  Forth,  von  Krackerschen  Patronats,
  im  Dekanate  Gräfenberg,  Friedrich
Wilhelm  Brandenburg,  zu  Pfarrei  Ofsenbau,
  Dekanats  Thalmässingen;

am  .  den  bisherigen  Domkaplan  zu  Würzburg,
  Priester  Nikolaus  Schneider,  auf
die  Pfarrei  zu  Holzkirchen,  Landgerichts
Homburg;  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Ranischau
  und  Steinau  in  Gallicien,  Johann
Tobias  Wach,  auf  die  Pfarrei  Unternesselbach,
  Dekanats  und  Landgerichts  Neustadt
an  der  Aisch;  den  bisherigen  Pfarrer  und
Distrikts  Schulinspektor  zu  Ried,  Landgerichts
  Neuburg,  Priester  Karl  Zachäus  Siegert,
  auf  die  Pfarrei  Allersburg  „Landgerichts
  Parsberg;  den  Pfarrer  Franz  Taver
Fröhlich,  von  der  Pfarrei  zu  Waltenhosen,
  auf  die  erledigte  Pfarrei  zu  Lindenberg,
Landgerichts  Buchloe;  den  Pfarrer  von  Prü-128



fening,  Johann  Ostermayr,  nach  Sinzing;
dagegen  den  bisherigen  Pfarrer,  Albert
Hölzl,  von  Sinzing  nach  Hrüfening;  den
bisherigen  Kaplanel  Benefciaten,  Priester  Johann
  Baptist  Launer  zu  PFauingen,  auf  das
Beneficium  zu  Se.  Andreas  in  Lauingen;
den  bisherigen  Kooperator  zu  Vilslern,  Priester
  Martin  Gruber,  auf  die  Exposicur  und
das  Beneficium  zu  Piesenkam;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Hirscheck  in  dem  k.  k.  österreichischen
  vorarlbergischen  Landgerichte  Innerbregenzerwald,
  Priester  Johann  Georg
Bux,  auf  das  Kuratbeneficium  zu  Bodelsberg,
  Landgerichts  Kempten;  den  bisherigen
Kaplan  zu  Alchach,  Priester  Sebastian  Lechner,
  auf  die  Pfarrei  zu  Ascholding,  LandgHerichts
  Wolfrathshausen;  den  bioherigen
Pfarrer  zu  Oberhöchstadt,  Ernst  Christian
Lohe,  zur  Pfarrei  Gerhardshofen,  Dekanats
  Uhlfeld,  Landgerichts  Renstadt;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Hohenbercha,  Landgerichts
  Freising,  Priester  Mathias  Seemüller,
  auf  die  Pfarrei  Obergrafendorf,
Landgerichts  Pfarekirchen;  den  bisherigen
Kaplan  an  der  Pfarrei  in  der  Vorstadt  Au,
Franz  Kaver  Merkl,  auf  die  Pfarrei  Hohenbercha,
  Landgerichts  Freising;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Bettenseld,  Dekanats  Insingen,
  Georg  Christoph  Klert,  auf  die  Pfarrei
Anhausen,  Dekanats  Wassertrüdingen;

am  10.  den  Vikar  zu  Trabelsdorf,  Johann
Samuel  Beutner,  auf  das  zweite  Diakonat
  zu  Münchberg;

und  zu  bestätigen:
am  7.  Februar  die  Prásentation  der  gräfl.
        <pb n="65" />
        120

Kastellischen  Patronats  Herrschaft  für  den  bisherigen
  Diakon  zu  Kastell  und  Pfarrer  zu
Ziegenbach,  Johann  Ludwig  Warttig,  auf
die  Pfarrei  Markisteft,  und  am  gien  eben
derselben,  für  den  Kandidaten  Johann  Chri-Kian
  Falke  aus  Nürnberg  zu  der  Diakonatstelle
  zu  Kastell  und  der  damit  verbundenen
  Filial  farrei  Ziegenbach;

am  0.  die  Präsentation  der  Frau  Fürstin
von  einingen  zu  Amorbach  für  den  bieherigen
  Kurat  zu  Hesselbach,  Priester  Jodokus
Baumann,  auf  die  Pfarrei  Eichenbühl
im  Heorschaftsgerichte  Miltenberg;  des  Herrn
Fürsten  von  Oettingen,  für  den  Kandidaten
Martin  Friedrich  Hörmann  auf  die  zweite
Diakonatstelle  zu  Oettingen,  und  der  gräflich
Schönbornischen  Patronats  Herrschaft  für
den  bisherigen  Pfarrer  zu  Rothenbauer  Johann
  Georg  Leyß  auf  die  Pfarrei  Zeilizheim,
  Landgerichts  Volkach.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  geruhten
solgende  Bestimmungen  zu  tressen:

am  4.  Jännerl.  J.  dem  Assessor  Moser
und  dem  Aktuar  Mühlbauer  die  nachgesuchte
  Reaktivirung  zu  gewähren,  und  erstern
  die  erledigte  erste  Assessorstelle  des  Kandgserichts
  Waldmünchen,  und  dem  leztern  die
Aktuarsstelle  des  Landgerichts  Amberg  zu
übertragen;

bei  dem  Landgerichte  Vohenstraus  die
bisher  aushelfenden  Funktionärs,  Johann

130

Friedrich  Weishäupel,  gewesenen  Senator
  und  Stadtgerichts  Verordneten  von  Regensburg,
  und  Georg  Michael  Bilz,  gewesenen
  fürstlich=  Lobkowizischen  Aktuar,  erstern
  zum  wirklichen  ersten  Assessor,  und  leztern
  zum  wirklichen  Aktuar  zu  ernenen;

am  §.  den  bisherigen  vierten  Kreisrath
bei  dem  General  Kommissariate  in  Burghausen,
  Karl  Grafen  von  Seinsheim,  zu
dem  General  Kommissariate  des  Isarkreises,
mit  Einreihung  desselben  unter  das  aktive
Rarhs  Personal  dieses  Kreises  nach  feinem
Dienstalter  zu  versezen;

dem  Uandrichter  Jrhann  Evangelist  Martin
  zu  Burgau,  rücksichrlich  seiner  nachgewiesenen
  Kränklichkeit,  die  gebetene  Quleseirung
  in  Gnaden  zu  bewilligen;

auf  die  erste  Assessorsstelle  des  Landgerichts
  Günzburg  den  dortigen  bisherigen
zweiten.  Assessor,  Franz  Kaver  veirl,  und
auf  die  zweite  Assessorostelle  zu  Günzburg,
den  bisherigen  Aktuar  Anton  Schlüßelmaier,
  zu  Landsberg  im  Isarkreise  zu  befördern;


am  7.  die  erledigte  Poligei  Kommissärsstelle

in  München  provisorisch  dem  bisherigen  Pollzei
  Inspekror  Franz  Jos.  Mindler  zu  übertragen;


endlich  den  Schuldentilgungs  Kassier,  Joseph
  Berwind,  und  den  Kontrolleur  Franz
Braun  zu  Würzburg,  definitiv  zu  bestétigen;
  und  den  bioherigen  Diurnisten,  Johann
  Walter,  als  Offteianten  bei  genannter
  Schuldentilgungs  Kasse  zu  ernennen.
(co)
        <pb n="66" />
        131  .  132

Summarisches

uber
zur  Aufrechthalt  ung  der  innern  Landessicherheit

Im  Etats
A.  Zusam-  Zahl  der  selbst  auf
menstellung
nach
Leglonen
B.  nach

Deserteurs.


Quartalen.

der  besezten  Stazlonen.

Straßenränber.
Mordbrenner.
auswirtige

Betrüger.
Schwirzer.
könlallch  balerlsche

Weiber  und  Kinder

Hausirer.
        <pb n="67" />
        133  —  134

Verzeichniß
die
von  der  königl.  Gen  darmerie  geleisteten  Dienste.

Jahre  r###z.

gegriffenen  Jahl  der  gemachten

Besosdere

Bemerkungen.

Polizeifrevler.
L
Transporte.
Hostwagens  Eskorten.
Besondere  Anzelgen.
L  Summe.

2

Dle  Dienstverrichtungen,  wobel  zwei
und  mehrere  Gendarmen  beschästige
waren,  oder  welche  mehrere  Tage
dauerten,  wurden  nur  einfach,  —

dle  aus  dem  innern  Organism
des  Korps  und  dessen  innern  Verhältulssen
  hervorgehenden  Dlenste
aber  gar  nicht  angesezt.
        <pb n="68" />
        135

Nachweis

uͤber  jene  freiwilligen  Unterstüzungs  Beiträge,
welche  für  die  im  Kriege  vom  Jahre  1809  durch
Brand  verunglückten  Bewohner  von  Stadtamhof,
  Steinweg  und  Reinhausen  im
Regenkreise  eingegangen  sind.
(Beschluß  zum  §.  St.  des  Jahres  1817  S.  72)

Von  Stadtamhef,  G.  Dielmer,

25

Von  Steinwegz  Zeham  Kanunz

eistzer
Ignaz  Dirnfeller,
Beisiter  7
Ells.  Dirwald,  Wittwe  5
Conr.Ederer,  Maurer  3
Ells.  Elser,  Dienstmagd  1
Christian  Fischer
Beisizzer  909
Anna  Marie  Frisch  6
Walburga  Gaßner  7
Joh.G.  Gold,  Wascher  3
Anna  Maria  Hahn,
Beisizerin
Georg  Huderer,
Mühlgeher
Anna  Maria  Hitzinger,
  Dienstmagd
Barb.  Boosmann,
Dienstmagg
Marg.  Kecck.
Maria  Hörnl!

H

——  +

äak.  Hartl,  Maurer
Anna  Maria  Merz,
Beisizerin
Franz  Kaver  Pink,
Malzmässer
Katharing.  Zetiner
Anna  Maria  Auer,
Dienstwag  17
Anna  Marla  Karl,
Dienstmagd  7

it

—  □

kr.

48

52
58

38

 

136

fl.
Ven  Reinhausen,  Franz.  Dithorn  10

Elisabetha  Lingauer  7
Mich.  Reic,  Fischerknechht.
  10

Katharina  Robel  13
Johann  Blum.  12
Franz  Lorenz,  Maurer  6
Adam  Kiefer,  Wagner  20
Franziska  Schuster,
Wittwe  ..
Andre  Zwek,  Baͤ-ckengesell
  ..
Caͤcilia  Weichert,
Dienstmagg  11
Theres  Kuttenberger  9
Lorenz  Scherer,
Dienstknecht  .  3
Johann  Islinger,
Bäckenjung=Anna
  Maria  Roßhirt,

  Dienstmagd  8

Katharina  Schulger  4

 

Summe

45
32

94637  fl.  32  tr.

II.  Summe  der  Ausgaben:  lobsob  fl.  40  kr.

III.

Abgleichung.

Die  Einnahmen  betrugen
1065  11  fl.  36  kr.  =  pf.

Die  Ausgaben

106506  :  40  —

 

Der  Aktiv  Rest  erscheint

  mit

Anmerkung.

4fl.  47  kr.  2  pf.

Der  kleine  Rest  von  4  fl.  27  kr.  2  pf.  so  wie

weltere  unter  den  vertheilten  Beiträgen
schon  zur  Ausgabe  augesezten  76  fl.  -#K  kr.
welche  Zo  Individuen  bei  der  Vertheilung
im  Jahre  181a,  ungeachtet  dffentlicher
Verladung,  nicht  erhoben  haben,  wurden
den  Armen  von  Stadtamhof  zugewendet.

Regensburg  den  #7.  November  1315.
        <pb n="69" />
        137

Königlich  Baierisches

134

Regie  rung  sblatt.

 

IX.  Stück.  München,  Mittwoch  den  s.  März  1877.

 

Bekanntmachungen.
Berichtigung.

(Nachtrag  zu  der  im  vorhergehenden  Stücke
ausgeschriebenen  Kreis  Eimheilung  des  Königreichs.)

nter  die  Bestandtheile  des  durch  die  allerhöchste

  Verordnung  vom  20.  Februar

I.  J.  gebilderen  Rezatkreises  gehörer

c)  das  ehemalige  Lokal  Kommissariat
Nürnberg.

 

Post  Anstalten.

(Die  neuerrichteten  Post  Verbindungen  betreff.)

Die  unterzeichnete  Stelle  legt  hiemir
auch  dieses  Jahr  öffentliche  Rechenschafe
ab,  auf  welche  Art  nach  dem  Amtrage  k55°
niglicher  Aemter,  und  zum  Vortheile  des
allgemelnen  Korrespondenz  Verkehrs  und  des
Handels,  die  Post  Verbindungen  im  Ksnigreiche
  vermehrt  und  zweckmäßig  geordnet
wurden.

G.  1.  Der  sogenannte  baierische  Wald,
ein  beträchtlicher  Theil  des  Unrer  Donaukreises
  bestand  bisher  ausser  aller  Post  Verbindung.

  Es  wurfde  daher  ein  Postenlauf  von
Passau  nach  Cham  eingerichtet,  und  in
Gang  geseje,  wodurch  dieser  Gegend  wochentlich
  zweimal  der  Voreheil  einer  geordneten
  Post  Verbindung  gewähre  werden  konnte.
  Bei  diesem  Anlasse  wurden  auch  Postställe
  zur  Bequemlichkeic#ider  Reisenden  ers.
richtet,  und  die  Entfernung  auf  folgende
Arg  festgesezt:

von  Passau  bis  Nöhrenbach  #  1.Pst4
*  Freyhung  2  -  4  2
*  Grafenau  ?  -  1  -
1Schoͤnberge-  -  3
-Regen  -  1  1
:  Viechtach  -  12  r
*  Cham  -  -  13
*  Zwiesel  nach  Regen  -
-—  -  *  Schönberg  12„

C.  a.  Zwischen  Landshur,  der  Univer,
sitäts  Stadt,  und  München  wurde  die  Post“
Verbindung  in  der  Art  hergestellt,  daß  binnen
  36  Srunden  der  Brief  beantwortet  dem
Moreßaten  eingeliesert  wird.

§.  3.  Zwischen  Landshut  und  Straubing
  wird  die  Post  zweimal  die  Woche  über

9  n
        <pb n="70" />
        139

Woͤrth  und  Pilsting  befoͤrbert,  wodurch  auch
diese  Gegend  in  die  allgemeine  Post  Verbindung
  gezogen  ist.

C.  4.  Zufolge  Staats  Verrreg  mit  der
Krone  Preussen  wurde  zwischen  Hof  und
Berlin  wochentlich  ein  dreimaliger  Postkours
  hergestellt,  auch  dle  einfache  Postwagensfahrt
  verdoppelt,  und  diesen  Veränderungen
  die  Verbindung  zwischen  Hof,
beipzig  und  Dresden  angepaßt.  Dadurch
ist  die  Post  Verbindung  zwischen  Baiern  und
dem  nordöstlichen  Teutschland  wesenclich
beschleuniget  und  vermehrt.

G.  S.  Zwischen  München  und  Nürnberg
  ist  eine  unmictelbare  Postwagensfahre
zweimal  die  Woche  über  Eichstäde  etablirt.

V..  ö.  Um  die  Geblrgsgegenden  von
Tölz  und  Miesbach  in  eine  unmittelbare
Post  Verbindung  mit  München  sowohl,  als
unter  sich  selbst  zu  bringen,  wurde  in  Holzkirchen
  eine  Postexpedition  angelegt,  und
auf  dieser  Strasse  wochentlich  ein  doppelter
Pestenlauf  in  Ausführung  gebracht.

G.  7.  In  der  Vorstadt  Au  bei  Muͤnchen
  ist  eine  Briefsammlung,  zu  Neuhaus
bei  Schaͤrding,  zu  Simbach  bei  Braunau
sind  Posterpeditionen  angeordnet.

§.  8.  Die  wohlthä##ige  Absicht,  im
Königreiche  nur  einfache  Poststationen  zu
erricheen,  kann  nur  nach  und  nach  erreiche
werden;  in  den  verflossenen  Jahren  wurden
zwischen  Zusmarshausen  und  Günzburg  eine
Reilais  in  Burgau,  zwischen  Donauwörch
und  Närdlingen  in  Haarburg,  und  zwischen

 

140

Noͤrdlingen  und  Dinkelsbuͤhl  in  Fremdingen
  etablirt.

G.  o.  In  Bercheesgaden  ist  ein  Posterpeditor
  ernannt,  und  diese  Gegend  mit
den  übrigen  Theilen  des  Königreichs  in
nähere  Verbindung  gesetze.

I.  10.  Zwischen  München  und  dem
gewerbreichen  Orte  Benedictbeuern  wurde  eis
ne  doppelte  Post  Verbindung  wöchemtlich  hergestellt.


I.  II.  Der  Postwagenskours  zwischen
Augsburg  und  Innobruck  erhielt  die  Leitung
über  Landsberg,  Schongau  und  Roßhaupten,
  und  daselbst  ist  nunmehr  mit  jenen
von  Ulm,  Memmingen  und  Kempten  die
Verbindung  erzwecke.

I.  13.  Damit  der  über  Augsburg  bestehenden
  zweiten  Postwagensfahrt  von  Lindau
nach  München  mehrere  Beschleunigung  verschaft
  werde,  so  bestehe  die  Einrichtung,
daß  der  Postwagen  von  Lindau  in  München
um  36  Stunden  früher  eintrifft,  und  den
Reisenden  zugleich  die  Bequemlichkeit  verschaffe
  werde,  daß  die  Serecke  von  Augsburg
  bis  München  zur  Tagszeit  zurückgelegt
  werden  kann.

§.  13.  Der  Postenlauf  zwischen  Würzburg
  und  Fulda  wurde  mehr  geordner,  und
mit  Karlsstadt  eine  öftere  Post  Gelegenheit
erzweckt.

I.  r4.  Auf  dem  Ueberrhein  wurden
die  Briefpostkourse  ebenfalls  vermehre;  zwischen
  Speier  und  Kalserslautern  eine  Postwagensfahrt
  errichtet,  und  dadurch  die  über-
        <pb n="71" />
        141

rheinischen  Gebietstheile  mit  dem  Stammlande
  und  mit  Frankreich  in  die  allgemeine
Postwagens  Verbindung  gebracht.
Muͤnchen,  den  18.  Februar  1817.
Koͤnigliche  GeneralPost  Direktion
Karl  Freiherr  von  Drechsel.
Deisenrider,  Sekretär.

 

Herrschafts  und  Ortsgerichte.

Seine  Majestat  der  König  genehmigten
  die  Bildung  folgender  Herrschafts=  und
Ortsgerichte:

Am  20.  Februar  l.  J.
(Ortsgericht  Stäzling.)

Der  königliche  Kämerer  und  Ober-Mauthinspektor,
  Graf  von  Bolschotte
Erpe  bildet  aus  dem  Patrimonialgerichte
Scdzling,  im  Landgerichte  Friedberg  ein
Ortsgericht.

Dasselbe  wird  einen  Sceuerdistrikt  und
in  diesem  die  Orte  Stzling,  Haberskirchen
  und  Wolfertshausen  mit  lo9  Familien
begreifen.

Am  20.  Februar  l.  J.
(Ortsgericht  Ganêheim.)

Der  königliche  Kämerer  Verri  Graf
de  la  Bosia  bildet  aus  seinem  geschlossenem
  Pateimonialgerichte  Gansheim  ein
Orcsgericht.

Dasselbe  enthält  in  dem  Orte  Gansheimmit
  dem  Weiler  Berg,  dann  der  Ham
ger:  und  Boschenmühle  74  ständige  Familien
  im  Landgerichte  Monheim.

 

142

Am  23.  Februar  l.  J.
(Herrschaftsgericht  Sandizell.)

Der  königliche  Kämerer  Graf  von  Sandizell
  bildet  auf  nachstehende  Weise  aus
dem  behen  zu  Edelshausen  und  aus  der
Allodial  Furisdiction  zu  Sandizell  ein
mamlehenbares  Herrschaftsgeriche  II.  Klasse.

Dasselbe  wird

1)  den  Distrikt  Sandizell  mit  den  Orten
  Sandizell,  Gollingkreit,  Oedhof,
  Kreuthof  und  Malzhausen  mie  101
ständigen  Gerichtssassen;

a)  den  Distrikt  Grimoldshausen
mit  Grimoldshausen,  Au,  Dertenau
  und  Eiseltsriet  mit  72  Familien;

3)  den  Distrikt  Langenmoosen  mit  Langenmoosen
  und  Winkelhausen  mit  145
Familien;

4)  den  Disteikt  Edelshausen  mit
Edelshausen,  Geishof,  der  Wasenmeisterei
  und  Linden  mit  60  Familien;

zusammen  378  ständige  Familien  enthalten.

Am  23.  Februar  l.  J.
(Ortsgericht  Weng.)

Siegmund  von  Raith  bildet  bei  dem
Lehengute  Weng  ein  Ortsgeriche,  welches
die  Orte  Weng,  Hinzelbach,  Destendorf,
Mattendorf  und  die  Forstmaier  Sêlde  mit
72  ständigen  Familien  im  andgerichte  Landshur
  enthalten  wird.

Cio)
        <pb n="72" />
        143

Ortsgericht  Winbuch,
(Zv  Seite  707  Jahr  1815.)
Seine  königliche  Majestät  haben  unterm
  23.  Februar  l.  J.  die  Abänderung  des
Ortsgerichts  Winbuch  in  der  Art  zu  ge-Greining,

  Brunhof,  Teufelmühle,  B
grund,  Zankelberg,  Hamerberg  und  Vilshofen
  —  dieß,  und  jenseits  der:  Viks  dubei

belassen,  dagegen  die  Fischersd  bamit  velelniget

  und  der  Ort  Ertodorf  an  das  Landgericht
  Burglengenfeld  zurückgenommen  werde,
  worauf  die  Angahl  der  Familien  von
87  auf  84  sich  reduciren  wird,

 

(Orts=  und  Steuer  Dsteikte  Zutheilungen.)


(Bei  dem  Londgerichte  Wolfrathshausen.)
Vermög  allerhöchster  Entschliessung  vom
16.  December  1816  wurden  bie  in  dem  Orte
St.  Heinrich  befindlichen,  bisher  zum  Landgerichte
  Wellheim  gehbrigen  Einwohner  nun
den  Steuer  Distriktsgrenzen  nach  dem  Landgerichte
  Wolfrathehausen  zugetheilt.

(Bei  dem  Landgerichte  Vilshofen.)

Eben  so  am  12.  Februar  I.  J.  dle  Wereinigung
  des  bieher  zu  dem  Landgerichte  Passau
gehörigen  Steuerdistrikes  Seestetten  und
einiger  im  Distrikte  Saondbach  gelegenen
vormals  neuburgischen  Unkerthanen  mit  dem
#andgerichte  Vilshofen  allergnddigst  ges
nehmiget.  .

144

Stiftung.

(Die  Stiftung  des  Domkapitulars  und  Generalvikars
  Schenk  Freiherrn  von  Stauffeuberg
  zu  Würzburg  betreffend.)

Der  zu  Würzburg  verstorbene  Domkapitular
  und  Generalvikar  Johann  Franz
Schenk,  Freiherr  von  Stauffenberg,
hat  durch  eine  leqztwillige  Disposttlon  zu  Verbesserung
  der  von  dem  ehemaligen  Domstifte
zu  Augsburg  in  dieser  Stadt  abhängig  gewesenen
  Schuldienste  aus  seinem  Privatver;
mögen  die  Summe  von

vier  Tausend  Gulden
dergestalt  bestimme,  daß  den  benannten  Schuldiensten
  hieraus  mit  Rücksicht  ihres  Bedürfnisses
  ein  eigenthümliches  Kapital  und  die
davon  abfallenden  Zinse  zugewendet  werden
  sollen.

Seine  königliche  Majestät  haben  diesem
Vermächtnisse  mit  allerhöchsten  Wohlgefallen
  die  Genehmigung  zu  ertheilen,  und
zugleich  anzuordnen  geruht,  daß  dasselbe
als  ein  rühmlicher  und  nachahmungswürdiger
  Beweis  der  wohlthä#tigen  Gesinnungen
des  Berstorbenen  für  den  Stand  der  öffentlichen
  Volkslehrer  durch  das  Regierungsblate
zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  werde.

München  den  ar.  Februar  1877.

 

Pfarreien  Erledigungen.

Im  Rezatkreise:
1)  Die  protestantische  Psarrei  Bektenfeldd.
Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
        <pb n="73" />
        145

Klett  auf  die  Pfarrel  Kloster  Anhausen?)
ist  die  Pfarrei  Bettenfeld,  Dekanats
Instugen,  erlediget  worden,  deren  Ertrag  in
der  Fassien  vom  Jahr  1807  auf  §82  fl.
22  kr.  berechnet  worden  ist.

Im  HOber  Donaukreise:
1)  Die  protestantische  Pfarrei  Samenheim.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Hochbach
ist  die  Pfarrei  Samenheim  im  Dekanate
Heidenheim  erlediget  worden.  Ihr  Besoldungs
  Ertrag  ist  in  der  Fassion  auf  561  fl.
berechnet.

 

Im  Illerfreise:
5)  Die  Pfarrei  Westernach.

Durch  den  am  §.  December  v.  J.  erfolgten
  Todfall  des  Driesters  Joseph  Zarman
  ist  die  Pfarrei  Westernach  erlediger
  worden.  Sie  liegt  im  Bisthume  Augsburg,
  und  dem  Landgerichts=  dann  Sriftungs=Administrations
  Bezirke  Mindelheim,  enthält
#4  Seelen,  und  erträgt  jehrlich  ungefähr
855  fl.  namlich

a)  vom  Widdumgut  71  fl.  5kr.
b)  „  Zehent  4377  28
c)  Kompetenz  .  258  90
d)  Stole  88  7  31  „

Unter  ULit.  b.  ist  ein  Theil  des  Großzehenten
  von  Oberrieden  begriffen,  der  ungefähr
  jährlich  roo  fl.  abwersen  mag,  welcher
  nach  dem  landgerichtlichen  Antrage  von
der  Pfarrei  Westernach  getrennt,  und  der
Pfarcei  Oberrieden  zugetheilt  werden  solle.

*)  S.  126.

746

Pfarreien  und  Benefieien  Verlethungen.


Seine  Mafjestät  der  König  geruhten  folgende
  Jndividuen  bei  Pfarreien  und  Beneficten
  u  befördern:

Im  Monate  Februar  l.  J.  am  2o.  den
bishertgen  Pfarrer  und  Distrikts  Schulinspektor
  zu  Jachenhausen  Landgerichts  Riedenburg,
  Priester  Joseph  Widmann  auf
die  Pfarrei  zu  Andermannsdorf  Landgerichts
faffenberg;  den  bisherigen  Kaplan  zu  Hohenmirsberg
  Landgerichts  Pottenstein  Priester
  Konrad  Endres  auf  die  Pfarrei  Wichsenstein
  Landgerichts  Porcenstein;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Steinach  Landgerichts
Straubing  Priester  borenz  Sick  auf  die
Pfarrei  zu  Sandsbach  Laudgerichts  Pfaffenberg;
  am  27.  den  Pfarrer  an  der  Barfüßer
Kirche  zu  Augsburg  Anton  Daniel  Geuder
  zur  Pfarrei  zu  St.  Anna  daselbst;  am
22.  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Stallwang
Priester  Franz  Joseph  Hofmann  auf  das
Beneficium  zu  Aham  Landgerichts  Vilsbiburg,
  und  den  bisherigen  Beneficiaten  zu
Aham  Priester  Joseph  Zehenemayer  auf
die  Pfarrei  zu  Stallwang,  Landgeriches  Mittersels;
  den  Beneficiaten  zu  Brunnen  Prie
ster  Johannn  Evangelist  Brugger  auf
das  Beneficium  zu  Oberwittelsbach,  Landgerichts
  Aichach,  und  dagegen  den  bisherigen
  Beneficiaten  zu  Oberwittelsbach  Priester
Ignaz  Himmel  auf  das  Benesicium  zu
Brunnen,  bandgerichts  Schrobenhausen;
        <pb n="74" />
        147

und  zu  bestätigen:

am  15.  Oktober  1816  die  Präsentarion
des  königlichen  Kämerers  Freiherrn  von  Aufsees
  zu  Erlangen,  für  den  Vikar  zu  Gerhardohofen
  Johann  Christoph  Hermann
aus  Sulzbach  auf  die  Pfarrei  Unteraufsees,
Dekanats  Bamberg,  und  am  20.  Februar
laufenden  Jahres  die  Pradsentation  des  Grafen
Max  von  Taufkirchen  für  den  Priester  Mathias
  Pfäffl  bisherigen  Chorvikar  zu  Salzburg
  auf  das  seinfache  Zirnbergische  Beneftcium
  zu  Traunstein.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  geruhten  folgende
  Bestimmungen  zu  treffen:
am  13.  December  vorigen  Jahres  den
GendarmerieLieutenant  Baron  von  Redwitz
zum.  Polizek  Kommissär  des  Zuchthauses  zu
Lichtenau  provisorisch  zu  ernennen.
Im  Monate  Februar  l.  J.
am  7.  die  erledigee  Aktenarsstelle  zu  Titemoning
  dem  gewesenen  Aktuar  Johann  Nepomuck
  Bartsch  von  Mattigkofen,  und  die
vakante  erste  Assessorsstelle  des  Landgerichts
Burghausen  dem  zweiten  Landgerichte  Assessor
Sebastian  Meier  zu  Alchach  im  Isarkreise,
und
am  8.  die  erledigte  erste  Assessorsstelle
des  Landgerichts  Miesbach  dem  ersten  Landgerichts
  Assessor  Alois  Leeb  zu  Landshut  zu
übertragen;

748

bei  dem  Landgerichte  Aledorf  den  Landrichter
  Karl  Christoph  Schnizlein  in  den
Ruhestand  zu  versezen;  seine  Stelle  dem
dermaligen  ersten  Landgerichts  Assessor  Michaal
  Damharter  zu  Türkheim  im  Illerkreise
  definitiv  zu  übertragen;  den  ersten  Landgerichts
  Assessor  Ferdinand  Srark  zu  Alrdorf
zum  ersten  Assessor  des  Landgerichts  Kadolgburg,
  dagegen  den  zweiten  Assessor  Johann
Georg  Köppel  zu  Ursberg  im  Illrkreise
zum  ersten  Assessor  des  Landgerichts  Altdorf,
und  den  zweiten  Assessor  Wilhelm  Heinrich  Lan#-genfaß
  interimistisch  auf  die  erledigte  zweite
Landgerichte  Assessorsstelle  zu  Uffenheim  zu
versezen;  in  die  zweite  Assessorsstelle  zu  Aledorf
  den  Aktuar  Friedrich  Wilhelm  Harburg
  zu  Herzogenaurach  vorrücken  zu  lassen;

am  11.  die  Landrichterstelle  zu  Straubing
dem  bieherigen  interimistischen  Landrichter
zu  Eschenbach  August  von  Vincenti  in
definttiver  Eigenschaft  zu  verleihen,

und  an  eben  diesem  Datum  die  Auflösung
des  Appellationsgeriches  für  den  Salzachkreis
dergestalt  zu  verfügen,  daß  alle  Funktionen
dieses  Gerichtshofes  mit  dem  Eintritte  des
nächstkommenden  ersten  Mai  aufhören,  und
an  diesem  Tage  von  dem  Appellarionsgerichte
für  den  Isarkreis  übernommen  werden  sollen:

was  das  noch  vorhandene  Personale  des
oben  genannten  Appellationsgerichts  für  den
Salzachkreis  beerifft:  so  wurde  ebenfalls  unterm
  II.  dieses  Monats  die  künftige  Ver-
        <pb n="75" />
        149

wendung  des  Praͤsidenten  Grafen  Maximilian
  von  Lamberg  sich  vorbehalten;

der  erste  und  der  zweite  Direktor  Alois
Adam  und  Anton  Primbs  zu  den  Appellationsgerichten
  für  den  Mainkreis  und  für
ben  Isarkreis  berufen;

der  Rath  Johann  Repomuck  Delagera
wegen  dermaliger  physischer  Funktionslnf#=higkeie
  einsweilen  in  den  Ruhestand  verseze;

die  Räthe  Joseph  von  Chlingenoberg
und  Alois  Ulrich  bis  zu  weiterer  Bestimmung
  zu  den  Agpellationsgerichten  für  den
Rezat"  und  für  den  Ober  Donaukreis  berufen,
und

der  Rath  Kaver  Hörl  zum  zweiten  Direktor
  des  Stadegerichts  in  Nürnberg  ernannt;

der  Sekretär  Friederich  Oechslen,  der
Registracor  Thomas  Welshofer,  dann  die
Kanzellisten  Bartholom#  Dopp  und  Johann
Kühnlen,  so  wie  der  Rathdiener  Joseph
Nagelschmid  und  der  Kanzleibote  Gallus
  Hahner  zu  dem  Appellationsgerichte  für
den  Isarkreis  gewiesen;

übrigens  sich  die  weitere  Bestimmung
des  Sekretärs  Joseph  Hübner  und  des
Registrators  Anton  Buchinger  vorbehalten;


zugleich  wurde  unterm  11.  desselben  Monats
  der  koͤnigliche  Kaͤmerer  und  dermalige
geheime  JustizReferendaͤr  Christian  Ritter
von  Mann,  genannt  von  Tiechler,  zum  zwelten
  Präsidenten  des  Appellationsgerichts  für
den  Isarkreis  befördert;

150

die  Distrikts  Arztenstelle  zu  Wuͤrzburg
rechts  dem  Main  dem  bisherigen  Physikus  im
Distrikte  Mainberg  Doktor  Georg  Vend,
und  E—

die  Gerichte  Arztenstelle  zu  Regenstauf,

andgerichts  Regenstauf,  dem  Landgerichtsarzte
  Doktor  Peter  Berger  verliehen;
anm  2c,  der  erste  Assessor  Ernst  Gresbeck
  zu  Troßberg  auf  die  erledigte  erste
Assessorsstelle  des  Landgerichts  Landshut
versezt;  dagegen  dem  biherigen  zweiten
Assessor  zu  Ebersberg  Joseph  Freiherrn  von
Schatte  die  erste  Assessorsstelle  zu  Troßberg
verliehen;

der  provisorische  Landrichter  Faver  Hilger
  zu  Kizingen  definitive  auf  seinem  gegenwärtigen
  Posten  bestäriger;

dle  erledigte  dritte  Rechnungs  Kommissärsstelle
  bei  der  Stiftungs:  und  Kommunal=Kuratel
  des  Isarkreises,  dem  Karl  Bierdimpfl,
  vormaligen  dritten  Rechnungs-Kommissär
  der  Stiftungs=  und  Kommunal=Kuratel
  des  Salzachkreises  definitiv  verlie:
hen;

die  durch  Quiescirung  des  Rechnungs-Kommissärs
  Jakob  in  Erledigung  gekommene
  vierte  Stelle  eines  Rechnungs  Kommis
särs  bei  der  Stiftungs'  und  Kommunal=Kuratel
  des  Mainkreises  dem  bisherigen
ersten  Rechnunge  Gehilfen  Kaspar  Mainberger,
  und  die  dadurch  erledigte  Stelle
des  ersten  Rechnungs  Gehilsen  dem  quiescirenden
  Armen,  und  Arbeitshaus  Kassser  Chri-
        <pb n="76" />
        151

stian  Gottlieb  Luther  von  Nürnberg  verliehen;

der  zweite  bandgerichts  Assessor  Anton
Reiser  zu  Troßberg  auf  die  zweite  Asses
sorsstelle  zu  Ebersberg  versezt;  *“
den  bisherigen  zweiten  Polizei  ssammifsir
Wöhrniß  auf  die  erledigee  erste  Kommissärsstelle
  bei  der  Polizei  Direktion  in  München,
  den  dritten  Polizei  Kommissär  Huber
auf  die  zweite,  und  den  vierten  Kommissr
Kizinger  auf  die  dritte  Polizei  Kommissärsstelle
  daselbst  vorrücken  zu  lassen  genehmiget;
die  drikte  Polizei  Aktuarsstelle  zu  Augsburg
  dem  bisherigen  Aktuar  bei  dem  Kreis-Kommando
  des  Isarkreises,  Franz  Kaver
Birkinger  verliehen;
am  ar.  die  Hofdame  Augusta  Gräfin  von
odron  als  Schlüsseldame  Ihrer  königlichen
Mazestät  ernannt;
dem  bisherigen  Rathe  bei  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Ober  Donaukreis  Friedrich
  von  Schwarzkopf  die  nachgesuchte
Entlassung  aus  dem  königlichen  baierischen
Staatsdienste  gewähre:
am  a2.  zum  Aktuar  bei  dem  Polizei  Kommissartat
  in  Nördlingen  der  bisherige  Polizei-Officiane
  Johann  Adam  Schreiber  daselbst
  ernanne;
die  erledigte  Seelle  eines  Aktuars  bei
drm  Polizei  Kommissarlace  in  Ansbach  dem

bieherigen  Polizei  Aktuar  Franz  Kaver  Wittmann

  in  Nothenburg  verliehen,  dasgegen
  zum  Polizei  Aktuar  in  Rothenburg

152

der  vormalige  Quartiermeister  Hugo  von
Heiß  in  Kempten

und  die  Advokaten  Eduard  Neidert,
und  Ignaz  Bruͤckner  zu  Bamberg  prtovisorisch
  als  Wechsel  Notarten  daselbst  ernannt;


die  erledig:e  zweite  Assessors  Stelle  des
Eandgerichts  Göggingen,  dem  dermaligen
zweiten  Assessor  Sebastian  von  Reisch  zu
Burgau  in  definitiver  Sigzenschaft  überkragen;
  und  dagegen  zum  zweiten  Assessor
des  Landgerichts  Burgau  der  bieherige
Rechtspraktikant  Franz  Christoph  Freihere
von  Sazenhofen  zu  München  bestimme;

endlich  die  Postverwaltung  in  Burghausen
  aufgelöst,  und  der  Poststall  mit  der  Erpce
dition  vereiniget,  eben  so  das  Postamt
Schweinfurt,  und  daselbst  nur  mehr  eine
Postverwaltung  fortbestehen  zu  lassen  genehmigek,
  zum  Postverwalter  daselbst  aber
der  bieherige  Postverwalter  in  Burzhausen
  Maximilian  Heiß  ernannt.

Seine  Majestät  der  König  haben  am23.
Februar  l.  J.  der  allerunterthänigsten  Birte  des
wirklichen  Staatsrachs  Mar  Grafen  von
Preysing,  ihn  rücksichtlich  seines  hohen  Alters
  aller  Sraatsgeschdfte  zu  eneheben,  unter  Anerkennung
  seiner  mit  Auszeichnung  dem  Staate
geleisteten  Dienste  und  bezeigter  allerhöchster
Zufriedenheit  mie  Belassung  des  Karakters
und  Ranges  eines  wirklichen  Stagteraths
allergnädigst  zu  entsprechen  geruhe.
        <pb n="77" />
        153

Königlich=Baierisches



154

Regierungsblatt.

 

X.  Stuͤck.  Muͤnchen,

Mittwoch  den  12.  Maͤrz  1817.

 

Verordnungen.

(Die  Verwaltung  des  Stiftungs=  und  Kommunal=Permbgens
  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wie  haben  auf  mehrere  ausführliche  Vorträge,
  welche  Uns  über  die  künftige  zweckmässigere
  Einrichtung  der  Verwaltung  des  Stiftungs:
  und  Kommunal  Vermögens
erstattet  worden  sind,  nach  Vernehmung  Unseres
  vormaligen  geheimen  Rathes,  wie  auch
Unseres  nunmehrigen  Staatsrathes  beschloslen,
  und  beschließen  hiedurch  wie  folgt:

J.

In  den  Staͤdten  und  groͤßeren  Maͤrkten
sollen  die  Magistrate,  deren  Formation
und  Kompetenz  in  dem  kuͤrzesten  Zeitraume
bestimmt  werden  wird,  bis  zum  1.  Oktober
d.  J.  wieder  hergestellt,  und  dieselben  gleichzeitig
  in  die  Verwaltung  des  Vermoͤgens  der
Stistungen  des  Kultus,  der  Schule  und  der
Wohlthaͤtigkeit,  und  in  die  Verwaltung  des
Kommunal  Vermögens  dieser  Städte  und
Märkte  wieder  eingesezt  werden,  bei  welcher

sowohl  den  Municipal  Gemeinden  als  den
farrern  die  geeignete  Theilnahme  zugestanden
  werden  wird.

II.

In  den  Munieipal  Gemeinden,  welche
zur  Aufstellung  der  Magistrate  wegen  der
geringen  Zahl  der  Einwohner,  oder  wegen
anderer  Verhdälenisse  sich  nicht  eignen  werden,
soll  die  Verwaltung  des  Seiftungs:  und
Kommunal  Vermäögens  nach  den  für  die  Rural
  Gemeinden  dießfalls  ertheilten  Bestimmungen
  eingerichtet  werden.

III.

Die  Rural  Gemeinden  überhaupt,
welchen  die  Verwaltung  ihres  Kommunal=Vermögene
  bereits  überlassen  ist,  sollen  auch
in  die  Verwaltung  des  Vermögens  der  einem
  jeden  Orte  und  einer  jeden  Gemeinde
angehörigen  Stiftungen  des  Kultus,  der
Schule  und  der  Wohlthärlgkeit  eingesezt,
und  es  soll  zu  diesem  Behufe  eine  aus  Gliedern
  der  Gemeinde  zusammengesezte  Lokal-Verwaltung
  gebilder  werden,  welche  das
Verwaltungs  Geschäft  und  die  Kasse  unter
der  Aufsicht  und  Leitung  der  Polizei  Behörden
  des  offenen  Landes  selbst  führen,  und

(10°)
        <pb n="78" />
        155

ihre  Rechenschaft  bei  diesen  Behoͤrden  ablegen

  wird.  %  *-„

Eine  besondere  Verordnung  über  die  künfgige
  Verfassung  der  Rural  Gemeinden  wird
auch  die  Formation,  die  Kompetenz  und  den
Geschästsgang  dieser  Lokal  Verwaltungen
bezeichnen.

IV.

Da  jedoch  die  bisherige  Konsolidirung
in  der  Verwaltung,  besonders  jene  des  Ver-Mögene
  der  Stiftungen  des  Kultus  in  den  Rural
  Gemeinden  der  alteren  Landestheile,  eine
strenge  Lokalistrung  am  r.  October  1817  noch
nicht  überall  gestatten  dürfte,  und  der  Uebergang
  der  Verwaltungs  Geschäfte  auf  die  zahlreichen
  Orts  Gemeinden  vorzüglich  aus  Ruͤcksichten
  auf  die  Komptabilität  nur  allmählig
eintreten  kann,  so  erlassen  Wir  hierüber
nachstehende  besondere  Verfügungen:

1.  Die  Verwaltung  des  Vermögens  der
Sciftungen  in  den  Rural  Gemeinden  der
Landgerichts  Bezirke  soll  vorerst  auf  die
band=  Herrschaftst  und  Ortsgerichte  übergehen,
  und  von  diesen  das  Verwaltungs-Kasse:
  und  Rechnunge  Geschäft  geführe
werden.

))  Die  Kompetenz  der  Landgerichte  in  der
Verwaltung  des  Stiftungs  Vermögens
soll  diesenigen  Verbindlichkeiten  und  Besugnisse
  umfassen,  unter  welchen  dieses
Vermögen  bisher  den  allgemeinen  Stiftungs
  Administrationen  nach  der  Instruktion
  vom  1.  Oktober  1807.  anvertraut
war.

150

Wie  wollen  und  gestatten  jedoch,  daß
diese  Kompetenz  bei  Darleihen  zur  schleunigen
  Unterstüzung  beschaddigter  Unterthanen,
  bei  Zehent  Verpachtungen,  bei
gewöhnlichen  und  unvermeidlichen  Reparationen
  der  Stiftungs  Gebäude,  und  bei
dem  Anbaufe  von  Paramenten,  Kirchen-Zierden
  und  Mobilien  erweitert,  und
das  Verwaltungs  Geschäft  für  die  Landgerichte
  möglichst  erleichtert  werde.

3)  Die  Herrschafts,  und  Ortsgerichte
  übernehmen,  zur  bisherigen  Verwaltung
  des  Vermäögens  der  Siiftungen
  in  den  vorigen  Patrimontialgerichts
Bezirken,  auch  die  Verwaltung  des  Vermögens
  derjenigen  Seiftungen,  welche
einem  Orte  und  einer  Rural  Gemeinde
dieser  erweiterten  oder  neu  gebildeten  Gerichts
  Bezirke  angehören,  bisher  aber  den
allgemeinen  Stiftungs  Administrationen
zugewiesen  waren.

4)  Die  Rural  Gemeinden  und  die  Pfarrer
sollen  in  eine  Theilnahme  an  der
Verwaltung,  und  zwar  in  der  Art  ges
sezt  werden,  daß  kein  Vermögenstheil
einer  Stiftung  ohne  vorläufige  Vernehmung
  der  Gemeinde  und  des  Pfarrers,
und  bei  der  Vorlage  gegründeter  Remonstrationen
  derselben  durchaus  nicht
veräussert  werden  dürfe,  auch  daß  ihnen
  die  verlangte  Auskunft  über  den
Stand  des  Vermögens,  der  Renten  und
Lasten  einer  Stiftung  von  Seite  der
band=  Herrschafts=  und  Ortsgerichte  ge-
        <pb n="79" />
        157

waͤhrt,  und  die  Jahres  Rechnung  zur

Einsicht  und  zur  Abgabe  ihrer  Erinne"

rungen,  welche  sie  bei  der  vorgesezten

Kuratel  des  Kreises  überreichen  können,

rechtzeitlg  zugestellt  werde.

Diese  besonderen  Versügungen  müssen
längstens  bis  zum  1.  Oktober  d.  J.  in  Vollzug
  gesezt  seon.

V.

Die  Stistungs  Kuratelen  der  Kreise  werden
  ermächtiger,  zur  gänzlichen  Uebertras
gung  der  Verwaltung  des  Stiftungs  Vermögens
  an  die  Rural  Gemeinden  ohne  weitere
  Anfrage  in  dem  Zeitpunkte  zu  schreiten,
an  welchem  die  Lokal  Verwaltungen  konsti"
tuirt,  die  Ausscheidung  des  Vermögens,  der
Renten  und  Lasten  einzelner  Orts  Stftungen,
  und  die  Trennung  der  Vermögens  Dekumente
  gründlich  vorbereltet,  die  Perception
der  Renten  erleichtert,  und  überhaupt  die
wesentlichen  Hindernisse  entfernt  seyn  werden,
  welche  in  der  Erekutlon  des  vorstehenden

  III.  Artikels  zur  Zeit  obwalten  können.

VI.

Die  Verwaltung  des  Vermsgens  der

Stiftungen  zu  Gunsten  von  Privaten,
  Familien,  erlaubten  Gesellschaf,
ten,  bestätigten  Kongregatlonen  und
Bruderschaften  richtet  sich  nach  dem
ausgedrückten  Willen  eines  Srifters,  und
es  kann  in  Bezlehung  auf  diese  Stistungen
der  Zustand  vor  dem  1.  Oktober  1807  wieder
  hergestellt  werden,  in  soferne  die  Verwaltung
  von  qualificirten  Individuen  auf

—  ——  —

158

den  Grund  der  StiftungsUrkunden  reklamirt
  werden  sollte.  Trite  eine  zulaͤssige  Reklamatlon
  nicht  ein,  so  gehr  die  Verwaltung
dieser  Steifrangen  am  r.  Oktober  1317  auf
die  Gemeinden,  Magistrate,  Land,  Orts
und  Hersschaftsgerichte  über.

VII.

Fuͤr  das  Vermoͤgen  derjenigen  Stiftungen,
  welche  sich  nach  der  Allgemeinheit
ihrer  Zwecke  in  die  Kategorie  von  Ortsoder
  Gemeinde  Stiftungen  nicht  eignen,  und
deren  Vermögen  zum  Gemeindegut  nicht  ge
hört,  als:

der  Fonds  der  Seudien  Anstalten,  der  allgemeinen
  Stipendien,  der  Erzlehungs
Institute,  der  bestehenden  und  aufge—
hobenen  Frauenklöster,  der  Kapelle  zu
Altenstting,  der  Priester  Seminarien
u.  d.  gl.
soll  die  vor  dem  r.  Oktober  r807  bestandene
Verwaltung  wieder  herbelgeführt,  oder,
wenn  Hindernisse  dagegen  obwalten,  eine
andere  zweckmissige  Verwaltung  mit  dem
1.  Oktober  1817  angeordnet  werden.
VIII.

Dlie  Kuratel  über  das  Stistungs  und
Kommunal  Vermägen  soll  von  den  General=Kreis
  Kommissariaten  ferner  ausgeübt,  und
die  Kompetenz  derselben  dergestalt  erweitert
werden,  daß  die  zum  Geschäftskreis  Unseres
  Staats  Ministeriums  des  Innern  gehsrigen
  Funktionen  der  obersten  Stiftungsurd
  Kemmunal  Kuratel  auf  die  Veranlassung,
  Entwerfung  und  Erlduterung  der  Ge,
seze  der  Verwaltung,  auf  die  Bescheidung

(°*1)
        <pb n="80" />
        159

der  Rekurse  gegen  die  Beschluͤsse  der  aͤusseren
  Kuratelen,  auf  die  Vertretung  der  Stiftungen
  und  Konmunen  bei  Unseren  Staats-Ministerien
  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten,
  der  Justiz,  der  Finanzen  und  der  Armee,
  dann  auf  die  Kognition  des  Verwaltungs
  Zustandes,  und  auf  die  Wuͤrdigung
der  Rechenschaft  von  Seite  der  aͤusseren
Kuratelen  zuruͤckgebracht  werden  koͤnnen.
IX.

Die  Scistungen  der  Municipal"  und
Rural  Gemeinden  sollen  in  ihren  Rechts-Angelegenheiten
  künftig  nicht  mehr
durch  die  Kron  Fiskale,  sondern  unter  analoger
  Anwendung  des  XI.  Art.  der  Verordnung
  über  das  Stiftungs  Fiskalat  vom  6.
December  1808  gleich  den  Stiftungen  in
den  Herrschafts:  und  Ortsgerichten,  durch
öffentliche  Rechts  Anwälte  vertreten  werden,
und  es  sind  die  Einwirkungen  der  Kuratelen
in  Rechts  Angelegenheiten  der  „Stiftungen
überhaupt  allmählig  auf  die  Ertheilung  der
Konsense  zum  Streit  zurückzuführen.

X

Die  Kosten  der  Verwaltung  des
Vermoͤgens  der  Stiftungen  in  den  Rural—-Gemeinden
  sind  auf  maͤssige  Funktionsgehaͤlter
  fuͤr  die  Verwalter,  und  in  den  Munieipal
  Gemeinden  auf  mässige  Beiträge  in  die
Kommunal  Kassen  zu  beschränken,  und  aus
ser  den  Gehältern  für  die  besonderen  Verwalter
  und  Oekonomen  der  bedeutenden
Wohlehä##igkeits=  und  Erziehungs  Institute,
soll  das  Stifcungs  Vermögen  mit  Standesoder
  Quiescenz  Gehältern,  Pensionen  und

160

Alimentationen  der  kuͤnftigen  aͤusseren  Verwalter
  und  ihrer  Hinterlassenen  nicht  mehr
belaͤstiget  werden.

Die  Kosten  des  Dienstes  der  obersten
Stiftungs-  und  Kommunal  Kuratel  werden
Wir  kuͤnftig  auf  den  Etat  Unseres  Staats-Ministeriums
  des  Innern,  und  hienach  auf
die  Central  Staats  Kasse  überweisen,  und
wegen  der  Kosten  des  Dienstes  der  usseren
Kuratelen  das  Geeignete  versügen.

XI.

Die  bei  der  Central  Stiftungs-Kasse
  hinterliegenden  ReserveFonds  der
Stiftungen  sollen  aufgelöset,  und  den  usse,
ren  Setftungs  Kassen  diejenigen  Kapitalien,
welche  bei  der  erwähnten  Central  Kasse  assekurirt
  worden  sind,  mittels  Kasse  Effekten
zurückgestellt,  sofort  die  ausgestellten  Assekurationen
  dafür  eingezogen  werden.

Die  Central  Stiftungs  Kasse  soll  zugleich
ihres  bisherigen  Geschäftes  der  Perception
von  Kapitals  Zinsen  auf  Rechnung  der  ussern
  Stifeungs  Kassen  überhaupt  enthoben,
und  auf  die  Perception  der  Konkurrenzen
zum  Behufe  der  Zahlung  der  seit  dem  r
Oktober  1807  centralisirten  Quiescenzgehälter,
  Pensionen,  und  Alimentationen,  bis
zu  einer  angemessenen  Ueberweisung  derselben
  auf  die  dusseren  Kassen,  beschränke
werden.

XII.

In  Gemähheie  der  vorstehenden  Bestimmungen
  müssen  die  unterm  1.  October  1807
konstituirten  allgemeinen  und  besondern  Seiftungs
  Administrationen,  und  die  besonderen
        <pb n="81" />
        161

Kom̃unal  Administrationen  ihr  Verwaltungsund
  KasseGeschaͤft  am  1.  October  1817  geschlossen
  haben,  und  unter  der  Verbindlichkeit
  einer  geordneten  Amts  Extradition,  welche
  auf  einem  genauen  Ausweise  des  Vermögens,
  der  Renten,  Aktiv  Ausstände,  Lasten,
  Schulden,  Zahlungs  Retardaten  und
des  Kasse  Bestandes  beruhen  muß,  und  unter
  der  Verbindlichkeit  einer  vollständigen
Rechnungs  Ablage  von  ihren  bisherigen  Stellen
  abgetreten  seyn.

Wir  wollen  jedoch  aus  Rücksichten  für
das  becheiligte  Vermögen  und  für  das  ausser
  Function  tretende  Personal,  daß  diesenie
gen  Administratoren,  welche  sich  durch  Fleiß,
Treue,  Ordnung  und  Geschäftskenntniß  disher
  ausgezeichnet  haben,  und  durch  eine  regelmäßige
  Extradition  ihrer  Aemter  noch
auszeichnen  werden,  vorzüglich  bei  den  aufzustellenden
  Magistraten,  bei  den  Wohlehátigkeits.Instituten
  der  größeren  Städte,  oder
in  anderen  öffentlichen  Aemtern  angemessen
reaktivirt,  und  daß  die  Amtsdiener  der  Administrationen
  für  die  untergeordneten  Dienste
  der  Municipal  Gemeinden  verwendet
werden.

Die  gegenwärtige  Verordnung,  mit  deren
Vollzug  Unser  Staats  Ministerium  des  Innern
  beauftragt  ist,  lassen  Wir  durch  das
Regierungsblatt  zur  öffentlichen  Kenntniß
bringen.  München  den  6.  März  1877.

Max  Joseph.
Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Kdnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  königlichen
Staatsraths.

 

162

(Erklaͤrung  uͤber  die  Auwendung  des  Freizuͤgigkeits
  Vertrages  mit  dem  Kdnigreiche  Preussen
  betreffend.!)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Die  beifolgende  wechselseitig  genehmigre
Erkldrung  über  die  Anwendung  des  zwischen
Unsern  und  den  königlichen  preußischen  Staaten
  am  23.  Mai  13085  geschlossenen  Freizä-Figkeits
  Vertrages  auf  den  gegenwärrigen
bänderbestand  beider  Reiche,  wird  durch  das
Regierungsblatt  zur  allgemeinen  Kenntniß
und  Nachachtung  bekannt  gemacht.

München  den  1.  März  1817.

Mar  Joseph.

Die  königlich  baierische  Regierung  und
die  königlich  preußische  Regierung  sind  miteinander
  dahin  übereingekommen,  und  erkldren
  hiemit:

Daß  gegenwärtig  der  Abschoß  bei  Erb,  und
Vermechtnißfällen  und  das  Abfahregeld
in  allen  denjenigen  Fällen,  in  welchen  die
Auswanderungen  aus  den  köntglich  baierischen
  nach  den  königlich  preußischen  Landen,
  und  aus  diesen  in  Hene  erlaubt  sind,
ohne  Unterschied  ob  die  Erhebung  dem
Fiskus  oder  Privatberechtigten,  Kommunen
oder  Pateimonialgerichten  zustehe,  aufhören
  soll,  und  daß  die  dieserhalb  am  46
Junil  87##  zwischen  der  königlich  preußischen
und  der  königlich  baierischen  Regierung
abgeschlossene  Uebereinkunft?))  auf  sämt- 



*)  Jagoblatt  ven  1811.  Seite  331.

(11)
        <pb n="82" />
        163

liche  jezige  königlich  prelßische  und  königlich
  balerlsche  Staaten  Anmundung  finden,
daß  mithin  in  allen  denjenigen  inuerhalb
der  respektiven  beiden  Lande  sezt  etwa  anhängigen
  und  künftig  vorkommenden  Erbschafts-Wermächtniß
  und  Vermögens  Verabfolgungefällen
  aus  dem  einen  in  den  andern
  Staat,  in  Gemäßheit  jener  Uebereinkun
  ft  verfahren  werden  soll.

Gegenwä  iige  Erklárung  soll,  nachdem
sie  in  gleichlautenden  Exemplarien  von  dem
königlich  baierischen  und  den  königlich  preus
sischen  Ministerio  volli#ogen  und  ausgewech
selt  worden,  durch  öffentliche  Bekanntmachung
  in  den  beiderseitigen  Staaten  Kraft
und  Wirksamken  erhalten.

München  den  #2.  Jänner  1877.

Seiner  Majestät  des  Königs  von  Baiern
wirk.iche  geheime  Staats,  und  Konferenz-Minister.


Graf  von  Montgelas.

 

(Die  Anzeigen  der  Stadr=  und  Landgerichte  über
die  wegen  Verbrechen  und  Vergehen  auhängigen
  Untersuchungen  betreffend.

Wir  Marimilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Die  von  den  Sradt=  und  Landgerichten
über  die  strafrechtlichen  Gegenstände  nach  der
Verordnung  vom  13.  Juni  1815  (Regies
rungsblatt  Stück  XXV.  )  abgelegte  Rechenschaft
  hat  Uns  von  der  Thäugkeit  der  Untersuchungsgerichte
  überzeugt,  und  hierauf

164

vertrauend  beschraͤnken  Wir  die  bisher  vorgeschriebene
  Geschaͤfts  Kontrolle  fuͤr  die  Zukunft
  auf  jene  Untersuchungen,  binnen  deren
  Führung  der  Angeschuldigte  verhaftet
ist.  Wir  verfügen  daher,  daß  mit  dem  ersten
Quartale  dieses  Jahres  angefangen  die  angeordneten
  Geschäfts  Anzeigen  nur  über  diesenigen
  Untersuchungen  sich  erstrecken  sollen,
bei  welchen  der  Angeschuldigte  unter  der
Daner  des  Prozebes  verhaftet  ist.  Im  Uebrigen
  hat  es,  was  die  Form,  Reviston  und
Einsendung  dieser  Gescháfte  Anzeigen  betriffr,
bei  der  im  Eingange  erwähnten  Verordnung
sein  Verbleiben.  Sollte  ein  sehr  schweres
  Verbrechen  ohne  erhebliche  Anzeigen  gegen
  ein  bestimmtes  Individuum  vorfallen,
oder  die  öffentliche  Sicherheit  durch  mehrere
in  einer  Gegend  nacheinander  von  unbekannten
  Thätern  verübte  Verbrechen  als  gefähr"
det  erscheinen,  so  ist  darüber  besonderer  Bericht
  an  das  Appellationsgericht  zu  erstatten,
  welchem  Wir  es  zu  vorzüglicher  Pflicht
machen,  sogleich  mit  dem  General  Kommissarlate
  sich  zu  benehmen,  um  die  geeigneten
polizeilichen  Maßregeln  zu  veranlassen,  und
auf  die  Führung  und  Beendigung  der  GeneralUntersuchung
  besonders  aufmerksam  zu
seyn.
Muͤnchen  den  4.  Maͤrz  1817.
Max  Josepb.
Graf  Reigersberg.

Auf  kdniglichen  allerhchsten  Befehl.
der  GeneralSekretaͤr
von  Nemmer.
        <pb n="83" />
        165
Bekanntmachungen.

Pfarreien  und  Beneficien
Erledigungen.

Im  Mainkrelse.
1)  Die  Pfarrei  Tirschenreuth.

Durch  die  Versezung  des  bisherigen
Stadtpfarrers  zu  Tirschenreuth,  Pantaleon
Senestrey,  auf  dle  Pfarrei  Baumkiechen,
bandgerichts  München,)  ist  die  Pfarrei
Tirschenreuth  erlediget  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  Dioͤcese  Regensburg
  und  im  Landgerichte  gleichen  Namens;
  die  Seelenzahl  in  dem  Orte  Tirschenreuth
  und  den  12  eingepfarrten  Ortschaften
  beläuft  sich  auf  3504,  bei  der
Pfarrei  sind  zwel  Hilfpriester  angestellt;
der  Ertrag  derselben  berechnet  sich  nach  der
vorliegenden  Pfarr  Fassion  in  Geld  und  Naturalien
  auf  10602  fl.  die  Lasten  betragen
783  fl.  32  kr.  Unter  die  Kompetenten  um
diese  Pfarrei  gehören  vorzüglich  qualificirte
Erreligiosen.

 

2)  Die  Pfarrei  Münchenreuth.

Durch  die  Pensionirung  des  Pfarrers
Wendelin  Hörmann  ist  die  Pfarrei  Mün,
chenreuth,  im  Landgerichte  Waldsassen,
erlediget  worden;  diese  Pfarrei  liegt  in  der
Diöcese  Regensburg,  dem  Decanate  Beudel,
  und  hat  31  Stunde  im  Umkreise;  die
Seelenjahl  in  der  Pfarrei  beluft  sich  auf

*)  S.  33.

166

788;  mit  der  Pfarrei  ist  keine  Filial  verbunden.
  bei  der  Pfarrei  ist  ein  Hilfprier
ster  angestell,

Das  Einkommen  des  Pfarrers  in  Geld
und  Naturalien  beläuft  sich  ausf  ##130  fl.,
die  Lasten  der  Pfarrei  betragen  41  fl.  37  kr.

Im  Rezatkrelse.

5)  Dle  protestantische  Pfarrei  Oberhochstädt.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Lohe  auf  die  Pfarrei  Gerhardshofen")  ist
die  Pfarrei  Oberhöchstädt,  Dekanats
Uehlfeld,  erlediget  worden,  deren  Ertrag
in  einer  vorliegenden,  nicht  beglaubigten  Fassion
  auf  853  fl.  zs  kr.  berechnet  worden  ist.

Im  Unter  Donaukrelse.
4)  Das  Dekanat  und  die  Pfarrei  Pfarrklrchen.

Durch  den  Tod  des  geistlichen  Rathes,
Dekaus  und  Pfarrers  Philipp  Allemann  zu
Pfarrkirchen  ist  die  dortige  Pfarrei  unt
dem  damit  verbundenen  Rural  Dekanate  in
Erledigung  gekommen.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  bischöflichen
Dibcese  Passau,  und  in  dem  königlichen  Landgerichte
  Pfarrkirchen.  Sie  zählt  in  einem
Umfange  von  einer  halben  Quadratmeile  2312
Seelen.  In  Ausübung  der  Seelsorge  un?
terstüzen  den  Pfarrer  zwei  Kapläne  und  zwei
Benefrciaten.

Das  Einkommen  fließet  aus  dem  Widdum
  bestehend  in  36  Tagwerk  Aeckern,  13
Tagwerk  Wiesen,  14  Tagwerk  Garten  mit

*S  S.  123.
        <pb n="84" />
        167

einer  Rente  von  1649  fl.  ohne  Abzug  der
Kosten;  aus  dem  Zehent  von  9  Schaͤffel
Waizen,  78  Schäffel  Korn,  10  Schaͤffel
Gerste,  75  Schäfsel  Haber;  aus  den  Stolgebühren
  zu  687  fl.,  wovon  ein  Drittheil  dem
Ordinär  Kaplan  gebührt,  aus  einem  Holzbezuge
  von  45  Klaftern  Holz,  aus  grundherrlichen
  Gefällen  mit  368  fl.,  und  aus
Seiftungen  mit  260  fl.

Die  Lasten  für  Staaks"  und  andere  Zwecke
  betragen  jährlich  1065  fl.  nebst  einer  Gilt
von  1  Schäffel  Waizen,  und  6  Schaäffel  Korn.
Auch  hafrer  auf  der  HPfarrei  ein  Bauschilling
  von  1899  fl.,  welcher  in  jährlichen
loo  fl.  abgeführt,  und  wovon  850  mie  4
pro  Cento  verztuset  werden  müssen.

Im  Illerkrelse.
5)  Die  Pfarrei  Waltenhofen.

Durch  die  Versezung  des  Priesters  Kaver
  Fröhlich  auf  die  Pfarrei  Lindenberg  Oist
die  Pfarrei  Waltenhofen  erlediget
worden.

Sie  liegt  im  Bisthume  Augsburg,  Landgerichte
  Schongan,  und  Stiftungs  Admin!"
stration  Füssen,  enthäált  8356  Seelen,  und
erträgt  jährlich  beiläufig  1004  fl.  28  kr.

5)  Die  Pfarrei  Bubenhausen.

Durch  den  am  35.  December  v.  J.  erfolgten
  Tod  des  Priesters  Franz  Bribger  ist
die  Pfarrei  Bubenhausen  erlediget  worden;
  dieselbe  liegt  im  Bisthume  Augsburg,
Mediaegerichte  Weissenhorn,  und  dem  Stif-S.

  1727.

168

tungs  Administrations  Bezirke  Memmingen;
sie  enthlt  387  Seelen,  die  jährlichen  Einkünfte
  belaufen  sich  ungefähr  auf  337  fl.  ao  kr.

Im  Isarkreise.
7)  Die  Pfarrei  Zankenhausen.

Durch  die  Versezung  des  lezten  Pfarrers
ist  die  Pfarrei  Zankenhausen  erlediger
worden.

Sie  liegt  im  andgerichts  Bezirke  Kandsberg,
  in  der  Diöcese  Augsburg,  und  enthält
  147  Seelen.

Die  Pfarrkirche  ist  im  Orte  Zankenhausen,
  wo  sich  keine  Schule  befindet.

Die  Pfarr  Erträgnisse  bestehen  nach  der
Fassion  in  folgenden:

a.  aus  Realitaͤten  .  30  fl.  —  kr.
b.  aus  Rechten.  .  .753  .  1i  „
c.  aus  besonders  bezahlten
  Dienstverrichtungen
  490  „  36  „
d.  aus  herkommlichen
Gaben  und  Sammlungen
  3  ,  36  „
Summa  335  fl.  33  kr.

8)  Die  neu  errichtete  Expositur  Ising.

Zu  der  neuerrichteten  Erpostur  Ising,
königlichen  Landgerichts  Landsberg,  gehört
einzig  die  Dorfsgemeinde  zu  Ising,  welche
aus  307  Seelen  besteher.
        <pb n="85" />
        169

Eine  Schule  besindet  sich  dorr,  für  welche
  jedoch  erst  ein  Schulzimmer  in  der  neu
zu  erbauenden  Erpositurs  Wohnung  hergerichtet
  werden  muß.

Die  Erträgnisse  dieser  Expositur  bestehen
Itens  für  einen  penssonirten  Klostergeistlichen

in  einer  Funktions  Zulage  von  loo  fl.,  die

auf  nachstehende  Art  bezogen  wird;

a.  an  Kleinzehent  nach  einem  Durch'-schnitt

  .  .  3o  fl.  —  kr.
b.  aus  dem  Ertrag  von  10  Tagwerk
Gruͤnden  .  .  3o  fl.  —  kr.

c.  aus  gestifteten  Jahrtagen
4  fl.  30  kr.
d.  Functions  Gehalt  .  3  fl.  3o0  kr.

2tens  fuͤr  einen  Weltgeistlichen  in  der  normalmaͤßigen
  Expositurs  Besolbung  von
400  fl.  unter  obiger  Einrechnung.

Die  übrigens  zum  Einrechnen  nicht  geeignete
  Stole  beträgt  nach  10  jährigem  Durchschnirte
  .  .  .  45  fl.  51  kr.

Lasten  sind  außer  dem  Familien  Schuzgelde
keine  vorhanden.

Wohnung  hat  der  Erpositus  zur  Zeit
zwar  nicht,  es  wird  aber  ein  ganz  neues
Haus  demselben  von  der  Gemeinde  erbauet.

Um  diese  Erposstur  haben  sich  vor  der
Hand  nur  Staatspensionisten  aus  den  ausgehobenen
  Klöstern  zu  melden.

Im  Salzachkrelse.
8)  Dle  Pfarrei  Surberg.
Die  Pfarrei  Surberg  im  königlichen
#audgerichte  Traunstein  enthäált  550  Paro-170



chianen,  bedarf  keines  Hilfpriesters,  und
ist  in  ihren  Einnahmen  auf  o  fl.  40  kr.,  in
den  ständigen  Ausgaben  aber  auf  75  fl.
fatirt.

 

PDPreis  Ertheilung.

(Die  Preiseträger  an  den  beiden  landärztlichen
Schulen  des  Kdnigreichs,  im  Sommer  Semesü#r
  13½  betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  lassen  hiemit
die  Namen  dersenigen  Kandidaten  an  den
beiden  landärztlichen  Schulen  des  Königreichs
zur  öffentlichen  Kenntniß  bringen,  welche
wegen  ihres  Fortganges  im  baufe  des  Sommer
  Semesters  des  Schuljahres  1814  als
Preiserrdger  würdtg  erachtet,  und  bestätiget
worden  sind.

A.  An  der  Schule  zu  Bamberg.

Als  erster  Preisträger:  Karl  Christian
Friedrich  Tuppert,  aus  Wunseiedel
im  Mainkreise;

als  zweiter  Dreisträger:  Johann  Konrad
  Hoffmann,  von  Unterampfeach
Landgerichts  Feuchtwangen  im  Rezatkreise;
  und

als  dritter  Preisträger:  Karl  Friedrich
Strampfer  von  Etzelheim,  Landgerichts
  Markr  Bibart  im  Rezakkreise.

B.  An  der  Schule  zu  München.
Als  erster  DPreisträger:  Joseph  Lindenmaier
  von  Aufheim,  bandgerichts  Illertissen
  im  Illerkreise;
(111.
        <pb n="86" />
        171

—
1!

als  zweiter  Preistréger:
aus  München;  und

als  dritter  Dreistráger:  Friedrich  Kinkelin
  von  Lindau,  im  Illerkreise.

München  den  22.  Februar  1817.

kor  Schön

 

Pfarrelen  und  Benefieien  Berleihungen.


Seine  Majestät  der  König  geruhten  bei
Pfarreien  und  Benestcien  zu  befördern:

am  2:2.  Februar  l.  J.  den  bigherigen
Pfarrverwalter  zu  Lohr,  Joseph  Anton
Schmitt,  zu  dieser  Pfarrei  Lohr  im  Land-Ferichte
  gleichen  Ramens;

am  1.  Mätrz  den  bisherigen  Pfarrer  zu
Unken,  kaiserlich  österreichischen  Kandgerichts
Lofer,  Priester  Benedikt  Patrij  Rußeg:-ger,
  auf  die  Pfarrei  zu  Seeon  im  Landgerichte
  Trostberg:  den  Beneficlaten  in  Müne
chen,  Kanonikus  Johann  Baptist  Dornhofer,
  zu  dem  neufundirten  Kaiserischen
Beneficium  an  der  St.  Peters  Pfarrkirche
daselbst;  den  Priester  Johann  Baptist  Grimminger,
  bisherigen  Kaplan  zu  Stadl,
Landgerichts  Schongau  zur  Pfarrei  zu  Frankenhofen
  Landgerichts  Buchloe;

und  zu  bestätigen

am  2.  Februar  die  Präsentation  des  Herrn
Fürsten  Oettingen  Spielberg  für  den  bieher!?
gen  Pfarrer  zu  Megerheim,  Priester  Franz
Vorgias  Stuhlmüller,  auf  die  Pfarrei
zu  Gnohheim;

endlich
am  r.  März  die  Präsentation  des  Sigmund
  Freiherrn  von  Rothenhan  für  den
Priester  Pongraz  Lambert  guf  das  einfache
  Beneficium  zu  Eben.

 

Landwehr  des  Königreichs.

Seine  Masjestät  der  König  geruhten  bei
der  Landwehr  Felgendes  zu  bestimmen:

Am  2.  Februar  l.  J.

Der  zum  Quartiermelster  im  l.  Landwehr
Bateillon  des  königlichen  Landgerichts  Passau
  vorgeschlagene  Rechnungs  Kommissär,
Kajetan  Wieser,  erhält  die  allergnädigste
Bestätigung.

Am  21.  Februar  l.  J.

Im  ersten  Landwehr  Bataillon  des  käönig,
lichen  Landgerichts  Neunburg  vorm
Wald  haben  nachfolgende  Officiers  Beföre
derungen  statt:

Zu  Hauptleuten  werden  ernannt:  Joseph
  Pberle,  und  Georg  Spiegler;


zu  Oberlieutenants:  Gardian  Kraus,
Georg  Spießl,  und  Andreao  Alt;

dann  zu  Unterlieutenants:  Johann
Dachauer,  zugleich  Bataillons  Adjus
tant,  Jakob  Sämer,  Wolfgang
Schindler,  Michael  Krämer,
Wolfgang  Graf,  und  Andreas
Brantl.
        <pb n="87" />
        173

Im  Untersiabe  haben  folgende  Ernennungen
  statt:

Quartiermeister:  Michael  Heiß;
Auditor:  der  Advokat  Joseph  Giehrl;
Batailloneé  Arzt:  Doctor  Anton  Bogner;
  Zeugwart,  Georg  Urban  und
Junker,  Welfgang  Scherr.  Als  Unterehirurg
  wird  Georg  Düctsch  ernanne.

Imstädtischen  Landwehr  Bataillon  Gunzenhausen
  wird  Johann  Lorenz  Schneider
  zum  Unterlieutenant  befördert.

Im  I.  Landwehr  Bataillon  Wertingen
werden  Georg  Schnurtermaier  zu  Herletchofen,
  und  Georg  Wenger  zu  Pfaffenhofen
  zu  Unterlieutenants  ernannt.

Im  Landwehr  Bataillon  der  Stadt  Neuburg
  rücken  die  bisherigen  Oberlieutenants
Franz  Kaver  Heimbucher  und  Joseph
Kugler  zu  Hauptleuten;  und  die  Unterlieutenants
  Johann  Baptist  Koller  und
Joseph  Decrignis  zu  Unterlieutenants
vor.  Der  Junker  Heinrich  Ernst,  und  der
Feldwebel  Johann  Anton  Wildenauer,
werden  zu  Unterlieutenants  befördert,  und
der  bisherige  Sergeant  Jakob  Hummel
zum  Junker  ernanne.

Am  4.  März  l.  J
In  der  Landwehr  der  Stadt  Würzburg
werden  bei  der  Kavallerie  Escadron  Joseph
Rößer  als  zweiter  Unterlieutenant,  und

—  —  —

174
der  btoherige  Wachtmeister  Philipp  Franz

Byver##al#  Junker  ernannt.

Als  Unteichirurgen  wurden  bei  dlesem
bandphrnegimente  ane  tella  Dhilipp  Liebler,
  Kilian  Krapf,  Franz  Kraus:  und
Peter  Behr.

Im  Landwehr  Bataillon  der  Stadt  Dillingen
  wurde  Johann  Neud  zum  Bataillons
  Quarrlermeister  befördert.

 

Allerhöchste  Bewilligung  zur  Tra
Zgung  fremder  Dekoration.

Seine  Majestär  der  König  haben  am  3
März  l.  J.  dem  General  Majer  von  Stetten
zu  Würzburg,  die  ihm  als  Aeltesten  seiner
im  Württembergischen  begüterten  Familie  von
des  Königs  von  Württemberg  Majestät  verliehene
  Adels  Decoration  auch  in  allerhöchst-Ihren
  Staaten  zu  tragen  allergnädigst  verstattet.


 

Verleihung  der  Civil  Verdienstmedaille.


Seine  königliche  Majestät  haben  zur  öffentlichen
  Anerkennung  der  angerühmten  Verdienste,
  welche  sich  der  hlesige  Stadtbürger
und  Kaufmann,  dann  des  Wechselgerichts
zweiter  Instanz  und  der  königlichen  Staats-Schuldentilgungo
  Kommissions  Assessor,  Mathlas
  Scheuchenpflug  in  verschiedenen
Bezlehungen  seit  mehreren  Jahren  hindurch

(7)
        <pb n="88" />
        175  —

erworben  hat,  demselben  am  ar.  Februsr  l.
azatkreis  bestimmt  gewesenen  Nath  Joseph

J.  die  goldene  Cioll  Verdlensmedaill;
serner  am  26.  Februar,  I  Eizang,
daß  der  Kupferschmid  Antom  Woßer  zu
Deggendorf,  seir  der  Verlelhung  dir  silber,
nen  Cioil  Verdienstmedallle,  durch  sortgesezte
  sechsjaͤhrige  Anstrengungen  und  ausgegezelchnere
  Dienstleistungen  bei  Feuersbrünsten,
  durch  Verferrigung  und  Verbreitung
gemeinnüzlicher  Maschinen,  und  zugleich
durch  strenge  und  lobenswürdige  Pflicht  Ersüllung
  in  allen  Verhälenissen,  und  nament
lich  in  seiner  Eigenschaft  als  Hauptmann  bei
der  Landwehr,  als  Munizipalrath,  und  als
städtischer  Bau  Kommissär,  sich  der  allerhöchsten
  Gnade  vorzüglich  würdig  bewiesen  hat,
demselben  nunmehr  die  goldene  Civil  Verdienstmedaille
  gegen  Zurückgabe  der  silbernen,
  zu  bewilligen  allergnädigst  gernhr.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestär  der  König  geruhten  am
7.  Märzl.  J.  folgende  Indioldnen  des  ksniglichen
  Appellationsgerichts  für  den  Salzachkreis
  in  gleicher  Eigenschaft  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Unter  Donaukreis  zuzutheilen:


den  Präsidenten  Grasen  Marimilian  von
#amberg=176



den  zu  dem  Appellationsgerichte  fuͤr  den

von  Chlingensberg,

die  Sekretare  Joseph  Hübner,  und
Frledrich  Oechelen,  dann  den  Registrator
  Anton  Buchinger.

Ferner  geruhten  Seine  königliche  Majestät
  am  8.  Februar  l.  J.  den  Freiherrn
Karl  von  Zyllnharde,  in  die  Zahl  Alerhöchstihrer
  Kämerer  auszunehmen;

am  r4.  dem  Revierfärster  zu  Dair
ting,  Heinrich  Klauß  auf  die  Revler
Hosstetten  zu  versezen,  und  die  erledigte  Re#-vier
  Daiting,  dem  Revlerverwalter  zu  Schrobenhausen
  Jakob  Pröls;  und

am  :7.  dem  Forstgehilsen  der  Revler
Tiekheim,  Kaver  Scheer,  die  Forstwartei
  Prukert;  endlich

am  r.  Mäcg  die  erledigte  Kontrolleursstelle
  bei  der  hiesigen  Spezial  Schuldentilgungs
  Kasse,  dem  funktiontrenden  Hauptkasse
  Buchhalter  Friedrich  Karl  Berger;

am  z.  dem  Oberststallmeisters  Stabs  Sekretce
  Weymar,  den  Karakter  eines  wirklichen
  Raths  zu  verleihen,  und

am  7.  den  bisher  provisorischen  Stadtrichter
  Felir  Bucssch,  zu  Ansbach,  in  sol,
cher  Eigenschaft  definitiv  zu  besttigen.
        <pb n="89" />
        177

Königlich-Baierisches

178

Regierungsblat  t.

 

XI.  Stück.  München,  Freitag  den  r4.  März  1377.

 

Verordnung.

 

(Die  auf  jeden  Inhaber  (au  porteur)  lautenden
  Staats=  oder  sonst  dffentlichen  Fonds-Papiere
  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wir  haben  in  Unserer  Verordnung  vom
17.  August  1813.  (Regierungsblatt  1813.
XXXXVI.  St.  Seite  1082.)  die  Ausfertigung
  der  Amortisations  Edikte  betreffend,
bereits  erklaͤret,  daß  bei  verlornen  oder  dem
Eigenthümer  entwendeten  Staaks:  oder  sonstigen
  öffentlichen  Fonds  Obligationen,  welche
  auf  jeden  Inhaber  (au  porteur)  lauten,
  Amortisations  Gesuche,  die  darin  bestimmten
  Fälle  ausgenommen,  nicht  statt
finden.  Aus  gleichen  Gründen  ertheilen
Wir,  nach  Vernehmung  Unsers  Staats=Rathes,

  dieser  Verordnung  Unsere  weiters
bestimmende  Erläuterung  dahin:  daß  gegen
redliche  dritte  Besizer  von  dergleichen  Staats-Papieren
  kein  gerichtlicher  Arrest  erkannr,
und  bei  Unseren  Schulden  Tilgungs  Kassen
die  Zahlung  oon  verfallenen  Zinsen,  Kapitalien,
  oder  der  damit  verbundenen  Ges

winnste  nicht  sistirt  werden  dürfe.

Indem  Unser  ernstlicher  Wille  ist,  daß
das  Rechte  Verhäleniß  solcher  auf  einen  unbes
bestimmten  Inhaber  lautenden  Schuldbriefe,
zur  Aufrechthaltung  des  Scaats  Kredits,
keiner  willkührlichen  Auslegung  unterliege,
so  weisen  Wir  Unsere  Sctaats  Schulden=Tilgungs
  Kommission,  auf  ihre  unterm  #r#.
d.  M.  an  Uns  gestellte  Anfrage,  an:  sich
in  dem  Uns  angezeigten  Falle,  so  wie  in
allen  ähnlichen,  genau  nach  obiger  Erldurerung
  zu  achten;  wobei  Wir  jeboch,

(12)
        <pb n="90" />
        179

wie  in  Unserer  Verordnung  vom  17.  August
1313  gleichfalls  geschehen  ist,  den  Eigenthuͤmern
  verlorner  oder  entwendeter  Papiere
gegen  den  unrechtmaͤßigen  Besizer,  wenn  er
sie  erweislich  unmittelbar  nach  jer
nem  (dem  wahren  Eigenthuͤmer)  auf  eine
solche  Art  an  sich  gebracht  hat,  woraus  er
wissen  mußte,  daß  er  dieselbe  sich  zuzuwenden
nicht  berechtiget  sey,  die  geeigneten  Rechts-Mittel
  bei  den  kompetenten  JustizStellen
vorbehalten.

Diese  nähere  Erlduterung  Unserer  Perordnung
  vom  17.  August  #813  soll  durch
Unser  Regierungsblatt  öffentlich  bekannt  gemacht
  werden.

München  den  1z.  März  1877.

Max  Josepbp.

Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Kbnigs

Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  Staatsraths.

 

180

Bekanntmachungen.

 

Pfarrei  Erledigung.

Im  FIllerkreise.
Die  Pfarrei  Grimoldsried.

Durch  die,  vermäg  allerhöchster  Eneschließung
  vom  0.  Februar  dem  Priester  Anton
  Strehler  allergnddigst  verstattete  Nie,
derlegung  der  Pfarrei  Grimoldsried,
ist  diese  Seelsorgpfründe  erlediget.  Sie
liegt  im  Bisthume  Augsburg,  Landgerichte
Türkheim,  und  dem  Stiftungs  Administrations
  Bezirke  Mindelheim,  euthaͤlt  230
Seelen,  und  ertraͤgt  beilaͤufig  jährlich

41  fl.  2  kr.
nämlich:

a)  vom  Widdnnd  50  fl.  zo  kr.

b)  „  Zehent  dio  40
c)  von  der  Kompetenz.  30  12
4)  „  „  Stoll  11  31„

 

Beiträge.
Zum  Militär  Invaliden  Fond.

 

Die  Erben  des  vermißten  Gemeinen,
Georg  Gemeindl  aus  Laab,  Landgeriches
Troßberg,  im  vierten  Cheveaurlegers  Regimente
  König,  haben  auf  dessen  in  0  fl.  33  ke.
4  hl.  bestehenden  böhnungs  Guthaben  zu
Gunsten  des  Militär  Invaliden  Fondes  Verdicht
  geleistet,  welche  von  dem  genannten  Re-
        <pb n="91" />
        181

gimente  zu  ebenbemeldten  Fonde  eingesendet,
und  von  diesen  gegen  die  auf  fünf  Jahre  verordnungsmäéßig
  zu  übernehmende  Sicherheit
nach  Abzug  7  kr.  Porto  mit  neun  Gulden
sechs  und  zwanzig  Kreuzer  vier  Heller
  vereinnahmt  worden  sind.  Mebst  öffentlichem
  Danke  wird  dieses  hierdurch  bekannt
gemacht.
München  den  6.  März  1817.

Die  Erbin  des  vermißten  Cheveaurlegers
  Jakob  Pfaffel  aus  Merching,  Landgerichts
  Ingolstadt,  Namens  Maria  Anna
Rusch  aus  Ingolstadt,  hat  auf  das  Löhnungs
  Guthaben  desselben  zu  11  fl.  33  kr.
zu  Gunsten  des  Militär  Invaliden  Fonds
Verzicht  geleistet.

Nachdem  diese  vom  vierten  Cheveaurlegers
  Regimente  zu  dem  Militär  Invaliden=Fond
  eingesender,  und  von  diesem  über  Abzug
  c  kr.  Porto  mit  eilf  Gulden  vierzehn
  Kreuzer  gegen  die  verordnungsmaßig
auf  fünf  Jahre  zu  übernehmende  Sicherheit
vereinnahmt  worden,  so  wird  solches  nebst
öffentlichem  Dank  hierdurch  zur  allgemeinen
Kenntniß  gebracht.

München  den  6.  Maͤrz  1817.
Königlicher  KriegsOekon  omiet
Rath.
von  Kraus.

Ritschel.

 

182

Verleihung  der  CivilVerdienst—-Medaille.


Seine  Majestät  der  König  haben  am
25.  Februar  l.  J.  zur  öffenclichen  Anerkennung
  der  Verdienste,  welche  sich  neun
Schiffmeister  von  Lindau,  drei  Schifferknaben
  von  da,  und  vier  sremde  Schiffknechte
  von  der  Reichenau,  bei  der  am
13.  November  vorigen  Jahres  erfolgten
Verunglückung  des  Fußacher  Botenschifses
durch  Errettung  von  sechs  Menschen  mit  augenscheinlicher
  Gefahr  ihres  eigenen  Lebens,
aus  den  Wogen  des  stürmischen  Bodensees
erworben  haben,  um  in  Einigen  diese  muthvolle
  Handlung  Aller  zu  ehren,  den  beiden
Aeltesten  obiger  Schiffleute  eine  goldene
und  eine  silberne  Medaille  allergnaͤdigst
zu  verleihen  geruht.

 

Indigenats  Ertheilung.

Seine  Majestät  der  König  geruhten:

am  g.  Februar  l.  J.  dem  provisorischen
Rechnungs  Assistenten  Schultes  aus  der
Schweiz  das  nachgesuchte  Indigenat  allergnddigst
  zu  verleihen.
        <pb n="92" />
        183
Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestee  der  König  geruhten
folgende  Bestimmungen  zu  tresffen:

am  *.  Mäcz  den  zweiten  Lotto  Revisor
zu  Würzburg,  Joseph  Handelmayr,  als
FilialL#otto  Kasseofsiciant  nach  Nürnberg,
den  Lotto  Revisor  zu  Baireuth,  Christian
Hochstetter,  als  solchen  nach  Würzburg,
den  zwetten  Lotto  Revisor  zu  Rürnberg,  Friedrich
  Kern,  zum  Lotto  Bureau  nach  Baireuth
  zu  versezen;

—  —

184

den  Lotto  Expeditions  Gehilfen  zu  Nürnberg,
  Johann  Wagner,  zum  Nevisor  zu
befördern;  und

den  Diurnisten,  Joseph  Kunst,  zum
Erpeditions  Gehilfen  bei  der  Filialkotto  Administration
  zu  Rürnberg  zu  ernennen;

endlich  am  r1.  dem  bisherigen  Sekretär
des  Appellationsgerichts  für  den  Illerkreis,
Franz  Joseph  Flach,  die  bei  dem  Stadt-Ferichte
  zu  Fürth  erledigte  Assessorsstelle
zu  übertragen.
        <pb n="93" />
        185

Königlich  Baierisches-186



Regierungsbliatt.

 

XII.  Stück.  München,  Samstag  den  3z.  März  1877.

 

 

Verordnung.

(Die  Ertradition  des  Stistungs=  und  Kommunal
  Vermögens  betreffend.)

Staats  Ministerium  des  Innern.

Zum  Behufe  des  Vollzuges  der  allerhöchsien
  Verordnung,  im  Betreffe  der  künftigen
Verwaltung  des  Seistungs'  und  Kommu-=nal
  Vermögens  vom  6.  Märzl.  J.  wird  nunmehr
  über  die  Erxeradition  dieses  Vermsgens
  hiedurch  beschlossen,  wie  folgt:

I.

Die  koͤniglich  allgemeinen  und  besondern
Stiftungs  Administrationen,  dann  die  besondern
  Kommunal  Administrationen  in  den
Staͤdten  und  Maͤrkten  sollen  unverzuͤglich
aufgesordert  werden,  sich  zur  Amts  Extradition
  vorzubereiten.

II.

Die  Vorarbeiten  zur  Extradition  des
Stiftung  s  Vermoͤgens  bestehen  in  der  Fertigung
  von

1)  Vermoͤgens  Ausweisen,

2)  Renten,  und  Lasten  Etats,  und

3)  Kasse  Berechnungen.

Die  Vermögens  Ausweise  müssen
für  eine  jede  Stiftung  darstellen:

)Die  Grösse  der  Aktiv  Kapitalien,
unter  der  Angabe  der  Schuldner,  der
Jeit  der  Obligationen,  des  Zinsenfußes,
des  einjährigen  Zinsenbetrages  und  der
rückstehenden  Zinse.

b)  Die  Realitärte  nund  derselben  Stener-Kapital

  als  die  Bezeichnung  ihres  Werthes,

  mit  einer  summarischen  Beschreibung

  ihrer  Bestandtheile,  wo  mäöglich
mit  der  Angabe  ihres  Flächen  Inhaltes,
und  wenn  sie  niche  in  der  Selbstregie
benüßt  werden,  sondern  verpachtet  sind,
mic  der  Bezeichnung  der  Pächter,  des
Pachts  Kontractes,  des  jährlichen  Pachtschillings,
  und  des  Rückstandes  hievon.

Die  Kaufschillingsfristen  von

verdußerten  Realitäten,  unter  der  Angabe

  der  Verfallzeit  der  Fristen,  und
des  Rückstandes  theils  an  Zinsen,  theils
an  Fristen.

d)  Die  nuzbaren  Rechte  aus  dem  getheilten

  und  ungerheilten  Eigenthume,  als:
die  Stisten,  Gilten,  Küchendienste,
Scharwerksgelder,  Laudemien,  Leibgel-(12°)


:.
        <pb n="94" />
        187

der,  Erbzinse,  Mairschafts  Fristen,  die
Bezüge  aus  noch  bestehenden,  oder  schon
verwandelten  Lehen,  die  Zehente,  die
Bodenzinse,  die  Grundzinse,  die  Vogteigülten
  u.  dgl.,

und  zwar  in  der  Form,  daß  die  rentenpflichtigen

  Obsecte,  und  deren  Besizer,

die  Größen  der  Reichnisse,  und  die  Rückstände
  hievon  deutlich  erscheinen,  er
Die  Bestimmung  des  Werthes  dieser
nuzbaren  Rechte  nach  dem  Seceuer  Kapital
kann  zur  Vermeidung  der  Partial  Anschläge
bei  der  Summe  der  Renten  angefägt
werden.

e)Die  Gewerbe,  Jagden  und  Fischereien,
  mit  der  Bezeichnung  ihres
  Werthes  im  Steuer  Kapital.

!)  Die  Aktiv  Vorschüsse.

t)  Die  Haftungen  voriger  Verwalter.

1)  Die  ältern  Aktiv  Ausstände,  welche
  in  die  Verzeichnisse  der  Kapitalien,
Realitten  und  nuzbaren  Rechte  nicht
wohl  eingestellet  werden  können,  und
worüber  nach  der  Reglementar  Verfügung
  vom  7.  August  18171  besondere
Kataster  angefertiget  worden  sind.

i)  Und  die  Passiv  Kapitalien,  Passiv
  Vorschüsse,  und  Zahlungs  Retardaten.


Die  Etats  müssen  für  eine  jede  Stiftung

nachweisen:

a)  die  fummarischen  Beträge  der  ständigen
  und  unständigen  Renten,  welche

188

aus  dem  Vermögen  selbst  hervorgehen,
undter  ihren  verschiedenen  Titeln.

b)  Die  Partial  Beträge  der  Renten,
welche  ohne  dem  Bestande  eines  Kapital
  oder  Grundvermögens  an  die
Sciftungs  Kassen  entrichtet  werden  müssen;
  hieher  gehören  z.  B.  die  Susten?
tations  Beiträge  von  öffentlichen
Kassen,  Privaten  und  Körperschaften.
Und  die  Partial  Becräge  der  ständigen
  und  unständigen  Lasten  des
Zweckes,  des  Vermögens  und
des  Dienstes.

Hiebei  wird  den  General  Kommissariaten

die  Bemerkung  nicht  entgehen,  daß  nicht

die  Fertigung  eines  Jahres  Etats,  sondern
die  Fertigung  eines  Fundirungs  Etats,  dess
sen  Eigenheiten  im  II.  Abschnite  I.  Kapicel

6  C  der  einschlägigen  Instruction  vom  1.

Oktober  r7o7  Regierungsblatt  rgogß  Seite

zoc  —3o-l  bezeichnet  sind,  hiedurch  beabsichtet

  werde,  und  daß  die  Materialien  hie-□


—

zu,  besonders  die  Durchschnitts  Berechnungen

  der  in  ihren  Größen  oder  in  ihrem  Anfalle
  unständigen  Renten  und  basten,  aus
den  Recherschen  vom  r.  März  1300  und  zo
September  1311  und  aus  den  Steuer  Fass
sionen  entnommmen  werden  können.  Die
Kassa  Berechnungen  müssen  denjenigen
Bestand  im  Gelde  ausweisen,  welcher  sich
am  Tage  der  Extradition  in  der  Kasse  des
austretenden  Administrators  befinden  sollund
  in  der  erfoderlichen  Ausscheidung  der
Baerschaften  für  die  Stiftungen  der  Städte,
        <pb n="95" />
        189

Mekee,  der  Kand=  Herrschafte=  und  Orts-=gerichte,
  dann  für  die  Privat,  und  Familien=Sciftungen
  u.  s.  f.  ausgeliefert  werden  muß.

Ueber  die  Einnahmen  und  Ausgaben
an  Naturalien,  und  besonders  über  das  im
Laufe  des  gegenwärtigen  Ecatsjahres  perci?
pirte  Getreid  muß  eine  besondere  jedoch  nur
summarische  Berechnung  gestellt,  und  der
allenfalls  noch  bestehende  Vorrath  gehrig
ertradirt  werden,

III.

Die  bezeichneten  Ausweise,  Etats  und
Kasse  Berechnungen,  aus  welchen  die  Gräße
des  ertradirten  Vermögens,  des  Ertrages,
der  Lasten,  der  Vorráthe,  Ausstände  und
Schulden  hervorgehen  muß,  sind  bei  dem
Rechnunge  Rückstande  des  austretenden  Administrators,
  und  wenn  dieser  Rückstand  zur
gehörigen  Zeit  nicht  sollte  beseitiget  werden
können,  zugleich  die  nächsten  Anhaltspunkte
für  die  erste  Rechnung  des  eintretenden  Verwalters
  und  für  ihre  Revision.  Es  soll
daher  der  Fertigung  dieser  Extraditions  Vorarbeiten
  eine  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet,
  und  wenn  Anstände  dagegen  erhoben
  werden,  von  Seite  der  General  Kommissariate
  geeignet  eingeschritten  werden.

IV.

Die  förmliche  Liquidation  der  Aktiv  Ausstände,
  für  deren  Angabe  die  austretenden
Administrateren  zu  haften  verbunden  sind,
kann  um  so  mehr  unterbleiben,  als  sich  gleich
bei  der  ersten  Perception  der  laufenden  Renten
  und  der  Ausstände  zeigen  muß,  ob  die

 

190

überwiesenen  Aktio  Ausstände  liquid  seyen,
oder  nicht.

In  dem  Falle  der  Illiquiditaͤt  eines  Ausstandes
  soll  gegen  den  ausgetretenen  Administrator
  nach  Vorschrift  der  einschlaͤgigen
Reglementar  Verfuͤgung  vom  7.  Aug.  1311
sogleich  verfahren  werden.

V.

Die  Vorbereitungs  Arbeiten  zur  Extradition
  des  Stiftungs  Vermoͤgens  sind  in  der
Ordnung  zu  fertigen,  daß  die  Ausantwortung
  von  Seite  der  allgemeinen  Administrationen,


1)  zuerst  an  die  Herrschafts=  und  Ores-Herichte:


2)  hierauf  an  die  Landgerichte,  oder  nach
Umständen  sogleich  an  die  Lokal  Verwaltungen
  der  Rural  Gemeinden,

3)  alsdann  an  die  Magistrate  der  Städte
und  Märkte,

4)  und  endlich  an  die  Private,  Familien
und  andere  Stiftungs  Verwaltungen
verfügt  und  vollzogen  werden  könne.

Die  Ertradition  von  Seite  der  besondern
  Stiftungs  Administrationen  in  den
Städten  München,  Augsburg,  Nürnberg
und  Bamberg  soll  mit  dem  Einrritt  der
Magistrate  dieser  Städte  unfehlbar  erfolgen.

Die  Ertradition  an  die  Herrschafts:,
Orts=  und  Landgerichte  soll  mit  dem  r.  Aug.
l.  J.  ohne  einem  weitern  Verzuge  beginnen,
zu  welchem  Ende  die  Renten  perzeption  mie
dem  Termine  1.  Afpril  l.  J.  genau  eingehalten
  und  ernstlich  verfolgt,  hierauf  die

)
        <pb n="96" />
        191

Leistung  aller  liquiden  Ausgaben  fuͤr  das
Etatsjahr  X4  14  besorge,  und  der  Kasse  Abschluß
  mit  dem  1.  Aug.  l.  J.  bewerkstelliget
  werden  muß.

Dabei  versteht  es  sich  von  selbst,  daß  die
Ertradition  des  Seiftungs  Vermögens  auch
vor  dem  1.  Aug.  l.  J.  vollzogen  werden
könne,  wenn  dieselbe  gehörig  vorbereitet  ist,
und  die  Sctückrechnungen  vermieden  sind.

VI.

Für  die  Ertradition  des  Kommunal-Vermögens
  an  die  Magistrate  der  Städte
und  Märkte  sind  die  vorstehenden  Vorschriften
  in  analoge  Anwendung  zu  bringen.

VII.

Zur  Erleichterung  der  Ertraditions  Vorarbeiten
  wird  zwar  zugegeben,  daß  statt  der
Anfertigung  neuer  Vermögens  Ausweise
auch  berichtigee  ältere  Vecrzeichnisse
der  Aktiv-Kapitalien,  Nealitäten  Beschreibungen,
  Perceptions  Register,  Stener  Fassionen
u.  d.  gl.  in  den  erfoderlichen  Abrheilungen
übergeben,  und  hierüber  nur  summarische
Konspekte  gebildet  werden;  es  soll  aber  hiebei
  der  Gesichtspunkt  festgehalten  werden,
daß  die  Masse  des  ertradirten  Vermögens
mit  der  Rente,  und  den  Lasten  immer  genau
  erscheinen  müsse.

VIII.

Um  einerseits  dem  Akte  der  Ertradition
die  erfoderliche  Legalitäkt  zu  verschafsen,  und
andererseite  die  Vorarbeiten  sowohl  als  die
wirkliche  Sxrradltion  zu  beschleunigen,  sol-102



len  besondere  Kommissarien  zur  Ertradition
des  Stistungs  Vermögens  abgcordnet,  und
hiezu  für  die  Stiftunge  Administrationen  in  den
Kreis.HauptstAdten  die  Administrations  Räthe,
für  die  übrigen  Sctiftungs  Administrationen
aber  theils  die  Rechnungs  Kommissarien  der
Kuratelen,  theilo  qualifizirte  Quieczenten
verwendet  werden.

Die  Ertradition  des  Kommunal  Vermsgens
  bleibt  denjenigen  Kommissarien  vorbehalten,
  welche  mit  der  Einsezung  der  Magisirate
  werden  beauftragt  werden.

Als  Kommissions  Aktuarien  sind  die  faͤ-hiösten
  Schreiber  der  Seiftungs  Administrationen
  beizuziehen,  den  Kommissarien  selbst
aber  neben  den  regulativsmäßigen  Gefährtgeldern
  keine  höhere  als  die  im  allerhöchsten
Restripte  vom  Zo.  Oktober  1810  ausgesezten
  Diäten  zu  7  Gulden  für  einen  Rath,
und  zu  §  Gulden  für  einen  Rechnungs  Kommissär
  zu  gestatten.

IX.

Die  General  Kreis  Kommissariate  haben
vom  1.  Mai  l.  J.  angefangen  summarische
Anzeigen  über  den  Stand  der  Ertraditions
Vorarbeiten  von  8  zu  8  Tagen  einzufodern,
und  darnach  zu  bemessen,  in  welchem  Zeitpunkte
  die  „Ertraditious  Kommissarien  entweder
  zur  Mitfertigung  und  Berichrigung
dieser  Vorarbeiten,  oder  zum  Akt  der  Ertradition
  selbst  abgehen  sollen.

X.

Ein  Rückstand  in  der  Rechnungs  Ablage

darf  als  Eneschuldigung  eines  Rückstandes
        <pb n="97" />
        193

in  der  Fertigung  der  Extraditions  Vorarbeiten
  durchaus  nicht  angenommen  werden,
sondern  die  General  Kreis  Kommissariate  werden
  hiedurch  beauftragt,  in  dem  Falle,  daß
ein  Administrator  in  der  Leistung  dieser  Vorarbeiten
  sich  säumig  zeigen  würde,  sogleich
einen  Exekutions  Kommissär  auf  Kosten  des
Beamten  abzuordnen.
XI.

Die  Extradition  selbst  muß  am  Stze  der  aufzulösenden
  Administrarion  vollzogen  w  erden,
und  dahin  haben  scch  die  eintretenden  Verwalter
zur  Uebernahme  der  Vermögens  Ausweise,
der  Etat,  der  Kasse  Berechnungen,  Baarschaften,
  Dokumente,  Akten,  und  Rechnungen
  zu  begeben,  wobei  zwar  den  königlichen
Landrichtern  die  regulativsmäßigen  Ditten,
jedoch  ohne  Gefährtgeldern  aus  den  Kassen
der  übernommenen  Stiftungen  zu  bewilligen,
den  übrigen  angehenden  Verwaltern  aber
nur  die  Kosten  der  Transportirung  von  Akten
  und  Rechnungen  zu  vergüten  sind.

XII.

Dokumente,  Akten  und  Rechnungen,
welche  wegen  der  bestandenen  Konsolidirung
in  der  Verwaltung  nach  den  Anntheilen  der
verschiedenen  Orte  Stiftungen  zur  Zeit  nicht
getrennt  werden  können,  sind  für  den  gemelnschaftlichen

  Gebrauch  bei  den  treffenden
  Landgerichten  zu  hinterlegen,  und  aufzubewahren.


XIII.

Die  Kommissarien  haben  nach  vollende"
ter  Extradition  summarische  Konspecte  über

194

das  an  die  eintretenden  Verwaltungen  ausgeantwortete
  Vermoͤgen,  Renten,  Lasten,
Vorrhe,  Ausstände  und  Schulden  bei
den  General  Kreis  Kommissariaten  einzureichen;
  aus  diesen  soll  ein  General  Konspect
gebildet,  und  dem  Sraateministerium  des
Innern  vorgelegt  werden.

XIV.

Da  die  Stationen  der  Administrations-Distrikte
  Vorchheim,  Eichstädt,  Höchstäde,
Aichach,  Füssen  und  Kamm,  in  Folge  der
am  1.  April  l.  J.  zu  vollziehenden  Kreis-Eintheilung,
  unter  verschiedene  General,
Kommissariate  zu  stehen  kommen,  so  wird
festgesezt,  dahß  dasjenige  General  Kommissariat,
  in  dessen  Kreise  sich  der  Siz  einer  der
bezeichneten  Administrationen  nach  dem  #r.
April  l.  J.  befinden  wird,  den  Ertraditions-Kommissär
  dahin  abordnen,  und  dieser  die
Ertradition  für  die  Stif#ungen  aller  Stationen
  desselben  Distriktes  besorgen,  die
Kommissionsakten  hingegen  nach  Srationen
zu  söndern,  und  diese  den  treffenden  General
  Kommissariaten  übergeben  solle.

XV.

Die  Prüfung  und  Bescheidung  der  Ertraditions
  Akten,  dann  die  Assignation  der
Kemmissions  Kosten  wird  den  General  Kommissariaten
  überlassen.

München  den  15.  Mätz  1877.

Auf  Seiner  königlichen  Majestät  allerhöchsten
Befehl.
Graf  von  Thürheim.

Durch  den  Ministee
der  General  Sekretär
F.  von  Kobell.

(13)
        <pb n="98" />
        195
Bekanntmachungen.
Verzeichniß!

der
an  der  koͤniglichen  Ludwig  Maximilians  Universstchk
  zu  kandshuc  im  Sommersemester  1817
zu  haltenden  Vorlesungen.

 

Der  gesetzliche  Anfang  des  Semesters  ist  auf
den  14.  April  festgesezt.

I.  Allgemeine  Wissenschaften.
Allgemeine  Wissenschaftskunde,  verbunden  mit
einer  Anleitung  zur  Kenntniß  der  vorzüglichsten
  Bücher

trägt  vor  Professor  Siebenkees,  nach
Eschenburg,  wöchentlich  sechsmal,  von  8
—  Uhr.

A.  Philosoph  ie.

1)  Geist  des  philosophischen  Wissens,  nebst  einer
  Encyklopädie  der  philosophischen  Wissenschaften.


Professor  Köppen,  nach  seiner  Darstellung
  des  Wesens  der  Philosophie  (Nürn
berg,  18r70),  wöchentlich  zweimal,  von  11
—  12  Uhr.

2)  Moralphilosophie  und  dann,  nach  ihrem  innern
  Zusammenhange  mit  derselben,  Religionsphilosophie.


Professor  Salat,  nach  seinen  Darstellungen
  dieser  Zweige  der  Philosophie,  täglich
  von  8  —  9  Uhr.

3)  Naturrecht.

Professor  Koͤpppen,  nach  seinem  Grundrisse
  (Landshut,  1809),  woͤchentlich  dreimal,
  von  11  —  12  Uhr.

196

4)  Philosophie  des  Rechts  (Naturrecht).

Professor  Wening,  nach  Groß  (ee
Auflage,  Tübingen  1315),  wöchentlich  fünfmal,
  von  4—  5  Uhr.

#z  5)  Erziehungslehre.

Professor  Sailer,  nach  seinem  Handbuche:
  über  Erziehung  für  Erzieher  (zweite
  Ausgabe,  bei  Lenener,  1800),  in  den
lezten  drei  Tagen  der  Woche,  von  7  —  3
Uhr.

*70  Geschichte  der  Philosophie.

Professor  Köppen,  nach  Tennemann's
Grundrisse,  zweite  Auflage  (Leipzig,  1810),
wöchentlich  fünfinal,  von  4—  Uhr.

B.  Mathematik  und  Naturlehre.
1)  Geometrie  und  Trigonometrie.

Drofessor  Magold,  nach  eignem  vbehrbuche,

  täglich  von  3  —  3¾  Uhr.
2)  Höhere  Mathematik.

Professor  Magold,  nach  eignem  Lehrbuche,

  täglich  von  7—  8  Uhr.
5)  Markscheidekunst.

Professor  Magold,  wenn  sich  Kandidaten
  dazu  melden,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

4)  Physit.

Professor  Stahl,  nach  Mayer's  Anfangsgründen
  der  Naturlehre,  täglich  von
10  —  11  Uhr.

5)  Physisch  mathematische  Geographie  und

Meteorologie.
Professor  Stahl,  nach  Mayer's  Lehrbuche
  über  die  physische  Astronomie,  wéchenclich
  viermal,  von  2—  3  Uhr.
        <pb n="99" />
        197

6)  Specielle  Chemie
trägt  Professor  Fuchs,  nach  Hildebrande's
Lehrbuche  der  Chemie,  in  zwei  Abtheilun"
gen  vor,  und  zwar
a)  Chemie  der  unorganischen  Körper,
täglich  von  11—  12  Uhr.
b)  Chemie  der  organischen  Körper,  Montago,
  Mitwochs  und  Freitags,  von  2
—  3  Uhr.
7)  Allgemeine  Nakurgeschichte.
Professor  Schultes,  nach  Blumem
bach,  täglich  von  2  —3  Uhr.
6)  Zoologie.
Professor  Schultes.
0)  Allgemeine  Botanik.
Professor  Schultes,  nach  Decandolle's
theoretuschen  Anfangsgründen  der  Botanik,
tdglich  von  7  —  8  Uhe.

C.  Geschichte  und  Sca#istik.

1)  Historische  Hilfswissenschaften:  Kritik,  Chronologie,
  Genealogie,  Diplomatik,  Heraldik
und  Numismatik.

Professor  von  Hellersberg,  nach  Feßmair,
  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.
Professor  Siebenkees  ,  wochentlich
dreimal,  von  3  —  4  Uhr,  oder  in  einer
andern  Stunde.
2)  Diplomaik.  “
Drofessor  Mannert,  wöchentlich  dreimal.

3)  Teutsche  Diplomatik.
Professor  von  Hellersberg,  nach
Schmidt  g.  Phiseldeck,  wöchentlich  dreimal
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

*

198

4)  Europaͤische  Staatengeschichte.
Professor  Mannert,  nach  Meusel's
Kompendium,  wöchentlich  sechsmal,  von
2  —  3  Uhr.
5)  Teutsche  Geschichte.
Professor  Siebenkees,  nach  Mannert,
sechsmal  wöchentlich,  von  0—  10  Uhe.
6)  Baierische  Geschichte.

Professor  von  Hellersberg,  nach  eige
nem  Lehrbuche,  täglich  von  11  —  13  Uhr.
7)  Statistik  der  europäischen  Staaten.

Professor  Mannert,  nach  eignem  Kompendium,
  wöchentlich  fünfmal,  von  7—3
Uhr.

 

D.  Aesthetik  und  Philologie.
1)  Die  Encyklopädie  der  philologischen  Wissenschaften

sezt  fort  Professor  Ast,  nach  seinem

Grundrisse,  von  3—  4  Uhr.
2)  Hebréische  Sprache
lehrt  Professor  Mall,  nach  selner  Grammatik.

3)  Ueber  die  orientalischen  Dialekte.
liest  Professor  Mall.
4)  Des  Aristophanes  Wolken  und  die  ersten
fünf  Bücher  von  Lucan's  Pharsalia.
erklärt  abwechselnd  Professor  Drerel,
täglich  von  9  —  10  Uhr.

3)  Platon's  Symposson  (nach  seiner  Ausgabe,
Landshut  1800)  und  seine  Anthologia  latins
poética  (München  bei  Lindauer,  13812.)
erklärt  abwechselnd  Professor  Ast,  von

9  —  10  Uhr.
6)  Ueber  des  Tacitus  Germania
liest  Professor  Ast,  publice,  wöchentlich
zweimal,  von  4—  §  Uhr.
        <pb n="100" />
        199

7)  Ueber  italienische  Sprache  und  Literatur,
mit  mündlichen  und  schriftlichen  Uebungen
verbunden,
liest  Professor  Drerel,  nach  seiner
Anthologie  (bandshur  bei  Krüll,  r817.  à

Th.),  privac.
Anmerkung.  Uleber  die  dem  Professor  Klotz  aufgekragenen

  Lehrgegenstände  wird  die  nähere  Bestimmung
  nachfolgen.

 

II.  Positive  Wissenschaften.

A.  Religionslehre.

1)  Die  Religionslehre  für  sämeliche  Akademiker
trägt  vor  Professor  Sailer,  nach  seinen
  Grundlehren  der  Religion  (zweite  Ausgabe
  1813,  bei  Lentner),  in  den  drei  ersten

Tagen  der  Woche,  von  7—  38  Uhr.
2)  Christliche  Moral,  die  allgemeine  und  angewandte.



Professor  Sailer,  nach  den  Ideen  in
seinen  Erinnerungen  für  junge  Prediger
(bei  benener,  1813),  Montags,  Dienstags
und  Mitwochs,  von  10  —  11  Uhr.

3)  Die  Geschichte  der  Vôlker  der  alten  Welt

sezt  fort  Professor  Zimmer,  von  0—  10
Nhr.

4)  Christliche  Kirchengeschichte

sezt  sort  Professor  Andres,  nach  Michl,
täglich  von  11  —  12  Uhr.

5)  Katholische  Dogmatik,  mit  Dogmengeschichte
  verbunden,

sezt  sort  Professor  Schneider,  täglich
von  11.—  12  Uhr.

200

6)  Hermeneniik.
Professor  Mall,  nach  Sandbichler.
7)  Patrologie
Professor  Zimmer,  von  0—  lo  Uhr.
8)  Katechetik.
Professor  Sailer,  von  10  —  11  Uhr.
9)  Liturgie.
rofessor  Sailer,  von  10  —  11  Uhr.
10)  Die  vollständige  Pastoral.
Professor  Sailer,  nach  seinen  Vorlesungen
  aus  der  Pastoraltheologie  (bei  Lentner,
  dritte  Ausgabe  1812),  Donnerstags,
Freitags  und  Sonnabends,  von  10  —  11
Uhr.
11)  Eregese  der  Apostelgeschichte.
Professor  Mall.
12)  Ueber  geistlichen  Geschäftsstil,  mit  lebungen
  verbunden.
liest  Professor  Andres,  wöchentlich  dreimal,
  von  7  —  8  Uhr.
13)  Praktische  Vorlesungen  über  Katechrtik  und
Liturgik,  verbunden  mit  llebungen,

häált  im  Seminar  Professor  Rolder.

B.  Rechtswissenschafe.

1)  Européisches  Vôlkerrecht.
Professor  von  Mosham,  nach  Schmalz
Lehrbuch  über  das  europcische  Völkerrecht,

Berlin  1817,  von  10  —  11  Uhr.

2)  Das  gemeine  Civilrecht.
Professor  Wening,  nach  Hetse's  Grundriß
  (Heidelberg  1807)  und  Cropps  Loca
Jour.  rom.  Select.  in  Praelect.  de  J.  c.  od
ord.  Consp.  Ileisian.  hob.  illustr.  (Heidel-
        <pb n="101" />
        201

berg  1815),  taͤglich  zweimal,  von  8—0

und  11  —  12  Uhr.

5)  Teutsches  Privatrecht,  mit  vollständigem

Vortrage  des  Wechsel-,  Handels-,  Kameralund
  Polizeirechts.

Professor  von  Krüll,  nach  eignem  Lehrbuche,
  täglich  von  8—  0  Uhr.

Teutsches  Privatrecht,  mit  Einschluß  des  Wechsel-,
  Handels-,  Kameral-  und  Polizeirechts.

Professor  Mittermaier,  nach  seinem
Bersuche  einer  wissenschaftlichen  Behandlung
  des  teutschen  Privatrechts  (kandshut
1815),  täglich  von  5  —  6  Uhr.

4)  Baierisches  Staatsrecht.

Professor  von  Hellersberg,  nach  dem
Handbuche  der  Staatsverfassung  und  Staatsverwaltung
  des  Königreichs,  täglich  von
2  —  3  Uhr.

5)  Baierisches  Privatrecht,  verbunden  mit  der
Erläuterung  der  neuesten  hierauf  sich  beziehenden
  Verordnungen.

Professor  von  Krüll,  nach  dem  Cock.
civ.  Max.  und  eignem  Handbuche,  in  noch
zu  bestimmenden  Stunden.

6)  Lehenrecht  mit  stäter  Hinsicht  auf  das  königl.
baier.  Lehenedikt  und  andere  Geseze.

Professor  von  Mosham,  nach  eignem
Lehrbuche,  Landshur  1814,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

7)  Kirchenrecht  der  Katholiken  und  Protestanten.



Professor  Andres,  nach  Michl,  täglich
  von  4—  Uhr.

202

6)  Kriminalpracticum  (Anleitung  zu  allen  Arten
  kriminalistisch  praktischer  Arbeiten,  Uebungen
  in  Defensionen  und  Relationen).

Drofessor  Mittermater,  nach  seiner
Anleitung  zur  Vertheidigungskunst  im  Kriminal#rozeß,
  wöchentlich  fünfmal,  privatissime,
  von  0—  0  Uhr.  #
0)  Civilpraktikum,  mit  Erläuterung  der  neuesten,
  den  Geschäftsgang  betreffenden  organischen

Edikte.

Professor  von  Krüll,  nach  eignem  Plane,
  wöchentlich  dreimal,  von  2  —  3  Uhr.
10)  Neferir=  und  Dekretirkunst  in  Civilsachen,

mit  Ausarbeitungen.

Professor  Mittermaier,  dreimal  wös
chentlich,  von  11  —  12  Uhr.

11)  Ein  Eraminatorium  über  das  Ciovilrecht,
verbunden  mit  Ausarbeitung  verschiedener  Rechtsfälle.


Professor  von  Krüll,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

C.  Staatswirthschaftliche  Wissenschaften.

1)  Enepyklopädie  der  sämtlichen  Staats=  und
Kameralwissenschaften.

Professor  Holzinger,  nach  Schmalz,
in  den  ersten  Wochen  des  Semesters,  von
lo  —  11  Uhr.
Kameralistische  Encyklopädie  oder  Encyklopädie
sämtlicher  staatswirthschaftlicher  Wissenschaften.

Professor  Medikus,  als  allgemeine
Einleitung  vor  dem  Anfange  der  landwirth'
schaftlichen  Vorlesungen.

(13“)
        <pb n="102" />
        203

2)  Landwirthschaft.

Professor  Medikus,  nach  seinem  Handbuche
  (Heidelberg  1800),  von  8  —0  Uhr.
5)  Forstwirthschaft.

Professor  Medikus,  nach  seinem  Forsthandbuche.
  (Tübingen  1802.)
Anmerkung.  Im  Sommersemester  wird  Vorstbotanik
in  der  Abendstunde  von  6  —  7  Uhr  im  Forstgarten,
im  Wintersemester  aber  die  besondere  Forstwirthschafts=
  und  die  Forstdirektionslehre  vorgetragen.
4)  Technologie.
Professor  Holzinger,  nach  Jungs  Ordnung,
  von  10  —  11  Uhr.
5)  Bürgerliche  Baukunst.
Professor  Holzinger,  nach  Suckow,
von  2  —  3  Uhr.
6)  Oekonomisch=  politische  Arithmetik  sezt  fort
Professor  Däzel,  wöchentlich  fünfmal.
7)  Staatswirthschaft.
Professor  Frohn,  nach  Schlezer,  täglich
  von  16  —  11  Uhr.
8)  Finang.

Hrofessor  Frohn,  nach  Schlözer,  t4g:

lich  von  3  —  4  Uhr.
0)  Kameralpraxis.
Hrofessor  Frohn,  wöchentlich  dreimal,
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

D.  Arzneiwissenschafr.
1)  Pragmatische  Literärgeschichte  der  Mediein.
Hrofessor  von  Leveling,  nach  Mehger,
täglich  ron  19  —  11  Uhr.

Anmerkung.  Wochentlich  einmal  wird  derselbe  die
Herrn  Kandidaten  vermittelst  eigener  und  mit  Zuziehung
  der  Universitätsbibliothek  mit  den  vorzuglichsten
  ältern  und  neuern  erken,  ihren  bessern
Ausgaben  und  sonstigen  bibliographischen  Notizen
bekunnt  machen.

204

2)  Die  Anatomie  des  Menschen,  die  Lehre  vom
Baue  des  menschlichen  Gehirnes,  verbunden  mit
der  Entwicklungsgeschichte  desselben,  die  Lehre
von  den  Nerven  und  den  Sinnesorganen  trägt
vor

Professor  Münz,  woöchentlich  viermal,
von  90  —  ldo  Uhr,  verbunden  mit  einem
Eraminatorium  und  Repetitorium.  Zum
Handbuche  empfielt  er  Sömmerring's  und
Hildebrand's  Anatomie.
5)  Unterricht  in  der  praktischen  Zergliederungskunst

  ertheilt
Hrofessor  Münz.
4)  Physiologie  des  Menschen.

Professor  von  Walther,  nach  eignem
Lehrbuche,  täglich.
5)  Phypslologie  des  Menschen,  mit  Rücksicht  auf

die  komparative  Physiologie.

Professor  Münz,  wöchentlich  dreimal,
von  3—  4  Uhr.  Zum  Haudbuche  empfeehlt
er  von  Walther's  und  Autenricth's  Physiologie.


6)  Physiologische  Anthropologie.

Professor  von  Leveling,  nach  Iih,
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.
7)  Physiologische  und  pathologische  Semiotik.

Professor  von  Leveling,  nach  Gruner,
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

8)  Specielle  Therapie.

rofessor  Schultes,  nach  Frank  und

Stoll,  täglich  von  4—  "  Uhr.
0)  Chirurgische  Pathologie  und  Therapie.

Professor  von  Walther,  nach  eignem

Entwurfe,  täglich.
        <pb n="103" />
        205

10)  Ueber  die  Frauenzimmerkrankheiten  liest

Professor  Feiler,  nach  Joͤrg,  woͤchentlich
  viermal,  von  4  —  5  Uhr.

11)  Ueber  die  Knochenkrankheiten.

Professor  von  Walther,  nach  eignem
Entwurfe,  von  7  —  8  Uhr.

12)  Die  Lehre  von  den  Augenkrankheiten.

Professor  von  Walther,  nach  eignem
Entwurfe,  dreimal  wöchentlich,  von  7  —  8
Uhr.

13)  Geburtshilfe  sezt  fort

Professor  Feiler,  nach  Froriep,  wöchentlich
  viermal,  von  2  —  3  Uhr.

14)  Arzneimittellehre.

Professor  Bertele,  nach  seinem  Handbuche,

  täglich  von  4—  §  Uhr.
15)  Toxicologie.

Professor  Bertele,  nach  Joseph  Frank,
dreimal  in  der  Woche,  von  11  —  12  Uhr.
10)  Pharmaceutische  und  medicinische  Botanik.

Professor  Schultes,  nach  eignen  Hefhten,
  täslich  von  5  —  6  Uhr.

17)  Medicinische  und  chirurgische  Formellehre.

Hrofessor  Bertele,  nach  Dikcaten,  dreimal
  in  der  Woche,  von  I7  —  12  Uhr.

16)  Medicinisch=  klinische  Schule  hält

Drofessor  Röschlaub,  von  0—  11  Uhr,
und  liest  in  Verbindung  damit

e  )über  klinisch  medictnische  Praris;

b)  über  einzelne  in  der  klinischen  Anstalt
vorkommende  Krankheiten;

P)  über  allgemeine  Therapie;

d)  über  einige  ächte  Bücher  des  Hippokrates.


206

10)  Chirurgisches=  und  Augenkranken  Klinikum.

Professor  von  Walther,  täglich  von
8  —K  9  Uhr.

20)  Die  geburkshilfliche  Klinik  hält

Professor  Feiler,  täglich  von  r1  —  1a
Uhr,  ausserdem,  nach  den  sich  ereignenden
Faͤllen,  alle  Stunden  des  Tags.

21)  Uebungen  in  den  geburtshilflichen  Manualund
  Instrumental  Operationen  am  Fantome  veranstaltet


Professor  Feiler,  wöchentlich  sechsmal,
von  3  —  4  Uhr.

22)  Uebungen  im  Untersuchen.

Professor  Feiler,  alle  Mittwoche  und
Sonnabende,  Abende  um  *  Uhr.

23)  Thierheilkunde.

Professor  von  Leveling,  nach  der  gerichclichen
  Thierarzneikunde  zum  Behufe  veterindrischer
  Vorlesungen  und  für  Gerichtsärzte  von
August  Ryß,  Wüczburg  1807.

Für  den  Unterricht  im  Reiten,  Tanzen
und  Fechten  sind  zweckmässige  Anstalten  vorhanden.


Die  Herren  Professoren  Sailer  und
von  Krüll  haben,  dem  allerhöchsten  Auftrage
  gemäß,  das  Gescháäft  übernommen,
auf  Verlangen  der  Aeltern  und  Kuratoren
die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Srudirenden,
  gegen  ein  Honorar  von  drei  Procene
für  ihre  untergeordneten  Geschäftsführer,  zu
besorgen.
        <pb n="104" />
        207

Pfarreien  Erledigungen.

Im  Rezatkreise:
1)  Die  protestantische  Pfarrei  Guttenstetten.


Durch  den  am  3.  Maͤrz  l.  J.  erfolgten  Tod
des  Pfarrers  Beck  ist  die  Pfarrei  Guttenstetten,
  Dekanats  Neustadt  an  der
Aisch  erlediget  worden,  deren  Ertrag  in  einer
  vorliegenden  nicht  beglaubigten  Fassion
auf  1008  fl.  144  kr.  berechnet  ist.

Im  Ober  Donaukreise:
2)  Die  Pfarrei  Ried.

Dourch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Karl  Zachaus  Siegert  auf  die  Pfarrei  Allersburg
  im  Regenkreise  )  ist  die  Pfarrei  Ried
in  Erledigung  gekommen.  Diese  liegt  im
bandgerichtsbezirke  Neuburg,  und  in  der
Diêcese  Augsburg,  beschränkt  sich  auf  das
Dorf  Ried,  wo  die  Schule  ist,  und  den
Weiler  Hesellohe,  dann  2  Einödhöfe  und
begreift  in  sich  327  Seelen.

Das  Einkommen  berechnet  sich  nach  der
Fassion
a)  an  der  Kompetenz  an  Geld  auf  200  fl.
b))  an  Natural  Besoldung  231-c)
  an  Klein-  Gruͤn-  und  ObstZehent  15  fl.
25  kr.
a)  an  Stolgebuͤhren  und  MeßStipendien
24  fl.  30  kr
Zusammen  4771  fl.  1  kr.
*“n)  S.  127.

208

Die  Ausgaben  auf  das  Cothedralicum
und  Seminarislicum  betragen  jährlich  ##  fl.
1  kr.

Im  Isarkreise:
5)  Die  Pfarrei  Buch.
Durch  Versezung  des  lezten  Pfarrers  ist
die  Pfarrei  Buch  erlediget  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  im  Sorengel  des
Bisthums  Freising  im  Dekanate  Wasserburg
  und  Landgerichte  Erding.  Sie  zähle
927  Seelen,  und  hat  s  Filialen,  von  denen
eine  Stunden,  eine  andere  1  Stunde  von
dem  Pfarrorte  entfernt  ist.  In  dem  Pfarr-Bezirke
  befindet  sich  eine  Schule,  auch  muß
ein  Hilfpriester  gehalten  werden.

Die  Einnahmen  bestehen  beildufig  in
2040  fl.  25  kr.  Die  vasten  belaufen  sich
auf  136  fl.  47  kr.,  wobei  jedoch  die  Kosten
für  den  Hilfpriester  nicht  eingerechnet  sind.

Die  vorhandenen  Baufälle  wurden  geringe
  befunden.

 

Berichtigung.

ImIX.  Stücke  des  dießjährigen  Regierungsblatts
  ist  Seite  144  Zeile  10  von  oben  nach.
den  Worten:  in  dieser  Stadt  noch  beizusezen,
  pdund  auf  dem  Lande.“

S.  148  Z.  16  auf  17  von  oben  zu  lesen:
den  Aktuar  Friedrich  Wilhelm  Hartung.
        <pb n="105" />
        209

Königlich  =  Baierisches

210

Regierungsblat  t.

XIII.  Stück.  München,

 

Samstag  den  20.  März  1817.

Bekauntmachung.

PersonalStand  der  Appellationsgerichte  nach  der  Kreis  Eintheilung  vom  20.  Februar  l.

J.)

Seine  Majestät  der  König  haben  nach  der  Verordnung  vom  20.  Februar  d.  J.
über  die  Eintheilung  des  Koönigreiches  in  acht  Kreise  für  die  in  solchen  bestehenden
  Appellationsgerichte  unterm  18.  März  l.  J.  folgenden  Personal  Stand  zu
genehmigen  geruhet.

I.

Das  königliche  Appellationsgericht  für  den  Isarkreis  in  München.

 

rnwiide!

Namen.

-Bisherige  Anstellung.

 

II.  Präfident

Vice  Praͤsident
Direktor.

Direktor

Raͤthe  Iter
2ter
Ster
Ater
Ster
öter
Ti#er
Bter
Oter

10ter
Uter
12ter
15ter
14ter
15ter

 

16ter

I.  —

cxtra  statum.

extra  stalum.

 

Klement  Graf  von  Leyden
Christian  von  Mann

Karl  von  Sedlmair
Friedrich  Vopp  .

Anton  Primbs

Kaver  Frelherr  von  Prielmair

Joseph  Ferdinand  von  Maier

Anton  Friedrich  von  Hofstetten

Johann  Nepomul  von  Reindl

Christian  Ernst  Wendt

Karl  von  Korb  .

Dominikus  Sigritz

Lorenz  Himmelstoß

Taver  Graf  von  Holnustein

Johann  Nepomuk  Höfler

Franz  Borgias  Schar!

Mathias  Epplen

Ignaz  Speckmalr  .

Michael  Stautner  .

Simon  Haller,  in  definitiver
Eigenschaft

Bleibt  unbesezt.

 

AppellationsgerichtöPräásideur
geheimer  Justiz  Referendär

erster  Appellationsgerichts  Direktor
zweiter  Appellatlonsgerichts  Direkr


u#  pupt##  us

zweiter  Appellationsgerichts  Director  in

Burghausen
Appellarione  gerichte  Rath
77  7!
l77  l7
?7  22
25  14
122  2
7r  15
21  15

in  Muͤnchen

Appellationsgerichtomath  in  Memmingen

»  „  in  München
„  „  in  Anobach
„  „  in  Straubing
„  „  in  Ansbach

(11)

in  München

—
        <pb n="106" />
        211

12
2
11

 

a-Stelle.



Namen.

Biöherige  Anstellung.

 

 

Sekretr  iter
Lter

Ster
extra  statum,

Expeditor
extra  stalum.

Registrator  #ter
2ter

cxtra  statum.

Kanzelist  1ter
2ter
Ster
#ter
Ster
Oter
ter
Bter
extra  statum.

Zur  Aushilfe
werden  ferners
belassen.
Rathdiener
extra  statum.
Boten  tter
2ter
Ster
extra  stalum.

Zur  Ausöhilfe  wird
belossen

 

Joseph  Hunold
————  .
Joachim  Fabe.

Franz  Nai  von  Heinlety

Karl  von  Schneider  .
Mathlas  Raab

Bernhard  Attenkofer
Sebastian  Braun

Joseph  Enz  *

Thomas  Welshofer

Florian  Werfer.  .
Mathias  Woͤhr

Johann  Nemmer  .
Friedkid)lete11kofer.

Felir  von  Derkum  .
Johann  Christoph  Salamon
Michael  Hutterer  .

Marx  Riederauer

Joseph  Schwemmer
Vatholomaͤus  Popp  .
Johann  Kuͤhnlen  .

Johann  Gantner
Peter  Aichbichler  .

Nikolaus  Diemer  .
Joseph  Nagelschmidt
Toseph  Enzinger
Franz  Sedlmair
Joseph  Offenbach

Gallus  Hahner  .
TXaver  Grettler  .

Johann  Eitenhofer,
ter  Gendarme.

2—222

EIIIIIIIII

pensionir- 



AppellationsgerichtsSekretaͤr  in  Muͤnchen

Axpellationsgerichts  Sekr.  in  Menuningen

 

«  Expeditor  in  Muͤnchen
»  in  Memmingen
„  NRegistrater  in  München
*  *“  !’!
II.  Ol.  VV  2  ML  gist  *  in
Annes
II.  Appellatio  ichts  N  gist  ator  in

 

Burghauser  *
1rpellartonegerchs-onzels  in  München

*#  45
—  4·  *#
*#  *  45
1  45
20  r#  #
—  *"  □
#  *  24

Appellationsgerichts  Kanzl.  in  Vurghausen

quiescirter  KassaOfficant
pensionirt.  Amtoschreiber  zu  Benediktbeurn

Natbdiener  des  Appell.  Ger.  zu  München
zu  Burghausen

Appellationsgerichts  Bot  zu  München

T  o5  15

zu  Burghausen
zu  Memmingen

2  77
7*  7

Aushilfs  Bot  des  Appellationsgerichts  in
chen
        <pb n="107" />
        II.

Königliches  Appellationsgericht  für  den  Unter  Donankreis  zu  Seraubing.
Stelle.  Namen.  Baisherige  Ansiellung.
Präsidenten.  Franz  TKaver  Freiberr  von  Reichppetkationsgerichts  Präsident  zu  Straulin

  von  Meldegg  bing
Mar  Graf  von  kambergAppellationsgerichts  Präsident  zu  Burg-Direktor

  i#ter
2ter

Raͤthe  tter

*  ’  B

Sekretär  Iter

2.

3

extra  stalum.

Expeditor

Registrator  Iter
29

extra  statum.

Kanzelist  1ter
25D

3  „
49
5.5

 

 

exlra  statum.

Jehann  Sigmund  Jung
Johan  von  Reindel

Toseph  Mar  Leeb  .
Jqnaz  Freiherr  von  usch  .
Mar  von  Plank  .
FraanaVeIKlemI.
Joseph  von  Ebtinseneber
Michael  Stern

Michael  Zehetmaier  .
Joseph  Anron  Seidel.  .
Franz  Graf  von  Armansbets
Georg  Forster  .

Augustin  Sedlmaier  .
Foseph  von  Sicherer
Anten  Schrank  .  .
Joseph  Dietl  .  .

Martin  Schmid
Jakeb  Dotzer
Franz  Sgats  Sieghard

Joseph  Hübner  .
Friedrich  Oechslen  .

Bartholomaͤus  Hohenester.

Jakob  Pauer
Johann  Fürst

Anton  Buchinger  .  .

Benno  Wufta  .
Oomimkus  Sperl
Joseph  Frauenhuber
Mathius  Kamerlander

 

Johyann  Evangelist  Feßl  .

 

hausen

Direktor  des  Appell.  Gerichts  zu  Straubing

7)  77  77

Appellationsgerichts  Rath  zu

25  7r  k7r

25  ?
»  »Straubing
»  «  »
»  »  »
t-  »  »
t)  »  »
*-  25  *
„  „„  Memmingen
„  „  Straubing
71  20  77

Appellationsgerichts  Sekretär  in  Straubing

77  15  71
77  42  7r
„  „  Burghausen
71  2  77

„  Expeditor  in  Straubing

„  Registrator  5„

l757  *„  l77

7  71

Appellationsgerichts  Kanzelist  zu  Straubing)

15  15

15  77  25
77  77  125
25  77  77

(14*)

Straubing

Burghausen

Burghausen
        <pb n="108" />
        215.

216

 

Stelle.  4

Namemn.

s
Bisherige  Anstellung.

 

Kanzelist  6  »

7  v

8  »
Rathdiener

cxAtra  statum.
Bote  tter
2  2

5n

 

 

 

Ignaz  bechner  .
Ignaz  Möderisch  .  .
Paul  Aschauer  .  .

Christian  Rausch
Foseph  Bauer  .  .  .
Ulrich  Koͤglmaier  .

Michael  Kraft
Jakob  Kramer  .

Appellationsgerichts  Kanzelist  zu  Straubing

Rathdiener  des  Appell.  Gerichts  Straubing

25

»  »Memmingen

Appellationsgerichts  Bot  zu  Straubing

14  15  25

 

 

 

III.

Königliches  Appellationsgericht  für  den  Regenkreis  zu  Amberg.

 

l

 

 

Räkhemt
29

 

 

14  »

Bel  dem  gegenwärtigen  Stand  des  KanzleiPersonals  hat  es  sein  Verbleiben,  und

Stelle.  Namen.  Bisherige  Anstellung.
Praͤsident  Ludwig  Freiherr  von  Egckher  Appellationsgerichts  Praͤsident  zu  Amberg

Vice  Praͤsident  Georg  Michael  ron  Weber  „  „  Vire  Präsident  „
Direktor  Franz  Martin  Gerngroß  Appellationsgerichts  Olrector  zu  Amberg

Georg  Nest
Chuhan.  Freiherr  von  Sainte  Ma.
rie  r.g  e

Johann  Tharä#  von  Huber

Georg  von  Silberhorn

Georg  Ernst  Preuß

Andreas  Retzer

Franz  Christoph
ugel

Christian  Delin.  .

Joseph  Maria  Meier  .  .

Anton  Wild  .  .

Friedrich  Sepp  .

Konrad  Deinzer

Klement  Wenzl  Mähler

Quirin  Schieder

Freiherr  von

 

Appellationsgerichts  RNath  „  „
„  zu  Memmingen

*

Amberg

 

 

der  bisher

provisorische  Kanzelist,  Michael  Abt,  wird  in  dieser  Eigenschoft  definitiv  bestatiget.
        <pb n="109" />
        217  —  218
IV.
Königliches  Appellationsgericht  für  den  Ober  Donaukreis  zu  Neuburg.

 

 

 

 

Stelle.  Namen.  Bisherige  Anstellung.
Präsident  Johann  Maria  Frhr.  von  Bassus  Appellationsgerichts  Präsident  zu  Neuburg
Vicepräsident  Christoph  Freiherr  von  Aretin  „  Vice  Präsident
Direktor  Leopold  Freiherr  von  Sainte  Ma-ppellationsgerichts  Director  „
rie  Eglise
Räthe  Iter  Alois  Pirkl  .  .  .·AppellakionsgekichtsNathzuNeuburg
L»  Alois  Steger  .  „  5„  „
55  Joseph  Frhr.  von  Leoprechting  „  „  „
42  Friedrich  Graf  von  Holn  stein  „  „
5v  .  Fustin  Voraus  .  9  15  25  25
65  Franz  KFaver  Linder  „  „  „
7  Alois  Ulrich  „  „  Burghausen
8"  Johann  Ne  Sadelmaler  „  „  Neuburg
0  „  Joseph  GIl  ony  c  .  9  ril  ?  #5
10  »  Angust  von  Kolb  .  »  »Mcmmingen
U-  Wolfgang  von  Spitzel  .  „  „  „
125  Franz  Kaver  Binner  .  »  »  »
13»  Philipp  Wucherer  .  .  »  «  Neuburg
14  Georg  Christian  Arnold  .  25  25  15
15  Jakob  Weinzierl  .  .  »  „  „
10  “  Michael  von  Berüff  9  c  „  "  5?

 

 

Bei  dem  gegenwärtigen  Stande  des  KanzleiPersonals  hat  es  Ubrigens  sein  Verbleiben;  der
bisher  provisorische  Kanzelist,  Georg  Bauer,  wird  in  dieser  Eigenschaft  definitiv  bestäriget,
und  nachfolgende  Kanzlei  Fndividnen  des  Appellationsgerichts  für  den  Illerkreis  mit  Belassung  ihres
  bisherigen  Gehaltes  und  Dienstes  Grades  zum  Appellationsgerichte  für  den  Ober  Donaukreis
entra  stalum  versezt:

Registrator:  Franz  Paul  Khiener

Joseph  Kolb

li
Kanzelisten  Wilhelm  Braun

Bote:  Mathias  Sutor.
        <pb n="110" />
        219
V.
Königliches  Appellarionsgericht  für  den  Rezatkreis  in  Ansbach.
Stelle.  ..  Namen.  Bisherige  Anstellung.
Präsidenten  rter  Paul  Anfelm  von  Feuerbach  V  II.  Präsident  des  App.Gerichts  zuBamberg,
2##erFranz  Ludwig  Frhr.  von  Branca  Vice  Präsident  „  „  Ansbach
Direktor  Phillpp  von  Cloßmann  .  Director  „  »  »
Råtheltek  Johaun  Friedrich  Loͤsch  .
W  .
;  F  W.  nr  EAppellationsgerichts  Räche  zu  Anebach
45  Franz  Kaver  von  Klessing  «
5  v  Johann  von  Lupin  9  .  AppellationsgerichtsRath  zu  Memmingen
v  Johan  iherr  von  itter  ·  .  .  .
7»  Ängonllvosegsm  »u»  Appellationsgerichtsraͤthe  zu  Ansbach
8  »  Karl  von  Paner  #v  Appellationsgerichts  Rath  zu  Memmingen
45  Friedrich  Ferdinand  von  Spie  #„  -..  ».
W»  Cbristoph  Johann  Seiffert  Appellationsgerichts  Rärde  zu  Anöbach
115  Karl  Wilhelm  Dedekind  ppellationsgerichte  Rath  zu  Straubing
12  „  Cbristian  Kaiser8  .  »  „  Ansbach
15.)  Friedrich  Georg  Emmerlch  .  »  »  Memnungen
14  »  Johann  Christoph  Schmid
15  „  Jchann  Christian  Knappe  Appellationbgerichtodihe  zu  Ansbach
10„  Franz  Anton  Roßmann  Appellationsgerichts  Rath  zu  Memmingen

 

 

 

 

 

 

Bei  dem  gegenwärtigen  Stande  des  KanzleiPersonals  dieses  Appellationsgerichtes  hat  es  sein
Verbleiben,  und  wurde  übrigens  8ter  Kanzelist,  Taver  Seiffert,  bieher  Kanzelist  bei  dem
Appellanonsgerichte  zu  Memmingen,  und  Bote  erma  statum  Georg  Bernreuther,  Bete

dasolbst.

VI.
Königliches  Appellationogericht  für  den  Ober  Mainkreis  zu  Bamberg.

Stelle.  Namen.  1  Bisherige  Anskellung.

 

Prästdent  "1  Ka#t  Aunas  Freiherr  von  Secken-  I  Praͤsident  des  Appellationsgerichts  zu
.  .  l  Bamberg.
I.  Direktor  3oeott  Alois  Adam  .  I.  Direktor  des  Appellationsgerichts  zu
Burghausen.
II.  Direktor  Rurloh  Auqgust  *  von.  II.  Direktor  des  Appellationsgerichto  zu
Wal  denfe  l  Bamberg.
        <pb n="111" />
        —
—
1½  J  z  „

 

Das  KanzleiPersonale  bleibt  im  nämlichen  Stande;

 

 

Cyristtan  Freiherr  von  Godin

Stelle.  „  Ramen.  Bisherige  Anstellung.
RKäthe  #ter  Hubemn  Fischer  .  .«rleyxllakjangekichchachzuBamberg.

L»  Georg  Bail  .  .«  »  v
5%  Ludwig  Holz  ·  v  v  v
4  Mikolaue  von  Dietrich  *  v
5  v  Janaz  Freiherr  von  Palaus  v  v
60  Leonbard  Siebenwurst.  *i—  v  v
7  Arnold  Johann  von  Heinrichen  l  v
6
9

Anton  Braunu

Jobann  Georg  Friedrich  Am  m  on
Georg  Friedrich  Brger
Cbriflian  Heinrich  Hacke
Martin  Küster
Joseph  Nero  .  .
Jobann  Baptist  Reiser
Alois  Joseph  Riedel  .

Anpvellation  ögerichts  Rath  zu  Memmingen.
Appellationegerichte  Rath  zu  Bamberg.
E  v  r
vw  v  v
v  v  v
v  v
AppellationögerichtsRatb  zu  Me
Appellationogerichioath  u  Vambrz.

 

 

 

übrigens  sind  der  Appellationsgerichts-Sekretär,

  Joseph  Deißel  von  Memmingen,  der  Kanzelist  des  genannten  Appellationegerichts,

Alois  Faukal,

dann  der  Appellationsgerichrs  Kanzelist,  Friedrich  Engelhard  von  Aschaffenburg,

  zum  Appellationsgerichte  Bamberg  in  die  Kanzlei  dieses  Appellationogerichtö  ektre  stalum

versezt  worden.

 

VII.

Königliches  Appellationsgericht  für  den  Unter  Mainkreis  in  Würzbur  g.

 

Stelle.

Namemn.

Biöherige  Anstellong.

 

Präsidenten  4

Direktor

Räthe  iter

S——
*  Urr

 

 

I.  Johann  Michael  von  Seuffert
II.  Heinrich  von  Heß

Klement  Bezeslaus  öreiherr  von
Freyber

Frledrich  Karl  Joseph  Bolle
Georg  Valemin  Rost

"  v  noch  unbesezt.
Johann  Heinrich  Breuner
Nrkolaus  Katzenberger
Karl  Gotefricd  Fares
Johann  Vaptisit  er  zing

Präsidenten  des  Hofgerichts  zu  Würzburg.

Direktor  des  Hofgerichts  zu  Würgburg.

Appellationsgerichts  Rath  in  Aschaffenburg
Hofgerichto  Rath  zu  u  Würzburg.

—  —

HofgerichtsRaͤthe  in  Wuͤrzburg.

 

 

Kaspar  Ruͤdei
        <pb n="112" />
        223

224

 

Stelle.

Namen.

Bisherige  Anstellung.

 

Räthe  05)
2

Sekretäre  1
2  »

Erpeditor
Registratoren  lter
29

Kanzelisten  Iter

#  à  S  #n  de

Rathdiener
Boten  iten
27

325

Alsessoren  tter
29

39
Expeditor
Kanzlei  Repartitor
Registrator
RegistratursAssient


Boten  1ter
29

 

 

Philipp  Schmibtlein  .
Franz  Gottfried  von  Herdlein
Johann  Georg  Alois  Seiling
Franz  Joseph  Hosmann
Franz  Joseph  Baue  .
Joseph  Heinrich  W  von  Habermannz


Theobald  Joseph  Vo  ar

„  noch  unbesezt.

Ludwig  Höfel.  .
Heinrich  Kiliani  .
Philipp  Joseph  Keller

Kaspar  Joseph  Herbig
Philipp  Joseph  Müller
Michael  Melbert.  .
Joseph  Kuͤhn  .  .
Johann  Christoph  Simon  .
Johann  Gottfried  Dormar
Johann  Philipp  Sebastian  J  J  selin
Georg  Teutsch

Georg  Karl  Klamm.  .
Bernard  Joseph  Söllner
Franz  Philipp  Lbhr.  .

Johann  Wendelin  Friedel

Joseph  Dillmaier
Johann  Lang  .  .
Geongügletn..

Georg  Laub

Chrisien  Freiherr  von  Erails=Jothea
  VBapeist  Bloß'

Johann  Baptist  Leimbach

Georg  Alois  Brauser
Johann  Anton  Michael  boff
mann

Sebastian  Burkhard

Andreas  Gerber  .

Kaspar  Kleinheinz  kZ

 

 

HofgerichtsRath  in  Würzburg,  zuglei
eher  g,  zug  ich

HofgerichtsRaͤthe  in  Wuͤrzburg.
AppellationsgerichtsRath  in  Aschaffenburg

Hofgerichts  Sekretaͤre  zu  Wuͤrzburg.
Apr  elelirnegerichtsSelretae  in  Aschaf-Hmollranegee

  pepnoor  in  Würzburg.
Hofgerichts  Registratoren  in  Würzburg.

Hofgerichts  Kanzelisten  in  Würzburg.

Hofgerichts  Ingrossisten  zu  Würzburg.
oppellatkonsgerichts  Kangeli  zu  Aschaf-Nalsaburg
  des  Hofgerichts  in  Wurzburg.
Heterichssgerne.  zu  Würzburg.

ofgerichs  Kanzleidiener  zu  Würzburg.
Hofgerichtöbot  zu  Würzburg.

Uebrigens  werden  bet  dem  kiniglichen  Appellazionscerichte  für  den  Unter  Mainkreis  extra
statum  mit  Belassung  ihres  bisherigen  Gehaltes  und  etwaigen  liguidirten  Mehrbezuges  verwender,
deren  Anordnung  dem  Appellationsgerichto  Präsidium  überlassen  wird.

Hofgerichto  Afssessoren  zu  Würzburg.

Expeditor  des  a#bpellationsserichts  in
Aschaffenbu
gecheeost  3  s
si  Aschafnb


———  inνο  ĩstent  in  Wuͤrz-Hofgerichtsboten

  zu  Wuͤrzburg.
        <pb n="113" />
        225

Der  Rheinkreis,  mit  dem  VIII.  Appellationsgerichte
  zu  Zweibruͤcken  behaͤlt  bis
zu  weiterer  allerhoͤchsier  Bestimmung  seine
dermalige  Verfassung  im  Fache  der  Justiz,
und  die  Kompetenz  des  Ober  Appellationsgerichtes
  erstreckt  sich  bis  dahin  auf  denselben

nicht.

Uebrigens  wurden  von  der  mit  Ende  dieses
  Monats  aufhoͤrenden  obersten  Justizstelle
zu  Wuͤrzburg  die  bisherigen  Raͤthe  Franz
August  Voruberger,  Georg  Thomas
Schmitt,  Ernst  August  Zink,  Wolfgang
  Adam  Merk  und  Gotefried  Leo  Ste,
cher  mit  Einreihung  nach  ihrem  bisherigen
Dienstes  Alter  als  Räthe  in  das  königliche
Ober  Appellatlonsgericht  berufen;  auch  demselben
  der  brsherige  Sekretär  gedachter  obersten
  Justizstelle  Joseph  Valentin  Pfister
und  der  Gerichtsbote  Igna;  Kötner  in
gleicher  Eigenschaft,  so  wie  auch  die  bisherigen
  Kanzelisten  des  Appellationsgerichts
für  den  Illerkreis  August  Colson  und
Karl  Reiß,  ausser  dem  Status  zugetheilt.
Die  weitere  Bestimmung  wurde  vorbehalten:
dem  bisherigen  Präsidenten  der  obersten  Jus
stizstelle  zu  Würzburg  Karl  Dhilipp  Freiherrn
  von  Würzburg,  und  dem  dermaligen
  Nathe  des  Aovpellationsgerichts  zu
Aschaffenburg  Johann  Franz  Acsmut;  —
der  dortige  Sekretr  Johann  Joseph  Werner,
  dann  die  Kanzelisten  Georg  Philipp
Will,  und  Alois  Kraus  haben  auch  ihre
wetitere  Verwendung  zu  erwarten.  —  Der
Nathdiener  Franz  Lukmaier  hat  in  Aschaf-226



fenburg  zu  verbleiben,  und  der  bisherige
Bor  Riklas  Prok  bei  dem  dortigen  Kreisgerichte
  zu  dienen.

Der  —s  Angeiit  bei  dem  Appellationogerichte
  für  den  Illerkreis  Joseph
Wiedemann  wurde  bis  zu  dessen  fernerer
Verwendung  dem  Scadtgerichte  zu  Memmingen
  beigegeben.

Unter  Bezeigung  der  allerhöchsten  Zus
feiedenheit  über  die  bisherige  Dienstleistung
und  mit  Belassung  ihres  Ranges  und  Ges
haltes  wurden  in  den  Ruhestand  versezt:

Von  dem  Ober  Appellations=Gerichte:

der  Rath  Johann  Baptist  3  oͤpfl  (tempordr).


Von  dem  Appellationsgerichte  für.
den  Isarkreio:
die  Räthe:  Johann  Nepomuk  Ferdinand
  von  Branca,  Johann  Nepomuk
von  Delling  und  Joseph  Ignaz  von
Stuber.

Bei  dem  Appellationsgericht  für
den  Regenkreis:
die  Räthe:  Bernhard  von  Reichert,
Joseph  von  Korb  und  Heinrich  von
Sechser.
Bei  dem  Appellationsgerichte  für
den  Rezarkreis:

der  Präsident  Anton  Freiherr  von  Griefsenbeck

  (auf  sein  Gesuch).
15)
        <pb n="114" />
        227

Bei  dem  Appellationegerichte
für  den  Iller  kreis:
die  beiden  Vice  Präsidenten  Franz  Frei
herr  von  Donneroberg  (nach  seinem
Gesuche),  —  und  Paul  Wilhelm  von
Werner;  ferner  der  Kanzelist  Alois
Meith.  «

Von  dem  Hofserichte  zu  Würzburg.
der  Rarh  Valentin  Reumund  Papiuc.

Von  dem  Appellationsgerichte
zu  Aschaffen  urg.

die  beiden  Präsidenten  Chrickoph  Karl
Freiherr  von  Dienheim,  und  Johann
Georg  Engelhardt;  die  Rchhe:
Philipp  Karl  Graf  von  Fugger  Kirchheim,
  Augustin  von  Cunibert,  Georg
Adam  Merget,  Joseph  Mathias  Roßmann,
  und  Niklas  Rösler.

Ferner  geruhte  Seine  Masestckt  der  König
unterm  #5.  März  l.  J.  dem  bisherigen  geheimen
  Justiz  Reserendar  Niklas  Thadd  von
Gönner  den  Titrel  und  Rang  eines  geheimen
  Rathes  zu  verleihen,  und  denselben  bei
dem  Staate  Ministerium  der  Justiz  zu  belassen;


zu  Ministerial  Räthen  bei  diesem  Staats,

Ministerium  den  bisherigen  Rath  des  Ober-Aopellationsgerichtes
  Adam  Molicor,
dann  den  dermaligen  Arpellationsgerichts  Rath
und  Professor  der  Rechte  zu  Würzburg  Philipp
  Schmidtlein  zu  ernennen;

und  den  zu  dem  Appellationsgerichte  für  den
Unter  Donaukreis  bestimmt  gewesenen  derma-228



ligen  Sekretaͤr  des  Appellationsgerichts  fuͤr
den  Salgzach  Kreis  Friederich  Oechslen  in
gleicher  Eigenschaft  dem  Appellatlonsgerichte
  des  Isar  Kreises  ausser  dem  Sratus  auf
sein  Gesuch  zuzuweisen.

Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  geruhten  Fol—-gendes

  allergnaͤdigst  zu  bestimmen:

am  8.  März  l.  J.  den  interimistischen
PolizeiT#trekror,  Ludwig  Wirschinger,
lu  Augsburg  definitiv  zu  bestätigen;  den  bisherigen
  Landgerichesarzt  zu  Wolfrathehausen,
  Doktor  Johann  NRepomuk  Berger,
auf  die  erledigte  Stelle  eines  Professors
der  Hebammenschule  zu  München  zu  ernennen:
  den  bandrichter  zu  Neustadt  an  der
Aisch,  Heinrich  Wächter,  auf  das  Landgericht
  Gräfenberg  zu  versezen:  und  am  15.
dem  ersten  Landgerichts  Assessor  zu  Amberg
Christoph  von  Leistner  die  erledigee  Fandrichtersstelle
  zu  Eschenbach  zu  verlethen.

 

Pferreien  Erledigungen.

Im  Ober  Donankreise.
1  Die  protestantische  Pfarrei  bei  der  Barfüfserkirche
  zu  Augeburg.

Durch  die  Bersezung  des  Pfarrers  Gender
  )  ist  die  protestantische  Pfarrei  bei  der
Barfüsserkirche  zu  Augsburg  erledigetn
worden.  Ihr  bisheriger  Gehalt  beträgt
nebst  der  freien  Amtswohnung  740  fl.  18  kr.,
dann  318  fl.  24  kr.  für  die  geistlichen  Funks
tionen  im  Arbeits"  oder  Korrektionshause,

2)  S.  146.
        <pb n="115" />
        229

wobei  aber  die  Einnahme  für  die  besonders
bezahlt  werdenden  Dienstfunktionen  nicht  mitgerechner
  sind.

Im  Isarkreise.
2)  Die  Pfarrei  Wessobrund

Die  organisirte  Klosterpfarrei  zu  Wess
sobrunn  ist  durch  die  Resignation  des  lezten
  Pfarrers  Dominikus  Bromberger  erletdiget
  worden.  Sie  liegt  im  Dicesan  Be-#irke
  Augsburg,  im  Dekanate  Landsberg
und  Landgerichte  Weilheim.

Ihr  Umfang  beträge  r1  Stunde,  inner
welchem  668  Seelen  wohnen.  Eine  Filial
enthäált  sie  nicht,  wohl  aber  eine  Schule.
Hilforiester  befindet  sich  dort  keiner  und  ist
auch  keiner  nothwendig.

Die  Renten  des  Pfarrers  betragen

a)  vom  Widdum  ein  Aversional  QLuantum

von  .  bo  fl.  —  kr.

b)  an  Stole  4  5S  40  „

e)  Besoldung  6oöo  „:  —  1½
d)  aus  der  Rentamtskasse

21.

aus  Nealitäten  1

 

Summe  des  Einkommens  718“  41

Die  Lasten  betragen  nach  der  Fassion
8  fl.  554kr.

Uebrigens  befindet  sich  bei  der  Hfarrei
zur  Zeit  keine  eigene  Wohnung.  Um  diese
Hfarrei  haben  sich  nur  ehemalige  Klostergeistliche
  zu  melden.

 

230

Pfarreien  und  Beneficeien  Verleihungen.


Seine  Majestät  der  König  geruhten  am
8.  Mäz  l.  J.  die  erbetene  Dienstes  Entlassung
des.  Distrikte  Schulinspektors  und  Pfarrers
zu  Maßbach  Landgerichts  Münnerstadt,  Chr#“
stian  ndwig  August  Philipp  Heinrich,
wegen  erhaltener  Berufung  zur  Ephorie  und
Hfarrei  Tiefenor#t  im  Großherzogthume  Sachsen
  Weimar  unter  Bezeigung  allerhöchster  Zufriedenheit
  allergnddigst  zu  bewilligen  geruhe:

ferner  am  ndmlichen  Datum  folgende  Bestimmungen
  bei  Pfarrelen  und  Beneficien  zu
zu  trefsen:

die  Pfarrei  Kleinkemnath  Landgerichte
Obergünzburg  dem  Priester  Theophilus  Miller,
  Kaplan  zu  Schwabmünchen;  die
Pfarrei  Remnatsried  Landgerichts  Oberdorf
dem  bisherigen  Kaplan  zu  Bernbach  Landgerichts
  Oberdorf,  Johann  Georg  Echtler;
  die  Pfarrei  Baar  Landgerichte  Reuburg
  dem  bisherigen  Pfarrer  und  Distrikts-Schulinspektor
  zu  Pöhmes  Landgerichts
Abensberg,  Priester  Joseph  Gansmeyer:
die  Pfarrei  Seeg  bandgerichts  Füssen  dem
bisher'gen  Kurat  Expositus  zu  Engishausen,
Benedikt  Völk;  das  Frühmeß  Beneficium
zu  Kißingen  im  Würzburgischen  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Fahr,  Hriester  Adam  No
chard  Kolb;

am  15.  die  Pfarrei  zu  Pleystein  Landgerichts
  Vohenstraus  dem  bisherigem  Lyceal-Professor
  zu  Regensburg,  Priester  Wilhelm
(15.)
        <pb n="116" />
        213

Reber;  die  Pfarrei  Oberhausen  Landgerichts
  Göggingen  dem  bisherigen  Kurat-Benestciaten

  und  Distriers  Schulinspektor  zu

Kottgeißering  Kandgerichts  Landsberg,  Priester
  Sebastian  Sedlmayer:  die  Pfarret
zu  Aldersbach  Landgerichts  Vilshofen  dent
Priester  Israll  Oberhauser,  bisherigem
Ofarrer  zu  Osterwarngau  Landgerichts  Miesbach;
  das  Thalhoferische  Beneficium  zu  Deggendorf
  provisorlsch  dem  riester  Ludwig
Bründl,  vormaligem  Pfarrer  zu  Einzenkirchen;
  die  Pfarrei  Lutzmannstein  Landgerichts
  Parsberg  dem  Priester  Anton  Schöpperl,
  Kaplan  zu  Illkofen  (nach  dem  neuesten
  Discesan  Status  aber  Kooperator  zu
Gangkofen);  die  Pfarrei  zu  Trostberg  Landgerichts
  gleichen  Namens  dem  bisherigen
Pfarrer  zu  Ruhpolding  Landgerichts  Traunstein
  dem  Priester  Bartholoms  Bacher;
und  die  dadurch  erledigte  Pfarrei  Ruhpolding
  dem  bisherigen  Stadtkavlan  und  Benesfciaten
  zu  Traunstein,  Priester  Christoph
Springer;  die  Pfarrei  zu  Sollern  and,
gerichts  Riedenburg  dem  bishertgen  Pfarrer

232

zu  Oberdorf  Landgerichts  gleichen  Namens,
Priester  Jehann  Baptist  Lingl;  und  die
Pfarrei  zu  Oberdorf  dem  bisherigen  Dom:
kdplan  zu  Augsburg,  Priester  Johann  Jakob
  Wagner,  zu  verleihen;

eben  so  am  8.  März  die  Prásentation  der
teutsch  reformirten  Gemeine  zu  Erlangen  für
den  bisherigen  Pfarrer  zu  Weeze  dei  Clev,
Christian  Georg  Krafet,  auf  die  teutsch
reformirte  Pfarrei  Erlangen;  dann  jene  des
Friedrich  Joseph  Freiherrn  von  Freyberg:
Eisenberg  für  den  bisherigen  Pfarrer  zu
Alletshausen,  Priester  Mareis  Wengle,
auf  die  Pfarrei  zu  Niederaunan  bandgerichts
Ursberg,  und  für  den  bioherigen  Pfarrer  zu
Hopfen  Landgerichts  Füssen,  Priesler  Ignaz
Harlacher,  auf  die  Pfarrei  zu  Alletshausen
  Landgerichts  Ursberg;  und  am  15.  die
Prsentation  des  von  den  Graf  von  Haslangischen
  Erben  für  den  bisherigen  Pfarrer
  zu  Oberhausen,  Driester  Franz  von
Paula  Mayr,  auf  das  Beneffcium  zu  Haslangkreit
  zu  bestätigen.
        <pb n="117" />
        233

Koͤniglich-Baierisches

234

Regierung  sblat  t.

 

XIV.  Stück.  München,  Samstag  den  29.  März  1877.

 

Verordnung.

 

(Die  Formarion,  den  Wirkungskreis,  und  den
Geschäftégang  der  obersten  Verwaltungé-Sctellen
  in  den  Kreisen  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

U  .bereinstimmend  mit  Unserer  allerhoͤchsten
Verordnung  vom  2.  Februar  d.  J.  G.  VI.
und  C.  X.  haben  Wir  nach  Vernehmung
Unseres  Scaatsrathes  beschlossen,  die  Formation,
  den  Wirkungskreis,  und  den  Geschästsgang
  der  obersten  Verwaltungs=Srellen
  in  den  Kreisen  nach  folgenden  Bestimmungen
  festzusezen:
Formation
der
obersten  Verwaltunge  Stellen  in  den  acht
Rreisen.
G.  #1.

Die  oberste  Verwaltungs  Stelle  in  jes
dem  Kreise  theilt  ssch  in  zwei  Kamern;  die
Kamer  des  Innern,  und  die  Kamer  der
Finanzen,  welche  zusammen  die  Regierung
des  Kreises  bilden.

.  2.

Der  erste  Vorstand  im  Kreise  ist  der
General  Kommissär,  zugleich  Prásident  der
Regierung,  welchem  nach  Umständen  für
dermal  in  einigen  Kreisen  auch  ein  Viceprdsident
  zugegeben  wird.

Außerdem  besteht  insbesondere
die  Kamer  des  Innern

aus  einem  Direktor,
„  sechs  Räthen,
„„  zwei  Assessoren,
„  einem  Kreisschulrathe,  dermal  noch,  bis
in  der  Folge  die  Geschäfte  eines  solchen
  einem  der  übrigen  Räthe  oder
Assessoren  zugetheilt  werden  können;
einem  Kreis  Medicinal  Rathe,
„  einem  protestantischen  Kirchenrathe  in
denjenigen  Kreisen,  deren  oberste  Verwaltungs
  Stellen  zugleich  protestanrische
  General  Dekanate  sind;
die  Kamer  der  Finanzen
einem  Direktor,
„  vier  Räthen,
„  zwei  Assessoren,
C(#“)
        <pb n="118" />
        235

aus  einem  Kreisforstrathe,
v  einem  Fiskalrathe;
Wo  das  Appellationsgeriche  nicht  im
Size  der  Regierung  sich  befindet,  hat
der  Fiskalats  Adjunkt  am  Size  des
erstern  seinen  Wohnsiz  zu  nehmen.
Wegen  Besorgung  der  Landstraßenund
  Wasserbau  Gegenstände  wird  noch  besondere
  Verfügung  erfolgen.

.  4.

Zur  Führung  der  Tagebücher  und  Protokolle,
  zur  Expedition,  und  zum  Konzipiren
  werden  bei

der  Kamer  des  Innern
zwei  Sekretäre,  wovon  der  eine  die  Erpedition
  und  Taration  besorgt,  und
drei  Konzipisten.
Bei  der  Kamer  der  Finanzen
zwei  Sekretre,  und
ein  Expeditor,  welcher  zugleich  das  Tarwesen
  besorgt,
aufgestellt.

Der  im  Dienste  älteste  von  den  Sekretären

  beider  Kamern  besorge  zugleich  die
Reparcition  und  Inspektion  der  vereinigten
Kanzlel.
.  5.

Das  Rechnungs  Kommissariat  wird

bei  der  Kamer  des  Innern
aus  einem  Ober  Rechnunge  Kommissär,
v,  zwei  Rechnungs  Kommissären,
drei  Rechnungs  Gehilfen;

236

bei  der  Kamer  der  Finanzen
aus  sechs  Rechnungs  Kommissaͤren,

„  sechs  Rechnungs  Gehilfen,  wobei  einer
der  Räthe  oder  Aslessoren  die  Aufsiche
und  Leitung  führt,

zusammengesezt.
1*
Die  Registratur  besorgen
für  jede  Kamer

zwei  Registratoren

und
ein  Registratur  Gehilfe;

Die  Registraturen  beider  Kamern  bleiben
  in  einem  Lokale  vereiniget,  aber  in  den
Akten  getrennt.

Der  im  Dienste  älteste  Registrator  jeder
  Kamer  ist  zugleich  Ober  Registrator.

S.  7.

Die  Kanzlei  ist  für  beide  Kamern  gemeinschaftlich
  und  besteht  aus  sechs  Kanzelisten,


die  Dienerschaft  aber
aus  einem  Kanzlei  Diener,  und  aus  drei
bis  vier  Kanzlei  Boten  bei  jeder  Kamer.

Zur  nöthigen  Aushilse  in  der  Kanzlei,
in  soferne  die  statusmäßig  bestimmten  Kanzelisten
  nicht  hinreichen,  wird  für  jeden  Kreis,
nach  Verschiedenheit  derselben,  ein  Aversum
  von  Zooo  fl.  bis  2500  fl.  bestimmr.

Außerdem  besteht

S.  8.
in  ssedem  Kreise  der  Kamer  der!  Finanzen
untergeordnet:
        <pb n="119" />
        237

1)  eine  Kreis  Kasse,  bestehend:
a)  aus  einem  Kreis  Kassier,

b)  „  einem  Kontrolleur,  zugleich
Buchhalter,
c)  „  einem  Zahlmeister,

d)  „  zwei  Osficianten,
g.)einem  Kassediener;

a)  ein  Ober  Aufschlagamo,  bestehend:
a)  aus  einem  Ober  Aufschlagbeamten,
b)  „  einem  Kontrolleur,  und
c)  „  einem  Diener;

3)  ein  Siegelamt,  bestehend:
a)aus  einem  Siegelbeamten,

b)  „  einem  Kontrolleur,
c),Vseinem  Diener.

H.  9.

Vorstehende  Bestimmungen  bezeichnen
den  höchsten  Personal  Stand  für  die  gesamte
  Regierung  der  Kreise,  welcher  im
Ganzen  niemals  überschritten  werden  darf,
wohl  aber  eine  Beschränkung  überhaupt,
und  auch  in  der  Art  zuläßt,  daß  nach  Verschiedenheit
  des  Umfanges  der  Kreise  und
der  hiernach  sich  ergebenden  Geschäfte,  in
einem  Kreise  ein  oder  zwei  Räthe  oder
Ass  ssoren  mehr,  in  dem  andern  um  so  riel
weniger  ausnestellt  werden  können,  welches
auch  rücksichtlich  des  Rechnungs  Kommissariats
  gilt.

.  10.

Die  Besoldungen,  welche  in  beiden
Kamen  für  die  Indiotduen  der  nämlichen
  Dienstes  Stufe  immer  gleich  seyn  sol-—

  —  —

238

len,  werden  in  einem  besondern  Etat,  und
die  Diaͤten  des  Personals  bei  Abordnungen
  zu  Kommissionen  uͤber  Land  in  einem
besondern  Regulativ  festgesezt.

G.  11.

Die  Ernennung  des  ganzen  oben  bestimmten
  Personals  wird  vorbehalten;  auch
wird  darüber  bei  vorkommenden  Erledigungen
  nach  Umständen  das  Gurachten  der
Regierung  des  betreffenden  Kreises  erholt
werden.

S.  72.

General  Kommissäre  und  Präsidenten,
Vicerpräsidenten,  Direktoren  und  Räthe,
treten  mit  ihrer  Ernennung,  soferne  solche
nicht  ausdrücklich  als  blos  provisorisch  bezeichnet
  wird,  und  wenn  sie  die  gesezmäßigen
  sechs  Dienstes  Jahre  bereits  vollstreckt
haben,  in  das  durch  die  Staatsdienst  pragmatik
  vom  1.  Jänner  1o5  ausgesprochene
Verhältniß  ein.

Wegen  der  übrigen  Individuen  werden
  die  geeigneten  Bestimmungen  noch
vorbehalten.

S#.  13.

In  Beziehung  auf  den  Rang  bleibt
es,  bis  hierüber  eine  allgemeine  umfassende
Anordnung  erfolgen  wird,  bei  denjenigen
Bestimmungen,  welche  für  die  bisherigen
General  Kreis  Kommissariate  und  Kreis  Finanz
  Direktionen  bestanden  sind.  Die  Vice-Präsidenten
  haben  den  Rang  vor  den  Vice=Präsidenten
  der  Appellationsgerichte.

()
        <pb n="120" />
        239

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

240
Be  i
zur  Formation  der  obersten  Verwaltungs=Besoldungs=

  A.  Kamer  des  Innern.
Fort-  Zahl  Gehalt
laufen-  anhi  Bezeichnung  der  Stelle.  Se,  Aaener  Bemerkungen.
Nro.duen.  1  des.  ses.
L  U
1  1General  Kom̃issaͤr  u.  Praͤsident  60001  4000  r1
11  1  GVicepräsidet  zooo  looo40b0C0V#  |fwo  einen  solchen  aufzustellen  gut
III  1  Direktor  ..  .  ..  —  —  300%gesunden  wird.
IV  6  Räthe:
die  zwei  ältesten  —  —  2000Hierunter  ist  auch.  der  bisherige
die  zwei  naͤchstfolgenden  —  —  ELLEIT]ILI
die  uͤbrigen  —  —  1  der  Stiftuugs  =  und  Kommu-V
  Kreis  Rathsssessoren,  ede  —  —  80.%  nalKutatel  begriffen.
VI  1Kreis  Schulrattr  —  —  1600  er  Gehalt  ist,  so  lange  besondere
Schulräthe  bestehen,  aus  der  all-VII
  1  Kreis  Medicinal  Rath  .  .  —  —  goos  sem.Schuldotation  zu  schopfen.
VIII  1  rotestant.  Rreis  Kirchenrat  —  —  *  des  protestantischen
I1Xx  Sekretariat  Kirchenvermoͤgens  zu  bezahlen.
3W  expedirende  Sekretäre:
der  erste  —  —  1000
der  zweite  —  800
3  Setrerariats  Koncipisten  —  —  60o0sHlevon  ist  Einer  fuͤt  das  Referat
in  Stistungs  und  Kommunal:
X  Rechnungs  Kommissariate  Sachen  gerechnet.
1  OberRechnunge  Kommissär  —  –  1000
2  Rechnungs  Kommissäre:
der  ersse  —  —  gocsbas  Rechnungs  Personale  ist  aus
der  zweite  .  —  —  *  den  Stiftungs,  und  Kommu—-3
  Rechnungs  Gehilfen:  nal  Mitteln  zu  besolden.
der  erstte  —  50%%
die  übrigen  —  —  500
XI  Registratur
Registratoren:
9  G  erste  —  —  rooo  der  Ober  Registrator  bei  der  Kader
  zweite  —  —  mer  wäre  im  Gehalte  (1200)  dem
n  —  89%  Prästdial  Sekretär  gleichzusiellen
1  Registraturs  Gehilfe  —  —  60  ner  der  Registratoren  ist  für
XII  Kanzlei  und  Dienerschaft  das  Referat  in  Stiftungs=  und
6  Kanzelisten:  Kommunal  Sachen  bestimmt.
die  szwer  ltesten  —  —  550,  „drei  Kanzel##ten  und  ein  Bote
die  übrigen  —  —  5f50  ür  die  Stiftungs=  und  Kom-1
  Kanzlei  Diener  —  —  45  munalcratel  siud  mitbegrif-4
  Kanzlei  Boten  —  —  350  "
        <pb n="121" />
        241  —

 

 

 

 

 

42
lage
Stellen  in  den  acht  Kreisen  des  Reiches.
Etat.
Lit.  B.  Kamer  der  Finanzen.
Fort-Sahl  Gehal:t
laufen-  gnditi.  Bezeichnung  der  Stelle.  Ge  m—  Buat  Bemerkungen.
Nro.  sduen.  des.  stes.  dung.
IIII
Direktor  ...  —  —  3000
Raͤthe:
der  erste  —  —  2000
der  zweite  —  —  1800
die  zwei  übrigern  —  —  1600

Kreisforstrath  ..  —  —  1600
FinanzFiscalrath  —  —  1600
Assessoren  —  —  800

Sekretariat:
der  erste  Sekretär  —
der  zweite  .  —  —  80
Erpeditor  —  —  2

Rechnungs  Kommissariat  4
Rechnungs  Kommissäre:
die  zwei  Altesten

–  1000

«  —  —  1000
die  zwei  folgenden  —  —  B50
die  zwei  uͤbrigen.  —  —  700

die  zwei  Ersten

RechnungsGehilfen:
die  zwei  folgenden.

111

11
E□—
9

die  zwei  übrigen  —  500
Registratur
Registratoren:
der  erste  .  ..  —  —  1000
der  zweite.  .  —  —  800
Registraturs  Gehilfen.  —  —
Kanzelisten,  gemeinschaftlich,
mit  der  Kamer  des  Innern
KanzleiDiener  .  ..  —  —  450
KanzleiBoten  —  —  350

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(½)
        <pb n="122" />
        243
Wirkungskreis

der
obersten  Verwaltu.igsStellen  in  den  acht
Kreisen  des  Reiches.
.  1.

Die  obersten  Verwaltungs  Stellen  sind,
jede  in  dem  durch  die  Verordnung  vom
20.  Februar  d.  J.  bestimmten  GebiersUmfange,
  die  vollziehenden  Organe  der  Staats-Ministerien
  des  Aeußern,  des  Innern  und
der  Finanzen,  in  Beziehung  auf  alle  diejenigen
  Theile  der  Staats  Verwaltung  und
inneren  öffentlichen  Angelegenheiten,  welche
zu  dem  Geschäfts  Kreise  der  genannten  Ministerien
  gehören,  und  nicht  besonderen  Central
  Stellen  und  deren  Unterbehörden  übertragen

  sind.
G.  2.

Im  Allgemeinen  treten  die  Kamern  des
Innern  in  die  Befugniße  und  Obliegenheiten
  der  bisherigen  General  Kreis  Kommissariate;
  und  die  Kamern  der  Finanzen  in
zene  der  bisherigen  Kreis  Finanz  Direktionen.

A.  Wirkungskreis  der  Kamer
des  Innern.
*

In  die  Geschäfts  Sphäre  der  Kamern
des  Junern  insbesondere  fallen  die  staatsrechtlichen
  und  militärischen  Angelegenheiten,
  so  weit  leztere  den  Civil  Behörden  zuständig
  sind;  die  Angelegenheiten  der
Religion  und  des  Kultus;  jene  der  öffentlichen
  Erziehung;  der  Bildung;  des  Unterrichts
  und  der  öffentlichen  Sitten;  das  Medicinalwesen;
  die  gesamte  Landes  Polizei;

—  —

244

das  Kommunal-  und  Stiftungswesen;  und
die  allgemeine  Statistik,  mit  der  in  alle
diese  Zweige  einschlagenden  Dienstllebersicht
  und  Dienst  Ordnung,  nebst  der  Gerichre
  Polizei.

Die  einzelnen  Gegenstende  diesee  hier  bezeichneten
  Wirkungskreises  sind  ducch  die
nachstehenden  Titel  1—  IX.  bestimme.

Titel  I.
Staatsrechtliche  Angelegenheiten.


S.  4.

Aufsicht  auf  die  Landes  Grenzen,  und
Bewahrung  der  landesherrlichen  Gerechtsame
  gegen  benachbarte  Staaten.  Behandlung
  der  Nachsteuersachen  mit  Beobachtung
  der  bestehenden  Verträge,  in  Verbindung
  mit  den  Ein=  und  Auswanderungen,
und  Vermögens  Ein=  und  Ausführungen.
Die  Ensscheidung  streitiger  Nachsteuer  Verhältnisse.



S.  5.

Bewahrung  und  Handhabung  der  Landes
  Verfaßung  im  Allgemeinen,  und  insbesondere
  die  nächste  Aufsicht  auf  die  Geschäfte
  des  Landraths,  sofern  hierl#ber  nicht
auf  andere  Weise  besonders  verfügt  werd.
Bewahrung  der  Gerechtsame  des  Sonverains
  rücksichtlich  der  Verhältniße  der  im
Kreise  ansäßigen  Fürsten,  Grafen,  Ritter,
und  der  Ausübung  der  gutsberrlichen  Gerichtsbarkeit
  in  den  geeiimeten  Füllen  benehmlich
  mit  den  Appellationsgerichten.
        <pb n="123" />
        245

Titel  II.
Militäárische  Angelegenheiten.
G.  6.

Die  Militär  Konskription,  und  die  Entscheidung
  desfallsiger  Reklamationen.  Besorgung
  der  Marsch-  Vorspanns=  und
heiten;  die  Einleitung
  zur  Vertheilung  und  Auzgleichung
der  Kriegslasten,  benehmlich  mit  der  Kamer
  der  Finanzen;  die  Entscheidung  der
Beschwerden  über  die  Repartition  der  Lasten
  und  der  Eneschädigungs  Foderungen.

#l
Einquartier  ungs=-

  Z.7.

PolizeilicheOberAufsichtaufdiebeurlaubten
  Soldaten  nach  den  bisher  bestehenden
  allerhoͤchsten  Verordnungen  —  und  deren
Einberufung  auf  Verlangen  der  Militaͤrbe—
hörden.  Verfügungen  zur  Abhaltung  inländischer,
  und  Aufsicht  gegen  fremde  Deserteurs.
  Aussicht  gegen  das  Auswandern
und  Uebertreten  der  Unterthanen  in  auswärtige
  Kriegodienste.

S.  8.

Sorge  für  die  Vollziehung  der  über  das
Salpeterwesen  und  die  Puloer  Fabrikation
bestehenden  Verordnungen;  Entscheidungen
über  Salpeter  Defraudationen;  Beförderung
der  künstlichen  Salperer  Erzeugung;  Entscheidung
  der  Streitigkeiten  der  Gemeinden
und  Bezirke  in  Ansehung  der  Anlagen  von
Salpeter  Pflanzungen.

240

à  r  9.
Leitung  der  Landwehr  im  Kreise,  benehmlich
  mit  den  besonders  aufgestellten  Kreis-Kommando's.


Titel  III.
Religion  und  Kuletus.
.  10.

Aufrechthaltung  der  Religions  Edikte  und
der  Verordnungen  über  die  öffentlichen  und
bürgerlichen  Verháltnisse  der  religiösen  Gemeinden
  und  Körperschaften.  Handhabung
der  gesezlichen  Grenzen  zwischen  weltlicher
und  geistlicher  Gewalt;  Bewahrung  und
Vertretung  der  landesherrlichen  Rechte  und
Interessen  in  Bezug  auf  die  Kicchen  aller
Konfessionen,  und  deren  Anstalten  und  Güter.
  Aufsscht  auf  die  Beobachtung  der  Verordnungen
  über  die  geistliche  Gerichtsbarkeit
  und  der  Amortisations  Geseze.

g.  11.

Sorge  fuͤr  die  Reinheit  und  den  ungestoͤrten
  Gang  des  Kultus;  und  uͤberhaupt
Handhabung  der  gesamten  Religions=  und
Kirchen  Polizei  in  allen  Beziehungen,  und
besonders  in  Rücksicht  auf  alle  dußeren
Handlungen  der  Kirchen  Gemeinden  und
ihrer  Angehörigen.

V.  12.

Anordnung  und  Leitung  der  Prüfungs=Konkurse
  zur  Erlangung  geistlicher  Stellen;
  Besezung  der  nicht  stabilen  geistlichen,
und  der  subalternen  weltlichen  Kirchendienste.
  Einsezung  der  Kirchendiener  in
        <pb n="124" />
        247

die  Temporalien.  Die  vorschriftmaͤßigen
Einleitungen  zur  Wiederbesezung  erledigter
Pfruͤnden.  Regulirung  des  Nachfizes  und
der  Interkalarfruͤchte,  nach  den  bestehenden
  Bestimmungen.  Unterstüzung  bedürftiger
  Geistlicher.

.  13.

Ausübung  der  durch  das  Edikt  vom  17.
März  1900,  und  die  Instruktion  vom  8.
September  des  nämlichen  Jahrs,  den  Mittelstellen
  übertragenen  Episkopal-Funktionen
  in  reinkirchlichen  Angelegenheiten  der
protestantischen  Glaubens  Genossen,  mit
Beschränkung  auf  diejenigen  obersten  Kreis-Verwaltungs
  Behörden,  welche  als  General-Dekanate
  konstituirt  werden,  und  mit  Rücksicht
  auf  die  durch  die  nachgefolgten  Verordnungen
  vom  2.  Oktober  1811,  und  6.
August  1815  desfalls  eingeräumten  Kompetenz
  Erweiterungen.

Titel  lIV.
Erziehung,  Bildung,  Uneeericht
und  öffentliche  Sitten.

F.  14.

Sorge  für  die  Beförderung  des  gesamten
Schul=  und  Erziehungs  Wesens,  und  der
öffentlichen  Anstalten  für  die  Bildung  in
Künsten  und  Wissenschaften.  Aufrechthaltung
  der  hierüber  bestehenden  Verordnungen
  und  Vorschristen;  Aufsicht  auf  die
Vollziehung  der  Unterrichts  Normative  und
kehr  Ordnung;  auf  alle  Volks-,  Bürger-,

248

und  Feiertags-,  Arbeits-  und  Industrie-Schulen;
  Leitung  der  im  Kreise  gelegenen
Schullehrer  Seminarien,  oͤffentlichen  Erziehungs
  Haͤusern,  Studien  Schulen,  Gymnasien,
  Lyceen,  und  Bibliotheken;  mit  Ausnahme
  der  hoͤheren  Anstalten  dieser  Art
in  der  Haupt=  und  Residenzstadt.

V.  15.

Bewahrung  der  den  Zwecken  des  Unterrichts
  und  der  Erziehung  gewidmeten
Fonds;  Verwendung  der  angewiesenen
Dotations  Raten;  Ausmittlung  örtlicher
Hilfsquellen;  Einführung  und  Regulirung
des  Schulgeldes;  Aufrechthaltung  des  gesezlichen
  Anspruches  auf  die  OQuarta  Scho-Erhaltung
  und  Erganzung  der
zum  Unterrichte  dienenden  Requisiten  und
Vervollkommung  der  Attribute;  Ausmittlung
  und  Unterhaltung  zweckmäßiger  Gebaude.


larum;

g.  16.

Unterdrückung  der  Winkelschulen,  Beförderung
  des  ordentlichen  Schulbesuches.
Errichtung  neuer,  Aufhebung  oder  Zusammenschmelzung
  bestehender  Volksschulen;
Bildung  und  Berichtigung  der  Schulsprengel;
  Erhaltung  und  Vermehrung  der  Studien
  Vorbereitungs  Schulen  auf  dem  Lande.
Herstellung  genauer  Schulbeschreibungen.

S.  17.
Berechtigung  beschigter  Subsekte  zur
Ertheilung  von  PrivatUnterricht,  und  zur
        <pb n="125" />
        249

Unternehmung  von  PrivatErziehungs-  und
Unterrichts  Anstalten,  unter  allgemeiner  Aufsicht.
  Pruͤfung  aller  Individuen,  die  sich
dem  Lehramte  für  die  Volksschulen  oder
den  niederen  und  höheren  Studienschulen
und  Austalten,  widmen  wollen.  Aufnahme
  der  sähilgen  Kompetenten  in  die  Schullehrer
  Seminarien,  Emlaßung  daraus,  und
Handhabung  der  inneren  Ordnung.

6.  13.

Anstellung  aller  Lehrer  an  den  Volksund
  Bürger  Schulen;  an  den  Feiertags:,
Arbeits=  und  Industrie  Schulen,  so  wie
an  den  Stuudien  Vorbereitungs  Schulen,
dann  der  subalternen  Diener  an  den  Seudien
  Anstalten.  Versezung,  Quieszirung,
Enrlaßung  dieses  Personals;  Unterstüzung
und  Belohnung  desselben;  Sorge  für  dessen
  bedürftige  Hinterlassenen.  Bestätigung
der  präsentirten  Lehrer,  und  Wahrung  der
landesherrlichen  Rechte  in  Bezug  auf  solche
  Präsentationen.  Anordnung  augenblicklicher
  provisorischer  Vorsorge  bei  erledigten
  höheren  Stellen  im  Schul=  und
Studien  Wesen.

G.  10.

Aufsicht  auf  das  Betragen  und  den
Fleiß  des  gesamten  Lehr;  und  Erziehunzs-Personals;
  Aufsicht  auf  die  Schul  Konferenzen;
  Pisstation  der  Unterrichts:  und
Erziehungs  Anstalten;  Handhabung  der  Disciplin
  gegen  Schulen  und  Srudierende,

250

Dispensation  derselben  von  einzelnen  Lehr-Gegenstaͤnden;

  Zulassung  zum  Besuche  der
Studien  Anstalten  in  der  Absicht,  sich  nur
gewissen  bestimmten  Faͤchern  zu  widmen;
Bestimmung  der  oͤffentlichen  Preise;  Zuerkennung

  der  Local=  und  Familien  Stipendien.



G.  20.

Entscheidung  der  Streieigkeiten  zwie
schen  Schullehrern  und  Pfarrern  oder  Gemeinden
  in  Bezug  auf  die  Verhältnisse
der  Schule  und  die  SchulOrdnung;  Entscheidung
  der  Anstände  über  Schulgebäude
und  Baulast,  über  Schul  Gründe;  über  die
wechselseitigen  Schulsprengel,  und  über  vererdnungsmässige
  oder  hergebrachte  Reich'-nisse.


G.  21.

Handhabung  des  Edikts  uͤber  die  Preßfreiheit;
  Aufsicht  auf  die  Tagblaͤtter  und
Zeitschriften,  auf  die  Kalender  und  Volksschriften;
  Leitung  und  Redaction  der  Kreis-Intelligenzblätter;
  Aufsicht  auf  Leihbibllotheken
  und  Lese  Instirure,  und  Bewilligung
zu  deren  Errichtung;  Aufsicht  auf  den
Buchhandel,  und  die  Buchdruckereien;
Aufsicht  auf  Thearer,  Schauspiele  und  andere
  öffentliche  Vorstellungen;  auf  Volksseste
  und  öffentliche  Belustigungen.

Sorge,  daß  öffentlicher  Unstttlichkeit  gesteuert
  werde.

½)
        <pb n="126" />
        251

Titel  V.
Medicinal  Wesen.

§.  2#.
Aufrechthaltung  und  Beförderung  der
Sanitäts  Anstalten  im  Allgemeinen  und  Vollzichung
  der  Verordnungen  hierüber.  Sammlung
  und  Zusammenstellung  wissenswürdiger
Notizen  zur  Begründung  einer  medicinischen
  Seatistik  und  Topographie.

G.  23.

Verkehrungen  gegen  ansteckende  Krankheiten
  und  Seuchen,  und  deren  Verbreitung.
  Leitung  aller  Geschäfte  der  SchutzpockenImpfung.
  Anschaffung  und  Unterhaltung
  der  Apparate  zur  Rettung  von
Scheinrodten;  Anordnung  und  Handhabung
  der  Leichenbeschau.  Aufsicht  auf  die
Begräbniß  Orte,  deren  zweckmäßige  Aulegung
  und  nothwendige  Versehung,

24.

Aussicht  und  Leitung  der  öffentlichen
Kranken  Anstalten,  Spitäler,  Siechen:  Irren=
  Gebähr=  und  Findel.Hduser;  ferner  der
im  Kreise  gelegenen  Hebammen=  und  besonderen
  ärztlichen  Schulen;  Aufnahme  in  dieselben
  und  Entlassung  daraus;  Anordnung
und  Leltung  der  desfallsigen  Prüfungen;
Handhabung  der  SchulDiseiplin.

82##
Aufsicht  auf  das  Gesammte  für  das  Me-252



dicinalWesen  angestellte  Personal,  namentlich
  die  Stadt-  und  Landgerichts  Aerzte,  und
auf  die  genaue  Einhaltung  ihrer  Instruktionen.
  Entscheidung  allenfallsiger  Dienst  Konflikte
  derselben  mit  anderen  Beamten.  Aufstellung
  geprüster  Hebammen  und  Nebenarzte
  auf  dem  Lande,  dann  befähigter  Thieraͤrzte
  und  bewährter  Huf=  und  Beschlagschmiede;
  Eintheilung  derselben  in  die  nach
Vorschrift  gebildeten  Bezirke;  Versebung,
Entlassung,  Bestrafung  oder  Unterstühung
und  Belohnung  dieser  Personen.  Subrepartition
  und  Verwendung  der  bewilligten
Antheile  an  den  jährlichen  Stipendien  sär  die
Nebenäárzte  auf  dem  Lande.

S.  2.

Unterdrückung  medicinischer  Pfuscherei,
Aufsicht  gegen  unberecheigten  Arznei:  und
Gift  Handel.  Zulassung  zur  ärztlichen  Praris.
  Zulassung  fremder  durch  den  Kreis  reisender
  Aerzte  und  Operateurs.  Regulirung
der  Bade  Gerechtigkeiten  und  Ehehaften.
Bewilligung  zur  Uebernahme  und  Verwesung
  bestehender  Apotheken.  Aussicht  auf
Medicinal:  und  Apotheker  Taren.  Superrevisson
  von  dergleichen  Rechnungen.  Anordnung
  zur  Visitation  der  Apotheken.

Titel  VI.
Allgemeine  andes  poltiei.
*
Erhaltung  der  öffentlichen  Ruhe  und  Sicherheir;
  Aufsicht  auf  geheime  Verbindum
        <pb n="127" />
        253

gen,  Vorkehrungen  zur  Handhabung  der
Ordnung  bei  großen  Versammlungen.  Vollziehung
  der  Verordnungen  über  das  Paßwesen
  und  über  Landstreicher,  Gesindel  und
Bertler.  Anordnung  der  nöthigen  Maßregeln
  gegen  Diebs=  und  Näuber  Banden.
Vorsorge  gegen  ausbrechende  Tumulte,  und
schnelle  Unterdrückung  derselben.  Leitung
der  zur  Landes  Sicherheit  in  den  Kreisen  vertheilten
  Gendarmerie  in  allen  polizeilichen
Dienstverrichtungen  benehmlich  mit  den  begions
  Kommando's.  Veranlassung  auf##-ordentlichen
  bewaffneten  Beistandes  durch
die  Landwehr  und  im  Falle  des  Bedarfs
durch  das  binien  Militär.

C.  28.

Aussicht  auf  die  Polizei  Gefängnisse;  auf
die  Beschäftigungs=  und  Zwange#  Arbeits-Anstalten,
  Leitung  der  hierauf  sich  beziehenden
  Angelegenheiten,  so  wie  der  bisher
von  der  centralisirten  Administration  geführten
  Geschäfte  rücksichtlich  der  Zucht=  und
Straf  Arbeits  Häuser,  vorbehaltlich  der  Mitaufsicht
  der  Justiz  Behörden,  und  vorbehaltlich
  der  Mitwirkung  der  Kamern  der
Finanzen  in  Ansehung  der  Regie.

S.  20.

Vorsorge  gegen  öffentliche  Unglücksfälle;
für  Abwendung  der  Wasser=  und  Feuer-Scháäden.
  Verbreitung  der  BlizAbleiter;
Handhabung  der  Feuer  Polizei;  Anschaffung
und  Unterhaltung  der  Lösch=  und  Rettungs—

254

Geraͤthe;  Einrichtung  zweckmaͤßiger  Loͤsch-Anstalten
  undLoͤsch  Ordnungen.  Befoͤrderung
der  Brand  Assekuranz,  und  Leitung  der  desfallsigen
  Detail  Geschäfte  im  Kreise.  Bewilligung
  von  Kollekten  innerhalb  des  Kreises
  für  verungluckte  Gemeinden  und  Be
zirke,  mit  Ausnahme  von  Brand  Kollekten,

G.  30.

Aufrechthaltung  der  BauOrdnungen.
Entscheidung  uͤber  nothwendige  Demolitionen
  und  Sperrungen,  und  uͤber  polizeiliche
Baustreitigkeiten.  Sorge  fuͤr  Herstellung
angemessener  Bauplaͤne,  und  Genehmigung
derselben  mit  Ausnahme  jener  für  die  Hauptund
  Restdenz  Stadt.  Dispensationen  von
einzelnen  Bai  Vorschriften  auf  dem  Lande.
Einführung  und  Unterhaltung  der  ächtlichen
  Strassen  Beleuchtungen  in  den  Städten
und  Märkten.

d

Sorge  für  das  Kredit=  und  Nahrungs-Wesen.
  Einrichtung  und  Beförderung  der
Armenflege.  Aufsicht  auf  die  Vollziehung
der  Verordnungen  über  das  Gesinde.  Herstellung
  und  Beförderung  von  Leih  Anstalten;
Bewilligung  zu  PrivatUnternehmungen  dieser
  Art;  Unterdrückung  von  Winkeldeih=Häusern.
  Aufsicht  gegen  verborene  Spiele
und  Lotterien.  Errichrung  und  Leuung
der  Viktualien=  Getraide=  und  Vieh  Märkte;
Handhabung  der  Mark'  Ordnungen.  Aufsicht
  auf  die  polizeiliche  Beschaffenheit  der

“)
        <pb n="128" />
        255

Nahrungs  Mittel.  Regulierung  und  Handhabung
  der  Fleisch-Mehl=  Brod=  und  Bier-Taren.
  Entfernung  aller  Bann=  und  Zwangs=Rechte,

  und  Beschüzung  des  freien  Verkehrs.
G.  32.

Aufsicht  auf  die  gesammte  Gewerbs,  und
Handwerks  Polizei.  Verleihung  aller  Gewerbs
  Gerechtigkeiten  ohne  Ausnahme,  und
mit  Einschluß  der  Konzessionen  zur  Anlegung
von  Mühlen,  Buchhandlungen  und  Buchdruckereien,
  in  der  für  diesen  Geschäftszwelg
vorgeschriebenen  Verfahrungsweise.  —  Erckenneniß
  über  den  Verkauf  der  Gewerbs  Gerechtigkelten,
  über  deren  Cession,  Verpachtung,
Transferirung,  Vererbung,  über  die  Erneuerung
  dde  liegender  Gewerbe,  und  über  Gewerbs
  Streitigkeiten  —  Bestimmung  und
Purifzirung  der  für  einige  Gewerbe  bestehenden
  Distrikte.  Herstellung  genauer  Gewerbs
  Kataster.  Abstellung  von  Handwerks-Mißbräuchen.
  Vollziehung  der  Verordnungen
  über  das  Wandern  der  Gesellen;  Disvensationen
  hievon  in  einzelnen  dazu  geeigneten
  Fällen.  Beförderung  der  Fabriken
und  Manufakturen.

K.  33.

Beförderung  des  Ackerbaues  und  der  Vieh-Jjucht.
  Aufrechthaltung  der  Kultur  Geseze;
Entscheidung  der  Kuleur  Streitigkeiten;  Erkenntniß
  über  die  Verkheilung  der  Gemeinde-Gründe,
  und  der  Gemeinde  Waldungen.  —
Handhabung  der  Ferstpolizei  in  allen

 

255

Drivat=  Kommnnal=  und  Stiftungs  Waldungen.


S.  34.

Beförderung  des  Handels.  Ausfsicht  auf
Münze,  Maß  und  Gewiche  und  auf  alle
Gefährden  im  Handel  und  Wandel.  Bewilligung
  zur  Errichtung  von  Jahrmärkten.
Aufsicht  auf  dieselben  und  die  Handels-Messen,
  auf  die  Landkrämer,  und  besonders
die  herumziehenden  Mäckler.  —  Herstellung
und  Unterhaltung  einer  Handels  Matrikel.
Leitunz  des  Wasser=  Brücken=  und  Straßen=Baues
  der  Kommunen.  —  Sorge  für  die
Anlegung  und  Unterhaltung  zweckmißiger
Vicinal=  und  Kommunikations  Wege.  Entscheidung
  der  Streitigkeiten  über  die  diesfallsigen
  Konkurrenz  Verbindlichkeiten.  Aufsicht
auf  öffentliche  Gasthefe  und  Niederlagen.  —
Vollziehung'der  Verordnungen  über  das  Postund
  bandfracht  Wesen.  Entscheidung  der  Post-Reklamationen.
  Handhabung  der  Flöß=  und
Schiffahrts  Ordnungen  —  Entscheidung  der
Streitigkeiren  über  die  Benützung  öffentlicher
  Gewässer,  und  Wahrung  der  dabei  betheiligten
  landesherrlichen  Rechte  und  Regalien.


S.  35.

Bewilligung  und  Beförderung  neuer  Ansiedelungen
  und  Anfäßigmachungen  unter
Voraussebung  der  erfoderlichen  Bedingungen.
  —  Vollziehung  der  Verordnungen  über
die  Erlelchterung  der  Heurathen  auf  dem  Lan“,
        <pb n="129" />
        257

de,  und  die  Verehelichung  in  auswaͤrtigen
Staaten.  Ratihabition  auswaͤrts  geschlossener
  Ehen  bei  vorliegenden  besondern  Motiven.
  Entscheidung  der  Beschwerden  und
Srreitigkeiten  über  Gegenstände  dieser  Arc,
über  das  polizeiliche  Domicil,  und  die  Alimentation
  unstäter,  herrnloser  und  unbekannter
  Menschen.

V.  36.
Vollziehung  der  Polizei  Strafgeseze,  und
Entscheidung  der  Polizei  Straf=  und  Konfiscations
  Fälle.

Titrel  VlII.
Kommunal=  und  Stiftungs  Angelegenheiten.


S.  37.

Handhabung  der  Gemeinde  Ordnungen;
Oberaussicht  auf  Markt=  Dorf=  und  Feld  Dolizei,
  und  auf  die  sämtlichen  Kommunal  Anstalten.
  Erkenmniß  über  streitige  Gemeinde
  Rechte;  Regulirung  der  wechselseitigen
Verhäleniße  der  Gemeinden  und  ihrer  Sprengel.
  Bestätigung  der  Kommunal  Beamten
und  ihrer  Wahlen.  Berechtigung  der  Gemeinden
  zur  Führung  von  Prozessen.

S.  38.

Aufstcht  auf  alle  allgemeinen  und  besondern
Wohlehérigkeits  Anstalten  im  Kreise;  die  obere
beitung  derselben;  Vorsorge  für  ihre  Erhaltung
  und  Verbesserung,  und  Aufsiche  gegen

2533

die  Vernachläßigung  der  Zwecke  und  schädleche
  Mißbräuche.

K.  3.

Kuratel  über  das  Vermögen  der  Stiftungen
  und  Kommunen.  Befolgung  und  Handhabung
  der  Gesetze  der  Verwaltung;  die
Vollziehung  der  Verordnung  vom  6.  März
d.  J.  und  die  Ausübung  aller  Verwaltungs=Befugniße,
  die  durch  dieselbe  dem  Ministerium
  nicht  ausdrücklich  vorbehalten  sind,  namentlich
  diejenigen,  welche  in  den  nachstehenden
  .  bezeichnet  werden.

.  40.

Sorge  für  die  Erhaltung  und  Vermehrung
  des  Vermögens;  für  ununterbrochene
Flüßigkeit  und  erleichterte  Perzeption,  dann
successive  Erhöhung  und  stiftungsgemäße
Verwendung  der  Jahrs  Rente,  und  für  eine
zuläßige  Verminderung  der  Lasten.  Oberaufsicht
  auf  die  Bewirthschaftung  des  Vermögens
  durch  die  untergeordneten  Verwaltungen
  der  Municipal=  und  Rural  Gemeinden;
  und  demzufolrge  Würdigung  und  Bescheidung
  der  Angelegenheiten  in  Bezug  auf
die  Veräußerung  von  ArtivObligarionen,
Realitäten,  nuhbaren  Rechten  und  Gewerbeu;
  auf  die  Abschreibung  von  Vermögenstheilen
  wegen  erlittenen  Verlustes,  und  auf
die  Aufnahme  von  Passiv  Kapitalien.

S.  41.
Kognition  u#od  Bestätigung  neuer  Jund#
(17)
        <pb n="130" />
        259
rungs  Zuflüsse  für  bestehende  Stiftungen  und
Gemeinden;  Kognition  und  gurachtlicher  Autrag
  über  Dotationen  zu  Errichtung  neuer
Sciftungen.

K.  42.

Sorge  für  die  ständige  Sönderung  des
Vermögens  verschiedener  Religions  Theile
und  Zwecke.  Aufsicht  gegen  Vermischungen
des  Stiftungs  Vermögens  mit  dem  separirt
verwalteten  Kommunal  Vermögen,  Eröffnung
und  Gewährung  wechselseitiger  unverzinslicher
  Verschüsse  der  Stiftunge  Kassen  zur  Bestreirung
  vorübergehender  ausserordentlicher
Ausgaben.

C.  43.

Regulirung  der  Personal=  und  Real  Auszgaben
  der  Stiftungs=  und  Kommunalassen,
soferne  diese  Ausgaben  nicht  schon  durch  bestätigte
  SeiftungsUrkunden  oder  frühere
Anweisungen  festgesetzt  sind,  oder  in  die  Kompetenz
  der  untergeordneren  Verwaltungen
verwiesen  werden.  Reduction  der  fundationemäßigen
  Ausgaben,  wenn  die  Jahres-Rente
  wegen  unwiederbringlichen  Verlustes
erweislich  nicht  zureicht.

S.  44.

Oberaussicht  über  die  Gebäude  der  Stiftungen
  und  Kommunen;  Sorge  für  deren
Erhaltung  im  ordentlichen  Zustande;  ihre
Einverleibung  in  die  Brand  Versicherungs-Anstalt;
  Mehrung  oder  Minderung  des  As-260



sekuranz  Kapitals;  Würdigung  und  Bescheidung
  der  Plane  und  Kosten  Voranschläge  bel
unvermeidlichen  Neubauren.  Handhabung
der  Verordnungen  über  die  Konkurrenzen  zu
den  Bauten  der  Stiftungen  und  Kommunen.

.  45.

Oberaufsicht  auf  das  Vermögen  der  Pfarreien
  und  Benefsicien;  insbesondere  auf  die
Erhaltung  und  Versicherung  der  Pfarr  Gebäude;
  Unterstüzung  der  Pfarrer  aus  Seiftungs
  Mitteln  zur  Führung  der  Bauten;
Ueberweisung  pfarrlicher  Baulasten  ad  onus
successorum,  und  Regulirung  der  Aussitfeisten.


S.  46.

Neviston  und  Regulirung  der  auf  dem
Stiftunge=  und  Kommnnal  Vermögen  ruhenden
  Schulden.  Subsidiarische  Ergenzung
dieses  Vermögens  zum  Zwecke  der  Schulden
  Tigung,  oder  zur  Befriedigung  unabweislicher
  Gemeinde  Bedürfniße  durch  indirekte
Abgaben  oder  Steuer  Beischläge;  Würdigung
  und  Genehmigung  der  desfallsigen  Anträge
  der  Gemeinden,  und  der  vorgelegten
KonkurrenzEtats,  benehmlich  mit  der  Kamer
  der  Finanzen.

.*

Inspektion  der  Stiftungs=  und  Kommunal
  Kassen,  und  des  Verwaltunge  Zustandes
in  den  Städten  und  größern  Märkten,  gelegenheitlich
  anderer  Visitationen.  —  Sorge
        <pb n="131" />
        261

für  eine  zeitige  Personal  Bestellung  der  Verwaltung
  im  Falle  der  Erledigung,  und  für
eine  regelmäßige  Exrtradition  des  Vermögens;
Sorge  für  die  zeitige  Verfolgung  der  Regreß
  Ansprüche  an  Verwalter,  durch  deren
Schuld  ein  Vermögens  Theil  zu  Verlust  gegangen
  ist,  und  Sorge  für  eine  ordenrliche
Vertretung  der  Stiftungen  und  Kommunen
in  ihren  Rechts  Angelegenheiten.

S.  48.

Oberaufsicht  auf  das  Rechnungs  Wesen
der  Stiftungen  in  den  Hand  Gemeinden  durch
eine  in  gemessenen  Zwischenrdumen  vorzunehmende
  summarische  Einsicht  und  Würdigung
der  von  den  Land=  Herrschafts=  und  Orcs  Gerichten
  revidicten  und  beschiedenen  ordentlichen
  Jahres  Rechnungen  der  Orts  Verwaltungen.
  Unmittelbare  Revision  und  Bescheidung
  der  Rechnungen  über  das  Steftungs=
  und  Kommunal  Vermögen  der  Städte
nrund  Märkre,  in  welchen  ein  Magistrat  zur
Verwaltung  aufgestellt  seyn  wird.

Titel  VIII.
Statistik  und  DienstUebersiche.

S.  40.

Sammlung  aller  Materialien  zur  Herstellung
  einer  Statistik  des  Kreises;  Ben#zung
der  diesfallsigen  Angaben  der  Pfarrer  und
Geriches  Aerzte;  insbesondere  Sammlung
der  Gebures-,  Trauungs=  und  Todtenkisten;

262

jaͤhrliche  Berichtigung  der  Bevoͤlkerungs  Verzeichniße.


CG.  50.

Zusammenstellung  und  Wuͤrdigung  derjenigen
  periodischen  Anzeigen  und  Uebersichken,
  welche  über  die  wichrigeren  Verwaltungs
  Zweige  und  die  Geschäftsführung  der
untergeordneten  Behörden,  und  über  den
Zustand  der  denselben  anvertrauten  Anstalten
  bereits  vorgeschrieben  sind,  oder  noch
werden  vorgeschrieben  werden;  Vorlegung
der  hieraus  hervorgehenden  Resultate,  und
ausserdem  augenblickliche  Anzeige  ausserordentlicher
  Vorfälle.

S.  ör

Erstattung  des  Jahrs  Beriches  über  alle
Theile  der  Verwaltung,  worin  auch  start
der  bisherigen  gesönderten  Rechenschafts  Berichte
  über  die  Administration  der  Stiftungen
  und  Kommunen,  die  Darstellung  des
Zustandes  dieser  Administration  mit  aufgenommen
  wird.

Titel  IX.

DiensiOrdnung  und  Gerichtschelizet.


g.  52.

Anorduung  und  Leitung  der  Honkurs  Pr###
sfungen  für  die  zum  Dienste  der  Polizel  und
inneren  Verwaltung  adspirirenden  Kandidaten,
  und  zwar,  was  die  Rechte  Kandidaten
        <pb n="132" />
        263

betrifft,  benehmlich  mit  den  Appellationsgerichten.


S.  53.

Provisorische  Ernennung  aller  Pelizeiund
  Landgerichts  Diener,  untergeordneten
Aufseher  und  Verwalter  in  öffentlichen  —
unter  der  Leitung  der  obersten  Kreis  Stellen
stehenden  Anstalten;  der  PolizeiOffzianten,
und  anderer  subalterner  Diener  gleicher
Klasse,  wobei  sich  versehen  wird,  daß  dieselbe
  bei  diesen  Anstellungen  auf  tüchtige
Quiescenten  vor  allen  den  pflichtmäßigen
Bedacht  nehmen  wird.  Am  Ende  eines
jeden  Quartals  ist  eine  genaue  tabellarische
Machweisung,  nach  den  hierüber  noch  zu  erlassenden
  Bestimmungen,  zur  Erhohlung  der
allerhöchsten  Bestärigung  einzusenden.  Ueber
die  Besezung  aller  übrigen  Stellen  im  Regierungs
  Fache  erstattet  sie  gutachtliche  Berichte.
  Bestätigung  der  gutsherrlichen  Beamten
  nach  den  gegebenen  Vorschriften.  Aufsicht
  auf  das  höhere  Amtschersonal,  dessen
Verpflichtung  und  Einweisung.  Vorsorge
für  die  provisorische  Verwesung  erledigter
Stellen.

K.  "4.

Handhabung  der  Dienst=  und  Geschäfes-Ordnung
  bei  allen  untergebenen  Aemtern
und  Behbrden,  —  Beilegung  der  Irrungen
und  Konflikte  zwischen  denselben.  Sorge
für  die  ordnungsmäßige  Uebergabe  und  Uebernahme
  der  Aemter.  Veranlaßung  von  Vie

26.4

sirationen  und  administrativen  GeneralUntersuchungen.
  Erkenntniß  in  allen  Disziplinar
  Sachen.  Verfügung  provisorischer
Suspenssonen  in  dringenden  Fällen.  Ueberweisung
  der  Untersuchungs  Akten  an  den  or:
demtlichen  Richter,  oder  gutachtlicher  Antrag
auf  Stellung  vor  Gericht,  mit  Rücksicht  auf
das  Straf  Gesezbuch,  und  benehmlich  mit
den  Appellationsgerichten,  wenn  die  Gebrechen
  gleichzeitig  in  die  Justiz-pflege  einschlagen,
  und  eine  Ausscheidung  der  Gegenstände
  in  der  Untersuchung  nicht  thunlich  ist.

*23

Abstellung  der  Unterthans  Beschwerden
gegen  Beamten,  Schreiber  und  Diener;  der
Klagen  gegen  Grund=  und  GerichtsHerren,
wenn  sie  nicht  streitige  Rechts  Verhältnisse
betreffen;  Abstellung  der  Sportel=  und  Tar-Erzesse,
  und  Entscheidung  in  streitigen  Tar-Gegenständen,
  gemeinschaftlich  mit  der  Kamer
  der  Finanzen.  Aufsichr  auf  die  öffentlichen
  Anwälte  in  allen  administrativen  Angelegenheiten
  und  Beziehungen;  Disziplin
gegen  dieselben  und  Aussicht  gegen  Winkel-Advokaten
  und  unberechtigte  Schriften  Verfertiger.


—*“

Ereheilung  der  Heurathseicenzen  für  alle
untergeordneten  Beamten  und  Diener,  welche
die  Rechte  der  Staatsdienstragmattk  genießen,
  bleiht  der  allerhschsten  Stelle  vorbehalten.
  Wegen  des  übrigen  ersonals,
        <pb n="133" />
        265

welches,  nach  der  Beschaffenheit  seiner
Dienste  an  sich,  oder  wegen  noch  nicht  erstreckter
  konstitutionsmaͤßiger  Dienstzeit  jener
  Rechte  nicht  theilhaltig  ist,  wird  noch
besondere  Verfuͤgung  erfolgen,  bis  wohin
uͤber  jeden  Fall  die  Entschließung  des  Ministeriums
  vorzubehalten  und  zu  erholen  ist.

Bloßen  Diurnisten  kann  von  der  Polizei-Behoͤrde
  die  Heurathsbewilligung  nur  bei
hinreichend  ausgezeichneten  Vermoͤgen,  und
nach  vorlaͤufiger  Zustimmung  der  Gemeinde
ihres  Domicils  ertheilt  werden.

Ertheilung  der  ReiseLicenzen  im  Inlande
auf  vierzehen  Tage,  und  zwar  bei  dem  landgerichtlichen
  Personale  benehmlich  mit  den  Appellationsgerichten.
  Gutachtlicher  Antrag
uͤber  Verehlichungsgesuche  wirklicher  stabiler
Staatsdiener,  und  uͤber  gebetene  Reiseki—
cenzen  oͤffentlicher  Diener  ins  Ausland  und
in  die  Haupt=  und  Residenzstadt.

v8.  Wirkungskreis  der  Kamer
der  Finanzen.

.  57.

In  die  Geschäfts  Sphäre  der  Kamer
der  Finanzen  gehbdren:  die  Leitung  der  Finanz
  Verwaltung  in  den  Kreisen  im  Allgemeinen;
  insbesondere  die  Aussicht  über  das
Scaats  Einkommen;  über  den  Staats  Aufwand;
  die  Direktion  der  Kassen;  das  Etatswesen;
  das  Rechnungswesen;  die  Aufsicht

266

uͤber  das  gesamte  Finanz  Dienstpersonale;
das  Amts  Borgschaftswesen;  fiskalische  Processe;
  die  Konkurrenzen  Steuerbeischláge,  und
die  Angelegenheiten  des  Landrathes,  gemeinschaftlich
  mit  der  Kamer  des  Innern;  jährliche
  Wirthschafts  Berichte.

In  Beziehung  auf  alle  diese  Gegenstände
  gelten  im  Allgemeinen  die  Bestimmungen
  des  organischen  Edikts  über  die  Anordnung
  der  Kreis  F#inan#  Direktionen  vom  3.
August  18o#8,  in  soferne  in  Folge  der  nachstehenden
  Verfügungen  keine  Modifikationen
eintreten.

Titel  I.

Finanzverwaltung  in  den  Kreisen
im  Allgemeinen.

.  88.

Die  Herstellung  des  Finanz  Inventars,
Konservation  und  Verbesserung  des  Finanz-Vermögens;
  Sorge  für  den  genauen  Vollzug
  der  Finanggeseze,  und  Verordnungen.

Titel  lII.

Verwaltung  des  Staats  Einkom,
mens  insbesondere.

S.  50.
Vorschriftmäßige  Behandlung  des  Steuerwesens;
  des  Tax,  und  Sportelwesens;  der
Lehen;  der  Laudemien;  der  grundherrlichenzinsherrlichen:
  zehentherrlichen  Renten;  der
Oekonomien,  Brauereien,  Fabriken  f.  a.

(17°)
        <pb n="134" />
        267

in  eigener  Regie;  Sorge  fuͤr  eine  genaue,
und  richtige  Erhebung  und  Verrechnung  der
hieraus  fließenden  Gefaͤlle.

S.  60.

Behandlung  und  Leitung  des  Forst-  und
Jagdwesens  nach  der  juͤngsten  Verordnung
vom  15.  September  1816.

.  ör.
Behandlung  und  Leitung  des  Aufschlagsund
  Siegelwesens,  nach  der  Verordnung
vom  4.  Juli  1815.

§.  63.

Aufsicht  und  Leitung  des  Landbau=  des
Wasser=  Bräücken  =  und  Straßenbaues,
nach  der  Verordnung  vom  4.  Juli  1815,
und  der  demnächst  erfolgenden  weitern  Bestimmungen.


g.  63.

Leitung  aller  oͤffentlichen  Verkaͤufe  der
zur  Veraͤußerung  schon  vorlaͤufig  bestimmten
entbehrlichen  Staatsrealitaͤten,  und  deren
Genehmigung  bis  zum  Betrage  von  soo  fl.
in  soferne  die  zum  Grunde  liegende  Schaͤ-zung,
  und  durch  die  Interessen  des  Kaufschillings,
  der  bisherige  Ertrag  überstiegen
wird.  Verkäufe  von  höherem  Betrage  werden
  zur  allerhöchsten  Genehmigung  eingesendet.


.  64.
Behandlung  der  Erb=  und  Zeitpächte,

 

268

deren  Genehmigung,  die  erstern  bis  zum
Betrage  von  Soo  fl.,  die  leztern  bis  zum
Betrage  von  looo  fl.,  unter  obiger  Beschränkung.


S.  65.

Behandlung  der  Ablösung  der  Frohnen
und  Grundgerechtigkeiten  nach  den  hierüber
erlassenen  oder  noch  zu  erlassenden  Verordnungen.


.  66.
Verordnungsmäßige  Behandlung
des  Nachlaßwesens,  der  Steuer=  und  Gilt-Moderationen,
  der  Ausstände  und  ruhen:
den  Gefälle.

Titel  III.

Aufsicht  über  den  Staatsaufwand
in  den  Kreisen.

.  ö7.

Sorge  für  die  richtige  Bezahlung  und
Verrechnung  aller  in  den  Kreisen  vorkommenden,
  und  aus  den  Finanz  Kassen  zu  bestreitenden,
  durch  besondere  allerhöchste  Reseripte
  angewiesenen,  oder  durch  die  Etatssaunktions
  Reskripte  in  bestimmten  Summen
bewilligten  Ausgaben  auf  Besoldungen,
Pensionen,  Bureau  Erigenzen,  bffentliche
Anstalten  der  Erziehung,  des  Kultus,  der
öffentlichen  Sicherheit,  der  Wohlthätigkeit,
der  Industrie,  der  Bauten  s.  a.  unter  strenger
  Beobachtung  der  Kasse  Instruk#tton  vom
2.  März  1814.
        <pb n="135" />
        269

ð.  68.
Anweisung  der  Diaͤten  und  Reisekosten
nach  den  bestehenden  Regulativen.

§.  69.
Bestimmung  und  Anweisung  der  Umzugskosten
  unter  strenger  Beobachtung  der
hierüber  bestehenden  gesezlichen  Normen.

G.  7e0.
Regulierung  und  Anweisung  der  Pensionen
  in  soferne  sich  selbe  ganz  entschieden:
a)  aufdie  Dienstes  Pragmatik  vom  1.  Jänner
  1805,  und  die  Nachtrags  Vererdnung
  vom  3.  Februar  1805,  oder
b))  auf  die  Verordnung  vom  12.  Juni
1804  über  die  Zulage  der  ständischen
Klostergeistlichen  wegen  zunehmenden
Alrers,  oder
D)  auf  die  Verordnung  vom  r.  September
  1807  über  Unterstüzungen  des
Strassenbau  Persenals,  oder
4)  auf  das  Regulativ  vom  18.  December
  18###  über  die  Penssonen  der  Städtund
  Märkt'schen  Individuen,
beziehen.

S.  77.

Ueber  diese  ad  OO.  68.  69  und  7o  bemerkten,
  aus  eigener  Kompetenz  zu  verfüägenden
  Anweisungen  bleibt  die  Superrevision
  des  obersten  Rechnun  shofes  vorbehalten.
  Auch  sind  die  Kamern  der  Fianzen

—

270

gehalten,  über  die  aus  eigener  Kompetenz
angewiesenen  Pensionen,  Umzugskosten  und
Diäten,  so  wie  über  die  O##.  03  und  64
bemerkten  Verhandlungen,  alle  Quartale
tabellarische  Nachweisungen  zur  Einsicht  und
Prüfung  an  die  allerhöchste  Secelle  einzusenden,
  in  welchen  alle  Umstände,  Normen,
und  gesezliche  Bestimmungen,  welche  die
Anweisung  oder  die  Verfügung  begründen,
genau  und  vollstándig  bemerkt  werden
müssen.

S.  72.

Pensionen  und  Unterstüzungen,  welche
sich  nicht  auf  die  genannten  Verordnungen
und  Regulative,  sondern  auf  die  Normal-Verordnung
  vom  14.  Juni  1803,  auf  den
Reichsdepurations  Hauptschluß  vom  Jahre
1803,  auf  die  verschiedenen  Lekal  Normative
  voriger  Regierungen,  auf  besondere  abgeschlossene
  Rezesse,  s.  a.  gründen,  werden
der  allerhöchsten  Entscheidung  und  Genehmigung
  vorbehalten;  jedoch  sind  die  Kamern
  der  Finanzen  ermächtiget,  nach  Umständen
  verhältnißmäßige  Vorschüsse  hierauf
anzuweisen.

C####

S.  73.

Anweisungen  von  Vorschüssen  bis  zu  dem
Betrage  von  rooo  fl.  in  allen  unvorgesehenen,
  in  den  Etatssanktions  Reskripten
nicht  bestimmt  bezeichneten  Fällen,
wo  Gefahr  auf  Verzug  haftec,  unter  der
Verbindlichkeit,  hierüber  sogleich  die  Au-C“)
        <pb n="136" />
        271

zeige  zu  erstatten,  und  in  einem  motivirten
Berichte  die  Genehmigung  nachtraͤglich  zu
erholen.

S.  74.

Disposition  über  die  für  Unterstüzungen
  einzelner  Individuen,  oder  für  andere
bestimmte  oder  unbestimmte  Zwecke  in  den
Etatssanktions  Reskripten  ausgesezten  Summen
  und  Reservefonds;  Vertheilung  der
Bureau  Erigenz  Ersparniß  Hälfte  auf  den
Grund  der  von  dem  obersten  Rechnungshofe
  richtig  gestellten  Bureau  Erxigenz  Rechnungen.


x
Sorge  und  Verantwortlichkeic,  daß  die
genehmigten  Etats  in  keinem  ihrer  Thelle
und  Rubriken  überschritten  werden,  mit
Ausnahme  derjenigen  Fälle,  wo  das  Uebertragen
  der  Ersparnisse  bei  einer  Rubrike  auf
die  andere  ausdrücklich  gestattet  ist.

Titel  IV.
Etatswesen.

.  76.

Sorge  über  die  rechtzeitige  und  vorschriftsmáßige
  Anfertigung  der  Special  Eta#s
der  Aemter  und  Kassen;  Prüfung  dieser
Etats  rücksichtlich  des  Formellen  und  der
Materialien;  Zusammenstellung  der  einzelnen
  Aemter  und  Kassen  Etats,  und  Anfertigung
  eines  Kreis  Hauptetats;  Einsendung

272

desselben  mit  einem  umständlichen  Erlduterungs
  Berichte  nach  der  diesfalls  gegebenen
Vorschrife.

S.  77.

Sorge  und  Wachsamkeit  über  die  Realisirung
  der  Etats;  Obsorge  für  die  richtige
und  rechtzeitige  Anfertigung  der  Monats-Erxtrakte,
  Konspekte  u.  s.  w.;  Besorgung
der  Ingrossation  zu  Konservirung  sder  Etats;
Kreis  Buchführung  bei  dem  Rechnungs  Kommissariate
  nach  einer  noch  zu  erlassenden  besendern
  Instruktion.

Titel  V.
Rechnungswesen.

S.  78.

Wachsamkeit  und  Sorge  über  die  rechtzeitige
  Anfertigung  und  Stellung  der  Rechnungen
  von  Seite  der  Aemter  und  Kassen;
Prüfung  und  Aufnahme  der  Aemter  und
Kasse  Rechnungen;  Jahres=  und  Rechenschaftsbericht
  über  die  ganze  Finan;  Verwaltung
  des  Kreises,  nach  allen  ihren  Branchen
  am  Schlusse  eines  jeden  Finanzjahres.

Titel  Vl..
Direktion  der  Kassen.

S.  7,0.

Sorge  für  die  rechtzeitige  Einlieferung
der  etatsz  und  rechnungsmaßigen  Ueberschüsse
  von  den  Aemtern  an  die  Kreiskassen;
  Etats=  und  vorschriftmäßige  Verwen-
        <pb n="137" />
        273

dung  der  bereits  eingeslossenen,  in  den
Kreiskassen  befindlichen  Geld  Vorräthe,  und
Bestimmungen  über  Verwendung  der  hierauf
  bereits  angewiesenen  Posten  (Nepartition):
  Obsorge  über  den  Vollzug  der  Repartition;
  pünktliche  Realisirung  und  Einlieferung
  der  Central  Staatskasse  Dotation,
und  der  Dotations  Nachträge;  pünktliche
Honorirung  der  von  der  Central  Staatskasse,
  auf  ihre  etatsmäßige  Dotation  ausgestellten
  Assignationen,  vorzüglich  für  das
Militär;  Aufsiche  und  Untersuchung  der
Kassen  in  Hinsiche  auf  den  Baarschafts-Bestand,
  und  die  ganze  Am's  Buchführung;
  Vierteljährig,  jedoch  zur  unbestimm:
ten  Zeit  vorzunehmender  Kassesturz  und
Einsendung  des  Sturzprotokolls;  Aufsicht
über  das  Kasse  Personale.  Q„

K.  80.

Aufsicht  und  Behandlung  des  Staatsschuldenwesens
  in  denjenigen  Kceisen,  wo
solches  nicht  zur  Staatsschuldentilgungs-Kommission
  für  die  dliern  Kreise  in  München
  gezogen  worden.

.  81.

Wegen  Prüfung  der  Adspiranten  bleibt
es  noch  bei  den  über  die  Konkurs  Prüfungen
  und  über  die  Aufnahme  von  Accessisten
  im  Finangfache  erlassenen,  oder  noch
zu  erlassenden  Verordnuagen.

—  —  —

274

.  82.

Provisorische  Ernennung  der  Boten,
Diener  u.  s.  w.  bei  den  allgemeinen  und
besonderen  Rentämtern,  und  andern  untergeordneten
  administrativen  Stellen,  wobei
nach  Vorschrift  des  G.  53.  des  Wirkungskreises
  der  Kamer  des  Innern  zu  verfahren,
  und  an  die  darin  gegebenen  Bestimmungen
  sich  genau  zu  halten  ist.

V.  83.

Ames  Etn=  und  Ausantwortungen  besorgt
  die  Kamer  der  Finanzen  bei  allen,
Aerarial  Gelder  perzipirenden  und  verrechnenden
  Beamten,  und  lege  die  Resultate
berichtlich  vor.  Eben  daher  konkurrirt  selbe
auch  bei  der  Amts  Ein=  und  Ausgantworkung
  an  die  Landrichter  und  Taratoren,  benehmlich
  mit  der  Kamer  des  Innern,  oder
der  Justiz  Behörden,  in  Hinsscht  auf  Depositen,
  Taren  und  Sporteln.  '

s.84.

VerfügungdergewöhnlichenAmM
undKasseVisitakion(nachdancstimmungenüberdenGcschäfksgangJ3.).Ue-

  liegt  es  in  der  Befugniß  und  in
der  Pflicht  der  FinanzKamern,  Visitationen
  dieser  Art  uͤberall,  und  zu  jeder  Zeit
eintreten  zu  lassen,  wenn  ein  gegruͤndeter
Verdacht  gegen  die  Amts-  und  Kassefuͤhrung
  eines  Beamten  selbe  motivirt.

(18)
        <pb n="138" />
        275

G.  85.

Untersuchung  der  Dienstgebrechen  der
untergeordneten  Finanz  Beamten  und  Diener,
  auf  hoͤhern  Auftrag,  oder  auch  ex
ossicio  im  Falle  eines  gegruͤndeten  Verdachts
  gefaͤhrdeter  Amts  Verwaltung  gegen
jene  Beamten  und  Diener;  berichtliche
Vorlage  der  Resultate  hieruͤber,  mit  ihrem
Gutachten  uͤber  Bestrafung  des  Untersuchten,
  und  die  Vorfrage:  ob  solcher  vor
Gericht  gestellt  werden  soll,  nach  den  Bestimmungen
  des  Strafgesezbuches.

In  dringenben  Faͤllen  ist  die  Kamer

der  Finanzen  befugt,  einen  solchen  Beamten
  vorldufig  sogleich  von  dessen  Amts-Verrichtungen
  zu  suspendiren,  und  für  die
provisorische  Verwaltung  des  Amtes  zu
sorgen.

Diseivlinar:  und  Ordnungs  Strafen  in
kleinern  Vergehen,  oder  bei  inkorrigiblen
Saumsal  untergeordneter  Beamten  und
Diener,  können  durch  die  Finanz  Kamer
ohne  Anfrage  verfügt  werden.

S.  P6.

Die  Ertheilung  der  HeurathsLicenzen
an  gesamtes  Finanz  Personal,  welches  die
Rechte  der  Dienst  Hragmatik  genießt,  bleibt
der  allerhöchsten  Stelle  vorbehalten.

Wegen  des  übrigen  Personals  treten  die
in  dem  HF.  5%  des  Wirkungskreises  der

 

276

Kamer  des  Innern  enthaltenen  Bestimmungen
  ein.

Titel  VIII.
Amtsbürgschafts  Wesen.

*i-r
Dieser  Gegenstand  unterliegt  einer  neuen
Revision,  und  wird  hierüber  seiner  Zeit  die
weitere  Entschließung  erfolgen.

Titel  HK.
Fiskalische  Prozesse.

DS.  88.

In  den  laufenden  fiskalischen  Angelegenheiten
  hat  der  FinanzFiskal,  welcher  als
wirklicher  Ratch  in  die  Kamer  der  Finanzen,
  mit  Siz  und  Scimme  eintritt,  bei  der
besagten  Kamer  vorzutragen.  —  Bei  Appellationen
  und  Vergleichen,  welche  die
Summe  von  Soo  fl.  überschreiten,  so  wie
auch  bei  neu  sich  ergebenden  Prozessen,  über
den  Hauptprozeß  plan  hat  die  Finanz  Kamer
  Bericht  an  das  Ministerium  zu  erstatten.


Titel  X.

Aburtheilung  der  Maut  und  Joll-Aufschlags=

  und  Stempeldefraudationen

  in  zweiter  Instanz.

.  30.

Diese  erlassen  die  einschlägigen  Regierungen
  des  Kreises  in  der  Art,  daß  ein  Rath
der  Finanz  Kamer  hierüber  in  der  Kamer
        <pb n="139" />
        277

des  Innern  vorträgt.  In  wichtigen  Fällen
soll  die  Berathung  in  gemeinschaftlicher  Sizung
  beider  Kamern  geschehen.  Es  wird
in  allen  diesen  Fällen  eine  förmliche  Erkenntniß
  mit  beigefügten  Entscheidungsgründen
gefaße,  und  in  Fällen,  wo  die  Gegenstands-Summe
  einen  weitern  Rekurs  zuläßt,
umständlich  schriftlicher  Vortrag  erstattet.

Titel  1Xl.
Steuerbeischläge  für  Kommunal=Angelegenheiten,
  Kriegs-Beit
träge  und  Landraths=  Angelegenheiten.


G.  do.

Das  gemeinschaftliche  Benehmen  der
Kamern  des  Innern  mit  den  Kamern
der  Finanzen  hierin  ist  bereits  oben  bei
den  Bestimmungen  über  den  Wirkungskreis
der  Kamer  des  Innern  angeordnet  worden.


C.  Besondere  auf  beide  Kamern
anwendbare  Bestimmungen  über
den  Umfang  und  die  Grenzen
der  Kompetenz.

.  or.
Die  obersten  Kreis  Verwaltungs  Stellen

 

278

sind  im  Allgemeinen  auf  die  Vollziehung
  der  Verordnungen  und  Geseze,  auf
Belehrung  der  Aemter  bei  offenbaren  Mißverstaͤndnißen
  und  schiefer  Anwendung  derselben,
  und  auf  rein  executive  Weisungen  beschraͤnkt.


Außer  ihren  Befugnissen  liegt  die  eigene
Erlaßung  gesezlicher  Normen  und  organischer
  Anordnungen;  die  Festsezung  und  der
Ausspruch  von  neuen  Verwaltungs  Grundsäzen;
  die  Vorschreibung  allgemeiner  Regles
ments  und  Dienstes  Instrustionen;  und  die
Dispensation  von  bestehenden  Gesezen  und
Verordnungen,  sofern  die  Befugniß  hiezu
ihnen  nicht  ausdrücklich  eingerdumt  ist.  Ueberhaupt
  sollen  sie  von  dem  Gesichtspunkte
ausgehen,  daß  ste  in  allen  denjenigen  Fällen,
  welche  des  Prinzips  oder  der  Folge.
wegen  von  allgemeiner  Wichtigkeit  sind,
die  allerhöchste  Entscheidung  zu  erholen
haben.  "

Z.92.

Alle  Uebergriffe  in  die  Sphaͤre  fremder
Geschaͤfte  sollen  sorgfältig  vermieden;  bet
gemischten  Gegenstünden  soll  mit  den  geeigneten
  Behörden  das  vorschriftmäßige  Benehmen
  gepflogen;  Irrungen  und  Kouflikte
sollen  nach  Möglichkeit  verhütet  und  beigelegt,
  oder  darüber,  wenn  eine  Vereinigung
der  Ansichten  nicht  zu  erzielen  ist.,  Bericht
erstattet  werden.
        <pb n="140" />
        229

g.  93.

In  solchen  Angelegenheiteu,  fuͤr  welche
den  bestehenden  Vorschriften  und  der  Geschaͤfts
  Ordnung  gemaͤß,  die  Unterbehoͤrden
als  erste  Instanzen  aufgestellt  sind,  sollen
die  obersten  Kreis  Verwaltungs  Stellen  den
Befugnissen  und  dem  Verfahren  derfelben
nicht  vorgreisen,  außer  zur  Abstellung  vorkommender
  Beschwerden  und  wahrgenommener
  Geschäftsverzögerungen.

-

Eigentliche  höhere  Gnaden  Sachen,  namentlich:
  Verleihungen  von  äußerlichen
Auszeichnungen;  von  außerordentlichen  Belohnungen
  und  Unterstüzungen  aus  landesherrlichen
  Kassen;  von  Patenten  und  Drivilegien
  zu  Gunsten  gemeinnüzlicher  Erfindungen
  und  Unternehmungen  u.  (.  w.
sind  der  allerhöchsten  Stelle  ausschließend
vorbehalten.

 

Geschäftsgang
bei  den

obersten  Verwaltungs  Stellen  in  den  acht  Kreisen
des  Reiches.

*

Die  oberste  Leitung  der  Geschäfte,  des
Ganges,  und  der  Formen  derselben,  steht

280

dem  General  Kommissär  und  Präsidenten  zu.
Nach  Umständen  wird  für  dermal  in  einigen
Kreisen  denselben  ein  Vice  Prdsident  beigegeben.


Sein  Seellvertreter  bei  Abwesenheit  oder
Krankheit  ist  der  Vicechrdsident,  wo  sich
einer  befindet,  und  nach  diesem  der  alteste
Direktor.  Der  Vice  Präsident  soll  vorzüglich
  derjenigen  Kamer  beiwohnen,  deren
Direktor  abwesend  oder  verhindert  ist.  Jeder
  Direktor  leitet  zunächst  die  Geschäfte
seiner  Kamer.

G.  2.

Der  General  Kommissär  eröffnet  den  Einlauf.
  —  Da  (wie  unten  C.  13.  verordnet
wird)  jedes  an  die  Regierung  des  Kreises
gestellte  Erhibit  zugleich  die  Kamer  bezeichnen
  muß,  an  welche  solches  gerichtet
ist,  so  stellt  der  General  Kommissär  die  geöffneten
  und  präsentirten  Erhibita  sogleich
den  Direktoren  der  beiden  Kamern  zu,
die  solche  in  das  für  jede  Kamer  besonders
  zu  führende  Einlaufs=  zugleich  Geschäfts
  Prorokoll  eintragen  lassen.  Schon
in  diesem  Einlaufs  Protokolle  wird  der  nach
der  bestehenden  Repartition  betrefsende  Reserent
  bemerkt,  sofort  hienach  jedes  Erhibit
mit  den  Vorakten  durch  die  Registrarur
diesem  Referenten  zugestellt.  Die  Repartition
  der  Geschäfte  wird  von  dem  General-=Kommissär
  gemeinschaftlich  mit  dem  Wice=Präsidenten
  und  jedem  Direktor  der  Ka-
        <pb n="141" />
        281

mer,  nach  Aemtern  und  GeneralGegenstaͤnden
  vorlaͤufig  im  Allgemeinen,  und  mit  jedem
  Jahre  neu  entworfen.  Abaͤnderungen
dieser  Repartition  unterm  Jahr,  oder  die
Bestellung  besonderer  Referenten  in  besonderen
  Fädllen  verfügt  der  General  Kommissär
und  Viceräsident  benehmlich  mit  den  Direktoren
  der  Kamern.

S.  3.

Zur  unmittelbaren  Beschdftigung  des
General  Kommissärs  werden  vorbehalten:  alle
Gegenstände,  welche  ihm  persönlich  durch
specielle  Rescripte  aufgetragen  werden.

Die  jährlichen  Visitations  Reisen  im  Kreise,
  in  so  ferne  ste  Gegenstände  oer  Kamer
  des  Innern  berreffen,  macht  der  General
  Kommissckr  nach  den  hierüber  bereits
bestehenden  Reglementar  Verfügungen,  oder
kann  sie  auch  nach  Umständen  dem  Vice=Präsidenten
  übertragen.  —  Die  Visstationen
  der  Rentämter  geschehen,  nach  den  hierin
  ebenfalls  bereits  verliegenden  besondern
Verordnungen,  durch  einen  Rechnungs  Kommissär,
  oder  nach  Umstinden  durch  einen
Ratrh  der  Kamer  der  Finanzen,  welchen
der  Direktor  der  Kamer  der  Finanzen
vorschlägt,  und  der  General  Kommissaär  be-Kätiget.


S.  4.
Ferner  gehört  es  zu  den  persönlichen  Obliegenheiten
  und  Befugnissen  des  General=282



Kommissärs:  in  Fällen  bedrohter  oder  gestörter
  öffentlicher  Sicherheit,  wo  Gefahr
auf  dem  Verzuge  hafter,  oder  der  Erfolg
der  Maßregeln  von  der  Bewahrung  des
Gehetmnisses  abhäángt,  sogleich  auf  seine
Verantwortlichkeit  entweder  allein,  und  für
ssch,  oder  mit  Zuziehung  des  Vice  Prästdenten,
  oder  der  Direktoren  und  nach  Belieben
  auch  der  ordentlichen  Referenten,  die
ersten  auf  die  Gesetze  gegründeten  Versügungen
  zu  erlassen,  damit  die  Gefahr
noch  zu  rechter  Zeit  abgewender,  oder  auf
der  Scelle  unterdrückt  und  die  Verdächtigen
  oder  Thäcer  außer  Stand  zu  schaden
gesezt  werden.

Das  nämliche  gilt  von  dem  Falle,  wenn
gegen  einen  Beamten  gegründete  Anzeigen
eines  Verbrechens  vorliegen,  und  bei  eintretendem
  Verzuge  die  Vernichtung  oder  Erschwerung
  der  Beweismittel  zu  besorgen
wäre;  oder  der  Beamte  sich  der  Flucht  verdächtig
  gemacht  hat,  oder  schon  auf  der  Flucht
begriffen  ist.

S.  v.A

Gemeinschaftlich  mit  dem  Vice  Präfsden--ken
  und  Direktor  der  Kamer  des  Innern
hat  der  General  Kommissär  zu  beforgen:  die
unmircelbare  Aufsicht  auf  die  richtige  Führung
  des  Paß  Wesens  und  der  deßfallsigen
„Register;  die  Leicung  der  statistischen  Sammlungen;
  die  Aufsicht  auf  die  Anlegung  und
Unterhaltung  der  Vormerkungs  Bücher  zur

(18“)
        <pb n="142" />
        283

Einzeichnung  der  im  Kreise  angestellten
Staats  Diener  bei  den  polizeilichen  und  untergerichtlichen
  Aemtern  und  bei  den  Behörden
  der  innern  Verwaltung;  der  Quieszenten
  von  derselben  Klasse;  und  der  zum
Scaats  Dienste  adspirirenden  Rechte  Kandidaten;
  dann  der  von  allerhöchster  Stelle
in  einzelnen  Fdllen  ausgesprochenen,  nicht
öffentlich  bekannt  gemachten  Regierungsund
  Verwaltungs  Grundscze;  —  serner:  die
Redaktion  der  viertelfährig  einzusendenden
Geschäfes  Tabellen,  die  der  General  Kommissär
  und  Präsident  mit  seinen  besonderen
Bemerkungen  begleiten  kann;  die  Redaktion
der  Jahres  Berichte,  wozu  die  Räthe,  die
in  ihren  Referaten  gesammelten  Erfahrungen
  und  Bemerkungen  mitzutheilen  haben,
die  sodann  miteingesendet  werden;  die  Redaktion
  der  jährlich  einzubefördernden  Listen
über  das  Betragen  und  die  Verwendung
des  Nathé=  und  subalternen  Personals  bei
der  Kamer  des  Innern.

In  allen  diesen  Gegensiänden,  in  so  ferne
  solche  auch  bei  der  Kamer  der  Finanzen
  vorkommen,  teitt  dieses  ndmliche  gemeinschaftliche
  Benehmen  auch  mi'  dem
Direktor  der  Kamer  der  Finanzen  ein.
Die  spezielle  Behandlung  des  Etats=  und
Kassa  Wesens  ist  einer  besondern  Kassa-Kemmission
  übertragen,  welche  unter  dem
Vorsitze  des  Präsidenten  mit  Beiziehung
des  Vice  PHräsidenten  aus  dem  Direktor  der

 

-*

Finanz  Kamer  und  jenem  Nathe  besteher,
welcher  daselbst  die  Komptabilität  respizirt.
Die  Auefertigungen  dieser  Kassa  Kommission
werden  von  den  sämtlichen  Mitgliedern
derselben  unterzeichnet.  Alle  Zahlungs  Anweisungen
  an  die  Kreis  Kassa  sind  von  derselben
  zu  erlassen.

C.  6.

Alle  Gegenstände,  welche  nicht  dem  General
  Kommissär  und  Präsidenten  allein  oder
gemeinschaftlich  mit  den  Direktoren  besonders
  übertragen  sind,  sollen  in  der  Regel
  kollegial,  und  zwar  in  fôörmlichen  Sizungen
  erlediget  werden.  Ausser  den  Sizungen
  sollen  nur  simple  Berichts  Absoderungen,
  Instrubtionen,  Ercitationen,  Signationen
  zur  Justifkkation  und  Registratur,
einfache  Sammlung  und  Zusammenstellung,
bei  welchen  nichts  zu  erinnern  ist,  einfache
Remiß  Berichte  und  solche  kleine  Gegenstände,
  bei  denen  von  einer  Berathung  keine
Rede  sepn  kann,  behandelt  werden.

Der  General  Kommissär,  Vice  Präsident,
die  beiden  Direktoren  der  Kamern  und
alle  einzelnen  Räthe  werden  ausdrücklich
verantwortlich  gemacht,  keinen  zur  Deliberation
  geeigneten  Gegenstand,  durch  büreaumäßiges
  Verfahren  der  kollegialen  Behandlung
  zu  entziehen.  Diese  zur  Behandlung
ausser  den  Sizungen  sich  eignenden  Gegenstände
  müssen  übrigens  (was  sich  von  selbst
        <pb n="143" />
        285

versteht)  der  Revision  des  betreffenden  Direktors,
  der  Einsicht  des  VicePraͤsidenten
und  dem  Expediarur  des  General  Kommisfärs
  und  Dräsidenren  unterltegen,  sofort
von  dem  Sekretär  (mit  der  Bemerkung
der  büreaumäßigen  Behandlung)  in  den
Gescháfts  Protokollen  nachgetragen  werden.

G.  7.

Jede  Kamer  häle  ihre  eigenen  gesonderten
  Sizungen,  in  welchen  der  General-Kommissär
  und  Präsident,  und  in  dessen
Abwesenheit  der  Vicehräsident  oder  Direktor
  den  Vorsiz  führt.  —  Die  Abslimmungen
  geschehen  nach  dem  Dienstalter  von  dem
altesten  bis  zum  lezten  Rathe,  wobei  die
Mitglieder  der  Kamern,  welche  für  bloß  einjelne
  wissenschaftliche  und  technische  Gegenstände
  ausschließend  bestellt  sind  2c.,  nur  in
ihren  Fache  eine  entscheidende  Stimme  haben;
der  General  Kommissär  als  Präsident  oder
bessen  vorsizender  Stellvertreter  giebt  seine
Stimme  zulezt.  Die  Mehrheit  der  Stim
men  bildek  den  Beschluß.  Bei  Gleichheit
der  Stimmen  enrscheidet  sich  die  Mehrheit
durch  die  Stimme  des  DPräsidenten  oder
seines  Stellvertreters.

S.  8.

Bei  solchen  kontentioͤsen  Gegenstaͤnden,
in  welchen  die  Regierung  des  Kreises  als
administrativgerichtliche  Instanz  erkennt,  hat
sich  dieselbe  in  ihren  Berathungen  nach  der

 

286

Hofraths  Oednung  zu  achten.  Im  übrigen
  wird  rücksichtlich  dieser  Gegenstände
nach  den  Verordnungen,  die  darüber  schon
bestehen,  oder  noch  erlassen  werden,
und  in  Dolizei  Serafsachen  nach  den  Bes
stimmungen  der  Polizei  Geseze  und  des  künftigen
  Polizei  Strasgesez  Buches,  verfahren.

i'’

Der  DPräsident  muß  der  Vollziehung  der
durch  Einheit  oder  Mehrheit  gefaßten  Beschlüsse
  freien  Lauf  lassen,  und  kann  solche
auf  seine  Verantwortlichkeit  nur  dann  sistiren,
  wenn  er  davon  einen  großen  Nachtheil
  für  das  Staats  Wohl  befücchtet,  und
er  ist  zu  dieser  Sistirung  verpflichtet,  wenn
er  den  Beschluß  gegen  ausdrückliche  Geseze
  oder  allerhöchste  Anordnungen  gefaßt
zu  seyn  glaubt.  —  In  beiden  Fällen  har
er  sogleich  davon  die  Anzeige  zu  machen.
Auch  kann  er  beschlossene  Anträge  an  die
allerhöchste  Stelle,  mit  denen  er  nicht  verstanden
  ist,  durch  abgesondertes  individuelles
  Gurachten  einbegleiten.

V.  10.

Dem  General  Kommissär  als  Präsidene#
im  Benehmen  mit  dem  Vice  Präsidente#n
und  den  Direkroren  der  Kamern  wird  es
überlassen,  die  Zahl  der  Sizungen,  und
die  Tage  derselben,  nach  Verhäleniß  der
Geschäfte  und  ihrer  Dringenheit  zu  bestimmen;
  doch  sollten  in  jeder  Woche  wenig-()D
        <pb n="144" />
        287

stens  zwei  Sizungen  gehalten  werden.  Jeder
  Reserent  bringt  über  die  vorzutragenden
  Gegenstände  die  von  ihm  verfaßten
Aussäz:  sogleich  in  die  Sizung  mit,  aufser
  in  Fveifelhaften  Gegenständen,  wo  ohne
vorläusige  Berarhung  der  Beschluß  des
Kollegiums  nicht  wohl  vorauszusehen  ist.—
Inwihhtigen  und  sstematischen,  so  wie  in  allen
  administrativ:  kontentiosen  Gegenständen,
  sind  schriftliche  Vortráägxe  zu  erstatten.
  —  Wenn  der  Fall  eintritt,  daß  die
Erledigung  eines  Gegenstandes  seiner  Dringenheit
  wegen  hicht  bis  zum  ordentlichen
Sizungs  Tag  verschoben  werden  kann,  so
ist  nach  der  Wichtigkeit  des  Fallcs,  und
der  Beschaffenheit  der  Umstände  entweder
eine  ausserordenrliche  Sizung  anzuordnen,
oder  die  Abstimmungen  sind  durch  Cirku--lare
  zu  erholen,  und  der  Beschluß  ist  in
das  Protekoll  der  nächsten  Sizung  nachzutragen.


s-l

Nur  in  den  wichtigern  Gegenständen  eines
  gemeinschaftlichen  Interesses  für  beide
Kamern  reranstaltet  der  General  Kommissär
  und  Präsident  zusammengesezte  Sizungen,
  wozu  neben  den  beiden  Direktoren
entweder  alle  Räthe  beider  Kamern,  oder
von  jeder  eine  gleiche  Anzahl  von  Räthen
berusen  werden.  In  den  gewöhnlichen  Gegenständen
  dieses  gemeinschaftlichen  Interesses
  ist  es  hinlänglich,  wenn  der  Referent

 

288

den  in  der  einen  Kamer  vorgetragenen
und  beschlossenen  Gegenstand  nun  auch  in
der  andern  Kamer  vorträgt,  und  Ansicht
und  Beschluß  auch  dieser  Kamer  hierüber
erholt.

In  Gegenständen,  wo  es  nur  auf  vorläufige
  Rotizen  ankommt,  wird  zwischen
dem  betressenden  Proponenten  mündliches
Benehmen  gepflogen.

Ein  Notenwechsel  zwischen  den  Kamern
findet  nicht  Statt,  sondern  die  unvermeidlichen
  Mittheilungen  und  die  Abgabe  von
Erinnerungen  und  Aeusserungen  von  einer
zur  andern  geschehen  durch  Protokolls  Auszüge.


C.  12.

Ueber  alle  Sizungen  werden  von  einem
Sekretär  Protokolle  mit  möglich  größter
Genauigkeit  geführt,  und  bei  wichtigen
Gegenständen  auch  die  einzelnen  Abstimmungen
  darin  bemerkt.  Dem  Rahthe  bleibt
in  diesem  Falle  die  Abgabe  eines  schriftlichen
  Botums  zu  den  Akten  vorbehalten.  —
Die  nach  den  Beschlüssen  entworfenen  Aufsäze
  werden  von  dem  Direktor  revidirt,
dem  Vicepräsidenten  zur  Einsicht  vorgelegt,
und  von  dem  General  Kommissär  und  Präsidenten,
  auch  wenn  er  den  Sizungen  niche
beigewohnt  hat,  mit  dem  Expediatur  versehen.
  Die  in  das  Sizungspprotokoll  ein-
        <pb n="145" />
        289

getragenen  Beschluͤsse  werden  von  dem  Sekretaͤr
  in  dem  Geschaͤfts  Protokolle  nur  mit
Hinweisung  auf  den  Tag  und  die  Vortrags
  Zser  des  Sizungs  Protokolls  bemerkt.


.  13.

In  Fällen,  wo  der  General  Kommissär
in  Folge  besonderer  ihm  persönlich  gegebener
  Austräge  und  Vollmachten  handelt,
geschehen  die  Ausfertigungen  in  seinem
Namen  nach  der  bisherigen  Form.

Alle  Ausfertigungen  der  Regierung  des
Kreises  werden  von  dem  General  Kommissfär
  als  Präsidenten  unterzeichnet,  und  von
dem  Direktor  der  einschlägigen  Kamer
kontrasignirt.  Der  Sekretär  unterfertigt
sich  unren  am  Rande  der  Ausfertigung  mit
der  gewöhnlichen  Bemerkung  kollationirt;
da  derselbe  für  die  Reinschrift  haftet.

Die  Form  dieser  Ausfertigungen  ist  Folgende.


a)  Jene  an  die  untergeordneten  Aemter
geschehen  mit  der  Ueberschrife:

„Im  Namen  Seiner  Majestät  des
Königs“

290

Die  Schreibart  ist  befehlend,  und  die  Unterschrift:


Königliche  baierische  Regierung  des
Kreises

(Kamer  des  Innern  oder  der  Finanzen.)

b)  die  Schreiben  an  koordinirte  Stellen
fangen  mit  der  Bezeichnung  der  Behörde,
von  welcher,  und  an  welche  geschrieben
wird,  auf  diese  Weise  an:

Die  königliche  baierische  Regierung  des
Kreises
an

c)  Die  Form  der  Berichte  an  die  allerhöchste
  Stelle  mit  jedesmaliger  Bemerkung
  der  betreffenden  Ministerien  richtet
sich  nach  der  Vorschrift  vom  18.  Jänner
1806,  und  dieselben  werden  künftig,  so
ferne  sie  nicht  persönliche  Geschäfte  des
General-Kommissärs  betreffen,  nicht  mehr
in  dessen  individuellen  Namen,  sondern  im
kollektiv  Namen  der  gesamten  Regierung
des  Kreises  verfaßt,  und  von  dem  General
  Kommissär  als  Präsidenten,  Vice  Praͤsidenten,
  Direktor  und  Rgferenten  unterzeichnet,
  und  von  einem  Sekretär  kollationtrt.

Die  untergeordneten  Behörden  beobachten
  in  ihren  Berichten  die  Formen  der
Untrerordnung.  Die  Anrede  ist:

(0)
        <pb n="146" />
        291

„Königliche  Regierung  des  Kreises.“  Die
Uneerschrift:  „Unterthänig  gehorsamstes
Anu  (Gericht)“  2c.

Won  aussen  muß  bei  allen  Eingaben
die  betreffende  Kamer  bezeichnet  werden.

.  14.

Die  unmittelbare  Leitung  der  als  Koͤrper
  zwar  vereinigten,  in  den  einzelnen  Akten
  aber  fuͤr  jede  Kamer  ausgeschiedenen
Registratur  und  der  vereinigten  Kanzlei,
so  wie  der  Geschäftssormen,  ist  unter
Oberaufsicht  des  General  Kommisschrs  und
Präsidenten,  dem  Vicepräsidenten,  und
nach  ihm  zunächst  den  Direktoren  übertragen,
  die  auch  zu  wachen  haben,  daß  die
Ausfertigungen  befördert,  und  sobald  als
möglich  zur  Uneerschrift  und  Erpedirion
gebracht,  und  alle  Journale  und  Bücher
in  Ordnung  gehalten  werden.

.  15.

Sekretariat  und  Rechnungs  Kommissariat
  sind  für  beide  Kamern  getrennt,  der
speziellen  Leitung  des  Direktors  der  betrefsenden
  Kamer  untgeben.

V.  16.

Alle  bisher  vorgeschriebenen  Normen

292

finden  ihre  Anwendung  auch  auf  die  gesondert
  bestandene  Kreis  Stiftungs=  und  Kommunal
  Kuratel.

Dieselbe  wird  allenthalben  mit  der  gesamten
  Regierung  des  Kreises,  zunächst
aber  mit  der  Kamer  des  Innern,  in  alken
  Gescháftsbeziehungen  vereiniget,  und
die  Gegenstände  dieser  Administrarion  werden
  mit  allen  anderen  auf  ganz  gleiche
Weise  behandelt;  die  Kreis  Administrations
  Räthe  treten,  nach  ihrem  Dienstes  Alter,
  in  die  Reihe  des  übrigen  Rathspersonals
  ein,  und  tragen  in  den  ordentlichen
Sizungen  vor.  Der  Bestand  getrennter
Kanzleien,  Registraturen,  und  Rechnungs-Kommissariate
  für  diesen  Zweig  der  Geschäfte
  hört  auf.

G.  17.

Es  wird  vorbehalten,  zu  jeder  Zeit  die
Geschäfts  Protokolle  zur  Einsiche  abzufodern;
  zur  Erlangung  der  nöthigen  Uebersichten
  im  Ganzen  und  in  einzelnen  Theilen
  der  Verwaltung  spezielle  Weisungen
zu  erlassen,  und  von  Zeit  zu  Zeit  Vissta.
tionen  anzuordnen.

.  18.

Jeder  einzelne  Referent  ist  veranewortlich
  für  die  rechtzeitige,  ordnungsmäßige
        <pb n="147" />
        293

und  gesezliche  Bearbeitung  der  ihm  zugewiesenen
  Gegenstaͤnde  und  fuͤr  die  genaue
und  genuine  Darstellung  der  aktenmaͤßigen
Thatsachen  und  Verhälenisse.

Jede  Kamer  der  Regierung  des  Kreises
  ist  verantwortlich  für  eine  genaue  Würdigung
  der  vorkommenden  Anträge,  für
die  Gesez"  und  Ordnungsmaßigkeit  ihrer
Beschlüsse  und  für  eine  pünktliche  Einhaltung
  der  Grenzen  ihrer  Kompetenz.

C.  10.

Der  General  Kommissär  als  Präsident
ist  veramwortlich,  daß  der  Einlauf  zu  rechter
  Zeit  und  nach  der  getroffenen  Repartition
  vertheilt  werde;  daß  durch  bedeutende
Räckstände  keine  Stockungen  verursacht;
daß  der  Deliberation  keine  zur  kollegialen
Behandlung  geeigneten  Gegenstände  entzogen;
  daß  die  Sizungen  fleißig  und  zu  rechter
  Zeit  gehalten  und  gehörig  besucht;  daß
dabei  die  geziemende  Ordnung  beobachtet,
die  Vorträge  mit  Gründlichkeit  erstattet,  die
Abstimmungen  mit  Ruhe  und  Anstand  gegeben,
  die  Beschlüße  bestimmt  auggesprochen,
  richtig  in  das  Protokoll  eingetragen,
und  die  Ausfertigungen  hiernach  gefaßt
werden.

Ferner  ist  er  verantwortlich  für  die  Bewahrung
  der  Gescháfre  Formen  und  für  die

294

Einhaltung  der  Kompetenzvorschriften,  und
er  hat,  im  Zwelfel,  über  den  Kompetenz-Punkt
  förmlich  abstimmen  und  kollegialen
Beschluß  fassen  zu  lassen.

Endlich  liegt  ihm  ob,  sich  fortwährend
in  der  Uebersicht  der  ganzen  Administration
zu  erhalten,  den  Gang  und  die  Resultate
derselben  zu  verfolgen,  um  zu  verhüten,
daß  nicht  einzelne  Theile  und  Zweige  vernachläßiget
  werden;  zu  welchem  Ende  ihm
das  Recht  der  Initiative  in  soweit  zusteher,
daß  er  jeden  Referenten  anweisen  kann,  über
eine  Geschäfts  Parchie,  wo  größere  Belebung,
Nachhilse,  und  Abstellung  wesentlicher  Gebrechen
  nothwendig  scheint,  ex  ollicio  Antrag
  zu  erstatten.

H.  20.

Die  Geseze  und  Verordnungen  in  Bezug
auf  das  amtliche  Stillschweigen,  auf  heimliche
  oder  offene  Anwaltschaft,  auf  unbefugte
  Mittheilungen  an  die  Parteien,
auf  privative  Korrespondenz  über  Amtssachen,
  auf  Annahme  von  Geschenken  und
auf  unberechtigte  Benüzung  amtlicher  Notizen
  und  Materialien  für  öffentliche  Schriften,
  werden  erneuert,  und  von  sämtlichen
bei  der  Regierung  des  Kreises  angestellten
Individnen  wird  die  genaueste  Nachachtung
  erwartet.
        <pb n="148" />
        295

Die  Vorstaͤnde  sind  persoͤnlich  fuͤr  die
strengste  Aufsicht,  und  gegen  jede  Konnivenz
  verantwortlich.

S.  al.

Der  GeneralKommissaͤr  darf  sich  aus
dem  Kreise  nicht  ohne  allerhoͤchste  Bewilligung
  entfernen.

Er  selbst  kann  dem  VicePraͤsidenten,
den  Direktoren,  Räthen  und  Kanzlei  Personen
  einen  Urlaub  von  14  Tägen  zu  Reisen
  im  Julande  gestatten.

Ueber  gebetene  Reiselicenzen,  deren  Dauer
  die  Zeit  von  14  Tagen  überschreiten

2060

soll,  oder  über  Bewilligungen  zu  Nelsen
ins  Ausland  oder  in  die  Restdenz,  hat  er
in  der  Regel  Bericht  zu  erstatten.

Abordnungen  von  Räthen  zu  Kommissionen
  über  Land  sollen  nur  in  dringenden
Fällen,  ausserdem  aber  niche  ohne  vorläusige
  Anzelge  und  Genehmigung  statt  finden.


 

Wir  beauftragen  Unsere  Staats  Ministerien
  des  Innern  und  der  Finanzen  mit
dem  Vollzuge  dieser  von  Uns  gegebenen
Anordnungen.

München  den  27.  Mirz  1817.

MWar  Joseph.

Rach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Kbnigs

Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  Staatsraths.
        <pb n="149" />
        297

Königlich  Baierisches

298

Regierungsblatt.

 

XV.  Stück.  München,  Samstag  den  12.  April  1817.

 

 

Bekanntmachungen.

Verzeichniß
der
Vorlesungen  auf  der  königlichen  Friedrich=Aleranders
  Universitct  zu  Erlangen  im
Sommersemester  1817.

Ihr  Anfang  ist  auf  den  14.  April  bestimme.
A.  Augemeine  Wissenschaften.
I.  Philosophie.
1)  Logik,

Professor  Breyer,  um  Uhr.
2)  P#chologie,

Hrofessor  Mehmel,  um  3  Uhr,  nach
eignen  Heften.
5)  Moral,

Professor  Breyer,  um  11  Uhr.
4)  Naturrecht,

Doktor  Schunk,  um  8  Uhr,  nach  Gros.
5)  Das  Völkerrecht,

Professor  Lips,  um  3  Uhr,  nach  Martens.

60)  Die  Aesthetik,

Drofessor  Mehmel,  um  8  Uhr,  nach
eignen  Heften.

7)  Zu  DPrivatlinterricht  in  den  philosophischen
sowohl  als  schönen  Wissenschaften  ist
Professor  Breyer  erbötig.

II.  Mathematik.

1)  Die  reine  Elementar  Mathesis,  oder  Arithmetik,
Geometrie  und  ebene  Trigonometrie,
Professor  Rothe,  umo  Uhr,  oder  einer

andern  bequemen  Stunde.  Bei  der  Artthmetik

  legt  er  sein  eigenes  systematisches  Lehrbuch
  zum  Grunde.

2)  Die  Arithmetik  nach  seiner  Elementar  Zahlenlehre



Doktor  Ohm,  auch  umo#  Uhr.

Die  Stereometrie  und  sphärische  Trigonometrie,



Professor  Rothe,  um  210  Uhr.

4)  Das  kie,  6te,  ie  Buch  der  Elemente  Euelids,
nach  Lorenz  teutscher  Uebersezung
Professor  Rothe,  öffentlich  in  einer  bequemen

  Stunde.

5)  Die  Analysin  des  Diophantes,

Doktor  Ohm,  unenegeldlich.

6)  Die  Algebra,

Professor  Rothe,  um  11  Uhr.

Doktor  Ohm,  um  :  Uhr,  beide  nach
l'Huilier.

(10°)

5
        <pb n="150" />
        299

7)  Die  Differential=  und  IntegralRechnung,
Doktor  Ohm,  um  10  Uhr.
9)  Die  combinatorische  Analysin,
Professor  Rothe,  um  ro  Uhr,  viermal
die  Woche.
Dektor  Ohm,  um  8  Uhr.
9)  Die  kombinatorische  Integral  Rechnung,
Professor  Rothe,  als  seine  eigene  Erfindung,
  mit  Bemerkung  des  Ruens  derselben
  in  der  Anwendung.
10)  Die  höhere  Analysin  und  Geometrie,
Doktor  Ohm,  um  7  Uhr.
11)  Die  Staatsrechenkunst,
Doktor  Ohm,  um  11  Uhr,  nach  Langsdorf.

12)  Die  mechanischen  Wissenschaften,
Doktor  Ohm,  nach  Langsdorf.
15)  Zum  Privatunterricht  sind
Professor  Rothe  und  Doktor  Ohm,
lezterer  besonders  auch  zur  Geodäsie  erbörig.

 

III.  Naturkunde.

1)  Die  Botanik,

Doktor  Goldfuß,  um  11  Uhr,  nach
Wildenow.
2)  Botanische  Spaziergänge,

stellt  derselbe  und  Assessor  Frischmann
  Sonnabends  an.
3)  Das  akademische  Museum

zeigt  und  demonstrirt  Doktor  Goldfuß
unentgeldlich  Mierwochs  um  r  Uhr.
4)  Die  Experimentalphysik,

Doktor  Bischoff,  um  z  Uhr,  nach
Hildebrandt.

300

5)  Die  Optik,
Derselbe,  um  s  Uhr,  viermal  in  der
Woche.
6)  Die  angewandte  Chemie  und  Metallurgie,
Derselbe,  um  10  Uhr.
2)  Die  Metcorologie,
ebenfalls  Doktor  Bischoff,  unentgeldlich
  in  einer  bequemen  Stunde.
8)  Die  Mineralogie  und  Bergbaukunst,
Doktor  Goldfuß,  nach  eignem  Leitfaden,
  um  8  Uhr.

 

IV.  Geschichte.
1)  Die  Geographie,

Professor  Fabri,  nach  seinem  neuesten
Abriß,  in  einer  bequemen  Stunde.

Doktor  Fick,  nach  seiner  geographischstatistischen
  Beschreibung  aller  Staaten  rc.,
um  2  Uhr.

2)  Die  Universalgeschichte,

Professor  Meusel,  um  3  Uhr.

Dokter  Fick,  um  4  Uhr,  beide  nach
Schroͤckh.

3)  Die  europaͤische  Staatengeschichte,

Professor  Meusel,  um  7  Uhr,  nach
seiner  Anleitung  zur  Kenntniß  der  europaͤischen
Staatengeschichte.

Doktor  Fick,  um  11  Uhr,  nach  derselben
Anleitung.

4)  Die  Statistik,

Professor  Meusel,  um  11  Uhr,  nach
seinem  Lehrbuche.

5)  Die  teutsche  Neichs=  und  Volksgeschichte,

Professor  Fabri,  um  8  Uhr,  nach  Mannert.
        <pb n="151" />
        301

6)  Die  pfalzbaierische  Geschichte  und  Statistik  des
Königreichs  Baiern,
Professor  Fabri,  um  11  Uhr.
Dokcor  Fick,  um  1  Uhr,  nach  seinem
Leitfaden.
7)  Die  Diplomatik,
Professor  Fabri,  in  öffentlichen  Vorlesungen.

8)  Die  Literärgeschichte,
Professor  Fabri,  um  2  Uhe,  nach  Bruns.
0)  Von  der  Einrichtung  der  ältern  Republicken,
Doctor  Rau  in  unentgeldlichen  Vorle,
sungen.
10)  Die  Geschichte  der  ältern  Republicken,
Doctor  Rau  um  4  Uhr,  nach  Heerens
Handbuch  der  Geschichte  der  alten  Staaten.
11)  Die  neuesten  Tagsbegebenheiten.
Professor  Meusel  öffentlich  in  einer
bequemen  Stunde.
Doctor  Fick  Sonnabends  um  11  Uhr
unentgeldlich.
12)  Zu  Vorlesungen  über  andere  historische  Wissenschaften
  ist
Professor  Meusel  erbötig.

V.  Philologie.

1)  Nomische  Litteratur,

Den  Cicero  de  natura  Dcorum  erklärt
Professor  Breyer  öffentlich,

den  Tacitus  de  moribus  germanic.
Doctor  Schunk  Sonnabends  um  7  Uhr
unentgeldlich.
2)  Griechische  Litteratur,

Placons  Tindus,  (noch  zu  bestimmen)

302
Dienstag  und  Donnerstag  um  z  Uhr  öffentlich.

3)  Orientalische  Litteratur,
Die  hebrädische  Gramatik:
Professor  Pfeisfer  um  8  Uhr  mit
analytischen  Uebungen.
den  chaldaischen  Dialect,
Derselbe  Micewochs  um  4  Uhr  öffentlich.


Die  arabische  Sprache,

Derselbe  um  11  Uhr.  Zu  besendern
Unterricht  ist  derselbe  erbötig.
4)  Im  Französischen  wird

Doctor  Meynier  den  Jlontesquien
sur  les  causes  de  la  Grandeur  des  Romains
  eic.  erkldren,  und  seine  Uebungen  im
Style,  so  wie  den  besondern  Unterricht
fortsezen.
5)  Im  Englischen,

erklaͤrt  Doctor  Fick  den  Macbeth  von
Schakespeare  oͤffentlich  Sonnabends  um  1
Uhr  und  giebt  jeden  besondern  Unterricht.
6)  Im  Englischen  und  Italienischen

wird  auch  Professor  Breyer  Unterricht
  geben.

 

B.  Specielle  Wissenschaften.

I.  Theologische  Vorlesungen.
1)  Dogmatik

Hrofessor  Kaiser,  nach  seinen  Dietaten
  um  7  Uhr.
2)  Dogmengeschichte,

Hrofessor  Berthold  um  -  o  Uhr.
)
        <pb n="152" />
        303

3)  Moral,

Professor  Vogel  um  8  Uhr  nach  seinem

  Handbuche.
4)  Kirchengeschichte,

Professor  Vogel  um  11  Uhr.
5)  Die  homiletischen  Uebungen  wird

Drofessor  Berthold  im  homiletischen
Seminarium  öffenrlich  leicen.
°6)  Das  Pastorale,

Professor  Kaiser  nach  seinem  Entwurf
eines  Systems  der  Pastoraltheologie;  auch
ist  Professor  Lippert  dazu  erbötig.

7)  Eraminatoria  wird

Professor  Vogel  um  1  Uhr  öffenrlich

geben.

8)  Exegetische  Theologie,
Einleitung  in  die  sämtlichen  Religionslrkunden:
Professor  Berthold  um  7  Uhr.
Biblische  Alterthümer:
Professor  Pfeiffer  um  10  Uhr  nach
de  Wette.
Die  Genesin:
Professor  Lippert  auf  Verlangen.
Die  Plalmen:
Professor  Bertholdt  um  3  Uhr  vier'
mal  in  der  Woche.
Den  Jesaias:
Professor  Pfeiffer  um  10  Uhr.
Die  Synopfsin  der  ersten  drei  Evangelien:
Professor  Kaiser  um  K0  Uhr  öffemlich.
Die  Apostelgeschichte  und  den  Bief  an  die
Hebräer:

Professor  Berthold  um  2  Uhr.

304

Exegetische  und  hermenevtische  Vorlesungen:
Professor  Kaiser  in  lateinischer  Sprache,
  in  besondern  Stunden.

II.!  Rechtswissenschaften.
Die  Justitutionen:
Professor  Glück  um  8  Uhr  nach  Biener.

Die  Geschichte  des  teutschen  Rechts:
Professor  Gründler  umo  Uhr.
Das  baierische  Staatörecht:
Professor  Dosse  um  7  Uhr.
Das  allgemeine  sewohl  alo  baierische  Lehnrecht:
Professor  Posse  um  10  Uhr.
Das  teutsche  Privatrecht
Professor  Gründler  um  10  Uhr.
Das  teutsche  Familienrecht:
Professor  Hosse  um  4  Uhr  Dienstags
und  Freitags  öffentlich.
Das  Wechselrecht:
Professor  Gründler  um  8  Uhr.
Den  Kriminal  Prozeß,  besonders  nach  baierischen
Gesezen:
Professor  Glück  um  10  Uhr.

III.  Arzneiwissenschaften.

1)  Die  Geschichte  der  Medicin.

Ritter  von  Wendt  Mittwochs  um  #o#
Uhr  öffentlich.
2)  Die  Osteologie,

Professor  Loschge,  um  3  Uhr  nach
osteologischen  Tafeln.
5)  Anatomische  Verlesungen,

Professor  Loschge  ist  zu  einem  öffene;
        <pb n="153" />
        305

lichen  Examinatorium  anatomicum  er—-bötig,


Professor  Schreger  behandelt  die  chirurgische
  Anatomie  ebenfalls  in  öffentlichen
Vorlesungen,

Doctor  Fleischmann  aber  ist  zu  besondern
  anatomischen  Unterricht  erbörig.

4)  Die  Physsologie,

Professor  Loschge  um  o  Uhr  nach
Hildebrandr,

Professor  Henke  um  8  Uhr  nach  eige
nen  Kommentarten,

Professor  Harleß  auf  Verlangen.
5)  Die  Hlateriam  medicam,

Ritter  von  Wendt  um  8  Uhr  nach
Arnemann,

Professor  Harleß,  um  7  Uhr  verbunden
  mit  der  allgemeinen  Therapie.
°5)  Die  Pharmacie,

Professor  Harleß  um  s  Uhr,  viermal
die  Woche,  mit  practischen  Uebungen  verbunden.


7)  Die  specielle  Therapie,

Ritter  von  Wendi  um  0  Uhr  nach
Selle.

8)  Die  Nesologie  und  specielle  Therapie,

Professor  Harleß  um  0  Uhr  nach
seinem  Handbuche.

0)  Die  Pathelegie  und  Therapie  der  Kinder-Krankheiten,



Peofessor  Henke  um  11  Uhr  nach  seinem
  Handbuche.

10)  Die  Krankheiten  der  verschiedenen  Alter,

Professor  Henke  öffentlich.

306

11)  Die  Augen  Krankheiten.

Professor  Schreget  um  7  Uhr,  zwelmal
  in  der  Woche.
12)  Die  Entbindungskunst,

Professor  Schreger  um  8  Uhr  nach
Froriep.
15)  Vom  Scheintode,

Doctor  Fleischmann  um  3  Uhr.
14)  Die  gerichtliche  Arzneikunde,

Professor  Henke  um  -o  Uhr  nach  seis
nem  Lehrbuche.
15)  Die  klinischen  lebungen

leitet  Ritter  von  Wendt  um  2o  Uhr;  im
chirurgischen  Klinikum  Professor  Schreger.

10)  Die  Thierheilkunde,  ,
Doctor  Fleischmann  um  8  Uhr.

Derselbe  wird  auch  nach  dem  dritten
Theil  seiner  Anleitung  zur  forensischen  und
polizeilichen  Untersuchung  der  Menschen  und
Thierlelchname  besonders  über  die  Thierleichname
  Unterricht  um  1  Uhr  geben.

IV.  Staats=  Kameral=  und  Finanz-Wissenschaften.

1)  Encyclopädie,
rofessor  Lips  um  6  Uhr  nach  selner
Scaatswissenschaftslehre,
Doctor  Rau  ebenfalls  um  6  Uhr.
2)  Staatswirthschafts=  und  Finanz  Wissenschaft.
Professor  Harl  um  lo  Uhr  nach  eignem
  Handbuche  und  besonderer  Rücksicht  auf
die  neuen  königl.  baierischen  Konstitutionen.
Professor  Lip  s  um  2  Uhr.
Doctor  Rauum  11  Uhr  nach  Schlszer
mit  besonderer  Rücksicht  auf  das  Königreich
Baiern.

(20)
        <pb n="154" />
        307

3)  Polizeiwissenschaft,

Professor  Harl  um  o0  Uhr  nach  eignem
Handbuche,

Professor  Lips  um  ro  Uhr  nach  seinen
Heften.
4)  Steuerwissenschaft,

Professor  Harl  nach  seinem  Handbuche
in  erst  zu  bestimmenden  Stunden.
5)  Technologie,

Professor  Lips  um  8  Uhr  nach  Beckmann.

6)  Ueber  Aufnahme  des  Ackerbaues  und  Verhinderung

  der  Theuerung,

Professor  Harl  öffentlich.
7)  Land-,  Bau=  und  Forstwirthschaft,

Professor  Lips  um  8  Uhr  nach  Dictaten.
8)  Feldbauwirthschaft,

Doctor  Rau  umg  Uhr  nach  Beckmann.
0)  Handelswissenschaft,

Doctor  Fick  nach  seinen  Diccaten  in  einer
  bequemen  Stunde.

Doctor  Rau  um  3  Uhr  nach  beuchs.
10)  Zu  einem  Konversatorium  und  Examinatorium

ist  Professor  Harl  bereit.
11)  Zu  besonderm  Unterricht  ist

Doctor  Rau  erbötig.

Im  Buchhalten  und  allen  Arten  kaufmännischer
Rechnungen  ertheilt  der

Handlungslehrer  Horn  Unterricht.

Die  Universitäts  Bibliothek  wird,  Sonntag
  und  Sonnabend  ausgenommen,  täglich

308

von  1—  2  Uhr,  das  Raturalien=  und  Kunst-Kabinet
  Mittwochs  von  1—  ä  Uhr  geöffner.

Ueberdieß  giebt  noch  Unterricht:
Im  Fechten  und  gymnastischen  Uebungen,
der  Universitaͤts  Fechtmeister  Rousx.
Im  Tanzen,
der  Untversitäts  Tanzmeister  RNohatscheck.

Im  Reiten,

der  Stallmeister  Esper,  auf  der  Universitts
  Reicbahn.

 

(Den  Unterricht  für  Hebammen  betreffend.)

Es  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß
in  den  drei  öffentlichen  Hebammenschulen
und  Gebähranstalten  zu  München,  Würzburg
  und  Bamberg  der  Unterricht  für  Hebammen
  nach  den  hierüber  erlassenen  allerhöchsten
  Anordnungen  am  Dienstag  den
a#v#ten  Mai  dieses  Jahrs  seinen  Anfang
nehmen  wird.

München  den  2.  April  1817.

 

(Den  Steuerdistrikt  Ettenstadt  betreffend).

Vermoͤg  allerhoͤchsten  Entschliessung  vom
26ten  Maͤrz  1.  J.  ist  der  Steuerdistrikt
Ertenstadt  dem  fürstlichen  Wredenschen  Herrschaftsgerichte
  und  Rentamte  Weissenburg
einverleibt  worden.
        <pb n="155" />
        309
Herrschafts  und  Ortsgerichte.

Seine  Majestät  der  König  genehmigten
die  Bildung  folgender  Herrschafts,  und  Ortsgerichte.


(Am  27.  Februar  l.  J.)
Ortsgericht  Zangenstein.

Freiherr  von  Sauer  bildet  aus  dem
Patrimonialgerichte  Zangenstein  ein  Ortsgericht
  in  diesem  Steuerdistrikte,  welches
folgende  Orte  im  Landgerichte  Reunburg  vor
dem  Walde  begreisen  wird,  namlich  Zangenstein,
  Meischendorf,  Altenhamer,  Holzhof
  und  Schönau  mit  5o  ständigen  Familien.


(Am  11.  März.)
Ortsgericht  Mühlhausen.

Für  das  dem  Gemeingeschlechte  von  Ege
loffstein  verliehene  Lehen  Mühlhlausen
wird  unter  Vertretung  des  Obmanns  ein
Orksgericht  gebildet,  welches  den  Steuer-Distrikt
  Mühlhausen  mit  dem  Orte  gleiches
  Namens,  Decheldorf  und  Simmersdorf
dann  l#  ständige  Familien  enthalten  wird.

(Am  12.  März.)
Ortsgericht  Simmelsdorf.

Bei  dem  Lehen  Simmelsdorf  wird
unter  Vertretung  des  Friedrich  Wilhelm
Karl  Freiherrn  von  Tucher  ein  Ortsgericht
  für  den  Steuerbezirk  Hedersdorf  im
Landgerichte  Lauff  gebildet,  welches  in  den
Derfern  und  Einzelnen  Simmelsdorf,

310

Hedersdorf,  Ober-,  Mittel-  und  Unterau,  Lohmuͤhle,
  Neuhaus,  Lochhof,  Poppenhof,
Enzenreut,  Rabenhof,  Hintechof  und  Kaltenherberg
  78  behauste  Familien  begreifen
wird.

Ortsgerichte  Thalhausen  und  Palzing.
Aus  den  Patrimonialgerichten  des  königlichen
  Kämerers  Maximilian  Grafen  von
Hollnstein  werden  zu  Thalhausen  und
Palzingnachstehende  Ortsgerichte  gebildet:
Das  erstere  enthäle  die  Orte  Thalhau'
sen,  Neuhausen,  Ampertshausen  und  Burghausen,
  mit  §4  Familien  im  Landgerichte
Freising;
das  zweite  begreist  die  Orte  Palzing,
Wolfing,  Jägersdorf,  Schildlanbach  und
Greinlanbach  mit  bo  Familien  im  Landgerichte
  Moosburg

 

(Am  18.  März.)
Ortsgericht  Trabelsdorf.

Bei  dem  Lehengute  Trabelsdorf,
welches  Franz  Friedrich  Marschalk  von
Ostheim  besitzt,  wird  aus  dem  bieherigen
Patrimonialgerichte  nachstehendes  Ortsgericht
  gebildet.  Dasselbe  wird  die  Orte  Trabelsdorf,
  Feigendorf,  Colmsdorf  und  Priesendorf
  mit  113  ständigen  Familien  in  dem
Landgerichte  Bamberg  II.  enthalten.

(Am  19.  März.)
Ortsgericht  Inkofen.
Für  die  Kuratel  des  Joseph  Grafen  von
La  Rosce  wird  aus  dem  Pateimonial--
        <pb n="156" />
        311

Gerichte  Inkofen  in  dem  Landgerichte
Moosburg  folgendes  Ortsgericht  gebildet.
Dasselbe  wird  in  dem  Steuer  Distrikte  Inkofen
  die  Orte  Inkofen,  Fischdobel,  Sollern
  und  Untermarchenbach  mit  o  ständigen
  Familien  enthalten.

(am  29.  Maͤrz  l.  J.)
Herrschaftsgericht  Affing.

Für  den  königlichen  Kämerer  und  geheimen
  Rath  Freiherrn  von  Grafenreut  wird
aus  den  Patrimonialgerichten  Affing,
Schönleiten  und  Oederriet  folgendermassen
  ein  mannlehenbares  Herrschaftsgericht
II.  Klasse  gebildet,  welches  unter  der  Benennung
  Affing  bestehen  wird.

Dasselbe  wird
#a)  aus  dem  bisherigen  Landgerichte  Aichach

1)  den  Distrikt  Affing  mit  dem  Orte
gleichen  Namens,  dann  die  Orte  Gaulshofen
  und  Kazenthal  mit  los  Familien;

2)  den  Distrikt  Hauswies,  enthaltend  die
Orte  Hauswies  mit  St.  Jodock  und
Hederriet  67  Familien;

3)  den  Distrikt  Stozart,  welcher  die  Orre

Arnhofen,  Hausen,  Stozarc,  Weichenberg

  und  Neßling  begreift  mit

65o  Familien;

4)  den  Distrikt  Petersdorf  mit  dem  Orte
gleicher  Benennung,  dann  Alsmos  und

Gebersdorf  mit  50  Familien;

5)  den  Distrikt  Schönleiten  mit  Schönleiten,
Artbrun,  Wildprechtszell,  Hohenreit,  Apvertshausen,
  Indersdorf  und  Wolfskehl
70  Familien;

 

3t2

6)  den  Distrikt  Gundelsdorf,  und  in  demselben
  die  Orte  Gundelsdorf  und  Koppenzell
  mit  70  Familien;

b)  aus  dem  bisherigen  Landgerichre  Friedberg

7)  den  Distrikt  Gebenhofen  mit  Gebenhofen
und  Anwalding  68  Familien;
endlich

8)  den  Distrikt  Aulzhausen  mie  Aulzhausen,
Bergen,  Mühlhausen  und  Miedering

73  Familien;

 

zusammen  also  §81  Familien
enthalten.

 

—

Beiträge.

Zum  Invaliden  Fonde.

Hieran  ist  ferners  eingegangen:

durch  das  vierte  Artillerie  Bataillons=Kommando
  zu  Augsburg  von  den  Aeltern
des  vor  dem  Feinde  gebliebenen  Korperals
Paul  Heckmaper  die  Hälste  des  von  demselben
  hinterlassenen  Feldlöhmungs  Guthabens
mit  14  fl.  10  kr.

Muͤnchen  den  14.  Maͤrz  1817.

 

Von  Einem  ungenannt  seyn  wollenden  wurden
  fuͤr  zwei  der  duͤrftigsten  Juvaliden  2  fl.
24  kr.  uͤbermacht,  welche  zur  MilitaͤrInvalidenfonds
  Kasse  genommen,  und  wofuͤt  nebst
oͤffentlicher  Bekanntmachung  hiemit  gedankt
wird.  München  den  30.  Maͤrz  1817.

Königlicher  Kriegs  Oekonomie=Rath.


von  Kraus.
Bolgiane.
        <pb n="157" />
        313

Pfarreien  und  Benefitien
Erledigungen.

Im  Isarkreise:
1.  Die  Pfarrei  Fahlenbach.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Michael
Sedelmayr  ist  die  Pfarrei  Fahlenbach
erlediget  worden.

Sie  liegt  in  der  Diêces  Augsburg,  im
Ruraldekanate  Hohenwarth,  Ortsgericht
Königfeld  und  Landgerichte  Pfaffenhofen
an  der  Ilm.

Ihr  Umereis  beträgt  3  Stunden,  inner
  dem  sich  750  Seelen  befinden.

Zu  dieser  Pfarrei  gehören  3  Filialen,
St.  Kastel,  Lengenbruck  und  Hög,  und
eine  Kapelle  in  Ronweg.

Zu  Sct.  Kastel  bestehet  Wahlfarth;
übrigens  enthält  sie  zwei  Schulen,  und  es
muß  wegen  der  Filtale  ein  Hilfpriester
gehalten  werden.

Die  Einnahmen  betragen  nach  der
Fassion  3872  fl.  33  kr.  37  pf.

Darauf  haften  die  gesezlichen  Staatsund
  Diccesanauflagen  nebst  dem  Unterhalte
  des  Hilfpriesters  mit  zoo  fl.  und  den
Ausgaben  des  Oekonomie  Betriebes.

Im  Unter  Donaukreise:
#.  Die  Pfarrei  zu  Regen.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Sebastian
Hager  ist  die  Pfarrei  zu  Regen  erlediget

314

worden.  Sie  liegt  in  det  bischoͤslichen  Dioͤ-ces
  Paßau  und  in  dem  koͤniglichen  Landgerichte
  Regen.  Sie  zählt  in  einem  Umkreise
  von  4  Stunden  2467  Seelen,  wor
durch,  um  den  Anfoderungen  der  Seelsorge
  Genüge  leisten  zu  können,  die  Unterhaltung
  von  à  Kaplänen  nothwendig  wird.

Das  Einkommen  dieser  Pfarrei  an  firer
Besoldung  von  boo  fl.  aus  dem  Widdum
zu  280  fl.  und  aus  den  Stuolgefällen  zu
boo  fl.,  beträgt  jährlich  1450  fl.

5.  Die  Pfarrei  Haselbach.

Die  organisirte  Pfarrei  Haselbach
in  dem  königlichen  Landgericht  Mitterfels
  und  der  bischöflichen  Diöces  Regensburg
  gelegen,  ist  in  Erledigung  gekommen.
  Slie  zähle  in  einem  Umfange  von
3X  S#tunden  1004  Seelen.

Das  Einkommen  des  Pfarrers  besteher
in  einem  firen  Gehalte  von  boo  fl.,  in  dem
Ertrage  der  Stole  zu  206  fl.  und  in  der
Entschädigung  für  20  Tagwerke  Grund  mit
6o  fl.

Im  Regenkreise:
4.  Das  Spital  Beneficium  zu  Ingolstadt.
Durch  das  Hinscheiden  des  bisherigen
Spital  Beneficiaten  ist  das  der  obern  Stadtpfarrei
  untergeordnete  Kurat  Spitalbenef##
cium  zu  Ingolstadt  erledigt  worden.

(#2R0°)
        <pb n="158" />
        315

Der  Beneficiat  hat  insbesondere  die
Seelsorge  im  Spital,  worin  im  Durchschnict
  20  Individuen  sind,  auszuüben,  und
in  der  Woche  4  Messen,  wovon  2  in  der
untern  Stadt  Pfarrei  zu  lesen,  übrigens  dem
Pfarramte  die  von  dem  bischöflichen  Ordinariate
  bestimmte  Aushilfe  zu  leisten.

Der  Ertrag  dieses  Beneftciums  bestehet
  in  Geld  und  Naturalien,  und  berechnet
  sich  auf  boo  fl.;  die  Lasten  betragen
jährlich  57  fl.  11  kr.

Im  Ober  Donaukreifse:
5.  Die  Pfarrei  Hopfen.

Durch  die  Befsarderung  des  Priester
Ignaz  Harlacher  nach  Aletshausen?)  ist  dese
sen  inne  gehabte  Pfarrei  Hopfen  erledit“
get  worden;  sie  liegt  im  Bisthume  Augsburg,
  Landgerichte  und  Stiftungsadministrationsbezirke
  Füssen,  enehält  in  einem
Umkreise  ven  3  Stunden  637  Seelen,
und  erträgt  beiläufig  604  fl.

6.  Die  Pfarrei  Weickt.

Durch  den  am  15.  März  l.  J.  erfolgten
Tod  des  Driesters  Peter  Herz  ist  die  Pfarrei
  Weicht  erlediget  worden;  sie  liegt  im
Bisthume  Augsburg,  Landgerichte  Türkheim,
und  dem  Slistungs  Administrationobezirke
Mindelheim,  enthält  337  Seelen,  und  er-*)

  S.  232.

316

traͤgt  jaͤhrlich  beildufig  531  fl.  9  kr.  naͤmlich:


wom  Widdm  2903  fl.  ö  kr.
—  Zehnten  ..  100  8  „

—  der  Kompetenz  103  7  33

54  32  ½

—  Socole  ½  2

Im  Ober  Mainkreise:
7.  Die  Pfarrei  Wartenfels.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrers
Schwemlein  ist  die  katholische  Pfarrei
Wartenfele  erledige  worden.  Diese  Pfarrei
  liest  in  der  Diöcese  Bamberg,  dem
Landgerichte  und  Dekanate  Stadtsteinach:
die  Seelenzahl  belduft  sich  auf  10160.  Bei
der  Dfarrer  ist  ein  Hilfpriester  angestellt;
der  Ertrag  der  Pfarrei  beläuft  sich  in  Geld
und  Naturalien  auf  1207  fl.  3  kr.;  die
Lasten  mit  Einschluß  der  Unterhaltung  des
Hilfpriesters  auf  604  fl.  37  kr.

8.  Die  Pfartei  Mistelfeld.

Durch  allerhoͤchste  koͤnigliche  Entschliesssung
  vom  22.  Febrnar  l.  J.  wurde  dem
Pfarrer  Busch  zu  Mistelfeld  im  Landgerichte
  Lichtenfels  wegen  nachgewiesener
Kraͤnklichkeit  der  Ruͤcktrit  in  den  Ruhstand
bewilligt,  und  dadurch  diese  chemalo  Kloster
Cangheimische  Pfarrei  erledigt.  Die  für  das
Pfarramt  geprüften  und  hiezu  quoliftzirten
Erreligiosen  des  ehemaligen  Klosiers  Lang-
        <pb n="159" />
        317
heim  werden  hiedurch  aufgefordert,  daß  sie
sich  binnen  14  Tagen  schriftlich  bei  dem
General  Kommissariate  des  Ober  Mainkreises
  melden,  und  ihren  Bittschriften  zugleich
  die  vorschriftsmässigen  Arteste  beile,
gen.
Das  Einkommen  dieser  Pfarrei  besteht
in  der  Kompetenz  eines  Erreligiosen  von
500  fl.  —  kr.
nebst  o  -  ·  r  2  48  -  45  —
fuͤr  Weihrauch,  Waͤsch  ꝛc.
ferner  in  .16  30  r2
für  Engelämter
für  Jahrtäge  15  =  30  =
für  Sonntag=  und  Quatember
  Messen  25  =
für  Besoldung-9-  15„
für  andere  geistliche  Verrichtungen


5  :  25  „

621  fl.  77  kr.
nebst  welchem  baaren  Einkommen  ein  zettlicher
  Pfarrer  auch  noch  14  Tagwerk  Feld,
und  1  Tagwerk  Wiesen  von  der  Gemeinde
Mistelfeld  zu  genießen  hat.

Die  Hfarrei  zähle  s00  Seelen  und  besteht
  aus  dem  Orte  Mistekfeld  und  Langheim.


313

Pfarreien  und  Beneficien
Verleihungen.

Seine  Majestak  der  König  geruhten  bei
Pofarreien  und  Beneficien  zu  befördern:

am  25.  März  l.  J.  den  bieherigen
Stadrpfarrer  an  der  heiligen  Geistkirche
zu  Rothenburg,  Gottlieb  Albrecht  Leh,
mus  zur  Stadtpfarrei  zu  St.  Jakob  daselbst;
  den  bisherig  gräflich  Giechschen  Patronats
  Pfarrer  zu  Krögelstein,  Dekanats
Thurnau,  Johann  Georg  Pöhlmann
auf  die  erkedigte  Pfarrei  Trummederf,  Dekanats
  Kasendorf  und  Landgerichts  Hollfeld;
  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Waizenbach
Karl  Christian  Sauer  zur  Pfarrei  Poppenlauer
  Landgerichts  Münnerstadt  und  Inspektions
  Distrikts  Maßbach;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Alfeld,  Dekanats  Sulzbach,
Christoph  Würfel  zur  Pfarrei  Großhaslach,
  Landgerichts  und  Dekanats  Ansbach;

am  31.  den  bisherigen  Kaplan  zu  Wulfershausen
  Christorh  Rammer  auf  die
farret  Lahrbach  Landgerichts  Hilders;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Donnerodorf,  Priester
  Sebastian  Basel  auf  die  Pfarrei  zu
Bundorf,  Landgerichts  Hofheim;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Dalaas  im  k.  k.  österreichischen
  vorarlbergischen  Landgerichte  Sonnenberg,
  Priester  Joseph  Hipp  zur  Pfarrei
  zu  Octakers,  Landgerichts  Sonthefen;
den  bisherigen  Pfarrer  zu  Niederlauer,  Priester
  Balthafar  Mackert  auf  die  Pfarrei

(
        <pb n="160" />
        319

zu  Neustadt  an  der  Saal,  Landgerichts  gleichen
  Namens;

am  3.  April  den  Erkonventualen  des
aufgelösten  Klosters  zu  Ebrach,  Priester
Erasmus  Krug  zur  Pfarrei  zu  Wipfeld,
  Landgerichts  Werneck;  den  biherigen
  Pfarrer  zu  Endelhausen,  Landgerichts
Wolfratshausen,  Priester  Franz  Sales
Pirzer  zur  Pfarrei  zu  Rotebach,  Landgerichts
  Dachau;  den  bisherigen  Kooperator
expositus  zu  Pfraundotf,  Priester  Karl
Braunmüller  zur  Pfarrei  zu  Unterauerbach,
  Landgerichts  Neunburg  vorm  Wald  (S.
121)z  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Erkertshofen
Priester  Anton  Schober  zur  Pfarrei  zu
Wéreschwang  Landgerichts  Zusmarshausen
(S.  76),  und  zu  der  hiedurch  erledigten  Pfarrei
Erkertshofen,  Landgerichts  Greding  den
bisherigen  Kaplan  zu  Mauern  Landgerichts
Monheim,  Priester  Ignaz  Gebhard;
am  4.  den  bisherigen  Pfarrvikar,  Rural
Kapitelkämerer  und  Distrikts  Schul  Inspektor
  Priester  Anton  Brand  in  Grafing
  zum  Pfarrer  zu  Grafing,  Landgerichts
Ebersberg,  defsinitiv  zu  ernennen;  den  bisherigen
  Provisor  des  Schul  Benesiciums  zu
Riedenburg,  Landgerichts  gleichen  Namens,
Priester  Georg  Lehner,  auf  dieses  Benefücium
  zu  bestimmen,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Aholsing,  Driester  Johann  Baptist
Weidinger  die  Dfarrei  zu  Ittling,
Landgerichts  Straubing  und  die  dadurch  erledigte
  Pfarrei  zu  Aholfing,  Landgerichts
Seraubing  dem  bisherigen  Kaplan  zu  Hau-320



zenberg,  Landgerichts  Wegscheid,  Priester
IXaver  Störr  zu  verleihen;  endlich  die
Präsentation  des  Georg  Freiherrn  von
Freudenberg  füc  den  bisherigen  Pfarrverweser
  zu  Neukirchen,  Landgerichte  Sulzbach,
  Priester  Franz  Seraph  Weigl  auf
diese  Pfarrei  Neukirchen  zu  bestätigen,

 

Adelstands  Erhebung.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
  17.  Februar  dieses  Jahrs  den  gewesenen
  Finanz  Direktor  des  Innkreises  Alois
Koch  zu  Nohrbach,  in  allergnädigster  Berücksichtigung
  seiner  vieljsdhrigen  treuen  und
ni#zlichen  Dienste,  samt  seinen  rechtmäßigen
ehelichen  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts,
den  Grad  eines  Edlen  des  Königreichs  zu
verleihen,  und

unterm  20.  des  nemlichen  Monats  und
Jahrs  den  Appellationegerichts  Rath  Franz
Kaver  Linder  zu  Neuburg,  samt  seinen
rechtmäßigen  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts,
  in  den  Adelstand  zu  erheben  in
Gnaden  geruhe.

 

Verdienstmedaillen  Verleihung.

Seine  Majestat  der  König  geruhren  am
22.  Februar  l.  J.  dem  Schultheis  Konrad
  zu  Weimersheim,  im  Bezirke  des  fürstlich
  Wredischen  Herrschaftsgerichts  Ellingen,
welcher  sich  seit  rso:  durch  musterhafte
Amesführung  und  Beförderung  aller  Ver-
        <pb n="161" />
        321

besserungen  im  Fache  der  Kommunal  Verwaltung,
  Polizei  und  Landeskultur  wiederholte
  Belobungen  erwerben  hat,  und  auch
bisher  ununterbrochen  fortgefahren,  sich  in
allen  jenen  Beziehungen  um  das  Wohl  seiner
  Gemeinde  verdient  zu  machen,  zur  of#
fentlichen  Anerkennung  seiner  Verdienste  die
silberne  Verdienstmedaille:

am  0.  März  dem  bürgerlichen  Maurermeister
  und  Landwehr  Major  Thomas
Heigl  zu  Freising  wegen  seiner  Verdienste
in  verschiedenen  Beziehungen  um  das  Gemeinwesen,
  die  silberne  Verdienstmedaille:
unter  dem  nämlichen  Datum  dem  Landwehr
  Hauptmann  und  Revierförster  Spictler
  zu  Flachslanden,  wegen  seines  bezeigten
  besondern  Eisers  für  das  Landwehr  In,
stitut,  dann  seiner  beispiellosen  Uneigennüjsigkeit,
  und  wegen  seiner  an  drmere  Individuen
  der  unterhabenden  Kompagnle  gemachten
  Unterstüzung  und  Schankungen
gleichfalls  die  silberne  Verdienstmebaille;

endlich  am  31.  März  dem  bisherigen
Pfarrer  Michael  Biber  zu  Anerfeld,
welcher  bereits  vor  4  Jahren  sein  Jubildum
als  Priester  gefeiert  hat,  und  im  gegenwärtigen
  Jahre  auch  das  fünfzigste  Jahr  seines
  Pfarramtes  zurücklege,  zum  Zeichen  allerhöchster
  Zufriedenheit  über  seine  dem
Sgtaate  und  der  Kirche  diese  Zeit  hindurch
geleistete  Dienste  die  goldene  Verdienstme:
daille,  welche  denselben  am  Tage  der  Feier

322

seines  Amtsjubilaͤums  auf  eine  angemessene
Weise  zugestellt  werden  soll,  allergnaͤdigst
zu  verleihen.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  geruhten  folgende
  Bestimmungen  zu  treffen:

am  4.  Februar  l.  J.  ben  Oberst  des
zweiten  Linien  Infanterie  Regiments  Karl
Freiherrn  von  Fick,  und  am  10.  desselben
Monats  Friedrich  Freiherrn  von  Fechenbach
  auf  -audenbach  in  die  Zahl  allerhöchst
  Ihrer  Kämerer  aufzunehmen:

am  18.  März  den  geheimen  Nath  und
Oberst  Kämerer  Maximilian  Emanuel  Grasen
  von  Rechberg  und  Rothenlöwen
zum  Beweise  der  Achtung  und  Zufriedenheit
  über  seine  vieljä4hrigen  dem  königlichen
Hause  treu  geleisteten  Dienste  zu  allerhöchst
Ihren  Oberst  Hofmeister,  und  den  bisherigen
  geheimen  Rath  und  Dräsidenten  des
obersten  Rechnungshofes  Maximilian  Grasen
  von  Thurn  und  Tassis  zum  Merkmal
  allerhöchster  Zufeiedenheit  mit  seinen
bis  daher  geleisteten  Diensten  und  des  Vertrauens,
  welches  Ihnen  seine  stets  bezeigte
Anhänglichkeit  an  Ihre  Derson  eingeflöße
hat,  zu  allerhöchst  Ihren  Oberst  Kämerer  zu
ernennen:

am  22.  den  bisherigen  Professor  an
dem  nun  aufgelösten  Real  Institute  zu
Nürnberg,  Johann  Simon  Erhard  zum
ordentlichen  öffentlichen  Lehrer  der  Philoso-(21)
        <pb n="162" />
        323

phie  bei  der  Universitaͤt  zu  Erlangen,  und
an  eben  diese  Universität  den  bieherigen
Professor  am  Gymnasium  zu  NRünrnberg,
Ludwig  Heller  als  ordentlichen  öffentlichen
  Lehrer  der  Philosophie  und  Philologie
  zu  ernennen;

an  eben  diesem  Tage  dem  quieszirenden
Kameramts  Kopisten  Johann  Heinrich  Huß
zu  Kirchenlamißz  die  erledigte  Universitäts
Stistsverwaltung  zu  Selb  und  Thierstein
zu  übertragen;

am  26,  den  bisherigen  General  Kommissär
  des  Salzachkreises  Karl  Graf  von
Preysing  zu  Bezeigung  allerhöch  st  Ihrer
Zufriedenheit  mit  dessen  geleisteten  Diensten,
  zum  wirklichen  Scaatsrath  bei  der
Sektion  des  Innern  zu  ernennen;  am  nämlichen
  Tage  die  Kuratel  der  Universität  zu
Würzburg  dem  General  Kommitssär  des  Unter
  Mainkreises,  Freiherrn  von  Asberk  zu
Würzburg  persönlich  aus  besondern  Vertrauen
  zu  übertragen,  und  als  zweiten  Kurator
  den  Freiherrn  von  Staufenberg
beizugeben

am  283.  den  Berg  und  Hüttenames
Faktor  Wolfgang  Kraus  von  Sonthofen
nach  Schüttendobel  zu  versezen,  und  zum
Oberfaktor  deo  Berg  und  Hüttenamts  Sonthofen
  den  bisherigen  Oberfaktor  Pindl  zu
ernennen:

am  20.  den  ersten  Landgerichts  Assessor
Rubenbauer  zu  Viechtach  in  gleicher

 

324

Eigenschaft  auf  die  erledigte  erste  Assessorstelle
  zu  Vilshofen  anzustellen;

am  31.  dem  Präsidenten  der  nun  auf,
gelösten  obersten  Justigstelle  zu  Würzburg,
Karl  Philipp  Freiherrn  von  Würzburg
die  kemporäre  Quieszenz,  mie  Belassung  seines
  Titels,  Ranges  und  Gehaltes,  zu  ger
währen,  und  ihm,  zum  besondern  Beweise
der  allerhöchsten  Zufriedenheit  mit  seiner
bisherigen  Dienstleistung,  den  Titel  eines
geheimen  Rathes  beizulegen,  dann  den  Rath
des  vormaligen  Appellationsgerichtes  zu
Aschaffenburg,  Grafen  Philipp  Karl  von
Fugger  Kirchheim  zum  Prasidenten
des  Kreisgerichtes  in  Aschaffenburg  zu  befördern;


den  bisherigen  Accessisten  bei  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Isarkreic,  Franz
Eggelkraut,  als  NRaths  Acessist  bei
diesem  Gerichtshofe  anzustellen;

und  den  der  Kanzlei  des  Appellationsgerichtes
  für  den  Isarkreis  aushilfsweise
bisher  zugetheilten  Kanzellisten  Joseph
Schwemmer  zum  DProtokollisten  deo
Sctadtgerichts  in  Augsburg  zu  ernennen.

 

Landwehr  des  Königreichs.

Seine  Majestät  der  König  geruhten  bei
der  Landwehr  des  Königreichs  folgende  Besiimmungen
  zu  tressen:
        <pb n="163" />
        325
am  0.  März  l.  J.
die  bei  dem  I.  und  II.  Landwehr  Bataillon
  Kadolzburg  provisorisch  angestellten
Majors  Hafner  und  Fuchs  werden  in  dieser
Eigenschaft  definitiv  ernennt;
am  17.  März:

im  I.  Landwehr  Bataillon  Passau  wird
derLandgerichts  Oberschreiber  Friedrich  Raab
als  Unterlieutenant  und  Bataillons  Adjutant
angestellt.

Im  III.  Landwehr  Bataillon  des  Landgerichts
  Landau  werden  folgende  Beförderungen
  genehmigt:

anstatt  des  wegen  körperlichen  Gebrechens
vom  aktiven  Dienst  freigegebenen  Haupemanns
der  dritten  Kompagnie  Riklas  Oberkofer
rücken  der  Oberlieutenant  Peter  Haslbäck
zum  Hauptmann,  und  der  Unterlientenant
Frischmann  zum  Oberlieutenant  vor.

Bei  der  fünften  Kompagnie  erhält  der
Häuptmann  Huber  die  gebetene  Entlassung,
wogegen  der  Oberlieutenant  Franz  Lexr  zum
Hauptmann,  der  Unterlieutenant  Kammer
zum  Oberlieutenant,  und  Wolf  Ernst  zum
Unterlieutenant  befördert  werden.

Der  Oberlieutenant  Eder  erhält  bei  der
sechsten  Kompags#ie  ebenfalls  die  Entlassung,
wofür  der  Unterlieutenant  Franz  Kaver  Rost

 

326

zum  Oberlieutenant  vorrücket,  und  Johann
Ernst  als  Unterlieutenane  genehmigt  wird.

Im  Unterstabe  werden  Johann  Nepomuk
Dorfner  als  Quartiermeister,  und  Mathias
Hopfensperger  als  Unterlieutenant  und
Adjutant  bestätiget.

Endlich  erhalten  bei  der  Schüzen  Kompagnie
  wegen  zurückgelegten  normalmássigen  Alters
  Hauptmann  Anton  Simon  und  Oberlieutenant
  Pell  die  gebetene  Entlassung,  wo-Jegen
  Franz  Kaver  Sturm  zum  Hauptmann,
und  Joseph  Gerhardinger  zum  Oberlientenant
  befördert  werden.

 

Indigenars  Ertheilung.

Seine  Majestät  der  König  haben  den
bei  der  königlichen  Staatsschulden  Tilgungs
Kommission  funktionirenden  Officianten  Ferdinand
  Stademann  am  14.  Februar  I.  J.
das  Indigenat  allergnädigst  zu  ertheilen  geruht.


 

Großjährigkeits  Erklärung.

Den  Lieutenant  im  neunten  Linien  Infanterte
  Regimente  Karl  von  Münster
haben  Seine  königliche  Majestät  am  25.
Mälz  l.  J.  als  großjährig  zu  erklären  allergnädigst
  geruhe.
        <pb n="164" />
        327

 

Reduction

Kemnather  Getreldmaßes  in  das  baierische  Normal  Maß.

des

 

328

Im  koͤn.  baier.  (abgestrichenen)  RormalGetreid  Maße.

 

Zur  genauesten  Berechnung

Zur  Einmessung

 

Schäffel

Mezen

 

 

 

 

 

 

Getreid  Gattungen.  Maesn
Deeimal-..  Decimal-  "  5  5
.  -  .  TZFEETFEI
HE  *  *
3  Theile  3  Theile  O  *5  SE
(Nachdem  von  dem  königlichen  Rentamte
  gemeinschaftlich  mit  dem
königlichen  Landgerichte  Kemnath
abgehaltenen  Vergleichungs  Prototokolle
  vom  17.  Februar  1817.)
Für  harte  und  weiche  Frucht-Gattungen,
  bei  welch  ersteren  8
Napf,  bei  lezteren  aber  12  Nopf
auf  ein  Achtel  gerechnet  werden.
Im  Durchschnitte  für  alle  Getreid=Gattungen
  sind  143  Napf  gleich
50  baierische  Normal  Mezen.
———  ..  —  ..  ..  10  3ar2  ——□1
100  „  .«...»  57870  347222  541—111,11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berichtigung.

In  dem  XIV.  Stuͤcke  des  Regierungsblatts  Seite  239  und  240  ist  unter  Nro.
XI.  der  Tabelle  in  der  zweiten  Rubrike  statt  3  zu  lesen  2.  Auch  ist  die  unter  dem  naͤmlichen
  Numero  in  der  siebenten  Rubrike  abgedruckte  Anmerkung  von  den  Worten  an:
vder  Oberregistrator“  bis  „gleichzustellen“  nur  als  Verstoß  im  Abdrucke  zu  betrachten.
        <pb n="165" />
        329

Koͤniglich-Baierisches

a30

Regierungsblatt.

 

XVI.  Stück.  München,  Samstag  den  19.  April  1317.

 

Bekanntmachung
des
von  Seiner  Majestaͤt  dem  Koͤnige  an  das
GeneralSekretariat  des  koͤniglichen  Staats-Raths
  wegen  der  Form  der  Ausfertigung  der
königlichen  Beschlüsse  und  Aufträge  an  den
Staatsrath  und  die  königlichen  Sctaats=Ministerien
  erlassenen  Kabiners  Befehls
vom  16.  dieses  Monats.

„As-  Kabiners  Befehle  sollen  künftig  aus-„Fefertigt

  werden:“

„I)  Alle  von  Uns  auf  die  Gutachten  und
„Anträge  Unseres  Staatsraths  erlass
„sen  werdenden  Entscheidungen  an  Un-„sern
  Staatsrath  und  Unsere  Staats=„Ministerien,
  mit  Ausnahme  der  Geseze
  aus  der  bürgerlichen,  organischen
„und  administrativen  Gesezgebung,
„dann  aller  Verfassungs  Gegenstände,
„die  unter  Unserm  königlichen  Titel  in
„dem  größern  Kanzlei  Stile  erscheinen,
„von  Uns  unterzeichnet,  und  von  den
„sämtlichen  Staats  Ministern  kontra-„signirt
  werden.“

„2)  Alle  besonderen  Aufträge  in  Regie-„kungs
  Gegenständen,  die  Wir  Unse-„rem
  Staatsrathe  und  Unsern  Staats-„Ministerlen
  zu  ertheilen  Uns  veran-„laßt
  finden.“

„Die  Kabinets  Befehle  werden  von  Uns
„allein  unterzeichnet,  und  von  Unserm  Ge-„neral
  Sekretär  des  Staatsraths  kontra-„signirt.“


München  den  16.  April  1377.

Max  Josepb.

Kabinets  Befehl
an
den  königlichen  Staatsrath.

Nach  der  Bestimmung  Unserer  Verordnung
  vom  2.  Februar  l.  J.,  in  dessen
Folge  Unserem  Staatsrathe  C.  IX.  und  X.
die  Ausscheidung  und  Zutheilung  des  Geschäftskreises
  und  die  Revision  der  Dienst-Instruktionen
  Unserer  Staats  Ministerien
aufgetragen  wurde,  haben  Wir  nach  Vernehmung
  Unseres  Staatsraths  rücksichtlich
der  Formation,  des  Wirkungskreises  und

Ca1)
        <pb n="166" />
        33t

des  Geschaftsganges  Unserer  Staats  Ministerien
  folgende  Anordnungen  festzustellen
beschlossen:
Formation
der
Staats  Ministerien.
1.  Des  Hauses  und  des  Aeußern;
II.  der  Justiz;
III.  des  Innern;
IV.  der  Finanzen;  und
V.  der  Armee.

*
Jedes  dieser  fünf  Staats  Ministerien  bestehe:


a)  aus  dem  Minister;

b)  aus  dem  General  Direktor;

P)  aus  einer  bestimmten  Anzahl  von  MinisterialRäthen,


drei  für  das  Sgcaats  Ministerium
des  Hauses  und  des  Aeußern;

drei  für  das  Staats  Ministertum
der  Justiz;

fünf  bis  sieben  für  das  Sctaats=Ministerium
  des  Innern;

acht  für  das  Staats  Ministerium
der  Finanzen;

fünf  bis  sechs  für  das  Sctaats=Ministerium
  der  Armee;

4)  aus  einem  General  Sekretär;

c)  aus  den  erfoderlichen  geheimen  Sekretären,
  geheimen  Expeditoren,  geheimen
  Registratoren,  geheimen  Kanzellisten,
  einem  Kanzleidiener  und  den
erfoderlichen  Kanzleiboten.

332

Zu  dem  KanzleiPersonale  des  Staats-Ministeriums
  der  Finanzen  ist  bis  zum  kuͤnftigen
  Etats  Jahre  auch  noch  jenes  der  bisherigen
  Steuer:  und  Domainen  Sektion  zu
verwenden.

.  2.

Für  die  Bureau  Kosten  und  Regie  Bedürfnisse
  eines  jeden  Staats  Ministeriums
wird  eine  bestimmte  Geldsumme  auf  den
Etat  des  Staats  Ministeriums  angewiesen.

.  3.

Der  unmittelbaren  obersten  Leitung  des
Ministeriums  des  Hauses  und  des  Aeußeru
ist  untergeben:

a)die  General  Administration  der  Posten
  mit  einem  Direktor,  Räthen  und
Assessoren,  nebst  dem  erfoderlichen
subalternen  Personale;

b)  eine  besondere  Ministerial  Archivs  Kommission,
  welche  aus  dem  Haus=  Staatsund
  Reichs  Archivar  dann  den  Reichs-Archivs
  Adjunkten  bestehe;

c)  das  Reichs  Herolderamt,  welches  als
ein  dem  Ministerium  untergeordnetes
Bureau  zu  betrachten  ist.

§.  4.
Als  ergänzender  Bestandeheil  des  Staats-Ministeriums
  des  Innern  bestehe:

a)  für  die  kirchlichen  Angelegenheiten  der
protestantischen  und  reformirten  Gemeinden
  ein  General  Konsistorium  mit
drei  statusmäßigen  Ober  Konsistorial
  Räthen;

b)  für  das  Schul=  und  Studienwesen
werden  zwei  oder  nach  Erfoderniß
        <pb n="167" />
        333

drei  Ober  StudienRaäthe  aufgestellt;


c)  zur  Besorgung  der  Geschaͤfte  in  Bezug
  auf  die  Anstalten  der  oͤffentlichen
Sicherheit,  die  Landwehr  und  die  Militär
  Konskription  werden  dem  Ministerium
  zwei  Kreis  Räthe  beigegeben.


G.  5.

Für  das  Medicinalwesen  wird  ein  eigenes,
  dem  Ministerium  unmittelbar  untergeordnetes
  Ober  Medicinal  Kollegium
errichtet,  über  dessen  Formation,  Wirkungskreis
  und  Geschäftsgang  besondere  In
struktion  erfolgt.

*'

Für  die  BauWegenstände  besteht  ein
Ober  BauKKommissariat  mit  einem
Ober  Bau  Kommissär,  einem  Geometer  und
einem  Zeichner.

S.  7.

Die  Ernennung  des  gesammeen  Personals
  wird  vorbehalten,  und  die  Besoldung
desselben  wird  in  einem  eigenen  Etat  festgesezt.


.  8.

Die  Ministerial  Räthe  und  der  General=Sekretär
  stehen  mit  den  wirklichen  Direktoren
  der  Kollegien  in  gleicher  Rangklasse.
Ueber  die  Rangverhältnisse  des  übrigen  Personals
  wird  seiner  Zeit  eine  allgemeine  Anordnung
  erfolgen.

.  o.
Die  Ministerial  Räthe  tragen  die  Uni-334



sorme  der  ehemaligen  geheimen  Referendare
eines  jeden  Staate  Ministeriums.
6  .  10.

Der  Minister,  der  General  Direktor,  die
Ministerial  Räche  und  der  General  Sekretär
stehen  in  dem  Verhälenisse  als  Seaatsdiener,
wie  solche  in  den  allerhöchsten  Verordnungen
vom  1.  Jaͤnner  1805  und  8.  Juni  1807  festgesezt
  sind.  Die  Verhaͤltnisse  des  uͤbrigen  Personals
  richten  sich  nach  der  Verordnung  vom
23.  Rovember  1812,  und  nach  den  übrigen
schon  bestehenden  oder  noch  erfolgenden  allgemeinen
  Normen.

.  11.

In  Ansehung  der  Gehaͤlter  der  Minister
und  der  General  Direktoren,  wird  die  Ausscheidung
  des  Standes=  und  Dienstgehalts
noch  bestimmt  werden.

Wirkungskreis
des
Staats  Ministeriums  des  Hauses

und  des  Aeußern.
Hierzu  gehören  folgende  Gegenstände:
S.  12.

Die  Korrespondenz  mit  auswärtigen  Hsfen,
  fremden  Ministern,  und  den  an  Unserem
  Hofe  akkreditirten  Gesandten  in  allen
bei  den  verschiedenen  Staate  Ministerien  vorkommenden
  Geschäften;

§.  13.

Die  Anstellung  und  Instruirung  der

diesseitigen  Gesandten  im  Auslande.

()
        <pb n="168" />
        835

.  14.
Die  Negotiation,  Schließung  und  Wahrung
  aller  Vertraͤge  mit  fremden  Maͤchten.

g.  18.
Die  Angelegenheiten  des  teutschen

Bundes.

g.  16.
Alle  aktiven  und  passiven  Staatt  Praͤ-tensionen,
  benemlich  mit  dem  Staats  Ministerium
  der  Finanzen.

e  17.
Alle  Gegenstände,  welche  Unsere  Gerechtsame
  außer  Landes  betreffen.

G.  18.

Die  Einsicht  aller  Instruktionen  an  die
obersten  Kreis  Behörden,  welche  von  den
verschiedenen  Ministerien  erlassen  werden,
sobald  sse  das  Benehmen  mit  Nachbarn
betreffen.

G.  u19.

Die  GrenzAngelegenheiten  und  alle
Differenzen  mit  benachbarten  Staaten,  benemlich
  mit  den  einschlägigen  Staats  Ministerlen.


.  20.

Das  Nachsteuerwesen,  die  Auswande:
rungen  und  Vermögens  Exportationen,  benemlich
  mit  dem  Ministerium  des  Innern.


336

§.  al.

Die  Besorgung  und  Vertretung  der  Augelegenheiten
  Unserer  Unterthanen  im  Auslande,
  wozu  vorzüglich  auch  die  an  dem
päbstlichen  Stcuhle  nachgesuchten  Dispensationen
  aller  Art  gehêren.

§.  22.
Die  Ordenssachen.

.  23.
Die  Gegenstände,  welche  Familien  Verträge
  und  das  Privat  Fürsten  Recht  in  Unserm
  Hause  betreffen.

.  14.
Die  Thronlehen.
S.  285.

Die  Verhältniße  mit  den  im  Königreiche
ansäßigen,  vormals  unmittelbaren  Fürsten,
Grafen  und  Herren.

26.
Die  Verleihung  des  Adels  aller  Grade.

S.  a7.

Die  an  Uns  zu  erstattenden  Vorträge
im  versammelten  Staatsrathe  zur  Verleihung
  des  Indigenats,  benemlich  mit  dem
Staate  Ministerium  des  Innern.

*
Die  Leitung  und  Verwaltung  des  Postwesens,
  so  weit  es  die  Regie  betrifft,  be
        <pb n="169" />
        337

nemlich  mie  dem  Staste  Ministerium  der  Finanzen.


S.  20.

Die  Aufsiche  und  oberste  Leitung  des
Haus-,  Staats:  und  Reichs  Archivs,  welches
  Letztere  jedoch  sämtlichen  Staats  Ministerien
  zur  Benützung  offen  steht.

.  30o.
Die  Censur  der  Zeitungen  und  der  Zeitschriften
  politischen  Inhalts.

.  3#.
Die  Beglaubigung  aller  Akten,  welche
im  Auslande  gültig  senn  sollen.

S.  32.

Das  Paßwesen  in  das  Ausland.

G.  33.
Die  Ausfertigung  der  von  Uns  ertheilten
  Genehmigungen  in  fremde  Civil=  oder
Militärdienste  zu  treten.

§.  34.
Die  Ausfertigung  der  von  Uns  ertheilten
  Genehmigungen  zur  Annahme  fremder
Oeden  und  sonstiger  Auszeichnungen.

F.  38.

Die  Formirung  des  Ecats  für  das  Mie
nisterium  des  Aeußern  und  die  Verwendung
der  dafür  bewilligten  Summen  nach  den  im
Etat  festgesezten  Positionen,  und  diesem  ge- 



333

mäß  die  Verschläge  zu  Anstellungen,  Besoldungen,
  ausserordentlichen  Remunerationen  2c.
in  Bezug  auf  das  Ministerial  Personal,  dann
jenes  der  gesammten  Post  und  der  verschiedenen
  Archive.

Wirkungskreis
des
Staats  Ministeriums  der  Justiz.

G.  36.

Die  oberste  Leitung  des  ganzen  Justizwesens
  in  bürgerlichen  und  peinlichen  Gegenständen
  sowohl  der  streitigen  als  unstreitigen
Gerichtsbarkeit.

Die  Aufsicht  und  Handhabung  der  in
dieser  Beziehung  erlassenen  Gesetze  und  der
Rechte  Verfassung.

S.  37.

Die  oberste  Aufsicht  über  alle  hohe  und
niedere,  unmittelbare  und  mittelbare  Justig-Höfe,
  Gerichte  oder  Behörden  in  Hinsiche
auf  Geschäftsführung  in  peinlichen  und  bürgerlichen,
  sowohl  streitigen  als  unstreitigen
Rechtosachen,  wohin  besonders  auch  Vore
mundschaften,  Verlassenschaften,  Hypothekenbücher
  und  die  verordnungsmäßige  Behandlung
  der  Depossten  gehören;  die  Aufsicht
  auf  Disciplin;  Aufsicht  auf  Actribute
der  Rechtspflege,  worunter  in  Hinsicht  der
Serrafrechtspflege  die  Unrersuchungs  Gefängniße
  zu  rechnen  sind.  Anordnung  von

(22)
        <pb n="170" />
        339

Visitationen  der  Justizhoͤfe  oder  Gerichts-Behoͤrden.


Unter  welchen  Modifikationen  dem  Staats-Ministerium
  des  Innern  eine  Mitaufsicht
über  die  Untersuchungs  Gefängniße  überlassen
  werden  könne,  ist  durch  ndheres  Benehmen
  beider  Staats  Ministerien  zu  bestimmen.


S.  38.

„Die  an  Uns  zu  machenden  Anträge
über  Besezung  nothwendiger  oder  erledigter
  Stellen  im  Fache  der  Justiz,  dann  über
Qutescirung  oder  Entlassung  der  dabei  angestellten
  Staatsbeamten  und  öffentlichen
Diener,  so  weit  sie  als  Folge  eines  richterlichen
  Erkenntnißes  oder  einer  administrativen
  Erwägung,  oder  einer  organischen
Verfügung  anzusehen  sind,  letztere  jedoch
mit  Hinsicht  auf  die  Vorschriften  der  Dienstpragmatik
  vom  1.  Jänner  1305.

S.  30.

Die  oberste  Aufsicht  über  die  Advokaten,
  Motarien  und  Rechts  Anwälte  in  Hinsicht
  auf  Geschäftsführung  und  Disciplin
in  Justiz  Gegenständen.  Antráge  über  deren
Ernennung  und  Entlassung  unter  den  —
den  bestehenden  Verordnungen  gemäßen
Veraussezungen.  Wenn  diese  Entlassung
wegen  ordnungswidrigen  Betragens  oder
strafbarer  Handlungen  von  einer  admini-Nrativen
  Behörde  in  Beziehung  auf  ihren

340
Geschaͤftskreis  verhaͤngt  werden  soll,  so  hat
sich  das  einschlägige  Staats  Ministerium  mie
dem  Scaats  Ministerium  der  Justiz  darüber
vorher  zu  benehmen.

##.  4%“

Der  Emwurf  und  Vorlage  des  Etats
der  Ausgaben  für  das  gesammte  Justizwesen
  im  Konigreiche;  die  Aufsicht  auf
die  Einhaltung  desselben  nach  den  einzelnen
etatsmäßigen  Posicionen  in  Gemäßheit  des
alljährlich  genehmigten  General  Finanz  Etats.
Die  über  Anweisungen  zu  statusmäßigen
Gehältern  oder  Belohnungen,  Unterstützungen
  und  anzuordnende  Visitationen  der  Justizhöfe
  und  Gerichte  aus  der  zu  diesem  Zwecke
in  dem  Etat  des  Ministeriums  aufgenommenen
  Position  an  Uns  zu  erstattenden  Antrage.


.  41.
In  den  die  Justiz  betreffenden  Gnaden-=sachen
  an  Uns  zu  bringenden  Auträgen,  namentlich:


a)über  Begnadigungen  oder  Strafnach-IAße
  in  strafrechtlichen  Sachen,

b)  über  Großsährigkeits  Erklärungen,

P)  über  Legitimationen  und  Adoptionen;

d)  über  Gesuche  um  Nachsicht  von  dem
in  ehegerichtlichen  Erkenntnißen  enthaltenen
  Verbote  der  Heurath  oder  der
Wiederverehelichung  (weil  mit  dem
Worte  „Rekurs“  der  Begriff  von
        <pb n="171" />
        341

Rechtsmitteln  in  gemischten  Rechtssachen
  verbunden  wird),

e)  uͤber  Moratorien;

s)  uͤber  Rehabilitationsgesuche.

G.  42.

Die  Vorschlaͤge  an  den  Staatsrath  über
Verbesserung  oder  Veraͤnderung  der  buͤrgerlichen
  und  peinlichen  Gesetzgebung  im  Allgemeinen
  sowohl  als  insbesondere  bei  Anfragen
  der  Gerichtohöfe,  so  ferne  diese  Anfragen
  nicht  ganz  nach  den  bestehenden  Gesetzen
aus  doktrinellen  Gründen  entschieden  werden
können.

Letztenfalls  sind  die  vom  Justiz  Ministerium
  entschiedenen  Anfragen  allährlich  mit
der  Vorlage  des  Zustandes  des  Justizwesens
an  den  Staatsrath  zur  Revision  zu  bringen.

In  legislativen  Sachen,  welche  den  Geschäfrskreis
  eines  anderen  Staats  Ministeriums
  berühren,  ist  über  den  Gesetz  Vorschlag,
  ehe  er  an  den  Sraatsrath  gebracht
wird,  mit  dem  einschlägigen  Staats  Ministerium
  in  Benehmen  zu  treten.

#.  43.

Die  Enescheidung  der  Kompetenz  Konflikte,
welche  sich  zwischen  Untergerichten  ergeben,
welche  unter  einem  und  demselben  Appellationsgerichte,
  oder  unter  verschiedenen  Appellations-Gerichten
  stehen,  desgleichen  der
Kompetens  Konflikte,  welche  zwischen  den  Appellationsgerichten
  selbst  entstanden  sind.

342

S.  44.
Bei  Kompetenz  Konflikten  zwischen  einer
Justiz=  und  einer  Administrativ  Behörde
tritt  zuerst  die  Kommunikation  der  einschlgigen
  Ministerien  unter  sich  ein;  findet  unter
  denselben  eine  Vereinigung  der  Anstcht
nicht  statt,  so  wird  die  Sache  dem  Staats-NRathe

  zur  Enescheidung  vorgelegt.

S.  485.
Den  Wirkungskreis  des  Justiz  Ministeriums
  bei  Masoraten  bestimmt  das  Edike
vom  28.  Juli  1808.

S.  46.

Ausser  diesen  Geschästen  des  Staats  Ministeriums
  der  Justiz  hat  der  Justiz  Minister
in  der  Eigenschaft  als  Großrichter  in  peinlichen
  Fällen  nach  Unserer  Deklaration  vom
19.  Märzr  go  bei  der  —  den  subjicirten  Fürsten
  und  Grafen  und  deren  Nachkommen  angewiesenen
  Austrägal  Instanz  den  Vorstz.

S.  47.

Der  Justiz  Minister  ist  Mitglied  Unseres
Familienrathes,  und  dessen  Funktionen  bei
dem  zu  Enescheidung  der  Klage  gegen  ein
königliches  Familienglied  anzuordnenden  Gerichte
  bestimmt  Unser  Familien  Gesez  vom
13.  Jänner  18106.  (Reg.  Bl.  von  diesem
Jahre  Stuͤck  XXXX).
        <pb n="172" />
        343
Wirkungskreis

des
Staats  Ministeriums  des  Innern.
Zu  dem  Wirkungskreise  dieses  Ministeriums
  gehören  folgende  Geschäftszweige  und
Gegenstände:

48.

Die  Angelegenheiten  in  Beziehung  auf
Religion,  Gettesverehrung  und  Kirchen,
und  zwar

a)im  Allgemeinen  die  Verhältnisse  aller
im  Staate  bestehenden  Kirchen  und
religiösen  Gemeinden,  ihrer  Anstalten
und  Attribute;  insbesondere:

b)  die  geistlichen  Verhältnisse  der  katholischen
  Kirche,  benemlich  mie  dem  Ministerium
  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  wenn  dabei  auswärtige  Verhälenisse,
  vorzüglich  mit  dem  pöbstlichen
  Stuhle  in  Beziehung  kommen;

JP)  das  oberste  Episkopat  der  protestantischen
  Konfession.

.  40.

Die  Gegenstände  in  Ansehung  der  Geistes
  Kultur,  sittlichen  Bildung,  National=Erziehung
  und  Anstalten  für  Wissenschaften
und  Künste;  —  namentlich

e)  die  Akademien,  die  Universttäkten,  die
Lyceen,  Gymnasien  und  die  Studienschulen;
  .

b)  das  Volksschulwesen,  die  Erziehungs-344



Haͤuser  und  die  Bildungs  Anstalten  fuͤr
die  Lehrer;

Pc)  der  Buchhandel,  die  Preßfreiheit,  die
nicht  unter  den  Hefstäáben  stehenden
Theater,  so  wie  die  öffentlichen  Volks-Feste.


.  o.

Die  Verfassung  und  Verwaltung  der
Staͤdte  und  Märkte  und  anderer  Gemein-=den;
  so  wie  die  oberste  Leitung  und  Aufsicht
über  die  Verwaltung  der  für  die  Zwecke  des
Kultus,  des  Unterrichts  und  der  Wohlthätigkeit
  vorhandenen  Sriftungen.

G.  51.

Alle  staatswirthschaftlichen  Gegenstaͤnde,
die  nicht  in  das  Gebiet  der  Finanzen  gehoͤ-ren,
  namentlich:

a)  die  Forst=  und  Jagd  Polizei  bei  Privat:
  Kommunal:  und  Stiftungs  Waldungen;


b)  Agrikuleur,  dann  Fabriken  und  Mamufakturen
  und  die  Bewilligung  zu  defren
  Errichtung,  das  Gewerbswesen,
und  die  Verleihung  der  Koncessionen
zur  Anlegung  von  Bruereien,

Pc  Kredit  und  Assekuranz  Anstalten  (#eihhaͤuser,
  Brandassekuranz  rc.)

4)  das  öffentliche  Kommerz,  benemlich
mit  dem  Finanz  Ministerium;

e)  die  zur  Beförderung  desselben  wirkenden
  Anstalten  in  dieser  und  polizeilicher
        <pb n="173" />
        345

Beziehung;  die  Lehnroͤßler  und  Boten
  Anstalten  im  Lande;  leztere  benemlich
  mit  dem  Staats  Ministerium  des
Hauses  und  des  Aeußern;

f)  Die  Wasser-  Bruͤcken  und  Straßen-Bauten,
  in  so  weit  sie  das  Vicinalund
  Kommunal  Straßen=  und  Wasser-Bauwesen
  betreffen.

S.  8#2.  .

Die  gesammte  Staats-  und  Landes  Polizel,
  insbesondere  die  Gendarmerie,  in  Beziehung
  auf  ihre  polizeiliche  und  dienstliche
Verrichtungen,  dann  alle  dahin  gehörigen
Anstalten,  welche  die  Erhaltung  der  öffentlichen
  Ruhe  und  guten  Ordnung  im  Innern
zum  Zwecke  haben;  insbesondere:

a)alle  Armen-,  Kranken-,  Beschäfrigungsund
  Verpflegungs  Anstalten;

b)  die  Polizei  Gefängnisse  und  Zwangs-Arbeits
  Anstalten,  dann  unter  Mitaufsicht
  des  Staates  Ministeriums  der  Justiz,
  die  Zuch###  und  Strafarbeits  Häuser;


c)  das  Paßwesen  in  Bezlehung  auf  das
Innmland;

4)  die  Landes  Sicherheitskorps.

§.  83-Das
  Medicinal  Wesen  mit  den  dazu  gehörigen
  Anstalten.

346

G.  54.

Die  Militaͤr  Angelegenheiten,  welche  nicht
zum  Wirkungskreise  des  Staats  Ministeriums
  der  Armee  gehoͤren:

a)  die  Militaͤr  Konskription,

b)  die  Landwehr,

c)  das  Verpflegungs-,  Einquartirungsund
  Vorspanns  Wesen,  für  die  im  Marsche
  befindlichen  inländischen  Truppen,
benemlich  mit  dem  Staats  Ministerium
der  Armee.

Die  Besorgung  derselben  Gegenstände
  bei  dem  Durchmarsche  fremder  Truppen
  durch  das  Reich,  im  Benehmen
mit  den  Staats  Ministerien  des  Aeußern
und  der  Armee;

d)  die  Gegenstände,  in  Bezug  auf  die
Kriegslasten  und  deren  Ausgleichung,
benemlich  mit  dem  Staate  Ministerium
der  Finanzen;  in  soweit  dabei  Korrespondenzen,
  Unterhandlungen  und  abzuschließende
  Verträge  mit  auswärtigen
Staaten  vorkommen,  benemlich  mit
dem  Staats  Ministerium  des  Aeußern.

x
Die  Anordnungen  und  Einleitungen  zu
Herstellung  einer  vollständigen  Staristik  des
Königreichs  in  den  Jahrsberichten.

.  56.
Die  Bildung,  Eineheilung  und  Purisicirung
  aller  Sprengel  der  innern  Verwal-(22)
        <pb n="174" />
        347

tung;  nemlich  der  Kreise,  Polizei  Bezirke,
Land-,  Herrschafts:  und  Ortsgerichte,
Pfarreien,  Gemeinden  und  besondere  Administrationen,
  benemlich  mit  den  einschlägigen
Ministerien.

§.  7.

Die  Verhäleniße  der  Gutsbestizer,  rücksichtlich
  der  gutsherrlichen  Rechte  und  Gerichtsbarkeit,
  soferne  nicht  von  streitigen
Privatrechten  dabei  die  Frage  entsteht;  sonach
  auch  die  Verhältnisse  der  im  Königreiche
  ansäßigen  vormals  unmittelbaren  Fürsten,
  Grafen  und  Ritter,  nach  den  Bestimmungen
  der  Edikte  vom  31.  December  1806,
und  10.  März  1807,  benemlich  mit  dem
Staate  Ministerium  des  Aeußern  und  sonst
einschlägigen  Ministerien.

#1
Die  Festsezung  und  Aufrechthaltung  der
erfoderlichen  Vorbedingungen  zu  Erlangung
der  öffentlichen  Stellen  in  der  inneren  Verwaltung,
  und  zwar,  was  die  adspirirenden
Recheskandidaten  betrifst,  unrer  Mitwirkung
  des  Staaes  Ministerium  der  Justiz.

S.  0.
Die  Begutachtung  zu  Besezung  aller
Stellen  der  innern  Verwaltung:

a)  eines  General  Kreis  Kommissärs  gemeinschaftlich
  mit  dem  Finanz  Ministerium,
  der  Direktoren  und  Räthe  bei  der
Kamer  des  Innern,  so  wie  des  für

348

diese  erfoderlichen  Personals  fuͤr  das
Sekretariat  und  das  Rechnungswesen;
dann  gemeinschaftlich  mit  dem  Staats-Ministerium
  der  Finanzen  fuͤr  die  Registratur
  und  Kanzlei;

b))  der  Polizei  Beamten,  dann  gemeinschaftlich
  mit  dem  Justiz  Ministerium
des  Land=  und  herrschaft)erichtlichen
Personals;

P)  der  Beamten  für  die  dem  Ministerium
untergebenen  Anstalten;

d)  der  Stadt=  und  Landgerichts  Aerzte;

e)  fuͤr  Pfarrelen  und  sonstige  geistliche
Pfründen  und  Würden;

s)  der  Akademiker  und  Professoren  und
des  Personals  bei  den  öffentlichen  Erziehungs=
  und  Unterrichts  Instituten.

.  0.

Die  oberste  Aufsicht  auf  die  Geschäfesführung
  der  vorbenannten  Beamten,  die
Versehung  derselben  mit  den  erfoderlichen
Dienst  Instruktionen,  die  Anordnungen  von
Visitationen  und  Untersuchungen,  und  die
ganze  Disciplin,  und  zwar,  was  die  Individuen
  bei  den  Land=  und  Herrschaftsgerichten
  betrifst,  bei  Gegenständen  der  Justiz-Verwaltung,
  benemlich  mit  dem  Staats-Ministerium
  der  Justiz.

§.  61.
Die  Oberaufsicht  und  Disciplin  gegen
die  öffentlichen  Anwälte  in  ihren  Beziehun-
        <pb n="175" />
        349

gen  zu  den  administrativen  Stellen  und  Geschaͤften.



S.  62.

Die  Anträge  auf  Belohnungen  und  Auszeichnungen
  der  bei  dem  innern  Dienste  angestellten
  Beamten,  so  wie  auch  anderer
Unterthanen,  die  sich  um  die  öffeneliche
innere  Wohlfahrt  besonders  verdient  gemacht
haben,  entweder  in  Geld  oder  durch  den  Verdienstorden,
  Medaillen  2c.

K.  63.

Die  Initiative  zu  allen  Gesezen  und
Verordnungen  über  Gegenstände  der  inneren
Verwaltung;  namentlich  der  Geseze  über  die
innere  Verfassung,  die  Polizei=  und  die  Militar
  Konskription  mit  allen  dahin  und  in  die
Leitung  der  öffentlichen  Anstalten  einschlagenden
  Reglements,  jedoch  in  allem  benemlich
  mit  den  einschlägigen  Staats  Ministerien.


-

Die  Aufsicht  über  die  Redaktion  des  Regierungsblatts.



.  65.

Die  Konkurrenz  zur  Revisson  der  bürgerlichen
  und  peinlichen  Geseze  bei  den  vorbereitenden
  Berathungen  des  Staats  Ministeriums
  der  Justiz.

e.
Die  Entscheidungen  der  Konflikte  zwi-350



schen  den  Stellen  und  Behörden  des  inneren
Dienstes;  die  Erledigung  der  Konflikte  derselben
  mit  Stellen  und  Behäörden  anderer
Dienstes  Zweige,  benemlich  mit  den  anderen
betrefsenden  Ministerien,  und  mir  Vorbehalt
der  Anbringung  bei  dem  Staatsrathe  in  den
Fällen,  die  dahin  geeignet  sind.

.  67.

Die  Formirung  des  Etats  für  die  gesamte
  innere  Verwaltung,  die  Verwendung
der  dafür  bewilligten  Summen  nach  den  im
Etat  festgesezten  Positionen  und  die  Ausweisung
  darüber,  dann  noch  insbesondere
die  Regulirung  und  Bewilligung  der  Gemeindellmlagen
  für  die  inneren  Bedürfnisse
der  Kommunen,  bevemlich  mit  dem  Finanz-Ministerium.


.  68.
Die  Geschäftsführung  bei  dem  in  den
Kreisen  zusammen  zu  berufenden  Landrathe
mit  den  einschlägigen  Ministerien.

.  690.

Was  die  Angelegenheiten  in  Bezug  auf
die  protestantischen  und  reformirten  Kirchen-Gemeinden
  insbesondere  betrifft,  so  wird  zur
näheren  Bezeichnung  des  diesfallsigen  Wirkungskreises
  auf  die  spezielle  Instruktion  des
General  Konsistoriums  vom  8.  September
1800  verwiesen,  mit  Vorbehalt  der  Abänderungen,
  welche  sich  aus  den  durch  die  Verordnung
  vom  a7.  März  d.  J.  festgesezten

“)
        <pb n="176" />
        351

Kompetenz  Verhältnissen  der  Kreis  Regierungen
  ergeben.

Wirkungskreis
des
Staats  Ministeriums  der  Finanzen.
Der  Wirkungskreis  desselben  umfaßt

6.  o.
Die  Erkenntniß  des  gesamten  Staats=Vermögens
  in  allen  seinen  Theilen.

Zu  diesem  Ende  steht  demselben  die  Inventaristrung
  des  gesamten  Staats  Vermbgens
  sowohl  in  Domainen  als  nuzbaren  Rechten;
  die  Uebersiche  der  gesammten  Staats-Einkünfte
  ohne  Unterschied,  die  genaue
Kenneniß  der  Sctaatslasten  zu,  welche  die
Central.  Haupebuchhaltung  zu  beforgen  hat.

.  7.

Die  Leitung  der  Erhebung  der  sämmtlichen
  Staats  Einnahmen  aus  dem  Staatss"
Eigenchume,  sowohl  dem  vollen,  als
dem  getheilten  und  den  nuzbaren  Rechten
  des  Staats,  sowohl  jenen,  die  unter
  den  grundherrlichen  Gefällen,  als  jenen,
welche  unter  dem  Namen  der  Regalien  begriffen
  sind.  Demselben  kommt  daher  für
die  Folge  die  Leitung  der  gesamten  noch
dermal  bestehenden  Lehen  mic  Ausnahme
der  Thronlehen,  welche  dem  Staats  Ministerium
  des  Hauses  und  des  Aeußern  übertragen
  werden,  zu.  Die  Beforgung  die-352



ses  Lehenwesens  ist  unter  dessen  oberster
Leitung  dem  GeneralFiskalate  uͤbertragen.

G.  72.

Die  Anordnung  der  Beschreibungen,
Vermessungen,  Katastrirungen  und  Schaͤ-zungen
  der  steuerbaren  Objekte,  dann  die
Erwaͤgung  der  Prinzipien  zur  allgemeinen
gleichheitlichen  Vertheilung  der  direkten  Auflagen,
  und  hienach  der  Antrag  in  dem
Staatsrathe  uͤber  die  Bestimmung  und
Erhebungsart  saͤmtlicher  zu  den  Staatszwecken
  erfoderlichen  direkten  Auflagen.

.  73.

Die  Prüfung  der  Systeme  in  den  bisher
bestehenden  indirekeen  Auflagen,  und  der  Antrag
  in  dem  Staatsrathe  über  die  Abänderung
  in  denselben,  oder  die  Einführung
neuer.

S.  74.
Die  Leitung  über  die  Erhebung  der
sämtlichen  für  Staatszwecke  bestehenden  direkten
  und  indirekten  Staats  Auflagen.

S.  75.

Die  obere  Aussicht  und  die  obere  Leitung
  über  die  Verausgabung  der  Staats=Einkünfte,
  sowohl  zur  Staats  Regierung
als  zur  Hofhaltung.

.  76.
Eben  daher  sind  alle  Stellen,  welche
        <pb n="177" />
        353
Theile  des  Staats  Vermoͤgens  verwalten,
die  Staats  Renten  percipiren,  so  wie  auch
jene  Behoͤrden,  welche  Ausgaben  des  Hofs
und  des  Staats  bestreiten,  dem  Finanz  Ministerium
  untergeordnet.

Dahin  gehören  folgende  Zweige:

#a)  die  sämtlichen  königlichen  Hofstäbe  und
Hof-Intendanzen;

b))  die  Finanz  Kamern  mit  ihren  Kreis-Kassen,
  ihrem  gesamten  Rechnungs-Personale,
  den  ihnen  untergeordneten
Rentämeern  und  dußeren  Perceptions=Behäörden;


c)  das  gesamte  Zoll=  und  Mautwesen,
samt  den  Aceisen,  der  Tabaks  Regie,
der  Brücken=  und  Weggelder;

d)  das  Salinenwesen:;
e)  das  Lehenwesen;

s)  das  Bergwerkwesen  und  die  Porjellain
  Fabrike;

#3)  das  Forstwesen,  in  soferne  es  die
drarialischen  Waldungen  betrift;

h)  das  Jagdwesen;

i)  die  Wasser-,  Brücken=  und  Straßen-Bauten,
  soferne  sie  auf  Staatskosten
bestritten  werden;

I1)  das  gesamte  gand  Bauwesen  der  auf
Sgtaatskosten  zu  führenden  Gebäude;
1)  das  gesamte  Stempel=  und  Tarwesen,

bei  lezterem  benemlich  mit  den  betref-354



fenden  Staats  Ministerien,  bei  allen
Antraͤgen  uͤber  die  Veraͤnderungen  in
den  bestehenden  Normen;

m)  die  Lotterie  Anstalt;

n)  die  MuͤnzAnstalt;

0)  die  koͤniglichen  Braͤuertien;

p)  die  unmittelbare  Administration  der
koͤniglichen  Oekonomien,  in  Schleißheim,
  Fuͤrstenried  und  Weihenstephan,
und  endlich

d)  die  CentralStaatskasse,  in  welcher
die  Rechnungereste  aller  Staats  Nenten
zusammenfließen.

S.  77.

Die  Leitung  und  Ober  Aufsicht  des  gesamten
  mit  seinen  eigenen  abgesonderten
Fonds  bereits  dotirten  Staats  Schuldentilgungswesens.


.  783.

Die  Leitung  und  Vertretung  des  fiskalischen
  Interesses,  so  viel  es  das  Staats-Eigenthum
  und  Staats  Recht  betrift,  und
soferne  es  sich  hier  nicht  von  Differenzen  mit
auswärtigen  Mächten  handelt,  zu  welchem
Ende  demselben  das  General  Fiskalat  untergeordnet
  ist,  außer  in  soferne  dasselbe  Gegenstände
  für  andere  Ministerial  Departements
  zu  besorgen  hat,  in  welchen  Fällen
dasselbe  unmittelbar  dahin  Berichte  respective
  Anträge  zu  erstatten,  und  Aufträge
  zu  empfangen  har.

(23)
        <pb n="178" />
        355

H·  79.

Die  Konservation  des  gesammten  Staats-Eigenthums,
  und  die  Antraͤge  und  Leitung
bei  Veraͤnderungen  desselben  durch  Verkauf
oder  Austausch,  Verpfaͤndungen  oder  Reluitionen
  von  grundherrlichen  und  andern
Abgaben.

.  80.

Die  oberste  Aufsicht  über  das  ganze
Rechnungswesen  der  gesammten  Staats=Einnahmen
  und  Staats  Ausgaben,  welches
ohne  Ausnahme  von  allen  Zweigen,  der
Aufsicht  und  Leitung  des  obersten  Rechnungshofes
  unterliegt,  der,  nach  den  Gesezen
  der  Komptabilitckr,  in  der  Beurtheilung
der  ihm  vorgelegten  Rechnungen  zu  erkennen,
und  die  Resultate  seiner  Prüfung  mit  seinen
  Bemerkungen  dem  Finanz  Ministerium
vorzulegen  hat.

Die  Zusammenstellung  und  Prüfung  der
genauen  Uebersicht  der  sämtlichen  Staats-Einkünfte
  und  nothwendigen  Staats  Ausgaben,
  ihre  Vorlage  in  dem  Staatsrathe  und
der  Antrag,  welche  Summe  für  das  genau
nachgewiesene  Bedürfniß  der  verschiedenen
Sctaate  Ministerien  nach  den  vorhandenen
Kräften  des  Staats  für  das  künftige  Erats-Jahr
  bewilligt  werden  könne.

.  zr.

Die  vollständige  und  ununterbrochene
Uebersiche  der  Berwendung  der  Staat  Einkünfte

  und  Staate  Ausgaben  für  die  be-356



stimmten  einzelnen  Zweige  auch  bei  jenen
Branchen  und  Ministerien,  welchen  bestimmte
  Etats  Summen  bewilligt  sind,  um
hieraus  bestaͤndig  ersehen  zu  koͤnnen,  ob,
und  in  wieferne  die  einzelnen  bewilligten
Etats  Positionen  bereits  erreicht  oder  schon
uͤberschritten  seyen.

§.  82.

Die  an  Uns  zu  machenden  Anträge  über
die  Anstellungen  aller  Beamten  und  Diener
im  Fache  der  gesammten  finanziellen  Staatsverwaltung,
  in  soferne  nicht  die  Anstellung
der  Diener  der  untern  Klassen  den  untergeordneten
  Stellen  eingerdumt  werden  wird.

§S.  83.

Die  Mitaussicht  mit  dem  Staats  Ministerium
  des  Innern  über  die  zu  allgemein
unvermeidlichen  Landeszwerken  erfoderlichen
oder  zu  speciellen  Zwecken  der  Kreise  von
den  Land  Räthen  als  nüzlich  anerkannten  und
auszuschreibenden  Geld,  und  Natural  Konkurrenzen.
  «

I.84.

Insbesondere  die  Mitaufsicht  mit  Unserem
  Staats  Ministerium  des  Innern  uͤber
die  successive  Tilgung  der  noch  auf  dem
Lande  und  insbesondere  auf  der  Central=Peräquations
  Kasse  ruhenden  Kriegslasten.

8•5
Die  Geschäftsleitung  in  den  Werhand-
        <pb n="179" />
        357

lungen  mit  den  LandRaͤthen,  soferne  sie  auf
das  Staats  Vermoͤgen  oder  auf  die  Staatsgefaͤlle
  Bezug  haben.

 

Wirkungskreis
des
Staats  Ministeriums  der  Armee.

Hierzu  eignen  sich  folgende  Gegenstände:

.  86.
Die  oberste  Leltrung  äber  die  gesammten
Dienstbehseden  der  Armee;

a)  das  General  Auditoriat;

b)  den  Kriegs  Oekonomie  Rath,  der  von
nun  an  den  Titel:  —  das  Obere
Administrativ  Kollegium  der
Armee  —  annimmt,  und  sich  als  solches
  künftig  unterfertiget;

c)  die  Generald
Armee.

Lo.eP..n
1  JN  NV

der

S.  37.

Die  Aufstellung,  Kleidung,  Bewass
nung,  Bildung,  Besoldung,  Verpflegung,
Gesundheite  Anstalten  und  Ergänzung  der
Armee,  zu  der  von  nun  an  auch  das  Gendarmerie
  Korps  in  personeller  und  administrativer
  Beziehung  gehört,  ihre  Bewegungen
  und  Verwendung,  mit  Ausnahme  der
Gendarmerie,  welche  in  dieser  Beziehung
nach  O.  S.  der  Kompetenz  des  Staats  Mi-353



nisteriums  des  Innern  unter  diesem  Staats=Ministerium
  stehr;

die  Landwehr,  wenn  sich  die#  unter  den
Wasffen  befindet;

die  an  Uns  zu  machenden  Anträge  über
alle  Anstellungen,  Befärderungen  und  Belohnungen
  rc.

S.  88.
Die  Milicäk  Transporte  und  Ecappen,
benemlich  mit  dem  Staats  Ministerium  des
Innern.

G.  39.
Die  Besorgung  und  Behandlung  ber
Kriegsgefangenen.

§.  po0.
Die  Kartells  Entwürfe,  im  Benehmen
mit  dem  Staate  Ministerium  des  Hauses
und  des  Aeußern.

g.  91.

Die  Bestimmung  der  GeneralPardous.

§.  o2.

Die  oberste  Leitung  des  topographischen
Bureau,  zur  Ben#zung  sowohl  für  das
Staate  Ministerium  der  Armee  selbst,  als
für  alle  andere  Staate  Ministerien,

S.  93.
Die  Erbauung,  Verbesserung  und  Erhaltung
  der  Festungen  und  Wassenpläze,
        <pb n="180" />
        359

der  MilitaͤrGebaͤude,  und  dahin  einschlägigen
  Anstalten.

S.  4.
Die  Aufreechthaltung  der  strengen  Mannszucht
  in  allen  Theilen  des  Heeres.

L.  os.

Die  JustizPflege  uͤber  alle  Militaͤr  Personen
  ohne  Unterschied  des  Ranges,  uͤber
ihre  Gattinnen  und  Kinder;  über  ihre  Civil
  Ehehalten;  jedoch  über  leztere  nur  dann,
wenn  die  Armee  sich  im  Felde,  auf  dem
Marsche,  oder  zum  Theil  in  blockirten  oder
belagerten  Pläzen  besindet,  und  zwar  in
Dienst=  und  persönlichen  Rechtssachen,
dann  wegen  Verbrechen  oder  Vergehen;
über  alle  die  Sicherheit  des  Heers  durch
Spionerie,  Beleidigung  und  Mißhandlung
der  Schildwachen  und  Patrouillen  gefährdenden
  Civil  Hersonen,  jedoch  durch  vermischte
  Gerichte,  wobei,  wenn  der  beklagte
Theil  eine  Cloil  Herson  ist,  der  betreffende
Civil  Kommissär  den  Vorsiz  nimmt,  im  entgegengesezten
  Falle  aber  der  betreffende  Militär
  Kommissär  den  Vorstz  hat.

Ueber  alle  wegen  Militärbieferungs  Kontrakten
  und  ökonomischen  Gegenständen  entstehende
  Foderungen  und  Streitigkeiten,  die
eine  rechtliche  Entscheidung  nethwendig
machen.

G.  96.
Die  oberste  Leitung  uͤber  das  Salpeter-360



wesen,  und  alle  zur  besten  Benutzung  dieses
Regals  erfoderlichen  Verfuͤgungen,  die
Anordnungen  uͤber  die  Pulvermuͤhlen,  den
Absaz  und  Verkauf  des  erzeugten  Pulvers,
diese  Gegenstaͤnde  benehmlich  mit  den  einschlaͤgigen
  Staats  Ministerien.

K.  97.
Die  Militär  Administrations=  und  Kon-Ktskations
  Gegenstände  in  ihrem  bestehenden
ganzen  Umfange.

K.  oS.

Alle  zur  Armee  gehörigen  Wohlthaͤtigkeitsanstalten,
  als:  Invaliden-,  Wittwens,
Waisen=  und  milde  Stiftungsfonds,  worüber
Uns  im  versammelten  Staatsrathe  Rechenschaft
  abgelegt,  und  solche  öffentlich  bekannt
gemacht  werden  wird.

§.  0.

Rücksichtlich  der  Beiträge  zum  Militär-Wittwen=
  und  Waisen  Fond,  so  wie  in  Beziehung
  auf  die  Pensionen  der  Militär  Wirtwen
  und  Kinder,  welche  Gegenstände  zum
Ressort  des  Staats  Ministertums  der  Armee
sich  eignen,  hat  es  bei  der  deswegen  schon
bestehenden  Militär  Verordnung  sein  Bewenden.


6.10.
Alle  der  Armee  zu  ihrer  Dotation  ausgesprochen
  werdenden  von  der  Ceneral=Staatskasse
  ihr  überwiesenen  Gelder,  über
        <pb n="181" />
        361

deren  Verausgabung  dem  obersten  Rechnungshofe
  die  Superrevision  zusteht.

Allgemeine  Bestimmungen
fuͤr
alle  Staats  Ministerien.

*

Den  umfassenden  Vortrag  eines  jeden
Staats  Ministers  am  Ende  des  Etats  Jahres
an  Uns  im  versammelten  Staatsrathe  über
die  ganze  Verwaltung  der  denselben  anvertrauten
  Geschäftszweige.

G.  v0##

Ueber  die  wichtigeren  politischen  Gegenstände
  hat  der  Staats  Minister  des  Hauses
und  des  Aeusseren  Uns  in  einer  Ministerial-Konferenz
  Vorträge  zu  erstatten;  die  Anordnung
  solcher  Ministerial  Konferenzen  behalten
  Wir  Uns  bei  diesen  so  wie  auch
bel  andern  wichtigen  Gegenständen  vor.

Geschäftsgang.

G.  103.
Die  oberste  vollziehende  Seekle
bildet  das  gesammte  Staate  Ministerium.
Die  Minister  werden  daher  in  den  wichrigsten

  Gegenständen  der  Vollziehung,  wenn

diese  den  Wirkungskreis  mehrerer  oder  aller
Sctaate  Ministerien  berühren,  mit  dem  Feld- 



362

marschall  sich  zu  einer  Ministerial  Besprechung
  vereinigen.

-‘

In  dem  Staatsrathe,  der  obersten
berathenden  Stelle,  sollen  die  von
den  einzelnen  Staats  Ministerien  eingebrachten
  Gesetzes  Enrwürfe  aus  der  bürgerlichen,
erganischen  und  administrartven  Gesetzgebung
Une  vorgelege,  von  dem  Sptaatsrathe  hierüber
  in  kollegialer  Form  berathschlagt,  und.
von  Uns  hierauf  die  Entscheidung  erlassen
werden.

G.  105.

Die  von  Uns  nach  vorher  erholten  Gutachten
  Unseres  Staatsraths  erlassenen  Geseze,
  aus  der  bürgerlichen,  organischen  und
administrativen  Gesetzgebung,  dann  alle
Verfassungs  Gegenstände  werden  von  Uns
unterzeichnet  und  von  allen  Staats  Ministern
kontrasignirt,  sodann  in  dieser  Form  in  das
Regierungsblatt  eingerückt.

G.  106.

Die  Leitung  aller  dem  Ministerium  zugetheilten
  Geschaͤfte  steht  dem  Minister  zu,
welcher  fuͤr  die  Vollziehung  der  Gesetze  in
den  ihm  anvertrauten  Verwaltungszweigen,
und  die  Beobachtung  der  von  Uns  gegebenen
  Dienst  Instruktionen  persönlich  verantwortlich;
  demselben  ist  das  sämtliche  Personale
  seines  Ministeriums  untergeordnet.

(23“)
        <pb n="182" />
        363

Der  General  Direktor  ersezt  den  Minister
  in  Fädllen  der  Abwesenheit  oder  Verhinderung
  in  der  Leitung  aller  Geschäfte  des
Ministeriums.

Bei  wichtigen  Ausfertigungen,  wo  die
Kontrasignation  eines  Staate  Ministers  erfoderlich
  ist,  werden  Wir  denjenigen  Minister
  benennen,  dem  die  Ausfertigung  zur
Kontrasignatur  vorgelegt  werden  solle.

In  den  Faͤllen,  wo  der  General  Direktor
die  Leitung  der  Geschaͤfte  eines  Ministers
fuͤhrt,  übernimme  der  aͤlteste  MinisterialRath
die  Obliegenheiten  des  General  Direktors.

G.  107.

Alle  bei  dem  Ministerium  einlaufenden
Produkte  werden  nach  Anordnung  des  Ministers
  geöffnet,  prdsentirt,  in  das  General=Geschäfts
  Protokoll  eingetragen,  und  mit  den
Akten  an  die  Ministerialräthe  nach  der  von
dem  Ministerium  im  Allgemeinen  oder  für
die  besonderen  Fälle  erlassenen  Bestimmung
ertheilt.

§  10  .

Die  Ausarbeitungen  der  Referenten  werden
  dem  Minister  nach  den  von  ihm  hierüber  erlassenen
  Bestimmungen  vorgelegt.  Die  Aufsähe
  der  Ministerial  Räthe  unterliegen  vor  der
Expedition  der  Revision  des  General-Direktors.


G.  109.
Bei  dem  bedeutenden  Umfange  der  Geschäfte
  des  Staats  Ministeriums  der  Finan-364



zen  bleibt  es  jedoch  dem  Staats  Minister  der
Finanzen  uͤbeelassen,  bei  Gegenstaͤnden  der
Vollziehung,  in  soferne  sie  nicht  von  hoͤherem
  Belange  sind,  und  ihrer  Natur  nach
nicht  eine  reifere  Kollegial  Berathung  erfodern,
  dem  General  Direktor  die  Ausfertigung
  zu  übertragen.  In  diesen  Fällen  ist
jedoch  der  Aufsaz  von  dem  hiezu  bestimmten
Mitgliede  des  Ministerialraths  zu  revidiren,
und  von  dem  General  Direktor  mit  dem  Erpediatur
  zu  versehen.

Ueber  alle  diese  Expeditionen  ist  dem  Minister
  wöchentlich  das  Protokoll  vorzulegen.

Jedem  Staate  Minister  der  übrigen  Ministerien
  wird  es  überlassen,  dieselbe  Einrichtung
  zu  seiner  Erleichterung  und  um  den
größeren  systematischen  Gegenständen  des
Ministerti  sich  widmen  und  die  wichtigern
Arbeiten  mit  Ruhe  und  der  erfoderlichen
Aufmerksamkeit  leiten  zu  können,  bei  dem
ihm  anvertrauten  Ministerium  einzuführen.

G.  10.

In  allen  Fällen,  wo  es  sich  um  die  Erlassung
  neuer  gesezlicher  Bestimmungen  und
den  Antrag  zu  denselben  an  Uns  in  dem
versammelten  Staatsrathe,  oder  um  die  Ab-4indderung
  bisher  bestehender  Verordnungen,
die  Enewerfung  neuer  instruktiver  Weisungen,
  oder  um  die  Entscheldung  der  Reklamationen
  einzelner  Yarteien  gegen  die  von  den
untergeordneten  Stellen  erlassenen  Administrativ
  Verfügungen,  oder  um  Antrdge  über
Würdigung  der  Kompetenten  zur  Wieder=
        <pb n="183" />
        365

besezung  bei  erledigten  Stellen  handelt,  laͤßt
sich  der  Minister  in  dem  Ministeri  ilrath
Vortrag  erstatten,  und  vernimmt  das  Gutachten
  desselben.

Gleiches  Verfahren  soll  auch  bei  dem
Staats  Ministerium  der  Justiz  bei  Antraͤgen
uͤber  Begnadigung  gegen  Straferkenntniße,
vorzuͤglich  uͤber  Todes  Urtheile,  uͤber  Moratorien,
  Legitimations:,  Adoptions-,  und
Großjährigkeits  Ertheilungs  Gesuche  beobachtet
  werden.

S.  111.

Der  Minister  wird  den  Sizungen  des
Ministerialraths,  sofern  er  nicht  durch  andere
  Geschäáfte  verhindert  ist,  selbst,  und
wenigstens  bei  wichtigen  Vorträgen  beiwohnen.


.  112.

Bei  den  Anträgen  des  Ministers  in
dem  Staatsrathe  steht  dem  Generalirektor
  die  vorlusige  Einsicht  derselben  mit
Beiziehung  der  Akten  zu,  und  wenn  er  die
Ansicht  des  Ministers  nicht  theil#,  so  hat
er  im  Staatsrathe  seine  vorläusige  Erinnerung
  abzugeben.

#.  113.

In  den  besonderen  Sizungen  der  Ober-Konsistorial
  Ra#the  präásidirt  der  General=Direktor.
  Er  unterzeichnet  die  Ausfertigungen
  des  General  Konsistoriums,  sofern
sie  nicht  Unserer  eigenen  Sankrion  bedürfen,

366

und  der  beisizende  geheime  Sckretaͤr  kontrasignirt
  dieselben.  In  Abwesenheit  oder  bei
Verhinderung  des  General  Direktors  dirizirt
  derjenige  protestantische  Ministerial-Rath,
  welcher  dem  General  Konsistorium
zugetheilt  wird.

S.  114.

Die  Geschäfts  Arbeiten  der  Ober  Seudien
  Rithe  werden  von  denselben  durch  gemeinschaftlichen
  Zusammentritt  behandelt,
sie  werden,  wie  jene  der  Kreis  Räthe,  welche
  dem  Ministerium  für  die  Gegenstände
der  öffentlichen  Sicherheit,  der  Landwehr
und  der  Militär  Konfkription  beigegeben  sind,
vor  der  Revision  durch  den  General  Direktor
  von  denjenigen  Ministerial  Räthen,  welche
  der  Minister  dazu  bestimmt,  mit  Beisezung
  des  Vidit  unterzeichnet,  und  nach
Beschaffenheit  der  Sache  in  den  Sizungen
  des  gesammten  Ministerialrathe  vorgetragen.


*rs*#b
Auch  das  Ober  Bau  Kommissariat  und
die  Rechnungs  Bureaus  werden  unter  die
nächste  und  unmittelbare  Aufsicht  und  Leitung
  eines  von  dem  Minister  zu  kommittirenden
  Ministerial  Raths  gestellt.

S.  116.

Alle  Ausfertigungen  werden  unter  der
Unterschrift  des  Ministers  erlassen,  und
von  dem  General  Sekrerär  kontrasignirr,
        <pb n="184" />
        367

mit  Vorbehalt  der  von  einem  Minister  in
seinem  Ministerium  nach  H.  114.  getroffen
werdenden  Einrichtungen.

«  I.II7.

Die  Expedition,  das  Sekretariat,  die
Registratur  und  die  Kanzlei  mit  der  Dienerschaft
  stehen  unter  der  unmittelbaren  Leitung
  und  Aufsicht  des  GeneralSekretaͤrs.
Die  Ober  Aufsicht  darüber  ist  dem  General-Direktor
  übertragen.  Biesem  gebührt  auch
die  Einsicht  und  Revision  der  Geschäfts-Protokolle.


S.  118.
Die  Registraturen  und  Kanzleien  der
Ministerien  sind  für  alle  Anwälte  und

Fremde  unzugänglich.

G.  110.

Unsere  Staate  Minister  werden  beauftrage,
  allen  bei  den  ihnen  untergebenen
Ministerien  angestellten  Individuen  ohne
Ausnahme  strenges  Schweigen  über  die  in

Mar  Josepyh.

368

den  Ministerien  vorkommenden  Geschaͤfte
zur  besondern  Pfliche  zu  machen,  und  denselben
  jede  offene  oder  heimliche  Anwaltschaft,
  jede  Beistandsleistung  für  dritte
Personen,  jede  Ertheilung  eines  Raths  an
dieselben  in  Dienstgeschäften,  so  wie  jede
Korrespondenz  in  Geschäftssachen,  bei  schwerer
  Strafe  zu  verbiethen.

Wir  versehen  Uns  zu  Unseren  Staats=Ministern
  und  dem  ihnen  untergeordneten
Personale,  daß  ein  allgemeiner  reger  Eifer
und  eine  sorgfältige  Pflicht  Erfüllung  das
Vertrauen  auf  sie  rechtfertigen  werden,
welches  Uns  bei  Bestimmung  dieser  gegebenen
  Anordnungen  geleitet,  und  erwarten
von  ihrem  Pflichtgefühle  und  ihrer  Anhänglichkeit
  an  Uns  und  Unser  Volk,  daß  sie
zu  Ausführung  und  Anwendung  der  in
Unserer  Verordnung  vom  2.  Februar  l.  J.
ausgesprochenen  Grundsze  mit  allem  Eiz
ser  mitwirken  werden.

München  den  15.  April  1817.

Rach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Kdnigs

Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  Staatsraths.
        <pb n="185" />
        369

Königlich=Baierisches

  270

Re  gie  rungsblat  t.

 

XV.  Stück.  München,

Samstag  den  ro.  April  1877.

 

Kabinets  Befehl

an
das  königliche  Staats  Ministerium
des  Innern.

(Die  Errichtung  eines  OberMedicknal  Kollegiums.)

Wie  haben  in  Unserer  Verordnung  vom
15.  d.  M.  über  die  Einrichtung  Unseres  Ministeriums
  des  Innern  Titel  1.  G.  §.  rücksichtlich
  des  MedicinalWesens,  als  eines
der  wichtigsten  Zwelige  der  inneren  Verwaltung,
  die  Aufstellung  eines  besonderen  Ober-Medicinal
  Kollegiums  vorbehalten.

In  dessen  Folge  erlassen  Wir  nunmehr,
nach  Vernehmung  Unseres  Sctaatsraths,
nachstehende  ndhere  Bestimmungen,  nach  welchen
  dieses  Kollegium  konstituirt  und  in
Wirksamkelt  gesezt  werden  soll.

1I1I.  Titel.

Formation.
§.  1..  Das  Ober  Medieinal  Kolleglum
besteht:

aus  einem  Vorstande,

4  bis  s  Ober  Medicinal  Räthen,

einem  Assessor,

einem  Sekreiär,
einem  Registraror,
drei  Kanzellisten,  und
einem  Boten.

.  :.  Die  Gehdlter  werden  in  einem
besondern  Ectat  festgesezt,  worin  auch  für
die  Regie  Erigenz  durch  Anweisung  eines
Aversums  die  nöthige  Fürsorge  getroffen
wird.

§.  3.  Im  Range  roulirt  der  Vorstand,
soferne  ihm  nicht  perfönlich  ein  höherer  Nang
erthetlt  ist,  mit  dem  Viceprdsidenten.  Die
Ober  Medicinal  Räthe  gehen  in  einer  und
derselben  Rang  Klasse  den  Kreisráthen  vor.
Der  Nang  des  Assessors  wird  bei  dessen  Anstellung
  jedesmal  besonders  bestimmt.

I.  4.  Nach  den  vorbezeichneten  Rang=Verhülenissen
  richtet  sich  auch  die  Uniform.
Die  KanzleiIndividuen  vom  Sekretaͤr  abwaͤrts,
  tragen  gleichfalls  die  Amtskleidung,
welche  den  Individuen  der  naͤmlichen  Dienstes
  Stufe,  bei  den  Kreis  Regierungen  vorgeschrieben
  ist.

F.  5.  Ruͤcksichtlich  der  uͤbrigen  Staatsdienstlichen
  Verhältnisse  kommen  bei  bem
Personal  des  Ober  Medicinal  Kollegiums  die

(24)
        <pb n="186" />
        371

bestehenden  oder  noch  erfolgenden  allgemeinen
  Normen  in  Anwendung.

II.  Titel.

Wirkungeskreis.

I.  6.  Im  Allgemeinen  hat  das  Ober-Medielnal
  Kollegium  die  Bestimmung,  Unserem
  Staats  Ministerium  des  Jnnern  und
Unseren  Regierungs  Stellen  in  den  vorkommenden
  öffentlichen  Medlcinal  Angelegenheiten
  das  erforderliche,  auf  wissenschaftliche
Grundsäze  und  Erfahrungen  gegründete  Gutachten
  an  Handen  zu  geben;  zugleich  über
den  Stand  und  Gang  des  gesammten  Medielnalwesens
  im  Königreiche  eine  koncentrirte
Aufsicht  zu  führen,  und  die  nöthig  befundenen
  gesezlichen  Anordnungen,  oder  instruktiven
  Weisungen  zu  veranlassen.

6.  7.  Insbesondere  steht  dem  Ober  Medieinal
  Kelleglum  in  Bezug  auf  die  Sanitaͤt
  zu:  die  General  Inspektion  über  die  richtige
  Behandlung  des  Impfwesens  und  über
die  Bestellung  des  platten  Landes  mit  den
nöthigen  Aerzten,  Hebammen  und  Thierärz,
ten;  der  Vorschlag  zur  Anstellung  der  Gerichts
  Aerzte  und  höheren  Medicinal  Personen;
  das  Gutachten  über  die  Organisation
und  Verbesserung  der  öffentlichen  Wohlthätigkeits
  Anstalten  in  medicinischer  Hinsicht,
und  über  die  zweckmässige  Einrichtung  der
Heilquellen  und  Mineralbader  unter  demselben
  Gesichtspunkte;  die  Bearbeitung  der
Vorschriften  für  die  Todtenbeschau,  für  die
Leichenháuser,  und  für  die  Anlegung  der
Begräbnißpldze,  und  überhaupt  der  Anzr-



  zur  Erlassung  der  nothwendigen  Sanitätspolizetlichen
  Verordnungen  und  Regulative.


§.  8.  Ausserdem  liegt  dem  Ober  Medieinal
  Kollegium  im  Fache  der  mediein
schen  Polizei  ob:  der  Antrag  auf  die
Eitnrichtung  der  besonderen  ärztlichen  Schulen
  der  pharmaceutischen  Unterrichts  Anstalten
  und  der  Vetrerinde  Schulen,  und  die  allgemeine
  Aufsiche  hierauf;  das  Gutachten
über  die  Festsezung  und  Regulirung  der  Vorbedingungen
  zur  Admission  in  jene  Schulen
und  Unterrichts  Anstalten  und  der  Unterrichtsplane
  und  Ordnungen,  der  Antrag  zur
Vervollkommnung  und  Ergänzung  der  Geseze,
  welche  auf  eine  zweckmässige  Ausübung
aller  Theile  der  Heilkunde  Bezug  haben,
mit  den  dazu  nöthigen  Instruktionen  einer
Tarordnung,  einem  Dispensatorium  u.  s.  w.
und  die  Revision  der  von  den  Medicinal-=Komiteen
  vorgenommenen  Prüfungen,  dann
die  Richrigstellung  und  Genehmigung  der
Hrüfungs  Censuren.

G.  .  Ferner  gebührt  dem  Ober  Medieinal
  Kollegium  der  Vorschlag  zur  Einrichtung
  und  Verbesserung  der  ärztlichen  Bes
suchs  Anstalten  für  arme  Kranke;  die  Entwerfung
  der  erfoderlichen  Reglements  zur
sorgfältigen  medicinischen  Verfahrungsweise
in  den  Kranken:  Irren:  Gebähr-Findelund
  Kinder  Häusern,  dann  in  dem  allgemeinen
  Institut  für  Taubstumme,  und  die  unmictelbare
  besondere  Medicinal  Aufsiche  über
dasselbe;  die  Begutachtung  allgemeiner  tech-
        <pb n="187" />
        373

nischer  Vorschtiften  und  medicinisch  polizeilicher
  Maßregeln  bei  Epidemien  und  Viehsenchen;
  und  der  Antrag  auf  die  Einrichtung
  der  Rettungs  Anstalten  fuͤr  Scheintodte
mit  Bestimmung  der  hiezu  noͤthigen  Apparate
  und  deren  Verbesserung.

.  10.  Das  Ober  Medicinal  Kollegium
bearbeitet  die  medicinisch  gerichtlichen
  Gegeustände,  worüber  zum  Zwecke
der  Gesezgebung  ein  wissenschaftliches  Gutachten
  verlangt  wird,  entwirft  die  allgemeinen
  Vorschriften  für  eine  sachgemässe  Behandlung
  der  medicinisch  gerichtlichen  Geschäfte
  durch  die  Gerichtsärzte;  führt  die
generelle  Aufsicht  auf  den  Geschäftsgang  der
Medicinal  Komiteen,  und  auf  die  Einhaltung
  der  für  die  Revision  der  gerichrsärztlichen
  Gucachren  bestehenden  Normen,  giebt
sem  Super  Arbitrium  in  denjenigen  medicinisch
  gerichtlichen  Fällen,  wo  nach  der  durch
die  Medtielnal  Komiteen  erfolgten  Revision,
noch  eine  lezte  Superrevision  verlangt  wird;
und  theilt  endlich  auch  den  Kreis  Regierungen
auf  Ansuchen  seine  wissenschaftliche  Ansicht
mit,  wenn  dieselben  den  Antrag  ihrer  Kreis
Medieinal  Räthe  niche  genügend  finden,  um
darnach  sogleich  einen  exekuriven  Beschluß  zu
sassen.

G.  11.  Zur  Herstellung  einer  Statb#
stik  aus  medieinischen  Gesichts'
punkten,  und  der  erfoderlichen  Dienst"=Uebersicht
  sammelt  das  Ober  Medicinal=Kollegium
  die  geeigneten  Matertalien;  zieht
über  den  Zustand  und  den  Fortgang  des  Medicinalwesens
  und  der  dazu  gehörtgen  An-—

  —

374

stalten  in  allen  Theilen  des  Reichs  von  Zeit
zu  Zeit  zuverlaͤssige  Nachrichten  ein;  sorgt
fuͤr  die  Anlegung  und  Unterhaltung  genauer
Verzeichnisse  uͤber  die  gepruͤften  Bewerber
um  gerichtsaͤrztliche  Stellen,  so  wie  uͤber
die  bereits  angestellten  Gerichtsaͤrzte,  legt  dem
Ministerium  des  Innern  ein  Duplikat  dieser
jaͤhrlich  zu  revidirenden  Verzeichnisse  vor,
und  erstattet  am  Ende  jedes  Verwaltungs-Jahres
  einen  umstaͤndlichen  Haupt  Bericht
uͤber  die  gesammte  Geschaͤftsfuͤhrung.

§.  13.  Die  Grenzen  der  dem  Ober-Medicinal
  Kollegium  zustehenden  Kompetenz
  Befugnisse  sind  bereits  durch  die
allgemeine  Bestimmung  des  C.  1.  im  gegenwärtigen
  Titel  bezeichnet.  Hiernach  ist
dasselbe  eine  rathende  und  aufsehende,  niche
aber  exekutive  Stelle;  beschaftigt  sich  mir
der  Vorbereitung  und  Begutachtung  der  nör
thig  oder  nüzlich  scheinenden  Geseze,  Vorschriften
  und  Instruktionen,  ohne  selbst  Anordnungen
  in  eigenem  Namen  zu  tressen,
und  hält  sich  jederzeit  an  die  eigentlich  wissenschaftlichen
  und  technischen  Gegenstände
und  Gesichtspunkte,  ohne  Befassung  mit
fremdartigen  und  insbesondere  äkonomischen
Geschästen,  vorbehaltlich  jedoch  einer  Ineident
  Erinnerung  darüber  in  solchen  Fallen,
wo  der  Zusammenhang  der  Sachen  nothwendig
  darauf  führe.

III.  Titel.
Geschäftsgang.
§.  13.  Das  Ober  Medieinal  Kollegium

ist  dem  Staats  Ministerium  des  Innern  un-(##“#)
        <pb n="188" />
        375

mittelbar  untergeordnet,  empfaͤngt  von  demselben
  Auftraͤge  und  Befehle  durch  Signate
oder  Rescripte,  und  erstattet  an  dasselbe
seine  Berichte.

h.  14.  Die  Leitung  der  Geschaͤfte  und
des  Ganges  derselben  liegt  dem  Vorstande,
bei  dessen  Abwesenheit  oder  Verhinderung
aber  dem  ersten  Ober  Medicinal  Rathe  ob,
so  ferne  hierüber  nicht  in  den  vorkommenden
  Fällen  besondere  Vorsehung  getroffen
wird.

§.  15.  Aller  Einlauf  wird  von  dem
Verstande  geöffnet  und  präsentirt.  Derselbe
  hat  zu  sorgen,  daß  alsbald  die  Eintragung
  in  das  mit  dem  Geschäftsprotokolle
verbundene  besondere  Einlaufs  Journal  bewirke,
  und  die  Produkte  mit  den  Vorak#
ten  an  diejenigen  Reserenten  vertheilt  werden,
  welche  er  entweder  durch  eine  allgemeine
  Repartitions  Vorschrift  oder  in  einzelnen
  Fällen  durch  besondere  Anweisung
benennt  hat.

I.  16.  Sümtliche  Gegenstände  werden
mittels  gemeinschaftlicher  Berathung  in
förmlichen  Sizungen  behandelt;  in  jeder
Woche  soll  nach  der  Bestimmung  des  Vorstandes
  wenigstens  eine  Sizung,  und  nach
Umständen  sollen  auch  mehrere  gehalten
werden.  Bei  den  Berathungen  hat  zuerst
der  Vorstand,  darauf  jeder  Ober  Medicinal-Nath,
  nach  der  Rethenfolge  der  Nominationen,
  und  zulezt  der  Assessor  die  zugetheilten
  Gegenstände,  seine  Meinung  darüber
  und  seine  Gründe  dafür  vorzutragen,

 

375

und  die  mitgebrachten  Entwürfe  zur  Aussertigung
  vorzulegen.  In  wichtigen  Fällen
ist  schriftlicher  Vortrag  zu  erstatten.  .

Z.17.DekBokstandhältdieUmi
frage,  stimme  bei  den  Referaten  der  Räthe
und  des  Assessors  zulezt,  spricht  die  Beschlüsse
  nach  Einheit  oder  Mehrheit  der
Stimmen  aus,  und  läßt  dieselben  in  das
Sizungsprotokoll  eintragen.  Bei  etwa  sich
ergebender  Srimmen  Gleichheic  ist  die  Stimme
  des  Vorstandes  überwiegend  und  entscheir
det  die  Mehrheit.  Jedem  Mitgliede,  welches
  mit  dem  Beschlusse  der  Mehrheit  nicht
verstanden  ist,stehr  es  frei,  sein  besenderes
Votum  zu  Protokoll  zu  diktiren,  oder  schriftlich
  abzugeben,  und  zu  verlangen,  daß  solches
  dem  Ministerium,  falls  die  Sache  an
sich  zum  Antrage  an  dasselbe  geeignet  ist,
mit  vorgelegt  werde.

.  18.  Wenn  der  Assessor  bloß  für  ein
einzelnes  besonderes  Fach  angestellt  ist,  so“
hat  er  eine  Stimme  nur  in  Gegenständen
dieses  Faches,  nicht  aber  in  den  übrigen  vorkommenden
  Angelegenheiten.

§.  10.  Bel  der  Bearbeitung  und  Behandlung
  der  medicinisch  gerichtlichen  Gegenstände,
  worüber  ein  Super  Arbitrium  abt“
gegeben  werden  soll,  hat  das  Ober  Medieinal
  Kollegium  ganz  nach  denjenigen  Grundsäzen
  und  Vorschriften  zu  verfahren,  welche
für  die  Medieinal  Komiteen  in  der  Verord"
nung  vom  8.  Dezember  1308,  f+.  S.  ausgesprochen
  sind.

I.  20.  Sämtliche  Entwüefe  werden
von  dem  Proponenten  unterzeichnet,  und
        <pb n="189" />
        3  7
von  dem  Vorstande  mit  dem  expediatur  versehen;
  der  Sekretär  bemerkt  auf  denselben
den  Tag  der  Sizung  mit  Hinweisung  auf
den  Numer  des  Sizungs  Protokolls,  und
sergt  sodann  für  die  Reinschrife.

Das  Ober  Medicinal  Kollegium  berichtet
ausschliessend  an  das  Ministerium  des  Innern,
  mit  Ausnahme  der  gerichtlich  medieinischen
  Gegenstände,  wo  dasselbe  an  das
Scaate  Ministerium  der  Justiz  nach  den  von
diesem  erhaltenden  Auftrágen  seine  Berichte
erstattek.

S.  21.  Die  Berichte  selbst  werden  in
der  allgemein  vorgeschriebenen  Form  abgefabt,
  und  mit  der  Unterschrift  des  Vorstandes,
  des  Referenten  und  Sekretärs,  der  die
geschehene  Kollationirung  bezeichnet,  versehen.
  Berichtserstattung  tritt  übrigens  in
allen  denjenigen  Fällen  ein,  wo  es  darauf
ankommrt,  Befehle  zu  erlassen,  oder  posttive
Anordnungen,  Beschlüsse  und  Entscheidungen
  auszusprechen;  —  den  Berichten  können,
  nach  Beschaffenhelt  der  Umstände,  zus
gleich  die  Entwürfe  der  zu  erlassenden  Ausfertigungen
  beigefüge  werden.

S.  22.  Elyzelne  ausserordentliche  Erelgnisse
  ausgenommen,  steht  das  Ober  Medieinal
  Kollegium  nur  mic  den  Kreis  Regierungen,
  den  Medicinal  Komiteen  und  der  Direktion
  des  Central  Taubstummen  Institutes,
worüber  demselben  die  unmittelbare  und
specielle  Aufsicht  (Litel  II.  &amp;amp;.  8.  und  9)

378
ausbruͤcklich  uͤbertragen  ist,  in  tegelmaͤssgen
Geschaͤfts  Beruͤhrungen.

S.  23.  Die  Ausfertigungen  an  die  vorbenannten
  Stellen,  und  sofern  der  Fall  ei
ner  Ausnahme  eintritt,  auch  an  andere  Behörden,
  geschehen  in  Form  von  Anschreiben.

qInm  Eingange  dleser  Anschreiben  wird
gesezt:

„  Das  königlich  baierische  Ober  Medici-„
  nal  Kollegium  an  N.  N.“

Der  Inhalt  wird  in  der  dritten  Person
gefaßt.  Die  Schreibart  ist  gesinnend.  Den
Schluß  bilder  die  Unterschrift  des  Vorstandes.
  Der  Sekretär  kontrasignirt  diese  Korrespendenzen,
  die  unter  einem  eigenen  Siegel
  mit  der  Umschrift:

„Königlich  baierisches  Ober  Medicinal  Kollegium“
  expedirt  werden.

§.  24.  Von  Selte  der  öffentlichen  Stellen
  und  Behörden  findet  eine  gleiche  Art  der
Kommunikation  mit  dem  Ober  Medicinal  Kollegium
  statr,  und  fie  sind  schuldig,  demselben
  alle  in  seinem  Wirkungskreis  einschlagenden
  Notizen,  Aufklärungen  und  Behelfe
bereitwillig  mie  aller  Genauigkelt  und  zu
rechter  Zeit  mitzutheilen,  so  wie  den  Erinne:
rungen  und  Ansinnen  desselben  die  geeignete
Aufmerksamkeit  und  Rücksicht  zu  widmen.

§.  25.  Der  Vorstand  wird  sich  angelegen
  seyn  lassen,  daß  die  Geschäfte  mie
Gründlichkeit  besorgt,  auf  alle  Weise  beför-
        <pb n="190" />
        379

dert,  und  die  gegebenen  Vorschriften  genau
beobachtet  werden.  Vierteljaͤhrig  hat  er  dem
Ministerium  des  Innern  einen  vergleichenden
Auszug  der  eingelaufenen  erledigten  und
noch  rückstindigen  Arbeiten  verzulegen.
Auch  wird  die  Einsicht  der  Geschäfes  Protokolle
  zu  jeder  Zeit  vorbehalten.

6.  26.  Der  Sekretr  hat  die  Führung
des  Journals  und  der  Protokolle,  so  wie
die  Expeditlon  zu  besorgen,  und  sich  zu  Extrakte
  Anfertigungen,  tabellarischen  Zusam"
menstellungen  und  andern  éhnlichen  Arbeiten
gebrauchen  zu  lassen.  Die  Direktion  der
Sekretariats=  Registratur"  und  Kanzlei  Geschäfte
  liegt  dem  Vorstande  ob,  er  kann  solche
  jedoch  auch  einem  Ober  Medicinal  Rathe
übertragen.

##  27.  Ohne  Anzeige  und  Genehmigung
darf  der  Vorstand  von  den  Geschäften  sich
niemals  entfernen.  Er  ist  befuge,  den  Ober-Medielnal
  Räthen  und  dem  übrigen  Derso-=nale,
  mit  vorforglicher  Rücksicht  auf  den
Dienst,  einen  Urlaub  von  14  Tagen  zu  bewilligen.
  Ueber  beabsichtigte  Reisen  in's
Ausland  oder  über  Urlaubsgesuche,  in  deken
  Folge  die  Abwesenheit  des  Ansuchenden
  länger  als  14  Tage  dauern  soll,  ist  Bevicht
  zu  erstatten.

Wir  wollen,  daß  Unser  Staaes  Mini“
sterium  des  J#nern  die  vorstehenden  Bestimmungen
  unverzüglich  vollziehe,  und  versehen
  Uns  zu  dem  Vorstande,  den  Räthen  und
den  Ubrigen  Indioldnen,  welche  Wur  zu  dem

—.  ——  —

380

neukonstitulrten  Ober  Medielnal  Kollegium  bes

rufen,  daß  dieselben  Unserm  in  sie  gesezten

Vertrauen  vollkommen  entsprechen  werden.
München  am  16.  April  1817.

Marx  Joseph.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Kdnigs.
Egid  von  Kobell,
General  ekretär  des  kdulglichen
Staatoraths.

 

Kabinets  Befehl

an
das  königliche  Staats  Ministerium
der  Finanzen.

Die  Errichtung  eines  General  Fiskalats  als

Centralstelle.)

Bei  dem  großen  Umfange  der  Geschäfte
Unsers  Staate  Ministeriums  der  Finanzen
erkennen  Wir  die  Unthunlichkeit,  daß  in
dem  Ministerial  Rathe  desselben  auch  die,
vormals  der  Steuer:  und  Domänen  Section
übertragen  gewesene  Leitung  der  fiskalischen
rozesse,  und  die  bieher  von  Unserer  henund
  Hohes  Section  besorgten  Kurrent  Ge“
schäfte  des  Lehenwesens,  so  lange  lezteres
nicht  unter  die  Kreis  Behörden  vertheilt  werden
  kan“,  besorgt  werde.

Wir  haben  daher  nach  Vernehmung  Unseres
  Sraatsraths  beschloßen,  daß  nicht
nur  allein  zum  Behuf  des  Finanz  Ministeriums,
  sondern  auch  zum  Behufe  aller  übrigen
  Ministerien  eine  eigene  Centralstelle
        <pb n="191" />
        331

unter  dem  Titel:  „GeneralFiskalat,
errichtet  werde,  und  erlassen  hieruͤber  folgende
  Bestimmungen.

I.  Titel.
Formation.

C.  1.  Diese  Centralstelle  erhäle:

einen  Vorstand,

in  der  Regel  sechs  Räche,  wovon  einer
zugleich  Lehen  Archivar  ist,

einen  Sekretdr,  welcher  zugleich  die
Expedition  besorgt,

einen  Registrator,

einen  Registraturs  Gehilsen,

einen  Protokollisten,

vier  Kanzellisten,

einen  Rathdiener,  und

einen  Boten.

6  2.  Die  Räthe  haben  den  bisherigen
Rang  der  Central  Räthe;  der  Vorstand  und
die  Räthe  stehen  in  dem  Verhältniße  als
Staatsdiener,  wle  solche  in  den  allerhöchsten
  Verordnungen  vom  1.  Jaͤnner  1805.
und  8.  Juni  1807.  festgesezt  sind.

Die  Verhäleniße  des  übrigen  Personals
richten  sich  nach  der  Verordnung  vom  238.
November  1812.,  und  nach  den  übrigen
schon  bestehenden  oder  noch  erfolgenden  allgemeinen
  Rermen.

C.  3.  So  lange  der  Oberstehenhof  auch
in  seinen  Kurrent  Funktionen  centralisire  bleibt
(worüber  Wir  Une  aber  seiner  Zeit  die  weiteren
  Verfügungen  vorbehalten))  wird  das
Ganze,  sür  den  Obersteehenhof  bisher

382

bestimmt  gewesene  Personal,  soferne  solches
  niche  schon  in  die  obigen  etatmäßigen
Pläze,  oder  bei  anderen  Behörden  eingereiht
  wird,  dieser  Centralstelle  mit  seinen
bleherigen  Gehältern  zugetheile.

I1I.  Titel.
Wirkungskreie.

G.  4.  Diese  Centralstelle  hat  die  obere
Leltung  der  sämclichen  fiskalischen  Prozesse
bel  den  Gerichtshöfen  und  zwar  in  der  Art
zu  führen,  daß  die  Regierungen  respective
Kamern  der  Finanzen,  in  welchen  der  FinanzFiskal
  nach  der  jüngsten  Verordnung  vom
27.  März  d.  J.  vorzutragen  hat,  den  Prozeß
  Plan,  wenn  der  Fiskus  Kläger  ist,  und
den  Erceptions  PRlan,  wenn  derselbe  Beklagter
  ist,  so  wie  nach  einem  gefällten  widrigen
  Urtheil  der  ersten  oder  zwelten  Instanz,
wenn  der  Werth  des  Gegenstandes  oder  der
Kapitalswerth  eines  ewigen  Rechtes  die  Summe
  von  fünfhundert  Gulden  kbersteige,
oder  wenn  durch  einen  solchen  Spruch  ein
allgemeines  Präjudiz  erwachsen  würde,  das
Gutachten:  ob  und  auf  welche  Gründe  ap#-pellirt
  werden  solle,  an  besagte  Centralstelle
einzusenden  haben.  Außer  diesen  genannten
beiden  Momenten  des  Prozeß  Planes  und
der  Appellation,  haben  die  Kamern  der
Finanzen  auf  den  Vortrag  des  FinanzFiskals
  die  Führung  der  laufenden  Prozesse  selbst
zu  besorgen,  auch  bei  den  Ganten  die  Eindingung
  und  Flüßigmachung  der  Aerarial=Foderung,
  dann  wo  der  Nicheer  auf
Pacta  remissoria,  ohne  Zuläßigkeic  einer
        <pb n="192" />
        383

Appellation  antraͤgt,  oder  wo  es  auf  den
Beitritt  zu  einer  giltigen  Stimmen  Mehrheit
der  Glaͤubiger  ankoͤnmt,  ohne  Anfrage
selbst  zu  verfuͤgen,  und  daß  der  Lauf  der  Gerechtigkeit
  nie  ungebuͤhrlich  verzoͤgert  werde,
sich  pflichtschuldig  angelegen  seyn  zu  lassen.

Sollte  jedoch  durch  die  Exception,  wenn
der  Fiskus  Klaͤger  ist,  oder  durch  die  Replik,
  wenn  derselbe  Beklagter  ist,  die  Sache
  eine  solche  neue  Gestalt  gewinnen,  daß
eine  Abaͤnderung  oder  Erweiterung  des  Prozeß
  Planes  erfoderlich  wuͤrde,  so  haben  die
Regierungen,  respektive  Kamern  der  Finansen
  wieder  an  die  obige  Centralstelle,  so
wie  nach  der  Verordnung  vom  27.  März
I.  J.  in  allen  Vergleichen,  welche  die  Summe
von  fünfhundert  Gulden  überschreiten,  zu
berichten.

.  /.  Diese  Ceneralstelle  wird!  von
felbst  bedacht  seyn,  ungegründete  Prozesse
in  vermeiden,  wo  möglich  billige  Vergleiche
zum  Vortheile  beider  Theile  zu  bewirken,
und  durch  schleunige  Beförderung  der  fiskalischen
  Angelegenheiten  zu  Beschwerden  der
Parteien  nicht  die  geringste  Veranlassung
zu  geben.  Sie  entscheidet  in  allen  obigen
durch  die  Berichte  an  sie  gelangten  Gegenstände
  aus  eigener  Kompeten),  jedoch  nur
bis  zu  einer  Werths  Summe  des  Streits-Objekts
  von  viertausend  Gulden,  oder  wenn
der  Kapitalswerth  eines  ewigen  Rechtes
diese  Summe  nicht  übersteigt.

Bei  einem  StreitObjekte  von  höherem
Werthe  muß  sowohl  über  den  Prozeß  Plan

——..

384

als  über  die  Desistenz  von  der  Appellation,
so  wie  auch  bei  Vergleichen,  in  welchen  zu
Niederschlagung  des  Prozesses  mehr  als  s0o0
Gulden  aufgeopfert  werden  sollen,  Antrag
an  Unser  Staatsministerium  der  Finanzen
erstattet,  und  Unsere  allerhöchste  Entschliessung
  erhole  werden.

.  6.  Diese  Cemralstelle  tritt  zugleich
für  dermal,  und  bis  das  Lehenwesen  ganz
oder  zum  Theil  den  Kreis  Behörden  zugetheilt
werden  kann,  in  die  Funktionen  eines,  vormals
  Unserer  Lehen=  und  Hoheits  Sektion
beigelegt  gewesenen  Oberstsehenhofes,  und
zwar  in  soferne  es  die  Thronlehen  berrifft,
unter  der  oberen  beitung  Unseres  Staats-Ministeriums
  des  Aeussern,  in  Ansehung  aller
  übrigen  Lehen  aber  unter  der  oberen  beitung
  Unseres  Staate  Ministeriums  der  Finanzen,
  ein.  Sie  besorgt  die  Erhaltung,
Bevollständigung  und  Fortsezung  der  Lehenbücher
  der  verschiedenen  ehemaligen  Lehenhoͤfe.


Sie  behandelt  alle  Lehenfälle  mit  Ausnahme
  der  Beutellehen,  welche  bereits  den
Kamern  der  Finanzen  zugewiesen  sind,  und
bereitet  auch  die  Allodifieirungen,  wenn  solche
nachgesucht  werden,  vor.

Ueber  die  Allodificirung  selbst  aber  ist  jederzeit
  Antrag  an  Unser  Staats  Ministerlum
der  Finanzen  zu  ersiatten,  und  nach  erfolgter
  Unserer  allerhöchsten  Genehmigung  tritt
die  Verwaltung  der  allenfalls  anstatt  einer
Ablösungs  Summe  reservirten  Grundrenten,
so  wie  die  Verwaltung  der  Renten  von  allen
        <pb n="193" />
        385

heimgefallenen  Lehen  in  die  Kompetenz  der
Finanz  Kamern.

Ueber  die  Art  wie  seiner  Zeit  für  die
Behandlung  der  Kanzlei##hen  die  Finanze
Kamern  substituirt  werden  sollen,  wird  weitere
  Bestimmung  getroffen  werden.

S.  7.  Ferner  hat  diese  Centralstelle
über  jede  andere  Gegenstände,  wo  es  sich  um
eine  Rechtsfrage  handelt,  ihr  umständliches
rechtliches  Gurachten  schriftlich  abzugeben,
wenn  sie  von  Unserem  Staats  Ministerium  der
Finanzen  hiezu  aufgerufen  wird.

§.  8.  Diese  Abfoderung  eines  rechtt
lichen  Gutachtens  steht  überdieß  einem  jeden
der  anderen  Staats  Ministerien  in  Gegenständen
  seines  Resserts  zu,  und  diese  Central=Stelle
  führt  auch,  so  oft  ihr  solches  von
Unserem  Staate  Ministerium  des  Innern
übertragen  wird,  die  obere  beitung  der  Stiftungs=
  und  Kommunal  Prozesse.

S.  o.  Wenn  der  Fall  eintritt,  daß  der
FinanzFFiskus  mit  dem  Stiftungs=  oder  Kommunal
  Flskus  in  Kollisson  kommt,  so  soll
diese  Centralstelle  trachten,  sich  über  die
wechselseitigen  Interessen  zu  vergleichen;
und  wenn  ein  solcher  Vergleich  durch  Mehrhelt
  der  Stimmen  zu  Stande  komme,  so  soll
sie  ihn,  sofern  das  Opfer  des  beklagten  Fiskus
  für  die  Miederschlagung  des  Streites
nicht  die  Summe  von  2coo  fl.  übersteigt,
aus  eigener  Kompetenz  schließen.

Bei  einer  höhern  Summe  des  Opfers
aber  ist  schriftlicher  Antrag  mit  allen  Gründen
  und  Gegengründen  an  dasjenige  Mini-3860



sterium  zu  erstatten,  dessen  Fiskus  als  beklagter
  Theil  dieses  höhere  Vergleichs  Opfer
bringen  solle.

§.  10.  Kommt  wegen  einer  Gleichheit
der  Stimmen,  oder  auf  die  lezterwähnten  Be“
richte  selbst  durch  das  Benehmen  zwischen  den
beiden  Ministerien  kein  Vergleich  zu  Stande,
sondern  es  müßte  der  Prozeß  beginnen  und
fortgeführt  werden,  so  sollen  drei  Räthe  jenen
  des  Finanz  Fiskus,  und  drei  Räthe  jenen
des  Seistungs  oder  Kommuna  Fiskus  leiten.

III.  Titel.
Gescháft  sgang.

I.  11.  Alle  Berichte  der  Kreis=  und
übrigen  Behörden,  so  wie  überhaupt  alle  Einläufe,
  welche  zu  dieser  Centralstelle  gelangen,
  werden  nach  der  allgemein  vorgeschriebe
nen  Courtoisic  an  Unsere  allerhöchste  Person
stilisirt,  und  wenn  sie  Finanz  Gegenstände  betreffen,
  von  außen  mit  der  Aufschrift:

„An  das  königliche  Staats  Ministertum
  der  Finanzen“
„General  Fiskalats  Gegenstand.“

Wenn  sie  aber  zum  Ressort  eines  anderen
Ministeriums  gehören,  mit  der  Aufschrift
an  dasselbe  einschlägige  Ministerium,  und
mit  dem  Beisaze:  General  Fiskalats"
Gegenstand  versehen.

I.  13.  Alle  Einläufe  werden  von  dem
Vorstande  eröffnet,  und  präsentirt,  sodann
in  ein  Einlaufs  Hrotokoll  eingetragen  und  mit
den  Akten  dem  Referenten  zugestellt.

(25)
        <pb n="194" />
        387

§.  13.  Es  ist  fuͤr  jedes  Ministerium  ein
algesondertes  Einlaufs  Protokoll  zu  halten,
und  jedes  dieser  Protokolle  muß  am  Rande
einer  jeden  Seite  eine  eigene  gerdumige  Rubrik
  haben,  in  welche  mit  kurzen  Worten  der
Inhalt  der  auf  jedes  Exhibitum  ergangenen
  Eatschließung  einzutragen  ist.

F.  14.  Von  diesem  solch-gestalteten
Protokolle  muß  in  vier  Wochen  nach  dem

Schluße  eines  jeden  Monats  eine  Abschrift

zu  dem  einschlägigen  Ministerium  eingesendet
werden,  es  mögen  die  Einlaufs  Numern  bis
dahin  bereits  alle  erledigt  seyn  oder  nicht.
Die  auf  die  bis  dahin  noch  unerledigten
Produkte  späterhin  gefaßten  Entschließungen
sind  bei  den  nächsten  Rimessen  der  Monats-Protokolle
  auf  abgesonderten  Begen  nachzurragen.
  —  Auch  ist  vierteljährig  eine  Uebersichts
  Tabelle  über  alle  erledigten  und  hängenden
  Prozesse  an  das  einschlägige  Ministerium
einzusenden;  deswegen  auch  eine  solche  von
den  Regierungen,  wie  solche  vormals  die
Kronfiskale  monatlich  einsenden  mußten,  an
diese  Centralstelle  einzusenden  ist.

S.  15.  Zur  Berathung  über  die  an  diese
Centralstelle  kommenden  Gegenstände  werden
  regelmäßig  in  jeder  Woche  zwei  Sizungen
  gehalten.

G.  10.  Der  Vorstand  hat  die  Umfrage,
spricht  den  Beschluß  nach  der  Mehrheit  der
Stimmen  aus,  und  hat  bei  gleichen  Stimmen
  die  entscheldende,  mit  Ausnahme  der  in
G.  9.  und  10.  bemerkten  Vergleichs  Handlungen
  zwischen  dem  Finanz-,  dann  dem

388

Stiftungs=  oder  KommmnalFiskus,  wo,
wenn  alle  sechs  Räthe  anwesend  sind,  eine
Gleichheit  der  Stimmen  gilt,  und  nur  in
dem  Falle,  daß  der  sechste  Rath  abwesend
wäre,  der  Vorstand  eine  Gleichheit  der
Stimmen  bilden,  oder  der  Mehrheit  beitreten
  kann.

In  allen  übrigen  Gegenständen,  welche
zum  Ressort  dieser  Centratstellen  gehoͤren,
hat  der  Vorstand,  wenn  derselbe  mit  der
Mehrheit  der  Stimmen  nicht  verstanden,  und
doch  die  Sache  von  einiger  Wichtigkeit  ist,
zu  veranstalten,  daß  beide  Meinungen  mit
ihren  beiderseitigen  Gründen  dem  einschlägigen
  Ministerium  zur  Enrscheidung  einbe
richtet  werden.

S.  v7.  Die  Antrege  an  die  einschlägigen
Ministerien  werden  von  dem  Vorstande  und
dem  Referenten  unterzeichnet.  Die  Ausfertigungen
  an  alle  äußere  Kreis=  und  andere
Behäörden  aber  erhalten  oben  den  Titel:

„Königliches  Staats  Ministerium
  N.  N.“
General  Fiskalac,"“
und  werden  am  Ende  mir  der  Formel:
„Aus  Auftrag
des  königlichen  Staate  Ministeriums
  N.  N.“
von  dem  Vorstande  unterzeichner,  von  dem
Sekretaͤr  kontrasignirt,  und  mit  dem  kleineren
Ministerial  Siegel  ausgefertigt.

C.  13.  In  den  Funktionen  eines  Oberst-Lehenhofes
  hat  sich  diese  Centralstelle  vor
der  Hand  und  in  so  ferne  durch  die  obigen
        <pb n="195" />
        389

Verfuͤgungen  nichts  abgeaͤndert  ist,  nach  den
Vorschriften  des  organischen  Ediktes  uͤber
die  Anordnung  der  Lehen:  und  Hoheits  Sektien
  rem  25.  August  1808.  .  36  bis  30.
und  nach  den  Bestimmungen  des  Lehen  Edièts
vom  7.  Juli  1808.  zu  achten.

Wir  tragen  Unserm  Staats  Minister  der
Finanzen  auf,  das  Erfoderliche  zu  veranstalten,
  damit  gegenwärtige  organische  Versügung
  in  baldigen  Vellzug  gesezt  werde.

München  den  10.  April  1317.

Max  Josepb.
Nach  dem  Befehle
Senier  Majestät  des  Königs.
Egid  von  Kobell,
General  ekretär  des  königlichen
Staatsraths.

 

Bekanutmachungen.

Orduung:
der.

Vorlesüngen  an  der  königlichen  Universitähk  zu
Würzburg  für  das  Sommer  Semester  1817.
Die  Vorlesungen  nehmen  am  13.  April  ihren
Anfang.

k.  Allgemeine  Wissenschaften.

 

K.  Eigentlich  philosophische
Wifsenschaften.

t.  Allgemeine  Encyklopädie  und  Mer
thodologie  des  akademischen  Studiums
  überhaupt.

Professor  Metz,  nach  eigenem  Plane,
an  noch  zu  bestimmenden  Tagen  und  Stunden.

—  —

392

2.  Philosophiec.
a)Methaphysik  (als  Natur=  und  Idealphilosophie).


Derselbe,  nach  seinen  Hand  und
Druckschriften,  mit  zweckdienlicher  Benuzung
  der  neuen  Kritik  der  Vernunft
  von  J.  F.  Fries  (Heidelberg
1807),  und  mit  kritischer  Rücksicht  auf
die  ältern  und  neuern  entgengesezten  Systeme
der  Philosophie;  wöchentlich  von  8—  0
Uhr.  Hiermit  ist  Er  auch  ein  unentgeltliches
  Konversatorium  und  Disputatorium
  zu  verbinden  erbstig.

Die  Anthropologie  und  Logikträgt
derselbe  auf  Verlangen  in  einer  schicklichen
  Abendstunde  vor,  wöchentlich  smal.
b.)  System  der  praktischen  Philosophie.

a))  Naturrecht,

b)  Ethik,  mit  der  Religionslehre  verbunden.
Nach  vorausgeschickter  Grundlegung  der  praktischen
  Philosophie  überhaupt.

Derselbe,  nach  eigenem  Entwurfe,
mit  kritischer  a)  Benuzung  des  Bauer'
schen  Lehrbuches  des  Naturrechts  (te
Ausg.),  b)  Rücküccht  auf  Kant's  und
Fichtes  moralische  Schriften;  besonders
mit  Kritik  a)  der  Kant'schen  Bstimmung
  des  Verhältnisses  der  Moral  zur
Religlton,  und  beider  zur  Kirche;  b)
der  Ansicht  des  Naturrechts,  der  Moral
  und  Reltgion  von  Seite  der  absoluten
  Identitätskehre  der  jüngsten
Zeit;  wechentlich  smal,  von  2  —  3  Uhr;
verbunden  mit  einem  unentgeltlichen  Konversatorium
  und  Disputatorium.

(25“)
        <pb n="196" />
        391

c)  Mathematische  Philosophie,  abs  Organon  der
gesammten  menschlichen  Erkenntniß,  mit
erlaͤuternden  Beispielen  aus  allen  Gebieten
des  Wissens.

Professor  Wagner,  nach  seinem  Lehrbuche
  (Erlangen  bei  Malm  1811),  wschentlich
  smal,  Morgens  von  6—7  Uhr.
d)  System  der  gesammten  Ideal=  und  Naturphilosophie

  (theoretische  und  praktische  Philosophie).



Derselbe,  nach  Dictaten,  wöchentlich
Smal  von  11—12  Uhr,  oder  zu  einer  andern
  gelegenen  Stunde.

e)  System  der  Philosophie  als  Wissenschaft  der
Natur  und  des  Geistes  (System  der  theeretischen
  und  praktischen  Philosophie).
Professor  Klein,  nach  Dictaten,  wöchentlich

  mal  früh  von  6—7  Uhr.

#)  Ethik  und  Naturrecht.

Derselbe,  nach  eigener  Darstellung,
wöchentlich  mal  von  8—0  Uhr,  oder  in
einer  andern  noch  zu  bestimmenden  Stunde.
g#)  Kritik  des  natürlichen  Kirchenrechts.

Professor  Berg,  wöchentlich  amal.

B.  Mathematische  und  physische
Wissenschaften.
1.  Niedere,  reine  und  angewandte
Arithmetik.

Hrofessor  Schön,  nach  eigenen  Lehrbüchern
  (Würzb.  b.  Stahel  1gob  und  Würzb.
u.  Bamb.  b.  Göbharde  1875),  täglich,  in
noch  zu  bestimmenden  Stunden.

2.  Reine  niedere  Geometrie  mit  der
ebenen  Trigonometrie,  und  in  Ver-302


bindung  mit  der  angewandten  Geometrie
  oder  Feldmeßkunst.

Derselbe,  nach  eigenem  behrbuche
(Nücnb.  b.  Felsecker  1808),  täglich  fruͤh
von  0  —  10  Uhr.

3.  Höhere  Geometrie  und  höhere
Analysis.

Derselbe,  nach  eigenem  behrbuche
(Bamb.  u.  Würzb.  bei  Goͤbhardt  1805),
täglich  von  3  —  4  Uhr.

4.  Sphärische  und  theorische  Astronomie,
  nach  vorausgeschickter  Theorie
der  Kegelschnitte;  streng  wissenschaftlich,
  oder  auch  nach  Wunsch
populär.

Derselbe,  nach  eigenem  Lehrbuche
(Nürnb.  bei  Felsecker  1811),  an  noch  zu
bestimmenden  Tagen  und  Stunden.

Derselbe  wird  wöchentlich  ein  freies
Repetitorium  über  das  Wichrigste  seiner  abgehaltenen
  Vorlesungen  veranstalten;  auch
ist  Er  erbötig,  über  jeden  andern  Theil  derangewandten
  Mathematik  auf  Verlangen  zu
lesen.

5.  Mathematik  und  Physik.

Für  jene,  welche  an  der  Philosophie
der  Mathematik  Interesse  haben,  ist
die  Geometrie  nach  Euclid's  Gange,
mit  Kritik  a)  der  von  Euclid  abweichenden
  Methode  vieler  neuern  Geometrien,
b)  der  Kant'schen  Erkldrung  des  Unterschieds
  des  geometrischen  und  überhaupt
  des  mathemattschen  Erkenntnisses
  von  dem  philosophischen,  vorzutragen  err
bötig.
        <pb n="197" />
        393

Professor  Metz,  nach  dem  Lorenz'
schen  Euclid,  mit  Benuͤzung  seiner,  zum
Zwecke  besagter  Kritik  dienlichen  Abhandlung
  „Ueber  den  Werth  der  #ogik
im  Verhältnisse  zur  Methaphysik
und  Mathematrik“  (Würzb.  b.  Nitribitt
  1814);  worauf  Er  dann  auch  die  Tri
gonometrie  folgen  lassen  wird,  nach  Lorenz's
  zweiter  Abtheilung  des
zweiten  Kurses  der  reinen  Mathemarik
  (Helmstädt  r305),  wöchentlich  smal,
in  noch  zu  bestimmenden  Morgenstunden.

Dafür  ist  derselbe  auch  zum  Vortrage
der  physisch  mathematischen  Wissenschaften
  erbötig,  nach  orenz's  erstem
  Kursus  der  angewandten  Mathemartik
  oder  der  physisch-mather
matischen  Wissenschaften  (Helmstade
  1807).  "“

6.  Angewandte  Mathematik.

Professor  Pfaff,  woöchentlich  ömal.

7.  Analpsis  des  Endlichen.

Derselbe,  wöchenetlich  ömal.

8.  Naturgeschichre.

Professor  Rau,  die  Botanik  und
Zoologie,  jene  nach  eigenen  Heften,
diese  mit  Benuzung  des  Blanksschen
Handbuches,  täglich  von  #1  —  12  Uhr;
und  verbindet  damit  Erkursionen  in  die  umliegenden
  Gegenden.

0.  Geophysik  (Geogonie,phosikalische
Geographie,  Klimatologie  und
Meteorologie.)

Professor  Sorg,  nach  eigenem  En#
wurfe,  5mal  in  der  Woche  von  19—  11  Uhr.

394

10.  Theoretische  und  Erperimental-Phosik.


Derselbe,  nach  Kastner's  Grundriß
  der  Experimentalphysik  (Heidelb.  1810),
in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

11.  System  der  Chemie,  mit  Versuchen
  erlaͤutert.

Derselbe,  nach  eigenem  Entwurfe,
smal  woöchentlich  in  noch  festzusezenden
Stunden.

12.  Uebersicht  der  Fortschritte  in  den

phosikallschen  und  astronomischen

Wissenschaften  seit  Kepler  bis  auf
die  neuere  Jeit.

Professor  Pfaff,  öffentlich,  amal  in
der  Woche  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

Derselbe  ist  erböttg,  auf  Verlangen
auch  über  andere  Theile  der  mathematischen
Wissenschaften  Vortráge  zu  halten.

C.  Historische  Wissenschaften.
1.  Geschichte  der  alten  Welt.
Profeffor  Berg,  nach  Wachler's
behrbuch  der  Geschichte  (Breslau  1816),
5mal  wöchentlich  von  9—  10  Uhr.
2.  Allgemeine  Weltgeschichte  bis  auf
unsere  Zeit.
Professor  Wagner,  wochenelich  zmaü.
Abends  von  5  —  6  Uhr.
5.  Staatengeschichte.
Preivatdocent  Seuffert,  nach  Mensel,
  Amal  wöchentlich  in  zu  bestimmenden
Stunden.
4.  Statistik.
Derselbe,  nach  eigenem  mitzutheilenden
  Plane,  #4mal  wöchentlich.
        <pb n="198" />
        395

5.  Geschichte  von  Baiern.
Derselbe,  nach  Milbiller,  zmal
woͤchentlich  in  zu  waͤhlenden  Stunden.
6.  Geographie  der  Griechen  und
Rdmer.
Professor  Blümm,  in  füglichen  Nachmittagsstunden.

7.  Kunstgeschichte  des  Alterthums,
vorzüglich  der  Griechen.
Derselbe,  von  3  —  4  Uhr.
8.  Geschichte  der  Philospohie--Professor
  Meß,  in  Verbindung  mit
feinen  Vorträgen  über  Dhilosephie=  nach
Diererich  Tiedemann'e  Geist  der
fpeknlariven  Philosophie.

D.  Schöne  Wissenschaften  und
Künste.  "

1.  Aesthetik,  in  Verbindung  mit  der
Geschichre  der  einzelnen  Kunstformen,
und  einer  kritischen  Vetrachtung
vorhandener  Kunstwerke.

Poofessor  Fröhlich,  nach  eigenen  Hefken,
  4mal  in  der  Woche.

2.  Theorile  des  Vortrags.

Derselbe,  mit  einem  Konversatorium
und  mit  praktischen  Uebungen  in  jeder  Art
des  Vortrags,  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

3.  Philologie.
a)  Die  Grundsäze  der  philologischen  Kritik  und

Hermeneutik.

Professor  Blümm,  mit  Hinweisung.
auf  Fülleborn,  Morgens  von  7—8  Uhr.
5)  Erkldrung  gricchischer  und  rdmischer  Schriftsteller.



a)  der  Wolken  vom  Aristophanes  (nach  Jiger'’s

  Ausg.  Nuͤrnb.  und  Altdorf.

 

396
5)  auterlesener  Satoren  Jurenais.

Derselbe,  wöchentlich  4  Seunden.

II.  Besondere  Wissenschaften.

A.  Theologie.

1.  Encyelopädie  und  Methodologie

der  theologischen  Wisseuschaften.

Professor  Onymuc,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

2.  Biblische  Philologie.

a)  Fortsezung  des  Unterrichtes  in  den  Grund--sprachen
  der  Bibel,  und  der  philologischkritischen
  Uebungen.

Professor  K.  J.  Fischer,  Montags,
Mitewech  und  Freitags  von  z  —  3  Uhr.
b)  Die  Uebungen  im  Uebersezen  des  fpr.  N.

T.  sezt  fort

Derselbe,  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

5.  Biblische  Exegefe.

Derselbe,  allgemeine  Einleitung  in
das  N.  T.  —  Erklärung  der  Evangelien;
täglich  von  1°—  11  Uhr.

4.  Kirchengeschichte.

Professor  Leiniker,  von  Karl  dem
Grossen  bis  auf  die  neuesten  Zeiten,  mit
Hinweisung  auf  Dannemayr  inst.  Dist.
ecel.,  taͤglich  von  11  12  Uhr.

5.  Dogmatik,  verbunden  mit  Dogmen-Geschichte;
  ferner  Geschichte  der
Theologie.

Professor  Onymus,  nach  Klüpfel  .
Instirurionen;  wöchentlich  smal  von  0  —
10  Uhr,  mir  einem  Examinatorium.
        <pb n="199" />
        397

6.  Moraltheologie.

DHrofessor  Eyrich,  nach  Geishüttner's
  theologischer  Moral,  verbunden  mit
einem  Eraminatorium,  von  8  —  0  Uhr.

7.  Pasteraltheologie.

Derselbe,  nach  geschlossenen  Vorlesungen
  über  Moraltheologie,  mit  Hinweisung
  auf  Gollowitz's  Anleitung  zur  Pastoraltheologie.


8.  Homilektik  und
9.  Katechetik.
Derselbe,  in  noch  zu  bestlmmenden
Stunden.
10.  Liturgik.
Derselbe,  Freitags  von  4—  "  Uhr.
11.  Geistlicher  Geschäftsstyl.

Professor  Leiniker  wird,  nach  Vorausschickung
  der  für  den  Geistlichen  vorzüglich
  wichtigen  Ciwilrechts  Materien,  eine
Anleitung  zum  geistlichen  Geschäftsstyle
geben,  verbunden  mit  praktischen  Ausarbeitungen,
  Mutwochs  und  Freitags  von  3  —

4  Uhr.

B.  Rechtswissenschaft.
1.  Juristische  Encyclop  ébie  und
Methodologie.

Professor  Rudhart,  unter  Bennzung
seiner  b.  Stayel  1812  hierüber  erschienenen
Schrift,  wöchentlich  zmal  in  beliebigen
Stunden.

2.  Naturrecht.

Professor  Metzger,  nach  Bauer's
Lehrbuch  (#te  Ausg.  18150),  wöchentlich
Zmal  in  noch  zu  wählenden  Stunden.

303
3.  Die  gesammte  Rechtsgeschichre.

Professor  Rudhart,  nach  eigenen  Hesten,
  täglich  von  o  —  150  Uhr.

J.  Institutionen  des  röômischen

Rechts.

Professor  Kleinschrod,  nach  dem
Höpfnerischen  Heinec,  täglich  in  beliebigen
  Stunden.

5.  Pandecten.

Drofesser  Schmidelein,  nach  dem
Schneidtischen  Hellfeld,  mit  Modisikation
  durch  eigenen  mitzutheilenden
Plan,  von  8  —  9  und  3  —  4  Uhr.

Peivatdocent  Seuffert,  nach  Schweppe,
  privatissime  in  beliebigen  Stunden.
6.  Teutsches  Privatrecht,  mit  Einschluß
  des  Handels=  und  Wechselrechts,

  dann  des  Kameral=  Privatund
  fränkischen  Rechts.

Professor  Metzger,  nach  Krüll,  in
beliebigen  Stunden.

7.  Baierisches  Civikrecht.

Privatdocent  Seufferc,  nach  eigenem
mitzutheilenden  Plane,  täglich  von  3  —  4

Uhr.
3.  Kriminalrecht  und  Kriminal-Prozeß

Professor  Kleinschrod,  nach  dem

Strasgesezbuche  für  das  Königreich  Baiern,
von  0  —  10  Uhr.

5.  Darstellung  merkwürdiger  Kriminalfälle
  in  anthropologischer  und
jurlstischer  Hinsiche.

Derselbe,  zmal  wöochentlich  von  4—
5  Uhr.
        <pb n="200" />
        399

10.  Entwicklung  besonders  merkwuͤr—
diger  Stellen  des  Strafgesezbuches
für  das  Königreich  Baiern,  mit  Rechtsfällen
  und  Ausarbeitungen
verbunden.

Professor  Schmidtlein,  zmal  in  der

Woche  in  zu  bestimmenden  Stunden.
11.  Lehenrecht.

Professor  Behr,  nach  Böhmer,  mit
Rücksicht  auf  das  königl.  baierische  Lehensedikt,
  allenfalls  von  2  —  3  Uhr.

12.  Positives  baierisches  Staatêrecht.

Derselbe,  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

15.  Praktisches  Vblkerrecht.

Professor  Rudhart,  nach  Martens,
in  beliebigen  Stunden.

11.  Kirchenrecht.

Professor  geiniker,  nach  eigenem
Plane,  mit  Hinweisung  auf  Schenkl
inst.  jur.  eccl.,  in  zu  bestimmenden
Stunden.

15.  Gemeiner  bügerlicher  Prozeß.

Professor  Schmidtlein,  nach  Martin,
  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

10.  Ueber  den  baierischen  Coder

judiciarius.

Derselbe,  in  besondern  anzuzelgenden
Stunden.

17.  Praktikum,  verbunden  mit  einem
Relatorium.

Derselbe,  zmal  wöchentlich  von  11—

123  Uhr.

C.  Staatswissenschaft.
1.  Encepklopaädie  und  Methodologie
des  Kameralstudiums.

400

Professor  Geier,  nach  Sturm'’s
Handbuche,  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.
2.  Allgemeine  Staats  lehre  oder
Staatskunst  (Politik)  als  pragmatische
  Uebersicht  und  Grundlage  sämtlicher

  Zweige  der  Staats=  und

Kameral-Praris.

Professor  Behr,  nach  seinem  neuen
Abrisse  der  Scaatswissenschaftslehre  (Bämb.
b.  Göbharde  1816),  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

3.  Staatswissenschaft  (oder  Staatslehre).


Professor  Wagner,  nach  seinem  Buche
„der  Staat“  wöchentlich  smal.
4  Polizeiwlssenschaft,  in  Verblindung
mit  dem  Pollzeirechte.
Professor  Mebßger,  täglich  von  10  —
11  Uhr.

5.  Staatswlrthschaft  und  Finanzwisenschafrt.


Professor  Behr,  nach  eigenem  Systeme,
mit  Rücksicht  auf  die  einschlagenden  Geseze
  des  baierlschen  Staats,  smal  wöchenelich
  von  4—  8  Uhr.

6.  Staatswirthschaft.

Professor  Geier,  nach  Schlözer's
Handbuche,  täglich  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

7.  Kameralpraxis.

Derselbe,  nach  Sturm's  Handbuche,
  wöchentlich  zmal  in  noch  zu  wählenden
  Stunden.

8.  Landwirthschaft.
Derselbe,  nach  Medicus,  wös
chentlich  amal,  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.
        <pb n="201" />
        401

9.  Forstwifsenschaft,  in  Verbindung
mit  der  Naturgeschichte  der  in-  und
ausländischen  Holzarten.

Professor  Rau,  nach  Walther,  wschentlich
  mal,  srüh  von  6  —7  Uhr.
10.  Technologse.
Derselbe,  nach  Beckmann,  woschentlich
  zmal  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

11.  Bergbaukunde.
Derselbe,  nach  eigenen  Hesten,  wschentlich
  Zmal  in  noch  festzusezenden  Stunden.

D.  Medieinische  Wissenschaften.

1.  Encyklopädie  der  Medicin.

Professor  Spindler,  nach  Couradl,
von  10  —  11  Uhr.

2.  Anatomie.

Professor  Doͤllinger,  allgemeine
nach  Meckel,  woͤchentlich  2mal;  beschreibende,
  nach  Hempel,  taͤglich  Abends
von  6  —  7  Uhr.

Prosektor  Hesselbach  ertheilt  Unterricht
  im  anacomischen  Seciren  Morgens  von
0  —  13  und  Nachmittags  von  2  —  4  Uhr.

3.  Vergleichende  Anatomie.

Professor  Döllinger,  täglich  vona—

3  Uhr.
4.  Chemie  undchems'ssche  Pharma-=ceutik.


rofessor  Pickel,  nach  Hermstäde,
von  3  —  4  Uhe.

Derselbe,  Chemie  mit  Experlmentalphosik,
  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

402

5.  Botanik.

Professor  Heller,  über  in’  und  ausländische
  Gewächse,  mit  besonderer  Berücksicheigung
  der  einheimischen  Medicinal=  und
Gifepflanzen,  nach  seiner  Flora  wirceburgensis,
  4mal  in  der  Woche  früh  von
7  —3  Uhr.

6.  Oekonomische  Pflanzenkunde.

Derselbe,  nach  Wisthliug,  an  noch
zu  bestimmenden  Tagen  und  Stunden.

7.  Physlologie.

Professor  Döllinger,  nach  eigenem
Lehrbuche,  täglich  von  11  —  12  Uhr.

Derselbe,  Embryologie  des  Menschen
  und  der  Thiere,  mit  besonderer  Rücksiche
  auf  die  Metamorphosen  des  Hühnchens
im  Eie,  wöchentlich  zmal  von  4  —  "  Uhr.

6.  Dictetik.

Professor  Ruland,  zmal  wöchentlich,

in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.
0.  Pat  hologie.

Professor  Spindler,  nach  seiner
Schrift  „allgemeine  Nosologie  und
Therapie  als  Wissenschaft“  (Franks.
1810),  von  8  —  0  Uhr.

10.  Allgemeine  und  besondere

Semiotik.

Derselbe,  nach  Gruner,  von  6  —
7  Uhr.

11.  Arzneimittellehre.

Professor  Ruland,  in  Verbindung  mit
Receptirkunst,  4mal  in  der  Woche  von
3  —  4  Uhr.

(20)
        <pb n="202" />
        403
12.  Taerapie.
a)  Allgemeine.

Professor  Horsch,  nach  seinem  Handbuche
  (Würzb.  b.  Stahel  1811),  zmal
wöchenrlich  von  3  —  4  Uhr.

b.)  Besondere.

Derselbe,  täglich  amal,  früh  von
6  —  7  und  von  11  —  12  Uhr,  nach  seinem
demnächst  erscheinenden  Handbuche.

Poofessor  d’Outrepont,  die  Frauenzimmer
  Krankheiten,  an  noch  zu
bestimmenden  Tagen  und  Stunden.

15.  Chirurgie.

Hrofessor  Textor,  die  allgemeine
und  besondere,  nach  eigenen  Heften,
wöchentlich  Smal,  von  5—6  und  von  2—
3  Uhr.

Derselbe,  OperationsInstcumentenund
  Verbandlehre,  mit  Uebungen  an  beichnamen,

  wöchentlich  Zmal  von  2  —  3  Uhr.
Mu  der  Verbandlehre  wird  der?

selbe  zugleich  die  Lehre  von  den  Knochen-Brüchen
  und  Luxationen  abhandeln.
14.  Entbindungskunde.
Professor  d'’  Ouerepont,  theoretische
  und  praktische,  nach  v.  Sier
bold's  Lehrbuche  der  Entbindungskunde
(l.  Thl.  Zte  Aufl.  Nürnb.  II.  Thl.  ate  Aufl.
ebend.  1810),  Amal  in  der  Woche,  früh
von  7  —  8  Uhr.
15.  Gerichtliche  Argzneikunde  und  medicinische
  Polizei.
Prosessor  Ruland,  zmal  wöchentlich,
von  6  —  7  Uhr  Abends.
16.  Medicinische  Klinik.
Professor  Friedreich,  täglich  srüh  um
0  Uhr  im  Julius.  Hospttale.

404

Poofessor  Horsch,  ambulante  Klinik,
tdglich  früh  von  7  —  8  Uhr,  nach  seiner
Einlettung  in  die  Klinik  (Wurzt.
b.  Stahel  1517).

17.  Chirurgische  Klinik.

Professor  Tertor,  täglich  im  Jullus-Hosoitale
  früh  von  8  —  9  Uhr.

18.  Geburtshllfliche  Klinik.

Professor  d’  Outrepont,  in  Verbindung
  mit  Uebungen  in  den  Manual=  und
Jnstrumental  Operationen  am  Fantome  und
an  Leichen,  und  mit  Touchtrübungen,  zmal
in  der  Woche  von  19  —  11  Uhr.

10.  Veterin  är  Medicin.

Professor  Ryß,  über  epiz  otische
Krankheiten,  nebst  den  dagegen  wirksamen
  Medicinal=  und  Polizeianstalten.

Derselbe,  über  die  Krankheiten  der
Hausthiere.

Die  Universttäts  Bibliothek  steht  Montags,
  Dienstags,  Donnerstags,  Freitags
und  Samstags  früh  von  0  —  12,  und  Nachmittags
  am  Montag,  Dienstag,  Donnerstag
  und  Freitag  von  2  —§  Uhr  offen.

Schöne  und  bildende  Künste.
Zeichnungs  Kunst:  Köhler.
Kupferstecher  Kunst:  Bitthéuser.

Sprachen.
Englische,  französische  und  spanische:
  Bils.
Italienische:  Corti.
Erercitienmeister.
Schreibkunst:  Kette.
Reitkunst:  Ferdinand.
Tanzkunst:  Noatscheck.

Fechtkunst:  Faber.
        <pb n="203" />
        405

Pfarreten  uns  Beheficien
Erledigungen.

Im  Isarkreise:

1)  Das  Schulbeneficium  zu  Farchant.

Duech  den  Rücktrite  des  Beneficiaten
zu  Farchant,  Priester  Anselm  Holzer,
nach  Tirol  ist  das  dortige  Schulbeneficium
erlediget.

Daselbe  legt  im  Didcelanbezirte  Fteising,
im  Dekanatsbezirke  Werdenfels,  und  Landgerichte
  gleichen  Namens.

Die  Renten  aus  dem  Beneficium  betragen
  nach  der  Fassion

1.  an  ständigen  Gehalt  88  fl.  —  kr.

2.  an  Kapital  Zinsen  „  373  „  40  „
3.  an  Realitäten  „  21  %„  43  „
Zusammen  483  fl.  23  kr.

Die  Ausgaben  bestehen  in  Folgenden
1.  wegen  des  Stiftszweckes  5  fl.  43  kr.
2.  wegen  besondern  Verhältnissen

  des  Beneficiums

  72  fl.  38  kr.

76  fl.

Die  reine  Rente  aus  dem  Beneficium
beträgt  daher  Jos  fl.  2  kr.,  wezu  noch  fähr:
liche  do  fl.  aus  dem  Schulfonde  und  das
Schulgeld  mit  einem  aprorimativen  Anschlag
von  eden  so  viel  komme,  so  daß  das  ganze
Emkommen  des  Benesiciaten  angenommen
werden  kann  auf  185  fl.  2  kr.

Die  Verbindlichkeiten  bestehen  in  Folgenden


*

Summa  à#  kr.

–..  —

40%

1.  dem  Pfarrer  zu  Garmisch  auf  Verlangen
  hilfpriesterliche  Dienste  zu  Farchane
zu  leisten;

2.  wöchentlich  fünf  Messen,  und  nebst
diesen  jährlich  noch  weitere  24  Messen  zu  lesen.

3.  Hanz  alleln  die  Schule  in  Farchant
zu  halten.
2)  Die  Pfarrei  Osterwarngau.

Die  organisirte  ehemalige  Klosterpfarrei
Osterwarngau  ist  durch  die  Versezung
des  lezten  Bestzers  erlediget  worden;  sie
liegt  in  der  Diöcese  Freising,  im  Dekanate
und  Landgerichte  Miesbach.

Ihre  Bevölkerung  bestehet  in  1ooq  Seelen,
  die  in  mehreen  eingep  farrten  Ortschaften
und  Filialen  wohnen,  enthält  auch  zwei
Schulen.

Es  müssen  zwei  Hilfpriester  gehalten  werden,
  deren  jeder  mit  Zoo  fl.  aus  dem  Aerar
dotirt  ist.

Die  Renten  dleser  Pfarret  bestehen  aus
einer  firen  Besoldung  von  bco  fl.  und  Einkünften
  anderer  Art,  so  daß  sie  im  Ganzen
  auf  902  fl.  48  kr.  sich  belaufen.

3)  Die  Pfarrel  Mirrbach.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers,  Priester
Joseph  Wittmann,  ist  die  Pfarrei  Mitc,
bach  erlediget  worden;  sie  liegt  im  Diece“
sanbezirke  Freising,  im  Dekanate  Wasserburg
und  im  königlichen  Landgerichte  Erdug.

Sie  enthält  1073  Seelen  und  drei  Fllialen,
  Zurgrain,  Kronacker,  und  Piertmrosen.
  «

In  ihrem  Bezirke  befinden  sich  :  Schulen.
(“)
        <pb n="204" />
        407

Ein  Hilfpriester  wird  nicht  gehalten,
wohl  aber  ist  zu  Hohenlinden  ein  Beneficiat.

Die  Renten  betragen  nach  der  Fassion

969  fl.  19  kr.

Die  Lasten,  welche  theils  aus  dem  Dioͤ-cesan
  Verbande,  theils  aus  Äbsenten  entspringen
  .  35  fl.  39  kr.

Die  vorhandenen  Baufaͤlle  sind  unbedeutend.


Diese  Pfarrei  unterliegt  einem  Dismembrations
  Antrage,  der  sie  in  etwas  veraͤndern
wird,  und  dem  sich  der  neue  antretende
Pfarrer  unterwerfen  muß.

Im  Unter  Donaukreise.

4)  Die  Pfarrei  Gotteszell.

Die  organistete  Pfarrei  Gotteszell
ist  in  Erledigung  gekommen.  Sie  liegt  im
königlichen  Landgerichte  Viechtach,  und  in
der  bischöftichen  Dlöces  Regensburg.  Sie
kählt  auf  einer  viertel  Quadratmelle  642
Seelen.  .

Die  Einkuͤnfte  bestehen  im  fixen  Gehalte
von  boo  fl.  in  dem  Genuße  der  Realitäten
mic  78#  fl.,  und  in  den  Stolgefällen  zu  100  fl.
im  Ganzen  in  89/  fl.  Die  Kosten  sind  auf
14  fl.  angegeben.

S)  Die  Pfarrel  Stelnach.

Die  durch  Beförderung  des  Marrers
Fick  erledigte  Pfarrei  Steinach  liegt  in
der  bischöflichen  Diöcese  Regensburg,  und
in  dem  königlichen  Landgerichte  Straubing.

4%

Sie  zähle  in  einem  Umfange  von  3  Stunden
  logz  Seelen.

Das  Einkommen  aus  dem  Widdum,
den  Zehenten,  und  Stolgefällen  betrdge  robfl.
dle  Lasten  sind  auf  04  fl.  angegeben.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestär  der  König  geruhten  folgende

  Bestimmungen  zu  trefsen:
Im  Monate  März  l.  J.

am  3.  den  Joseph  Obermair  als  Ofsiciant
  bei  dem  Oberst  Stallmeisterstabe  anzus
stellen;

am  r0  den  bisherigen  General  Kemmissär
des  Regenkreises  Maximilian  Grafen  von
Kodron  zum  Présidenten,  dann  den  geheimen
  Finanz  Referenddr  Franz  Sales  von
Schilcher  zum  WVicersidenten  des  obersten
  Rechnungshofes  mit  Beibehaltung  seiner
Scelle  als  Vorstand  der  Central  Hauptbuchhaltung
  bei  bem  Staate  Ministerium  der  Finanzen
  zu  ernennen;

rtm  Monate  April:

am  4.  die  erledigte  Landrichterstelle  rechte
am  Main  zu  Würzburg  dem  vdandrichter
Georg  Ludwig  von  Eckart  zu  Elemann;
die  Landrichterstelle  zu  Volkach  dem  bisherigen
  Landrichter  zu  Fladungen  Sebastian
Beck;  und

am  §.  die  zwelte  Aslsessorstelle  des  Landgerichts
  Rhain  dem  zweiten  Assessor  des  Fandgerichts
  Eggenfelden  Thad  Gierl  zu  verleihen.
        <pb n="205" />
        409.

Koͤniglich  Baierisches

410

Regierungsblatt.

 

xvitl.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Samstag  den  3.  Mai  1817.

 

 

Verordnung.

(Die  gegenseitige  Freizügigkeit  zwischen  Baiern
und  Preussen  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

N  Wir  bereits  durch  Unsere  Verordnung
  vom  1.  vorigen  Monats  (Regierungeblate
  Stück  X.  Seite  16z.)  die  Anwendung
  des  seit  rgos  zwischen  Baiern  und
Preufsen  bestehenden  Freizügigkeits  Vertrages
auf  den  gegenwäriigen  Umfang  beider  Staaten
  Unserer  Seies  extendirt  haben,  finden
Wir  Uns  nunmehr  durch  weitere  Anträge
Seiner  königlich  preussischen  Majestaͤt  bewogen,
  zu  verordnen,  daß  alle  bis  dahin,  in
Bezug  auf  die  neuen  königlich  preussischen
Bestzungen  aod  depositum  genommenen
Nachsteuerbeträge,  den  sich  darum  meldenden
  Inceressenten  ohne  weiters  zurück  gegeben
  werden  sollen;  wonach  sämtliche  betref
sende  Behörben  in  den  alteren  und  neueren

Bestandthellen  des  Königreichs  sich  schuldigst
zu  achten  haben.
München  den  23.  April  1817.
Max  Joseph.

Graf  von  Rechberg.

Auf  königlichen  allerböchsten  Befehl

der  General  Sekretär

von  Baumüller.

 

Bekanntmachungen.

 

CHrüfungsKonkurs  der  katholischen  Pfarramts=Kandidaten

  im  Isarkreise.)

Da  vermög  allerhöchsten  Reseripte  vom
aI.  April  1817  die  KonkursPrüfung  der
katholischen  Pfarramte  Kendidaren  im  Isarkreise
  in  diesem  Jahre  vorzunehmen  ist,  so
wird  der  vierte  August  zum  Beginnen  derselben
  hiemit  festgesezr.  «

Das  Verfahren  bei  der  Pruͤfung  richtet
sich  genau  nach  den  Vorschriften  der  allerhöchsten
  Verordnung  vom  go.  December  1800
(Regierungsblatt  vom  Jahre  1807,  St.  VII.,
S.  à70.)

(20°)
        <pb n="206" />
        411

Zugelassen  koͤnnen  nur  jene  Priester  werden,
  welche  im  Isarkreise  angestellt  sind,
und  acht  Jahre  in  der  Seelsorge  dienen.

Die  Gesuche  wegen  Zulassung  bet  der
Prüfung  müssen  spätestens  drei  Wochen  vor
derselben  bei  der  königlichen  Regierung  des
Isarkreises  eingegeben  werden,  und  die  Zeugnisse
  über  die  gesezmässige  Vollendung  der
Studien  der  Kandidaten,  über  ihre  Arbeiten
in  der  Seelsorge,  Volks=  und  Jugendbildung,
über  ihr  sittliches  Betragen  von  dem  ein:
schlägigen  Studien  Rektorate,  General  Vlkariate,
  Landgerichte,  Dekanate  und  der  Schul-Distrikesinspektion
  als  Beilagen  enthalten.

München  den  36.  April  1817.
Königliche  Regierung  des  Isar,

kreises.
Kamer  des  Innern.
Freiherr  von  Schleich.
von  Hofstetten.

 

(Prüfungs  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts-=Kandidaten
  im  Regenkreise.)
Die  unterzeichnete  Srelle  hat  für  die  nach
einem  jeden  Zeitraum  von  zwei  Jahren  festgesezte

  Prüfung  der  katholischen  Pfarramts=Kandidaten

  den  7.  Juli  laufenden  Jahres
bestimmet.  Das  Verfahren  bei  derselben
richtet  sich  nach  der  im  VII.  Stück  des  Regierungsblatts
  vom  Jahre  18307  bekannt
gemachten  allerhöchsten  Verordnung.  Die
Prüfung  beschränkee  sich  auf  diejenigen  Priester,
  welche  im  Regenkreise  ihre  Anstellung
und  8  Jahre  in  der  Seelsorge  zurück  gelegt
haben.  Drei  Wochen  vor  der  Eröffnung

412

des  Konkurses  müssen  die  Kandidaten  mie
ihren  Biteschriften  die  mit  dem  15  kr.  Stempel
  versehenen  Zeugnisse  über  die  gesezmässige
Vollendung  ihrer  Studien  auf  inländischen
Gymnasten  und  Eyceen,  Beschäftigung  in
der  Seelsorge,  in  der  Volks=  und  Jugendbildung,
  über  ihr  sittliches  Berragen  rc.  2c.
von  dem  einschläglgen  Studien  Rektorate,
Oedinariate,  Land=  oder  Herrschaftsgerichte
und  Schul  Distriktsinspektion  vorlegen,  und
einen  Mandatarium  ad  insinuan  dum  benennen.

Regensburg  den  ar.  April  1877.

Königliche  Regierung  des  Regenkreisec.

Kamer  des  Innern.
Freiherr  von  Dörnberg.
von  Schmitt.

 

Pfarreien  und  Beneficien  Erledis
gungen.

Im  Isarkreise:
1)  Die  Pfarrei  Pang.

Durch  den  Tod  des  Driesters  Johann
Georg  Konrad  Hofmann  ist  die  Pfarrel
Pang  erlediget  worden.

Dieselbe  liegt  in  der  Disces  Freising,
im  Dekanate  Rosenheim,  im  Landgerichtsbezirke
  gleichen  Ramens,  und  im  königlich
gräflich  Lambergischen  Pateimonialgerichte
Pang.

Sie  enthält  1896  Seelen,  4  Filialen,
nämlich  Aising,  Happing,  Westerndorf  und
heiligen  Blut,  und  die  Kooperatur  Kirchdorf
        <pb n="207" />
        413

am  Waase,  von  wo  aus  4  weitere  Filialen
durch  einen  exponirten  Kooperator  versehen
werden,  dann  2  Schulen.

Auf  dieser  Pfarrei  wurden  bisher  immer
ein  Provisor  und  ein  Kooperator  gehalten,
der  zu  Kirchdorf  exponirt  ist,  und  in  einer
eigenen  Kooperaturswohnung  dortselbst  wohnet.


Die  Renten  betragen  nach  der  Fassion
bs  fl.  20  kr.  3  dl.,  die  Lasten  bestehen  in
den  gewöhnlichen  Staats:  und  Diccesanabgaben,
  dann  die  Kosten  für  Haltung  der
Hilfpriester.

2)  Die  Pfarrei  Endelhausen.

Durch  die  Versezung  des  bisherigen
Pfarrers  ist  die  Pfarrei  Endelhausen  in
Erledigung  gekommen.

Stie  liegt  in  der  Disces  Freising,  im
Wahldekanate  Königsdorf,  im  königlichen
Landgerichte  Wolfratshausen.

Ihr  Umkreis  beträgt  §  Stunden,  inner
dem  sich  4  Filialen,  ein  Beneficium  curatum
zu  Altkirchen,  mehrere  Kapellen  und  eine
Schule  befinden.

Die  Seelenzahl  der  Pfarrei  beluft  sich
auf  715.

Der  Pfarrer  hat  einen  Hilfpriester,  der

die  Filiale  Oberbiberg  excurrendo  zu  versehen

  hat,  für  welchen,  da  besagte  Filial
ehemals  zum  Kloster  Dietramzzell  gehörte,
3o#  fl.  ex  Acrario  bezahlt  werden.

Die  Renten  betragen  1003  fl.  ö  kr.
Lasten  sind  auf  dieser  Pfarret  ausser  den

414

gewoͤhnlichen  Staatsabgaben  ein  Absent  von
6  fl.  S  1  kr.  dl.,  und  ein  Beitrag  ad  Cathedram
  et  Fabricam  von  à4  fl.,  zusammen
  30  fl.  51  kr.  2  dl.

5)  Die  Pfarrei  Pfaffing.

Durch  den  Tod  des  vorigen  Pfarrers  ist
die  Pfarrei  Pfaffing  erlediget  worden.
Sie  liege  in  der  Dices  Freising,  im  Ruraldekanate
  Wasserburg,  und  im  Bezirke  des
königlichen  Landgerichts  gleichen  Namens.

Ihr  Umkreis  beträgt  4  Stunden,  inner
denen  802  Seelen  wohnen.  Zu  dieser  Pfarrei
  gehören  3  Filialen  und  eine  Schule;  auch
muß  ein  Hilfpriester  gehalten  werden.

Das  Einkommen  des  Dfarrers  bestehet
nach  der  Fassion  in  952  fl.  10  ke.

Im  Negenkreise:
4)  Die  Pfarrei  Weltenburg.

Die  organisirte  Klosterpfarrei  Weltenburg
  ist  durch  die  Versezung  des  Pfarrers
Friedrich  Frank  nach  Közting  erlediget  worden.
  Die  Bevölkerung  derselben  bestehet  in
673  Seelen.

Der  Pfarrer  beziehet  jährlich  einen  bestimmten
  Gehalt  zu  böo  fl.,  und  an  den
Stolgefällen  roo  fl.,  —  die  basten  betragen
6  fl.,  für  die  beiden  Filialen  Staubing  und
Holzharlanden  ist  ein  Kooperator  Exposstus
angesteller,  dessen  Einkünfte  sich  jährlich  einschlüssig
  des  Beitrages  von  der  Gemeinde
Staubing  auf  Koo  fl.  belaufen.
        <pb n="208" />
        415

5)  Die  Pfarrei  Schierling.

Die  Pfarrei  Schierling  in  dem  Herr'
schaftsgerichte  Zaizkofen  ist  durch  das  Hinscheiden
  des  Pfarrers  Joseph  Häring  erlediget
  worden.

Dieselbe  zählce  in  ihrem  Umkreise  0  Filialorte
  und  2004  Seelen,  welchen  der  Pfarrer
mit  2  Hilfpriestern  vorsteher;  die  jährlichen
Einkünfte  fliessen  aus  dem  Ertrage  der  Widdumgründe
  zu  402  fl.  Zo  kr.,  der  Zehenten
zu  1907  fl.  20  kr.,  und  der  Stolrechte  zu
473  fl.  3a  kr.

Die  ständigen  Lasten  ausschlüssig  des  Unterhalts
  der  Hilfpriester  belaufen  sich  auf
441  fl.  4°  kr

6)  Das  altbürgerliche  Benesicium  in  Siegenburg.


Durch  das  Hinscheiden  des  Beneficiaten
Alois  Mayer  ist  das  altbürgerliche  Beneficrium
  im  Markte  Siegenburg,  Landgerichts
  Abensberg,  zur  Erledigung  gekommen.
  Mit  demselben  ist  die  Seelsorge  verbunden.


Die  jährlichen  Einkünfte,  welche  aus  den
Realitten,  Zehenten  und  andern  Rechten
fliessen,  betragen  352  fl.  4  kr.  a  dl.

Die  ständigen  Lasten  aber  #  fl.

7)  Die  Pfarrei  Eilsbrun.

Die  Pfarrei  Eilsbrun  im  königlichen
Landgerichte  Kellheim  kam  durch  die  nachgesuchte
  Versezung  des  Pfarrers  Trendinger
nach  Berazhausen  zur  Erledigung;  ihre  Be-W



volkerung  bestehet  in  1247  Seelen,  dazu  gehören
  4  Schulen  und  4  Filialen,  welchen
der  Pfarrer  mit  einem  Hilfpriester  vorsteher.
Die  jährlichen  Renten  bezlehe  derselbe  aus  dem
Feldbau  in  einem  Anschlage  zu  392  fl.  10  kr.,
den  Zehenten  zu  1238  fl.  43  kr.,  aus  den
Stol:=  und  andern  Rechten  zu  375  fl.  88  kr.

Für  eine  einfache  Steuer  bezahlt  der
Pfarrer  14  fl.  32  kr.,  füc  die  übrigen  ständigen
Bürden  fl.

6)  Die  protestautische  Pfarrei  Alfeld.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Würfel?)  ist  die  protestantische  Pfarrei  Alfeld,
  im  Dekanate  Sulzbach,  deren  Ertrag
nach  der  Fassion  auf  844  fl.  berechner  ist,
erlediget  worden.

Im  Ober  Donaukreise:
0)  Die  Pfarrei  Lautrach.

Unterm  3.  März  wurde  durch  Scerbfall
des  bioherigen  Pfarrers  die  Pfarrei  Lautrach
  in  der  Diöcese  Konstanz  und  im  Landgerichte
  Grönenbach  erlediget.

Diese  Pfarrei  zähle  400  Seelen,  hat
ausser  dem  Pfarrorte,  worin  die  Schule  ist,
vier  Filialorte  und  einige  Einöden.

Der  Pfarrer  bedarf  keines  Hilfpriesters.

Der  Ertrag  berechnet  sich  auf  589  fl.
3o  kr.  Ausser  den  gewöhnlichen  Diöcesanabgaben
  werden  keine  Steuern  wegen  Abgang
der  Congrua  gereicht.

Dem  Pfarrer  liegt  die  bauliche  Unterhaltung
  der  Gebäude  ob.

5)  S.  318.
        <pb n="209" />
        417

Mit  dem  Grafen  Firmas  ist  eben  eine
Zehentstreitfache  im  Rechtswege  anhaͤngig.

Im  Rrzatkreise:
10)  Das  Diakonat  Leutershausen.

Durch  den  am  31.  Mätz  l.  J.  erfolgr
ten  Tod  des  Seniors  und  Diakons  Sonntag
  ist  das  Diakonat  zu  Leutershausen,
Dekanats  Kolmberg,  erlediget  worden,  dess
sen  Ertrag  in  der  Fassion  vom  Jahr  1807
auf  1370  fl.  42  1  kr.  berechnet  worden  ist.

11)  Die  protestantische  Stadtpfarrei  zu  Rothenburg.


Durch  die  Beförderung  des  Stadtpfarrers
  Lehmus  auf  die  Stadtpfarrei  an  der  St.
Jakobs  Kirche  zu  Rothenburg  ?)  ist  die
Stadtpfarrei  an  der  heiligen  Geistkirche  daselbst
  erlediger  worden,  deren  Ertrag  auf
1075  fl.  53  kr.  berechnet  ist.

12)  Die  protestantische  Pfarrei  Mosbach.
Durch  den  am  a.  April  l.  J.  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  Pacius  ist  die  Pfarrei
Mosbach,  Dekanats  Feuchtwang,  erlediget
  worden,  deren  Ertrag  in  der  Fassion  vom
Jahre  1807  auf  861  fl.  53  kr.  berechnet
ist.
13)  Die  protestantische  Stadtpfarrei  und  das  mit

demselben  verbundene  Distrikts  Dekanat  zu
Gunzenhausen.

Durch  den  am  7.  April  erfolgten  Tod
des  Dekans  und  Sctadtpfarrers  M.  Recknagel
  ist  die  Stadtpfarrei  zu  Gunzen=%

  S.  418.

48

hausen  und  das  mit  derfelben  verbundene
Distrikes  Dekanat  erlediget  worden,  deren
Ertrag  in  der  Fasslon  vom  Jahr  1807  mle
Ausschluß  eines  abzugebenden  jährlichen
Kanons  von  150(fl.  und  anderer  Lasten  auf
2384  fl.  137  kr.  berechnet  worden  ist,  aber
wegen  Bildung  einer  selbstständigen  Pfarrei
zu  Unterwürmbach  vermindert  werden  wird.

Im  Ober  Mainkreise:
14)  Die  protestantische  Pfarrei  Oberröslau.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Johann
Georg  Besold  ist  die  Pfarrei  Oberröslau
im  Dekanate  Wunsiedel  erlediget  worden.
Ihre  Einkünfte  bestehen  nach  der  lezten
Dienstertrags  Angabe  in  1141  fl.  26  kr.

 

Beitrag.

 

(Zum  InvalidenFonde.)

Der  vermißte  Gemeine  Georg  Rieß  des
Sten  Linien  Infanterie  Regiments  hinterließ
ein  Guthaben  von  6  fl.  44  kr.,  worauf  dessen
Vater  der  Unterthan  Johann  Georg  Rleß  von
Seeligendorf  königlich  baierischen  von  Krailsheimischen
  Patrimonialgerichts  Than  zu  Gunsten
  des  königlichen  Militär  Invaliden  Fonds
verzichtete,  von  welch  lezteren  sohin  auch  dieser
  Betrag  in  Empfang  genommen  wurde.
Wovon  also  hiemit  die  öffentliche  Bekanntmachung
  geschieht.

München  den  2.  April  1817.
Königliches  Administrativ  Kollegium
  der  Armee.
von  Kraus.

Ritschel.
(27)
        <pb n="210" />
        419

Nachtrag
zu  dem  Verzeichniße  der  Vorlesungen  auf
der  Universitaͤt  Erlangen  in  dem  gegenwaͤrtigen
  Sommersemester.

(S.  Stuck  XV.  S.  207.  ei  seqds.)
Allgemeine  Wissenschaften.
Philosophie.

Philosophische  Encyklopddie  und  Methodologie
  oder  System  der  gesammten  wissenschaftlichen
  Erkenntniß,  Professor  Erharde,
  viermal  wöchentlich  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

Philologte.
Philologische  Encyklopddie,  Professor

Heller,  um  0  Uhr,  dreimal  in  der  Woche.

Den  Dindar,  mit  besonderer  Räcksicht
auf  die  Metrik,  erklärt  derselbe  um  r#1
Uhr  fünfmal  wöchentlich,

Cicero's  erstes  Buch  de  legibus  derselbe
  zweimal  in  der  Woche  um  9  Uhr.

Einige  auserlesene  Gedichte  Tibull's  erklärt
  derselbe  öffentlich  in  einer  noch  zu
bestimmenden  Stunde,  und  im  philologischen
  Seminarium  läßt  derselbe  viermal
wöchentlich  um  3  Uhr,  Demosthencs’'s
Rede  in  Midiam  interpretiren.

 

Pfarreien-Verleihungen.

Seine  Mcjestät  der  König  geruhten  bei
Pfarreien  und  Benesicien  folgende  Indivi:
duen  zu  befördern:

im  Monate  April  l.  J.:

am  4.  den  bioherigen  Kaplan  zu  Erefing,

  riester  Johann  Baptist  Hannes

4%

zur  Pfarrei  Ascholding,  Landgerichts  Wolfrathshausen;
  den  auf  die  Pfarrei  zu  Argeth,
Landgerichts  Wolfrathshausen  ernannten
Priester  Joseph  Häusler,  bisherigen
Kooperator  zu  Oberföhring  auf  die  Pfarrei
Aschheim,  Landgerichts  München,  und
auf  die  Pfarrei  Argeth  den  auf  dem  Bens“
sieium  St.  Leonhard  und  Georg  in  Tölz
angestellten  Priester  Johann  Peiker;  am
5,  den  bisherigen  Vikar  zu  Wechingen,
Dekanats  Oertingen,  Heinrich  Reidhardt
auf  die  erledigte  Pfarrei  Haag,  Dekanats
Kreußen  und  Landgerichts  Baireuth;

am  1o.  den  bisherigen  Beneftciaren  zu
Grünwald  Landgerichts  München,  Priester
Joseph  Sebastian  Kühn  auf  die  Pfarrei
zu  Sauerlach,  Landgerichts  Wolfraths"
hausen;

am  11.  den  bisherigen  Professor  und  Auf
seher  in  der  königlichen  Pagerie,  riester
Franz  Michael  Hafner  auf  die  Pfarrei
zu  Seebach,  Landgerichts  Deggendorf;  den
bisherigen  Pfarrer  zu  St.  Wolfgang,  Landgerichts
  Wasserburg,  Priester  Marzelin
Schöffmann  auf  die  Pfarrei  Eberoberg,
bandgerichts  desselben  Namens;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Eindkirchen,  Landgerichts
Abensberg  im  Regenkreise,  dann  vormalit
gen  bischöflichen  Freisingischen  geistlichen
Rath,  der  Theologie  Licentiaten  Priester
Andreas  Führer  auf  die  Pfarrei  zu  Gerzen,
  Landgerichts  Vilsbiburg;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Oberbeuern  Priester  Kosmas
Dopfer  auf  die  Stadtpfarrei  zu  Kauf-
        <pb n="211" />
        421

beuern;  den  bisherigen  Pfarrer  zu  Schmatzhausen,
  Landgerichts  Pfaffenberg,  Priester
Joseph  Ager  auf  die  Pfarrei  zu  Guͤndelkofen,
  Landgerichts  Landshut;  den  bisherigen
  Pfarrer  zu  Mittelberg,  Priester  Alois
Omayr  auf  die  Pfarrei  zu  Pfronten,  Landgerichts
  Füßen,  und  auf  die  dadurch  erledigte
Pfarrei  zu  Mittelberg  den  bisherigen  Pfarrer
  zu  Ragal  (Landgerichts  Sonnenberg)
riester  Michall  Blum;

am  7a.  den  bisherigen  Kooperator  zu
NRoding  Joseph  Deubzer  auf  die  Pfarrei
zu  Zeitlarn,  Landgerichte  Regenstauf;

am  14.  den  Pfarrer  zu  Feldmoching

Anton  Mayer  auf  die  Pfarrei  Dezenacker,

Landgerichts  Neuburg,  und  auf  die  Pfarrei
Feldmoching,  Kandgerichts  München  den  bisherigen
  Hilfpriester  zu  Feldmoching  Andreas
Moriz;

am  17.  den  Priester  Joseph  Heffner,
Kooperator  zu  Lauterbach  auf  die  Pfarrei
bamperkshausen,  bandgerichts  Pfaffenhofen:

und  zu  bestätigen:

am  12.  April  die  Präsencation  des  Grafen
  Maximilian  von  Holnstein  für  den
Schloßkaplan  zu  Treffelstein,  Priester  Georg
  Heimerl  auf  die  Pfarrei  zu  Thanstein,

  Landgerichts  Neunburg  vor  dem  Wald;

die  Präsentatien  der  Freiherren  Heinrich  und

Philipp  von  Reisach  für  den  Pfarrer  zu  Zeit

larn,  Priester  Anton  Grillenberger  auf
die  Pfarrei  Tiefenbach,  Landgerichts  Neunburg
  vorm  Wald;

am  17.  die  Präsentation  des  Franz  Kaver
  von  Ruedorfer  für  den  Priester  Anton

4232

Jungwirteh,  Chorregenten  in  der  Se.
Peter  Pfarrkirche  zu  München  auf  das  Ruedorfische
  Beneficium  in  besagter  Pfarrkirche.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  geruhten  folgende

  Bestimmungen  zu  treffen:
Im  Monate  April  l.  J.:

am  8een  die  zum  Uebertritt  in  das
Ober  Appellarionsgericht  bestimmten  drei
Räche  der  vormaligen  obersten  Justigstelle
zu  Würzburg,  Franz  August  Vornberger,
  Wolfgang  Adam  Merk,  und  Gottfried
Ignaz  Stecher  auf  ihr  Gesuch  und  vorgestellte
  Verhaleniße  in  Würzburg  zu  belassen,
und  bei  dem  dortigen  Appellationsgerichte
für  den  Unter  Mainkreis  als  Räthe,  und  unter
  eben  diesem  Datum  den  dermaligen
Rechtsanwalt  bei  dem  Landgerichte  Wolfstein,
  Alois  von  Lengrieser  in  die  Zahl  der
Advokaten  zu  München  außer  dem  Sltatus
einzureihen;

am  g.  dem  provisorisch  angestellten  Land"
richter  zu  Lindau,  Leonhard  Dollacker
die  definitive  Bestättgung  auf  seinen  derma'
ligen  Posten  zu  verlethen;  «

amIo.denBildhauerKonkadEbeks
hard  zum  Profeßor  der  Bildhauerkunst
und  zum  Mitgliede  der  Akademie  der  bildenden
  Künste  zu  ernennen;

am  12.  den  bisherigen  geheimen  Finanz
  Referendair  Hubert  von  Steiner
zum  Beweise  Allerhöchst  Ihrer  besondern
Zufriedenheit  mit  seiner  seit  33  Jahren  an-
        <pb n="212" />
        423

gestrengten  Dienstesleistung  den  Titel  und
Rang  eines  geheimen  Rathes  zu  verleihen,
und  Sich  die  Fortsetzung  seiner  nuͤtzlichen
Dienste  bei  dem  Staats  Ministerium  der
Finanzen  vorzubehalten:
dieselbe  Auszeichnung  mit  dem  Titel  und
Range  eines  geheimen  Rathes  auch  dem  ver
dienstvollen  bisherigen  Direscor  der  Ministerial
  Finanz  Sektion,  Klemens  von  Neur
mayr  zu  verleihen;
sodann  außer  dem  geheimen  Rathe  von
Neumayr,  welcher  das  erste  Mitglied  des
Ministerialcathes  der  Finanzen  bilden  wird,
sfelgende  bishertge  Ober  Finanzräthe  zu  Mis
nisterialrdthen  zu  ernennen:
Joseph  Thoma,
Georg  Freiherrn  von  Stengek,
Georg  Panzer,
Georg  von  Sutner,

Alois  von  Plank,  (für  das  Bauwesen.)


Karl  Friedrich  Roth,
Johann  Georg  Feßmair;

serner  Allerhöchst  Ihren  Kämerer  und  Vorstand

  der  General  Bergwerks  Administration
umd  der  Porzellain  Fabrik  Direktion  Freiherrn
  von  Schwerin  zum  Beweise  der
allerhöchsten  Zufriedenheit  den  Titel  und
Nang  eines  geheimen  Rathes  zu  ertheilen;

am  14.  den  gewesenen  Landrichter  in
Tamsweg  Joseph  Edlinger,  dermaligen
Stadtgerichts  Assessor  zu  München,  zum
Landrichter  in  Wegscheid  zu  ernennen;

am  15.  den  zum  Sekretär  bei  dem  Ober- 



4%

Appellacionsgerichte  bestimmt  gewesenen  vorzmaligen
  Sekretär  bei  der  obersten  Justiz
Stelle  zu  Würzbueg,  Joseph  Valentin
Pfister,  nach  seinem  Gesuche  als  Sekretär
  bel  dem  Appellationsgerichte  zu  Würzburg
  einzureihen;

und  anstatt  desselben  den  bisherigen
Sekrerär  bei  diesem  Gerichtshofe,  Dhilipp“
Joseph  Keller,  in  gleicher  Eigenschaft
zu  dem  Ober  Appellationsgericht  extra  statum
  zu  versezen;

auch  dem  überzähligen  Advokaten  Heinrich
  Volkert  zu  Nürnberg  die  Worrüt
ckung  in  die  etatsmäßige  Jahl  der  öffentlichen
  Rechts  Anwälte  daselbst  zu  gewähr
ren;

dem  bisherigen  Zuchthaus  Inspektor  Eiebler
  die  erledigte  Haus  Verwaltersstelle  im
Julius  Spitale  zu  Würzburg,  und  die  erledigte
  Stelle  eines  Buchhalters,  zugleich
Kontrolleurs  bei  der  öffentlichen  Leihanstals
zu  Regensburg  dem  bisherigen  Funktionr
des  General  Kommissariats  des  Regenkreises
  Franz  Paul  Ertl  zu  verleihen;

endlich  am  18.  den  Oberlieutenant  und
Adjutanten  im  ersten  Linien  Infanterie
  Regimente,  Friedrich  Graf  von  Saporta
  in  die  Zahl  Allerhöchst  Ihrer  Kmerer
  aufzunehmen.

 

Berichtigung.

In  den  erstern  Abdrücken  des  XVI.  Stücks  des
Regierungsblatts  S.  367.  kommt  in  der  zweiten
Zeile  die  Allegation  des  §.  114.  irrig,  statt  109  ver.
        <pb n="213" />
        425

Koͤniglich  -

Baierisches

426

Regierungsblat  t.

 

XIX.  Stück.  München,

Donnerstag  den  8.  Mai  1877.

 

Verordnung.

(Die  Formation  und  Dienstes  Instruktion  des
kdniglichen  Staats  Rathes  betreffend.)

Wir  Marimilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wir  haben,  zur  Vollziehung  des  X.  Artikels
  Unserer  Verordnung  vom  2.  Februar
1877,  in  welcher  Wir  die  Dienstes  Instruktion
für  den  im  II.  Arrikel  daselbst  eingesezten
Staats  Rath  unter  die  Geschäfte  des  ersten
Ranges  aufgenommen  haben,  den  Uns  zu
diesem  Ende  vorgelegten  Entwurf  einer  reifen
Berathung  untergeben,  und  ertheilen  nunmehr
  dieser  obersten  berathenden  Stelle  Unsers
  Reiches  ihre  Formation  und  Instruktion
wie  folgt:

I.  Titel.

Bildung  des  Staats  Rathes.

G.  1.  Der  StaatsRath  ist  die  oberste  berathende
  Stelle,  in  und  mit  welcher  der  Ksnig
  die  wichtigsten,  Tit.  II.  näher  bezeichneten
  Angelegenheiten  der  Krone  und  seines
Wolkes  inunmittelbare  Berathung  nimmt.
Derselbe  ist  zugleich  in  den  Nro  15.  16.  und
17.  des  II.  Titels  bemerkten  Fällen  die  oberste
entscheidende  Stelle.  An  der  Verwaltung
selbst  kommt  ihm  kein  Antheil  zu.

C.  2.  Er  bestehr  unter  der  unmittelbaren
obersten  Leitung  des  Königs

1.  aus  dem  Kronprinzen,  sobald  dieser
die  in  dem  königlichen  Familien  Geseze  bestimmte
  Volljährigkeit  erreichet  har;

2.  aus  den  in  der  Ressdenzstadt  anwesenden
nachgebornen  volljährigen  Prinzen  des
königlichen  Hauses  in  der  direkten  Linie,
so  oft  der  König  es  für  gut  finder,  diese
in  denselben  zu  berufen;

3.  aus  den  fünf  Staats  Ministern,
nimlich

des  Hauses  und  des  Aeußern,

.  der  Justiz,

c.  des  Innern,
d.  der  Finanzen,
e.  der  Armee;

4.  aus  dem  jedesmaligen  Feldmarschall,
oder  in  dessen  Ermanglung  aus  einem
besonders  hiezu  ernannten  activen  General
  der  Armee;

5.  aus  dem  Mräsidenten;

.  aus  den  fünf  General  Directoren
der  fünf  besondern  Staate  Ministerien;
7.  aus  einer  verhälinißmäßigen  Anzahl  von
Staatsräthen,  mit  Rücksicht  auf

(21°)

5

—

*
        <pb n="214" />
        437
die  nach  der  Abtheilung  des  Gesammt=Staate
  Ministeriums  gebildeten  Sektionen
des  Staate  Rathes;

.  aus  einem  General  Sekretär;

.  aus  dem  für  die  Erpedition,  das  Sekre,

teteriat,  die  Registratur  und  die  Kanzlei
erfoderlichen  Personal,  mit  der  nöthigen
Dienerschaft.

C.  3.  In  Bceziehung  auf  den  Rang  wird
festgesezt:

Die  Staatsräthe  im  wirklichen  Dienste
haben  den  Rang  vor  den  geheimen  Räthen
und  General  Kommissären,  welchen  nicht  ein
gleicher  Rang  ertheilet,  oder  im  außerordentlichen
  Dienste  vorbehalten  ist.

Der  General  Sekretär  hat  den  Rang  des
jüngsten  Staatsraths.

□

Das  übrige  Personal  gehet  dem  der  Ministerien
  von  gleicher  Klasse  vor.

In  Beziehung  auf  die  Amts  Kleidung
hat  es  bei  den  bisherigen  Bestimmungen  sein
Verbleiben.

.  4.  Der  Käönig  behält  sich  vor,  nach
Umständen  einige  der  ersten  Staatsbeamten,
insbesondere  einen  oder  mehrere  General  Kommissäre,
  oder  Prsidenten  der  Justizhéfe,  zu
ausserordentlichen  Berathungen  über  wichtige
Gegenstände,  welche  einen  einzelnen  Kreis,
oder  mehrere  Kreise  gemeinschaftlich  beereffen,
in  den  Staats  Rath  zu  berufen.

S.  §.  Die  Mitglieder  des  Staats  Raths,
den  General  Sekretär  eingeschlossen,  treten

—...

428

mit  ihrem  Eintritte  in  denselben  zugleich  in
das  durch  die  Pragmatik  fuͤr  den  Staats  Dienst
vom  1.  Jänner  1805.  ausgesprochene  Verhältniß
  ein;  das  übrige  Personal  wird  nach
der  Verordnung  vom  28.  November  1812,
und  nach  den  übrigen  schon  bestehenden  oder
noch  erfolgenden  allgemeinen  Normen  behandelt.


.  ö.  Der  König  wird  in  Erledigungs  Fällen
die  Stellen  der  Staatsräthe  aus  den  ausgezeichnetsten
  Staatsbeamten  und  andern  vorzüglich
würdigen  Individuen  ergänzen,  und  behält
sich  vor,  den  Staats  Rath  darüber  zu  vernehmen.


I.  7.  Der  Staats  Rath  versammelt  sich  in
Unserer  Residenz  in  den  für  seine  Sizungen
ihm  allda  angewiesenen  besondern  Zimmern.

II.  Tlitel.
Geschäftskreis  des  Staats  Rathes.
In  den  Geschaäftskreis  des  Staats  Rathes
  gehoͤren:
A.  Zur  Berathung
1.  Die  Revision  der  Verfaßung  des  Reiches
und  der  darauf  sich  bezlehenden  Edicte;

2.  Die  Organisation  der  Staats  Kollegien,
der  Staats  Behörden,  und  Staats  Anstalten;


3.  Alle  Gegenstände  einer  neuen  Gesezgebung
wie  auch  authentische  Erklärungen  der
bestehenden  Geseze;

4.  Allgemeine  Verordnungen,  welche  das
Eigenthum,  die  persönliche  Freiheit,  und
        <pb n="215" />
        429
die  wohlerworbenen  Rechte  der  Staatsbuͤrger
  betreffen;

5.  Allgemeine  Verwaltungs  Maßregeln,  durch
welche  bestehende  organische  Einrichtungen
  aufgehoben  oder  abgeändert  werden
sollen;

6.  Der  General  Finanz  Etat  des  Reiches  im
Voranschlage  für  das  eintretende  Verwaltungs
  Jahr,  mit  dem  Entwurfe  der  Geseze
  und  Verordnungen  für  die  Steuern
und  Auflagen  zur  Deckung  des  erfoderlichen
  Staars  Einkommens;

7.  Die  dem  versammelten  Landrathe  zu  seinem
  Gutachten  vorzulegenden  Gegenstände
der  Gesezgebung  und  Belegung,  und  die
von  demselben  aus  Anlaß  dieses  Gucachtens
  erhobenen  Anstände  und  geäußerten
Wunsche;

#8.  Die  Kompetenz  Konflikte,  sowohl  zwischen

den  verschiedenen  Staats  Ministerien,  als

zwischen  den  Gerichts:  und  Verwaltungs=Stiellen;


0.  Die  den  Geschäftskreisen  verschiedener
Ministerien  gemeinschaftlichen  Gegenstände,
  wenn  die  einschlägigen  Ministerien
sich  hierüber  nicht  vereinigen  können;

10.  Beschwerden,  die  aus  einer  durch  das
Verfahren  der  vollziehenden  Stellen  entstandenen
  Kränkung  des  Eigenthums  und
der  persönlichen  Freiheit'  entspringen,
worüber  der  Rekurs  an  die  ordentlichen
Gerichtshöfe  nach  den  bestehenden  Ver-430



ordnungen  nicht  gestattet  ist,  auch  zur
Erkenntniß  der  für  die  gemischten  Rechtssachen
  aufgestellten  3.  Instanz  (III.  Titel
F.  Lo.)  sich  nicht  eignet,  und  worüber  in
dem  ordentlichen  administrativen  Wege  bei
den  Ministerien  keine  Abhilfe  erfolgt  ist;

11.  Das  Gutachten  über  die  Ertheilung  des
Indigenats;

13.  Die  Instruktion  des  vom  Könige  auf
den  Antrag  der  Staats  Ministerien  zur
allgemeinen  Kontrolirung  der  Verwaltung
in  den  Kreisen  aus  der  Mitte  des  Staats-=Rathes
  ernannten  Visttations  Kommissärs,
und  der  Empfang  des  von  demselben  zu
erstattenden  Bisstations  Berichtes;

13.  Die  Jahresberichte  der  Minister  in  einer
gedrängten  Darstellung  sowohl  des  allgemeinen
  Zustandes  des  ihnen  anvertrauten
Geschäftskreises,  als  der  besondern  einzelnen
  wesentlichen  Kompetenz  Theile,  mit
der  Anzeige  ihrer  Fortschritte  und  Hindernisse,
  die  sich  in  denselben  ergeben
haben;

14.  Endlich  alle  jene  Gegenstände,  worüber
der  König  die  Vernehmung  des  Staats-Rathes
  besonders  beschließt.

B.  Zur  Entscheidung  als  erkennenden

  Stelle.

15.  Rekurse  gegen  die  von  den  administeativen
  Justizstellen  ergangenen  Erkenntnisse,
  die  Abtretung  eines  Privat  Eigenthumes
  für  öffentliche  Zwecke  betreffend,
unter  Beobachtung  der  in  der  Verord-(6“°)
        <pb n="216" />
        431

nung  vom  14.  August  1815  (Rggsbltt.
vom  Jahre  1815  St.  XXXIV.  Seite
724  —  727)  darüber  enthaltenen  Vorschriften;


16.  Rekurse  in  gemtschten  Rechtssachen,
nämlich  administrativ,  polizeilich  und
finanziellen  Gegenständen,  welche  jedoch
durch  eine  besondere  Kommission,  unter
dem  Vorstze  eines  Staatsrathes,  nach
den  im  III.  Titel  h.  10.  gegebenen  Bestimmungen,
  behandelt  werden;

17.  Ob  ein  Staatsbeamter  vor  Gericht  zu
stellen  sey,  oder  nicht?

III.  Titel.
Geschäfts  gang.

C.  8.  Die  nach  Tit.  II.  in  den  Staats  Rath
gehörigen  Vorträge  der  Staate  Ministerien,
so  wie  die  sowohl  dahin,  als  an  die  besondere
  Staats  Raths  Kommission  geeigneten  Rekurse,
  werden  unmittelbar  an  den  König  unter
  der  Aufschrift

„An  Seine  Majestät  den  König“
„zum  Staats  Rath“

eingesendet,  und  nach  der  Eröffnung  an  den
General  Sekretär  zur  Aufnahme  in  das  Einlaufs
  Protokoll  abgegeben.

In  dasselbe  werden  auch  alle  übrigen  von
dem  Könige  an  den  Staats  Rath  gewiesenen
Gegenstände  eingetragen.

I.  0.  Bei  allen  Gegenständen,  welche
nicht  durch  die  Staats  Ministerien  an  den

432

Staats  Rath  gebracht  werden,  bestimmt  der
Koönig  die  Referenten.

G.  ro.  Die  Rekurse  in  gemischten  Rechts-Sachen,
  welche  durch  die  Verordnungen  vom
4.  Juni  1808  (Rggsblit.  vom  Jahre  1808
Stück  XXVIII.  Seite  13a30  bis  1335)  und
vom  8.  August  1810  (Reggbltt.  vom  Jahre
1310  Stuck  XXXVIII.  Seite  642  bis  6460)
dem  ehemaligen  geheimen  Rathe  zur  Entscheidung
  in  lezter  Instanz  übertragen  waren,
sollen  künftig,  unter  dem  Vorsize  eines  Staats-Rathes,
  durch  eine  aus  drei  Ministerial=  und
drei  Central  Räthen  des  General  Fiskalats  zusammengesezte
  Kommission  in  lezter  Instanz
entschieden  werden.

Der  König  ernennt  alle  drei  Monate  den
derselben  vorsizenden  Staatsrath.

Die  Staate  Minister  der  Justiz,  des  Innern
  und  der  Finanzen,  und  der  Vorstand
des  General  Fiskalats  zeigen  zum  Protokoll
des  Staates  Rathes  diesenigen  Räthe  an,  welche
  sie  für  das  eintretende  Verwaltungs  Jahr
zu  jener  Kommission  ausgewählt  haben.

Alle  bei  dem  General  Sekretariate  des
Staats  Rathes  eingekommenen  Rekurse  dieser
Art  werden,  mit  genauer  Bemerkung  der
Zeit  ihres  Einlaufes,  an  den  Vorstand  der
Kommission  abgegeben,  welcher  für  ihre  Eintragung
  in  das  mit  dem  Geschäfts  Protokolle
verbundene  Einlaufs  Journal  sorgt,  und  die
Rekurs  Schriften  mit  den  vollständigen  Akten,
  deren  Ablieferung,  wenn  sie  nicht  beiliegen,
  bei  dem  einschlägigen  Ministerium
        <pb n="217" />
        433

zu  bewirken  ist,  an  die  Referenten  vertheilt,
welche  er  dafuͤr  bestimmt.
Der  Vortrag  ist  moͤglichst  zu  beschleuni-„gen.
  Die  Berathung  daruͤber  geschieht  in
kollegialer  Form.  Bei  einer  sich  ergebenden
StimmenGleichheit  ist  die  Stimme  des  Vorstandes
  entscheidend.

Zur  Abfassung  eines  gültigen  Erkenntnisses
  müssen  nebst  dem  Vorstande  fünf  Kommissions
  Mitglieder  der  Sizung  beiwohnen.

Die  Kommission  hat  in  der  Behandlung
dieser  Rekurse  alle  jene  Vorschriften  zu  beobachten,
  welche  in  der  oben  erwähnten  Verordnung
  vom  8.  August  1810,  und  in  jener
  vom  18.  December  1812  (Rggeblet.
vom  Jahre  18713  Stück  Ul.  Seite  01)  über
die  Kompetenz,  die  Fatalien,  und  übrigen
Förmlichkeiten  enthalten  sind.

Die  Erkbenntnisse  werden  mit  den  Akten
an  das  Staates  Raths  Protokoll  abgegeben,
und  sodann  auf  die  unten  O.  10.  lit.  h.  näher
bestimmte  Art,  im  Namen  des  Königs  aus-Jefertiget.


Zur  Führung  des  Sizungs  Protokolls  wird
von  den  obengenannten  Ministerien  ein  geheimer
  Sekretär  der  Kommisston  zugewiesen.

V.  11.  Gegenstände  von  besonderer  Wichtigkeit,
  insbesondere  aus  der  Gesezgebung,
sollen,  ehe  sie  zur  allgemeinen  Versammlung
des  Staats  Rathes  kommen,  in  einem  Ausschuße
  aus  den  einschldgigen  Sektionen  desselben
  zuvor  gründlich  erörtert,  und  für  das
Plenum  vorbereitet  werden.

 

434

Gehoͤrt  ein  zu  eroͤrternder  Gegenstand  vor
mehrere  Sektionen  z.  B.  des  Innern  und
der  Finanzen  rc.  2c.,  so  wird  der  König  die
Berathung  eines  zusammengesezten  Ausschusses
  anordnen.

I.  12.  In  den  Sektionen  steht,  in  Abwesenheit
  des  einschlägigen  Ministers,  dem
im  Dienste  ältesten  Mitgliede  die  Funkrion
des  Dirigenten  zu.

Die  Mehrheit  der  Stimmen  entscheidet;
der  Vorstzende  hat  gleich  den  übrigen  Mitgliedern
  der  Sektion  nur  eine  Stimme.

Das  Protokoll  wird  durch  einen  geheimen
Sekretär  eines  Ministeriums  geführt.

S.  13.  Zu  den  Berathungen  der  Sektionen
  können  auch  zum  Staats  Rathe  nicht
gehörige  Personen,  insbesondere  Räthe  aus
den  Ministerien,  zur  Ertheilung  der  erfoderlichen
  Aufschlusse  über  technische,  wissenschaftliche
  oder  sonstige  Gegenstände  bestimmter
  Verwaltungs  Zweige,  beigezogen  werden;
sie  haben  aber  keine  Stimme,  sondern  werden
  nur  in  ihrem  Gutachten  vernommen.

G.  14.  Der  Sctaats  Rath  kann  sich  nur
auf  Befehl  des  Königs  versammeln;  dieser
bestimmt  Tag  und  Stunde,  wie  auch  die
Reihen  Folge,  in  welcher  die  bei  demselben
eingebrachten  Vorträge  erstartet  werden  sollen.

Dem  General  Sekretär  liegt  ob:  die  ythographirung
  der  in  den  Staats  Rath  gehörigen
  Vorträge  zu  besorgen,  und  die  Abdrücke
  hievon  an  die  Mirglieder  des  Staats=Rathes
  durch  ein  Zirkular  Schreiben,  in  wel-(28)
        <pb n="218" />
        435

chem  die  von  dem  Könige  bestimmte  Sizungs-Zeit
  bekannt  gemacht  wird,  zu  vertheilen;
wobei  Sorge  zu  tragen  ist,  daß  die  Vertheilung,
  mit  Ausnahme  der  besonders  dringenden
  Fälle,  acht  Tage  vor  der  Sizung  geschehe.


Wenn  ein  Mitglied  des  Staats  Rathes
bei  dem  Gegenstande  eines  Vortrages  persönlich
  betheiliget  ist,  so  wird  dasselbe  von
der  Berathungs  Sizung  darüber  ausgeschlos
sen.  Wenn  außerdem  ein  Mitglied  des
Staats  Rathes  gehindert  ist,  der  angesagten
Sizung  beizuwohnen,  so  ist  es  gehalten,
davon  Anzeige  zu  machen.

G.  15.  Den  Vorsiz  im  Staats  Rathe  wird
der  König,  wo  er  es  für  nöthig  erachtet,
selbst  führen.  In  der  Abwesenheit  des  Ksnigs
  häle  der  Kronprinz,  und  in  dessen  gleichzeitiger
  Abwesenheit  oder  Verhinderungs  alle
der  Präsident  des  Staats  Rathes  die  Umfrage,
  und  spricht  nach  der  Stimmen  Mehrheit
  den  Beschluß  des  Staats  Rathes  aus.

§.  16.  Nach  dem  Vortrage  des  Referenten
  stimmt  zuerst  der  Minister  und  der  General
  Direktor,  zu  dessen  Geschäfeskreise  der
Gegenstand  gehört,  wenn  sie  nicht  selbst  den
Vortrag  haben;  nach  diesen  stimmt  unmittelbar
  die  entsprechende  Sektion;  hierauf  die
übrigen  Minister,  der  Feldmarschall,  und
wenn  der  König  oder  der  Kronprinz  den  Vorsiz
führen,  der  Präsident  des  Staats  Rathes,
dann  die  Staatoräche  der  übrigen  Sektionen,
  nach  dem  Alter  des  Dienstes.  In
wichtigeren  Fallen,  oder  auf  besondere  An-436



ordnung,  wird  schriftlich  gestimmt,  und  die
geschriebenen  Abstimmungen  werden,  nach
ihrer  Vorlesung,  zum  Protokoll  abgegeben.

Nach  erfolgter  Abstimmung  fämrlicher
Staatsräthe  wird  der  König,  oder  dessen
Stellvertreter  auch  die  Meinung  der  anwesenden
  königlichen  Prinzen  vernehmen.

I.  17.  Wenn  der  König  nicht  selbst  anwesend
  im  Sraats  Rathe  enescheidet,  so  wird
demselben  das  nach  der  Mehrheit  abgefaßte
Gutachten,  mit  den  davon  abweichenden  besondern
  Abstimmungen,  und  dem  darüber  abgehaltenen
  Protokolle,  durch  den  Präsidenten
vorgelegt;  der  König  bestimmt  hierauf:  ob  er
den  Beschluß  des  Staars  Rathes  genehmige
oder  nicht,  oder  solchen  mit  Bemerkungen  dem
Staats  Rathe  zur  weitern  Berathung  zurückgebe.
  Die  Gurachten  des  Staats  Rathes  und  die
von  demselben  entworfenen  Geseze  und  Verordnungen
  sind,  ohne  Ausnahme,  der  Bestätigung
  des  Königs  unterworfen,  und  erhalten
für  die  vollziehenden  Staats  Behörden  nur
dann  Kraft,  wenn  die  königliche  Sanktion
erfolgt  ist.

I.  18.  Der  GesneralSekretaͤr  nimmt
alle  Vortraͤge,  die  darauf  erfolgten  Abstimmungen
  und  gefaßten  Beschluͤsse,  so  wie  die
Entscheidung  des  Koͤnigs  im  Staats  Rathe,
in  ein  ausfuͤhrliches  Protokoll  auf,  welches,
von  dem  General  Sekretär  beglaubiget,  von
dem  Kronprinzen,  den  anwesenden  königlichen
Prinzen,  den  Ministern,  dem  Feldmarschall
und  dem  Präsidenten  des  Staats  Raths  unterzeichnet,
  und  dem  Könige  zur  Genehmigung
        <pb n="219" />
        437

vorgelegt  wird.  Die  Protokolle  mit  ihren
Beilagen  werden  bei  dem  General  Sekretaeiate
  bewahret,  und  können  daselbst  von  den
Mitgliedern  des  Staats  Rathes  eingesehen
werden.

I.  ro.  Für  die  Form  der  Ausfertigungen
  wird  festgesezt:

a))  die  auf  die  Vernehmung  des  Staats  Rathes
  gegebenen  Geseze  aus  der  bürgerlichen,
  organischen  und  administrativen
Gesezgebung,  so  wie  über  Verfassungs-Gegenstände,
  erscheinen  unter  dem  ksniglichen
  Titel  in  dem  grössern  Kanzlei=Style,
  unter  des  Königs  eigenhändiger
Unterschrift,  und  werden  von  sämtlichen
Staats  Ministern  und  dem  Praͤsidenten
des  Staats  Rathes  kontrasignirt,  von  dem
General  Sekretär  des  Staats  Rathes  beglaubiget,
  und  durch  das  Gesezblatt  bekannt
  gemacht;

b)
kennenden  Stelle  (Nro.  15.  16.  17.
im  II.  Titel)  werden  unter  gleichmässtger
  Unterschrift  des  Königs,  der  Kontrasignatur
  des  einschlägigen  Ministers
und  des  Drdsidenten  des  Staats  Rathes,

Max  Josephp.

die  Beschlüsse  des  Staats  Rathes  als  er-438



und  der  Beglaubigung  des  General-Sekretärs
  des  Staats  Rathes  ausgefertiget;


alle  übrigen,  auf  die  Gutachten  und
Anträge  des  Staats  Rathes,  an  diesen
und  die  Staats  Ministerien  erlassenen
Entscheidungen  und  besonderen  Aufträge
  an  dieselbe  sollen  als  Kabinets  Befehle
  unter  des  Königs  alleiniger  Unterschrift
  und  der  Kontrasignatur  des
General  Sekrerädrs  des  Staats  Rathes
ausgefertiget  werden.  Der  in  dieser
Art  den  Staats  Ministerien  bekannt  gemachte
  Wille  des  Königs  wird,  wenn
der  Gegenstand  es  erfodert,  durch  diese
mittels  des  Gesezblattes,  oder  nach  Umständen
  an  die  betreffenden  Stellen,  ausgeschrieben.


Wir  vertrauen  in  Unsern  Staats  Rath,
daß  er,  von  der  hohen  Bestimmung  des  ihm
gegebenen  Wirkungskreises  erfüllt,  einen
krdftigen  Verein  von  Einsicht  und  redlicher
Vaterlandsliebe  um  Uns  bilden,  und  in  dem
Wohle  Unsers  Volkes  das  Ziel  und  den
Lohn  Unserer  Regenten  Sorge  erkennen  und
befördern  werde.

·4

München  am  3.  Mai  1817.

Graf  von  Reigersberg,  —  Fürst  Wrede,  Feldmarschall,  —  Graf  von  Triva,
Graf  von  Rechberg,  —  Graf  von  Thürheim,  —  Freiherr  von  Lerchenfeld.

Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Kbnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  kbniglichen  Staats  Rathes.
        <pb n="220" />
        439  ÔÛÁ  4%
Verzeichniß
der  Mitglieder

des  unter  der  obersten  Leitung  Seiner  Majestät  des  Königs  angeordneten
Scaats  Rathes.

 

Seine  königliche  Hoheit  der  Kronprinz,
Seine  köünigliche  Hoheit  der  Prinz  Karl  von  Baiern.

#  Die  königlichen  Staats  Minister.
1.  Der  Staate  Minister  der  Justiz,  Herr  Graf  Heinrich  von  Reigersberg;
a.  Der  Feldmarschall,  Herr  Fürst  Karl  von  Wrede;
3.  Der  Sctaats  Minister  der  Armee,  Herr  Graf  Johann  Nepomuk  von  Triva;
4.  Der  Staats  Minister  des  Hauses  und  des  Aeußern,  Herr  Alois  Graf  von  Rechberg;
§.  Der  Staats  Minister  des  Innern,  Herr  Karl  Friedrich  Graf  von  Thürheim;
6.  Der  Staats  Minister  der  Finanzen,  Herr  Maximillan  Freiherr  von  Lerchenfeld;
7.  Der  Präsident  des  Staats  Rathes  mit  dem  Range  eines  Staats  Ministers,  Herr  Joseph
  Graf  von  Törring  Gurtenzell.

Wirkliche  Staatsräthe  im  ordentlichen  Dienste.

Sektion  des  Aeußern.
General  Direktor,  Karl  August  von  Ningel.
Sektion  der  Justiz.
General  Direktor,  Johann  Nepomuk  von  Effner,
Karl  August  Freiherr  von  Seckendorf,
Franz  Arnold  Van  der  Becke.
Sektion  des  Innern.
General  Direktor,  Friedrich  von  Zentner,
Karl  Graf  von  Preysing,
Ignaz  Franz  Freiherr  von  Gruben,
Christian  Johann  Baptist  von  Wagner.
        <pb n="221" />
        Sektion  der

 

Finanzen.

General  Direktor,  Franz  von  Krenner,
Joseph  Maria  Freiherr  von  Weichs,
Ferdinand  Freihere  von  Hartmann,

Franz  Sales  von  Schilcher,
Klemens  von  Meumgayr.

Sektion

der

Armee.

General  Direktor,  Benignus  Freiherr  von  Colonge,

Heinrich  von  Krauß.

General  Sekretär
mit  dem  Nange  des  jüngsten  Staatsrathe,

Egid  von  Kobell.

 

Vermög  allerhöchster  Dekrete  vom  3.  Mat
d.  J.  haben  Seine  Majestat  der  König
die  provisorischen  Staats  Minister  des  Hauses
und  des  Aeussern,  dann  des  Innern  und  der
Finanzen,  Alois  Grasen  von  Rechberg,
Karl  Friedrich  Grafen  von  Thürheim,
und  Maximilian  Freiherrn  von  Lerchenfeld,
  zum  Beweise  Allerhöchstihrer  Zufriedenheit
  mit  den  in  den  anvertrauten  Wirkungskreise
  geleisteten  vorzüglichen  Diensten,
und  des  besondern  allerhöchsten  Vertrauens
als  solche  definitive  zu  bestätigen  geruht.

Vermög  allerhöchsten  Dekreks  vom  3.
Mai  d.  J.  haben  Seine  Majestät  der  Känig
  den  königlichen  wirklichen  Staatsrath
im  ordemtlichen  Dienste,  Joseph  August  Grasen
  von  Törring  Guttenzell  zum  Drsidenten

  des  Staats  Rathes,  mit  dem  Nange
eines  Staats  Ministers  allergnddigst  zu  ernennen
  geruht,  um  demselben  dadurch  einen
Beweis  Allerhöchstihres  besondern  Vertrauens
und  der  öffentlichen  Anerkennung  der  ausgezeichneten
  Verdienste  zu  geben,  die  er  sich  in
den  verschiedenen  höhern  Staatsämtern  erworben
  hat,  welche  ihm  unter  der  Regierung
Seiner  königlichen  Majestät  und  jener  Allerhöchstihres
  Vorfahrers  anvertraut  waren.

Seine  Masestät  der  König  haben  sich
allergnddigst  bewogen  gefunden,  zur  Ergänjzung
  des  Staars  Rathes  unterm  3.  Mai  d.  J.
Nachfolgende  zu  wirklichen  Staateräthen  im
ordentlichen  Dienste  zu  ernennen:

Für  die  Sektion  der  Justtz;

I.  den  königlichen  Präásidenten  des  Appella-(26·.!0
        <pb n="222" />
        43

tionsgerichts  in  Bamberg,  Karl  August
Freiherrn  von  Seckendorf,

2.  den  königlichen  Direktor  des  Ober  Appellationsgerichts,
  Franz  Arnold  Van  der
Becke;
für  die  Sektion  des  Innern;

3.  den  Staatsrath  und  bisherigen  Hofkommissir
  Ignaz  Franz  Freiherrn  von
Gruben;

4.  den  bisherigen  Staatsrath  Christian  Jo
hann  Baprist  von  Wagner,
für  die  Sektion  der  Finanzen;

5.  den  königlichen  Vicehrdsidenten  des  obersten
  Rechnungshofes  Franz  Sales  von
Schilcher.

.  den  königlichen  geheimen  Rath  Klemens
von  Neumayr,

Vermöge  allerhöchster  Entschließung  vom
3.  Mai  d.  J.  haben  Seine  Mazestät  der
König  die  bisherigen  wirklichen  Staats=Räthe
  im  ordentlichen  Dienste,  Freiherrn
von  Cetto  und  Freiherrn  von  Aretin,
mit  Beibehaltung  ihres  Ranges  und  unter
Bezeigung  allerhöchstdero  Zufriedenheit  mie
den  in  ihrer  Eigenschaft  als  wirkliche  Staats-Räthe
  geleisteten  Diensten;  so  wie  die  wirklichen
  geheimen  Räche  und  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
  an  den  Höfen  von  Petersburg  und
Londen,  Gabriel  Grafen  De  Bray  und
Hubert  von  Pfeffel  zu  Staatsräthen  in
außerordentlichen  Dienste  zu  ernennen  geruht.

444

Seine  Mcjestät  der  König  haben  verm  ög
allerhöchster  Entschließung  vom  3.  Mai  d.  J.
allergnddigst  geruht,  zur  Bildung  der  Expedition,
  des  Sekretariats,  der  Registratur
und  Kanzlei  bei  dem  General  Sekretariate
des  Staats  Rathes  Nachstehende,  als:

1)  den  bisherigen  Büreau  Sekretär,  Philipp
  Heramer,  zum  expedirenden  geheimen
  Sekretär  mit  dem  Range  eines
wirklichen  Raths;

den  bisherigen  Ober  Registrator  der  Seiftunge
  Sektion,  Ferdinand  Döllinger,
zum  Registrator,  mit  dem  Nange  eines
wirklichen  Rarhs;

den  bisher  bei  der  Schulden  Tilgungs-Kommission
  funktionirenden  Officianten
Ferdinand  Stademann  zum  wirklichen
  Sekretär:  und

den  bisherigen  Kanzellisten  bei  der  Ministertal
  Kriegs  Kommission,  Balthafar
Thalhammer,  jum  geheimen  Kanzellisten,
  zu  ernennen.

2

#

#

3

4

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  geruhten  ferner
  am  10.  April  l.  J.  zu  bewilligen,  daß
den  Justiz  Kanzleiräthen  des  Herrn  Fürsten
von  Löwenstein  zu  Heubach,  Kahl  und
von  Jagemann  das  Drödikat  geheimer
Justigräthe  beigelegt  werden  dürse;  und

den  Leibjäger  Seiner  Königlichen  Hoheit
des  Kronprinzen  Friederich  Scheidl  zum
Revierjdger  in  Biberg  zu  ernennen;
        <pb n="223" />
        445

am  20.  die  nachgesuchte  Entlassung  des
PolizeiAktuars  Aigner  zu  Passau  von  seiner
  Stelle  allergnaͤdigst  zu  bewilligen;  und

den  zweiten  Landgerichts  Assessor  Johann
Nepomuk  Spengler  in  Schongau,  auf
diese  erledigte  Polizei  Aktuars  Stelle  zu  Passau
zu  versezen;

am  21,.  den  provisorischen  Landrichter  Johann
  Paul  von  Inama  zu  Erding  definitiv
  auf  seinen  dermaligen  Posten  zu  bestätigen;


am  22.  den  bisherigen  zweiten  Direktor
des  Stadtgerichts  in  Regensburg  Georg
Hirtmair,  und  den  Rath  des  Appellationsgerichts
  für  den  Isarkreis  Lorenz  Himmelstoß
  auf  die  zwei  erledigten  Rathsstellen
  bei  dem  königlichen  Ober  Appellationsgerichte
  zu  befördern;  und

die  zweite  Direktorsstelle  am  Stadegerichte
  zu  Regensburg  dem  in  das  Appellationsgericht
  für  den  Regenkreis  bestimmt  gewesenen
  Rath  des  vormaligen  Appellationsgerichtes
  für  den  Illerkreis  Georg  von  Silberhorn
  zu  übertragen;

am  23.  bei  dem  Ober  Medicinal  Kollegium
zum  Vorstande  den  geheimen  Rath  und  Leibarzt
  Bernard  von  Harz:

zu  Ober  Medicinalräthen,  und  zwar
zum  ersten  den  bisherigen  Ober  Medieinalrath
  bei  dem  Ministerlal  Departement  des
Innern,  Stmon  von  Häberl,  mit  Beibehaltung
  seines  gehabten  Ranges:

446

zum  zwelten  den  königlichen  keib  Wundarzt
Alois  von  Wincer;

zum  dritten  den  königlichen  teibarzt
Friedrich  Karl  von  oe;

zum  vierten  den  Professor  Andreas
Koch;  und

zum  fünften  den  Mediecinalrath  und
Professor  Ernst  von  Grossi;

zum  Assessor,  und  zwar  für  das  pharmaceutische
  und  chemische  Fach,  den  königlichen
Hofapothecker  Joseph  von  Brentano  zu
ernennen.

Für  die  Kanzlei  des  Ober  Medieinal  Kollegiums
  zu  berufen:

als  Sekretär:  den  bisherigen  Sekretär
  und  geheimen  Kanzellisten  bei  dem  Ministerium
  des  Innern,  Karl  Grau;

als  Registrator:  den  bisherigen  Pretokollisten
  bei  dem  Ministerial  Departemene
des  Innern,  Joseph  Camill  Dôöosinger;
als  Kanzellisten:

4)  den  bisherigen  Kanzellisten  bei  dem  ebenbenannten
  Departement  Michael  Haberkorn,


2)  den  bisherigen  Kanzellisten  desselben  Departements
  Ignaz  Auracher,

3)  den  bisherigen  Kanzellisten  bei  der  Ministerial
  Stistungs  Sektion  Ludwig  Freiherrn
  von  Rehling;  und

zu  den  Verrichtungen  eines  Boten  den
bisherigen  Boten  bei  dem  oftgedachten  Departement
  Magnus  Litz,  zu  bestimmen,
        <pb n="224" />
        47

Ferner  am  a4.  den  Revierförster  zu  Kaltenbrun,
  Karl  Freiherrn  von  Andriau,  zum  Revierförster
  in  Freudenberg,  den  Revierförster
zu  Taubenbach,  Zacharias  von  Hözendorf,
  jum  Nevierförster  in  Kaltenbrun,
den  quieszirten  Revierförster  von  Hausen,
Johann  Reithmayr  zum  Nevlerförster
in  Taubenbach,  den  Revierförster  von  Roggenburg,
  Johann  Ehrenthaler  zum  Revierförster
  in  Dinkelscherm,  und  den  Oberlieutenant
  im  7.  Linien  Infanterie  Regimente
und  vormaligen  Forstinspektions  Gehilfen  Sigmund
  von  Führer  zum  Nevierförster  in
NRoggenburg  zu  ernennen;

die  Versezung  des  bisherigen  Landgerichts-Arztes
  Dr.  Antonin  Haz#i  von  Ebersberg
nach  dem  Landgerichte  Werdenfels,  und  dagegen
  des  Dr.  Karl  Adam  Jungmann,
bisherigen  Gerichtsarztes  zu  Werdenfels,
nach  Ebersberg  allergnädigst  zu  genehmigen;

eben  so  die  Versezung  des  bieherigen
kandgerichtgarztes  Dr.  Georg  Osterhammer
  von  Traunstein,  in  gleicher  Eigenschaft
nach  Reichenhall,  und  dagegen  des  Dr.  Franz
Taver  Jehlin  von  Reichenhall  nach  Traun--stein
  zu  bewilligen;  und

dem  Drofessor  an  der  Central  Veterinärschule
  Dr.  kudwig  Schwab,  den  Teieel
und  Rang  eines  Nathes  zu  ertheilen;  endlich

am  25.  dem  Präsidenten  der  ehemaligen
bandesdirektion  in  Würzburg  Alexander  Freiherrn
  von  Werneck,  in  besonderer  Be- 



448

ruͤcksichtigung  seiner  langjaͤhrig  treugeleisteten
Dienste,  den  Titel  und  Rang  eines  geheimen
  Rathes  zu  verleihen.

 

Cioll  Verdienstmedaillen  Verleihungen
  und  allerhöchste  Zufriedenheits
  Bezeigung.

Seine  Majestät  der  König  haben,  um
die  Allerhöchsidenselben  angerühmten  Verdienste,
  welche  sich  der  Revierförster  Franz
Kaver  Näßl  in  Morenweis  seit  seinen  32
Dienstjahren  durch  Fleiß  und  lobenswerthe
Treue  bisher  erworben  hat,  Sfsfentlich  anzuerkennen,
  demselben  unterm  à21.  Februar  l.  J.
die  silberne  CivilVerdienst  Medaille  zu
verleihen,  eben  so  am  a2.  April  l.  J.  für
die  Anstrengung,  mit  welcher  einige  Einwohner
  von  Laberweinting  das  Leben  und
das  Eigenthum  ihrer  Mitbürger  bet  der  im
Monat  Juli  v.  J.  stategehabten  Ueberschwemmung
  retteten,  dem  Herrschaftsgerichte  Oberschreiber
  Sebastian  Albert  Peter  und  dem
Bäékers  Sohn  Kaver  Musinan  die  silberine
  Civil  Verdienst  Medaille  allergnädist  zu
verleihen,  dem  Krämmer  Mathias  Kirchinger,
  dem  Gemeinen  des  10.  Linten  Infanterie=Regiments
  Georg  Vogel,  dem  Kleingütler
Joseph  Lang  und  dem  Martin  Faltermayer
  oaber  das  allerhöchste  Wohlgefallen
zu  erkennen  zu  geben  geruht.
        <pb n="225" />
        449

Koͤniglich-Baierisches

450

Regierungsblat  t.

 

XX.  Stück.  München,  Freitag  den  16.  Mai  1877.

 

Verordnung.

(Die  Behandlung  der  Unterthanen  des  Kanton
Glarus  in  der  Schweiz,  bei  Konkursen
betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wi  haben  durch  die  Verordnung  vom
17.  Maͤrz  1808  (Regierungsblatt  1808
Stuͤck  XIV.  S.  683)  den  Schweizer  Unterthanen
  bei  gerichtlichen  Konkursen  in  Unsern
  Staaten  gleiche  Rechte  mit  den  Inlaͤndern
  in  der  Voraussezung  eingeraͤumt,  daß
von  den  Schweizer  Gerichten  gegen  Unsere
Unterthanen  die  erfoderliche  Reciprocitaͤt
beobachtet  werde.  Da  nun  der  Kanton
Glarus  in  der  Schweiz  diese  Gleichstellung
  noch  zur  Zeit  verweigert,  so  tragen
Wir  sämtlichen  Gerichtsstellen  Unsers  Reis
ches  auf,  gegen  die  Unterthanen  des  gedachten
  Kantons  Glarus  die  Retorsion  anmuwenden,
  und  dieselben  bei  gerichtlichen
Konkursen  mit  ihren  Foderungen  allen  inldndischen
  Gläubigern  nachzusezen.
München  den  6.  Mat  1817.
Max  Josepb.
Graf  Reigersberg.

Auf  kdniglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General  Sekretär

von  Nemmer.

Bekanntmachungen.

Seine  Majestät  der  König  haben  nach
Vernehmung  Allerhöchstdero  Staats  Rathes
im  Betreffe  der  Maßregeln  gegen  die  Theuerung
  und  der  Anordnung  eines  Central  Komité's
  unterm  12.  d.  M.  an  die  königlichen
Staats  Minister  des  Innern  und  der  Finanzen
  Grasen  von  Thürheim  und  Freiherrn
von  Lerchenfeld  nachstehende  allerhöchste
Eneschließung  zu  erlassen  geruht:

Wir  Maximilian  Josepb,
bon  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Die  Sicherung  Unseres  Reiches  gegen  die
aus  möglichem  Mangel  und  der  noch  bestehenden
  Theuerung  des  Getreids  drohenden
Uebel  ist  ununterbrochen  ein  Gegenstand  Unserer
  besondern  Regenten  Sorge  gewesen.
Wir  haben  zur  Begünstigung  der  Zuund
  Einfuhr  des  Getreides  und  der  ersten
Lebens  Bedürfnisse  die  Eingangs  Zölle,  so
wie  jene  im  Innern  des  Reiches  aufgehoben;
  dagegen  die  Ausfuhr  sehr  erhöhten
Auflagen  und  beschränkenden  Vorschriften
unterworfen;  die  Eindienung  der  Gilltfeüchte
  Unserers  Aerars,  so  wie  der  Seiftungen
und  Kommunen  in  Natur  anbefohlen;  Unseren
  Regierungen  die  ausgedehntesten  Voll-(29)
        <pb n="226" />
        451

machten  ertheilt,  um  Getreid  Vorraͤthe  auf
den  Kredit  ganzer  Bezirke  und  ganzer  Kreise
zusammen  zu  bringen;  und  endlich  selbst  den
Ankauf  betraͤchtlicher  Quantitaͤten  Getreides
im  Auslande  angeordnet.  Denjenigen  Unterthanen,
  welche  durch  Armuth  oder  erlittene
  Ungluͤcksfaͤlle  in  ihrem  eigentlichen  LebensUnterhalte
  bedroht  seyn  koͤnnten,  haben
Wir  ebenfalls  Unsere  Beruͤcksichtigung  gewidmet.
  Ausserordentliche  Wohlthaͤtigkeits-Vereine
  haben  sich  den  ArmenPflegen  angeschlossen,
  bedeutende  Vorschuͤsse  sind  aus
milden  Fonds  geleistet  worden;  der  Betrag
der  erhoͤhten  AusgangsZoͤlle  der  Geldbußen
und  Konfiscationen  ist  zur  Erleichterung  der
Duͤrftigkeit  angewiesen,  und  die  Vorraͤthe
des  Aerars  der  Stiftungen  und  Kommunen
haben  Wir  bestimmt,  Speise  und  Saamen
abzureichen,  noͤthigenfalls  die  Schrannen  zu
decken,  und  den  Einwohnern  der  Staͤdte
wohlfeileres  Brod  zu  verschaffen.

Endlich  haben  Wir  auch  die  Befoͤrderung
der  Saaten  Uns  angelegen  seyn  lassen,  Unsere
  Kreis  Stellen  mit  Vorschriften  hierüber
versehen,  und  den  Anbau  der  Brachfelder
für  dieses  Jahr  von  den  Uns  und  den  Stiftungen
  zuständigen  Zehenten  befreit.

Wir  behalten  Uns  vor,  Unserer  Fürsorge
  eine  noch  weitere  Ausdehnung  zu  geben,
und  alle  diejenigen  Vorkehrungen  unverzüglich
  zu  veranlassen,  welche  Wir  dem  allgemeinen
  Wohle  entsprechend,  und  dem  allenfallsigen
  Wechsel  der  Umstände  angemessen
finden  werden.  Um  aber  einerseits  die  noch
zu  ergreifenden  Maßregeln  auf  eine  gründ-452



liche  Weise  vorzubereiten,  andererseits  die
gewuͤnschte  Uebersicht  und  Gewißheit  herzustellen,
  daß  Unsere  Willensmeinung  allenthalben
  zur  pflichtmaͤßigen  Ausfuͤhrung  gebracht
  werde,  und  zugleich  die  noͤthige  Uebereinstimmung
  im  Verfahren  und  eine  thaͤ-tige
  Beschleunigung  der  Geschaͤfte  zu  erzielen,
  haben  Wir  nach  Vernehmung  Unseres
Staats  Rathes  beschlossen,  nach  Art  der  in
den  Kreisen  Unseres  Reichs  bereits  bestehenden
  Wohlfahrte  Komitéen  ein  bis  zur  nächsten
  Aerndte  und  vollzogenen  Wintersaat  per:
manentes  Central  Komité  aus  der  Mitte  Unserer
  Staats  Ministerien  und  Unseres  Staats-Raths
  zu  bilden.

Dasselbe  soll,  unter  der  Leitung  Unserer
Sctaats-Minister  des  Innern  und  der  Finanzen,
  Grafen  von  Thürheim  und  Freiherrn
  von  Lerchenfeld,  aus  den  Staatsräthen
  von  Kraus  und  von  Schilcher,
und  aus  den  Ministerial  Räthen  von  Luz,
von  Sutner  und  von  Stürmer,  zusammengesezt
  werden.

Zu  den  Obliegenheiten  des  Central  Komités
  gehört:  die  Prüfung  und  Erledigung
der  in  Bezug  auf  die  Theuerung  einkommen-=den
  Berichte  und  Anfragen,  die  Sammlung
zuverlässiger  Nachrichten  über  die  Größe  des
sich  allenthalben  darstellenden  Bedarfs,  über
die  wirklich  vorhandenen  Hilfsmittel,  über
den  Stand  der  Schrannen  und  der  Getreidepreise,
  über  die  Vorrthe  in  den  öffentlichen
Speichern,  und  über  die  aus  denselben  gemachten
  beistungen,  deren  Arc,  Bedingung
und  Zweck;  die  geeignete  Einleitung  zur
        <pb n="227" />
        453

schnellen  Herbeischaffung  des  erkauften  auslaͤndischen
  Getreides  und  zur  gewissenhaften
vorschriftsmaͤßigen  Verwendung  desselben,
die  Sorge  fuͤr  die  Bestellung  der  Getreid-Maͤrkte
  in  Unserer  Haupt-  und  Residenzstadt
und  in  den  KreisStaͤdten,  dann  Vorsorge
gegen  Mangel  bei  Baͤcker  und  Melber,  um
das  Publikum  mit  der  Nothdurft  zu  versehen,
  die  Ober  Aussicht  auf  die  Vollziehung
Unserer  Geseze  über  den  Handel  mit  Getreid
  und  andern  Lebensmitteln  im  Allgemeinen,
  insbesondere  aber  die  Berathung
und  Veranlassung  anwendbarer  und  kraftiger
  Maßregeln  zur  Verhütung  und  Abstellung
  sträflicher  Umtriebe  einer  zügellosen
Gewinnsucht  und  zur  Unterdrückung  der  nichr
minder  sträflichen  Mißbräuche  derjenigen  Gewerbsleute,
  welche  die  unentbehrlichsten  Lebensbedücfnisse
  verarbeiten  und  verkaufen.
Endlich  überhaupt  die  sorgfältigste  Beachtung
  alles  dessen,  was  dazu  bejtragen  kann,
den  Druck  der  Theuerung  und  des  möglichen
  Mangels  zu  mildern,  und  eine  gründliche
  und  nachhaltige  Besserung  der  obwaltenden
  Verhälenisse  herbeizuführen,  so  wie
die  von  Zeit  zu  Zeit  zu  verfügende  öffentkiche
  Bekanntmachung  desjenigen,  was  in
dieser  Beziehung  geschehen  ist,  zur  Beruhl-Jung
  Unserer  Unterthanen.

Alle  Berichte  und  Eingaben,  welche  die

herrschende  Theuerung  und  die  damit  in  unmittelbarer
  Berührung  stehenden  Gegenstände
  betreffen,  sollen  zwar  fortwährend,
se  nach  Beschaffenheit  der  Sache,  an  Unser
Staate  Ministerium  des  Innern  oder  an  jenes

454

der  Finanzen  gerichtet,  dieser  Einlauf  aber
sogleich  mit  Benennung  des  Referenten  an
Unser  Central  Komité  abgegeben,  und  in
das  besondere  Protokoll  desselben  eingetragen
  werden.  Die  benannten  Mitglieder
treten  tädglich  zusfammen,  um  die  laufenden
Geschäfte  gemeinschaftlich  zu  erledigen.

Inwichtigen  Fällen,  und  wo  #es  auf  allgemeine
  Grundsäze  und  Anordnungen  ankommt,
werden  die  Berathungen  unter  dem  Vorsize
Unserer  Minister  des  Innern  und  der  Finanzen
gehalten,  welche  Uns,  Jeder  so  weit  es  setnen
  Wirkungskreis  angeht,  das  Resultat
vortragen,  Unsere  Genehmigung  und  Entscheidung
  erholen,  übrigens  alle  Ausfertigungen
  unterzeichnen,  und  die  schleunige
Expedition  verfügen.

Wir  wollen,  daß  das  Central  Komit#é
unverzüglich  in  Thätigkeic  gesezt  werde,
und  tragen  Unsern  Ministern  des  Innern
und  der  Finanzen  auf,  die  deswegen  erfoderlichen
  Einschreitungen  sogleich  zu
treffen,  und  sodann  die  Versammlung  ungesäumt
  zu  veranstalten;  wobei  Wir  mit
Zuversicht  voraussezen,  daß  sämtliche  Mirglieder
  Unserem  Vertrauen  durch  pflichtmäßigen
  Eifer  in  Beförderung  Unserer  auf
das  Wohl  Unserer  Unterthanen  gerichteten.
Absichten  vollkommen  entsprechen  werden.

Wiederholt  befehlen  Wir  Unsern  Regierungen
  und  den  sonstig  betreffenden  Behörden,
  sich  die  Beseitigung  und  Minderung
  des  Nothstandes,  und  eine  kluge,
ünktliche  und  thärige  Vollziehung  Unfserer
zu  diesem  Zwecke  erlassenen  Anordnungen

(20“°)
        <pb n="228" />
        455

und  Entschließungen  ernstlich  und  ununterbrochen
  angelegen  seyn  zu  lassen.

Unser  Volk  wird  in  gegenwärtiger  Verordnung
  einen  neuen  Beweis  Unserer  landesvadterlichen
  Gesinnungen  erkennen,  und
die  unter  nicht  minder  schwierigen  Verhältnißen
  bewährte  Standhaftigkeit,  Treue  und
Anhänglichkeit  desselben  in  Verbindung  mit
dem  ausgezeichneten  wohlth#átigen  Sinne
des  vermöglichen  Theils  der  Nation,  und
insbesondere  der  Grundherrschaften,  auf
deren  Anstrengungen  und  Unterstüzungen
Wir  mit  voller  Ruhe  rechnen,  verbürgen
Uns  die  Hoffnung,  daß  es  den  vereinigten
Kräften  gelingen  werde,  die  Uebel  und
Gefahren  des  Augenblicks,  so  weit  es  von
menschlicher  Gewalt  abhängt,  zu  überwinden,
  oder  doch  den  Druck  der  Lasten  vielfach
  zu  erleichtern.

Unsere  benannte  Staats  Minister  des
Innern  und  der  Finanzen  haben  die  Bekanntmachung
  der  gegenwärtigen  Verordnung
durch  das  Regierungsblatt  unverzüglich  zu
veranlassen.

München  den  r.  Mai  1817.

Mar  Josepp.
Rach  dem  Befehle

Seiner  Majestät  des  Königs

Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  Staats  Raths.

 

(Den  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts  Kandidaten
  im  Ober  Donaukresse  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  durch  die  allerhöchste  Verordnung

456

von  1806  vorgeschriebene  Konkurspruͤfung
der  katholischen  Pfarramts  Kandidaten  wird
im  gegenwaͤrtigen  Jahre  am  28.  Juli  dahier
an  dem  Size  der  unterfertigten  Seelle  gehalten.


Sämtliche  Kandidaten,  welche  hiebei
zugelassen  werden  wollen,  müssen  acht  Jahre
in  der  praktischen  Seelsorge  zurückgelegt
haben,  woran  höchstens  sechs  Monate  fehlen
  dürfen;  übrigens  haben  dieselben  ihren
Admissions  Gesuchen  verschlossene  Zeugnisse
des  bischöftichen  Ordinariats,  des  Landgerichts,
  oder  über  haupt  der  betreffenden  Polizei
  Behörde,  dann  der  Schul  nspektion,
beizulegen,  und  ihre  Admissions  Gesuche  wenigstens
  drei  Wochen  vor  Ablauf  des  Prüfungs
  Termins  einzureichen.

Augsburg  den  3.  Mai  1817.
Königliche  Regierung  des  Ober-Donaukreises.


Freiherr  von  Grafenreuth.
Raiser,  Direkter.

 

Pfarreiten  und  Beneficien  Erledigungen.


Im  Isarkreise.
1)  Oas  Beneficium  zu  Kothgeiserin.

Das  Beneficium  zu  Kothgeiserin
ist  durch  die  Versezung  des  lezten  Bestzers
erlediget  worden.

Es  liegt  in  der  Dicese  Freising,  im
Landgerichte  Landsberg,  im  Dekanate  Ginzelhofen,
  und  in  der  Pfarrei  Kothalting.
Mit  demselben  ist  auch  die  Seelsorge  verbunden.
        <pb n="229" />
        457

Die  besondern  Verbindlichkeiten  des  Beneficiaten
  bestehen
1)  im  Krankenbesuche;
2)  in  Lesung  von  vier  Wochenmessen;
3)  in  Haltung  von  Predigten  und  Christenlehren
  an  Sonn=  und  Feiertagen;
4)  in  einer  jährlichen  dem  Siifter  gewidmeten
  Gedächtnißfeier  mit  Seelund
  Lobamt.
Die  Einkünfte  bestehen
a)  aus  den  Zinsen  des  Fundations  Kapitals
300  fl.
b)  aus  Realltäten  20
P)  aus  besonders  bezahlten  Dienstverrichtungen

  10

330  fl.
Die  dasten  sind  die  aus  dem  Diöcesanund
  Unterthansverbande  fließenden.

Im  Ganzen  in

Im  Ober  Mainkreise.
)  Die  Kloster  Pfarrei  Mistelfeld.

In  dem  dießjährigen  Regierungsblatte
Stück  XV.  S.  316.  ist  bestimme  worden,
daß  sich  für  die  erledigte  Kloster  Pfarrei  Mistelseld
  zum  Pfarramt  geprüfte  und  hiezu
qualisicirte  Erreligiosen  des  ehemaligen  Klosters
  Langheim  zu  melden  haben.

Zu  dieser  Ausschreibung  wird  nachträglich
  bekannt  gemacht,  daß  die  Besezung  einer
  Kloster  Pfarrei  durch  keine  Beschränkung
auf  bestimmte  Klöster  oder  Orden  rücksichtlich
  der  dahin  anzustellenden  Individuen  bedingt
  sey,  sondern  die  Konkurrenz  der  gehörig
  qualisicirten  Erreligiosen  ohne  Unterschied
  zu  derselben  offen  seyn  soll.

 

458

(Gleicher  Grundsaz  kommt  ebenfalls  auf
die  unten  folgende  Erledigung  der  Klostere
Pfarrei  Leonberg  im  Landgerichte  Waldsassen
  in  Anwendung.)

 

3)  Die  Pfarrri  Leonberg.

Durch  den  am  20.  Mäczl.  J.  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  Balthafar  Pettenkofer,
ist  die  Pfarrei  Leonberg  in  Erledigung  gekommen.


Gedachte  Pfarrey  gehert  zur  Dibceese
Regensburg,  und  liegt  im  Landgerichte
Waldsassen.  Sie  hat  einen  Umfang  von
drei  Stunden,  und  enthält  in  dem  Pfarrorte
  und  den  dahin  gepfarrten  sieben  Doͤrsern
  und  sechs  Weilern  830  Seelen.  Bei
dieser  Pfarrei  befindet  sich  kein  Filial  und
kein  Hilfpriester,  und  nur  eine  Schule  in
Leonberg.

Die  sämtlichen  Einkünfte  an  firem  Gehalt,
  Widdum  und  Stolgebühren  betragen
21031  fl.  und  die  Lasten  belaufen  sich  auf
50  fl.  24  kr.

 

Beitrag.

Zum  MilitaͤrInvalidenFond.

Die  Erben  des  seit  dem  lezten  russischen
Feldzuge  vermißten  Soldatens,  Johann  Angerer,
  Bauernsohns  von  Fischel,  kais.  oͤstreichischen
  Landgerichts  Schwaz,  haben  auf
dessen  Loͤhnungs-  und  Montur  Guthaben  zu
Gunsten  des  Milicär  Invalidensondes  Verzicht
  geleistet,  welches  sodann  von  dem  Zten
Linien  Infanterie  Regimente  (Prinz  Karl)  mie
lfl.  35  kr.  zu  gedachtem  Fonde  eingesender,
        <pb n="230" />
        459

und  von  diesem  gegen  die  auf  fuͤnf  Jahr
zu  uͤbernehmende  Sicherheit  vereinnahmet
wurde.

Nebst  oͤffentlichem  Danke  wird  solches
hierdurch  bekannt  gemacht.

Muͤnchen  den  7.  April  1817.
Koͤniglicher  KriegsOekonomte-Rath.

von  Kraus.

Schwan.

 

Pfarreiten=  und  Beneficien  Verleihungen.


 

Seine  Majestät  der  König  geruhren  folgende
  Pfarreien  und  Beneficien  zu  verleihen.


Im  Monate  April  l.  J.

am  17.  die  Pfarrei  Zeil  im  Untert-Mainkreise,
  dem  Priester  Franz  Joseph
Fuchs,  bisherigen  Kaplan  zu  Sonderhofen;

die  Pfarrei  zu  Schwarzach,  Landgerichts
  Deggendorf,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Langdorf,  Landgerichts  Regen,  Priester
Gotthard  Weber;

am  20.  die  erste  reformirte  Pfarrei  zu
Anweiler,  dem  dortigen  zweiten  Pfarrer
Balthasar  Hänchen;

die  reformirte  Pfarrei  Germersheim,
Distrikts  Inspektion  Renstadt,  dem  Pfarramts
  Kandidaten  Dettmar  Brämer  aus
Maumersheim;

am  2zz,  die  Pfarrei  zu  Daßwang,  Land-460



gerichts  Parsberg,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Adertshausen,  Priester  Jakob  Goͤtz;

am  29.  die  Pfarrei  Zankenhausen,  Landgerichts
  Landsberg,  dem  Priester  Klemens
Wörhle,  bisherigen  Kooperator  zu  Geltendorf;


die  Pfarrei  zu  Eutenhausen,  Landgerichts
  Mindelheim,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Münsterhausen,  Priester  Jakob  Sirch;

am  30.  die  Pfarrei  Pleistein,  Landgerichts
  Vohenstraus,  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Giech,  Landgerichts  Scheßliz,
Priester  Michael  Schloderer;  und

die  Pfarrei  Giech,  dem  bisherigen  Pfarr-Kandidaten
  und  Kaplan  zu  Hopfenohe,
Landgerichts  Eschenbach,  Priester  Andreas
Reichelt;

die  Pfarrei  Untersteinach,  Dekanats
Kulmbach,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Mengersdorf,  Johann  Lorenz  Friedrich
Braunold;

die  Pfarrei  Bettenfeld  im  Rezatkreise,
dem  bisherigen  Vikar  zu  Anhausen,  Chrie
stian  Heinrich  Brandt;

Im  Monate  Mai:

am  §.  die  Pfarrei  zu  Warthmanneroth
im  Unter  Mainkreise,  dem  Driester  Johann
Hofmann,  bisherigen  Lehrer  zu  Hammelburg;


die  Pfarrei  Ottersheim,  Bezirks  Landau,
dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Freinsheim,  Priester
  Joseph  Rudolph  Merdiau;
        <pb n="231" />
        461

das  Mangoßische  Beneficium  an  der
heiligen  Geist  Kirche  in  München,  dem  Priester
  Mathias  Enzensberger;

die  Pfarrei  zu  Tirschenreuth,  Landgerichts
  gleichen  Namens,  dem  Priester  Marquard
  Lehmayer,  bisherigen  Pfarrer  zu
Schwarzenbach;

die  Pfarrei  zu  Brend  Lorenzen,  Landgerichts
  Neustadt  au  der  Saal,  dem  Driester
  Kaspar  Hauk,  bisherigen  Pfarrverweser
  zu  Schwebenrieth.

Ferner  geruhren  Seine  königliche  Majestät
  am  20.  April  l.  J.  dem  bieherigen
provisorischen  protestantischen  Pfarrer  zu
Oberhochstatt,  Dekanats  Weißenburg,  Jakob
  Gottlieb  Engelharde,  die  erbetene
Emlassung  vom  Pfarramte  und  geistlichen
Sctande  allergnddigst  zu  bewilligen.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  haben  Folgendes
  zu  bestimmen  allergnädigst  geruhr:
Im  Monate  März  l.  J.:

am  10.  dem  wirklichen  geheimen  Rathe
und  bisherigen  Regierungspräsidenten  in
Speier,  von  Zwackh,  unter  Bezeigung
allerhöchst  Dero  Zufriedenheit,  mit  den  in
seinem  bisherigen  Wirkungskreise  geleisteten
Dienste,  zum  wirklichen  Staatsrathe  im
außerordentlichen  Dienste  zu  ernennen;

am  2c.  die  bisherigen  Centralräthe  bei
dem  Ministerial  Departement  des  Innern

462

Johann  Heinrich  von  Luz  zum  ersten,  Leonhard
  von  Holler  zum  zweiten,  Johann
Baptist  von  Stürmer  zum  dritten,  den
bisherigen  Kreisrath  des  Mainkreises,  Freiherrn
  von  Lochner,  zum  vierten,  und  den
bisherigen  Centralrath  der  Ministertal=  Stiftungs
  und  Kommunal  Sektion,  Georg
Mair,  zum  fünften  Ministerialcath  im
Sctaate  Ministerium  des  Innern;
im  Monate  April:

am  72.  die  Legationsräthe,  Dhilipp
von  Flad,  Joseph  von  Hörmann,
und  Joseph  Anton  Belli  de  Pino,  zu
Ministerialräáthen  allerhöchst  Ihres  Staats=Ministeriums
  des  Aeussern,  und  den  Legationsrath
  Joseph  Fink,  zum  Staats  Acchivar,
  mit  dem  Range  und  Gehalt  eines  Ministerlal
  Raths  des  Aeußern;  und

am  26.  zum  Vorstande  des  GeneralFiskalates
  den  wirklichen  Staatsrath  Christian
  Johann  Baptist  von  Wagner  zu
ernennen;

Zu  Näthen  jener  Stelle  aber  zu  bestimmen:


aus  der  bisherigen  Ministerialkehen=  und
Hoheits  Sektion,  die  Legationsraͤthe:  Johann
  Theodor  von  Roth;  Franz  Ignaz
von  Müllern,  und  Rainer  Stupp;

aus  der  bisherigen  Ministerial  Postsektion:
den  Ober  Postrath  von  Elbling;

aus  der  bisherigen  Ministerial  Steuerund
  Domainen  Sektion:  den  Ober  Finanzrath
Joseph  von  Mussinan;
        <pb n="232" />
        463

aus  den  bisherigen  Kronfiskalaten:  den
Kronfiskal  zu  Neuburg,  Johann  Baptist
Welsch;

vorstehenden  bisherigen  Sektions  Mitgliedern
  wurde  aus  besonderer  allerhoͤchster  Gnade,
  jedoch  nur  fuͤr  ihre  Person,  mit  den
Ministerialraͤthen  der  Rang  der  wirklichen
Kollegial  Direktoren  ausdruͤcklich  vorbehalten;

am  28.  den  Landgerichts  Aktuar,  Georg
Joseph  Still  zu  Bischofsheim,  seinem
Gesuche  gemäß,  in  gleicher  Eigenschaft  zu
dem  Landgerichte  Arnstein  zu  versezen;

den  bisher  aushelfenden  Rechts  Praktikanten
  Joseph  Reitmaier  zu  Berchtesgaden,
  zum  wirklichen  Aktuar  des  dortigen
Landgerichts  zu  ernennen;

die  erledigte  zweite  Assessorsstelle  des
Landgeriches  Aichach,  dem  dortigen  Aktuar
Christoph  Krick  zu  verleihen;

am  29.  die  bei  dem  Stadtgerichte  in
Straubing  erledigte  Assessorstelle  tem  Joseph
  Karl  Jung,  bisher  Stadtgerichts  Assesser
  zu  Passau,  dann  die  bei  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Regenkreis  durch
Vorrückung  freigewordene  achte  Kanzellistenstelle
  den  dort  bisher  überzähligen  Kanzellisten
  Michael  Platzer  zu  verleihen;

am  30.  den  bisherigen  Forstamts  Gehilfen
  zu  Egelharting,  Karl  Freiherrn  von
Mettingh,  zum  Revierförster  zu  Aicha,
Forstamts  Wilseck,  zu  ernennen;

464
Im  Monate  Mai:
am  1.  den  dermaligen  Accessisten  bei  dem
Appellationsgerichte  fuͤr  den  Unter  Donaukreis,

  Joseph  Wagner,  zum  Advokaten
bei  dem  Landgerichte  Griesbach  zu  ernennen;

am  3.  die  erledigte  Landgerichts  Arzestelle
  zu  Parsberg,  dem  Doktor  Joseph
Schmid  zu  verleihen;

den  bisherigen  Landgerichts  Arzt  zu
Starnberg,  Doktor  Anton  Gruber,  auf
die  Gerichts  Arztstelle  zu  Wolfrarhshausen
zu  versezen;

am  §s.  den  Stadtgerichts  Accessisten  und
Funktionär  bei  dem  Landgerickte  Baireuth,
Georg  Wehner,  zum  wirklichen  Aktuar
dieses  Landgerichts  zu  ernennen;

den  provisorischen  Landrichter,  Johann
Christian  Leidner  zu  Feuchtwangen,  definitiv
  auf  seiner  gegenwärtigen  Stelle  zu
bestätigen;

am  6.  die  bisherigen  Accessisten,  Wilhelm
  Schegk,  bei  dem  Appellationsgerichte
für  den  Rezarkreis,  und  Benno  Primbs,
bei  dem  Appellationsgerichte  für  den  Isarkreis,
  beide  zu  Raths  Accessisten  des  Appellationsgerichts
  für  den  Isarkreis,  dann  den
bisher  funktionirenden  Assessor  bei  dem  Seadtgerichte
  in  Passau,  Isidor  Jakob  Pauer,
zum  Raths  Accessisten  bei  dem  Appellationsgerichte
  für  den  Regenkreis  zu  ernennen.
        <pb n="233" />
        465  Koͤniglich-Baierisches  466

Regierungsblatt.

 

XXI.  Stück  München,  Samstag  den  24.  Mai  1377.

 

Bekanntmachung.  niß  gebracht,  und  die  königlichen  Regierun-(HauptRRechnung
  der  allgemeinen  .Brandversiche-  gen  werden  zugleich  angewiesen,  für  die  un,
zungo  Aseant  in  Leewe  für  dao  Etats=  gesäumte  Erganzung  der  VorschußFonds  gejahr
  1877.  mäß  der  Repartition  zu  sorgen,  und,  wie
Die  Haupt  Rechnung  der  allgemeinen  die  Berichtigung  derselben  geschehen  sey,
Brandversicherungs  Anstalt  für  das  Jahr  nach  Verlauf  von  6  Wochen  anzuzeigen.
1874  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kennt-  München  den  6.  Mai  1817.

 

Assekuranz  Kapitals  Bestand.

 

Der  allgemeinen  Brandversicherungs  Anstalt  sind  im  Jahre  1814  einverleibt  gewesen:

—  —

 

 

 

In  den  Bezirken  Haupt-  Neben-Summe  Shen
..  «  der  Wertze  von  Anmer  kungen.
königlichen  General=  und  Gebäude  Gebäude  Gebäude
Local  Kommissar#ate  l.
des  Mainkreises  61,007)  60,  3201121,  3331  36,  485,  440
»  Rezatkreises  ..  53,97349,749103,72252,012,570
der  Stadt  Nuͤrnberg.  2,521¼  1,8600%  0,381,  102,  850
des  Regenkreisees  50,820  J2,  501  12o  20,020,  550
„  Ober  Donaukfreises1,86133002  0,  Ol0
der  Stadt  Augsburg  2,000  130  3,560  5,500,000

des  Unter  Donaukreises6+,030  02  1,  500
„  Illerkreisse2207,  735
„  Isarkreisse  8,800  300
„  Salzachkreisese.10,078,  307T-,  285  10

 

Haupt  Summe  6J  S  2  F  S,  0½  12  5  Oie  Minderung  der  Assekur.
Gebäude-Anz
Im  J.181  betrug  solche  180,  55  |350,  910/80,  50726r,  110,  v5  vom  2  ni  h

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ecgab  #ch  Mchrung  Vorarlberge  her.  —  Der  Juwachs

  des  Affekurang  Kapikals
deh  5n  von  —  —  —  1,520,06  0aber  ergob  h  uua  drls
gelzae  de  Wunderung  fuepiberunge  der  übrileztern
  eine:  v  25,600  1,421|  27,087  —

 

 

(30)
        <pb n="234" />
        467  13
Geld  Rechnung.
Belege  Einnusahme.  fl.  E  Belege.  Ausgabe.  fl.  kr.  hl.
—  A)  Berichtigte  Passiva  v.  6
*„  "  J.  18##“  Iinclus,  eines
206-0  An  AktioResten  vom  Nachtrages.  rem  Main-25
  Jahre  18833  auf  das  #  kreise  zu  1430  fl.  747755214
—  *
*i  Etats  Jahr  183  excl.  I.  3Di-  sdd
*5  Tirol  und  Vorarlberg  568800  31  betragen  28700012  2
2581  I  ll.c)  Nachträgliche  Interes-2
  #  sen  von  den  bereits  ganz
·’  i-  heimbezahlten  Anlehens-Scað
  sB)  An  Assetutans  Bei  Kapitallken  3559  5rs  4
tragen  bro  18K  nach  D)  Rückersaz  des  jenseirs  %
»  allerhoͤchster  Verord-  uneren.  n  bemerkten
x  .  -  «uf5«onakeaufgc-165,0
  W  n  borgten  Kapitals  zu  10200  –
2.  1610.03bl.1810.  St.  d  II.E)  Intee.  biren  fir  bige  T.
IX.  S.  151  und  132)  "  Zeit  as  p.  C.  ..  57115.  —
lütr.  von  100  fl.  von  hu.  je)  auf  wr  ,  Pen.
2  ...  .  c  ionen  u.  Gratifikationen
Sr  jenseitigem  Kapital  5u.  :  isfuk  dadLsnkkalsIsiäechnungp
E  .  6  "  Buͤ  der  allgemeinen
—  288039325  fl.  9505  6  Ira#dbersichero  narsbal.
S  inschlüssig  der  Büreau  Exi-C)
  An  aufgeborgten  Ka-  aunsch  issis  *#
..  2)  Pensionen  und  Gratifika-  «
6  pitalien,  worunter  #hn  für  das  Kanzlei  Per-  1
79  16200  fl.  a  5  p.C.  nur  anne  der  Kreise  53  6049  30  —
*  iieb  2J—  n,
sen  sind.  31372  6  nen  Konkurrenz  Geldern  .
2m  zu  330757  fl.  30kr.  Ohl.  2806,  16  3
6  imisre  nan  5  ai
sen  2505|27  löhnungen  .  182132.  4
VI.  1)  Besondere  Ausgaben  1050  1  2
Summe  aller  Einnahmen  730206  5  ’i  Summe  aller  Ausgaben  10  5-6.  1
Billanz.
Einname  J7JJ30)205  fl.  0%  kg.  1hl.
Ausgabe  107,570  1.—
Verbleiben  für  das  AssekuranzJahr  1171  271,  :16  #:  —
        <pb n="235" />
        469  470
(Rechnungs  Belege  I.)
Uebersicht
der  Brandschäden  vom  Jahre  4183714.
·  Polizei-  Naͤmen  Brandschäden.
und  Ortschaften.  der  betheiligten  J  1.  K4%  —
.«.  Betrag.
Gerichts  Bezirke.  Indioiduen.  —  ..
Lainegg.  ..  Lorenz  Braunn  1100—
Baireuth,  Landgericht  Udam  Freyberger  612
Emtmannsberg.Johann  Gröbner  20  —  151  527
Bamberg  I.  Dreuschendorf.  Anna  Krammer  1350  —  3zo.
drä  Koppelich  250—
Kettmannsdorf  s  pp
Bamberg  II.  "  Jakob  Weinkam.  7  30
ç  Frenödorf  .  ..  JGeorg  Roͤmer  ...  200  —  asr  30
SBamberg,  Pol.  Dir.  Bamberg,  Stadt  Michael  Wagner  50—  56%—
9  Christoph  Lautterbach  400—
#  Culmbach.  Sandreuth  ...  Johann  Bezell.  Joo
4  Jebann  Lautterbach  S300  —  00o0
9  Filchendorf  Titl  Freifrau  von  Arnim  500—
Johann  Meir  1255.—
Konrad  Sporrer  4300—
Eschenbach.  Hagenohe  .  .  .  Georg  Schmidt  100—
Andrá  Bauer  550—
Johann  Bierl  300  —
.  »  rus-Gefkees.
  Knopfhamek..IohannKlaumunzek.  375-Seite
  —
Seite  ..  ...  ar0o  223

 

 

 

 

 

 

(30*)
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        471  472
Polizei-  Naͤmen  Brandschaͤden.
und  Ortschaften.  der  betheiligten  t2  —  Total.
..  Betrag.
*  GerichtsBejzirke.  Individuen.  4  E.
Seite  herüber  5375—
s  [Johann  Heidenreich  130—
M.  Nausch  50—
Konrad  Küneth  K0350  —
Leonhard  Haberstumpf  400  —
Konrad  Köchler  Ngoos–
Heinrich  Becher  400  —
Johann  Popo  500—
Heinrich  Jahreis  600—
M.  Rausch  600—
Gefrees.  Gefrees  .  46.  Meyr  ..  ...  230  —
–  Theobald  Kogler  500—
B9  Adam  Schlink  .  Zoo-Konrad
  Schlegl.  300—
5  Adam  Zapf  .  ..  do0—
#  Wolfgang  Nürnberger.  300—
-  Ulrich  Hofritz  Wittwe.  450—
Adam  Niedereich.  —ee
Andrä  Wagnger  65—
Gottlieb  Guntow  .  300—  r060.—
N.  Hildebrand  —2
Stadt  Gemeinde  225—
Hof.  Hof,  Stadt  N.  Petermann  .  160040
N.Schmidt....  goo-N..Hutz......
  20640
N.Rögnek....  8115
877255
Seitc11........1675255
        <pb n="237" />
        473  474
Polizei-  Nämen  —  Beandschäden
-  und  Ortschaften.  der  betheiligeen  Partat  Total-·».
  »..  Betrag.
S  Gerichts  Bezirke.  Individuen.  —  %
.  Titl.  Freifran  v.  Noth-4
  Friedenfels  haft,  und  5  Conf.
Kemnath.  Titl.  Herzog,  dasiger
!  Zeulenreuth  Gutsbesizer  1737  0
Lettenhof  .  JZohann  Deupser  15115
1243  14
Lichtenfels.  Ebensfeld.  Das  Pfarr  Gotteshaus  8751  —
SG
Münchberg.  Fuͤrstenreuth  ..  JJalob  Schlemer  .  ..  120—
WeisdorfMargaretha  Strößner.  70
1  —
4  Selb.  SpielberggChristian  Kißling  10  %0
—  «  -  640
-  -  Andreas  Spindlerische  1
2  Stadtsteinach.  Nügendorf  Witrw  —  100  e
.  .  100—
«  Tirschenreuth.  Tirschenreuth  .  Kirche  und  Thurm  ..  13/20
r“  1520
S  s  Johann  Enders  581  5
Erasmus  Erkmayr  165—
Johann  Konz  150—
Waldsassen.  Wisau  M.  Zrenner  5520
Die  Stiftungs  Administ.
wegen  des  Schulhause  562  30
Christian  Steinhäufer.  25—
Altmugl  Georg  Plohner  750—
20075
Seite  III.  ·  ".  "  "  "„  15695  19
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        ——  Ô  476
Polizei-  Naͤmen  Brandschäden
und  Ortschaften.  der  betheiligten  —  —
#  sches  Bezirke.  dioi  etrag.
Gerichts  Bezirke  Zndividuen  5  2  "5
Blankenfels  .  Maisel  und  Konsorten  22190  10
Vocssdorf  Die  Lorenz  Brehmische
ockSdorf  Kreditorschaft  respect.
Weischenfeld.  Gantmass  pec  355—
S  Alladorf  ..  .  Johann  Moier  ..  .200  —
3  Aufsees.  .  ..  Johann  Priesuann.  —Nzl#0
r—
—  Seite  IV.  ..  33240
*  „  III.  15005,  10
50  „  II.  107525
„  I.  aoo  221
Summe  r  401
Ans  a  *rs  1
Polizei  "“  Ansbach,  Stadt  N.  Seibl  und  Konsortes  21½  21  441
Anspach,  Landgericht.  Viernsberg  Christoph  Föllner  200  —200
Dünkelspiel,  Obermähle  bey  «
q-;PolizeiKomnIissakiat.Thökqug..MathiadStatk...975—  rKrs.
9  Erlangen,  Landgericht.  Ziegelstein.  ..  .  Margaretha  Ermann,!660o—iGoo  U#
—  Erlbach.  Oberfeldbrecht  Konrad  Lößlein  500—  —
Feuchtwang.  Sperbersbach  Leonhard  Sackenreuter  5%  sol  —
Graͤfenberg  ..  Barbara  Dorn  .  ..  681  45
Gräfenberg.
Weingarts  Johann  Heim  ———  6az  as
Seite  I.  .  .  l3790  Log-
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        477  478
Polizei-  Nämen  Brandschaͤden
und  Ortschaften.  der  bethelligten  —  tu  1  Total-8
  lN.NGi  ctrag.
S  Gerichts  Bezirke.  Indioiduen.  ff  r.  kr.
Heilobronn.  Käßhot  (1¾är  Schwarz  7o00  —  2oo
4  Andraͤ  Ramler  ..  .  1400  —
Herrieden.  Waizendorf  ..
Magdalena  Durt  ..  7200  —100
Leuzenberg  Daovid  Stöger  500—
Heröbruck.  Ellenbach  .  .  .  G.  Scharreer  #2o00—
Pollanten  .  .  .  JG.  Moͤrtel.  .  .  .  .  s500  —
HersbrukkLudwig  Nößle  ..  9230  —  11330—
Anelsborf  ..  .  1G.  Neubech.  .  ...  250  —
.  Höchstädt.  Poppenwind  ..  Johann  Dresl.  .  .  .  500  —
Woͤrmannsdorf.  Johann  Kreß  ..  ..  900  —  1650  —
—  sNeustadt  an  der  Aisch.  Hambuͤchl.  .  .  Die  Gemeinde  25—  2
#  St.  Johann  ..  Tobias  Sauter  65320
Ulr„W„  ..Katharina  Haberegger  50  —
Nürnberg,  Landgericht.
E.  .Friedrich  Klte.  25—
½  .  N!Johann  Höfler  25000—  zois  20
Faulenberg  Melchior  Weiß  ..  615
Andrä  Weiß  450
Weteringen
Nottenburg.  G.  Gagstatterlr0
Gattenhofen  Johann  Wolfg.  Lelein  353  20
Gailroth  Heinrich  Nappolt  350  —  03
Seite  II.  zan  55
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        479  480
-,-  .  Brandschaͤden.
Polizei-  Naͤmen  1JU—.U  #
#  und  #  Ortschaften.  de  betheiligten  Betrag-Gerichts
  Bezirke.  Individnen.  .  7  .
Schwabach,  Polizei-Kommissariat.
  Schwabach  Franz  Hensold.  50.—  50%—
Schwabach,  Landgericht.  Breitenkohe  JLeonhard  Kolb  ...  ————
#  Vorchheim.  Diezhof  ..JNohann  Drummer  158%0
Windsheim.  Schwebheim  .  JZohann  Oberndorser  2000  —/200%
Seite  11  .  .  .  1108  20
·  tt......2050755
7  Seiten  .  .  N.  5100%
Summe  ..  .  125406  a443
—
9  —  —  —
—
S
Buch  .  .  .  .  J  Andraͤ  Oebstler  ...  300  —
Mühlhausen  .  Johann  Widmann  300  —
Abensberg.  à  Mauenn.  (Johann  ThamenSoo
Andrä  Krausenegger  —
*  Gumpertshosen  G.  Zimmerer  556ö00—
LOberempfenbach  Pfarrhoo  35750%  30
s  Rumfordische  Suppen-2
  Lokalitis46  527
Die  Kirche  .222  567  50
5r  Amberg,  Amberg,  Stadt
ibli  «  44037
PolizeiKommissariat  Bibliothekgebaͤude  .  2
5  Die  übrigen  Theile  von
diesen  Lezten  716  34  1801  34
Seite  1L.  470  4
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        Polnen  Naͤmen  Brandschaͤden.
Parzlal-1  Totalund
  Ortschaften.  der  betheiligeen  Betrag-E
  Gerichts  Bezirke.  Individuen.  —
E  ..  Nitaus  Burger  a60  —
Amberg,  Landgericht.  G.  Funk  ———————.–..  50  15
"  i  G.  Feller  211115
henfeld—  ““°  Fellner  55—%  „  0
N.  Valtto  36  a40
Burglengenseld  Titt.  Freiherr  von  Großödkel
  ..  ...  2
Burglengenseld.  Kleinramsbau  Franz  Sandner  oo—
Titl.  Gutsinhaber  von
Traidend  Stachelhausen  87  50
raidendorf.Balthasar  Söh%
"  Joseph  Kiemayr  .  ..  100  —  50
guts„  Heigl  ....  450—
t#—¼  Kam.  Michaelsdorf.  Adam  Küßke  450
—  tutu„  Wankerrl00—
G.  Köße  50—
Voithmühle  12%  B.  von  Veoithen=.
  ————d  2000  —  3150  —
Kellheim.  Neukellheim  ..  Inozenz  Pritschet  112  30
Georg  Joseph.  .  ..  10  2  30
Kötting.  Verndorf  Joseph  Seidel  100  —  100  —
Nabburg.  Pischdorf  ..  .  Die  Gemeinde00  200
(G.  Neudeggeer  3400
Neunburg  vorm  Wadd.  Anenschneeberg  Adam  Rösch  500  —
Zaulendorf  eter  Schottenhamli.  coo  —  200
Seite  11.  ..  .  0813502

 

 

(31)
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        a83  484
Polizei-  Naͤmen  Brandschaͤden.  F
*  und  Ortschaften.  der  Betheiligten  Lartale  —
E  Gerichts  Bezirke.  Zndividuen.  Detrag.
·  si.lkk.fc.  kr.
Parsberg.  Bazhausen  ..  JGeorg  Praͤll.  .  ..  Ja40oo  —  00
sDillkofen  ..  .  Math.  Holzer  .  .  ..  86  —
Hoͤllring  ..  .  JThomas  Koͤgelmayr  .  a00o  —
Pfaffenberg.  Simon  Angerer  100—
Langweid
.  Humel  1000—
Pirkwang  .  .  Lor.  Beukelmahrn  50—
.  —  —  7360  —
Pfaffenhofen.  Ehringoöfeld  ..  1G.  Poch.  ....  100  —
.  —  —  100  —
E  ·  Roding....ErnestWagner...  5000—
Roding.
"  Lei  Adam  GiEe.58500—
*  —2000  —
□  wr  „Jak.  Haiden  460  5
Stadtamhof.  Harting  .  .  .  .  Die  Gemeinde  ...  50—
"“  Thalmäßing  „.Andrá  Wickl  270—
56
*  Bogenroith  ..  Jos.  Wagner  150%0
Woͤrth.  .  Schmidbauer00—
eisenzell.
beisens  G.  Groo  150
„Q  500—
Seite  II1I.  ..  %2%
r**l  II.  ·  6313  502
I1l.  %
Summe  ..  .  115395  6
        <pb n="243" />
        485  486
Polizei-  Naͤmen  Brandschaͤden.
*  und  Ortschaften.  der  Betheillgten  m———##
9  Gerichts  Bezirke.  Individuen.  Vetrag.
fl.  #  fl.  kr.
Beilngries.  Obermaͤssing.  .  Joh.  Mahrn  2000  —  2000  —
Burgau.  Roͤfingen  ...  sJoh.  Schmid.  .  .  .  200  —
.
ULaur.  Pfininger  114%  ru1  32
Dillingen.  Aislingen  ·.  ..  Johann  Hartmann  ..  750  —
Adam  Langenmayhr  100  —)  350  —
Schoͤnfeld.  ..  Stiftungsadministration
V  Eichstädt,  Landgericht.  und  Gemeinde  200—
—  Schermseld.  Sesfmungsadministraton
*  Fi#  dt  e2222  —
ichsta  600  1000  —
Gloͤtt,  Untergericht.  Oberndorf  .  ..  gat.  Werner  2  300  —
#  Lang  400  —  600  —
m  2
Guͤnzburg.  Steinheim  Jat.  Mayr.  .  .  ..  2000  —
9  Gerstenbauer  800“  —2600
2
E  Aurnheim  .  ..  J.  M.  Mayr  .  ..  .  300  —
Heidenh  eim.  8  Mayrhuber  400—
K□#  IShlitenhar#.B#.  .  Nuppert  500—12coo  —
⅛  Fr.  Jos.  Grumpp  4300
ê  Joh.  Kapfer  800  —
Gremheim  )  9
O  Hichstäd-.  -  Vaig  900  —
„  Jak.  Eberwein  ...  20—
(Joh.  Vengenmae  1280
Hoͤchstäͤdt  ...  Joh.  M.  Speing  ..  400  —
Ludwig  v.  Silbermann  1320
Ingolstadt,  6  2541550
PoligeiKoninussariat.  Ingolstadt.  ..  Jos.  Haunschild.  ..  1500  —  500
Seite  14.1200T  22

 

 

 

 

 

 

 

(31.)
        <pb n="244" />
        Polizei=  Nämen  Brandschäden.
und  Ortschaften.  der  betbeiligten  ——  Aai
S  Gerichts  Bezirke.  Individuen.  8
———  se—
Ingolstadt,  Landgericht.Rackertshofen...  Joh.  Fiechtnter  100□—
1000—
Maihingen,  Untergericht.  Holzkirchen.  ..  Heinr.  Keppler  200  —
22200%
Monheim.  Haagau.  .  .  .  .Jos.  Piswanger  600—
600—
Deubling  .  Joh.  Ackermann  4000—
*  Heinrichsheim  Joh.  Graf  1504
.MNeuburg,  Landgericht.  Karlshuld  .  ..  „Vitus  Lederer  .  ..  100  —
Jak.  Attinger  200—
!  Rohrnfels  .  ..  sJos.  Ottilinger  ..  500—
.  45850
2  Xaver  Niebler  8S25—
"  Neumarkt  .  ..  )  M.  Franrk  15  3
Neumarkt.  Anton  Geitner  160%
S  .
Weidenwang  (ienn  Fleischmann.  200)—
Leonhard  Rösch  101—
–  —  —  1
·  Hettingen,  .  06713
JustizKanzley.  Steinhard.  ..  M.  Koͤttler  .  .  ..  26  —
Leonhard  Hoͤtzner.  21  257
#  Pappenheim,  "1  —  46253
E  Justiz  Kanzlei.  Haardt  .  .  .  .  3.  M.  Eckerlein  100—
—  —  1060  —
K#  [Feldheimm  Adr4  Strobl  50—
Rain.  Rain  ·r  "  Joseph  Gerer  "·  "  "„  275  –
Stubeen  Friedrich  Isele  100  —
1  —–—  —  25
Seite  II.  .  ZSSZZSZ
        <pb n="245" />
        489  490
«  Polizei-  Nämen  Brandschaͤden
S*  und  Ortschaften.  der  betheiligten  –—  —
S.  Gerichts  Bezirke.  Zndividnen.  t  —
Wertingen.  Osterbuch  lois  Hofbaer:50—  2so  —
2  Zusmarshausen.  Steinkirch  .  .  .  Joachim  Ri.  200—  200  —
Seite  111L.111  .  450-—
iI.  J.  3886|
—  Seiten  1.  .  .1290722
CI
Summe..  .  .1724()—i
r#
—  —  —  —  —4  —  —  —
—
D
S
Deggendorf.  gaussius  Johann  Arbinger  ..  30  —
Seiderau.  .  .  Georg  Seider  ...  50  —-*i
-  Grafenau.  Schoͤnberg  Peter  Grazmayr  .  .  280  —  2820
"]  Eholfig  ..  .  .VGe0org  Kallhammer  500
—  [paul  Wagmann.  oo—
G  Johann  Friederich  200—
*  Mathias  Silveritooo
Griesbach.  Hartlirchen  ...  Jehann  Oberleitner  1000.—
·  Joseph  Münzz  500—
G.  Maprhofer  700  —
Joseph  Strangmüller  550—
Itlbach  Naver  Grahmüller.oo  —  550.
*  Irlbach,  —
Herrschaftsgrricht.  Lembach.  .  ..  Wolfgang  Strohmayr  900  —  ooo  —
Seite  1.  9  ·
        <pb n="246" />
        491

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

492
E—  Polizei-  Naͤmen  Brandschaͤden.
S.  und  Ortschaften.  der  beéheiligten  Pertet  Teial
Gerichts  Bezirke.  Individuen.  ——
I!  .  —
!  Gries  Iehenn.  Reitmayr  130—
Mathias  Vierlbecck  60  —
Landau.  Se  Sebastian  Thurl  210—
Thirndenin  Peter  Klingshirn  500  —  260
-  Gkassekodokf.AndkåTikschckl...  100  —
Mitterfels.  e  ..G.  Straßmahy  200  soo
1!
Sebastian  Hinkshammer  —
Obernberg.  be  *  *55Dtf  ne  5v  .  —
Moosham  .  ..  MarWeidingeer400  riso  —
([Neukirchen  am  Inn  Johann  Daninger  100  —
Passau,  Landgericht.  47  nächst  Pas-—
  sanu  .  ..  Johann  Vetter  5000  —  diooo—
2  Pfarrtirch  sAm  Brand  ..  Martin  Altbauer  ..  150  —
—  arrkirchen.  .  ranz  Strasser  400  —
*  Ulwerring  Se  S  Jrber  050%
G
2  Regen.  Hausermuͤhle  ..  JFranz  Freysinger  .  .  50  —  sol  —
–
ing.  Andorf  ..  ..  JBartholmaͤ  Hochenegger  1300  —
6  Schärding  Lindenoed  .Jakob  Guggenberger  30—  1330l  —
2  Straubing,  Landgericht.  Niedermozing  .  Franz  Schidermayr  .  300—  300.  —
Euuben,  Herrschafts-  HerrschaftsWohnung00  a40
-  *  5  Suben  ...  nton  Saal.  200  —  19100
Gautzham  .  ..  1G.  Hoßner.  ..  .  .  565600  —
Graben  ..  ..  Joseph  Pözlinger  530—
Anton  Natlinger  ..  11090  —
..  ·  Antoinvbck...  560  —
Waitzerkirchen.  Mazing  Felte  Gröber  100  —
Joseph  Steger  200  —
4  Laius  2380  —
Seite  II.  ..  .  40
        <pb n="247" />
        493  494
Polizei-  Naͤmen  Brandschaͤden.
z  und  Ortschaften.  der  betheiligten  Peri  Total-G
  Gerichts  Bezirke.  Individuen.  s**0QmY.  .
Seite  herüber  680  —  «
"(punzing...Gcongannck...  50-ptuttn
  Obeneder  2700—
-·  «  Johann  Humer  150  —
Waitzemirchen  Thomasberg  Mathias  Traunwieser  250—
J  ebann  Baumgartner  ——.....—
ee.  ranz  Chriff.  660
a.  Weegscheid.  Endsfelden  (ö  1  .  120  –
5  (Nrormg  1½½  Maus  und  Kons.  30  —  210
-  Franz  Proll  36320
„  Christian  Kaufmann  1000  —
k  Wolfsiein.  Freyung  (Narkt)  Johann  Ken  400  —
K  "  oͤreyung  Mathias  Mepfhefte  .  430  —
.  Georg  Ilg  EILI  115  20  2306,  40
*  Seite  III.  .  .588640
·  Il.  .  .124204o
Seiten  1.  .  .coiol  -
Summe.  .517
"  6  Naien  Jakob  Albrecht  400—
Grönnenbach.  Woltratshofen  .  JElias  Rabus  ....  2000  —  2400
Kirchheim.  Haselbach  .  .  .  JTitl  Pfarrer  Mayr  .500  —
Obergünzburg.  Eberöbach.  ..  JGeorg  Wechs-.  oo  5½  *
—6  Ess  an  der  Günz  Mathias  BäacEk  300  —
—  Ottobeurn.  oseph  Schlichtinn300—
–  Unterholzginz.  (  ins  000
2  u  C##ton  Burkl  3  5600
Seite  I.  .  .  *
        <pb n="248" />
        495  496
Polizei-  Naͤmen  Brandschäden.
und  Ortschaften.  der  betheiligten  —  Total.
8  .  .  »..  etrag.
Gerichts  Bezirke.  Individuen.  —  —.
s  .  .
Bbberberg  Die  Gemeindee500
Roggenburg.  Angelus  Benz  300  —
Meßhosen  e  2  2  m.  Miller  ·  "e  "  "  200  –  1090  —
M.  Huber  22  2  22  100  —
M.  Nafler  .  222  100  —
Schongau.  Stade  ...  .  lois  Schedelel  300—
Markus  Steeb  222  100  —
Anton  Ber  150  —  750  —
*  Bobingen  .  .  Lorenz  Schempp  und
.  Konsorten  .  .  ..  19132  —
.  Schwabmünchen.  Großkizighofen  .  Zohann  Bauho  300  —
Klimach.  .  .  .  JGeorg  Tausch.  .  ..  500)—
Schwabmünchen.Franz  Germaniolo,  Wit.  r00  —joisel  —
Thannhausen.  Thannhausen  ..  Joseph  Kraus  800  —  500—
"  Türkheim.  Bruderhofen  ..  Mathias  Wagner  ..  650  —  650—
Ursberg.  Haberweiler  .Alois  Leinauer  150  —  150  —
r  #  (Grüneboch.  ..Joseph  Künss  1300—
Weiler.  Scheidec  Anton  Berkzmaon500  —
*r  Alois  Sinds  ·  "  .  1000“  —  1  ii
Seite  11l..  2
Seite  l1.  .  8800—
Summe  **li  ·  r.  24722  —
        <pb n="249" />
        498

 

 

497
Polizei-  Nämen  —  Blandsch  cen
E  Partial,  ]  Totalund
  Ortschaften.  der  bekheiligten  Betrag
Gerichts  Bezirke.  Individuen.  MH
Aichach.  Eitershofen  Jes.  Finkkk  50—  6t30
Inderödorf  Jos.  Scheeern  21—
Kleinholzhausen.  (7  Hechtee..230  —
0  s-  —
Dachau.  6  Blas.  Watner  530
1#  5  (/Beruhord.  Brüccfkoo—
sied,  bei  Vachern,  Jef.  S—.:80
Sulzrain  .  .  .  G.  Hiutermaogrrn500—
Wallenhofen  ..  Ant.  Wallertshauser  130  —  —
—  –8N0
Ebersberg.  Schwaberwegen.n.  Hörhammer  2600  —
6  Unterschwillach.  Jos.  Stenn  300  —  680  —
—  Feichta  Jos.  Nünberger  300  —
“  Monnherdahof  K.  Obertarator  Mann-Erding.
  5  hard.  83000—
—  Norlaching  Jos.  Gral  —
–  tr  Jof.  Hertlt  600  z980  —
Eggertshofen.  .  sM.  Grottenthaller  ..  300  —
—  Hagenaun.  ..  sThomas  Berger  .  ..  200  —
½  Freising.  Kühnhausen  .  Kaspar  Wols  30—
Oberhumel0.  Haltenberger0o
Weißling  ..  Seb.  Plank  150  —  2080—
Friedberg.  T  EEEEIEIEEEIENIE
—  Pet.  Schilcher  200—
Dinzelbach  ..  Scb.  Gail  coo  —
Landsberg.  Seb.  Galler  0
Echmiechen  Johann  Bergman  00—  1300.—
I#
Seite  L  -  ·4  "  19110  –
□—  –

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(3:)
        <pb n="250" />
        500
Pelizci-  Nämen  Blrandschären.
“  *  Partial  Total
*  und  Ortschaften.  der  betheiligten  —  Betrag
Gerichts  Bezirke.  Indioiduen.  —NU#
warn  ....  Prr  Haa##.  100  —
Landohnt.  D1  Alois  Faistenhammer  600  —
L/sters  ...  JJoh.  Oßwald.  .  ..  500—00
Broding  Jos.  Lechneer  600—
.  Nitlasreit  e  -  2  Wolfg.  Babl  2  22  30  –
Mießbach.  Eined  am  Holz  Jos.  Edber  3000—
Schwarzenberg  Jes.  Fereg  100  —  i030  —
Apperödorf  ..  JSilv.  Brandstetter  ..  80  —
LABIIIIE
Die  Stiftung  10—
*—  Gamelsdorf  *s  Georg  Schöber  ·  "  "  500  —
Moosburg.  Harthausen  .  Die  Gemeinddidlo
n.  Kleinschweiba  Jos.  Hambergerr30—
*  Porndorf.  Pflieglker  30—
.  Thulbach  ..  .  Michael  Nothmagr—oo—
*  Pdos.  Hed.  .  .  .  10  —iras  —
—  Eiting  .  .  Georg  Sedelmayr.  50  —
Jos.  Angstwurm  .  ..  100  —
’  i  **
Muͤhldorf.  Ktaiburg  8  Polz.  .  .  .  .  i100  —
Jak.  Wimiern  200  —
Salmannskücch  Jos.  Manaau  500  —  op  O
b  Aschater  200—
Verstadt  A.)  Jgnatz  List  —
Müuchen,  Landgericht.  Jos.  Pöschl  15—
Math.  Klinger  40—
Untersähring  ..Johamn  kecherS00  370J—
Seite  11.  .  ½%  —
        <pb n="251" />
        Seite  III.

501  —.  “m0  2
%  Polizei-  Nämen  Branschden.
55  und  Ortschaften-  r  der  betheiligeen  2  —
6E  Gerichte  Bezirke.  Individuen.  1.  J
Mänchen,  Polizei  Direk!München  .  ..  Kön.  Staatsschulden  Tiltion.
  gungs  Kassier  Fuchs.  118  —  l1  —
Neuhaiern.  Einöde  am  Holz!]  Franz  Staudacher  265  —
Muͤhlhausen  .  .  dJos.  Gietl..  ...  100  —½—
46#x½  Fr.  X.  Pischliig00
5  Anton  Hose  571  26
Plsfephofen.  1  *“  (5%%  Westermangn.  500—
Westenhausen  Jos.  Braun  137  30|5458  6
AisingNMath.  Andritt5500  —
Rosenheim.  Pang  .  .  .  Joh.  Kogler  .  ...  7  8
Holzbuͤchel  .  .  .  JAlois  Bock.....  200  —%
E  Schrobenhausen.  Folkersdorf  Magdalena  Thanner  200—  400  *#
1  Günering  ....Math.  Happach  1000—
(:  Aumilleer  022
—  Starnberg.  Hausen  Kas.  Haauas.9  —
—  Jak.  Rudorfer  o#r6—
.  Die  Gemeinde  150—
—  Kräling  .  .  Jos.  Herrmann  .  .  .  160  —  2464  —
Wasserburg.  *  AchaSiftung  7'7  6
Ferchenberg  .  Adam  Furchenberger  300—
Untersteinbach  Michael  Mühlhuber  10  —  arr  a63
—i  Bischofsrieder.  200  —
ESeb.  Model  150—
Weilheim,  andgericht.]  Seeshaupft  5Michael  Geiße.00
1  8  Hirnberger  .  .  500  —
Georg  Büchler200
1  Eeso

 

F
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        503  —  504

 

Kreise.

 

 

 

Polizei-  ·  Naͤmen  Braudschaͤden.
und  Ortschaften.  der  betheiligken  —t“  1——
.  ·  ·.  Betrag.
Gerichts  Bezirke.  Individuen.  ernrga

fl.  kr.  fl.  kr.

 

 

 

Seite  herübeerr  2  —
Geerg  Goldhofer  150—
Jakob  Andrz  150  —
Math.  Schallenkammer00—
Mathias  Grünwald.  200  —
Franz  Eckk.  200
Franz  Ehrenhofer  1000—
Georg  Zaller  —
Josepy  Bischetsrieder  150—
Michael  Liebhard  1500  —
Gabriel  Leßmahn  ——
Leonhard  Pentenrieder  150—
Kaspar  Nieger  500,  —
Leonhard  Krinauer  200  —
Joseph  Liedsll  200—
Andrá  Büchlers2000—
Georg  RNeis.  500—
Joseph  Lieddl  200  —
Nikolaus  Krönauer200—
Michael  Magerr.00
Joseph  Tafertshofer200.

Weilhem,  Landgericht.)  Sershaunt

 

 

 

 

 

 

 

Benno  Hammerl  200  —

Venedikt  Tafertshofer  200  —

Johann  Hammerl  200  —

Stistung  —

Taver  Schallenkammer  169—

Johann  Egold  20  —

Jakob  Laok  18—

Sanktiohanser  800  —  %
—  —
        <pb n="253" />
        ʒ06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

555  –
Polizei-  Nämen  Brandschuͤden.
-  und  Ortschaften.  der  betheiligeen  —
2  .  .  ..  ettag.
*  Gerichts  Bezirke.  Individuen.  —  7  —:
(Joseph  Reiser  800—
Joseph  Brandner  200  —
·  Mathias  Maurer  200—
Werdenfels.  Garmisch  Tohamn  Lbanz  150—
homas  Buchwieser  150—
Or  Mathias  Maurer  3oo—
*  Anton  Poll  200  —]  2100  —
6%  Wolfrakshausen.  Welssee.  ..  .  Jakob  Nottmahrern  400  —  400  —
1  —
Seite  V.  ..  .  2500:  —
2  Iv.  .  .773  .-Cq
  Seiten  III.  .  .  9750,  51
II.  "  "  55  —
I.  ·  ·  —
Summe  "·  "  0  aaigls  51
I
Abtenau.  Raingraben  ·  .  JMoth.  Gsenger  u.  Kons.  30  —
Niegaussag  ·  .  JMartin  Windhofer  ..  50  —  sol  —
Berchtoldsgaden.  Berhiedegeden  Georg  Wunderl  —.J—J—  30
#  —  —
E  Kirchderf  ..  Thomas  Gasteiger  ..  100  —
m  Braunau.  Eggstetten.  .  .  Peter  Muͤhlhuber  ..  300  —
m—  WMalching  ..  .  Magdalena  Gschwendner
un  Konsorten  2  —
.  sorte  ——.——  —
2  Frankenmarkt.  Derf  Johann  Auer  50  —
*  *-  .Joseph  Binder  —.—
"  6  6ê  Joleph  “  zinger  00  ]  —
--  s(--«corq;c11n.r.k...  Zoo-O
  Grieskirchen.  4  ·  "  "  Joseph  Ke.  .  5
Georg  Schneeweis  150  —  6855  —
Seite  I.  .  1½3  30
        <pb n="254" />
        508
Polizei-  Nämen  —  Brauoschäden
und  Orsschasten.  der  betheiligten  Pariall  1—-9——
fl.  kr.  fl.  kr.
Hoa  Grieß..  .  Kasetan  Steininger  1244  263
8.  [GrosßßRKaoletan  Steininger  524—
—  —  4401  263
Hallein,  Stadt.  .  «·.  —
Hallein.  l  „  dn  anninn  500
örgenhof  .  Neumiller  150  —  1010—
Holzham  Joseph  Gassenmiller  111—
Hopfgarten.  ISh  .  .  Dorothea  Poppin  ..  150
SpertendorfHVohann  Niedl  150  —
G3B3N7½u
St.  Jehann.  Vorderwalden  Johann  Grukeer  10,0.—
—  100
*  Lausen.  Hof  .  ..  ..  JAndraͤ  Schleindl  ..  300  —  a00
3  Mauerkirchen.  Pierach.  .  .  .  G.  Pauchinger  .  ..  (O000  —  ßo
Mondsee.  Radau  .  .  ..  Peter  Westernthaller.  200)  —  200
9  Neumarkt.  Straßwalchn  .  Joseph  Kurz  er  Con.05  —4305
–  Gundersberg  Andrä  Wenzel  130—
r  Ignaß  Nindd  1000—
O  Jakob  Baumgartner  600—
Neustting  Joseph  Gleichauf  500,  —
Oetting.  Franz  Schmal  1000,  —
Elise  Seidln.  2550—
Ignaz  Pallauf  500  —
Wald  Anna  Angerin  40—
Winhoͤring  .  .  Johann  Friesenegger  50—
Winhöring  hann  F  gs  I  6rao  —
Radstadt.  Forstau  .  .  .  .  Das  Schulhaus  .  .  450—  450
Seite  11.  !  1385320;
        <pb n="255" />
        50  510
Polizei-  Naͤmen  Btandschͤden
S  und  Ortschaften.  der  betheiligten  44  ——
#  Gerichts  Bezirke.  Indioiduen.  .  #21  “
.  Titl.  Pfarrer  Niklas  Hu-St.
  t  e-Reichenhall.
  St.  Martin  ber  13  29
—  —  1320
Dürnberg  .  .  JdJoseph  Feichtinger  ..  500—
Ried  Großschweifendorf.  Joseph  Schwendner  50—
ied.
Pramet  Franz  Taver  Enzinger.  505—
Wies  ..  .  .  JAndraͤ  Hoͤrander  ..  150Z—
6825—
*  Saalfelden.  Urlach  e  222  Thomas  Woͤrner  *  50|
ru-—
  —  —  —
*r  (Hinterwinkl  T  Johann  Höger  500—
Dalzburg,  Landgericht.
-  Lee  poldskron  .  Joseph  Koppberger  —
#  .  —  —  noo  —
–  (Teisenderf  Ache  Steinmaißel,  er
4  40  Konsorten06001
Waging  Franz  Murr,  ei  11  Kon-Teisendorf.
  sorten  Os
Lehen  Geerg  Wunderskirchner  4514
Halmberg..Knigliches  Aerar  25—
Thalhausen  Simon  Haucklinger  3451  —
·  ———3468856
Scitelll«.....3702725
        <pb n="256" />
        511  —  512

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizey-  Naͤmen  Beandschären  *
und  Ortschaften.  der  der  betheiligten  —o  1  Tetal.·
.  »..  Betrag
cã  erichts  Bezirke.  dioiduen.  4

Gerichts  Bezirke  Individuen  .  4
[Gengham  1G.  Sinzinger  ...  10—
Jehann  Buchner  800  —
Engelbrecht  Eder  208  0
Tittmoning.
9  Tittmoning  1  Obilipp  Sinzinger.  50—
Kollegiats  Stifts  gebäude
mt  8  Kensortern  12800  —
"16  —  —  13994  40
Traunstein.  Schoͤnrain.  ..  G.  Oberleuthner  450—
"#  ——  45—
—  Voͤclabruck  Sc  dt  *  Kommun,  und  30

»  ««k"’  Schwannenstadt.  Individuen  .  .  1M60|  21
5  ––
9  Werfen.  Buchberg  .  .  .  Lorenz  Schmil  200—

1  2000  —

u  Zell  am  See.  Wisern  ..  .  .  JPeter  Braitfuß  .  ..  5000  —

O  —  *P%  —

.,

Seite  17.  50%  13
Seite  III..  .  ..  025
Seite  11.  i88  26
Seite  1.  1857  30
Summie  04110  25
        <pb n="257" />
        514

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

513
Rekapitulat  ion.
Total  Betrag
Seite  Kreise.  Brandschäden
—  –.  fl.  kr.  hl.
476  Vom  Mainkreise..  .  .  .....  40,4240
480  „  Rezatkreise  .......  25,406444
480  „  Lokal  Kommissariate  Rürnberg  .  —  —-484
  „  Regenkreise  15,305  6  —
100  „  Ober  Donaukreise  17,230  1  —  6
400  „  Lokal  Kommissariate  Augsburg  —  —  —
494  „  Unter  Donaukreise  ..  ...  25,317  20  —
496  „  Illerkreise  VVW  27,.72—  —
500  „  Isarkreise  .......  44,41951-.
512  „Salzachkreise.  .  0110
1
Haupt  Summe  287,000  142

 

 

(33)
        <pb n="258" />
        515  516
(Rechnungs  Belege  II.)

 

Auszeige
über  die  von  den  aufgeborgten,  und  bereits  zu  ganz  heimbezahlten  Anlehens  Kapitalien
nachträglich  noch  zu  berichtigen  gewesenen  Zinsen.

 

 

 

 

 

 

 

Kre  i  sec.

fl  ke.  hl

Mainkreis  .  .  .  kssfl.20sr.—hl.

Vondemweites-daufsEMonateaufgeborgtkn

Kapitalzu10,200siaöp.c.371-15-—-uo435—

Rezatkreis  .  .  .  .  303  10—
Nürnberg  .  .  .  .  .  93  20  —
Regenkreis  .  .  —  —  —
Ober  Donaukreis=  .  .  4053  20—
Augsburg  ½  ½  "  "  *  –  —
Unter  Donaukreis  .  .  .  .  588  52  14
Illerkreis  .  .  .  .  .  .  320——
Isarkreis  4  -  4  rl'  rl'  4  r  675  10  –—
Salzachkreis  ..  .  .  .  .  357  10—
Summe  3050  522  1
        <pb n="259" />
        517

(Rechnungs  Belege  III.)

 

518

Gratifikations-  und  pensionsBezuͤge.

 

 

 

 

 

 

 

tifikatio-  esamt-Kreise.
  ½  Pensionen.
s.  kr.  ..kr.  Fe.
Mainkreis  .  .  .  ..  300  —  62  3255250
(Inclusive  des  Verschuß  Kasse  Personals.)
Rezatkreis  ..  .  .  169—  ——169-—
Nürnberg  .  .  .  .  .  75—218-293—
Regenkreis  .  .  .  150  —  l  200  —  350  —
Ober  Donaukreis  .  .  125—  —  —  225—
Augsburg  .  .  .  .  100—  ——ioo—
Unter  Donaukreis  125—  —  —125
Illerkreis  .  .  .  Iso—  —  —  150—
Isarkreis  .  .  .  .  150—  —  —  150—
dem  Kreis  KanzleiPersonal
125  fl.
Salzachkreis  dem  VorschußKasse  Personal  225  —  —  —  222—
100  fl.
Summe  15000—  %%%%%

 

 

 

 

 

 

(33“)
        <pb n="260" />
        519  —  520
(Rechn  ung  Belege  IV.)

 

Remunerations  Gebühren  für  die  Beamten  und  Ortseinnehmer  zu  kr.  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

Gulden.
·  EWUWSW.ARIEL-HEL»TZLLML
Kreise.  Assekuranz  Beitrdge.5à  2  dl.  vom  Gulden.
H.  fr.  hl.  J.  fr  bl.
Mainkreis  .  .  .  42566200  351  43  1
Rezarkreis  .  .  .  .  60681  20  —  505%  4
Nürnberg  4553%  7  4%
Regenkresss  33862  34  4  282  136
Ober  Donaukreis=  .  .  .  4617336  384464
Augsburg  .  .  —  525242  a4
Unter  Donaukreis.  25300—  210  5216
Illerkreis  .  .  .  29479  1  3  245  ao  —
Isarkreis  .  .  .  57809  2012  481  44  6
Salzachkreis  .  .  .  25134  200  2  —
1
Summe  33625827  3  206
l
        <pb n="261" />
        522

(RechnungsBelege  V.)

 

Summarische  Darstellung
der  auf  Abschizung  der  Brandschären,  dann  auf  Geldlieferungen  und  Botenlöhne
ergangenen  Auslagen.

 

 

 

 

 

Schäzungs  Gebühren  Geldlieferungs=Kreise.
  Gebühren.

f.r  hl-  ¼f.  r.  bl.
auds  lo  —.  „  „  Mainkreitss  4050  21—
62  12  „Rezatkreetits  1444
—  ——  —  ..  Nürnberrrerereg  25%  0  —
50  20  —H„  „  Regenkreitzszs  13  32  —
54  30  —  .  .  .  .  .  Oder  Donaukreis  ..  .  ..  3146—
—  —  —  .  .  .  .  ·  Augsburg  .  .  —  —  —
6t5  —.  .  Unter  Donaukretts  10710  4
z32  53  —  .  .  .  Illerkreis.  ss  55—
1114%  —  Jsarkeeets  1½#  2
115  54  —.  .  .  .  .  Salzachkreis  1a3  31—

 

 

Summe  4  1296  18  4

C#
r*u
*-—“

"4
—
-
2
O
        <pb n="262" />
        523  524
(Rechnungs  Belege  V.I.)
Besondere  Aus  gaben.
Kreise  Gegenstaͤnde  he  Total  Betrag.
dieser  besondern  Ausgabs  Posten.  ·
fl.  kk.ldl.  fl.lkk.ldl.
Nachtraͤgliche  RemunerationsGebuͤhren
von  dem  Mehrbetrag  der  Assekuranz-Beiträge
  pPro  1611  zu  798  fl.  47  kr.
à  2  dl.  vom  Gulden  6
Mainkreis.  .  Für  Schreibmateriallen  215554—
Druckgebühren  eee225  55  —  Ni-Nückersezte
  Beiträge  von  doppelt  in
Ansaz  gebrachten  AssekuranzAnschläen.......
  ......  9112-Isg
  ————36834-Minderbetrag
  der  Assekuranz  Beiträge
pro  1813  wegen  zu  hoch  angeseiten
Assekuranz  Kapital  (nach  Abzug  der
Nezatkreis.  Remunerations  Gebühr  à  2  fl.  13  kr.)  206055060—
Deto  vom  Jahr  1871  gleicher  Ursache
wegen  (über  Abzug  von  1  fl.  10  kr.
Remunerations  Gebuhr)  130000—
—  40440—
Nuͤrnberg.  Fuͤr  verschiedene  kleine  BureauErfodernisse
  4  10—
—  —  —  4  10  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seite  I1I.
        <pb n="263" />
        525

 

Fortsezung  der  besondern  Ausgaben.

526

 

Partial  Betrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenstaͤnde  Total  Betrag.
Kreise.  ·  g  derselben.  8
dieser  besondern  Ausgabs  Posten.
fl—  [r[l.r  J  dlL
Druckkösten  und  Buchbinderlöhne  ——  —
Regenkreis.
genkrei  Schreibmateriallien  11  2—
!  —  —  30—
Minderbetrag  der  Konkurrenz  Einnahme
Pro  11  322  10  18—
4  Uneinbringliche  Beitragsückstände  von
Ober  Donaukreis.  den  Jahren  1811  und  1812  537106060—
Druckgebühren  für  Beitritts  Certifikate  50½6  —
Anderweitig  geringe  Regie  Ausgaben  ——  —
9  geringe  Neg.  9  *:"  zio  zu
Augsburg.  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —
"êxa  Für  beigeschaftes  Kataster  Papier  660  4
„  Beheizung  der  GeschäftsLokalität  25—  —
„,  Reinigung  dieses  Lokals  2  5—
Unter  Donaukreis.  „  Schreibmateriallen  68  20—
Um  Geldsäcke  aaa.  232  —
Geleisteter  Vorschuß  zu  Anschaffung  von
Feuerlösch  Requisiten  2510  —
Feuerlösch  Requist  25  1o.
.D
t  i  t  e  II.  e2  22  542  21  –
        <pb n="264" />
        527  528
Fortsezung  der  besondern  Ausgaben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenstaͤnde  Pattial  Betrag  -Betrag.
Kreise.  derselben.
dieser  besondern  Ausgabs  osten.
fl.  kr.  Ibl.  fl.  kr.  hil.
.  ..  ..
Illerkrels.  Fuͤr  Assekuranz  Beitritts  Zeugnisse  die  I
Druckgebür  %  „—½  1  —
hNachträgliche  Vergütung  der  auf  Herstellung
  der  Kataster  erlaufenen  Kö-  I
sten.............  243  1.—
6
Für  Behölzung  des  Revisionszimmer  21  .  50  —
Isarkreis.  Schreibmaterfalen  :  42  —
Nemuneration  von  den  vereinnahmten
nachträglichen  ExtraBeischlägen  vom  ]
Jahr  18|1  zweiten  Ratums  zu  200  fl.
45  kr.  à  2  dl.  vom  Gulden  143  4  2#:2

|  Kalkulberichtigunegen  21½5.  —
Salzachkreis.  Uneinbringliche  Konkurrenz  Posten  ..  1027  a41  6

Schreibmaterialen  120  4—

 

 

 

—
S
10

Seite  IIl1I.  .  .  .  619

II
Seiten
J.

 

!5

 

 

 

l

I

l

l
Summe  .  .
        <pb n="265" />
        <pb n="266" />
        529

Resultirende  nmachweisung  über  vorst

XI.  XII.  XIII.  XIV.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  II.  III.  IV.  V.  VI.  VII.  VIII.  IX.
General=  Geld  Einnahme  Geldausgaben  respec.  Forderung  an  die  Keut
–.
S8  25315  —  z  s-  -E  es-  sund
  2½  5  65  2.  2  *5  5  2  .  **ö  —  #  O  ö  "
—E  —*  7  »  2.  E  23  %  2018
Pokala=  5  55  ———————.——  3138
Kommissariatee  :  *  SsöSsb
2  *  ————  –  x  *  —s“  *  .
vom  5  5  *  i  e  5  „  E  **8Wld-—

st.  IIr.  EAIIIEIIIIINIEIIIIIIIIALrIIIIIIIIE  H.kr.  EIIIIIIIIIE
Mainkreise.  ..  ½2  -is2a  sasröbsgõ  aca  iactö  21  aoar2  a6t  755  20  16200  —02  zoz  #cchs6é
A10  *)  37115  l
«)Ukk’kk·""klk  -)Jntekessevon«)9tückeksqs
nk  rauf  den  aufgebdorgten  der  aufgeborg"
st  Beitr  W  JIn  Fapitalien  (Kol.  en  Hapitag
  rrsnir
Rezakkreise  6206.  «  "«"""""«"
··«4’9«646063120-—-·--—-13·Z«"·«"E--—540644Z  50)  1%%
Nürnberg  4073|503%  .19026  50%P%
99  9  99
Negenkreise  104804  6MH  #  6·91|—  1  *  „½556%%%  5  ½
55505J2  74356  36  153951  6  54
Ober  Oonaukreise  bozss43  s  400%  "
—  s——..–o.ADWn
ugsburg3371|2  6290  562E%P  .  .  00  66  *&amp;amp;&amp;amp;  9
Unter  Oonaukeife  Slosrisss)s  25500]  —  10  56374263  253120  5685|2  436015%  10%  ½
—  —  —  37—  5  —  —  4
Illerkreis  33  20470  —  50000%  24722  —  5200—  5505%  5  "  2
——  —  1  —2½
Isarkreise  1  -  -'s--—  01«’I·"
se  .  76155  83]  s7809)12051  —  —  —  421  451134544  331  —  21I  419  51  675  191  22047  254150  11414
Salzachkreise  357  —  —  5—  5  5  4
K.%%  175|  362  20  *5.  —  9411/  55  225  118|  1  l  5l(?
Sum  me  SOaRGOOC  —  3  5  2  2  ½.
..  1½5  1886ST%oOIEOSÖÖ  5  aeesneg  3950  525182“11  12651606010  8025  290  8
Von  der  Einnahms  Summe  (Kol.  VII.)  abgeogen  die  Werden  die  rückstaͤndigen  Brandschadens  Ersäze  (Kol.  XF  5
Summe  der  Ausgaben  (Kol.  XVIII.)  mit  65180|67  "
"  Hienkwoumcls
Kontrollirt  sich  der  unter  Kol.
Verbleiben  als  wirklicher  Aktiv  Rest  mit  Schluß  des  Etats-  Kol.  XXVI.  und  XXVll.  ausgewiesene  wirkliche  Aint  *7
Jahres  11  (Kol.  XIX.  und  XXV)  .  .  271216  18  «

 

 

 

 

 

 

Königlich-Baie

t
risches  CentralRechnungsBut  ,
        <pb n="267" />
        14  30
febende  Rechnung  des  Etats  Jahrs  #8  #.  Ianr
DNMI.  XKMN  V.  N.  xXXx  XX.  XxXI.  xxm.  XIV.  XXV.  XXVI.  XXVII.

—  —–7  .  tseukurrenz

  Masse.  Einnahme  und  Aus-  Ausseige,  und  Nepartirion  der  AktivReste  (Kol.  XIX.)  v.  J.  1372.

—  —  —  gabe  gegen  einander  ge-  —————3  n  .#  2  Und  welche  le
5.  5  3  halten  zeigt  sich  mit  Aus  den  AktivResten]  In  deren  Vergleiche  mit  Zu  Deckung  des  —  2  #e  Beträge  al
2  7  Schluß  des  Etats--  sollen  ergenzt  werden.  dem  AktivReste  ergiebt  .  e  9

r825  “  2  *  Schlußdes  EtatsJahrs  —  #osfert  ein  vom  Jahre  131!2  werden)  WPorschüsse  put
*  5  181  ein  Die  BeandeeeS  rt  ei  ——

1  #  3  5  —  —i——°“S  eea  W’e“  »  vonandernKreise-jähenEg  183  hindan

EEHLLILIE  S  “  Aktiv  N  sio  Nest,  Ersazer:;Fende  a:  Ulberstduß  Abgan  ,  *-  berichligen  kom

u  s  5  »  AltivRest  Passiv  Rest  ede  *  lleberseu  Abgang  wiesen,  nämlich  55  2  »
SZS  von  sur  131  1/15  it  von  E  men

—  —  zu  n

ti«"lkkssislkt  stiIkI-si-lkk-si.Ikk-Ist.1kk.a.!hs.n.-.Ii-.si.si«k-.sk1.«h-·  vom  tstltlmKKPsxutGMW*  9

“  –  —  —  —  —  —  «..  --:  elbst

*95„  109129291  —4  NZ0o0oo  —  —10087/50]  Rezatkreise  19007/30  Soooosscch  selbst.

hvide  Kol.  IV.
;  —  7  3  z2832612621  —  1—  —  —GNS56196|275sich  selöst
505  4044  46  4250/10)  5107120  ¼  —2  6|20  5787  25;  den  Mainkreié.
*  e  —  —44212100|  —Ssch  selbst
76  46#  410  —  10#4815|  531  —  —  —  4216ooos-  3448)  55  7948  53Die  ErtraFonds
Kasse  in  Amberg
*  —  —  —  —  —  23706  503  sich
23%0  5%  I  coo  17790|580;  90%%%%  e.
Kasse  in  Amberg
26418  50ch  selbst
n#  —.  12000—  en  ErtraFonds
3  -.-  —  -048158;—  —  —  —  Kasse  in  Anmberg
3844631  370  3  —  i  21954  5831  —  ——42424000  2
«  soxooo  621322p444819  3500—denMamkreis
—  —2365|223berdonau  fr.  256522=  —
**NCUN0°  2505/22  505S522;  600  ssich  selbst.
--.-  «  -.--——13000-1030231;  —  —  ——15000—sichs.-cbst
»1«.21002s1028——-01011I5525562»)13  -
ooo  10660011—  —  —  —  18000|  —ssich  selbst
5  —  —  –  7  2  —  —  1  —  9%  *Di  ds
4½%0  ö50200%  66  8  u6/2  ,  Er
4turGNJ%  ||%  —  —  —  ——Sso0ssich  selbst
562  nm7  sn  sich  selbst  und
arkreise  ————  zugleich  zu  Verich-2200
  26551205%  55  ——  9327|s201082  7/20  22120]  —  31947  29  Unt.  .Donaukr.]  10302  512  22220  tigung  dessen  an-Illerkreise.

  5621562  derweiter  passiven

—  %  .  .-I...»«l  130449140sH5359822I-i......  593982  lz7t7tös  18

18  1950  "bl  1000  r  Elkesegie  45  47:24  h  2  "*  il

#  —  55508224
Lo#den  Aktio  Resten  (Kol.  XIX.  abgezogen  mit  932  /  —  —  32982
20)  kr.  760  zi  18

n  **  Disposition  für  1315  unter  den  204692  sl.  29  L
Aktẽ  oantds  K.—.
Kontroll  Summe  zu  Kel.  XIN.  281535  l.  4  kr.

 

 

 

 

 

rder  allgemeinen  Brandversicherungs  Anstalt.
J.  A.  Kerschner,  königl.  Central  Rechnungs  Commissär.
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        531  Königlich

Baierlsches  532

Regie  rungblatt.

 

XXII.  Stück.  München,

Mittwoch  den  28.  Mai  1877.

 

Verordnungen.

(Die  Kompetenz  der  FinanzKamern  rücksichtlich
des  Nachlaßwesens,  der  Steuer=  und  Gült-Moderationen,
  der  Ausstände  und  ruhenden
Gefälle  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wie  haben  in  Unserer  organischen  Verord"
nung  vom  27.  Märzl.  J.““)  im  zweiten  Abschnitte
  G.  66.  festgesezt,  daß  die  verordnungsmäßige
  Behandlung  des  Nachlaßwesens,
  der  Steuer  und  Güle  Moderationen,  der
Ausstände  und  ruhenden  Gefälle  zum  Geschfrskreise
  der  Finanz  Kamern  Unserer
Kreis  Reglerungen  gehöre.

Zur  ndheren  Erläuterung  und  zweckmässigen
  Vollziehung  dieser  Bestimmung  finden
Wir  Uns  auf  den  Antrag  Unsers  Staats=Ministeriums
  der  Finanzen  und  nach  Vernehmung
  Unsers  Staats  Rathes  bewogen,
nachträglich  zu  verordnen,  wie  folgt:

1

Den  Finanz  Kamern  Unserer  Kreis  Regierungen
  soll  bis  zu  anderwärtiger  Verfü-Jung
  nicht  nur  die  Genehmigung  der  Nachlaßlibelle,
  und  der  Libelle  der  ruhenden,  abzuschreibenden
  und  absolut  uneinbringlichen

*)  Reggébl.  St.  XIV.  S.  233.  u.  fl.

Gefälle,  sondern  auch  die  Genehmigung  der
Steuer  Moderationen  (in  so  weir  diese  in  das
Gebier  der  fortschreitenden  Steuer  Rektifikation
  fallen,  und  nach  den  bestehenden  Instruktionen
  über  die  Führung  der  Steuer  Umschreibebücher
  entschieden  werden  können)  und  die
abweisende  Bescheidung  der  Güle  Moderationo
  Gesuche  zustehen.

Nur  die  Bewilligung  beständiger  Moderationen
  an  den  grundherrlichen  Reichnissen
Unserer  Grundholden  und  die  Entscheidung
der  Rekurse  gegen  die  Abweisungen  der  Finanz
  Kamern  in  solchen  Moderations  Gesuchen,
  bleibr  Unserm  Staats  Ministerium
der  Finanzen  ferner,  wie  bisher,  ausschließlich
  vorbehalten.

II.

Damit  aber  diese  Gegenstaͤnde  fortan  mit
derjenigen  Umsicht  und  Sorgfalt,  welche  einerseits
  das  Interesse  Unseres  Aerars,  und
andererseits  das  Wohl  Unserer  Unterthanen
erheischt,  behandelt  werden,  so  verfuͤgen
Wir  hiemit:

1)  die  FinanzKamern  haben  strenge  daruͤber
  zu  wachen,  daß  die  Schadensbeschreibungen
  zum  Behufe  der  Nachlaß-Libelle
  inimer  zur  gehoͤrigen  Zeit  vorschriftmaͤßig
  aufgenommen,  die  in  den
(354)
        <pb n="270" />
        33

Libellen  der  ruhenden,  abzuschreidenden
  und  absolur  uneinbringlichen  Gesälle
  vorgetragenen  Posten  von  den
Rentämtern  durch  die  vorgeschriebenen
Nachweisungen  begründet,  und  alle  diese
Libelle  immer  so  zeitig  erlediget  werden,
daß  die  rechtzeitige  Erhebung  der  Gefälle
  und  der  Rechnungo  Schluß  nicht
aufgehalten  werde.

2.  Sobald  alle  Nachlaß  Libelle  und'  Lidelle

der  ruhenden,  abzuschreibendem'ünd  abselut
  uneinbringlichen  Gefs##t  in  einem
Kreise  genehmiget  sind,  hat  die  Finanz-Kamer
  die  Resultate  ihrer  Genehmigungen
  dem  Staats  Ministerium  der
Finanzen  summarisch  anzuzeigen.

3.  Die  Kommissionen,  welche  Unser  ober-*-



  Rechnungshef  zur  Aufnahme  der
Rechnungen  abordner,  haben  sich  durch
eine  Superrevision  zu  überzeugen,  ob  die
bewilligten  Nachläße  auf  vorschriftmässige
  Schadens  Beschreibungen  gegründer,
die  bestehenden  RNachlaß  Normen  eingehalten,
  und  ob  besonders  die  genehmigten
  ruhenden,  und  absolut  uneinbringlichen
  Posten  mit  den  erfoderlichen  Nachweisungen
  belegt  sind.  Bemerken  sie
hiebei  wesentliche  Gebrechen,  so  nehmen
  sie  hierüber  das  Geeignete  in  ihre
Rechenschafts  Berichte  auf,  und  der  oberste
  Rechnungshof  wird  Unser  Staats-Ministerium
  der  Finanzen  davon  in
Kenntniß  sezen.

Auch  wird  Unser  Staats  Ministerium
der  Finanzen  jene  Libelle  der  Nachlässe

5

6

534
oder  der  ruhenden,  und  absolut  uneinbringlichen
  Gefaͤlle,  welche  es  nach  den
summarischen  Anzeigen  einer  näheren
Würdigung  zu  unterwerfen  nöthig  erachtet,
  mit  allen  Belegen  sich  selbst  zur
Einsicht  vorlegen  lassen,  und  es  ist
ermichtiget,  die  durch  gegenwärtige
Verordnung  den  Finanz  Kamern  eingeräumte
  Kompetenz  dort,  wo  co  wegen
  unterlaufender  Mißbräuche  nothwendig
  sern  sollte,  nach  Umständen  zu
beschränben,  oder  auch  ganz  aufzuheben.
Die  Gült  Mederations  Gesuche  snd  überall
  nach  den  Verordnungen  vom  28.  Jänner
  1802.  und  8.  Februar  1805  zu  instruiren;
  und  in  Fällen,  wo  die  Finanz
  Kamern  solche  Gesuche  abweisend
bescheiden  zu  müssen  glauben,  haben  sie
in  ihre  Entschließungen  die  Entscheidungs
  Gründe  umständlich  aufzunehmen,
damit  die  Bittesteller  über  die  Unfstatthaftigkeit
  ihres  Gesuches  hinreichend  belehret,
  und  von  fruchtlosen  Rekursen
so  viel  möglich  abgehalten  werden.
Bei  der  Abrechnung  für  das  Rechnungsjahr
  1813.  koͤnnen  die  Gefaͤlls  Ruͤckstaͤnde,
welche  zwar  bereits  zum  Nachlasse,  oder
als  ruhend,  oder  als  absolut  uneinbringlich
  begutachtet,  aber  bis  dahin  nicht
genehmiget  sind,  noch  zur  Liquidatlon
des  Rechnungs  Restes  verwendet  werden.

In  Zukunft  aber  sollen  Ausstände,  welche
  bis  zum  Zeitpunkte  der  Abrechnung  nicht
als  ruhend  genehmiget  sind,  weder  zur  Auszeige
  des  Rechnungs  Restes,  noch  zur  Ver-
        <pb n="271" />
        535
ausgabung  in  den  Rechnungen  zugelassen,
sondern  die  Beamten  unnachsichtlich  ange—
halten  werden,  alle  nicht  geeigneten  Ausstände
  baar  zu  ersezen,  oder  wenigstens  mit
Haftscheinen  zu  decken.

Wornach  sich  Unsere  Regierungen,  repective
  FinanzKamern  genau  zu  achten
haben.  München  den  12z.  Mai  1877.

Mar  Joseph.
Freiherr  von  Lerchenfeld.
Auf  königlichen  allerhöchsien  Befehl.
Der  General  Sekretir
von  Geiger.

 

(Die  Nachgebothe  bei  Verkauf  von  Staate  Renlitäten

  betressend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Die  immer  häufiger  eintretenden  sogenannten
  Nachgebothe,  d.  i.  nachträgliche  Kaufs-Angebothe
  für  Staas  Realitäten  nach  vollzogenen
  öffentlichen  Versteigerungen  sezen  das  Ansehen
  dieser  Versteigerungen,  den  Glauben
an  einen  sicheren  Erfolg  aus  denselben  immer
mehr  herunter,  vereiteln  dadurch  die  Kenkurrenz
  von  Kaufslustigen,  und  beschädigen
bei  dem  scheinbaren  Vortheile  einer  grösseren
  Kaufs  Summe,  Unser  allerhöchstes  Aerarium
  in  den  meisten  Fällen  empfindlich.

Wir  verordnen  daher  zu  Abstellung  dieses
  Unfuges,  wie  folge:

I.

Diese  nachträglichen  Kaufs  Angebothe

für  Staato  Realttiten  sollen  in  der  Regel  künf-536



tig  nicht  mehr  Statt  haben,  und  von  den  die
Verkäufe  behandeluden  Behäörden  sogleich
von  der  Hand  gewiesen  werden.

II.

Ausnahmsweise  können  solche  nachträgliche
  Kaufs  Angebethe  in  der  Folge  nur  dann
noch  eintreten,  wenn
a)  der  Nachbiethende  legal  nachweiset,  daß

unüberwindliche  Hindernisse  es  ihm  untünbglich
  gemacht  haben,  der  Versteigerüng
  beizuwohnen;  oder  wenn
derselbe  ein  illegales  verordnungswidriges
  8  Verfahren  der  den  Verkauf  behandeluden
  Behörde  in  Hinsicht  auf  die
Verhandlung  im  Allgemeinen  oder  in
Hinsicht  auf  seine  Person  nachweisen
kann;  in  welchem  Falle  aber  Angeber
für  die  Wahrheit  seiner  Behauptung
immer  streng  verantwortlich  bleibt.
III.
In  diesen  bezeichneten  Fällen  muß  das
Nachgeberh  immer  bei  der  den  Verkauf  behandeluden
  Stelle  angebracht  werden.  Bei
höheren  Behörden  können  dieselben  nur  zur
Wissenschaft,  daß  die  Sache  bei  der  Unterbehörde
  angebracht  worden  sey,  angezeigt
werden,  oder  aber  in  der  Art  einer  Bes
schwerde  gegen  die  untere  verhandelnde  Behoͤrde
  Statt  finden.
IV.

Das  Nachgeboth  muß  den  3  Meistbiethenden
  der  lezten  Versteigerung  alsobald  verläufg
  verkündet  werden,  mit  der  Auffoderung,
  hierüber,  jedoch  in  einer  kurzen  Zeit-(5½)



—.

B
        <pb n="272" />
        537

frist  von  laͤngstens  14  Tagen,  ihre  weitere
Erklarung  abzugeben.

V.

Nach  Ausfluß  dieser  Zeitfrist  tritt  eine
neue  Versteigerung  ein;  indem  Wir  hiemit
cusdruͤcklich  verordnen,  daß  jedes  solche
Nachgeboth  eine  neue  Versteigerung  zur  Folge
  haben  müsse,  ohne  welcher  solches  nie  ges
nehmigt  werden  wird.

VI.

Der  Nachbiethende  ist  sein  nacherägliches
Kaufs  Angeboth  zu  erfüllen  in  jedem  Fafsle,
die  neue  Versteigerung  mag  ausfallen  wie
sie  wolle,  verbunden.

VII.

Jeder  Nachbiethende  hat  sich  über  sein  hinlängliches
  Vermögen  für  den  vorhabenden
Kauf,  wenn  er  als  vermöglich  nicht  bereits
notorisch  bekannt  ist,  so  wie  über  die  bei
manchen  Ankäufen  gesezlich  erfoderliche  persönliche
  Fdhigkeiten  und  Eigenschaften  noch
vorldufsig  legal  auszuweisen.

Alle  Unsere  höheren  und  niederen  Behoͤrden,
  welche  die  Behandlung  oder  Leitung  der
Verkäufe  von  Staats  Realitäten  anvertraut
ist,  haben  sich  hienach  strengstens  zu  achten.

München  den  14.  Mai  1817.

Max  Josepb.
Freiherr  von  Lerchenfeld.
Auf  kbniglichen  allerhbchsten.  Befehl.

Der  General  Sekrtr
von  Geiger.

—  —  —

538

Pfarreien  und  Beneficien
Erledigungen.

Im  Unter  Donaukrelse.
1)  Die  Pfarrei  Langdorf.

Durch  die  Veosezung  des  Pfarrers  zu
Kangdorf  ist  diese  Pfarrei  erledigt  worden;
sie  liegt  in  der  Diöces  Passau,  Dekanate
Schönberg,  Landgerichts  Regen.

Die  Pfarrei  umfaßt  im  Umkreise  2  Stunden,
  enthält  600  Seelen,  hat  eine  Filial
und  eine  Schule,  und  erträgt

a)n  Besoldung

b)  an  Entschaͤdigung  für  den
Entgang  von  17  Tagwerk
Gründen  S#fl.  —

Wß)  an  Stolgebühren  beiläusig  rôofl.  —

)  nebstdem  ist  noch  der  Genuß  von  3  Tagwerk
  Wiesen  verbunden.

o  fl.  —

 

Im  Regenkreise:
2)  Die  Pfarrei  Jachenhausen.

Die  Pfarrei  Jachenhausen  im  gandgerichte
  Riedenburg  ist  durch  die  nachgesuchte
  Versezung  des  Pfarrers  Joseph  Widmann
  zur  Erledigung  gekommen.  Ihre
Bevölkerung  zu  goz  Seelen  und  s  Filial
  Kirchen  machen  den  Unterhalt  eines
Hilforiesters  nothwendig.  Die  jährlichen
Einkönfte  bestehen  in  2318  fl.  41  kr.,
nämlich  in  dem  Ertrage  der  Widdumgründe
  zu  935  fl.  4%  kr.,  der  Zehenten

zu  413  fl.  zo  kr.,  der  Stotgefdlle  zu  330  fl.,

der  Gülten  zu  à218  fl.  51  kr.,  des  firen  Gehaltes
  und  Naturalien  zu  415  fl.  40  ke.
        <pb n="273" />
        539
Die  Lasten  bestehen  ausschlüssig  des  Unterhaltes
  eines  Hilfpriesters  in  137  fl.  àl  kr.
und  in  einem  ad  onus  successorum  ratifizirten
  Bauschilling  zu  250  fl.

Im  OberDonaufkreise.
5))  Die  Pfarrei  Grosküssendorf.

Die  unterm  9.  April  l.  J.  durch  Sterbfall
des  bisherigen  Pfarrers  erledigte  Pfarrei
Grosküssendorf,  mit  welcher  die  ehemals
  selbstständige  Pfarrei  Anhofen  vereinigt
ist,  liegt  in  der  Dibces  Augsburg;  die  Seelenzahl
  derselben  ist  9015;  sie  enthäált  zwei
Schulen,  eine  an  dem  Size  der  Pfarrei,
die  andere  zu  Anhofen;  in  beiden  Orten  wird
abwechselnd  der  Pfart  Gottesdienst  gehalten.

Die  Pfarrei  wurde  bisher  ohne  Hilfpriester
  versehen;  der  Ertrag  derselben,  welcher
  größtentheils  in  firen  Bezügen  bestehr,
beträgt  0#13  fl.  Zo  kr.

Die  dasten  betragen  8  fl.  8  kr.

Im  Rezatkreise.

4)  Die  protestantische  Pfarrei  Altenmuhr.

Durch  das  Ableben  des  Pfarrers  Merklein
ist  die  Pfarrei  Altenmuhr  im  Dekanate
Gunzenhausen  erledigt  worden,  deren  Ertrag
  in  der  vorliegenden  noch  nicht  berichtigten
  Fasston  auf  104/4  fl.  zo  kr.  berechnet
worden  ist.

 

Beiträge.
(Zum  Militär  Invaliden  Fond.)

Die  Erben  des  seit  dem  russischen  Feldzuge
  vermißten  Soldaten  des  3.  binien  Infanterie
  Regiments  (Drinz  Karl)  Michael

 

540
Koppinger  von  Achenthal,  K.  K.  Landgerichts
  Schwaz,  haben  auf  dessen  in  o  fl.
12  kr.  bestandenen  Löhnungs  Guthaben  zu
Gunsten  des  Militäc  Invaliden  Fonds  Verzicht
  geleistet,  welche  sodann  von  obengenanntem
  Regimente  nach  Abzug  4  kr.  für  einen
Postschein  mie  neun  Gulden  acht  Kreuzer
eingesendet,  und  von  dem  Militär  Invaliden
  Fond  gegen  bie  verordnungsmässig  auf
fünf  Jahr  zu  übernehmende  Sicherheie  vereinnahmt
  wurden.  Nebst  öffentlichen  Dank
wird  dieses  hiemit  bekannt  gemacht.

München  den  ro.  April  1877.

Die  Erben  des  am  13.  März  1313  gestorbenen
  Soldaten  Florian  Geschrendner
von  Rottach  Landgericht  Miesbach,  haben
auf  das  Löhnungs  Guthaben  desselben  zu
3  fl.  do  kr.  zu  Gunsten  des  Militär  Invaliden
  Fonds  Verzicht  geleistet,  welche  von  dem
3.  inien  Infanterie  Regimente  Prinz  Karl
an  genannten  Fond  eingesendet  wurden.
Wofür  hiemit  öffentlich  gedankt  wird.

München  den  20.  April  1817.

Der  Vater  des  im  russischen  Feldzuge
vermißten  Soldaten  des  z.  Linien  Infanterie
  Regiments  Kronprinz,  Joseph  Relsberger,
  Unterzacherl  von  Ostin,  königl.  baier.
freiherrl.  von  Drechselschen  Herrschafts  Gerichts
  Tegernsee,  hat  auf  dessen  Guthaben
zu  2  fl,  so  kr.  zu  Gunsten  des  Militär  In-=validen
  Fonds  Verzicht  geleistet,  welche  gegen
die  verordnungomässig  zu  überneh  nende  Sicherheit
  auf  fünf  Jahre  vereinnahmt  wurden,
und  wofür  hiedurch  öffentlich  gedankt  wird.

München  den  23.  April  18117.
        <pb n="274" />
        5n

Von  dem  koͤniglichen  Kreis  Bauinspektor
  Kohler  zu  Eichstädt  im  Ober  Denaukreise
  wurden  nach  dem  anliegenden  Verzeichnisse
  über  die  von  den  Bauwerkmeistern
des  Kreises  gesammelten  Beträge  zum  Milis
tär  Invaliden  Fond  unterm  28.  März  73  fl.
und  unterm  18.  April  nachträglich  s  fl.  ein-542



gesendet.  Erstere  Post  wurde  nach  Abzug
20  kr.  Porto  mit  siebenzig  sieben  Gulden
vierzig  acht  Kreuzer  bei  der  koͤniglichen  Militär
  Invaliden  Fonds  Kommission  in  Einnahme
  gestellt,  welches  nebst  öffentlichen  Danke
hiedurch  bekannt  gemacht  wird.

Verzeichniß
der  von  dem  Bauwerkmeistern  im  Mbrr  Donaukreise  fuͤr  den  Zweck  einer  vaterlaͤndischen
Militär  Invaliden  Anstalt  auf  eine##n  die  saͤmtliche  koͤnigliche  Polizei  Kommissariate,  Landgerichte,
  Herrschafts=  und  Untergerichte  im  Ober  Donaukreise  schriftlich  erlassene  Requisition
  vom  7.  Jähnrr  131¾  bisher  eingegangenen  Beiträge.

 

 

 

Beleg  Nro.  fl.  r.l.r.
1m,Von  dem  kdniglichen  Landgerichte  Beilngries  nach  Verzeichni—  5
2  Von  dem  Polizei  BurgermeisterAmte  Ellingen  verzeichnete.——"  8  68
353  Aus  dem  Landgerichte  Greding,  von  den  Geschwornen  des

Maurer=  und  Zimmer-Handwerks  Johann  Rdtter,  Maurermeister,
  und  Jalob  Maurer,  Zimmermeister,  beide
aus  Greding,  zu!  fl.  30  kr.  und  11  fl.  18  kr.  zusammen  also  1  850)  2  3
(VWVon  dem  Furli  Wallersteintschen  Untergerichte  zu  Harrburg  -6  4.2
,  nach  Verzeichniß  .  1  )
5  Veon  dem  kbniglichen  Landgerichte  Heidenheim  nach  Verzeichniß
  des  Zunftmeisiers  Bachmann  zu  Heidenhrer.  136
6  Von  dem  böniglichen  Land  Baumeister  Bosler  zu  Neuhurg
nach  Zuschrift  ——  2
Aus  dem  Landgerichte  Neumarit  sind  eingegangen:
⁊7  Von  den  Geschwornen  Joseph  Pfanzeder  zu  Breitenbrun  .  4  38
8  „  „  „  Johann  Georg  Goller  und  Franz  Eindner,
  beide  aus  Neumarkt.  25  15
0  „  „  „  Franz  Rieder  aus  Neumarkt,  ferner  —  308
10  „  „  „  kbnigl.  Polizei.Kommissariate  zu  Nordlingen
nach  Verzeichniß  .  .  .——84
11  „  „  kdnigl.  gräfl.  Pappenheimischen  Mediat=Gerichte
  Pappenheim  nach  Schreiben—.—1
Von  dem  Stadtwerkmeister  Friederich  Huß,  zu  Weisenburg
fuͤr  si  .  —  1-  2  132
Zu  diesem  ausserst  wohlthaͤtigen  Awene  let  der  Unterzeichneie
für  seine  Person  bei  —o
!  Summarum  178—
Verzeichnet  Eichstaͤht  den  2.  März  1817.
Der  kbniglichs  (reis  Bauinspektor  im  Ober  Donaukreise.
Kohler.
        <pb n="275" />
        543

Aus  der  Verlassenschaft  der  im  Jahre
1800  verstorbenen  Theresta  Schmidtin,  Tapezirers
  Tochter,  wurden  die  von  selber  mittels
  Testamentes  den  im  Jahre  1809  verwundeten
  vaterländischen  Kriegern,  vermachten
5.  fl.  30  kr.  eingesendet,  und  bei  der  Militär
  Haupt  Kasse  in  Empfang  genommen.
Welches  hiemit  nebst  öffentlichen  Dank  bekannt
  gemacht  wird.

München  den  33.  April  1817.
Königliches  Administrativ  Kollegium

  der  Armee.

von  Kraus.
Ritschel.

 

Pfarreien  und  Beneficien  Verleis
hungen.

Seine  Masestät  der  König  haben  folgende
  Pfarreien  und  Benesicien  an  nachstehende
  Individuen  zu  verleihen  geruht:

Im  Monat  Mai  l.  J.

am  §.  die  Pfarrei  zu  Hopfen,  Landgerichts
  Füssen,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Wifling,  Priester  Sebastian  Karmann:

am  9.  die  Pfarrei  zu  Oberhaching,  Landgerichts
  München,  dem  bisherigen  Frühmeß
  Beneficiaten  zu  Ramersdorf,  Priester
Johann  Jakob  Stollnreuther;

am  12.  die  Kuratie  zu  Windhelm,  Dier
strikts  Gemünden,  dem  bisherigen  Kaplan
im  Julius  Hospitale  in  Würzburg,  Priester
Michael  Hahn;

am  14.  die  Pfarrei  zu  Baar,  dem  freiresignirten
  vormaligen  Pfarrer  zu  Egenhofen,
  Priester  Franz  Kaver  Niedermayr;

–——  ——  —

544

am  15.  die  Pfarrei  zu  Bubenhausen,
Mediatogerichts  Weissenhorn,  dem  bisherigen
  Kaplan  zu  Krumbach,  Priester  Michael
Kleber;

die  Pfarrei  zu  Münchenreuth,  Landgerichts
  Waldsassen,  dem  bisherigen  Beneficiaten
  zu  Ploesberg,  Priester  Maximilian
Georg  Kurz;

das  erledigte  Diakonat  bei  St.  Anna
zu  Augsburg,  dem  bisherigen  Diakon  bei
St.  Ulrichs##aSselbst,  Johann  Degmair;

die  Pfarrei  Münchaurach  Dekanats  und
Landgerichts  Markt  Erlbach,  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Bernstein  am  Walde,  Des
kanats  und  Landgerichts  Raila  Johann
Martin  Busch;

die  kembinirte  evangelische  Stadt=  und
Land  farrei  Bergzabern,  dem  bieherigen
Pfarrer  zu  Haßloch  Karl  Friederich  Walther;


und  zu  bestätigen

am  20.  die  Präsentation  des  Herrn  Fürsten
  Anselm  Maria  Fugger  Babenhausen  für
den  bisherigen  Pfarrer  zu  Immelstetten  Priester
  Franz  Joseph  Strohmayr,  auf  die
Pfarrei  Rettenbach,  Landgerichts  Ottobeuern.

Landwehr  des  Königreichs.

Seine  Majestät  der  König  haben  bei  der
Landwehr  des  Königreichs  Folgendes  zu  versügen
  geruht:

«  Vom  13.  Mai  l.  J.

Bei  den  im  Landgerichte  Abensberg
formirten  zwei  Landwehr  Bataillons  wurden
folgende  Kommandanten  und  Ober  Officiere
genehmiget:
        <pb n="276" />
        545

I.  kand  wehr  Bataillon  Abensberg.

Masor  und  Kommandant:  Der
königliche  Landrichrer  daselbst,  Peter  Aschenbrenner.


I.  Kompagnie.
Hauptmann:  Alois  Haider.
Oberlieutenant:  Joseph  Schnaitl.
Unterlieutenant:  Simon  Wittmann.

II.  Kompagnie.  4
Hauptmann:  Anten  Schambübger.
Oberlieutenant:  Mathtas  Risder.
Unterlieutenant:  Wolfstag  Egolf.

III.  Kompagnie.
Hauptmann:  Franz  Weinzierl.
Oberlieutenant:  Joseph  Zohrmaier.
Unterlieutenant:  Kajetan  Wocheslander.



IV.  Kompagnie.
Hauptmann:  Mathias  Neumaier.
Oberlieutenant:  Andrd  Häring.
Unterlieutenant:  Martin  Plaimer.

V.  Kompagnie.
Haupemann:  Anton  Hinterhuber.
Oberlieutenant:  Jakob  Dietl.
Unterli  euten  ant:  Michael  Holzapfel.



VI.  Kompagnie.
Hauptmann:  Adam  Sippmaier.
Oberlieutenant:  Franz  Kaver  Plank.
Unterlteutenant:  Joseph  Wagner,

Unter  Stab.

Quartiermeister:  Miichael  Leber-'
finger,  Pateimontal  Gerichtehalter.

546

Auditor:  Joseph  Werner,  Landgerichts
  Advokat.  ·
Adjutant:  und  Lieutenant:  Anton

Hörhammer.
Zeugwart:  Georg  Schmidt.

Bataillons  Arzjt:  Anton  Widmann.
Junker:  noch  zu  besezen.
1I.  Bataillon  Mainburg.
Masor  und  Kommandanut:  Der  ksnigliche
  Stiftungs  Administrator  zu  Abensberg,
  Michael  Grafenberger.

I.  Kompagnie.
Hauptmann:  Johann  Ziehenaus.
Oberlteutenant:  Franz  KXaver  Morasch.


Unterlieut  enant:
Seidel.

II.  Kompagnie.
Hauptmann:  Joseph  Hörhammer.
Oberlieutenanc:  Joseph  Eisenhofer.
Unterlteutenant:  Georg  HLagel.

III.  Kompagnie.
Hauptmann:  Hengal  Cottel.
Oberlieutenant:  Johann  Mielach.
Unterlieutenant:  noch  zu  besezen.

IV.  Kompanie.
Hauptmann:  Johann  Baptist  Breyer,

Revierförster  zu  Appersdorf.
Oberlieutenant:  Alois  Vogel.
Unterlieutenance:  Mathias  Schlemmer.



Johann  Nepomuk

V.  Kompagnie.
Hauptmann:  Joseph  Hund,  Revierförster
  zu  Mühlhausen.
        <pb n="277" />
        547

Oberlieutenant:  Jakob  Rebitz.
Unterliutenant:  Joseph  Kraus.

VI.  Kompagnie.
Hauptmann:  Georg  Hörhammer.
Oberlieutenant:  Georg  Mieder-=maier.


Unterlieutenane;  Michael  Müll.

Unter  Stab.
Quartiermeister:  Alois  Lusteck.
Auditor:  der  RechtspPraktikant  Franz

Paul  Sigert.
Adjutant  und  Lieutenant:  Paul  Niedermaier.

Zeugwart:  noch  unbeseze.
Bataillons  Arzt:  Johann  Jobst.
Junker:  noch  unbesezt.

Ferner  rücken  im  Landwehr  Bataillon
Herzogaurach  der  bisherige  Schi#zen=Oberlieutenant
  Georg  Keller  zum  Hauptmann
  bei  der  1.  Kompagnie,  der  Oberlieus
tenant  der  a.  Kompagnie  Sebastian  Neun
zum  Hauptmann  daselbst,  dann  der  Revierförster
  Perer  Mattik  zum  Oberlieutenant
bei  der  4.  Kompagnie  vor.  Bei  der  Schü#-zen
  Kompagnie  dieses  Bataillons  werden  der
bisherige  Unterlieutenant  Johann  Schanath
  zum  Oberlieutenant,  und  der  Feldwebel
  Johann  Habermayer  zum  Unterlieutenant,
  dann  bei  der  2.  Kompagnie  der  bis,
herige  Unterlieutenant  Thomas  Petschka
zum  Obrrlieutenant,  und  Feldwebel  Johann
Dorfuß  zum  Unterlieutenant  befördert.

Der  bisher  provisorisch  im  bandwehr'
Bataillon  der  Stadt  Dinkelsbühl

—  —  —

548

dienende  Lieutenant  Georg  Michael  Ebert,
wird  in  dieser  Eigenschaft  definitiv  etnannt,
und  angestellt.  ·

Im  XXVII.  Landwehr  Bataillon  Immenstadt
  wird  anstatt  des  vom  aktiven
Dienste  befreiten  Lieutenants  und  Bataillons-Adjutanten
  Ignaz  Hoͤß,  der  bisherige  Quartiermeister
  Michael  Heiligensetzer  als
Adjutant  ernannt,  wogegen  der  Bürgermeister
  Alois  Heim  als  Quartiermeister  angeslellet
  wird.  Das  Anerbieten  des  oben
genannten  Höß  zum  Ordonnanz=  Dienste
wurde  genehmiger.

Die  Stelle  als  Major  und  Kommandanten
  des  Landwehr  Bataillons  Regen,
wurde  dem  Landrichter,  Licentiat  Michael
Schuh  verliehen.

Anstate  des  wegen  physischer  Gebrechen
im  II.  Landwehr  Bataillon  des  köntglichen
Landgerichts  Vilshofen  entlassenen  Hauptmanns
  Messert,  tritt  der  überzählig  gewesene
  Hauptmann  Michael  Knödel  aktiv
in  die  Linie.

Im  Landwehr  Bataillon  der  Stadt  Rothenburg
  werden  der  Oberlieutenant  Konrad
  Linder  zum  Hauptmann,  der  Grenadier
  ieutenant  Johann  Michael  Beck  zum
Oberlieutenant,  und  der  bisherige  Feldwebel
  Johann  Adam  Huhn  zum  Unterlieutenant
  bei  der  Schüzen  Kompagnie  beförderr.

Vem  r5.  Mai.

Im  XVII.  Landwehr  Baralllon  Zimmetshausen
  rückt  der  bisherige  Oberlieutenant
  Anton  Holzhausen  zum  Hauptmann,

  und  der  Unterlieutenant  Johenn
(35)
        <pb n="278" />
        549

Steiger  zum  Oberlieutenant  vor,  der
Landwehrmann  Anton  Bachmann  aber
wird  zum  Unterlieutenant  befoͤrdert.

Austatt  des  wegen  seines  zuruͤckgelegten
60.  Lebensjahres  entlassenen  Lieutenants
Daniel  Adam  Gundelftuger  wird  der
bisherige  Feldwebel  Johann  Friedrich  Loos
zum  Unterlieutenant  im  I.  Landwehr  Bataillon
  Gräfenber  g  ernanne.

Vom  16.

Der  Kommandant  und  Major  des  II.
Landwehr  Bataillons  des  Marktes  Erl
bach,  Wilhelm  Friedrich  Schwarz,
erhalt  die  gebetene  Entlassung  vom  akriven
Dienste  mit  der  Erlaubniß  bei  seierlichen
Gelegenheiten  die  Uniform  fortzutragen.

Der  Oberförster  Martin  wird  zum  Ma:
jor  und  Kommandanten  des  VII.  Landwehr  Bataillons
  der  Stadt  Mindelheim  ernannt.

Vom  18.

Dem  Kommandanten  des  XX.  Landwehr
  Bataillons  Ottobeuern  Major  von
Bobenhausen  die  gebetene  Entlassung
ertheilt,  und  zum  Major  und  Kommandanten
  dieses  Bataillons  der  Gutsbesizer  von
Heuß  zu  Trunkelsberg  ernannt;  endlich

dem  Major  und  Kommandanten  des
I.  Landwehr  Bataillons  im  Landgerichte  Eichstädt
  Sartoriuc  die  gebetene  Entlassung
ertheilt,  und  an  dessen  Stelle  zum  Mas
jor  und  Kommandanten  der  bisherige
Hauptmann  Lohrmann  ernannt.

 

Dienstes  Nachrichten.  #
Seine  Mgjestät  der  König  haben  Folgen-.



—.--550



des  zu  bestimmen  geruhe:
im  Monate  Mail.  J.

am  2  den  quieszirten  Foͤrster  von  St.
Johann,  Theodor  Roth,  provisorisch  zum
Forstverwalter  in  Troͤstau;  den  Forstgehilfen
  der  Revier  Pöring,  Jakob  Wagner,
zum  Forstwärter  in  Siebensee,  und  den  Forstgehilfen
  zu  Grünwald,  Joseph  Straue
binger,  zum  Forstwärter  in  Denkling,
dann

am  4.  den  Vice  prstdeneen  des  obersten
Rechnungshofes  und  nunmehrigen  Staatsrath,
  Franz  Sales  von  Schilcher,  zum
zweiten  Präsldenten  jener  Srelle  zu  ernennen;

am  s.  den  Maut  Buchhalter,  Jehann
Georg  Heinrich  Rößler,  zum  provisorischen
Maur;  und  Hall  Oberbeamten  in  Fürth;  den
Hall  Oberamts  Offtcianten  in  Kempten,  Johann
  NRepomuk  Raith,  zum  Beimautner
in  Staufen;  den  pensionirten  Gendarmen,
Andrd  Mayer,  zum  Amtsdiener  daselbst,
und  den  ehehin  zu  Ach  angestellten  Stationisten
  Kößel,  als  Officianten  zum  Oberamte
  Kempten  zu  versezen;  und  den  Forstgehilfen,
  Georg  Steeger,  zum  Forstwärter
  in  Glelsenberg  zu  ernennen;

am  7.  die  zweite  Assessors  Stelle  des
andgerichts  Kadolzburg  dem  Landgerichte
  Aktuar,  Georg  Christian  Brebisius,
  zu  Rehau,  und  dem  funktionirenden
  Rechts  Prakrikanren,  Friedrich  Wilhelm
  Kern,  die  Aktuars  Stelle  des  Landge
richts  Rehau  zu  verleihen;

am  ro.  den  Räthen  bei  den  Finanz  Kamern
  der  neu  gebildeten  Regierungen  den
        <pb n="279" />
        551

Rang  nach  ihrem  Dienstalter  als  wirkliche
Raͤthe  auf  nachstehende  Art  anzuweisen,  und
zwar:
lm  Isarkreise

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Johann  Baptist
  Kolbeck,  den  Rang  als  ersten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Engelbert
itzlkirchner,  als  zwetten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,
Baptist  Greiner,  als  dritten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Bernhard
Freiherrn  von  Eichthal,  als  vierten;

im  Ober  Donaukrelse:

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Sebastian
Quantck,  den  Rang  als  ersten,

dem  vormaligen  Ftnanzrathe  von  Weinbach,
  als  zweiten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Karl  Joserh
  Hartmann,  ale  dritten,

dem  vormaligen  Finanzrathe  Johann  Karl
Georg  Loose,  als  vierten;

Johann

im  Rezarkreife:

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Frledrich
Karl  Nagler,  den  Rang  als  ersten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Hedwig  Konrad
  Lutz,  als  zweiten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Johann  Georg
  Dörrer,  als  dritten,

dem  Regierungsrathe,
Stengel,  als  vierten;

im  Ober  Malnukrelset

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Grafen  von
Münster,  den  Rang  als  ersten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Georg  Kraft
als  zweiten,

Freiherrn  von

 

552

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Christian
Karl  Barth,  ale  dritren,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Thevbor
Fickenscher,  als  vierten;

lim  Regenkrelse:

dem  vormaligen  Finanzrarhe,  Konrad  Frie
drich  I##scher,  den  Nans  als  ersten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Freiherr#  vo#
Seefried,  als  zweiten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,
Aschenbrier,  als  dritten,

dem  vormaligen  Fmanzrathe,  Joseph
Ringel,  als  vierten;

im  Unter  Donaukrelse.

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Sebastlan
Keuthäuser,  den  Rang  als  ersten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,  Karl  Friedrich
  Schegk,  als  zweiten,

dem  vormaligen  Finanzrathe,
Sprengler,  als  deitten,

dem  vormaligen  provisorischen  Finanz  Assessor,
  Gotefried  Christian  Schmauß,
als  vierten  Rath;

Hinsichtlich  der  Kronfickale:
im  Ober  Mainkrelse:

den  bisherigen  Kronfiskal  zu  Bamberg,
Georg  Neuwirth,  zum  Fiskalrathe  in
Baireuth,  den  zweiten  Kronfiskal,  Heinrich
  Schlehlein,  zum  zweiten  Fiekalra“
the  in  Bamberg;

im  Rezatkrelse:

den  bisherigen  Kronfiskal,  Christian  Los
renz  Brunner,  als  Fiskalrath,  und  den
bisherigen  Fiskal  Adjunkren  zu  Bamberg,
Karl  Bachmann,  a#s  solchen  in  Ansvach;

Michael

Joseph
        <pb n="280" />
        553

im  Ober  Donaukreise:
den  bieh-rigen  Kronfiskal  zu  Kempten,
Thada&amp;amp;  von  Schach,  als  Fiskalrath,  den
bisherigen  zwelten  provisorischen  Fiskalats,
Aodjunkten,  Franz  Glück,  zu  Neuburg  als
solchen  in  Augsburg,  dann  den  bisherigen,
ersten  Fiskalats  Adjunkten,  Thomas  Zacherl
als  solchen  in  Neuburg;
im  Regenkbreise:
den  bisherigen  Kronfiskal  in  Amberg,  Johann
  Baptist  von  Schieber,  als  Fiskalrath
  in  Regensburg,  und  den  Fiskal  Adjunkten,
  Michael  Gärtner,  als  solchen  in
Amberg:
im  Unter  Donankrelse:
den  bisherigen  Kronstiskal,  Thadá  Liebl,
als  Fiokalrarh  in  Passau,  und  den  bisherigen
  Fiskal  Adjunkt  bes  Illerkreises,  Andr
Stetter,  zum  Fiskal  Adjunkt  in  Straubing;

im  Isarkreiset
den  bisherigen  Kronfiskal  Augustin  Ksniger,

  als  ersten,  dann  den  bisherigen
Krenftskal,  Anton  Schlappinger,  als
zweiten  Fiskalrath  zu  ernennen,  und  zugleich
den  Fiekalrdthen  den  Rang  und  Titel  der
Regierungsräthe  mit  dem  Size  nach  ihrem
Dienstalter  in  den  Finanz  Kamern  zu  verleihen;


am  212.  die  zweite  Assessors  Stelle  des
andgerichts  Eschenbach  dem  Appellationsgerichte
  Accessisten,  Johann  Baptist  Voik,
von  Bamberg;  dem  seither  zur  Ausbilfe  auf
der  erledigten  Aktuars  Seelle  dem  königlichen
Landgerichte  Ingolstadt  beigegebenen  Rechts-Praktikanten,
  Karl  Petrer  Braun,  die
S#ktuars  Stelle  bei  diesem  Landgerichte;  die

—  —

554

erledigte  Aktuars  Stelle  des  kandgerichts
Landshut  dem  Rechts  Praktikanten,  Ludwig
Knotzinger,  zu  Eichstaͤdt  in  definitiver
Eigenschaft  zu  verleihen;  und  den  bisherigen
provisorischen  Landrichter  Joseph  Eder  zu
Hemau,  in  definttiver  Eigenschaft  auf  diesem
Posten  zu  bestätigen;  .

am  14.  den  bisherigen  Sekretaͤr  im  Ministerial
  Departement  des  Innern,  Georg  Friedrich
  Goßinger,  und  den  bisherigen  Assessor
der  Ministerial  Sektion  der  Stiftungen  und
Kommunen,  Joseph  Staudacher,  zu  wirklichen
  Räthen  und  geheimen  Sekretären,  bei
dem  königlichen  Staats  Ministerium  des  Innern
  zu  ernennen;

am  17.  den  Landrichter,  Johann  von
Fürst  zu  Deggendorf  in  Quiescenz  zu  versezen,
  die  dadurch  erledigee  kandrichrer  Stelle
dem  bisherigen  Landrichter  zu  Vichtach,  Ger
org  Baierlein,  in  definitiver  Eigenschaft,
und  dessen  Stelle  dem  bisherigen  Landrichter
und  Polizei  Kommissär  zu  NeunUlm,  Joseph
von  Kammerloher,  dagegen  dem  gewesenen
  Landrichter,  von  Mauerkirchen  Johann
Georg  Hummel,  die  Polizei.  Kommisscsund
  bandrichters  Stelle  zu  NeulUlm  zu  verleihen;
  den  bishertgen  provisorischen  bandrich:
ter  Eder  zu  Tölz  auf  seiner  gegenwärtigen
Stelle  definitiv  zu  bestdtigen;

am  19.  den  königlichen  Kämerer,  wirklchen
  geheimen  Rarh  im  ausserordentlichen  Dien"
ste  und  Präsidenten  des  obersten  Rechnungs-Hofes,
  Grafen  von  odron;  dann  die  königlichen
  Kämerer,  wirklichen  geheimen  Rüz
im  ausserordentlichen  Dienste,  General  Kommissä4re
  und  Präsidenten  der  Regierungen  des
Ober  Donau,  Unter  Donau,  und  Unter  Mainkreises,
  Freiherrn  von  Gravenreuth,
Graf  von  Kretth,  und  Freiherrn  von  Asbeck,
  endlich  den  königlichen  geheimen  Rath
General  Kommissckr  und  Präsidenten  der  Regierung
  des  Regenkreises,  Freiherrn  von
Dörnberg,  jum  Brweise  allerhöchst  Ihrer
Jufriedenheit,  zu  wirklichen  Staatsráthen
im  außerordentlichen  Dienste  zu  ernennen.
        <pb n="281" />
        555

Koͤniglich-Baierisches

556

Regierungsblatt.

 

XXIII.  Stuͤck.  Muͤnchen,

Samstag  den  7.  Juni  1877.

 

Bekanntmachungen.

 

(Die  Ausgleichung  der  Kriegskosten  der  Gemeinde
  Spardorf  pro  19810  bis  18r5
betreffend.)

Wegen  der  Kriegskosten  der  Gemeinde
Spardorf,  Landgerichts  Erlangen,  Pro
1#  bis  1815,  genehmigten  Seine  königliche
  Majestät,  daß  die  nach  dem  einstimmigen
  Wunsche  der  sämtlichen  Gemeinde  Glieder
  zu  Spardorf  hergestellten,  und  als  richüig
  anerkannten  Kriegslasten  von  obigen
Jahren,  in  einem  Betrage  von  4511  fl.
48  kr.  2  pf.  unter  sich  ausgeglichen,  und
über  Abzug  der  gleichheitlich  getragenen  Lasten
  3757  fl.  48  kr.  2  pf.  die  noch  restigen
754  fl.  von  den  minder  belastet  gewesenen
Individuen  nach  dem  angenommenen  Maßstabe,
  und  der  hergestellten  Repartition  durch
den  Orte  Vorstand,  jedoch  unter  der  Aufsicht
des  Landgerichts  Erlangen  erhoben  werden
dürfen.
München  den  17.  Mai  1817.

 

(Die  Zutheilung  der  Krlminal  Gerichtsbarkeit
des  Landgerichts  Tittmoning,  an  das
Landgericht  Laufen  betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  haben  beschlossen,

  daß  die  bisher  dem  Landgerichte
Burghausen,  im  jezigen  Unter  Donaukreise,
zugestandene  Ausübung  der  Kriminal  Gerichtsbarkeit
  über  den  Bezirk  des  Landgerichts
  Tittmoning,  künftig  dem  Landgerichte
  Laufen,  zur  Purifictrung  der  Kreise,
mit  übertragen  werden  solle.

München  den  36.  Mai  1817.

 

(Die  Erhdhung  der  Ertra  Posttare  betreffend.)

Nach  einer  allerhöchsten  Entschließung
vom  20.  Mail.  J.  haben  sich  Seine  Majestaͤt
der  König  bei  der  bestehenden  Theuerung
aller  Fürterungs  Bedürfnisse  bewogen  gefun"
den,  in  den  Kreisen  diesselts  des  Rheins
die  Ertra  posttare  von  1  fl.  30  kr.  auf
1  fl.  45  kr.  vom  Pferd  auf  die  einfache
Post,  vom  1.  Juni  angefangen,  zu  erhöhen;
  welches  zur  allgemeinen  Wissenschaft
hiemit  bekannt  gemacht  wird.

München  den  1.  Juni  1877.

General  Administration  der  königlichen
  Posten.
von  Schbnhammer.
Deisenrider.

(383)
        <pb n="282" />
        557

(Die  Konkurs  Prüfung  der  katholischen  Pfarramts
  Kandidaten  im  Unter  Donaukreise  betreffend.)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Da  nach  der  allerhöchsten  Verordnung
vom  30.  December  1806  (VII.  Scück  des
Regierungsblatts  vom  J.  1807)  die  Konkursprüfung
  für  die  katholischen  Pfarramts
  Kandidaten  in  diesem  Jahre  vorgenommen
  wird,  so  wird  hierzu  der  16.  September
  bestimmt.

Das  Verfahren  bei  der  Prüfung  richtet
sich  genau  nach  den  Vorschriften  der  obigen
allegirten  allerhöchsten  Verordnung.

Zugelassen  werden  nur  jene  Priester,  welche
  acht  Jahre  in  der  Seelsorge  dienten,
woran  höchstens  sechs  Monate  fehlen
dürfen.

Die  Gesuche  müssen  drei  Wochen  vor
Ablauf  des  Prüfungs  Termins  mit  den  Zengnissen
  über  die  gesezmáßige  Vollendung  ihrer
Studien,  Beschäftigung  in  der  Seelsorge,
in  der  Volks=  und  Jugendbildung,  so  wie
über  ihr  sittliches  Betragen  u.  s.  w.  von
dem  einschlägigen  Setudien  Rektorate,  Ordinariate,
  Land=  und  Herrschaftgerichte,  dann
Schuldistrikts  Inspektion  vorgelegt  werden.

Paßau  den  28.  Mai  1317.

Königliche  Regierung  des  Unter-Donaukreises.

Kammer  des  Innern.
Graf  von  Kreith.
Ott,  Sekretr.

553

Pfarreien  und  Beneficien  Erle,
digungen.

 

Im  Isarkreise.
1)  Das  Beueficium  zu  Grünwald.

Das  Schulbeneficium  zu  Grünwald
wurde  durch  die  Beförderung  des  lezten  Beneficiaten)
  erledigt.

Es  liegt  im  Discesan  Bezirke  Freising,
im  Dekanate  Oberföhring,  und  im  Landgerichte
  München.

Die  Erträágnisse  dieses  einfachen  Benesiciums,
  bei  dem  die  Berbindlichkeit  die
Schule  zu  halten  ist,  betragen  340  fl.

Um  dasselbe  können  sich  nur  Individuen
melden,  welche  sich  sterss  dem  Schulfache
besonders  widmeten,  und  hierüber  genügende
Zeugnisse  beizubringen  vermögen.

 

“  (S.  420.)

a)  Das  Benuesicium  zu  Rammersdorf.

Durch  die  Beförderung  des  lezten  Besizers?)
  ist  das  Benesicium  in  Rammersdorf
  in  Erledigung  gekommen.

Dasselbe  lieqt  in  der  Diöcese  Freising,
im  Dekanate  Oberföhrirg,  und  im  Landgerichte
  München,  und  ist  ein  Beneftceium
Curalum.

Die  Einkünfte  betragen  320  fl.  kr.
Die  Ausgaben,  wegen  des  Discesan  Verbandes
  und  besonderen  Zwecken  ##  fl  287  kr.

*“)  (S.  s13)

3)  Die  Pfarrei  Wollnzach.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Franz
        <pb n="283" />
        559

Jakob  Hemmel  ist  die  Pfarrei  Wolln  zach
in  Erledigung  gekommen.

Sie  liegt  im  Bisthume  Regensburg,
im  Dekanate  Geisenfeld,  und  im  Landgerichte
  Pfassenhofen,  enthält  hoo  Seelen,
und  erstreckt  sich  lediglich  über  den  Markt
Wollnzach,  und  vier  wenig  entfernte
Einsden.

In  Wollgzach  ist  eine  Schule,  auch  befinden
  sich  daselbst  ein  nicht  curater  Beneficiat
und  zwei  ehemalige  Kapnziner,  welche  zur  Zeit
dem  Pfarrer  Aushilfe  leisten,  und  deshalb
vom  Markte  freie  Logis  und  einige  andere
Emolumente  neben  ihrer  Pension  beziehen.

Die  Pfarrei  Renten  bestehen  in  2032  fl.
18  kr.  1  pf.

Neben  den  gewöhnlichen  Ausgaben  auf
Staatslasten  und  dem  Diöcesan  Verbande
beträgt  auch  eine  noch  34  Jahr  laufende
Bauauss#zfrist  45  fl.

Im  Unter  Donankreise.
4)  Die  Pfarrei  Aidenbach.

Nach  einer  allerhöchsten  Entschließung
vom  2.  November  v.  J.  ist  dem  Pfarrer  zu
Aidenbach  auf  sein  Gesuch  die  Resignation
  der  Pfarrei,  und  der  Rücktritt  in  die
NormalKlosterpension  allergnädigst  bewilligt
worden,  wodurch  die  Pfacrei  nunmehr  erledigt
  ist.

Sie  liegt  in  der  Diöcese  Passau,  Dekanate
  Pitzling,  im  Landgerichte  Vilshofen.

Sie  zählt  in  einem  Umkreise  von  47.
Setunde  1173  Seelen.

560

Es  befindet  sich  dabei  eine  Filialkirche,

eine  Kapelle,  und  eine  Schule.

Die  Ertraͤgnisse  dieser  Pfarrei  bestehen:
a)  in  einer  fixen  Besoldung  pr.  boo  fl.
b)  in  einem  Beitrage  fuͤr  den  Hilfpriester

von...  ....  300  fl.
P)  in  den  Stolgefällen  pr.  los  fl.
d)  dann  in  der  Benüzung  vom  15  Tagwerk
  Feld=  und  Wiesgründen,  und
einer  Entschädigung  für  5  Tagwerke
Pr.  "  "„  ½  "  15  fl.
e)  an  Naturalien  drei  Schaͤffel  Korn,
und  ein  Schaͤffel  Weizen.

Die  Lasten  bestehen  in.

4  v

33  fl.  6  kr.

Im  Rezatkreise.
5)  Die  protestantische  Pfarrei  Oberhochstart.


Durch  die  dem  provisorischen  Pfarrer
Engelhardt  auf  sein  Ansuchen  bewilligte
Entlassung  vom  Pfarramte,)  ist  die  Pfarrei
  Oberhochstatt,  Dekanats  Weißenburg,
  erlediget  worden;  deren  Ertrag  in
der  Fassion  vom  Jahre  1807  auf  60  fl.
15#  kr.  berechnet  worden  ist.

*)  (S.  461.)

Im  Ober  Mainkrelse.
6)  Die  protestantische  Pfarrei  Wonsees.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Löw  zu
Wonsees  ist  diese  Pfarrei  mit  einem
Dienstertrage  von  ro  fl.  54  kr.  erledigt
worden.

-
        <pb n="284" />
        561

Auszug
aus  der  Adels  Matrikel  des  Königreichs  Baiern.

Der  Adels  Matrikel  des  Königreichs
wurden  neuerdings  einverleibt:

unterm  25.  November  1816.  Ferdinand
Anton  Friedrich  Freiherr  von  Münster,
vormalig  fürstlich=  fuldaischer  geheimer  Rath
und  Ober  Amtmann,  dann  Geschleches  Aeltester
  der  Euerbach  Niederwerrner  Linte,  zu
Niederwerrn  im  Würzburgischen,  same  seinen
  Geschwistert,  verstorbenen  Brudersund
  allseitigen  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
  bei  der  Freiherrn  Klasse,  Lit.
M.  Fol.  zv0.%0.  Act.  Nro.  5338;

unterm  36.  Jänner  1877.  Christoph
Wilhelm  Freiherr  Kreß  von  Kressenstein
  auf  Neunhof,  quiescirter  Stadt  Rürnbergischer
  vorderster  Stadt=  und  Ehegerichts-Assessor,
  Schöpf,  dann  Oberpfleger  der
Vorstadt  Gostenhof,  Mirbesizer  des  Lineal=Eigenehums
  Kraftshof,  der  Wilhelmischen
Hauptlinte  in  Nürnberg,  samt  dessen  Schwester
  und  Nachkommen,  bei  der  Freiherrn=Klasse
  Lit.  K.  Fol.  36.  Act.  Nro.  5%0%;

unterm  36.  Jänner  1817.  Johann  Christoph
  Sigmund  Freiherr  Kreß  von  Kressenstein,
  ehemaliger  Nürnbergischer  Staatsrath,
  dermal  quiescirter  königlicher  Archios=Direkcor
  zu  Nürnberg,  dann  Mitbesizer  des
Lineal  Eigenthums  Kraftshof  und  Ritterguts
Dürrenmungenau,  der  Christophischen  Hauptlinie
  —  Ferdinand  Sigmundische  Haupt  und
Johann  Sigmundische  Unter  Branch#,  in

 

562

Nürnberg,  samt  seiner  Schwester,  und  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschle#hte,  bei  der
Freiherrn  Klasse,  Lit.  K.  Fol.  36.
Act.  Nro.  5401;

unterm  26.  Jänner  1817.  Johann  Georg
Friedrich  Christoph  Freiherr  Kreß  von  Kresfsenstein,
  quiescirter  Stadt  Rürnbergischer
Pfleger  der  beiden  Klöster  St.  Clara  und
Gillenreuch,  Mitbesizer  des  LinealEigenthums
  Kraftshof  und  des  Rittergurs  Dürrenmungenau,
  der  Christophischen  Hauptlinie,
  Ferdinand  Haupt:  und  Christoph-=Karlischen
  Unter  Branche,  in  Nürnberg,  samt
seiner  Schwester,  und  Abkömmlingen  beiderlei
  Geschlechts,  bei  der  Freiherrn  Klasse,
Lit.  K.  Fol.  36.  Act.  Nro.  5%0½;

unterm  26.  Jänner  1817.  Johann  Christoph
  Gottfried  Freiherr  Kreß  von  Krefsenstein,
  pensionirter  Stadt  Rürnbergischer
  Umgeldamts  Kassier,  und  Mitbesizer
des  Lineal  Eigenthums  Kraftshof,  der  Christophischen
  Hauprlinie  Jobst  Christophischen
Haupt-,  Georg  Christophischen  Unter  Branche,
  und  Christoph  Gortfriedischen  Astes,
in  Nürnberg,  samt  seinen  Basen,  und  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der
Freiherrn  Klasse,  Lit.  K.  Fol.  36.
Act.  Nro.  5fon;

unterm  20.  Jänner  1877.  Georg  Christoph
  Wilhelm  Freiherr  Kreß  von  Kresfsenstein,
  quiescirter  Stadt  Rürnbergischer
Senator,  und  Mitbefizer  des  bineal  Eigenthums
  Krafeshof,  der  Christophischen  Hauptlinie,
  Wolf  Christophischen  Haupt-,  Bal-
        <pb n="285" />
        563

thasar  Christophischen  Unter  Branche,  und
des  Balthasar  Christophischen  Astes,  in
Nürnberg,  samt  seinem  Geschwistert,  und  allseitigen
  Abkömmlingen  beiderlei  Geschleches,
bet  der  Freiherrn  Klasse,  Li.  K.  Fol.
36.  Act.  Nro.  5401;

uncerm  22.  Februar  877.  Franz  Wilhelm
  Freiherr  von  Asbeck,  königlicher  geheimer
  Rath,  Hofkommissak  von  Wüchburg,
und  Kommenthur  des  Civil  Verdtenstordens
der  balerischen  Krone,  in  Würzburg,  samt
seinem  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
bei  der  Freiherrn  Klasse,  Lit.  A.  Fol.
6.  Act.  Nro.  5431;

unterm  32.  Februar  1817.  Wolfgang
Karl  Georg  Freiherr  von  Bibra,  der
Schwebheimer  Linie,  in  Schwebheim,  same
seinem  übrigen  Geschwistert,  und  Neffen,
dann  allseitigen  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
  bei  der  Freiherrn  Klasse,
Lit.  B.  Fol.  316.  Act.  Nro  4833;

unterm  6.  März  r817.  Freiherr  Anton
Pergler  von  Perglas,  aus  dem  Hause
Vogelsang  in  Mannhein,  geheimer  Raeh,
und  vormaliger  Kamerpräsident,  in  Mannheim,
  samte  seinen  Abkömmlingen  beiderlet
Geschlechts,  bei  der  Freiherrn  Klasse,
Lit.  P.  Fol.  6z.  Act.  Nro.  5.114;

unterm  16.  August  1816.  Friedrich  Adam
Joseph  von  Röthlein,  königlicher  oberster

Justizrath,  Ritter  des  Civil  Verdienstordens

der  baierischen  Krone,  und  des  großher:
zoglich  toskanischen  St.  Josephordens,  in

 

564

Wuͤrzburg,  fuͤr  seine  Person,  mit  vorbehaltener
  Transmission  des  Adels  auf  einen  ehelichen
  oder  adoptirten  Sohn,  bei  der  Ritter
  Klasse,  Lit.K.Fol.  143.  Act.  Nro.  12;

unterm  6.  März  1817.  Adrian  von
Gruber,  königlicher  General  Auditortats
Ober  Auditor,  und  Ritter  des  Civil  Verdienstordens
  der  haierischen  Krone,  in  München,
für  seine  Person  in  die  Ritter  Klasse,
und  mit  vorbehaltener  Tranemission  auf  eis
nen  ehelichen  oder  adoptirten  Sohn  in  die
Adele  Klasse,  bei  der  Ritter  Klasse,
Lit.  G.  Fol.  3.  Act.  Nro.  132;

unterm  14.  März  1817.  Anton  von
Baumüller,  königlicher  Ober  Auditor,  und
Rieter  des  Civil  Verdienstordens  der  balerischen
  Krone,  in  München,  für  seine  Person
in  die  Ritter  Klasse,  und  mit  vorbehaltener
  Transmission  auf  einen  ehelichen  oder
adoptirten  Sohn,  in  die  Adels  Klasse,
bel  der  Ritter  Klasse,  Lit.  B.  Fol.  5.
Act.  Nro.  1233;

unterm  31.  März  1877.  Johann  von
Fleischmann,  Major  im  königlichen  Grenadier
  Garde  Regimente,  und  Ritter  des  militdrischen
  Max  Josephordens,  in  München,
für  seine  Derson  in  die  Ritter  Klasse,
und  mit  vorbehaltener  Transmission  auf  eir
nen  ehelichen  oder  adoptirten  Sohn,  in  die
Adels  Klasse,  bei  der  Nitter  Klasse,
Lit.  F.  Fol.  7.  Act.  Nro.  134)

unterm  31.  Maͤrz  1817.  Friedrich  von
Greis,  Major  im  koͤniglichen  Grenadier-(36)
        <pb n="286" />
        565

Garde  Negiment,  und  Ritter  des  militaͤrischen
  Max  Josephordens,  in  Muͤnchen,  fuͤr
seine  Person  in  die  Ritter  Klasse,  und
mit  vorbehaltener  Transmission  auf  einen
Schelichen  oder  adoptirten  Sohn,  in  die

Adels  Klasse,  bei  der  Ritter  Klasse.

Lit.  G.  Fol.  9.  Act.  Nro.  135;

unterm  328.  Jänner  1814.  Sigmund
Martin  Elias  von  Endter,  gquiescirender
königlicher  Finanzdirektions  Expeditor,  in
Nürnberg,  samt  seinem  Reffen,  und  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der
Adels  Klasse,  Lit.  B.  Fol.  138.  Act.
Nro.  3633;

unterm  10.  September  1814.  Johann
Mathias  von  Ascheberg,  Kapitän  der
königlichen  Gendarmerie,  in  Eichstädt,  same
seinen  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
bei  der  Adels  Klasse,  Lit.  A.  Fol.  30.
Act.  Nro.  5909;

unterm  à4.  Juli  1815.  Dhilipp  Karl
Anton  von  Schaumberg,  königlich  pensionirter
  Oberst,  in  Bamberg,  samt  seinen
NReffen,  Vertern,  Basen,  und  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels--Klasse,
  Lit.  S.  Fol.  213.  Act.  Nro.  4403;

unterm  22.  November  18106.  Friedrich
korenz  Johann  NRepomuk  von  Ibstein,
bieutenant  im  königlichen  Garde  du  Corps
Regimente  zu  Pferd,  in  München,  samt
seinem  Bruder  und  allseitigen  Abkömmlinzen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels-Klasse,
  Li#.  I.  Tol.  r0  A  .  Act.  Nro.  5330;

———

566

unterm  27.  November  1816.  Sigmund
von  Raith,  auf  und  in  Weng,  Gutsbesizer
  von  Weng,  samt  seinen  Abkömmlingen
beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse,
Lit.  R.  Fol.  qc6  Acit.  Nro.  5335;

unterm  20.  November  1816.  Ludwig
Triedrich  von  Reckrode,  zu  und  in  Bildhausen,
  vormalig  herzoglich  Sachsen  Meiningenscher
  Major,  und  landschaftlicher  Deputirter,
  samt  seiner  Schwester,  und  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der
Adels  Klasse,  Lit.  K.  Fol.  1062.  Aci.
Nro.  5310;

unterm  13.  December  1816.  Johann
Friedrich  Karl  Heinrich  Gustav  von  Arnim,
auf  und  zu  Selbitz,  Lieutenant  im  königlie
chen  13.  Linien  Infanterie  Regimente,  in
Sedwitz,  samt  seinem  Geschwistert,  und  allseitigen
  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
bei  der  Adels  Klasse,  Lit.  A.  Fol.  1054(.
Act.  Nro.  532;

unterm  15.  December  1816.  Benedikt
von  Schwapz,  Sead#MMürnbergischer  Handlungsgerichts
  Assessor,  Adjunkt  des  Handlungs
  Vorstande  und  Großhändler,  in  Nürn,
berg,  samt  seinen  Abkömmlingen  beiderlei
Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse,  Dit.
S.  Pol.  1050.  Act.  Nro.  5340;

unterm  26.  December  1816.  Friedrich
Karl  Christian  von  und  zu  der  Tann,
Geschlechts  Aeltester  der  Christephischen  Linie
  des  blauen  Schloßes  in  Tann,  samt"
seinen  Brüdern  und  allseitigen  Abkömmlin"
        <pb n="287" />
        567

gen  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels-Klasse,
  Lit.  T.  Fol.  1106.  Act.  Nro.
5364;

unterm  36.  December  r816.  Friedrich

Chrisiian  von  und  zu  der  Tann,  vormalig

  kurhessischer  Lieutenant,  der  Christophischen
  einie  und  des  rothen  Schloßes,  zu
Theoboldshof,  same  seinen  Geschwistert
und  allseitigen  Abkömmlingen  beiderlei  Ges
schlechts,  bei  der  Adels  Klasse,  Lit.  T.
Fol.  1106.  Act.  Nro.  53643;

unterm  7.  Jänner  1817.  Christian  Friedrich
  Wilhelm  Karl  Alerander  von  Könitz,
Oberlieutenant  des  königlichen  Gendarmerie
  Korps,  der  Thüringer  Linie,  in  München,
samt  seinen  Abkömmlingen  belderlei  Geschlechts,
  bei  der  Adels  Klasse,  Lit.  K.
Fol.  089.  Act.  Nro.  5204;

unterm  14.  Februar  1817.  Joseph  Alois
von  Heinleth,  Sekretr  bei  dem  königlichen
  General  Kommissariate  des  Isarkreises,
in  München,  samt  seinen  Brüdern  und  allseitigen
  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
bei  der  Adels  Klasse,  Lit.  H.  Fol.  880.
Act.  Nro.  5250;

unterm  15.  Februar  1317.  Hanns  Albrecht
  von  Derschau,  vormalig  königlichpreußischer
  Hauptmann,  in  Nürnberg,  samt
setnem  Sohne  und  dessen  Abkömmlingen  beiderlei
  Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse,
Lit.  D.  Fol.  82.  Act.  Nro.  5.24;

unterm  16.  Februar  1817.  Franz  Joseph
von  Stack,  königlicher  Stabs  Kapitn  und

 

568

Major  der  bandwehr,  in  indau,  samt  seit
nen  Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,
bei  der  Adels  Klasse,  Lir.  S.  Fol.  B30#
Act.  Nro.  5225;

unterm  S.  März  7817.  Franz  Ludwig
von  Pill,ment,  Oberstim  königlichen  r1.
Linien  Infanterle  Regimente,  und  des  militärischen
  Mar  Joseph=  dann  kaiserlich  russlschen
  St.  Annenordens  II.  Klasse  Ritter,
in  Kempten,  samt  seinen  Abkömmlingen
beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse,
Lit.  P.  Fol.  45.  Act.  Nro.  5441.

Berichtigung.

Bei  der  Adels  Immatrikulirung  des  kdniglichen
  geheimen  Justiz  Referendärs  von  Mann,
genanm  von  Tüchler,  in  die  Ritter  Klasse
(Regierungöblatt  v.  J.  18714.  Stück  XXIV.
S.  668.  16))  ist  beizusezen:  „samt  seinen
Vettern“.

 

Dienstes  Nachrichten.

 

Seine  Majestät  der  König  geruhten
folgende  Bestimmungen  zu  treffen:
Im  Monate  Mai  l.  J.:
am  3.  den  biesherigen  königlichen  Reitknecht,
  Michall  Maier,  zum  Bureaudiener
  des  königlichen  Staats  Raths  zu  ernennen;

am  72.  dem  bisherigen  zweiten  Trift-Beamten,
  Berüff  dahier,  die  alleinige
        <pb n="288" />
        569

Verwaltung  des  koͤniglichen  Holzhofes,  unter
  dem  Titel  eines  Holzhofs  Inspektors,
zu  uͤbertragen;

am  20.  die  Vorruͤckung  des  bisher  dritten
  Direktors  des  Ober  Appellationsgerichts,
Philipp  von  Zwack,  in  die  dort  erledigte
zweite,  und  des  bisher  diesem  obersten  Gerichtshofe
  außer  dem  Status  beigegebenen
Direktors,  Johann  Baptist  von  Schieber,
in  die  dritte  etatsmäßige  Direktorsstelle  zu
genehmigen;  den  bieherigen  Rath  bei  dem
Appellationsgerichte  für  den  Rezarkreis,
Georg  Friedrich  Lösch,  seiner  Kränklichkeit
wegen,  mit  Belassung  seines  Titels,  Ranges
  und  Gehaltes,  unter  Bezeigung  der
allerhöchsten  Zufriedenheit  mit  seiner  bisherigen
  Dienstleistung,  auf  dessen  Ansuchen  in
den  Ruhestand  zu  sezen;  dann  dem  vormaligen
  Accessisten  bei  dem  Appellationsgerichte
für  den  Ober  Mainkreis,  und  dermalen  Fandgerichts
  Assessor  zu  Eschenbach,  Johann  Baprist
  Volk,  so  wie  auch  den  dermaligen  Accessisten
  bei  dem  Isarkreise,  Johann  Anton
Schmeller,  zu  Raths  Accessisten  des  Appellationsgerichts
  für  den  Rezatkreis;  und
den  bisherigen  Landgerichts  Arzt,  Doktor
Georg  Christoph  Haaß,  zum  Stadtgerichts
  Arzt  der  Stadt  Weißenburg  und  der
Festung  Wilzburg  zu  ernennen:

——

570

am  23.  den  wirklichen  königlichen  Staarsrath
  bei  der  Sektion  des  Innern,  und
Kommenehur  des  Civil  Verdienstordens  der
baierischen  Krone,  Christian  Johann  Baptist
von  Wagner,  dienachgesuchte  Dispensation
von  der  ihm  übertragenen  Stelle  eines
Staatsraths  im  ordentlichen  Dienste  zu  ertheilen;
  denselben  dagegen,  zum  Beweise
allerhöchst  Ihrer  Zufriedenheit  mit  den  von
ihm  bisher  geleisteten  Diensten,  zum  wirklichen
  Staatsrath  im  außerordentlichen
Dienste  zu  ernennen;

am  26.  die  erste  Assessorsstelle  des  Landgerichts
  Amberg,  dem  bisherigen  zweiten
Assessor,  Joseph  Galler  zu  Nabburg,  und
die  dadurch  erledigte  zweite  Assessorsstelle
des  Landgerichts  Nabburg  dem  bisherigen
  Rechtspraktikanten,  Friedrich  Blank
zu  Herzogenaurach  im  Rezatkreise,  zu  verleihen;
  endlich

am  27.  den  Präsidenten  des  vormaligen
  Appellationsgerichts  in  Burghausen,
Graf  Marimilian  von  Lamberg,  zum
Präsidenten  des  Appellationsgerichts  für
den  Ober  Mainkreis;  und  den  Stadtgerichts-Assessor,
  Johann  Nepomuk  Borst  zu  Rürnberg,
  zum  ordentlichen  öffentlichen  Lehrer
der  Rechtswissenschaft,  an  der  Universitét
in  Erlangen  zu  ernennen.

 

Berichtigung.

In  dem  lezten  Stücke  des  Regierungsblatts  S.  535  Zeile  3  von  oben,  helßt  es  in  den  erften
Abdrücken:  nicht  geeigneten,  statt:  nicht  genehmigten.
        <pb n="289" />
        571

Königlich  Baierisches

572

Regierungsblatt.

 

XXIV.  Stück.  München,  Mittwoch  den  rr.  Juni  1877.

 

 

Verordnung.

(Die  im  Staatsathe  zunächst  zu  bearbeitenden
Gegenstände  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Nachdem  der  Staats  Rath  durch  Unsere
Verordnung  vom  3.  Mai  und  die  damit  in
Verbindung  stehenden  Entschliessungen  von
demselben  Tage  seine  vollständige  Bildung
erhalten  hat,  und  sein  Wirkungskreis  und
Geschäftsgang  in  jener  Verordnung  ebenfalls
  festgesezt  worden;  so  wollen  Wir,  daß
derselbe  nunmehr,  um  der  ihm  gegebenen
hohen  Bestimmung  zu  entsprechen,  unverzüglich
  in  Thätigkeit  gesezt  werde.

Wir  haben  zu  dem  Ende  Ausschüsse  aus
den  einschlägigen  Sektionen  desselben  angeordnet,
  und  diesen  die  alsbaldide  gründliche
Bearbeltung  folgender  Gegenstände  ausgekragen:


I.  Die  Revision  der  Edikte  und  Verordnungen


a)  über  das  Gemeindewesen,

b)  über  die  gutsherrlichen  Rechte  und
gutsherrliche  Gerichtsbarkeit,

P)über  die  Errichtung  der  Majorate  und
Fidei.  Kommisse,  «

d)  uͤber  Militaͤrpflichtigkeit  und  Landesvertheidigungs
  Anstalten,

J)aller  jener  Verordnungen,  welche  in
Folge  der  teutschen  Bundes  Akte  eine
Abänderung  oder  nähere  Bestimmung
erfodern.

II.  Die  Organisation  des  in  den  Kreisen

zu  errichtenden  Landrathes.

III.  Die  Vollendung  der  Arbeiten

o)  für  die  künfiige  Verfassung  des  Reiches,


b)  für  die  bürgerliche,  peinliche  und  polie
zeiliche  Gesezgebung.

Dem  Präsidenten  Unseres  Staats  Raths
ist  es  überlassen,  jedem  dieser  Ausschüsse,
so  wie  allen  statt  fdenden  Sektions  Sizungen
beizuwohnen.

Sobald  die  Berathungen  der  angeordneten
  Ausschüsse  über  einen  der  bezeichneten
Gegenstände  vollendet  sind,  soll  das  Resul-(30“)
        <pb n="290" />
        573

tat  derselben,  nach  Vorschrift  Unserer  Verordnung

  vom  3.  Mai,  der  vollständigen  Verammlung

  des  Staato  Raths  vorgelegt  werden.

Gegenwärtiger  Unser  Befehl  soll  durch

das  Regierungsblatt  bekannt  gemacht  werden.
München  den  6.  Juni  1317.

Max  Josepßp.
dach  dem  Befehle
Seiner  Mojestät  des  Königs
Egid  von  Kobell
General  Sekretär  des  Staats  Naths.

 

Bekanntmachungen.

Seine  Majestät  der  König  haben  allergnädigst
  befohlen,  daß  der  allerhöchst  Denselben
  im  versammelten  Staats  Rathe  unter
dem  12.  vorigen  Monats  über  den  Invaliden
  —  Militär  Wittwen  —  Waisen  —  und
milden  Stiftungs  Fond  erstattete  Vortrag  des
Staats  Ministeriums  der  Armee,  welchen
Seine  Majestät  der  König  mit  allerhöchsten
Wohlgefallen  aufgenemmen,  mie  der  Beilage
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  werden
  solle.  #

München  den  4.  Juni  1377.

Nro.  1.

(Den  Invaliden  —  Militär  Wittwen  —  Waisen  —
und  milden  Stiftungs  Fond  betreffend.)
Die  allerhöchste  Verordnung  vom  15.  vorigen

  Monats  (NRegierungsblatt  Stück  XVI.

C.  S.)  bestimmt:  daß  Seiner  Majestät  dem

574

Könige  im  versammelten  Staats  Rathe  über
den  Invaliden—  Militär  Witewen  —  Waisenund
  milden  Seiftungs  Fond  jährliche  Rechenschast
  abgelegt  werden  soll.

Der  ehrerbietigst  Unterzeichnete  glaube
demnach  seine  Pflicht  zu  erfüllen,  wenn  er
diffem  allerhöchsten  Beschlusse  gleich  jeze  für
das  schen  längst  verslossene  Etats  Jahr  1872
Folge  leistet.

Derselbe  unterlegt  daher  in  der  Aue
lage  eine  summarische  Auszeige  über  den
Kasse  Bestand  dieser  verschiedenen  Anstalten
mit  dem  Schlusse  des  Etats  Jahres  18:7,
wornach  sich  mit  Ende  Septembers  1316  ein
teines  Vermögen  ausweiset,  und  zwar:

bei  der  Milit  är  Wittwen  Fonds  Kasse  mit
1,  17,634  fl.  35  kr.  2  hl.
bei  der  Waisen  Fonds  Kasse
541,926  fl.  §8  kr.  #  hl.
bei  der  milden  Seiftungs  Fonds  Kasse
40,167  fl.  —  kr.  s  hl.
bei  der  Invaliden  Fonds  Kasse

**  2  Doo  fl.  32  kr.  6  hl.

Die  Anlage  Nro.  2.  enthält  eine  kurze
Beschreibung  über  das  Entstehen,  die  Fortschritte
  und  die  Verbindlichkeiten  dieser  Anstalten.


Hieraus  werden  die  Vortheile  ermessen
werden,  die  dem  Staate  besonders  durch
die  Militär  Witewen  Kasse  in  finanzieller  Hinsicht
  erwachsen.
        <pb n="291" />
        575

Der  Unterfertigte  lebt  in  der  Ueberzeugung,
  daß  wenige  Institutionen  der  Art  in
einem  so  blühenden  Zustande  werden  gefünden
  werden;  derselbe  ist  des  allgemeinen
Beifalls  versichert,  und  erlaubt  sich  nur  noch
Seiner  königlichen  Majestät  um  den  fortwährenden
  Schuz  ehrfurchtsvollest  anugehen
welchen  Allerhöchst  Sie  dieser  Anstalt  bi#e
hec  haben  angedeihen  lassen,  und  welche  dit
Beruhigung  Ihrer  treuen  Krieger  und  den
Trost  der  hinterlassenen  MilitaͤrWittwen  im
vollen  Maße  begruͤndet.

Muͤnchen  den  5.  Mai  1817.

Graf  von  Triva.

Nro.  2.
Summarische  Auszeige
des
Kassa  Bestandes  der  königlichen  Militär-Witewen-,
  Waisen-,  milden  Stifstungs=  und

Invaliden  Fends,  mit  Schlusse  des
Erats  Jahres  187.

I.  Militär  Wittwengond.
Ende  September  181§5  hatte  dieser  Fond
nachzuweisen  ,461,087  fl.  33  kr.  öhl.
Die  Einnahmen  in  diesem  Jahre  waren

"  "  "  173.745  fl.  35  kr.  öhl.
Summa  7,63,233  fl.  10  kr.  Ahl.

Die  Ausgaben  an  Pensienen,  welche  der
Staats  Kassa  durch  diesen  Fond  erspart
wurden,  betrugen  für  1916  Wittwen
122,935  l.  34  kr.  2  hl.,  sonstige  Regie-Ausgaben
  363  fl.  2#  kr.  «

I:3-98fl.35krs2hl.

 

576

Es  bleibt  also  Ende  September  1816  ein
Vermoͤgen  von  1,511,634fl.  35kr.  ahl.
und  hat  sich  verglichen  mit  dem  vorigen  Stande
das  selbe  vermehrt  um  So,  347  fl.  #  kr.  Ahl.
II.  Militär  Waisen  Fond.
Dieser  Fond  hatte  Ende  September  1815
eine  Nachweisung  von  483,57°  fl.  3  akr.  7hl.
Die  diesj#éhrigen  Einnahmen  entwerfen  sich
aug  74,4½1  fl.  35  kr.  —  hl.
557,00  fl.  0kc.  7  hl.
Ausgegeben  wurden  auf  Verpflegung,  Lehrgelder,
  dann  Unterstuzungen  an  308  Militär
  Waisen  16,070fl.  11kr.  éhl.

Summa

Es  verbleibt  also  ein  Vermoͤgen  von
541,926fl.  58kr.  uhl.
und  zeigt  sich  auch  hier  eine  Mehrung  von
58,  35.  fl.  23  kr.  2  hl.

III.  Milden  Stiftungs  Fond.
Dieser  Fond  bestund  Ende  Septembers  1815
in  .  .  45,2  bo  fl.  a0  kc.  Thl.
und  hatte  in  diesem  Jahre  eine  (nur  auf
wohlthätige  Beiträge  beschränkte)  Ei.
nahme  von  5349  fl.  43  kr.  ahl.
Summa  50,610  fl.  12  kr.  5hl.
Ausgegeben  wurden  für  173  bedürftige  Militär
  Individnen  1433  fl.  12  kr.  —hl.
Rest  des  reinen  Vermögens

40,107  fl.  —  kr.  Shl.
und  hat  ch  dasselbe  in  diesem  Jahre  vermehrt
  um  39  fl.  31  kr.  Ahl.
        <pb n="292" />
        577  573
IV.  Invaliden  Fond.  duen  noch  nicht  alle  eingekommen  wa-Für
  diesen  Fond  betrug  Ende  September  1815  ren  —  nur  180fl.  56kt.  —  hl.
die  Nachweisung  «  202,961  fl.  7  tr.  s  hl.  Das  reine  Vermoͤgen  bestand  also  noch  in
die  diesjährigen  Einnahmen
03,  10  fl  zr  kr.  whl.  37  90  fl.  3akr.  öhl.
-  und  bezeigt  sich,  verglichen  mit  der  Nachwei-Summa
  270,081  fl.  2  kr.  hl.  sung  vorigen  Jahres,  auch  hier  eine  Meh-Ausgegeben
  wurden  —  da  die  umständlichen  rung  von  67,038  fl.  35  kr.  kChl.
Berichte  über  die  hiezu  geelgneten  Indivt- 



Summarische  Wiederholung.
Ende  September  1816  verblieb  reines  Vermögen:
I.  Bei  dem  Wittwen  Fond  „
II.  Bei  dem  Waisen  Fond  ..  ..
III.  Bei  dem  milden  StiftungsFond  ..
IV.  Bei  dem  InvalidenFond  ..  ..

.  .  ..  15,511,634  fl.  35  kr.  2hl.
..  541,926-582  12
..  40,167  —  25  2
I  275,00o  32  6:
Totale  2,378,620  fl.  o  kr.  öhl.
Ende  September  1815  war  die  Nachweisung
J.  Bei  dem  WittwenFond.  6154461,087  fl.  33kr.  6  hl.
II.  Bei  dem  Waisen  koond  433,575  7*  347
III.  Bei  dem  milden  Stiftungs  Fondd  4,  200  20  1
IV.  Bei  dem  Invaliden  kondd  22207,9017  37:  5

Totale  2,1097,885  fl.  35  kr.  Zhl.
Es  beträge  daher  die  Mehrung  bei  den  sämtlichen  Militär  Wohlehätigkeits
  Instituten  im  Jahre  1833.  7241420950,743  fl.  32  kr.  Zhl.
und  deren  Gesamt  Vermögen  0  2222  2“  2,378,629  1  6  -  6  *
München,  den  15.  März  1877.

von  Kraus.
        <pb n="293" />
        579

Pfarreien--  und  Beneficien-Erledigungen.

Im  Jlarkreife:
1)  Die  Pfarrei  Niederviehbach.

Durch  die  allergnädigst  bewilligte  Resignation
  des  Pfarrers  Roman  Egger  zu
Niederviehbach,  ist  die  dortige  Pfarrei
  und  bie  damit  verbundene  Kloster  Beichtvatersstelle
  in  Erledigung  gekommen.  Diese
organisirte  Klosterpfarrei  liegt  in  der  Discese
  Regensburg,  im  Dekanate  Dingolfing,
und  im  Landgerichts  Bezirke  Vilsbiburg.

Die  zu  pastertrende  Seelenzahl  beträgt
1143  Seelen.

Zwei  Filialen  gehören  zur  Pfarrei,  in
denen  abwechselnd  der  sonn,  und  festtägliche
Gottesdienst  gehalten  werden  muß;  auch
befinden  sich  in  dem  besagten  Sprengel  drei
Kapellen,  wo  nur  am  Einweihungefeste  Gottesdienst
  gehalten  wird,  ein  Inkurat  Benesieium
  zu  Niederaibach  und  zwei  Schulen.

Der  Pfarrer  ist  verbunden,  einen  Hilfpriester
  zu  halten.

Die  Reuten  bestehen:

fl.  kr.

1.  an  fixer  Besoldung.  6500  —

2.  Entschaͤdigung  fuͤr  die  normalmäßigen
  Grundstücke

3.  Gehalt  als  Klosterfrauen  Beichtvater

4.  für  den  Hilfpriester

Summe  lobo  —

Die  Lasten  bestehen  in  den  gewöhnlichen
Staats=  und  Diccesan  Abgaben.

60  —

100  —
300  —

—  ———  —

580

Um  diese  Pfarrei  haben  sich  nur  Staatspensionisten
  aus  den  aufgehobenen  Kloͤstern
zu  melden.

Im  Ober  Donaukreise:

2)  Die  Pfarrei  Oberbeuern.

Die  durch  Beförderung  des  bisherigen  Pfarrers
  nach  Kaufoeuern  erledigte  Pfarrei
Oberbeuern,  liegt  in  der  Diöces  Augsburg,
  im  Landgerichte  Kaufbeuern,  enthäle
6.  Seelen,  eine  Schule,  eine  Filial  Kirche,
wird  ohne  Hilfpriester  versehen;  der  Ertrag
  derselben  wird  auf  13Zos  fl.  berechner,
die  jährlichen  Lasten  betragen  ro  fl.  67  k.
Als  Decimator  wird  ein  jeweiliger  Pfarrer
auch  zur  Unterhaltung  der  Kirchengebäude
in  Anspruch  genommen;  es  haftet  dermal
ein  Bau  Kapital  von  i5oo  fl.  auf  dieser
Pfarrei,  wovon  ein  Theil  nach  demnächst
erfolgender  Bestimmung  auf  den  Nachfolger
  übergehen  wird.

Im  Rezatkreise:
3)  Das  Beneficium  in  Wemding.

Durch  den  Tod  des  Priesters  Franz
Gabler  ist  das  Dredigers  Benesicium  zu
Wemding,  kandgerichts  Monheim  erlediget
  worden.  Die  Einkünfte  desselben  be,
stehen  in  145  fl.,  Zinsen  von  Kapitalten
5  fl.  do%  kr.,  an  Grundzinsen  3  Scheffel  4
Metzen  3  Vierling  Korn,  und  s  Scheffel
1  Metzen  2  Vierling  Gülten,  in  dem  Ertrage
  von  14  Tagwerk  Wiesen,  zwei  Gärten
  und  fünf  Gemeindetheilen,  dann  in  6
Klaster  Holz  und  zoo  Bauschen.  Das

(37)
        <pb n="294" />
        581

SteuerSimplum  betraͤgt  1  fl.  4  kr.,  die
Schuz=  und  Familien  Steuer  38  kr.,  auf
dem  Hause  haften  die  gewöhnlichen  bürgerlichen
  Lasten.

Die  Verrichtungen  des  Beneftigten

bestehen  darin:  1)  alle  Wochen  fünf  gestif
tete  Messen,  2)  alle  Menate  ferner  eine  weikere
  dergleichen,  3)  zweimal  in  der  Woche
die  Frühmesse  zu  lesen,  4)  Auehülfe  im
Beichtstuhle  zu  leisten,  5)  10  Predigten  abwechselnd
  mit  den  Kooperatoren  in  der  Stadt-Pfarrkirche
  Vormittags  und  3  Predigten  in
der  Sanct  Johannis  Kirche  zu  halten.

 

(Die  Erledigung  einiger  unter  der  Administration
  des  königlichen  Universstäts  Stipendien-Exhorats
  zu  Landöhut  stehenden  Familien
Stipendien  betreffend).

Da  mit  Ende  des  gegenwärtigen  Siudien
  Jahres  folgende,  unter  der  Verwallung
  des  königlichen  Universitäts  Stipendien
Exphorates  zu  Landshur  stehende  Stipendien,
als:

1.  das  Jecherische  d.  100  fl.
#.  das  Kanzelmüllerische  z  ..  215„
3.  das  Ursula  Mayerische  z..  212
4)  das  Eisendorfische  ..  140
5)  des  Gewoldische  454

in  Erledigung  kommen,  so  wird  dieses  in
Folge  allerhöchster  Verordnung  vom  1.  December
  1812  (Rgbl.  1312.  St.  67.  S.  2025
und  2036  mit  der  Eröffung  bekannt  gemacht,
  daß  diejenigen,  welche  ven  Verwandschaftswegen
  auf  eines  derselben  An-582



spruch  zu  machen  gedenken,  binnen  4  Wochen
  die  vorschriftemäßigen  Zeugnisse  und
Ausweisungen  über  die  Rechtlichkeit  ihrer
Ansprüche  bei  dem  königlichen  Universitäts=Stipendien
  Ephorate  zu  Landshut,  oder  bei
dem  respectiven  Gymnastal=  und  Lyceal  Direktoraten
  vorzulegen  haben.
Landshut,  den  20.  Mai  1817.
Königliches  Universitätco  Stipendien
  Ephorat.
von  Krüll.

 

Pfarreien  und  Beneficien  Verleihungen.


Seine  Majestät  der  König  geruhten  folgende
  Pfarreien  und  Benesicien  zu  verleihen:
Im  Monate  Mai  l.  J.

am  202.  die  Pfarrei  zu  Neukirchen,  Landgerichts
  Rain,  dem  bisherigen  Professor  an
der  lateinischen  Vorbereitungsschule  und
Diakon  an  der  St.  Michaels  Hofkieche  dahier
  Priester  Johann  Schieder;

am  35,  die  Pfarrei  zu  Sürberg,  Landgerichts
  Traunstein,  dem  Driester  Joseph
Schweizer  bisherigen  Pfarroikar  zu  Täörring,
  Landgerichto  Titemoning;

am  27.  die  Pfarrei  zu  Neufang,  Landgerichts
  Kronach,  dem  bisherigen  Pfarcamis=Kandidaten
  Priester  Geerg  Zenger  Kooperator
  zu  Neunkirchen  (nach  dem  neuesten
Diécesan  Stams  Kooperator  zu  Leuchtenberg);
        <pb n="295" />
        583

am  29.  die  Pfarrei  zu  Bundorf,  Landgerichts
  Hofheim,  dem  Priesier  Valentin
Fries  bisherigen  Pfarrer  zu  Goßmannsdorf;


am  go.  die  Pfarrei  zu  Türkheim,  Landgerichts
  gleichen  Namens,  dem  vormaligen
Professor  an  dem  Gymnasium  zu  Dillingen
Priester  Christian  Gilg;

die  Pfarrei  zu  Kirchbuch,  Landgerichts
Kiofenberg,  dem  Priester  Johann  Evangelist
Merl  biöherigen  Pfarrer  und  Distrikts-Schulin
  spektor  zu  Hohenschambach;

die  Pfarrei  zu  Weicht,  Landgerichts  Türkheim,
  dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Buch  im
kaiserlich  königlich  österreichischen  Landgerichte
Bregenz  Priester  Joseph  Schuster;

die  Pfarrei  zu  Grimoldsried,  Landgerichts
Türkheim,  dem  Priester  Leonhard  Gom
Pfarrvikar  zu  Lindenberg;

die  Pfarrei  zu  Westernach,  Landgerichts
Mindelheim,  dem  Driester  Silvester  Müller,
  bisherigen  Pfarrer  und  Dekan  zu  Donaualtheim,
  Landgerichts  Dillingen;

die  Pfarrei  zu  Emsing,  Langdgeriches
Greding,  dem  Priester  Loren;  Pr4daesch,
bisherigen  Pfarrer  zu  Moernsheim,  Candgerichts
  Eichstadt;

und  am  26.  desselben  Monats  allergnädigst
  zu  genehmigen,  daß  der  bisherige  Distrikts
  Schulinspekror  und  Pfarrer  zu  Regenstauf
  Priester  Franz  Büttner  die  Stadepfarrei
  und  die  Distrikts  Schulinspektion  zu

—

584

Neustting  übernehme,  und  dagegen  der  bisherige
  Pfarrer  und  Distrikts  Schulinspektor
zu  Neuötting  Priester  Anton  Sick  die  Pfarrei
zu  Regenstauf  mit  der  Seelle  eines  Distrikté-Schulinspektoro
  antrete.

 

Landwehr  des  Königreichs.

Seine  Majestät  der  König  geruhten  bei
der  Landwehr  des  Königreichs  folgende  Bestimmungen
  zu  treffen:

am  18.  Mai  l.  J.  die  Formirung  dreier
Landwehr  Bataillons  in  dem  Landgerichte
Cham  zu  genehmigen,  wornach,  da  das  erste
Bataillon  Cham  aus  den  bereits  daselbst
bestandenen  ehemaligen  Bürger  Militr  Kompagnien,
  dann  denen  der  Stadt  Furth  zusammen
  gesezet  ist,  die  schon  mit  bereits  genehmigten
  und  patentisirten  Officieren  begabet
  sind,  bei  den  übrigen  zwei  Bataillons
nachfolgende  in  Vorschlag  gebrachten  Officiere
  allergn#digst  bestätiget  wurden.

II.  Landwehr  Bataillon.
Masor  und  Kommandant:  Franz  Andreas
von  Moro.
1.  Kompagnie.
Haupemann:  Franz  Kaver  Greiner;
Oberlieutenant:  Georg  Eisenrieth;
Unterlieutenant:  Michael  Windmaiser.
II.  Kompagnie.
Hauptmann:  Franz  Michael  Kamermaier;

Oberlieutenant:  Joseph  Kraus;
Unterlieutenant:  Andreas  Bucher.
        <pb n="296" />
        585

III.  Kompagnie.
Hauptmann:  Stephan  Fischet;
Oberlieutenant:  Johann  Eyber;
Unterlieutenant:  Wolfgang  Voͤgerl.

IV.  Kompagnie.
Hauptmann:  Anton  Sachsel;
Hberlieutenant:  Stephan  Wittmann;
Unterlieutenan::  Michael  Oehrenbecher.


V.  Kompagnie.
Hauptmann:  Engelbert  Weichsler;
Oberlieutenant:  Joseph  Kolbeck;
Unterlieutenant:  noch  zu  besezen.

VI.  Kompagnie.
Haupemann:  Wolfgang  Kolbeck;
Oberlieutenant:  Michael  Kolbeck;
Unterlieutenant:  Joseph  Graf.

Unterstab.

Quartiermeister:  Michael  Graf;
Auditor:  Landgerichts  Assessor  Joseph
Sauer;
Lleutenant  und  Adjutant:  Joseph  Gradl;
Zeuswart:  Anton  Mühlbauer;
Baacaillons  Arze:  noch  unbeseze;
Junker:  Andreas  Dirnberser.

III.  Landwehr  Bataillon.

Major  und  Kommandant:  Karl  Freiherr
von  Schacky,  anstate  des  entlassenen  Karl
Freiherrn  von  Rotthaft.

1.  Kompagnie.
Hauptmann:  Peter  Muggenthaler:;
Oberlieutenant:  Nikolaus  Irrgong;
Uncerlieutenant:  Franz  Lasser.

586

II.  Kompagnie.
Hauptmann:  Georg  Hernberger;
Oberlieutenant:  Joseph  Dachauer;
Unterlieutenant:  Johann  Riedl.

III.  Kempagnie.
Hauptmann:  Michael  Stelzel;
Oberlieutenant:  Johann  Weber;
Unterlieutenant:  Johann  Riedl.

IV.  Kompagnie.
Hauptmann:  Michael  Neuhlerl;
Oberlieucenant:  Johann  Zwicknagel;
Unterlieutenant:  Mathias  Irrgang.

V.  Kompagnie.
Hauptmann:  Karl  Schreyer;
Oberlieutenant:  Michael  Pöschel;
Unterlleutenant:  Johann  Peinkofer.

VI.  Kompagnie.
Hauptmann:  Joseph  Ellersdorfer;
Oberlieutenant:  Johann  Flatnerl;
Unterlieutenant:  Michael  Fischer.

Unterstab.
Quartiermeister:  Lorenz  Hager;
Auditor:  noch  unbesezt;
Adjurant  Lieutenant:  Anton  Tichtel;
Zeugwart:  Joseph  Deser;
Baraillons  Arzt:  Ignaz  Zanker;
Junker:  Michael  Zangl.

Der  Oberlieutenant  Joseph  Thalhauser
  zu  Cham  erhält,  da  er  60  Jahre  alr  ist,
die  gebetene  Entlassung  mit  der  Erlaubniß
die  Uniforme  bei  feierlichen  Gelegenheiten
fortzutragen;  auch  wurde  die  Anstellung  des
Franz  Faver  Loß  als  Junker  im  I.  Landwehr
  Bataillon  der  Stadt  Cham  genehmiget.
        <pb n="297" />
        587  Königlich

*  Baierisches

588

Regierungblat  t.

 

XXV  Stück.  München,

Montag  den  16.  Juni  1877.

 

Verordnungen.

(Den  Verkauf  des  Getreides  auf  dem  Halme
oder  der  Wurzel  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

D.-  Verkauf  des  Getreides  auf  dem  Halme
oder  der  Wurzel  ist  bereits  durch  ältere  Geseze
  verborten,  und  Wir  haben  dieses  Verbot
  in  Unserer  Verordnung  vom  30.  Jänner
  1813  die  Freiheic  des  Getreidhandels.
betreffend),  ausdrücklich  erneuert.

Indem  Wir  Unsere  Regierungen  und
sämeliche  Polizei  Behörden  hiemit  ernstlich
aufgesordert  haben  wollen,  auf  diesen  Gegenstand
  unter  den  dermaligen  Verhälrnissen
eine  vorzügliche  Aufmerksamkeit  zu  richten,
finden  Wir  Uns  zugleich  bewogen,  hierüber
nach  Vernehmung  Unseres  Staate  Rathes
noch  folgende  nähere  Bestimmungen  zu  ertheilen.


Art.  I.

Das  Verbot  des  Kaufs  und  Verkaufs
auf  Halm  und  Wurzel  umfaßt  nicht  nur  alle
Gattungen  von  Gerreid  ohne  Unterschied,
sendern  auch  die  übrigen  zur  menschlichen

n  Megeblatt  des  Jahres  1813.  St.  VII.  S.  153.  17.

Nahrung  dienenden  Früchte,  welche  auf  den
Aeckern  gebaut  werden.
Art.  II.
Einer  Uebertretung  des  Verbots  macht
sich  schuldig:

1.  Wer  sich  auf  die  noch  im  Felde  stehenden
  Getreide  und  Früchte  eines  Dritten
unter  irgend  einem  Titel,  ein  ausschliess
sendes  Erwerbungs  Recht,  ein  Vor;  oder
Einstands  Recht  bedinge,  oder  sich  zu
Gunsten  eines  solchen  Rechts  verbindlich
  macht:

.  Wer  Getreid,  bevor  solches  geerndtet

und  ausgedroschen  ist,  oder  andere  Feldfrüchte,

  bevor  sie  von  den  Erzeugern
eingechan  sind,  entweder  samt  und
sonders  auf  einer  benannten  Fläche,
oder  in  gewissen  Maße,  um  bestimmte
oder  unbestimmte,  sogleich  oder  künftig
zu  erlegende  Preise  mit  oder  ohne  Darangabe,
  als  Käufer  an  sich  bringt  oder
als  Verkaufer  abläße:

Wer  Anleihen  in  Geld  oder  Geldeswerth
giebt  oder  annimmt,  unter  der  Bedingung
  der  Zurückzahlung  und  Verzinsung
durch  einen  bestimmten  oder  unbestimmten
  Theil  von  Natural  Ertrag  der  künftigen
  Erndte;

(37°)

3.
        <pb n="298" />
        589

4.  Wer  an  Vertraͤgen,  Kaͤufen,  und  Anleihen
  der  vorbezeichneten  Art  als  Unterhaͤndler,
  oder  durch  Eintreten  in  dieselben,
  Antheil  nimmt.

Art.  III.

Vorbehalten  bleiben  jedoch  die  Kaͤufe
und  Abloͤsungen  stehender  Fruͤchte  bei  Erwerbung
  des  Grund  und  Bodens,  die  Pacht-Zehent
  und  grundherrlichen  Rechte,  andere
wohl  erworbene  Natural  Reichnisse,  so  wie
die  Anleihen  von  Saamen  und  Speise  Früchten
  gegen  Vorbehalt  der  Zahlung  nach  den
zur  Zeit  der  Abgaben  bestehenben  Preisen,
oder  des  Rückersatzes  in  gleichen  Erzeugnissen
und  Maßen,  so  wie  einer  gesezmäßigen  Verzinsung
  in  Geld  oder  auch  in  Naturalien,
mit  Rücksicht  auf  deren  wirkliche  Preise  zur
Verfallzeit.

Art.  IV.

Alle  Verabredungen  und  Verträge,  welche
  den  Bestimmungen  des  Art.  II.  zuwiderlaufen,
  sind  nichtig  und  ungüleig.

Art.  V.

Der  ganze  Werth  der  verbotswidrig
auf  Halm  oder  Wurzel  oder  auch  ungedroschen
  verhandelten  Früchte,  nach  den  zur
Zeit  des  Vertrages  bestehenden  Mittel  Preisen
und  der  ganze  Betrag  der  dafür  geleisteten
oder  bedungenen  Kaufs:  und  Anlehens  Summen,
  Darangaben,  Unterhandlungskosten  u.
s.  w.,  welcher,  wenn  er  durch  den  Vertrag
selbst  nicht  ausdrücklich  bestimmt  worden  ist,
dem  oben  erwähnten  Werthe  der  Fechte
durchaus  gleich  bemessen  werden  soll.  verfal-390



len  dem  Armen  Fonde,  mit  Vorbehalt  von  2
für  die  Angeber,  wenn  sie  die  Entdeckung
und  Ueberführung  der  Schuldigen  veranlassen.

Art.  VI.

Küäufer,  Darleiher,  und  Unterhändler
sollen  ausserdem  noch  mit  PolizeiArrest  von
vierzehn  Tagen  bis  vier  Wochenbestrast  und  im
zweiten  Uebertretungs  Falle  nebst  der  verdopt
pelten  Arrest  Strase  durch  die  Kreis  Intelligenz
  Bldtter  öffentlich  namhaft  gemacht  werden.

Art.  VII.

Einer  Arrest  Strafe  von  acht  bis  vierzehn
Tagen  nebst  einer  Geldbuße  von  25  bis  too  fl.,
welche  in  dem  durch  den  Art.  V.  bestimmten
Verhältnisse  vertheilt  und  verwendet  wird,
sind  die  Käufer,  Darleiher  und  Unterhändler
  in  dem  Falle  unterworsen,  wenn  ein  verborswidriger
  Vertrag  versucht  und  unterhandelt,
  wenn  gleich  nicht  zu  Stande  gekom"
men  ist.

Art.  VIII.

Wenn  eine  derjenigen  Personen,  von  und
zwischen  welchen  ein  verbotswidriger  Vertrag
verabredet,  unterhandelt  und  geschlossen  worden
  ist,  der  Obrigkeit  die  Anzeige  macht,
und  die  Ueberführung  und  Verurtheilung  der
schuldigen  Theilnehmer  bewirkt,  so  wird  dieselbe
  nicht  nur  von  aller  Strase,  und  von
sedem  gesezlich  angedrohten  Verluste  ihrer
Seits  völlig  frei,  sondern  tritt  auch,  rücksichcelich
  der  übrigen  Ueberweter  unverkürze  in
diejeusgen  Bortheile  ein,  welchs,  den  Anzelgern,
  durch  die  Art#  M  und:  VII  zugesichert
sind.
        <pb n="299" />
        591

Att.  K.

In  Feige  dieser  Vetordmumg  werden  allevor
  Publikation  derselben  abgeschlessenen  Käufe
und  Verkäufe  der  Art  als  nichtig  erklärt.

Diese  Unsere  Verordnung  soll  nicht  nur
durch  das  Regierungsblatt  bekannt  gemacht,
sondern  auch  von  den  Kanzeln  öffentlich  ver-Max

  Joseph.

#—————

592
kuͤndet,  und  von  Unsern  Landgerichten  und
uͤbrigen  Stellen  alle  Mittel  angewendet  werden,
  daß  dieselbe  allenthalben  verbreitet  und
gehörig  erläutert,  sohin  jeder  Unserer  Unterthanen
  vor  Schaden  und  Nachtheil  gewarnet
werde.

München  den  13.  Juni  1877.

Gr.  v.  Reigersberg.  Fürst  Wrede,  Feldmarschall,  Gr.  v.  Triva,  Gr.  v.  Rechberg,
Gr.  v.  Thürheim,  Frhr.  v.  Lerchenfeld,  Gr.  v.  Törring,  Präsidentdes  State  Rathes.

Nach  dem  Befehle
Seiner  Majesiät  des  Kbnigs.

Egid  von  Kobell,

General  Sekret#ädes  königlichen  Staats  Rathes.

 

(Den  teutschen  Schulfond,  und  den  Schulfonds-Bucher
  Verlag  in  München  bereffend.)

Staats  Ministerium  der  Justiz.

Wegen  der  den  frommen  Stiftungen  gleichen
  Rechte  des  teutschen  Schulfondes  und  des
Central  Schulbücher  Verlages  in  München  ist
an  das  königliche  Staats  Ministerium  der
Justiz  unterm  28.  v.  M.  folgende  Verordnung
  erfolget:

Marximilian  Joseyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Es  ist  bereits  durch  Verordnungen  vom

12.  Oktober  1785  und  15.  April  18o  oͤffentlich

bekannt  gemacht  worden,  daß  der  Alleinverlag
  der  planmaͤssigen  Schulbuͤcher  in  Muͤnchen
  dem  tentschen  Schulfonde  verliehen  worden
  sey,  sohin  ein  Eigenthum  und  einen  integrirenden
  Theil  des  gedachten  Schulsondes
  bilde,  wonach  demselben  nach  den  beslehenden
  Gesezen  alle  Rechte  und  Vorzüge
frommer  Stiftungen  von  selbst  zukommen.
Da  aber  dessen  ungeachtet  von  einigen
Untergerichten  bei  Lokarion  der  Foderungen
des  erwähnten  Schulbücher  Verlags  in  Konkursen
  auf  diese  Verhälenisse  keine  Rücksicht
genommen  worden  ist,  so  haben  Wir  nach
Vernehmung  Unsers  Staats  Nathes  beschlos-)
        <pb n="300" />
        593

sen,  obige  Verordnungen  zu  erneuern,  und
die  sämtlichen  Gerichte  zum  pflichtmaͤssigen
Bedacht  hierauf  anzuweisen.
München  am  23.  Mai  1817.
Max  Joseph.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestaͤt  des  Koͤnigs.
Egid  von  Kobell,
GeneralSekretaͤr  des  koͤniglichen
Staatsé  Raths.
Diese  Verordnung  wird  hiemie  durch  das
Regierungsblatt  bekannt  gemacht.
München  den  F.  Juni  1877.
Auf
Seiner  Königlichen  Mafjestät  allerhöchsten
Befehl.
Graf  Reigersberg.
der  General  Sekretär
von  Remmer.

 

(Die  Dienstverhältnisse  der  Assessoren  und  Koncipisten
  bei  den  Kreis  Regierungen  betreffend.)
Seine  Majestät  der  König  haben  über

die  Dienst  Verháltnisse  der  Assessoren  und

Koncipisten  bei  den  Kreis  Regierungen,  unterm

  „8.  Mai  l.  J.  an  das  Staate  Ministerium

  des  Innern  nachstehende  allerhöchste

Entschliessung  zu  erlassen  geruht:

Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Wir  haben  auf  den  Antrag  Unserer  Staats-Ministerien

  des  Innern  und  der  Finanzen

mit  Vernehmung  Unsers  Staats  Rathes  die

Dienstes  Verhältnisse  der  durch  Unsere  Ver- 



594
ordnung  vom  27.  Maͤrzel.  J.  bei  den  Kreis-Regierungen
  angestellten  Assessoren  und  Koncipisten
  naͤher  bestimmt,  wie  folgt:

I.  Rücksichtlich  der  Regierunge  Assessoren.

1)  Die  Regierunge  Assessoren  sollen  die
ndmliche  Qualifükation,  wie  die  Regierungs
  Räthe  besizen;

2)  sie  erlangen  nach  sechsjähriger  Dienstzeit
  die  pragmatische  Stabilitt,  und
haben  in  Erledigungofällen  auf  Regierunge
  Rathsstellen  vorzüglichen  Anspruch;


3)  sie  tragen  die  Uniform  der  Regierunge
  Räthe  mit  einer  schmälern  Stickerei,
  und  kommen  im  Range  unmittelbar
  nach  denselben,  und  nach  den,
dem  Kollegium  beigegebenen  wissenschaftlichen
  oder  technischen  Räthen;

4)  sowohl  in  den  ihnen  zugetheilten  eigenen
  Vorträgen,  als  bei  den  Vorträgen
  der  übrigen  Referenten,  steht
ihnen  eine  entscheidende  Stimme  zu.

II.  Hinsichtlich  der  Sekretariats  Koncipisten.

1)  Die  Koneipisten  sollen  aus  vorzüglich
geschickten  geprüften  Rechts  Praktikanten,
  welche  die  vorgeschriebene  Landgerichts
  Praris  vollständig  erstanden  haben,
  gewählt,  und  in  Zukunft  von
den  Regierungen  nach  vorgängiger  kollegialer
  Berathung  in  Vorschlag  gebracht
  werden.

2)  Ihre  Haupt  Bestimmung  ist:

a)  Zu  Sekretariats  Geschäften  verwendet
  zu  werden:
        <pb n="301" />
        8w5

b)  ausserdem  koͤnnen  sie  auch  den  KollegialRaͤthen
  zu  ihrer  Erleichterung
fuͤr  minder  wichtige  Aufsaͤze,  jedoch
unter  deren  Revision  und  Unterschrift
  nach  der  Anweisung  der  Praͤ-sidenten
  und  Direktoren  zugetheilt
werden.

3)  Sie  stehen  im  RangVerhaͤltnisse  nach
den  Kollegial  Sekretarien.  Bei  Erledigungen
  kommt  ihnen  das  Bewerbungsrecht
  auf  Sekretärs  Stellen,  auf
bandgerichts  Assessors  Stellen,  und  bei
vorzüglicher  Befähigung  auf  Regierungs
  Assessors  Stellen  zu.

Unserm  S:taate  Ministerium  des  Innern
eröffnen  Wir  diese  Entschliessung  zur  Nachachcung,
  und  wollen,  daß  dieselbe  durch  das
Regierungsblatt  bekannt  gemacht  werde.

München  den  28.  Mai  1877.

Max  Joseph.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Kbnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  kdniglichen
Staats  Rathes.

 

Sizung
der  geheimen  S-taats  Rathe  Kommission.


 

Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am
29.  Mai  1817  in  der  Sizung  der  königlichen
  Staats  Raths  Kommission  entschteden.

I)  Der  Rekurs  des  Seifensieders  Liebl
von  Ruhmannsfelden,  Landgerichte  Viechtach,
  im  Unter  Donaukreise,  gegen  die  dor-596



tigen  Kraͤmmer  und  Fragner,  wegen  Gewerbs-Beeintraͤchtigung.


2)  Der  Rekurs  des  Johann  Seebar
cher  zu  Moseck,  gegen  die  Graf  Preisingische
  Gure  Abministration  Brannenburg,  wes
gen  Forstrechte  Entschaͤdi

3)  Die  Nekurs  Sache  des  Freiherrlich
von  Thuͤngen'schen  Patrimonial  Amts  zu
Burghelm,  gegen  den  Stadtschultheiß  Kasimir
  von  Rieneck,  Landgerichts  Lohr  im
Unter  Mainkreise,  wegen  Holzflössen  auf  der
Sinn.  ·

4)  Die  Streitsache  des  Freiherrn  von
Wolfskehl,  gegen  die  Gemeinde  Uektin"
gen,  Landgerichts  Homburg  im  Unter  Mainkreise,
  wegen  Behütung  der  Kleefelder,
Wiesen  und  Weinberge.

5)  Der  Rekurs  des  Bernhard  Windwart,
  gegen  den  Polizei  Kommissär  Huber,
  wegen  Räumung  des  Bruderhofes.

6)  Der  Rekurs  des  Handelsstandes  offener
  Gewerbe  in  Regensburg,  wider  Johann
Jakob  Gottfried,  wegen  Gewerbe  Beschränkung.


7.  Die  Beschwerde  des  Grafen  von  Orkenburg
  Tambach,  wegen  unentgeltlicher
Bewirthschaftung  der  Gemeinde  Waldungen
wurde  an  das  königliche  Staais  Ministerium
des  Innern  gewiesen.

8)  Die  Streitsache  des  Freiherrn  von
Pöôllnitz,  gegen  die  Gemeinde  Reusch,
Landgerichts  Ussenheim  im  Rezarkreise,  wegen
  Ablösung  der  Frankenberger  Schafweide.

9)  Der  Rekurs  des  Pfarrers  Vogele
und  Konforten  zu  Eurichshofen,  baudgerichts
(38)
        <pb n="302" />
        597

Buchloe  im  Ober  Donaukreise,  gegen  die  Gemeinde
  Umenhofen,  wegen  Guͤter  Arrondirungen.


10)  Die  Streitsache  der  Gemeinde  Rupmannsberg
  mit  der  Gemeinde  Reinwarzhosen,
  Landgerichts  Greding  im  Rezakkreise,
wegen  Abtheilung  eines  Weide  Plazes.

 

(Prüfungs  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts-Kandidaten
  im  Isarkreise  betreffend.)
Wegen  eingetretener  Verhinderung  wird.

der  Anfang  des  im  XVIII.  Stück  des  dießjährigen

  Regierungsblatts  bekannt  gemachten
  Prüfungs  Konkurses  der  katholischen  Pfarramts
  Kandidaten  des  Isarkreises  vom  vierten
  August  auf  den  siebenten  desselben.

Monats  verlegt.

München  den  3.  Juni  1877.
Königliche  Regierung  des  Isarkreises.


Kamer  des  Innern.
Feiherr  von  Schleich,  Präfkent.
u.  Hofstetten,  Direktor.
Rainprechter,
Sekretär.

 

Parreien  und  Benesicien  Erledigungen.
Im  FIsarkreise.
1)  Das  Beneficium  St.  Georgi  und  Leonardiin
  Tdlz.

Durch  die  Beförderung  des  bieherigen
Beneficiaten?)  kam  das  Benesicium  St.
Georgi  und  Leonardi  im  Markte  Täölz  in
Erledigung.

2)  S.  420.

 

598

Dieses  Beneficium  liegt  im  Sprengel  des
Bißthums  Freysing,  im  Dekanate  Koͤnigsdorf
  und  im  koͤniglichen  Landgerichte  Toͤlz.

Die  Verpflichtungen  des  Beneficiaten
bestehen  in  Lesung  woͤchentlicher  vier  Stiftungs
  Messen  und  in  AushilfeLeistung  bei  der
Seelsorge  der  Pfarrei  Toͤlz.

Derselbe  wohnt  in  einem  eigenen  in  guten
  baulichen  Zustande  befindenden  Haufe,
bei  dem  ihm  die  Wendung  der  Baufülle
obliegt.

Die  Renten  des  Beneficiums  bestehen
nach  der  Fassion  beildusig  in  440  fl.  8  kr.

Die  Ausgaben  bestehen  in  den  gewöhnlichen
  Abgaben  zu  Staats=  und  Diöcesan=Zwecken
  und  einem  Interesse  von  jährlichen
2  fl.  34  kr.  1  dl.  für  ein  auf  dem  Beneficialhause
  liegendes  Kapital.

2)  Dle  Pfarrei  Purk.
Durch  den  Tod  des  lezten  Pfarrers  wurde.
die  Pfarrei  Purk  erledigt.  Sie  liegt  in  der
Diöcese  Augsburg,  im  Landkapitel  Beyermünching
  des  Landgerichts  Landsberg.

Diese  Pfarrei  enthált  130  Seelen,  die
in  dem  Pfarrorte,  und  einer  Filiale  wohnen;
  eine  Schule  befindet  sich  in  ihrem  Sprengel
  nichr.

Die  Pfarr  Einkünfte  betragen  nach  der
Fassion:

1)  aus  Realitaͤten  .

2)  aus  Rechten  .

3)  aus  besonders  bezahlten
Dienst  Verrichtungen.

325  fl.  17  kr
330:  144.

28  =  574
        <pb n="303" />
        599

4)  en  herkonmutichen  Gaben
und  Sammlungen  bei  der
Gemeinde  ....  6fl.15kr.

-Summa799fl.223-kr.

AnLastenhastenqussekdengewdhnck

chen  Staats  Dioͤcesan  Abgaben  keine  auf  dieser
  Pfarret.

Im  Regenkreise.
8)  Die  Pfarrei  Pinkofen.

Die  Pfarrei  Pinkofen  im  Herrschaftsgerichte
  Zeizkofen,  ist  durch  das  Hinscheiden
des  Pfarrers  Georg  Lobmaier  erlediget  worden.
  Ihre  Bevoͤlkerung  belaͤuft  sich  auf
1411  Seelen,  welchen  der  Pfarrer  allein
vorsteht.  Die  Einkünfte  fliessen  aus  der
Landwirthschaft  zu  179  fl.  45  kr.
den  Zehenten  «  474-15-und
  der  Stole  .  .  133  34

Die  Scteuern  und  andere  ständigen  Lasten
belaufen  sich  auf  72  fl.  20  kr.  3  dl.

4)  Die  Pfarrei  Großschdnbrun.

Die  Pfarrel  Großschönbrun  im  Landgerichte
  Amberg,  ist  durch  die  Versezung  des
Pfarrers  Graf  nach  Schwarzenfeld  zur  Erledigung
  gekommen.  Dieselbe  zähler  in  ihrem
  Umkreise  5377  Seelen,  welchen  der  Pfarrer
  allein  vorstehet.  Die  jährliche  Brutto-Einnahme
  besteher  in  dem  Ertrage  der  Widdum
  Gründe  zu  §75  fl.  6  kr.,  des  Zehents
zu  189  fl.  4  kr.  3  dl.,  der  grundherrlichen
Renten  zu  3a  fl.  à  kr.  a  dl.,  der  Stole  Jahr-600



täge  ꝛc.  in  150  fl.  27  ky.,  des  Pfaprrholzes

zu  60  fl.  Die  ständigen  Lasten  beschränken
sich  auf  das  Cathedraticum  und  Seminaristicum,
  ferner  einen  Zins  zur  Kirche  von
zwei  Wiesen  mit  1  fl.  24  kr.

 

 

Im  Ober  Donankreise.
5)  Die  Pfarrei  Stoffenried.
Unterm  20.  Mai  l.  J.  wurde  die  Pfarrei

Stoffenrird  durch  das  Hinscheiden  des  bisherigen

  Pfarrers  erlediger.

Dieselbe  liegt  in  der  Discese  Augsburg,
im  Landgerichte  Roggenburg;  sie  enthält  270
Seelen,  ist  ohne  Filiale,  hat  eine  Schule.

Der  Ertrag,  welcher  vorzüglich  in  Kompetenz
  und  einigem  Zehente  besteher,  berechnet
  sich  auf  834  fl.;  die  jährlichen  Lasten

betragen  à1  fl.

 

Allerhöchste  Bewilligung  zur  Tragung
  fremder  Dekorationen.
Seine  Majestät  der  König  haben  am  16.

April  lI.  J.  dem  Doktor  Ahorner  in

Augsburg  die  ihm  von  des  Kaisers  vo#ß

Oesterreich  Majestät  im  Jahre  rg##  flüür  seine

der  kranken  und  verwundeten  k.  k.  Mannschaft

  geleisteren  nüzlichen  Dienste  verliehene
golbene  VerdienstMevaille;  und  anr  6.  Juni
dem  königlichen  Sakinen  Rathe  und  Rieter
des  CivilVerdienstOrdens,  Georg  von  Reichrnbach,
  die  ihm  von  des  Königs  von

Döännemark  Masestat  verliehene  Dekoration

des  dritten  Grades  vom  Dannebrog  Orden  an-
        <pb n="304" />
        601

nehmen  und  tragen  zu  duͤrfen  allergnaͤdigst
verstattet.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  haben  Folgendes
  zu  bestimmen  geruhr:

im  Monate  Mal  l.  J.
am  14.  den  bisherigen  Rentbeamten  zu
Hfarrkirchen,  Zacharias  Háckl,  zum  Rentbeamten
  in  Mitterfels;  und  den  bieherigen
S.iftungs  Administrator  zu  Pfarrkirchen,  Johann
  Nepomuk  Steyrer,  zum  Rentbeamten
  daselbst  zu  ernennen;

am  20.  den  vormaligen  Sekretär  und  interimistischen
  Verweser  des  Rentamtes  Rothenbuch,
  Franz  Höscher,  diese  Stelle  in
befinitiver  Eigenschaft  zu  übertragen;

am  33.  den  bisherigen  provisorischen  RevierFörster,
  Johann  Muckenschnabek,
zu  Schênau  definitiv  zu  bestätigen;

am  23.  den  Forstaufseher  von  Hausen,
Jakob  Mallet,  zum  Unterförster  in  Kleinseebach,
  und  den  Forstverwaltungs  Gehilfen
von  Frauenaurach,  Johann  Christoph  Eckarr,
zum  Forst  Aufseher  in  Hausen;  dann

am  20.  den  bei  der  Militär  Administratien
  angestellten  Christoph  Adam  zum  provi- 



602

sorischen  Zoll=  und  Acclse  Inspektor  in  Speyer
zu  ernennen;  und  unter  eben  diesem  Datum

zu  beschliessen,  daß  die  Forst  Revier  Hilders

mit  der  Revier  Batten  vereinigt,  und  dem
Forstämte  Bischofsheim  untergeordnet  werden
  solle,  den  bisherigen  Revier  Forster  zu
Batten,  Andrd  Schuldheis,  in  dieser
Eigenschaft  zu  bestätigen,  und  den  bisherie
gen  Revier  Förster  in  Hilders,  Kaspar  Schunk
als  Nevier  Förster  nach  Neuwirthshaus  zu
bestimmen.

im  Monate  Juni:

am  2.  den  Ober  Apotheker  am  hiesigen
Krankenhause,  Doktor  Johann  André  Buchner,
  zum  Assessor  in  pharmaceutisch--chemischen
  Gegenständen  bei  dem  Medicinal  Komit
zu  München  zu  ernennen;  und  den  bisherigen
  provisorischen  Landrichter,  Joseph  Erhard
  Haunold,  zu  Bohenstrauß  definitloauf
  seinem  gegenwärtigen  Posten  zu  bestätigen;

am  3.  die  erledigten  zwei  Advokaten  Stellen
  zu  München  mit  den  bisherigen  Advokaren
  Alois  von  Peter  in  Memmingen,
und  Klement  Rappolt  in  Greding  zu  besezen;
  endlich

am  6.  den  bisherigen  provisorischen  Verweser
  des  Rentamtes  Wertenhausen,  Michael
  Pettenkofer,  als  wirklichen  Rentbeamten
  definitiv  zu  bestätigen.
        <pb n="305" />
        60o3

Königlich-Balerisches

604

Regierungsblatt.

 

XxVI.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  25.  Juni  18317.

 

Bekanntmachungen.

 

S  ine  Majestaͤt  der  Koͤnig  haben  durch
allerhöchste  Handschreiben  vom  heutigen  Tage
  sämtliche  königliche  Staats  Minister  von
Allerhöchstdero  Abreise  nach  Baden  in
Kenntniß  zu  sezen  geruhr,  und  dieselben  beauftragt,
  die  einem  jeden  Staate  Ministerium
  überwiesenen  Geschäfte  in  der  Art  fortzuführen,
  daß  alle  jene  Gegenstände,  welche
die  königliche  besondere  Genehmigung  und
die  allerhöchste  Unterschrift  erfodern,  nach
Baden  gesender,  alle  übrigen  Geschäfte  aber
von  denselben,  wie  bisher,  besorgt,  und  aus
Auftrag  nach  der  bestehenden  Form  aueêgefertiget
  werden.

Für  die  Fälle,  wo  die  Ergreifung  schnellwirkender
  Maßregeln  nothwendig  werden
könnte,  haben  Seine  Majestat  der  König
sämtliche  Staats  Minister  ermächtigt,  nach
gepflogener  Berathung  die  beschlossen  werdenden
  Verfügungen  unter  gemeinschaftlicher
Unterschrift  aller  hier  anwesenden  Sraats-Minister
  auszufertigen,  und  in  Wirksamkeit
zu  sezen,  Allerhöchst  Denenselben  aber  hievon
  schleunige  Anzeige  zu  machen.

Durch  ein  welreres  Handschreiben  an  den
Präsidenten  des  Staats  Raths,  Grafen  von
Törring,  von  demselben  Tage,  haben
Seine  Majestät  der  König  die  Fortsezung
der  Staats  Raths  Sizungen  während  Allerhöchst
  Dero  Abwesenheit  befohlen,  und  dem
Prässdenten  den  Vorsiz  und  die  Leitung  der
Staats  Räths  Geschäfte  übertragen.

München  den  23.  Juni  1817.

 

(Das  Vorzuge  Recht  der  Getreid  Anlehen  bei  entstehenden
  Konkursen  betreffend.)

Staate  Ministertum  der  Justiz.

 

In  Betreff  des  Vorzugs  Rechtes  der  Getreid
  Anlehen  bei  entstehenden  Konkursen  ist
unterm  13.  I.  M.  an  das  königliche  Sraats-Ministerium
  der  Justiz  nachstehende  aller:
höchste  Verordnung  erlassen  worden:

Maximilian  Joseyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
In  mehreren  Theilen  Unsers  Reiches
sind  unter  andern  Maßregeln  gegen  die  Ge,
treidtheurung  theils  auf  den  Kredit  einzelner,
besonders  städrischer  Gemeinden,  theils  auf

(38°)
        <pb n="306" />
        605

den  Kredit  ganzer  Kreise  mit  Vorbehalt  der
Repartition  auf  die  Gemeinden  und  deren
Solidarhaftung  fuͤr  ihre  theilnehmenden  Gemeindeglieder
  Magazinirungs  Anstalten  errichtet,
  oder  deren  Errichtung  eingeleitet
worden.

Damit  nun  die  Gemeinden  fuͤr  die  ihren
  Gemeindegliedern  gemachten  Anlehen  an
Saam-  und  VerbroͤdungsGetreide  hinreichend
  sicher  gestellt  werden,  so  haben  Wir
nach  Vernehmung  Unsers  Staats  Rathes
beschloßen,  und  verordnen,  wie  folgt:

1)  Den  Gemeinden  stehe  bei  Konkursen
für  jene  Anlehen  an  Saam=  und  Verbrödungs
  Getreide,  welche  sie  im  Laufe
des  gegenwärtigen  Jahres  aus  den  errichteten
  und  noch  zu  errichtenden  Magazinen
  ihren  Gemeinde  Gliedern  machen,
  dasjenige  Vorzugs  Recht  zu,  welches
  die  an  jedem  Orte  geltenden  Geseze
  den  Anlehen  und  Vorschüssen  an
Saam=  und  Verbrödungs  Getreide  einrdumen,
  und  die  Gemeinden  sollen  hinsichtlich
  dieser  Foderungen  den  Grundherrschaften,
  oder  sonst  vorzüglich  begünstigeen
  Darleihern,  gleich  geachtet
werden.  Im  Mangek  besonderer  gesezlichen
  Bestimmungen  haben  sich  diese
Anlehen  der  Gemeinden  des  ersten  Vorzugs
  in  der  ersten  Klasse  zu  erfreuen.

2)  Dieses  Vorzugs  Reche  ist  auf  den
Jeitraum  von  drei  Jahren,  vom  ersten
October  dieses  Jahres  an  gerechnet,
und  zwar  so  beschrankt,  daß  jenem  An-606



lehen  an  Saam=  und  Verbrödungs-Getreide,
  wegen  welcher  innerhalb  dieser
  drei  Jahre  keine  Klage  vor  Gericht
  angebracht  wurde,  nachher  dieses
Vorzugs  Recht  im  Konkurse  nicht  mehr
zustehe.

3)  Den  Gemeinden  wird  zwar  im  Allgemeinen
  überlassen,  wie  sie  sich  rücksichtlich
  des  Beweises  der  geschehenen
Abgabe  sicher  stellen  wollen,  jedoch
Kraft  gegenwärtiger  Verordnung  das
Recht  zugestanden,  den  Beweis  der
geschehenen  Abgabe,  in  jedem  vorkommenden
  Falle  durch  einen  beglaubten
Auszug  aus  ihren  unter  obrigkeitlicher
Leitung  und  Aufsicht  zu  führenden  Abgabe
  Registern  herzustellen.

Unser  Staats  Ministerium  der  Justtz
hat  hiernach  das  Geeignete  zu  verfügen.
dünchen  den  13.  Juni  1817.

Max  Josepb.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestär  des  Kbnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekrerár  des  königlichen
Staats  Rathes.
Diese  Verordnung  wird  hiemit  durch
das  Regierungsblatt  bekannt  gemacht.
München  den  18.  Juni  1817.
Auf  Seiner  kniglichen  Majestät  allerhdchsten
Befehl
Graf  Reigersberg.
der  General  Sekretär
von  Nemmer.
        <pb n="307" />
        607
Pfarrei  Erledigungen.

Im  Rezarkreise.
1)  Die  Pfarrei  Adertshausen.

Die  Pfarrei  Adertshausen  im  bandgerichte
  Parsberg,  ist  durch  die  Versezung
des  Pfarrers  Götz  nach  Daßwang  ?),  zur
Erledigung  gekommen.

Dieselbe  zählt  in  ihrem  Umfange  zwei
Filial  Kirchen,  eine  Schule,  und  878  Seelen,
  welchen  der  Pfarrer  allein  vorsteht.

Die  Einkünfte  bezieht  solcher  aus  den
Widdumgründen  mit  100  fl.,  den  Zehent
mit  444  fl.  a2zb  kr.,  Gilten  mir  9  fl.  11  kr.,
den  Stolrechten  und  Jahrtägen  mit  89  fl.
22  kr.  Die  Steuern,  und  andere  ständigen
Lasten  betragen  jährlich  130  fl.  S5  kr.

Die  Pfarrgebäude  befinden  sich  in  gutem
baulichen  Zustande.

"*)  (S.  360.)

Im  Ober  Mainkreise.
4)  Die  Pfarrei  Schwarzenbach.

Durch  die  Versezung  des  Driesters  Lehmayer
  ?)  ist  die  katholische  Kloster  Pfarrei
Schwarzenbach,  im  Landgerichte  Tirschenreuth,
  welche  zur  Diöcese  Regensburg,
und  zum  provisorischen  Dekanate  Beitel
gehört,  in  Erledigung  gekommen.  Sie  zählt
650  Seelen  in  einem  Umfange  von  37  Stunden,
  erträge  725  fl.  Einkünfte,  und  ist  mit
11  fl.  15  kr.  belastet.

Es  befindet  sich  dabei  ein  Filial,  das  der
Pfarrer  selbst  ohne  Hilfpriester  versehen  muß,
und  eine  Schule  in  Schwarzenbach  selbst.

)  (S.  461.)

bos

3)  Die  Pfarrei  Bernstein  am  Walde.
Durch  Versezung  seines  bisherigen  Pfarrers
  ist  die  Pfarrei  Bernstein  am  Walde,
im  Dekanate  und  Landgerichte  Naila,  erledigt
  worden.
Ihr  Ertrag  bestehr  nach  der  lezten  ges
prüften  Dienstertrags  Angabe  in  470  fl.

 

Beiträáge.

Für  verwundete  vaterländische  Krieger.

Von  den  Graf  Clenovalschen  Erben
in  Oesterreich  wurden  für  die  in  der  Schlacht
bei  Hanau  im  Jahre  1313  verwundeten
baierischen  Krieger  Zzoo  fl.  bestimmt,  und
durch  ihren  Sachwalter,  den  königlichen
Advokaten,  Licenriat  Edlen  von  Gaßler
in  Straubing  eingesendet,  welche  sodann
nach  Abzug  s  Kreuzer  Munzverlust  mie
290  fl.  §§  kr.  zu  dieser  Bestimmung  zu
verwenden  kommen.

Indem  man  dieses  zur  allgemeinen
Keimeniß  bringr,  stattet  man  zugleich  öffentlichen
  Dank  hiefür  ab.  ·

München  den  14.  Mai  1817.

Zum  Militär  Irwalkfden  Fond.

Ven  dem  Vater  des  bei  Hanau  geöliebenen
  Korporals,  Franz  Schelleraus  Eichstädt,
  wurde  auf  dessen  öhnungs  Gurhaben
zu  lo  fl.  17  kr.  Verzicht  geleistet,  und  solches
  von  dem  vierten  Chevaurlegers  Regimente
  (König)  nach  Abzug  40  kr.  A  hl.  süc
Stempel=  und  Inserations  Gehühren,  dann

“)
        <pb n="308" />
        609

7  kr.  Porto,  mit  #9  fl.  20  kr.  Ahl.  zum  Mititär

  Invaliden  Fond  eingesendet,  von  diesem

sodann  vereinnahmt;  wofür  nebst  öffentlicher

  Bekanntmachung  gedankt  wird.
München  den  1.  Junt  1817.

Königliches  Ober  Administrativ-Kolleglum
  der  Armee.

von  Kraus.
Ritschel.

 

Pfarreien,  und  Benesicien  Verleihungen.


 

Seine  Majestät  der  König  geruhren  folgende
  Pfarreien  und  Beneficien  an  nachstehende
  Individuen  zu  verleihen.

Im  Monate  Juni  l.  J.

am  3.  die  Pfarrei  zu  Haselbach,  Landgerichts
  Mitterfels,  dem  bioherigen  Pfarrer
zu  Walderbach,  Landgerichts  Werterfeld  im
Regenkreise,  Priester  Mathias  Arbeiter;

die  Pfarrei  zu  Waltenhofen,  kandgerichts
  Schongau,  dem  Driester  Johann
Baptist  Geiß,  bisherigen  Pfarrer  zu
Stein,  Landgerichts  Immenstadt;

am  6.  die  Pfarrei  zu  Fahlenbach,  Landgerichts
  Hfaffenhofen,  dem  bisherigen  Stadtpfarrer
  und  Distrikts  Schulinspektor  zu  Weilheim,
  Priester  Hermann  Rabl,  und  die
dadurch  erledigte  Stadtpfarrei  zu  Weilheim
  dem  Driester  Karl  Philipp  Kladt,
Kooperator  zu  Mariadorfen;

am  14.  die  Pfarrei  zu  Gotteszell,  Land- 



%

gerichts  Viechtach,  dem  Erkonventual  von
Gotteszell,  und  bisherigen  Hilfpriester,
dann  Lokal  Schulinspektor  daselbst,  Priester
Michael  Sartor:

die  Pfarrei  zu  Obermäßing,  Landgerichts
  Beilngries,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Kaltenbrunn,  Landgerichts  Neustadt  an
der  Waldnab  im  Ober  Mainkreise,  Priester
Georg  Deinhard;

die  Pfarrei  zu  Weßobrunn,  Landgeriches
  Weilheim,  dem  Driester  Johann  Nepomuk
  Janner,  Ereisterctenser  von  Fürstenzell,
  dermal  zu  Landshur;

und  zu  bestätigen:

am  6.  Juni  die  von  den  Herkommere
schen  Verwandten  für  den  Kaplan  zu  Ingenried,
  Priester  Johann  Georg  Hutter,
ausgestellte  Präsentation  auf  das  Familien-Beneficium
  zum  Sammeister,  in  der  Pfarrei
  zu  Roßhaupten,  Landgerichts  Füssen;

Ferner  geruhten  Seine  königliche  Majestät
  durch  allerhöchste  Entschließung
vom  8.  Juni  den  Fürsten  Alerander
von  Hohenlohe  Schillingsfürst  zum
wirklichen  geistlichen  Rath  bei  dem  bischöflichen
  General  Vikariate  zu  Bamberg  zu
ernennen.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  königliche  Majestäe  haben  unterm
10.  Junt  l.  J.  folgenden  desinittven  Etat
des  Raths  Personals  bei  den  Kamern  des
        <pb n="309" />
        611

Innern  der  Kreis  Regierungen  zu  bestimmen
geruht:
I.  Im  Isarkreise.
A)  Regierungsräthe:
1)  Franz  von  Paula  Alchberger,  bishe,
riger  Kreisrath  dahter;
)  Wilhelm  Ilg,  bisheriger  Kreis  Stiftungs
  Administrationsrath  dahier;
3)  Franz  Kaver  Gietl,
4)  Christian  Heffels,
5)  Karl  Graf  von  Seinsheim,  und
6)  Karl  Freiherr  von  Cloßen,
bisher  Kreisräthe  dahier;
7)  Ludwig  von  Weinrich,  bisher  funktionirender
  Kreisrath  in  Regensburg.
B)  Kreis  Schulrath:
Klemens  Baader,  bisheriger  Kreis-Schulrath
  in  Eichstädt.
C)  Kreis  Medicinalrath:
Georg  Oeggl,  bisheriger  Kreis  Medicinalrath
  dahier.
D)  Regierungs  Assessoren:
Karl  August  Abel,  bisheriger  Stadegerichts
  Assessor  in  Straubing;
Friedrich  Schamberger,  bisheriger  Accessist
  bei  dem  General  Kommissariate
in  Ausbach.

II.  Im  Unter  Donaukreise.
A)  Regierungsräthe:
1)  Friedrich  Freiherr  von  Tautphäus,
bisheriger  Kreisrath  in  Kempten;

—.

612

2)  Joseph  Kirschbaum,  bisheriger  Kreisrath
  in  Passau;

3)  Bernhard  Rund,  bisheriger  Kreisrath
in  Burghausen;

4)  Johann  Nepeomuk  von  Eder,  und

5)  Christoph  Erhard  von  Krafe,
bisherige  Kreisräthe  in  Passau.

Ertra  statum:

Johann  Nepomuk  Ginhardt,  bisheriger
Kreis  Stiftungs  Administrationsrath  in
Passau.

B)  Kreis  Schulrath:

Lorenz  Kappler,  bisheriger  Kreis  Schulrath
  in  Passau.

C)  Kreis  Medicinalrath:

Franz  Sales  Reuner,  bisheriger  Kreis-Medieinalrath
  allda.

D)  Regierungs  Assessoren:

Ernst  von  Hofstetten,  bieheriger  Kreis-Sekretär
  in  München;

Friedrich  Hußell,  Regiments  Auditar  dahier.


III.  Im  Regenkreise.
A)  Regierungsräthe:
1)  Joseph  Freiherr  von  Frank,  bisheriger
Kreisrath  in  Passau;
))  Joseph  Starkmann,  bisheriger  Kreisrath
  in  Regensburg;
3)  Heinrich  Thoma,  bisheriger  Kreisrath
  in  Kempten;
4)  Heinrich  Thomas  Bösner,  bieheriger
Kreisrath  in  Regensburg;
(39)
        <pb n="310" />
        613

5)  Bernhard  Freiherr  von  Godin,  bisheriger
  Kreisrath  in  Burghausen;
6)  Joseph  Erkinger  Graf  von  Seinsheim,
bisheriger  Kreisrath  in  Regensburg.
Extra  statum:
1)  Christoph  von  Schmoͤger,  und
2),  Marian  von  Peter,
«  bisherige  Kreis  Administrationsraͤthe  in
Regensburg.
B)  KreisSchulrath:
Franz  Kaver  Müller,  bisheriger  Kreis-Schulrath
  in  Regensburg.
C)  Kreis  Medieinalrath:
Georg  Aschenbrenner,  bisheriger  Kreis"
Medieinalrath  allda.
Extra  statum:
Popp,  bisher  qulescirender  Medicinalrath
in  Amberg.
)Regierungs  Assessoren:
Wilhelm  Steinle,  bisheriger  Auditor  bei
der  Gendarmerie;
Georg  Alois  Roͤsch,  bisheriger  KreisSekretaͤr
  in  Regensburg.

IV.  Im  OberDonaukreise.
A)  Regierungsraͤthe:
1)  Karl  von  Günther,
2)  Franz  Freiherr  von  Pflummern,  und

3)  Honorimus  Freiherr  von  Ow,
bisherige  Kreisräthe  in  Eichstädt;

4)  Modestus  von  Kraft,  bisheriger  Kreisrath

  in  Kempten;

614

5)  Eugen  Freiherr  von  Seida,  bisheriger
Kreis  Stiftungs  Administrationsrath  in
Augsburg;

6)  Karl  August  Freiherr  Pergler  ven  Perglas,

  bisheriger  Kreisrath  von  Ecchstädt.
Exrtra  statum:

1)  Christoph  Wagenseil,  bisheriger  Kreisrath
  in  Kempten;

a)  Johann  Schauer,  bisher  functionirender
  Kreisrarh  in  Augsburg;  .

3)  Anton  Bauer,  bisheriger  Kreis  Stif,
tungs  Administrationsrath  in  Kempten.

B)  Kreis  Schulrath:

Franz  Joseph  Müller,  bisheriger  Kreis-Schulrath
  in  Kempten.

C)  Kreis  Medicinalrath:
Johann  Evangelist  Wetzler,  bisheriger
Kreie  Medictnalrarh  in  Augsburg.
Extra  statum:

Alois  Flacho,  bisheriger  Kreis  Medicinalrath

  in  Kempten;

Deoktor  Stranzky,  bisheriger  Stadtgerichtsarzt
  in  Eichstädt,  als  functionirender
  supernumerdrer  Kreis  Medicinalrath.


D)  Regierungs  Assessoren:

Ancon  Barth,  bisheriger  Kreis  Sekrerär
des  ehemaligen  Ober  Donaukreises  in
Eichstaͤdt;

Christtan  Land  graf,  Stadtgerichts  Accessist
  in  Bamberg.
        <pb n="311" />
        615

V.  Im  Rezatkreise.
A)  Regierungeräáthe:

1)  Gottfeied  Albrecht  Freudel,  und

)  Daniel  August  Bezold,
bisher  Kreisräthe  in  Ansbach;

3)  Heinrich  Keerl,  bisher  aquiescirender
Finanzrath  zu  Ansbach;

4)  Jehann  Jakob  Cella,  bisheriger  Kreis-Stiftungs
  Administrationsrath  zu  Nürnberg;


5)  Johann  Georg  Wünsch,  bieheriger
Kreisrath  in  Ansbach;

6)  Friedrich  Freiherr  von  Eyb,  bisher  quiescirender
  Kreisrath  in  Eichstädt.
Ertra  statum:

Anton  Hofmann,  bisheriger  Appellationsgerichtsrath

  in  Aschaffenburg;

Anton  Manz,  bisheriger  Kreis  Stiftungs-Administrationsrath
  in  Ansbach.

B)  Kreis  Schulrath:

Heinrich  Stephani,  bisheriger  Kreis=Schulrath
  in  Ansbach.

C)  Kreis  Medicinalrath:

Johann  Adam  Geßner,  Kreie  Medicinalrath
  in  Ansbach.

Ertra  statum:
Friedrich  Krauß,  bisheriger  zweiter  Kreis-Medicinalrath
  in  Ansbach.
ßD)  Statt  der  Regierungs  Assessoren
  die  supernumerdren  Regje-Frungsräthe:


Moriz  Wilhelm  von  der  Heydee,  bisher

  Rarhs  Accessist  in  Ansbach;

 

616

Alois  Freiherr  von  Oefele,  bisher  Raths-Accessist
  in  Muͤnchen.

VI.  Im  Ober  Mainkreise.
A.)  Regierungsrdthe:

I)  Kaspar  Ludwig  Schunter,

3)  Eenst  Friedrich  Gruppen,  und

3)  Ludwig  Karl  Heche.
bisherige  Kreisräthe  in  Baireuth;

4)  Bartholoms  Brand,  bisheriger  Kreis-Seistungs
  Administrationsrath  in  Baireuth;


5)  Krause,  Kamer  #ssessor  allda;

6)  Johann  Jakob  Grieshammer,  fünetionirender
  Kreisrath  in  Eichstädt.
Ertra  statum:

Friedrich  Karl  Freiherr  von  Strauß,  bisheriger
  General  Sekretär  der  Prcfectur
zu  Aschaffenburg.

B)  Kreis  Schulrath.

Johann  Georg  Graser,  bisheriger  Kreis-Schulrath
  in  Baireuth.

C)  Kreis  Medicinalrath:

Gottlieb  Rirrer  von  Schallern,  bisheriger
Kreis  Medieinalrath  allda.

D)  Statt  des  ersten  Regierungs  Af
sessors  der  supernumeräre  Regierungsrath:


Graf  von  Brockdorf,  bisher  Raths  Accessist
  in  München;
als  zweiter  Assessor:
Vetterlein,  bisher  Kamer  Referendär  in
Batreuth.
        <pb n="312" />
        617

VII.  Im  UnterMainkreise.

A)  Als  Regterungsräthe  und
Assessoren
bleiben  die  bei  der  vorigen  bandes  Direction
als  Regierungs  Kamer  angestellten  Räthe
und  Assessoren  in  der  nämlichen  Eigenschafr,
mit  Beibehaltung  ihrer  bisherigen  Besoldungen,
  für  die  Kamer  des  Imern
beibehalten.
:3)  Kreis  Schulrath:
Andreas  Riel,  bisheriger  Kreis  Schulraih
in  München.
C)  Kreis  Medicinalräthe:
Die  bisherigen  Medieinalräthe  sezen  ihre
Functionen  fort,  bis  hierüber  anderweite
  Verfügung  erfolgt.

VIII.  Im  Rheinkreise.
A)  Regierungerd#the:
1)  Friedrich  Haup,  bisheriger  Kreisrath
in  Ansbach;
#a)Friedrich  Reumanns,  bisheriger  Kreisrath
  in  Kempten;
3)  Zenetti,  bisher  provisorischer  Regierungsrath
  in  Speyer;
4)  Wilhelm  Fließen,  und
5)  Joseph  #w,
bisherige  Kreisrärhe  zu  Speyer.
B)  Kreis  Schulrath:
Buttenschön,  bishertger  Kreis  Schulrath
zu  Speyer.

613

C)  Kreis  Medicinalrach:
Ehrmann,  bisheriger  Kreis  Medicinalrath
allda.

Ferner  geruhten  Seine  königliche  Majestät:


Im  Monate  Juni  l.  J.:

am  9.  den  provisorischen  Landrichter,
Marquard  Schneid  zu  Simbach,  und  dem
interimistischen  Landrichter  zu  Ursberg,  Marimilian
  Ott,  die  definitive  Bestätigung
auf  ihren  gegenwärtigen  Stellen  zu  ertheilen;


am  11.  dem  Doktor  Franz  Reiner,
die  freie  Ausübung  der  medieinisch  chirurgischen
  Praris  in  hiesiger  Restdenz  Stadt,
wie  auch  die  Anstellung  als  Armen  Arzt  im
Kreuz  Viertel  zu  verleihen;

am  17.  den  Dienstuntauglich  geworder
nen  Registrator  des  Stadtgerichts  zu  München,
  Franz  Kaver  Bauhof,  in  den  nachgesuchten
  Ruhestand  zu  sezen,  und  den
quiescirten  Registrator  Johann  Greisel
zu  Eichstädt,  provisorisch  zum  Stadtgerichts-Registrator
  zu  ernennen.

 

Berich  tigung.

Im  XXII.  Stücke  Seite  554,  Zeile  6  von  unten
  auf  muß  es  heißen:
endlich  den  königlichen  Kämerer,  wirklichen
geheimen  Rath  im  außerordentlichen  Oienste,
General  Kommissär  und  Präsidenten  2c.
        <pb n="313" />
        619

Koͤniglich-Baierisches

620

Regierungsblatt.

 

XXVII.  Stück  München,  Mittwoch  den  9.  Juli  1817.

 

Verordnung.

(Das  Wetterläuten  betreffend.)

Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wie  haben  wahrgenommen,  daß  ungeachtet
des  durch  wiederholte  Verordnungen  gegebenen
  Verbotes  des  Glockenlaͤutens  bei  Hochgewittern
  dieser  Unfug  an  manchen  Orten  auf
dem  Lande  noch  immer  fortdauere.

Judem  Wir  daher  dieses  Verbot  hiemit
erneuern,  tragen  Wie=  sämtlichen  Behörden
auf,  für  dessen  Beobachtung  strenge  zu  wachen.

München  den  235.  Juni  1877.

Max  Josepp.
Graf  von  Thürheim.
Auf  königlichen  allerhechsten  Befehl
der  General  Sekretär

F.  ven  Kobell.

Bekanntmachungen.
(Das  Verfahren  bei  Feuersbrünsten  aus  Fahrlässigkeit
  betreffend.)

Seine  Majestät  der  König  haben  hinsiche:
lich  des  Verfahrens  bei  Feuersbrünsten  aus
Fahrldssigkeit  unterm  13.  Juni  dieß  Jahrs
nachstehende  allerhöchste  Enrschliessung  an  das
Sctaate  Ministerium  des  Innern  zu  erlassen
geruht.

Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Die  allgemeine  Brandversicherungs  Ordnung
  vom  3z.  Jänner  1811  bestimmt  im
1  gten  Arcikel,  daß  bei  Feuersbrünsten  aus
Verschulden  für  die  Brandversicherungs  Anstalt
  ein  Anspruch  auf  Schadens  Ersaz  erwachse,
  wenn  der  Brand  durch  grobe  Schuld
(culpa  lata)  verursacht  worden  ist,  wie  sodann
  der  Schuldige  auch  seiner  eignen  Foderung
  an  diese  Anstalt  ganz  oder  zum  Theil
verkustig  seyn  soll.

(39  )
        <pb n="314" />
        621

Imsoten  Artikel  der  Brandversicherungs-Ocdnung
  werden  die  Erkenntnisse  über  grobes
  Verschulden,  und  über  alle  Folgen  des,
selben  zur  gerichtlichen  Verhandlung  verwiesen,
  während  nach  dem  Artikel  30.  das  einfache
  Verschulden  den  administrativen  Srellen
  zur  polizeilichen  Ahndung  überlassen  ist.

Nachdem  aber  das  spater  sanktionirte  allgemeine
  Straf  Gesezbuch  (Th.  I.  Art.  ö4.)
die  Vergehen  aus  Fahrldssigkeit
wegen  Gefährlichkeie  der  Handlung
  ohne  Unterschled  des  Grades,  nament
lich  auch  die  geringe  Fahrlssigkeic  (Art.
ö3.)  an  die  Civil  Strafgerichte  gezogen,  und
hieraus  sich  der  Zweifel  ergeben  hat:  ob  und
in  wie  weit  nunmehr  die  desfallsigen  Bestimmumgen
  der  Brandversicherungs  Ordnung  als
aufgehoben  oder  abgesndert  zu  betrachten
sepyen?  —  so  haben  Wie  zur  Bescheidung
der  darüber  gestellten  Anfragen,  und  zur  Er-##elung

  eines  gleichförmigen  Verfahrens,
nach  Vernehmung  Unsers  Staats  Raths  beschlossen,

  und  verordnen:

1)  Die  Stras  Verhandlung  über  verursachte
  Brandschäden  steht,  auch  bei  geringer
  Fahrlssigkeit,  nach  Maßgabe  des
allgemeinen  Straf  Gesezbuches,  ausschliessend
den  Gerichten  zu.

a)Die  Verbindlichkeit  zum  gänzlichen
oder  heilweisen  Ersaz  der  Schäden  und  Kosten,
welche  der  allgemeinen  Brandversicherungs-Anstalt
  zugefügt  worden  sind,  und  der  Verlust
  der  eigenen  Entschädigungs  Forderung  an

—

622

diese  Anstalt,  tritt  auch  künftig  nur  in  denjenigen
  Fällen  ein,  welche  die  Brandversccherungs
  Ordnung  im  Art.  18.  ausdrücklich  vorausseze,
  folglich  nur  bei  obwaltender  Bosheit
  oder  grober  Schuld.

3)  In  den  eben  bemerkten  Fällen  erkennen
  die  Gerichte  gleichzeittg  über  den  Punkt
des  Ersazes  und  des  Verlustes  der  Enrschädihungs
  Forderung,  wie  dieses  durch  die  Brandversicherungs
  Ordnung  Art.  40.  und  das  Straf-Gesezbuch
  (Th.  II.  Art.  7.  und  352.)  vor—
geschrieben  ist.

Muͤnchen  den  13.  Juni  1817.

Mar  Joseph.
«  Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestaͤt  des  Koͤnigs
Egid  von  Kobell
General  Sekretär  des  Staats  Nathes.

 

(Den  Beitras  zur  Brand  AssekuranzAnstalt  für
das  Jahr  181  betreffend.)

Staate  Mintstertum  des  Innern.

 

Als  Resultat  einer  vom  Cenrral  Rechnungs-Bureau
  in  Brand  Assekuranz  Sachen  entworsenen
  Berechnung  ergiebt  sich,  daß  für  das
Brandversicherungs  Jahr  188  ein  Beitrag
von  vier  Kreuzern  auf  jedes  Hundert
Gulden  der  eingeschzten  Kapitalien  erfoderlich
  sey.

Dieses  wicd  zur  allgemeinen  Kenntniß
gebracht,  und  zugleich  werden  die  Regierungen
  angewiesen,  zu  verfügen,  daß  die  Ein-
        <pb n="315" />
        623

bringung  dieses  Beitrages  um  so  mehr  beschleunigt

  werde,  als  hiedurch  die  baldige

Befriedigung  der  im  Laufe  des  gegenwärtigen

  schon  ziemlich  weit  vorgerückten  Jahrgangs

  durch  Branvd  verunglückten  Gesellschafts

  Mitglieder  erzweckt  werden  muß;  worüber

  die  vorschristmässigen  Anzeigen  und

Nachweisungen  binnen  zwei  Monaten  ein
zusenden  sind.

München  den  28.  Juni  1877.
Auf  Seiner  königlichen  Majestät  allerhöchsten
Befehl.
Graf  von  Thürheim.

Durch  den  Minister

der  General  Sekretär

F.  von  Kobell.

 

Den  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts  Kandidaten
  des  Rezakkreises  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  königliche  Majestät  haben  aller:
gnädigst  zu  verordnen  geruhr,  daß  die  Prüfung
  der  katholischen  Pfarramts  Kandidaten
des  Rezarkreises  im  gegenwärtigen  Jahre
und  künfrig  am  Size  der  unterzeichneten
Stelle  dahier  nach  den  bestehenden  Vorschriften
  vorgenommen  werden  soll.  Hierzu  wird
f#r  das  gegenwäriige  Jahr  der  6.  October
bestimmt,  übrigens  in  Beziehung  auf  die
Vorschrift  des  F.  7.  der  hierbei  zur  genauen
  Nachachtung  zu  dienen  habenden  Verordnung
  vom  30.  D  cember  #306  (Nggbl.
1807  S.  370  —275.)  rücksichtlich  der  bei- 



6:4

zubringenden  Zeugnisse  erinnert,  daß  die  verschlossenen
  Zeugnisse  des  bischöflichen  Ordinariats,
  des  königlichen  Landgerichts  und
der  betreffenden  Schul  Inspection  des  Die
strikts,  oder  des  Local  Schul  Kommissarlats
erfodert  werden.

Ansbach  den  12.  Juni  1317.
Königliche  Regierung  des  Rezarkreises,
  Kamer  des  Innern.
Graf  von  Drechsel.

F.  v.  Mulzer.

 

Pfarreien  und  Beneficien  Erle“
digungen.

Im  Unter  Donaukreise:
1)  Die  Parrei  Arn  bruck.

Durch  den  am  20.  Mat  l.  J.  erfolgten
Tod  des  geistlichen  Rathes  und  Pfarrers
Ignaz  Hueff  in  Arn  bruck,  ist  diese  Pfarrei
  erlediget  worden;  sie  liege  in  der  Diöces
Regensburg,  im  Dekanate  Deggendorf  und
im  Landgerichte  Piechtach.  Die  Pfarret

enthält  auf  1  Quadraemeile  1479  Seelen,

hat  eine  Schule  und  erträgr

a.  an  Widdum  515  fl.  ao  kr.
b.  an  Zehenten  .  641-2  9-c.
  an  Steolgeböhren  47:  7  43.

4.  16020  37
Die  vasten  bestehen  in  63  fl.  40  kr.

im  Ganzen

Im  Regen  kreise:
2)  Die  Pfarrei  Lindkirchen.
Die  Pfarrei  Eindkirchen  im  keniglichen
  Landgerichte  Abensberg  ist  durch  die

)
        <pb n="316" />
        625

Versezung  des  Pfarrers  Andreas  Fuͤhrer
nach  Gerzen  ?)  erledigt  worden.  Dieselbe  zählet
  in  ihrem  Umfange  606  Seelen,  welchen
der  Pfarrer  mit  einem  Hilfpriester  vorsteher.
  Die  jährlichen  Einkünfte  bestehen  in
dem  Ertrage  der  Widdumgründe  zu  450  fl.
der  Zehenten  zu  807  fl.  18  kr.
der  Laudemien  und  Stisten  21  33
und  der  Stolgebühren  zu  150:  —
Die  ordentlichen  und  außerordentlichen
Abgaben  belaufen  sich  auf  268  fl.  2akr.  Ahl.
Ferner  liegt  auf  dieser  Pfarrei  ein  ad
onussuccessorum  ratificirter  Bauschillingsrest
  zu  1850  fl.,  welcher  von  den  im  Jahre
1799  abgebrannten  Pfarrgebäuden  herrühret,
  und  an  den  Pfarrer  Führer  baar  hinausbezahlt
  werden  muß.
Der  jährliche  Absiz  ist  auf  150  fl.  bestimmt.

)  S.  420.

3)  Die  Pfarrei  Pfakofen.

Die  DPfarrei  Pfakofen  im  königlichen
Landgerichte  Stadtamhof,  ist  durch  den  Tod
des  Pfarrers  Gebhard  Gräßls  erlediget  worden;
  ihre  Bevölkerung  belauft  sich  auf  looo
Seelen,  welchen  der  Pfarrer  mit  einem  Hilfpriester
  vorstehet.

Die  Einkünfte  fließen  aus  der  Landwirthschaft
  zu  31  Tagwerk  Feld,  und  o#
Tagwerk  Wiesgründen,  und  einem  Deittel
des  Groß=  und  Kleinzehents  und  den  Steolgebühren,
  im  Ganzen  in  einem  jährlichen
Anschlage  zu  1  500  fl.

620

Die  ständig  jährlichen  Abgaben  belaufen
sich  auf  241  fl.  58  kr.

Im  Ober  Donankreise:

4)  Das  Diakonat  bei  St.  Ulrich  in  Augsburg-Durch

  die  Versezung  des  Diakons  Degmaier
  zum  Diakonate  bei  St.  Anna  ist  das
Diakonat  bei  der  protestantischen  Hfarrei  zu
St.  Ulrich  in  Augsburg  erlediger  worden.
Der  Ertrag  dieser  Stelle  ist  mit  Ausnahme
der  freien  Amtswohnung  und  den  Einnahmen
  für  besondere  Dienstfunktionen  auf  67ofl.
berechnet.

5)  Die  Pfarrei  Donaualtheim.

Durch  die  Versezung  dee  bisherigen  Pfarrers
  ist  die  Pfarrei  Donaualtheim  erlediget
  worden.  Diese  Pfarrei  enthält  ausser
  dem  Pfarrsize  noch  das  Dorf  Schrezheim.


Die  Seelenzahl  derselben  beträge  817.
In  jedem  Orte  ist  eine  besondere  Schule.
Ausser  dem  Pfarrer  ist  ein  Hilfpriester  nothwendig,
  welcher  ebenfalls  im  Dfarrhofe
wohnte.  Der  Ertrag  dieser  Pfarrei  fließt  größtentheils
  auo  dem  Widdumgute,  aus  Geldund
  Natural  Kompetenz,  und  der  Rente  von
Jahrtags  Kapitalien,  und  wird  auf  037  fl.
berechner;  41  fl.  10  kr.  betragen  die  hierauf
haftenden  Staats=  und  Discesandasten.

Im  NRezatkreise:
6)  Die  protestantische  Pfarrei  Puschendors.
Durch  den  am  21.  Juni  l.  J.  erfolgten
  Tod  des  Parrers  Hierer  ist  die  Pfarrei
        <pb n="317" />
        627

Puschendorf,  Dekanats  Markt  Erlbach,
erlediget  worden,  deren  Ertrag  in  der  nicht
beglaubigten  Fassion  auf  396  fl.  42  kr.  berechnet
  worden  ist.

Im  Ober  Mainkreise:
7)  Das  Benesicium  in  Plösberg.

Durch  die  Versezung  des  Beneficiaten
Kurz  auf  die  Pfarrei  Münchenreuth  )ist  das
Beneficium  zu  Plösberg  in  der  Pfarrei
Pücheroreuth  der  Regenoburgischen  Diöcese
in  Erledigung  gekommen.

Zu  den  Verbindlichkeiten  des  Benesiciaten
  gehören  ausser  dem  öffentlichen  Gottesdienste
  und  Messelesen  auch  die  Aushilfe
der  Seelsorge  bei  13oo  diesem  Benefsicium
zugetheilten  Seelen,  und  Aufsicht  auf  die
im  Orte  befindliche  katholische  Schule.  Das
Einkommen  besteht  in  r3o  fl.  Das  Bener
sicimm  ist  für  solche  Geistliche  bestimmr,
welche  bereits  eine  Pension  vom  Staate
genießen.

)  S.  544.

 

Privilegium.

Für  eine  neuerfundene  Linir=  und  Nastrir  Maschine.


Dem  Kanonikus  Sigmund  Adam  aus
dem  ehemaligen  Stiste  St.  Zeno  dahier
ist  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  für
eine  von  ihm  gemachte  neue  Erfindung  einer
sehr  vortheilhaften  Linir=  und  Rastrir  Maschine
  zu  allen  Gattungen  von  Tabellen,
Rechen=  und  Handelsbüchern,  Muste=  und

628

Schulpapieren,  ein  ausschließendes  PrivileaLium
  auf  zehn  Jahre  in  der  Art  ertheile
worden,  daß  Niemand  binnen  dieses  Zeitraums,
  ohne  des  Erfinders  Einwilligung,
die  erwähnte  Linic,  und  Rastrir  Maschine
unter  welcher  Form  es  seyn  möge,  in  dem
Königreiche  verfertigen,  nachmachen  und  verkaufen
  dürfe,  bei  Vermeidung  einer  Geldbusse
  ven  Einhundert  Thalern,  halb  dem
Aerar,  halb  dem  Besizer  dieses  Privileglums
heimfdllig;  alles  dieses  jedoch  unbeschadet
den  allenfallsigen  Rechten  Dritcer  und  insbesondere
  derjenigen,  welche  sich  als  frühere
Erfinder  ausweisen  könnten,  oder  die  Erfindung
  selbst  wesentlich  verbessern  würden.

München  den  23.  Juni  1877.

 

(Beiträge  zum  Militär  Invaliden  Fonde.)

Der  Vater  des  vermißten  Ancon  Laaber
aus  Steinheim  Landgerichts  Höchstäde  im
4.  Chevaurlegers  Regimente  (König),  har  auf
dessen  in  3  fl.  23  kr.  bestehendes  Löhnungs-Guthaben
  Verzicht  geleistet,  welche  von  dem
genannten  Regimente  nach  Abzug  21  kr.  Ahl.
für  Stempel=  und  Inserations  Gebühr,  dann
7  kr.  Porto,  mit  2  fl.  54  kr.  4  hl.  zum  Milirär
  Invaliden  Fonde  eingesendet,  und  ven
diesen  gegen  die  verordnungsmässig  zu  übernehmende
  Sicherheit  auf  §  Jahre,  vereinnahmt
  wurden,  wofür  daher  öffentlich  ges
dankt  wird.

München,  den  1.  Juni  1877.

(40)
        <pb n="318" />
        629.

Die  Erben  des  seit  dem  lezten  russischen
Feldzuge  vermißten  Soldaten  vom  3.  Linien-Infanterie
  Regimente  (Prinz  Karl)  Johann
Auer  von  Kirchdorf,  k.  k.  Landgerichts

Kizbuͤhl,  haben  dee  selben  Loͤhnungs  Guthaben
  vom  Jahre  1812  zu  9  fl.  12  kr.  nebst

1  fl.  44  kr.  Montur  Guthaben  dem  königlich
balerischen  Militä  Invaliden  Fonde  überlassen.

Auf  gleiche  Weise  haben  die  Erben  des
seit  dem  nämlichen  Feldzuge  vermißten  Gemeinen
  eben  desselben  Regiments  Alex  Lechner
  von  Walters  k.  k.  Landgerichts  Hall,
dessen  Löhnungs  Guthaben  vom  Jahre  1812
zu  0  fl.  ra.,  dann  Monturs  Guthaben  zu
2  fl.  20  kr.  dem  obgedachten  milden  Fonde
überlassen.

München,  den  5.  Juni  1817.

Die  sämelichen  Interessenren  in  der  Sekretär
  Figglischen  Verlassenschafresache  haben
  die  Uebereinkunft  getroffen,  daß  die  vorliegende
  Baarschaft  zu  163  fl.  44  kr.  als
Geschenk  dem  Militär-Invaliden  Fonde  überlassen
  werde,  welche  dann  auch  von  Seite
des  königlichen  Stadtgerichts  dahler  zu  Gunsten
  dieses  Fonds  eingesendet,  und  von  dies
sem  in  Einnahme  gebracht  wurden.

Rebst  öffenrlicher  Danksagung  werden  diese

  mildthätigen  Beiträge  hlerdurch  zur  allgemeinen

  Kenntniß  gebracht.
München,  den  32.  Juni  1817.
Königliches  Ober  Administrativ=Kolleglum
  der  Armee.

von  Kraus.
Ritschel.

630

Pfarreien  und  Beneficien-Verleihungen.


Seine  Majestát  der  König  haben  folgende

Ofarreien  und  Benrficien  zu  verleihen:
Im  Monat  Juni  l.  J.

am  22.  die  Pfarrei  Unterauerbach  Landgerichts
  Neunburg  dem  Priester  Anton  Deir
scher,  Wallfahrespriester  zu  Niederachdorf;

die  Pfarrei  zu  Seeg  Landgerichts  Füssen
dem  Priester  Peter  Unsin,  Kaplan  zu  Eggenthal
  Landgerichts  Kaufbeuern;

die  Pfarrei  zu  Regen  Landgerichts  gleichen
  Namens  dem  bisherigen  Pfarrer  und
Distrikte  Schulinspekror  zu  Ruhmannsfelden
Priester  Joseph  Kastenauer;

die  Pfarrei  zu  Pfarrkirchen  Landgeriches
gleichen  Namens  und  das  damit  verbundene
Dekanat  dem  bisherigen  Scadtpfarrer  zu
Se.  Lorenz  in  Kempten  Maximilian  Freiherrn
von  Branca;

die  Pfarrei  zu  Osterwarngau  Landgeriches
Miesbach  dem  bisherigen  Pfarrer  am  Hohen-Peissenberg
  Priester  Hilbert  Niedermaler;

die  Pfarrei  zu  Lautrach  Landgerichts
Grönenbach  dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Zell
Priester  Leander  Kiderle,  und  die  dadurch
erledigte  Pfarrei  zu  Zell  obigen  Landgerichts
dem  Driester  Sebastian  Landerer  Kaplan
zu  Sulzberg;

das  Beneficium  zu  St.  Sebastian  zu
Amberg  dem  Kuratpriester  Michael  Hiltl
daselbst:
        <pb n="319" />
        631

am  23.  die  Pfarrei  zu  Pfaffing  Landgerichts
  Wasserburg  dem  Kuratpriester  dahier
Joseph  Esterl;

das  Schul  Beneficium  zu  Farchant  Landserichts
  Werdenfels  dem  bisherigen  Schulund
  Kurat  Benesicium  zu  Grainau  Priester
Joseph  Feichtmair,  »

und  an  eben  demselben  Tage  den  Professor
  der  Philosophie  am  hiesigen  Lyceum  Dr.
Florian  Meillinger  zum  Hofkaplan  an  der
königlichen  Hofkapelle  dahier  zu  ernennen;

endlich  am  s.  Juni  die  Prásentation  der
Maria  Johanna  Freiinn  von  Kappler  für  den
Kuratpriester  und  Prediger  bei  St.  Johann
dahier  Augustin  Hdäringer  auf  das  von  ihr
gestiftete  Kapplerische  Familien  Beneficium
zu  bestatigen  allergnddigst  geruht.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestat  der  König  geruhten  nachstehende
  Bestimmungen  zu  rreffen:
Im  Monate  Juni  am  s.

den  Seaats  Rath  Franz  Arnold  Van  der

Becke  die  Stelle  des  General  Direkrors  bei
dem  Scaats  Ministerium  der  Justiz  zu  übertragen:


am  13.  den  bisherigen  Aktuar  bei  dem
Landgerichte  München  Blastus  Wincermaier
  zum  zweiten  Assessor  des  Landgeriches
Wolfrathshausen,  und  bei  dem  Handgerichte

63#

München  zum  zweiten  Assessor  den  geprüften
Rechtes  Prqktikanten  Johann  Wolfgang  Huar
cker,  und  zum  Aktuar  den  bereits  bei  demselben
  funkrionirenden  Rechts  Hraktikanten
Ferdinand  Roll  zu  ernennen;

am  16.  den  ersten  Landgerichts  Assessor
zu  Burgau  Jakob  Samassa  in  den  Ruhestand
  zu  versezen,  die  dadurch  erledigte  erste
Assessorsstelle  daselbst  dem  zwelten  Assessor
iu  Eichstädt  Joseph  Hartmann,  und  dessen
  Stelle  bei  dem  Landgerichte  zu  Eichstäde
dem  Rechte  Praktikanten  Anton  Bauer  zu
verleihen;

am  24.  dem  Univerfleäts  Flskal  zu  Würzburg
  und  vormaligen  Hofgerichtsrathe  Karl
Philipp  Schüll  zu  bewilligen,  seine  bei  dem
vormaligen  Hofgerichte  geleisteten  Dienste  auch
bei  dem  dermaligen  Appellationsgerichte  des
Unter  Mainkreises  fortzusezen;  zugleich  demselben
  den  Titel  und  Rang  eines  Appellationsgerichtsraths
  zu  verleihen;

am  2)5.  den  Salinen  Oberförster  von
Spizel  zu  Tegernsee  in  gleicher  Eigenschaft
  nach  Reichenhall,  und  den  Salinen-Oberförster
  Mar  Schenk  zu  Reichenhall  in
hleicher  Eigenschaft  nach  Tegernsee  zu  versezen;


die  erledigte  Stelle  eines  Direkrors  der
General  Forst  Adminlstration  dem  Direktor
der  unmittelbaren  Steuer  Kataster  Kommission,
  von  Grünberger  provisorisch  und
mie  Beibehaltung  in  selner  bisherigen  Stelle
zu  übertragen;
        <pb n="320" />
        633

bei  den  FinanzKamern  der  Regierungen
nachstehende  Ernennungen  zu  verfuͤgen,  und
zwar
im  Ober  Donaukreise:
als  Assessoren:

1)  den  dermaligen  Kreis  Kassier  und  ehemaligen
  landschaftlichen  Syndicus  in  Kempten,
Joseph  Dornmit  dem  Titel  und  Range  eines
Reglerungsrathes,  und  an  dessen  Srelle  als
Kreis  Kassier  den  Kreis  Kassier  des  vormaligen
  Ober  Donaukreises,  Abel;

2)  den  bisherigen  ersten  Rechnungs  Kommissär
  Georg  Friedrich  Kraft;

3)  den  bisherigen  Raths  Accessisten  bei
der  ehemaligen  Finanz  Direktion  des  Isarkreises,
  Max  von  Barth;

im  Isarkreise:
als  Assessoren:

1)  den  bisherigen  Protokollisten  bei  der
General  Postdirektion,  Karl  Weinreich;

Wa)den  NRaths  Aceessisten  bei  der  vormaligen
  Finanz  Direktion  des  Isarkreises,  Johann
  Baptist  Lottner;

3)  den  bisherigen  Raths  Acceffisten  bei
derselben  Stelle,  Franz  Christoph  von  Zehntner;


im  Regenkreise:
als  Assessor:
den  vormaligen  Accessisten  bei  der  Finanz

  Direktion  des  Regenkreises,  Karl  August

  Friedrich;

634

im  Unter  Donaukreise:
als  Assessor:

den  bisherigen  Accessisten  bei  der  ehemaligen
Finanz  Direktion  in  Passau,  Georg  Geiger;

im  Rezarkreise:
als  Assessor:

den  bisherigen  statusmäßigen  dritten  Rech,
nungs  Gehilfen  bei  der  vormaligen  Finanz-Direktion
  des  Rezatkreises,  Jakob  Christoph
Karl  von  Harsdorf;

im  Ober  Mainkreise:
als  Assessoren:

1)  den  ehemaligen  Kamer  Sekretr  Johann
  Heinrich  Buchra;

2)  den  vormals  bei  der  Finanz  Administratton
  in  Baireuth  verwendeten  Moriz
Weigand;

im  Unter  Mainkreise:
als  Regierungsrath  extra  slatum:
den  bisherigen  CentralRechnunge  Kommisfär
  und  Haupr  Kasster  bei  der  Gendarmerie
Loren;  Rudhard;
als  Assessor:

den  vormaligen  Referendär  bei  der  Kamer
in  Baireuth  und  nachherigen  Quartiemmeister
der  mobilen  Legion  Georg  Heinrich  von
Berg;

endlich  am  26.  die  zweite  zeheime  Kanzellistenstelle
  in  der  Kanzlei  des  General  Sekretariats
  des  königlichen  Staats  Rathes  dem
bisherigen  Kanzellisten  bei  der  Central.Hauptbuchhaltung
  Johann  Georg  Winkelmaier
zu  verleihen.
        <pb n="321" />
        635

Königlich-Baierisches

636

Regierungsblatt.

 

XXVIII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  23.  Juli  1817.

Teutsche  Bundes  Akte.

Wir  Maximilian  Joseph,
bon  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern

aben  von  dem  durch  Unsern  und  die  übrigen
  Bevollmächtigren  der  souverainen  Fürsten
  und  sceien  Stadte  Teutschlands  in  Gemäßheit
  des  6.  Artikels  des  Pariser  Friedens
vom  30.  Mat  1814  auf  dem  Kongresse  in
Wien  verhandelten  und  am  8.  Junt  1815
allda  abgeschlossenen  und  unterzeichneten
Bundesvertrage  Einsicht  genommen,  welcher
  wörtlich  lautet,  wie  folge:

Im  Namen  der  allerheiligsten
und  untheilbaren  Dreieinigkeit!


Die  sonverainen  Fürsten  und  freien
Städte  Teutschlands,  den  gemeinsamen
Wunsch  hegend,  den  6.  Artikel  des  Pariser
  Friedens  vom  Zo.  Mai  1874  in  Erfüllung
zu  sezen,  und  von  den  Vortheilen  überzeugt,
welche  aus  ihrer  festen  und  dauerhaften  Verbindung
  für  die  Sicherheit  und  Unabhängigkeit
  Teutschlands,  und  die  Ruhe  und
das  Gleichgewicht  Europas  hervorgehen
würden,  sind  übereingekommen,  sich  zu  ei
nem  beständigen  Bunde  zu  vereinigen,  und  haben
  zu  diesem  Behuf  Ihre  Gesandten  und

 

Abgeordneten  am  Kongresse  in  Wien  mit
Vollmachten  versehen,  nämlich:
Seine  Kaiserlich  Königliche  Apor
stolische  Majestät

den  Herrn  Klemens  Wenzeslaus  Fürsten
von  Metternich  —  Winneburg  —
Ochsenhausen,  Ritter  des  goldenen  Vließes,
  Großkreuz  des  königlich  ungarischen  Se.
Stephans  Ordens,  Ritter  des  Ordens  des
heil.  Andreas,  des  heil.  Alerander  Newsky
und  der  heil.  Anna  erster  Klasse,  Großkreuz
der  Ehrenlegion,  Ritter  des  Ordens  vom
Elephanten,  des  Ordens  der  Annuntiatlon,
des  schwarzen  Adlers  und  des  rothen  Adlers,
  des  Seraphinen  Ordens,  des  heil.
Josephs  von  Toskana,  des  heil.  Hubertus,
des  goldenen  Adlers  von  Württemberg,  der
Treue  von  Baden,  des  hell.  Johannes  von
Jerusalem  u.  a.  m.,  Kanzler  des  militärischen
  Marien  Theresien  Ordens,  Kurator  der
k.  k.  Akademie  der  vereinigten  bildenden
Künste,  Kämerer,  wirklichen  geheimen
Rath  Seiner  Majestär  des  Kaisers  von  Oesterreich,
  Königs  von  Ungarn  und  Böhmen,
Allerhöchstdessen  Seaats=  und  Konferenz-Minister,
  auch  Minister  der  auswärtigen
Angelegenheiten,  und  ersten  Plenipotentiarius
  am  Kongreß;  und  den  Herrn  Jehan#

(40)
        <pb n="322" />
        637

Philipp  Baron  von  Wessenberg,  Großkreuz
  des  königlich  Sardinischen  Ordens  des
heil.  Mauritius  und  des  heil.  Lazarus,  wie
auch  des  königlichen  Ordens  der  baierischen
Krone,  Kamerherrn  und  wirklichen  geheit
men  Rath  Seiner  kaiserl.  königl.  apostol.
Majestät,  Höchstdesselben  zweiten  Plenipe“
tentiarius  am  Kongreß;
Seine  Königliche  Majestät  von
Preußen:

den  Herrn  Fürsten  von  Hardenberg,
Ihro  Staatskanzler,  Ritter  des  schwarzen
und  rothen  Adlerordens,  des  preußischen
St.  Johanniter  Ordens  und  des  preußischen
eisernen  Kreuzes,  Ritter  des  russischen  Se.
Andreas,  St.  Aleranders  Newsky  Ordens,
und  Se.  Annen  Ordens  erster  Klasse,  Großkreuz
  des  ungarischen  St.  Stephans  Ordens,
  Großkrenz  der  Ehrenlegion,  Großkreuz
  des  spanischen  St.  Karls  Ordens,  Ritter
  des  sardinischen  Annunciation,  des  schwedischen
  Seraphinen,  des  dänischen  Elephan"
ten,  des  baierischen  St.  Huberts,  des
würtembergischen  goldenen  Aolers  und  mehrerer
  andern  Orden;  und

den  Herrn  Karl  Wilhelm  Freiherrn  von
Humboldt,  Ihro  Staate  Minister,  Kamerherrn,
  außerordentlichen  Gesandten  und
bevollmächtigten  Minister  bei  Ihro  K.  K.
Apost.  Majestät,  Ritter  des  rothen  Adler-Ordens,
  des  preußischen  eisernen  Kreuzes
erster  Klasse,  Großkrenz  des  kaiserlich  österreichtschen
  Leopolds,  des  russischen  St.  Annen
  Ordens,  des  Ordens  des  Verdienstes  der
baierischen  Krone;

 

638

Seine  Koͤnigliche  Majestat  von
Daͤͤnemark:
den  Herrn  Christian  Guͤnther  Graf  von
Bernstorf,  Ihren  geheimen  Konferenz-Rath,
  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  am  Hofe  Seiner  K.  K.
Apost.  Majestät  und  Bevollmächtigten  am
Kongreß,  Ritter  des  Elephanten  Ordens,
Großkreuz  des  Dannebrog  Ordens  und  des  k.
ungarischen  Stephans  Ordens;  und
den  Herrn  Joachim  Friedrich  Grasen
von  Bernstorf,  Ihren  geheimen  Konferenz
  Rath,  Bevollmächtigten  am  Kongreß,
Großkreuz  des  Dannebrog  Ordens;
Seine  Königliche  Majestät  von
Baiern:
den  Herru  Alois  Franz  Xaver  Grafen
von  Rechberg  und  Rothenlöwen,
Kämerer  und  wirklichen  geheimen  Rath,
außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  am  K.  K.  Hofe,  Großkreuz
  des  St.  Hubertus  Ordens,  Kapitular
Kommenthur  des  St.  Georgs  und  Groß-=kreuz
  des  baierischen  Civil  Verdienst  Ordens;
Seine  Majestät  der  König  von
Sachsen:
den  Herrn  Hanns  August  Fürchregote
von  Globig,  Ihro  geheimen  Rath,  Kamerherrn,
  Hof=  und  Justizien  Rath  und
geheimen  Referendar;
Seine  Majestät  der  König  der
Niederlande:
den  Herrn  Franz  Christoph  Freiherrn
von  Gagern,  Dlenipotentiarius  Sr.  Majestät
  des  Königs  der  Niederlande,  und
        <pb n="323" />
        639

Ihrer  Durchlauchten  des  Herzogs  und  des
Fuͤrsten  von  Nassau,  Großkreuz  des  hessischen
  Ordens  vom  goldenen  Loͤwen  und  des
babischen  Ordens  der  Treue;
Seine  Majestät  der  König  von
Großbritanuien  und  Hannover:

den  Herrn  Ernst  Friedrich  Herbert  Grafen
  von  Münster,  ErbLandmarschall  des
Königreichs  Hannover,  Großkreuz  des  k.
ungarischen  St.  Sctephans  Ordens,  Sr.
Königlichen  Majestät  von  Großbritanien
und  Hannover  Staaks:  und  Kabinets  Minister,
  ersten  Bevollmächtigten  am  Kongresse
zu  Wien;  und

den  Herrn  Ernst  Christian  August  Grasen
  von  Hardenberg,  Großkreuz  des
kaiserl.  österreichischen  Leopolds  Ordens,  Ritter
  des  k.  preußischen  rorhen  Adler  Ordens,
und  des  Johanniter  Oedens,  Sr.  Königl.
Majestät  von  Großbritanien  und  Hannover
Staats=  und  Kabinets  Minister,  dessen  außerordentlichen
  Abgesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  an  dem  Hofe  Sr.  k.  k.  apost.
Majestät,  und  dessen  zweiten  Bevollmächtigten
  am  Kongresse  zu  Wien;
Seine  Königliche  Hoheit  der  Kurfürst

  von  Hessen:

den  Herrn  Dorotheus  Ludwig  Grafen
von  Keller,  Höchstihro  Staats  Minister,
Großkreuz  vom  goldenen  Löwen,  und  des
preußischen  rothen  Adlers;  und

den  Herrn  Georg  Ferdinand  Freiherrn
von  Lepel,  Ihren  Kamerherrn  und  geheimen
  Regierungs  Rath;

 

640

Seine  Könkgliche  Hoheit  der
Großherzog  von  Hessen:

den  Herrn  Johann  Freiherrn  von  Türk
heim  von  Altdorf,  Ihren  gehelmen  Rath,
Staats  Minister  und  außerordentlichen  Ab-Fesandten
  am  Kongreß,  Großkreuz  des  hefsischen
  Verdienst  Ordens,  Kommandeur  des
königl.  ungarischen  St.  Stephans  Ordens;

Seine  Königliche  Hoheie  der  Groß-=herzog
  von  Sachsen  Weimar:
den  Herrn  Ernst  August  Freiherrn  von

Gersdorf,  Ihren  wirklichen  geheimen

Rath  (jeze  an  dessen  Stelle  den  Herrn  Friedrich

  August  Freiherrn  von  Minkwitz);

Seine  Durchlaucht  der  Herzog

von  Sachsen  Gotha:
den  Herrn  Friedrich  August  Freiherrn
von  Minkwitz,  Ihren  geheimen  Rath;

Ihre  Durchlaucht  die  Herzogin

von  Sachsen  Koburg  Meiningen  als
Regentin  und  Vormündertn

Ihres  Sohnes:
ebendenselben  Freiherrn  von  Minkwiß;

Seine  Durchlaucht  der  Herzog
von  Sachsen  Hildburghausen:
den  Herrn  Karl  Ludwig  Friederich  Freiherrn

  von  Baumbach,  Ihro  geheimen

Rath  und  Regierungs  Präsidenten;

Seine  Durchlaucht  der  Herzog

von  Sachsen  Koburg  Saalfeld;
den  Herrn  Franz  Kaver  Freiherrn  von

Fischler  von  Treuberg,  Ihro  Obersten,

  Ritter  des  kaiserlich  österreichischem

·)
        <pb n="324" />
        641

beopolds  Ordens,  und  des  Ordens  der  baierischen
  Krone;
Seine  Durchlaucht  der  Herzog
von  Braunschweig  Wolfenböttel:

an  die  Stelle  des  Herrn  Wilhelm  Justus
  Eberhard  von  Schmidt  Phiseldeck,
Ihro  geheimen  Raths,  cx  substitutione  den
Herrn  Doretheus  Ludwig  Grasen  von  Keller,
  kurfürstlich  hessischen  Staate  Minister
  u.  s.  f.
Seine  Durchlaucht  der  Herzog  von

Holstein  Oldenburg:

den  Herrn  Albert  Freiherrn  von  Maltzahn,
  Präsidenten  der  Regierung  des  Fürstenthums
  Lübeck,  Großkreuz  des  russischen
Ordens  der  heil.  Anna,  und  Ritter  des
Ordens  des  heil.  Johannes  von  Jerusalem:
Seine  Durchlaucht  der  Herzog

von  Mecklen  burg  Schwerin:

den  Herrn  Leopold  Freiherrn  von  Plessen,
  Ihro  Staats  Minister,  Großkreuz  des
Dannebrog  Ordens;
Seine  Durchlauche  der  Herzog  von

Mecklenburg  Serelitz:

den  Herrn  August  Otto  Ernst  Freiherrn
von  Oertzen,  Ihro  Seaato  Minister,  Großkreuz
  des  preuplschen  rothen  Adler  Ordens;
Seine  Durchleuche  der  Herzog  von
Anhalt  Dessau  für  sich  und  als
WVormund  des  minorennen  Heczogs

von  Anhalt  Cöthen,
und
Durchlaucht  der  Herzos

ron  Anhalt  Sernburg:

Seine

—  —

642

gemeinschaftlich  den  Herrn  Wolf  Karl
August  von  Wolframsdorf,  Praͤsidenten
  der  Regierung  zu  Dessau;
Seine  Durchlaucht  der  Fuͤrst  von
Hohenzollern  Hechingen:
den  Herrn  Franz  Anton  Freiherrn  von
Frank,  Ihro  wirklichen  geheimen  Rath;
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von
Hohenzollern  Sigmaringen:
den  Herrn  Franz  ludwig  von  Kirchbauer,
  Ihro  geheimen  Legation-Rath;
Seine  Durchlaucht  der  Herzog
und
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von
Nassau:
den  Herrn  Franz  Christoph  Freiherrn
von  Gagern;  und
Herrn  Ernst  Franz  Ludwig  Freiherrn  von
Marschall  von  Biberstein,  Hlenipotentiarius
  Sr.  Majestaͤt  des  Koͤnigs  der  Tiederlende
  für  seine  teutschen  Staaten  und  Ihrer
  Durchlauchten  des  Herzogs  und  dec  Fürsten
  von  Nassau,  Großkreuz  des  Ordens  der
Treue;
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von
Lzichtenstein:
den  Herrn  Georg  Walter  Vincenz  von
Wiese,  Vice  Kanzler  der  Regierung  des
Fürsten  von  Reuß  zu  Gera;
Seine  Durchlauche  der  Fürst  von
Schwarzburg  Sondershausen:

den  Herrn  Adolph  von  Weise,  Ihre
geheimen  Rath  und  Kanzler;
        <pb n="325" />
        643

Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von
Schwarzburg  Rudolstadt:
den  Herrn  Friedrich  Wilhelm  Freiherrn
von  Kettelhodr,  Ihro  Kanzler  und  PräZ
sidenten,  auch  Erbschenk  der  gefürsteten
Grasschafe  Henneberg,  des  großherzoglich
badischen  Ordens  der  Treue  Großkreuz;
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von
Waldeck  und  Pyrmont:
den  Herrn  Günther  Heinrich  von  Berg,
Doktor  der  Rechte  und  Regierungsprás#=denten
  des  Fürsten  von  Schaumburgbippe;
Ihre  Durchlauchten  di:  Fücsten
von  Reuß  diterer  und  jüngerer
Linie:
den  Herrn  Georg  Walter  Vincenz  von
Wiese,  Bicekanzler  der  Regierung  zu  Gera;
Seine  Durchlaucht  der  Füerst  von
Schaumburgkippe:
den  Herrn  Güntder  Heinrich  von  Berg;
Ihre  Durchlauche  die  Fürstin  von
der  Lippe  als  Regentin  und  Vormünderin
  des  Fürsten  Ihres
Sohnes:
den  Herrn  Friedrich  Wilhelm  Helwing,
Ihren  Regierungs  Rath;
Die  freie  Stadt  Lübeck:
den  Herrn  Johann  Friedrich  Hach,
Dekter  der  Rechte  und  Senator  dieser  Stadt;
Die  freie  Stadt  Frankfurt:
den  Herrn  Johann  Eenst  Friedrich
Danz,  Doktor  der  Rechte,  Syndikus  dieser
  Stade;

644

Die  freie  Stade  Bremen:
den  Herrn  Johann  Smidt,  Senator
dieser  Stadt;

Die  freie  Stadt  Hamburg:

den  Herrn  Johann  Michael  Gries,
Sondikus  dieser  Stadt.

In  Gemäßheit  dieses  Beschlusses  haben
die  vorstehenden  Bevollmächtigten  nach  ge:
schehener  Auswechslung  Ihrer  richtig  befundenen
  Vollmachten,  folgende  Artikel  verabredet:


J.
Allgemeine  Bestimmungen.
Art.  1.

Die  sonverginen  Fuͤrsten  und  freien  Staͤdte
Teutschlands,  mit  Einschluß  Ihrer  Majestäten
  des  Kaisers  von  Oesterreich,  und  der
Köuige  von  Preußen,  von  Dänemark  und
der  Niederlande,  und  zwar

der  Kaiser  von  Oesterreich,

der  König  von  Preußen,
beide  für  ihre  gesammeen  vormals  zum  teutschen
  Reich  gehörige  Besizungen,

der  König  von  Dänemark  für  Holstein,


der  König  der  Niederlande  für  das
Großherzogthum  euxemburg,
vereinigen  sich  zu  einem  beständigen  Bunde,
welcher  der  teutsche  Bund  heißen  soll.

Art.  a.
Der  Zweck  desselben  ist  Erhaltung  der
dußern  und  innern  Sicherheit  Teutschlands,
(#41)
        <pb n="326" />
        643

und  der  Unabhaͤngigkeit  und  Unverlezbarkeit
der  einzeln  en  teutschen  Staaten.

Art.  3.

Alle  Bundesglieder  haben  als  solche  gleiche
  Rechte,  sie  verpflichten  sich  alle  gleichmässig,
  die  Bundesakte  unverbrüchlich  zu
halten.

Art.  4.

Die  Angelegenheiten  des  Bundes  werden
  durch  eine  Bundes  Versammlung  besorgt,
in  welcher  alle  Glieder  desselben  durch  ihre
Bevollmächtigte  theils  einzelne,  theils  Gesamtstimmen
  folgendermassen,  jedoch  unbeschadet
  ihres  Ranges,  führen:

1)  Oesterreich  .

2)  Preußen  .

3)  Baiern  .

4)  Sachsen  .

5)  Hannover  .

56)  Württemberg

7)  Baden  .

8)  Kurhessen

-)Großherzogthum  Hessen  1  "„

10)  Dänemark  w'gen  Holstein  1  5„

11)  Niederlande  wegen  des

Großherzogthums  Lu-1

  Stimme.

—  .  —
*
ð*

remburg  1  „
12)  Die  großherzoglich  und

herzoglich  sächsischen

Häuser  1  „

13)  Braunschweig  und  Nassau
  1  „
14)  Mecklenburg  Schwerin

[J  —

646

und  Mecklenburg  Strelitz
  .

15)  HolsteinOldenburg,  Anhalt
  und  Schwarzburg

16))  Hohenzollern,  Lichtenstein,
  Reuß,  SchaumburgLippe,
  Lippe  und
Waldeck  .  1

17)  Die  freien  Staͤdte  kuͤ-beck,
  Frankfurt,  Bremen
  und  Hamburg  1  »

Totale

1  Stimme.

—.
2

17  Stimmen.

Art.  5.

Oesterreich  hat  bei  der  Bundes  Versammlung
  den  Vorsiz;  jedes  Bundesglied  ist  befugt,
  Vorschlaͤge  zu  machen,  und  in  Vortrag
  zu  bringen,  und  der  Vorsizende  ist
verpflichtet,  solche  in  einer  zu  bestimmenden
Zeitfrist  der  Berathung  zu  übergeben.

Art.  ö.

Wo  es  auf  Abfassung  und  Abänderung
von  Grundgesezen  des  Bundes,  auf  Beschlüsse,
  welche  die  Bundesakte  selbst  betrefsen,
  auf  organische  Bundes  Einrichtungen
und  auf  gemeinnüzige  Anordnungen  sonstiger
Art  ankommt,  bildet  sich  die  Versammlung
zu  einem  Plenum,  wobet  jedoch  mit  Rücksicht
  auf  die  Verschiedenheit  der  Grösse  der
einzelnen  Bundesstaaten,  folgende  Berechnung
  und  Vertheilung  der  Stimmen  verabt
redet  ist:

1)  Oesterreich  erhaͤlt  4  Stimmen.
2)  Preußen  4  22
        <pb n="327" />
        647
3)  Sachsen  .
4)  Baiern  .

5)  Hannover  .
°6)  Württemberg

7)  Baden

8)  Kurhessen
)  Großherzogthum  Hessen
10)  Holstein
11))  Luremburg  4

13)  Braun
13)  Meckle

schweig
burg  Schwerin

14)  Nassau
15))  Sachsen  Weimar

16)  „
17)  ?
18)  „
10)  „

Gotha

Coburg
Meiningen
Hildburghausen

20)  Mecklenburg  Strelitz

21)  Holstei
22)  Anhalt
23)
24)  „

n  Oldenburg

Dessau
Bernburg
Coͤthen

25)  Schwarzburg  Sondershausen


26)  „

„  Rudolstadt

27)  Hohenzollern  Hechingen

28)  tichten

stein  .

20))  Hohenzollern  Sigmaringen
  4

30)  Waldeck  .

31)  Reuß  älterer  Einie

32)
33)  Schau
34)  Lippe

juͤngerer  Linie
mburg  Lippe

35)  Die  freie  Stadt  Luͤbeck

4
4
4
4
3
3
3
3
3
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1

—  —

Stimmen.

36)  Die  freie  Stadt  Frankfurt
  1  Seimme.

37)  „  „  „  B.remen  „

33)  „  „  „  Hamburg  „
Totale  60  Scimmen.
Ob  den  mediatisirten  vormaligen  Reichsständen
  auch  einige  Kurtatstimmen  in  Pleno
zugestanden  werden  sollen,  wird  die  Bundes-Versammlung
  bei  der  Berathung  der  organischen
  Bundes  Geseze  in  Erwägung  nehmen.

Art.  7.

In  wie  fern  ein  Gegenstand  nach  obiger
Bestimmung  für  das  Plenum  geeignet  sey,
wird  in  der  engern  Versammlung  durch
Stimmen  Mehrheik  entschieden.

Die  der  Enescheidung  des  Pleni  zu  un?
terziehenden  Beschluß  Encwürfe  werden  in  der
engern  Versammlung  vorbereitet,  und  bis  zur
Annahme  oder  Verwerfung  zur  Reife  gebracht.

Sowohl  in  der  engern  Versammlung  als
in  Pleno  werden  die  Beschlüsse  nach  der
Mehrheit  der  Stimmen  gefaßt,  jedoch  in
der  Arc,  daß  in  der  erstern  die  absolute,  in
lezterer  aber  nur  eine  auf  zwei  Dritteheilen
der  Abstimmung  beruhende  Mehrheit  entscheidet.


Bei  Stimmen  Gleichheit  in  der  engern
Versammlung  steht  dem  Vorstzeiden  die  Eutscheidung
  zu.  Wo  es  aber  auf  Annahme
oder  Abänderung  der  Grundgeseze,  auf  organische
  Bundes  Einrichtungen,  auf  jurn
singulorum  oder  Religions  Angelegenheiten
ankommt,  kann  weder  in  der  engern  Ver-=
        <pb n="328" />
        649

sammlung,  noch  im  Pleno  ein  Beschluß
durch  Stimmen  Mehrheit  gefaßt  werden.

Die  Bundes  Versammlung  ist  beständig,
hat  aber  die  Besugniß,  wenn  die  ihrer  Berathung
  unterzogenen  Gegenstände  erledigt
sind,  auf  eine  bestimmte  Zeit,  jedoch  nicht
auf  länger  als  vier  Monate,  sich  zu  vertagen.
  Alle  näheren,  die  Vertagung  und  die
Besorgung  der  etwa  während  dersekben  vorkommenden
  dringenden  Geschfte  betreffenden
Bestimmungen  werden  der  Bundes  Versammlung
  bei  Abfassung  der  organischen
Geseze  vorbehalten.

Art.  3.

Die  Abstimmungs  Ordnung  der  Bundes
  Glieder  betreffend,  wird  festgesezt,  daß,
so  lange  die  Bundes  Versammlung  mit  Abfassung
  der  orgamischen  Geseze  beschäftigt  ist,
hierüber  keinerlei  Bestimmung  gelte,  und
die  zufällig  ssch  sügende  Ordnung  keinem  der
Mieglieder  zum  Nachtheil  gereichen,  noch
eine  Regel  begründen  soll.  Nach  Abfassung
der  organischen  Geseze  wird  die  Bundes  Versammlung
  die  künftige,  als  beständige  Folge
einzuführende  Stimmen  Ordnung  in  Berathung
  nehmen,  und  sich  darin,  so  wenig
als  möglich,  von  der  ehemals  auf  dem  Reichstage,
  und  namentlich  in  Gemähheit  des
Reichs  Deputations  Schlusses  von  r803  beobachteten
  entfernen.  Auch  diese  Ordnung
kann  aber  auf  den  Rang  der  Bundesglieder
überhaupt,  und  ihren  Vortritt  außer  den
Verhältnissen  der  Bundes  Versammlung  kelnen
  Einfluß  ausüben.

650

Art.  9.

Die  Bundes  Versammlung  hat  ihren  Siz
zu  Frankfurt  am  Main.  Die  Eroͤffnung
derselben  ist  auf  den  1.  September  1815  festgesezt.


Art.  10.

Das  erste  Geschäft  der  Bundes  Versammlung
  nach  ihrer  Eröffnung  wird  die  Abfassung
  der  Grundgeseze  des  Bundes,  und
dessen  organische  Einrichtung  in  Rücksicht
auf  seine  auswärtigen,  militärischen  und  in:
nern  Verhältnisse  seyn.

Art.  11.

Alle  Mitglieder  des  Bundes  versptechen,
sowohl  ganz  Teutschland,  als  jeden  einzelnen
  Bundes  Staat  gegen  jeden  Angriff  in
Schuz  zu  nehmen,  und  garantiren  sich  gegenseitig
  ihre  sämtlichen  unter  dem  Bunde
begriffenen  Besizungen.

Bei  einmal  erklärtem  Bundes  Krieg  darf
kein  Mieglied  einseltige  Unterhandlungen
mit  dem  Feinde  eingehen,  noch  einseitig  Waf,
senstillstand  oder  Frieden  schliessen.

Die  Bundes  Glieder  behalten  zwar  das
Recht  der  Bündnisse  aller  Art,  verpflichten
sich  jedoch  in  keine  Verbindungen  einzugehen,
  welche  gegen  die  Sicherheit  des  Bundes
  oder  einzelner  Bundes  Staaten  gerichter
wären.

Die  Bundes  Glieder  machen  sich  ebenfalls
verbindlich,  einander  unter  keinerlei  Vor,
wand  zu  bekriegen,  noch  ihre  Streitigkeiten
mit  Gewalt  zu  rerfolgen,  sondern  ste  bei
        <pb n="329" />
        651

der  Bundes  Versammlung  anzubringen.  Dieser
  liegt  alsdann  ob,  die  Vermittlung  durch
einen  Aueschuß  zu  versuchen;  falls  dieser
Versuch  fehlschlagen  sollte,  und  demnach  eine
richterliche  Entscheidung  norhwendig  würde,
solche  durch  eline  wohlgeordnete  Austragal-Instanz
  zu  bewirken,  deren  Ausspruch  die  streitenden
  Theile  sich  sofort  zu  unterwerfen  haben.

II.
Besondere  Bestimmungen.

Außer  den  in  den  vorhergehenden  Artikeln
  bestimmten,  auf  die  Feststellung  des
Bundes  gerichteten  Punkten  sind  die  verbündeten
  Mutglieder  übereingekommen,  hiemit
  über  folgende  Gegenstände  die  in  den
nachstehenden  Artikeln  enthaltenen  Bestimmungen
  zu  treffen,  welche  mit  jenen  Artikeln
gleiche  Kraft  haben  sollen.

Art.  12.

Diesenigen  Bundrs  Glieder,  deren  Besie
zungen  nicht  eine  Volkszahl  von  300,  000
Seelen  erreichen,  werden  sich  mit  den  ihneu
  verwandten  Häáusern  oder  andern  Bundesgliedern,
  mit  welchen  sie  wenigstens  eine
solche  Volkszahl  ausmachen,  zu  Bildung
eines  gemeinschaftlichen  obersten  Gerichts
vereinigen.

In  den  Staaten  von  solcher  Volksmenge,
wo  schon  jezt  dergleichen  Gerichte  dritter  Instanz
  vorhanden  sind,  werden  jedoch  diese  in
ihrer  bisherigen  Eigenschaft  erhalten,  wosern
  nur  die  Volkszahl,  über  welche  sie  sich

653

erstrecken,  nicht  unter  150,000  Seelen  ist.

Den  vier  freien  Staͤdten  steht  das  Recht
zu,  sich  untereinander  uͤber  die  Errichtung
eines  gemeinsamen  obersten  Gerichts  zu  vereinigen.


Bei  den  solcher  Gestalt  errichteten  gemeinschaftlichen
  obersten  Gerichten  soll  jeder
der  Parteien  gestattet  seyn,  auf  die  Verschickung
  der  Akten  auf  eine  teutsche  Fakultät
  oder  an  einen  Schöppenstuhl  zur  Abfassung
  des  Endurtheils  anzutragen.

Art.  13.
In  allen  Bundes  Staaten  wird  eine  land"
ständische  Verfassung  statt  finden.

Art.  14.

Um  den  im  Jahre  1806  und  seitdem
mittelbar  gewordenen  ehemaligen  Reichsständen
  und  Reichs  Angehörigen  in  Gemäßheit
der  gegenwärtigen  Verhältnisse  in  allen  Bundes
  Staaten  einen  gleichförmig  bleibenden
Rechts  Zustand  zu  verschaffen,  so  vereinigen
sich  die  Bundes  Staaren  dahin:

a)  daß  diese  fürstlichen  und  gräflichen  Hiuser
  sortan  nichts  desto  weniger  zu  dem
hohen  Adel  in  Teurschland  gerechnet
werden,  und  ihnen  das  Recht  der  Ebenbürtigkeit
  in  dem  bisher  damit  verbundenen
  Begriffe  verbleibt;

b)  sind  die  Häupter  dieser  Häuser  die  ersten
  Standesherrn  in  dem  Staate,  zu
dem  sie  gehören.  Sie  und  ihre  Familie
  bilden  die  privilegirteste  Klasse  in

(41.)
        <pb n="330" />
        653

demselben,  insbesondere  in  Ansehung
der  Besteuerung.

c)  Es  sollen  ihnen  uͤberhaupt  in  Ruͤcksicht
ihrer  Personen,  Familien  und  Besizungen
  alle  diejenigen  Rechte  und  Vorzuͤge
zugesichert  werden  oder  bleiben,  welche
aus  ihrem  Eigenthume  und  dessen  ungestörten
  Genuße  herrühern,  und  nicht  zu
der  Staats  Gewalt  und  den  höhern  Regierungs
  Rechten  gehsren.  Unter  vorerwähnten
  Rechten  sind  insbesondere
und  namentlich  begriffen:

1)  die  unbeschränkte  Freiheit,  ihren
Aufenthalt  in  sedem  zu  dem  Bunde
gehörenden,  oder  mit  demselben  im
Frieden  lebenden  Staate  zu  nehmen;

))  werden  nach  den  Grundsszen  der
frühern  reutschen  Verfassung  die
noch  bestehenden  Familien  Verträge
aufrecht  erhalten,  und  ihnen  die
Befugniß  zugesichert,  über  ihre
Güter  und  Familien  Verhelknisse
verbindliche  Verfügungen  zu  treffen,
  welche  jedoch  dem  Souverain
vorgelegt,  und  bel  den  höchsten
Landesstellen  zur  allgemeinen  Kenntniß
  und  Nachachtung  gebracht  werden
  müssen.  Alle  bisher  dagegen
erlassene  Verordnungen  sollen  für
künftige  Fälle  nicht  weiter  anwendbar
  seyn;

Befreiung  von  aller  Milirärpflichkigkeit
  für  sich  und  ihre  Familien;

.—  —

834

4)  die  Ausübung  der  bürgerlichen
und  peinlichen  Gerecheigkeitspflege
in  erster,  und  wo  die  Besizung
groß  genug  ist,  in  zweiter  Instanz,
der  Forst  Gerichtsbarkeit,  Orts-Polizei
  und  Aufsiche  in  Kirchenund
  Schulsachen,  auch  über  milde
Stistungen,  jedoch  nach  Vor,
schrife  der  Landesgeseze,  welchen
sie,  so  wie  der  Milttär  Verfassung
und  der  Ober  Aufsichr  der  Regierungen
  über  jene  Zuständigkeiten,
unkerworfen  bleiben.

Bel  der  nähern  Bestimmung  der  angefuͤhrten
  Befugnisse  sowohl,  wie  uͤberhaupt
und  in  allen  uͤbrigen  Punkten  wird  zur  weitern
  Begruͤndung  und  Feststellung  eines  in
allen  teutschen  Bundes  Staaten  übereinstimmenden
  Rechtszustandes  der  mittelbar  ges
wordenen  Fürsten,  Grasen  und  Herrn,  die
in  dem  Betreffe  erlassene  königlich  baierische
Verordnung  vom  Jahre  1807  als  Basis
und  Norm  unterlegt  werden.

em  ehemaligen  Meichsadel  werden  die
sub  Nro.  1  und  W  angeführten  Rechte,  Antheil
  der  Begüterren  an  Handstandschaft,  Patrimonial,
  und  Forst  Gerichrsbarkeit,  Orts-Polizei,
  Kirchen  Patronat  und  der  privilegirte
  Gerichtsstand  zugesichert.  Diefe
Rechte  werden  jedoch  nur  nach  der  Vorschrift

  der  Eandesgeseze  ausgeübt.
3)  privilegireer  Gerichtsstand  und

In  den  durch  den  Frieden  von  Lüneollle
vom  9.  Februar  1801  von  Teutschland  abrgettetenen
  and  jejt  wieder  damit  vereinigken
        <pb n="331" />
        655

Provinzen,  werden  bei  Anwendung  der  obigen
  Grundsäze  auf  den  ehemaligen  unmittelbaren
  Reichsadel  diesenigen  Beschränkungen
statt  finden,  welche  die  dort  bestehenden  besondern
  Verhältnisse  nothwendig  machen.

Art.  15.

Die  For'dauer  der  auf  die  Rhein  Schifffahrts
  Oktrot  angewiesenen  direkten  und  subs
sidiarischen  Renten,  die  durch  den  Reichs=Devurationsschluß
  vom  25.  Februar  1803
getrossenen  Verfügungen  in  Betreff  des
Schuldenwesens,  und  festgesezten  Pensionen
an  geist=  und  weltliche  Individuen  werden
von  dem  Bunde  garantirt.

Die  Mieglieder  der  ehemaligen  Domund
  freien  Reichsstifter  haben  die  Befugniß,
ihre  durch  den  erwähnten  Reichs  Deputationsschluß
  festgesezte  Pensionen,  ohne  Abzug,
  in  jedem  mit  dem  teutschen  Bunde
im  Frieden  steheuden  Staate  verzehren  zu
dürfen.

Die  Mitglieder  des  teutschen  Ordens
werden  ebenfalls  nach  den  in  dem  Reichs=Deputations
  Haupeschlusse  von  1803z  für  die
Domstifter  festgesezten  Grundsäzen  Pensiot
nen  erhalten,  in  soferne  sie  ihnen  noch  nicht
hinreichend  bewilliget  worden,  und  diesjenigen
  Fürsten,  welche  eingezogene  Besizungen
des  teutschen  Ordens  erhalten  haben,  werden
  diese  Pensionen  nach  Verhältniß  ihres
Antheils  an  den  ehemaligen  Besizungen  be-Jahlen.


Die  Berathung  über  die  Regulirung
der  Sustentations  Kasse  uno  der  Peusionen

656

fuͤr  die  uͤberrheinischen  Bischoͤfe  und  Geistliche,
  welche  Penslonen  auf  die  Besizer  des
linken  Rheinusers  übertragen  werden,  ist  der
Bundes  Versammlung  vorbehalten.  Diese
Regulirung  ist  binnen  Jahresfrist  zu  beendigen;
  bis  dahin  wird  die  Bezahlung  der
erwähnten  Penustonen  auf  die  bisherige  Art
—
Art.  16.

Die  Verschiedenheit  der  christlichen  Relit
gions  Partelen  kann  in  den  Laͤndern  und  Gebieten
  des  teutschen  Bundes  keinen  Unterschied
  in  dem  Genusse  der  buͤrgerlichen  und
politischen  Rechte  begruͤnden.

Die  Bundes  Versummlung  wird  in  Berathung
  ziehen,  wie  auf  eine  meglichst  übereinstimmende
  Weise  die  bürgerliche  Verbesserung
  der  Bekenner  des  jüdischen  Glaubens
in  Teutschland  zu  bewirken  sey,  und  wie
insonderheit  denselben  der  Genuß  der  bürgerlichen
  Rechte,  gegen  die  Uebernahme  aller
Bürgerpflichten,  in  den  Bundes  Staaten
verschafft  und  gesichert  werden  könne.  Jedoch
  werden  den  Bekennern  dieses  Glaubens
bis  dahin  die  denselben  von  den  einzelnen
Bundes  Staaten  bereits  eingerdumten  Rechte
erhalten.

Art.  17.

Das  fürstliche  Haus  Thurn  und  Taris
bleibt  in  dem  durch  den  Reichs  Deputationsschluß
  vom  25.  Februar  1803  oder  sraͤtere
Vertráge  bestdtigten  Besiz  und  Genuß  der
Posten  in  den  verschiedenen  Bundes  Staar
        <pb n="332" />
        657
ten,  selange  als  nicht  etwa  durch  freie  Uebereinkunft
  anderweitige  Verträge  abgeschlossen
  werden  sollten.

In  jedem  Falle  werden  demselben  in  Folge
des  Artikels  13.  des  erwähnten  Reichs  Deputations
  Hauptschlusses  seine  auf  Belassung
der  Posten  oder  auf  eine  angemessene  Encschädigung
  gegründeren  Rechte  und  Ansprüche
versschert.

Dieses  soll  auch  da  statt  finden,  wo  die
Aufhebung  der  Posten  seit  1303  gegen  den
Inhalt  des  Reichs  Deputations  Hauptschlusses
  bereits  geschehen  wäre,  insoferne  diese
Entschädigung  durch  Verträge  nicht  schon
definitiv  festgesezt  ist.

Art.  18.

Die  verbündeten  Fürsten  und  freien
Städte  kommen  überein,  den  Unterthanen
der  teutschen  Bundes  Staaten  folgende  Rechte
zuzusichern;

a)Grundeigenthum  außerhalb  des  Staates,
  den  sie  bewohnen,  zu  erwerben
und  zu  besizen,  ohne  deshalb  in  dem
fremden  Staate  mehreren  Abgaben  und
Lasten  unrerworfen  zu  seyn,  als  dessen
eigene  Unterthauen.

b)  Die  Befugniß:

I.  des  freien  Wegziehens  aus  einem
teutschen  Bundes  Staate  in  den
andern,  der  erweislich  sie  zu  Unterthanen
  annehmen  will;  auch

2.  in  Civil:  und  Milicärdienste  desselben
  zu  treten,  beides  jedoch  nur,

—-—“

658

insoferne  keine  Verbindlichkeit  zu
Militaͤrdiensten  gegen  das  bisherige
  Vaterland  im  Wege  steht.

Und  damit  wegen  der  dermalen  vorwaltenden
  Verschiedenheit  der  gesezlichen
Vorschriften  über  Militärpficchtigkeit
hierunter  nicht  ein  ungleichartiges,  für
einzelne  Bundes  Staaten  nachtheiliges
Verhältniß  entstehen  möge,  so  wird
bei  der  Bundes  Versammlung  die  Einführung
  möglichst  gleichförmiger  Grundsaze
  über  diesen  Gegenstand  in  Berathung
  genommen  werden.

c)  Die  Freiheit  von  aller  Nachsteuer  (jus
detractus,  gabella  emigrationis)  in:
sofern  das  Vermögen  in  einen  andern
teurschen  Bundes  Staat  übergeht,  und
mit  diesem  nicht  besondere  Verhältnisse
durch  Freizügigkeits  Verträge  bestehen.

d)  Die  Bundes  Versammlung  wird  sich
bei  ihrer  ersten  Zusammenkunft  mie
Abfassung  gleichfrmiger  Verfügungen
über  die  Preßfreiheit,  und  die  Sicher?
stellung  der  Rechte  der  Schrifesteller
und  Verleger  gegen  den  Nachdruck  beschaͤftigen.


Art.  19.

Die  Bundesglieder  behalten  sich  vor,
bei  der  ersten  Zusammenkunft  der  Bundes-Versammlung
  in  Frankfurt  wegen  des
Handels  und  Verkehrs  zwischen  den  verschiedenen
  Bundes  Staaten,  so  wie  wegen  der
Schiffahrt,  nach  Anleitung  der  auf  dem
        <pb n="333" />
        659

Kongresse  zu  Wien  angenommenen  Grundsäze
  in  Berarhung  zu  treten.

Art.  20.

Der  gegenwärtige  Vertrag  wird  von  allen
  kontrahirenden  Theilen  ratificirt  werden,
und  die  Ratifikationen  sollen  binnen  der  Zeit
von  sechs  Wochen,  oder  wo  möglich  noch
früher,  nach  Wien  an  die  kaiserlich  österreichische
  Hof=  und  Staats  Kanzlei  eingesandt,
  und  bei  Eröffnung  des  Bundes  in
das  Archiv  desselben  niedergelege  werden.

Zur  Urkunde  dessen  haben  sämtliche  Bevollmächeigte
  den  gegenwärtigen  Vertrag
unterzeichnet,  und  mit  ihren  Wappen  besiegelt.


So  geschehen  Wien  den  achten  Juni  im
Jahre  Eintausend  Achthundert  und  Fünfzehen.


(I.  3.)  Fürst  von  Merternich.

(L.  8.)  Freiherr  von  Wessenberg.
(L.  S.)  Karl  Fürst  von  Hardenberg.

(L.  S.)  Wilhelm  Freiherr  von  Humboldt.


(L.  S.)  Christian  Gras  von  Bernstorff.
(I.  S.)  Joachim  Graf  von  Bernstorff.

(L.  S.)  Alois  Graf  von  Rechberg  und
Rothenlswen.

(L.  S.)  Hanns  August  Fürchtegott  von
Globig.

 

660
(I.  S.)  F.  K.  Freiherr  von  Gagern.
(L.  S.)  E.  Graf  von  Münster.
(I.  S.)  E.  Graf  von  Hardenberg.

(I.  8.)  Graf  von  Keller,
zugleich  für  BVraunschwelg.

(L.  S.)  Georg  Ferdinand  Freiherr  von
Lepel.

(I.  S.)  Johann  Freiherr  von  Tür  kheim.

(I.  S.)  Freiherr  von  Min  kwitz,
substitulrt  für  Herrn  von  Gersdor  f.
Großherzogllch  Sachsen  Welmar'schen
Bervollmüächtigten,  und  Herzoglich  Sachsen
  Gothaischer  und  Sachsen  Meluluglscher
  Bevollmächtigter.

(I.  S.)  C.K.  F.  Freiherr  von  Baumbach.
(I.  S.)  Freiherr  Fischler  von  Treuberg.

(I.  S.)  Freiherr  von  Maltzahn.
(L.  S.)  Leopold  Freiherr  von  Plessen.
(L.  S.)  Freiherr  von  Oertzen.

(L.  S.)  Von  Wolframsdorff.
(IL.  S.)  Freiherr  von  Frank.

(I.  S.)  Franz  Alois  Edler  Herr  von
Kirchbaur.

(L.  S.)  F.  Marschall  von  Biberstein.


(L.  S.)  D.  Georg  von  Wiese,
Fürstlich  Lichtenstelnischer  und  Reußlscher
  Bevollmachtigter.

(4)
        <pb n="334" />
        661
(I.  8.)  Von  Weise.

(L.  S.)  Freiherr  von  Kettelhodt.
(I.  S.)  Von  Berg,

Fürstlich  Waldeckischer  und  Schaumkburg
L#ippesc#er  Berolmächtigter.

(L.  S.)  Helwing.
(I.  S.)  J.  F.  Hach.
(I.  S.)  Danz.
(L.  8.)  Smidt.
(L.  S.)  Gries.

Da  dile  unter  der  Aufschrift  „Allgemeine
  Bestimmungen“  darin  enthaltenen
  ersten  11.  Artikel  solche  Anordnungen
  und  Verbindlichkeiten  begreifen,  welche
zur  Erreichung  des  Zweckes  eines  föderativen
  Vereins  im  Simne  des  oben  angeführten
  Pariser  Friedens  Traktates  wesentlich  erfoderlich
  sind;  so  ert#e#ilen  Wir  diesen  Unsere
  unbedingte  Genehmigung,  und  versprechen
  dieselbe  in  allen  ihren  Punkten  zu  vollziehen
  und  vollziehen  zu  lassen.

Auch  nehmen  Wir  um  so  weniger  Anstand,
  den  der  Bundeskte  durch  eine  besondere
  Uebereinkunft  der  verbündeten  Mitglieder
  beigefügten  weiteren  Artikeln  14  bis
20.,  ebgleich  dies  zum  Zwecke  des  durch  den
Parise  Freide  sestgesezten  foͤderativen  voͤlkerrechtlichen
  Vereins  nicht  gehoren,  Unsere
B  islimmung  zu  erthenen,  und  ihre  Verbindlichkeit
  anzuerkennen,  als  diese  besondern
Bestmmungen  mit  Unsern  Hegurungs=662



Grurdslzen  und  größtentheils  mie  den  in
Unserm  Kéenigretche  bereits  bestehenden  Gesezen
  und  Anordnungen  übereinstimmen.

Zur  Urkunde  dessen  haben  Wir  gegenwärtige
  Ratifikation  eigenhändig  unterzeiche
net,  und  mir  Unserm  größern  koniglichen
Siegel  bedrucken  lassen.

Gegeben  in  Unserer  Haupt?  und  Restdenz
  Stadt  München  den  18.  Juni  1816.

Max  Josepb.

(L.  S.)
Graf  von  Montgelas.

Voror  dnungen.

 

(Die  Ausstellung  von  Zeugunissen  über  die  Qualifikation
  der  Dienst  Individuen  betreffend.)
Maximiltan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baijern.
Die  Erfahrung  hat  gezeigt,  daß  Zeugnisse,
  welche  öffentliche  Behörden  untergeordneten
  Dienst  Individuen  über  deren  Befähigung,
  Fleiß  und  Aufführung  gewöhnlich
  offen  zustellen,  nicht  selten  auf  eine  für
die  Aussteller  kompromittirende  Weise  bes
nüzt  werden,  und  daß  dieine  Zeugnisse  überhaurts,
  eben  weil  sie  der  Betherligte  offen
in  die  Hand  erháält,  leicht  der  Gefälligkete
Raum  geben,  und  von  selben  nicht  immer
das  strenge  rückuchtlose  Urtheil  zu  erwarten
ist,  welches  den  Empfänger  richeig  bezeichnet.
Sämtliche  Unlere  Firanz  Behörden  erhalten
  daher  den  Auftrag,  ihre  Aeußerungen
über  die  Dienst  Qualifikarton  ihrer  unterge:
benen  Individuen  in  ämrliche  Berichte  zu
        <pb n="335" />
        663

fassen,  oder  wenn  nach  Umständen  nur  ein
blosses  Zeugniß  ertheilt  werden  will,  solches
den  Betheiligren  nie  anders,  als  verschlossen
zustellen  zu  lassen.  So  wie  Wir  auch  hiemit
  erklren  und  verordnen,  daß  andere,
als  verschlossene  Zeugnisse  bel  Unsern  Finanz
  Stellen  nicht  angenommen,  viel  minder
  berücksichtiget  werden  sollen.
Baden  den  8.  Juli  1817.
Mar  Josepb.
Freiherr  von  Lerchenfeld.
Auf  kdniglichen  allerhdchsten  Befehl.
Der  General  Sekretir
von  Geiger.

 

(Die  Bestätigung  des  Empfangs  auf  Conti  und
Scheine  betressend.)
Staats  Ministertum  der  Finanzen.

 

Es  ist  vorgekommen,  daß  einige  Kasse-Beamte
  Conti  und  Scheine,  auf  welchen  der
wirkliche  Empfang  des  Betrages  bereits
bestaͤtiget  ist,  ohne  diesen  Betrag  den  Ausstellern
  zu  bezahlen,  nicht  nur  annehmen,
sondern  als  bezahlt  in  ihren  Büchern  und
sogar  in  ihren  Rechnungen  in  Anggabe  se:
zen,  auch  manchmal  den  Ausstellern  besondere
  Reverse  oder  Gegenscheine  dagegen
übergeben.

Dieser  Unfug  wird  für  die  Zukunft  streng,
stens  untersagt,  und  bletbt  allen  dem  Staats-Ministerium
  der  Finanzen  untergeordneten
Kasse  Beamten,  welche  hierüber  sich  ferners
betreten  lassen,  hiermit  unverhalten,  daß  sie
in  jedem  Falle  der  Rüge  einer  unordentli-604



chen  Amtsfuͤhrung,  nach  Umstaͤnden  aber
auch  selbst  der  gesezlichen  Strafe  des  Ruͤckstandes,
  und  der  Verfaͤlschung  unterliegen
wuͤrden.

Conti,  Ausgabs  Designationen  r2c.  welche
nur  in  der  Art  von  Ueberschlägen  zur  vorläusigen
  Einsicht  und  Prüfung,  oder  Erhelung
  höherer  Genehmigung  übergeben,  also“
ihrer  Natur  nach  nicht  sogleich  bei  der  Eingabe
  bezahlt  werden  können,  sollen,  wenn
jene  Besttigung  des  Empfangs  auf  selben
vorgemerkt  ist,  gar  nicht  angenommen,  oder
diese  Vormerkung  auf  solchen  ämtlich  gerilgt
werden.

Alle  dem  Staats  Ministerium  der  Finanzen
  untergeordnete  Kasse  Beamten  wissen  sich
hienach  zu  achten.  Sämrliche  Aussteller
von  Contis  oder  Scheinen  rc.  aber  werden
hiemit  gewarnt,  diesen  ihren  Papieren  die
wirkliche  Bestätigung  des  Empfangs  niche
früher,  als  erst  bei  der  wirklichen  Berahlung
beizufügen,  sofore  unbezahlt  gebliebene
Scheine  rc.,  welche  jene  Bestätigung  bereies
enthalten,  von  den  Kasse  Beamten  sogleich
wieder  zurückzufordern;  außerdessen  sie  jeden
hieraus  zu  erfahrenden  Nachtheil  sich  selbst
zuJuschreiben  haben.

München  den  rr.  Juli  1877.

Auf
Seiner  Majestät  des  Königs  allerhöchsten
Befehl.
Freiherr  von  Lerchenfeld.
Durch  den  Minister  der
General  Sekreir
von  Geiger.
        <pb n="336" />
        665

Bekanntmachungen.
(Anfang  des  Unterrichts  fuͤr  Beschlagschmiede
an  der  Central  Veterinärschule).

Der  durch  das  ordanische  Edikt  über  das
Veterindewesen  (Rageblt.  1810.  VIII.  St.
G.  34.)  vorgeschriebene  Unterricht  für  die
Belschlagschmiede  nimme  mit  dem  Monat
November  l.  J.  seinen  Anfang.

Alle  dies  nigen,  welche  das  Recht  des
Hufbeschlazs  als  Meister  ausüben,  oder
einer  Beschlagschmiede  vorstehen  wollen,
haben  sich  daher  noch  vor  dem  1.  November
  zur  Enschreibung  einzufinden,  und  durch
Nachsuchung  der  unerläßlichen  Approbation
der  allerhöchsten  Verordnung  Genüge  zuleisten.

München  den  17.  Juli  18:7.
(Aufnahms  Konkurs  in  die  Central  Veterinärschule).

Der  Konkurs  für  die  Aufnahme  in  die
königliche  Central  Veterinärschule  hat  dieses
Jahr  am  2o.  Oktober  statt,  und  nimmt  seinen
  Anfang  früh  8  Uhr.

Alle  diejenigen,  welche  diese  Aufnahme
wünschen,  haben  sich  daher  mit  den  in  dem
organischen  Edikte  über  das  Veterindrwesen
(Rggeblt.  1310  VIII.  G.  16,  17  und  10.)
vorgeschriebenen  Zeugnissen  zu  versehen,  und
dieselben  entweder  noch  vor  dem  1.  Oktober
  einzusenden,  oder  bei  ihrer  persönlichen
Anmeldung  zum  Konkurse  gehörig  beizu'
bringen.

München  den  17.  Juli  13817.
Königliche  Central  Veterinärschule.
Freiherr  von  Keöllng.

Weymar.

Passan,

666

Adelstands  Erhöhung.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
  20.  Mai  d.  J.  allergnäbigst  geruht,
Allerhöchstihren  Kämerer,  General  Kommissär
  und  Präsidenten  der  Regierung  des  Rezatkreises,
  dann  Kommandeur  des  Cioll=Verdienst
  Ordens  der  baierischen  Krone  Karl
Joseph  Freiherrn  von  Drechsel,  in  den
Grafenstand,  samt  seinen  rechtmäßigen  eher
lichen  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts,
zu  erheben.

München  den  ro.  Juli  1877.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestt  der  König  haben  folgende

  Bestimmungen  zu  treffen  geruht:
Im  Monat  Juli  l.  J.

am  3.  den  Stabs  Anditor  bei  dem  Korps-Kommando
  der  Gendarmerie,  August  Müllbaur,
  zum  wirklichen  Regierungs  Rathe
zu  ernennen,  und  denselben  dem  köntglichen
Staats  Ministerium  des  Innern  zur  Verwendung
  zuzuweisen;

die  zweite  Assessor  Stelle  zu  Eschenbach
dem  Rechespraknkanten  Andreas  Holzer,
zu  Amberg  zu  verleihen;

unterm  8.  die  PolizeiAktuars  Stelle  zu
dem  dortigen  Pelizei  Officianten
Weiß  zu  übertragen,  und  den  nach  Passau
bestimmten  zweiten  Assessor  Jehann  Nepomuk
  Spengler  von  Schengau,  auf  die
erledigte  zweite  Assessors  Stelle  des  Landgerichts
  Troßberg  zu  versezen.
        <pb n="337" />
        667

Koͤniglich-Baierisches

668

Regierungsblat  t.

 

IXIX.  Stück.  München,  Samstag  den  26.  Juli  1377.

 

Bekanntmachungen.

 

(Die  Aufnahms  Prüfung  prokestantischer  Pfarramts
  Kandidaten  für  den  Herbst  Termin  1977
berreffend.)

Von  der  unterzeichneten  königlichen  Kommission
  zur  theologischen  Aufnahms  Prüfung,
  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  nun
die  theologischen  Aufnahms  Prüfungen  zu
Ansbach  gehalten  werden,  und  zum  Ansang
  der  dießjährigen  HerbstPrüfung  der
20.  September  bestimmt  worden  sey.

Diesem  gemäß,  haben  diejsenigen  Kandidaten
  der  Theologie,  welche  in  diesem
Termine  dem  Eramen  sich  zu  unterwerfen
verpflichter  sind,  ihre  Anmeldungen  zeitig
hieher  einzusenden,  wobei  ihnen  aufgegeben
wird,  ihrem  Aufnahme  Gesuche,  welches  sie
nur  einfach  einzureichen  haben,  sogleich
ihren  kurzverfaßten  Lebenslauf  und
ihr  Taufzeugniß  betzulegen,  nach  überstanderer
  akademischer  Endep#rüfung  aber,
ihr  Universttäts  Absolutorium  ungesäumt
  nachholend  vorzulegen.  Diese
sämtlichen  Beilagen  mussen  gedoppelt,

  und  auf  das  gehörige  Stempelpapier
  ausgefertiget,  so  wie  die  von
den  Originalien  genommenen  Abschriften
  auch  gehörig  vidimirt  zur
Vorlage  gebracht  werden.

Denjenigen  Kandidaten,  welche  alle  dlese
Anmeldungs  Erfordernisse  genau  beobachten,
wird  sogleich  nach  Einlangung  ihres  Aufsnahmegesuchs,
  die  Zulassung  zur  Prüfung
unter  Bekanntmachung  des  Textes  zur  auszuarbeitenden
  Probepredigt,  bewilliget  werden,
  dagegen  auf  solche  Gesuche,  welche
nicht  vorschriftmäßig  morivirt  sind,  gar  keine
Räcksicht  genommen  werden  wird.

Ansbach  den  10.  Juli  1817.
Königliche  Kommission  zur  theologischen
  Aufnahms  Prüfung.

Cella.
Baper.

 

Pfarreien  und  Beneftcien  Erlsdigungen.


 

Im  Isarkreise.
1)  Das  KuratBeneffcium  zu  Thallham.
Durch  den  Tod  des  Driesters  Michael
bindinger  kam  das  Kurat  Benef#cium  zu
Thallham  in  Erledigung.

(4:“)
        <pb n="338" />
        669

Dasselbe  liegt  in  der  Didcese  Freising,
im  Landkapitel  Erding,  in  der  Pfarrei  Rieding,
  und  im  Landgerichte  Erding.

Die  Verbindlichkeiten  des  Kurat  Beneficiaten
  bestehen  in  allen  Arten  von  Seelsorgsverrichtungen.


Die  Renten  des  Benesiciums  betragen:
1)  am  firen  Gehalte  310  fl.  dann  200  fl.

für  den  zu  haltenden  Provisor  (Hilfpriester);


)  am  Feldbaue  gegen  5  Schaͤffel  Ausbau
von  allen  Gerreide  Sorten.

Die  Lasten  sind  außer  den  gewöhnlichen
Scaats,  und  Dicesan  Verbindlichkeiten  eine

Abgabe  von  rog  fl.  an  den  zu  haltenden
Koadjutor.

)  Das  Beneficium  zu  Gräunau.

Das  Kurat=  und  Schul  Benesicium  zu
Gräunau  ward  durch  die  Versezung  des
lezten  Benefictaten  erlediget.

Dieses  Beneficium  liegt  in  der  Diöcese
Freising,  im  Ruralkapitel  Werdenfels,  in
der  Pfarrei  Garmisch,  und  im  Landgerichte
Werdenfels.

Esbegreift  in  seinem  Bezirke  377  Seelen.

Die  Verbindlichkeiten  des  Benesiciaten
bestehen:

1)  im  Schulehalten;

2)  im  täglichen  Lesen  einer  Messe,  wovon
jedoch  nur  jene  an  Sonn=  und  Feiertagen
für  die  Gemeinde  zu  appliciren  ist,  so,
daß  die  Applikation  aller  übrigen  dem  Beneficiaren
  freisteher;

3)  in  allgemeiner  seelsorglichen  Aushilfe,  die

—.—

670

dem  Pfarrer  von  Garmisch  geleistet  werden
  muß.

Die  Renten  bestehen  in  336  fl.  5  kr.
wobei  die  freie  Bewohnung  des  Beneficiatenhauses,
  von  dem  der  bauliche  Unterhalt
der  Gemeinde  obliegt,  mit  angeschlagen  ist.

Lasten  haften  auf  diesem  Benesicium  keine.

Die  hierum  sich  meldenden  rtester  haben
  sich  vorzüglich  über  ihre  bisherige  Verwendung
  im  Schulfache  auszuweisen.

3)  Das  Pfarr  Vikariat  Pfaffenhofen.

Durch  den  Tod  des  Pfarr  Vikars,  Priester
  Ignaz  Wallner,  ist  das  Pfarr  Vikartat
Pfaffenhofen  erlediget  worden.

Dasselbe  liegt  in  der  Diöcese  Freising,  im
Wahldekanate  Rosenheim,  und  im  Landgerichte
  gleichen  Namens.

Dieses  Pfarr  Vikartat  zählt  in  einem  Umkreise
  von  §  Stunden  ##i00  Seelen,  drei
Filialen  und  zwei  Schulen.

Zur  Aushilfe  des  Pfarr  Vikars  wird  ein
Hilforiester  gehalten.

Die  Einkünfte  bestehen  nach  der  Fassion
in  folgenden:

 

1)  aus  dem  Widdrm  vofl.  —  ke.
2)  an  Zehent..  810  „60
3)  aus  gestifteten  Jahrtägen  Z3zo"  ##  „
4)  Stoll  320  1

 

1219  fl.  20  kr.
An  Lasten  haften  außer  den  gewoͤhnlichen
Staats=  und  Diceesan  Abgaben,  und  der
Unterhaltung  des  Hilfpriesters  nur  ein  Absent
  von  15  fl.  auf  dem  Pfarr  Vikariate,  das

Summe
        <pb n="339" />
        671

zu  dem  Rentamte  Aibling  entrichtet  werden
  muß.

4)  Die  Pfarrei  Hohenpeissenberg.

Durch  die  Beförderung  des  lezten  Pfarrers
  ist  die  Pfarrei  Hohenpeissenberg
in  Erledigung  gekommen.

Dieselbe  liegt  in  der  Diöcese  Freising,  im
Archidiakonate  Rottenbuch,  und  im  Landserichte
  Schongau.

Diese  Pfarrei  hat  einen  Umkreis  von
drei  Stunden,  und  besteht  durchaus  aus  Einöden,
  und  kleinen  Weilern,  die  um  den
Peissenberg  herum  gebauet  sind.

Die  Pfarrwohnung  und  Kirche  ist  auf
dem  Berge  selbst.

Die  Seelenzahl  belduft  sich  auf  317.

Eine  Filiale  befindet  sich  bei  dieser  Pfarrei
  nicht,  wohl  aber  ist  die  Pfarrkirche  selbst
eine  bedeutende  Wallfahre.

Die  Schule  befindet  sich  in  dem  Pfarrhofe.

Der  Pfarrer  hat  keinen  Hilfpriester.

Die  Renten  bestehen:

1)  in  jährlicher  Besoldung  von  co  fl.
a)  in  den  Erträgnissen  von  6  Tagwerk

  Wiesgrund;
3)  für  die  mangelnden  14  Tagwerke

in  jährlichen  43:
4)  in  der  Stole,  welche  etwa  beträgt  zo- 



Suuma  572  si.

basten  sind  anßer  den  gewöhrlichen

Scaats=  und  Didcesan  Abgaben,  nur  folsende,

  welche  zum  Archidiakonate  Rottenbuch
  bezahlt  werden  müssen:

672

Fuͤr  PaskalLicenz  .  .  .  1  si.  36  kr.
Krisambot.  .  .  .  1fl.  16  kr.

Um  diese  Pfarrei  koͤnnen  sich  nur  Pensionisten
  aus  den  aufgehobenen  Kloͤstern
melden.

5)  Das  Beneficium  ad  Sanctum  Vitum  et
Nicasium  in  Schongau.

Das  Beneficium  ad  Sanctum  Vitum
et  Nicasium  in  Schongau  ist  durch  den  Tod
des  lezten  Beneficiaten  erlediget  worden.

Es  liegt  in  der  Dioͤcese  Augsburg,  im
Dekanate,  in  der  Pfarrei,  und  im  Landgerichte
  Schongau.

Die  Verbindlichkeiten  bestehen  hauptsaͤchlich
  im  Lesen  von  Messen,  jedoch  ist  der
Beneficiat  verbunden,  der  Stadtpfarrei
im  Beichtstuhle,  bei  Krankenbesuchen,  und
sonstigen  geistlichen  Verrichrungen  auszuhelfen.


Die  Rencen  des  Benesteiums  bestehen
in  r91  fl.  S  kr.  3  pf.

Lasten  haften  keine  auf  demselben.

 

Im  Unter  Donankreise.
6)  Die  Pfarrei  Eggenfelden.

Durch  den  am  17ten  d.  M  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  zu  Eggenfelden,  Johann
Georg  Danzer,  ist  diese  Pfarrei  erledigt
worden.

Sie  liege  in  der  Diöcese  Regensburg,  Dekanate
  Frankenhausen,  im  königlichen  Landgerichte
  Eggenfelden.

Die  Pfarrei  enthalt  1520  Seelen,  har

“)
        <pb n="340" />
        673

3  Beneficien,  eint  Maͤdchen-  und  eine  Knabenschule,
  und  ertraͤgt
a)  an  Besoldung  409  fl.  48  kr.
b)  3  Schaͤffel  Weizen,  1  Schaͤffel  Korn,
9  Schaͤffel  2  Metzen  Haber.
)  an  Zehent  im  Durchschnitte  47  fl.
d)  für  gestiftete  Gottesdienste  jährlich
175  fl.  27  kr.
c)  an  Stolgebühren  beiläufig  408  fl.
33  kr.

Im  Negenkreise.
7)  Die  Pfarret  Schmatzhausen.

Die  Pfarrei  Schmatzhausen  im
Landgerichte  Pfaffenberg  ist  durch  die  nachgesuchte
  Versezung  des  Pfarrers  Joseph
Ager  auf  die  Pfarrei  Gündelkosen  erlediget
worden.  Dieselbe  zählet  in  ihrem  Bezirke
437  Seelen,  welchen  der  Pfarrer  allein  vorsteher;
  die  jährliche  Bruto  Erträgniße  fließen
aus  den  Realitäten  mit  472  fl.,  den  Zehnten
  mit  gos  fl.  30  kr.,  den  Stolgefällen  2c.
mit  125  fl.  5J  kr.  Die  Staats:;  und  andere
  siändigen  Lasten  betragen  sährlich  roo  fl.
6  kr.  Die  Pfarr=  und  Oekonomiegebäude
sind  ganz  von  Holz  gebauet,  jedoch  noch  in
gutem  Zustande.

8)  Die  Pfarrei  Schambach.

Die  Pfarrei  Schambach  im  Landgerichte
  Kipfenberg,  ist  durch  das  Hinscheiden
des  Pfarrers,  Joh.  Nep.  Roth,  zur  Erledigung
  gekommen.  In  dem  Pfarrorte,  zu
welchem  nur  das  eine  halbe  Stunde  ent-*)
  S.  41.

 

674

fernte  Dorf  Attenzell  gehoͤrt,  befindet  sich
eine  Schule.  Die  Population  beläuft  sich
auf  1558  Seelen.  Von  der  Stiftungodministration
  erhäle  der  Pfarrer  jährlich  an
Gelde  und  Naturalien  803  fl.  35  kr.  Die
Stolgefille  betragen  Zo  fl.  Die  ständigen
Lasten  belaufen  sich  auf  lo  fl.  37  kr.

Ausserdem  liege  auf  dieser  Pfarrei  noch
ein  ad  onus  succcssorum  ratificirter  Bauschillings
  Rest  zu  19  fl.,  von  welchem  der
jährliche  Absiz  in  8  fl.  bestehet.  Die  Pfarcgebäude
  befinden  sich  in  gutem  baulichen  Zustande.


Im  Ober  Donaukreise.
KDie  Pfarrei  Eurishofen.

Durch  Sterbfall  des  bisherigen  Pfarrers,
  Thomas  Demetrius  Begele,  wurde
am  21.  Juni  die  Pfarrei  Eurishofen  erlediget.
  Dieselbe  liegt  in  der  Discese  Augsburg,
  im  Landgerichte  Buchloe;  es  gehört
eine  Filial  dazu.  Die  Seelenzahl  der  gauzen
  Pfarrei  ist  103.  Der  Crtrag  derselben
berechnet  sich  auf  780  fl.  Die  jährlichen
Lasten  betragen  21  fl.  42  kr.  Ein  Drozeß
bestrhet  mit  einer  benachbarten  Gemeinde
wegen  Felder  Arrendirung.

 

10)  Die  Ffarrei  Münsierhausen.
Durch  Versezung  des  Pfarrers  Sirch
ist  die  Pfarrei  Münsterhausen  erledigt  werden.
Dieselbe  liege  in  der  Diöces  Augsburg
im  Landgerichte  Ursberg,  enthälc  1222  Seelen;
  ausser  dem  Pfarrsize  besteht  dabei  eine
        <pb n="341" />
        075

Filial,  worin  abwechselnder  Gottesdienst  zu
halten  ist.

Die  Schule  ist  im  Pfarrorte;  es  gehoͤrt
zu  der  Pfarrei  ein  Frühmeß  Beneficium.
Die  Haltung  eines  Hilfpriesters  ist  nicht
unbedingt  erfoderlich.

Der  Ertrag  wird  auf  etwas  über  boosl.
berechnet.  Lasten  ruhen  hierauf  mir  17  fl.
6  kr.

1II)  Die  Pfarrei  ÖOsterbuch.

Durch  Hinscheiden  des  Pfarrers  Zacherl
ist  die  Pfarrei  Osterbuch  am  2z.  Juni
erledigt  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  Diöcese  Augsburg,
  im  königlchen  Landgerichte  Wercingen,
dieselbe  begreift  ausser  dem  Pfarrorte  noch
die  Filfal  Aspach;  die  gesammte  Seelenzahl
der  Pfarrei  ist  292;  der  Pfarrer  bedarf
keines  Hilfpriesters.

Der  Ertrag  dieser  Pfarrei  wird  auf
757  fl.  berechnet,  und  bestehet  größrentheils
in  Zehent.

Die  gewöhnlichen  Jahrslasten  betragen
74  fl.  6  kr.  Ausserdem  liegt  noch  ein  zu
§  Procent  verzinsliches  Baureluitions  Kapital
  von  200  fl.  auf  der  Pfarrei,  welches  mit
sährlichen  20  fl.  abgesessen  wird.

Die  jährlichen  Baureparationen  werden
nebstdem  zu  al  fl.  38  kr.  im  Durchschnicte
angeschlagen.

12)  Oie  Pfarrei  Mdreöheim.
Die  durch  Versezung  des  Pfarrers  erle,
digte  Pfarrei  Möresheim  liegt  in  der

 

676

Dioͤcest  Eichstaͤdt,  im  Landgerichte  Eichstaͤdt;
es  gehoͤren  dazu  vier  Filialen,  acht  Einoͤdhoͤfe
  und  Muͤhlen.

In  der  Filial  Altendorf  befindet  sich  ein
Beneficium  curatum,  eine  Wallfahrt  und
Bruderschaft.

Die  Seelenzahl  ist  784.

Eine  Schule  ist  im  Pfarrorte,  der  Ertrag
  dieser  Pfarrei  wird  auf  001  fl.  20  kr.
berechnet,  die  jährlichen  Lasten  betragen
217  fl.

13)  Die  Pfarrei  Stein.

Durch  Versezung  des  Pfarrers  wurde
die  Pfarret  Stein  am  13.  Juni  erlediget;
diese  Pfarrei  liegt  in  der  Dioͤcese  Konstanz
im  Landgerichte  Immenstadt;  enthaͤlt  581
Seelen,  und  ertragt  477  fl.

14)  Die  Pfarrei  Muͤnster.

Die  Pfarrei  Münster  in  der  Dieese
Augsburg,  und  im  Landgerichte  Rain  gelegen,
  welche  3o8  Seelen  enthält,  und  soz  fl.
ertragt,  wurde  durch  Hinscheiden  des  Pfarrers
  Michael  Pürner  am  7.  Juni  erledigt.

Im  Rezatkreise.
15)  Die  Pfarrei  Tagmersheim.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrers  Scholl
nach  Kronheim  ist  die  Pfarrei  Tagmersheim
  erlediget  worden,  dieselbe  liegt  im
Landgerichte  Monheim  und  der  Dicese  Eichstädt,
  umfaßt  5g0  Seelen,  kann  ohne  Hilfpriester
  versehen  werden,  und  hat  eine  Schule
in  ihrem  Bezirke.

(43)
        <pb n="342" />
        677

Die  Ertraͤgnisse  derselben  bestehen  ausser
der  Rechnung  in  dem  Genuße  von  einem
Gras-,  Obst=  und  Gemüse  Garren,  6  Krautund
  1  Erdbirn  Beer,  73  Jauchert  Acker  und
6½  Tagwerk  Wiese,  dann  in  zwei  Drittheilen
  des  großen  Zehenten  von  438  Jauchert;
in  dem  auf  jährliche  14  fl.  82  kr.  fatirten
kleinen  Zehene,  im  Heuzehent  von  à8  Tagwerk
  Wiesen;  in  dem,  auf  #  fl.  fatirten
Hopfenzehenten,  im  Blutzehent,  im  Zehenten
  von  97  Jauchert  Gras=  und  Obstgarten,
  in  dem  Genuße  eines  Gemeindetheils,  in
dem  jährlichen  Bezuge  von  à  Klastern  Buchen-,
  4  Klaftern  Eichenholz,  und  150  Wellen
  aus  der  Gemeinde  Waldung,  endlich  in
den  jährlich  auf  121  fl.  42  kr.  satirten  Stolgebühren.
  Zusammen  sind  diese  Erträgnisse
neuerlich  auf  loo  fl.  46  kr.  geschäzt  worden.

Die  Lasten  betragen  jährlich  20  fl.  32  ke
und  begreifen  die  dem  Pfarrer  zu  zwei  Drit"
theilen  obliegende  Baulast  in  sich.

Zwei  Rechts  Streite  wegen  Zehentens
schweben  in  erster  Instanz,  der  wegen  BrennholzAbgabe
  erhobene  Proceß  ist  zur  Zeit  auf
sich  beruhend  gelassen  worden.

 

(Die  Winter  SemestralPrüfungen  an  der  land-A4rztlichen
  Schule  zu  Bamberg  im  Schuljahre
1815.)  -

JmNamenScinchajeståtdcsKönigs.

AlsResultatderWimerSemestkalPküsungendesSchuljahrsIsHbeideklaIW

aͤrztlichen  Schule  zu  Bamberg  wurden  nachstehende
  landaͤrztliche  Kandidaten,  welche
wegen  ihres  Fortgangs  im  Laufe  dieses  Se- 



678

mesters  als  Preistraͤger  wuͤrdig  erachtet  und

bestaͤtigt  worden  sind,  hierdurch  zur  oͤffentlichen

  Kenntniß  gebracht:
Erster  Preisträger:

Friedrich  Wilhelm  August  Fuchs  aus
Obernsees,  Landgerichts  Batreuth  im
Ober  Mainkreise.

Zwetter  Preistráger:

Adam  Jäger  aus  Scheßlitz,  dasigen  Landgerichts

  im  Ober  Mainkreise.
Dritter  Preisträger:

Ludwig  Karl  aus  Mantel,  Landgerichts
Neustadt  an  der  Waldnab,  im  Ober-Mainkreise.


Baireuth  den  7.  Juli  1877.
Königliche  Regierung  des  Ober-Mainkreises.


Kamer  des  Innern.
Freiherr  von  Welden.
Friedmann,  Sekr.

Beiträge.

Jum  Militär  Invaliden  Fond.

Die  Erben  der  beiden  vermißten  Soldaten
  des  4ten  Chevaur#egers  Regiments
(König)  Johann  Reichard  aus  Neumarkr,
und  Andreas  Mack  aus  Wereingen,  haben
auf  derselben  Löhnungs  Guthaben  zu  Gunsten
  des  MilitrInvaliden  Fonds  Veczicht  geleistet.


Ersteres  wurde  vom  genannten  Regimente
  mit  2  fl.  350  kr.  4  hl.,  und  lezteres
mit  fl.  56  kr.  eingesendet,  sodann  von  dem
MilitärInvaliden  Fonde  nach  berichtigten  kke.
Porto  für  jedes,  ersteres  mit  fl.  Sa  kr.  Ahl.
        <pb n="343" />
        679

und  lezteres  mit  2  fl.  49  kr.  gegen  die  verorbnungsmaͤßige
  zu  uͤbernehmende  Sicherheit
vereinnahmet.

Welches  daher  nebst  öffentlichem  Danke
hlemit  bekannt  gemacht  wird.

München  den  30.  Juni  1817.

680

Von  einem  Ungenannten  unter  der  Aufschrift
  N.  N.  Bavarus  wurden  a  fl.  42  kr
zum  Militär  Invaliden  Fonde  eingesender,
welches  nebst  öffentlicher  Danksagung  hiemie
bekannt  gemacht  wird.

München  den  g.  Juli  1877.

Vertheilung
der  eingegangenen  patriotischen  Unterstüzungo  Beiträge  für  jene  MilitärWittwen=  und  Waisen
vom  usten  Unterofffcier  abwärts,  deren  Männer  und  Bäter  im  Feldzuge  rg0r#
umgekommen  sind.

Namen

Regimenter

und  der

Bataillons.

Maͤnner  und  Vaͤter.

umm
der
Pertbeibegahlter
  lung.
Betrag.

bezahlter
Betrag.

Gattung
Wehlin.

Behne

Marberge
lenborn

Barth
Lamark
amm
Spakert
Prestele
Effinger

uttenhause

Beer
Boell

Summa
        <pb n="344" />
        681

Bemerkungen:

1)  daß  nicht  mehr  und  nicht  weniger  eingegangen
  sind,  und  zu  vertheilen  waren,
als  180  fl.  56  kr.  2  hl.  bestaͤtigen  die  oͤffentlichen
  Bekanntmachungen  in  den  Regierungsblaͤttern,
  und  zwar

75  Stuͤck,  Seite  1753  von  1809

89  —  —  1838  —  —
dao  —  —  343  —  19810
54  —  —  128  —  1313

a)  unter  diesen  Beiträgen  waren  0  fl.  akr
ausschließend  den  Waisen  zugedacht;

3)  durch  ein  allerhöchstes  Reseript  wurde
ausgesprochen,  daß  jede  Wittwe  zwei
Theile,  jede  ganze  Waise  ebenfalls  zwei
Theile,  und  jede  halbe  Waise  ein  Theil
erhalten  solle;

4)  bei  der  zweiten  respectiven  Restvereheilung
  wurden  die  noch  in  der  Eigenschaft
als  Wirtwen  und  Waisen  existirenden  Individuen
  berücksichtiget.

5)  Summarische  Wiederholungen  der  beiden
  Vertheilungen:

I.
17  Wittwen  .  .  ä  5sl.  6  kr.  a  hl.
zusammen  30°7  46=  :
1  ganze  Waise  à  3  5
à4  halbe  Waisen  à  z"  33
zusammen  61  „:  15
II.

7  Witewen  à

zusammen

2  2„t
1.7

1  fl.  11  kr
8  1  24

6hl.
22

682

5  ganze  Walsen  .  5  sl.  Ss  kr.  ö  hl.

6  halbe  Waisen  à  —  35  7:
zusammen  3=  35  2„
und  von  der  den  Waisen
ausschließend  zugedachten
  Gabe  §s  ganze  Walsen
  àdà  ll  14  2
zusammen  656:  II1  2  „
6  halbe  Waisen  à  —.  37  1
zusammen  3:  12  65

Summa  1830  fl.  57  kr.  0  hi.
Die  mehr  betragenden  ##  kr.  4  hl.  rühren
  von  den  umgangenen  Heller  Bruchtheilen
  her.
München  den  7ra.  Juli  1817.
Kinigliches  Ober  Administrati-Kollegium
  der  Armee.

von  Kraus.
Bolgfiano.

 

Sizung  der  geheimen  Staats=Raths
  Kommission.

 

Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden
am  26.  Juni  1817  in  der  Sizung  der  königlichen
  Staatsraths  Kommission  enrschieden:

1)  Die  Streitsache  des  Johann  Reuter
und  Consorten,  zu  Marktburgpreppach
im  Unter  Mainkreise  gegen  den  Freiherrn
von  Fuchs  wegen  Emtsschädigung  refe.
Gült  Nachlaß  wegen  eingetretener  Besteuerung.
        <pb n="345" />
        683

2)  Die  Streitsache  der  Rentbeamtens
Wittwe  Aign  zu  Waldmuͤnchen  im  Regenkreise
  gegen  die  Viertlmeister  der
Stadt  wegen  Geldkonkurrenz  zur  Militair
  Vorspannseistung.

3)  Die  Streitsache  der  Gemeinde  Manching,
  Landgerichts  Neuburg  im  Ober-Donaukreise
  gegen  den  ehemaligen  dortigen
  Schultheiß  Georg  Hinterauer,
die  Berichtigung  der  Manchinger  Kriegs-Rechnung
  vom  Jahre  1822  betreffend.

4)  Die  Streltsache  der  bürgerlichen  Tuchmacher
  in  München  gegen  die  bürgerlichen
Loderer  wegen  Verfertigung  der  Militär:
Tucher.

5)  Der  Rekurs  des  Bernhard  Beharn
und  Joseph  Bubenberger  von  Neustist
  in  Oesterreich  gegen  das  Mautamt
Obernzell  wegen  Kenfiskation.

6)  Der  Rekurs  des  Franz  Joseph  Hörburger
  von  Rufensberg  aus  dem  Vorarlbergischen
  gegen  das  Hallamt  Kempten
  wegen  Mam  Defrandationsstrafe.

7)  Die  Streitsache  der  bürgerlichen  Krauthändler
  in  München  gegen  den  Salzstößler
Balthafar  Lachermaier.

3)  Gegen  den  Salizstößler  Sebastian
Huber.

9)  Gegen
-daiter.

10)  Gegen  den  Sesselträger  Joseph  Ruep
wegen  Gewerb:  Be#einträchtigung.

den  Milchmann  Mahthias

684

Pfarreien=  und  Beneficien  Verleihungen.


 

Seine  Majestak  der  König  geruhten  folgende
  Pfarreien  und  Beneficien  an  nach
stehende  Individuen  zu  verleihen.

Im  Monate  Juli  l.  J.:

am  3.  die  Pfarrei  Oberhöchstädt,  im
Dekanate  Uhlseld  und  andgerichte  Reustadt
  an  der  Aisch,  dem  bisherigen  Professor
der  Mathematik  und  Physik  am  Gymnassum
zu  Baireuth,  Johann  Nikolaus  Grimmer;

die  Pfarrei  zu  Struth,  Landgerichts
Röttingen,  dem  Priester  Friedrich  Bayer,
bisherigen  Kaplan  zu  Röteingen;

die  Pfarrei  Langensteinach,  Dekanats
und  Landgerichts  Uffenheim,  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Windelsbach,  Dekanats
  Kolmberg,  Johann  Friedrich  Adam
Albrecht;

am  8.  die  Pfarrei  zu  Pang,  Landgerichts
  Rosenheim,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Mosach,  Priester  Dismas  Joseph  Hieber,
  und  die  dadurch  erledigte  Pfarrei  zu
Mosach,  Landgerichts  Ebersberg,  dem  Priester
  Thomas  Schrecker,  Koopecatox  zu
Mammendorf;

die  Pfarrei  zu  Fallenbach,  Landgerichts
Pfaffenhofen,  dem  Priester  Karl  Philipp
Kladt,  Kooperator  zu  Mariadorfen;

die  Pfarrei  zu  Keonberg,  Landgerichts
Waldsassen,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Ast.  Landgerichts  Waldmünchen  im  Regenkreise,
  Prrester  Anton  Goeschl;

(43)
        <pb n="346" />
        635

die  Pfarrei  zu  Eyershausen,  Landgerichts
  Königshofen,  dem  bieherigen  Pfarrer
  zu  Sulzseld,  Priester  Johann  Lohr;

die  Pfarrei  Fahr,  Landgerichts  Volkach,
dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Hausen,  Priester
Joseph  Friederich;

die  Pfarrei  zu  Zeubelrieth,  Landgerichts
Ochsenfurt,  dem  Priester  Nikolaus  Straub,
bisherigen  Lokal  Kaplan  zu  Virnsberg;

und  zu  bestätigen:

am  3.  die  Präsentation  des  bieherigen
  Freitags  Predigers,  Friedrich  Christian
Weis  zu  Hof,  zu  der  dortigen  durch  den
Tod  des  Seniors  Rennebaum  erledigten  Archidiakons
  und  Vesper  Predigersstelle;  dann
des  bisherigen  Trogen  Predigers,  Johann
Gebhardt,  zu  der  durch  den  Tod  des
Diakons  Gack  daselbst  erledigten  Diakonats=
  und  Lorenz  Predigersstelle;  und  des
Vikars,  Christian  Heinrich  Karl  Gerbig,
zu  der  hierdurch  ledig  werdenden  Trogen-Predigersstelle
  dortselbst;

am  8.  die  Präsentation  des  Grafen  von
Waldbott  Bassenheim,  für  den  vormaligen
  Karthäuser  Priester  Anton  Benedikt
Frick,  auf  das  Kurat  Beneficium  zu  Beuern,
  Landgerichts  Roggenburg;  und

die  Präsentation  der  von  Trainischen
Kreditorschaft,  für  den  Ex  Karmeliten  und
dermaligen  Kooperator  zu  Rößz,  Priester
Christoph  Fundeis,  auf  das  Benesicum
zu  Train,  Landgerichts  Abensberg.

686
Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestäc  der  König  geruhten  folgende

  Bestimmu  gen  zu  tressen:
Im  Monate  Juli  l.  J.:

am  g.  die  zweite  Assessorsstelle  des  Landgerichts
  Schongau,  dem  Rechts  Praktikanten
Auton  Wiesend  zu  Miesbach  zu  verlethen;

den  Landrichter  Joseph  Ignaz  Leo  zu
Waismain,  auf  die  erledigte  Landrichter"
stelle  zu  Fladungen  im  Unter  Mainkreise  zu
versezen,  und  dem  Stadtgerichts  Assessor  zu
München,  Johann  Maria  Egner,  die
Landrichterstelle  zu  Waismain  definttiv  zu
verleihen;

die  erledigte  Landrichterstelle  zu  Neustadt
  an  der  Aisch  dem  bisherigen  Landrich
ter  Ludwig  Heffels  zu  Herrieden,  und
die  dadurch  erledigte  Landrichterstelle  zu
Herrieden  dem  ersten  Landgerichts  Assessor
Ludwig  Zehntner  zu  Neumarkt;

die  erste  Assesserostelle  des  Landgerichts
Neumarkt,  dem  dermaligen  zweiten  Assessor
Franz  Borglas  Späth  zu  Hilpoltstein  im
Rezatkreise;  die  zweite  Assessorsstelle  des  gedachren
  Landgerichts  Neumarkt,  dem  dortit
gen  Aktuar  Veit  Brugger,  und  die  Aktuarsstelle
  daselbst  dem  bisherigen  dort
sunktionirenden  Rechts  HPraktikanten  Joseph
Berchthold,  zu  verleihen;

am  11.  die  Aktuarsstelle  des  Landgerichts
  Pegniz  dem  Rechts  Praktikanten  und
bisherigen  Functionaire,  Jehann  Adam
Foͤrtsch  zu  Pegntz,  definittv  zu  verleihen:
        <pb n="347" />
        687

als  Assessoren  zu  ernennen:

bei  dem  Scadtgerichte  München:  den
Assessor  des  Stadtgerichts  in  Memmingen,
Georg  Waas,  und  den  Kriminal  Adjunkten
bei  dem  Landgerichte  Laufen,  Franz  Xaver
von  Scherer;

bei  dem  Stadtgerichte  Rürnberg:  den
Assessor  des  Stadtgerichts  in  Baireuth,
Friedrich  Binder;

bei  dem  Stadtgerichte  Augsburg:  die
Accessisten  des  Appellationsgerichts  für  den
Isarkrets,  Joseph  Bleystein,  und  Mis
chael  Düfresne,  beide  überzählig;

bei  dem  Stadtgerichte  Memmingen:  den
Assessor  des  Landgerichts  Eichstädt,  Joseph
Hartmann;

bei  dem  Sctadegerichte  Passau:  den  As—-sessor
  des  Landgerichts  Grafenau,  Johann
Baptist  Mayer;  und

bei  dem  Sradtgerichte  Baireuth:  den
Assessor  des  Landgerichts  Uffenhetm,  Andreas
  Hofmann;

ferners  den  Rath  des  Aopellationsgerichts
  für  den  Unter  Donankreis,  Michael
Zehetmayer,  seiner  kränklichen  Umstände
wegen  in  temporären  Ruhestand  zu  sezen,
und  den  Assessor  des  Landgerichts  Mimdelheim,
  Eduard  Hanauer,  zum  Raths-Accessisten
  bei  obigem  Gerichtshofe  zu  ernennen;


auch  die  erledigten  Advokatenstellen  in
Erlangen  und  Wolfstein,  bei  dem  Stadtund
  Landgerichte  Erlangen,  und  bei  dem
Landgerichte  Wolfstein,  dem  als  Assessor
bei  dem  Landgerichte  Ursberg  functioniren-—.——"



688

den  Alois  Leistner,  und  dem  Accessisten
des  Appellationsgerichts  fuͤt  den  Isarkreis,
Doctor  Joseph  Duͤpree,  zu  verleihen;

bei  dem  Landgerichte  Viechtach  zum  ersten
  Assessor,  den  Johann  Nepomuk  Schels,
bisherigen  zweiten  Assessor  zu  Pfarrkirchen,
zum  zweiten  Assessor  Friedrich  Schmide,
Aktuar  zu  Pfarrkirchen;

bei  dem  Landgerichte  Pfarrkirchen  zum
zweiten  Assessor,  Martin  Köllensber-=ger,
  zweiter  Assessor  zu  Wolfstein,  nach
seiner  diesfalls  gestellten  Bitte;  zum  Aktuar,
  Michael  Christl,  Rechtspraktikanten,
früher  functiontrenden  Aktuar  zu  Pfarrkirchen;


bei  dem  Eandgerichte  Wolfstein,  zum
zweiten  Assessor  Friedrich  Aestner,  Aktuar
zu  Vilshofen;

bei  dem  Landgerichte  Vilshofen,  zum
Aktuar,  Johann  Baptist  Drerler,  geprüften
  Rechts  Praktikanten  zu  Straubing;

bei  dem  Landgerichte  Eggenfelden,  zum
zweiten  Assessor  Franz  Müller,  Aktuar  zu
Deggendorf;  zum  Akruar  Joserh  Guggenbiller,
  Rechts  Praktikant,  dort  functionirend;


bei  dem  Landgerichte  Deggendorf,  zum
Aktuar,  Jakeb  Sarotroi,  geprüften
Rechte  Praktikanren;

bei  dem  Landgerichte  Mitterfels,  zum
Aktuar,  Benedikt  Mäusel,  geprüften
Rechts  Praktikanten,  dortselbst  bereits  functionirend;


bei  dem  Landgerichte  Türkheim  zum  ersten
Assessor,  den  zweiten  Landgerichts  Assessor,
        <pb n="348" />
        689

Emmerich  Bisani  zu  Immenstadt,  zum
zweiten  Assessor,  den  geprüften  Reches  Praktikanten
  und  bisherigen  dortigen  Functionaire
Karl  Steck;

ferner  bei  dem  Landgerichte  Immenstadr,
auf  die  sich  erledigende  zweite  Assessorstelle,
den  geprüsten  Rechts  Praktikanten,  Joseph
Schaflitzl  zu  Sonthofen  zu  ernennen;

dem  geprüften  Rechts  Draktikanten  und
gewesenen  bieutenant,  Mathias  Obermayer
  von  Maindling  bei  Straubing,
die  Aktuarsstelle  des  Landgerichts  Landau;

und  die  erledigte  Aktuarsstelle  des  Landgerichts
  Griesbach  dem  geprüften  Rechts-Praktikanten
  und  dermaligen  PolizeiOfficianten,
  Franz  Kaver  Sachenbacher  zu
Straubing,  zu  verleihen.

Ferner  geruhten  Seine  königliche  Majestät
  am  ro.  März  l.  J.  den  Wilhelm  Klemens
  Freiherrn  von  Berchem  auf  Niedertraubling,
  Oberst  der  Landwehr;

am  al.  desselben  Monats,  den  Major
des  siebenten  Linien  Infanterie  Regiments,
des  königlich  französischen  St.  Ludwigs-Ordens
  und  der  Ehrenbegion  Ritter,  Karl
Freiherrn  von  Neubeck;

dann  den  Appellationsgerichts  Rath  zu
Aschaffenburg,  Augustin  Gotifried  von
Cunibert;

am  31.  Mai  den  Oberlieutenant  Franz
Freiherrn  von  Boͤhnen,  und

den  Karl  Freiherrn  von  Grießenbeck,
der  koͤniglichen  Gendarmerie  Rittmeister,

 

690

und  Ritter  des  militrischen  Mar  Joseph=Ordens,
  in  die  Zahl  allerhöchst  Ihrer  Kämerer

  aufzunehmen.

 

Allerhöchste  Bewilligung  zur  Tragung
  fremder  Dekoration.

 

Seine  königliche  Majestit  haben  dem
Kämerer  Fretherrn  von  Jungkenn  genannt
Müntzer  in  Aschaffenburg  die  Erlauba
allergnädigst  zuertheilen  geruyht,  den  ihm  von
Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Frankreich
  verliehenen  St.  Ludwigs  Orden  anzunehmen,
  und  tragen  zu  dürfen.

München  den  8.  Juli  1817.

 

Adelstands  Erhebung.

Seine  königliche  Majestät  haben  in  allerhöchsten
  Gnaden  geruht,  dem  Großhändler
Heinrich  Siegmund  Pappenheimer,  samt
allen  seinen  rechtmäßigen  ehelichen  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts,  den  Grad  eines
baierischen  Edeln  zu  verleihen,  mit  dem
Befugniß,  sich  in  Zukunft  des  adelichen
Namens  eines  Edeln  von  Kerstorf  zu
bedienen.

München  den  29.  April  1817.

 

Berichtigung.

Im  XXVI.  Stück  des  Negierungöblatts  l.  J.
kommt  die  Unrichtigkeit  des  Manuskripts
auf  Seite  1517  Nr.  12.  dahin  zu  berichtigen,
daß  es  heißen  muß:  Anton  von  Baur.
        <pb n="349" />
        691

Königlich-Balerisches

692

Regierungsblatt.

 

XXX.  Stück  München,  Mittwoch  den  6.  August  1877.

 

 

Allerhöchste  Verordnung.

 

(Das  mit  Oesterreich  geschlossene  Militär  Kartel
betreffend.)
Maximiltan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Nechstehende  Uebereinkunft,  welche  Wir
unterm  24.  Mai  l.  J.  mit  dem  keiserlich
österreichischen  Hofe,  Behufs  der  gegenseitigen
  Auslieferung  der  Deserteurs  und  Kon-'
seriptionsflüchtigen  vorerst  auf  die  Dauer
von  fünf  Jahren  haben  abschliessen  lassen,
wird,  nachdem  solche  bereits  am  10.  vorigen
Monats  Junius  von  Uns,  dann  am  190.
desselben  Monats  auch  von  Seiner  kaiserlich
königlich  apostolischen  Majestät  ratifizirt  wor,
den,  mittels  öffentlicher  Ausschreibung  in
dem  Regierungsblatte  zu  allgemeiner  Wissenschaft
  und  der  betreffenden  Behörden  schuldiger
  Nachachtung  mit  dem  Anfügen  bekannt
gemacht,  daß,  weil  zufällige  Umstände  die
Auswechselung  der  beiderseitigen  Raufika
tions  Urkunden  bis  nach  dem  im  Arrikel  XIV.
dieses  Vertrages  bestimmten  Termine  verzögert
  haben,  solcher  Termin,  nach  weiterer

Verabredung  auf  den  ersten  nächstkommenden
  Monats  August  festgesezt  worden;
  wornach  von  oben  genanntem  Tage  an,
alle  Punkte  und  Sripulationen  gegenwärtigen
  Vertrages  in  Vollzug  und  Wirksamkeit
treten  sollen.
Baden  den  r9.  Juli  1877.
Mar  Joseph.
Graf  von  Rechberg.
Auf  königlichen  allerhöchsten  Befehl
der  General  Sekretär
von  Baumüller.

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern,
urkunden  und  fügen  anmit  zu  wissen:

Nachdem  Wir  den  durch  Unserm  bevollmächtigten
  Minister  am  kaiserlich  ssterreichischen
  Hofe  Freiherrn  Johann  Gottlieb  Eduard
von  Stainlein  in  Kraft  der  ihm  hiezu
von  Uns  ertheilten  Special  Vollmacht  und
Instruktion  mit  den  belden  Bevollmächtigeen
Seiner  kaiserlich  königlich  apostolischen  Majestät
  den  Herrn  Fürsten  Klemens  Wenzel
borhar  von  Metternich  und  Karl  von
Schwarzenberg  am  4.  Mai.  l.  J.  zu

('44)
        <pb n="350" />
        693

Wien  abgeschlossenen  Militär  Kartel  Vertrag,
über  gegenseitige  Auslieferung  der  Ueberläufer
und  Kriegspflichtigen,  eingesehen  und  einer
genauen  Prüfung  unterworfen  haben,  welcher
  Vertrag  wörtlich  also  lautet:

Nachdem  Seine  Majestät  der  König  von
Baiern  und  Seine  Majestät  der  Katser  von
Oesterreich  es  den  zwischen  Ihnen  glücklich
bestehenden  freundschafilichen  Verhältnissen,
so  wie  dem  Vortheile  Ihrer  beiderseitigen
Staaten  gemäß  befunden  haben,  über  die

wechselseitrige  Auslieferung  der  Deserteurs

eine  Uebereinkunft  abzuschliessen;  so  haben
Allerhöchstdieselben  zu  Ihren  Bevollmdchrigten
  ernanne:

Seine  Majestät  der  König  von  Baiern
den  Herrn  Johann  Gottlieb  Eduard  Freiherrn
  von  Stainlein,  Ihren  berollmächtigten
  Minister  am  kaiserlich  österreichischen
Hofe,  Nitter  des  königlichen  Civil  Verdienst-Ordens
  der  baierischen  Krone,  Kommandeur
des  kaiserlich  österreichischen  Leopold-  und
Ruter  des  königlich  preussischen  rothen  Adler-Ordens,
  6

und  Seine  kaiserlich  königliche  apostolische
  Majestät  den  Herrn  Klemens  Wenzel
Lothar  Fürsten  von  Metternich-Winneburg,
  Fürsten  zu  Ochsenhausen,  Herzog  im
Königreiche  beider  Sizilien,  Ihren  Kämerer,
wirklichen  geheimen  Rath,  Staats=  und
Konferenz-,  dann  dirigirenden  Minister  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  Rirter  des
goldenen  Vliesses,  Großkreuz  des  königlich

604

hungarischen  St.  Stephan  Ordens,  und  des
goldenen  Civil  Ehrenkreuzes,  Großkrenz  des
Ordens  des  heiligen  Jehannes  von  Jerusalem,
der  russisch  kaiserlichen  Orden  des  heiligen
Andreas,  des  heiligen  Alerander  Newsky,
und  der  heiligen  Anna  erster  Klasse,  des
königlich  sardinischen  Ordens  der  Annunciade,
des  königlich  dänischen  Elephanten  Ordens,
des  königlich  preussischen  schwarzen  Adlers
und  bes  rothen  Adlers,  und  des  königlich
schwedischen  Serarhinen  Ordens,  Großkrenz
des  königlich  französischen  Ordens  der  Ehrenlegion,
  Ritter  des  königlich  stzilianischen
St.  Ferdinand=  und  Verdiensl  Oldens,  Nitter
  des  königlich  baierischen  Sr.  Huberts-Ordens,
  Großkreuz  des  großherzoglich  koskanischen
  St.  Joseph  Ordens,  Nitter  des
königlich  württembergischen  goldenen  Adlers,
und  des  königlich  sächsischen  Ordens  der
Rautenkrone,  Großkreuz  des  königlich  hannöverischen
  Guelphen  Ordens,  Nitter  des
greßherzoglich  badischen  Ordens  der  Treue,
und  Großkreuz  des  konstantinischen  St.  Georg
Ordens  von  Parma,  Kanzler  des  militärischen
  Marien  Theresten  Ordens,  und  Kurator
der  kaiserlich  königlichen  Abademie  der  bildenden
  Künste;  —  und  den  Herrn  Karl
Fürsten  von  Schwarzenberg  Landgrafen
zu  Kleggan,  Grafen  zu  Sulz,  Herzeg  zu
Krumau,  Ihren  wirklichen  Kämerer,  geheimen
  Rath,  Feldmarschall,  Inhaber  des
zweiten  Uhlanen  Regiments,  und  Hofkriegsraths
  Präsidenten,  Ritter  des  goldenen  Vliesses,
  Großkreuz  des  militärischen  Marien=
        <pb n="351" />
        695

Theresien-  und  des  koͤniglich  hungarischen
St.  StephanOrdens,  dann  des  militaͤrischen
Ehrenzeichens,  Ritter  der  russisch  kaiserlichen
Orden  des  heiligen  Andreas,  des  heiligen
Georg  erster  Klasse,  des  heiligen  Alerander
Newsky,  und  der  heiligen  Anna  erster  Klasse,
Ritter  des  königlich  französischen  Ordens
vom  heiligen  Geiste,  und  Großkreuz  der
Ehrenlegion,  des  königlich  großbritanischen
Bath  Ocdens,  und  des  königlich  schwedischen
Schwert  Ordens,  Rictec  des  königlich  dänischen
  Elephanten  Ordens,  Großkreuz  des
königlich  sizilianischen  St.  Ferdinand=  und
Verdienst  Ordens,  Ritter  des  königlich  sardinischen
  Ordens  der  Annunciade,  des  königlich
  preussischen  schwarzen  Adlers  und  rothen
Adlers  erster  Klasse,  und  des  königlich  baierischen
  St.  Hubertus  Ordens,  Großkreuz  des
militärischen  Max  Joseph  Ordens,  Ritter  des
könlglich  sächsischen  Ordens  der  Rautenkrone,
Großkreuz  des  königlich  niederländischen
Wilhelm  und  des  königlich  hannsverischen
Guelphen  Ordens,  Nitter  des  großherzoglich
badischen  Ordens  der  Treue;

welche  nach  Auswechslung  ihrer  in  guter
und  gehöriger  Form  befundener  Bollmachten
über  folgende  Arrikel  übereingekommen  sind.

Artikel  I.

Alle  Civil:  und  Militär  Behörden  der
kontrahirenden  Theile,  besonders  aber  die
Kommandanten  der  den  Grenzen  zunächst
befindlichen  Militär=  Pesten,  sollen  angewiesen
  werden,  mit  der  sorgfältigsten  Aufmerk"

—.

696

sumkeit  darüber  zu  wachen,  daß  kein  Deserteur
  von  den  Truppen  der  einen  Macht  die
Grenzen  überschreiten,  noch  in  den  Staaten
der  andern  Macht  Schuz  und  Zuflucht  finden
könne.

Art.  II.

Diesem  zufolge  sollen  alle  und  jede  in  der
Kavallerie,  Infanterie,  Artillerie,  dem  Fuhrwesen
  oder  irgend  einem  andern  Militär  Zweige
der  Armee  des  einen  kontrahirenden  Theils
dienenden  Militär  Personen,  ingleichen  die
Fourierschuzen  der  Officiere,  welche  das  Gebiet
  des  andern  kontrahirenden  Theils  betreten,
oder  sich  auf  demselben  befinden  würden,
ohne  mit  einem  Passe  oder  militärischer  Ordre
in  guter  und  gehöriger  Form  versehen  zu  seyn,
auf  der  Stelle  angehalten  werden,  und  deren
Auslieferung  mit  Waffen,  Pferden,  Kleidung,
Rüstungsstücken,  oder  was  man  sonst  bei
ihnen  finden  möchte,  oder  sie  zur  Zeit  der
Entweichung  mit  sich  genommen,  und  anderwärts
  in  Verwahrung  gegeben  haben  könnten,
auch  dann  erfolgen,  wenn  ein  solcher  Deserteur
  nicht  eigends  reklamirt  werden  sollte.

Wäre  ein  solcher  Deserteur  früher  von
den  Truppen  eines  andern  Sonverains  oder
eines  andern  Staates,  zwischen  welchem  und
einem  der  jezt  kontrahirenden  Theile  ein  Kartel
  besteht,  entwichen,  so  ist  dieser  Deserteur
nichts  destoweniger  derjenigen  Armce  zurück
zu  stellen,  von  welcher  er  zulezt  entwichen  ist.

Alles  dieses  soll  gleicher  Gestalt  in  dem
Falle  statt  finden,  wo  die  Desertion  von  den

(4)
        <pb n="352" />
        697

Truppen  des  einen  kontrahirenden  Theils  zu
den  Truppen  des  andern,  wenn  diese  auch
ausserhalb  ihres  Vaterlandes  sich  befänden,
erfolgen  sollte.

Art.  III.

Sollte  es  unerachtet  aller  Vorsichtsmaßregeln
  einem  Deserteur  gelingen,  in  die  Staaten
  eines  der  hohen  Kontrahenten  sich  heimlich
  einzuschleichen,  oder  die  Wachsamkeit  der
Behäörden  durch  Verkleidung  oder  durch  Vorweisung
  falscher  Pässe  zu  hintergehen,  so  soller,
selbst  wenn  er  sich  an  einem  Orte,  in  einer
Stadt,  oder  einem  Dorfe  dieses  Scaates
ansässig  gemacht  hätte,  nichts  destoweniger
zurück  gegeben  und  ausgeliefert  werden,  sobald
  er  anerkannt,  oder  durch  die  Behörden
des  Staates,  aus  welchem  er  entwichen  ist,
reklamirt  wird.

Art.  IV.

Von  dieser  Zurückstellung  sind  ausgeuommen
  die  Deserteurs  von  den  Truppen  der  einen
Macht,  welche  in  den  Staaten  der  andern
geboren  sind,  indem  beide  Mächte  gegenseitig
Sich  dahin  einverstehen,  daß  keine  derselben
verbunden  seyn  soll,  die  eigenen  Unterthanen
auszuliefern,  welche  nachdem  sie  bei  den  Truppen
  der  andern  Macht  gedient  haben,  durch
Eneweichung  in  das  Gebier  ihres  narürlichen
Souverains  zurück  kehren  würden.

Gleichwohl  sind  alle  von  dergleichen  Deserteurs
  mitgenommene  Dienstpferve,  Montirungs-,
  Armatur=  und  Equipagen  Stücke
gegen  Vergütung  der  Fütterungskosten  bei

698

den  Pferden,  nach  den  Bestimmungen  des
Artikels  V.  und  des  allenfälligen  Boten=  oder
Fuhrlohns  bei  den  Equipage=  und  Armatur-Stücken,
  falls  diese  Kosten  nicht  aus  dem
eigenen  Vermögen  des  Deserteurs  ersezt  werden
  können,  oder  derjenige,  welchem  sie  zu

vergüten  kommen,  sich  nicht  der  Verhehlung

des  Deserteure  schuldig  gemacht  hätte,  zurück
zu  geben,  in  deren  Ermanglung  ist  der  Ersaz
dafür  nach  dem  wahren  Werthe  gleichfalls
aus  den  bereitesten  Vermögen  des  Deserteurs,
in  so  ferne  er  eines  besizet,  zu  leisten.

Art.  V.

Die  Verpflegung  der  Deserteurs,  von
dem  Augenblicke  ihrer  Verhaftung  an  bis
zu  jenem  der  Zurückstellung,  wird  täglich
auf  vier  Kreuzer  und  11  Pfund  Brod,  die
NRation  aber  auf  sechs  Pfund  Hafer  (nach
dem  Maße  berechnet  der  38te  Theil  eines
baierischen  Scheffels  und  der  achte  Theil  eines
  ulederösterreichischen  Mezens)  acht  Pfund
Heu  und  drei  Pfund  Seroh  baierisches  Ges
wicht  festgesest.  Die  Vergütung  des  dießsälligen
  Kostenbetrags  hat  von  der  übernehmenden
  Behäörde  bei  der  Uebergabe  der
Deserteurs  und  der  Pferde  in  klingender
Silbermünze,  und  hinsichtlich  der  Naturalien
  mit  Inbegriff  des  Brodes  nach  dem
laufenden  Marktpreise,  der  dem  Orte,  wo
der  Deserteur  ausgeliefert  wird,  zunächst
liegenden  Stadt  zu  geschehen.

Der  Tag  der  Ergreifung  des  Deserteurs
als  Maßstab  des  Termins,  von  welchem
        <pb n="353" />
        699

die  Verpflegung  zu  berechnen  kommt,  soll
durch  das  von  der  ergreifenden  Behoͤrde
aufgenommene  Konstitut,  welches  zugleich
das  Nationale  des  ergriffenen  Deserteurs
moͤglichst  genau  enthalten  muß,  ausgewiesen
  werden.

Da  Deserteurs  keine  gesezlich  guͤltigen
Schulden  machen  koͤnnen,  so  kann  auch
von  deren  Bezahlung  keine  Rede  seyn.

Art.  VI.

Denjenigen,  welcher  einen  Deserteur
anzeigt  oder  einbringt,  wird  gegenseitig  eine
Belohnung  im  Gelde  (Taglie)  zugestanden,
nämlich  acht  Gulden  Konventions  Geld  für
einen  Mann  zu  Fuß,  und  zwölf  Gulden
Konventions  Geld  für  einen  Kavalleristen
mit  dem  Pferde,  wohlverstanden,  daß  die
Kosten  des  Bewachens  und  des  Transports
in  diese  Summe  mit  eingerechnet  werden
müssen.  Doch  soll  die  Belohnung  für  die
blosse  Anzeige  eines  Deserteurs  nur  in  dem
Falle  statt  finden,  wenn  sie  die  wirkliche
Ergreifung  desselben  zur  Folge  gehabt  hat.

Ausser  den  Verpflegungs  Kosten  und  der
Taglia  kann  unter  keinem  Vorwande  etwas
verlangt  werden,  und  in  dem  Falle,  daß
der  Deserteur  aus  Unwissenheit  schon  bei
den  Truppen  der  Macht,  die  ihn  zurückzustellen
  hat,  in  Dienst  genommen  worden
wäre,  sollen  nur  jene  Kleidungsstücke  zurückbehalten
  werden,  welche  man  ihm  gegeben
  hat.  Alles  übrige  wird,  so  wie  der
Deserteur,  dem  Korps,  dem  er  angehört,

700

oder  denen,  die  zu  seiner  Uebernahme  abge'
schicke  find,  in  Gemäßheit  des  neunten  Artikels
  zurückgestellt.

Solleen  sich  über  den  genaueren  Verhalt
  einer  bei  der  Requisitlon  eines  Deserteurs

  angegebenen  Thatsache  Zweifel  ergeben,

  s##  sollen  diese  keineswegs  zum  Vorwande
  dienen,  um  die  Auslieferung  des
Deserteurs  zu  verweigern;  zur  Verhinderung
  sedes  Irrthums  wird  von  den  Militär
  oder  Civil  Behörden  ein  Protokoll  aufgenommen,
  und  dieses  sogleich  mit  dem  Deserteur
  eingeschickt,  eine  Abschrift  davon  aber  derjenigen
  Macht,  an  welche  die  Auslieferung
zu  geschehen  hat,  mitgerheilt  werden.  Mit
der  Bestrafung  des  Deserteurs  wird  indessen
  bis  zur  vollständigen  Aufklärung  des
Zweifels  inne  gehalten.
Art.  VII.

In  Ansehung  derjenigen  auszuliefernden
Deserteurs,  welche  während  ihrer  Entweichung
  ein  Verbrechen  verübt,  wird  hiemit
festgesezt,  daß  alle  von  ihnen  begangene  Verbrechen
  in  demjenigen  Hande,  wo  sfe  begangen
  wurden,  zu  untersuchen  und  den  dortigen
  Gesezen  gemäß  zu  bestrafen  seyen.

Hitte  ein  Deserteur  in  einem  andern  bande
ein  grobes  Verbrechen,  zum  Beispiel  Mord,
Raub  oder  jedes  andere  begangen,  worauf  die
Todes=  oder  e  wige  Gefängmißstrafe  stehr,  so  faͤllt
die  Auslieferung  weg.  Hat  derselbe  ein  anderes
  Verbrechen  begangen,  so  wird  er  nach
öberstandener  Strase  ausgeliefert,  und  für
        <pb n="354" />
        701

die  Zeit,  da  er  in  Untersuchung  oder  in  Gefaͤngniß
  gewesen  ist,  werden  keine  Unterhaltunge
  kosten  verguͤtet.  Jedenfalls  wird,  wenn
der  Deserteur  in  Untersuchung  befangen  ist,
davon  gleich  Nachricht  ertheilt,  und  sollen,
wenn  in  der  Folge  dessen  Ueberlieferung  eintritt,
  zugleich  die  denselben  betreffenden  Untersuchungs
  Akten  entweder  im  Origmmale  oder
Auszugsweise  und  in  beglaubigten  Abschriften
  übergeben  werden,  damit  ermessen  werden
  könne,  ob  ein  dergleichen  Deserteur
noch  zum  Militärdienst  geeignet  sey,  oder
nicht.

Ein  Pferd,  oder  andere  Effekten,  welche
  ein  solcher  Deserteur  etwa  mitgenommen,
werden  in  beiden  Fällen  sogleich  ausgeliefert.

Art.  VIII.

Jedes  Detaschement,  welches  zum  Nachsezen
  eines  oder  mehrerer  Deserteurs  abgeschickt
  wird,  hat  auf  der  Grenze  anzuhalten,
  dergestalten,  daß  von  dem  Augenblicke
an,  wo  er  oder  sie  dieselben  überschritten
haben,  die  Verfolgung  nur  durch  einen  oder
zwei  Mann,  welche  mit  Paß  oder  militärischer
  Ordre  versehen  seyn  müssen,  bis  zu
dem  nächsten  Orte,  ohne  sich  an  der  Derson
  des  Deserteurs  im  mindesten  zu  ver-Freifen,
  geschehen  kann,  um  die  daselbst  befindliche
  Militär=  oder  Civil  Behörde  zu  requiriren,
  welche  sodann  schuldig  ist,  auf
der  Stelle  Assistenz  zu  leisten,  um  den  in
Frage  stehenden  Deserteur  zu  enrdecken  oder
zu  verhaften.

702

Wird  derselbe  wirklich  an  dem,  durch
die  Partei,  von  welcher  er  desertirt  ist,
angezeigten  Orte  arretirt,  und  nicht  durch
einen  Unterthan  des  Staates  eingebracht,
so  findet  die  Belohnung  in  Geld  (Taglia)
nicht  Statt.

s

Ark.lx.

Tritt  der  Fall  einer  Auslieferung  von
Deserteurs,  so  wie  einer  zugleich  zu  bewerkstelligenden
  Zuruͤckgabe  von  Effekten  und
Pferden  ein;  so  hat  der  damit  beauftragte
Truppen  Kommandant  des  der  Grenze  zunächst
  befindlichen  Postens  die  nächste  jenseitige
  Milirär,  oder  Civil  Behörde  davon  zu
benachrichtigen.

Ist  man  über  den  Tag  und  die  Stunde,
wo  die  Ablieferung  vor  sich  gehen  soll,  übereingekommen,
  so  werden  die  Deserreure  durch
eine  Truppen  Abtheilung  auf  den  an  der
Grenze  bestimmten  Punkt,  wo  sich  an  demselben
  Tage  und  zu  derselben  Sturde  auch
das  zur  Uebernahme  beauftragte  jenseitige
Truppen  Detaschement  eingefunden  haben
wird,  gebrachr,  und  lezteren  gegen  gehörige
Bescheinigung,  welche  im  Falle  der  Zurückgabe
  von  Effekten  und  Pferden  auf  dieselben
  mitzurichten  ist,  übergeben.

Der  ausliefernde  Kommandant  stellt  seiner
  Seits  dem  übernehmenden  Komman-=danten
  eine  Quittung  über  die  erfolgte  Bezahlung
  der  oben  in  den  Artikeln  V.  und
VI.  festgesezten  Kosten  und  Auslagen  aus.
        <pb n="355" />
        703

Art.  X.

Gleicher  Weise  sollen  die  Dlenstleute
der  Officiere  des  einen  Staates,  welche
nicht,  wie  die  im  Artikel  II.  benannten  Fourierschüzen,
  zum  Militär  Etat  gehören,  oder
bei  den  Regimentern  wirklich  in  den  Listen
geführt  werden,  wenn  sie  nach  einem  begangenen
  Verbrechen  in  der  Armee  des  andern
Sctaates  Dieuste  nehmen,  oder  auf  dessen
Gebier  entweichen,  nebst  den  etwa  mitgenommenen
  Pferden  und  Effekten,  gegen  Vergütung
  der  im  Art.  V.  bestimmten  Verpflegungskosten
  auf  vorgängige  Reklamation
ausgeliefert  werden.

Art.  XI.

Ein  jeder  Officier  der  Arme  des  einen
Staates,  welcher  sich  beigehen  lassen  wür
de,  durch  List  oder  Gewalt  ein  zu  den  Militärdienst
  des  andern  Staates  gehöriges  Individuum
  zur  Desertion  zu  verleiten,  oder
anzuwerben,  oder  einen  Deserteur  wissentlich
  anzunehmen  und  beizubehalten,  oder  zu
seiner  Verhehlung  beizutragen,  und  seine
Entweichung  zu  befördern,  oder  ihn  in  weiter
  rückwärts  liegende  Provinzen  zu  verschaffen,
  soll  mit  zweimonatlichen  Arreste  bestraft,
und  jedes  andere  Individuum,  welches  sich
der  wissentlichen  Verhehlung  eines  Deserteurs
  und  der  Beförderung  der  Flucht  desselben
  schuldig  macht,  nach  seinem  Stande
zu  einer  körperlichen  oder  Geldstrafe  verur,
theilt  werden.

Art.  XII.
Allen  Uncerthanen  der  kontrahirenden  Dheile

704

ist  untersagt,  den  Deserteurs  von  den  gegenseitigen
  Truppen  irgend  etwas  von  Kleidungs=
  oder  Rüstungsstücken,  Pferde,  Wafsen
  und  dergleichen  abzukaufen.

Diese  Effekten  sind  überall,  wo  man  sie
findet,  als  gestohlenes  Gut  wegzunehmen,
und  dem  Regimente  zurückzustellen,  von  welchem
  der  Deserteur  entwichen  ist.  Derjenige,
  welcher  sie  gekauft  hat,  kann  auf  keine
Entschädigung  Anspruch  machen,  und  wenn
sie  nicht  in  natura  wieder  gefunden  werden,
so  hat  der  Käufer  den  Werth  derselben  in
gangbarer  Münze  zu  erstatten,  auch,  wenn
bewiesen  wird,  daß  er  wissentlich  von  einem
Deserteur  gekauft  habe,  noch  ausserdem  wegen
  Uebertretung  des  Verbots  einer  den
Gesezen  gemäßen  Strafe  zu  unterliegen.

Art.  XIII.

Alle  rücksichtlich  der  Auslieferung  der
gegenseingen  Deserteurs  festgesezten  Bestimmungen
  werden  hiemit  ausdrücklich  auf  die
beiderseitsigen  flüchtigen  Konseriptionspflich
tigen  ausgedehnt,  und  so  weit  sie  auf  diese
Lezteren  anwendbar  sind,  in  Kraft  geseze,
jedoch  dergestalt,  daß  die  Auslieferung  der
konseriptionspflichtigen  Flüchtlinge  nur  auf
die  von  den  betreffenden  Beheèrden  geschehene
  namentliche  Reklamirung  derselben  zu
erfolgen  hat.

Beide  Souverains  versprechen  sich  ausdrücklich,
  allen  Ihren  Behörden,  die  es  angeht,
  gewessenst  zu  befehlen,  den  ergangenen
  Reklamationen  in  solchen  Fällen  auf
das  schleunigste  zu  entsprechen,  und  alle  dier
        <pb n="356" />
        705

jenigen  Obrigkeiten,  welche  sich  hierunter
eine  Nachldssigkeit  zu  Schulden  kommen  lassen,
  so  wie  auch  diejenigen  Ihrer  Unterthanen,
  welche  die  Reklamirten  bei  sich  verbergen,
  oder  ihre  weitere  Flucht  befördern,
auf  eine  ihren  Vergehen  angemessene  Art
zu  bestrafen.
Art.  XIV.

Die  Gültigkeit  gegenwärtiger  Konvention
  soll  vom  ersten  Tage  des  Monaks  Juli
des  jezigen  Jahres  1817  ihren  Anfang  nehmen.
  Mithin  sollen  diesenigen  Militärpersonen
  oder  flüchtigen  Konskriptionspflichtigen,
welche  nach  dieser  Zeit  desertiren,  oder  sich
aus  den  Sctaaten  des  einen  kontrahirenden
Theils  in  jene  des  anderen  begeben,  in  der
vorgeschrtebenen  Art  wechselseitig  ausgeliefert
  werden.

Art.  XV.

Die  Dauer  gegenwärtiger  Konvention
wird  vor  der  Hand  auf  fünf  Jahre  festgeseze,
  jedoch  behalten  sich  die  hohen  kontrahirenden
  Theile  vor,  nach  Ablauf  dieser
Zeit  wegen  einer  Verlängerung  derselben  unter
  jenen  Modifikationen,  welche  sie  den
Umständen  angemessen  erachten  werden,  überein
  zu  kommen.

Art.  XVI.

Beide  hohe  Kontrahenten  werden  zu  gleicher
  Zeit  diese  Kartel  Konvention,  sofort
nach  erfolgter  Auswechslung  der  Ratifkationen,
  in  allen  Ihren  Staaten  mittelst  gewöhnlichen
  Edikts  oder  Mandats  durch  den

706

Druck  zur  öffentlichen  Kenntniß  bringen,
damit  Niemand  sich  dießfalls  mit  Unwissenheit
  entschuldigen  könne,  jugleich  auch  allen
Unterthanen,  und  besonders  allen  Ihren  Militdr=
  und  Civil  Beamten  und  andern  Vorgesezten
  befehlen,  darauf  zu  halten,  daß
dieselbe  von  der  im  15.  Artikel  bestimmten
Zeit  an,  nach  ihrem  vollen  Umfange  und
Inhalte  vollzogen  werde.

Art.  XVII.

Gegenwärtige  Konvention  wird  von  beiden
  Theilen  binnen  drei  Wochen,  von  dem
Tage  der  heutigen  Unterzeichnung  an  gerechnet,
  oder  wo  möglich  noch  früher,  ratiftzirt,
und  die  beiderseitigen  Ratifikationen  sollen
zu  Wien  zwischen  den  Bevollmächtigten  ausgewechselt
  werden.

Zu  dessen  Urkund  haben  die  obernannten
Bevollmachtigten  dieselbe  etgenhändig  unterzeichnet,
  und  ihre  Siegel  beigedrückt.

So  geschehen  Wien  den  34.  Mai  1817.
Freih.  v.  Stainlein.  Fürst  v.  Metternich.
(I.  8.)  (I.  8.)
Schwarzenberg.

(L.  S.)

So  genehmigen  und  bestätigen  Wir  obenstehende
  Uebereinkunft  in  allen  ihren  Punkten
und  Klauseln,  und  werden  nach  gleichmässig
erfolgter  Bestätigung  von  Seite  Sr.  k.  k.
apostolischen  Majestät  alle  einschlägigen  sowohl
  Civil;  als  Milicä#r  Behörden  des  Ksnigreiches
  zu  deren  genauer  und  vollständi-
        <pb n="357" />
        707

ger  Beobachtung  sofort  anweisen  lassen,  damit
  solche  in  dem  sestgesezten  Termine  überall
in  Anwendung  komme.

Zur  Beglaubigung  dessen  haben  Wir
gegenwärtige  Bestärigungs  Urkunde  mirtelst
eigenhändiger  Unterschrift  vollzogen,  und  dieselbe
  von  dem  Staats  Minister  Unsers  kniglichen
  Hauses  und  des  Aeussern  kontrasigniren,
  auch  mit  Unserm  größern  geheimen
Insiegel  bekräftigen  lassen.

So  gegeben  und  geschehen  in  Unserer
Haupt=  und  Restdenzstadt  München  am  zehnten
  Junius  des  Jahres  Eintausend  acht  Hundert
  siebzehn,  Unseres  Reiches  im  zwölften.

Marx  Joseph.

Graf  von  Rechberg.

Auf  königlichen  allerhöchsten  Befehl.
Der  General  Sekretär
von  Baumüller.

 

Bekauntmachungen.

Die  Konkurs  Prüfung  der  kathelischen  Pfarramts=Kandidaten
  im  Ober  Mainkreise  betreffend.
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Nach  der  allerhöchsten  Verordnung  vom
30.  December  1806,  und  zu  Folge  königlichen
  Ministerlal  Reseripts  vom  13.  Juli
1817,  wird,  am  20.  October  laufenden  Jahres,
  zu  Bamberg  eine  Konkurs  Prüfung  der
katholischen  Pfarramts  Kandidaten  aus  dem
Ober  Mainkreise  gehalten  werden,  Die  hiezu

708

geelgneten  Kandidaten  werden  hlemie  aufgefoder,
  sich  an  dem  bestimmten  Tage  bei
der  Prüfungs  Kommission  einzufinden.  Uebrigens
  haben  dieselben  die  in  der  erwähnten
allerhöchsten  Verordnung  vorgeschriebenen
Zeuanisse  ihrer  Studien,  Sitten  und  Verdienste,
  um  die  Seelsorge,  drei  Wochen  vorher
  an  die  anterzeichnete  königliche  Stelle
einzuschicken.

Baireuth,  den  a#.  Juli  r877.
Königliche  Regierung  des  Ober
Mainkreises.

Kamer  des  Innern.

Freiherr  von  Welden,
Freiherr  von  Massen  bach.

 

OPffarreien  und  Benefieien  Erled!
gungen.

Im  Unter  Donaukreise.
1)  Die  Pfarrei  Ruhmansfelden.

Durch  die  Versezung  des  bieherigen
Pfarrers  zu  Ruhmansfelden  ist  diese
Pfarrei  erledigt  worden;  sie  ist  eine  organisirte
  Kloster  Pfarrei,  liegt  in  der  Dioͤces
Regensburg,  im  Dekanate  Deggendorf  und
im  koͤniglichen  Landgerichte  Viechtach.

Die  Pfarrel  enthält  auf  1  Quadrat  Meilen
  1773  Seelen,  hat  eine  Schule  und  einen
  Hilfpriester,  und  erträgt

a)an  firem  Gehalte  boo  fl.  —  kr.

b)  für  den  Hilfpriester  zoo  „  —  „

G#)
        <pb n="358" />
        709

c)  aus  Realitaͤten.  .  90  fl.  —  kr.
und
d)  an  StolGebuͤhren  562  „225

 

im  Ganzen  413482  fl.  -2  ke.
Die  Lasten  bestehen  in  rb  „  135

2)  Die  Pfarrei  Pargstetten.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Karl
Albert  Münchsmaier  ist  die  Pfarrei
Pargstetten  erlediger  worden;  sie  liegt
in  der  Disces  Regensburg,  im  Dekanate
Pöndorf,  und  im  königlichen  Landgerichte
Mitterfels.

Die  Pfarrei  zählt  in  einem  Umkreise
von  4  Stunden  444  Seelen,  hat  eine  Erposseur
  und  eine  Schule,  und  erträgt

a)  an  Widdum.  34:2  fl.  53  kr.

b)  an  Zehenten  107;  „  57„

c)  an  Stol  Gebühren  —  1  52

im  Ganzen  .  .  15o0s  fl.  41  kr.

Die  -asten  bestehen  in  loo,,)  24.

Im  Negenkreise.

3)  Die  Pfarrei  Walderbach.

Die  organisicte  Pfarrei  Walderbach
im  königlichen  Landgerichte  Roding  ist  durch
die  Versezung  des  Pfarrers  Joseph  Arbeicer
nach  Haselbach  )  zur  Erledigung  gekommen.

Dieselbe  zählt  in  ihrem  Umkreise  2  Filialkirchen,
  2  Schulen,  und  1871  Seelen,
welchen  der  Pfarrer  mit  einem  Hilfpriester

*)  S.  öog.

710

vorstehet.  Die  jährlichen  Einkünfte  bestehen
  in  einem  bestimmten  Gehalte  zu  boo
fl.,  für  das  Holz  in  75  fl.,  in  dem  Ertrage
  der  Widdumgründe  zu  60  fl.,  und
der  Stol  Gefälle  zu  236  fl.  15  kr..  Ferner
  beziehet  der  Pfarrer  für  den  Hilfpriester
300  fl.  Die  ständigen  Lasten  belaufen  sich
auf  36  fl.  35  kr.

Im  Ober  Donaukreise.
4)  Die  katholische  Pfarrei  Kempten.

Durch  die  Versezung  des  bihherigen
Socadtpfarrers  ist  die  katholische  Stadtpfarrei
St.  Lorenzzu  Kemptenerledigt  worden?).
Diese  Pfarrei  ist  von  der  bischöflichen  Disces
  Augsburg  exempt,  und  steht  in  Rücksiche
auf  Episcopal  Verhältnisse  unter  der  beitung
eines  provisorisch  aufgestellten  Generalv#cars.

Sie  erstreckt  sich  auf  mehrere  Filial  Orte
außer  der  Stadt  Kempten  in  einem  Umkreise
von  4  Stunden,  und  enthälr  6384  Seelen.

Unter  den  4  dazu  gehörigen  Filial  Kirchen

  wird  Heilig  Kreuz  durch  einen  besondern

Hriester  versehen.  Auch  die  Expositur  in
vLauben  ist  dem  Pfarramte  Kempten  unter:
geordnet,  und  besenders  zur  Auehilfe  im
Beichtstuhle  zur  österlichen  Zeit  angewiesen.

Außer  diesen  sind  2  Hilforiester  bei  der
Pfarrei  angestellt.

Die  Pfarrei  hat  4  Schulen.  Der  Gehalt
  des  Pfarters  besteht  in  8#o#  fl.,  welche
vom  königlichen  Rentamte,  dann  117  fl.,

*)  S.  630.
        <pb n="359" />
        711

welche  von  der  Stiftungs  Administration  bezogen
  werden;  auf  boo  fl.  werden  die  Stol-Gefaͤlle
  angenommen.  Hievon  sind  17  fl.
3  hl.  jährliche  Lasten  abzuziehen.

Es  besteht  der  Antrag,  daß  die  Hilfpriester
  in  der  Zukunft  bei  dem  Pfarrer  Wohnung
  und  Verpflegung  erhalten  sollen,  worüber
  aber  dermal  noch  nicht  entschieden
werden  kann.

5)  Das  Beneficium  in  Gremheim.

In  Gremheim,
königlichen  Landgerichts  Höchstädt,  in  der
Diöces  Augsburg  ist  das  dortige  Beneftcium
  durch  das  Hinscheiden  des  bieherigen
Beneficiaten  erledigt  worden.

Mit  demselben  ist  nach  der  Stifstungs-Urkunde
  die  Obliegenheit  verbunden,  in  dem
FilialO#rte  Gremheim  die  Christenlehren  zu
halten,  die  Mitanfsicht  über  die  Schule
auszuüben,  dann  überhaupt  jene  Aushilfe
dem  Pfarramte  Blindheim  zu  leisten,  welche
das  bischöfliche  General  Vicariat  noch  besonders
  näher  bestimmen  wird.

Der  Ertrag  berechnet  sich  außer  dem

Genuße  einer  eigenen  Wohnung  auf  414

fl.,  wovon  jedoch  12  fl.  477  kr.  für  verschiedene
  Lasten  in  Abzug  kommen.

Im  Rezatkreise.
6)  Die  Local  Kaplanei  zu  Virnsberg.
Durch  die  Befsrderung  des  bigherigen

bLokal  Kaplans  zu  Virnsberg,  Priesters

einem  Dorfe  des

712

Nicolaus  Straub,  ist  die  von  demselben
versehene  Local  Kaplanei  ")  erledigt  worden.
Deren  Einkünfte  betragen  an  Geld  und
Natural  Bezügen  beildufg  40  fl.,  wofür
nicht  nur  an  Sonn-,  Feier=  und  Werktagen
  der  gewöhnliche  Gotteodienst  in  Virnsbergzu
  halten,  und  die  Aufsicht  über  die
dasige  Schule  zu  führen,  sondern  auch  charitative
  in  dem  4  Stunden  von  Virnsberg
entfernten  Flecken  Wilhermsdorf  von  Zeie
zu  Zeit  Religions  Unterricht  zu  ertheilen,
und  Gottesdienst  zu  halten  ist.

 

7)  Die  Pfarrei  Windelsbach.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers  Albrecht
  auf  die  Pfarrei  Langensteinach  7)  ist
die  Pfarrei  Windelsbach  Decanats
Kolmberg  erledigt  worden,  deren  Ertrag  in
der  Fassion  vom  Jahre  1807  auf  70  fl.
273  kr.  berechnet  worden  ist.  Die  Bewerber
  um  diese  Pfarrei  haben  sich  innerhalb
4  Wochen  zu  melden.

 

Pfarreien  und  Beneficien  Verleihungen.


 

 

Seine  Majestät  der  König  geruhten  folgende
  Pfarreien  und  Benefscien  an  nachstehende
  Indioiduen  zu  verleihen:

Im  Monate  Juli  l.  J.

am  106.  die  Pfarrei  zu  Endelhausen,

Landgerichts  Wekfrathshausen  dem  bisheri-*)
  S.  635.  S.  681.

(45  )
        <pb n="360" />
        gen  Kooperakor  Expositus  zu  Alt=  und  Neubeuern
  Priester  Georg  Ammeisser:

die  Pfarrei  zu  Weltenburg,  Landgerichts
  Kellheim  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Perastorf  Lardgerichts  Mitcerfels  im  Unter-Donaukreise
  Priester  Ignaz  Schödl;

die  Pfarrei  zu  Steinach,  Lauy  gerichts
Straubing  dem  bisherigen  Professor  des
Kirchenrechts  und  der  Kirchengeschichte  an
dem  Lycäum  zu  Regensburg,  Driest.
seph  Krieger;

die  Pfarrei  Kleinweiler,  Landgerichts
Kempten,  dem  bisherigen  Kaplan  zu  Minsing,
Peiester  Dominik  Liscodin,  Erkonventual
des  Klosters  zum  heiligen  Kreuz  in  Augsburg;

die  Pfarrei  zu  Wartenfels,  Landgerichts
Stadtsteinach,  dem  Priester  Johann  Röder,
  Kaplan  zu  Scheßliz;

am  19.  das  Kurat  Beneflcium  zu  Kottgeisering,
  Landgerichts  Landeberg,  dem  Driester
  Adam  Stulberger,  Kooperater
zu  Weichs;

dem  Er  Kapuciner,  Priester  Benedikt
Mayer,  das  Schloß  Beneficium  zu  Schwindegg,
  Landgerichts  Muͤhldorf,  auf  die  Praͤ—
sentation  des  Grafen  Fugger  zu  Nordendorf;

die  Pfarrei  zu  Eilsbrunn,  Landgerichte
Kellheim  dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Zalling
Prlester  Johann  Baptist  Reicheneder;

die  Pfarrei  zu  Zalling,  Landgerichts  Aichach,
  dem  bisherigen  Kooperator  zu  Aibling.
Priester  Bernhard  Hegerle;

714

die  Pfarrei  zu  Mistelseld,  Landgerichts
Lichrenfels,  dem  Er  Karmeliten  Prliester  Gallus
  Schwab,  Kaplan  zu  Wieischenfeld;

am  23,  die  Pfarrei  zu  Wessobrunn,  Landgerichts
  Weilheim,  dem  vormaligen  Prefesser
und  Er  Benediktiner  von  Benediktbeuern,
Priester  Beda  Walcher;

die  Pfarrei  zu  Langdorf,  Landgeriches
Regen,  dem  Er  Kapuciner,  Priester  Themas
Dieß,  Kooperator  zu  Wald,  Rurals
Kapitels  Cham;

die  Pfarrei  zu  Ried,  Landgerichts  Neuburg,
  dem  bisherigen  Frühmes  Beneficiate#nzu
  Heideck,  Priester  Georg  Wilibald  Köbler;

die  Pfarrei  zu  Frauensterten,  Landgerichts
  Wertingen,  dem  Priester  Jacob
Wünhard,  Kooperator  zu  Gungolding;

die  Haupt  Predigerstelle  in  Schweinfurt
mit  dem  Dislrikts,  Kirchen=  und  Schulen-Inspektorate,
  dem  bisherigen  Archidiakon  Johann
  Michael  Sirt;

die  dadurch  erledigte  erste  Diaconakoder
  Sradtpfarrers  Stelle  dem  bisherigen
Diakon  Johann  Wilhelm  Grosgebauer;

die  Salvators  Predigerstelle  nebst  dem
damit  verbundenen  zweiten  Diakonat  bei
St.  Johannis,  dem  bisherigen  Vikar  zu
Würzburg,  Gustav  Friedrich  Prechtlein;

die  dritte  Diakonat  Seelle  bei  Se.  Jo
hannis  dem  bisherigen  Vikar  zu  Schwein?
furt,  Heinrich  Christian  Ulrich.
        <pb n="361" />
        715

Sizungen  der  geheimen  Staats-Raths-Kommission.


 

 

Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am
10.  Juli  1817  in  der  Sizung  der  königlichen
  Seaars  Raths  Kommission  eurschieden:

1)  die  Streitsache  der  Schaͤferei  Besizer

Jakob  Würflein  und  Kenforten  gegen
den  Hofoesizer  Johann  Leonard  Weber  zu.

Rüdern,  Landgerichts  Ansbach,  wegen  Weide-Rechts.


2)  Die  Rekurse  der  v.  Welserischen
Familte  zu  Rürnberg,  und  der  beiden  Gemeinden
  Roßstall  und  Busch-Schwabach
  wegen  Konkurrenz  zu  den  Kriegslasten.


3)  Der  Rekurs  des  Fuhrmanns  Reulein
  zu  Dinkelsbühl,  auch  der  Handekshäuser
  Johann  Lenz  seel.  Söhne,  und  Jo“
hann  Blumenröder  von  Nürnberg  in
Maut  Defraudations  Sachen.

4)  Der  Sreitsache  des  Bäckers  Dhilipp
  Reichelmater  in  der  MaxVorstadet
zu  München  gegen  Joserh  Geyer  Krämmer
  dertselbst  wegen  Brodverkaufs.  —

5)  Der  Rekurs  des  Alois  Kammerer
Wirth  zu  Prutting  Landgerichts  Rosenheim,
gegen  Antren  Ortner  Krämmer  allda  ween
  Brodverkaufé.

Am  17.  Juli.

1)  Der  Rekurs  der  Gutsbesizer  zu  Unterlangenstadt

  Landgerichts  Kronach  im  Ober- 



716

Mainkreise  gegen  die  Tropfhausbesizer  wegen
  Vertheilung  der  Gemeinde  Gründe.

2)  Der  Rekurs  der  Gemeinde  Garmisch

Candgerichts  Werdeufels  un  Isarkreise  gegen
Joseph  Reiser  daselbst  wegen  Kultivlrung
eines  kleinen  Sees.
3)  Der  Rekurs  des  Johann  Geis  Besiter
  des.  Kreutzergürlo  Landgerichts  Deggendorf
  im  Unter  Donaukreise  gegen  Katharina
Epbel  wegen  eines  Fahrwegs.

4)  Der  Nekurs  des  Joseph  Obermair
Wirths,  und  Mezgersohnes  von  Wasserburg
im  JIlsarkreise,  gegen  die  dortige  Mezgerzunft
wegen  Ausübung  seines  Mezger  Rechtes.

5)  Der  Rekurs  des  Mautstattonisten
Schubmall  in  Passau  gegen  Johann
Müller  Schleifermeister  von  Hals  im  Unter
  Donaukrelse  wegen  Maut  Defraudation.

6)  Der  Rekurs  des  Baumwoll-Waaren=Fabrikantens
  Johann  Höffl  zu  Dornbirn,

im  Vorarlberg  gegen  das  Hall  Oberamt  Endau
  wegen  Maut  Defraudatien.

 

Verdlenstmedaillen  Verleihungen,

Zufriedenheits  Bezeigungen  und
Belohnungen.

Seine  Majestät  der  König  haben  mie
besonderem  Wohlgefallen  die  edle  Eurschlossenheie
  vernommen,  womit  mehrere  Schiffleute,
  bei  dem  im  Monate  Jänner  r316  durch
        <pb n="362" />
        717

Eisstoß  herbeigefuͤhrten  Einsturz  der  Bruͤcke
zu  Deggendorf,  eine  bedeutende  Anzahl  von
Mitbuͤrgern  theils  aus  dem  Strome,  theils

von  den  isolirt  stehen  gebliebenen  Jochen  der

Brücke,  unter  augenscheinlicher  eigener  Lebensgefahr
  glücklich  gerettet  haben.

Zum  Zeichen  Allerhöchstihrer  Zufrieden:
heit  und  Gnade  wurde  dem  Schiffkuecht,
Georg  Beichler  von  Deggendorf  und  den
Fischlehenbesitzern  Johann  Schmidt,,  Jor
hann  Schwinghammer  und  Alois
Grundner  von  Fischerdorf,  die  stlberne
Civil  Verdienstmedaille;  den  Schiffleuten  Anton
  und  Joseph  Gaim,  Franz  Kaver
Beipler,  dem  ältern  und  jüngern,  Anton

  Beichler,  Joseph  Aigner,  Georg

Kottmaier  und  Mathias  Fischer  von
Deggendorf;  dann  den  Fischlehenbestzern
Andreas  Platiel  und  Joseph  Straßer
von  Fischerdorf  —  Allen  zusammen  eine
Belohnung  von  roo  fl.  —  welche  unter  dies
selben  gleichheitlich  zu  vertheilen,  unterm
17.  April  l.  J.  allergnddigst  bewilliget.

Ferner  geruhten  Seine  Moczjestät  der
König  unterm  3.  Juni  l.  J.  dem  Archivs-=Registrator
  Christoph  Hüttenkofer  in
Amberg,  welcher  bereits  so  Jahre  durch
Fleiß,  Talente  und  besondere  Rechtlichkeit
sich  ausgezeichnet  ha#,  die  goldene  Civil-Verdienstmedaille
  zu  verleihen;

dann  am  4.  desselben  Monats  dem
Wirtho#ohne  Jeserh  Hizlsperger,  dem
Floßmeister  Joserh  Krüner,  dem  Floß-718



meister  Joseph  Planer,  dem  Floßknechte
Benno  Lechner,  dem  Floßknechte  Johann
Willibald,  und  dem  Gärener  Häufle  dahier
  durch  deren  Muth  und  Anstrengung  der  am
10.  Juni  vorigen  Jahrs  in  die  Isar  gestürzte
Geodar  Arnold  vom  Tode  des  Ertrinkens
selbst  mit  Gefahr  ihres  eigenen  Lebens  gerettet
  wurde,  das  allerhöchste  Wohlgefallen
zu  erkennen  zu  geben,  und  ihre  edle  Handlung
öffentlich  bekanne  machen  zu  lassen;

am  20.  dem  Schuhmachermeister  Christian
  Mever  zu  Bechhofen,  andgerichts
Herrieden,  welcher  am  10.  Februar  I.  J.,
den  in  den  Wieseth  Fluß  gefallenen  ojährigen
Sohn  des  dortigen  Färbers  Popp,  mit  zwei:
maliger  eigener  Lebenogefahr,  vom  Tode  des-Ertrinkens
  rettete,  eine  Belohnung  von  5o  fl.,
dann  dem  Apotheker  Imanuel  Fischer,
welcher  den  todtscheinenden  Knaben  durch
Anwendung  der  zweckmässigsten  Mittel  und
durch  angestrengte  Bemühungen  in  das  beben
zurück  brachte,  eine  Belohnung  von  #2  fl.
unter  Bezeigung  allerhöchsten  Wehlgefallens.
zu  bewilligen;

endlich  am  3.  Juli  dem  756sährigen
Präceptor  Bürer  zu  Weiltingen  bei  seiner
Jubel  Feier  eine  silberne  Verdienst  Medaille
durch  die  betreffende  Distrikts  Schulinspektien
unter  Bezeigung  allerhöchsten  Zufriedenheit
mit  seiner  mehr  als  Sojährigen  eifrigen
Dienstesleistung  und  mit  seinem  muster:
haften  sittlichen  Betragen  zustellen  zu  lassen.
        <pb n="363" />
        719
Dienstes  Nachrichten:

Seine  Majestät  der  König  geruhten  nachstehende
  Bestimmungen  zu  treffen:

am  18.  December  1816  den  Dhilipp
Freiherrn  von  Tänzl  von  Trazberg,  den
Lambert  Freiherrn  von  Varicourt  und
Joseph  Freiherrn  von  Schrottenberg
zu  Allerhöchstihren  Kämerern  zu  ernennen;

am  25.  Juni  l.  J.  den  Rechtspraktikanten
  Kaspar  Mohr  von  Wandelheim  Landgerichts
  Starnberg  in  der  Eigenschafe  als
Kopist  bei  dem  königlichen  Staats  Archive
provisorisch  anzustellen;

am  27.  die  Forstwartei  Pfrentsch  in
der  Revier  Eslarn,  Forstamts  Vohenstrauß,
  dem  bisherigen  Forstwarte,  Albert
Jordan  von  Hleinstein  zu  übertragen,  und
zum  Forstwart  in  Dleinstein,  Revier  Waidhaus,
  den  Forstgehilfen  Otto  Graf  zu  ert
neunen;

im  Monate  Juli:

am  8.  den  Kanzlei  Gehilfen  der  aufgelößten
  Ministerial  Steuer  und  Domainen=Sektion,
  Friedrich  Christian  Mayer,  zum
Kanzellisten  der  Cemral  Hauptbuchhaltung  der
Finanzen;

am  1.1.  den  bisherigen  Regierungs  Rath
der  Kamer  der  Finanzen  des  Ober  Mainkreises,
  Ch.istian  Karl  Barth  zum  OberRRechnungsrathe
  bei  dem  obersten  Rechnungshofe;

—..

720

am  16.  den  Praͤsidenten  des  Appellationsgerichts
  fuͤr  den  Isarkreis  Klemes  Grafen  von
Leyden,  dann  den  Regierungs  Direktor  bei
der  Kamer  der  Finanzen  des  Isarkreises  von
Ritter  zu  wirklichen  Staatsräthen  im  ordentlichen

  Dienste  und  zwar  Ersteren  bel  der

Sektion  der  Justiz,  und  Lezteren  bei  jener  des
Innern;  ferner  an  demselben  Tage  die  königlichen
  Regierungs  Prdsidenten  und  General,
Kommissäre  des  Isar=  uid  Nheinkreises  Freiherrn
  von  Schleich  und  von  Stichaner,

und  endlich  den  königlichen  geheimen  Rerh

und  bieherigen  Ministerial  Nath  bei  dem
Sctaats  Ministerium  der  Justiz,  von  Goͤnner,
  zu  wirklichen  Staats  Räthen  im  ausserordemlichen
  Dienste;

ferner  den  früher  nach  Micterfels  bestimmt
gewesenen  Rentbeamten  von  Parrkirchen
Zacharias  Häckl  zum  Rentbeamten  für  die
vereinigten  Aemter  Altenstting  und  Burghausen
  mit  dem  Size  am  lezteren  Orte,  und
den  bioherigen  ersten  Rechnungs  Kommissär
bei  der  Finanz  Kamer  der  Regierung  des  Unter-Donaukreises

  Doktor  Michael  Hornsteiner

zum  Rentbeamten  in  Miltterfels  zu  ernennen,

und  die  Landrichtersstelle  zu  Ebersberg
dem  ersten  Landgerichts  Assessor  zu  München
Bernard  Hoeß,

dann  am  10.  provisorisch  dem  vormaligen
Landgerichts  Assessor  und  nunmehr  resignirten
Kriminal  Adjunkten  Ludwig  Plonquer  von
Ried  die  vormals  von  ihm  begleitete  Landgerichts
  Assessorsstelle  zu  Sulzbach  wieder  zu  verleihen;
        <pb n="364" />
        721.

am  23.  zur  Wiederbesezung  der  erledigten

  Assessors=  und  Aktuars  Stellen  lm  Isars

kreise:
1)  Bei  dem  Landgerichte  Pfaffenhofen:

a)  zum  zweiten  Assessor  den  dortigen  Aktuar:

Alois  Sauter:;

b)  zum  Aktnar  den  biseher  dafselbst  funktionkrenden
  Rechts  Praktikanten  Joachim.

Kaiser;.
2)  Bei  dem  Landgerichte  Dachau:

zum  Aktuar  den  im  Jahre  1812  gesprüften,
  bereirs  daselbst  funktionirenden  Rechte-Praktikauten

  Thomas  Göôttner;

3)  Bei  dem  Landgerichte  Rosenheimizum

  Abtuar  den  füunktionirenden  Rechts
Praktikanten  Joseph  Lehrnbecher  zu
Sulzbach;

4)  Bei  dem  Landgerichte  Landsberg:

zum  A#tuar  den  im  Jahre  1810  geprüften
  Rechts  Praktikanten  Joseph  Georg  Strobel

  von  Landshut,  gegenwletig  in.  Strausbing;


5)  Bei  dem  Landgerichte  München:

zum  ersten  Assessor-den  zweiten  Assessor
Blasius  Wintermaier  zu  Wolfratshaussen;



6)  Bei  dem  Landgerichte  Wolfrathshausen:

zum  zweiten  Assessor  den  Landgerichts-Aktuar
  Joseph  Appel  zu  Wasserburg;
7)  Bei  dem  Landgerichte  Wasserburg:

jum  Aktuar  den  im  Jahre  1812  geprüf-722



ten:  Rechts  Praktikanten  Thomas  Mai  erhofer
  zu  Straubing  zu  ernennen;

und  unter  eben  diesem  Datum  den  provisorischen.
  Kandrichter  zu  Scheßliz  Graf  von.
Lerchenfeld  definitiv  auf  diesen  Posten
zu  bestätigen;  endlich.

am  3Z.  die  königlichen  Ober  Apprllarionsgerichts
  Präsidenten  Grasen  von  Larose
und  Grasen  von.  Arco  zum  Beweise  Allerhöchstihrer
  Zufriedenheit  mit  den  von  denselben
  langjährig  und  mit  besonderer  Auszeichnung
  geleisteten  Diensten  zu  wirklichen
Staatsräthen  im  ausserordentlichen.  Dienste
zut  ernemen.

 

Großjährigkeits  Er  klárung.

Seine  Majestät  der  König  geruhren  am
31.  Mai  l.  J.  die  Karoline  Klüopfel,
Gattin  des  Weinhändlers  Franz  Köhler  zu
Würzburg,  und  am  16.  Juli  den  Johann
Karl.  Ulrich  Nemerow,  der  Gortesgelehrtheit
  Beflissenen  zu  Ansbach,  für  großjährig.
zu  erklären.

 

Berichtigung.

Im  XXVII.  S#tück  des  dießährigen  Regierun
  göblattes  S.  634  Zeile  0  wurde  der  irrig  geschriebene
  Taufname  Jakob  in  Jodock  zu  berichtigen
  nachgesucht,  und  bei  der  Berichtigung  im
vorhergehenden  Stücke  ist  die  citirte  Seitengahl
unrichtig:  sie  muß  heißen  Seite  013,  Zeile  11.
        <pb n="365" />
        723

Königlich-Baierisches

724

Regierungsblatt.

 

XXXI.  Stück.  München,  Mittwoch  den  rz.  August  1877.

 

 

Veror  dnungen.

 

(Die  Besezung  von  Staats  Raths  Stellen  betreffend.!)


Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Nachdem  Wir  Unsern  Staats  Rath  durch
die  lezten  Ernennungen  des  Klemens  Grasen
von  beyden  und  des  von  Ritter  zu
wirklichen  Staatsräthen  —  so  viel  Wir
für  jeze  nothwendig  erachten  —  ergänzt  haben;
  so  finden  Wir  Uns  dabei  in  Folge  des
I.  Titels  G.  6.  Unserer  Verordnung  vom
3.  Mai  d.  J.  zu  der  Erkldrung  veranlaße,
daß  Wir  in  künftigen  Erledigungs  Fällen  für
diese  Stellen,  deren  Besezung  einzig  von
Unserem  perfönlichen  Vertrauen  abhängt,
und  für  welche  Wir  immer  selbst  aus  Unsern
ausgezeichnetesten  Staats  Beamten  oder  andern
  geeigneten  Individuen  nach  strenger
Würdigung  ihrer  Verdienste  auswählen  werden,
  keine  Bittschriften  oder  Vorstellungen
erwarten,  in  welchen  besondere  Dienstes-Beziehungen
  oder  Grade  bisheriger  Anstellungen
  geltend  gemacht  werden  wollen.

 

Diese  Erklärung,  welche  Wir  Unserem
Staats  Rathe  hiemit  mittheilen,  soll  durch
das  Regierungsblatt  bekannt  gemacht  werden.

Mäünchen  am  31.  Juli  1817.

Max  Josepyh.

Rach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Kbnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  kbniglichen
Staats  Raths.

 

Die  Organisation  der  GeneralAdministration
der  Posten  betreffend.

Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Durch  Unsere  Verordnung  vom  15.  Aprik

l.  J.  über  die  Formation  der  Staats  Mmi-(40)
        <pb n="366" />
        725

sterien  I.  3.  haben  Wir  ausgesprochen,  daß
die  an  die  Stelle  der  ehemaligen  General-—
Post  Direktion  eintretende  General  Administration
  der  Posten,  der  unmitteibaren  Leitung
  Unsers  Ministeriums  des  Haufes  und
des  Aeußern  untergeben  seyn  soll.

Ueber  die  Einrichtung  dieser  Central=Verwaltungs
  Stelle  erlassen  Wir  nun  nachstehende
  nähere  Bestimmungen.

Formation.

.  1.
Die  General  Administration  der  Posten
besteht  aus:
einem  Direktor,
vier  Ober  Posträáthen
und  dem  erfoderlichen  Kanzlei-,  Registraturs?,
  Kasse:  und  Rechnungs  Personale.

S.  2.

Der  Direktor  und  die  Räthe,  dann  der
Central  Kassier  stehen  in  den  Verhältnissen
als  Staatsdiener,  wie  solche  in  den  Hauptverordnungen
  vom  1.  Jaͤnner  1805  und
8.  Juni  1807  festgesezt  sind.  Die  Verhältnisse
  des  übrigen  Personals  richten  sich
nach  der  Verordnung  vom  28.  November
1312  und  nach  den  übrigen  schon  bestehenden
  oder  noch  erfolgenden  allgemeinen
Normen.

.  3.
Der  Nang  des  Direktors  und  der  Räthe
der  General  Posi  Administration  ist  der  näm- 



726

liche,  wie  er  fuͤr  die  Direktoren  und  Raͤthe
anderer  Central  Stellen  bestimmt  ist.

·  4.
Die  Gehälter  werden  in  einem  besondern
  Etat  festgesezt  werden.

Wirkungse  Kre  is.
V.  5.

Die  Generaleldministration  der  Posten
besteht  als  eine  Unserem  Ministerium  des
Hauses  und  des  Aeußern  unmittelbar  untergeordnete
  Central  Verwaltungs  Stelle,  welche
  nach  einer  vorzuschreibenden  Dienst  Instruktion
  und  angewiesenen  Kompetenz  ihre
Geschaäfte  zu  führen  hat.  In  dieser  Beziehung
  erstreckt  sich  ihr  Wirkungs  Kreis  im
Allgemeinen:

a)  auf  die  obere  Leitung  und  Beförderung
des  KorrespondenzVerkehrs,  die  Anlegung
  oder  zweckdienliche  Abänderung
der  reitenden  und  fahrenden  Posikurse,
die  Eingreifung  der  Influenzen,  und
die  möglichste  Beschleunigung  des  Laufes
  der  Posten;

b)  sie  ertheilt  den  untergeordneten  Post  Behoͤrden
  die  Vorschrift  uͤber  die  Dienstes
  Ordnung  in  den  PostBüreau,  über
das  Manipulations=  und  Rechnungswesen;


)sie  führt  die  obere  Aufsicht  über  das  gesammte
  Post  Personal,  und  kortrollirt
dasselbe  in  seinen  DienstFunktionen.
Von  den  Fähigkeiten  und  den  Dienstes-Eigenschaften
  der  Posi  Beamten  und
        <pb n="367" />
        727

—  —

728

subalternen  Postdiener  wird  sie  sich  ver  h.  die  General  Administration  der  Posten

lässige  Kenntniß  zu  verschaffen  haben;

)  sie  wacht  über  die  Beobachtungen  und

0)

"1

V

Einhaltung  der  vorgeschriebenen  Dost-Taren
  und  über  die  gute  Bestellung
der  Poststarionen,  für  die  Beförderung
der  Extraposten,  und  des  Estafferten-Laufes;


dieselbe  macht  die  Vorschlaͤge  zu  allen
im  Postwesen  allenfalls  erfoderlichen
organischen  Verordnungen,  und  hat
die  Begutachtung  zu  allen  auf  Erledigungs
  fällen  erfederlich  werdenden  neuen
Anstellungen  der  Postbeamten  und  des
übrigen  subalternen  Personals;

die  Anstellungs  Dekrete  des  untern  Personals
  dis  zum  wirklichen  Offtzialen
ausschließlich,  werden  von  dem  Drrektor
  der  General  Admmistration  unterzeichnet,
  und  von  dem  Sekretär  derselben
  kontrastunirt.  Der  Diensteid  der
Ober  Postmeister  und  des  bei  der  General
  Administration  selbst  angestellten  dem
Kollegium  untergeordneten  Personals
wird  bei  derselben  abgelegt  und  die  Verpflichtungs
  Protokolle  von  derselben  aufgenommen;


8)  sie  wacht  über  die  vorschriftliche  Form

der  Geschäfts  Führung,  über  die  schnelle
und  gehbrige  Erledigung  der  Gegenstände,
  und  über  die  Befolgung  der
bereits  erlassenen  oder  noch  zu  erlas
senden  Verordnungen;

#lt  ermächtigt,  ohne  besondere  weiters
einzuholende  Genehmigung

##e  Bestellung  und  Annahme  jener
Postindividuen,  vorbehaltlich  der

*.  Beerichtigung  der  Kaution  zu  versügen,
  welche  mit  Dienst  Vertr,
gen  ausgenommen  werden,  und
ausser  den  Ritt:  oder  Fahrtgebüh,
ren  keinen  firen  Gehalt  aus  der
Post  Kassa  beziehen.

2)  Urlaub=  oder  ReisedLicenzen  für
die  Post  Bediensteten  in  das  Inland
  auf  die  Dauer  von  vier  Wochen
  zu  ertheilen;  jedoch  nicht  zur
Residenz  Stadt  und  nicht  für  zu  dem
Kollegium  der  General  Administration
  selbst  gehörige,  oder  bei  der
Central  Post  Kassa  angestellte  Personal.


g.  6.
In  Beziehung  auf  das  Kassen-  und

Rechnungswesen  der  GeneralPost  Administration
  bestinmen  Wir  insbesondere  was  folgt:

a)  Vor  dem  Eintritt  eines  jeden  neuen

Verwaltungs  Jahres  hat  die  General=Administration
  auf  den  Greund  der
schon  einige  Zeit  zuvor  ihr  vorzulegenden
  Special  Erats  der  Ober  Postämter
und  Post  Inspektionen  einen  Haupt-Etat
  über  die  Einnahme  und  Ausgabe
mit  einem  umfassenden  Bericht  Unserm
Staats  Ministerium  des  Hauses  und

(.)
        <pb n="368" />
        229
des  Aeußern  vorzulegen,  welches  sich
hieruͤber  mit  Unserm  Staats  Ministerium
  der  Finanzen  benehmen  und  denselben
  sodann  gemeinschaftlich  mit  dem
leztern  Uno  zur  Sanktion  vorlegen
wird.

Von  diesem  sanktionirten  Etat  soll
sodann  Unserer  Central  Haupt  Buchhaltung
  der  Finanzen,  so  wie  dem  obersten
  Rechnungshofe  ein  Duplikat  zur
Wissenschaft  und  Kontrolle,  ersterer
zugleich  zur  Aufnahme  in  dem  Central"
Finanz  Etat  gegeben  werden.

b.))  Die  General  Administration  der  Posten
hat  sich  übrigens  rücksichtlich  ihrer  Anweisungen
  auf  die  Kasse  nach  der  allgegemeinen
  Kassa-Instruktion  vom  2.
März  1814  zu  achten,  welche  für  dier
selbe  gleichfalls  als  geltende  Vorschrift
erklärt  wird.

Ueber  die  Rechuungen  der  CentralPost-Kasse,
  so  wie  der  dußern  Postkassen
und  Oberämter  steht  der  General  Administration
  die  Revision,  die  Super-Revision
  der  Central  Post  Kasse  Rechnungen
  aber  nach  dem  Edikt  vom  20.
Oktober  1812  Unserem  obersten  Rechnungshofe
  zu,  wohin  solche  mit  Bericht
  einzubefördern  sind;  der  oberste
Rechnungshof  ist  zugleich  befugt,  auch
die  Vorlage  der  Rechnungen  der  Gusseren
  Post  Kassen  und  Aemter  durch  die  Ger
neral  Post  Administration  abzufodern.

W

730

Eben  so  hat  derselbe  die  Befugniß
und  Obliegenheit  von  Zeit  zu  Zeit  den
Kassasturz  bei  der  CentralPostkasse  und
auch  nach  Umständen  und  Gelegenheit
  bei  den  übrigen  Postkassen  vorzunehmen.


d)  Die  General  Administration  der  Posten
wird  der  Central  Hauptbuchhaltung  der
Finanzen  mictheilen:  «

1)  Alle  Bierteljahre  ein  Verzeichniß
der  vorgegangenen  Etats  Verände--derungen.


3)  Alle  Monat  eine  summarische  Uebersicht
  des  Kasse  Bestandes  sämtlicher
  äußern  Post  Kassen.

Außerdem  hat  die  Central  Post  Kassa  alle
14  Tage  eine  Abschrift  ihres  Tagebuches
an  die  Central.-Haupt  Buchhaltung  einzuschicken.



S.  7.

In  Bezug  auf  die  Behandlung  der
Rechts  Gegenstände  in  Postsachen  verordnen
Wir:

I.  In  Post  Reklamations  Fällen
a)  hat  es  in  Ansehung  der  ersien  Anbrin-=gung
  einer  Reklamation  bei  der  Post-Behbrde

  das  Verbleiben  bei  dem  Inhalre

  Unserer  Verordnung  vem  22.

September  1814  (Reggsbl.  St.  59)

nach  welcher  alle  Reklamationen  binnen

  Jahresfrist  vom  Tage  der  Aufgabe,
  und  soviel  die  vom  Auslande
        <pb n="369" />
        731

kommenden  Stuͤcke  betrifft,  vom  Tag
des  Eintritts  in  das  Koͤnigreich,  angebracht
  werden  muͤssen,  wenn  Unser
koͤnigliches  Post  Aerar  oder  wenn  ein
Post  Bediensteter  aus  dem  Grunde  ber

Vernachlaͤssigung  hiefuͤr  in  Ansptuch

genommen  werden  will.

Da  uͤbrigens  die  auswaͤrtigen  Post-Anstalten
  keinen  so  langen  Termin  fuͤr
die  Anbringung  der  Reklamationen  ges
seze,  sondern  solchen  grötztentheils  auf
drei  Monate  beschraͤnkt  haben,  so  werden
  die  Reklamanten  sich  deßfalls  von
selbst  iht  Recht  und  Interesse  durch  jeitliche
  Anbringung  der  Reklamation  bei
allen  nach  dem  Auslande  gehenden  oder
daher  kommenden  Stücken  zu  sichern
wissen.

b)  Die  erste  Untersuchung  im  Dienstwege

kommt  den  Ober  postämtern  oder  Post-Inspektionen

  unter  Leitung  der  Gene““
ralAdministration  der  Posten,  oder

nach  Maßgabe  des  Falles,  dieser  unmittelbar
  zu.  Nach  beendizter  Untersuchung
  schickt  das  einschlägige  Oberostamt
  oder  Inspektion  die  Unterfuchungs
  Akten  an  die  GeneralAdmini'
stration  der  Posten  ein,  welche  hierauf
an  den  reklamirenden  Theil  elne  Erkld'
rung  erläßt,  durch  welche  solche  im
administrativen  Wege  aussoricht,  ob
und  in  wie  serne  der  Foderung  desselben,
  vorbehaltlich  des  Regresses  gegen

 

73:

den  schuldigen  Dritten  aus  Unserm
Postärar  werde  entsprochen  werden.

Dit  bei  solchen  ersten  Urtersuchungen
  in  oseReklamations  Fällen  bei  den
Ober  Postaͤmtern,  Inspektionen,  oder
der  General  Arministration  der  Posten
sich  ergebende  Schreiben,  Protekelle,
Berichte  und  andere  Expeditionen  sind
von  aller  Kanzlet  Sportel  und  Stempeltaxe
  srei.  Es  hat  aber  der  Reklamant,
  wenn  seine  Beschwerde  ungegründet
  besunden  worden  ist,  oder  wenn
der  Fall  ihm  keinen  Ersazanspruch  gegen
  Unser  Postärar  gibt,  so  wie  der
schuldig  befundene  Postdiener  dle  Kommissions
  Reise  Kösten  oder  andere  bei  dieser
  amtlichen  Untersuchung  entstandene
baare  Kosten  Auslagen  zu  ersezen.

(ck)  Wenn  der  Reklamant  sich  bei  der  Erklärung

  Unserer  General  Admintstration
der  Posten  nicht  befriedigt,  so  stehe
ihm  der  Rechtsweg  gegen  Unsern  Fiskus
  bei  der  hiezu  geeigneten  Gerichts-Seelle
  scei.  Der  inländische  Reklamant
  hat  sedoch  die  Klage  gegen  Unsern
  Fiskus  biunen  co  Tagen,  und  der
ausländische  binnen  sechs  Monaten
nach  erfolgter  und  demselben  bekannt
gemachten  Erklárung  der  General  Administcation
  der  Posten  bet  Strafe  des
Verlurstes  seiner  Foderung,  anzubringen.


4)  Im  Falle  eine  Schuld  oder  Vergehen

eines  Post  Bediensteten  für  gegründet
        <pb n="370" />
        733

erachtet  werden  sollte,  so  ist  derselbe  in
dem  Hauptprozeß  zu  adcutiren,  und  es
hat  sofort  das  einschlägige  Appellations=Gericht
  sowohl  über  die  Foderung  des
Reklamanten  als  auch  über  die  von
dem  Post  Bediensteren  zu  leistende  Eneschädigung
  das  Rechtliche  zu  erkennen.

e.)  Wenn  die  General  Administration  der
Hosten  den  Reklamanten  ohne  den
Rechtsgang  abzuwarten,  befriedigt,
und  einen  Post  Bedienste2en  zum  Ersaz
  des  Schadens  angewiesen  hat;  so
bleibt  dem  Leztern,  falls  er  sich  durch  den
Ausspruch  der  General  Administration
beschwert  erachtet,  unbenommen,  seine
Beschwerde  bet  dem  einschlägigen  Aopellationsgerichte
  jedoch  binnen  einem
Termin  von  zwel  Monaten  bei  Srrafe
des  Verlurstes  seines  Widerspruches,
anzubringen.

ot)  Dergleichen  auf  das  Postwesen  Bezug
habende  Rechtssachen  sollen  von  den
Justiz  Seellen  rücksichtlich  der  Instruktmon
  und  namentlich  in  Betreff  des
Beweises,  im  Wege  des  summarischen
Hrozesses  unter  abgekürzten  Terminen
behandelr,  und  die  Enrscheidung  dieser
privilegirten  Sachen  vor  andern  Ctolsachen
  beschleuniger  werden.

II.  Bei  Dienst  Gebrechen,

und  Verschuldungen  stehr  die  Untersuchung
und  die  Entscheidung.  wenn  solche  nur
DienstpPolixei  oder  Disciplinar  Gegenstände

734

betreffen,  den  einschlägigen  Posl  Oberbehärden,
  oder  nach  Maßgabe  des  Gegenstandes
und  der  Personen  der  General  Administrat
tion  der  Posten  zu.

„Betreffen  solche  aber  Verschuldungen,
für  welche  in  Unserm  allgemeinen  Stras  cesezbuche
  die  Strafen  bestimme  sind,  so  komme
der  General  Administration  der  Posten  nur
die  GeneralUntersuchung  zu,  wie  solche  im
II.  Thell  7.  Titel  des  allgemeinen  Straf  Gesezbuches
  vorgeschrieben  ist.

III.  Die  Post  Beeinträchtigunge-Fälle


gehören  in  erster  Instanz  vor  Unsere  Polie

zei  Behörden,  in  der  zweiten  vor  die  Kreis-Regierungs

  Kamer,  von  welcher  der  Rekurs

  an  Unsern  Staars  Rath  unter  den  bereits

  bestimmten  Voraussezungen  statt  hat.

g.  8.

Wir  erneuern  uͤbrigens  andurch  Unsere
Verordnung  vom  31.  Jaͤnner  1809  daß
keme  richterliche  Administrative  oder  Militär
  Gewalt  unter  irgend  einem  Vorwande
Abäinderungen  in  den  Geschäften,  dem  Laufe
oder  der  DienstOrgan'sation  der  Posten  vorschreiben,
  noch  irgend  eine  auf  die  Verrich'
tungen  des  Post  Dienstes  Bezug  habende
Weisung  erlassen  könne:  Alle  Foderungen
oder  Beschwerden  in  Hinsicht  dieses  Dienstes
  müssen  in  Berichten  an  Unser  Minis
sterium  dee  Hauses  und  des  Aeußern  gerichtet
  werden.
        <pb n="371" />
        735
Geschäftsgang.
.  o.

Alle  an  diese  Central  Verwaltungs  Stelle
gehörigen  Berichte  und  Schreiben  sind  an
dieselde  unter  Aufschrift:

„An  die  General  Wdministration
„der  königlichen  Posten“
einzusenden.  Die  Form  der  Berichte  und
der  Eingaben  bleibt  die  bisherige,  nur  richtet
  sich  die  Anrede  und  der  Schluß  nach  der

Aufschrift.

#.  10.

Alle  Berichte,  Eingaben  und  Schreiben
an  die  General  Administration  der  Posten
werden  von  dem  Direktor  eröffnet,  sofort
zur  Emtragung  in  das  Einlaufs  Drotokoll
abgegeben,  und  hierauf  nach  der  entworfenen
  Repartition  oder  der  besondern  Vormerkung
  des  Direktors  an  die  Referenten
ausgestellt,  nachdem  vorher  die  nöthigen
Vorakien  denselben  beigefügt  worden  sind.

.  1t.
Zur  Berathung  der  eingegangenen  Gegenstände
  sollen  in  jseder  Woche  wenigst  zwei
Synzungen  gehalten  werden.

.  12.

Ueber  Gegenstände  von  Wichtigkeit,  besonders,
  wo  Vorträge  an  Unser  Ministerium
  des  Hauses  und  des  Aeußern  zu  erstatten
  sind;  dann  bei  allen  Untersuchungs-Fällen,
  soll  in  den  Sizungen  schriftlicher
Vortrag  geschehen,  und  nach  der  Stimmen=Mehrheit
  entschieden  werden.

—

736

Wenn  der  Vorstand  der  Mehrheit  nicht
beistimmt,  welches  im  Protokolle  zu  bemerken
  ist,  so  soll  derselbe  beide  Meinungen  in
dem  an  Unser  Ministerium  des  Hauses  und
des  Aeußern  zu  esstattenden  Berichte  vortragen
  und  die  Enestheldung  erholen.

Bei  Gleichheit  der  Stimmen  bewirke  in
solchen  Gegenständen,  welche  nicht  durch  eis
genen  Vortrag  an  dasselbe  gebracht  werden
müssen,  jene  des  Direktors  die  Mehrheit.

S.  13.

Zur  Beschleunigung  des  Geschäfts
sollen  die  Referenten,  wo  es  nach  der  Beschaffenheit
  des  vorzutragenden  Gegenstandes
  nur  immer  thumlich  ist,  die  Aufsäze  der
Entschliessungen  schon  zur  Sizung  bringen;
welche  im  Falle  der  Genehmigung  sogleich
mit  dem  Revidie  des  Vorstandes  versehen
werden.  Sind  es  Gegenstände,  deren  Erledigung
  der  General  Dost  Administration
überlassen  ist,  so  fügt  der  Vorstand  sogleich
  sein  ELxpediatur  bei,  und  sorgt  für
die  schleunige  Ausfertigung.  Dringende
oder  ganz  einfache  Gegenstände,  können  auch
ausser  den  Sizungen  gefertiget  werden,  je
nachdem  sie  mehr  oder  minder  wichtig  sind.
In  jedem  Falle  sind  aber  alle  Entschliessungen,
  auf  welche  Art  sie  ausgefertiget  werden,
  in  das  GeschaͤftsProtokoll  der  General-Administration
  einzutragen,  und  jene  Expeditionen,
  welche  ausser  den  Sizungen  auf
Befehl  des  Direktors  oder  des  fuͤr  ihn  in
Faͤllen  der  Abwesenheit  oder  Verhinderung,
fuͤr  die  Leitung  der  Geschaͤfte  eintretenden
        <pb n="372" />
        737
aͤltesten  Rathes  gefertigt  werden,  im  Geschaͤfts
  Protokolle  besonders  vorzumerken.

.  14.

Gegenstände,  worüber  Jedemal  Unsere
allerhöchste  Genehmigung  mittelst  Bericht
und  Antrag  an  Unie  Ministerium  des
Hauses  und  des  Aeußern  zu  erholen  ist,
sind  folgende:
a)Alle  Dienst  Besezungs  Flle  jener  Post-Beamten

  und  Post  ediensteten,  welche

aus  Unserer  Postkasse  fire  Gehälter  beziehen.



b.))  Alle  Dienst  Entlassungs  Fälle  derselben,
so  wie  die  Suspenstons  Fdlle,  welche
vom  Amt  und  Gehalt  auf  länger  als
einen  Monat  eintreten.

ck)  Alle  Verfügungen  über  die  Abänderung
der  bestehenden  Pesttaxen  und  Tarifen.

A)  Alle  Anträge  und  Verhandlungen  mie
seremden  Post  Anstalten  über  abzuschliessende
  PostVerttaͤge.

e)  Anlegung  neuer  Postkourse  oder  Aushebung
  derselben.

)  Eintheilung  der  Bezirke  der  Ober  Postdmter.


6)  Alle  Gegenstände,  welche  auf  Vermeh--rung
  oder  Verminderung  der  PostEinkünfte
  direkten  Einfluß  haben.

k))  Alle  organischen  Verfügungen,  so  wie
die  Festsezung  allgemeiner  Grundsäze
für  die  Post  Verwaltung  oder  die  Abduderung
  der  schon  erlassenen  allgemeir
nen  Post  Verordnungen.

738
i)  Postdistanz  Regulirungen.

k))  Anweisungen  auf  Bezüge  der  Post  Armenkasse
  oder  Anleihen  aus  derselben.

CG.  15.

Demie  keine  wiederholte  sormelle  Geschf#s
  Behandlung  über  die  Gegenstände  des
Dostwesens  bei  Unserm  Mintsterium  des
Hauses  und  des  Aeußern  nothwendig,  und
die  sonst  erfoderliche  doppelte  Registratur
vermieden  werde;  so  hat  die  General  Administration
  der  Posten  ihren  Berichten  und
Anträgen  den  Entwurf  der  Resolution  ims
mer  mit  anzulegen.  Diese  gehen  sohin  wenn
solche  genehmiget  werden,  und  wenn  keine
besondere  Expedition  erfoderlich  wird,  mit
der  ersten  an  dieselbe  zurück.

S.  16.

Die  Ausfertigungen  der  General  Administratien
  der  Posten  geschehen  an  die  ihr  untergeordneten
  Postbehörden  und  an  Privaten:
„  Im  Namen  Seiner  Majestkt  des

„  Könige.“
an  auswärtige  oder  an  koordinir#te  Stellen  aber
mietelst  Schreiben  oder  in  der  Net#en  Form.

Alle  Ausfertigungen  werden  von  dem
Direktor  unterzeichnet  und  von  dem  expedirenden
  Sekretär  nach  vorgängiger  Kollationirung
  kontrasignirt.

S.  17.
Mit  dem  Schlusse  einer  Woche  sollen
Unserm  Minister  des  Hauses  und  des  Aeussern
  die  Geschäfts  Protokolle  und  mit  Ende
        <pb n="373" />
        739

eines  jeden  Viertelsahres  ein  vergleichender

Auszug  der  eingelaufenen,  erledigten,  und

rückständigen  Gegenstände  vorgelegt  werden.
.  18.

Uebrigens  versügen  Wir  noch  ferner,
daß  die  Namen  der  aufzustellenden  Referenten
  geheim  zu  halten  sind,  und  daß  solche
keine  Sollicirationen  annehmen.

Es  ist  auch  dem  Personale  der  General=Post
  Administration  untersagt,  über  Dienst-Geschäfte
  zu  korrespondiren,  und  den  Parteien
  oder  andern  zur  General  Post  Admintstration
  nicht  gehörigen  Personen  sell  der
Eintritt  zu  dem  Lokale  der  Büreaus  untersagt
  sepn.

Allenfallsige  Anfragen  sind  allein  an  den
expedirenden  Sekretär  zu  stellen,  welcher  die
zu  ertheilende  Auskunft  blos  darauf  zu  beschränken
  hat,  ob  ein  Gegenstand  erledigt,
und  an  welche  Behörde  bie  Ausfertigung
erlassen  worden  sey.  Es  ist  übrigens  bei

strenger  Strafe,  nach  Umständen  selbst  der

Entlassung  vom  Dienste  verboten,  eigenmächtig
  Abschriften  aus  der  Kanzlei  oder
Registratur  zu  ertheilen.

Wir  tragen  Unserm  Minister  des  Hauses
  und  des  Aeußern  auf  zu  veranstalten,
daß  gegenwärtige  organische  Verfügung  in
Vollzug  gesezt  werde.

Mänchen  den  31.  Juli  1877.

Max  Josepbp.
Graf  von  Rechberg.
Auf  kniglichen  allerhbchsten  Befehl.
Der  General  Sekretär
von  Baumuller.

740
Staats  Ministerium  der  Justiz.

(Die  Gesezes  Kraft  in  dem  Amte  Redwitz  betreffend).


Ueber  die  (Gesezes  Kraft  des  balerischen
Judiciar  Koder  und  der  baierischen  Straf,
Geseze  in  dem  Amte  Redwitz  wurde  den
31.  Julius  dieses  Jahres  dem  königlichen
Staats  Ministerium  der  Justiz  folgende  allerhöchste
  Weisung  ertheiler:

Marimilian  Josepb,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern

Auf  die  von  dem  General  Kommissariate
und  dem  A0ppellationsgerichte  des  Obere
Mainkreises  erstatteten  Official  Berichte,  die
Justiz  Verfassung  in  dem  von  der  Krone  Oesterreich
  abgetretenen  Amte  Redwitz  betrefsend,
  und  nach  Einsicht  der  von  diesen
Kreis  Behörden  erstarteten  Gutachten,  haben
Wir  nach  vorgängiger  Vernehmung  Unsers
Staats  Rathes  beschlossen,  und  verordnen
wie  folgt:

I.

Der  Codex  juris  bavarici  judiciarli,
nebst  den  darauf  Bezug  habenden  Novellen,
erlangt  mit  dem  #.  Okkober  dieses  Jahres  in
dem  ehemaligen  Amte  Redwiß  gesegliche
Krafr.  —  Alle  bis  jezt  geltenden  Gesezge'
bungen  über  das  Verfahren  in  bürgerlichen
Rechtsstreiten  werden  von  jenem  Zeitpunkte
an,  hiemit  für  aufgehoben  erklärt.

II.

Was  jedoch  die  in  dem  Kapitel  XX.
erwähnter  Prozeß  Ocdnung  enthaltenen  Ge-(47
        <pb n="374" />
        741

seze  uͤber  das  Prioritaͤts  Recht  der  Glaͤubiger
  betrifft,  so  behalten  in  diesem  Punkte
die  bis  jezt  bestehenden  provinziellen  und  besonderen
  Lokations  Ordnungen  provisorisch,
und  bis  zur  Einführung  eines  allgemeinen
bürgerlichen  Gesezbuches  ihre  gesezliche  Gültigkeit.

III.

Drozesse,  welche  am  ersten  Oktober  dieses
  Jahres  bereits  anhängig  gewesen  sind,
werden  in  derselben  Instanz  nach  denjenigen
Drazeß  Gesezen  fort  verhandelt,  welche  noch
zur  Zeit,  wo  sie  in  dieser  Instanz  anhäángig
geworden,  in  Kraft  gewesen  sind.

IV.

Mit  dem  1.  Oktober  dieses  Jahres  tritt
auch  das  neue  Straf  Gesezbuch  für  das  Ks,
nigreich  Balern,  nebst  den  in  den  Regierungsblättern
  erschienenen  Verordnungen  und
den  übrigen  ergangenen  Erläuterungs  Reseripten
  in  diesem  Gebiets  Theile  in  gesezliche
Krafe,  nach  den  in  Unserm,  diesem  Straf-Gesezbuche
  vorgedruckten  Promulgations=Patente
  vom  16.  Mai  1813  enthaltenen  Ber
stimmungen.

Hienach  hat  Unser  Staats  Ministerium
Ver  Justiz  die  Gerichts  Stellen  anzuweisen.
ünchen  am  31.  Juli  1877.
Mar  Josepb.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestüt  des  Kdnigs.
Egid  von  Kobell,
General  Sekretär  des  kduiglichen
Staato  Rathen.

742

Diese  allerhöchste  Verordnung  wird  hilemit
  zu  genauer  Nachachtung  durch  das  Negierungsblatt

  allgemein  bekanne  gemacht.

München  den  z.  August  1877.
Auf
Seiner  Majestät  des  Königs  allerhöchsten
Befehl.
Graf  Reigersberg.
der  General  Sekretä#r
von  Nemmer.

 

Bekanntmachungen.

Stzung
der  geheimen  Staats  Raths  Kommission.


 

Felgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am
2.  August  l.  J.  in  der  Sizung  der  königlichen
Staats  Raths  Kommission  entschieden.

1)  Die  Streitsache  der  Wirthe  Mehrer
und  Kous.  zu  Ansbach  gegen  Gerrg
Friedrich  Engerer,  wegen  Ausübung
einer  Bierschenks  Koncession.

2)  Der  Rekurs  des  Bartholomd  Sellmaier,
  Wirths  zu  Lanquaid,  Landgerichts
  Pfasfenhofen,  gegen  Jeseph
Fuchsbichler  zu  Jeteendorf  über  das
ausschliessende  Recht  der  Gastung  auf
der  Kirchweihe  zu  Oberhausen.

3)  Der  Nekurs  des  Bierbrauers  Ignaz
Aschenbrenner  zu  Deggendorf,  wegen
  Malg  Ausschlages  Defraudation.

4)  Der  Rekurs  der  Freiherrn  Ludwig
Alerander  und  Ernst  Johann  von  Eyb
als  Gutsherrschaft  zu  Ramersdorf,
        <pb n="375" />
        743

Landgerichts  Leutershausen  im  Rezatkreise,
  wider  die  Gemeinde  Winden,
wegen  Schafweide  in  der  Markung  dieser
  Gemeinde.

5))  Die  Streitsache  des  Jakob  Eismannsberger,
  Bäckers  zu  Neukir"
chen  vorm  Wald,  Landgerichts  Passau,
gegen  den  dortigen  Tasernwirth  Joseph
Scheuchl,  über  das  Recht  zum  Brodbacken.


6)  Der  Rekurs  des  von  Rheinwaldischen
Masse  Kurators  Advokat  Meindl,
gegen  die  Gemeinde  Neuhausen  Land--gerichts
  München,  wegen  Schaftriebs

 

Adelstands  Erböhung.

Seine  Majestät  der  König  haben  in  Be,
rücksichtigung  der  Verdienste,  welche  sich
Allerhöchstihr  Kämerer,  Major  und  erster
Adjutant  des  königlichen  Feldmarschalls
Füsten  von  Wrede,  dann  Nitter  mehrerer
Orden,  Albrecht  Besserer  von  Thalfingen,
  in  mehreren  Feldzügen  um  Furst
und  Vaterland  erworben,  Sich  allergnädigst
bewogen  gefunden,  denselben  sammt  allen
seinen  rechtmäßigen  ehelichen  Nachkommen
beiderlei  Geschlechts,  in  den  Freiherrnstand
des  Reiches  zu  erheben.

Mänchen  den  s.  Mai  1877.

Allerhöchste  Bewilligung  zur  Tragung
  fremder  Orden  und
Dekorationen.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
3.  August  l.  J.  allergnbigst  zu  genehmigen

 

 

74

geruht,  daß  der  Staatsrath  und  General-Sekretaͤr
  Egid  von  Kobell,  und  unterm
6.  desselben  Monats  und  Jahres,  daß  der
koͤnigliche  Salinen  Rath  Georg  von  Reichenbach
  das  ihnen  von  Seiner  koͤniglichen
Hoheit  dem  Großherzoge  von  Baden  verlies
hene  Ritterkrenz  vom  Orden  des  zähringischen
Löwens  annehmen  und  nach  Vorschrift  der
Socatuten  tragen  dürfen;

unter  eben  diesem  Datum  gestatteten
Seine  königliche  Majestét  dem  Kreis  Regierungs
  Medieinalrathe  Doktor  Flacho  in
Augsburg,  die  demselben  von  des  Kaisers
von  Oesterreich  Majestät  für  die  durch  die
Behandlung  des  österreichischen  Militärs  in
den  Jahren  1814,  1815  und  18t0  sich  erworbenen
  Verdienste  zugedachte  große  goldene
  Medaille  mit  Ohr  und  Schleife  annehmen
  und  vorschriftmäßig  tragen  zu  dürfen.

 

Allerhöchste  Zufriedenheits  Bezeigung
  und  Belohnung.

In  Anerkennung  der  edlen  Handlung
des  Schlossermelsters  Johann  Georg  Kaiser,
  und  dessen  Lehrjungen  Andreas  Gilgert
  zu  Baireuth,  welche  am  Zzo.  Mai
d.  J.  den  in  den  Mainstuß  gefallenen  zweij4hrigen
  Sohn  des  Taglöhners  Gräf,  mir
muthvoller  Entschlossenheit,  und  mit  Gefahr
ihres  eigenen  Lebens  vom  Tode  des  Ertrinkens
retteten,  bewilligten  Seine  königliche  Mafjestär
jedem  der  benannten  beiden  Individuen,  unter
Bezeugung  des  allerhöchsten  Wohlgefallens
eine  Belohnung  von  fünfzig  Gulden,  und  wol-
        <pb n="376" />
        745

len  übrigens,  daß  den  beiden  Chirurgen  Röder
  und  Schurer,  welche  durch  ihre  augestrengten
  Bemühungen  das  scheintodte  Kind  in
das  Leben  zurückbrachten,  bei  der  Vermögenslosigkeit
  des  Taglöhners  Gräf,  die  gebührende
  Belohnung  aus  dem  Kommunal  Vermögen
  verschafft  werde.
München  den  3.  August  1877.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  königliche  Majestät  geruhren  nachstehende

  Bestinmmungen  zu  tresffen:
im  Monate  Juli  l.  J.

am  33,  die  zweite  Assessor  Stelle  bei  dem
königlichen  Landgerichte  Pfaffenhofen  oder
Kastl,  dem  dort  funktionirenden  Rechtspraktikanten
  Karl  Barthelomdus  kehner,  und
die  zweite  Assessor  Stelle  bei  dem  königlichen
Landgerichte  Riedenburg,  dem  ebenfalls  dort
funktionirenden  Rechespraktikanten  Johann
Baptist  Schießl,  zu  verleihen;

am  17.  den  zweiten  Assessor  bei  dem  Landherichte
  Bamberg  II.  Joseph  Schneiderbanger,
  in  dieser  Eigenschaft  definitiv
auf  seiner  gegenwärtigen  Stelle  zu  bestätigen;

den  praktischen  Arzt  Dr.  Roman  Weber
  zu  München,  jum  Landgerichts  Arzte
zu  Starenberg:

den  Aoppellationsgerichts  Assessor  Georg
Lauk,  als  ausserordentlichen  Professor  der
Universtit  Würzburg  für  das  behrfach  des
Civil  Pr.  cesses  und  der  juristischen  Praxis,
und

745

den  Privat  Docenten  Dr.  Johann  Seuft
fert,  als  ausserordentlichen  Professor  dortselbst
  fuͤr  das  Lehrfach  der  Geschichte,  fuͤr
die  Vorlesungen  über  die  Pandekten  und  das
baierische  Civilrecht  zu  ernennen:

am  28.  den  wegen  Krankheit  Dienstesunfähig
  gewordenen  Assessor  des  Stadtgerichtes
  in  Regensburg,  Joseph  Alois  Gebrath,
  in  den  Ruhestand  zu  versezen,  und  den
bioherigen  Assessor  des  Landgerichtes  Schwabmünchen,
  Joseph  Scheppich,  zum  Assessor
  bei  gedachtem  Stadtgerichte  zu  ernennen;


am  31.  dem  bisherigen  zweiten  Prässe
denten  des  Appellatiousgerichtes  für  den
Isarkreis,  Christian  von  Mann,  die  bei
diesem  Gerichtshofe  erledigte  erste  Präsidenten
  Stelle  zu  übertragen;

im  Monate  August

am  5.  den  Nath  bei  dem  Aopellatiensgerichte
  des  Ober  Mainkreises  Anton  Braun
unter  Bezeigung  der  allerhöchsten  Zufriedenheit
  über  seine  bisher  geleisteten  Dienste
wit  Belassung  seines  Titels,  Ranges,  und
vollen  Gehaltes,  dann  mit  dem  Vorbehalte,
die  Rathssizungen  nuach  Thunlichkeit  zu  besuchen,
  seler  geschwächten  Gesundheit  wegen
  in  den  Ruhestand  zu  sezen;  endlich

am  38.  den  bisherigen  Ace  s#sten  bei  dem
Appellationsgerichte  des  Unter  Donaukreises
Georg  Fasching  zum  Advokaten  in  Ansbach
  zu  ernennen.
        <pb n="377" />
        747

Königlich-Baterisches

743

Regierungsblaet  t.

 

XXXII.  Stuck.  Muͤnchen,  Samstag  den  23.  August  1817.

 

Allgemeine  Verordnung.

 

(Die  Nachsteuer-  und  AbzugsFreiheit  zwischen
den  teutschen  BundesStaaten  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

Zur  Vollztehung  des  18.  Artikels  c)  der
am  8.  Juni  1815  zu  Wien  zwischen  Uns
und  den  übrigen  souverainen  Fürsten  und
freien  Städten  Teutschlands  abgeschlossenen
Bundes  Acte  sind  Wir  mit  deuselben  über
folgende  Punkte  übereingekommen:

1)  Die  Nachsteuer=  und  Abzugs  Freiheit
  von  dem  aus  einem  Lande  in  das  andere
gebracht  werdenden  Vermäögen  foll  sich  auf
allenteutsche  Bundes  Staaten  gegen
  einander  beziehen.

)  Jede  Art  von  Vermögen,  welches
  von  einem  Bundes  Staate  in  den  andern
  übergeht,  es  sey  aus  Veranlassung
einer  Auswanderung,  oder  aus  dem  Grunde
eines  Erbschafts  Anfalles,  eines  Verkaufs,
Tausches,  einer  Schenkung,  Mitgift  oder
auf  andere  Weise,  ist  unter  dieser  Abzugs-Freiheit
  begriffen;  und

3)  Jede  Abgabe,  welche  die  Ausfuhr
  des  Vermögens  aus  einem  zum  Bunde
gehörenden  Staate  in  den  andern,  oder  den
Uebergang  des  Vermögens  Eigenthums  auf
Angehörige  eines  andern  Bundes  Staats
beschränker,  wird  für  aufgehoben  erklärt.

Dagegen  sind  unter  dieser  Freizügigkeit
nicht  begriffen,  Abgaben,  welche  mit  einem
Erbschafts  Anfalle,  Legate,  Verkaufe,  einer
Schenkung  und  dergleichen  verbunden  sind,
und  ohne  Unterschied,  ob  das  Vermögen  im
bande  bleibt,  oder  hinausgezogen  wird,  ob
der  neue  Besizer  ein  Inländer  oder  ein
Fremder  ist,  bisher  entrichter  werden  mußten,
  namentlich  Kollateral  Erbschafts  Steuer,
Stempelabgabe  und  dergleichen.  Auch  Zollabgaben
  werden  durch  die  Nachstener  Freiheit
nicht  ausgeschlossen.

4)  Die  zum  Vortheile  der  in  einzelnen
Staaten  oder  Gemeinden  bestehenden  Schuldemilgungs
  Kassen,  eder  überhaupt  wegen
der  Kommunal  Schulden  eingeführten  Abzüge
von  auswanderndem  Vermögen  werden  allgemein
  aufgehoben.

Die  in  Unsern  Staaten  schon  durch  Unser
  Edikt  vom  3.  August  180o8  G.  s.  auf-(417°)
        <pb n="378" />
        749

gehobenen  Manumissions  Gelder  sind  auch  da,
wo  die  Leibeigenschaft  oder  Hofhoͤrigkeit  noch
zur  Zeit  besteht,  in  sofern  ste  nur  von  den
aus  einem  Bundes  Staate  in  den  andern
auswandernden  Unterthanen  zu  entrichten
wären,  unter  der  Nachsteuer  Freiheit  begriffen.

§)  Was  den  Loskauf  von  der  Milicér=Plchtigkeit
  in  Hinsicht  auf  Freizügigkeit  anlangt,
  bleibt  eine  fernere  Uebereinkunft  vorbehalten.


6)  Die  Nachsteuer=  und  Abzug  Freiheit
findet  ohne  Unterschied  statt,  ob  die  Erhebung
  dieser  Abgabe  bisher  dem  landesherrlichen
  Fiskus,  den  Standesherrn,  den  Drivatberechtigten,
  Kommunen  oder  Pateimonialgerichten
  zustand.

Aurch  die  Art  der  Verwendung  des
Abzugsgefälles  kann  keinen  Grund  darleihen,
  dasselbe  fortan  bestehen  zu  lassen.

7)  Die  besonderen  Freizügigkeits  Verträge
  sollen,  in  soweit  sie  dasjenige,  was
die  gegenwärtigen  Bestimmungen  enthalten,
begünstigen,  erleichtern  oder  noch  mehr  ausdehnen,
  auch  künftig  aufrecht  erhalten  werden,
  und  bestehen  also,  in  sofern  als  sie  diesen
  Bestimmungen  nicht  entgegen  sind.

8)  Als  allgemein  geltender  Termin,  von
welchem  an  die  völlige  Nachsteuer  Freiheit
von  allem  auswandernden  Vermögen  in  den
teutschen  Bundes  Staaten  statt  haben  soll,
ist  der  erste  dieses  Monats  festgesezt  worden,
unbeschader  jedoch  der  günstigeren  Bestimmungen,
  welche  theils  aus  Verträgen  ver- 



750

schiedener  Bundes  Staaten  unter  sich,  theils
aus  landesherrlichen  Verordnungen  einzelner
Regierungen  hervorgegangen  sind.

Es  wird  übrigens  der  Zeitpunkt  der  Vermögens
  Exportation  und  des  Verzichts  auf

das  Unterthans  Reche  zur  Richeschnur  angenommen.


In  Folge  dieser  Bestimmungen  haben
vom  1.  d.  M.  an  in  Unsern  Staaten  aufzuheèren:


e)Der  Bezug  von  Abfahrtsgelk  und
Nachsteuer  gegen  die  wenigen  teutschen
  Bundes  Staaten,  mit  welchen  nicht
schon  in  Folge  der  von  Uns  im  Jahre
1801  erklárten  Regierungs  Grundssze
durch  ausdrückliche  Verträge  oder  stillschweigende
  gegenseltige  Observanz,  Frei
zügtgkeit  besteht.

b)  Der  Bezug  der  gegen  die  kaiserlichköniglich
  österreichischen  Staaten  Retorsionsweise
  eingeführten  dreiprocentigen
Emigrations  Tare  und  des  sogenann:
ten  Militär  Abfahrtsgeldes,  welches
  von  den  in  die  kaiserlich=  königlich
österreichischen  Staaten  übergehenden
Verlassenschaften  von  Militär  personen
mit  10  gleichfalls  retorsive  bezogen
wird,  endlich  des  ebenfalls  gegen  dies
selben  Staaten  belbehaltenen  gutsherrs
lichen  und  städtischen  Abfahrts“
geldes,  soweit  die  Auswanderung
  oder  Vermögens  Erportation
  in  die  zum  teutschen  Bunde
        <pb n="379" />
        751

gehörigen  kaiserlich=  königlich
österreichischen  Erbländer  geschieht.


c)  Der  Bezug  vom  gutsherrlichen
und  städtischen  Abfahrtsgelde,
wie  solches  in  dem  mit  dem  Großherzogthume
  Baden  abgeschlossenen  Freizügigkelts
  Vertrage  ausdrücklich  vorbehalten
  ist.

4)  Der  Bezug  von  Beiträgen  zu
Kriegs:  oder  Gemeinde  Schulden,
  in  sofern  solcher  bisher  noch  gegen
  einige  Staaten  retorsionsweise  beir
behalten  worden  ist.  Dagegen  hat  es

e)  bei  der  bisher  bestimmten  Reluition  der
Militahpflichtigkeit  bis  auf  weiters  sein
Verbleiben.

Indem  Wir  hiermit  Unsere  sämtlichen
Stellen  und  Behörden  anweisen,  sich  nach
diesen  Bestimmungen  genau  zu  achten,  lassen
  Wir  dieselben  auch  zur  Wissenschaft  Unserer
  „Unterthanen  durch  das  Regierungsblact
  bekannt  machen.

München  den  a9.  Juli  1877.

Max  Joseph.
Graf  von  Nechberg.

Auf  kdniglichen  allerhöchsten  Befehl
der  General  Sekretr
von  Baumüller.

752
Bekanntmachungen.

 

Pfarreien  und  Beneftelen  Erle
digungen.

 

Im  Isarkreise.
1)  Das  Sirtische  Beneficium  in  Rosenheim.


Durch  den  Tod  des  Benefteiaren  Thomas
  Krein  ist  das  Sixtische  Emeriten-Beneficium
  in  Rosenheim  erlediget  worden.
  Dieses  Beneficium  liege  in  der  Discese
  Freisng,  im  Wahldekanate,  in  der
farrel,  und  im  Landgerichte  Rosenheim.

Die  Verbindlichkeiten  des  Beneficiaten
bestehen,  in  Lesung  einer  täglichen  Frühmesse,
  von  Georgis  bis  Michaelis  um  4.
Uhr,  von  Michaelis  bis  Georgis  um  54  Uhr
Morgens;  von  denen  sechs  in  der  Woche
nach  der  Meinung  des  Stifters  zu  applleiren
sind;  auch  ist  der  Beneficlat  verpflichtet,
dem  Pfarrer  in  der  Seelsorge  auszuhelfen.

Die  Renten  bestehen  in  jährlichen  goo  fl.
Gehalt,  und  zo  fl.  für  die  Wohnung.

Die  Abgaben  bestehen  bloß  in  der  gewöhnlichen
  Familien  Steuer  und  #  fl.  8eminaristlcum.


Um  dieses  Benefieium  haben  ssch  zunächst
  emeritirte  Priester  zu  melden,  die  sich
jedoch  noch  kräftig  genug  fühlen,  dem  beschwerlichen
  kesen  der  Frühmesse  gehörig
obzuliegen.

 

“)
        <pb n="380" />
        753

2)  Die  Pfarrei  St.  Wolfgang.

Durch  die  Versezung  des  lezten  Pfarrers
wurde  die  in  der  Dioͤcese  Freising,  im  Wahldekanate
  Schwindkirchen,  und  im  Landgerichte
  Wasserburg  gelegene  organisirte  Pfarrei
  St.  Wolfgang  erledigt.

Sie  enthaͤlt  in  einem  Umkreise  von  vier
Stunden  1280  Seelen,  eine  Schule  und
zwei  Filialen,  um  derentwillen  ein  Hilfpriester
  gehalten  werden  muß.

Die  Renten  der  Pfarrei  bestehen  an
Besoldung  in..  6650oo  fl.

an  Vergütung  für  die  mangelnden
  20  Tagwerk  Gründe  60  fl.
für  den  Hilfpriesteer  30o20=und
  aus  den  Erträgnissen  der  Stole,  welche
  ziemlich  beträchrlich  sind.

basten  haften  außer  den  gewöhnlichen
Abgaben  keine  besondern  auf  dieser  Pfarrei.

Um  dieselbe  haben  sich  nur  Staats  Pensionisten
  zu  melden.

3)  Das  Kurat  Beneficium  zu  Thallbam.

Bei  der  Erledigungs  Bek
des  Kurat  Benefieiumo  zu  Thallham,  Land
gerichts  Erding,  im  Stuͤck  XXIX.  des  Rezierungsblatts
  )  und  im  gleichen  Numer  des
Intelligenzblatts  für  den  Isarkreis,  wurde
irrig  angegeben,  daß  bei  demselben  an  Feldbau
  gegen  s  Schäffel  Ausbau  von  allen
Getreidesorten  sey.  Es  soll  dieses  vielmehr
heißen:  §  Schäffel  Aerndte  von  allen  Getreidesorten;
  welches  hiemit  nachträglich
bekannt  gemacht  wird.

*∆ß

*)  (S.  66)9.)

754

Im  Ober  Donaukreise.

4)  Dieprotestantische  Pfarrei  Untermaxfeld.

Durch  die  Beferderung  des  Pfarrers
Zierlein?)  ist  die  prorestantische  Pfarrei  Untermaxfeld
  bei  Neuburg  an  der  Donau
erlediget  worden.  Mie  dieser  Pfarrstelle  ist
die  Besorgung  der  Schule  verbunden.  Der
Ertrag  der  Stole,  welcher  größtentheils  in
firen  Geldbezügen  nebst  freier  Amtswoht
nung  bestehr,  ist  auf  041  fl.  berechnet.

Im  Rezatkreisfe.

5)  Die  protestantische  Pfarrei  Kloster  Auhausen.

Durch  den  am  2.  August  l.  J.  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  Klert,  ist  die  Pfarrei  Kloster
Auhausen,  Dekanats  Wassertrüdingen,
erledigt  worden,  deren  Ertrag  in  der  Fas
sion  von  1807  auf  353  fl.  887  kr.  berechnet
  worden  ist.

6)  Die  protestantische  Pfarrei  Mogeldorf.

Durch  den  am  à7.  Juli  l.  J.  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  Horn  ist  die  Pfarrei
Moͤgeldorf,  Dekanats  Kadolzburg,  erle/
digt  worden,  deren  Ertrag  in  der  Fassion
von  1807  auf  813  fl.  30  kr.  berechnet  worden
  ist.

Im  Ober  Mainkreise.
7)  Die  protestantische  Pfarrei  Selbitz.
Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Tauber
zu  Selbitz  ist  die  dortige  Pfarrei  mit
einem  DienstErtrage  von  858  fl.  17  kr
erledigt  worden.

*)  (S.  unten  S.  763.)
        <pb n="381" />
        755

(Das  Wappen  der  Familie  von  Breitenstein
  betreffend.)

Seine  Masestäe  der  König  haben  unterm
  a9.  Juli  l.  J.  dem  Markte  Königstein,
  Landgerichts  Sulzbach,  die  Führung
  des  Wappens  der  ausgestorbenen  Familie
  von  Breitenstein,  als  ehemaliger
Besizer  von  Koönigstein,  allergnddigst  zu
bewilligen  geruht.

 

Beitráge
für  verwundete  Krieger,  respective  Vertheilung.

Auszeige  über  die  Vertheilung

des  Massa  Restes,  der  seit  rgos  bei  der  Militär
  Haupt  Kasse  für  die  im  Feldzuge  rg0#  verwundeten
  vaterländischen  Krieger  eingegangenen
  freiwilligen  Beiträge.

Nach  dem  so.  Stück  der  Regierungsblätter
  des  Jahres  1308  waren  zu  obigen
Zwecke  bis  Ende  Mai  1808  eingegangen

31,056  fl.  as  kr.  7  hl.

Das  43.  Stück  gedachter  Blderer  vom
Jahre  1809  verzeichnet  eine  weitere  Einnahme
  vo  4,007  fl.  16  kr.

Hiezu  find  weiter  eingegangen:

An  Interessen  von  zwei  vorhanden
gewesenen,  nun  aber  verwertheten  Schuld:
Obligatiomen:  15  fl.

 

756

Diese  Obligatlonen,  welche  in  dem
lezt  angezogenen  Regierungsblatte  bereits
vorgemerke  sind,  mit  200  fl.

An  dort  ebenfalls  schon  bezeichneten
noch  nicht  realisirten  Kapical  Briefen  von
der  Marianischen  Kongregation  zu  Alcöttig
  400  fl.

Der  Erlös  aus  einem  zu  25  fl.  Werth
angegeben  gewesenen,  aber  mittels  verschiedentlicher
  Versuche  nicht  höher  als  zu
fl.  verdußerten  goldenen  Ringe,  mie  0#  fl.

zusammen  214  fl.
Summa
aller  Einnahmen  36,437  fl.  41  kr.  7  hl.

Vertheilung.

Die  in  den  erwähnten  Regierungsbléttern
  bereits  bekannt  gemachten  Vertheilungsberechnungen
  kennten  durch  die  Ergiebigkeit
  der  Beiträge  in  der  Art  ausgedehnt
  und  vollzogen  werden;  daß

Jeder  leicht  Blessirte  im  Ganzen  10  fl.

—  schwer  38.
und  —  Dienstuntauglich  gewordene  134  fl.
erhalten  konnte,  und  erhielt.

Die  Zahlungs  Nachweise  mit  den  Quittungen
  bleiben  bei  der  königlichen  Kriegs-Hauptbuchhalterei
  hinterlegt,  und  können
von  Jedermann,  der  sich  näher  zu  uͤber-—

  —  —

zeugen  wuͤnscht,  eingesehen  werden.

(45)
        <pb n="382" />
        757  —  758

2

i1·7*d“  1  E  Nach  Nach  Nach

2##  r  2#  der  isten  der  2ten  der  Sten  Summa.

E  EE  Repartition.  RKepartitlon.Repartitlon.

r—

u  –  u

———  ·.—.—.——.———t—1——

341563  ates  Einien  Infanterie  Reg.  z#rzolzé  —2561  –  6305  26

4  —  7  2tes  25  25  i#  403——  150  60  613  —  —

6  36146  ztes  »  »2002--—912--—12o-—3034——

1111194UH  »  «  1222  B11  -—  220  2253

11  21225tes  ½„  „  s194%——4  400|  1029

151  7  27stes  „2703  786  300  2589

8121128?7tes  „  n  „%  1523  708  160  ——

àaoI  otes  „  „  „  3013——1½5Ss80OS1TA–  —

5  3  17  /11te,  damals  1gtes  „  SOll—  ONoo  —

11.—  a  tes,  dam.  Zsleicht.  Inf.  Bl.  1198  558  220  1976

3Oétes,  „  46  „  ½„  300  180——  60  630

HTs,  „  58  25  5  78  36  —  —  20  131——

7  ltes,  „  66  „  „  741—330  216  1287/  -  —

311113  hx6  Chv.leg.,  dam.  1s8Drag.  R.  4291  5981  -60  687——

1  7  4  28  „  „  „  25  „  312  144  20  46  —

2  1330  „  „  „  186hv.l884  396  40-2  1320

51131  20  sa4s  „  „  „  36  ½  1002  580  100  1772  —

—  110  H—  „  „  „  36  „  351  10  —  —

48  1  „2U0  rtillereee  780—  360  80  1220

1|—  [Fuhrwesen  7898——36  20  131—–—

#  35  3  Freiwilliges  Jäger  Korps  403  186  60  649

s  u.  os  Lin.  Inf.  Reg.  als

—[[IObemselb.  eigens  bestimmt  —.  22  ———
164  1174  403  Summa  —  ——————————  -

164  —  5  341321710.  21976
—  174  1  —  à  38.  .  .  .  .  .  .  .  6612  —  —
—  –  403  aà  19  3  r*  "4  4  9  "  "  %  4  "  7657  —

G24e

*  *“

Die  Differenz  entstand,  weil  mehrere  nach  der  ersten  Repartition  abgegangen  waren,  deren
Antheile  rückgegeben,  und  zur  neuerlichen  Vertheilung  genommen  worden;  da  hingegen
anderen,  welche  anfänglich,  wegen  scheinbarer  Untarslichkeit,  die  diese  Klasse  treffende
hdhere  Quote  empfiengen,  solche  auch  belassen  wurde,  ob  sie  gleich  genesen  waren,  und  im
Dienste  verbleiben  konnten.

 

Billanz.
Die  Einnahme  betrng
Vertheilt  wuirden

Bleiben  Ubrig,

"  "  "%  "

"  "  «

36,437  fl.  41  kr.
26  -

36,324  -

113  fl.  15  kr.

7  hl.

—  z-*


7  hl.
        <pb n="383" />
        759

Dieser  Rest  wird  bei  dem  Invaliden-Fonde
  einstweilen  hinterlegt,  und  weiters
geeignet  verwendet.

Dasselbe  geschieht  auch  mit  jenen  Beitraͤgen,
  welche  von  der  Repartition  nach
den  zu  erwartenden  Zahlungsausweisen
etwa  niche  mehr  vollständig  hätten  ausbes
zahlt  werden  können.

München  den  13.  August  1817.

Auszeige  über  die  Vertheilung
der  freiwilligen  Beiträge,  für  die  in  den  Feldzügen
  1809  und  1#g#ro  verwundeten  königlich
baierischen  Krieger.

In  nachbenannten  Bläéttern  fad  diese
Beiträge  bereits  öffentlich  bekannt  gemache,
und  belaufen  sich  auf  die  bedeutende  Summe
  von  23,084  fl.  40  kr.  3  hl.

Regierungsblatt  rgo9.  Stück  34.  S.  773.
—  Se.  36.  S.  8279.—  Se.  37.  S.  842.
—  St.  38.  S.  369.  —  St.  42.  S.  948.
—  St.  43.  S.  1000.  —  St.  44.  S.
1028.—  St.  45.  S.  1045.  —  Se.  46.

[[d  ——  —

760

S.  1068.  —  St.  50.  S.  1137.  —  St.
52.  S.  1191.  —  St.  55.  S.  1241.  —
St.  57.  S.  1314.  —  St.  58.  S.  1343
—  1346.  —  St.  59.  S.  1363.  —  St.
bo.  S.  1387  -  1390.  —  St.  62.  S.
1426  -1423.  —  St.  67.  S.  1564  —
1568  —  1569.  —  St.  683.  S.  1596.  —
St.  70.  S.  1637—1638.  —  Se.7.
S.  1751—1756—1756.  —  St.  78.
—————  —
—  St.  82.  S.  1863.  —  St.  89.
S.  1082.  —

Regierungsblatt  1810.  St.  1.  S.  14.—
St.  4.  S.  So.  —  St.s.  S.  7z.  —  Se.
10.  S.  171.  —  Se.  14.  S.  233.—
Se.  27.  S.  404.  —  Se.  33.  S.  561.
St.  35.  S.  So4.  —  Se.  30.  S.09.—

Regierungsblatt  1811.  St.  r.  S.  10.—
St.  20.  S.  391—392.  —  St.  26  S.
502.  —  St.  33.  S.  664.  —  St.  39.
S.  780.  —

Regierungsblatt  1812.  St.  8.  S.  273.  —
St.  14.  S.  410.  —  St.  28.  S.  860.

Reglerunglblatt  1817.  St.  22.  S.  543.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Regimenter,  bei  wel-,  Phe  ebwer  nt  -l  Summe

chen  die  Verwundeten  im  Feldzuge  Verwundetlche.  vrr  mer  "helrelen
2  ·  «  t  a  .  a  "  à  deten.

#81  eingereiher  waren  2fl.  38  kr.  3fl.  *'mnt!m!  16  fl.  *%%  fl.  kr.
1tes  Linien  Infanterie  Regiment  137  60  81  278  10090%
2tes  ?2  25  „  48  62  20  130  778  40
Ztes  „  „  „  -  181  203  —  384  1565  20
4tes  15  15  :  45  18  17  80  488  —
Stes  „  „  ½  99  58  38  195  1181  20
ötes  ½  „  „  129  12  54  312  1896  —
7tes  „  ½„  »  111  110  76  207  2098  40
gtes  ½„  „  „  54  41  12  107  —
otes  „  „  „  90  40  2  182  1285  120
Latus  —.  —————  20
        <pb n="384" />
        761  —·  762

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  Leim  Schwer  Dlenst-  KetalO  Summe
Benennung  der  Regimenter  bei  wel-  L#e#wunbe#tee#e#angliche.umme  ####  1
chen  die  Verwundeten  im  Feldzuge  s  ,#  ,  der  ver  Beitiaae.
180  eingereihet  waren.  -ekr.]  o  fr.  i6  si.  wundeten.  n.  rr.
Uebertrag  894  721  350  1965  11829  20
r1otes  LinienInfanterie  Regiment  145  67  43  255  1432  —
11tes  «  ·  28  4  22  54  448  —
1r4—  nunmhr  ##tes  „  207  160  19  386  1o0q9Z½%
14tes,  jeziges  13tes  Regiment  130  81  3  223  850  40
1tes  leicht.  Infant.  Bat.  )Rjezt  15t4.  60  33  42  135  1008  —
à—  „  „  „  Regim.  21  16.  1  38  157%
Ztes  „  „  „  jezt  1a36  Reg.  17  8  10  35  248  —
4tes  „  „  „  |  jezt  16tes  27  11  5  43  210  40
5—  „  „  4½  Regim.  86  36  42  164  1093  20
bie  7  7*  ?  iezt  8  Res.  226  30  11  276  986  40
7te  66  2  24  7  54  301  20
6  Dragoner,  iztis  ebes.  len.  Reg.  18  10  13  41  309  20
2tes  12  15  20  18  13  51  357  20
rtes  jezt  3  „  „  45  48  10  103  536  —
2tes  25  46  5  %  «  63  23  6  92  386  45
½½  ::  56.  :„  7:  6  58  17  2  77  2772
15  66  :  25  34  31  17  82  528  —
sikeele-riedie  giment  .....  33  30  12  75  440%%
Armee  Fuhrwesen  11  9  3  23  12520
Freiwill.  Jäger  Korps  zu  Fußt  u.  pferd  2  5  1  8  48—
Summa  2157  1391  632  4180  23282  40
Wiederholung.
2157  leicht  Verwundete  à  2  st-  4%  TKT..  5752  —
1391  schwer  —  à  J.  2222  741840
632  Dienstuntaugliche  —————.id*l..  10112  —
4180  Summa  wie  vorhr  23282  40
Abgleichung.
Die  Einnahme  bestandiin  230844
Die  Repartition  betraͤggt..  ......  23282  40
Leztere  also  mehr  197  50%
Bemerk  ungen:  auf  den  Grund  der  oben  citirten  öffentlichen

Außer  den  obigen  zur  allgemeinen  Ver,  Bekanntmachungen  auch  noch  37a  fl.  4a  kr.
theilung  eingegangenen  Beitrdgen  wurden  mit  der  Bestimmung  eingesendet,  salche
        <pb n="385" />
        763

den  Verwundeten  des  ersten  Linien  Infanterie-Regiments
  Koͤnig  mit  100  fl.  —  des  zweiten
Linien  Infanterie  Regiments  Kronprinz  mit
100  fl.  —  des  vierten  Linien  Infanterie  Regiments
  mit  54  fl.  4  kr.  —  des  ersten  leichten
Infanterte  Bataillons  mit  6  fl.  —  des  fünften
  leichten  Infanterie  Bataillons  mit  loos  fl.
und  des  zweiten  Dragoner  jezt  Cheveaux  legers
  Regiments  mit  1°2  fl.  38  kr.  ausschliess
send  zuzueignen,  welche  Behörden  die  besagten
  Beiräge  auch  in  Empfang  genommen
  und  verrheilt  haben.

Die  Details  über  die  Einnahmen,  dann
die  Quittungen  und  DProtokolle  über  die
Verwendung  sind,  und  werden  beider  Kriegs=Hauptbuchhalrterei
  hinterlegt,  und  können
von  Jedermann  eingesehen  werden.

München  den  13.  August  1817.
Könieliches  Ober  Administratio-Kollegium
  der  Armee.
von  Kraus.

Bolgiano.

 

DPfarreien,=  und  Beneficien  Verleihungen.


 

Seine  Majestat  der  König  geruhten  folgende
  Pfarreien  und  Beneficien  an  nachstehende
  Individuen  zu  verleihen.

Im  Monate  Juli  l.  J.:

am  :7.  die  Pfarrei  Taubenzell,  Dekanats
  und  Kandgerichts  Rothenburg,  dem
bisherigen  Pfarrer  und  Schullehrer  zu  Untermarfeld,
  Dekanats  Augsburg,  Frtedrich
Wuhelm  Zierlein;

764

die  Stadepfarrei  an  der  heillgen  Geistkirche
  zu  Rothenburg,  dem  bisherlgen  Pfar
rer  zu  Buch  am  Wald,  Dekanats  Kolmberg,
  Georg  Mathtas  Bauer;

die  Pfarrei  Großküssendorf,  Landgerichts
  Gün,burg,  dem  Driester  Leonharcd
Beck,  bisherigen  Pfarrer  zu  Frankenried;

am  31.  die  Pfarrei  Niederlauer,  Lande
gerichts  Neustadt  c/A.,  dem  Priester  Adam
Seifert,  Kaplan  zu  Wermertchhausen;

die  Pfarrei  zu  Oberbeuern,  Landgerichts
  Kaufbeuern,  dem  bisherigen  Professor
  am  Lyceum  zu  Dillingen,  Priester  Johann
  Balthasar  Gerhauser;

die  Pfarret  Altenmuhr,  Dekanats  und
Landgerichts  Gunzenhausen,  dem  Pfar,
rer  zu  Kalbensteinberg,  Johann  Gabrtel
Bezzel;

das  Diakonat  in  der  Michaelt  Hofkirche
zu  München,  mit  dem  damit  verbundenen
Manual  Benesicium  in  der  heillgen  Geistkirche,
  dem  Professor  am  hiesigen  Gymnesium,
  Peter  Claude;

In  Monate  Augustr

am  4.  die  Pfarrei  zu  Burk,  Landgerichts
  kanbsberg,  dem  Pfarrer  zu  Hechenberg,
  Priester  Franz  Anton  Steiger;

das  Schul=  und  Spital  Beneficium  zu
Pattendorf,  dem  Priester  Johann  Oberne
dorfer,  bisherigen  Hilfpriester  an  der
Spitalpfarrei  zu  Stadtamhof;

die  Pfarrei  zu  Niederviehbach,  bandgerichts
  Vulsbiburg,  und  die  damit  verbundene
  Klosterfcauen  Beichtvaterstelle,  dem
Eraugustiner,  und  vocmgligen  Professor  am

(48“)
        <pb n="386" />
        765

Gymnasium  zu  Muͤnchen,  Gottfried  Angelikus
  Fischer;

am  6.  die  Pfarrei  zu  Schwarzenbach,
Landgerichts  Tirschenreith,  dem  Erprämonstratenser,
  dermal  Kaplan  zu  Speinshardt,
Priester  Adalbert  Hörl;

die  Pfarrei  zu  Adertshausen,  Landgerichts
  Parsberg,  dem  Driester  Mathtas
Marter,  Kooperator  zu  Wenzenbach;

am  11.  die  Pfarrei  zu  Reupelsdorf,
LKandgerichts  Volkach,  dem  Hriester  Alots
Schäffer,  vormaligen  Konventualen  von
Münster  Schwaxzach;

die  Pfarrei  zu  Dörrnbach,  dem  bisherigen
  Pfarrer,  Johann  Karl  Wilhelm
Michaelis  zu  Annweiler;

und  zu  bestätigen:

am  27.  Juli,  die  Präsentation  des
Herrn  Fürsten  von  Oertingen  Wallerstein  zu
der  erledigten  Pfarrei  Unterringingen,  Dekanats
  Harburg,  für  den  Vikar  Friedrich
Wilhelm  Meinel,  aus  Sulzbach;

am  28.  des  Herrn  Grafen  Fugger  von
Kirchberg  und  Weißenhorn,  für  den  bisherigen
  Schloßkaplan  zu  Kirchberg  in  Würt,

temberg,  Priester  Johann  Georg  Walker,

auf  die  Pfarrei  Aufheim,  im  Mediatgerichte
  Weißenhorn;

am  31.  die  des  Grafen  Klemens  Schenk
von  Stauffenberg,  für  den  Priester  Franz
Joseph  Lösch,  bisherigen  Pfarrer  zu  Ried,
kandgerichts  Burgau,  auf  das  Frühmeß,
Beneficium  zu  Jektingen;  endlich

am  6.  August  die  des  Grafen  Klemens
  Wenzeslaus  Schenk  von  Stauf-766



fenberg,  fuͤr  den  bisherigen  Kaplan  zu
Jertingen,  Priester  Kajetan  Müller,
auf  die  Pfarrei  zu  Ried,  Landgerichts
Burgau.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  König  haben  nachstehende

  Bestimmungen  zu  treffen  geruht:
Im  Monate  Juli  l.  J.:

am  go.  die  Tandrichtersstelle  zu  Lauenstein
  dem  bisherigen  Kriminal  Adjunkten
Karl  Christian  Zernoth  zu  Neustade  a/A.
definitio  zu  verleihen;

am  31.  den  vormaligen  Generalpost-Direktions
  Rath,  Sebastian  Schönhammer,
  zum  Direktor  der  General  post  Admintstratton;
  und  die  vormaligen  Assessoren
  derselben,  Johann  Boptist  Klinghammer,
  und  Alois  Hutter  zu  Räthen
bei  derselben  zu  ernennen;

Im  Monate  August:

am  1.  den  Landrichter  Franz  Joseph
Schneider  zu  Kipfenberg  in  den  Ruhestand
  zu  versezen,  und  dessen  Stelle  dem
bisherigen  Landrichter  dritter  Klasse,  Kaspar
  Bail  zu  Lauenstein,  in  definitiver
Eigenschaft  zu  übertragen;  dann  den  ersten
Assessor  zu  Kipfenberg,  Joseph  Bettmess
ser,  zum  ersten  Assessor  des  Landgerichts
Beilngries,  und  dagegen  den  ersten  Assessor
des  dortigen  Landgerichts,  Johann  Nepomuk
  Wernhard,  jum  ersten  Assessor  des
kandgerichts  Kipfenberg  zu  bestimmen;

den  bisherigen  Salinen  Rechnungskom-
        <pb n="387" />
        767

missaͤr,  Wolfgang  Muͤller,  zum  Salzbeamten
  in  Passau;

den  wirklichen  Staatsrath  im  ordentlichen
  Dienste,  von  Ritter,  zugleich  zum
Vorstande  des  General  Fiskalats;

den  bisherigen  Salzbeamten  zu  Straubing,
  Joseph  von  Cabilliau,  zum  Salgbeamten
  in  Regensburg:

den  bisherigen  Salzamts  Kontrolleur  zu
Regensburg,  Achaz  Schröcker,  zum  Salz-Oberfaktor
  in  Straubing,  und  den  pensionirten
  Hauptmann  Vornberg,  zum
Salzamte  Kontrolleur  in  Regensburg;

den  bisherigen  Buchhalter  und  Kontrolleur
  bei  dem  Hofbräuhause  in  München,
Johann  Nepomuk  Friedl,  zum  Verwal--ter,
  und  den  Rechts  Kandidaten  Joseph  von
Poschinger,  zum  Kontrolleur  desselben
zu  ernennen;

am  z.  dem  Medicind  Doktor  Karl  Fuchs
dahier,  die  nachgesuchte  freie  medicinische
Praris  in  hiesiger  Stadt  zu  bewilligen;

die  zweite  Assessorsstelle  des  Landgerichts
  Ottobeuern  dem  bereits  dortselbst
functionirenden,  im  Jahre  1812  geprüften
Rechts  Hraktikanten,  Joseph  Albrecht;

die  zweite  Assessorsstelle  des  Landgerichte
Obergünzburg,  dem  im  Jahre  1812  geprüsten
  Rechts  praktikanten  und  dermaligen
Oberlientenant,  Friedrich  Schneider,
bei  dem  16.  Linien  Infanterie  Regimente  zu
Ingolstadt;

die  zweite  Assessorsstelle  des  Landgerichts
Ureberg,  dem  Landge  ichts  Aktuer,  Johann
Georg  Hertel,  zu  Weilheim;

 

768

die  Aktuarsstelle  des  Landgerichts  Weilheim
  im  Isarkreise,  dem  im  Jahre  1812
gepruͤften  Rechts  Praktikanten,  und  dermaligen
  Functionaͤr  zu  Oberguͤnzburg,  Joseph
Lehning;

die  Aktuarsstelle  zu  Günzburg,  dem  im
Jahre  1812  geprüsten  Rechts  Praktikanten
und  dortigen  Functiondr  Alots  Milener;

die  erste  Assessorsstelle  zu  Burgau,  dem
zweiten  Assessor,  Sebastian  Reisch,  zu
Gäöggingen;

die  zweite  Assessorsstelle  zu  Göggingen,
dem  im  Jahre  1810  geprüften  Rechts-Kandidaten,
  Paul  Rad  zu  Augsburg;

die  erste  Assessorsstelle  in  Mindelheim,
dem  dortigen  zweiten  Assessor  Wilhelm
Abt;

die  zweite  Assessorsstelle  zu  Mindelheim,
dem  im  Jahre  181  geprüften  Reches  Praktikanten,
  Joseph  Gumpinger,  zu  Ursberg:


am  4.  die  durch  den  Tod  des  Kanzlei-Sekretärs
  und  geheimen  Kanzelisten  Präntl
erledigte  Stelle  im  Staate  Ministerium  des
Hauses  und  des  Aeußern,  dem  Kanzeltsten
der  ehemaligen  Finanz  Section,  Lorenz
Brunner,  zu  verleihen;

am  6.  die  von  dem  Landrichter  Baierhammer
  zu  Wolfrathshausen  nachgesuchte
Versezung  in  den  Ruhestand  in  Gnaden  zu
bewilligen,  und  dagegen  den  gewesenen
Sctadtgerichts  Assessor  und  dermaligen  Rittmeister
  des  ersten  Husaren  Regiments,  Franz
Heinrich  von  Haasi  zu  Würzburg,  zum
Landrichter  in  Welfrathshausen;
        <pb n="388" />
        769

am  8.  den  bisherigen  Rath  bei  der  koͤ-ülglichen
  Genkral  Administration  der  Posten,
Karl  Schedel,  zum  Ober  Postmeister  in
München;

am  11.  bei  dem  Landgerichte  Rürnberg,
zum  ersten  Assessor  dem  dortigen  supernu'
merären  Assessor,  Georg  Wilhelm  Freiherr
von  Kreß  zu  Kreßenstein;

zum  zweiten  Assessor,  unter  Versezung
bes  berelts  in  den  Jahren  vorgerückten  Aß
sessors  von  Volkammer  in  den  Ruhestand,
den  im  Jahre  181  geprüften,  bisher  zu
Lauf  functiontrenden  Rechts  raktikanten,
Johann  Baprist  Donle;

bei  dem  Landgericher  auf,  zum  ersten
Assessor,  den  dor#gen  zweiten  Assessor,
Karl  Gottlieb  Gustav  von  Führer;

zum  zweiten  Asfessor,  den  Assessor  Friedrich
  Marian  Blank  zu  Rabburg,  auf
seine  hierum  gestellre  Bitre;

bei  dem  Landgerichte  Pleinfeld,  zum
zweiten  Assessor,  den  im  Jahre  13732  geprüften
  Rechrs  Praktikanten,  Johann  Bernhard
  Endreß,  zu  Heidenheim;

bei  dem  Landgerichte  Greding,  zum
zweiten  Assessor,  den  dort  bereits  functionirenden
  Rechtsprakeikanten,  Joseph  Rehrig;


2  dem  Landgerichte  Herzogenaurach,
zum  Aktuar  den  im  Jahre  181  geprüften
Rechts  praktikanten  und  bisherigen  Functionär
  zu  Dleinfeld,  Georg  Adam  Hofmann;


bei  dem  Landgerichte  Schwabach,  zum
weiten  Assessor,  den  bisherigen  Akruar,

770

Christoph  Karl  Emanuel  John,  zu  Err
langen;  zum  Abtuar  bei  dlesem  Landgerichte
  den  geprüsten  Reches  praktikanten  und
dermaligen  Lieutenant  im  ersten  Jäger  Bataillon,
  Gortlieb  Meinel  zu  München;

bei  dem  Landgerichte  Erlangen,  zum
Aktuar,  den  im  Jahre  181:  geprüften
Rechts  Draktikanten,  Georg  Chrifttan  von
Scheuerl,  zu  Nürnberg;

bei  dem  Landgerichte  Hilpoltstein,  zum
zweiten  Assessor,  den  im  Jahre  181  geprüften
  Rechts  Praktikanten,  und  gewesenen
Functionär  zu  Göggingen,  Joseph  Maccert,
  zu  Augsburg  zu  ernennen;

die  erledigte  Kriminal  Adjunktenstelle  des
Landgerichts  Lausen,  dem  zweiten  Landgerichts
  Assessor,  Michael  Schmidt,  zu  Griesbach
  im  Unter  Donaukreise;

die  erledigte  zweite  Assessorstelle  des
bandgerichts  Nabburg,  dem  Rechts  Prakiikanten
  Franz  Kaver  Mayinger  aus  Eichstäde,
  zu  verleihen;

die  bisherigen  provisorischen  Landrichter,
Gebhardt  zu  Burgau,  und  Wochinger
  zu  Gürngburg,  auf  ihren  gegenwärtis
gen  Stellen  definttiv  zu  bestärigen;

am  12.  die  nachgesuchte  Versezung  des
Advokaten  Wilhelm  Anton  Birker  von
Kempten  nach  Augeburg  zu  genehmigen;

endlich  am  13.  den  Doktor  Johann  Nepomuk
  Ringseis  zum  zweiten  Drinmär=Arzte
  im  allgemeinen  Krankenbause  der
Haupt=  und  Residenzstadt  München  zu  ernennen.
        <pb n="389" />
        771

Königlich-Baierisches

772

Regierungsblat  t.

 

XN.  Stück  münchen,  Samstag  den  zo.  August  r817.

Bekanntmachungen.

 

Verzeichniß
der  an  der
königlichen  Ludwig  Marimilians  Universitét
zu  Landshut  im  Winte'semester  1833  zu  hal-·
  tenden  Vorlesungen.

Der  gesezliche  Anfang  des  Semesters  ist  den
«  5.  November.

 

I.  Philosophische  Section.

1)  Allgemeine  Wissenschaftskunde  trägt  vor
Professor  Siebenkees,  nach  Eschenburg,

  von  11  —  12  Uhr.

2)  Threrctische  Philosophle  (Logik  und  Metapbysik),
priva#issme
Professor  Ast,  nach  seinen  Grundlinien

der  Philosophie,  wöchentlich  fünfmal,  von

11  —  12  Uhr.

Logik  und  Metaphystk,

Professor  Köppen,  nach  eigenem  eitsaden,
  wöchentlich  fünfmal,  von  11  —  12
Uhr.

3)  lebersicht  der  HGauptmomente  der  Philosophic,
als  nächste  Einleitung  in  die  Hauptzweige
derselben,  und  sodann  Moralphllosophie,
Professor  Salar,  nach  der  zweiten  Auf-5u1



tage  seiner  Darstellung  der  Moralphilosophie,

tdslich  von  8—0  Uhr.

Anmerk.  Hiemit  wird  derselbe  ein  Konversatorlum,
in  einer  noch  zu  bestimmenden  Stunde  verbinden.


4)  Psochologische  Anthropologie,

Professor  Röschlaub,  nach  eigenem
Entwurfe,  von  4—  5  Uhr.

5)  Erziehungslehre,

Professor  Sailer,  nach  seinem  Handbuche
  über  Erziehung  für  Erzieher  (#te  Aushabe
  bei  Lentner),  in  den  lezten  drei  Tagen
der  Woche,  von  7—38  Uhr.

6)  Arithmetik,

Professor  Magold,  nach  eigenem  Lehrbuche,
  täglich  von  3—  4  Uhr.

7)  Höhere  Mathematt,

Professor  Magold,  nach  eigenem  Lehrbuche,
  täglich  von  0  —  10  Uhr.

3)  Angewandte  Mathematik,

Professor  Stahl,  nach  Kästner,  wöwentlich
  dreimal,  von  2  —  3  Uhr.

0)  Populäre  Astronomie,

Professor  Stahl,  wöchentlich  viermal,
von  2  —  3  Uhr.

10)  Phystk,

Hrofessor  Stahl,  nach  Mayer's  Ansangsgründen
  der  Narurlehre,  täglich  von
10  —  11  Uhr.

(40)
        <pb n="390" />
        773

11)  Allgemeine  Chemie,
Prefessor  Fuchs,  nach  eigenen  Heften,
wöchentlich  dreimal,  von  2  —  3  Uhr.
12)  Orpktognesie  und  Geegnosie,
Professor  Fuchs,  erstere  nach  Hofmann'o

Handbuche  der  Mineralogie,  leztere  nach  ein:

genen  Heften,  täglich  von  11  —  12  Uhr.
13)  Allgemeine  Naturgeschichte,

Drofessor  Schulres,  nach  seinem  Lehrbuche
  und  eigenen  Heften,  täglich,  in  einer
durch  die  Mehrheit  der  Zuhbrer  zu  bestimmenden
  Stunde.

14)  Physiologie  der  Pflanzen  und  Kroptogamologie,


professer  Schulees,  nach  eigenen  Heften,
  wöchentlich  dreimal,  in  einer  durch  die
Mehrheit  der  Zuhörer  zu  bestimmenden
Stunde.

15)  Teutsche  Diplomatik,

Professor  von  Hellersberg,  nach
Schmidr,  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.
  n
10)  Universalgeschichte,

Professor  Mannert,  nach  Breper's
Kompendium,  wöchentlich  fünfmal,  von2  bis
3  Uhr.

12)  Teutsche  Geschichte,

Professor  Mannert,  nach  eigenem
Kompendium,  wöchentlich  fünfmal,  von  8  bis
r  Uhr.

18)  Geschichte  der  französischen  Nevolution,

Professor  Köppen,  nach  Schüß  chronologischer
  Darstellung,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

774

10)  Teutsche  Bundesacte,

Professor  von  Hellersberg,  nach  dem
Terre,  mit  stäter  Rücksicht  auf  die  Verhandlungen
  des  Wiener  Kongresses  und  der  Bundesversammlung,
  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

201  Geographie  des  Königreichs  Vaiern,
Professor  Mannerk,  nach  eigenen  Hef

ten,  wöchentlich  zweimal.

21)  Allgemeine  Literärgeschichte,

Professor  Siebenkees,  nach  Bruns,
wöchentlich  sechsmal,  von  0  —i10  Uhr.  4
22)  Theorie  der  Kunst,  verbunden  mit  der  Geschichte

  der  bildenden  Kunst  des  Alterthums

und  der  neuern  Welt,

Professor  Ast,  erstere  nach  seinen  Grundlinien
  der  Aesthetik,  zur  lezteren  wird  er  die
reichhaltige  Kupferstichsammlung  des  hiesigen
Kunstkabinets  bennzen,  täglich  von  10  bis
11  Uhr.

23)  Aesthetik,

Professor  Köppen,  nach  Schreibers
Lehrkuche  (Heidelberg  1809),  wöchentlich
viermal,  von  4—85  Uhr.

24)  Eneyklopädie  der  Philologie,

Professor  Ast,  nach  selnem  Grüundrisse
der  Philologle,  von  3  —  4  Uhr.

25)  Alterthumskunde,  mit  besonderer  Hinsicht  auf
die  Gesezgebung  der  Griechen  und  Nômer,
Professor  Ast,  räglich  von  4—5  Uhr.

20)  Platon's  Phädon  und  (icero's  Neden  pro
Archia  poöla  und  pro  Alarcello  erklaͤrt
abwechselnd
Professor  Drexel,  taͤglich  von  9  bis

10  Uhr.
        <pb n="391" />
        775

27)  Aeschylos  Prometheus  (nach  seiner  Ausgabe,
Landöohut  bei  Thomann)  und  des  Plautus
Amphitruo  erklärt  abwechselnd
Professor  Ast,  von  9  —  10  Uhr.

23)  Hebräische  Sprache,

Drofessor  Mall,  nach  seiner  Sorach'
lehre,  Montag,  Dienstag  und  Minwoch
von  2  —  3  Uhr.

20)  Ueber  italiänische  Sprache  und  TLiteratur,
verbunden  mit  mündlichen  und  schriftlichen
Uebungen,  liest
Professor  Drerel,  nach  seiner  italienischen

  Anthologie  (Landshut  bei  Krüll,  1807

2  Thle.  8.)

30)  Teutsche  Sprache  und  Literatur,
Professor  Siebenkees,  woͤchentlich

zweimal,  von  1—2  Uhr.

 

II.  Section  der  Theologie.
1)  Theologische  Encyklopldie  und  Methodelogie,

Professor  Schneider,  wechentlich  dreimal,
  von  2  —  3  Uhr.

2)  Neligionslehre  für  sämtliche  Akademiker,

Professor  Sailer,  nach  seinen  Grundlehren
  der  Religion  (ate  Ausgabe  bei  Lentner),
  in  den  ersten  drei  Tagen  der  Woche,
von  7—  9  Uhr.

3)  Christliche  Moral,  die  allgemeine  und  angewandte,


Professor  Saller,  nach  den  Ideen  der
Moral  in  seinen  Erinnerungen  für  junge
Prediger  (bei  bentner  r813),  in  den  ersten
drei  Tagen  der  Woche,  von  10—  11  Uhr.

776

4)  Einleitung  in  die  heiligen  Schriften,

Professor  Mall,  nach  Saubbichler,
Montag,  Dienstag  und  Mittwoch,  von  3  bis
9  Uhr.

5)  Erklärung  des  Predigers,

DPorofessor  Mall,  Donnerstag,  Freitag

und  Sonnabends,  von  8  —  9  Uhr.

6)  Katholische  Dogmatik  mit  Degmengeschichte
verbunden,

Professor  Schneider,  täglich  von  11
bis  12  Uhr.

7)  Geschichte  der  Velker  der  alten  Welt,  mit  besonderer
  Rücksicht  auf  das  israelitische  Volk

und  die  Bücher  des  A.  T.,

Professor  Zimmer.

8)  Kirchengeschichte,

Prefesser  Andres,  nach  Michl,  täglich
  in  einer  noch  zu  bestimmenden  Stunde.
0)  Die  vollständige  Pastoral,

Professor  Sailer,  nach  seinen  Vorlesungen
  aus  der  Pastoraltheclogie  (dritte  Ausgabe
  bei  Lenener),  in  den  lezten  drei  Tagen
der  Woche,  von  10—  11  Uhr.

10)  Kakechetik,  ·  «

Professor  Sailer,  von  10  —  11  Uhr.
11)  Liturgie,

Professor  Sailer,  von  10  —  11  Uhr.
12)  Praktische  Kollegien  über  Hemiletik,  verbunden
  mit  Uebungen,  hält  im  Seminar

Professor  Roider.

15)  Exegetische  Uebungen  stellt  an

Hrofessor  Mall,  in  noch  zu  bestimmenden

  Stunden.

 

(4%)0
        <pb n="392" />
        777
III.  Section  der  Rechtskunde.

1)  Encyklopädie  und  Methodologie  der  Nechtswissenschaft
  liest

Professor  Wening,  nach  eigenen  Lehrbuche,

  täglich  vono  —  10  Uhr,  in  den  et-*


sten  Wochen  des  Semesters.
2)  Institutionen  des  röômischen  Nechts,

Professor  Wening,  nach  eigenen  Heften,
  täglich  von  0  —  10  Uhr,  nach  Beendi'
gung  der  Vorlesungen  über  Encyklop.  und
Method.

5)  Geschichte  des  römischen  Rechts,

Professor  Wening,  nach  Hugo,  tägelich
  von  3—  4  Uhr.
4)  Kriminalrecht,

Professor  Mietermaier,  nach  dem
baierischen  Strafgesezbuche,  wöchentlich  fünfmal,
  von  r1—  12  Uhr.

5)  Kirchenrecht  der  Katholiken  und  Protestanken,

Professor  Andres,  nach  Michl,  täglich
  von  4—  5  Uhr.

6)  Geschichte  des  kanonischen  Rechts,

Professor  Andres,  in  noch  zu  bestim
menden  Stunden.

7)  Baierisches  Staatsrecht,

Professor  von  Hellersberg,  nach  den
Edikten  und  Verordnungen,  täglich  von  #1
bis  12  Uhr.

6)  Baierisches  Privatrecht,
Professor  von  Krüll,  nach  dem  Ges
sezbuche  mit  Einschluß  der  neuesten  Verord-778



nungen  und  eigenem  Handbuche  (III.  Thl.)

täglich  von  8—  09  und  lo  —  11  Uhr.

0)  Handelsrecht,

Prefessor  von  Moêhamm,  nach  elgenem
Plane,  wöchenelich  dreimal,  von  3  —  4  Uhr.
10)  Wchselrecht,

Professor  von  Moshamm,  nach  der  zwiiten
  Auflage  seines  Lehrbuchs,  wöchentlich
dreimal,  von  3  —  4  Uhr.

11)  Kriminalprozeß  (den  gemeinen  und  baicrischen),
Professor  Mittermaier,  nach  dem

Serafgesezbuche  und  seinem  Handbuche  des

peinlichen  Prozesses,  wöchenrlich  dreimal,

von  11  —  12  Uhr  und  3—4  Uhr.

12)  Gemeinen  böürgerlichen  Prozeß,

Professor  Mirtermaier,  mit  Hin?"
weisung  auf  Martins  Lehrbuch,  wöchentlich
viermal,  von  0—  10  Uhr.

15)  Theorie  des  baierisches  Prozesses,
Professor  von  Krüll,  nach  dem  Gesezbuche

  und  den  neuesten  den  Geschäftsgang

  betreffenden  Verordnungen,  wöchentlich
  fünfmal,  von  2  —3  Uhr.

)  Practicum  processnaole  und  als  Einleitung:
Theorie  des  Geschästsrortrags,  mit  Ausarbeitungen,


Professor  Mittermaier,  wochentlich
zweimal,  von  —  10  Uhr.

15)  Nepelitorium  des  gesammten  Fioilrechts,  verbunden
  mit  praktischen  Uebungen  über  die
Hauptlehren  desselben,

Professor  von  Krüll.
        <pb n="393" />
        779
IV.  Section  der  Kameralwissenschaften.

1)  Eneyklopädie  der  sämtlichen  Staats=  und  Kameralwissenschaften,


Hrofessor  von  Moshamm,  nach  eigenem
Entwurfe,  in  den  ersten  vier  Wochen  des
Semesters,  von  10—  11  Uhr.

Eneykle  pädie  sämtlicher  staatswirthschaftlicher  oder

Kameralwissenschaften,

Professor  Medicus,  in  den  ersten
Wochen  des  Semeslers,  von  7—  8  Uhr.
2)  Forstwirthschaft  und  Forsidirektienslehre,

Professor  Medicus,  nach  seinem  Forste
handbuche,  von  5—6  Uhr.

5)  Vergbaukunde,

Professor  Medicus,  nach  der  Grundlage
  des  Werner'schen  Planes,  in  dessen
kleinen  Schriften  I.  Thl.,  von  7—  8  Uhr.
4)  Technologie,

Professor  Holxinger,  nach  Jungs
Ordnung  von  10  —  11  Uhr.

5)  Handelswissenschaft,

Professor  Holzinger,  nach  Leuchs,
von  2  —  3  Uhr.

6)  Hekonomisch  politische  Arithmetik,

Professor  Däzel,  nach  eigenen  Heften,
täglich  von  1—  2  Uhr.

*7)  Polizeiwissenschaft  und  Poligzeirecht,

Professor  von  Moshamm,  nach  eigenen
  Hesten,  täglich  von  10  —  11  Uhr.

3)  Staatswirkhschaft,

Professor  Frohn,  nach  Schlezer,  täglich

  vond  —  s  Uhr.

766

9)  Finanz,

Professor  Frohn,  nach  seinen  Grundlinien
  der  rationellen  Finanz,  welche  nächstens
  die  Presse  verlassen  werden,  täglech
von  10  —  11  Uhr.

10)  Kameralpraxis,

Professor  Frohn,  woöchentlich  dreimal,

in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

 

V.  Section  der  Heilkunde.

 

1)  Medieinische  Encyklopädie  und  Methodologie,
Professor  von  Leveling,  nach  Conradi,

  te  Auflage,  Freitags  und  Sonnabends,

von  7—  3  Uhr.

2)  Anakomie  des  Menschen,  und  zwar  Knochene-,
Bänder-,  Muskel-,  Gefäß  und  Eingeweide-Lehre,


Professor  extraord.  Münz,  taglich
von  9  —  0  Uhr,  verbunden  mit  einem
Repetitorium  und  Eraminatorium.  Zum
Handbuche  empfiehlt  er  Sömmerring's  oder
Hildebrand's  Anatomie.

3)  Anatomie  und  Physfologie  des  Gebirnes  und
der  Nerven,  mit  stets  vergleichender  Rücksicht
  auf  die  Entwicklung  des  menschlichen
Gehirus,

Professor  extraord.  Münz,  woöchentlich
  dreimal,  von  3  —  4  Uhr.

Derselbe  ertheilt  auch  Unterricht  in  der
praktischen  Zergliederungskunst  nach  Fischers
Anweisung  2c.  Ueber  die  Muskeln  nach  seinem
  eigenen  Handbuche  mie  Abbildungen
nach  Albin.
        <pb n="394" />
        781

4)  Physiologie  des  Menschen,

Professor  von  Walther,  nach  eigenem
Lehrbuche  taͤglich.

5)  Physiologische  und  pathologische  Semiotik,

Professor  von  Leveling,  nach  Gruner,
  täglich  von  10  —  11  Uhr.

0)  Allgemeine  Therapie,

Professor  Schultes.
7)  Specielle  Therapie,

Professor  Schultes,  nach  Frauk  und
Stoll,  täglich  von  4—  "  Uhr.

68)  Allgemeine  Pathologie,

Professor  Feiler,  nach  Gaub,  wöchentlich
  sechsmal,  von  10  —  11  Uhr.

0)  Ueber  die  syphilitischen  Krankheiten,

Professor  von  Walther,  nach  eigenem
Entwurfe.

10)  Diätetik,

Professor  Bertele,  nach  seinem  Versuche
  einer  Lebenserhaltungskunde,  täglich
von  11  —  12  Uhr.

11)  Pharmacie  mit  pharmacentischer  Waarenkunde,


Professor  Bertele,  nach  Trommsdorff,
täglich  von  4—  "§  Uhr.

12)  Chirurgische  Operations-,  Instrumental=  und

Vandagenlehre,

Professor  von  Walther,  nach  Schreger
  und  Bernstein,  täglich  von  2  —3  Uhr.
15)  Geburtohilse,

Professor  Feiler,  nach  Froriep,  wös
chentlich  viermal,  von  2  —  3  Uhr.

14)  Gerichtliche  Arzueikunde  und  medieinische

Polizei,

rofessor  von  Leveling,  nach  DPlenk

 

782

und  eigener  Anleitung,  wöchentlich  fünfmal,
von  7  —  8  Uhr.
15)  Medicinisch  klinische  Schule  hält

Professor  Röschlaub,  von  lo  —  11
Uhr,  und  liest  in  Verbindung  mit  derselben

1)  über  die  Instituiones  praxeos  clinicoiatricae;


2)  über  die  wichtigeren,  in  der  klinischen  Anstalt
  vorkommenden  Krankheiten.

Anmerk.  Auf  Verlangen  wird  derselbe  über  einine
ächte  Bücher  des  Hirrokrates  lesen.

10)  Das  chirurgische  und  Augenkranken  Klintcum
hält

Professor  von  Walther,  täglich  von
—  10  Uhr.
17)  Die  geburtshilfliche  Klinik  hält

Professor  Feiler,  in  der  Entbindungs=Lehranstalt,
  nach  den  sich  ereignenden  Fckllen
  zu  allen  Stunden,  ausserdem  aber  täglich
  um  11  Uhr.
Anmerk.  llebungen  im  Untersuchen  stellt  derfelbe

alle  Mittwech  und  Sonnabend  Abends  um.  35
Uhr  an.

18)  Praktische  Emleitung  in  die  Phystkatsgeschäfte
ertheilt

Professor  von  Leveling,  nach  eigener
Anleitung.

Für  den  Unterricht  in  den  neuen  Sprachen,

im  Reiten,  Tanzen  und  Fechten  sind  zweckmäßige
  Anstalten  vorhanden.

Die  Tirl.  Herrn  Professoren  Sailer  und
von  Krüll  haben,  dem  allerhöchsten  Auftrage
  gemäß,  das  Gescháft  übernommen,  auf
Verlangen  der  Eltern  und  Kuratoren  die  Einnahmen
  und  Ausgaben  der  Studierenden,  gegen
  ein  Honorar  von  3  Procent  für  ihre  untergeordneten
  Geschäfesführer  zu  besorgen.
        <pb n="395" />
        783

Ordnung
der
Vorlesungen  an  der  königlichen  Universitär
zu  Würzburg  für  das  Winter  Semestee
187x.

Die  Vorlesungen  werden  am  3.  November  ihren
Anfang  nehmen.

 

I.  Allgemeine  Wisseuschaften.

A)  Eigentlich  philosophische  Wissenschafeten.


1)  Allgemeine  Encyklopädie  und  Methodologie
des  akademischen  Studiums.

Professor  Metz,  nach  eigener  Ansicht,
in  den  ersten  Tagen  des  Novembers,  täglich
von  0  —  10  Uhr.

2)  Philosophie.
a)  Als  Grundlage  und  Propädeutik  derselben
  die
Anthropolegie  und  Logik.

Derselbe,  jene  nach  seinem  Grundrisse
  der  Anthropologie  in  pragmatisch-psychologischer
  Hinsicht  (Würzburg  1814),  diese
nach  seinem  Handbuche  der  bogik  (ate  Ausgabe
  bei  Göbharde  1810),  täglich  von  0—  10
Uhr,  wechentlich  mit  einem  Konversatorium
und  Difsputatorium  verbunden.

b)  als  eigenrliche  spekulative  Philosophie,
die

 

784

Metaphysik.

Derselbe,  nach  dem,  in  seiner  Abhandlung
  „uͤber  den  Werth  der  Logik  im  Verhaͤltnisse
  zur  Metaphysik  und  Mathematik“  (Würzburs
  bei  Nitribitt)  im  Allgemeinen  bezeichneten.
  Gange,  mit  kritischer  Räcksicht  auf  die
entgegen  gesezten  Systeme  alterer  und  neuerer
Zeit,  wöchentlich  fünfmal  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden,  mit  einem  Konversatorium
und  Disputatorium  verbunden.

(P)  Als  praktische  Philosophie
das  Naturrecht  und  die  Ethik  mit  der  Religionslehre

  verbunden,  nach  vorausgeschickter  Grundlegung
  der  praktischen  Philosophie  überhaupt.

Derselbe,  nach  eigenem  Entwurfe,
mit  kritischer  a)  Benuzung  des  Bauerschen
behrbuchs  des  Naturrechts,  #)  Rücksicht  auf
Kanut's  und  Fichte's  moralische  Schriften;
besenders  mit  Kritik  e)  der  Kant'schen  und
Fichte'schen  Religionslehre,  #)  der  Anssche
des  Naturrechts,  der  Moral  und  Religion
von  Seite  des  Absolutiem  der  jüngsten  Zeit;
wöchentlich  sechsmal,  mit  einem  Konversatorium
  und  Disputatorium  verbunden,  in  noch
zu  bestimmenden  Stunden.

5)  Mathematische  Philosophie  als  Organen  oder

Kenstruktienskunst,  mit  erläuternden  Beispielen

  aus  allen  Wissenschaften.

Professor  Wagner,  nach  seinem  Lehrbuche,
  wäöchentlich  fünfmal,  Morgens  von
7  —  8  Uhr.
        <pb n="396" />
        785

4)  Sypstem  der  gesamten  Ideal=  und  Natur:
philosophie  (theoretische  und  praktische  Philosophie.)


Derselbe,  nach  Diktaren,  wöchentlich
fünfmal,  von  2  —  3  Uhr.

Mit  obigen  zwei  Kollegien  wird  Derselbe
  noch  eine  besondere  Konversationsund
  Uebungsstunde  verbinden.

5)  Anthropolo  gie,  Logik  und  Metaphystk.

Hoofesser  Klein,  nach  seinen  Schristen,

fünfmal  wöchentlich,  von  8  —  90  Uhr,  verbunden

  mie  einem  Konversatorium  und  Disoutatorium.


6)  Soystem  der  Philosophie  als  Wissenschaft  der
Narur  und  des  Geistes  (System  der  theoretischen
  und  praktischen  Philosophie.)
Derselbe,  nach  Dikeaten,  wöchentlich

fünfmal,  von  3—  4  Uhr,  oder  in  einer  andern

  beliebigen  Seunde,  verbunden  mit  einem

Konversatorium.

7)  Ethil  und  Naturrecht.

Derselbe,  nach  elgener  Darstellung,
wöchentlich  viermal,  in  noch  zu  bestimmender
Stunde.

8)  Allgemeine  Hodegetik.

Prosessor  Goldmayer,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

8)  Marhematische  und  physische
Wissenschaften.

Nach  vorausgeschickter  Einleitung  in  die
mathematischen  Wissenschaften,  mit  Benuzung
  seiner  Schrift  „über  den  Ruzen  des
mathematischen  Studiums“  «

786

1)  Arithmetik  oder  Buchstabenrechnung  und  niedere
  Analysis  mit  der  Theorie  der  Logarithmen
  und  deren  Anwendung.

Professor  Schön,  nach  eigenen  Lehrbüchern
  a)  „die  Buchstabenrechnung  und  niedere
  Algebra“  (Würzburg  bei  Stahel  1806),
b)  „die  Zifernrechnung“  ate  Auflage  (Würzbirg
  und  Bamberg  bei  Göbhardt  1877),
täglich  von  0—  10  Uhr.

2)  Reine  und  angewandte  niedere  Geometrie  mit
der  ebenen  Trigonometrie.

Derselbe,  nach  eigenem  Lehrbuche
(Nürnberg  bei  Felsecker  rdotz),  täglich  in
noch  zu  bestimmenden  Stunden.

3)  Höhere  Geomekrie  und  höhere  Analgysis.

Derselbe,  nach  eigenem  ehrbuche
(Bamberg  u.  Würzburg  bei  Göbharde  1805),
und  nach  Diktaten,  täglich  in  noch  zu  waͤhlenden
  Stunden.

4)  Astronomie,  nach  vorausgeschickter  Throrie  der

Kegelschnitte.

Derselbe,  nach  eigenem  Lehrbuche
(Nürnberg  bei  Felsecker  1811),  wöchemlich
viermal,  von  z2  —  3  Uhr,  oder  auch  von
3  —4  Uhr.

Auch  erbietet  sich  Derselbe,  die  mechanischen
  und  optischen  Wissenschaften,  und
insbesondere  für  die  Kandidaten  der  Kameralwissenschaften
  die  bürgerliche  Baukunst
und  die  Maschinenlehre  mit  Benuzung  seiner,
über  diese  Gegenstände  herausgegebenen,
Schriften  vorzutragen.
        <pb n="397" />
        787

5)  Elementar  Arithmetik  und  Algebra.
Professor  Metz,  nach  seinem  Handbuche

(Wuͤrzburg  1802  bei  GQöbhardt),  täglich  von

2  —  3  Uhr.

Dafür  ist  Derselbe  auch  zum  Vortrat

ge  der  Euklidischen  Geometrie  oder  anberer

Theile  der  Mathematik  erbötig.

60)  Reine  Elementar  Mathematik;  als  Arithmetik,
die  ersten  Gründe  der  Algebra,  und  die
Geometrie.

PMofessor  Pfaff,  wöchentlich  fünfmal.
7)  Der  Elementar  Mathematik  erster  Theil,  die

Algebra  und  Anfangsgründe  der  Analysis.

Derselbe,  woöchentlich  fünfmal.

8)  Allgemeine  Physik  des  Sonnensystems,  nebst
Astrognosic.

Derselbe,  woöchentlich  zweimal.

0)  Mincralogie.

Professor  Rau,  nach  seinem  nächstens
erscheinenden  Lehrbuche,  wöchentlich  fünfmal,
von  2  —3  Uhr.

10)  Theoretische  und  ExperimentalPhysik.
Professor  Sorg,  nach  Kastner's  Grundriß

  der  Experimentalphystk,  wöchentlich  fünfmal,

  von  10  —  11  Uhr.

Professor  Rau,  dieselbe,  nach  Mayer,
wöchemlich  fünfmal,  von  10  —  11  Uhr.
11)  Sypstem  der  Chemie.

Prefessor  Sorg,  nach  eigenem  Entwurfe,
mit  Versuchen  erldurert,  wöchentlich  fünfmal,
von  3  —  4  Uhr.

788

C)  Historische  Wissenschafeen.
1)  Weltgeschichte.

Professor  Berg,  mit  Rücksicht  auf  Wachler's
  Lehrbuch  der  Geschichte,  täglich  von
0  —  10  Uhr.

2)  Allgemeine  Weltgeschichte  bis  auf  unsere  Zeit.

Professor  Wagner,  wöchentlich  fünfmal,
von  9  —  10  Uhr.

3)  Europaͤische  Staatengeschichte.

Privatdocent  Brendel,  nach  Meusel,
fuͤnfmal  woͤchentlich,  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

4)  Statistik.

Prosessor  Seuffert,  nach  eigenem  Plane,
  viermal  wöchentlich.

Privatdocent  Brendel,  dieselbe,  nach
eigenen  Heften,  viermal  wochentlich.

5)  Baierische  Geschichte.

Professor  Seuffert,  nach  Hellersberg
„kurzer  Auszug  aus  den  Jahrbüchern  des
baierischen  Volkes“,  zweimal  wöchentlich.
0)  Literärgeschichte.

Prefessor  Goldmayer,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

7)  Geschichte  der  Philosophie.

Professor  Metz,  in  Verbindung  mit  selnen
  Vorträgen  der  Philosorxhie,  nach  Dieterich
  Tiedemann's  Geist  der  spekulativen
Philosophie.

6)  Geschichte  der  Philosophie,  ältere  und  neuere.

Professor  Klein,  nach  Asi's  Lehrbuch,
wechentlich  dreimal.

(so)
        <pb n="398" />
        780

ßD)  Schöne  Wissenschaften  und
Künste.

1)  Aesthetik,  in  Verbindung  mit  der  Geschichte
der  einzelnen  Kunstformen,  und  einer  kritischen
  Betrachtung  vorhandener  Kunstwerke.
Professor  Fröhlich,  nach  eigenen  Heften,

  viermal  in  der  Woche.

2)  Theorie  des  Vortrags,  und

5)  Tacitus  Dialog  de  oraloribus,  und  einige
Satpren  von  Horaz.

Derselbe,  in  noch  festzusezenden  Stunden.


4)  Philologische  Encyklopädie  und  Methodologie,
mit  einer  Notiz  und  Kritik  über  die  besten,
bei  jeder  Materie  einschlagenden  Werke.
Professor  Blümm,  mit  Hinweisung  auf

Füllebornü  Encyclopacdia  philol.,  edit.

alt.  1gos,  von  8  —  o  Uhr.

5)  Die  Geschichte  der  griechischen  Literatur.
Derselbe,  in  füglichen  Nachmittagsstunden.



0)  Die  griechischen  Alterthümer,  d.  i.  historische
Darstellung  der  Verfassung  und  Verwaltung
des  griechischen  Staats,  der  Religion,  des
Kriegswesens,  des  Privatlebens,  der  Künste
und  Wissenschaften  unter  den  Griechen.
Derselbe,  nach  Lambert  Bos,  von

10  —  I1  Uhr.

7)  Erklärung  griechischer  und  rbômischer  Klassiker.

a)  Nach  vorgängiger  kritischen  Würdigung

der  neuern  Unrersuchungen  über  die  Homcrischen
  Gesänge  überhaupt,  und  über  die
Anlage  und  Komposition  der  Ilias  ins
Besondere,  erkläre  einige  Bücher  derselben
Professor  Blümm,  von  3  —  4  Uhr.

790

Platons  Phaͤbon  (nach  der  Ausgabe  Wuͤrzburg
  bei  Stahel  1807)  in  Fruͤhestunden.

Derselbe,

G)Tacitus  de  moribus  Germanorum
(nach  dem  Abdrucke  bei  Wiesner  und  Riegler,
  Nuͤrnberg  1800),  und  die  philosophischen
  Abhandlungen  des  Seneca  (nach
Luc.  Ann.  Senccae  opera  philosophica.
Halac)

in  füglichen  Vormittagsstunden.

8)  Professor  Pfaff  erbietet  sich  zu  Vorlesungen
über  die  Anfangsgründe  der  schwedischen
Sprache.

 

II.  Besondere  Wissenschaften.

A.)  Theologie.
1)  Encyklopädie  und  Methodologie  der  theologischen
  Wissenschaften.

Professor  Onymus,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

2)  Biblische  Philologie.

Hebrische,  chalddische  und  syrische  Sprachlehre
  —  nebst  fortgesezten  philologischkritischen
  Uebungen  in  Erklärung  gewählter
  Stellen  des  alten  und  neuen  Testaments

Professor  K.  J.  Fischer,  Montags,
Mittwoch  und  Freitags  von  2  —  3  Uhr.
3)  Eregese  der  Bibel.

Derselbe,  Fortsezung  der  Erklärung
der  Evangelien  —  Erklärung  der  Apostelgeschichte,
  täglich  von  19  —  11  Uhr,  mit
wöchentlichem  Erxaminatorium  und  Dilputatorium.
        <pb n="399" />
        791

4)  Kirchengeschichte.

Professor  Leiniker,  die  Geschichte  der
christlichen  Kirche  von  ihrem  Ursprunge  bis
auf  die  Zeiten  Karls  des  Großen,  nach
Dannemayr  inst.  hist.  ecel.,  Montags,
Freitags  und  Samstags  von  3  —  4  Uhr.
5)  Katholische  Dogmatik.

Professor  Onymus,  nach  Klüpfel,  tdg,
lich  von  0  —  10  Uhr.

6)  Moraltheologie.

Professor  Eyrich,  nach  Geiehuͤttner,
verbunden  mit  einem  Examinatorium,  taͤglich
von  8  —  9  Uhr.

7)  Liturgik.

Derselbe,  nach  der  Kicchenagende,
mit  praktischen  Uebungen,  Freitags  von
4—  5  Uhr.

B)  Rechtswissenschaft.
1)  Juristische  Encyklopädie  und  Methodologie.

Professor  Rudhart,  unter  Benuzung
seiner  (1812  bei  Stahel)  hierüber  erschienenen
  Schrift,  wöchentlich  dreimal,  in  deliebigen
  Stunden.

2)  Naturrecht,  verbunden  mit  Dhilosophie  des
positiven  Rechts.

Drofessor  Metzger,  nach  Bauer's  Lehrbuch
  (ate  Ausgabe  1810),  wöchentlich  dreimal,
  in  noch  zu  wählenden  Stunden.

5)  Nechtögeschichte.

Professor  Rudharc,  nach  eigenen  Hef
ten,  täglich  von  0  —  10  Uhr.

4)  Justitutionen  des  römischen  Rechts.

Professor  Kleinschrod,  nach  dem  Höofnerischen
  Heinek,  tdglich  von  11  —  12  Uhr.

 

792

5)  Pandekten.

Professor  Seuffert,  nach  Schweppe's
römischem  Privatrechte  (Kiel  1814—  1815),
in  noch  zu  wählenden  Stunden.

Derselbe  giebr  eine  Eregese  schwieriger
und  besonders  wichtiger  Stellen  des  Corpus
Juris,  mit  vorzüglicher  Rücksicht  auf  die
praktische  Kunst  und  die  technische  Sprache
des  römischen  Juristen,  dreimal  wöchentlich,
von  11  —  12  Uhr.

6)  Teutsches  Privatrecht,  mit  Einschluß  des  Handels-Wechsel=
  Kameralprivat=  und  fränkischen
  Rechts.

Professor  Metger,  nach  Krüll,  in  beliebigen
  Stunden.

7)  Baierisches  Civilrecht,

Professor  Seuffert,  nach  eigenem
mitzutheilenden  Plane,  täglich  von  3  —  4
Uhr.

8)  Kriminalrecht  und  Kriminalprozeß,

a)  allgemeines  Kriminalrecht  und  Kriminalprozeß.


Professor  Kleinschrod,  taͤglich  von

3  —4  Uhr.
b)  baierisches  Krimmalrecht  und  Kriminalprozeß,



Derselbe,  nach  dem  baierischen  Strafgesezbuche,
  in  beliebigen  Stunden.
9)  Lehenrecht,

Professor  Behr,  nach  Böhmer  mit  Rücksicht
  auf  das  baierische  behensedikt,  täglich
von  0  —  10  Uhr.

10)  Positioes  Staatsrecht,
Derselbe,  das  baierische  Staaterecht,
in  beliebigen  Stunden.

3%  )
        <pb n="400" />
        793

11)  Practisches  Voͤlkerrecht,

Professor  Rudhare,  nach  Martens  in
beliebigen  Stunden.
12)  Kirchenrecht,

Professor  Leiniker,  nach  eigenem  Plane,
  mit  Hinweisung  auf  Schenkl  inst.  jur.
eccl.,  taͤglich  von  11  —  12  Uhr.

13)  Gemeiner  buͤrgerlicher  Prozeß,

Professor  Lauk,  nach  Marein,  täglich
von  3  —  4  Uhr.

14)  Ueber  den  baierischen  Codex  judiciarius,

Derselbe,  in  besondern  anzuzeigenden
Stunden.

C)  Staatswissenschafe.

1)  Eneyklopädie  der  Kameralwissenschaften,
Professor  Geier,  nach  eigenem  Systes

me,  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

2)  Allgemeine  Staatslehre  oder  Staatskunst
(Politik)  als  pragmatische  lebersicht  und
Grundlage  sämtlicher  Zweige  der  Staatsund
  Kameralpraxis,

Professor  Behr,  nach  seinem  neuen
Abrisse  der  Staatswissenschaftslehre  (Bamb.
bei  Göbharde  18160),  täglich  von  4—
Uhr.

5)  Staatswissenschaft,

DPoofessor  Wagner,  nach  seinem  Buche

„der  Staat,  wöchentlich  fünfinal.

4)  Polizeiwissenschaft,  verbunden  mit  dem  Polizeirechte,


Professor  Meßger,  täglich  von  ro  bis
11  Uhr.

5)  Staatswirkhschaft  und  Finanzwissenschaft,
Professor  Behr,  nach  eigenem  Systeme,

794

mit  Rücksicht  auf  die  einschlagenden  Geseze.
des  baierischen  Staats,  in  beliebigen  Stunden.

6)  Staatswirthschaft,

Professor  Geier,  nach  Schlözers  Handbüch,
  räglich  von  8—  9  Uhr.
7)  Kameralpraxis,

Derselbe,  nach  eigenem  Systeme,  in
zu  bestimmenden  Stunden.
8)  Landwirthschaft,

Derselbe,  nach  Medicus,  täglich  von
3  —  4  Uhr.

0)  Bergbaukunde,

Professor  Rau,  am  Schlusse  seiner
Vorlesungen  über  Mineralogie,  wöchentlich
fünfmal,  nach  seinem  Lehrbuche  der  Mineralogie.


10)  Politische  Arithmeeik,

Derselbe,  nach  Florencourt,  zweimal
wöchentlich  in  einer  bellebigen  Seunde.
11)  Forstwissenschaft.

wird,  wegen  der  damit  zu  verbindenden
  Forstbotanik,  jedesmal  im  Sommert
Semester  gelesen.

D)  Medieinische  Wissenschaften.
1)  Encyklopädie  der  Mediecin,  6
Professor  Spindler,  nach  Conradi,
von  11  —  12  Uhr.
2)  Anatomie,
Professor  Döllinger,  nach  Hempel,
täglich  von  rr—  1z  und  von  2—3  Uhr.
Prosektor  Hesselbach  ertheilt  den  Unterricht
  im  anatomischen  Seciren.
        <pb n="401" />
        795  —

3)  Vergleichende  Anatomie,

Professor  Döllinger,  nach  Blumenbach,
  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden.

4)  Chemie  und  Pharmacie,
professer  Pickel,  nach  Hermösthlt

von  3  —  4  Uhr.  ·
Derselbe,  Chemie  in  Verbindung  mit

Experimental  Physik,  in  noch  zu  bestimmenden

  Stunden.

5)  Naturgeschichte  des  Pflanzenreichs  mit  Anatomie
  und  Physiologie  der  Gewaͤchse,
Professor  Heller,  nach  eigenen  Heften,

dreimal  in  der  Woche.

Eben  so  oft  wird  derselbe  Anleitung
zum  Studlum  der  Botanik  nach  Präparaten
  von  getrockneten  Pflanzen=  Eremplarien
geben,  mit  vorzüglicher  Berücksichtigung  der
cryptogamischen  Gewächse.

6)  Physiologie,

Professor  Döllinger,  nach  eigenem

Lehrbuche,  täglich  von  4—  "  Uhr.

⁊)  Diaͤtetik,

Professor  Ruland,  woͤchentlich  viermal,
  fruͤh  von  8  —  9  Uhr.

8)  Pathologie,

Professor  Spindler,  nach  seiner  Schrift
Allgemeine  Nosologie  und  Therapie“  (Frank,
furt  1810),  von  8—9  Uhr.

0)  Allgemeine  und  besondere  Semiotik,
Derselbe,  nach  Gruner,  von  10  bis

11  Uhr.

10)  Pothologische  Anatomie,

Professor  Döllinger,  nach  Meckel,

790
wêchenelich  dreimal,  zu
Stunde.

11)  Heilmittellehre,
DPoofessor  Ruland,  in  Verbindung  mit

einer  gelegenen

Reeeptirkunst,  wöchentlich  viermal,  von  11

bis  12  Uhr.
12)  Therapie,

Professor  Horsch,  die  allgemeine  nach
seinem  Handbuche,  dreimal  in  der  Woche,
Abends  von  §  —  6  Uhr.

Derselbe,  die  specielle,  täglich  zweimal,
  von  rr.—  12  und  von  3—  4  Uhr,
nach  seinem  Handbuche.

15)  Chirurgie,

Professor  Tertor,  die  theoretische,
wöchentlich  siebenmal,  von  5  —  6  und  von
2  —3  Uhr.

Derselbe,  Operationslehre,  in  Verbindung
  mit  Instrumenten:  und  Verbandlehre,
  wöchentlich  dreimal.

Die  Operarionen  werden  im  neuerbanten
  Amphitheacer  der  Anatomie  im  Julius-Hospitale
  an  keichnamen  vorgezeigt,  und
mit  der  Verbandlehre  werden  die  Knochenbrüche
  und  Lurationen  abgehandelt.

Derselbe,  über  Augenkrankheiten,
zweimal  in  der  Woche,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

14)  Entbindungskunde,

Professor  d’Outrepont,  über  den
gegenwärtigen  Standpunkt  der  Entbindungskunde
  als  Einladung  und  Einleicung  zu  seinen
  Verlesungen  über  Geburtshilfe.
        <pb n="402" />
        797

Derselbe,  theoretische  und  praktische
Entbindungskunde  nach  von  Siebolds  Lehrbuche
  (I.  Thl.  3.  Aufl.  Nürnb.  II.  Thl.  2.
Aufl.  1810),  von  4—5  Uhr.

Derselbe,  über  Frauenzimmer  Krankheiten,
  viermal  in  der  Woche,  in  noch  zu
bestimmenden  Stunden.

15)  Gerichtliche  Arzneiwissenschaft  und  medicinische
  Polizei,

Professor  Ruland,  nach  seinem  Entwurse,
  (Aenstadt  bei  Klüger),  wöchentlich
vtermal,  von  3—  4  Uhr.

Professor  Heller  wird  über  die  Behandlungsweise
  der  in  plözliche  bebensgefahr
  gerathenen  Menschen,  der  Ertrunkenen,
  Erstickten,  Vergifteten  u.  s.  w.,  dreimal
  in  der  Woche  an  noch  zu  verabredenden
  Tagen  und  Stunden  besondere  Vorlesungen
  halten,  wobei  er  die  Toxicologie  vorausschicken
  wird.

160)  Medieinische  Elinik,

Drofessor  Friedreich,  im  Julius  Hospitale,
  täglich  früh  umo  Uhr.
17)  Chirurgische  Clinik,

Professor  Textor,  täglich  von  8—0
Uhr,  im  Julius  Hospitale.

18)  Geburtshilfliche  Elinik,

Hrofessor  de  Outrepont,  in  Verbindung
  mit  Touchirübungen  und  den  geburrshilstichen
  Manual,  und  Instrumental  Operationen
  am  Phantom  und  an  keichnamen,
von  11  —  12  Uhr,

798
19)  Veterinaͤr  Me  dicin,

Professor  Ryss,  die  Zootomie  des  Pferdes
  und  Rindes,  vergleichend  mit  der
der  übrigen  Hauskhiere,  besonders  mit  stäter
  Ruͤcksicht  auf  die  fuͤr  die  Nosologie  sich
ergebenden  Resultate.

Derselbe  giebt  ferner  die  specielle
Chirurgie  der  Hausthiere  und  gerichtliche
Thierarzneikunde,  Mittwochs  und  Samstags
von  2—  3  Uhr.

Die  Umiversitäts  Bibliothek  steht  Montags,
  Dienstags,  Donnerstags,  Freitags  und
Samstags  früh  von  0  —  12,  und  Nachmittags
  am  Montag,  Dienstag,  Donnerstag
und  Freitag  von  2—4  Uhr  offen.

Schd#e  und  bildende  Künste.
Zeichnungskunst:  Köhler.
Kupferstecherkunft:  Bitthäuser.

Sprachen.

Englische,  französische  und  spanische:

Bils.

Italienische:  Corti.

Erercitienmeister.

Schreibkunst:  Kette.
Reitkunst:  Ferdinand.
Tanzkunst:  Neatschek.
Fechekunst:  Faber.
        <pb n="403" />
        799

(Die  driktte  Verloosung  der  LotterieAnlehens-Preise

  betreffend.)

Nachdem  die  Anstände,  welche  die  planmäßig
  angeordnete  dritte  Verloosung  der
für  die  beiden  Lotterie  Anlehen  der  verzinsltchen
  und  unverzinslichen  Gattung  bestimmten
  Preise  bisher  zurück  gehalten  haben,
nunmehr  gehoben  sind,  so  ist  durch  eine
allerhöchste  Eneschliessung  vom  16.  dieß
allergnddigst  anbefohlen  worden,  daß  selbe
in  dem  künftigen  Monate  September,  unter
den  schon  früher  bekannten  Förmlichkeiten
vorgenommen  werden  solle,  welches  man  mit
dem  Anhange  zur  öffentlichen  Kenneniß  bringt,
daß  der  Tag  der  Verloosung  und  der  nähere
Verloosungs  Plan  nächstens  bekannt  gemacht
werden  wird.

München  den  27.  August  1877.
Königliche  Staatsschulden  Tilgungs
  Kommission.
von  Sutner.

Sigritz.

 

 

Sizungen  der  geheimen  Staats-Raths-Kommission.


Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am
12.  August  1377  in  der  Sizung  der  königlichen
  Staats  Raths  Kommission  eurschieden:

1)  Der  Rekurs  des  Dionys  Doblinger
  zu  Riegertshof  Landgerichts  Roding
im  Regenkreise,  in  seiner  Streitsache  mit
Thomas  Gagermaier,  wegen  einer  Fahrwegs
  Servitut.

 

––  ——  —

800

2)  Die  Streitsache  des  Wirths  Jakob
Herrleder  von  Reichertshausen  mit  dem
Wirthe  Huber  zu  Attenkirchen  Landgerichts
Moosburg  im  Isarkreise,  uͤber  das  Recht
zur  Gastung  am  Kirchweihfeste  zu  Aiglsdorf.


3)  Die  Strelt=  und  Rekurssache  des  Jakob
Orschler  des  jüngern  und  Konsorten  sämtlicher
  Schiffern  zu  Aschaffenburg,  wider  Kaspar
  Reisinger  den  aͤltern,  in  Betreff  einer
  gesoderten  Rangordnung  bei  herrschaft'
lichen  Frachten.

4)  Der  Nekurs  der  Bauern  zu  Täfertingen
  Kandgerichts  Göggingen  im  Ober  Donaukreise,
  gegen  die  dortigen  Söldner,  wegen
  Reklamirung  von  11  Tagwerk  Wiesen.

5)  Die  Streit=  und  Rekurssache  der  bürgerlichen
  Kaffeeschenken  in  München,  gegen
den  Löwengartenwirth  Hartl,  wegen  Haltung
  eines  Billards.

6)  Die  Rekurssache  des  Pergamentmar
chers  Johann  Gottlob  Schubarc  zu  Weissenburg,
  gegen  die  dortigen  Rothgärber,  wegen
  lohgarer  Bereitung  der  Schaffelle.

 

Pfarreien  Erledigungen.

Im  Ober  Donaukreise:
1)  Die  Pfarrei  Frankenried.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Beck  nach  Großküssendorf  wurde  die  Pfarrei
Frankenried  erlediger,  dieselbe  liegt  in
der  Diöces  Augsburg,  im  Landgerichte  Kauf
        <pb n="404" />
        801

beuern,  sie  enthaͤlt  240.  Seelen.  Der  Ertrag
  derselben  von  Widdum,  Zehent,  Jahrtaͤgen
  und  Stole  berechnet  sich  auf  615  ft.
lo  kr.,  wovon  aber  01  fl.  §5  kr.  grundherrliche
  Gefälle,  und  1  fl.  12  kr.  zum  bischsf  7
lichen  Ordinariate  in  Abzug  zu  bringen  fud.

Im  Rezatkreise:

2)  Die  protestantische  Pfarrei  Kalbensteinberg.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
M.  Bezzel  auf  die  Pfarrei  Altenmuhr?)  ist
die  Pfarrei  Kalbensteinberg,  Dekanats
Gunzenhausen,  erlediget  worden,  deren  Ertrag
  in  der  Fassion  von  1807  auf  822  fl.
5  kr.  berechnet  worden  ist.

3)  Die  protestantische  Pfarrei  zu  Buch  am  Wald.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Bauer  zum  Scadtpfarrer  an  der  hell.  Geist
Kieche  zu  Rothenburg)  ist  die  Hfarrel  Buch
am  Wald,  Dekanats  Kolmberg,  erlediget
werden,  deren  Ertrag  in  der  Fassion  von  1807
auf  805  fl.  48  kr.  berechner,  aber  durch
einen  verlornen  Prozeß  ungefähr  um  155  fl.
rermindert  worden  ist.

Im  Ober  Mainkreise:
4)  Die  prokestantische  Stadt  Pfarrei  Bairenth.
Durch  den  Tod  des  Kreis  Kirchenraths
und  ersten  Pfarrers  Dr.  Kapp  ist  die  Stadt-Pfarrei
  Baireuth  erlediget  worden.
Sie  trägt  nach  der  neuesten  Dienst  Ertrags
  Angabe  2366  fl.  18  ke.

)  S.  764.  )  S.  ibid.

 

802

Adelstands  Erhöuhngen  und
Bestätigung.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
§.  Mai  l.  J.  allergnädigst  geruhr,  Allerhöchstihren
  Generalicutenant,  Kommenthur
des  miliccrischen  Mar  Joseph-,  Ritter  des
kaiserlich  königlich  österreichischen  Marien-Theressen=
  und  kaiserlich  russischen  St.  WladimirOrdens,
  dann  Offleier  der  königlich
französischen  Ehrenlegion,  Peter  de  la
Motte,  in  billiger  Würdigung  vielfacher
dem  königlichen  Hause  und  dem  Waterlande
geleisteter  Dienste,  und

Allerhöchstihren  General  Majsor,  Brigadier,
  Kommenthur  des  militärischen  Mar-Joseph=
  und  Nitcer  des  k.  k.  österreichischen
Marien  Theresien  OSrdens,  dann  Mitglied  der
königlich  französischen  Ehrenlegion,  Karl
von  Diez,  in  Räcksicht  seiner  in  den  lezten
  Feldzügen  für  Fürst  und  Vakerland  geleisteren
  Dienste  und  bewiesenen  ausgezeich:
neten  Tapferkeit,  samt  allen  ihren  rechtmäßigen
  ehelichen  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts,
  in  den  Freiherrn  Stand  des
Reiches  zu  erheben;

dann  unterm  4.  März  dem  Appellationsgerichto
  Advokaten,  Johann  Nepomuk  Leistner,
  in  München  mit  Brüdern  und  Vettern
  diesenige  AdelsUrkunde,  welche  einer
Leistnerischen  Familie  von  dem  durchlauchtigsten
  Churfürsten  von  der  Pfalz,  Karl
Philipp,  bereits  unterm  13  Oktober  1740
verliehen  worden  war,  für  die  Klasse  des
Adels  des  Koönigreichs  als  gültig  zu  bestaͤtigen.
        <pb n="405" />
        803

Königlich-  Baierisches

zo4

Regierunsgsblatt.

 

XXNW.  Stück.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  17.  September  1817.

 

 

Verordnungen.

(Den  Getreidhandel  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

Wir  haben  durch  Unsere  Verordnung  vom
1.  Juni  1805°)  und  30.  Jänner  1313°/odie
Grundsäze  ausgesprochen,  nach  welchen  in
Unserm  Königreiche  der  wichtige  Verkehr  mit
Getreide  behandelt  werden  solle.

Ein  Zusammenfluß  außerordentlicher  Umr
stände,  welche  auf  den  natürlichen  Gang  und
die  ordentliche  Richtung  des  Getreidhandels
nicht  ohne  wesentlichen  Einfluß  bleiben  konnten,
hat  Uns  in  die  Rorhwendigkeit  gesezt,  in  der
Anordnung  der  angenommenen  Grundsäze  diejenigen
  Modißkationen  und  Vorsichte  Maasregeln
  eintreten  zu  laßen,  welche  in  Unseren
Verordnungen  vem  17.u.  20.Oktober,““)  17.
November  und  4.  Dezember  v.  J.  enthalten
  sind.

Die  Beschaffenheit  der  noch  immer  obwaltenden
  Verhöältnisse  gestarter  noch  zur  Zeit
nichr,  von  allen  in  jenen  Mandaten  verfüg-*)

  Reagsbl.  1805.  S.  538.
*)  Meagebl.  1313.  S.  133.
""  —  116.  S  686.  und  639.
“)  ibid.  S.  8#0.  und  300.

ten  Beschränkungen  gänzlich  abzugehen,  vieimehr
  finden  Wir  Uns  zu  einer  fortwaͤhrenden
besonderen  Fürforge  rücksichrlich  dieses  Gegene.
standes  aufgefordert,  und  insbesondere  kündiget
  sich  das  dringende  Bedürfniß  an,  die
Schrannen  und  ordentlichen  öffentlichen  Ge,
treid  Märkte  durch  alle  mögliche  Mittel  zum
Vortheile  der  Käufer  und  Verkäufer  zu  beleben,
  und  zugleich  jedem  nachtheilig  einwirkenden
  Mißbrauche  kräftig  zu  steuern.

In  dieser  und  in  der  weitern  Absicht,  die
vereinzelten  und  zerstreuten  Vorschriften  über,
den  Getreidhandel  in  ihren  wesentlichen  Bestimmungen
  näher  zusammen  zu  fassen,  haben
Wir,  nach  Vernehmung  Unsers  Staas  Rathes
beschlossen,  einsweilen,  und  so  lange  die  gegenwärtigen
  Umstände  forrdauern,  nachstehende
  Verordnung  zu  erlassen.

Art.  I.

Für  alle  Arten  vom  Getreide  ist  noch  ferner
  die  frete  Ein  fuhr  aus  dem  Auslande
gestattek,  und  das  eingebrachte  fremde  Getreid
  kann  ungehindert  an  dem  Orte  der  Bestellung
  oder  auf  den  Märkten  abgeseze  werden.

Art.  II.

Rücksichtlich  der  Durchfuhr  des  Getreides

  verbleibt  es  einsweilen  bei  den  ge-(41)
        <pb n="406" />
        805

genwaͤrtig  bestehenden  Vorschriften,  und  insbesondere
  bei  den  Verfuͤgungen  des  Mandates
  vom  4.  December  v.  J.

Art.  III.

Die  durch  die  Verordnung  vom  17.  November

  des  naͤmlichen  Jahres  auf  die  Ausfuhr
des  Getreides  und  anderer  Viktualien  gelegten
erhoͤhten  AusgangsZoͤlle,  werden  gegen  diejenigen
  Staaten,  welche  ein  Gleiches  beobachten,
  und  die  Ausfuhr  nach  Unserm  Reiche
nicht  gesperrt  halten,  aufgehoben,  und  an  ihre
Stelle  treten  in  der  Regel  die  vorigen  Zoll-Saze
  wieder  in  Wirkung.

v'i:  3
Art.  IV.

Kein  Getreid  darf  ausgeführt  werden,
welches  nicht  zuvor  auf  einem  öffentlichen
  Markte  feil  geboten,  und  auf  einem
solchen  Markte  erkauft  worden  ist..

Hierüber  sind  förmliche  Zeugnisse  der  PolizelObrigkeiten
  nothwendig,  welche  nur  auf

sechs  Wochen,  vom  Tage  der  Ausstellung

an,  gelten,  und  die  Namen  der  Küufer,
die  Gattungen  des  gekauften  Getreides,  und
die  Größe  des  Vorrathes  genau  ausdrücken
müssen.

Art.  V.

Die  Essito  Behandlung  des  Getreides  soll
noch  ferner  nach  den  Bestimmungen  der  Zollund
  Maut  Ordnung  IS#.  3.  und  127.  bei  dem
Maut=  Ober=  oder  Hallamte,  wo  das  Getreid
geladen,  oder  welches  von  dem  Aufbruchs- 



806

orte  auf  dem  Zuge  nach  dem  Auslande  am
ersten  betreten  wird,  und  nur  in  dem  Falle,
wenn  ein  solches  ohne  besondere  Umwege  nicht
erreicht  werden  koͤnnte,  bei  einer  Grenz  Maut-Postirung
  vorgenommen,  und  nebstdem  sollen
von  Unsern  Kreis  Regierungen,  in  so  ferne
es  nothwendig  ist,  besondere  AusgangsStationen
  bezeichnet  werden,  an  welche  die  Ausfuhr
  des  Getreides  ausschließend  gebunden  ist.

Auch  soll  die  Ausfuhr  des  Getreides  selbst,
so  wie  aller  übrigen  Viktualien,  welche  nach
dem  Schäffel  Maaße  verkauft  zu  werden  pflegen,
  sie  möge  nun  auf  Wagen  oder  zu
Schiffe  geschehen,  in  keiner  andern  Art  statt
finden,  als  bloß  allein  in  Säcken  nach
dem  landesüblichen  Getreid  Maaße.

Art.  VI.

Getreide,  und  andere  zur  Nahrung  dienende
  Früchte,  welche  Unterthanen  und  Keörperschaften
  benachbarter  Staaten  in  Unserem
  Königreiche  auf  eigenthümlichem
  Grunde  und  Boden  erzeuge,
oder  als  Gilt=  und  Zehent  Gefälle
zu  beziehen  haben,  dürfen  von  denselben,
  gegen  obrigkeitliche  Zeugnisse,  mie
Umgehung  der  Märkte,  nach  den  darüber
bestehenden  Bestimmungen,  ungehindert  ausgeführt
  werden,  wenn  und  in  so  weit  Unseren
  Unterthanen  von  den  Behörden  der  ber
nachbarten  Staaten  die  nämliche  Begünstigung
  zugestanden  wird.

Art.  VII.
Unter  eben  dieser  Voraussezung  soll  auch
an  den  Grenzen  der  gegenseitige  Besuch  der
        <pb n="407" />
        307

zunaͤchst  gelegenen  in  -  und  aus  laͤndischen
Möhlen  den  in  und  ausländischen  Mahlgästen
  unverwehrt  seyn,  und  demnach  das
Hin=  und  Herführen  der  zum  Vermahlen
bestimmten  und  vermahlenen  Früchte  nicht
erschwert  werden;  unbeschadet  jedoch  der  für
die  Kontrolle  gegebenen  oder  noch  zu  erlassenden
  Vorschriften.
Art.  VIII.

Handel  und  Zwischenhandel  mit
Getreide  im  Innern  Unseres  Reiches
  ist  den  Auslándern  niemals  erlaubt,
  und  zu  diesem  Handel  sollen  künftig
auch  nur  solche  Inländer  zugelassen  werden,
  welche  mit  einem  schuldenfreien  Vermögen,
  wenigstens  von  dreitausend  Gulden,
häuslich  angesessen  sind,  und  einen  unbescholtenen
  Ruf  besizen.

Art.  IX.

Wer  daher  den  Getceid  Handel  für  immer
  oder  auf  einige  Zeit  betreiben  will,  hat
sich  bei  seiner  Polizei  Obrigkeit  zu  melden,
welche,  wenn  keine  gesezlichen  Anstände  obwalten,
  die  Eintragung  in  das  über  die  Getreide
  Händler  eines  jeden  Bezirks  anzulegende
  Verzeichniß  verfügt,  und  statt  Patents,
  ein  auf  ein  Jahr  —  übrigens  aber  für
das  ganze  Königreich  geltenden  Matrikel-Auszug
  unemgeldlich  ausstellt,  von  welchem
  jedoch  weder  ein  Duplikat  noch  eine  vidimirte
  Abschrift,  sondern  nur  das  Original
zum  Getreid.  Handel  gebraucht  werden  darf.

Ueber  Beschwerden  wegen  verweigerter
Immatrikulirung  entscheiden  Unsere  Kreis-Regierungen
  in  lezter  Inskanz.

 

808
Art.  X.

Saͤmtlichen  öffentlichen  Dlenern
  des  Staates  und  der  Kommunen
  ist  jeder  Handel  mit  Getreide,  und
jede  mittel=  oder  unmittelbare  Theilnahme
daran  streng  untersagt,  und  dieses  Verbot
erstreckt  sich  auch  auf  alle  diejenigen  Personen,
  welche  zum  Dienste  auf  den  öffentlichen
  Getreidkdsten  oder  auf  den  Getreid-Märkten
  angestellt  sind,  so  wie  auf  die
Schreiber  und  Diener  der  Beamen.  —
Jedoch  ist  den  oben  erwähnten  Staatsdienern
  gestattet,  ihre  seigenen  Erzeugnisse
und  Dominikal  Renten  (Getreid  Gülten  und
Zehenten)  nach  den  gegebenen  Vorschriften
zu  verwerthen

In  gleicher  Arc  find  von  aller  Berechtigung
  zum  Getreid.Handel  alle  mit  der  Bereitung
  der  ersten  Lebensbedürfnisse  beschäftigten
  Gewerbs#Leute,  namentlich  die  Bicker,
  Melber  und  Müller,  dann,  was.
die  Gerste  berrift,  auch  die  Bierbräuer  gänzlich
  und  unbedinge  ausgeschlossen.

Art.  XI.

Aller  Privar  Gerreid  Handel  ohne  Ausnahme
  ist  von  nun  an,  und  bis  auf  weiters,
in  denjenigen  Gebietstheilen  Unsers  Reiches,
wo  ordentliche  Schrannen  bestehen,  nur  auf
diesen  erlaubt,  und  der  Kauf  und  Verkauf
in  den  Privathaͤusern  strengstens  untersagt;
sonach  dürfen  die  immatrikulirten  Getreidhändler
  einzig  uur  auf  den  Schrannen,  oder
bei  amtlichen  Versteigerungen  den  benöthigten
  Volrgeh  ankaufen,  und  sollen  den  gesam-
        <pb n="408" />
        809
melten  Vorrath  auch  nur  daselbst  wieder  absetzen.


Art.  XII.

Auf  den  Schrannen  selbst  ist  die
strengste  Polizel  zu  handhaben;  insbesondere
aber  ist  zu  wachen,  daß  die  Getreidbesitzer
durch  Vorspiegelungen  und  Umtriebe  Dritter
nicht  vom  Besuche  der  Märkte  abgehalten,
daß  die  Getreidfuhren,  welche  für  den  Markt
bestimmt  sind,  nicht  auf  dem  Wege  dahin
weggekauft;  daß  nicht  schon  vor  dem  Anfange
  des  Marktes  heimliche  Käufe  geschlossen,
und  die  Vorräthe  nur  zum  Scheine  in  die
Schranne  gestellt;  —  daß  die  eigenen  Forderungen
  der  Verkäufer  von  den  Häwlern
oder  andern  GewerbsLeuten  nicht  überboten,
und  daß  nicht  Verabredungen  getroffen  werden,
  um  den  Preis  im  Voraus  zu  bestimmen,
  und  in  die  Höhe  zu  treiben.

Art.  XIII.

Unterthanen,  welche  sich  mit  dem  Getreidehandel
  nicht  befaßen,  bleibt  es  frei,
auch  außerhalb  der  Schrannen  in  den  Privathäusern
  einen  Vorrath'  an  Früchten,
welcher  entweder  zur  Besaamung  ihrer
Felder  oder  zur  häuslichen  Nothdurfe
erforderlich  ist,  anzukaufen.

Desgleichen  ist  den  Bäckern,  Melbern,
und  Bierbrauern,  und  andern  mit  de##  Bereitung
  der  ersten  Lebens  Mite#l  beschäfelgten
GewerbsLeuten  der  Ankauf  in  den  Häusern,
um  damit  die  Bedürfuiße  ihrer  Gewerbe
  zu  decken,  unverwehre.

 

810

Alle  vorbemerkten  Kaͤufer  muͤßen  sich  aber
mit  amtlichen  unentgeldlich  auszustellenden
und  allenthalben  guͤltigen  Vorweisen  versehen,
worin  der  Bedarf  an  sich  sowohl,  als  die
Groͤße  desselben  foͤrmlich  bescheiniget  ist.

Art.  XIV.

Es  haͤngt  von  dem  gewissenhaften  Ermeßen
  der  Polizei  Behoͤrden  ab,  nach  genauer
Wuͤrdigung  der  obwaltenden  Beduͤrfniße,  zu
den  obenbenannten  Zwecken  das  Maaß  der
Fruͤchte  festzusezen,  welches  die  einzelnen
Inhaber  der  Vorweise  in  den  Privathaͤusern
anzukaufen  jedesmal  berechtiget  seyn  sollen.

Art.  XV.

Wer  zu  einem  Getreid  Ankaufe  in  Privathäusern
  die  polizeiliche  Bewilligung  erhalten
hat,  muß  das  Ankaufs  Geschäft  selbst  und
persönlich,  oder  durch  die  in  seinem
  Brode  stehenden  Angehörigen
und  Diener  besforgen  laßen,  welche  sich
auch  ihrerseits  über  diese  ihre  Eigenschaft  und
den  erhaltenen  Auftrag  durch  die  Original=BewilligungsUrkunde
  gehbrig  auszuweisen
haben.

Die  Dazwischenkunfeirgend  eines  Dritten,
als  Unterhändlers,  findet  niemals  und  unter
keinen  Umständen  statt.

Art.  XVI.

Die  Vorweise  der  Einkäufer  werden  bei
der  Polizeibehörde  des  Einkaufs  Ortes,
wenn  sie  darin  ihren  Amte  Siz  har,  außerdem
  aber  dem  Gemeinde  Vorsteher  über-
        <pb n="409" />
        811

geben,  welcher  solche  sammelt,  und  zum
Amte  einbefördert.

Jede  Polizeibehörde  hat  ein  genaues
Verzeichniß  zu  halten,  worin  die  von
ihr  selbst  ausgestellten,  oder  von  den  Einkdusern
  aus  andern  Bezirken  eingelieferten  Vorweise
  eingetragen  werden.  Die  lezteren,  welche
  in  einer  besondern  Abtheilung  des  Verzeichnisses
  angemerkt  werden  sollen,  sind  an
diesenigen  Behörden,  welche  dieselben  ursprünglich
  ausgestellt  haben,  durch  amrliches
Anschreiben  zur  Kontrolle  zurückzusenden,
mit  der  Benachrichtigung,  wieviel  von  den
Vorzeigern  an  dem  bewilligten  Maaße  der
Früchte  wirklich  erkauft  und  abgeführt  worden
sey.

Art.  XVII.

Kein  Unterthan  darf,  an  wen  immer,
einiges  Gerreid  aus  Haus  und  Scheune  verabfolgen
  lassen,  ohne  Vorwissen  und
JZustimmung  des  Gemeinde-Vor-=stehers,
  und  dieser  hinwiederum  hat  darauf
  zu  sehen  und  zu  halten,  daß  aus  dem
zur  Gemeinde  gehdrigen  Bezirke  kein  in  den
Häusern  erkauftes  Getreid  abgeführt  werde,
wenn  nicht  der  vorgeschriebene  Vorweis  in
Ordnung  befunden  und  hinterlegt  worden  ist.

Art.  XVIII.

Der  Kauf  und  Verkauf  kleiner  Quantitäten
  zwischen  den  Angehbrigen  einer
  und  derselben  Gemeinde  soll,
ohne  besondere  polizeiliche  Vorweise,  zwar
Jestattet  seyn;  jedoch  sollen  auch  diese  Käu-812



se  und  Verkäufe  dem  Gemeindevorsleher
angezeigt,  von  diesem  aufgeschrieben,  und
von  Zeit  zu  Zeit  zur  Kenntniß  der  vorgesezten
  Polizei  Behörde  gebracht  werden.

Art.  XIX.

Gegen  diesenigen,  welche  den  erlassenen
Vorschriften  entgegen  auf  unerlaubte  Weise
Gerreide  einkaufen  und  verkaufen,  tritt  die
Konfiskation  deo  Getreides,  wenn  es  noch
in  natura  vorhanden  ist,  ausserdem  aber  der
volle  Ersaz  des  Werthes,  und  die  Konfiskation
  des  bereits  erlegten  Kaufspreises,  als
Strafe  ein.

Im  zweiten  Uebertretungsfalle  soll  die
vorbemerkte  Strafe  mit  einem  Polizeiarreste
von  8  bis  14  Tagen  geschärft  werden,  und
zugleich  werden  die  straffälligen  Getreidhándler
  des  Rechtes  zum  Getreidhandel,
so  wie  die  mit  Viktualien  handelnden  GewerbsLeute
  des  Rechtes  zur  Ausü-=bung
  ihrer  Gewerbe  für  immer
verlustig.

Werden  Zoll=  und  Maut  Abgaben  defraudirt,
  so  werden  die  in  der  Zoll=  und  Manterdnung
  festgesezten  Strafen  noch  besonders
erhoben.

Art.  XX.

Wer  an  einem  solchen  unerlaubten  Getreidhandel
  als  Gehilse  auf  irgend  eine  Weise
  einen  mittel-  oder  unmittelbaren  Antheil
nimme,  soll  nach  Befinden  der  Umstände  mit
einer  angemessenen  Geldbuße  von  2)  bis  305
        <pb n="410" />
        813

Gulden,  womit  auch  ein  Polizei  Arrest  von
3  bis  8  Tagen  verbunden  werden  kann,  belegt
  werden.

Alle  ausgesprochenen  Konfiskations=  und
Geld  Strafen  verfallen  dem  Armenfonde  mit
Vorbehalt  von  zwei  Drittheilen  für  die  Angeber,
  wenn  sie  die  Entdeckung  und  Ueberführung
  des  Schuldigen  veranlassen.

Art.  XXI.

Sollten  öffentliche  Diener  des
Staates  oder  der  Kommunen  einer
Uebertretung  der  bezeichneren  Art  sich  schuldig
  machen,  so  haben  dieselten  „  nebst  den
allgemein  angedrohren  ordentlichen,  Strafen
auch  noch  eine  besondere  gußerordentliche
Disciplinar  Strafe,  und,  vach  Beschaffenheit
  der  Un  stände,  selbst  die  Entlassun.g
  zu  erwarten.

Art.  XXII.

Alle,  wenn  gleich  geschlessene  Verträge
und  sonstige  Verabredungen  über  Kauf  und
Verkauf  des  Getreides,  welche  zur  Zeit  der
Bekanntmachung  der  gegenwärtigen  Verordnung
  noch  nicht  in  Erfüllung  gekommen  sind,
sollen  lediglich  nach  den  Bestimmungen  derselben
  beurtheilt  und  behandelt,  und  wenn
sie  den  gegebenen  Vorschriften  entgegen  sind,
als  nichtig  angesehen  werden.

Art.  XXIII.
In  Ansehung  des  von  jeher  verbotenen  Ankaufes
  des  Getreides  auf  dem  Halnie  oder  der
Wurzel  verbleibt  es  bei  den  Bestimmungen  des

 

214

hlerüber  unterm  r3.  Jum  d.  J.  ergangenen
Mandates  (Regierungs  Blatt  S.  S87.)  mit
der  ausdrücklichen  Erkldrung,  daß  auch  alle
entweder  bereits  geschehene  oder  noch  erfolgende
  Verabredungen  und  Vertrage  über  die
zwar  bereits  eingeürndteten,  aber  noch  nicht
ausgedroschenen  Feldfrüchte,  als  nichtig  und
ungileig  anzusehen,  und  wie  die  Verkäufe  auf
dem  Halme  oder  auf  der  Wurzel  zu  behandeln
  seyen.

Art.  XXIV.

Im  Uebrigen  sollen  die  Verfügungen  Unserer
  gegenwärtigen  Verordnung  für  alle  den
Getreid.Handel  betreffende  Angelegenheiten
zur  Nichtschnur  dienen,  und  mit  aller  Pünktlichkeit
  volltogen  werden.

Alle  darin  nicht  ausdrücklich  enthaltenen
Beschränkungen  sind  unzuläßig,  und  insbesondere
  bleiben  alle  Verkaufs-,  Einstandsund
  sonstige  Zwangs=  und  Bannechte  aufgehoben.


Art.  XXV.

Schließlich  wollen  und  befehlen  Wir,
daß  in  Unseren  Kreis  Hauptstädten  und
in  anderen  größern  Städten  Unseres
Reiches  aus  Mirteln  und  auf  Rechnung  der
städrischen  Kommunen  mit  wohlthätiger  Fürsorge
  Rorh  Magazine  angelegt  werden
sollen,  welche  jederzeit  einen  Vorrath  an
Getreid  enthalten,  der  dem  sechsten  Theile
des  ganzen  Jahres  Bedarfes  gleich  ist.

Unsere  Kreis  Regierungen  haben,  nach
Vernehmung  der  Kommunal  Vorstände  und
        <pb n="411" />
        317

Ausschüße  über  die  zweckmäßigste  Art  der
Ausführung  wohlbemessene  Vorschläge  zu
machen.  Zur  Ertleichterung  der  ersten  Anlage
  dieser  Magazine  werden  Wir  aus  den
Ueberschüßen  der  Aerarial=  und  Stiftungs=Kästen
  den  benöthigten  Vorrath,  gegen  billige
  Fristen  Zahlung,  dahin  abgeben  lassen.
Art.  XXVI.

Außerdem  behalten  Wir  Uns  vor,  auch
auf  dem  Lande,  nach  Erfoderniß  der
Umstände,  die  Errichtung  von  Bezirks-Magazinen
  durch  besondere  Entschliessungen
  anzuordnen.

Marx  Josephp.

 

316

Diese  Unsere  Verordnung  soll  nicht
nur  durch  das  Regierungsblatt  bekanne
gemacht,  sondern  auch  von  den  Kanzeln  öffentlich
  verkündet,  und  von  Unseren  Londgerichten
  und  übrigen  Stellen  sollen  alle  Mittel
  angewendet  werden,  daß  dieselbe  allenthalben
  verbreitet  und  gehörig  erldutert,  so:
hin  jeder  Unserer  Unterthanen  vor  Schaden
und  Nachtheil  gewarnt,  und  Unsere
landesvaterlichen  Absichten  durch  ein  gemeinsames
  Zusammenwirken  krfeig  beferdert
  werden.

München  am  13.  September  1877.

Graf  v.  Reigersberg,  Graf  v.  Triva,  Graf  v.  Rechberg,  Graf  v.  Thürheim,
Freiherr  v.  Lkerchen  feld,  Graf  v.  Törring.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Kbugs.

Egid  von  Kobell,

 

(Die  Perlassenschaft  der  Geistlichen  in  den  vormals
  kaiserlich-kbniglich-dsterreichischen  Gebiets
  Thellen  betreffend.)

Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Jꝛ  Erwaͤgung,  daß  die  kaiserlich-koͤniglichoͤsserreichische

  Verordnung  dd.  18.  Jull  1772
gemäß  welcher  die  Verlassenschaft  der  ohne

Testament  verstorbenen  Geistlichen  in  bestimmten
  Antheilen  der  Kirche  den  Armen
und  den  Intestat  Erben  zufällr,  nur  in  einigen
wenigen  vormals  österreichischen  Gebiets-Theilen
  in  Unsern  Staaten  noch  in  Uebung
ist,  und  in  Erwägung,  daß  nach  der  bestehenden
  Beförderungs  Ordnung  auf  Pfarreien
in  solchen  Orten  nicht  mehr  blos  Geistliche
angestellt  werden,  die  in  dergleichen  Bezir=
        <pb n="412" />
        817

ken  und  Orten  gebuͤrtig  sind,  haben  Wir
zur  Beseitigung  der  in  dieser  Hinsicht  sich
ergebenden  Rechts  Ungleichheit  nach  Vernehmung
  Unseres  Staats  Raths  beschlossen,  daß
die  erwähnte  Verordnung  von  nun  an  in
Unsern  Staaten  nirgends  mehr  in  Anwenbung
  gebracht  werden  soll,  jedoch  unbeschader
  der  durch  die  bereits  eingetretenen  Fälle
wohl  erworbenen  Rechte,  auf  welche  diese
Abänderung  niche  rückwirken  kann.  —  Dieses
  lassen  Wir  durch  das  Regierungsblatt
zur  öffentlichen  Kenntniß  bringen.
München  den  8.  September  1817.

Max  Joseph.
Gr.  v.  Thürxheim.

Auf  kbniglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretaͤr
«  F.  v.  Kobell.

Gr.  Reigersberg.

 

Bekanntmachungen.

 

(Die  Bildung  der  MittelOrgane  des  protestantischen
  General  Konsistoriums  betressend.)
Nach  der  neuen  Eintheilung  des  Königreichs

  in  acht  Kreise  haben  Seine  königliche

Masesiät  für  nöthig  erachter,  über  die  den  veradinderten

  Verhältnissen  augemessene  Bildung

der  MittelOrgane  des  protestanrischen  General
  Konsisioriums  nach  erstatterem  Vortrag
desselben  zu  beschliessen,  wie  folgt:
I.
Die  Mittel  Organe  des  protestantischen
General  Konsistoriums  bestehen  künftig  in

 

813

zwei  General  Dekanaten,  welche  zu  Baireuth
  und  Ansbach  ihren  Siz  haben“
mit  Ausnahme  des  Nhein  Kreises,  worüber
besondere  Bestimmung  vorbehalten  wird.

II.

Das  General  Dekanat  zu  Baireuth
begreife  unter  sich  alle  Decanate  und  Pfarreien
  des  Obermain-,  Regen-,  Unterdenau
  Kreises;  das  General  Decana#
mu  Ansbach  die  des  Rezat-,  Oberdonau-,
  Untermain  Kreises;  das  einzige
protestantische  Dekangt  des  Isar  Kreises
mit  den  zwei  dazu  gehbrigen  Pfarreien
München  und  Carolinenfeld  soll  dem
General  Konsistorium  ohne  Minel  Organ  untergeordnet
  werden.

III.

Die  neugebildeten  General  Dekanate  haben
  sich  in  Allem  nach  dem  Edikte  vom  77.
März  1800  über  die  MittelOrgane  für  die

protestantischen  Kirchen  Angelegenheiten  und

nach  der  Special  Instruction  vom  g.  September
  1800  zu  achten  und  mit  dem  r.  Ok,
tober  dieses  Jahres  in  den  ihnen  angewiesenen
  Geschäfts  Kreis  einzutreten.

IV.

Das  bisher  zu  Regensburg  bestandene
  Gegeral  Dekanat  dann  das  bei  der  ehemaligen
  Landes  Directton  zu  Wörzburg
bestandene  protestanrische  Konststorium  werden
  ausgelöst,  und  hat  das  dabei  angestellte
Personal  seine  weltere  Bestimmung  zu  erwarten.
        <pb n="413" />
        319

V.

Zum  Kreis  Kirchenrath  in  Baireuth
wird  der  bisherige  Decan  Districes  Schul  Inspector
  und  Haupt  Prediger  zu  Ansbach,
Christtan  Ernst  Nikelaus  Kaiser;

VI.

zum  zwelten  Kreis  Kirchenrath  in  Ansbach
  und  Haupt  Prediger  an  der  St.  Gumberts
  Kirche  der  bisherige  Kreis  Kirchenrath
zu  Regensburg,  Karl  Heinrich  Fucho,
und

VII.
der  btsherige  Konsistorial=  und  Schulrath
  zu  Würzburg  Paul  Kanut  Ebermaier
  mit  Belassung  seines  Ranges  und
Titels,  und  Fortsezung  seines  dortigen  Stadt-Pfarramtes
  zum  Districts  Kirchen;  und  Schulen
  Inspector  ernannt.

VIII.

Die  Aufnahms  Prüfungen  der  protestantischen
  Pfarramts  Kandidaten  des  Königreichs
sollen  vom  Herbst  Termine  des  heurigen  Jahres
an  in  Ansbach  gehalten  werden,  und  die
dazu  bestimmte  Eraminations  Kommission  aus
allerhöchstem  besondern  Auftrag  unter  der
Leitung  des  dortigen  General  Kommissärs

stehen.

IX.

Zu  Mitgliedern  dieser  Kommission  werden
  der  dortige  Regierungorath  Cella  und
die  beiden  Kreis  Kirchenräthe  Bayer  und
Fuchs  nebst  dem  dortigen  Stadt  pfarrer
Roth  bestimmt.

829

*“

K.

Die  Administration  der  protestantischen
PfarrUnterstüzungs=  und  Pfarr  Wittwen-Kasse
  wird  in  Nürnberg  unter  der  beitung
  des  General  Dekanats  Ansbach  fortbestehen,


München  den  16.  August  1877.

(Die  Jeitrümmerung:  gebundener  Güter  im  Unttetnatn

  Kreife  betreffend.)

Nachdem  in  ben  aͤltern  Theilen  des  Reichs
die  Zertruͤmmerung  gebundener  Guͤter,  in
ihren  Resultaten  sich  sehr  fruchtbar  und  nuͤzlich
  bewiesen  hat,  haben  Sich  Seine  koͤnigliche
  Majestaͤt  bewogen  gefunden,  die  wegen
Zertrümmerung  gebundener  Güter  bestehenden
  Verordnungen,  auch  auf  das  ehemalige
Fürstenthum  Aschaffenburg  und  die  übrigen
Gebieths  Theile  des  Untermain  Kreises,  wo
dieselben  nicht  schon  in  Wirkung  sind,  ausdehnen
  zu  lassen,  und  zugleich  zu  bestimmen,
daß  bei  den  desfalsigen  Verhandlungen  die
directen  und  indirecten  Auf#agen  eines  zu  zertrümmernden
  Haupt  Gutes  auf  die  theilweis
veräußerten  Gebände  und  Grundstücke  verhältnißmäßig
  umgelege,  und  überhaupt  die
Normen,  Und  Kautelen  genau  beachtet  und
befolgt  werden  sallen,  welche  in  den  Bekanntmachungen,
  Auftrgen  und  Verordnungen
vom  11.  Februar  /  1803,  27.  Februar  und  15.
Maͤrz  1805,  19.  Juli  1806  und  4.  August
  1807  enthalten  sind.

Muͤnchen  den  22.  August  1817.

(52)
        <pb n="414" />
        821

Sizung
der  geheimen  Staats  Raths  Kommission.


 

Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  in
der  Sizung  der  königlichen  Staats  Raths  Kommission
  am  26.  August  1817  vorgetragen  und
entschieden:

1))  Die  Slrreitsache  des  Michael  Hatzinger
  zu  Seining,  Landgerichts  Vilshofen
  im  Unterdonau  Keise-  gegen  die
Gemeinde  allda  wegen  Fahrtweg,  Gemeinde
  Gründe  Vertheilung,  und  Real-Ingjurien.
  *!-2))

  Der  Rekurs  des  Krämers  Georg  Herrmann
  zu  Schnaittenbach,  Landgerichts
Amberg  im  Regenkreise,  gegen  den
Krämer  Sebastian  Mayr  allda,  wegen
  Gewerbs  Beeinträchtigung.

3)  Der  Rekurs  des  Bartlmd  Kürzinger,
  Schwaigbesizers  zu  Graßelfing,
Landgerichts  Dachau  im  Isarkreise,  in
der  Streitsache  mit  dem  Wirthe  Martin
Lidl  zu  Geiselbuelach  und  Konsorten
über  das  Recht  zum  Bierschenken.

4)  Die  Setreitsache  des  Kaffeeschenks  Friederich
  Häckl  zu  Regensburg,  gegen
den  Nadler  Georg  Hápplmair,  und
säntliche  Nadler  wegen  deß  Eigenzhumes
einer  angeblich  erkauften  realen  Nadlerund
  kurzen  Waaren=  Handlung.

5))  Die  Streit=  und  Rekurssache  der
Fleischbank  berechtigten  Wirthe  zu  Obergünzburg,
  Candgerichts  gleichen  Na- 



822

mens  im  Ober  Donau  Kreise,  gegen  den
dortigen  Hirschenwirth  Johann  Friederich,
  wegen  Ausübung  einer  Metzgers
  Gerechtigkeit.

5)  Die  Streitsache  der  Schmidischen
Gantmasse  gegen  die  Gemeinde  Neukirchen,
  Kandgerichts  Kötzting  im  Regenkreise,
  wegen  Kriegskösten,  dermal  Restitutrion
  gegen  den  Ablauf  der  Berufunge
  Nothfrist.

7)  Die  Streitsache  des  Leerhäuslers  Friederich
  Götzinger  in  Sollnhofen,
Landgerichts  Monheim  im  Oberdonau-Kreise,
  gegen  die  Gemelnde  daselbst
wegen  Theilnahme  an  Gemeinde  Rechten.

 

Umlagen.

(Die  Kriegs  Kosten  Ausgleichung  der  Gemeinde
Bubenreuth  Langgerichts  Erlangen  betreffend.)


Seine  königliche  Majestät  genehmigten  am

6.  September  l.  J.  die  Kriegskosten  Ausgleichung

  der  Gemeinde  Bubenreuth  königlichen

  Landgerichts  Erlangen  für  die  Jahre

1806  bis  1810  auf  die  Summe  von  6007  f.

40  kr.,  und  bewilligten  zugleich,  daß  über

Abzug  der  gleichheitlich  getragenen  Lasten  der

nach  dem  vorliegenden  Ausgleichungs  Plan

noch  bestehende  Ausgleichungs  Rest  od  #18.#fl.

531  kr.  von  den  minder  belastet  gewesenen

Gemeinde  Gliedern  durch  den  Orte  Vorstand

unter  Aufsicht  des  königlichen  Landgerichts

Erlangen  erhoben,  und  an  die  mehr  belaste:

gewesenen  Individuen  vergütet  werde.
        <pb n="415" />
        323

(Kriegskosten  Ausgleichung  im  Landgerichte  Neusiadt
  an  der  Waldnaab  betreffend.)
Seine  koͤnigliche  Majestaͤt  haben  am  9.

September  l.  J.  die  Ausgleichung  der  durch

das  kaiserlich  russische  Woronzowische  Armee

  Korps  Anno  1815  verursachten  Militär=Kosten

  an  Vorspann  und  Verpflegung  im

Landgerichte  Neustadt  an  der  Waldnaab,

auf  die  Summe  von  12718  fl.  zo  kr.  zu  genehmigen

  geruhr,  mit  dem  Anhange,  daß  nach

Abzug  der  von  den  Quartiers  Pflichugen  getragenen

  und  zu  tragen  schuldig  gewesenen

5080  fl.  30  kr.  das  Residumum  von  6731  fl.

54  kr.  nach  dem  entworfenen  Plan,  von  den

treffenden  Gemeinds  Vorstehern  und  Steuer=Vergehern

  unter  landgerichtlicher  Aufsicht

erhoben  und  an  die  Betheiligten  gehörig  hin

ausbezahlt  werden  soll.

 

Die  Konkme  Prüfung  der  Adspiranten  zum

Forstdienste  im  Obermain  Kreise  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestär  des  Könias.

Nachdem  Seine  k#nigliche  Majestät  durch
allerhöchste  Entschliessung  vom  4.  dieses
Monats  zu  befehlen  geruhet  haben,  daß
noch  in  dem  gegenwärtigen  Jahre,  und  zwar

mit  dem  27.  Oktober  anfangend  bei  jeder  königlichen

  Kreis  Regierungs  Kamer  der  Finanzen,
  eine  Konkurs  Prüfung  für  alle  Adsplranten
  zum  Forstdienste  vorgenommen  werden
solle;  so  wird  diese  allerhöchste  Verfügung
hiemit  unter  folgender  näheren  Bestimmung
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  naͤmlich
  smtliche  Konkurrenten  sich  am  27.  Oktober
  Morgens  in  dem  hiesigen  Regierungs-Gebäude
  persönlich  zu  stelleun,  und  über  ihren

 

324

Stand,  ihr  Alter,  den  Grad  ihrer  physischen
  und  moralischen  Bildung,  dann  ihre
vorlaͤufige  wissenschaftliche  und  praktische  Befaͤhigung
  durch  legale  Zeugnisse  zureichend
auszuweisen,  und  diese  Zeugnisse  zu  den  Pruͤ-fungs
  Akten  abzugeben  haben.  Alle  Konkurrenten,
  welche  daher  nicht  schon  am  27.
Oktober  dieses  Jahres  persoͤnlich  zur  Inscription
  fuͤr  diese  Pruͤfung  sich  melden,  sondern
vielleicht  spter  erst  eintreffen,  können  in  keinem
  Falle  mehr  zum  Konkurse  gelassen  werden.
Baireuth  den  10.  August  1817.

Königliche  baierische  Regierung

des  Obermain  Kreises,

Kamer  der  Finanzen.

»  Freiherr  von  Welden.

Muͤnster.

 

(Die  Winter  SemestralPrüfungen  an  der  land-Arztlichen
  Schule  zu  München  im  Schul-Jahre
  1817  betreffend.)

Als  Resultat  der  WinterSemestralPruͤ-sfungen
  des  SchulJahres  18½  bei  der  land
Arztlichen  Schule  zu  München,  werden  nachstehende
  landärztliche  Kandidaten,  welche  wegen
  ihres  Fortganges  im  Laufe  dieses  Semesters
  als  Preise  Träger  würdig  erachtet  und
bestätiget  worden  sind,  hierdurch  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht.

Erster  Preis  Träger:
Lorenz  Wittmann,  aus  Eichstcht  im
Oberdonau  Kreise.
Zwetter  Preis  Träger:
Mar  Westermaier,  aus  München  im
Ilar  Kreise.
(52  )
        <pb n="416" />
        825

Dritter  Preis  Träger:
Alois  Blank,  aus  Günzburg  im  Oberdonau
  Kreise.

Pfarreiten  und  Beneficien
Erledigungen.

 

Im  Rezatkreise.
1)  Die  protestantische  Pfarrei  Rasch.

Durch  die  Befärderung  des  Pfarrers
Eisen  zum  Diakon  an  der  Kirche  zum  heil.
Geist  in  Nürnberg  ist  die  Pfarrei  Rasch,
Dekanats  Altdorf,  erlediget  worden,  deren

Ertrag  in  einer  vorliegenden  Fassion  auf

774  fl.  42  kr.  berechnet  ist.

2)  Das  Diakenat  zu  Zirndorf.

Durch  die  Beförderung  des  Diacons
Wißmüller  zum  Condiacon  an  der  Kirche
  zu  St.  Lorenz  in  Nürnberg  ist  das
Diaconat  zu  Zirndorf,  Decanats  Kadolzburg,
  erledige  worden,  dessen  Ertrag  in  der
vorliegenden  Fassson  auf  vog  fl.  40  kr.  berechnet
  ist.

3)  Das  Frühmeß-Beneficium  zu  Heideck.
Durch  Befkrderung  des  bisherigen
Frühmessers  zu  Heideck,  vandgerichts  Hilpoltstein
  im  Rezatkreife,  ist  das  Frühmeß  Beneficinm
  daselbst  erkediget.  Der  Beneßiiat  ist
zur  Seelforge  für  die  im  Umfange  von  ungefähr
2  Stunden  wohneuden  Katholiken,  gegen  soo
an  der  Zahl,  verpflichtet,  dann  den  Gortestesdienst
  an  einem  Sonnrtag  Ju  Schloßberg,
am  andern  zu  Selingstadt,  und  am  dritten
die  Frühmesse  in  Heideck  zu  halten,  auch

 

—

826

auf  Ersuchen  des  Pfarramts  allda,  im
Beichtstuhl  Aushuͤlfe  zu  leisten.

Sein  Einkommen  bestehet  nebst  freier
Wohnung  in

263  fl.  4o  k#  an  ständiger  Geldbesoldung,
  ·
beilaͤufig  an  Stolgebuͤhren,

2  Schffl  4  Mz.  3  Vl.  2  Sechzl  Korn,
2  2  3Mz.  —-2  .=  Dunkl.
Darauf  haften  an  Lasten,  außer  der
gewoͤhnlichen  Familiensteuer  das  Seminaristikum
  mit  1  fl.  30  kr.

15  —  „

 

Im  Unter-Donankreise.
4)  Die  Pfarrel  Johanniskirchen.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Johann
Mich.  Dorner  ist  die  Pfarrei  Johanniskirchen
  erlediget  worden.

Sie  liegt  in  der  Diszes  Passan,  dann
dem  Decanate  und  Landgerichte  Pfarrkirchen,
  zählt  in  einem  Umkreis  von  11  Stunde
  1714  Seelen,  hat  ein  Filial,  ein  Benesizium,
  ein  Vicariat  und  2  Schulen,
und  erträgt  nach  Abzug  der  Lasten

1215  fl.  9  kr.

 

Verleihung  von  Verdienst-Medaillen,  Belohnungen
  und  allerhdchste  Zufriedenheits  =  Bezeugungen.


Se.  königliche  Majestät  haben  dem
Karl  Gemminger,  Kentroleur  des  Oberaufschlag
  =  Amtes  in  Regensburg,  für  die
im  Jahre  1809,  wo  er  noch  als  Prakti-
        <pb n="417" />
        827

kant  bei  dem  k.  Landgerichte  München
stand,  in  allen,  während  der  damaligen
Kriegs-Vorfälle,  aufgehabten  Geschäften
bewiesene  besondere  Klugheit,  und  den  standhaftesten
  Muth,  so  wie  für  die  vorzüglichen
  Verdienste,  welche  er  sich  damals  um
die  Allerhöchste  Person  Seiner  Majestat  zu
erwerben  Gelegenheit  hatte,  unterm  6.  August
  l.  J.  die  goldene  Verdienst  Medaille
allergnädigst  zu  verleihen;  dann  unterm  12.
desselben  Monats  dem  Bäcker  Jungen  Wolfgang
  Brenner  von  der  Lahm,  Landgerichts
  Kötzting,  welcher  eine  der  drei  im
Wasser  verunglückten  Töchter  des  Hofraths
und  KameralLand  Geometers  Lori  in  Straubing,
  durch  seltenen  Muth  und  Entschlossenheit
  vom  Tode  des  Ertrinkens  rertete,
eine  Belchnung  von  85  fl.;  dem  Gemeinen
  des  lI.  Jäger  Bataillons  Gabler,
wegen  seiner  dabei  bezeigten  muthvollen
Thätigkeit,  und  seines  bewiesenen  guten
Willens,  eine  Belohnung  von  22  fl.  zu
bewilligen  geruht,  und  dem  Melber  Johann
  Janker,  welcher  ebenfalls  bei  dieser
Gelegenheit  eine  rühmliche  Thätigkeit  an
den  Tag  gelegt  hat,  die  allerhöchste  Zufriedenheit
  zu  erkennen  geben  lassen;  endlich
am  20.  August  dem  Hallamts  Kontroleur
zu  Lauingen  Franz  Seraph  Schön,  um
die  Treue,  Anhänglichkeit  und  den  ausgezeichneten
  Diensteifer,  welche  derselbe  sowohl
  im  Jahre  1800  als  Aktuar  bei
dem  damaligen  General  Kommando  zu  Innsbruck,
  als  auch  in  den  Jahren  1812  und
1813  als  Beimautner  zu  St.  Michael  im

828

damaligen  Salzach  Kreise  unter  allen  Umstaͤnden
  und  mit  persoͤnlichen  Aufepferungen
bewiesen  hat,  oͤffentlich  anzuerkennen,  die
Civil  Verdienst  Medaille  allergnddigst  verliehen.


 

Pfarreien  und  Beneficien  Verleihungen.


Seine  Majestdt  der  König  geruhten
nachstehende  Pfarreien  und  Benefizien  zu
verleihen:

Im  Monate  Angust  am  #r.  Die
Pfarrei  Waldmohr  im  Rheinkreise  dem
Pfarrer  Johann  M  üller  zu  kambsborn,
und  das  Schitl  Benefizium  zu  Grünwald,
Landgerichts  München,  dem  Priester  Joh.
Bapt.  Wurmseer,  bisherigem  Reichlischen
Benefiziaten  zu  Tölz;  am  r2.  die  Stadtpfarrei
  an  der  Kirche  zu  St.  Aegidien  in  Nürnberg
  dem  bisherigen  Diakon  an  derselben
Kirche  Gotthold  Imanuel  Fr.  Seidel;
die  Stadtpfarrei  an  der  Hospital  Kirche  zum
heil.  Geist  dem  bisherigen  Diacon  an  derselben
  Kirche,  Johann  DPhilipp  Bechmann;
  das  durch  Beförderung  des  Stadtpfarrers
  Seidel  erledigte  Diaronat  an  der
Kirche  zu  St.  Aegidien  dem  bisherigen
Condiacon  au  derselben  Kirche  Magnus
  Melchior  Mayer,  das  dadurch  erledigte
  Condiaconat  an  der  Kirche  zu
Se.  Aegidien  dem  Gisherigen  Pfacrer  in
Reichenschwand  Leoahard  Hering;  das
durch  die  Beförderug  des  Stadrpfarrers
Bechmann  erledigte  Diaconat  an  der  Hor
        <pb n="418" />
        829

spitalkirche  zum  heil.  Geist  dem  bisherigen
Pfarrer  zu  Rasch  Christian  Gottfried  August
  Eisen;  das  Condiaconat  an  der  Kirche
  zu  St.  Lorenz,  dem  dermaligen  Diacon
zu  Zirnderf  Karl  Wißmüller;  das  Condiaconat
  an  der  Hospital  Kirche  zum  heil.
Geist  dem  bisherigen  Pfarrer  zu  St.  Peter
und  Diacon  zu  St.  Leonhard  bei  Rürnberg,
  Johann  Christoph  Karl  Wilder;
das  Condiaconat  an  der  Kirche  zu  St.  Jakob
  dem  Predigtamts-Candidaten  Johann
Christoph  Ernst  Lösch,  dermaligen  Vicar
zu  Obermögersheim;  —

am  21.  die  Pfarrei,  zu  Eggenfelden,
bandgerichte  gleichen  Ramens  chem  bieherigen
  LycealPrfessor  zu  Regensburg  Driester
Wilhelm  Reber;

am  24.  die  Pfarrei  zu  Jachenhausen,
Landgerichts  Riedenburg,  dem  bieherigen
Pfarrer  zu  Tettenwang,  Pr.  Ignaz  Holner,
  und  die  dadurch  erledigte  Pfarrei  zu
Tettenwang  dem  geprüften  Pfarrkandidaten
Dr.  Andreas  Meißner,  Kooperator  zu
Nabburg;  die  Pfarrei  zu  Mittbach,  Landgerichts
  Erding,  dem  Priester  Sebastian
Reißmaier,  Kooperator  zu  Bruckberg;
die  Pfarrei  zu  Oberwaldbehrungen,  Landgerichts
  Fladungen,  dem  lisherigen  Vicar  zu
Kitzingen,  Friedrich  Reinhard  Hänlein;
die  Pfarrei  zu  Forth  im  Landgerichte  und
Decanat  Erlangen  dem  Vikar  zu  Eysölden,
Friedrich  Wilhelm  Letteumeyer;  die
Pfarrei  zu  Göllheim  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Heppenheim,  Pr.  Johann  Martin

 

830

Foliot;  die  Pfarrei  zu  Arnbruck,  Landgerichts
  Viechtach,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Riekosen,  Priester  Mathäus  Seitz;  die
Pfarrei  zu  Pfakofen,  Landgerichts  Stadtamhof,
  dem  Priester  Frinz  Kaver  Dobmayer,
  biöherigem  Dekan  und  Stadtpfarrer
  zu  Nabburg;  die  Pfarrei  zu  Pinkofen,
Herrschafte  Gerichts  Jaizkofen,  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Irlbach,  Priester  Joseph
Braunmiller;  die  Pfarrei  zu  Buch  am
Bücherhain,  Landgerichts  Erding,  dem  bisherigen
  Dekan  und  Pfarrer  zu  Gebenhofen,
Priester  Jakob  Huber;  die  Pfarrei  zu  Goß--mannodorf,
  Landgerichts  Hofheim,  dem
Priester  Georg  Joseph  Hofmann,  Kaplan
  zu  Aidhausen;  die  Pfarrei  zu  Schierling,
  Herrschafts  Gerichts  Zaizkosen,  dem
bisherigen  Pfarrer  zu  Geiselhöring,  Priester
Gottlieb  Mayerhofer;  endlich  das  Niegerische
  Beneficium  bei  U.  L.  Frau  in  München,
  dem  Pfarrer  zu  Oberföhring  und  Ruraldechant
  Priester  Mathiasg  Schmid,  und
die  hiedurch  erledigte  Pfarrei  zu  Oberföhring,
Landgerichts  München,  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Schwabing,  Driester  Franz  Dedler;


im  Monate  September:

am  4.  die  Pfarrei  Aufhausen,  bandgerichts
  Landau,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Aussernzell,  Priester  Philipp  Sigler,  und
die  dadurch  erledigte  Pfarrei  zu  Aussernzell,
Landgerichts  Vilshofen,  dem  Priester  Heinrich
  Müller,  Kooperator  zu  Altheim,  Ruralkapitels
  gleichen  Namens;
        <pb n="419" />
        831

die  Praͤsentation  der  Wittwe  Magdalena
  Kees  zu  Aschaffenburg  fuͤr  den  Priester
Johann  Anton  Beringer,  gewesenen
Pfarrer  zu  Heimbüchenthal,  auf  das  biebische
  Benesicium  zu  Aschaffenburg  zu  bestätigen;


am  §.  den  bisherigen  Pfarrvikar  zu
Matting,  Pr.  Romnald  Vogl,  und  den
als  Pfarrvikar  nach  Hohengebraching  bestimmten
  Pr.  Joseph  Martin  Münchsdorfer
  als  Pfarrer,  ersteren  in  Matting,
und  den  zweiten  zu  Hohengebraching
definitiv  zu  ernennen  und  zu  bestätigen.

 

Dienstes  Nachrichten.

Seine  Majestät  der  Konig  haben  geruht:

Im  Monate  Juli  l.  J
am  20.  den  Friedrich  August  Freiherrn

v.  Branca,  Oberlieutenant  im  4.
Chevaurlegers  Regiment,  und

im  Monate  Augusi:

am  10.  den  Ludwig  Grafen  von  Sayn
Wittgenstein  in  die  Zahl  Allerhöchstihrer
  Kämerer  aufzunehmen;

am  13.  den  dritten  Rechnungs  Kommissair
  bei  der  Finanz  Kammer  der  Regierung
des  Rezatkreises,  Johann  Chrifioph  Erusft
Werner  zum  Rentbeamten  in  Hilpoltstein  zu
ernennen,

332

am  15.  den  bisherigen  Kanzlei  Gehilfen
Auton  Lintner  als  Kanzlisten  bei  der  Ministertal
  Kriegs  Kommission  anzustellen;

am  16.  den  Marquard  Anselm  Freiherrn
  v.  Stain  in  die  Zahl  Allerhöchstihrer

  Kämerer  aufzunehmen,  und

den  Diurnisten  bei  dem  Salinen  Betriebs
  Amte  Reichenhal  Igna;z  Ler  zum
zweiten  Betriebs  Gehilfen  bei  der  Saline
Berchtesgaden  zu  ernennen;

am  17.  die  erste  Assessors  Stelle  des
Landgetichts  Grafenau  dem  Patrimonial-Nichter
  Anton  Röckel  zu  Haidenburg;

die  zweite  Assessors-Stelle  des  Landgerichts
  Griesbach  dem  Aktuar  Joseph  Reichert
  zu  Erding;

die  erste  Assessors  Stelle  des  Landgerichts
Schwabmünchen  dem  dortigen  zweiten  Assessor
  Michael  Probst,  und  die  zweite  Assessors
  Stelle  daselbst  dem  Aktuar  Jeseph
Bartsch  zu  Tittmoning;

die  Aktuars  Stelle  des  Landgerichts  Erding
  dem  geprüften  Rechts  Praktikanten  und
dermaligen  Kanzlei  Accessisten  Dr.  Pregler
  zu  Regensburg;

die  Aktuars  Stelle  des  Landgerichts  Titt-.

  moning  demi  im  Jahre  1812  geprüften  Rechts-Praktikanten

  Sebastian  Klin  gseisen  zu

„München;

die  zweite  Assessors  Stelle  des  Landgerichts
  Kemnath  dem  kortigen  Aktuar  Paul
Förtsch,  und  die  Aktuars  Stelle  daselbst
        <pb n="420" />
        833

dem  im  Jahre  1812  geprüften  Rechte  Praktikanten
  Nikolaus  Urban  dermal  in  Kaufbeuren
  zu  verleihen;

dann  dem  bisherigen  proviserischen  Landrichter
  zu  Altenstting,  Liz.  Johann  Paul
Hammerl)y  die  nachgesuchte  desinitive  Beslätigung
  auf  seiner  gegenwärtigen  Stelle  zu
ertheilen;

am  18.  den  Quartiermeister  Franz  Fidel
Loe  zum  Rentbeamten  in  Illertissen  zu  ernennen;


am  19.  dem  bisherigen  Advokaten  Stephan

  Schön  zu  München  die  nachgesuchte-Enthebung

  von  der  Advokatur  zu  gewähren,
und  dafür  den  bisherigen  Assessor  des  Landgerichts
  Starnberg  Friedrich  Knöpfle  zum
Advokaten  in  München  zu  bestimmen;

am  2co.  den  bisherigen  Kanzlisten  Freiherrn
  v.  Rehling  die  Registratur  Gehilfen-Scelle
  bei  der  Kamer  des  Innern  in  der
Regierung  des  Oberdonaukreises  zu  verleihen,
  und

den  bisherigen  Diurnisten  der  Baukommission
  Joachim  Schedl  dahier  als  dritten
Kanzlisten  bei  dem  Ober  Medicinal  Kollegium
anzustellen;

am  23.  den  Rechts  Praktikanten  Franz
Ernst  König  zum  Advokatemin  Wallerstein
zu  ernennen;

am  a4.  den  Regierung  Rath  Freiherrn
rv.  Eyb  auf  sein  Ansuchen  in  die  vorige  tem-834


Ppordre  Quieszenz  zurück  zu  versezen,  und  dagegen
  den  Regierungs  Rath  Johann  Bapiist
Schauer  zu  Augsburg  zum  VI.  statusmaßigen
  Reglerungs  Rath  bei  der  Kamer  des
Innern  in  der  Regierung  des  Rezatkreises
zu  ernennen;

am  31.  die  durch  den  Tod  des  Kassiers  Rossi
bei  der  Central  Peräquations  Kasse  erledigte  Kassierstelle
  dem  quieszirten  Hauptbuchhalter  Franz
von  Paula  Godermaier  provisorisch  zu
übertragen;
im  Monate  September:

am  2.  den  bisherigen  ersten  Herrschafts-Gerichts
  Assessor  Ernst  Cöblein  zu  Pappenheim
  als  Advokaten  daselbst  anzustellen;

am  3.  die  bigherigen  prov.  Rentbeamten
Perer  Gloner  zu  Starnberg,  Joseph  Hierneiß,
  zu  Ebersberg,  und  Seraphin  Heim
zu  Haag  in  dieser  Eigenschaft  definitiv  zu  bestaͤtigen;


am  4.  die  erledigte  Stelle  des  Landgerichts
  Arztes  zu  Scadtsteinach  dem  bisherigen
  Bataillons  Chirurgen  bei  dem  13.  Linien=Infanterie
  Regimente  Dr.  Georg  Heinrich
Bruder,  und  endlich

am  q.  dem  zum  Assessor  bei  dem  Landgerichte
  Hilpoltstein  ernannten  Joseph  Macceri
  auf  sein  Gesuch  die  Advokatur  bei  dem
Herrschafts  Gerichte  Affing  zu  verleihen.
        <pb n="421" />
        835

Koͤniglich-Baierisches

836

Re  gierungsblat  t.

 

IXXV.  Stück.  München,  Mittwoch  den  36.  September  1377.

 

Verordnung.

(Die  den  Bediensteten  bei  Versezungen  zu  bewilligenden
  Umzugsgebühren  betreffend.)
Maximilian  Josepb,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

D..  vielen  Zwelfel  und  Anfragen,  welche
über  die  den  versezten  Beamten  in  Bezie;
hung  auf  ihre  verschtedenen  Dienstes  Verhälenisse
  zu  bewilligenden  Umzugsgebühren
  vorgekommen  sind,  haben  Uns  veranlaßt,
  diesen  Gegenstand  einer  neuen  Revision
zu  unterwerfen.  Wir  haben  hierüber  den
Antrag  Unsers  Finanz  Ministeriums  erholt,
und  beschliessen  und  verordnen,  nach  Vernehmung
  Unsers  Staatsraths,  die  künftige
Bewilligung  dieser  Umzugsgebühren
betreffend,  wie  folgt.
.  I.

Auf  Umzugsgebühren  (Ersaz  der
Umzugekosten)  hat  jeder  Bedienstete  Anspruch
  zu  machen,  der,  ohne  sein  Ansuchen,
  ohne  seine  Schuld,  undohne
hinlángliche  Entschädigung  durch
Beferderung,  eigentlich  Vermehrung
  des  bisherigen  Gehalts,  von
einem  Orte  zum  andern  versezt  worden  ist.

.  II.

Da  Umzugsgebuͤhren  nur  Ersaz
von  Auslagen,  und  nicht  (wie  die  Pensionen
  2c.)  Auszeichnung  und  Belohnung  des.
Staats  Dieners  sind;  so  kommen  solche  jedem
Bediensteten  im  weitesten  Sinne  des
Wortes  zu,  also  auch

1)  denjenigen  Bediensteten,  die  auf  die
Dienstpragmatik,  nach  Unserer  Verordnung
  vom  ag8.  November  131a  )
keinen  Anspruch  haben,

a)  den  mit  andern  Landestheilen  übernommenen
  Bediensteten,

3)  den  Quieszenten,  wenn  sie  die  Quieszenz
  nicht  selbst  nachgesucht,  oder  solche
durch  ihre  Schuld  (man  sehe  unten
G.  VI.)  herbeigeführt  haben,

4)  selbst  den  blos  provisorisch  angestellten,
wenn  sie  bei  ihrer  Versezung  keine  destnitive,
  sondern  wieder  nur  eine  provisorische
  Anstellung  erhalten.

G.  Ull.

Momentane  Bestimmungen  an  einem
Orte  zu  Ausrichtung  eines  besondern  beschlossenen
  Geschäfts  gehören  nicht  hieher,
sondern  sind  wie  Kommissionen  mit  Bewil-*)

  (Regierungsblatt  vom  J.  28173.  S.  761.)
(33)
        <pb n="422" />
        837

ligung  von  Gefaͤhrt  Geldern  und  Diaͤten  zu
behanbeln.
IV.

Wer  um  Versezung  auf  einen  bestimmten
  Plaz,  oder  eine  bestimmte  Gattung  Bedienstung
  ansucht,  kann,  wenn  seinem
Gesuche  willfahrt  wird,  unter  keinem  Vorwande,
  selbst  wenn  er  durch  die  Versezung
an  Rang  und  Gehalt  verlieren  sollte,  Entschädigung
  verlangen,  und  sind  solche  ungeeignete
  Gesuche  ohne  Instruirung  und  Gutachten
  gleich  bei  den  untern  Behörden  zurückzuweisen.


Garz  allgemeine  Gesuche  um  Befärderung,
  ohne  Bezeichnung  eines  Plazes  oder
einer  Art  von  Bedienstung,  sollen  indessen
dem  Bittesteller  in  seinen  Ansprüchen  auf
Umzugsgebühren  nichts  benehmen.

*-Wir

  werden  in  den  bey  Aunstellungen
durch  Versezung  zu  erlassenden  Reskripten
jedesmal  den  Umstand,  ob  der  Angestellte
auf  sein  eigenes  Ansuchen  versezt  werde,
aufnehmen  lassen;  so  wie  wir  hiemit  allen
begurachtenden  Behbrden  befehlen,  in  ihren
Anträgen  und  Berichten  diesen  Umstand  immer
  genau  herzustellen.

&amp;amp;.  VI.

Aus  eigener  Schuld  erklären  Wir
einen  Bediensteten  versezt,  wenn  seine  Versezu
  ig

1)  durch  feine  subsektive  Unfähigkeit  für
den  Posten,  welchen  er  bekleidet,

)  durch  Saumsal,  oder  andere  Dienstgebrechen,


—

838

3)  durch  selbst  veranlaßte  Personal  Verhälenisse,
  herbeigeführe  worden  ist.

Auch  Umstände  dieser  Art  sind  in  den
Anträágen  und  Berichten  immer  genau  aufzunehmen,
  damit  in  den  Reskripten  über
solche  Versezungen  Unsere  Entschliessung  hier:
nach  bestimmt  gefaßt  werden  könne.

VII.

Vermehrung  des  Gehalts  auf
dem  Pesten,  wohin  ein  Bediensteter  versezt
  wird,  in  Vergleichung  mit  seinen  vortgen
  Bezügen  hebt  die  Ansprüche  auf  Umzugsgebühren
  auf,  wenn  diese  Vermehrung
  jährlich  so  viel,  oder  noch  mehr
beträgt,  als  die  Umzugskösten,  nach  den
unter  S.  IX.  2c.  bestimmten  Normen  betragen
  würden.

g.  vVii.

Erreicht  diese  Vermehrung  den  Betrag
  der  Umzugsgebuͤhren  nicht,  so
erhaͤlt  der  Versezte  nur  den  Mehrbetrag  der
Umzugsgebühren  gegen  die  Gehaltsvermehrung.
  Die  ohnehin  nur  in  besonderer  Beziehung
  auf  die  damalige  Organisation  erlassene
  Verordnung  vom  15.  Sept.  1808)
ist  also  hiernach  als  erloschen  anzusehen.

S.  I.

Die  Umzugsgebühren  werden  känftig
  von  dem  Hauptgeldbezuge  derjenigen
Stelle,  von  welcher  die  Versezung  ger
schiehr,  entrichtet.

.  X.
Ueber  den  Betrag  der  Umzugsgebüh- 



*)  Regierungeblatt  vom  Jahr  1808.  Stück  LV.
Seite  217z.
        <pb n="423" />
        339

ren  werden  folgende  Bestimmungen  festgesezt:


1)  der  ledige  Bedienstete  bezieht  fuͤr
die  ersten  fuͤnf  Meilen  seiner  Reise
1  #tel  vom  Hundert  jenes  Hauptgeldbezuges,
  für  die  weitern  zehen  Meilen,
nämlich  von  fünf  bis  fünfzehen  Meilen
einschlüssig,  1  vom  Hunderr,  für  die
übrigen  Meilen  seiner  Reise,  :  vom
Hundert;

2)  der  verheirathete  Bedienstete
ohne  oder  mit  nicht  mehr  als
drei  noch  unversorgten  Kindern
  bezieht  im  ersten  Falle  :  vom
Hundert,  im  zweiten  Falle  1  vom  Hundert,
  und  im  dritten  Falle  2  vom  Hundert;
  endlich

3)  der  verheirathete  Bedienstete
mit  vier  oder  mehrern  noch  unversorgten
  Kindern  beziehr  nach
diesen  nämlichen  drei  Unterschiedemerkmalen
  z#,  11  und  1  vom  Hundert
als  Umzugsgebühren.

g.  XI.

EntschädigungsZulagen  und

Mehrbezüge  aus  frühern  Dienstverhältnissen,
  diese  mögen  pragmatisch
  oder  nicht  pragmatisch  seyn,  —
werden  in  jenem  Hauptgeldbezuge  zu  Bestimmung
  der  Umzugsgebühren  eingerechnet.
  Andere  Neben-Geld=  oder  Naturalbezüge
  kommen  hier  in  keine  Betrachtung.
All.

Bei  Berechnung  der  Meilenzahl  ist  nicht

gerade  die  besuchteste  Post,  und  Landstrasse,

840

sondern  der  naͤchste  Weg,  jedoch  mit  Ausnahme
  der  fuͤr  groͤsseres  Fuhrwerk  unpassirlichen
  Nebenwege,  anzunehmen.  Unsere
General-,  Zoll=  und  Maut  Direktion  wird,
wie  bisher,  in  zweifelhaften  Fällen,  die  Entfernungen
  attestiren.

6.  m.

Die  zu  bewilligende  Summe  der  Umzugsgebühren
  darf  bei  Bediensteten  mit  Besoldungen
  von  zoo  fl.  einschlüssig  in  keinem
Falle  die  Hälfte,  und  bei  Bediensteten
mit  Besoldungen  über  zooo  fl.  den  dritten
Theil  des  jährlichen  Hauptgeldbezuges  übersteigen,
  jedoch  bei  leztern  nur  dann,  wenn
die  Umzugsgebühr  mehr  als  1500  fl.  betragen
  würde.

-

Bei  Versezungen  im  nämlichen  Orce,
oder  in  der  Entfernung  uncer  einer  achtel
Meile  haben  keine  Umzugsgebühren  statt.

.  XV.

Der  geringste  Betrag  der  zu  bewilligenden
  Umzugsgebühren  soll  jener  nach  zwei
Metlen  Entfernung  seyn.  Bet  geringern
Entfernungen,  bis  herab  zur  achtel  Meile
einschlüssig,  werden  die  ndmlichen  Umzugsgebuhren,
  wie  bei  einer  Entfernung  von  zwei
Metlen  bewilligt.

S.  XVI.

Die  Umzugsgebühren  werden,  um  den
zu  Versezenden  sogleich  den  nörhigen  Vorschub
  zu  geben,  an  dem  Orte,  von  welchem
  die  Versezung  geschieht,  angewiesen
und  bezahlt.

(53“)
        <pb n="424" />
        841

g.  XVII.

Bei  Versezungen  und  Reisen  Unsers  Gesandtschafts
  Personals  bleibt  es  einsweilen
bei  den  bisherigen  besonderen  Bestimmungen.

G.  XVIII.

Die  General',  Zoll=  und  Maut-Direktion
  behält  für  ihr  Personal  noch
ihr  besonderes  Umzugs  Kosten  Regulativ  vom
5.  Februar  1808  ).

S.  XIX

Da  die  Umzugsgebühren  bei  Versezungen
  der  Bediensteten  eine  bedeutende  Last
für  Unser  Staats  Aerar  sind,  deren  Wir  Uns,
in  sofern  solche  der  Dienst  nicht  erfordert,  ein
für  allemal  enthoben  wissen  wollen,  so  befehlen
  Wir  hiemit  allen  Behörden  Unsers
Kömgreichs,  Versezungen,  welche  Unser
Aerar  mic  Umzugsgeböhren  beschweren,  ohne
Noch,  und  ohne  wesentlichen  Vortheil  für
den  Dienst,  nie  in  Antrag  zu  bringen,  noch
minder  zu  verfügen.

Diese  Unsere  allerhöchste  Verordnung
soll  durch  das  Regierungsblatt  bekannt  gemacht
  werden.

München  den  16.  August  1817.
Mar  Josepb.
Freiherr  von  Lerchenfeld.

Auf  koniglichen  allerhbchsten  Befehl
statt  des  General  Sekretärs

von  Melkl.

#
—

(Regierungsblatt  vom  J.  180s.  G.  474.)

842
Bekanntmachungen.
Verzeichniß
der

Vorlesungen  auf  der  koͤniglichen  Friedrichs
  Aleranders  Universität  zu  Erlangen,
im  Winterhalbenjahre  1813.

Der  Anfang  ist  auf  den  3.  November  festgesezt.

————-——I

I.  Allgemeine  Wissenschaften.

A.  Philosophie.

1)  Logik

Professor  Breyer  umg  Uhr;:  Professor
Mehmel,  nach  seiner  analytischen  Denklehre,
  um  11  Uhr.
2)  Naturphilosophie

Professor  Erhardt,  um  11  Uhr.
3)  Moral

Professor  Breyer,  um  11  Uhr;  Professor
  Mehmel,  nach  seinem  Lehrbuch,  um
8  Uhr.  Professor  Erharde  um  8  Uhr.
4)  Naturrecht

Professor  Borst  nach  Gros;  Professor
Mehmel,  nach  seiner  reinen  Rechtslehre,
um  11  Uhr.  Magister  Schunk,  über  das
Naturrecht  von  Gros,  umK  Uhr.
5)  Platon's  Phädon

Professor  Breper  öffentlich.
6)  Das  Wolkerrecht

Professor  Lips,  auf  Verlangen.  Magister
  Schunk  nach  Salfeld's  Grundriß
eines  Systems  des  Europischen  Völkerrechts,
  um  3  Uhr.
7)  Die  schdnen  Redekünste

Professor  Breyer,  privatisstme.
        <pb n="425" />
        843

B.  Mathematik.

1)  Reine

Professor  Rothe,  um  9  Uhr.  Bei  der
Arithmetik  legt  er  sein  Lehrbuch  derselben
zum  Grunde.
)  Derselbe  erklärt  öffentlich  das  vte
bis  qte  Buch  der  Euclidischen  Elemente,
nach  Lorenz'ens  Uebersezung.
3)  Algebra

Professor  Rothe,  nach  I'Huilier,  um
1I  Uhr.
4)  Die  kombinatorische  Analyse
Professor  Rothe,  um  2  Uhr.
Kombinatorische  Integralrechnung
Professor  Rothe,  nach  seiner  Erfindung
  in  zwei  bequemen  Stunden  wöchentlich.

—

5

6)  Stereometrie  und  sphaͤrische  Trigonometrie

Professor  Rothe  um  10  Uhr.  Derselbe
  ist  auch  bereitwillig,  in  andern  Theilen
  der  Mathematik  privatissime  Unterricht
zu  ertheilen.

C.  Naturrkunde.

1)  Die  reine  Chemie

Magister  Bischof,  mit  Erperimenten,
um  10  Uhr.
a)  Kosmologie,  physische  Geographie  und  Meteorologie



Magister  Bischof,  um  8  Uhr.
3)  Joologie  und  Jootomie

Doctor  Goldfuß,  nach  Cuvier,  um
2  Uhr.
4)  Mineralogie

Derselbe,  nach  Esper  und  Haug,
um  11  Uhr.

 

344

D.  Geschichte.

1)  UniversalGeschichte

Professor  Meusel  um  11  Uhr,  nach
Schroͤckh;  Professor  Fabri  um  2  Uhr,
nach  Wachler;  Magister  Fick  um  4  Uhr,
nach  Schröckh.
)  Staaten  Geschichte

Professor  Meusel,  nach  der  fünften
Ausgabe  seines  Lehrbuchs,  um  8  Uhr;
Magister  Fick,  nach  demselben  um  11  Uhr.
3)  Statistik

Professor  Meusel,  nach  der  vierten
Ausgabe  seines  Lehrbuchs,  um  2  Uhr.
4)  Gecographie  und  Statistik

Magister  Fick,  nach  seiner  geographische
statistischen  Beschreibung  aller  Staaten  und
Nationen  der  Erde,  um  2  Uhr.
5)  Gecgraphie

Professor  Fabri,  nach  der  11ten  Ausgabe
  seines  Abrisses  der  neuesten  Geographie.
6)  Geschichte  der  tentschen  Nation

Professor  Fabri,  nach  Mannert,  um
4  Uhr.
7)  Baierische  Geschichte  und  Statistik

Magister  Fick,  nach  seinem  keitfaden,
um  1  Uhr.
8)  Chronologie

Professor  Fabri,  nach  seiner  Eneyclo#t
pädie  der  historischen  Wissenschaften,  öffenelich.

9)  LiteraͤrGeschichte

Professor  Fabri,  nach  Bruns,  in  einer
  noch  zu  bestimmenden  Stunde.
        <pb n="426" />
        345

10)  Merkwürdigkeiten  der  Tagsgeschichte

Professor  Meusel,  m  einer  beliebigen
Stunde,  öffentlich;  Magister  Fick,  um
11  Uhr,  ebenfalls  öffentlich.

E.  Philoloeg  te.

1)  Griechische  Literatur

Professor  Heller,  die  Geschichte  derselben
  öffentlich.  Derselbe  erklärt  den
Agamemnon  und  die  Choêphoren  von  Aeschylus,
  um  3  Uhr.
a)  Rmische  Literatur

Derselbe,  Plinius  Lobrede  auf  den
Kaiser  Trajan  und  einige  ausgewählte  Elegien
  von  Properz;  und  für  die  Seminaristen,
  die  er  zugleich  im  Lateinschreiben  und
Sprechen  üben  wird,  einige  Ciceronische
Briefe.
3)  Franzbsische  Sprache

Der  Lector  derselben,  Magister  Meynier,
  wird  Setlübungen  anstellen,  den
Montesquleu  sur  les  causes  de  la  grandeur
  de  HRomains  et  de  leur  decadence
erkldren,  und  seine  Privatissima  fortsezen.
4)  Englische  Sprache

Der  Lector  derselben,  Magister  Fick,
wird  öffentlich  Sonnabends  um  1  Uhr
Thomson’'s  Seasons  erklären,  und  übrigens
  zu  jedem  Privatunterricht  bereit  seyn.
5)  Englische  und  Italienische  Literarur

Professor  Breyer  wird  privatissime
Unterricht  in  derselben  ertheilen,  und  Klas
siker  der  beiden  Nationen  mit  den  Zuhsrern
  lesen.

846
II.  Specielle  Wissenschaften.

A.  Theologe.
1)  Vorlesungen  über  das  alte  und  neue  Testament


Ueber  die  Genesis  Professor  Lippert,
und  über  die  Briefe  des  Apostels  Paulus
an  die  Korinther  Professor  Bertholdr.
a)  Kirchengeschichte

Die  alte  nach  Münscher  um  11  Uhr,
von  Professor  Vogel.
3)  Dogmatik

Professor  Kaiser,  den  andern  Theil
derselben,  um  ro  Uhr,  nach  seinen  Dictaten.
4)  Dogmengeschichte  #

Professor  Bertholdt,  den  andern
Theil  derselben,  umK  Uhr.
5)  MoralTheologie

Professor  Vogel,  nach  seinem  Lehrbuch,
  um  8  Uhr.
6)  Patristik  und  allgemeine  theclogische  Symbolik



Professor  Bertholdt,  um  8  Uhr.
7)  Pasioral  Theologie

Professor  Lippert,  in  einer  beliebigen
Stunde.
8)  Hemiletik

Professor  Kaiser,  nach  seinem  Lehrt
buch,  um  1  Uhr.  Auch  wird  Professor
Bertholdt  mu  den  Mitgliedern  des  theologischen
  Seminars  homilerische  Uebungen
veranstalten.
9)  Examinatoria.

Professor  Vogel  und  Professor  Kauser,
  oͤffentlich.
        <pb n="427" />
        847

B.  Rechts  wissenschaften.
1)  Encyclopädie  und  Methodologie

Professor  Gründler,  nach  seinem
Lehrbuche,  um#o  Uhr.
a)  Rechtgeschichte

Derselbe,  nach  Zacharick,  um  10  Uhr.
3)  FIusiütutionen

Dektor  Roßhirt,  nach  Zachari,  um
11  Uhr.
4)  Pandecten

Professor  Glück,  nach  Schweppe  (das
Nömische  Privatrecht)  um  8  und  3  Uhr.
5)  Lehnrecht,  allgemeines  sowohl  ale  koniglich

baierisches

Professor  Gründler,  nach  Moshamm,
um  11  Uhr.
6)  Kriminalrecht,  allgemeines  sowohl  als  koninlich

  baterisches

Professor  Borst,  jenes  nach  Feuerbach,
dieses  nach  dem  baterischen  Strasgesezbuch;
Dektor  Roßhirt,  nach  der  Ordnung  des
leztern,  um  10  Uhr.
7)  Kirchenrecht

Professor  Gluͤck,  nach  Schmalz,  um
10  Uhr.
8)  Teutsches  Privatrecht

Professor  Poße,  nach  Runde,  um  lo
Uhr.  Drofessor  Gründler,  Einleitung
zu  demselben,  nach  seinem  Lehrbuch,  öffent,
lich,  Mitewochs  um  1  Uhr.
9)  Civilproceß

Prefessor  Poße,  mit  besonderer  Ruͤcksicht
  auf  den  Codex  jur.  Bavar.,  und
practischen  Uebungen,  um  3  Uhr.

 

848

C)  Arsneiwissenschaft.
1)  Geschichte  derselben

Ritter  von  Wendc,  nach  seiner  medicinischen
  Chronographie,  öffentlich  um
9  Uhr.
2)  Osteologie

Professor  Loschge,  nach  seinen  Tabellen,
  um  4  Uhr.
3)  Anatomie

Derselbe  haͤlt  auf  dem  anatomischen
Theater  die  anatemischen  Demonstrationen
um  3  Uhr,  und  sezt  sein  anatomisches  Ersminatorlum
  sort.  Doktor  Fleischmann,
Prosector,  giebt  von  9  bis  13,  und  von
1  bis  4  Uhr  Anleitung  zu  eigenen  anatomtschen
  Uebungen,  wobei  er  besonders  seine
Anleitung  zur  Zergliederung  der  Muskeln
des  menschlichen  Körpers  zum  Grunde  legt.

Derselbe  stellt  um  4  Uhr  anatomischgerichtliche
  Untersuchungen  der  Leichname
an,  nach  seiner  Anleitung  zur  forensischen
und  polizetlichen  Untersuchung  der  Menschen,
und  ThierLeichname.
4)  Pbysiologie
Professor  Henke,  um  8  Uhr.
Allgemeine  Pathologie
Professor  Harles,  verbunden  mit  der
allgemeinen  Therapie,  um  0  Uhr.  Professor
Henke,  Pathologie,  nebst  der  speciellen
Therapie  der  venerischen  Krankheiten,  um
2  Uhr.
6)  Specielle  Therapie

Ruter  von  Wendt,  nach  Selle,  um
11  Uhr.  Drofessor  Harles,  die  Thera-5
        <pb n="428" />
        849
pie  der  hizigen  Krankheiten,  in  einer  beliebigen
  Stunde.
7)  Die  ansteckenden  Krankheiten

Professor  Henke,  oͤffentlich.
8)  Die  Gemüthökrankheiten

Professor  Harles,  öffentlich.
rHlateria  medica

Ritter  von  Wendt,  nach  Arnemann,
um  9  Uhr.  Drofessor  Harles,  um  10  Uhr.
10)  Practische  Chirurgie

HProfessor  Schreger,  nach  seinem
Grundriße  der  chirurgischen  Operationen,
um  9  Uhr.  Derselbe  leltet  in  dem  chirurgischen
  Clinicum  die  practischen  Uebungen,
  um  11  Uhr.  Erlehrt  auch  die  Kunst,
Bandagen  und  chirurgische  Maschinen  anzulegen,
  nach  Stark,  um  do  Uhr.
11)  Medicinische  Polizei

Professor  Henke,  nach  seinen  gedruckten
  Schriften,  um  11  Uhr.
Ja)  Elinische  Uebungen

Das  medicinische  Clinicum  steht  unter
der  Oberaufsicht  des  Ritters  von  Wendt.
Das  chirurgische  unter  der  Leltung  des
Professors  Schreger.

D.  Staats-,  Kameral=  und  Poltzeiwissenschaften.

1)  Encyclopädie
Professor  Lips,  nach  seiner  Staatswissenschaftslehre,
  um  8  Uhr.  Magister
Rau,  um  3  Uhr.
a)  Staatswirthschaft,  und  Finanzwissenschaft
Professor  Harl,  nach  seinem  Handbuch,

850

mit  Ruͤcksicht  auf  die  neuesten  baierischen
Verordnungen,  um  10  Uhr.  Magister
Rau,  mit  ARuͤcksicht  auf  die  Geseze  des
Koͤnigreichs  Baiern  und  anderer  Staaten,
um  8  Uhr.
3)  DPolizeiwissenschaft

Professor  Harl,  nach  seinem  Handbuch,
um  9  Uhr.  Professor  Lips,  nach  seinen
Heften,  um  9  Uhr.
4)  Etaatspolizei

Doktor  Roßhirt,  nach  seiner  erst  vor
kurzem  herausgekommenen  Schrift:  Ueber
den  Begriff  und  die  eigentliche  Bestimmung
  der  Staatspolizei.
5)  Steuerwissenschaft

Professor  Harl,  nach  seinem  theoretischen
  und  practischen  Handbuch  der  gesamten
  Steuerregulirung,  in  einer  noch  zu
bestimmenden  Stunde.
6)  Technolegie

Prefessor  Lips,  um  s  Uhr.  Magister
Rau,  nebst  „der  Handelswissenschaft,  um
2  Uhr.
7)  Handelswissenschaft

Magister  Fick,  nach  Heften,  in  einer
beliebtgen  Stunde.  Magister  Rau,  s.  Nr.  ö.
8)  Landwirthschafeswissenschaft

Magtster  Rau,  nach  Beckmann,  um
10  Uhr.
)Forstwissenschaft

Prefessor  Eips,  in  einer  beliebigen
Stunde.
10)  Das  kameralistische  Conversatorium  und

Examinatorium

sezt  Professor  Harl  fort.
        <pb n="429" />
        351

11)  Zu  besonderem  Unterricht  ist

Professor  Harl  erboͤtig;  so  auch  Mazister
  Rau,  der  zugleich  öffenrlich  die
Grundsäze  zu  Staatsverfassungen  vorträgr,
mit  Erléuterungen  aus  der  Geschichte  und
Politik.

Im  Buchhalten  und  in  allen  Arten  kaufmännischer
  Rechnungen
ertheilt  der  Handelslehrer  Horn  Unterricht.


Die  Untversttäts  Bibliothek  wird  täglich,
Sonntags  ausgenommen,  von  1—2  Uhr,
die  Säle  des  Kunst:  und  Naturalien  Kabinets
  aber  Mittwochs  von  1—2  Uhr  geöffnet.


Ueberdieß  geben  noch  Unterricht:
Im  Fechten  und  andern  gymnastischen  Uebungen,
  der  Universicäts  Fechtmeister  Roux.
Im  Tanzen,
der  Universitáts  Tanzmeister  Roatschek.
Im  Reiten,
der  Stallmeister  Esper,  auf  der  Universitaͤts
  Reitbahn.

 

Sizung  der  geheimen  Staats-Raths
  Kommission.

 

Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am

4.  September  1317  in  der  Sizung  der  königlichen
  Staatsrathe  Kommisston  entschieden:

1)  Die  Strreitsache  der  Gemeinde  Kiefelhol#z,

  Herrschaftsgerichts  Wöhrd  im

Regenkreise,  gegen  die  Gemeinde  Kru-852



ckenberg,  wegen  Gemeindegründe  Vertheilung;
  dermal  Wiedereinsezung  in
den  vorigen  Stand,  gegen  den  versäumten
  Beweis  Termin.

2)  Der  Rekurs  der  Kleinbegüterten  von
Etting,  Haselbach  und  Wächtering,
  Landgerichts  Rhain  im  Ober-Denaukreise,
  gegen  die  Großbegüterten,
wegen  Theilnahme  an  der  Weidenschafts-Eneschädigung.


3)  Die  Streitsache  der  Tafernwirthe  Nist
und  Wehel  zu  Hennenkirch,  gegen  den
Schenkwircth  Milz  zu  Mekkatz,  Landgeriches
  Weiler  im  Ober  Donaukreise,
über  das  Recht  zum  Halten  der  Tanzmusik,
  Hochzeiten  und  Stuhlfeste.

4)  Der  Rekurs  der  Sailerzunfe  zu
Schweinfurt  im  Unter  Mainkreise,
gegen  den  Kaufmann  Johann  Kaspar
Gademann  und  Consorten,  Oelmählen
  Besizer,  wegen  des  Kleinhandels  mit
Repsöl.

5)  Der  Rekurs  des  Joseph  Daderer,
Krämers  in  der  Vorstadt  Au,  gegen
Karl  Maier  und  Consorten,  wegen
Vertheilung  eines  5ben  Grundes.

 

Pfar  reien  Erledigungen.

 

Im  FIsarkreise.
1)  Die  Pfarrei  Höchenberg.
Durch  die  Beförderung  des  lezten  Besizers
  ist  die  Pfarrei  Höchenberg  erlediget
  worden.

Sie  liegt  in  der  Disrese  Freising,  im
(#•4)
        <pb n="430" />
        853

Dekanate  Wolfratshausen  in  Koͤnigsdorf,
und  im  Landgerichte  Toͤlz.

Diese  Pfarrei  enthaͤlt  soo  Seelen,  zwei
Flliale,  und  eine  Schule.

Die  Einkünfte  betragen  nach  der  Fassion
  325  fl.  47  ke.

An  Lasten  haftet  auf  dieser  Pfarrei,  ausser
  den  gewöhnlichen  Staats=  und  Diöcesan-Abgaben,
  ein  Absent  von  jährlichen  15  fl.
42  kr.  an  die  Pfarrei  Tölz.

Ein  Hilfpriester  braucht  nicht  gehalten
zu  werden.

Im  unter  Donankreise.
)  Die  Pfarrei  Pempfling.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Franz
Schindler  ist  die  Pfarrei  Pempfling  erlediget
  worden.

Sie  liegt  in  der  Diöcese  Regensburg,  im
Dekanate  und  Landgerichte  Kamm.

Diese  Pfarrei  zählt  auf  einem  Flächeninhalt
  von  14.  Quadratmellen  3100  Seelen,
hat  eine  Erxpositur,  zwei  Filiale,  und  ein
Beneficium,  dann  vier  Schulen,  und  erträgt
  1021  fl.  14  kr.,  wovon  die  gewöhnlichen
  Staats=  und  Diöcesan  Abgaben,  und  der
Unterhalt  der  Hilfpriester  abzuziehen  kommen.

Die  Zahlung  der  von  dem  leztverstorbenen
  Pfarrer  unternommenen  Bauten  wird
noch  regulirt,  und  es  werden  hierzu  Fristen
bestimmt  werden,  die  der  künftige  Pfarrer
zu  übernehmen  hat.

Im  Regenkreise.
3)  Die  Pfarrei  zu  Hohenschambach.
Die  organisicte  Pfarrei  Hohenscham- 



354

bach,  im  kandgerichte  Hemau,  ist  durch
die  nachgesuchte  Versezung  des  Pfarrers
Johann  Evangelist  Merl,  auf  die  Pfarrei
Kirchbuch,  erlediget  worden.

Dahin  gehören  eine  Filial=  und  Wallfahrtskirche,
  zwei  Schulen  und  9081  Seelen,
welche  der  Pfarrer  mit  einem  Hilfpriester
besorgt.  Die  jährlichen  Einkünfte  bestehen
in  einem  firen  Gehalte  zu  boo  fl.,  in  einem
Holzbeitrag  zu  30  fl.,  in  den  Stolgefällen
zu  80  fl.,  und  in  dem  Genusse  von  20  Tagwerk
  Gründen  zu  bo  fl.  Für  den  Hilfpriester
  erhält  der  Pfarrer  Zoo  fl.  Die  ständigen
  Lasten  beschränken  sich  auf  14  fl.

Im  Ober  Donaukreise.
4)  Die  Pfarrei  Gebenhofen.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrers  und
Dekans  Jakob  Huber,  ist  die  Pfarrei  Gebenhofen
  erlediget  worden.

Diese  Pfarrei  liege  in  der  Diöcese  Augsburg,
  im  königlichen  und  freiherrlich  von  Gravenreuth'schen
  Herrschaftsgerichte  Affing.  Die
Bevölkerung  derselben  besteht  in  301  Seelen;
  außer  dem  Pfarrorte  gehört  noch  dazu
ein  Filialort  in  der  Entfernung  von  :  Stunde,
mit  welchem  der  sonntägige  Gottesdienst
wechselt.  Die  Schule  befindet  sich  in  Gebenhofen.
  Der  Pfarrer  bedarf  keines  Hilfpriesters.
  Der  Ertrag  dieser  Pfarrei  fließt
vorzüglich  aus  Widdum  und  Zehent,  und
wird  auf  63o  fl.  berechnet.

Die  jährlichen  Lasten  betragen  21  fl.  38  kr.
        <pb n="431" />
        855

5)  Die  Pfarrei  Obenhausen.

Die  durch  das  Hinscheiden  des  Pfarrers
  Fey  erledigte  Pfarrei  Obenhausen
im  Ortsgerichte  gleichen  Namens,  liegt  in
der  Diöcese  Augsburg,  im  bandgerichte  Roggenburg,
  enthält  außer  dem  Pfarrorte  zwei
Filiale,  und  im  Ganzen  478  Seelen.

Dieselbe  wird  ohne  Hilfpriester  versehen.
Der  Ertrag  fließt  größrentheils  aus  Zehent,
Widdum,  Brennholz  von  der  Gutzherrschaft,
  Jahrtägen,  und  wird  auf  vos  fl.
jährlich  berechnet.

Die  jährlichen  Lasten  betragen  83  fl.  4  ke.

 

Pfarreien  Verleihungen.

 

Seine  königliche  Majestät  haben  nachstehende

  Pfarreien  zu  verleihen  geruht:
Im  Monate  September  l.  J.:

am  s.  die  Pfarrei  zu  Lindkirchen,  Landgerichts
  Abensberg,  dem  bisherigen  Pfarrer
und  Distrikts  Schulinspektor  zu  Schiltberg,
Priester  Igna;z  Aschenbrenner,  und  die
Pfarrei  zu  Schileberg,  Landgeriches  Aichach,
dem  Driester  Ferdinand  Settele,  Kaplan
zu  Obergriesbach,  Rural  Kapitels  Friedberg;

am  6.  die  Pfarrei  zu  Neufang,  Landgerichts
  Kronach,  dem  Driester  Leonhard
Erhard,  Kooperator  zu  Kastl,  und  die
Pfarrei  zu  Wessobrunn,  dandgerichts  Weilheim,
  dem  Priester  Thadd  Roman  Steiner,
  Erbenedictiner  von  Aspach,  und  Kuraten
  zu  Traunwalchen;

am  7.  die  Pfarrei  zu  Kaltenbrunn,  Landgerichts
  Neustadt  /W.,  dem  bisherigen

356

Pfarter  zu  Rothenstadt,  Priester  Georg
Vogel;

am  9.  die  Pfarrei  zu  Moͤrnsheim,  Landgerichts
  Eichstaͤdt,  dem  vormaligen  Professor
in  Eichstäde,  Priester  Joseph  Hayndl,
und  die  Pfarrei  zu  Stoffenried,  Landgerichts
  Roggenburg,  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Ingenried,  Priester  Sebastian  Rösl.

 

Adelstands  Erhebung.

Seine  Mcjestät  haben  unterm  r4.  Mat
l.  J.  allergnddigst  geruht,  Allerhöchst  Ihren
Hauptmann  II.  Klasse  im  vierten  Linien-Infanterie
  Regimente  Sachsen  Hildburghausen,
  Ruppert  Heinrich  Kellner,  same
allen  seinen  rechtmäßigen  ehelichen  Erben  beiderlei
  Geschlechts  zu  einem  Adelichen  des
Reichs  zu  erheben.

 

Auszeichnun  g.

Seine  Majestät  der  König  haben  Sich
auf  einen  Bericht  der  Akademie  der  Wissenschaften,
  wodurch  Allerhöchstdieselben
von  einer  neuen  Verbesserung  der  ythographie
  durch  Alois  Senefelder,  und
von  dem  Resultate  der  von  ihm  in  Ger
genwart  einer  akademischen  Kommissson  mittels
  Abdrucks  von  künstlichem  Steinpapier,
und  von  Metallplatten,  abgelegten  Proben,
in  Kenntniß  gesezt  worden  find,  in  Ansehung
  der  von  der  mathematisch  physikalischen
Klasse  anerkannten  Nizlichkeit  dieser  Verbesserung,
  bewogen  gefunden,  dem  Erfinder
  derselben  den  zu  0  Ducaten  in  Gold
        <pb n="432" />
        857

ausgeprägten  Jetton  der  Akademie  zu  bewilligen,
  und  ihm  solchen,  unter  Bezem
gung  des  allerhöchsten  besonderen  Wohlgefallens
  über  seine  nüzlichen  Bemühungen
zustellen  lassen.

 

Dienstes  Nachrichtem

Seine  königliche  Majestät  haben  geruht:
Im  Monate  September  l.  J.:
am  s.  den  Salinen  Hraktikanten  und  funktionirenden
  Amteschreiber  bei  dem  Haupt-Salzamte
  Durkheim,  Ludwig  Meilbeck,
zum  Rechnungs  Gehilsen  bei  der  General-Salinen
  Admiristration,  und  den  Oberlieutenant
  Zie  gler  zum  Salzamtsschreiber  in
Memmingen  zu  ernennen;
am  8.  dem  bisherigen  provisorischen
Landrichter  Dündter  in  Roggenburg,  die
definitive  Bestdtigung  auf  seiner  gegenwärtigen
  Stelle  zu  verleihen;
am  g.  den  für  das  Studien  Jahr  1817,
wiederholt  durch  Stimmenmehrheit  zum
Rektor  an  der  Universität  zu  Landshut  gewählten
  Prefessor  der  Rechte  Doktor  Mittermaier,
  unter  Bezeugung  der  allerhöchsten
  Zufriedenheit  über  seine  bisherige  Amtsführung
  zu  bestätigen,  und  an  die  Stelle
der  abgehenden  Mitglieder  des  Senats,
welchen  Seine  königliche  Majestät  gleichfalls
die  allerhöchste  Zufriedenheit  über  ihre  Funktion
  zu  erkennen  geben  ließen,
zu  wechselnden  Senatoren
aus  der  Sektion  der  Philosophie,
die  Professoren  Stahl  und  Fuchs,

358

aus  der  Sektion  der  Rechtskunde,
den  Professor  Wening,  und

aus  der  Sektion  der  Medicin,  den
Professor  Röschlaub  zu  ernennen;

dann  den  bieherigen  zweiten  Revisor  bei
dem  Lotto  Bureau  in  Würzburg,  Christian
Hochstetter,  zum  Kotto  Revisor  in  Speier,
an  dessen  Stelle  den  Revistons  Gehilfen  Michael
  Schwarzenbacher  in  Würzburg
zum  zweiten  Revisor  des  dortigen  Lotto  Bu,
reau's,  und  den  quieszirenden  Ritemeister
und  bisherigen  Diurnisten  bei  demselben
von  Kern,  zum  Revisions  Gehilfen  zu  bestimmen;
  endlich  dem  bisherigen  Polizei-Aktuar
  Lewer  in  Neuburg  die  Aktuars=Stelle
  bei  dem  Dolizei  Kommissartate  zu
Eichstädt,  und  die  Polizei  Aktuars  Stelle  zu
Neuburg  dem  Polizei  Aktuar  Sereitle  zu
Eichstädt  zu  verleihen.

 

Indigenats  Verleihuns.

Seine  königliche  Majestät  haben  Sich
allergnädigst  bewogen  gefunden,  dem  Freiherrn
  Karl  Heinrich  Ernst  von  Bothmer
das  nachgesuchte  Indigenat  unterm  8.  September
  zu  verleihen.

 

Berichtigung.

In  der  allerhöchsten  Verordnung  vom  13.  September
  l.  J.  den  Getreidhandel  betreffend,
(Regierungsblatt  S.  903.  Zeile  11.)  muß
es:  Anwendung,  statt:  Anordnung
heißen.
        <pb n="433" />
        859

Koͤniglich-Baierisches

860

Regierungsblatt.

 

XXXVI.  Stuͤck  Muͤnchen,  Samstag  den  11.  Oktober  1817.

 

Verordnung.

(Die  Kommissions  Diäten,  und  das  in  deren  Aufrechnung
  erschienene  lebermaß  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Wie  sind  von  dem  Uebermaße  in  Kenntniß
  gesebt  worden,  welches  bei  den  Aufrechnungen
  der  Kommissiono  Dickten  vielfältig  state
hat,  und  Unser  Staatsärar  auf  eine  unverhaltnißmässige
  Weise  beldstiget.  Da  Wir
die  Ueberzeugung  geschöpft  haben,  daß  der
Grund  dieses  Uebermaßes  nicht  so  fast  in
zu  hohen  Diätensäten,  als  in  der  Frequenz,
und  zu  langen  Dauer  der  Kommissionen  zu  fuchen
  sey;  so  wollen  Wir,  auf  den  Antrag
Unsers  Staate  Mininisteriums  der  Finanzen,
und  nach  Vernehmung  Unsers  Staatsrathes,
die  bisher  bestandenen  Didten  Regulative,  namenrlich
  die  in  der  provisorischen  Tarordnung
vom  3.  Oktober  1810“),  in  der  Verordnung
vomo.  Mai  1800  "#),  und  in  allen  jenen  den
verschiedenen  Stellen  und  Behörden  bei  ihrer
Organisation,  oder  spaterhin  in  dieser  Bes
ziehung  ertheilten  Spezial  Instruktionen  hierüber
  enthaltenen  Bestimmungen,  zwar  hiemit

*)  Regierungsblatt  v.  Jahre  1810.  St.  LV.  S.  900.
*#)  Regierungsbl.  v.  J.  1909.  St.  XXXIV.  S.  761.

 

bestätiget,  und  als  auch  noch  ferner  geltend
  erklärt  haben;  jedoch  ausdrücklich  nur
unter  folgenden,  die  Abstellung  jenes  Uebermaßes
  bezweckenden  Einschränkungen  und
Modifkationen.

J.

Bei  Kommissionen,  welche  an  einem  und
demselben  Orte  über  vierzehn  Tage  dauern,
sollen  nach  Verfluß  dieser  vierzehn  Tage  nur
mehr  zwei  Drittel  der  regulativmässigen
Diäten  verrechnet  werden  dürfen.

II.

Zu  gewöhnlichen  Kommissionen  im  administrativen
  Fache  sollen  in  der  Regel  nur
Rechnungskommissärs,  —  nicht  Räthe  —
gebraucht  werden.  Kommissionen  von  geringer
  Bedeutung  sind  den  Landbeamten  zu
übertragen.

III.

Die  Kommissions  Aktuare  sollen  allemal,
wo  es  die  Beschaffenheit  des  Geschäftes  erlaubt,
  und  keine  Kollusion  mit  den  Beamten
zu  besorgen  ist,  aus  dem  Schreiber  Personal,
eines  im  Kommissionsorte  befindlichen  Amtes
  genommen  werden.

IV.

Allen  kommiteirenden  Stellen  wird  aufgegeben,

  den  absyordnenden  Kommissarien  be-(4#4°)
        <pb n="434" />
        861

stimn  te  ausfuͤhrliche  Instruktionen  zu  ertheileu,
  tvelche  nicht  bloß  den  Gegenstand  des
Geschäftes  im  Allgemeinen,  sondern  nach
allen  seinen  Bestandthellen,  Gang  und  Form
der  Ausführung,  in  moͤglichster  Vollstaͤndigkeit
  bezeichnen.

Ueber  alle  Erzesse  und  Mihgrisse  der  Kommissärs,
  welche  als  Folgen  einer  mangelhaften
  Instruktlon  erscheinen,  werden  die  kommittirenden
  Sellen  hiemit  uodrücklich  verantwortlich
  gemacht.  —  Besonders  werden
solche  aufmerksam  gemacht,  nie  zu  gestatten,
daß  der  Kommissär  sich  sein  Kommissorium,
(seine  Instruktien)  selbst  aufsetze.

V.

Nicht  minder  wird  es  den  kommittirenden
  Stellen  zur  Pflicht  gemacht,  die  Kom
missärs,  —  indem  sie  dieselben  von  Zeit  zu
Zeit  ihre  Geschäfts  Journale  vorzulegen,  und
über  den  Fortgang  ihres  Gescháftes  zu  berichten
  anhalten,  in  ihrem  Verfahren  ger
nau  zu  bewachen,  und  im  Falle  eines  sich  bezeigenden
  Saumsals  oder  zweckwidriger.  Behandlung,
  sogleich  kräftig  einzuschreiten.

VI.

Amts  Ertraditionen  insbesondere
betreffend,  —  bei  welchen  die  auffallendsten
Ercesse  durch  übermässige  Ausdehnung  dieser
  Kommissionen  sich  ergeben  haben,  —
weisen  Wir  die  kommittirenden  Stellen  vorläufig
  dahin  an,  in  den  Instruktionen,  und
durch  genaue  Resoizirung  der  Kommissarien
zu  sorgen,  daß  diese  Kommissarien  nicht,
wie  bisher,  sich  mit  ganz  seemdartigen,  den

862

abstehenden,  oder  neuanstehenden  Beamten
obliegenden  Geschaͤften  auf  Unsere  Kosten
befassen,  oder  Untersuchungen  Raum  geben,
ehe  sie,  nach  Vorlage  des  erhobenen  Anlasses,
  hiezu  besonders  ermaͤchtiget  sind.  Wir
behalten  Uns  vor,  uͤber  diesen  Gegenstand
noch  naͤhere  Weisungen  in  einer  besonderen
Verordnung  zu  erlassen.

VII.

Keine  Erstattung  von  Kommissionsdiäten
  soll  statt  haben,  wenn  der  Kommissic
seine  Reise  und  seine  Geschäfte,  in  der
ganzen  Drogression  derselben,  nicht  durch
ein  fortlaufendes  Geschäfte  Journal,  durch
die  bei  den  einzelnen  Verhandlungen  abgehaltenen
  Protokolle,  oder  wenigstens  aus
seinen  Manual  Akten  durch  die  Aufsätze  der
erlassenen  Verfügungen  und  Anordnungen
nachweisen  kann.

VIII.

Kommissarien,  welche  ihr  Geschäfte  ans
Unkunde,  Nachlässigkeit,  oder  Absicht  verzögern,
  oder  nicht  zweckmässig  ausfähren,
unterliegen,  nach  dem  Erkennenisse  der  kommittirenden
  Stelle,  dem  Ersatze  der  Diiten,
zu  ganz  oder  theilweise.

IX.

Die  General  Kreis  Kommissarien
(Präsidenten)  Vizeprásidenten,  Direktoren
der  Regierungen,  dann  alle  Vorstände  der
zentralisirten  Behörden  sollen  (in  so  ferne
  es  nicht  die  besonderen  Dienst  Instruktionen
  mit  sich  bringen)  ohne  allerhöchsten  Auftrag
  ,  oder  erholte  allerhöchste  Bewillis
        <pb n="435" />
        863

gung  sich  durchaus  keiner  Kommissionsreise

unterziehen.
X

Praͤsidenten,  Vorstände,  und  Direktoren
  sollen,  —  ausser  in  den  bereits  vorschriftmssig
  bezeichneten  Fällen,  oder  in  Fällen,
welche  schon  der  ordentliche  Gang  der  Adr
ministration  nothwendig  mit  sich  bringt,  3.
B.  zu  Amtsertraditionen,  Kassavisitationen,
Rechnungsaufnahme  rc,  2c.—  ohne  vorläusige
  Anzeige,  und  erhaltene  Bewilligung
keine  Kommissionsabordnung,  bei  eigener
Haftung,  sich  erlauben.

XI

Sämtliche  kommittirende  Stellen  werden
angewiesen,  über  die  von  ihnen  angeordneten
Kommissionen,  —  mit  Anzeige  des  Gegenstandes,
  des  Kommissärs,  der  Bewtlligung
oder  anderwärtigen  Veranlassung,  der  Dauer,
der  Kosten  und  des  Resultates  —  alle  Vierteljahre
  einen  tabellarischen  Konspekt  dem  betreffenden
  Staats  Ministerium  zur  Einsicht
vorzulegen,  welches  denselben  Unserm  Staats-Ministerium
  der  Finanzen  mittheilen  wird.

XII.

Die  Diaͤten  bei  Kommissionen  ausser  Landes,
  so  wie  jene  in  ausserordentlichen  Angelegenheiten,
  und  fuͤr  Staatsdiener  hoͤhern
Ranges,  welche  in  die  bisherigen  Diaͤten-Regulative
  nicht  aufgenommen  worden  sind,
sollen  fuͤr  jeden  besondern  Fall  Unserer  besondern
  allerhoͤchsten  Bestimmung  vorbehalten
  bleiben.

Unserm  obersten  Rechnungshofe  wird  es
zur  Pflicht  gemacht,  bei  Revision  und  Ent-864



scheidung  der  Diäten  Rechnungen,  hienach
strenge  zu  verfahren.

Gegenwärtige  Unsere  allerhöchste  Verordnung
  soll  durch  das  Regierungsblatt  bekannt
  gemacht  werden.

München  den  23.  September  1877.

Max  Joseph.
Freiherr  von  Lerchenfeld.
Aunf  königl.  allerhöchsten  Besehl
der  General  Sekretär
G.  v.  Geiger.

Bekanntmachungen.

 

Sizungen  der  geheimen  Staats-Raths
  Kommission.

Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am
18.  September  in  der  Sizung  der  königlichen
Scaate  Raths  Kommisston  entschieden:

1)  Die  Sereitsache  des  Hufschmids  Johann
Pilsel  zu  Wegscheid,  Landgerichts  gleichen
  Namens,  im  Unter  Donaukreise,  gegen
  den  Handelsmann  Kajeran  Besenbäck
  allda,  wegen  Gewerbsbeeinträchtigung.


)  Die  Streit:  und  Rekurfache  der  Kleinbegüterten
  zu  Volkmannsdorf,  bandgerichts
Moosburg,  im  Isarkreise,  gegen  die  Großbegüterten
  daselbst,  wegen  Vertheilung  öder
Weidegründe.

3)  Die  Kulturstreltsache  der  Gemeinde
Nordheim,  bandgerichts  Markt=  Bibarr,
im  Rezatkreise,  mit  der  fürstlichen  Gutsherrschaft
  Schwarzenberg,  wegen  Ablösung
der  Schafweide.
        <pb n="436" />
        865

4)  Der  Rekurs  der  Besizer  der  Johannes=Lindles:
  und  Rügshöfe,  Landgerichts  Königsstein,
  im  Unter  Mainkreise,  gegen  das
Forstame  Haßberg,  wegen  Morgen  Holz--Abloͤsung.


5)  Die  Kulturstreitsache  der  Gemeinde  Allmanns
  hofen,  Landgerichts  Wertingen,  im
Ober  Donaukreise,  gegen  „#ihre  Gutsherrschaft
  zu  Holzen,  Ensschädigung  für  Weide
2c.  2c.  betreffend.

6)  Die  Streit=  und  Rekurssache  des  Wirths
Joseph  Riepl  zu  Stadldorf,  Herrschafts-Fericht
  Wêhrd,  im  Regenkreise,  gegen  den
Amannbauern  Johann  Baptist  Gierl,

wegen  Gewerbsbeeinträchtigung.

7)  Der  Rekurs  der  Stadtgemeinde  Kizingen,
im  Unter  Mainkreise,  wegen  des  Ueberzuges
des  Ortsnachbarn  Johann  Ebert  von  Esfeldorf
  nach  Kizingen,  wurde  an  das
königliche  Staats  Ministerium  des  Innern
gewiesen.

 

(Die  Kriegskosten  Ausgleichung  der  Gemeinde
Sal,  Candgerichts  Erlangen,  für  die  Jahre
1300  bis  1810  betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  haben  unterm
28.  September  l.  J.  die  Kriegskosten  Ausgleichung
  der  Gemeinde  Sak,  dandgerichts
Erlangen,  für  die  Jahre  1806  bis  1810
auf  die  Summe  von  6863  fl.  12  kr.  zu  genehmigen,
  und  zugleich  allergnädigst  zu  bes
willigen  geruhr,  daß  zur  Befriedigung  der
mehrbelastet  gewesenen  Gemeinds  Individuen
die  ausgezeigten  1230  fl.  944  kr.  durch  den

866

Ortsvorstand  unter  Aufsicht  des  koͤniglichen
Landgerichts  Erlangen  erhoben  werden  duͤrfen.


 

(Die  Ausbezahlung  der  Preise  der  königlich  baierischen
  Staatsotterie  Anlehen  betreffend.)
Die  Preise  von  der  am  a5.,  26.  und

27.  vorigen  Monats  vorgenommenen  driteen

Verloosung  der  Staatskotterie  Anlehen  können

  6

a)  für  das  verzinsliche  vom  15.  dieses,
und

b)  für  das  unverzinsliche  vom  1.  des  nächsten
  Monats  an

bei  der  königlichen  Staats  Schulden  Tilgungs-Haupt

  Kassa  dahier  gegen  Einhändigung  der

auf  der  Rückseite  quittirten  Loose  erhoben

werden.
München  den  6.  Oktober  1877.

Königliche  Staats  Schulden  Tilgunge

  Kommission.

von  Sutner.
Sigriz.

 

Pfarreien=  und  Benefijien:
Erledigungen.

Im  Isarkreise:
1)  Das  Reischlische  Benefizium  in  Tölj.
Durch  die  Beförderung  des  lezten  Besizers
  kam  das  Reischlische  Benefizium  im
Markite  Toölz  in  Erledigung.
Dasselbe  liegt  in  der  Diszese  Freising,
in  dem  Pfarrbezirke  Tölz,  und  im  königli
chen  Landgerichte  gleichen  Namens.
        <pb n="437" />
        867

Die  Verbirdlichkeiten  des  Benefiziaten
bestehen  in  3  zu  lesenden  Wochenmessen,  und
in  Leistung  der  Aushilfe  in  der  Seelsorge
bei  der  Pfarrei  Tölz.

Die  Ren:en  des  Benefziums  betragen
nach  der  Fassion  310  fl.  —  kr.

Die  besondern  Lasten  bestehen  in  folgenden


1)  Pro  Paramentis  zur  Pfarrei  Tölz
12  fl.

(a)  dem  Kirchendiener  8  fl.

2)  Die  Pfarrei  Vogtareuth.

Die  durch  den  Tod  des  lezten  Bestzers
erledlgte  Pfarrei  Vogtareuth  liegt  in  der
Dizese  Freising,  im  Dekanate  Resenheim,
und  im  vandgerichtsbezirke  gleichen  Namens.

Ihre  größte  Ausdehnung  beträgt  &amp;amp;  Stunden,
  sie  zählet  bos  Seelen,  und  hat  eine
Schule,  aber  keine  Filiale.

Die  Renten  der  Pfarrei  bestehen  in  0  ra  fl.
18  kr.,  auf  welchen  ausser  den  gewöhnlichen
Staats=  und  Dibzesan  Abgaben  keine  besondern
  Lasten  haften.

Um  diese  Pfarrel  haben  sich  nur  penstonirte
  Erreligiosen  zu  melden.

Im  Unter  Donaukreise:

5)  Die  orgamiirte  Klosterpfarrei  Perastorf.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrers  Schödl
zu  Perastorf  ist  diese  organisirte  Klosterpfarrei
  erlediget  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  Diözes  Regensburg,
  dem  Dekanate  Deggendorf,  Landgerichts
  Mitterfels;  sie  zeahlt  in  einem  Umkreise

868

don  '7  Stunde  340  Seelen,  hat  eine  Schule
in  Perastorf,  erträgt  670  fl.,  und  es  sind
derselben  20  Tagwerk  Gründe  zugetheile.

Im  Negenkreise:
4)  Die  farrei  Ist.

Die  organistrie  Klosterpfarrei  Ast,  im
bandgerichteWäldmünchen,  ist  durch  die
Versezung  de  Pfarrers  Göschl  nach  Leonberg,
  im  Mainkreise,  zur  Erledigung  gekommen;
  in  ihrem  Umfange  befinden  sich  2  Schu--len,
  eine  Filialkirche  und  1810  Seelen,  welchen
  der  Pfarrer  mit  einem  Hilfspriester
vorstehet.  Der  Pfarrer  erhält  jährlich  an
ständigem  Gehalte  bo#  fl.,  für  Brennholz
75F  fl.,  und  die  Stolgefälle  mit  1950  fl.  s4  kr
Die  Lasten  belaufen  sich  auf  33  fl.  Für  den
Hilfsoriester  bezieht  derselbe  die  Renten  der
vorhin  in  Ast  bestandenen  Erposstur  in  einem
Anschlage  zu  oo  fl.

5)  Die  Psarrei  RNoggenstein.

Die  Pfarrei  Roggenstein,  im  königlichen
  Landgerichte  Vohenstraus,  ist  durch
das  Hinscheiden  des  Pfarrers  Joseph  Vierling
erlediget  worden.  Dieselbe  zählt  lo  3  2  Seelen,
welche  der  Pfarrer  allein  besorget.  Die  jährlichen
  Einkünfte  fliessen  aus  dem  Ertrage  der
Realitäten  zu  172  fl.  zo  kr.,  der  Zehenden
zu  so  fl.,  und  der  Stole  zu  179  fl.

Im  Rezatkreise:
60)  Die  Pfarrei  Rodheim.
Durch  Resignation  des  bisherigen  Pfarrers,
  Priesters  Roman  Blankenhorn,  ist  die

(55)
        <pb n="438" />
        869

katholische  Pfarrei  Rodheim,  im  königlichen
  Landgerichtsbezirke  Uffenheim,  zur
Diszes  Bamberg  gehörig,  erledigt.  Ihr
reiner  Ertrag  an  Zehenden,  an  Gülegetreid,
Gütern,  Zinsen,  Stolgebühren  und  Nebenbezügen,
  nebst  der  freien  Wohnung  ist  auf
60  fl.  32  kr.  berechnet.  «

7)DiepkotestanischePsakkeiWirken-ehsterten.


Durch  die  Befoͤrderung  des  Pfarrers
Hofmann  auf  die  Pfarrei  Mosbach  ist  die
Pfarrei  Mitteldachstetten,  Dekanats
Kolmberg,  erlediget  worden,  deren  Ertrag
in  der  Fassion  von  1807  auf  599  fl.  13  kr.
berechnet  ist.

 

Pfarreien  und  Benefizien  Verlei—
hungen.

Seine  königliche  Majestät  haben  nachstehende
  Pfarreien  und  Benefizien  zu  verleihen
geruht:

am  0.  September  l.  J.  die  Pfarrei  zu  Eurishofen,
  Lbandgerichts  Buchloe,  dem  Priester
  Johonn  Baptist  Sontheimer,  bieherigen
  Pfarrer  zu  Bidingen;

am  10.  die  Pfarrei  zu  Donaualtheim,
Landgerichts  Dillingen,  dem  bisherigen  Regens
  im  Klerikal  Seminar  zu  Dillingen,  Priester
  Jeorg  Schmelcher:;

am  14.  die  Pfarrei  Wollenzach,  Landgerichts
  Pfassenhofen,  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Liebenstadt,  Landgerichts  Hilpoltstein
im  Rezatkreise  Dominikus  Dirigl,  und
die  hiedurch  erledigte  Pfarrei  zu  Lieben,

870

stadt,  dem  Priester  Anton  Reindl,  Kooperakor
  in  Abenberg;  dann  die  Pfarrei  zu
Schambach,  dandgerichts  Kipfenberg,  dem
Priester  Michael  Reigl,  Stadt  Kooperator
  zu  Eichstäde;

am  15,  die  Pfarret  Oberhochstade,
Dekanats  Weissenburg,  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Balgheim,  Dekanats  Nördlingen,
Geeorg  Friedrich  Ferdinand  Sonunnenmayer,
  die  Pfarrei  Mosbach,  vandgerichts
und  Dekanaks  Feuchtwangen,  dem  bieherigen
  Pfarrer  zu  Mirteldachsterten,  Dekanats
Kolmberg,  Johann  Karl  Hofmann;

am  16.  die  Pfarrei  zu  Osterbuch,  band-Feriches
  Wertingen,  dem  vormaligen  Pfar,
rer  zu  Stuben,  k.  k.  österreichischen  Landgerichts
  Sonnenburg  im  Vorarlberg,  und  nunmehrigen
  Hilfspriester  in  der  Vorstadt  Au
bei  München,  Priester  Adam  Zwink;  die
farrei  Hohenpelssenberg,  vandgerichts
Schongau,  dem  vormaligen  Professor  Doktor
  der  Philosophie  Priester  Joseph  Maria
Wagner,  Exbenediktiner  zu  Benediktbeuern;


am  17.  die  Pfarrei  zu  Schmazhausen,
Landgerichts  Pfaffenberg,  dem  bisherigen
Pfarrer  zu  Griesbach,  Landgerichts  Tirschenreith
  im  Obermainkreise,  Priester  Pongratz
Härtl,  die  Pfarrei  zu  Stein,  Landgerichts
  Immenstadt,  dem  bieherigen  Pfarrer
zu  Eckarts,  Priester  Basil  Rohrmoser,  und
die  dadurch  erledigte  Pfarrei  zu  Eckarts,
Landgerichts  Immenstadt,  dem  Priester  Franz
        <pb n="439" />
        871

Speziosus  Staiger,  bisherigen  Kaplan
zu  Steeg,  Landgerichts  Füssen;

am  10.  das  Pfarr  Vikarjat  zu  PMfaffenhofen,
  Landgerichts  Rosenheim,  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Hieschenhausen  Priester
Anton  Gottermayer,  und  die  dadurch  erledigte
  Pfarrei  Hirschenhausen,  Landgerichts
  Schrobenhausen,  dem  Hfarr  Kandidaten
  Priester  Karl  Dopp,  Kooperator  in
Loigenkirchen,  Landkapitels  Dingolfing;  die
Pfarrei  zu  Schwab  ing,  Landgerichts  München,
  dem  Priester  Max  Joseph  Herber,
Kooperator  zu  Bockhorn;

am  24.  die  Pfarrei  zu  Münster,  bLand-.
gerichts  Rhain,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu
Oberbaar,  Priester  Karl  Schmid,  und  die
Pfarrei  Oberbaar,  Landgerichts  Rhain,
dem  Driester  Joseph  Klee,  Kooperator  zu
Neumarkt;  die  Pfarrei  zu  Münsterhausen,
  Landgerichts  Ursberg,  dem  bisherigen
Ofarrer  zu  Andelobuch,  k.  k.  österreichischen
Landgerichts  Innerbregenzerwald  in  Vorarlberg,
  Priester  Jehann  de  Deo  Frank;  das
Schul  und  Kurat  Benefizium  zu  Grainau,
Landgerichts  Werdenfels,  dem  bisherigen  Erpositus
  zu  Erasburg,  Priester  Franz  Kaver
Ender  ös;  die  Pfarrei  zu  St.  Wolfgang,
  Landgerichts  Wasserburg,  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Breitbrunn,  Priester  Johann
  Michael  Mayr,  und  die  dadurch  erledigte
  Pfarrei  zu  Breitsbrunn,  bandgerichts
  Trosiberg,  dem  Erkonventualen  von
Herruchiemsee  und  Kuraterpositus  zu  Edling,
Priester  Franz  Reisinger,  das  Kuratbene

*5  872

fizinm  zu  Thallheim,  Landgerichts  Geding,
  dem  bisherigen  Kurat  Benefiziaten  zu
Oberlauterbach  Priester  Peter  Sibinger,
und  das  dadurch  erledigke  Kurat  Benefzium  zu
Oberlauterbach,  dandgerichts  Schrobenhausen,
  dem  Priester  Franz  Anton  Zeller,
Kooperacor  zu  Baierbach;

am  26.  das  Benefizium  zu  Plösberg,
Landgerichts  Tirschenreith,  dem  Erkonventualen
  von  Waldsassen,  Priester  Lorenz  Malachias
  Schmid,  ju  Poppenreuth.

Ferner  haben  Seine  königliche  Majestär
geruht  am  15.  September  der  von  dem
Freiherrn  von  Würzburg  für  den  bisherigen
  Vikar  Georg  Christoph  Gäck  ausgestellten
  Präsentation  zur  Pfarrel  Burggrub
  im  Dekanate  Michelau,  und  Landgericht
  Kronach,  so  wie  am  16.  der  von  dem
quieszirenden  Regierungs  Rathe  Jakeb  de
Battis  zu  Amberg  für  den  bisherigen  Pfarc:
Hrovisor  zu  Tagmersheim  Priester  Johann
Georg  Fichel  auf  das  Neun  Uhr  Meß  Befizium
  an  der  St.  Walburgs  Pfarrer  zu  Eich
städt  ausgestellten  Pr  sentation,  und  endlich

am  34.  der  von  der  Franziska  Freifrau
von  Gumppenberg  zu  Pô#meß,  als  Vormünderin
  ihrer  Kinder,  dem  bisherigen  Pfarrer
  zu  Schönesberg  Priester  Adam  Herb
auf  das  durch  Abtreten  des  Priesters  Feil
erledigte  Benefzium  zu  St.  Georgi  in
Pöttmeß,  und  dem  bisberigen  Pfarrer  zu
Osterzhausen  Priester  Anton  Strobel  auf
die  Pfarrci  zu  Schönesberg  im  Landger
richte  Rhain,  zugedachten  Präsentation  die
allerhöchste  Bestärigung  zu  ertheilen.
        <pb n="440" />
        873

(Aufnahmen  der  Kandidaten  in  die  Klerikal-Seminarien.)



Seine  koͤnigliche  Majestaͤt  haben  vermoͤg
Entschliessungen  vom  11.  August  und  18.
September  l.  J.  die  Aufnahme  nachstehender
  Kandidaten  in  die  Klerikal  Seminarien
zu  genehmigen  geruht.

1.  In  das  Georgianische  Klerikal  Seminar  zu
Landshut.

A.  Von  der  Universität  zu  bands=„
  hut  7  .1.

der  Kandidaten  der  Theologie:
Martin  Eisenschmid,  von  Ingolstadt,
Franz  Michael  Permaneder,  von  Traunstein,



Joseph  Reitmaier,  von  Landshut,
Joseph  Albrecht,  von  Glössing,
Jakob  Habner,  von  Passan,
Jakob  Aktenberger,  von  Regensburg,
Johann  Baptist  Widl,  von  Landau,
Kaver  Kandl,  von  Unterviechtach,
Georg  Lermer,  von  Geißling,
Georg  Stadler,  von  Bergendorf,
Joseph  Dullinger,  von  Passau,
Engelbert  Engel,  von  Regenstauf,
Egid  Fiederer,  von  NRoding,
Johann  Michael  Lindbichler,  von  Passau,
Heter  Weilhamer,  von  Trubliz,

Peter  Joseph  Dollmann,  von  Oberdietfurt,
  und

Gaudenz  Adlgasser,  von  Inzell;
der  Kandidaten  der  Philosophie  des  II.  Jahrgangs:


Johann  Michael  Fischer,  von  Ingolstadt,
und

Franz  Seraph  Ohmüller,  von  Straubing.
B3.  Von  dem  Lyceum  zu  München

der  Kandidaten  der  Philosophie  II.  Kurses:

Christoph  Höflinger,  von  Schwandorf,

874

Johann  Baptist  Zarbl,  von  Eggending,
Wolfgang  Hierstetter,  von  Grabiz;
Peter  Attenberger,  von  Kamm,  und
Gallus  Einhauser,  von  Siesbach;
der  Kandidaten  der  Philosophie  des  I.  Kurses:
Alois  Daisenberger,  von  Oberau,  und
Michael  Stephan,  von  Schwarzeck.
C.  Von  dem  #yceum  zu  Regensburg.

Johann  Schmidt,  von  Hienheim,  Landgerichts
  Kellheim,
Georg  Geiger,  von  der  Schmalzgrube,
Landgerichts  Közting,
Stephan  Koch,  von  Schwandorf,  Landgerichts
  Burglengenfeld,
Joseph  Keil,  von  Pfaffenberg,
Michael  Söltl,  von  Nunburg  vorm  Wald,
Auton  Härtl,  von  Regensburg,  und
Joseph  Gruber,  von  Altenthann,  Herrrschaftegerichts
  Wörth.

1)0.  Bom  Lyceum  zu  Amberg.
Johann  Nepom.  Heldmann,  von  Vilseck,
Jakob  Lehner,  von  Amberg,

Franz  Kaver  Hausmann,  von  Amberg,
Martin  Schmuderer,  von  Hahnbach,  und
Johann  Christl,  von  München.

II.  In  das  Klerikal  Seminar  zu  Dillingen.
A.  Von  der  Wnn-  zu  Landssut

der  Kandidaten  der  Theologie:

Franz  Xaver  Lob,  von  Schwarzenberg,
Johann  Wankmuͤller,  von  Kempten,
Johann  Baptist  Höbel,  von  Probstried,  und
Wikterp  Kolb,  von  Augsburg.

B.  Von  dem  Lyceum  zu  München.
des  Kandidaten  der  Philosophie  des  II.  Jahrgangs:


Alois  Schmid,  von  Türkenfeld,  Landger
richts  Landsberg.
        <pb n="441" />
        875

Königlich-Baierisches

876

Regierungsblatt.

 

XXxXVII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Samstag  den  25.  Oktober  1817.

Veror  duung.

 

(Erläuterung  der  Statuten  des  Civil  Verdienst=Ordens
  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wi  haben  Uns  unterm  19.  Mai  1808
vorbehalten,  die  an  diesem  Tage  unterzeichneten
  Statuten  Unsers  Civil  Verdienst-Ordens
  nach  Erforderniß  zu  erweitern,  und
zu  erklären,  und  finden  Uns  nunmehr  bewogen,
  Folgendes  zu  verordnen,  und  als
künftige  Norm  festzusezen:
J.

Jeder  Staatsbuͤrger,  welcher  dem  Staate
vorzuͤgliche  Dienste  geleistet,  sich  durch  hoͤ-here
  buͤrgerliche  Tugenden  ausgezeichnet,  oder
um  den  Nuzen  und  Ruhm  des  Vaterlandes
besonders  verdient  gemacht,  kann  in  den
Verdienst  Orden  ausgenommen,  und  zu  allen
Klassen  desselben  befördert  werden;  jedoch
wird  die  seither  üblich  gewordene  Einreichung
von  Gesuchen  um  den  Verdienstorden  von
nun  an  untersagt,  indem  die  einschlägigen
Ministerien  und  Stellen  von  selbst  sich  zur
Pflicht  machen  werden,  die  verdientesten  Beamten,
  Diener  und  Unterthanen  zur  Kennt-1


niß  des  Ordensraths  zu  bringen,  und  durch
diesen  Uns  die  zur  Auszeichnung  Wüddigsten
werden  bekannt  gemacht  werden.

II.

Auch  wird  die  Verleihung  des  Ordens
an  Auswärtige,  welche  in  Angelegenheiten
mit  fremden  Höfen  ausgezeichnete  Dienste
geleistet,  oder  durch  folgenreiche  Verwendung
für  die  königlichen  Unterthanen,  durch  unzliche
  Entdeckungen  und  ihre  Mittheilung,
durch  vorzügliche  Talente  und  Gelehrsamkeit
die  Aufmerksamkeit  Unserer  Ministerien  und
Landesstellen  auf  sich  gezogen,  und  ihre  Würdigung
  erhalten  haben,  auch  ohne  Vortrag
in  dem  Ordensrathe,  vorbehalten.  Ein  unmittelbar
  eingereichtes  Anstunen  um  solche
Verleihung  soll  nie  anders,  als  nach  Anhörung
  der  einschlägigen  Ministerien  berücksichtiget
  werden.

III.

Die  erste  Klasse  des  Verdienst  Ordens
soll,  statt  zwölf,  künftighin  vier  und  zwanzig,
  und  zwar  jene  nicht  eingerechnet,  welche
Kapitularen  Unseres  Hausordens  vom  heiligen
  Hubertus  sind,  die  zweite,  statt  vier
und  zwanzig  Kommandeurs,  vierzig,  die
dritte  statt  hundert  Rittern,  deren  einhundert
und  sechzig  begreifen.

—
        <pb n="442" />
        377

Die  hier  ausgesprochene  Zahl  der  zu  verleihenden
  Ordens  Auszeichnungen  an  Inlaͤnder
  wird  nicht  uͤberschritten  werden.

IV.

Der  Ordensrath  wird  gebildet  aus  dem
Ordens  Großkanzler,  und  dem  Ordens  Groß-Schazmeister,
  welche  ständige  Mitglieder  des
Ordens  sind,  wozu  Wir  noch  6  Großkreuze
und  6  Kommandeurs  berufen  werden.

V.

Eine  Verleihung  der  drei  ersten  Grade
des  Verdienstordens  wird  übrigens  niemals
anders,  als  nach  Anhörung  des  Ordensrathes
  vorgenommen  werden,  wogegen  Wir
den  vierten  Grad,  die  Civil  Verdienst  Medaille,
  auf  den  unmittelbaren  Vortrag  Unserer
  Staats  Ministerien  verleihen  werden.

Nach  gegenwärtigen  Beschlüssen  wollen
Wir  die  Verdienst  Ordens  Statuten  definitiv
bestimmt  haben.

München  den  8.  Oktober  1877.

Max  Josephp.

Graf  von  Rechberg.

Auf  königlichen  allerhdchsten  Befehl
Der  General  Sekretär
von  Baumiller.

 

Bekanntmachungen.

Sizung
der  geheimen  Staats  Raths  Kommission.


Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am
J0o.  September  817  in  der  Sizung  der  ks-878



niglichen  Staats  Raths  Kommission  entschieden:


1.  Der  Rekurs  des  Mathaͤus  Faust,  zu
Aschaffenburg,  gegen  Heinrich  Sauer,
den  Todtengraͤbers  Dienst  betreffend,  wurde
an  das  koͤnigliche  Staats  Ministerium  des
Innern  verwiesen.

2.  Die  Rekurs  Beschwerde  des  Melbers
Michael  Fuchs  und  Konsorten  zu
Abensberg  im  Regenkreise,  gegen  die
Baͤcker  daselbst,  wegen  Gewerbs  Beeintraͤchtigung.


3.  Der  Rekurs  des  Oberförsters  Candus
zu  Wolfstein  im  Unter  Donaukreise,  in
der  Klag  und  Streitsache  des  Bauers
Mathias  Stockinger,  am  Kreuzberg,
wegen  Wildschadens  Ersaz.

4.  Der  Rekurs  des  Uhrmachers  Johann
Maier  zu  Troßberg  im  Ilarkreise,  gegen
  die  Verlethung  einer  Großlihrmachers
  Gerechtsame  an  Joseph  Bernet
zu  Altenmarkt,  wurde  an  das  königliche
Staats  Ministerium  des  Innern  gewiesen.

§5.  Die  Berufung  der  Elisabetha  Greiner,
  nunmehr  verehelichten  Prandl,
brduenden  Bürgerin  zu  Roding  im  Rehenkreise,
  gegen  die  dortigen  Tafernwirthe,
  wegen  Gewerbs  Beeinträchtigung.

6.  Der  Rekurs  der  Ehefrau  Theresta,  des
Kupferschmids  Gotefried  Bauer,  in
München,  gegen  ihren  Ehemann,  die
Ausübung  des  Kupferschmids  Gewerbes
betreffend.
        <pb n="443" />
        279

7.  Der  Rekurs  des  Guͤrtlermeisters  Franz
Schulz,  zu  Wuͤrzburg,  gegen  die  dortigen
  Schwertfeger,  den  Handel  mit  Degen
  und  Saͤbeln  betreffend,  wurde  an
das  Staats  Ministerium  des  Innern  gewiesen.


8.  Der  Rekurs  der  juͤdischen  Handelsleute
Peretz  Nathan  Oettinger  zu  Lehrberg,
dann  des  Gastgebs  Ludwig  Johann
Neumaier,  zu  Ansbach,  wegen  Einmischung
  in  eine  Güter  Zertrümmerung,
wurde  an  das  königliche  Staats  Ministerium
  des  Innern  gewiesen.

.  Die  Streitsache  der  Gemeinde  Mitterskirchen,
  Landgerichts  Eggenfelden  im
Unter  Donankreise,  gegen  den  Expositus
Priester  Obermaier,  wegen  Verabreichung
  der  jährlichen  Narural  Sammlungen,
  wurde  an  das  königliche  Staats-Ministerium
  des  Innern  gewiesen.

l#o.  Der  Rekurs  der  Christen  Gemeinde  zu  Ottensoos,
  Landgerichts  Lauf  im  Nezatkreise,
  gegen  die  dortige  Judenschaft,  die
Beizählung  des  sogenannten  Moses-Weihers
  zur  Gemeinde  Waldvertheilung.

1I.  Die  Beschwerde  der  jüdischen  Handelsleute
  Lw  Seeligmann  Lilienthal  und

Konsorten  zu  München,  gegen  das  vormalige

  General  Kommissariat  des  Isarkreises,
  wegen  Zertrümmerung  des  alten
Bauernhofes  zu  Ursprüng,  Landgerichts
Ebersberg,  wurde  an  das  königliche
Sctaate  Ministerium  des  Innern  gewiesen.
12.  Der  Rekurs  einiger  Gemeinde  Glieder
zu  Fürth,  gegen  das  vormalige  General= 



8380

Kommissariat  des  Rezatkreises,  wegen
Verwerfung  des  von  der  Gemeinde  gewählten
  Waldaufsehers,  und  Aufdringung
  eines  Fersters,  wurde  an  das  kénigliche
  Staats  Ministerium  des  Innern
gewiesen.

13.  Die  Streitsache  der  sämmtlichen  Obstler
in  der  Vorstadt  Au,  bandgerichts  München,
  gegen  die  dortigen  Krämer,  wegen
  G

*6V-t  ::  ———
UDO  htig  9

 

(Die  Kriegs  Kosten  Ausgleichung  der  Gemeinde
Dambach  für  die  Jahre  1813  und  191
betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  haben  unterm
lo.  Oktober  l.  J.  die  Kriege  Kosten  Ausgleichung
  der  Gemeinde  Dambach,  königlichen
Landgerichts  Nürnberg,  für  die  Jahre  1812
und  1814  auf  die  Gesammt  Summe  von
3413  fl.  51  kr.  zu  genehmigen  und  zu  bewilligen
  geruht,  daß  über  Abzug  der  gleichheirlich
  getragenen  Lasten  der  noch  bestehende
Ausgleichungs  Rest  ad  1226  fl.  S0  kr.  :  kr.
nach  dem  entworfenen  Plan  durch  den  Ortsvor-Ntand
  unter  Aufsicht  des  königlichen  Landgerichts
  erhoben,  und  an  die  Betheiligten  gehörig
  hinaus  vergütet  werde.

 

Pfarreien  Erledigungen.

Im  Unter  Donaukreise.

1))  Die  Pfarrei  Tiefenbach.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Martin
Reichenberger,  ist  die  Pfarrei  Tiefenbach
  erlediget  worden.
        <pb n="444" />
        881

Sie  liegt  in  der,  Disces  Passau,  dann
dem  Dekanate  Waldkirchen,  und  Landgerichte
  Passau.

Die  Pfarrei  zählt  in  einem  Umtkreise  von
4  Stunden  3160  Seelen,  hat  (ine  Fittale,
und  eine  Schule,  und  erträge  nach  Abzug
der  Lasten  von  531  fl.  141  kr.  qu##ceine
Rente  1072  fl.  18  kr.

a)  Die  Pfarrei  Rdham.

Nach  einer  allerhöchsten  Eneschliessung
vom  23.  Juni  d.  J.  ist  die  vormalige  zu
dem  Kloster  Altersbach  gehdrige  Pfarrei  zu
Nöham  hergestellt  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  Diöces  Passau,
im  Dekanat  und  Landgericht  Pfarrkirchen,
sie  zählt  130  Seelen,  und  hat  eine  Schule.

Der  Pfarrei  wird  der  unveräusserte,  aber
noch  herzustellende  Pfarrhof  mit  den  dazu  gehörigen
  Realitäten  überlassen,  und  für  den
inkammerirten  Zehent  werden  jährlich  153  fl.
D’nrrs

Da  der  Pfarr  Widdum  dermal  noch  nicht
zu  seinem  ordentlichen  Ertrag  gebracht  werden
  kann,  so  wird  dem,  auf  diese  Pfarrei
anzustellenden  Erreligiosen  auf  einige  Zeit
eine  außerordentliche  Unterstüzung  von  seiner
Provision  zukommen.

Im  Regenkreise.
3)  Die  Pfarrei  Irlbach.

Die  Pfarrei  Irlbach  im  königlichen  Landgericht
  Regenstauf  ist  durch  die  Versezung
des  Pfarrers  Braunmüller  nach  Dinkofen
zur  Erledigung  gekommen.  Die  Berölke-332



rung  derselben  bestehet  in  430  Seelen,  welcher
  der  Pfarrer  allein  vorstehet.  Die  Einkünfte
  beschränken  sich  auf  einen  ständigen
Gehalt  zu  350  fl.,  für  Naturalien  130  fl.
und  den  Stolgefällen  zu  loz  fl.  24  kr.  Die
Easten  aber  auf  #  fl.

 

4)  Die  Pfarrei  Geislhdeing.

Die  Pfarrei  Geislhöring  im  Herrschafts-Gericht
  Laberweinting  ist  durch  die  Versezung
  des  Pfarrers  Gottlieb  Mairhofer  erlediget
  worden.

In  ihrem  Umkkreis  befindet  sich  eine
Schule,  eine  Filial  Kirche  und  1244  Seelen,
welchen  der  Pfarrer  mit  einem  Supernumerär
  Priester  vorsteht.

Die  jährlichen  Einkünfte  fliessen  aus  den
Widdums  Gründen  zu  103  fl.  —  kr.
den  Zehenten  601  fl.  360  kr.
den  Stol=  und  andern  Gefillen

  für  Jahrtäge  408  fl.  12  kr.

Die  ständige  Lasten  belaufen  sich  ausschließlich
  des  Gehils  Ppriesters  auf  1go  fl.
20  kr.  2  dl.,  ferner  2  Schäffel  21  Mezen
Kern  zum  königlichen  Rentant  Dfaffenberg;
die  Pfarr  Gebäude  befinden  sich,  einige  nothwendige
  Reparationen  abgerechnet,  in  guten
baulichen  Zustande.

Im  Ober  Mainkreise.
5)  die  Pfarrei  zu  Betzenstein.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Körber
  zu  Behenstein  ist  diese  Pfarrei  erledigt
  worden.

Ihr  Ertrag  ist  nach  der  neuesten  Angabe
  708  fl.  to  kr.
        <pb n="445" />
        883

(6  Die  protestantische  Pfarrei  Plech.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Gruner
  ist  die  Pfarrei  Plech  im  Dekanate  Lindenhard
  mit  einem  Einkommen  von

700  fl.  311  kr.
erledigt  worden.

7)  Die  Pfarrei  Schwarzenbach.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Haß

ist  die  Pfarrei  Schwarzenbach  am  Walde
mit  einem  Einkommen  von

870  fl.  10  kr.
erledigt  worden.

8)  Die  katholische  Pfarrei  Memmelsdorf.

Im  Landgerichte  Bamberg  l.  ist  die
katholische  Pfarrei  Memmelodorf  in  Erledigung
  gekommen.  Sie  gehört  zum  Dekanate
  Scheßliz  der  Bambergischen  Diezese,  und
begreift.0  Ortschaften  mit  1877  Seelen.
Dem  Pfarrer  ist  ein  Hilfspriester  beigegeben,
  und  drei  Schulen  zu  Memmelsdorf,
Gundelsheim  und  Merkendorf  unter  seiner
Aufsicht  gestellt.

Das  Einkommen  beträgt  1573  fl,  Die
Lasten  327  fl.

Im  Ober  Donankreise.
)  Die  Pfarrei  Ingenried.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
zu  Ingenried  nach  Steffenried  wurde  die
Pfarrei  Ingenried  erlediget;  dieselbe  liegt
in  der  Diszes  Augsburg  im  Landgerichte
Kaufbeuren,  sie,  enthält  172  Seelen,  der
Ertrag  derselben  bestehet  in  475  fl.  Competenz,
  50  fl.  an  Zehent,  §  Schäfsel  1  Me- 



884

tzen  Korn,  1  Schaͤffel  4  Metzen  Kern,  11
Klafter  Holz;  hievon  sind  19  fl.  28  kr.  Lasten
  in  Abzug  zu  bringen.

10)  Die  Pfarrei  Bidingen.

Durch  die  Befoͤrderung  des  Pfarrers
Spoutheimer  auf  die  Pfarrei  Eurishofen
müurde  die  Pfarrei  Bidingen  am  19.  September
  erlediget.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  Diszese  Augsburg,
  im  königlichen  Landgerichte  Oberdorf;  sie
enthält  ö10  Seelen,  welche  ausser  dem  Pfarrsitze
  selbst  noch  in  sechs  umherliegenden  Weilern
  und  Einödhefen  zerstreut  sind.

Der  Ertrag  derselben  wird  theils  aus
den  Widdumsgütern,  theils  aus  Zehent,
theils  aus  Naturalkompetenzen,  Jahrtagsund
  Stolgefällen  bezogen,  und  berechnet
auf  666  fl.  44  kr.

Hievon  sind  7  fl.  34  kr.  grundherrliche
Lasten  zum  Rentamte  zu  entrichten  nebst  den
gewöhnlichen  Dizesanlasten.

Der  Bezug  des  Novalzehents  ist  mit
dem  königl.  Rentamte  im  Streite  begriffen,
wurde  jedoch  in  possessorio  dem  Pfarrer
zugesprochen.

11)  Die  Pfarrei  Rieden  an  der  Kötz.

Unterm  23.  September  wurde  die  Pfarrei
  Rieden  an  der  Kötz,  in  der  Diczese
Augsburg,  im  Landgerichte  Günzburg,  erledigt.


Diese  Pfarrei  enthält  360  Seelen;
sie  erträgt  323  fl.  38  kr.,  wovon  11  fl.
38  kr.  jährliche  Lasten  abzuziehen  sind.

(50)
        <pb n="446" />
        885

Verleihung  der  Grafen  Würde  und
Erhebungen  in  den  Adelstand.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
  16.  Julius  l.  J.  Allerhöchstihrem  Kämmerer,
  Generalmasor,  und  Flügeladjutan-=ten,
  dann  Offtzier  der  königl.  französischen
Ehrenlegion,  Freiherrn  Karl  Friederich  von
Schönfeld,  zum  Beweise  allerhöchster
Zufriedenheit  mit  seinen  geleisteten  Diensten,
  samt  allen  seinen  rechtmäßigen.  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts  die  Grafen-Würde
  des  Reichs  allergnädigst  zu  verleihen
  und  zu  gestatten  geruhet,  daß  er  als
Besizer  der  Ottingischen  Güter  Otting  und
Fünfstetten  in  Zukunft  den  Namen  „Graf
von  Otting  und  Fünfstetten“  führe.

Ferner  haben  Allerhöchstdieselben  in  den
Adelsstand  des  Reichs  erhoben:

unterm  19.  Juni  d.  J.  den  Ritemeister
im  1.  Chevaurlegers  Regiment  (Kaiser)
Johann  Heinrich  Christian  Schmaltz,
samt  allen  seinen  rechtmáäßtgen  ehelichen  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts;

unterm  27.  Februar  d.  J.  den  Landrichter
  zu  Amberg  Johann  Wolfgang  Goller,
  samt  allen  seinen  rechtmäßigen  ehelichen
  Nachkommen  beiderlei  Geschlechts,  mit
dem  Ehrenprddikate  „auf  Kollersried"“;

unterm  13.  März  d.  J.  den  herzogl.
sachsenkoburgischen  Landrath  und  Besizer  des
im  Mainkreise  gelegenen  Landguts  Nairitz,
Wilhelm  Zerzog,  santt  allen  seinen  rechtmäßigen
  ehelichen  Nachkommen  beiderlei  Geschlechte;


unterm  3.  Julius  d.  J.  den  ersten  As-886



sessor  bei  der  General  Zoll-  und  Mauthdirekzion
  (als  Tobalsregie)  Maximilian  Joseph
Kramer,  —  dann  seinen  Bruder  den
Strassen-  und  Wasserbau  Inspektor  in  Augsburg
  Rudolph  Joseph  Kramer,  samt  allen
  ihren  rechtmaͤßigen  ehelichen  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts,  und  zwar  den
Ersten,  so  lange  er  nämlich  in  dem  Besize
des  Gutes  Hohenburg  bleibt,  mit  dem  Praͤ-dikate
  „auf  Hohenburg““;  und  endlich

unterm  7.  August  d.  J.  den  Salzbeamten
  in  Memmingen  Anron  Lohmayr  samt
allen  seinen  rechtmäßigen  ehelichen  Nachkommen
  beiderlei  Geschlechts  allergnddigst  zu  verleihen
  geruht.

Verleihung  des  Prädikats
„  Excellenz.“

 

Seine  Majestár  der  König  haben  unterm  13.
Oktober  l.  J.  dem  wirklichen  geheimen  Rarh,
Johann  Baptist  Freiherrn  v.  Flachslanden
  das  Prädikat  Excellenz  beizulegen,
und  das  eigenhändig  unterzeichnete  Bewilli-Jungs
  Reskript  zustellen  zu  lassen  geruht.

 

Medaillen.

Seine  Masjestät  der  König  haben  unterm
  4.  Oktober  l.  J.  dem  Nikolaus  Clement,
  Hof  Wagenmeister,  dem  Gortthard
Hähnel,  Sattler  am  Hof  Marstalle,  dem
Büchsenmeister  Leonhard  Riegel,  dem
bLeiblaqugi  Johann  Lang,  dann

unterm  1.4.  Oktober  dem  Kabinets  Courier
  Grünwald,  und  dem  Kammerlaquai
dudwig  Gemminger,  für  die  vorzügli-
        <pb n="447" />
        887

chen  Verdienste,  welche  sich  dieselben  in  den
verschiedenen  Epochen  der  verflossenen  Kriegs-Jahre
  um  Allerhöchstihre  Person  und  das
königliche  Haus  zu  erwerben  Gelegenheit
hatten,  und  zwar  dem  erstern  die  goldene,
den  übrigen  aber  die  silberne  Verdienst  Medaille,
  desgleichen  #

am  8.  des  genanuten  Monats,  um  die
Verdienste,  welche  der  Doktor  Franz  Paul
Storch,  Medizinal  Nath  und  Badearzt  zu
Gastein  im  Jahre  1gos  durch  die  freiwillige
  Behandlung  kranker  Soldaten  im  Feldspitale
  zu  Salzburg  um  die  königliche  Armee
  sich  erworben  hat,  öffentlich  anzuerkennen,
  die  goldene  Civil  Verdienst  Medaille  zu
verleihen  allergnddiast  geruht.  —

 

Bewilligung  zur  Tragung  fremder
  Orden.

Seine  königliche  Majestät  haben  unterm
27.  September  l.  J.  dem  königl.  Kämmerer
und  Regierungs  Rathe  Grasen  Georg  von
Munster  allergnddigst  gestattet,  den  ihm
von  des  Königs  von  Preußen  Mazjestt  ertheilten
  Johanniter  Orden  zu  tragen,  desgleichen


unterm  3.  Oktober  d.  J.  dem  erstgebornen
  Sohne  Allerhêchstihres  Staatsrathes,
Generalkommissärs  und  Präásidenten  der  Regierung
  des  Regenkreises  Freiherrn  von
Dörnberg  —  Friedrich  von  Dörnberg
  —  die  landesherrliche  Bewilligung
zur  Annahme  des  Ehrenkrenzes  und  Kleides
des  Johanniter=  Maltheser=  Ordens  zuerthei,
len  geruhe.

888
Dienstes  Rachrichten.

 

Seine  Majestät  der  König  haben  an
den  Kämmerer,  wirklichen  Staatsrath  im
außerordentlichen  Dienste,  Präsidenten  des
Oberappellationsgerichts.  und  Großkreuz  des
Civil  Verdienst  Ordens  der  baierischen  Krone,
Grasen  von  La  Roscc,  am  19.  Oktober  dies
ses  Jahres,  als  an  dem  Tage  des  von  ihm
jurückgelegten  fünfzigsten  Dienstesjahres,

folgendes  Handschreiben  zu  erlassen,  allergnaͤdigst
  geruhet:
„Mein  lieber  Oberappellationsgerichtschre

 

gerichts  Prasident
  Graf  von  La  Rosée!  Es  gereicht  mir
zum  Vergnuͤgen,  Ihnen  an  dem  Tage,  wo  Sie
mit  dem  lohnenden  Bewußtseyn,  nur  Gutes
  gegruͤndet  und  bewirket  zu  haben,  fünfzig,
  mit  treuer  Anhaͤnglichkeit  an  Fuͤrst  und
Vaterland  verlebte  Dienstes  Jahre  zuruͤcklegen,
  ein  Merkmal  meiner  gerechten  Wuͤrdigung
  Ihrer  ausgezeichneten  Verdienste  und
meiner  besondern  Huld  zu  geben.  Empfangen
  Sie  zum  Andenken  und  als  Beweis,
daß  ich  den  biedern,  die  allgemeine  Achtung
mit  vollem  Rechte  sich  erworben  habenden
Justiz  Mann  und  einen  Mir  und  Meinem
königlichen  Hause  ergebenen  Staatediener  in
Ihnen  wahrhaft  ehre,  mein  auf  dieser  Dose
gefaßtes  Bildniß  mit  dem  Wunsche,  daß  die
gütige  Vorsehung  Sie,  mein  lieber  Oberap-=pellationsgerichts
  prässdent,  Graf  von  La
Roscc  noch  viele  Jahre  zum  Besten  des
Staatedienstes  und  zum  Ruhme  der  Justiz=Verwaltung
  meines  Reiches  erhalten  möge.“

Max  Josepb.
        <pb n="448" />
        889

Aufnahme  der  Kandidaten  in  das
Klerikal  Seminar  zu  Dillingen.

Seine  königliche  Majestät  haben  unterm
  3o.  September  1817

 

den  Kandidaten  der  Theologie

–––.

Johann  Baptist  Avmold  von  Eichssa  n

Anton  Mayr  von  Dillingen,  *

Johann  Baptist  Schmid  von  Freistadt,

Martin  Ryß  von  Dillingen,

Anton  Guggemos  von  Kaufbaiern,

Andreas  Dörfler  von  Dösingen,

Alois  Keppeler  von  Augsburg,

Johann  Metger  von  Kempten,

Anton  Demeter  von  Higstettenhof  bei
Lauingen,

Balthasar  Seidenfuß  von  Munzingen,
und  endlich

dem  als  Aktuar  bei  dem  Landgerichte  Berchtesgaden
  funktionirenden  Rechtspraktikanten
  Sebastian  Berghammer

die  Aufnahme  in  das  Klerikal  Seminar  zu

Dillingen  zu  bewilligen  allergnddigst  geruht.

 

Bekanntmachung.

(Die  Preisvertheilung  an  der  Hebammenschule
zu  München  für  den  1.  Lehrkurs  des  Jahres

  1817.

Nach  der  vollendeten  HauptPruͤfung
der  im  heurigen  1.  Lehrkurse  zu  Muͤnchen
unterrichteten  70  Hebammenschülerinnen,  wurden
  am  29.  September  d.  J.  die  drei  Würdigsten
  mit  Preisen  beschenkt,  und  die  Namen
  derienigen  lo,  welche  sich  nach  jenen

890
zunaͤchst  am  vorzuͤglichsten  auszeichneten,

werden  hiemit  gleich  jenen  zur  öffentlichen

Kenntniß  gebracht:

Erste  Preisträgerinn.
Johanna  Richter,  Schneidermeisters  Frau
von  Freysing  im  Isar  Kreise.

Zweite  Preisträgerinn.
Ida  Cellner,  ledige  Weißgärberstochter
von  Wasserburg  im  Isar  Kreise.

Dritte  Preisträgerinn.
Maria  Schneider,  Barbiers  Gattinn  von

München  im  Isar  Kreise.

Diesen  folgen  in  alphabetischer  Ordnung:


1.  Anna  Beer,  Schreibers-Gattinn
von  Rosenheim  im  Ifsar  Kreise.

2.  Katharina  Dendel,  Landarztens=Gattinn
  von  Schliersee  im  Isar  Kreise.

3.  Anna  Fischer,  Wundarzeens  Gattinn
  von  Wettstetten  im  Ober  Donau  Kreise.

4.  Maria  Fleck,  Kupferhammerschmidestochter
  von  Reuten  im  Ober  DonausKreise.

5.  Elise  Graf,  Lottokollekteurs  Gattinn
von  München  im  Isar  Kreise.

65.  Krescentia  Kößler,  Schneiders=Gattinn
  von  Huglfing  im  Isar  Kreise.

7.  Maria  Kreiol,  Manrerstochter  von
Drachslschlag  im  Unter  Donau  Kreise.

3.  Maria  Kühnast,  Baders  Frau  von
Burheim  im  Ober  Donau  Kreise.

0,  Clara  Letourner,  königliche  Reichsholden
  Amts.  K  6-Gattinn  von  Munchen
  im  Isar  Kreise.

to.  Anna  Roth,  Verwalterstochter  von
Regenbeilschein  im  Regenkreise.

1243
-idsr
        <pb n="449" />
        891

Koͤniglich-Baierisches

892

Regierungsblatt.

 

XXXVIII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  5.  November  1817.

 

Bekanntmachungen.

 

(Den  vorläufigen  Beitrag  in  die  Brand  Versicherungs
  Kassen  für  das  Etats  Jahr  1813.
betreffend.)

Staats  Ministerium  des  Innern.

Nachdem  die  bedeutenden  Beschaͤdigungen,
welche  mehrere  Mitglieder  der  Brandversicherungs
  Gesellschaft  und  besonders  die  Einwohner
  von  Rehau  und  Schnaitenbach  im  baufe
des  Jahres  183  durch  Brand  erlitten  haben,
  eine  außerordentliche  und  schnelle  Hülfe
erfordern,  welche  aus  den  Ueberschüssen  der
ordentlichen  Beiträge  des  Jahres  18735  nicht
geleistet  werden  kann,  so  wird  unter  Anwendung
  des  Artikels  3a  der  Brandversicherungs"
Ordnung  hiedurch  verfügt,  daß  ein  vorldufiger
  Beitrag  zu  drei  Kreuzern  von  jedem
Hundert  der  Assekuranz  Kapitalten  auf  Rechnung
  des  Jahres  1835  in  dem  Isar-,  Unter-Donau-,
  Regen,  Ober  Donau-,  Rezat,  und
Ober  Mainkreise  unverzüglich  erhoben  werden
  solle.

Die  königlichen  Regierungen  der  bezeichneten
  sechs  Kreise  haben  hiernach  das  Geeignete
  schleunigst  anzuordnen,  und  den  Voll,

zug  durch  Einsendung  der  vorgeschriebenen
Konspekte  anzuzeigen,  damit  über  die  eingebrachten
  Gelder  zum  Behufe  unabweislicher
Uncerstüzungen  der  Verunglückten  sogleich
disponirt  werden  könne.

München  den  33.  October  1877.

Auf
Seiner  kdniglichen  Majestät  allerhbchsten  Befehl
Graf  von  Thürheim.
Durch  den  Minlster
der  General  Sekretchr
F.  von  Kobell.

 

(Den  Hausirhandel  im  Unter  Mainkreise  betreffend.)


Seine  königliche  Majestät  haben  beschlossen,
  daß  die  in  den  dlreen  Theilen  des  Reichs
bestehenden  Verordnungen  über  den  Haufsrr-Handel
  auch  in  dem  ganzen  Unter  Main-Kreise
  eingeführt  werden  sollen.

München  den  33.  October  1817.

 

(Umlage  zur  Bestreitung  der  Gemeinde  Bedürf--nisse
  in  dem  ehemaligen  Fürstenthume
Aschaffenburg,  für  das  Etats  Jahr  u##l#s  betreffend.)
  «
Seine  koͤnigliche  Majestaͤt  haben  zu  genehmigen

  geruht,  daß  zur  Bestreitung  der
(:%)
        <pb n="450" />
        893

Gemeinde  Beduͤrfnisse  in  dem  ehemaligen
Fuͤrstenthume  Aschaffenburg  fuͤr  das  Etats-Jahr
  137"  eine  Summe  von  93,000  fl.  àkr
nach  dem  Seceuerfuße,  und  nach  Maasgabe
der  besonders  hergestellten  Uebersicht  über
die  jede  einzelne  Gemeinde  treffenden  Schäzungs
  Simplen,  erhoben  werde.

Die  Perzeption  und  Ablieferung  dieser
Umlagen  soll  von  den  Rencämcern  nach  Anleitung
  des  Edicts  vom  6.  Februar  1372,
und  unter  Anwendung  der  erläuternden  Bestimmungen
  vom  z32.  April  1814,  gemaͤß
welchen  nur  die  der  Haus=  und  Grundsteuer
unterliegenden  Staats  Realitäten  zu  den
Kommunalumlagen  in  Konkurrenz  zu  ziehen
sind,  geeignet  bewirkt  werden.

München  den  33.  October  1877.

 

(Verleihung  der  allgemeinen  Stipendien  des
Unrer  Mainkreises,  aus  dem  Baron  von
Aufsee  sischen  Fond  pro  181  betrefsend.)
Aus  dem  Baron  von  Aufseesischen

Fond.  wurden  unterm  à  1.  October  1817  für

das  verflossene  Studien  Jahr  18k  folgende

allgemelne  Selpendien  verliehen:
«  A.

Für  Kandidaten  der  Philosophie.
I)  Anton  Joseph  Oegg,  Sohn  eines  verlebten
  Archivars  aus  Wüczburg,  erhäle

  *„  „I:„„„  ...  2  150  fl.

2)  Ignaz  Dötlinger,  Sohn  eines  königlichen
  Professors,  und  zur  Zeit  Prerektors
der  Universstdt  zu  Würzburg  150  fl.

3)  Kaspar  Mauter,  Sohn  eines  ehemaligen
  Kaufmannes  aus  Würzburg  k50  fl.

 

294

4)  Michael  Hergenröther,  Sohn  eines
Schuhmachers  aus  Bischofsheim  75  fl.
S)  Friedrich  Golch,  Sohn  eines  Universitdts
  dells  aus  Würzburg  75F  fl.
6)  Franz  Eisinger,  Sohn  eines  Stadtgertchts
  Pedells  aus  Würzburg  75  fl.

B.
Gyomnasisten.

7)  Johann  Bickel,  Sohn  eines  Maurers
aus  Röttingen,  und  Schüler  der  Ober-Gymnasial
  Klasse,  u1voo  fl.

3)  Johann  Michael  utz,  Sohn  eines  Landmannes
  aus  Grafenrheinfeld,  in  derselben
Klasse,  zu  seinem  Stipendium  à  fl.
Zo  kr.  aus  der  Rledheimischen  Stiftung,
noch  oo00o  fl.

0)  Franz  Mae  r,  Sohn  eines  verlebten
Ober  Registrators  aus  Würzburg,  in  derselben
  Klase  50  fl.

10)  Felix  Adam  Karl,  Sohn  eines  Graͤnzzoͤllners
  aus  Widhaus,  Schülerder  drite
ten  Gymnastal  Klasse  50  fl.

11)  Joieph  Steinruck,  Sohn  eines
Schullehrers  aus  Baunach,  in  derselben
Klasse  40f..

:)  Adam  Brumann,  Sohn  eines  Thürmers
  aus  Ochsenfurth,  Schüler  der  zweiten
  Gymnasial  Klase  -950  fl.

13)  Andreas  Herschel,  Sohn  eines  Kammerdieners
  aus  Wurzburs-  in  derselben
Klasse  50  fl.

14)  Joserh  Heyne,  Sehn  eines  Jastrumentenmachers
  aus  Würzburg,  in  derselben
  Klasse  50  fl.

»2
        <pb n="451" />
        895

15)  Johann  Schön,  Sohn  eines  Schullehrers
  aus  Markheidenfeld,  in  derselben
  Klasseie  25  fl.

16)  Michael  Muͤller;  Sohn  eines  verlebten
  Schullehrers  aus  Bergrheinfeld,
Schüler  der  ersten  Gymnastal  Klasse  bo  fl.

17)  Moriz  Leutbecher,  Sohn  eines
Thürmers  aus  Fladungen,  in  derselben
Klasse  bo  fl.

18)  Georz  Weis,  Sohn  eines  penstonirten
  Feldwaibels  aus  Würzburg,  in  derselben
  Klasse  6P6osl.

10)  Urban  Deißenberger,  Sohn  eines

verlebten  obersten  Justizrathes  aus  Ebern,
in  derselben  Klasse  12oo  fl.
20)  Joseph  Gutenäcker,  Sohn  eines  Parapluimachers
  aus  Stadtschwarzach,  in
derselben  Klasse  50  fl.

21)  Johann  Georg  Roth,  Sohn  eines

Leichenbeerdigers  aus  Wuͤrzburg,  in  derselben
  Klasse  6  30u  fl.
22)  Johann  Specht,  Sohn  eines  Kupferschmieds
  aus  Ochsensurth,  in  derselben
Klasse  50  fl.
23)  Martin  Bes,  Sehn  eines  Kanzlisten
  aus  Ochsenfurth  ,  in  derselben

Hlasse  222222  50  fl.
C.
Schüler  des  Progymnasiums,
und  der

kateinischen  Vorbereitungé  Klassen.

24)  Johann  Baptist  Büttner,  Sohn

eines  Bürgers  aus  Würzburg,  in  der
Ober  Progymnasial  Klasse  50  fl.

896

25)  Joseph  Wagner,  Sohn  eines  Rothgerbers
  aus  Würzburg,  in  derselben
Klasel  30  fl.

26)  Johann  Wirth,  Sohn  eines  Schneidermeisters
  aus  Wuͤrzburg,  in  derselben
Klasse  o  o«  soo«  30  fl.

27)  Joseph  Mayer,  Sohn  eines  Schuhmachers
  aus  Marktheidenfeld,  in  derselben
  Klase  50  fl.

23)  Mathäus  Winzheimer,  Sohn  eines
  Taglöhners  in  Wüczburg,  in  derselben
  Klasee  50  fl.

29)  Kaspar  Amsersbacher,  Sohn  eines
Stadtdieners  aus  Kitzingen,  in  derselben
  Klase  50  sl.

30)  Joseph  Wehner,  Sohn  eines  Hofmusikus
  aus  Wuürzburg,  in  derselben
Klasse  ·  4  4  *  ·  rlm  rl  50  fl.

31)  Kaspar  Scheblein,  Sohn  eines

Stärkmachers  aus  Stadeschwarzach,  in
derselben  Klasse  .  aosfl.
32)  Karl  Golich,  Sehn  eines  Universitärs
  pedells  aus  Wügburg=  in  derselben
  Klasse  25  fl.
33)  Theodor  Frankenstein,  Sohn  eines
  verlebten  Kanzlisten  aus  Würzburg,
und  Schüler  derselben  Klasse  50  fl.
34)  Kaspar  Seufert,  Sohn  eines  Guͤrtlers
  aus  Wuͤrzburg,  Schuͤler  der  unteren
ProgymnasialKlasse  .  ..  25  fl.
35)  Georg  Rauchenberger,  Sohn  eines
  verlebten  Chirurgs  aus  Bütehard,
in  derselben  Klasse  50  fl.
)
        <pb n="452" />
        897  —  898

(Die  Verleihung  der  Unlversitäts  Stipendlen  aus  der  Ephorats  Kasse  in  Landshut,  für  das
Studien  Jahr  18RN  betreffend.)

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm  20.  October  1817  folgenden  Studlerenden
  Universttäts  Stipendien,  oder  Zulagen  aus  der  Epherats  Kasse  zu  Landshut  für
das  Seudien  Jahr  1873  allergnddigst  zu  verlelhen  geruhe:

 

 

 

 

44  fl.  Fond.
Von  den  Kandidaten  der  Rechtswissenschaft
erhalten:
a)  aus  dem  Illten  Kurse

1)  Joseph  Schollwöck,  Sohn  eines  Patrimonial=Gerichtshalters

  aus  München  120  Eisendorbsche.

b)  aus  dem  Alten  Kurse

2)  Eduard  Kistenfeger,  Sohn  eines  quieszirten

Professors  in  München  100  Albertinische.
3)  Antn  Niggl,  Sohn  eines  Udtgehaͤusmachers

aus  Frledberg  im  Ober  Donaukreist  100  idem
4)  Kaspar  Steineserf,  Sei  eines  Advokaten

aus  Amberg  "„  „„  „  "  *  "  80  1  Jcchersche.

.  .)  vom  Isten  Kurse

5)  Johann  Georg  Schwarz,  Sohn  eines  Rentbeamten

  aus  Buchloe,  im  Ober  Donaukreise  80  idem
6)  Franz  Xaver  Dobler  „Sohn  eines  verlebten  Advokaten

  aus  Straubing,  im  Untet  Dbhaukteise  100  Kanzelmuͤllersche.
7)  Johann  Baptist  Holler,  Sohn  eines  Tischlers

aus  Amberg  im  Regenkreise..  100  Albertinische.
38)  Erhard  Engel,  Sohn  eines  Patrimonial  Gerichtshalters

  aus  Kalling,  im  Isarkreise  100  idem
9)  Martin  Batzer,  Sohn  eines  Landmannes  aus

Obergünzburg,  im  Ober  Donaukreistet  .  100%  lHdem
10)  Joseph  Muggenthaler,  Sohn  eines  verlebten

Försters  aus  Wasserbrunn,  im  Unter  Donaukreise  100  Kanzelmuͤllersche.
        <pb n="453" />
        199  M

#1)  Franz  Kaver  Wimmer,  Sohn  eines  Beimauthamts
  Kontrolleurs  aus  Gnadenberg,  im  Regen  Kreise

12)  Joseph  Leopolder,  Sohn  eines  Landmannes
aus  Herrnhausen,  im  Isarkreise

13)  Paul  Nußbaum,  Sohn  eines  Buͤrgermeisters
in  der  Vorstadt  Au  .222  2222

14)  Paul  Fleißner,  Sohn  eines  verlebten  Klosterrichters
  aus  Frauen  Chlemsee,  im  Isarkreise5

E  B.
Von  den  Kandidaten  der  Medizin.

15)  Peter  Heigel  bleibt  als  Assistent  des  medizinischen
  Klinikume  auch  für  sein  viertes  Universitäts=Jahr
  im  Genuße  seines  Stipendiums  z.

eben  so

16)  Nepomuk.  Lauchser,  als  Assistent  des  chirurgischen
  Klinikums  für  das  vierte  Jahr  im  Fortgenuße
  eines  Stipendiums  vor

17)  Jakob  Huber,  Sohn  eines  Webers  aus  Nledernbach,
  im  Isarkrefe

18)  Simen  Hildebrand,  Sohn  eines  Chieurgen
aus  Schwarzhofen,  im  Regenkreise  ##

C.
Von  den  Kandidaten  der  Philosopbie.

10)  Ferdinand  Klein,  Sohn  eines  NRevierförsters
aus  Dachsendorf,  im  Unter  Donaukreise

(17)h

900

—
—

 

 

 

fl.  Fond.
80  Alberkinische.
100  idem
100  idem
100  idem
*&amp;amp;*
130  —+  Ingolstädter  Fakulräts=Sond.

10°0  idem
to00  Albertinische.
100  idem
100  Kanzelmuͤllersche.
        <pb n="454" />
        901

—  ——  —

Zulagen  zu  ihren  bisherigen  Stipendien  erhalten:

1.  Kandidaten  der  Rechtswissenschaft.

7————————

)Aus  dem  Illten  Kurse.

Aloys  Allioli
Joseph  Kotzbauer
Perer  Kammerer
Melchior  us
Adam  Schiffmnann

*e

r

*

"

·

*

r

Johann  Evangelist  Wanner

Joseph  Salzmann

r*

*

"

2

b)  Aus  dem  Ilten  Kurse.

Karl  Bauerr
Karl  Leichinger

II.  Kan  didaten  der  Medizi

Anton  Zierl
Jakob  Nottezmund  .
Wilibald  Guͤrteler.
Karl  Flacho  ...
JosephWebet..
LokenzZiekl...
Franszierlein..
Markus  Fellner
Joseph  Gadermann
Karl  Joseph  Rüth.

*l

4

*

 

 

bisheriges  ulage
Stipendium  3  8  gond.
fl.  fl.
120  20  Albertinische.
«  120  20  idem.
120  20  idem.
.  100  10  idem.
100  10  irdem.
«  120  10  idem.
«  120  10  idem.
82  20  idem.
100  20  idem.

.  30  20.  idem.  *
.  100  10  idem.
.  80  20  idem.
.  80  20  idem.
.  80  20  Eisendorfische.
.  100  10  Kanzelmuͤllersche.
.  64  40  Albertinische.
.  80  20  idem.
.  48  40  idem.
.  90  20  idem.
        <pb n="455" />
        903

Vertheilung  der  disponiblen  Summe  von  6oo  fl.
aus  der  landschaftlichen  sogenannten  Do  si—
schen  Stipendien  Stiftung  für  dae  Studien-Jahr
  1814  betreffend.)

Seine  Majestät  der  König  haben  die

Vertheilung  der  disponiblen  Summe  von
boo  fl.  aus  der  landschaftlichen,  sogenannten
  dosischen  Scipendien  Stifstung,  unter
folgende  an  der  Studien  Anstalt  zu  München
  sich  befindende  Kompetenten  aus  dem
Isarkreise  für  das  Studien  Jahr  1371  unterm
  21.  October  l.  J.  allergnädigst  zu  genehmigen
  geruht.
1)  Anton  Mang,  Sohn  eines  Bureaudieners
  aus  München,  und  Schüler  der
dritten  Gymnasial  Klasse,  erhält  aus
den  laufenden  Renten  der  genannten
Stiftung  loo  fl.
Mar  Habenschaden,  Sohn  eines  verlebten
  geheimen  Registrators  aus  München,
  und  Schüler  der  obern  Klasse  des
Progymnasiums,  zu  seinem  Stipendium
à  90  fl.  ans  den  Dillinger  Ueberschussen,
  noch  aus  denselben  Nenten  bo  fl.
Sigismund  Stecher,  Sohn  eines
quieszirten  Rentbeamten  aus  Rosenheim,
und  angehender  Schüler  des  ersten  philosophischen
  Kurses,  aus  den  rückständigen
  Zinsen  derselben  Stistung  oo  fl.
Aus  denselben  Rückständen  erhalten:

4)  Georg  Sämer,  Sohn  eines  Messingwerks
  Verwalters  aus  Rosenheim,  in
derselben  Klasse  50  fl.

5)  Barthelmä  pirle,  Mesmers  Sohn  aus

#1?
#

—

3

—.

904

Eksberg,  angehender  Schuͤler  der  Ober-Gymnastal
  Klasse  bo  fl.
Georg  Hölzl,  Sohn  eines  verlebten
Flobmanns  aus  Tölz,  Schüler  der  zweiten
  Gymnassal  Klase  50  fl.
7)  Ludwig  Krems,  Sohn  eines  königlichen
  Hallbeamten  dahier,  künftiger
Schüler  der  ersten  Gymnasial  Klasse  50  fl.
Joseph  Widmann,  Sohn  eines  verlebten
  Kutschers  aus  München,  künftlzer
  Schüler  der  Ober  Progymnasial-Klasse
  40  fl.
Christoph  Unterauer,  Sohn  eines
verlebten  Bortenmachers  aus  Mühldorf,
in  derselben  Klasse  40  fl.
10)  Augustin  Kreitmayr,  Sohn  eines
verlebten  Wirthes  aus  Gilching,  Landgerichts
  Starnberg,  in  derselben  Klasse
40  fl.

11)  Cölestin  Schiltberg,  Sohn  eines
quieszirten  Landrichters  und  Woftaths
aus  Neumarkt  im  Isarkreise  Schüler
des  ersten  philosophischen.  Kurses,  t,
seinem  bisherigen  Stipenbium  à  bos
noch  *n..  29  .
1:)  Marimilian  S  mid,  Gohn  #eine#
königlichen  Registrators  aus  München,
und  Schüler  der  zweiten  Gymnasial:
Klasse,  zu  seinem  Stipendium  à  25  fl.
noo  25  fl.

6

8

s———mm-#



9

 

(Verleihung  der  allgemeinen  Stipendien  des
Ober  Mainkreises,  aus  dem  Baron  von
Aufseesischen  und  Marianischen
Fond  betreffend.)

Aus  dem  Baron  von  Ausfseesischen
        <pb n="456" />
        905

Fond  wurden  unkerm  28.  Octeber  1917
für  das  Studien  Jahr  14.77  folgende  Universttärs=
  und  bozeal  Stipendien  für  Kempetenten
  aus  dem  ehemaligen  Fürstenthume  Bamberg
  bewilliget:
A.

Universitäts  Stipendien  erhalten:
1)  Franz  Warmuth,  Sohn  eines  penstonirten

  Hosmustkus  aus  Bamberg,  und

Kandidar  der  Rechtswissenschaft  in  Würzbureg

  120  fl.
2)  Sebastian  Goͤtz,  Sohn  eines  Landmannes
  aus  Starkenschwind,  ebenfalls  Kandidat
  der  Rechtswissenschaft  in  Wuͤrz-—W
  150  fl.
Otto  Welsch,  Sohn  eines  verlebten
Advokaten,  und  Kandidat  der  Rechtswissenschaften
  in  Wuͤrzburg  120  fl.
Heinrich  Beck,  Sohn  elnes  verlebten
Kasiners,  Kandidat  desselben  Studiums
in  Wiürzöurg  10  fl.

B.
LyzealSstipendien.

3

t

4

5
bers  aus  Hollfeld,  Kandidat  des  zwelten
  philosophischen  Kurses  am  Lyzeum
zu  Bamberg7o⅝ofl.
Friedrich  Grohe,  Sohn  eines  Zöll:
ners  aus  Bamberg,  Kandidat  des  ersten
philosophischen  Kurses  daselbst  fl.
7)  Heinrich  Emmerling,  Sohn  eines

verlebten  Leibkutschers  aus  Bamberg,  in

demselben  Kurse  0o0fl.
3)  Georg  Zeug,  Sehn  eines  Landman=6



#

—

Franz  Dresel,  Sohn  eines  Weißgerr

906

nes  aus  St.  Martin  im  Rezatkreise,
in  demselben  Kurse  .  1100fl.
Aus  Marianischen  Fond  erhalten:
o)  Gottfricd  Dippold,  Bäckers  Sohn  aus
Hollfeld,  Schüler  der  dritten  Gomnasial
  Klasse  in  Bamberg  23  fl.
ro)  Thomas  Gucregen,  Fleischers  Sohn
aus  Hallstadt,  Schüler  der  zweiten
Gymnastal  Klasse  236  fl.
11)  Andreas  Hennemann,  Sehn  eines
Chirurgen  aus  Ebensfeld,  in  derselben
Klasse  3433  fl.
Von  dem  Stipendium  pauperum
Studiosorum.
12)  Andreas  Arneth,  Sohn  eines  Bortenwirkers
  aus  Bamberg,  Schüler  der
oberen  Progymnastal  Klasse  4  fl.

dem

 

OPfarret  Erledigung.

Im  Ober  Mainkreise.
Die  Pfarrei  Griecbach.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrers  Pankraz
  Härtl  auf  die  Pfarrei  Pfassenberg  im
Regenkreise,  ist  die  Pfarrei  Griesbach  im
Ober  Mainkreise  erledigt  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  im  Landgerichts,  und
Rentamts  Bezirke  Tirschenreuth,  und  gehört
zur  Diszese  Regensburg.  Dieselbe  bestehr
nur  im  Pfarrorte  Griesbach,  hat  weder  ein
Filial,  noch  einen  Hilf'spriester,  und  zählt
6°35  Seelen.  Deren  Einkunfte  an  Widdum,
  Zehnten  und  Stolgebühren  belaufen
sich  in  Geld  auf  554  fl.  30  kr.,  die  Lasten
aber  auf  2:3  fl.
        <pb n="457" />
        907

Pfarteien  und  Benefizien-Verleihungen.


 

Seine  koͤnigliche  Majestaͤt  haben  nachstehende
  Pfarreien  und  Benefizien  zu  verleihen
  geruht:

im  Monate  Oktober  l.  J

am  3.  die  Stadtpfarrei  zu  Kempten
dem  bisherigen  Pfarrer  und  Distrikte  Schul-Inspektor
  zu  Göggingen  Priester  Geerg  Nepomuck
  Gasser;  die  Pfarrei  zu  Ruemansfelden,
  Landgerichts  Viechtach,  dem
bisherigen  Pfarrer  zu  Hunderdorf  Priester
Peter  Blaim;  die  Pfarrei  zu  Pargstetten,
  Landgerichts  Mitterfels,  dem  bisherigen
  Pfarrer  zu  Münchsmünster  Priester  Johann
  Evangelist  Müller;  dann  die  Pfarrei
zu  Grosschönbrun,  Landgerichts  Amberg,
dem  Pfarrkandidaten  Priesier  Joseph  Klob,
Kooperator  zu  Wisau,  und  die  reformirte
Pfarrei  Bellhelm  dem  bisherigen  Vikar
daselbst  Johann  Adam  Humbert;
anm  b.  die  Spitalpfarrei  zu  Aub  dem
Pfarrer  zu  Euerdorf  Christoph  Loscant;
am  uo  die  Pfarreizu  Mietbach,  Land-Herichts
  Erding,  dem  Priester  Joseph  Joß,
bisherigen  Kurat  Expositus  zu  Nangheim,
Rural  Kapitels  Schwaben;

am  11.  die  erledigte  protestantische  Pfarrei
  bei  den  Baarfüßern  in  Augsburg,  dem
bisherigen  Pfarrer  zu  Bubenheim,  Dekanats
Weissenburg,  Phil'ipp  Friedrich  Pöschel;
die  Pfarrei  zu  Oberbeuern  dem  bisherigen
Professor  am  Gymnasium  zu  Amberg  Oriester
  Joseph  Buchele,  und  das  Kurat  Be-903



neftzium  zu  Gremheim,  Landgerichts
Hoͤchstaͤdt,  dem  bisherigen  Pfarrer  zu  Wengen,
  Priester  Jehann  Jakob  Bihler;

am  13.  die  Pfarrei  Hausen,  Landgerichts
  Mainberg,  dem  Priester  Jeseph
Reuscher,  Kaplan  zu  Jessernderf;  die
Pfarrei  zu  Aidenbach,  Landgerichts  Vilshefen,
  dem  bisherigen  Pfarrer  und  Distrikto-Schul
  Inspektor  Priester  Josexh  Leopold
Treiber  zu  Schönau,  und  die  dadurch  erledigte
  Pfarrei  zu  Schönau,  Landgerichts
Eggenfelden  dem  Priester  Michael  Angelhuber,
  Kocperator  zu  Neustadt  an  der  Donau:
  dann  die  Pfarrei  zu  Walderöach,
Landgerichts  Roding,  dem  Priester  Michael
NRothfischer,  Erbenediktiner  von  Reichenbach,
  und  nunmeh-igen  Kooperator  an  der
Pfarrei  zu  St.  Ruppert  in  Regensburg;

am  14.  die  Pfarrel  zu  Oberfining,
Landgerichts  Landsberg,  dem  riester  Wolfgang
  Hardr,  Keoperater  n  Bergkirchen;

am  15.  die  Pfarrei  Theilenhofen  im
Dekanat  und  Landgerichte  Gunzenhausen  dem
biosherigen  Dekan,  Distrirte  SchuJuszegte
und  Hauptpredtger  zu  Kempten  Fram  ilipp.
Rabus;  15

anm  20.  die  Pfarrei  ju  Sulzfeld,  Landgerschs
  Königshofen,  dem  Driester  Kaspar
Vöth,  bisherigen  Pfarrer  zu  Egenhausen,
Landgerichts  Werneck,  und  die  Pfarrei  zu'
Saal,  bandgerichts  Königshofen,  dem  Priester
  Eranz  Weigand,  bisherigen  Pfarrerzu
  Reulbach,  Landgerichts  Hilders;

am  25.  die  Pfarrei  Arnbruck,  Land-(°7

  .)
        <pb n="458" />
        909

gerichts  Viechtach,  dem  bisherigen  Pfarrer
zu  Hohenau,  Priester  Anton  Niedermoi
ser;  die  Pfarrei  zu  Hohenau,  Landgerichts
  Wolfstein,  dem  Driester  Michael
Vilsmaier,  Kaplan  zu  Atting,  und  die
Pfarrei  zu  Schwanenkirchen,  Landgerichts
  Vilshofen,  dem  Priester  Joseph  Hatzinger,
  dermalen  Kocperator  erpositus  zu
Buchhofen;

am  25.  die  Pfarrei  Dagmersheim,
Landgerichts  Monheim,  dem  Pfarrer  zu  Räögling,
  Priester  Michael  Steib,  und  diedadurch
  erledigte  Pfarrei  Röglingdem  Benefiziaten
  zum  heil.  Kreuz  in  Ingolstadt  Franz
Xaver  Scharrer;

am  3o.  die  Pfarrei  Untermerzbach,
in  der  Inspektion  Heilgersdorf,  im  Landgerichte
  Ebern  im  Unter  Mainkreise,  dem  bisherigen
  Schloß  Prediger  zu  Buttenheim,
Dekanats  Bamberg,  Mag.  Friedrich  Wilhelm
  Philipp  Ammon;

und  zu  bestätigen:

am  30.  September  l.  J.  die  von  den

Handelsffaufn,  Maria  Josepha  Lipp  und
karsa:  ana  Brand  stätter,  beidengebor

nen  Vesch  naberzu  Erding,  für  den  Kooperator
  in  Altenerding,  Priester  Kafecan  Kö9
nig  auf  das  Bremische  Frühmeß  Benefizium
in  Erding  ausgestellte  Präsentation;

am  6.  October  l.  J.  die  Präsentation  der
Gutsbesiher  zu  Schönstein  Grafen  von
Waldkirch  für  den  Priester  Joseph  Edmund
Würtinger  Erkarmeliten  und  bisherigen
Kaplan  zu  Bodenmais  auf  die  Pfarrei  zu
Wezelsberg,  und  endlich

910

am  11.  October  die  von  der  freiherrlichen
von  Tucherschen  PattonatsHerrschaft  uͤbergebene
  Praͤsentation  des  Pfarramts  Kandidaten
  Johann  Friedrich  Assimontaus  Erlangen
zu  der  erledigten  Pfarrei  Periugersdorf
im  Dekanat  Lauf  und  Landgericht  Erlangen.

 

Dienstes  Machrichten.

Seine  königliche  Majestät  haben  geruht:
im  Monate  September  l.  J.:

am  14.  den  Rath  und  Zentral  Assesser  bei
der  vormaligen  Ministerial  Stiftungs  Sektion
  Joseph  Salzberger  zu  München,
als  Regierungs  Rath  extra  statum  bei  der
Regierung  des  Unterdonaukreises,  Kammer
des  Innern,  anzustellen;  die  erledigte  Polizei
  Kommissärs  Stelle  zu  Nördlingen  dem
gewesenen  Landrichter  Joseph  von  Bruckmaier
  in  provisorischer  Eigenschaft  zu  uͤbertragen;


am  15.  die  erledigte  ordentliche  oͤffentliche
Lehrstelle  der  Physik  und  Chemie  auf  der
Universitaͤt  zu  Erlangen  dem  gewesenen  Professor
  an  dem  aufgelösten  Real  Institut  zu
Nürnberg  Johann  Salomon  Ohristoph
Schweigger,  unter  Beibehaltung  der  Eigenschaft
  eines  ordentlichen  Mitgliedes  der
Akademie  der  Wissenschaften,  und

die  erledigte  Stadtgerichts  Arzts  Stelle  zu
Amberg  dem  Landgerichts  Arzt  Dr.  Gallus
Heinrich  Link  zu  Pfarrkirchen  zu  verleihen;

am  16.  den  bisherigen  Kriminal  Adjunkten
  Glgeßle  zu  Burghausen  zum  Zidil-
        <pb n="459" />
        T

Adjunkten  des  Landgerichts  Altenoͤtting  zu
bestimmen;  und  dagegen  die  dadurch  erledigte
  Kriminal  Adunkten  Stelle  des  Landgerichts
  Burghausen  dem  bisherigen  Zivil-Adjunkten
  Eberl  zu  Altendtting  zu  übertragen;


den  Polizey  Kemmissär  und  vormaligen
Polizei  Direktor  Mathias  von  Lutzenberger
  zu  Baireuth,  zum  Regierunge  Rath
ertra  statum  bei  der  Kammer  des  Innern
im  Ober  Matnkreise,  und

den  Subregenten  im  geistlichen  Seminar
zu  Würzburg  Philipp  Warmuth  zum
außerordentlichen  Professor  der  Theologie
an  der  dortigen  Universität  zu  ernennen,
ferner

die  Bitte  des  zum  zweiten  Assessor  des
Landgerichts  Schwabach  bestimmten  Christ.
Karl  Emanuel  John  zu  Erlangen  um  Dispensation
  von  dieser  Stelle  zu  gewähren,
und  denselben  auf  seinem  bisherigen  Posten
als  Aktuar  des  Landgerichts  Erlangen  noch
ferner  zu  belassen,  dagegen  den  nach  Erlangen
  bestimmten  Aktuar  Christopxh  von  Scheuerl
  als  zwetten  Assessor  des  Landgeriches
Schwabach  anzustellen,  dann

dem  bisherigen  provisorischen  zweiten
Assessor  Georg  Leonhard  Oeder  bei  dem
Landgerichte  Anspach  die  definitive  Bestätigung
  auf  seiner  gegenwärtigen  Stelle  zu
ertheilen;

17.  den  ersten  Landgerichts  Assessor  Ludwig
  Friedrich  Rabe  zu  Dinkelsbähl  zum
Kriminal  Adjunkten  des  Landgrichts  Neu- 



9412

stadt  an  der  Aisch  zu  ernennen,  und  auf  die
dadurch  erledigte  erste  Assessors-Stelle  zu
Dinkelsbühl  den  dortigen  zweiten  Assessor
Heinrich  Model  vorrücken  zu  lassen;

am  r.  den  zum  Prorektor  an  der  Universität
  zu  Würzburg  auch  für  das  Studie
Jahr  1817  gewählcen  Professor  Döllinger
  ju  bestätigen,  und  zugleich  die  Wahl
solgender  Mitglieder  des  akademischen  Senats
  —

a)  aus  der  theolgischen  Fakultät;:  der
Professoren  Eyprich  und  Onomus,
b)  aus  der  juridischen  Fakultät:  der

Professoren  Behr  und  Kleinschrod,
c)  aus  der  medizinischen  Fakultit:
der  Professoren  Ruland  und  Horsch,
4)  aus  der  philolophischen  Fakultäe#:  der
Professoren  Metz  und  Sorg  zu  genehmigen;


am  :z.  den  vormaligen  Landgerichts-Assessor,
  dann  ZivilAdjunkten  zu  Braunan,
und  nachherigen  Gerichtshalter  zu  Ering  Georg
  Wisnet  zum  Advokaten  in  Sulzbach
zu  ernennen,  und  den  bisherigen  Advokaten
zu  Vilsbiburg  Johann  Repomuck  Kn#g  in
Fleicher  Eigenschaft  nach  Mühldorf  zu  versehen;


am  25.  den  bisherigen  Regierungs  Rath
im  Oberdonaukreise  Honorat  Freiherrn  von
Ow,  zum  Ministerial  Nath  im  Seaats  Ministerium
  des  Innern  zu  befördern;

am  25.  dem  zum  Assessor  bei  dem  Stadtgerichte
  in  Memmingen  ernannten  bisherigen
        <pb n="460" />
        943

Bandgerichts  Assessor  Josenh  Hartmann  zu
Eichstaͤdt,  die  bei  dem  Stadtgerichte  daselbst.
erledigte  Assessors  Stelle,  dann

im  Monate  Oktober  l.  J.

am  1.  die  ate  Assessors  Stelle  des  Landgerichts
  Dinkelsbühl  dem  Sekrecariats  Kon-Apisten
  bei  der  Reglerung  des  Ifsarkreises
Martin  Roth  zu  verleihen;

am  a.  den  durch  seine  bisherige  Geschäftsführung
  rühmlichst  ausgezeichneten  Regierungs
  Direktor  des  Oberdonaukreises,  udwig
Albrecht  von  Seuteer  zum  Direktor  des
Hbersten  Rechnungshofes  zu  ernennen;

am  6.  die  Landgerichts  Arzt  Stelle  zu  Burgaudem
  Arzt  am  Strafarbeits  Hausezu  München
  Dr.  Michael  Schneemann,  und  die
hiedurch  erledigte  Stelle  eines  Arztes  am  genannten
  Strafarbeits  Hause  dem  Dr.  Karl
Fuchs  in  Mürnchen  zu  übertragen;  serner

den  bisherigen  Salzbeamten  Meinhold
in  Frankenthal,  und  den  Oberfaktor  Zeitter
in  Kaiserslaurern  auf  ihren  Stellen  zu  bestäetigen;
  den  bisherigen  Salzbeamten  Friedrich
Hendrich  in  Aschaffenburg  zum  Salzbeamten
  in  Zweybrücken,  und  den  bisherigen  Salzsakror
  zu  Speyer  Franz  Joseph  Pfeifer
zum  Salzbeamten  allda  zu  bestimmen;

am  7.  dem  Präsidenten  des  Appellations=Gerichte
  für  den  Unterdonaukreis  Freiherrn
Franz  Faver  von  Reichlin  die  nachgesuchhbte
  temporäre  Quieszenz,  mit  Bezeugung  des

 

944

allerhöchsten  Wohlgefallens  über  seine  vielidhrige
  Dienstleistung  zu  gewähren;  die  dadurch
  erledigte  Prdsidenten  Stelle  bei  dem
Appellations  Gerichte  des  Unterdonaukreises
dem  Freiherrn  Karl  Ludwig  von  Branka,
bisher  zweiten  Prdsidenten  des  Appellations-Gerichts
  für  den  Rezatkreis  zu  verleihen;  den
Direktor  des  Appellations  Gerichts  für  den
Rezat  Kreie  Philipp  von  Cloßmann  als
ersten  Direktor  dieses  Gerichtehofes  zu  erklren;
  zum  zweiten  Direktor  desselben  den
bisherigen  ersten  Direktor  des  Stadtgerichts
zu  Nürnberg,  und  Direktor  des  Handels-Appellations
  Gerichts  daselbst  Freiherrn  Karl
Ludwig  von  Leonrod,  dann  zum  Direktor
eben  dieser  beiden  Stellen  den  bisherigen  Oberappellationsgerichts
  Rath  Georg  Friedrich
Merz,  und  den  bisherigen  Rath  bei  dem
Aopellations  Gerichte  des  Obermainkreises,
Arnold  Johann  von  Heinrichen  zum  Oberappellations
  Gerichts  Rath  zu  befördern;

am  18.  die  erledigte  Advokatur  zu  Vilsbiburg
  dem  dermaligen  Akzessisten  bei  dem
Appellations  Gerichte  des  Isar  Kreises  Johann
Märkel  zu  verleihen;

am  al.  den  Protokollisten  des  Handels-Gerichts
  zu  Rürnberg  Kaspar  Jung  zum
Protokollisten  bei  dem  Stadtgerichte  zu  Baireurh
  mit  Funktiontrung  als  Assessor  zu  befördern,
  und  endlich

den  Rechte  Hraktikanten  Georg  Bertk
zum  Advokaten  bei  dem  Landgerichte  Donguwörth
  zu  ernennen.
        <pb n="461" />
        915

Koͤniglich-Baierisches

916

Regierungsblatt.

 

XXXIX.  Stück.  München,  Samstag  den  15.  November  1877.

 

Verordnung.

(Das  Straßen=  und  Wasserbauwesen  betreffend.)
Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Un  in  dem  Wirkungskreise  Unserer  obersten
Verwaltungs  Behörden  in  den  Kreisen  eine
sceiere  und  kräftigere  Thätigkeit  zu  erzielen,
haben  Wir  denselben  bereits  die  vorhin  zentralisirte
  Leitung  des  Aufschlags-,  Siegel,
Forst  und  Landbauwesens,  mit  Beseirigung
aller  Mirtelstellen  zwischen  ihnen  und  Unserem
  Staats  Ministerium  der  Finanzen,  anvertraut,
  und  in  Unserer  über  die  Formation
  jener  Kreis  Behörden  am  27.  Mäcz  l.
J.  erlassenen  Verordnung  auch  hinsichtlich
des  Wasser-,  Brücken=  und  Straßenbaues
#4,hnliche  Bestimmungen  vorbehalten,  welche
  hiemit,  nach  Vernehmung  Unseres  Staats=Rathes,
  folgendermaßen  ertheilt  werden.

I.  Behandlung  der  Wasser-,  Brückenund
  Straßenbau  Gegenstände  bei  den
Kreis  Behörden.

 

A.  Wirkungekreis.

O„C0.  1.  Die  obere  Leitung  des  Wasser,
Brücken,  und  Straßenbaues  in  den  Kreisen

übertragen  Wir  hiemit  zunächst  Unseren
Regierungen  in  derselben  Weise,  wie  sie  bereits
  die  Leitung  des  Landbauwesens  besorgen.


.  2.  Die  erste  Sorgfalt  der  Kreie  Re-Zzierungen
  muß  demnach  dahin  gerichtet  seyn,
sich  die  genaue  Kenntniß  zu  verschaffen,
welche  Straßen-,  Wasserbauten  und  Brücken
  auf  Kosten  Unseres  Finanz  Aerars  ganz
oder  doch  zum  Theile  hergestellt  und  unterhalten
  werden  müssen,  und  in  welchem  Zustande
  sie  sich  befinden.

I.  3.  Aus  diesen  Notizen  ist  ein  Kreis-Bau-
  Kataster  nach  den  drei  Abtheilungen
des  Wasser-,  Brücken=  und  Straßenbaues  zu
bilden,  in  welches  die  von  Zeit  zu  Zeit
vorkommenden  Abänderungen  nachgetragen
werden  können.  ·

Zugleich  ist  hiemit  die  Sammlung  aller
schon  bestehenden  oder  allmählig  herzustellenden
  Pläne  der  im  Kataster  beschriebenen
Gebäude,  der  Straßen  und  Fluß-Karten  des
Kreises  zu  verbinden.

H.  4.  Zu  den  wichtigsten  Obliegenheiten
der  Regierung  gehört  die  Begutachtung  des
jährlichen  Bau  Etats,  und  die  Soige,  daß
der  genehmigte  Etat  sowohl  in  technischer
als  pekuniärer  Hinsichtgenau  vollzogen  werde;

(883)
        <pb n="462" />
        917

daß  die  angewiesenen  Gelder  zu  keinem  andern,

  als  dem  bewilligten  Zwecke  verwendet,
und  gehö.ig  verrechnet  werden.

S.  §.  Bei  ausserordentlichen,  im  Bau-Etat
  nicht  vorgesehenen  Ereignissen  ist  zwar
augenblicklich  zu  verfügen,  was  die  Abwendung
  einer  größeren  Gefahr  unausweichlich
erheischt;  jedoch  hat  die  Regierung  hierüber
nach  Verschiedenheit  der  Umstände  die  Nachgenehmigung
  zu  erholen,  oder  Anzeige  Bericht
  zu  erstatten,  wie  unten  näher  bestimmt
werden  wird.

I.  6.  Die  Annahme  und  Entlassung  der
künftig  nur  auf  Ruf  und  Widerruf  zu  bestellenden
  Weg=  und  Werkmeister  wird  der
R  gierung  überlassen,  und  nur  dle  Zahl
derselben,  und  die  hierauf  zu  verwendende
Summe  in  den  E.ats  Verfügungen  ausgesprochen.


7.  Ueber  die  Anstellung,  Entlassung
aund  Versezung  der  übrigen  zur  Aufsscht  und
Leitung  des  Straßen=  und  Wasserbaues  bestummten
  Individuen  erstattet  die  Regierung
pflichtmäßiges  Gutachten.

.  8.  Die  zur  Zeit  bestehenden  Dienstes
  und  andere  Instruktionen  sind  vor  der
Hand,  in  so  ferne  nicht  Unsere  gegenwirtige
  Entschliessung  eine  Abänderung  derselben
  ausspricht,  unverändert  aufrecht  zu  erhalten;
  Wir  sehen  jedoch  dem  Gutachten
Unserer  Regierungen  entgegen,  ob  und  welche
  Modtsikattonen  oder  Zusäze  dieselben  allenfalls
  erhalten  dürften?

918

B.  Personal.
S„S.  O.  Jeder  Regierung  wird  ein  Kreis-Baurath
  für  die  technische  Leitung  des  Was-,
ser-,  Brücken=  und  Scraßenbauwesens  beigegeben.


Derselbe  blelbt  von  der  Uebernahme  eines
  eigenen  Inspektions  Bezirkes
schlossen.

§.  lo.  Zur  Aufnahme  von  geometrischen
  und  hydrometrischen  Vermessungen,
zur  Zeichnung  und  Kopirung  von  Plänen,
und  zur  Prüfung  der  Baukosten  Ueberz
schläge  rc.  wollen  wir  den  Kreisbauräthen
einen,  oder  nach  Umständen  auch  zwei  Bau-Ingenieurs
  beigeben.  Dagegen  bedürfen  dieselben
  keiner  eigenen  Kanzlisten  und  Boten
indem  alle  Ausfertigungen  2c.  durch  die  Regierung
  geschehen.

F.  11.  Die  Straßen=  und  Wasserbau-Inspektoren
  sind  die  dusseren  Baubeamten.
Kein  Inspektor  soll  zugleich  einen  eigenen
Wegmeisters  Bezirk  versehen.

.  12.  Den  Bau  Inspektionen  wird
dort,  wo  es  der  Dienst  erheischt,  ein  Ingenieur
  beigegeben.  Inspektions  Boten  sind
aber  vor  der  Hand  nur  noch  bei  jenen  Inspektionen
  zu  belassen,  wo  sie  bereits  bestehen,
  und  bis  denselben  eine  andere  Bestimmung
  gegeben  werden  wird.

G.  13.  Die  Anstellung  stabiler  Aufseher,
  Wegmeister,  Werkmeister  r2c.  findet
künftig  in  der  Regel  nicht  mehr  statt.  Es
ist  vielmehr  zu  trachten,  daß  diese  Funkausge'
        <pb n="463" />
        919

tionen  allmaͤhlig,  wo  es  nur  immer  thunlich
  ist,  von  anderen  Bediensteten,  z.  B.  jene
  der  Wegmeister  von  Post  Expeditoren,
Revierfoͤrstern  u.  s.  m.,  jene  der  Werkmeister

  von  angesessenen  buͤrgerlichen  Maurerund

  Zimmer  Meistern  gegen  einen  Funktions=Gehalt
  übernommen,  und  dagegen  die  Benirke
  dieser  Aufseher  so  verkleinert  werden,
damit  sie  die  Aufsicht  neben  ihren  übrigen
Dienstes  Geschäfeen  gehörig  zu  versehen
im  Scande  seyen.

S.  14.  Roch  weniger  haben  künftig  stabile
  Wegmacher,  oder  andere  derlei  gemeine
Arbeiter  zu  bestehen;  indem  ihre  Verrichtungen
  nur  durch  gedungene  Taglöhner  zu
versehen,  oder,  wo  es  thunlich  ist,  in  Ak
kord  zu  geben  sind.

C.  15.  Es  versteht  sich  übrigens  von  selbst,
daß  eine  Veränderung  des  Personals  nur
allmahlig  eintreten  könne,  indem  die  dermal
als  stabil  angestellten  Individuen  Anspruch
auf  die  bei  ihrer  Aufnahme,  oder  während
ihrer  Diensteszeit  zugesicherten  Vorrechte  haben,
  und  dagegen  so  lange  zu  verwenden
sind,  als  es  die  Umstände  gestatten.

C.  Geschäftsgang.

6.  10.  Die  Straßen  und  Wasserbau-Insoektoren
  berichten  in  allen  zu  ihrem  Wir,
kungskreise  gehörigen  technischen  Gegenständen
  unmittelbar  an  ihre  vorgesezte  Regierung,
  und  erhalten  von  dieser  die  Beschlüsse.



920

.  17.  Alle  Regierungs  Berichte  in  Wasser:i,
  Bruͤcken·  und  Straßenbau  Angelegenheiten,
  welche  Unser  FinanzAerar  betreffen,
werden  unmittelbar  an  Unser  Staats  Mini,
sterium  der  Finanzen  gerichtet.

§.  18.  Der  Kreis  Baurath  für  das  Was,
ser,  Brücken"  und  Straßenbauwesen  trägt
in  allen  zu  seinem  Referate  gehörigen  technischen
  Gegenständen  in  der  Regierungs=Kamer
  der  Finanzen,  und  nach  Umständen
in  jener  des  Innern,  oder  in  zusammengesezten
  Sizungen  vor.

Die  Konkurrenzen  zum  Straßen:  und
Wasserbau,  und  andere  derlei  Bau  Gegenstände,
  welche  mehr  eine  rechtliche  als  technische
  Beziehung  haben,  gehören  nicht  zum
Referate  des  Kreis  Baurathes,  ausser  in  so
ferne  er  wegen  des  dabei  betheiligten  technischen
  Interesse  als  Koreferent  bestellt  wird.

C.  10.  Der  Kreis  Baurath  bereiset  jährlich
  die  sämtlichen  Straßen  des  Kreises,  besichtiget
  die  Wasserbauten  und  Brücken,
deren  Unterhaltung  dem  Staats  Aerar  obliegt,
  und  erstattet  über  das  Resulktat  seiner
Besichtigung  schriftlichen  Vortrag  an  die
Regierung.

&amp;amp;.  20.  Seine  bei  dieser  Untersuchungs-Reise
  den  Inspektionen  zu  ertheilenden  Kommissions
  Weisungen  müssen  mit  dem  genehmigten
  BauEtat  übereinstimmen.  Hievon
abweichende  Kommissions  Weisungen  dürfen
nur  in  dusserst  dringenden  Fällen,  wo

es  höchst  nachtheilig  seyn  würde,  die  vor-(/8“)
        <pb n="464" />
        921

läusige  Genehmigung  der  Rezierung  abzuwarten,
  unter  persönlicher  Verantwort:
lichkeit  des  abgeordneten  Kreis  Bau  Rarhes,
und  nicht  anders  als  schriftlich  erlassen
werden;  auch  ist  hierüber  unverweilt  Anz
zeige  Bericht  an  die  Regierung  zu  erstatten.


G.  21.  Ein  Hauptzweck  der  Kommissions
  Reisen  des  Kreis  Baurathes  ist  die  Sammlung
  von  Materialien  zum  Bau  Etat  des
folgenden  Jahres.

Als  die  erste  Vorbereitung  hiezu  haben
s#mtliche  Landgerichte  und  Polizei  Behörden
zur  Zeic,  welche  ihnen  die  vorgesezte  Regierung
  bebannt  machen  wird,  ihre  Vorschläge
  über  die  im  künftigen  Jahre  in  ihrem
Amtssprengel  vorzunehmenden  Straßen=  und
Wasserbau  Arbeiten  an  die  Kamer  der  Finanzen
  einzusenden.

Diese  Berichte  dienen  dem  Kreis  Baurathe
  zum  beitfaden,  um  an  Ort  und  Stelle
mit  den  einschlägigen  Polizei  Beamten  und
Bau  Inspektionen,  und  mirt  Zuziehung  des
Aufseher  Personals  in  Ueberlegung  zu  ziehen,
  welche  Reparationen  oder  neue  Anlagen
  am  nothwendigsten  sepen,  und  welcher
Aufwand  hiezu  beiläufig  erfoderlich  seyn
dürfte.

Auch  soll  der  Kreis  Baurath  nicht  versäumen,
  bei  seinen  Kommissions  Reisen  gelegenheitlich
  mit  erfahrnen  Rent,  Forst=  und
Posibeamten  Rücksprache  zu  pflegen,  und
ihre  Ansichten  über  die  Nothwendigkeit  oder

—  —

922

Verschieblichkeit  von  BauReparationen  und
Neubauten,  uͤber  moͤgliche  Ersparungen  oder
Verbesserungen  u.  s.  w.  zu  vernehmen.

I.  22.  Ueber  den  Seraßen=  und  Wasserbau

  Etat  sfinden  jährlich  bei  jeder  Regierung
rohelmäßig  drei,  aus  Mitgliedern  der  beiden

R-gterunge  Kamern  zusammengesezte  Sizunhen
  Katt,  zu  welchen  nebst  dem  Kreie  Baurathe
  für  das  Wasser-,  Brücken=  und  Straßenbauwesen
  jedesmal  auch  die  beiden  übrigen,
  für  technische  Gegenstände,  nämlich  für
das  Landbau=  und  Forstwesen  bestellten  Räthe
beizuziehen  sind.

O.  35.  Die  erste  vorbereitende  Sizung
hat  den  Zweck,  auf  den  Grund  der  vorliegenden
  Notizen  Berichte  und  Anzeigen,  in  Ueberlegung
  zu  ziehen,

„welche  Anstalten,  Maaßregeln  und
„Verfügungen  zum  Unterhalte  und  zur
„Verbessezeung  der  bestehenden  Bauten
„erfoderlich  sepen?

„ob  die  Nothwendigkeit  oder  ein  über-„wiegender
  Vortheil  die  Anlage  neuer
Bauten  erheische?

„und  welche  Mittel  hiezu  anzuwenden
„seyen.7“

Es  ist  demnach  sorgfältig  auszuscheiden,
und  zu  prüfen:

1)  was  schlechterdings  nothwendig,  dringend
  und  unverschieblich  scheine,  oder
was  wohl  nüzlich  und  wünschenswerth
sepn  mag,  aber  im  Falle  die  Mittel  nicht
        <pb n="465" />
        923

hinreichen,  auch  noch  verschoben  werden
  kann?

2)  welche  von  den  auszufuͤhrenden  Bauten
nach  Gesezen,  Herkommen  oder  Vertraͤ-gen
  ausschließend,  oder  doch  zum  Theile
dem  Staats  Aerar  zur  Last  fallen?

3)  endlich,  was  in  rechtlicher,  polizeilicher
und  staatswirthschaftlicher  Beziehung,
hinsichtlich  jener  Bauten  zu  verfügen  sey,
welche  ganz,  oder  doch  zum  Theil  durch
die  Konkurrenz  von  Privaten,  Gemeinden
  oder  Stiftungen  hergestellt  werden
sollen?

Ueber  diese  Berathungen  ist  ein  umständliches
  und  wohl  motivirtes  Protokoll  abzuhalten,
  und  in  der  Folge  mit  den  Etats-Vorschlägen
  einzusenden.

F.  34.  In  Uebereinstimmung  mit  den  vorläusig
  gefaßten  Beschlüßen  müssen  die  Bau-Inspektienen
  zur  Anfertigung  ihrer  Spezial
Ecats,  Kosten=  Ueberschlige  und  Pläne  in
struirt,  die  von  ihnen  eingesendete  Produkte
revidirt,  und  zurecht  gestellt,  und  endlich
von  dem  Kreis  Baurathe  zur  Redaktion  des
Kreis-Bau:=  Etats  in  der  vorgeschriebenen
Form  bennzt  werden.  #

Ein  wesentliches  Erforderniß  der  von  den
Bau=  Inspektionen  anzufertigenden  Spezial=Ecats
  ist  es,  daß  sie  für  jeden  Landgerichtsund
  Rentamts  Bezirk  abgesöndert  angelegt,
und  bis  in  das  Einzelne  gehörig  ausgebildet
  seyen.

S.  :s.  Ueber  den  zusammengestellten  Kreis-Bau-Etat
  läßt  sich  Unsere  Regierung  in
einer  zweiten  Sizung  umständlichen  Vor-924



trag  erstatten,  und  sendet  sonach  denselben
nebst  allen  dazu  gehoͤrigen  Spezial  Etats,
Plaͤnen  nnd  Uebersichten,  mit  ihrem  wohlbemessenen
  Berichte  und  Gutachten  an  Unser
Staats  Ministerium  der  Finanzen  ein.

g.  26.  Die  Bestimmung  der  Zeit,  wann
die  Neisen  Von  dem  Kreis-  Baurathe  vorzunehs#en,
  bie  Berathungen  über  den  Kreis=Ball=
  Etat  zu  pflegen,  und  die  Spezial=Etats
  von  den  Bau=  Iuspekkoren  anzufertigen
  sind,  muß  sich  nach  dem  Termin  richten,
  welcher  zur  Einsendung  des  Etats  an
Unser  Staats  Ministerium  der  Finanzen  festgesezt
  ist.

§.  27.  Bei  der  Genehmigung  der  Kreis-Bau=
  Etats  werden  wir  genan  bezeichnen:

a.  welche  Summe  auf  die  Unterhaltung,
b.  welche  Summe  auf  neue  Anlagen  des
Wasser-Brücken:

  Baues
und  Strassen:  '
verwendet  werden  darf.

Diese  Unsere  allerhoͤchsten  Beschluͤße  werden
  in  einer  dritten  zusammengesezten  Sizung
  der  beiden  Regierungs-  Kamern  vorgetragen,
  die  zur  Ausfuͤhrung  noͤthigen
Maaßregeln  berathen,  die  etwa  erfoderlichen
Konkurrenzen  der  Unterthanen  ausgeschrieben,
  so  wie  die  genehmigten  Erigenz=  Summen
  unter  genauer  Bezeichnung  der  Gegenstände,
  worauf  sie  zu  verwenden  sind,  den
einschlägigen  Aemtern  und  Kassen  zur  Anweisung
  in  den  erfoderlichen  Raten  bekanne
gemacht.
        <pb n="466" />
        925

Zugleich  ist  sämmtlichen  Landgerichts-  und
Dolizei=  Behörden  ausführliche  und  genaue
Nachricht  zu  ertheilen,  welche  Bauten  nach
dem  genehmigten  Bau:  Etat  in  ihrem  Amts-Sprengel
  vorgenommen  werden  sollen.

&amp;amp;.  21.  Unsere  Regierung  hat  hienach
sorgfältig  darüber  zu  wachen,  das  bie  genehmigten
  Bauten,  Reparationen  2c.  genan
nach  den  ertheilten  Vorschriften  ausgefuͤhrt,
die  Etats  puͤnktlich  eingehalten,  und  auf
keine  Weise  uͤberschritten  werden,  vorzuͤglich,
  daß  die  auf  die  einzelnen  Abtheilungen
des  Wasser=  des  Brücken=  und  des  Strass
senbaues  angewiesenen  Summen  auch  hiefür
verwendet,  und  nicht  willkührlich,  ohne  vorher
  erholte  Genehmigung  auf  andere  Gegenstände
  übertragen  werden.

I.  20,  Wenn  außerordentliche,  unvorhergesehene
  Fälle  oder  Elementar-Ereignisse
  einen  Bau  nothwendig  veranlassen,
welcher  bey  der  Etats  Anfertigung  noch
nicht  berücksichtigt  werden  konnte,  so  ist  hiert
über  gleichfalls  in  einer  gemeinschaftlichen
Sizung  Vortrag  und  Gutachten  an  Unser
Staats=  Ministerium  der  Finanzen  zu  erstatten.


Wenn  Gefahr  auf  dem  Verzuge  hafter,
kann  Unsere  Regierung  nach  der  ihr  für  solche
  Fälle  im  Allgemeinen  eingerdumeen  Kompeten;,
  Vorschüsse  auf  Rechnung  des  nachhin
  zu  erwähnenden  Reservefonds  anweisen.

C.  3o.  Es  wird  nämlich  jährlich  für  jeden
Kreis  ein  kleiner  Spezial  Reservefond,  und  bei

 

926

der  Zentral  Staats-Kasse  ein  Hauptbau.  Reservefond
  festgeseze  werden.

Durch  den  erstern  werden  kleinere  Ausfälle
  bei  den  einzelnen  Bau-Gegenständen
hedeckt,  worüber  die  Regierug  aus  eigener
Kompetenz  verfügt,  und  blos  Anzeige  Bericht
  erstattet.

Die  Anwelsungen  auf  den  Hauptbau  Reservesond
  geschehen  a  Conto  der  von  den
einzelnen  Kreisen  zu  leistenden  Zentral=  Staats-Kassa:
  Doration,  und  können  nur  von  Uns
oder  von  Unserm  Staats  Ministerium  der
Finanzen  aue  fließen.

§.  51.  Unsere  Regierung  hat  zwar  zu
trachten,  die  unausweichlichen  Etats  Ueberschreitungen
  bei  einzelnen  Baugegenständen
so  viel  als  möglich,  durch  Ersparungen  an
andern  Ausgaben  zu  decken;  doch  dürfen  solche
  Transferirungen  nur  unter  folgenden  Beschränkungen
  statt  finden.

Eine  Transferirung  von  einem  Banzweige
zum  andern,  z.  B.,  vom  Straßenbau  auf
den  Wasserbau  u.  s.  w.  o  der  von  Reparationen
  auf  Neubauten  und  umgekehrt,  kann
nicht  geschehen,  bevor  hierüber  Unsere  allerhöchste
  Genehmigung  erholt,  und  nachge?
wiesen  worden  ist,  daß  die  Transferirung
ohne  Nachtheil  und  ohne  Vernachläßizung
des  einen  Baugegenstandes  bewilliget  werden
  könne.

Transferirungen  von  einem  Rentamt  auf
auf  ein  anderes  Rentamt,  jedoch  auf  denselben
  Bauzweig  können  von  der  Regierung
selbst  angewiesen  werden,  unter  der  Vor-
        <pb n="467" />
        927

aussezung,  daß  die  einschlaͤgize  Polizeibehörde
  und  Bauinspektion  daruͤber  vernommen
  worden  seyen,  ob  die  Transferirung
ohne  Abbruch  der  in  ihrem  Bezirke  noͤthigen
Bauten  und  Ausgaben  geschehen  koͤnne.

Von  einem  Kreise  auf  den  andern  kann
eine  Transferirung  im  Laufe  des  Finanzjahres
  niemals  zugegeben  werden,  indem  erst
nach  dem  Rechnungs-Schluße,  und  erst  eine
  geraume  Zeit  nach  Verlauf  des  Finanz-Jahres
  genau  bestimme  werden  kann,  ob
sich  an  der  Gesammt-Erigenz=  Summe  eines
Kreises  eine  Ersparniß  ergeben  habe,  oder
nicht.  Sollte  sich  aber  nach  den  geschlossenen
  Rechnungen  in  irgend  einem  Kreise  wirlich
  eine  Ersparnih  offenbaren,  so  wird  solche
  nach  Befund  der  Umstände  demselben
Kreise  für  das  nächste  Etatejahr  zu  Guten
geschrieben,  und  seinem  Soezial-Reservefond
  beigeschlagen,  oder  auch  dem  Hauptbau=
  Reservefond  hinzugefügt  werden,

F.  32.  Um  über  die  genehmigten  Etats“
Pesstionen  und  deren  allmählige  Verwendung,
  über  die  erfolgten  Nachgenehmigungen
  und  Anweisungen  auf  den  Reservefond,
über  die  Trausferirungen  rc.  beständig  eine
klare  und  schnelle  Uebersicht  zu  erhalten,  hat
die  Regierung  hiefür  ein  eigenes  Vormerkungsbuch
  anzuordnen.

Was  übrigens  die  Verrechnung  der  ein?
zelnen  Bauten,  die  Stellung  der  Hauptrechnungen,
  die  Legitimation  und  Kontrasignirung
  der  Arbeits  Kontl,  die  Bezahlung
und  Kontrolle  der  Ausgaben,  die  Revision

—  —  —

926

der  Rechnungen,  die  Anstellung  der  Arbeitsleute
  bei  Bauten,  die  Verakkordirung  der
Fuhreln  u#nd  anderer  Arbeiten  rc.  betrift,  so“
bleibe  es  bis  zur  weltern  Verfügung  bei  den
bisberigen  Instrukeionen  und  Vorschriften,
in  soweit  nicht  schon  gegenwärtige  Entschließhung
  hierin  eine  Abäuderung  zur  Folge  hat.

II.  Technische  Zentral-Behörde  für  den

Straßen=  und  Wasserbau.
A.  Wirkungekreis.

C.  33.  Dastechnische  Straßen,  und  Wasserbau
  Büreau  bilder  einen  ergänzenden  Theil
Unsers  Staats  Ministeriums  der  Finanzen  zum
Behufe  der  obersten  cechnischen  Leitung  jenes
Bauwesens.

Als  berathende  und  zur  oberen  Aufsiche

bestimmte  Behörde  har  es  sgch  nicht  mit  der

Vollziehung  selbst  zu  befassen.
K#.z  34.Sein  Geschäftsrreis  wird  auf

folgende  Gegenstände  beschränkt:

a)  die  Anfertigung  und  Fortsezung  eines
General  Bau  Katcasters,  mit  welchem
ein  Konservatorium  von  BauPlaͤnen,
Fluß=  und  Setraßen  Karten  in  Verbindung
  zu  sezen  ist;

b)  die  Führung  eines  vollständigen  Dienst-Vormerkungs
  Buches  über  alle  im  Fache
  des  Wasser",  Brücken=  und  Straßenbaues
  angestellten  Räthe,  Beamten
und  Diener;
        <pb n="468" />
        929

c)  die  Pruͤfung  aller  zu  Kreis  Bauraͤthen,
zu  Wasserbau  Inspektoren  und  BauIngenieurs
  aspirirenden  Individuen,  und
das  Gutachten  über  die  Besezung  dieser
Seellen;  »

d)  die  Ausbildung  geschickter  Bauverständiger,
  damit  es  bei  der  Erledigung  von
Stellen  nicht  an  Subjekten  fehle,  welche
den  bauwissenschaftlichen  Forderungen  entsprechen;
  dann  in  der  Regel  die  Entwerfung
  sämtlicher  Instruktionen  für  die
Straßen:  Brücken=  und  Wasserbau  Arbeiter,
  für  die  Weg=  und  Werkmeister,
und  für  den  technischen  Dienst  der  Inspektoren
  und  Kreis  Bauräthe,  wobei
Wir  bestimmen,  daß  von  den  dermal
bestehenden  Instruktionen  dieser  Arr,  in
so  weie  dieselben  durch  diese  Unsere  allerhöchste
  Entschliessung  bestäriget  worden
sind,  keine  Abweichung  gestattet  werden
soll,  ohne  daß  hierüber  zuvor  das  Gut,
achten  des  technischen  Straßen:  und
Wasserbau  Bureaus  vernommen  worden
ist;

e)  die  Pruͤfung  aller  Vorschlaͤge,  Plaͤne  und
Ueberschlaͤge  zu  neuen  Straßen-  Bruͤckenund
  Wasserbauten,  oder  zu  solchen  Reparationen,
  die  Unserer  allerhoͤchsten  Genehmigung
  beduͤrfen,  vorzuͤglich  der  jaͤhrlich
  einlaufenden  Kreis  Bau  Etats,  welche
  Wir  dem  technischen  Straßen:  und
Wasserbau  Bureau  jedesmal  mit  der
Bestimmung  mittheilen  werden,  welche
Summe  im  Ganzen  auf  den  Wasser-930



Brücken:  und  Straßenbau  verwendet
werden  dürfe,  und  welchen  von  den  vort
geschlagenen  Neubauten  Wir  im  Kollisionsfalle
  den  Vorzug  eingerdumt  wissen
wollen,  mit  Rücksicht  auf  welche  Bestimmung
  sodann  das  (technische  Straßenund
  Wasserbau  Bureau  die  Spezial  Etats,
Pläne  und  Ueberschläáge  zu  prüfen,  und
dieselben  mit  seinem  pflichtmässigen  Gutachten
  Unserm  Staats  Ministerium  der
Finanzen  vorzulegen  hat;
1)  das  Gutachten  über  neue  Verordnungen
in  Bezug  auf  Straßen=  und  Wasserbau-Polizei
  Gegenstände,  in  so  weit  sie  die
Technik  betreffen,  wobei  es  übrigens  in
der  Pflicht  des  technischen  Seraßen:  und
Wasserbau  Bureaus  liege,  unausgefordert
seine  Erinnerung  abzugeben,  wenn  es  die
bestehenden  derlei  Verordnungen  in  technischer
  Hinsicht  für  unzureichend  oder
mangelhaft  erachtet.
§.  36.  Das  Ministerium  bedient  sich
der  Ober  Bauräthe,  um  die  wichtigsten  Bauten
  des  Reiches  und  den  Zustand  der  Seraßen
  und  Flüsse,  jährlich  und  so  oft  es  dasselbe
  für  nöthig  erachtet,  besichrigen  zu  lassen.

Ueber  die  Resultate  der  vorgenommenen
Nachsichtsreise  erstattet  der  Abgeordnete  jedesmal
  schriftlichen  Vortrag  in  einer  Sizung
des  technischen  Straßen=  und  Wasserbau-Bureaus,
  welches  denselben  mittels  Antrages
  Unserem  Staats  Ministerium  der  Finanzen
  vorlegt.
        <pb n="469" />
        931

B)  Personal.

.  36.  Das  (echnische  Straßen?  und
Wasserbau  Bureau  besteht  aus  einem  Vorstande
  und  den  Ober  Bauräthen,  und  erhält
die  zum  Dienste  erfoderlichen  Ingenteurs,
Zeichner  und  Kanzlei  ndividuen.  6

%

Beim  Abgange  eines  Vorstandes  versieht

  der  aͤlteste  Ober  Baurath  alle  Funktioͤ-nen
  desselben,  und  dirigirt  bei  den  Deliberationen.


Der  Vorstand  hat  den  Rang  eines  Kollegial
  Direktors,  die  Ober  Bauräthe  gehen  den
Kreie  Bauräthen  im  Range  vor.

C)  Gescháäftsgang.

§.  37.  An  Unser  Seaats  Ministerium
der  Finanzen  erstattet  das  technische  Straßenund
  Wasserbau  Bureau,  aufgefordert  oder
unaufgeforderr,  Anträge  in  allen  zu  seinem
Wirkungskreise  gehörigen  Gegenständen.

I.  38.  Hat  das  technische  Straßen  und
Wasserbau  Bureau  Aufschlusse  rc.  von  Kreis:
behörden  oder  äusseren  Aemtern  zur  Erfüllung
seiner  Aufgaben  nöthig,  so  korrespondirt  es
hierüber  mit  Unseren  Regierungen.

I.  30.  Der  Geschäftsgang  ist  kollegial.

In  den  Sizungen  wird  ein  Beschluß-Protokoll
  geführt.

Die  Anträge  werden  von  dem  Vorstande,
dem  Referenten  und  Sekretär  unterzeichnet.

Abweichende  Stimmen  werden  in  den
Antraͤgen  einzeln  aufgefuͤhrt.

G.  40.  In  Fillen,  wo  es  Unfer  Stgats-Ministertum
  der  Finanzen  für  zweckmässig

 

932

erachtet,  traͤgt  der  Vorstand  oder  der  desfalls
  vorgerufene  Ober  Baurath  die  von  dem
technischen  Straßen:  und  Wasserbau  Bureau

abzegebene  Erinnerung  persönlich  in  dem
Ministertal  Rathe  vor.

F.  Au.  Alle  Entschliessungen  und  Weisungen

  in  Straßen:  Brücken:  und  Wasserbau

  Angelegenheiten  gehen  von  Unserem  Ministerium
  unmittelbar  an  die  Regierungen,
und  das  technische  Straßen=  und  Wasserbau-Bureau
  hat  sich  mit  keiner  Vollziehung,  die
ihm  nicht  besonders  aufgerragen  ist,  zu  befassen.


Diese  Unsere  allerhöchsten  Beschlüsse,
welche  die  dusseren  Umrisse  der  künftigen
Verwaltung  des  Wasser?  Brücken;  und
Straßenbaues  bezeichnen,  sind  ungescume
in  Vollzug  zu  sezen.

Die  näheren  Bestimmungen,  besonders
in  Beziehung  auf  den  Wirkungskreis  der
Straßen=  und  WasserbauInspektoren,  behalten
  Wir  Uns  vor  zu  erlassen,  wenn  Wir
hierüder  die  Verschläge  Unserer  sämtlichen
Regierungen,  welchen  künftig  diese  Juspektionen
  untergeordnet  seyn  sollen,  vernommen
haben  werden.

Es  soll  genau  ausgeschieden  werden,  welche
  Dienstobliegenheiten  in  Beziehung  auf
den  Straßen:  und  Wasserbau  den  Lokal-Polizeistellen,
  den  technischen  Baubeamten,
und  den  verrechnenden  Rentämtern  zustehen.

Da  der  Zweck  des  Straßen=  und  Wasse#-baues
  Schuz  des  Eigenehums  und  Erleichterung
  des  Verkehrs  ist,  so  rechnen  Wir

(50)
        <pb n="470" />
        933

hiebei  vorzuͤglich  auf  die  thaͤtigste  Mitwirkung
  Unserer  Landrichter  und  uͤbrigen  Polizeibeamten.
  Der  Rath  und  die  Leitung  des
EIIIeIIIIIIIIX
werden,  wenn  es  auf  die  Loͤsung  technischet
Aufgaben  ankoͤmmt,  wozn  die  allgemein
verbreiteten  technischen  Kenntnisse  und  Erfahrungen
  nicht  hinreichen;  aber  es  sollen
auch  der  Baukunst  keine  zu  kostbaren  Opfer
gebracht  werden,  so  lange  noch  einfachere
und  wehlfeilere  Mittel  dem  Swecke  genugen.


So  wichtig  es  demnach  ist,  dafür  zu  sorgen,
  daß  die  nöthigen  Bauten  nicht  versäumt
werden,  eben  so  unerläßlich  ist  eine  strenge
Kontrolle,  damit  nicht  mehr,  als  das  Néthige
  gebauet  werde.

Nach  diesen  Ansichten  erwarten  Wir  binnen
  vier  Wochen  das  wohlmotivirte  Gutachten
  Unserer  Regierungen  über  das  für  die
Zukunft  festzusezende  Dienstverhältniß  der
Straßen:  und  Wasserbau-Insrekeeren;  womit
  zugleich  die  künftige  Ausdehnung  und
Begränzung  der  Inspektions  Bezirke  in  Verbindung
  siehet.

Bis  dieses  Gutachten  von  Unseren  Regierungen
  eingelaufen  seyn  wird,  bleiben  die
definitiven  Personal  Bestimmungen  ausgeseze;
einsweil  aber  sind  die  bisherigen,  in  den
Kreis  Hauptstädten  befindlichen  Kreis  Baudirektoren
  provisorisch  als  Kreis  Bauräthe  in
ihre  Stelle  einzuweisen,  die  Bandirektions-Kanzelisten
  und  Boten  im  Dienste  der  Regie-—.



934

rung  zu  verwenden,  und  die  übrigen  Angestellten
  an  ihren  Pläzen  zu  belassen.
München  den  s.  November  1817.

Max  Joseph.
Freiherr  von  Lerchenfeld.

Auf  königlichen  allerhöchsten  Befehl
der  General  Sekretär
G.  von  Geiger.

 

Bekanntmachungen.

 

Sizungen  der  Staats  Raths-=Kommission.


Folgende  Rekurs  Gegensiände  wurden  am
2  .  Oktober  1817  in  der  Sizung  der  königlichen
  Staats  Rachs  Kommission  entschieden:

1)  Der  Rekurs  des  Korbinian  Korb  zu
Bergkirchen,  Landgeriches  Dachan,  gegen
die  Gemeinde  wegen  Kulturs  Antheile.

2)  Der  Rekurs  der  bürgerlichen  Messere
schmiede  gegen  die  bürgerlichen  Nadler  in
München  wegen  Gewerbs  Beeinträchtigung.


3)  Die  Maljausschlags  Defraudations"
sache  des  Bräuers  und  Wirtho  Thomas
Krammer  zu  Hirscheid  im  Obermain-=kretse.


4)  Der  Rekurs  der  sämmtlichen  Fischer  zu
Denaustauf,  Herrschaftsgerichts  Wörth
im  Regenkreise,  gegen  Johann  Huber,
Gärtner,  wegen  Haltung  eines  eigenen
Nachen.
        <pb n="471" />
        935

5)  Die  Streitsache  des  Zimmermeisters  Nikolaus
  Fuchs  in  Nosenheim,  Landgerichts
  gleichen  Ramens  im  Isearkreise,
gegen  die  dortigen  Handelsleute  über  den
Umfang  der  Schwankischen  Krämerey  Ges
rechtsame.

6)  Die  Mautdefraudationssache  des  Jehann
  Hochleitner  Käsehändlers  von
Reiterwinkl,  Landgerichts  Traunstein  im
Isarkreise.

 

Pfarreien=  und  Benefizien-Erledigungen.


Im  lUUnter  Donaukreise.
1)  Die  Pfarrei  Ehring.

Durch  den  Ted  des  Pfarrers  Prukmoser
  zu  Ehring  ist  diese  organisicte  Pfarrei
erlediget  worden.

Diese  Pfarrei  liegt  in  der  Diszes  Passau,
  Dekanat  Kirchberg  und  Landgerichts
Simbach.  Sie  zihlt  in  einem  Umkreise  von2
S.tunden  robs  Seelen,  har  drei  Filiale  und
zwei  Schulen,  dann  einen  Benefiziaten  zu
Ehring,  und  einen  Erpositus  zu  Malching:
das  Einkommen  des  Psarrers  belauft  sich
auf  boo  fl.  nebst  dem  Ertrag  von  20  Tagwerk
  Feldgründen,  die  Stole  erträgt  ungefähr
  300  fl.

—

Im  Ober  Donaukreise.
2)  Das  Benefizium  zu  Bettlinshausen.
Durch  das  am  7.  September  erfolgte  Hinscheiden
  des  Benefiziat  Priesters  Schwarz

936
wurde  das  Benefizium  zu  Bettlinshausen
erledigt.

25  Dasselbe  liegt  in  der  Dioͤʒes  Augsburg,
in,  dem  koͤniglichen  Landgerichte  Illertissen,
und  zaͤhlt  125  Seelen.

Der  Ort  selbst  ist  Filial  der  Pfarrei  Illertissen.


Die  Funktionen  des  Benefiziaten  bestehen
  im  Lesen  gestifteter  Messen,  in  der  Wallfahrts
  Kapelle  daselbst,  und  in  freiwilliger
Aushilfe  im  Pfarramte.

Der  Ertrag  dieses  Benefiziums  bestehet
in  baarem  Gelde,  Naturalien,  Benuzung
des  Widdums,  und  wird  auf  444  fl.  40  kr.
berechnet,  wobei  der  Genuß  eigener  Wohnung
  und  Gartens  nicht  angeschlagen  ist.

Als  Lasten  waren  bisher  nur  2  fl.  zu
Dioͤzesan  Zwecken  bekannt,  es  wird  aber
wahrscheinlich  die  schon  fruͤher  in  Anspruch
genommene  Besteurung  in  der  Folge  eintreten.


 

5)  Das  Frühmeß  Beneszium  zu  Hohenwarth.

Das  Frühmeß  Benesizium  zu  Hohenwareh
wurde  am  7.  Oktober  durch  Hloscheiden  des
Priesters  Hauf  erledigt.

Dieses  Benefzium  liegt  im  Markie  Hohenwartch,
  in  der  Diszese  Augsburg,  im
königlichen  Landgerichte  Schrobenhausen.

Die  Obliegenheiten  desselben  sind,  die
Frühmesse  an  Sonn=  und  Feiertagen  zu  lesen,
  bei  Festen  im  Beichtstuhle  und  Levitiren,
  dem  Pfarrer  Aushilfe  zu  leisten,  so
wie  im  Krankenbesuche  in  nöthigen  Fällen.

(50)
        <pb n="472" />
        9N

Der  Ertrag  desselben  wird  ohne  die  besondere
  Wohnung  mit  Garten  auf  280  fl.

berechnet,  wobei  auch  die  Freimessen.  gußen,

Anschlag  belassen  sind.

dditon:

938
Auszug

aus  der  Adels  Matrikel  des  Königreichs  Bajern.

Der  Adels  Matrikel  des  Königreichs

Auf  dieses  Benefizium  können  nur-  eme-  #  wurden  neuerdings  einverleibt:

ritirte  Priester  Anspruch  machen.

Im  Rezatkreise.
4)  Die  katholische  Pfarrei  Spalt.

Die  katholische  Pfarrei  zu  Spalt,  ist
durch  den  am  8.  Okkober  erfolgten  Tod  des
bioherigen  Pfarrers,  Kanonikus  Franz  von
Günther  erledigt.  Sie  liegt  im  königlie“
chen  Landgerichte  Pleinfeld,  Landkapitel  Herrieden,
  Diszes  Eichstäde,  und  umfasset  nebst
der  Stade  Spale,  den  Filialort  Wasserzell,
dann  16  Weiler,  Einsden  und  Mühlen  in
einem  Umkreise  von  sechs  Stunden  mit  559
Familien  zu  2436  Seelen.  6

Der  DPfarrer  ist  verbunden,  zwei  Hilfspriester
  in  seiner  Wohnung  zu  halten,  dieselben
  zu  verpflegen,  und  ihnen  das  beereffende
Wechengeld  abzureichen,  auch  nach  Uebung
der  Diszes  ihren  Antheil  an  Stelgebühren
zu  überlassen.

*  Sein  Gehalt  besteht  in  freier  Wohnung,
in  der  Benuzung  einer  Wiese,  dann  mit  Emrechnung
  der  Jahrtags=  und  Seiftungogefälle
an  Geld  in  qoo  fl.  nebst  den  Stolgebühren.

Für  jeden  der  beiden  Hilfspriester  hat  er

weiter  zoo  fl.  zu  beziehen.

unterm  lo.  Juli  1816.  Friedrich  Karl
Graf  von  und  zu  Spaur  von  Flavor,  Valör,
  Burgstall,  Winkel,  Pfirschheim,  Mitinhaber
  der  Herrschaften  Landeck,  Hörtenberg
  und  Schloßberg,  Erbland  Mundschenk
der  gefürsteten  Grasschaft  Tirol,  und  Besizer
  der  in  den  königlich  baierischen  Staaten
gelegenen  Roggenburgischen  Kloster  Realitäten,
  samt  seinem  Onkel  dem  königlichen  General
  Major  Johann  Nepomuk  Grasfen  von
Spauer,  Geschwisterten  und  allseitigen  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der
Grafen  Klasse  Lit.  S.  Fol.  662.  Act.
No.  5141;

unterm  20.  Juni  1817.  Karl  Jeseph
Graf  von  Drechsel  auf  Deufstetten,  koͤ-niglicher
  Kämerer,  General  Kommissär  und
Präsident  des  Rezarkreises,  dann  Kommenthur
  des  Zivil  Verdienstordens  der  baierischen
Krone,  in  Ansbach,  samt  seinen  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschleches,  bei  der  Gra-Hen
  Klasse  Lit.  D.  Fol.  z71.  Act.  Nr.
5518;

unterm  9.  Juli  1816.  Johann  Wilhelm
Heinrich  Joseph  Freiherr  von  Eberzund  Rockenstein,
  qguittirter  königlicher  Haupemann  und
Ritter  kehenvasall  zu  Rockenstein,  samt  sei-
        <pb n="473" />
        939

nem  Bruder  und  allseitigen  Abkömmlingen
beierlei  Geschlechts,  bei  der  Freiherrn=Klasse
  L.it.  E.  Fol.  684.  Act.  No.  5152;

unterm  Zo.  Mai  1817.  Sigmund  Joseph
  Freiherr  von  Ersten  berg  zum  Freyen,

thurm,  königlicher  Lehenvasall  im  Furstenthume
  Aschaffenburg,  niederösterreichischer

Landstand,  und  herzoglich  Anhalt  Bernburgischer
  Geschäftsträger  in  Wien,  samt
seinen  Abkömmlmgen  beiderlei  Geschlechts,
bei  der  Freiherrn  Klasse  Lit.  E.  Fol.
235.  Act.  No.  5500;

unterm  24.  Juni  1817.  Karl  Freiherr
von  Diez,  könizlicher  General  Mafor,  Kommenthur
  des  militärischen  Mar  Joseph=  und
k.  k.  österreichischen  Maria  Theresta  Ordens,
dann  Officier  der  königlichen  französischen
Ehrenlegion,  in  Wüczburg,  samt  seinen
Abkömmlingen  beiderlei  Geschlechts,  bei  der
Freiherrn  Klasse  Lit.  D.  Fol.  —  Act.
Do.  5473;

nnterm  1.  April  1817.  Friedrich  von
Berger,  Edoler  auf  Siebenbrunn,  in  München,
  samt  seinen  Abkömmlingen  beiderlei
Geschlechts,  bei  der  Klasse  der  Edeln,
Lt.  B.  Fol.  157.  Act.  Nr.  5460;

unterm  14.  März  1817.  Johann  Rudolph
  Johann  Baptisi  Ricter  und  Edler  von
Cammerloher,  königlicher  Lieurenant  im
lo.  Linien  Infanterie  Regiment,  samt  seinem
Bruder,  und  beiden  Schwestern,  dann  seinen
  und  seines  Bruders  Abkömmlingen  beiderlei
  Geschlechte,  bei  der  Ritter  Klasse
Lit.  C.  Fol.  131.  Act.  No.  5449:

64%

unterm  4.  Juni  1817.  Johann  Wilhelm
  von  Weiß,  königlicher  Appellations=Gerichts
  Rath  und  Ritter  des  Ziwil  Verdienst-„D

  der  baierischen  Krone,  zu  Ansbach,
für  seine  Person  in  die  Ritter  Klasse,

ünd  mit  vorbehaltener  Transmission  auf  einen
chelichen  oder  adoptirten  Sohn  in  die  Adels-Klasse
  —  bei  der  Ritter  Klasse  Lit.  WV.
Fol.  14.  Act.  No.  138;
unterm  4.  Juni  §#17.  Karl  Anton
von  Herman,  Nittmeister  un  löniglichen
§5.  Chevaurlegers  Regimente  und  Ruter  des
militärischen  Mar  Joseph  Ordens,  dann  Mitglied
  der  königlichen  französischen  Ehrenlegion,
  in  Dillingen  —  für  seine  Persen  in  die
Ritter  Klasse,  und  mit  vorbehaltener  Transmission
  auf  einen  ehelichen  oder  adoptirten
Sohn  in  die  Adels  Klasse  —  bei  der  Ritter-Klasse
  I.it.  II.  Fol.  13.  Act.  Jo.  137;
unterm  7.  März  1817.  Johann  Nepomuk
  von  Leistner,  königlicher  Appellatiensgerichts
  Advokat  in  München,  samt  seinen
Brüdern,  Vettern  und  allseitigen  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels-Klasse
  I#l.  L.  Fol.  qo.  Act.  N.  5428;
unterm  106.  April  1817.  Ferdinand  Jakob
von  Lüneschloß,  königlicher  Masor  und
Kommandant  der  Garnisons  Station  in  Denauwörth,
  samt  seinem  Sohne  und  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels-Klasse
  I#t.  L.  Pol.  ar4.  Act.  Jo.  8489;
unterm  ar.  April  1817.  Kristian  Ludwig
  Friedrich  von  Gohren,  Sportel  Rendam
  bei  dem  königlichen  Landgerichte  zu  Gra-
        <pb n="474" />
        94

fenberg,  samt  seinen  Abksmmlingen  beiderlei
  Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse  Lit.
G.  Fol.  185.  Act.  No.  8474;

unterm  28.  April  1817.  Joseph  von
Palm  für  sich  und  seine  männkichen  Nachkommen
  nach  der  LinealFolge  der  Erstgeburt,
  bei  der  Adels  Klasse  Lit.  P.  Tol.
202.  Act.  No.  5483;  «

unterm  30.  April  1877.  Frledrich  August
Heinrich  Ludwig  von  Schubert,  Rittmeister
  im  königlichen  ersten  Cuiraßir  Regimente
(Prinz  Karl)  in  Freising,  same  seinen  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschleches,  bei  der
Adels  Klasse  Lit.  S.  Fol.  243.  Act.
No.  5504;

unterm  6.  Mai  1817.  Johann  Georg
von  Tannstein  genannt  Fleischmann,
Major  im  11.  Jufanterie  Regimente,  in  Lindau,
  samt  seinen  Abkömmlingen  beiderlei
Geschlechts,  bei  der  Adels  Klasse  Lit.  T.
Fol.  139.  Act.  No.  8476;

unterm  zo.  Mai  1817.  Georg  Albrecht
von  Erstenberger,  königlicher  Lehenvasall
  im  Fürstenthume  Aschaffenburg,  und
Privatmann  zu  Mainz,  samt  seinen  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels
Klasse  Lit.  E.  Fol.  235.  Act.  No.SSoo;

unterm  20.  Juni  1817.  Ludwig  von  Kauenstein,
  Oberlieutenant  im  königlichen  24.
Cinien  Infanterie  Regimente  in  Aschaffenburg,
für  seine  Person,  bei  der  Adels  Klasse  Lu.
L.  Fol.  78.  Act.  No,  3422;

(—[———  —

942

unterm  17.  Juli  1817.  Rudolph  Joseph
von  Kramer,  königlicher  Straßen=  und
Wasserbau  Inspektor,  in  Augsburg,  samt
seinen  Abkömmlingen  belderlei  Geschlechs,
bei  der  Adels  Klasse  Lit.  K.  Fol.  335.
Act.  No.  5550;

unterm  17.  Juli  1817.  Maximilian  Joseph
von  Kramer  auf  Hohenburg  und  Hechenberg,
  erster  Assessor  bei  der  königlichen  General=
  Zoll-  und  Maut  Direktion  (als  Tabaks-Regie)
  in  München,  samt  seinen  Abkömmlingen
  beiderlei  Geschlechts,  bei  der  Adels-Klasse
  Lit:  K.  Fol.  335.  Act.  No.  5550.

 

Verleihung  von  Verdienst  Medaillen
  und  Belohnungen.

Se.  Mazjestät  der  König  haben  am  33.
Oktober  l.  J.  dem  Leibkurscher  Georg  Hüther,
  in  Ansehung  der  Verdienste,  welche
er  sich  während  seiner  langen  Dienstes  Zeie
um  Allerhöchst  Jhre  Person  erworben  har,
die  goldene  Verdienst  Medaille;  dann  am
4.  des  genannten  Monats  dem  Häuslers=Sohne
  Joseph  Raith  von  Regen,  welcher
am  16.  Julius  d.  J.  mit  Hintansezung  seines
eigenen  kebens,  eines  der  beiden  in  den  hochangeschwollenen
  Regenfluß  gefallenen  Kinder
des  Inwohners  Riedermayer  vom  Tode
gerettet,  eine  Belohnung  von  so  fl.  —  und
dem  Thürmer  Kaspar  Brunwieser,  welcher
  dem  genannten  Joserh  Raich,  da  solcher
  in  Gefahr  gerieth,  ein  Opfer  seiner  menschenfreundlichen
  Handlung  zu  werden,  mit
        <pb n="475" />
        943

eigener  Lebensgefahr  hilfreiche  Hand  geleistet
hat,  eine  Belohnung  von  2s  fl.  unter  Bezeugung
  des  allerhoͤchsten  Wohlgefallens,  zu
bewilligen  geruhet..

 

Bewilligung  zur  Tragung  frem—
der  Orden.

Se.  königl.  Masestät  haben  unter  dem  7.
November  l.  J.  allergnädigst  zu  genehmigen
geruht,  daß  der  Staatörath  und  General  Sekretär
  Egid  von  Kobell  das  ihm  von  des
Herrn  Großherzogs  von  Sachsen  königl.  Hoheit
  verliehene  Ritterkreuz  von  dem  Orden
der  Wachsamkeit,  oder  des  weißen  Falkens,
annehmen,  und  statutenmäßig  trogen  möge.

Fremde  Titel.

Nachdem  der  Großhäándler  Eduard  Marr
der  jüngste  der  Gebrüder  Marr  in  München,
  urkundlich  nachgewiesen  hat,  daß  mit
dem  ihm  von  des  Königs  von  Dänemark
Majestät  verliehenen  Tirel  eines  königl.  dadnischen
  Agenten  (dessen  Annahme  demselben
bereits  unterm  5.  April  1815  allergnaͤdigst
bewilliget  worden  ist)  auch  der  Rang  und
das  Prädikat  eines  Kommerzienraths  verbunden
  ist,  so  haben  Se.  bönigl.  Majestä#t
unterm  27.  Oktober  l.  J.  allergnddigst  zu  genehmigen
  geruhet,  daß  derselbe  auch  leztgedachten
  Titel  eines  königl.  dänischen  Komerzienrathes
  führen  möge.

Dienstes-Nachrichten.

 

 

Seine  königl.  Majestaͤt  haben  durch  allerhöchstes

  Reseript  vom  3#.  Oktober  d.  J.  in

 

944

Erwaͤgung  der  dem  Verwaltungszweige  des
Wasser:  Brücken=  und  Strassenbaues  zu  gebenden
  neuen  Einrichtung,  den  bisherigen
General  Direktor  dieser  Zentralstelle,  Karl
Frtedrich  von  Wibeking,  als  Folge  einer
organischen  Verfügung,  unter  Bezeugung
der  allerhöchsten  Zufriedenheit  mit  seinem
bisher  bethätigten  Eifer,  und  mit  Beibehaltung
  seines  Karakters  und  Ranges  als  geheimer
  Rath,  seiner  bisherigen  Dienstes  Funktionen
  zu  entheben  geruhet.

 

Nekrolog.

Kristian  Freiherr  von  Zweibrücken,
  Sohn  des  Herzogs  Kristian  IV.
von  Zweibrücken  und  der  Frau  Gräfinn  von
Forbach,  war  aus  einer  rechtmäßigen,  wenn
gleich  nicht  ebenbürtigen  Ehe,  am  20.  September
  1752  geboren.

Schon  in  seiner  feühesten  Jugend  zeigte
Er  die  besten  Anlagen,  und  entsrrach  den
Erwartungen  seines  Vaters  so  sehr,  daß
Ihn  derselbe  schon  in  einem  Alter  von  16
Jahren  dem  in  königl.  französischen  Diensten
stehenden  Regimente  der  Herzoge  von  Zweibrücken
  zutheilen  konnte,  bel  welchem  er  im
Jahre  1775  die  Stelle  eines  ersten  Obersten
erhielt.  Als  Frankreich  zu  Ende  der  7oer
Jahre  den  Beschluß  gefaßt  hatte,  den  gegen
England  kämpfenden  Amerikanern  ein  kleines
Heer  zu  Hilfe  zu  senden,  wovon  das  Regiment
  ro#  al  Deusponts  einen  Theil  bildete;
so  schiffte  sich  auch  Kristian  Freiherr  von
Zweibrücken  mie  demselben  ein,  und  focht  an
        <pb n="476" />
        945

der  Spize  desselben  fuͤr  die  Unabhaͤngigkeit
des  neuen  Freistaates  während  des  ganzen
Feldzuges,  welchen  der  Friede  des  Jahres
1783  beendigte.  m—

Kristian  Freiherr  von  Zweibrücken  kam
mit  seinem  Regimente  nach  Frankreich  zurück,
  wurde  noch  sehr  jung,  seiner  ausgezeichneten
  Dienste  wegen,  zum  Ludwigs  Ritter
ernannt,  und  vermählte  sich  mit  der  Gräfinn
  Adelaide  von  Berchune,  aus  einer  der
ausgezeichnetsten  und  dliesten  Familien.

Die  Stürme  der  Revolution  veranlaßten
Ihn,  sich  nach  Deutschland,  und  zuerst  an
den  Hof  des  damals  regierenden  Herzogs,
Karl  II.  von  Zweibrücken,  zurückzuziehen.

Bei  den  Ueberschwemmungen  dieser  Läuder
  durch  die  französischen  Heere,  begab  Er
sich  unter  die  königlich  preußischen  Fahnen,
wo  er  im  Jahre  17092  als  General  Masor
angestellt  wurde,  und  an  den  Feldzügen  gegen
  Frankreich  Theil  nahm,  bis  der  zu  Basel
  geschlessene  Friede  Ihn  von  der  Bahn  der
Wasfsen  wieder  abzog,  und  in  den  Kreis  seiner
  Kinder  zurückführte,  deren  Bildung  und
Erziehung  nun  seine  verzüglichste  Beschaftigung
  ausmachte.

Im  Jahre  :vo,  bei  dem  Regierungs=Antritte
  Mazimilian  Josephs,  unsers
  jezt  glozteich  regierenden  Königs,  kam
der  Freiherr  von  Zweibrücken  nach  Baiern,
und  wurde  wegen  seiner  längst  bekannten  und
bewährten  Talente,  seines  hohen  Muthes,
und  seiner  sesten  Anhänglichkeit  an  das  damals
  kurfürstliche  Haus,  zu  der  Stelle  ei-Jvereinigte.


Fganz  entsprechend,  führte  de  selbe  während

24

nes  General  Lieutenants  erhoben,  und  kurz
darauf  an  die  Spize  derjenigen  baierischen
Heeres  Abtheilung  gesteilt,  welche  sich  mit
den  gegen  Frankreich  verbündeten  Mächten
Dem  Vertrauen  seines  Furstet

der  Feldzüge,  welche  dem  Frieden  von  büneville
  vorangiengen,  den  übernommenen  Oberbesehl
  mit  Ruhm,  und  erwarb,  selbst  unter
ungünstigen  Verhälenissen,  Sich  und  seinem
Acmeekorps  die  Achtung  des  Inn  und
Auslandes.

Nach  dem  Frieden  von  Lüneville  zog  sich
der  Freiherr  von  Zweibrücken  ganz  und  für
immer  von  den  öfsentlichen  Geschäften  zurück,
  und  genoß  der  Ruhe,  worauf  Ihm
seine  Thaten  den  gerechtesten  Anspruch  gegeben
  hatten.  Diese  Ruhe  zu  verschönern  und
seine  Verdienste  zu  belohnen,  ernannten  Ihn
Seine  Magjestät  der  König  im  Jahre  13806
zum  Großkreuz  des  militärischen  Mar  Josephs
  Ordens;  im  Jahre  1808  zum  wirklichen
  geheimen  Rathe,  und  im  Jahre  1811
zum  General  der  Infanterie.

Am  a5.  Oktober  1317  wmde  Er  in  einem
  Alter  ven  60  Jahren  aus  diesem  Leben
plözlich  abgerufen,  und  dessen  irdische  Hülle
am  28.  desselben  Monats  mit  allen  dem
hohen  Range  und  den  Würden  des  Verstorbenen
  angemessenen  Ehren  und  Feierlichkeiten
  zur  Erde  bestattet.  Ihm  bleibt  das  ehrende
  und  theilnehmende  Andenken  seines
Souveräns,  der  Armee,  und  aller  seiner
Mitbürger.
        <pb n="477" />
        947

Königlich-Baierisches

948

Regierungsblatt.

 

XXXNX.  Stück.  München,  Samstag  den  az,  Nobember  377.

Königliche  Erklärung.

(Das  Seiner  kdniglichen  Hoheit  dem  Prinzen
Eugen,  Herzog  von  Leuchtenberg,  zugewiesene
  Fürstenthum  Eichstädt  betreffend.)

Wir  Maximilian  Josepp,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Uttunden  und  erklaͤren  hierdurch:  In  der
Absicht,  die  staatsrechtlichen  Verhaͤltnisse,
in  welchen  sich  Unser  geliebter  Schwiegersohn
  in  seiner  nunmehrigen  Eigenschaft  als
Fürst  von  Eichstädt  gegen  den  Staat,  und
Uns  und  Unsere  Nachfolger  befinden  wird,
festzusezen,  und  um  allen  Schwierigkeiten
zuvorzukommen,  welche,  bei  dem  Mangel
bestimmter  Vorschristen,  in  dieser  Beziehung
sich  hátten  ergeben,  oder  noch  würden  ergeben
  können,  haben  Wir  Uns  über  diesen
Gegenstand  einen  ausführlichen  Vortrag
durch  Unser  Staate  Ministerium  des  Aeußern
erstatten  lassen,  und,  indem  Wir  hiebei  von
dem  Sinne  der  zu  Gunsten  des  Fürsten,
Unseres  Schwiegersohnes,  sprechenden  Verträge
  ausgehen,  haben  Wir,  nach  Anhötung
  Unseres  Gesammt  Ministeriums  beschloso



 

sen,  und  verovdnet,  beschließen  und  verordnen,
  wie  folgt:
Tite  l  lI.
Von  den  perfönlichen  Vorzügen,
Rechten  und  Verbindlichkeiten
des  Fürsten  und  seiner  Nachkommen.



Art.  1.

Unser  Schwiegersohn  und  seine  Nachkommen
  sezen  ihrem  Titel  eines  Herzogs  von
Leuchtenberg  jenen  des  Fürstenthums
Eichstädt  bei,  welches  Wir  ihm  durch  besondere
  Urkunde  überwiesen  haben.

Art.  2.
Unser  Schwiegersohn  und  desselben  Nachkommen
  führen  das  in  der  Anlage  beschriebene
  und  abgebildere  Wappen.

Art.  3.

Genannter  Herzog  von  Leuchtenberg
und  seine  Nachkommen  werden  als  das  erste
unter  den  fürstlichen  Häusern  in  Unserer
Monarchie  erkldrt.  Wenn  Wir  Uns  bewowogen
  finden  sollten,  diesen  fürstlichen  Häu#-sern
  weitere  Vorzüge  und  Ehrenrechte  als
bisher  zuzuwenden,  so  soll  Unser  geliebter

(o)
        <pb n="478" />
        949

Schwiegersohn  und  dessen  Nachkommen  derselben
  gleichfalls  theilhaftig  seyn.
Art.  1.

Dem  Herzog  von  Leuchtenberg  und
seinen  Nachkommen  ist  gestattet,  sich  in  den
Ausfertigungen  und  Zuschriften  an  ihre  Behoͤrden,
  deren  Ernennung  ihnrn  zussteht,  des
Titels  in  der  ersten  vielfachen  Person  (Wir)
zu  bedienen,  sie  duͤrfen  jedoch  m  ben  Zu—-schriften
  an  Uns  oder  Unsere  obere  Behoͤrden
denselben  nicht  gebrauchen.

Art.  5.

Bei  allen  feierlichen  Gelegenheiten,  so
wie  bei  allen  öffentlichen  sowohl,  als  besonderen
  Zeremonien  gebührt  Unserem  geliebten
Schwiegersohne  der  Rang  unmittelbar  nach
den  Prinzen  Unseres  Hauses.  Unsere  öffentlichen
  Behörden  werden  demselben  in  allen
Veranlassungen  mündlich  oder  schriftlich  den
Titel  in  der  Anrede:  Durchlauchtigster
Herzog,  und  im  Kontert:  Euer  königliche
  Hoheit,  seinen  Nachkommen  aber
den  Titel  in  der  Anrede:  Durchlauchtiger
  Herzog,  und  im  Kontert:  Euer
Hochfürstliche  Durchlaucht  beilegen,
wogegen  sie  seibst  sich  in  ihren  an  Uns  und
Unsere  Behörden  gerichteten  Auschreiben  nach
den  bestehenden  Vorschriften  zu  richten  haben.

Art.  ö.

In  den  Kirchen  der  Städte,  Märkte  und
Därfer,  welche  Unserem  Schwiegersohne  zugehören,
  soll  nach  dem  Kirchengebethe  für
den  Souverain  dasselbe  auch  für  genannten
Herzog  und  dessen  Familie  verklchret  werden.

950

Eben  so  verhaͤlt  es  sich  in  Ansehung  der
Trauerfeierlichkeiten.  Das  Trauergelaͤute
hat  drei  Wochen  lang,  von  dem  beichenbegängniß
  an,  für  ihn  und  seinen  nächsten
Nachfolger,  für  die  Nachgebornen  seiner
Famlie  aber  vierzehn  Tage  lang  statt.  Seine
Stellen  und  die  Beamten  erster  und  zweiter
Instanz  haben  eine  Trauer  von  sechs  Wochen
  anzulegen.

Art.  7.

Bei  allen  Zivil:  und  persönlichen  Rechts-Sachen,
  welche  Unseren  Schwiegersohn,
den  Herzog  von  Leuchtenberg  betreffen
könnten,  behalten  Wir  Uns  unmittelbar  das
Erkenntniß  bevor,  indem  Wir  Unsere  richterliche
  Gewalt  Unserem  Staate  Ministerium
der  Justiz  übertragen  werden,  welches  in
Gemäßhen  der  bestehenden  Geseze,  und  der
vorgeschriebenen  Gerichte  Ordnung  einzuschreiten
  hat.  Seinen  Nachlommen  und  Nachfolgern
  wird  ein  privilegirter  Gerichtostand
bewilligt,  nämlich  bei  Unseren  Appellattens-=Gerichten
  in  erster  Instanz,  und  in  zwerter
Instanz  bei  Unserem  Ober  Aprellationsgericht.

Wir  sind  geneigt,  dem  fürsilichen  Hause,
dessen  Stammvater  Unser  Schwiegersohn  ist,
ein  Austrägal  Gericht,  wie  solches  in  mehreren
  deutschen  Fürstenhäusern  durch  Familien=Verträge
  eingeführt  ist,  sobald  Uns  deffen
nähere  Bildung  vorgelegt  werden  wird,  zu
bewilligen.

Art.  8.
Die  Verlassenschafts  Verhandlungen,  welche
  Mitglieder  dieses  fürnlichen  Hauses  be-
        <pb n="479" />
        951

treffen,  können  von  dem  jedesmaligen  Chef
desselben  durch  seine  Kanzlei  vorgenommen
und  erledigt  werden,  mit  dem  Vorbehalt  jedoch,
  daß,  so  wie  eine  solche  Verlassenschaft
einen  Rechtostreit  veranlaßt,  dieselbe  an  das
einschlägige  Tribunal  zum  rechtlichen  Verfahren
  abgegeben  werden  solle.

Art.  o.

In  peinlichen  Fillen  soll  jeder  Chef  des

Hauses  das  Recht  der  Austrägal  Instanz,
nämlich  von  seines  Gleichen  gerlchter  zu  werden
  geniehen.  In  einem  solchen  Falle  hat
Unser  Justiz  Minister  seine  Funktion  als
Großrichter  auszuüben,  das  Gericht  zu  eröffnen,
  und  demselben  vorzusizen.  Es  kömmt
jeroch  dieses  privilegirte  außerordentliche  Tribunal
  nur  dem  jeweiligen  Chef  des  erwähnten
  fürstlichen  Hauses  zu;  die  nachgebornen
Mitglieder  sind  in  peinlichen  Sachen  lediglich
dem  gewöhnlichen  privilegirten  Forum  untergeben.


Art.
Die  Familien  Verträge,  Suzzessions=Ordnungen
  und  Vormundschafts  Bestellungen,
  welche  Unser  geliebter  Schwiegersohn,
der  Herzog  von  Lenchtenberg,  in  seinem
fürstlichen  Hause  errichten  wird,  erhalten
verbindliche  Kraft,  sobald  Wir  ihnen  Unsere
  Bestätigung  werden  ertheilt  haben.
Dieses  versteht  sich  jedoch  nur  von  jenen,
welche  sich  auf  die  Besizungen  beziehen,  die
in  dem  Umfange  Unseres  Königreichs  gelegen
  sind.

10.

952

Art.  11.

Der  Herzog  und  seine  Nachkommen  sollen
  die  unbeschraͤnkte  Freiheit  haben,  in  einem
  jeden  zum  deutschen  Bunde  gehoͤrigen,
oder  im.  Friedens  Zustande  mit  demselben  befindlichen
  Staate,  ihren  Aufenthalt  zu  wählen,
  und  eben  so  in  Kriegsdienste  desselben

zu  kretel

Art.  12.

Vor  der  wirklichen  Einweisung  in  das
Fürstenthum'hat  Uns  der  Herzog  von  beuchtenberg,
  Fürst  von  Eichstädt  eine  Urkunde,
eigenhändig  unterzeichnet,  einzusenden,  in
welcher  sich  derselbe  verpflichtet,  „  als  Be-„
  sizer  des  Unserer  Souverainität  untergebe-„nen
  Fürstenthums  Eichstäd:  Uns  getreu
„und  gehorsam  zu  seyn,  und  alles  das  ab-„zuwenden
  und  zu  thun,  wozu  er  im  obir
„  ger  Eigenschaft  als  getreuer  und  gehorsa-„mer
  Unterthan  Uns  und  Unseren  Nachkom=„men
  als  seinem  Souverain  verpflichtet  ist.“

Tite  l  I1I.

Von  den  auswärtigen  Verhältnissen
  des  Fuürsten.

Art.  1.
Die  reprásentative  Gewalt  gegen  auswärtige
  Staaten  steht  ausschließlich  und  einzig
  dem  Souverain  zu.

Art.  2.

Von  dieser  Beschränkung  sind  jedoch
jene  Angelegenheiten  ausgenommen,  welche
Unser  geliebter  Schwiegersohn  mit  auswaͤrtigen
  Staaten  in  Beꝛiehung  auf  feine  unter

(bo')
        <pb n="480" />
        953
ihrer  Oberhoheit  etwa  gelegene  Besizungen,
oder  auf  allenfallsige  behens  Verbindlichkeiten,
die  ihm  gegen  andere  Souveraine  obliegen
könuten,  zu  verhandeln  haben  würde.

Tite  l  Ull.
Von  der  administrattven  Oberaufsicht
  und  der  Gefelgebung-Art.

  1.

Die  allgemeine  Oberaufscht  und  Gesezgebung
  erstrecke  ich  über  alle  Landes  Angelegenheiten,
  und  kann  nur  allein  durch  den  Souverain
ausgeübt  werden.  Dem  Herzog  von  Leuchtenberg,
  Fürsten  von  Eichstädt  ist  jedoch  gestatter,
  Anordnungen  und  Verfügungen  über
Gegenstände  zu  erlassen,  welche  die  Verwaltung
  seiner  Rechte  und  seines  Eigenthums
betreffen.  Diese  dürsen  jedoch  in  keinem
Falle  den  Bestimmungen  der  allgemeinen  Geseze
  entgegen  seyn.

Art.  2.

Die  dermal  bestehenden  Geseze  und  oͤrtlichen
  Gewohnheiten  behalten  ihre  verbindliche
  Kraft.  Eben  so  bleiben  die  Formen
der  öffentlichen  Verwaltung  und  der  öffentlichen
  Anstalten  in  den  Domainen  und  Besizungen
  Unseres  geliebten  Schwiegersohns
mit  denjenigen,  welche  in  den  übrigen  Theilen
  der  Monarchie  eingeführt  sind,  in  fortdauernder
  Uebereinstimmung.

Art.  3.
In  eben  genannten  Domainen  und  Besizungen
  bleibt  Unser  Regierungsblatt,  durch
welches  alle  Geseze  und  Verorduungen  be-——



954

kannt  gemacht  werden,  eingefährt,  jedoch
kann  noch  in  dem  Fürstenthume  ein  Wochenblatt
  herausgegeben  werden.

Titel  IV.
Von  der  Justiz  Gewalt.
Art.  1.

In  dem  Fürstenthume  Unseres  geliebten
Schwiegersohns  wird  nach  den  bestehenden
Gesezen  Recht  gesprochen.

Art.  2.

Die  Verwaltung  der  Gerichtsbarkeit  in
erster  Instanz  geschieht  durch  Behörden,
welche  mit  Unseren  Stadt=  und  Landgerichten
  gleiche  Zuständigkeiten  haben,  und  Stadtund
  Herrschafts  Gerichte  heißen  sollen.  Die
mittlere  Gerichtsbarkeit  soll  durch  ein  förmlich
  konstituirtes  aus  gesezmäßig  befihigten
Mitgliedern  zusammengeseztes  Kollegium  verwaltet
  werden,  welches  den  Namen  Justiz=Kauzlei,
  und  die  námlichen  Zuständigkeiten,
wie  Unsere  Appellations  Gerichte,  in  Zivil-Sachen
  haben  wird.

Art.  3.

Die  Richter  bei  den  Stadt=  und  Herrschafts
  Gerichten,  so  bald  sie  der  gesezlichen
Prüfung  sich  unterzogen  haben,  so  wie  die
Subalternen  der  Justiz  Kanzlei,  werden  von
Unserm  geliebten  Schwiegersohn  ernannte.
Die  Stadt=  und  Herrschafts  Richter  erhalten
  ihre  Bestätigung  nach  dem  Art.  140.
Unserer  Verordnung  vom  16.  August  7812;)
die  Individnen  aber,  welche  von  demselben
zum  Direktor  oder  Rath  der  Justiz  Kanzlei

)Regierungsblatt  vom  J.  181.  St.XLVIII.  S.  1  04.
        <pb n="481" />
        955

bestimmt  werden,  nachdem  ihre  Befaͤhigung
durch  Unser  Ober  Appellationsgericht  wird
hergestellt  seyn,  müssen  Unsere  Bestatigung
durch  den  Weg  des  Staats  Ministeriums  der
Justiz  erhalten.

Art.  4.

Die  Justiz  Kanzlei  hat  bei  Verpflichtung
und  Einweisung  der  Subalternen  und  Unter-Herichto
  Beanten  sich  ihrer  Qualifikation  zu
versichern,  und  die  Beweise  derselben  in  ihren
  Akten  zu  hinterlegen,  und  alle  Jahre
eine  biste  darüber  an  Unser  Ober  Appellationsgericht
  einzusenden.

Art.  5.

Unserem  Justiz  Minister  steht  es  zu,  von
den  Akten  der  Justiz  Kanzlei  Kenntniß  zu
nehmen,  Visftationen  anzuordnen,  und  überhaupt
  die  obere  Aufssche  auf  die  Justiz-pflege
zu  besorgen.

Art.  6.

Den  Scadt=  und  Herrschafts  Gerichten
Unseres  geliebten  Schwiegersohns  steht  die
Untersuchung  in  peinlichen  Fällen  zu.  Die
geschlossenen  Akten  werden  sodann  zur  Schspfung
  des  Urtheils  an  Unser  einschlágiges
Appellationsgericht  eingesendet.

Art.  7.
Das  Recht  der  Begnadigung  ist  einzig
und  allein  dem  Souverain  vorbehalten.

Art.  8.
Die  in  zweiter  Instanz  bei  der  Justiz-Kanzlei
  entschiedenen  Rechtssachen  gehen  in

——

956

lezter  Instanz  zu  Unserm  Ober  Appellationsgericht.


Titel  V.
Von  ber  Polizei  Gewalt.
Art.  1.

Die  obere  Polizei  bleibt  als  ein  unverdußerliches
  Recht  Uns  vorbehalten.  Unser
geliebter  Schwiegersohn  und  seine  Nachfolger
  sollen  jedoch  in  dem  ganzen  Umfange  des
Fuͤrstenthums.  folgende  Rechte  auszuuͤben  befugt
  seyn.  Derselbe  laͤßt  durch  seine  Beamten
  die  Polizei  Verordnungen  und  allgemeinen
Vorschriften  des  Koͤnigreichs  vollziehen;  auf
die  Vollziehung  derselben  hat  er  unmittelbar
zu  wachen.  Er  kann  uͤber  Gegenstaͤnde,  in
so  weit  sie  in  seine  Kompetenz  gehoͤren,  Berichte
  von  denselben  abfordern  und  Entschliess
sungen  darauf  ertheilen,  welche  jedoch  jedesmal
  nach  den  Bestimmungen  und  dem  Sinne
der  allgemeinen  Landes  Geseze  gefaßt  seyn
müssen.

Art.  2.

Es  ist  demselben  die  Aufnahme  neuer  Unterthanen
  elner  jeden  Glaubene  Konfession,
Kristen  oder  Juden,  gestattet,  nur  hat  er
sich  hiebei  nach  den  bestehenden  und  künfeig
noch  zu  erlassenden  Gesezen  zu  achten.

Art.  3.

Die  Auswanderungen  seiner  Gerichts-Unterthanen
  sind  ganz  den  nämlichen  Bedingungen
  unterworfen,  welche  bei  Unsern  unmittelbaren
  Unterthanen  eintreten.  Seine
Behörden  kömen  folche  ohne  Bestätigung
        <pb n="482" />
        957
Unserer  obern  administrativen  Stelle  nicht
bewilligen.
Art.  4.

Die  obere  Leitung  und  Aussicht  uͤber  alle
Gegenstaͤnde  der  Bildung  und  des  oͤffentlichen
Unterrichte  kömmt  Unseret  einschlägigen  Laudesstelle
  zu,  die  ummittelbure  Lektung  aber
und  Aussicht  ist  den  Beamten  und  den.  einschlägigen
  Behörden  Unsers  gelithern  Schwiegersohnes
  nach  Unseren  Gisezen  und  Vererdnungen
  übertragen.

Art.  5.

Die  Besorgung  der  Vormundschafts--  und
Kuratel  Sachen  ist  den  Beamten  und  der  Justiz
  Kanzlei  Unseres  Schwiegersohns  anvertraut;
  da  aber  das  Recht,  gesezliche  Anordnungen
  darüber  zu  treffen,  und  die  obere  Aufsicht
  nur  durch  den  Souverain  ausgeübt  werden
  kann,  so  behalten  Wir  Uns  die  Befugniß
  vor,  durch  Unsere  einschlägige  Behörden
im  erforderlichen  Falle  den  Zustand  des  Purillenwesens,
  so  wie  des  Hypotheken=  und
Depositen  Wesens  untersuchen  und  herstellen
zu  lassen.

Art.  6.

Wir  überlassen  den  Beamten  Unsers  geliebten
  Schwiegersohns  und  seiner  Kanzlei
die  Besorgung  der  Gegenstände  der  Lokalund
  Distrikte  Holizel;  jedoch  sind  Uns  dieselben
für  die  genaue  Vollziehung  Unserer  Verordnungen
  ve#antwortlich.

Art.  7.

Die  obere  Aussicht  über  die  Heerstrassen

und  Flüsse,  so  wie  die  Leitung  des  Strassen-*x


958

Brücken=  und  Wasser  Baues  kömmt  Unsarer
deo  falls  angeordneten  Oberbehörde  zu;  die
Bollziehung  der  getroffenen  Anordnungen
bleibt  der  Polizei  Behörde  Unsers  geliebten
Schwiegersehnes  überlassen,  welchem  es
übrigens  frei  steht,  Bauten  zum  öffentlichen
Vergungen  oder  Nuzen  auf  seine  Kosten  aufzuführen.


Art.  8.

Die  Anordnungen  und  Einrichtungen
zur  Beförderung  des  Handels,  die  Mautund
  Zoll  Gesezgebung,  dann  die  oberste  Leitung
  des  Zunft  Wesens,  eignen  sich  zu  Unsern
  héhern  Landee  Behörden.  Die  untere
lussicht  hierüber  aber,  die  Vollziehung  der
Geseze,  Anordnungen  und  Verfügungen  im
Sinne  Unserer  Geseze  und  Verordnungen,
die  Verleihung  aller  Gewerbs  Kenzessienen,
mit  Ausnahme  der  Fabriken  und  Brauereien,
die  Entscheidung  der  Streitigkeiten  der  Zünfte,
mit  Verbehalt  des  Rekurses  an  Unsere  obere
Landes  Stelle  vertrauen  Wir  Unserem  geliebten
  Schwiegersohne  und  dessen  Polizei-Behörden
  an.

Art.  9.

Da  die  Anordnungen  in  Absicht  auf  allgemeine
  Landee  Kultur  zum  Wirkungs  Kreise
Unserer  Ober  Polizei  Behörde  gehören,  so
werden  die  Polizei  Behörden  Unseres  Schwiegersohnes
  für  ihre  Vollziehung  Sorge  tragen,
  werden  auch  die  erste  Instanz  in  allen
Kultur  Streitigkeiten  bilden.
        <pb n="483" />
        959

Art.  10.

Die  Ferst=  und  Jagd  polizei,  so  wie  die
Forstgerichrsbarkeit  wird  durch  die  Behör:
den  Unseres  geliebten  Schwiegersohnes  ausgeuͤbt,
  sie  si  sind  jedoch  verpflichtet,  sich  nach
Unsern  desfalls  bestehenden  Verordnungen
zu  achten.

Art.  11.
Die  Gesundheits  Polizei  in  dem  Unserem
Schwiegersohne  zugewiesenen  Furstenthume

steht  unter  der  Anordnung  und  Aufsicht  Unserer

  einschlägigen  Medizinal  Oberbehörde.
Die  von  ihm  zur  Ausübung  der  Arznei  Kunde
ernannten  Gesundheits  Beamten  müssen  dieser
  unter  Ausweisung  ihrer  Qualiftkation  zur
Bestätigung  angezeigt  werden.

.  TitelVL
VonverKikchenGewalt.
Art.  1.

Die  weltlichen  und  geistlichen  Behoͤrden
Unseres  geliebten  Schwiegersohnes  haben
Unsere  in  dieser  Beziehung  bestehende  Verordnungen
  zu  vollziehen  und  für  ihre  Beobachtung
  zu  wachen.

Art.  2.

Die  Ehegerichts  Sachen  werden  bei  der
Justiz  Kanzlei  in  erster  Instanz  entschieden,
und  die  Berufung  hievon  geht  an  Unser  Ober=Appellationsgericht.


Art.  3
Die  Verwaltung  des  Kirchen-,  Schulen=

  und  Sciftungs  Vermögens  wird  unter

die  unmittelvare  Leitung  und  Aufsicht  der

960

einschlaͤgigen  Behoͤrden  Unseres  Schwiegersohnes
  gegeben.
den,  die  Verordnungen  pünktlich  zu  befolgen,
welche  in  Betreff  der  Verwaltung  und  Ver-Diese

  sind  jedoch  verbune

rechnung  des  Stiftungs  Vermoͤgens  bestehen.

**  "„:  4118.1  „Art.  4.
Wir  überweisen  Unserem  geltebten  Schwiegersohn

  in  seinrm  Gebiete  die  Uns  in  demselben

  zustehenden  Parronat  Kechte.  In  Beziehung
  auf  die  Prüfung  und  Qualiftkation
der  Subsekte  müssen  Unsere  Geseze  beobachtet
  werden.

Tite!l  Vu.
Von  der  Militär  Gewalt.
Art.  1.

Die  Militär  Gewalt  steht  dem  Souverain
ausschließlich  zu.
«  Art.  2.
Das  Konskriptions  Gesez,  und  die  uͤber
diesen  Gegenstand  erlassenen  Verorhnungen
sollen  von  den  Behoͤrden  Unseres  geliebten

Schwiegersohnes  in  Vollzug  gesezt  werden.

Art.  3.
Derselbe  und  seine  Nachfolger  sollen  für

die  Schlösser  ihres  Fürstenthumes,  welche

sie  bewohnen,  von  aller  Einquarticung  Unserer
  Truppen  befreit  seyn.

Art.  4.

Unserem  geliebten  Schwiegersohn  ist  gestattet,
  in  den  Schlsssern  seines  Fürstenrhumes
  Eichnadi-  für  seine  Person,  Ehrenwa,
chen  zu  balten.  Diese  Ehrenwache  soll  je-
        <pb n="484" />
        961

doch  aus  Eingebornen  bestehen,  und  Uns
als  Souverain  den  HuldigungEid  leisten.
Auch  dürfen  darunter  nicht  solche  Eingeborne
  aufgenommen  werden,  welche  noch  in
den  Jahren  der  Militärpftichtigkeit  zur  kinien
  Armee  stehen.  Derselbe  kann  ferner  Polizei
  achen  zur  Handhabung  der  Sicherheit
und  innern  Landes  Polizei  anordnen;  es  versteht
  sich  jedoch,  daß  sich  hiebei.  nach  den
allgemeinen  Einrichtungen,  welche  hieruͤber
fuͤr  Unser  ganzes  Koͤnigreich  in  Ausuͤbung
kommen,  geachtet  werden  muͤsse.

Titel.  Villl.

Von  der  Finanz  Gewalt  und  den
dem  Fürsten  von  Eichstädt  zustän,
digen  Gefällen.

Art.  1.

Unser  geliebter  Schwiegersohn  wird  alle
jene  Einkünfte  zu  beziehen  haben,  welche
ihm  in  der  mit  ihm  getroffenen  besondern
Uebereinkunft  überwiesen  sind.

Art.  2.

Derselbe  kann  die  Leistungen  seiner  Grundund
  Gerichts  Unterthanen  nicht  erhöhen;  die
emphyteutischen  Renten,  Zinsen,  Gilten,
welche  von  Güter  Verleihungen  in  Folge  älterer
  Kontrakte  herrühren,  können  abgelöst,
keineswegs  aber  erhöhet  werden.

Art.  3.
Derselbe  bezieht  die  Gerichts=  und  Polizei
  Taren  nach  den  alte  meinen  e
Bestimmungen.

—–-im

 

962

Art.  4.

Unser  geliebter  Schwiegersohn  soll  die
Zoll  Befreiung  von  allen  zu  den  Bedbuͤrfnissen
  seines  Hauses  erforderlichen  Konsumptibilien
  genießen,  hat  sich  aber  den  zur  Verhuͤtung
  des  Unterschleifes  getroffenen  Verfuͤ-gungen
  gemäß,  zu  benehmen.

Art.  §.

Auch  ist  derselbe  für  sich  und  seine  Familie
  von  aller  Entrichtung  des  Chaussee  Geldes
in  dem  ganzen  Umfange  Unseres  Königreichs
befreic.

Art.  ö.

Derselbe  ist  jedoch,  so  wie  seine  Nachfolger,
  zur  Leistung  aller  Steuern  und  Auflagen,
  welche  nach  den  allgemeinen  Gesezen
Unseres  Königreiches  zu  entrichten  sind,  verpflichter.


Titel  HK.
Von  dem  Verhältniß  der  öffentelichen
  Diener.
Art.  1.

Unser  geliebter  Schwiegersohn  wird  die
Diener  und  Beameen  zur  Verwaltung  selner
  Einkünfte,  und  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  und  Polizei  in  seinem  Namen
aus  seinen  Kassen  besolden.

Art.  2.

Derselbe  hat  ihre  Penstonen  zu  reguliren,
  in  Ansehung  der  Mitglieder  der  Justiz-Tribunale
  jedoch  sich  nach  den  allgemeinen
Verordnungen  Unseres  Kenigreiches  zu
achten.
        <pb n="485" />
        963

Art.  3.

Unserem  geliebten  Schwiegersohne  steht
die  Befugniß  zu,  alle  Beamten,  welche  er
zur  Verwaltung  seiner  Rechte  und  seiner  Einkünfte
  für  nöchig  erachter,  zu  ernennen;  nor
müssen  dieselben  die  nach  Unsern  Gesezen  erforderlichen
  Eigenschaften  besizen,  und  sich
darüber  bei  den  einschlägigen  unmittelbar  vorgesezten
  höheren  Stellen  ausgewiesen  haben.
Es  steht  ihm  frei,  sie  durch  eine  geeignete
Uniform  anszuzeichnen,  sie  sind  aber  dabei
zur  Tragung  der  baierischen  Rational  Kokarde
  verpflichtet.

Art.  4.

Mebst  den  Lokal  Beamten  hat  derselbe  für
die  Verwaltung  der  Justiz  ein  eigenes  Kollegium
  unter  dem  Namen  Justiz  Kanzlet  anzuordnen,
  welchem  auch  die  Polizei  Verwaltung
  zu  übertragen  ist,  wenn  er  nicht  vorziehen
  sollte,  zu  lezterm  Zweck  gleichfalls  ein
eigenes  von  der  Justiz  Kanzlet  getrenntes
Kollegium,  unter  dem  Namen  Polizei  Kanzlei
  zu  bestellen.  Eben  so  ist  ihm  gestarter,
für  die  Verwaltung  seiner  Einkünfie  ein  besonders
  Kollegium  zu  errichten,  welches  den
Namen  Domanial  Kanzlei  zu  führen  hat.
Er  kann  dieselbe  mit  einem  Direktor,  und
der  erforderlichen  Anzahl  von  Räthen,  Sekretären,
  Kanzellisten  und  Rechnunge  Verständigen
  nach  seinem  Gurßinden  besezen,
und  diesen  die  nach  ihrem  Geschäfts  Kreise
Jeeigneten  Titel  ertheilen.

Nach  dieser  Unserer  Erklärung  sind  die
staarerechtlichen  Verhältnisse  des  Unserem

964

geliebten  Schwiegersohne  zugewiesenen  Fuͤrstenthums
  Eichstaͤdt  zu  beurtheilen  und  zu
reguliren,  und  alle  Unsere  Landes  Stellen  und
Behbrden  werden  zur  genauen  Nachachtung
der  hier  ausgesprochenen  Bestimmungen  angewiesen.


So  geschehen  in  Unserer  Haupt:  und
Residenz  Stadt  München  den  fünfzehnten  Tag
des  Monats  November  im  Jahre  nach  Christl
unseres  Seligmachers  Geburt  Eintausend
Achthundert  und  Siebenzehn,  Unseres  Reichs
im  Zwölften.

Max  Joseyh.

Graf  von  Rechberg.

Tuf  königlichen  allerbbchsten  Befehl
Der  General  Sekretir
don  Baumuller.

Bekauutmachungen.

 

(Die  Auesgleichung  der  Gemeinde  Kosten  des
vormaligen  Amtes  Schlüsselfeld,  wegen
  eineß  zur  Bestreitung  franzdsischer  Tafelgelder
  im  Jahre  1g9oo  aufgenommenen  Kapitals
  betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  haben  am  5.
November  l.  J.  den  Antrag  der  Gemeinden  des
vormaligen  Amtes  Schlüsselfeld,  wegen
Auegleichung  des  von  ihnen  zur  Bestreitung
französtscher  Tafelgelder  im  Jahre  18005  aufgenommenen
  Kapitals,  samt  Zinsen  und  Kosten,
  in  der  geprüsten  und  von  denselben  an-*
        <pb n="486" />
        965

erkannten  Summe  von  Achthundert  ein
und  vierzig  Gulden  drei  Kreuzer
zu  genehmigen,  und  zugleich  zu  bewilligen
geruht,  daß  solche,  ihrem  gemeinschaftlichen
Wunsche  gemäß,  mittels  einer  nach  dem  da-A
  als  bestandenen  Steuer  Luße  von  42  fl.
5  7  kr.  zu  repartirenden  Umlage,  im  laufenden
  Jahr  getilgt  werd.

 

(Die  abgehaltenen  Prüfungen  der  landärztlichen
Kandidaten  für  das  SommerHalbjahr  1817
betreffend.)

Nach  abgehaltenen  Prüfungen  der  landärztlichen
  Kandidaten,  für  das  Sommer=Halbjahr
  1817,  an  der  landärzelichen  Schule
zu  Bamberg,  wurden  nach  dem  einstimmigen
  Uctheil  der  prüfenden  Professoren

I.  Georg  Steinmet,  und

2.  Ludwig  Schallern,  beibe  aus
Nürnberg  im  Rezatkreise,  die  sich  beide  durch
ihren  Fleiß  und  fittliches  Betragen  vorzäglich
  ausgezeichner  haben,  als  würdige  Preise-Träáger
  ernennt.  Ersterer  erhielt  als  Preis,
Richters  Anfangs  Gründe  der  Wund  Acznei-Kunst,
  und  lezterer  als  zweiten  Preis  eine
Geburts  Zange  nach  Siebold.

Als  Akzessisten  wurden  vier  Kandidaten
erwählt,  und  zwar
1I))  Franz  Meixner,  aus  Schloß  Banz,
2))  Peter  Fiedler,  aus  Bamberg  im
Ober  Mainkreise,  dann
3)  Georg  re#n  aus  Bayersdorf,
  und

(.Q[[—  ———

966

4)  Johann  Karl  Elias  Amthor,  aus

Buchheim  im  Rezatkreise,  welche  wegen

  ihres  Fleißes  und  guten  Betragens,
genannt  zu  werden  verdienen.

 

Pfarreten  Erledigungen,

 

Im  Regenkreise.

1)  Die  Pfarrei  Neuburg  vorm  Wald.

Die  Pfarrei  Reuburg  vorm  Wald  ist
durch  das  Hinscheiden  des  Pfarrers  Michael
Lederer  zur  Erledigung  gekommen;  solche
zählet  in  ihrem  Umkreise  24  Dörfer  und  Einöden,
  :  Schulen,  eine  Filial  Kirche  und  206065
Seelen,  welchen  der  Pfarrer  mit  :  Hilfs-Priestern
  vorstehet.

Die  jährlichen  Einkünfte  fließen  aus  den
Widdum  Gründen  mit  237  fl.  so  kr.  aus
grundherrlichen,  und  Gemeinde  Rechten  mie
828  fl.  23  kr.  3  dl.  und  den  Seol  Gebühren
mit  447  fl.  88  kr.  Außer  den  gewäöhnlichen
-asten  sind  keine  andere  vorhanden.

3))  Die  Pfarrei  Nabburg.

Die  Pfarrei  Nabburg  ist  durch  die  Versezung
  des  Pfarrers  Faver  Dobmayer  auf
die  Pfarre  Pfakofen  erlediget  worden.  In
ihrem  Umkreise  befinden  sich  s  Filial  Kirchen,
4  Schulen,  und  3400  Seelen,  welchen  der
Pfarrer  mit  2  Hilfpriestern  vorsteht.

Die  jährlichen  Einkünfte  bestehen  an

Geld  in  589  fl.  o  kr.
an  Getreid  in  3ol:  —
*  Stroh  72-  —  -
        <pb n="487" />
        967
an  Holz  168  fl.  —kr
Zehend  52„:  12  :
Stol  Gefällen  5oo  —
für  gestiftete  Gottes  Dienste  80.  —
aus  den  Widdum  Gründen  in  51:  —

Die  bestimmten  jährlichen  Lasten  belaufen  cSh
ausschlüssig  der  Unterhaltung  der  Pfarr  Gebände
  und  Verpflegung  der  Hilfs  Priester,
auf  13  fl.  15  kr.

Im  Rezatkreise.
3)  Die  Pfarrei  Bubenheim.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Pöschl  ist  die  protestantische  Pfarrei  Bubenheim
  im  Dekanat  Weisenburg,  deren  Ertrag
nach  der  Fassion  von  1807  auf  1159  fl.
2o#sx  kr.  berechnet  ist,  erledigt  worden.

4)  Die  Pfarrei  Bürglein.

Durch  den  am  31.  Oktober  l.  J.  erfolgten
Tod  des  Seniors  und  Pfarrers  Hofmann  ist
die  Pfarrei  Bürglein,  Dekanats  Windsbach,
erlediget  worden,  deren  Ertrag  in  der  Fassion
von  1807  auf  833  fl.  131  kr.  berechnet  ist.

Im  Ober  Donaukreise.
5S))  Die  Pfarrei  Göggingen.

Durch  die  Befbrderung  des  Pfarrers
Gasser  auf  die  Stadtepfarrei  Kempten  wurde
die  Pfarrei  Göggingen  erledigt.  Dieselbe
liegt  in  der  Diöcese  Augsburg,  am  Size
des  Landgerichts  Göggingen.  Sie  enthält
1236  Seekten,  einschlüssig  eines  Filials.

 

0°%

Der  Ertrag,  welcher  größtentheilo  aus
Benuzung  der  Realitäten,  aus  Zehend  Genuß,
  und  Jahrtags  Gefällen  bestehet,  wird
auf  182.f  fl.  14  kr.  berechnet.  Die  Lasten
derselben  betragen  mit  Einschluß  der  Ausgaben
  auf  die  nöthige  Haltung  eines  Hilfs-Prlesters
  §44  fl.  2a!  kr.

 

Ofarreien  und  Beneftzien  Verleihungen.


Im  Monat  Oktober  l.  J

Seine  Mafjestät  der  König  haben  nachstehende
  Pfarreien  und  Benesicien  zu  verleihen
  geruhe:

am  20.  die  Pfarrei  St.  Johanniekicchen,
  andgerichts  Pfarrkirchen,  dem  Priester
  Franz  Joseph  Huber,  bisherigen  Pfarrer
  in  Roggelsing,  und  die  Pfarrel  Roggelfing,
  Landgerichts  Eggenfelden,  dem  Priester
  Franz  Kaver  Greil,  Provisor  zu  Aufhausen
  im  Vilsthale;

die  Pfarrei  zu  Hohenschambach,  Landherichts
  Hemau,  dem  Driester  Johann  Nepomuk
  Braun,  bisherigen  Pfarrer  in  Aichelberg;
  und

die  Pfarrei  zu  Ottmarshausen,  Landgerichts
  Göggingen,  dem  Driester  Martin
Gabler,  Kaplan  zu  Wemding;

am  3o.  bie  Pfarrei  Frankenried,  Landgerichts
  Kaufbeuern,  dem  Pfarrer  zu  Hel-(61*)
        <pb n="488" />
        969

lengerst,  Landgerichts  Kempten,  Priester
Ignaz  Kienle,  und  die  dadurch  erledigte
Pfarrei  Hellengerst  dem  Priester  Anton
Stribl,  P  Pfatt  Prediger  zu  Mindelheim;

am  31.  das  Diakouat.  bii  Er.  Ulrich  in
Augsburg,  dem  quieszirten  Pfarrer  zum
heiligen  Geist,  und  bisherigen  funktionirenden
  Kondiakon  bei  den  Barfüßern  daselbst,
Tobias  Christoph  Burkharr,  und  das
hierdurch  erledigte  Kondiakonat  bei  den  Barfüßern
  in  Augsburg,  den  Pfarramts  Kandidaten
  Johann  August  Löffler:;

im  Monat  November  l.  J

am  11.  bie  Pfarrei  zu  Weltenburg,
kandgerichts  Kellheim,  dem  Driester  Heinrich
  Niebler,  Er  Konvemual  von  Ste.
Emeran  in  Regensburg;

die  Pfarret  zu  Adertshausen,  Landgerichts
  Darsberg,  dem  Priester  Michael  Lohrer,
  Kooperator  zu  Saudsbach;  und

das  Kurat  Benefizium  zu  Thalheim,
bandgerichts  Erding,  dem  Priester  Franz
Anton  Zeller,  Kooperator  zu  Baierbach;

und  zu  bestätigen
am  31.  Oktober  l.  J.  die  von  der  von
Marschalk'schen  Patronats.,Herrschaft  eingereichte
  Präsentation,  für  den  bisherigen  Vikar
  zu  Trabelsdorf,  Dekanats  Bamberg,
Karl  Kristtan  Friedrich  Justin  Schwinger,
  auf  die  dortige  Pfarrei.

970
Dienstes  Nachrichten.

Seine  königliche  Majestät  haben  geruhr:
im  Monate  Junlus:

am  33.  den  Großirer  J.  F.  Hildebrandt
  zu  Allerhöchstihrem  General  Konsul
bei  der  freien  Stadt  Hamburg;

im  Menate  Oktober:
am  r.  die  bisherigen  Diurnisten  bei  der  Zentral
  Staats  Kasse  Johann  Baprist  Schweigl,
Severin  Grazl  und  Franz  Kaver  Eberl  zu
Offizianten  derselben;

am  17.  den  zweiten  Lotto  Revisor  Christoph
Gott  ieb  Zech  zu  Baireuth  zum  ersten  Revisor
des  dortigen  Lotto  Bureaus,  den  Revisions=Gehilfen
  Kern  zu  Würzburg  zum  zweiten
Kotto  Revisor  zu  Baireuth,  und  den  Lieutenant
des  11.  Linien  Infanterie  Regiments  Joseph
Praun  zum  Revisions  Gehilfen  bei  dem  Lorco-Bureau
  zu  Würzburg,  und  den  Kapitän  des  r.
Linien  Infanterie  Regimenes  Georg  Fränkl
zum  SalzOberfaktor  in.  Immenstadt;

am  2o2.  den  quieszieten  Kontroleur  der
Mainkreis  Kasse  in  Bamberg,  Julius  Wilhelm
  Zinn,  zum  Zahlmeister  der  Ober-Donaukreis
  Kasse;

am  24.  den  bisherigen  Kriminal  Adjunkten
zu  Burghausen,  Georg  Eberl,  zum  Assessor
bei  dem  Scadtgerichte  in  Memmingen,  den
bisherigen  Assessor  des  Stadtgerichts  zu  Bamberg
  Joseph  Körner,  den  dermaligen  Raths-=Akzessist
  des  Appellations  Gerichts  im  Rezat-
        <pb n="489" />
        971

kreise  Johann  Baptist  Volk,  den  Landgerichts
  Assessor  zu  Leutershausen  Freiherrn  Joseph
  Anton  von  Reding,  und  den  Landgerichts
  Assessor  zu  Kellheim  Michael  Jäk  zu
RathsAkzessisten  bei  dem  Appellations  Gericht
des  Ober  Mainkreises,  den  bisherigen  bandgerichte
  Assessor  zu  Wegscheid  Franz  Kaver
Henner  zum  Assessor  bei  dem  Stadtgerichte
in  Bamberg,  dann  den  bisherigen  Akzessisten
des  Appellationsgerichts  für  den  Unter  Mainkreis
  Wilhelm  Merk  zum  Naths  Akzessisteu
bei  dem  Appellations  Gerichte  des  Rezatkreises
zu  ernennen,  und  die  bei  dem  Stadtgerichte
zu  Passau  erledigte  Schreibers  Stelle  dem  Andreas
  Häusler,  dermal  Diurnisten  des
Stadtgerichts  zu  München,  zu  verleihen;

am  27.  den  bisherigen  Registrator  und
Tarator  beidem  bischöflichen  General  Vikariate
zu  Freising  Dr.  Martin  Deutinger  zum
Assessor  bei  dieser  bischöflichen  Stelle,  und
den  vormaligen  Kontroleur  des  Haup#magazins
  zu  Baireuth  Jehann  Valentin  Jakob
Heinickel  zum  Rentbeamten  in  Speinshard;

am  28.  den  bisherigen  Direktor  der  Finanz
  Kamer  der  Regierung  des  Nheinkreises
Grafen  von  Armannsberg  zum  Direktor
der  Finanz  Kamer  der  Regierung  des  Ober=Donaukreises,
  und  den  bisherigen  Ober  Rechnungsrath
  bei  dem  obersten  Rechnungshofe
Barth  zum  Direktor  der  Finanz  Kamer  der
Regierung  des  Rheinkreises;

ferner  zum  Distrikte  Dekan  des  Distrikts
Ansbach  den  dortigen  Stadtpfarrer  bei  der
Johannis  Kirche  Noth;

 

972

am  29.  den  vormallgen  Lieutenant  im
Uhlanen  Regimente  Friedrich  Thadaͤ  Stummvoll
  provisorisch  zum  Revier  Förster  in  Rohrbrunn
  zu  ernennen;

am  3o.  bie  Stelle  eines  Bize  Prdsidenten
bei  der  Regierung  des  Isarkreises,  und  mitr
derselben  das  Direktorium  der  Finanz  Kamer
dem  bisherigen  Vize  Präsidenten  der  Regierung

  des  Regeukreises  Gabriel  von  Widder,

  und  die  Steelle  eines  Vize  rdsidenten
bei  der  Regierung  des  Regenkreises  dem  bisherigen
  Vize  Prásidenten  der  Regierung  des
Isarkreises  Freiherrn  von  Tautphöus
zu  übertragen;  ferner

auf  die  erledigte  Stelle  eines  Sekretariats=Konzipisten
  bei  der  Regierung  des  Isarkreises,

Kamer  des  Innern,  den  in  gleicher  Eigenschaft

  bei  der  Regierung  des  Unter  Donaukreises
  angestellten  Anton  von  Rüdt  zu  versejzen,
  und  die  hiedurch  erledigte  Sekrecarlats=Konzipisten
  Seelle  bei  der  Regierung  des  Unter-Donaukreises,
  Kamer  des  Innern,  dem
quieszirenden  Polizei  Kommissär  Augufslin
Franz  Freiherrn  von  Imhof  in  München
zu  verleihen;

Zum  Steuer  Inspektor  im  Rheinkreise
den  seither  zur  interimistischen  Verwaltung
der  Steuer  Direktion  verwendeten  Inspektor
Hhilipp  Joseph  Michel  mit  dem  Nange
eines  Kamer  Assessors  zu  bestimmen;  und  als
Steuer  Kontroleurs

I.  Klasse
die  bisherigen  Steuer  Kontroleurs  Georg  Ja-
        <pb n="490" />
        973

kob  Klee  mit  dem  kuͤnftigen  Wohnsitze  zu
Frankenthal,

Johann  Meyer  zu  Neustadt,

Nikolans  Heinrich  von  Besnard  zu
Zweibrücken,

Jakob  Koßlis  zu  Piemalene,

Karl  Ludwig  Glaser  zu-  PRicchheim
Bolanden,

Gabriel  Simon  Joseph  Schmitt  zu
Kussel;  ferner

als  Steuer  Kontroleurs

11.  Klasse

die  bisherigen  Steuer  Kontroleurs

Anton  Lieffering  zu  Kaiserslautern,

Georg  Michael  Linz  zu  Speger,
Johann  Franz  Wischard  zu  Lbandau,

Johann  Michael  Megele  zu  Homburg
bestatigen;  endlich  als  Steuer  Kontroleurs
II.  Klasse

für  die  Steuer  Kontrole  zu  Bergzabern

den  seitherigen  Zoll:  und  Akzise  Kontroleur
Isaias  Weiß,  und

für  die  Steuer  Kontrole  zu  Germersheim
den  seitherigen  Steuer  Einnehmer  von  Albisheim
  Joseph  Wagner  zu  bestimmen;

am  31.  den  von  den  bisherigen  Obersärstern
  von  Bothmer  zu  Dillingen  und
Glas  zu  Baireuth  nochgesachten  Dienst.
tausch  zu  genehmigen;  «

—

974

im  Monate  November:
am  1.  das  Personal  bei  der  Domainen-Verwaltung
  des  Rheinkreises  in  nachstehender
  Art  zu  bestimmen:

1)  als  Domainen  Inspektor  des  Inspektions=Bezirkes
  Frankenthal  den  bisherigen  Domainen
  Inspektor  Franz  Joseph  Fürst,

2)  als  zweiten  Inspektor  für  den  Inspektions
  Bezirk  Kaiserslautern  den  bisherigen
Verisikateur  resp.  Inspektor  Franz  Alwens
  zu  bestätigen,  und

3)  den  bisherigen  Rentbeamten  zu  Winnweiler,

  Joseph  Karl  Huber,  als  ersten
Verifikateur,

4)  den  bisherigen  Rentbeamten  zu  Edenkoben,
  Peter  Amatus  Mollique,  zum
zweiten  Verifikateur,

5)  den  bisherigen  provisorischen  Verifikateur,
  Georg  Nikolaus  Matthy,  zum
drirten  Verifikateur;

6)  bei  dem  Stempel  Amte

a)  den  bisherigen  Revisor  bei  der  provisorischen
  Zoll=  und  Akzise  Inspektion,
Christoph  Adam  zum  Magazins  Verwalter
  zu  ernennen,

p)  den  bisherigen  Stempler,  Johann
Barthel,  als  solchen  zu  bestähigen

e)  den  bisherigen  Kanglei  Boten  Jatob
Wagner  zum  StemplerGehilfen  und
Boten  des  Domainen  Bureaus  zu  bestimmen;
  dann
        <pb n="491" />
        975

7)  folgende  Individuen  als  Rentbeamte
zu  ernennen,  und  resp.  zu  bestaͤtigen,  und
zwar  für  das  Rentamt:

Frankenthal:  den  bisherigen  Rentbeamten

  Karl  Lehmann;

Grünstadt:  den  bisherlgen  Rentbeamten

Kaspar  Schneider;

Speper:  den  bisherigen  Rentbeamten
dortselbst,  Peter  Anton  Bötz;

Oggersheim:  den  bisherigen  Rentbeamten
  zu  Dahn,  Karl  Samuel  Erdmann;


Neustade:  den  bisherigen  Rentbeamten
dortselbst,  Johann  Nößl;

Dürkheim:  den  bisherigen  Rentbeamten
  dortselbst,  Peter  Franz  Joseph
Schauberg;

Germersheim:  den  bisherigen  Rentbeamten
  Franz  Joseph  Schaupp;

Kandel:  den  bisherigen  Rentbeamten
Johann  Sartorius;

Landau:  den  bisherigen  Rentbeamten
Heinrich  Anton  Müller;

Edenkoben:  den  bisherigen  Rentbeamten
  zu  Mutterstadt,  Heinrich  Hepp;

Bergzabern:  den  bisherigen  Rentbeamten
  Ludwig  Rischmann;

Amweiler:  den  bisherigen  Rentbeamten
Johann  Georg  Rapp;

 

876

Kaiserslautern:  den  bisherigen  Rentbeamten
  Karl  Ludwig  Muͤller;

Winnweiler:  den  Rentamts  Praktikanten
  Ludwig  Peter  Houzeau  zu  Kaiserslautern;


Kircheim  Bolanden:  den  bisherigen

„NRencheamten  dertselbst,  Johann  Auton
Oberlez

4
Obermoschel:  den  Oraktikanten  Franz
Anton  Welker  von  Kandel:

Kussel:  den  bisherigen  Rentams  raktis
kanten  zu  Winnweiler,  Paulin  Riegler;


Lauterecken:  den  bisherigen  Rentbeamten,
  Karl  Falciola;

Homburg:  den  bisherigen  Rentbeamten
Heinrich  Gottlieb  Kristlan  Friedrich
Suffert;

Landstuhl:  den  bisherigen  Nentbrainten
zu  Kussel,  Johann  Eberhard;

Zweibrücken:  den  bisherigen  Rentbeamten
  Peter  Johann  Baptist  Thomas
Ponceau;

Blieskastel:  den  bisherigen  Rentheamten
  Ferdinand  Cölestin  Buccheft;

Pirmasens:  den  bisherigen  Rentbeamten
  Heinrich  Wilhelm  Stoͤhr;

Da  h  n:  provisorisch  einstweilen  den  bisherigen
  Zollbereiter  Harteneck;  endlich
        <pb n="492" />
        977

3)  fuͤr  die  Hypothekenaͤmter
Frankenthal:  den  bisherigen  Hypotheken
  Bewahrer,  Johann  Baptist  Anton
  Salmon;
Landau:  den  dortigen  Rentbeamten  Heinrich
  Anton  Müller  als  bioherigen
Hypotheken  Bewahrer;
Kaiserslautern:  den  dor##gen  Nene,
beamten,  Karl  Ludwig  Müller,  alo
bisherigen  Hypotheken  Bewahrer;
Zwepbrucken:  den  dortigen  Rentbeamten
  Johann  Bapiist  Thomas  Ponceau
zu  bestärigen  resd.  zu  belassen;

am  3.  den  bisherigen  Professor  an  der
Universitaͤt  zu  Wuͤrzburg,  Dr.  Rudhart,
alo  supernemeralxen  Rath  des  General  Fiskalats
  zu  ernennen;

am  4.  die  bisherige  Forst  Revler  Sulz

provisorisch  in  eine  Forstwartei  umzuwandeln,
mit  der  Forst  Revier  Weinberg  zu  vereinigen,
und  den  biasherigen  Forst  Ausseher  Johann
Ernst  Bolz  zum  Forstwart  für  deeselbr  zu
bestimmen;

am  5.  die  erledigre  Landgerichts  Arztstelle

zu  Pfarrkirchen  dem  bioherigen  praktischen
Aczte  in  München  Dr.  Anton  Eckel,  und
die  erledigte  Landgerichts  Arztstelle  zu  Tirschenreuth
  dem  bisherigen  praktischen  Arczte  zu
Redwitz  Dr.  Georg  Karl  Weiß;  dann
am  H.  die  erledigte  Landrichterc  Stelle
jzu  Dillingen  dem  bisherigen  Landrichter  zu
Füssen  Christorh  Schill,  und  die  hiedurch
erledigte  Landrichters  Stelle  in  Füssen  dem
Stadtsgerichte  Assessor  und  ehemaligen  band- 



978

richter  in  Abtenau,  Ferdinand  Boͤck,  zu
Augsburg  zu  verleihen;

den  bandrichter  Julius  Schulz  zu  Ansbach
  in  temporäre  Quteszenz,  und  den  Landrichter
  Christ.  Heinrich  Friedrich  benz  zu
Berneck  an  das  Landgericht  Ansbach  zu  versetzen;


zum  Vorstande  des  hiedurch  erledigten
Landgerichts  Gefrees  den  ersten  Landgerichts-Alsessor
  zu  Gräfenberg  Franz  Ludwig  Sens:
burg  zu  ernennen;

auf  die  hiedurch  erledigte  Stelle  eines  ersten
  Assessors  bei  dem  Landgerichte  Gräfenberg
  den  dortigen  zweiten  Assessor  Joseph
Lindig,  und  in  die  Stelle  des  zweiten  Assessors
  dortselbst  den  Akenar  zu  Burgebrach
Karl  Ludwig  Vetter  vorzurücken;

am  ro.  den  bisherigen  Legations  Rath
Maximilian  Prokop  Freiherrn  von  Frey'
berg  Eisenberg  jum  stebenten  Reglerungs-Nath
  der  Regierung  des  Isarkreises,  Kamer
des  Innern,  zu  ernennen;  endlich

den  Regierungs  Rath  Anton  von  Bauer,
dermal  entra  Statum,  mit  Vorrückung  der
Regierungs  Räthe  von  Kraft,  Freiherrn
von  Seida  und  Pergler  von  Perglas,
in  die  sechste  statusmáßige  Rarhs  Stelle  bei
der  Regierung  deo  Ober  Donaukreises,  Kamer
  des  Innern,  eintreten  zu  lassen.

 

Seine  Maj  stät  der  König  haben  ans
allerhöchster  Gnade  dem  Bürger  und  Silber=Arbeiter
  Joserh  Weißhaupt  zu  München
die  Erlanbniß  zu  ertheilen  geruht,  sich  ale  königchen
  Hos  Silber  Arbeiter  nennen  zu  dürfen.
        <pb n="493" />
        070

Königlich-Baierisches

980

Regierungsblat  t.

 

XXXNI.  Stück.  München,  Samstag  den  6.  Dezember  1877.

 

Bekanntmachungen.

(Bestimmungen  über  die  Milirärpflichtigkeit  in
Bezug  auf  die  Auswanderung  betreffend.)

Maximilian  Joseyd,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Naqfolgende  Erkldrung  über  die  von  Uns
und  des  Großherzogs  von  Sachsen  Weimar
königlicher  Hohelt  angenommenen  Grundsäze,
rücksichtlich  der  Militärpflichtigkeit  bei  wechselseitiger
  Auswanderung  von  Unterthanen,
lassen  Wir  durch  das  Regierungsblatt  zur
allgemeinen  Wissenschaft  und  Nachachtung
mit  dem  Anhange  bekannt  machen,  daß  auch
in  Bezug  auf  die  herzoglich  Sachsen  Gothaund
  Altenburgischen  Kande  am  30.  vor.  M.
eine  ganz  gleichlautende  Erklärung  von  Unserem
  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  am  königlich  sächsischen
  Hofe,  Grafen  von  Luxburg,  und
dem  herzoglich  Sachsen  Gothaischen  begationsrathe
  und  Geschäftseräger  an  demselben
Hofe,  Heinrich  Ludwig  Verlohren,  unterzeichnet,
  und  gegenseitig  ausgewechselt
worden  ist,  somit  die  nachfolgenden  Bestimmungen
  auch  rücksichtlich  der  herzoglich

Sachsen  Gotha=  und  Altenburgischen  Lande
zu  beobachten  sind.
München  den  lo.  November  1817.

Max  Josepb.
Graf  von  Rechberg.
Auf  königlich  allerhöchsten  Befehl
der  General  Sekretär
von  Baumukler.

Damit  die  in  der  deutschen  Bundes-Akte,
  Arttkel  18.  Ziffer  1  und  2.  itt.  b.,
vorbehaltene  nähere  Bestimmung  gleichförmiger
  Grundsäze  über  die  Militärpflichtigkeit
  in  Beziehung  auf  die  Befugm  der  Unterthanen,
  zum  freypen  Wegziehen  in  einen
andern  deutschen  Bundesstaat,  oder  zum  Eintritt
  in  desselben  Zivil:  oder  Militärdienste,
einstweilen  wenigstens  zwischen  dem  königlich
Balerischen  und  großherzoglich  Sachsischen
Staate,  zum  Besten  der  beiderseläigen  Unterthanen,
  festgesezt  werde,  so  sind  die  Unkerzeichneren,
  Namens  ihrer  Allerhöchsten
Höfe,  über  folgende  Bestimmungen  übereingekommen
  und  erkldren  hiemit:

1I.
Die  Jahre  der  Miliedrpflichrigkeit,  insofern
  als  dieselbe  der  Befugniß  des  freien
(e:)
        <pb n="494" />
        981

Wegzleheins  aus  dem  koͤniglich  Baierischen
in  die  großherzoglich  Sächsischen  Lande,  und
aus  diesen  in  jene,  oder  des  Eintretens  in
königlich  Baierische  und  großherzoglich  Sächsische
  Dienste,  im  Wege  steht,  werden  von
dem  Anfange  des  13.  bis  zum  vollendeten
27.  Lebensjahre  festgesezt.
II.

Innerhalb  dieses  Lebensalters  behalten
Sich  die  königlich  Baierische  und  großherzoglich
  Siüchsische  Regiecung  bevor,  ihre
auszuwandern  oder  in  auswärtige  Dienste
zu  treten  wünschenden  Unterthanen,  entweder
  zum  perfdnlichen  Kriegsdienste,  oder  nach
den  allenfalls  bestehenden  Relutttons  Gesezen,
zum  Ersaz  derselben  anzuhalten.

IIL.

Vor  dem  Anfange  des  18.  und  nach  vollendetem
  27.  Jahre  ist  der  Wegziehende,  als
von'  allem  Kriegsdienste  frei  anzusehen,  und
et  soll  in  dem  Staate,  aus  welchem  er  auswandert,
  wever  zum  Dienste  bei  dem  stehenden
  Heere,  noch  bei  den  unter  dem  Ramen
bon  Marional  Garde,  mobilen  Legionen,  kandwehr,
  oder  Landsturm  begriffenen,  oder  wie
immer  Namen  habenden  Vertheidigungs=Anstalten
  angehalten  werden,  noch  hiefür
einen  Ersaz  zu  leisten  haben.

IV.

Der  abziehende  Vater  nimmt  seine  Söhne,
  die  noch  nicht  das  18.  Jahr  angetreten
haben,  mit  sich.  Von  diesem  Alter  anfangend,
  müssen  die  Söhne,  vor  der  Auswanderung,
  der  Dienstpflichtigkeit  Genüge
leisten.

 

982
V.

Während  des  Kriegs  wird  die  Befugniß
  des  Wegziehens  für  jeden,  zu  irgend

Alrt  von  Vaterlandsvertheidigung  verpoflichteten
  Unterthan,  suspendirt.

VI.

In  jedem  Falle  muß  sich  derjenige,  welcher
  aus  den  königlich  Baierischen  Staa#ten
in  die  großherzoglich  Sichstschen,  oder  aus
diesen  in  jene  auszuwandern,  oder  in  desselben
  Kriegs=  oder  Zivil  Dienste  zu  treten
wünsche,  sich  vorher  an  seine  vorgesezte  Landesbehörde
  wenden,  und  deren  Einwilligung
erholen,  wobei  jedoch  lediglich,  inwiefern
die  gesezlichen  Bestimmungen  erfällt  sind,
beurtheilet,  in  keinem  Falle  aber  das
Wegziehen  über  die  Bestimmungen  dieser
  Uebereinkunft  hinaus  erschwert  werden
  soll.

VII.

Endlich  machen  sich  beide.  Regierungen
gegen  einander  verbindlich  ,  darauf  zu.  halten,
  daß  jeder  Einwandernde-  der  sich  in
den  Militärpflichtigkeits  Jahren  #  entweder
in  Rücksicht  auf,  das  stehende  Heer,  oder
auf  die  unter  dem.  Namen  von  National=Garde,
  mobilen  Legion,  Landwehr  oder
bandsturm  begriffenen,  oder  wie  immer  Namen
  habenden  Vertheidigungs  Anstalt  nach
den  Gesezen  des  Staates  befindet,  in  welchen
  er  übergeht,  als  unmittelbar  in  dessen
Militärpflichiigkeit  übergehend  betrachtet
werden,  demnach  sie  sich  wechselseittg  versprechen,
  solchen  Einwandernden  keine  Vergünstigung
  dahin  zu  ertheilen,  daß  die-
        <pb n="495" />
        983

selben  von  der  Waffenpflichtigkeit  befreit
werden  sollen.

Gegenwaͤrtige  Erklaͤrung  soll  durch  das
Regierungsblatt  oder  auf  die  sonst  hergebrachte
  Art  zur  öffentlichen  Keunniß  gebracht
  werden.

Dresden  den  1.  Oktober,
Weimar  den  33.  September  1317.

und

 

(Den  Zustand  der  Penfons  Ansialt  für  die  Wirtwen
  und  Waisen  der  Advokaten  im  Jahr
18½  betreffend.)

 

Staats  Ministerium  der  Iunstiz.

Aus  der  Bekanntmachung  vom  7.  November
  vorigen  Jahres  (Regierungsblatt
vom  Jahre  1816  Stück  XXXVIII.  S.  715)
ergab  sich,  daß  das  Jahr  183  der  Pen—
sions  Anstalt  für  die  Wietwen  und  Waisen
der  Advokaten  vorzüglich  günstig  gewesen
sen,  indem  die  verhältnißmäßig  geringe  Vermehrung
  der  Penstene  Lasten  es  möglich
machte,  den  Kapltal  Fond  um  die  beträchtliche
  Summe  von  dreizehn  tausend  einhundert
  zwei  und  vierzig  Gulden  zwei  und  fünf-#ig
  Kreuzern  zu  vermehren.

Weniger  vortheilhaft  zwar,  doch  immer
sehr  beruhigend  sind  die  Resultate,  welche
aus  der  von  dem  obersten  Rechnungehofe
geprüften  und  genehmigten  Rechnung  für
das  Jahr  1873  hervorgehen.

Neun  und  fünfzig  Wittwen,  dann  sieben

984

und  siebenzig  einfache,  und  fuͤnfzehn  doppelte
Waisen,  nahmen  in  dem  verfloßenen  Jahre
die  Hilfe  der  Pensions  Anstalt  gesezlich  in
Anspruch,  und  erhielten  zusammen  eine  Pensions
  Summe  von  8836  fl.  12  kr.  Hierzu
sind  dann  noch  die  unerhoben  gebliebenen
Pensions  Raten  mit  310  fl.  und  die  augenblickliche
  Unterstüzung  für  vier  bei  dem  Tode
ihres  Vaters  außer  den  Pensions  Jahren
gestandene  unversorgte  Waisen  mit  00  fl.
zu  rechnen.

Wenn  gleich  der  Zustand  der  Penssons-Anstalt
  eine  beständige  Erhöhung  der  Pensionen
  über  das  in  der  Verordnung  vom
27.  Juni  1go#gfestgesezte  Minimum  bisher
  noch  nicht  gestattete,  so  sand  doch  das
Staats  Ministerium  der  Justiz  bei  der  ungemeinen
  Theurung  der  Lebensbedürfnisse
im  verfloßenen  Jahre  einen  so  dringenden
Beweggrund,  der  großen  Dürftigkeit  mehrerer
  in  Pension  stehender  Witewen  und
Waisen  durch  einen  Theil  des  Kasselleberschußes
  zu  Hilfe  zu  kommen,  daßb  ssch  dasselbe
  verpflichtet  hielt,  auf  den  Grand  des
Artikels  Xlll.  der  angeführten  Verorduung
eine  tempordre  Erhöhung  der  Pensionen  um
ein  Fünftheil  ihres  Betrages  vom  1.  April
bis  3o.  September  dieses  Jahres  für  diejenigen
  pensionsfähigen  Individuen  in  Antrag
  zu  bringen,  welche  nach  amtlichen
Zeugnissen  weder  mit  eigenem  Vermägen,
noch  mit  hinreichenden  Erwerbsmitteln  versehen
  sepnn  würden.  Diese  von  Seiner  kéniglichen
  Majestät  genehmigte  Pensions  Erhöhung,
  an  welcher  acht  und  dreißig  Witt-(02*)
        <pb n="496" />
        985

wen  und  vierzig  einfache  und  fuͤnfzehn  doppelte
  Waisen  Theil  nahmen,  kosteten  der
Pensions  Kasse  in  den  genannten  sechs  Monaten,
  mit  Einschluß  der  noch  unerhoben  gebliebenen
  Raten,  die  Summe  von  bos  fl.  3okr.

Auf  diese  Art  hatte  das  Institut  im
verfloßenen  Jahre  fuͤr  die  Realisirung  seiner
  Bestimmung,  mit  Einschluß  der  sich  auf
225  fl.  7  kr.  belaufenden  Verwaltungs  Ausgaben,
  einen  Kostenaufwand  von  zehntausend
ein  und  achtzig  Gulden  fuͤnf  und  fuͤnfzig
Kreuzern  zu  bestreiten.

Ungeachtet  dessen  wurde  nicht  allein
der  KapitalFond  um  6125  fl.  vermehrt,
sondern  es  blieb  noch  am  Schluße  der  Rechnung
  an  disponibler  Baarschaft  eine  Summe
  von  3865  fl.  444  kr.,  und  an  Aktiv=Ausständen
  ein  Betrag  von  320  fl.  42  kr

5.

936
Die  Einnahme  betrug:
an  Eintritts  Gebuͤhren  300  fl.  —  kr.
an  Kompletiren  der  sich  verehelichenden
  Mitglieder  ——
an  ordentlichen  jährlichen  Beiträgen
  4368.  —;„

an  Advokaten  Strafen  (nach  Abzug
  der  erkannten  Nachläße)  1088  48
an  Schenkungen,  Vermcchtnissen
und  freiwilligen  Beiträgen  (mit
Einschluß  der  großmüthigen
Gaben  Ihrer  königlichen  Majestdten)

  1920--  45  -
an  Zinsen  der  Fonds  Kapitaleen
  8383875  26

Der  Kapital  Fond  des  Instltuts  stelle
sich  dermal  auf  folgende  Art  dar:

 

 

 

 

 

Kapital.]  Jährliche  Zinsen.

–E  Saiden  —  Gassefbt
a)  go  Ehiggeidbuefe  zu  5  Prozent  Zinsen  ..  10%%,  „%  5  33
b),  3  Hlpothek  Kapitalien  zu  5  Prozent  6,100  74—  s3os1
c)  1  Hipothek  Kapital  zu  4  Prozent  30o60  12
d)  9  Baierische  StaatsObligationen  zu  5  Prozent  7od  35  —
e)  2  dergleichen  zu  4  Prozent  .  ..  .  6bo  —  26  24
f)  31  Lotterie  AnlehensObligati  zu  ¶Prozent  15,500  —  620  —
8)  1  unverzinsliches  otcerieAnlehenskoos  2  —  —
Summe  126,037  52  6,136  24

Die  Pensions  Anstalt  zaͤhlte  uͤbrigens  am
Schluße  des  verwichenen  Rechnungs  Jahres
dreihundert  acht  und  zwanzig  verehlichte,

 

 

 

 

 

und  siebenzig  unverehlichte,  zusammen  also
dreihundert  acht  und  neunzig  Mitglieder,
dann  acht  und  fuͤnfzig  im  Genuße  der  Pen-
        <pb n="497" />
        987
sion  stehende  Wittwen,  fuͤnf  und  sechzig
einfache  und  fuͤnfzehn  doppelte  Waisen.
München  den  28.  November  1817.

Auf
Seiner  koͤniglichen  Majestaͤt  allerhoͤchsten  Befehl

Graf  Reigersberg.
der  GeneralSekretaͤr
von  Nemmer.

 

Sizung  der  Staats  Raths  Kommission.


Folgende  Rekurs  Gegenstände  wurden  am

I.  November  l.  J.  in  der  Sizung  der  königlichen

  Staatsraths  Kommission  entschieden:
1)  Der  Rekurs  des  ebzelters  Simon
Hörl  zu  Miesbach,  Landgerichts  gleichen
  Namens,  wegen  Beeinträchtigung,
durch  das  Feilhalten  der  Lebzelter  Sier-#tel
  und  Höcks  Relikten  Landgerichts
Nosenheim  und  Tölz,  an  sogenannten  Konkurrenz

  Tagen,  wurde  an  das  königliche
Staateministerium  des  Innern  gewiesen.

2)  Der  Rekurs  des  Fragners  Sebastian
Partheter  zu  Zwisel,  Landgerichts
Regen  im  Unter  Donaukreise,  gegen  die
dortigen  Krämer  wegen  Gewerbs  Beeinträchtigung.


3)  Der  Rekurs  der  Perückenmachers  Witewe
Ernst  in  bindau,  gegen  die  Perückenmachers
  Wittwe  Schoploch,  wegen  des
Forrbetriebs  des  Gewerbes,  wurde  an  das
königliche  Staatsministerium  des  Innern
gewiesen.

688

4)  Der  Rekurs  des  Simon  Hiebl  Staud,

hammer  zu  Srtaudham,  Landgerichts
Wasserburg  im  Isarkreise,  gegen  Baltasar
  Schmidramsel,  Wireh  in  For:
sting  und  Konsorten,  wegen  Gewerbs-Beeinträcheigung.


5)  Der  Rekurs  des  Mathias  Zieringer,
Wirths  am  Zipf,  Landgerichts  Passau
im  Unter  Donankreise,  gegen  Anton  Pell,
Tafernwirth  zu  Meukirchen,  wegen  Gewerbs
  Beeinträchtigung  durch  Hochzeithalten.


6)  Der  Rekurs  des  Posthalters  und  Gastwirths
  Bachmair  in  Pörnbach,  Landgerichts
  Pfaffenhofen  im  Isarkreise,  gegen
  den  Gutsbesizer  Thumann,  wegen
  Verleihung  einer  personellen  Wirthschafts
  Konzession,  wurde  an  das  königliche
  Segatsministerium  des  Innern  gewiesen.


 

(Die  Berleihung  der  allgemeinen  Stipendien
aus  dem  Heilobronner  Fond,  für  Stus
dierende  aus  dem  ehemaligen  Fürstenthume
Baireuth  pro  1833  betreffend.)

Seine  Majestät  der  König  haben  vermoͤg
  der  an  die  Regierung  des  Ober  Mainkreises
  unterm  17.  November  18117  erlasse“
nen  allerhöchsten  Entschließung  für  das  Studien
  Jahr  1873  folgende  Stipendien  allergnaͤdigst
  zu  verleihen  geruht:

A.
UniversitätsStipendien  erhalten:

1)  Friedrich  Cloͤter,  aus  Schwarzenbach,

Kandidat  der  Theologie  zu  Erlangen,  108fl.
        <pb n="498" />
        989

2)  David  Philipp  Ditsch,  Kutschers-Sohn
  aus  Baireuth,  Kandidat  der  Philologie
  und  Philosophte  90  fl.

3)  Johann  Michael  Leupold,  Schneiders=Sohn

  aus  Wetsenstadt,  Kandidat  der
Meddiin  90  fl.

4)  Johann  Andreas  Kopp,  Kurschers-Sohn
  aus  Münchberg,  Kandidat  der
Theelogieie  .  D%o  fl.

§5)  Wolfgang  Simon  d'  Arteur,  Schneiders
  Sohn  aus  Batreuth,  Kandidat
der  Theolohe  90  fl.

6)  Christ.  Friedrich  Heinz,  Sohn  eines
verlebten  Rechnungs  Kommissärs  aus
Baireuth,  Kandidat  der  Rechte  go  fl.

7)  Johann  Wilfert,  Müllers  Sohn  aus
Selbiz,  Kandidat  der  Rechte  zo  fl.

8)  Johann  Math.  Pausch,  Sohn  eines

  Unterförsters  aus  Weisenstade,  Kandidat
  der  Theologie  80  fl.

)  Friedrich  Christian  Schnurer,  Sohn
eines  Laudgerichts  Assessors  aus  Hollfeld,
Kandidar  der  Recht  30  fl.

ro)  Friedrich  Wilhelm  Gonlieb  Knab,
Sohn  eines  Patrimonial  Gericheshalters
zu  Aufsees,  Kandidat  der  Rechte  30  fl.

11)  Christ.  Johann  Heinrich  Richter,
Sohn  eines  Unteraufschlägers  aus  Baireuth,
  Kandidat  der  Rechte  80  fl.

12)  Johann  Christ.  Göhring,  Sohn  eines
  Pfarrers  zu  Pilgramsreuth,  Kandidat
  der  Theologie  70  fl.

13)  Andreas  Dost,  Büttners  Sohn  aus
Baireuth,  Kandidat  der  Theologie  7o  fl.

 

990

14)  Wilhelm  Gottlieb  Barnickel,  Pfarrers
  Sohn  aus  Marke  Leuthen,  Kandidat
  der  Theologsee  70  fl.

15)  Karl  Christoph  Fickenscher,  Sehn
eines  verlebten  Professors  zu  Baireuth,
Kandidat  der  Theologie  70  fl.

10)  Heinrich  Christian  Gebhard,  Sohn
eines  Diakons  aus  Hof,  Kandidat  der
Theolegiee  70  fl.

17)  Theodor  Adam  Christ.  Dor  fmuͤller,
Sohn  eines  Dekans  zu  Kulmbach,  Kandidat
  der  Theologie  bo  fl.

18)  Christoch  Toussaint,  Sohn  eines
Polizei  Aktuars  in  Hof,  Kandidat  der
Rechte..  .  .  .....  bo  fl.

19)  Johann  Georg  Wirth,  Poststallmeisters
  Sohn  aus  Hof,  Kandidat  der
Rechtte  .  ....  50  fl.

20)  Christoph  Kandler,  Schuhmachers-Sohn
  aus  Hof,  Kandidat  der  Theo—-logie
  .  ..  ...«  vo  fl.

21)  Karl  Friedrich  Pllbenf.  Sehn  eines
  verlebien  Jägers  zu  Baireuch-  Kan,
didat  der  Rechtt..  88  fl.

22)  Ernst  Christian  Falko,  Sohn  des
verlebten  Pfarrers  zu  Bindloch,  Kandidat
  der  Medizin  zu  Würzburg  53  fl.

233)  Ernst  Wilhelm  Friedlein,  Sohn  des
verlebten  Dekans  zu  Münchberg,  Kandidat
  der  Theologie  zu  Erlangen  58  fl.

24)  Karl  Friedrich  Helmreich,  Sohn  eines
  Pfarrers  zu  Weisenstadt,  Kandidar
der  Theologsse  .  58  fl.
        <pb n="499" />
        991

25)  Christian  Friedrich  Landgraf,  Sohn
eines  Pfarrers  zu  Weihersberg,  Kandidat
  der  Theologie  853  fl.

25)  Georg  Söllheim,  Sohn  eines  verlebten
  Schmiedes  zu  Forkendorf,  Kundidat
  der  Theologslse  58  fl.

27)  Friedrich  Gottlieb  Voͤlkl,  Sohn  ei—
nes  quieszirten  Kammeramtmannes,  Kandidat
  der  Reche  58  fl.

28)  Johann  Heinrich  Karl  Zehrer,  Sohn
eines  quieszirten  Bauvogtes  in  Baireuth,
  Kandidat  der  Rechte  58  fl.

29)  Johann  Heinrich  Philipp  Degen,
Sohn  eines  KonsistorialRathes,  Rektors
und  Professors,  angehender  Kandidat
der  Philosophie  zu  Erlangen  55  fl.

3o)  Anton  Friedrich  Christian  Glaser,
Sohn  eines  Pfarrers  aus  Jodiz,  in

„„demselben  Kurse  55  fl.

31)  Julius  Christian  Killinger,  Sohn
eines  Oberbergmeisters  aus  Baireuth,
in  demselben  Kurse  55P  fl.

32).  Fordinand  Heinrich  Glaser,  Pfarrers
  Sohn  aus  Jodiz,  in  demselben
Kure  55P  fl.

33)  Johann  Georg  Christian  Lammers,
Sohn  eines  verlebten  Kriegsrathes  aus
Baireuth,  in  demselben  Kurse  5§5  fl.

34)  Jakob  Christ.  Brock,  Rektors  Sohn
aus  Naila,  in  demselben  Kurse  §  fl.

35)  Johann  Paul  Niedermann,  Sohn
eines  verlebten  Schuhmachers  aus  Baireuth,
  in  demselben  Kurse  55  fl.

994

B.
GymnasialStipendien:

36)  Johann  Konrad  Irmischer,  Faͤrbers
  Sohn  aus  Kulmbach,  angehender
Schüler  der  obersten  Gymnastal  Klasse
erhällt  5P  fl.

37)  Friedrich  Rudelph  Wagner,  Professors
  Sohn  aus  Baiceuth,  Schüler  der
zweiten  Gymnasial  Klasse  55P  fl.

38)  Christian  Ernst  Göring,  Sohn  elnes
  verlebten  Pfarrers  zu  Pilgramsreuth,
  Schüler  der  dritten  Gymnasialt
Klase  5F  fl.

30)  Johann  Georg  Renzel,  Sohn  eines
  Rentamts  Erekutors,  in  derselben
Klassse.  5P  fl.

40)  Johann  Adam  Hartung,  Weisgerbers
  Sohn  aus  Berneck,  Schüler  der
zweiten  Gymnasial  Klasse  5F  fl.

41)  Johann  Hirsch,  Gärtners  Sohn  aus
St.  Georgen,  in  derselben  Klasse  ss  fl,

423)  Christian  Adam  Friedrich  Bachmonn,
Sohn  eines  verlebten  Arztes,  in  der
Obergymnasial  Klasse  565  fl.

43)  Johann  Ohnemüller,  Schlessers=Sohn
  aus  Drossenfeld,  Schüler  der
zweiten  Gymnassal  Klasse  55  fl.

44)  Johann  Georg  Seuß,  Sohn  eines
Landmannes  aus  Scharneck,  Schüler
der  ersten  Gymnasial-Klasse  277#xfl.

45)  Johann  Roberr  Römhild,  Sohn  eines
  Gendarmerie  Feldwaibels,  in  derr
selben  Klasse  à7#rn  fl.
        <pb n="500" />
        993

(Die  Anmeldung  zu  den  Praͤbenden  bei  der
Freiherrlich  von  Huttenschen  Fraͤulein—
Stiftung  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Daß  das  bisher  von  der  königlichen  besondern
  Stiftungs  Administration  der  Wohlthätigkeit
  zu  Nürnberg,  jedoch  zur  isolirten
Verwendung,  verwaltete  Vermögen  der  Freiherrlich
  von  Huttenschen  Frckulein  Stiftung,
  in  Gemäßheit  des  organischen  allerhöchsten
  Edikte  vom  6.  März  l.  J.,  auf  Reklamation
  des  Stiftungs  Vorstandes,  an  selbigen
  zur  eigenen  Verwaltung  hinausgegeben
  worden:  wird  mit  dem  Aufügen  bekannt
  gemacht,  daß,  so  wie  dadurch  an
dem  Wesentlichen  der  Sttstung  und  an
der  Beziehung,  in  welcher  alle  Stiftungen
im  Königreiche  der  Aufsicht  und  Leitung  der
höheren  Kmatel  noch  ferner  vorschriftmäßig
unterworfen  bleiben,  nichts  geändert  wird,
also  auch  in  Ansehung  der  Anmeldungen  respektive
  zum  Genuß  der  größern  protestantischen
  Fränkischen  Fcäulein  Stiftung,  und  zur
Eintragung  in  die  für  die  zweite  gemischte
Baunachische  Fräulein  Stiftung,  besonders
geführt  werdende  Matrikel,  es  bei  den  Vorschristen
  des  O.  II.  und  G.  XV.  der  Freiherrlich
  von  Hurtenschen  Seiftungolirkunde
vom  35.  Juni  1  goz,  und  den  hierauf  Bezug
  habenden  Artikeln  der  königlichen  allerhöchsien
  Besiätigungs  Urkunde  vom  30.
März  1311,  noch  ferner  sein  Bewenden  hat,
und  somit  auch  die  Anmeldungen,  soviel
die  proteflantische  Fränkische  Fräulein  Stif-—

  —

994

tungs  Anstalt  anlangt,  durch  die  jederzeitige
Frdulein  Stiftungs  Vorsteherin,  bei  welcher
sie  zu  übergeben  sind,  der  königlichen  Regierung
  des  Rezatkceises  vorgelegt;  die
innerhalb  dreier  Monate  nach  der  Geburt
seder  stiftungsfähigen  Fräulein  zu  bewirkenden
  Anmeldungen  Behufs  der  Aufnahme
in  die  Matrikel  für  die  gemischte  Baunachische
  Fräulein  Stiftung  aber,  in  der  in  J.  XV.
der  StiftungsUrkunde  und  Artikel  XXI.
der  königlichen  Bestätigungs  Urkunde  vorgeschriebenen
  Art  und  Weise,  unmittelbar  bei
der  königlichen  Regierung  Kammer  des  Innern
  dahier,  zur  weitern  Veranlassung  eint
Fereicht  werden  mussen.

Ansbach  am  15.  November  1817.
Königliche  Regierung  des  Rezat--kreises.


Kammer  des  Innern.

Graf  v.  Drechsel.  v.  Lug.

Wallmüller.

 

(Die  Semestralptüfung  an  der  koniglichen  Zentral
  Vererinär  Schule  zu  München  im  Schuljahre
  18177  betreffend.)
Als  Resultat  der  Semestral  Prüfung

des  Schuljahres  1813  bei  der  königlichen

Zentral  Vererinär  Schule  zu  München,  werden

  nachstehende  Veterinäár  Eleven,  welche

wegen  ihres  Fortganges  im  baufe  dieses

Schuljahres  als  Preiseträger  würdig  erachtet

  und  bestätiget  worden  sind,  hierdurch

zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
        <pb n="501" />
        995

A.
Im  lllten  Kurse.

Als  erster  Preiseträger:  Johann  Krimm,
von  Großwallstadt,  Landgerichte  Obernburg
  im  Unter  Mainkreise.

Als  zweiter  Preiseträger:  Johann  Georg
Hoffmann,  von  Obernburg,  Landgerichts
  Obernburg  im  Unter  Mainbreise.


B.
Im  llten  Kurse.

Als  erster  Preiseträger:  Johann  Markus
Feustel,  von  Baireuth  im  Ober-Mainkreise.


Als  zweiter  Preiseträger:  Kaver  Greiner,
von  Aichach,  Landgerichts  Aichach  im
Ober  Donaukreise.

C.
Im  lten  Kurse.

Als  erster  Preisetraͤger:  Karl  Ludwig  Kroͤ-ber,
  aus  Zweibrücken  im  Nheinkreise.


Als  zweiter  Preiseträger:.  Johann  Georg
Zeitelmann,  von  Thumbach,  Landgerichts
  Eschenbach  im  Ober  Mainkreise.


D.
Aus  der  Schmid  und  Hufbeschlagkunde


als  Dreiseträger:  obengenannter  Johann
Georg  Hoffnann.

E.

Den  Sittenpreis  erhielt  der  schon  erwähnte

Johann  Krimm.

99%

Pfarreien  und  Benefizien  Erledigungen.


 

Im  Isarkreise:
1)  Die  Pfarrei  Rudeltohausen.

Durch  den  Tod  des  lezten  Bestzers  ist
die  Pfarrei  Rudeltshausen  in  Erledigung
  gekommen.

Sie  liegt  in  der  Diszese  Regensburg,
im  Wahldekanate  Mainburg,  in  den  königl.
Landgerichten  Moosburg,  Pfaffenhofen  und
Abensberg.

Ihr  Umkreis  beträgt  ohngefähr  kiel
Quadrat  Meile,  welche  437  Seelen  in  ssch
enthält.

Zu  dieser  Pfarrei  gehören  acht  Filiale,
weßwegen  der  Pfarrer  einen  Hilfpriester  zu
halten,  und  aus  den  Revenüen  der  Pfarrei
zu  bezahlen  verpflichtet  ist.

In  dem  Pfarrbezirke  befindet  sich  nur
die  einzige  Dorfschule,  unter  der  Distrikes-Inspektion
  Moosburg.

Die  Erträgnisse  der  Ofarrei  belaufen
sich  auf  730  fl.  44  kr.  Die  kasten  hinge
gen  auf  19  fl.  26  kr.

 

Im  Unter  Donankreise.
a)  Die  Pfarrei  Hunderdorf.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrere
Blaim  nach  Ruhmannsfelden  ist  die  Klosterpfarrei
  Hunderdorf  erlediget  worden.
Sie  liegt  in  der  Diezese  Regensbarg,  im
Dekanat  Deggendorf,  und  Landgericht  Mitkerfels.


Diese  Pfarrei  enthält  aufzwei  Quadratmeilen
  13o03  Seelen,  und  erträgt  jährlich

(Cez)
        <pb n="502" />
        997

mit  Einschluß  der  zoo  fl.  für  einen  Hilfpriester
  1136  fl.  Die  basten  sind  die  gewöhnlichen
  Staats=  und  Disgzesan  Abgaben.

3)  Die  Frühpredigers  Stelle  in  Altdtting.

Durch  die  Versezung  des  Wallahrtspriesters
  und  Frühpredigers  in  Altotting,
ist  diese  Stelle  erledigt  worden.

Der  Frühprediger,  der  zugleich  Wallfahrtepriester
  ist,  hat  alle  Sonn=  und  Feiertage
  Morgens  7  Uhr  eine  Predigt  zu  halten,
und  beziehr,  nebst  freier  Wohnung  4oo  fl.,
dann  die  Meßstipendien.

Zu  dieser  Seelle  können  nur  solche  Konkurrenten
  zugelassen  werden,  welche  entweder
  den  Pfarr  oder  den  Prediger  Konkurs
bestanden  haben,  und  sich  hierüber  durch
Beilegung  ihrer  erhaltenen  Konkurs  Noten
geeignet  ausweisen.

Im  Regenkreise.
4)  Die  Pfarrei  Kapfelberg.

Diie  Pfarrei  Kapfelberg  im  dandgerichte
  Kelheim,  ist  durch  das  Hinscheiden
des  Pfarrers  Andreas  Diederer  zur  Erledigung
  gekommen.

Die  Bewvölkerung  derselben  besteht  in
5860  Seelen,  welchen  der  Pfarrer  allein  vorsteht.
  Die  jährlichen  Einkünfte  belaufen
sich  auf  803  fl.  171  kr.,  und  fließen  aus  den
Widdum  Gründen  mit  koo  fl.,  grundherrlichen
  Rechten  mit  8  fl.  3  kr.,  Zehenten  mit
67  fl.  45  kr.,  den  Stolgefällen,  gestifteten
Jahrtagen  u.  s.  w.  mit  107  fl.  Die  ständigen
  Lasten  belaufen  sich  auf  88  fl.  5T-k

998

Im  Rezatkreise.
5)  Die  Pfarrei  Gräfensteinberg.

Durch  den  am  6.  November  l.  J.  erfolgten
  Tod  des  Pfarrers  Dietlin  ist  die  Pfarrei
  Gräfenstetuberg,  Dekanats  Gunzenhausen,
  erledigt  worden,  deren  Ertrag
in  der  Fassson  von  1807  auf  780  fl.  24  kr.
berechnet  worden  ist.

6)  Die  Pfarrei  Ostheim.

Durch  den  Tod  des  Seniors  und  Pfarrers
  Vogel  ist  die  Pfarrei  Ostheim  im
Landgerichte  und  Dekanate  Hetdenheim  erledigt
  worden.  Der  Ertrag  dieser  Pfarrei
ist  nach  der  neuesten  superrevidirten  Fassion
auf  1o4  fl.  50  kr.  reines  Einkommen  berechnet.


 

Königlicher  Zivil  Verdienstorden
der  baierischen  Krone.

Seine  königliche  Majestät  babeck  naßstehende
  Individuen  durch  Verleihüng  des
Zivil  Verdienstordens  der  balerischen  Krone
auszuzeichnen  geruhe.

Als  Großkreuze
durch  Ernennung  vom  31.  März  1816.
Franz  Faver  von  Zwackh,  Staaterath  im
außerordentlichen  Dienste;
vom  azr.  Februar  1977.
Clemens  Grafen  von  Leyden,  Staatsrath;
vom  aa.  Februar  1817.
Franz  Wilhelm  Freiherrn  von  Asbeck,
Scaatsrath  im  außerordentlichen  Dienste,
        <pb n="503" />
        900

und  Prässdenten  der  Regierung  des  Unterdainkreises;

vom  5.  April  187.

Klemens  Freiherrn  von  Raglovich,  General
  Lieutenant;

Joseph  Grafen  von  Rechberg,  General-Lieutenant,
  dann  außerordentlichen  Gesandten
  und  bevollmächtigten  Minister  am
königlich  preußischen  Hofe.

Als  Kommandeurs
durch  Ernennung  vem  12.  Oktober  1875.

Karl  Friedrich  Wilhelm  Freiherrn  von  Völderndorf,
  Afppellationsgerichts  Präsidenten;


vom  F.  April  1876.

Jakob  Washington,  Obersten  und  Hofmarschall

  Seiner  königlichen  Hoheit  des
Kronprinzen;
"  vom  -.  Mai  r816.

Mathlas  von  Flurl,  Vorstand  der  General
  Salinen  Administration;

vom  ar.  Februar  18r#r.

Johann  Michael  von  Seuffert,  Prässdenten
  des  Appellationsgerichts  für  den  Unter
  Mainkreis;

vom  S.  April  1877.

Benignus  Freiherr  von  Colonge,  General
  Masor,  Staatsrath  und  General  Direktor
  des  Staats  Mmisteriums  der  Armee;

Anton  Grasen  von  Rechberg,  General-Major;


vom  235.  Mai  1877.

Reinhart  Freiherrn  von  Werneck,  General=Lieutenant;



1000

vom  12.  Oktober  1815.

Franz  Arnold  van  der  Becke,  Staatsrath
  und  General  Direktor  des  Staats-Ministeriums
  der  Justiz;

Ferdinand  Freiherrn  von  Hartmann,
Staatsrath;

Egid  von  Kobell,  General  Sekretär  des
Staatsraths;

Klemens  von  Neumaier,  Staatsrath;

Willibald  Grafen  von  Rechberg;  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten
Minister  am  königlich  französischen  Hofe;

Andreas  von  Ritter,  Staatsrath;

Franz  Sales  von  Schilcher,  Staaterath.

Als  Ritter
durch  Ernennung  vom  ag.  Februar  1875.

August  von  Koch  Freiherrn  von  Giese,
dermal  Gesandten  am  königlich  niederländischen
  Hofe;

Fabrizius  Grafen  von  Pocci,  General  Mgjor
  und  Oberhofmeister  Ihro  köntglichen
Hoheit  der  Kronprinzessin;

vom  17.  August  1975.

Georg  Friedrich  von  Müller,  fücftlich
Thurn  und  Tarischen  geheimen  Hofrath
und  Kanzlei  Direktor;

vom  12.  Oktober  1815.

Johann  Sigismund  von  Jung,  Direktor
des  Appellationsgerichts  für  den  Unter=Donaukreis;


Joseph  Morigotti,  Ober  Appellationsgerichts
  Rath;

Anton  von  Orff,  Milirr  Haupt  Kassier;

Ignaz  von  Streber,  Direktor  des  Müngkabinets
  und  der  Hofkapelle;

C(ez)

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*  ?½:„
        <pb n="504" />
        1001

Joseph  Ludwig  von  Wolf,  GeneralSalinenAdministrationsrath;


vom  14.  Novemiber  1815.

Martin  von  Stierle,  Oberst  und  Stallmeister;


vom  16.  November  1875.

Friedrich  Freiherrn  von  Karwinsky,  keniglich

  baierischen  Kämmerer;
vom  Zr.  Dezember  1815.

Karl  Friedrich  Freiherrn  von  Schönfeld,
dermal  Grafen  von  Otting  und  Fünfstetten,
General  Major;

vom  r.  Jänner  1grö.

Mathäus  Gottlieb  Chandelle,  Direktor
und  Offzial  des  Crzbischöflichen  General=Vikariats
  und  Metropolitangerichts  in
Aschaffenburg;

vom  27.  Mai  1816.

Adam  Joseph  Friedrich  von  Röthlein,  Appellarionsgerichrerath
  in  Würzburg;

Ernst  von  Arthelm,  Oberpostmeister  in
Nürnberg;

Johann  Ernst  Georg  Friedrich  von  Bomhard,
  Direktor  der  Regierungs  Kamet
der  Finanzen  in  Bajreuth;

Georg  Grünberger,Vorstand  der  Steuerund
  Kataster  Kommission;

vom  a7.  Mai  1816.

Joseph  von  Hörmann,  dermal  Ministerial
  Rath  des  Staate  Ministeriums  des  kö,
niglichen  Hauses  und  des  Aeußern;

Theodor  von  Hofstetten,  Direktor  der
Regierung  des  Isarkreises,  Kammer  des
Innern;

Johann  Thilipp  von  Hornberg,  dermal

 

1002

Direktor  der  Regierungs  Kammer  der  Fir
nanzen  in  Würzburg:

Dietrich  Miller,  Ober  Appellationsgerichts-Rath;


Franz  Kaver  von  Prentner,  Ober  Appellationsgerichts
  Rath;

Johann  Theodor  von  Roth,  dermal  Ministerial
  Rath  und  General  Fiskalate  Rath;

vom  Ja.  Oktober  1816.

Bernard  Ernsdorfer,  Vorstand  des

Taubstummen  Instituts  in  Frelsing;
vom  19.  Oktober  1816.

Johann  Gottlieb  Erhard  Freiherrn  von
Stainlein,  kegations  Rath,  dermal
bevollmächtigten  Minister  am  kaiserlichösterreichischen
  Hofe;

vom  30.  November  r876.

Heinrich  Maria  von  Leveling,  Hofrath

und  Professor  in  Landshut;
vom  3.  Februar  1877.

Friedrich  Karl  von  Loe,  königlichen  zweiten
Leibarzt  und  Ober  Medizinalrath;

Albert  Grafen  von  Pappenheim,  Oberst

und  General  Adjuranren  Seiner  königlichen
Hohelt  des  Kronprinzen:
vom  26.  Februar  1877.

Anton  von  Baumüller,  General  Auditoriatsrath;


Adrian  von  Gruber,  Generaluditoriatsrath;


vom  26.  Februar  2877.

Joseph  von  Vollmar,  General  Auditeriats

  Direktor;
vom  5.  April  rgrr.

Freiherrn  Albrecht  von  Besserer,  Masor;
        <pb n="505" />
        1003

vom  r#.  Mal  z9717.

Adam  Molitor,  Ministerlal  Rarh  des  Justiz
  Ministeriums;  .

Johann  Jakob  Cour  ads,  königlichen
NRath  und  geheimen  Kiegs  Sekrerär:
vom  12.  Oktober  1877.

Andrä,  Gutsbesszer  im  Rheinbreise:

Ferdinand  Freiherrn  von  Andrian,  Direktor
  der  Regierung  des  Unter  Donaukreises;

Joseph  Ludwig  Grafen  von  Armansberg,
Direktor  der  Regierung  des  Ober  Donau--kreises;


Johann  Birnbaum,  Bizeprästdenten  des
Appellhofes  im  Rheinkreise;

Karl  budwig  Freiherrn  von  Branca,  Präsidenten
  des  Appellationsgerichts  des  Unaer

  Donaukteises  ;

Michael  Eisenberg,  Oberst;

Joseph  Fink,  MinisterialRath  des  Staats-Miuisteriums
  des  koͤniglichen  Hauses  und
des  Aeußern,  und  Staats  Archivar;

Mareln  GerngebAppellarionsgerichts
  Direktor  in  A#bch:

Ladwig  Ginanth,  Gutsbes#zer  im  Rheinkreise;


Benedikt  Holland,  Direktor  des  männlichen
  Erziehungs  Instituts  in  München;
Wilhelm  Kobell,  Professor  der  Akademie

der  schönen  Künste;

Maximilian  Grafen  von  Lamberg,  Praͤ-sidenten
  des  Appellationsgerichts  in  Bamberg;


Georg  Johann  Baptist  Panzer,  Mimste-*W



rial  Rath  des  königlichen  Stzats  Miläife,
riums  der  Finanzen;

Johan  Andreas  Rebmann,  Präsidenten
des  Appellhofes  im  Rheinkreise;

Obilipp  von  Schmitt,  Direktor  der  Regierung
  des  Regenkreises,  Kammer  des
Innern;

Albrecht  Ludwig  von  Seutter,  Direktor
des  obersten  Rechnungshofes;

Georg  Freiherrn  von  Stengel,  Ministerial-Rath
  des  Staats  Ministerium  der  Flnanzen;


Karl  Freiherrn  von  Stengel,  Direktor  der
Regierung  des  Rheinkreises,  Kammer
des  Innern;

Georg  Tausch,  Oberst.

Johann  Nepomuk  Freiherrn  von  Taucphöus,
  königlichen  außerordentlichen  Gesandten
  und  bevollmächtigten  Minister  am
königlich  Würtembergischen  horer  45

Joseph  von  Thoma,  Ministexk  Wi  vhe
Finanzen.  )

Großkrenze  für  Ausländer
durch  Ernennung  im  Jahre  1815.

Hadik  von  Futtack,  kaiserlich=  österreichtschen
  Kämmerer  und  GeneralFeldmarschall-Lieucenant;


Freiherrn  von  Humbold,  königlich  preußischen
  Staats  Minister;

von  Jordan,  königlich  preußischen  Staatsrath;


von  Heß,  kaiserlich  oͤsterreichischen  geheimen
  Rath.
        <pb n="506" />
        1005

Im  Jahr  1816.

Freiherrn  von  Vacquant,  kaiserlich  oͤsterreichischen

  General  ieutenant;
Fürsten  Koslofsky,  kaiserlich  rußischen
Gesandten  am  königlich  sardinischen  Hofe;
Freiherrn  von  Hruby.
Im  Jahr  1917.
Grasen  von  Mier,  kaiserlich  königlich  österreichischen
  Gesandten  in  Hannover;
Grasen  Castellalfer,  königlich  sardinischen
Gesandten  in  Berlin;
Kommandeure
durch  Ernennung  im  Jahr  1871.
fron  Stofregen,  kaiserlich  rußischen  Staatsrath
  und  Leibarzt  Ihrer  Majestät  der
rußischen  Kaiserin;
von  Longinof,  kaiserlich  rußischen  Rath
und  Sceretaire  des  Commandemens
Ihrer  Majestät  der  rußischen  Kaiserin.
Im  Jahr  1875.
von  Barbier,  keaiserlich  ssterreichischen
Kämmerer  und  Vizeprdsidenten;
von  Albrecht,  königlich  preußischen  geheimen
  Kabinetsrath;
von  Droßdyck,  kaiserlich  österreichischen
Hofrath.
Ritter
durch  Ernennung  im  Jahr  1815.
Sartorins,  kaiserlich  österreichischen  Hofkriegsraths
  Sekretär;
Reinwerte  kaiserlich  österreichischen  Ober-Kriege
  Kommissär;
Scheel,  königlich  preußischen  Kriegsrath;
Bartholdy,  koniglich  preußischen  Hofrath;


1006

von  Rosner,  kaiserlich  oͤsterreichischen  Hof-Kriegstath;


ven  Averin,  kaiserlich  rußischen  Hofrath;

von  Moßhard,  kaiserlich  oͤsterreichischen
Bankal  Assessor;

von  Sonnleitner,  käaiserlich  österreichischen
  Kreis  Kommissär;

Grafen  von  Barclayde  Tolly;

von  Reidhart,  kaiserlich  rußischen  Oberst.

Im  Jahr  1816.

Graf  de  la  Monßaye,  königlich  französischen
  Geschäáftsträger  am  kaiserlich  rußischen
  Hofe;

Marquis  de  Cubicres,  königlich  französischen
  Reuyer  cavaliadeur,  und  Oberst
der  Kavallerie.

Im  Jahr  1977.

Freiberrn  von  Bretfeld,  kaiserlich  österreichischen
  Hofrath;  4%

Grasen  Odonell,  keaiserlich  arrutis
Kämmerer;

Freiherrn  von  Imhof,  taiserlich  insd,
schen  Kämmerer;

Freiherrn  von  Rieben,  ieklenburhöschen
Landstand;

Grasen  von  Erdödy,  kalserlich  oͤsterreichischen
  Kämmerer;

von  Jagmin,  Departementsrath  zu  Rudawka
  in  Pohlen;

Grasen  von  Triaire,  General  und  Leib-Adjutanten
  Seiner  königlichen  Hoheit  des
Herzogs  von  keuchtenberg  rc.

Baron  von  Bataille,  Oberst  und  Leib-Adjutanten
  Seiner  königlichen  Hoheit  des
Herzogs  von  Leuchtenberg  2c.
        <pb n="507" />
        1007

Anton  Ré,  Intendanten  Seiner  königlichen
Hoheit  des  Hersogs  von  Leuchtenberg  rc.

von  Diller,  baiserlich  österreichischen  Truchseß,
  wirblichen  Hofrath  und  Kanzlei  Direktor
  des  Oberst  Dofmarschall  Amets.

 

Pfarreien  Verleihungen.

Seine  königliche  Majestät  haben  nachstehende
  Pfarreien  zu  verleihen  geruht:

 

im  Monate  November  l.  J.:

am  14.  das  Diakonat  Leutershausen  dem
bieherigen  Pfarrer  zu  Obersulzbach,  Dekanats
  Kolmberg,  Magister  Friedrich  Ludwig
Hofmann;

am  21.  die  Pfarrei  Puschendorf,  im
Dekanat  und  Landgerichte  Markt  Erlbach,
dem  bisherigen  Vikar  zu
kanats  Weissenburg,  Johann  Senfried;

am  21.  die  Pfarrei  zu  Pempfling,
Landgerichts  Cham,  dem  Priesier  Georg
Zisler,  bisherigen  Pfarrer  in  Kammerau,
Landgeriches  Kötzting;  die  Pfarrei  zu  Vogtarrich,
  Landgerichts  Rosenheim,  dem  vormaligen
  Professor  der  Theologte  Doktor
Florian  Azenberger,  Erbenediktiner  von
Oberalteich,  dermal  zu  Landshur;  dann  die
Pfarrei  zu  Gebenhofen,  Landgerichts  Friedberg,
  dem  bisherigen  Beneftziaten  zu  Funfsiätt,
  Landgerichts  Monheim,  Priester  Joseph
  Ignatz  Keckh;

und  zu  bestätigen:

am  13.  die  Präásentation  der  Freiherrn  von
Künsbergischen  Patronats  Herrschaft  für  den
bisherigen  Pfarrer  zu  Obersteinbach,  Georg
Christooh  Bezold  auf  die  Pfarrei  Eem-Tremmetzheim,

  De-1008



bach,  Dekanats  Graͤfenberg,  dann  die  Präsentation
  zu  der  hierdurch  eröffneten  Pfarrei
  Obersteinbach  für  den  bisherigen  Verweser
  der  Pfarrei  Ermreuth,  Paul  Sigmund
Herrmann;

am  23.  die  von  dem  Herrn  Fürsten  Fugger
  zu  Babenhausen,  für  den  bisherigen
Benefiziaten  bei  St.  Thekla  zu  Welden,
Priester  Hörmann  von  Braunmühl,
auf  das  Fendische  Benefizium  zu  Babenhausen;
  sowie  für  den  bisherigen  Pfarrer
und  Dechant  zu  Pleß,  Driester  Joseph
Schedel,  auf  die  Pfarrei  zu  Boos,
Herrschafts  Gerichts  Babenhausen;

endlich  am  ad.  die  von  demselben  Herrn
Fürsien  für  den  bisherigen  ersten  Benefiziaten
zu  Kirchenhaßlach  Priester  Franz  Kummer
auf  die  Pfarrei  zu  Pleß  im  Herrschafts-Gerichto
  Bezirke  von  Babenhausen  ausgestellte
  Präsentation.

 

Dienstes  Nachrichten.
Seine  königliche  Mafjestcke  haben  gerähr:

im  Menate  November  l.  J.:

am  12.  die  ersie  Landgeriches  Assessors=Stelle
  zu  Kellheim  dem  dortigen  zweiten
Assessor  Johann  Peter  Greißl,  und  die
dadurch  erledigte  zweite  Assessers  Stelle
dem  Aktuar  Anton  Hanauer  zu  Pfaffenberg;
  die  zweite  Landgerichts  Assessors  Stelle
zu  Leutershausen  dem  Landgerichts  Aktnar
Daniel  Richter  zu  Traunstein  zu  verleihen;
serner  auf  die  Stelle  des  ersten  Landgerichts
Assessors  zu  Wegscheid  den  zweiten  Assessor
des  Landgerichts  Pfarrkirchen  Martin  Kölln-
        <pb n="508" />
        100

berger,  und  auf  die  hiedurch  erledigte  zwei:
dte  Assessors  Stelle  zu  Pfarrkirchen  den  Aktuar
  Anton  Edel  zu  Kößting;  dann  den
mit  der  Maltheser  Kommende  Ebersberg
übernommenen  Anton  Heichele  zum  Revierjaͤger
  in  Ebersberg;

am  13.  den  bisherigen  ausserordentlichen
Professer  Dr.  Martin  Münz  zum  ordentlichen
  Professor  der  Anatomie  an  der  Uni-“
versität  zu  Landshut;

am  13.  den  Registratur  Gehilfen  der  k.
Regierung  des  Regenkreises,  Kammer  der
Finanzen,  Joachim  Biehäuser  zum  provisorischen
  Rechnungsführer  im  Straf  Arbeitshause
  in  Amberg;  und  den  quteszirten  Siegelbeamten
  in  Bamberg,  Anton  Katzensteiner
  zum  Siegelbeamten  in  Würzburg  zu
ernennen,  ferner  den  bisherigen  provisorischen
Rentbeamten  zu  Mindelheim,  Adam  Friedrich
  Erb  in  dieser  Eigenschaft  desinitiv  zu
bestätigen;

am  18.  die  Landgerichts  Arztes  Stelle  zu
Dingolsingen,  Landgerichts  Landau,  dem
bisherigen  Landgerichts  Arzte  zu  Simbach,
Dektor  Anten  Schröder  zu  verleihen;

den  Ludwig  Freiherrn  von  Priuli,
Kommandeur  des  Ritterordens  vom  heiligen
Georg:  sowie

am  al.  den  königlichen  General  Masor
à  la  Suite  Joseph  Baron  von  Triaire,  den
königlichen  Obersten  à  la  Suite  August  Ni—
kolaus  Baron  von  Bataille,  den  königlichen
  Obersten  à  la  Sunc  Ludwig  Grafen
Tascher  de  la  Pagerie,  und

den  kéniglichen  Oberstlieutenant  Moriß

 

1010

Heinrich  Grafen  von  Mejan  unter  die  Zahl
Allerhoͤchstihrer  Kaͤmerer  aufzunehmen;

am  24.  dem  zweiten  Kurator  der  koͤniglichen
  Universitaͤt  zu  Wuͤrzburg  Philipp
Freiherrn  von  Staufenberg,  zum  Zeichen
der  allerhöchsten  Zufriedenheit  mit  seinen
Dienstesleistungen,  den  Titel  und  Rang  eines
  geheimen  Raths  zu  verleihen,  endlich

auf  die  Aktuars  Stelle  bei  dem  Landgerichte
  Obernburg  den  ehemaligen  Distrikts
Maire  zu  Esselbach  Eduard  Eulenhaupt
in  provisorischer  Eigenschaft  zu  ernennen.

 

Medaillen  Verleihung.

 

Seine  königliche  Majestät  haben  am  r.
November  l.  J.  sich  bewogen  gefunden,  dem
Kammer#aquai  Ludwig  Gemminger,  statt
der  ihm  am  14.  Oktober  d.  J.  verliehenen
silbernen  Verdienst  Medaille,  nunmehr  die
goldene  allergnädigst  zu  bewilligen.

 

Bewilligung  zur  Tragung  fremder
  Dekorationen.

Seine  Majestät  der  König  haben  dem
Wecholer  Salemon  Hirsch  Kaula,  auf.
sein  allerunterthänigstes  Ansuchen,  zu  erlauben
  allergnäádigst  geruht,  die  ihm  ven  des
Kaisers  von  Oesterreich  Majestät  im  Jahre
1814,  wegen  der  ersprießlichen  Dienste,
welche  er  unter  dem  Oberbefehl  des  Feldmarschalls
  Fürsten  von  Schwarzenberg  geleistet
  hat,  verliehene  große  goldene  Zivil-Ehren
  Medaille  tragen  zu  dürfen.
        <pb n="509" />
        1011

Koͤniglich-Baierisches

1012

Regierungsblatt.

 

XXXXII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  24.  Dezember  1817.

Verordnungen.

(Konkurs  Prüfang  der  zum  Staatödienst  aspirirenden

  Rechts  Kandidaten  betreffend.)
Marimilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wir  haben  in  Unserer  Verordnung  vom
27.  März  l.  J.  die  Formation,  den  Wirkungokreis
  und  den  Geschäftsgang  der  ober
sten  Verwaltungs  Stellen  in  den  Kreisen  betreffend,
  G.  Sa.“)  die  Anordnung  und  Leitung
  der  Prüfungen  der  zum  Staatsdienste
aspirirenden  Rechts  Kandidaken  Unseren  Kreis-Regierungen
  benehmlich  mit  den  Appellationsgerichten
  übertragen.

Damit  mun  in  dieser  Angelegenheit  überall
  ein  gleiches  Verfahren  beobachter  werde,
haben  Wir,  mit  Rücksicht  auf  die  bisher
schon  gegebenen  Vorschriften  über  diese  Prüfungen,
  nach  Anhörung  Unseres  Staatsrathes
  beschlossen,  zu  bestimmen,  wie  folgt:

I.

Jährlich  wird  am  Sitze  der  Kreis  Reierungen
  eine  Konkurs  Prüfung  der  Rechts-Kandidaten
  gehalten,  welche  jedesmal  am
1.  Juni  beginnt.  Die  Kandidaten  haben

*)  Negierungeblatt.  XIV.  St.  Seite  233.

sich  in  dem  Kreise,  in  welchem  ihr  Domizil
  gelegen  ist,  oder  in  welchem  sie  in  Praris
  stehen,  zur  Prüfung  zu  siellen,  und  sich
hiezu  spätestens  zwei  Monate  vor  dem  besagten
  Prüfungs  Termine  bei  den  betreffenden
  Kreis  Regierungen  anzumelden.

II.
Die  Vorbedingungen  zur  Prüfung  bleiben
  folgende:
a)  Jeder  Kandidat,  der  zur  Prüfung  zugelassen
  werden  will,  muß
1)  ein  vollständiges  Absolutorium  nebst
dem  Sittenzeugniße,  2)  ein  Zeugniß
über  die  bei  einem  Untergerichte  wenigstens
  ein  volles  Jahr  lang  gerflogene
  Amtspraris  bei  der  betreffenden
Kreis  Regierung  vorzeigen.
b)  Das  Absolutorium  muh  in  der  vorgeschriebenen
  Art  auf  einer  Unserer  Universiräten
  ausgefertiget  seyn.  Einzelne
beigebrachte  Zeugnisse,  auch  wenn  sie
zusammengenommen  ein  Absolutorium
bilden  würden,  können  zu  diesem  Behufe
  nicht  als  guͤltig  angenommen
werden.
Die  guͤltige  Gerichts  Praxis  kann  nur
nach  vollendeten  Rechtsstudien,  woruͤ-(64)


c
        <pb n="510" />
        1013

ber  sich  der  Kandidat  dei  dem  Unter—
gerichte  durch  sein  Absolutorium  aus—-zuweisen
  hat,  angefangen  werden.

Das  gerichtliche  Zeugniß  der  Vollendung
  derselben  muß  das  Datum  des
Ein-  und  Austrittes  des  Praktikanten
bestimmt  enthalten.

d)  Die  als  Bedingung  der  Zulassung  zur
Konkurs  Pruͤfung  vorgeschriebene  einjahrige
  Amte  Praris  soll  in  der  Regel  bei
einem  solchen  Land=  oder  Herrschaftsgerichte
  genommen  werden,  bei  welchem
die  Verwaltung  der  Polizei  mit  der
Ausübung  der  Zioil=  und  Strafgerichtsbarkeit
  vereinigt  ist.

Ausnahmsweise  kann  jedoch  von  Unsern
Kreis  Regierungen  denjenigen  Kandidaten,
welche  besondere  Gründe  hiefür  anzuführen
vermögen,  die  Erstehung  der  Praris  auch
bei  einem  andern  Untergerichte  gestattet  werden,
  aber  nur  unter  der  Verbindlichkeit,
daß  dieselben  den  dadurch  veranlaßten  Mangel
  an  Uebung  in  polizeilichen  oder  strafgerichtlichen
  Geschäften  durch  eine  weitere
Praris  bei  einer  Poltzei=  oder  KriminalUntersuchungs
  Behörde  nachholend  ersezen,  und
somit  die  volle  einjährige  Praris  dergestalt
ergänzen,  daß  sie  wenigstens  ein  halbes  Jahr
den  zivilgerichtlichen  und  einen  gleichen  Zeitraum
  den  strafgerichtlichen  und  polizeilichen
Geschäften  widmen.

Alle  Dispensationen  von  der  Vollendung
der  einjährigen  Praris  bleiben  noch  ferner

1014

Unsern  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern
  vorbehalten,  und  sollen  nur  in  außerordentlichen
  Fällen  aus  besonders  wichtigen
Motiven  ertheilt  werden.

Die  Kandidaten,  welche  das  Gesuch
um  eine  solche  Dispensation  hinlänglich  begründen
  zu  können  glauben,  haben  sich
damit  in  dem  oben  bereits  etwähnten  Termin,
  nämlich  spärestens  8  Wochen  ver  der
Konkurs  Prüfung  an  die  betreffenden  Kreis-Regierungen
  zu  wenden,  welche  nach  Würdigung
  aller  Angaben  und  Umstände,  dann
gepflogener  Rücksprache  mit  dem  einschlgigen
  Appellationsgerichte,  entweder  die  Abweisung
  zu  verfügen,  oder  mit  Beifügung
der  erfoderlichen  Belege  Bericht  zu  erstatten
  haben.

Verspaͤtete  Gesuche  und  Berichte  dieser
Art,  welche  nicht  wenigstens  14  Tage  vor
dem  Anfange  der  Konkurs  Pruͤfung  bei  Un—
sern  oben  benannten  Ministerien  zur  Entscheidung
  vorgelegt  sind,  sollen  ohne  Berücksichtigung
  gelassen  werden,  und  den  Kreisstellen
  alle  eveneuellen  bisher  in  mehreren
Fällen,  unter  Anhoffung  nachfolgender  Dispensation,
  bewilligten  Zulassungen  zur  allgemeinen
  Prüfung  gänzlich  untersage  sepn.

Jc)  Die  Prüfung  der  Form  und  des  Inhalts
  der  von  den  Kandidaten  beizubringenden
  Zeugnisse  gebührt  Unsern
Kreis  Regierungen,  benehmlich  mit  den
Direktorien  Unserer  Arrellationsgerichte,
welche  hierüber  eigene  Admisstons  De-
        <pb n="511" />
        1015

krete  zur  Konkurs  Pruͤfung  an  die  Examinanden

  auszufertigen  haben.

Jenen  Kandidaten,  welche  ßch  durch
das  verweigerte  Admisstons  Dekret  beschwert
glauben,  bleibt  der  Rekurs  dagegen  an  die
betreffenden  Staats  Ministerien  vorbehalten.

III.

Die  Pruͤfungs  Gegenstaͤndt  bleiben  die
nämlichen,  wie  ste  bisher  vorgeschrieben  waren.
  Im  Justiz  Fache:  Zivilrecht,  Kriminalrecht,
  Zivilprozeß,  Kriminalprozeß,
nebst  einem  Rechts  Falle  in  einem  geschlossenen
  Prozeß  Akte,  welcher  zur  Proberelatien
  angelegt  werden  soll.

Im  Administrativ  Fache:  Dhilosophische
  Rechts=  und  allgemeine  Staatsbehre,
  baierisches  Staatsrecht,  baierische
Staats  Geschichte  und  Sratistik,  Kirchenrecht,
  Lehenrecht,  Polizei,  Staatswissenschaft
  und  Staatswirehschaft,  dann  ebenfalls
mit  einem  Thema  zur  praktischen  Ausarbeitung.
  Auch  die  Zahl  der  Fragen  bleibt
dergestalt  bestimmt,  daß  6  aus  dem  Zivilrechte,
  6  aus  dem  Zivilprozesse,  4  aus  dem
Kriminalrechte,  und  eben  so  viel  aus  dem
Kriminalprozesse,  §  aus  dem  Sctaaterechte,
7  aus  der  Polizei,  Staatswissenschaft  und
Staatswirthschaft,  3  aus  dem  Kirchenrechte,
2  aus  dem  behenrechte,  1  aus  der  philosophischen
  Rechts  und  allgemeinen  Staats-Lehre,
  1  aus  der  baierischen  Staatsgeschichte,
und  1  aus  der  Statistik  gegeben  werden
sollen.

1016

Die  Fragen  und  Aufgaben  werden  von
den  betreffenden  Staate  Ministerien  entworsen,
  und  verstegelt  durch  Unser  Staats  Ministerium
  des  Innern  den  Präsidenten  der
Kreis  Regterungen  zugesendet,  welche  sie  bis
zur  beginnenden  Konkure  Hrüfung  zu  verwahren,
  sodann  erst  zu  erffnen,  und  den  Kommisssren,
  die  der  Prüfung  beiwohnen,  zu
behändigen  haben.

Damit  die  Kreio  Stellen  mit  dem  erfoderlichen
  Vorrathe  von  Exemplarien  eines
lithographirten  Hrozeß  Aktes  zur  Vertherlung
an  die  Kandidaten  versehen  werden  können,  so
ist  Unsern  Staats  Ministerien  der  Justiz  und
des  Innern  spätestens  s  Wechen  vor  dem
Prüfungo  Termine  die  Anzeige  über  die  Anzahl
  der  Kandidaten,  die  sich  zur  Prüfung
angemeldet  haben,  zu  erstatten.

Bei  der  Mittheilung  der  Flragestücke
und  Aufgaben  wird  bestimmt  werden,  in
welcher  Zeie  die  Beantwortung  und  Ausarbeitung
  geliefert  werden  muß.  Die  ganze
Prüfung  soll  aus  jedem  Haupffache  die  Zeit
von  §  Tagen,  folglich  im  Ganzen  von  10
Tagen,  mit  Ausnahme  der  dazwischen  fallenden
  Feiertage,  nicht  überschreiten.

IV.

Bei  den  Kreis  Regierungen  und  den  Appellations
  Gerichten  werden  elgene  Prüfungs=Kommissionen
  aus  zwei  von  den  Präsidien
zu  bestimmenden  Räthen  von  jeder  Stelle
unter  der  Leitung  des  ersten  Direktors  niedergesezt:
  welchen  Wir  zur  Behandlung  ih-Cö’)
        <pb n="512" />
        1017

res  Geschaͤfts  eine  besondere  umfassende  Instruktion
  ertheilen  lassen.

Da  die  AppellationsGerichte  nicht  allenthalben
  an  den  Sitzen  der  Kreis  Regierungen
  bestehen,  solglich  die  Vereinigung
der  beiderseitigen  Prüfungs  Kommissionen  im
Allgemeinen  nicht  füglich  statt  haben  kann;
so  wird  verordnet,  daß  die  Spezial  Prüsunge
  Zensuren  von  jeder  Kommission  für
sich  abgesondert  hergestellt,  und  hiernach
durch  gegenseitige  Mittheilung  das  Haupt-Resultat
  der  Prüfung  zusammen  gefaßt  werden
  sell,  worüber  die  bereits  erwähnte  Instruktion
  das  Nähere  enthält.  —

Die  Prüfung  beginnt  jedesmal  aus  dem
Justiz  Fache  zuerst.  Wo  die  Appellations=Gerichte
  nicht  am  Sitze  der  Kreisregierung
befindlich  sind,  werden  nach  Beendigung  des
Drüfungs  Geschäfts  aus  dem  JustizFache  sogleich
  diese  Prüfungs  Arbeiten  in  der  vorgeschriebenen
  Ordnung  gehörig  gesammelt,
dem  Prästdium  des  Appellations  Gerichts  zugesendet,
  um  alsbald  die  Zensur  und  Klassifikation
  aus  diesem  Fache  vornehmen  zu
lassen.

Wo  aber  die  beiden  Kreisstellen  am  ndmlichen
  Orte  sich  befinden,  werden  die  zu  Prüfungs
  Kommissarien  ernannten  Appellations-Räthe
  der  Prüfung  aus  dem  Justi)  Fache
selbst  briwohnen,  ihre  Prüfungs  Aufgaben
selest  besorgen,  und  hiernach  die  Vorlage
der  Prüfungs  Arbeiten  an  ihre  Präsidien
machen.

1018

Die  Einsicht  und  Benuͤtzung  der  Gesezbuͤcher
  nebst  Anmerkungen,  Regierungs  Blaͤtter
  und  Generalien  Sammlungen  wird  nur
zur  Bearbeitung  der  praktischen  Faͤlle  gestattet,
  soll  aber  außerdem  nicht  zugelassen  werden:
  der  Gebrauch  von  Kompendien  oder

Sklripturen  bleibt  durchaus  verboten.

V.

Wenn  die  Zensur  und  Klassifikation  aus
dem  Justiz  Fache  bei  den  Appellations  Gerichten
  hergestellt  ist,  so  wird  dieselbe  an  die
Kreis  Regierung  mitgetheilt,  bei  welcher  sodann
  nach  vollendeter  Klassisikation  aus  dem
Administrativ  Fache,  das  gemeinsame  Haupt-Resultat
  aus  beiden  Fächern  zusammengestellt,
  und  die  Haupt  Klassisikation  hiernach
gemacht  wird.  Diese  wird  hierauf  mit  dem
General  Qualifikarions  Tableau  und  mit  der
Srezial  Klassifikation  aus  dem  Administratio
Fache  der  geprüften  Rechts  Kandidaten  dem
Arprellationegerichte  kommunizirt.

Wonach  von  beicen  Kreisstellen,  nämlich
  von  der  Kreie  Regierung  dem  Staats,
Ministerinm  des  Innern,  und  von  dem  Appellationsgerichte
  dem  Staats  Ministerium
der  Justiz  über  die  Resultate  der  Prüfung
Bericht  erstattet  wird,  mit  welchem  nicht
nur  beiderseits  die  Klassifkation  aus  jedem
Hauptfache  und  die  allgemeine  Klassifikation
als  Haupt  Resultat  aus  beiden,  dann  die
General  Qualifikations  Tabelle  in  Reinschrift,
sondern  auch  nach  dem  einschlägigen  Fache
von  der  betteffenden  Kreisstelle  die  Spezial=
        <pb n="513" />
        1019

Zensuren  aus  den  einzelnen  Pruͤfungs  Gegenständen,
  und  die  Berecheung  der  Haupt-Resultate
  in  den  vorgeschriebenen  Tabellen
als  Belege  der  Hersiellung  derselben,  jedoch
zur  Vermeidung  von  Schreibereien  im  Originale,
  vorgelegt  werden  müssen.

Unsere  einschlägigen  Staats  Ministerien
werden  sich  Prüfungs  Arbeiten  einzelner  besonders
  zu  bezeichnender  Kandidaten  aus  den
verschiedenen  Klassen  von  den  verschiedenen
Regierungen  einsenden  lassen,  um  zu  ersehen,
ob  in  den  verschiedenen  Kreisen  die  Ansichten
  gleich,  und  mit  der  erforderlichen  Unbe--fangenheit
  und  Genauigkeit  der  Klassifikation
  verfahren,  und  jede  unrechtmäßige  Begünstigung
  vermieden  worden  sey.

VI.

Bei  der  Zensur  und  Klassifkation  sollen
künftig  vier  Noten  und  Klassen  angenommen
werden,  deren  Prädikate  nach  den  in  der
besondern  Instruktion  für  die  Prüfungs=Kommisstonen
  näher  bezeichneten  Karakteren
folgende  sind,  nämlich:

I.  der  ausgezeichneten,

II.  der  guten,

III.  der  mittelmäßigen,

IV.  der  mangelhaften  Befähigung.

Nach  diesen  vier  Klassen  sollen  auch  den
Kandidaten  die  Prüfungs  Atteste  von  den
Kreis  Regierungen  ausgestellt  werden,  sobald
die  Bestäiigung  der  Konkurs  Prüfungen  und
der  hieraus  geschöpften  Klassisikationen  von
Unsern  Staats  Ministerien  der  Justiz  und
des  Jnnern  gemeinschaftlich  erfolgt  seyn  wird.

 

1020

Die  Präüfungs  Zeugnisse  sollen  einen
Auzzug  aus  der  Haupt  Klassisikations  Tabelle
nach  allen  ihren  Rubriken  enthalten.

Diesenigen  Kandidaten,  welche  in  die
IV.  Klassen  fallen,  werden  res  zirt.

Wir  werden  auch  künftig  bei  allen  neuen

Ernemmmgen  zu  solchen  ffentlichen  Dienstes

Stellen  in  den  Fächern  der  Rechtspflege  und
der  innern  Verwaltung,  bey  welchen  die
Vollendung  akademischer  Seudien  gesezlich
nothwenlig  ist,  auf  die  durch  die  Prüfungs=Resultate
  ausgemittelten  Qualiftkationsnoten
  und  auf  die  von  den  Aspiranten  in  der
fortgesezten  Praris  bezeigte  Geschicklichkeit,
Fleiß  und  Sutlichkeit  vorzügliche  Rücksicht
nehmen  lassen.

Zu  diesem  Ende  wollen  Wir  die  bisherige
  Vorschrift  auch  ferner  beobachtet  wissen,
daß,  um  Uns  von  der  weitern  Ausbildung
und  dem  Betragen  der  Aspiranten  zu  dem
Staatsdienste  auch  nach  erstandenem  Konkurse
  bis  zur  Zeit  ihrer  Anstellung  die  erforderliche
  Ueberzeugung  zu  verschaffen,  bei  der
Einsendung  der  jährlichen  Berichte  und  Tabellen
  über  die  Qualisikation  der  im  Dienste
des  Staats  angestellten  und  verwendeten  Indiriduen,
  auch  die  bei  den  verschiedenen  Stellen
  und  Aemtern  in  Praxi  stehenden  geprüften
  Aspiranten,  mit  Bemerkung  der  Zeit  ihrer
  erstandenen  Prüfung,  und  des  Orts  derselben,
  verzeichnet,  und  karakterisirt,auch
diese  Verzeichnisse  an  Unsere  Staats  Ministerien
  der  Justiz  und  des  Innern  zum  sachdienlichen
  Gebrauche  mit  vorgelegt  werden
        <pb n="514" />
        1021

sollen,  so  wie  auch  uͤberdieß  jeder  um  Anstellung
  supplizirende  Kandidat  verbunden  ist,
zugleich  mit  seinem  Gesuche  und  bis  zur
wirklichen  Anstellung  jaͤhrlich  ein  Zeugniß
einzureichen,  daß,  und  wie  er  sich  seit  der
bestandenen  Konkurs  Pruͤfung  in  seinem  Fache
  nuͤzlich  beschäftiget  habe.
Muͤnchen,  den  9.  Dezember  1817.
Max  Joseph.
Gr.  v.  Reigersberg.  Gr.  v.  Thürheim
Auf  königl.  allerhöchsten  Befehl.

der  General  Sekrelär
F.  v.  Kobell.

 

(Die  Verleihung  eines  häöheren  Titels  für  den
Herrn  Herzog  Wilhelm  von  Baiern  betreffend).


Maximiltan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Nachträglich  zu  Unserer  Verordung  vom  3.

Oktober  v.  J.  pin  Betreff  des  Titels  Unserer

FKrliebten  Frau  Schwester,  der  Gemahlin

des  Herrn  Herzogs  Wilhelm,  dann  der

Titulatur  des  ebenerwähnten  Herrn  Herzogs

diebden  und  seiner  Nachkommen  haben  Wir

beschlossen,  den  Titel  Königliche  Hoheit
öleichfalls  gedachten  Unsers  Herrn  Schwagers
  Liebden  zu  verleihen,  und  lassen  solches
  durch  Unser  Regierungsblatt  zur  Nachachtung
  bei  allen  sowohl  mündlichen  als
schriftlichen  Anreden  und  sonstigen  Erlässen
bekannt  machen.

München  den  ro.  Dezember  1817.

Max  Joseph.

Graf  von  Rechberg.

Auf  königlichen  allerhöchsten  Befehl
der  General  Sekretär

von  Baumüller.

»)  Regierungsblatt.  v.  J.  1810.  S..  XXXV.  S.  öl.

104

(Die  Untersuchungs-Kosten  ben  Verbrechen  und

Vergehen  betreffend).

Marimilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Das  Strafgesezbuch  über  Verbrechen
und  Vergehen  Theil  II.  Actikel  404  bis  409
bestimmt,  wer  die  Kosten  einer  U#ntersuchung
zu  tragen  habe.  Damir  nun  die  bestehenden
Geseze  genau  vollzogen,  und  die  Scaats=Kassen
  in  Uebernahme  der  Untersuchungs-Kosten
  erleichtert  werden,  finden  Wir  Uns
auf  Antrag  Unserer  Staats  Ministerien  der
Justiz  und  der  Finanzen  bewogen,  zu  verordnen,
  wie  folgt:

1)  Ueber  den  Vermögensstand  eines  Un?
tersuchten,  desgleichen  im  Falle  seiner  Mictellosigkeit,
  derjenigen  Personen,  welche  dem
Dheil  II.  Artikel  408  gemäß,  entweder  für
die  auf  dessen  Unterhalt  und  Verrheidigung
verwendeten  Kosten  oder  für  sä4mmreliche  Untersuchungs
  Kosten  zu  hasten  haben,  soll  von
dem  Gerichte  des  Wohnortes  eine  pflicht"
mäßige  schriftliche  Aufklärung  zu  den  Untersuchungs
  Akten  gelegt,  und  den  unbescheinigten
  Angaben  der  Mittellosigkeit  kein
Glauben  beigemessen  werden.

2))  Die  Kriminal  und  Zivilstrafgerichte  werden
  wiederholt  angewiesen,  hinsichrlich  der
Verurtheilung  in  die  Untersuchungs  Kosten
bei  angeblicher  Mittellosiskeic  mit  mehr  Strenge
  als  bisher  zu  verfahren,  und  besonders
in  dem  Falle,  wenn  der  Schuldige  einen
Theil  derselben  zu  ersehen  vermögend  ist,  im
Urtheile  die  Kosten,  welche  er  tragen  kann,
        <pb n="515" />
        1023

zu  bestimmen,  auch  im  Falle  seiner  Unvermägenheit
  die  Vorschriften  des  Artikels  408,
krast  dessen  für  die  Kosten  des  Unterhaltes
und  der  Vertheidigung  oder  für  sämm2liche
Uncersuchungs  Kosten  dritte  Personen  zu  haften
  haben,  jedesmal  genau  zu  beobachten.

3)  Wegen  Unvermögenheit  soll  kein  Angeschuldigter
  von  den  Kosten  entbunden,  sondern
  im  Urtheil  die  Formel  gebraucht  werden,
  daß  die  Kosten  wegen  Unvermögenheit,
der  Staarskasse,  oder,  wenn  einem  Gerichtsherrn
  diese  Gattung  von  Gerichtsbarkeit
  verliehen  ist,  Unserer  Verfügung  vom
14.  November  1814  gemäß,  diesem  zur
Last  fallen.

4)  Das  SchärfungsRecht  der  Kriminalund
  Zivil  Strafgerichte  zweiter  Instanz
(Strafgesezbuch  Theil  II.  Artikel  375)  erstreckt
  sich  auch  auf  die  Untersuchungs  Kosten,
und  es  ist  hierauf  in  zweiter  Justanz  jedesmal
  von  Amtswegen  Rücksicht  zu  nehmen.

§)  In  jedem  Falle  bleibt  dem  Aerar
der  Auspruch  auf  den  ganzen  oder  theilwei:
sen  Ersaz  der  Unctersuchunge  Kosten  vorbehalten,
  wenn  sich  nach  dem  rechrskräftigen
Erkenntnisse  entweder  an  dem  vorgegebenen
Vermögen  eine  Unrichtigkeit  bezeige,  oder
der  Schuldige  nachher  zu  einem  Vermoͤgen
gelangt,  von  welchem  er  den  Ersaz  der  Untersuchungs
  Kosten  leisten  kann.

6)  Die  Finanz  Kammern  Unserer  Kreis-Regierungen
  haben  sich  in  diesen  beiden  Fäl
len  mit  dem  einschlägigen  Appellationsge=1024



richte  zu  benehmen,  welches  ohne  prozessualische

  Weitlufigkeir,  jedoch  nach  vorgängiger

Vernehmung  des  Betheiligten,  über  den  gefoderten

  Ersaz  der  Untersuchungs  Kosten  in
rechtlicher  Ordnung  zu  erkennen  hat.

München  den  16.  Dezember  1877.
Max  Joseph.

Gr.  v.  Reigersberg.  Frhr.  v.  Lercheufeld.

Auf  königlichen  allerhöchsten  Besehl

der  Gencral  Sekretär

von  Nemmer.

 

Bekanntmachungen.

(Beiträge  für  verwundete  vaterländische  Krieger
  betreffend).

Ven  einem  ungenannt  bleiben  wollenden
  wurde  eine  Schuldforderung  von  Einhundert
  Gulden,  nebst  rückständigen  Zinsen
anher  zedirt,  welche  dann  auch  mit  123  fl.
33  kr.  eingegangen,  und  gemäß  der  ausdrücklichen
  Bestimmung  des  Gebers,  auf
folgende  Art  vertheilt  worden  ist.

1I)  Für  die  vaterländischen  verwundeten
Krieger  .  33fl.  20kr.

2)  Fuͤr  die  Wittwen  und  Waisen  der  im
Feld  gebliebenen  Verheiratheten  33  220„

Beide  Beträge  an  die  eigens  hiefür
niedergesezte  Verthellungs  Kommission  der
eingegangenen  patriotischen  Beierdge;

3)  Für  die  durch  den  Einsturz  der  Isar-Brücke
  verwaißten  Kindrer  10=  —"
        <pb n="516" />
        1025

als  Betrag  der  Zinsen  bis  zum  Januar
1814,  an  die  koͤnigliche  Polizei  Direktion
dahier.

4)  Der  Rest  vom  Haupt  Stock  mit

33.536  1
dann  Zinsen  13  28  „
Im  Ganzen  sohin  406  fl.  48  kr.

zum  Militär  Indaliden  Fond.

Indem  man  dieses  hiedurch  zur  sffenelichen
  Kenntniß  bringt,  stattet  man  zugleich
geziemenden  Dank  hiefür  ab.

München  den  ro.  Dezember  1377.
Königlich  baierisches  Ober  Administrativ

  Kollegium  der  Armee,

von  Krauß.
Schwann.

 

(Das  Postwagens  Porto  betreffend.)

In  Ansehung  der  bei  der  königl.  fahrenden
  Post  Anstalt  durch  die  Theuerung  der
Beförderunge  Mittel  und  aller  für  die  Erhaltung
  derselben  erforderlichen  Gegenstände
eingetretenen  vergrößerten  Ausgaben,  haben
sich  Se.  königl.  Majestät  veranlaßt  gesehen,
mit  nächstkommendem  Monat  Jannar  angefangen,
  eine  mäßige  Erhöhung  des  Porto
bei  jenen  Gegenständen,  welche  nach  dem
Gewichte  tarirt  werden,  in  der  Art  eintreten
  zu  lassen,  daß  von  1  bis  20  Meilen  die
dritte,  von  21  bis  45  Meilen  die  vierte,
und  von  40  bis  80  Meilen  die  fünfte  nachsolgende
  Tax  Stufe,  statt  der  bicherigen  nach
dem  Tarif  vom  14.  Juni  1808  bestimm:

1026

ten,  bei  Erhebung  des  Porto  in  Anwendung
  gebracht  werde.

Was  aber  das  Porto  für  Geld  Sendungen
  und  für  sene  Aufgaben  betriffe,  welche
  wie  dieselben  nach  dem  Werth  taxirt.
werden,  so  soll  dasselbe  nicht  erhöhe,  sondern
  noch  ferner  nach  den  Bestimmungen  der
Verordnung  vom  a9.  April  13117),  wie  dermalen
  geschieht,  erhoben  werden.

Eben  so  bleibt  die  Passagiers  Tare  auf
24  Kreuzer  von  der  Dostmeile  festgeseze.

München  deu  8.  Dezember  1877.

 

(Die  Eröffnung  der  Hebammen  Schulen  und
Gebährnstalten  betreffend.)

Es  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  in
den  drei  öffentlichen  Hebammen  Schulen  und
Gebähr  Anstalten  zu  München,  Würzburg,
und  Bamberg,  der  Unterricht  für  Hebammien,
  nach  den  hierüber  erlassenen  allerhöchsten
  Verordnungen,  am  Montag  den  2.  März
1818  seinen  Anfang  nehmen  wird.

 

(Die  Verleihung  der  allgemeinen  Stipendien
aus  den  Fonds  des  Ober  Donaukreises  für

187  betreffend.)

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
12.  Dezember  1017  aus  den  Fonds  des
Ober  Donankreises  für  das  Seudien  Jahr
1873  nachstehende  allgemeine  Stipendien  zu
verleihen  allergnädigst  geruht:

1)  Karl  Bauer,  Assessors  Sohn  aus
Ursberg,  und  Kandidat  der  Rechte  zu  Landshut,
  erhält  nebst  dem  ihm  bereits  bewillig-*“)

  Regierungsbl.  v.  J.  1811.  St.  XXIX.  S.  505.
        <pb n="517" />
        1027

ten  Stipendium  von  so  fl.  aus  der  Epho-=rate
  Kasse,  noch  aus  der  Kuil'schen  Seiftung
  7o  fl.

2)  Georg  Kustermann,  Maurers“
Sohn  aus  Kempten,  und  Kandidat  der  Philosophie
  zu  Landshur,  bo  fl.  aus  der  Indlischen
  Stiftung,  3a  fl.  aus  der  Bodmannischen
  und  Jo  fl.  aus  der  Kuil  schen;  in
Summa  122  fl.

3)  Franz  Maiern,  Sohn  eines  verlebten
  Lientenants  und  Schüler  der  zweiten
  Gymnastal  Klasse  zu  Dillingen,  aus  der
Kagerschen  Stiftung  bo  fl.

4)  Thadda  Oerxler,  Sohn  eines  verlebten
  Rentbeamten  aus  Höchstädt  und  Kandidat
  der  Philosophie  im  zweiten  Kurse  zu
Landshur,  45  fl.  aus  der  Andersteinerschen
St#stung,  und  77  fl.  3o  kr.  aus  den  Ueberschüssen
  des  Eichstädter  Seipendien  Fonds,
in  Summa  119  fl.  zo  kr.

5)  Leonhard  Vollmann,  Taglöhners
Sohn  aus  Dillingen,  Kandidat  des  zweiten
philosophischen  Kurses  daselbsi,  38  fl.  aus
der  Maierschen  Stiftung,  40  fl.  zo  kr.  aus
der  Faberschen,  in  Summa  73  fl.  kr.

6)  Georg  Köhle,  Spchullehrers  Sohn
von  Gendirkingen,  und  Kandidar'  des  zweiten
  philosophischen  Kurses  zu  Dillingen,
30#  fl.  aus  dem  Gemmingischen  Fond,  30  fl.
aus  den  Uberschussen  der  Merodischen  Srtiftung,
  in  Summa  bo  fl.

*7)  Karl  Anton  Wohlwend,  Sohn
eines  Landgerichts  Arztes  aus  Dillingen  und
Kandidat  des  zweiten  philosophischen  Kur-—

  —

1028

ses  zu  Landshut,  100  fl.  aus  den  Ueberschuͤssen
  des  DillingerFonds,  18  fl.  41  kr.  aus
der  Werdensteinischen  Stiftung,  in  Summa
118  fl.  41  kr.

8)  Ignaz  Bundschuh,  Soöldners=Sohn
  aus  Mindelaltheim,  Kandidat  des
zweiten  philosophischen  Kurses  in  Dillingen,
50  fl.  aus  der  Kollerschen  Stistung,  17  fl.
52  kr.  aus  der  Naukartischen,  in  Summa
67  fl.  52  ke.

o)Karl  Hartmann,  Sohr  eines  ksniglichen
  Rentbeamten  zu  Dillingen,  und  angehender
  Rechts  Kandidat  zu  bandshur  50  fl.
aus  den  Ueberschüssen  des  Dillinger  Fonds.

lo)  Alois  Plößer,  Sohn  eines  verlebten
  Rentbeamten,  und  Kandidat  der  Philosophie
  zu  Landshut,  §6  fl.  aus  dem  Schellerschen
  Fond,  so  aus  dem  Kuil'schen,  in
Summa  10  fl.

11I)  Gallus  Jäger,  Sohn  eines  Schloß-Verwalters
  aus  Füssen,  und  Kandidat  der
Philosophie  in  München,  JZo  fl.  aus  der
Indlischen,  52  fl.  aus  der  Leonrothischen,
in  Summa  8.2  fl.

12)  Karl  Eugen  Maier,  Sohn  eines
käniglichen  Oberförsters  zu  Resselwang,  und
Kandidat  der  Philosophie  in  Landshur,  loo  fl.
aus  der  Werdensteinischen  Stiftung.

13)  Kaver  Brigl,  Sohn  eines  SpitalOekonoms
  zu  Immenstadt,  und  Kandidat
der  Philesoxhie  in  München,  20  fl.  aus  dem
Indlischen  Fond,  25  fl.  aus  dem  Thomas
Müllerschen,  zo  fl.  aus  dem  Kaspar  Bockischen,
  in  Summa  75  fl.

(b5)
        <pb n="518" />
        1029

14)  Franz  Thaddaͤ  Horner,  Sohn  eines
  Siegel  Beamten  aus  Illertissen,  Kandidat
  der  Philosophie  an  der  Universttäc  zu
Wurzburg,  Zo  fl.  aus  der  Kuil'schen  Stiftung,
  25  fl.  aus  der  Ebenspergerischen,  und
25  fl.  aus  der  Ellerischen,  in  Summa  Jofsl.

s)  Georg  Maier,  Bauers  Sohn  aus
Oberhausen,  Kandidat  der  Dhilosophie  zu
Dillingen,  7  fl.  aus  den  Ueberschüssen  der
Merodischen  Stiftung.

10)  Gregoer  Wilde,  Sohn  eines  verlebten
  königlichen  bandrichters,  und  Kandidat
  der  Philesophie  zu  Dillingen,  aus  der
Kometschen  Stiftung  40  fl.

17)  Klemens  Erler,  Sohneines  Maut-Manual
  Führers,  und  Schüler  der  obern  Gymnastal
  Klasse,  d0%  fl.  aus  der  Indlischen  Stiftung,
  20  fl.  aus  der  Kuil'schen,  in  Summa
bo  fl.

18)  Bartholomäus  Gorhan,  Sohn
eines  verlebten  Schullehrers,  aus  Aleusried,
in  derselben  Klasse,  25  fl.  aus  der  Indlischen
Sciftung,  20  fl.  aus  der  Kagerschen,  in
Summo  4o  fl.

10)  Johann  Reichhart,  Sohn  eines
Bedienten  aus  Kempten,  in  derselben  Klasse,
aus  dem  Weisischen  Fond  §5  fl.

20)  Philipp  Kastner,  Sohn  eines
Heuwagmeisters  aus  Eichstidt,  Kandidat
der  Philosephie  zu  Dillingen,  bo  fl.  aus
dem  Eichstädter  Fond,  3o0  fl  aus  der  Ellmuschen
  Stiftung,  in  Summa  go  fl.

1030

21)  Joseph  Weber,  Girtners  Sehn
aus  Reuburg,  Kandidat  der  Dhilosophie
zu  Landshut,  40  fl.  aus  dem  Eichstädter-Fond,
  22  fl.  aus  der  Kagerschen  Stiftung,
in  Summa  bo  fl.

22)  Stanislaus  Fischer,  aus  Neuburg,
  Kandidat  der  Rechts  Wissenschaft  zu
Wurzburg,  7o  fl.  aus  der  Ebenspergerischen
Seiftung,  J3o  fl.  aus  der  Eller'schen,  in
Summa  1co  fl.

 

(Das  Pririlegium  des  Jehann  Milzl  betr.)
Nachdem  Seiner  königlichen  Majestät  die
Bitte  vorgelegt  worden  ist,  dem  Mechaniker
Johann  Mäljzl  für  seinen  neuerfundenen
Metronom  ein  ausschließendes  Privilegium
zu  bewilligen,  und  die  Akademie  der  Wissenschaften
  dieses  Gesuch,  nach  naherer  Prufung
  der  Sache,  zur  Willfahrung  begutachtet
  hat,  so  haben  Allerhöchstdieselben  dem
gedachten  Mechaniker  Mälzl  das  gebetene
Privilegium,  unter  der  Bedingung  einer  unentgeltlichen
  Ablieferung  eineo  vollständigen
etrenoms  selner  neuen  Eerfindung  an  die
Akademie  der  Wissenschaften,  auf  zehen
Jahre  mit  dem  Anhange  ertheilt,  daß  Jedermann
  sch  enthalten  sell,  ohne  des  Erfinders
  Einwilligung  benannten  Metronom  zu
verfertigen,  nachzumachen,  und  zu  verkausen,
  bei  Vermeidung  einer  Geldbuße  von
einhundert  Dukaten,  halb  für  das  aller,
höchste  Aerar,  halb  für  den  Bestzer  dieses
Privilegiums;  alles  dieses  jedech  unbescha-
        <pb n="519" />
        1031

det  den  allenfallsigen  Rechten  Dritter  und
insbesondere  derjenigen,  welche  sich  als  fruͤ-here
  Erfinder  ausweisen  koͤnnten,  oder  die
Erfindung  selbst  noch  wesentlich  verbessern
würd  en.

 

Pfarreien  und  Benefizien  Erledigungen.


Im  Isarkreise.
1)  Das  Benesizium  Inhause  n.

Durch  Resignirung  des  lezeen  Besitzers
ist  das  Emeriten  Benefizium  zu  Inhausen
in  Erledigung  gekommen.  Dasselbe  liegt
im  Bischume  Freising,  im  Landgerichte  und
Dekanate  Dachau,  in  der  Pfarrei  und  dem
Ortogerichte  Haimhausen.

Dasselbe  ist  mit  keiner  Seelsorge  verbunden;
  der  jeweilige  Beneftziat  ist  verpflichtet,
  wochemlich  für  den  Seifter  drei  Messen
zu  lesen.  Die  Ertragnisse  dieses  Benefiziums
belaufen  sich  nach  Abzug  der  Lasten  mit
43  fl.  s  kr.  1  dl.  auf  4%  fl.  45  kr.  dl.

 

Im  Regenkreise.
2)  Die  Pfarri  Eichelberg.

Die  organisirte  Pfarrei  Eichelberg
ist  durch  die  Versezung  des  Pfarrers  Johann
Nepomuck  Braun  nach  Hohenschambach  zur
Erledigung  gekommen.  In  ihrem  Umkreise
befinden  sich  zwei  Schulen,  eine  Filial  Kirche
  zu  Neukirchen,  welche  durch  einen  exponirten
  Kooperator  versehen  wird,  und  751
Seelen.  Die  Einkünfte  des  Pfarrers  bestehen
  in  einem  bestimmten  Gehalte  zu  so3  fl.,

1032

für  die  gestifteten  Gottesdienste  erhält  er
05  fl.  zo  kr;  die  Stolgefälle  betragen
jährlich  232  fl.  und  der  Genuß  von  74  Tagwerk
  Feldgründen  kommt  in  einen  Anschlag
zu  21  fl.  22  kr.  Die  ständigen  Lasten  belausen
  sich  jährlich  auf  r§/  fl.  1  7  kr.

·  Im  Rezakkreise.
5)  Die  Tfsarrei  Obersulzbach.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Martin  Hofmann  zum  Diakon  in  Leutershausen
  ist  die  Pfarrei  Obersulzbach,
Dekanats  Kolmberg,  erledigt  worden,  deren
  Ertrag  in  der  Fassion  vom  Jahr  1807,
auf  671  fl.  berechnet  worden  ist.

4)  Das  Frühmeß  Venesizium  zu  Fünfstetten.

Das  Frühmeß  BenefiztumzuFünfstetten
königlichen  Landgeriches  Monheim  ist  durch
die  Beförderung  des  biöherigen  Beneßtziaten
daselbst  erledigt.

Die  damit  verbundenen  Obliegenheiten
bestehen  in  wochentlich  vier  Frühmessen,  und
in  der  Aushilfe  bei  der  Pfarrei  Fuͤnfstetten
an  Festtagen  im  Beichtstuhle.  Das  Benesizium
  ertraͤgt  200  fl.  an  jaͤhrlichen  Zinsen
und  15  fl.  an  jaͤhrlichem  Gratiale  aus  dem
Stiftungsfonde,  17fl.  42  ke.  fuͤr  gestiftete  Messen
  und  freie  Wohnung  von  dem  Grundherrn,
sedann  die  Ruzungen  von  zwei  Gemeinds=Theilen,
  und  1#  Morgen  Wiesen  nebst  vier
Klafcern  Brennholz  von  der  Gemeinde.

An  Lasten  haften  darauf  die  Steuern  zu
3  fl.  85  ke  à  dl.,  und  die  Kapitel  Beiträge
zu  3  fl.
        <pb n="520" />
        1033

Im  Obermainkreise.
5)  Die  Pfarrei  Gesees.

Durch  den  am  26.  November  lausenden
  Jahrs  erfolgten  Tod  des  Pfarrers
Grötsch  ist  die  Pfarrei  Gesees,  im  Landgerichte
  und  Dekanate  Batreuth  erlediget
worden,  deren  Ertrag  auf  1111  fl.  42  ke.
berechnet  worden  ist.

 

Belohnungen.

Seine  königliche  Majestär  haben  am  7.
Dezember  l.  J.  dem  zehnjährigen  Krcmers
  Sohne  Johann  Maximilian  Rieger
zu  Aurach,  welcher  den  in  das  Wasser  gefallenen
  eilf  jährigen  Inwohners  Sohn  Joseph
  Karl  Leis  dorrselbst,  mit  eigener  Ler
bens  Gefahr,  vom  Tode  gerettet  hat,  eine
Belohnung  von  Fünfzehn  Gulden,  miedem

Anhange,  daß  um  diesen  Betrag  ein  geeignetes

  Andenken  gekauft,  und  solches  dem
genannten  Rieger  unter  angemessener  Feierlichkeit,
  und  in  Gegenwart  der  Schulju'
gend  überreicht  werden  soll,  sowie  am  14.
desselben  Monars  dem  Dosenmaler  Johann
Georg  Zink  aus  Schweinau,  welcher  am
11.  August  d.  J.,  mit  Hintansezung  seines
Lebens,  eine  im  Redniz  Fluße  dem  Tode
des  Ecteinkens  nahe  gewesene  Weibo  Person
rettete,  eine  Belohnung  von  Fünfzis  Gulden
  zu  bewilltgen  geruht,  und  dem  Wirths
Sohne  Steiglöhner  von  Großreuth,
welcher  dem  erwähnten  Zink  hiebei  hilfreiche
  Hand  leistete,  das  allerhöchste  Wehlgefallen
  zu  erkennen  geben  lassen.

1034

Bewilligung  zur  Tragung  fremder
  Dekorationen.

Seine  königliche  Majestät  geruhren  amo.
Dezember  d.  J.  dem  Kreie  Assessor  Dr.  Siebenpfeifer
  in  Frankenthal  die  Tragung
der  demseben  von  des  Kaisers  von  Oesterreich
  Majestät  als  ein  Merkmal  der  in  feühern
  Dienstverhälenissen  erworbenen  Zufriedenheit,
  verliehenen  großen  goldenen  Zivil
Verdienst  Medaille  allergnädigst  zu  gestatten.

Dienstes-Nachrichten.

Seine  Majestär  der  König  haben  geruhet:


Im  Monate  Juni  laufenden  Jahrs

am  10.  den  Rang  der  belden  Regierungs-Rlhe
  bei  der  Kammer  der  Finanzen  im  Negenkreise
  Ringel  und  Aschenbrier  in
der  Art  zu  bestimmen,  daß  der  erste  den
dritten,  und  der  lezte  den  vierten  Plaz.
einnehme;

JIm  Monake  November

am  26,.  den  Ignaz  Freiherrn  von  Hacke,
Major  im  ersten  Husaren  Regiment,  und  den
Ednard  Freiherrn  von  Völderndorf,
Major  im  General  Scabe,  in  die  Zahl  Allerhöchstihrer
  Kämmerer  aufzunehmen:

serner  den  Rechtsanwilten  Der.  Joseph  Anton
  Würth  bei  dem  Landgerichte  München,
und  Dr.  Franz  Kaver  Bayer  bei  dem  Landgerichte
  Burghausen,  den  wechselseitigen
Tausch  ihrer  Advokatenstellen  zu  gestatten.
Berichtigung.

Im  XXXXN.  Siück  des  heurigen  Regierungeblattes
  S.  978.  .  1.  muPß  gelesen  werden:  Zerdinand
  von  Döck.
        <pb n="521" />
        Reg

EL

des

koͤniglich  baierischen  allgemeinen  Regierungsblatts

vom

Jahre-187

  7.

 

A.  Ma  me  n

Re  9  i  st  er.

 

I.  Personen  Namen.

A.

A  Karl  August,  Regierungs  Asessor  örr.

Abel,  Kreis  Kassier  633.

Abt,  Michael,  Kanzelist,  definitiv  215  —a16.

Abt,  Wilhelm,  Landgerichts  Assessor  768.

Adam,  Joseph  Alois,  Direktor  149  und
219  220.

Adam,  Sigmund,  Kanonlkus  627—628.

Adam,  Chrlstoph,  Joll=  und  Accis  Inspektor,
provisorisch  601  -602.  Magazins  Verwalter

974  ·
Aestner,  Friedrich,  Landgerichts  Assefsor  688.
Ager,  Joseph,  Pfarrer  Jar.
Ahorner,  Doktor  600.
Aichberger,  Franz  von  Paula,  Regierungsrath
  611.
Aichbichler,  Peter,  Kanzlei  Gehilfe  311—2123.
Aigner,  Polizel  Aktuar  445.
Aigner,  Joserh,  Schiffer  7717.
Albrecht,  Friedrich  Adam,  Pfarrer  684.
Albreche,  Joseph,  Landgerichte  Assessor  767.
v.  Albrecht,  kdn.  preuß.  geh.  Kabinetsrarh
1005.

Alt,  Andreas,  Oberlieut.  der  Landwehr  172.
Alwens,  Franz,  Domainen  Inspektor  974.
Amman,  Ludwig  Ernst,  Pfarrer  31.
Ammeisser,  Georg,  Pfarrer  713.
Ammon,  Johann  Georg,  Appellationsrath

221  222.
Ammon,  Wilhelm  Philipp,  Pfarrer  900.
Amthor,  Johann  Karl  Ellas,  landärztlicher
Kandidat  066.
Andraä,  Gurobesizer  1003.
v.  Andrian,  RKarl,  Freiherr,  Reolerfbrster

447.
v.  Andrlan,  Ferdinand,  Freiherr,  Direktor

1003.
Angelhuber,  Michael,  Pfarrer  0g.
Angelv,  Jobann  Ludwig,  Landgerichte  Argt  r4.
Anselm,  KRilian,  Adjudant  der  Landwehr  9-.
Appel,  Josepb,  Lanogerichto  Assessor  720.
Arbeiter,  Mathias,  Pfarrer  609.

v.  Arco,  Graf  Prfident  und  Staatsrath  im
außerordentl.  Dienste  7aa.

v.  Aretin,  Freiherr,  Staatsrath  55.  Gesandter
  am  Bundestage  pro#isorisch  fKo.  Staatsrath
  im  augerordentl.  Dienste  43.

1
        <pb n="522" />
        v.  Aretin  —  Balerlein.

v.  Aretin,  Ohrlstoph,  Frelb.,  DVlce  prästdent
217—9198.

v.  Armansberg,  Franz.  Graf,  Appellat.
Rath  213—214
v.  Vonanne  bg.

Direktor  9#1  u.  1003

v  Arnim,  Johann  Frledrich  Karl  Heinrich
Gustav,  Lieutenant  566.

ANolse  Georg  Christian,  App.  Rath  a1—218.
.  Asbeck,  Franz  Wilhelm,  Freib.,  General=*
  Kemmef#at.  89.  Universiräts.  Kurater  323.
Staatsrath  im  aubedct  „Dienste  u.  Praͤ-sident
  554  563

v.  Asch,  Ignaz,  Flecher  #  Rath  213—214.

Aschauer,  Paul,  Kanzelist  à15  —21.

v.  Ascheberg,  Johann  Mathias,

Joseph  Lurdwig,  Graf,

Kapitän

565  ·
Aschenbrenner,  Peter,  Landrichter  u.  Kommandant
  der  Landwebr  545.
Aschenbrenner,  Georg,  Kreis  Medizlnalrath
61

As  chenbrenner,  Ignaz,  Pfarrer  835.

Aschen  brier,  Michael,  Finanzrath  552.
Kierungsrath  1034.

Asimont,  Johann  Friedrich,  Pfarrer  910.

Aemut,  Johann  Franz,  Axp.  Rath  2#s.

Attenberger,  Johann  Baptist,  Kaudidat  d.
Rechtswissenschaft  a8.

Attenkofer,  Bernhard,  Registrator  ar#—212.

Attenkofer,  Friedrich,  Kanzelist  211—212.

f.  Aufsees,  Baron  von  Aufseesische  Stipendien
  Verleihung  im  Unter  Mainkreise  393  —806.
im  Ober  Mainkreise  901—

Aumüller,  Sebastian,
Landwehr  or.

Auracher,  Ignaz,  Kanzelist  6.

v.  Averin,  kais  rußischer  Hofrath  ro0.

v.  Arthelm,  Erufst,  Oberposimeister  loor.

Azenberger,  Florian,  Pfarrer  1007.

Re-6.


Oberlieutenant  der

B.

Baader,  stlemens,  KreisSchulrath  611.

Bacher,  Bartholomaͤus,  Pfarrer  231.

Bachmann,  Anton,  Unterlleutenant  d.  Landwebr
  549.

Bachmann,  Karl,  Fiskallldjunkt  552.

Balerhammer,  Landrichter,  qulescirt  768.

Balerleln,  Georg,  bandrichter,  desinitlo  354.

Bail  —  Beer.
Bail,  Georg,  App.  Rarh  221—3332.
Bail,  Kaspar,  Landrichter,  definitiv  766.

Valbeer,  Kreis  Forstrath,  preov.  27.
Barbier,  k.  k.  österr.  Kämerer  und  Vizeprästdent
  1005.

v.  Barclay  de  Tollv,  Graf  1006.

Bartb,  Ctristian  Karl,  Finanzrarh  352.  Ober-Rechnungsrath
  710.  Finanzkammer  Oirektor

97  1.

Barth,  Anton,  Regierungs  Assessor  614.

v.  Barth,  Max,  Regierungs  Assessor  633.

Barthel,  Johann,  Stempler  974.

Bartboldy,  koͤn.  preuß.  Hofrath  1005.

Bartsch,  Joseph,  LandgerichtsAltuar  147.
Assessor  g32.

Basel,  Sebastlan,  Pfarrer  318.

v.  Bassus,  Johann  Maria,  Freih.,  Praͤsident
217  —218.

v.  Bataille,  Baron,  Oberst  u.  Leib  Adjutant
Sr.  kdn.  Hoh  des  Herzogs  von  Leuchtenberg
1006.  und  Kämerer  1000.

Bauer,  Nikolaus,  Beneficiat  30.

v.  Bauer,  Anton,  Regierungsrath  48.  614
und  978.

Bauer,  Jakob,  Grubenmaurer  67.

Bauer,  seph,  Rarbdiener  à18  —16.

Bauer,  Verre-  Kanzelist,  definitiv  217—a18.

Bauer,  Franz  Joseph,  ##pp.  Rath  323—244.

Bauer,  Antkon,  bansactichtenAffessar  632.

Bauer,  Georg  Marhias,  Pfarrer  764.

Bauhof,  Franz  Taver,  Reginrator  61K.

Bauhofer,  Klemens,  Pfarrer  88.

Baumann,  Jodokus,  Pfarrer  120.

v.  Baumüller,  Paul,  General  Sekretär  des
Ministeriums  des  Haus  s  und  des  Aeußern  81.

v.  Baumüller,  Anton,  General  Audttoriatsrath
  504  u.  1002.

Baper,  Friedrich,  Pfarrer  681.

Baper,  protest.  Kreis  Kirchenrath  870.

Baper,  Franz  Taver,  Dr.  und  Rechtsanwalt
1034.

Bechmann,  Johann  Philipp,  Pfarrer  928.

Beck,  Oberlieutenant  der  Landwehr  93.

Beck,  Sebastian,  Landrichrer  48.

Beck,  Jr  Michael,  Oberlieut.  der  #andwehr
  5

Beck,  St#.  ud,  Pfarrer  764.

van  der  Becke,  Franz  Urnold,  Staatsratbh
und  General  Direkkor  430—440.  443.  637  n##

1000
Beer,  Anna,  Hebamme  89e.
        <pb n="523" />
        Behr  —  Bisani.

Behr,  Peter,  Unterch'rurg  der  Landwehr  174.

Behr,  Unwersitäts  Senator  912

Beichler,  Franz  Aaver  und  Anton,  Schiffleute
  717.

Beichler,  Georg,  Schiffknecht  717.

v.  Belli  de  Pino,  Joseph  Anton,  Ministerialrath
  462.

v.  Berchem,  Freih.,  Postmeister  69.

v.  Berchem,  Wilhelm  Klemens,  Freih.,  kön.
Kämerer  60.

Berchthold,  Joseph,  Landgerichts  Aktuar  686.

v.  Berg,  Georg  Heinrich,  Regierungs  Assessor
6

4  ·
Berger,  Peter,  Gerichts  Arzt  150.
Berger,  Friedrich  Rarl,  Kasse  Kontrolleur  276.
Berger,  Joh  nu#n  Nepomuk,  Professor  228.
v.  Berger,  Frie’rich  Edler  9030
Beringer,  Johann  Anton,  Benefteiat  937.
Bernhold,  Konrad  Justus,  Pfarrer  13.
Bernureuther,  Georg  Bote  210  —220.
Bertl,  Georg  Landgerichte  Advotat  014.
v.  Berüff,  Michae!,  App.  Rarch  217—318.
Berüff.  Holzbofo  Juspektor  568—500.
Berwind,  Joseph,  Kassier,  defimeir  130.
v.  Besnard,  Nlkolaus  Heinrich,  Sreuner-Kontrolleur
  973.
v.  Besserer  von  Tbalfingen,  Albrecht,
Freih.,  Major  u.  Adjutant,  kön.  Kämerer

743  u.  1002.  '-Bettmesser,
  Joseph,  Landgerichts  Assessor
66.

Beutner,  Fohann  Samuel,  Diakon  12

Bevern,  Dhillpp  Franz,  Junker  der  Landwehr
  171.

Bezold,  DOaniel  August,  Reglerungératb  615.

Bezold,  Georg  Christeph.  Pfarrer  1000—  00  .

Bezzel,  Johann  Gabriel,  Pfarrer  76).

Bibder,  Michael.  Pfarrer  321—323

v  Bibra,  Wollgang  Karl  Georg,  Freih.  563.

Bierdimpf!,  Karl,  Rechnunge  Kommisscr
defin  tiv  180.

Bihler,  Johann  Jakeb,  Pfarrer  goß.

Bilz,  Georg  Michael,  Landgerichté  AÄktuar  130.

Binder,  Friebrich,  Stadtgerichts  Assessor  687.

Binner,  Franz  Xaver,  App.  Rath  217—18.

Birker,  Wilhelm  Unton,  Advokat  770.

Bir  kinger,  Franz  Taver,  Polizeinl#uar  151.

Birnbaum,  Johann,  V.ie  Präsident  2003.

Bisani,  Emmerich,  Landgerichte  Ageessor  068
–6389

Blaim  —  Bratsch.

Blaim,  Peter,  Pfarrer  907.

Blank,  Friedrich  Marian,  Landgerichts  Assessor
570  u.  760.

Blank,  Aleis,  landärztl.  Kandidat  825.

Blevstein,  Joseph,  Stadrgerichts  Assessor  687.

Bloß,  Johann  Baptist,  App.  Afsessor  223—224.

Blum,  Michael,  Pfarrer  Zar.

v.  Bobenhausen,  Major  d.  bandwehr  540.

Bdck,  Ferdinand,  Landrichter  977  -  978.  (Berichtigung
  zu  S.  978.)  1034.

Bogner,  Joseph,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  92.

Bogner,  Ancon,  Bataillons  Urzt  der  bandwehr
  173.

v.  Sod  nen,  Franz,  Frelh.,  Oberlieutenant

v.  Wisch  ott-Erbs,  Graf,  Kämerer  und
Ober  Mautinspekror,  dessen  Ortsgericht  141.
Bolle,  Friedrich  Karl,  App.  Rath  321—222.

Bolz,  Johmnn  Ernst,  Forstwart  977.
v.  Bomhard,  Johann  Ernst  Georg,  Direktor

100

Bbdrger,  Georg  Friedrich,  App.  Rath  3321—
2232.

Borst,  Johann  Nepomuk,  Universitäts  rofesor
  570.

Boͤsner,  Heintich  Thomas,  Regierungsrath
61

2.

v.  Bothmer,  Karl  Heinrich  Erust,  Frelherr,
dessen  Indigenat  853.

v.  Botbmer,  Odberforster  0#3.

Bötz,  Peter  Anton,  Rentbeamter  075.

Brämer,  Derttmar,  Pfarrer  450.

v.  Branca,  Marimilian,  Freih.,  Pfarrer  630.

v.  Branca,  Friedrich  August,  Freih.,  Oderlientenant
  u.  Kämerer  831.

v.  Branca,  Karl  Ludwig,  Freih.,  Präsident
aàl0  —220.  914  u.  1003.

v.  Vranca,  Johann  Nepomuk,  Appellatlonsgerichte
  Rath  220.

Brand,  Anton,  Pfarrer,  definiklo  3109.

Brand,  Bartholomä,  Regierungerath  016.

Brandenburg,  Friedrich  Wilhelm,  Pfarrer
127.

Brandmaler,  Joseph,  PostOffieial  48.

Brandt,  Heinrich  Christian,  Pfarrer  460.

Brantl,  Andreas,  Uncrerlieutenant  der  Landwehbr

  17:.
Bratsch,  Morilz,  Jeugwart  d.  Landwehr  92.
1  *#
        <pb n="524" />
        Braun  —  Bucher.

Braun,  Franz,  KasseKontrolleur,  definitiv
130.

Braun,  Sebastian,  Registrator  211—za12.

Braun,  Wilhelm,  Kanzelist  a17  218.

Braun,  Anton,  Appellationsger.  Rath  21—
222  und  736.

Braun,  Karl  Peter,  Landgerichts  Aktuar  553.

Braun,  Johann  Nepomuk,  Pfarrer  069.

Braunmiller,  Joseph,  Pfarrer  830.

v.  Brauunmühl,  Hdrmann,  Benesiciat  roog.

Braunmiller,  Karl,  Pfarrer  310.

Braunold,  Lorenz  Friedrich,  Pfarrer  460.

Brauser,  Georg  Alois,  Kanzlei  Repartitor
223—2-:4.
de  Bray,  Gabriel,  Graf,  bevollmächtigter

Minister  u.  außerordenklicher  Gesandter,  dann
Staaterath  im  außerordentl.  Dienste  143.
Brebisius,  Georg  Christlan,  Landgerichts-Assessor

  550.

v.  Breitenstein,  dieser  ausgestorbenen  Famille

  Wappen  darf  der  Ort  Königstein  führen
  755.

Brenner,  Johann  Heinrich,  Appellat.  Rath
221—222.

Brenner,  Wolfgang,  Bäckerjung  227.

v.  Brentano,  Igsepb,  Hofapotheker  und  MedIzinal
  Assessor  4#.

v.  Bretfeld,  Freih.,  k.  k.  dsterr.  Hofrath
1006.

Breyer,  Johann  Baptist,  Revierfoͤrster  und
Hauptmann  der  Landwehr  546.

v.  Brockdorf,  Graf,  supernumeraͤrer  Regierungsrath
  616.

Bruckmaier,  Joseph,  PolizeiKsommissäk,  provisorisch
  910.

Brückner,  Unterlieutenant  d.  Landwehr  06.
Brückner,  Ignaz,  Wechsel  Notar,  proolsorisch

152.

Bruder,  Geerg  Helnrich,  Landgerichts  Arzt  934.
Brugger,  Johann  Evangelist,  Beneficiat  146.
Brugger,  Beit,  Landgerichts  Assessor  686.
Bründl,  Ludwig,  Pfarrer  331.
Brunner,  Chrisitan  Lorenz,  Fiskal  Rath  ##82.
Brunner,  Lorenz,  geheimer  Kanzelist  768.
Brunwieser,  Kaspar,  Thürmer  932.
Bucchesi,  Ferdinand,  Rentbeamter  976.
Buchele,  Joseph,  Pfarrer  o#t“.
Bucher,  Andreas,  Unterlieutenant  der  Landwehr

  584.

Buchinger  —  Conrads.

Buchinger,  Anton,
und  313  —al4.

Buchiugham,  Kreis  Forstrath,  provisorisch  27.

Buchner,  Johann  Andrä,  Oektor  u.  Assessor
bei  dem  Medizinal  Komite  602.

re  Johann  Heinrich,  Regierungs  Assesr“
  .

Buͤhler,  Unterlieutenant  d.  Landwehr  96.

Bungart,  Joseph,  Rechmungosehiffe  90.

Burckhard,  Mathias,  Pfarrer  86.

Burckhard,  Sebastiam  ,  LiegtstratursAssisteut

223.
Burkhart,  Tobias  Christoph,  Diakon  969.
Bürer,  Präceptor  718.
Burger,  Karl,  Stadtgerichts  Assessor  12.
Busch,  Felir,  Stadrrichter,  definitiv  176.
Busch,  Johann  Martin,  Pfarrer  544.
Buttenschbn,  Kreis  Schulrath  617.
Büttner,  Franz,  Pfarrer  883—384.
Bur,  Johann  Georg,  Benefictat  128.

Registrator  140.  176

C.

v.  Cabilliau,  Joseph,  SalzBeamter  767.

v.  Cammerloher,  Johann  Rudolph,  Ritter
und  Edler,  Lieutenant  0930.

Castellalfer,  Graf,  "  sardinischer  Gesandter
  in  Berlin  roos.

Wit  Johann  Jakob,
und  810

Cellner,  Ida,  Hebamme  890.

v.  Cetto,  Freiherr,  Staatsroth  55.  im  außerordentlichen
  Dienste  4

Chandelle,  Mathlt  Beulieb,  Direktor  1001.

v.  Chlingensberg  „  Joseph,  App.Rath

140.  176  u.  213—214

Chrlistl,  Michock,  dechgerichtsAltuar  638.

Claude,  Peter,  Professer  und  Diakon  764.

Clement,  Nfkolaus,  Hof  Wagenmeister  886.

v.  Cloßen,  Karl,  Freih.  Regierungsrath  611.

v.  Cloßmann,  Dhilipp,  Direktor  210—230
und  914.

v.  Colonge,  Benignus,  Freih.,  General  Major,
Saaterett,  and  Genetal  Direitor  55.  441—
442  und  9

Colson,  #ngast,  Kanzelist  335.

Conrads,  Johaun  Jakob,  Rath  u.  geheimer
Kriegs  Sekretär  100f.

Regierungsrath  615
        <pb n="525" />
        Cottel  —  Dietl.

Cottel,  Hengal,  Hauptmann  d.  Landwehr  546.

v.  Crailsheim,  Christian,  Freih.,  Appellat.
Assessor  223224.

de  Cubiéres,  Marquis,  koͤn.  franzoͤsischer
Ecuvxer  cavaliadeur,  und  Oberst  1006.

v.  Cunibert,  Augustin  Gortfried,  Appellat.
Rath  und  Kämerer  2277  u.  680.

D.

Dachauer,  Johann,  Unterlleutenant  d.  Landwehr
  172.

Dachauer,  Joseph,  Oberlieutenant  d.  Landwehr
  586.

Damharter,  Michael,  Landrichter,  definltio-148.



Decrignis,  Joseph,  Oberlieutenaut  d.  Landwehr
  123.

Dedekind,
210—22o0.

Dedler,  Franz,  Pfarrer  830.

Degmair,  Johann,  Diakon  344.

Deinhard,  Georg,  Pfarrer  6ro.

Deinzer,  Konrad,  App.  Rath  à15—5216.

Deischer,  Anton,  Pfarrer  630.

Deißel,  Joseph,  Sekretär  221—322.

Delagera,  Johann  Nepomuk,  Appellations=Rath
  140.

v.  Delling,  Johann  Nepomuk,  Appellatiensgeriches
  Rath  236.

Dendel,  Katbarina,  Hebamme  890.

vLerfum,  Felir,  Kanzelist  2#1—12.

v.  Derschau  Hanns  Albrecht  507.

Deser,  Joseph,  3  or  d.  Landwehr  586.

Deubzer,  Joseph,  Pfarrer  2—.

Deutinger,  Dr.  Martin,  Generat  Vikariats=Mssessor
  971.

Diemer,  Nikolaus,  Rathdiener  a#1—312.

Dienheim,  Chdristoph  Karl,  Präsident  227.

Diepolder,  Karl,  Pfarrer  88.

Dies,  Thomas,  Pfarrer  714.

Dierrich,  Joseph,  Lieutenank  d.  Landwehr  91.

v.  Dietiich,  Nikolans,  App.  Rath  231—3323.

Dietl,  Jorph,  App.  Rath  213  214.

Dietl,  Jalox,  Oberlieutenant  der  Landwehr
545.

Karl  Wilhelm,  Appellat.  Rath

v.  Diez  —  Dörsch.
v.  Die  3,  Karl,  Freiherr,  General  Major  g02
und  o

30.

v.  Oiller,  k.  k  dsterr.  Truchseß,  wirklicher
Hofrath  und  Kanzle  Direkter  des  Oberst.HofmarschallAmts
  1007.

Dillmaier,  Joseph,  Bete  223—234.

Dinbier,  Joseph,  Pfarrer  16.

Dirigl,  Dominikus,  Pfarrer  6960.

Dirnberger,  Andreas,  Junker  der  Landwebr
  585.

Dobmaper,  Franz  Taver,  Pfarrer  830.

Dollacker,  veonhard,  Landrichter,  defin.  42.

Döllinger,  Ferdinand,  Rath  und  Registrator
  441.

Döllinger,  Unibversit  its  Prorector  912.

Donhbauser,  Johann  Baprist,  Landgerschts-Assessor
  13.

Donle,  Johann  Baptist,  Landgerichts  Assessor

769.

v.  Oonnersberg,  Franz,  Freih.,  Vice  Pri-=sident
  227.

Dopfer,  Kosmas,  Pfarrer  120.

Dorfner,  Johann  Nepomuk,  Quartiermeister
der  Landwehr  326.

Dorfuß,  Johann,  Unterlieutenant  d.  Landwehr
  847.

Dormar,  Johann  Gottfr.,  Kanzelist  223—2:4.

Dorn,  Joseph,  Titular  RegierungSrath  633.

v.  Dörnberg,  Freih.,  Staatsrath  und  Prisident
  554.

v.  Odruberg,  Friedrich,  Freih.  887.

Dornhofer,  Johann  Bapllst,  Beneficiat  rat#.

Ddrrer,  Johann  Georg,  Finanzrath  557.

Ddsinger,  Joseph  Camill,  Registrator  446.

Dosische  Saipendien  Stiftung.  S.  Stipendien.

Dotzer,  Jakob,  Sekretir  a13—2316.

Drausenick,  Oberstlieur.  der  Landwehr  92.

v.  Drechsel,  Karl  Joseph,  Graf,  Präsident
666  und  938.

*  %  #ler-  Fohann  Bapt#ist,  Landgerichts  Aktuar

8.

v.  Droßdyck,  k.  k.  dsterr.  Hofrath  roos.

Düfresne,  Michael,  Stadtgerichts  Assessor  687.

Di  mmler,  Ehrhardt  Christian  Wilhelm,  Diaon
  32.

Düpree,  Joseph,  Landgerichts  Advokat  688.

v.  Dürkheim-Montmartin,  Graf,  Gursbesitzer
  und  Major  der  Landwehr  10.  dessen
Ortsgericht  35.

Dütsch,  Georg,  Unterchirurg  der  Landwehr
173.
        <pb n="526" />
        Eberhard  —  Eisenhofer.

E.

Eberhard,  Konrad,  Professot  der  Bildhauerkunst
  422.
Eberhard,  Johanu,  Rentbeamter  976.
Eberl,  Kriminaludjunkt  011.
Eberl,  Franz  Xaver,  KasseOffiziant  970.
Eberl,  Georg,  Stadtgerichte  Assessor  970.
Ebermaler,  paul  Kanut,  Olstiikts  Klrchenund
  Schul  IInspektor  810
Sbert,  Georng  Michael,
wehr,  definitiv  548.
v.  Eberz,  Johann  Wilhelm  Helnrich,  Freih.,
quittirter  Hinp  mann  938—930.
Schtler,  Johann  Georg,  Pfarrer  330.
v.  Eckart,  Geaf,  #  nerer  und  Generalkieut.,
dessen  Ontegericht  27.
v.  Eckart,  Georg  vudwig,  Landrichter  408.
Eckart,  Johann  Christopo,  Forst  u  seher  o01.
Eckel,  Anton,  Landgerichte  Arzt  077.
Edel,  Anton,  andgerichte  Assessor  1000.
Eder,  Oberlieutenant  der  Landwehr  3215.
Eder,  Landrichter  zu  Hemau,  definitiv  554.

Lieutenant  der  Land=Eder,

  Tandrichter  zu  Tol#,  definitiv  554.
Eder,  Johann  Nepomuk,  Regierungsrath
612

Ed  liuger,  Joseph,  Landrichter  423.
v.  Sieatrn  General  Direktor  54—55  und  439

v.  e  Ludwig,  Freih.,  Präsident  213

ezgaraur,  Franz,  RathAccessist  324.

Egger  ,  Franz  Xaver,  Revierfdrster,  provisorisch
  7

v.  —  n,
Ortegericht  00#.

Egner,  Johann  Maria,  Landrichter,  definiv


ezlotfgdaoptsgang,  Unterneutenant  d.  Landwehr
  515.

Ebrentbaler,  Jobann.  Revierfdrster  447.

Ebrmann,  Kreis  Mediz  nalrath  0113.

Elchenseer,  Jobann,  Parrer  1ay.6

v.  Eichthal,  Bernhard,  greih.,  Finanzrath

Gemeingeschlecht,  dessen

1.
Er,.  Gottfried  Angust,  Diacon  8209.
Eisenberg,  M  ael,  Obern  1003.
Eisenbofer,  Joseph,  Oberliem##nant
Lanoweyr  556.

der

Eisenrieth  —  Eugen.

Eisenrieth,  Georg,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  584.

Eitenbofer,  Johann,  Ausbilf  Bote  211—3  12.

Elbling,  General  Fie  kalats  Rarh  462.

Ellensor  fert  Joseph,  Haupendhn  d.  Landwehr
  586

2*  Friedrich  Georg,  Appellar.  Rath
219—22

Enderd  6%  xFranz  Kaver,  Beneficiat  871.

Endres,  Konrad,  Pfarrer  136

Endreß,  Johann  Beruhard,
Assessor  760.

v.  Endter,  Sigmund  Martin  Elias,
zirter  Expeditor  565.

Engel,  Franz,  Landgerichte  Arzt  14.

Engelhard,  Eriedrich,  Kanzelsi  221—3233.

Engelhardt,  Johann  Georg.  Präsident  237.

Engethardt,  Jakob  Gotelleb,  Pfarrer  101.

Engerer,  Georg  reonhard,  Unterlieutenant
der  Landwehr  96.

Enz,  Joseph,  Registrator  211—a12.

Enzenederger,  Mathias  „,  Beneficiat  467.

Enzinger,  Joseph,  Bote  211—  212.

Epplen,  Mathias,  Arp  Rath  209—a10.

Erb  Georg  Elias,  Pfarrer  31.

Landgerichtsqules-



  Adam  Friedrich,  Rentbeamter,  desinitlo-10c0.


Erdmann,  Karl  Samnel,  Rentbeamter  9785.

v.  Eroddy',O  Graf,  k.  t.  dsterr.  Kaͤmerer
1006.

Erbard,  Johann  Simon,  Universttäté  Profes-(or
  343—323.

Erard,  Leonhard,  Pfarrer  355.

Ernedorfer,  Bernard,  Vorstand  des  Taubsiummen
  Instleuls  1002.

Ernst,  Heinrich,  Unterlisetcnant  der  Landwehr
  1

erun,  Wolf,  Unterlieutenam  d.  kandwehr  Zas.

Ernst,  Johann,  Unterlieutenant  d.  Landw.  336.

v.  Ersienberg,  Sigmund  Joseph,  Freiv.,
rehenvasall  930.

v.  Erstenberg,  Georg  Albrecht,
941.

Ertl,  Franz  Paul,  Leihhaus  Kontroller##  474.

Esterl,  Joseph,  Pfarrer  631.

Eugen,  Prinz,  kdnigliche  Holeit,  Herzog
von  Leuchtenberg,  Fürst  von  Eichsicr  97
–964

Lehenvasall
        <pb n="527" />
        Eulenhaupt  —  Fischer.

Eulenhaupt,  Eduard,
provisorisch  1010.

v.  Epb,  Friedrich,  Freih.,
615.  und  833  334.

Evber,  Johann,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  395.

Eprich,  Universitäts  Senator  9127.

F.

Faber,  Joachim,  Sekretär  aur—a#ts.
Falciola,  Karl,  Rentbeamter  076.
Falke,  Johann  Christian,  D  akon  1a9.
Faltermaver,  Martin  448.

Fares,  Karl  Gottfried,  App.  Rath  3a1—222.
Fasching,  Georg,  Advokat  746.

Faukal,  Alois,  Kanzelist  221  —222.

v.  Ste.  Friedrich,  Freih.,  Kämerer

Eiluto,  Wilhelm,  dessen

Keschrmaler,  Joseph,  Beneficiat  631.
Feßl,  Johann  Evangelist,  Kanzelist  213—ar4.
5#ma  Fohann  Georg,  Ministerlal  Rath

v.  Hinerbach,  Paul  Anselm,  Präsident  à210
—220.

Feustel,
995.  .

Fichtl,  Johann  Georg,  Beneficiat  g72.

v.  Eick-  Karl,  Freih.,  Oberst  und  Kämere


-  „  Theodor,  Finanzrath  552.

Fiedler,  Peter,  landärztlicher  Kandldat  065.

Fink,  Joseph.  M#nisterialKath  und  Staats-Archivar
  463  und  1003.

v.  Finsterer,  Katharina,  geborne  von  Kern,
derselben  Ortsgericht  74—75.

Flscher,  Augustin,  Unterlieutenant  der  andw.


Landgerichts  Aktuar,

Reglerungsrath

Ortsgericht

Johann  Markus,  VeterinárEleve

Flscher  Kuere  „,  App.  Rath  2a1—;:32.

Fischer,  Konrad  Friedrich,  Finanz  Rath  552.

Fischer,  Stephan,  Hauptmann  der  Landwehr
585.

Fischer,  Mlchael,

wehr  3586.
Eischer,  Mathias,  Schisser  777.

Unterlieutenant  der  Land

Fischer  —  Friedel.

Fischer,  Imanuel,  Apotheker  L-Fischer,
  Gortfried  Angelikus,  Pfarrer  768.
Fischer,  Anna,  Hebamme  Zoo.

Flach,  Franz  Jeseph,  Stadcegerichts  Assessor

184.

Flacho,  Alois,  Kreis  Medizinalrath  614  u.  744.

v.  Flachelanden,  Johann  Baptist,  Freih.,
wirklicher  geheimer  Rath  886.

v.  Flad,  Philipp,  Ministerialrath  463.

Flainerl,  Johann,  Oberlientenant  der  band--wehr
  330.

Fleck,  Maria,  Hebamme  g0o.

Fleischmann,  Ludwig,  Hauptmann  d.  Landwehr
  94.

v.  Fleischmann,  Johann,  Major  564.

Fließen,  Wilhelm,  Regierungerath  617.

v.  Flotow,  Friedrich,  Riitnieister  und  Kaͤ-merer
  11.

v.  Flurl,  Matblis,  Vorstand  der  General-Salinen
  Administration  ooo.

Foliot,  Johann  Martin,  Pfarrer  820—830.

Forster,  Adam,  Unterlieutenaur  d.  Landwehr  10.-v.

  Forster,  Handels  Uppell.  Gerichts  Assessor,
dessen  Vertretung  der  Vasallen  von  Forster
und  Volkamer  bei  derselben  Ortögericht  34.

Forster,  Georg,  App.Rath  a#3—214.

Foͤrtsch,  Idann  Adam,  Landgerichts  Aktuar,
deßinitio  3

Foͤrtsch,  6  Landgerichts  Assessor  832

5%  Deminkk,  Kommandant  der  kandwehr

Frank,  Friedelch,  Pfarrer  15

v.  Frank,  Joseph,  Freih.,  Redierungerath  2.

Frank,  Johann,  Pfarrer  871

Fränkl,  Georg,  SalzOberfaktor  970.

v.  Freuenbofen,  Karl,  Freih.,  Kanzlel-Accessist
  13.

Frauenhuber,  Joseph,  Kanzelist  s.—14,

Frenzel,  *0/7lWrs  Felir,  Pfarrer  88.

Freudel,  Gottfried  Albrecht,  Rengsrat,
65

v.  Frepberg-Eisenberg,  Marimll.,  Frelß#
——2¼½  und  Amerer“  12.  Regierungsrath
  978

v.  Freoberg,  Klement  Wenzeslaus,  Freih.,
Direktor  321—337.

Frick,  Anton  Benedikt,

Friedel,
224.

Beneficiat  685.
Johann  Wendelin,  Rathdienet  223  —
        <pb n="528" />
        Friederich  —  Gärtner.

Friederich,  Foseph,  Pfarrer  6

Frtedl,  Johann  Nepomu-,  655,Przuhaus,
Verwalter  767.

Friedrich,  Kaͤrl  August,  Regierungs  Assessor

633.

Fries,  Valentin,  Pfarrer  583.

Frischeisen,  Mariin,  Pfarrer  Zr.

Frischmann,  Oberlieurenam  b.  Landwehr  335.

Frohlich,  Franz  Kaver,  Pfarrer  7127.

Fuchs,  Wolfgang,  Bräneré  sohn  67.

Fuchs,  Major  der  Landwehr,  defnuie  325.

Fuchs,  Franz  Joseph,  Pfarrer

Fuche,  Friedrich  Wuhelm  Argust
Kandidat  —

Fuchs,  Karl,  praktizirender  Arzt  767.
am  Strafarbeirehause.  in  München  9013.

Fuchs,  Karl  Heinrich,  protestantischer  Kreis-=Krchenrath
  310.

r  Universitäts  Senator  357.
Fugger-Kirchheim,  Philipp  Karl,  Graf,
2  sar  e  cvrrn  227.  Präsident  324.

Füglein,  Georg’,  Bote  223—2324.

Führer,  Andreas,  Pfarrer  420.

v.  Führer,  Siegmund,  Revierförster  447.

v.  Sbers  Gottlieb  Gustav,  Landgerichts-Assessor


Fn  ndeis  Lorlstopb,  Beneficiat  685.

v.  Fürs.  Landrichter  und  Major  der  Land-69.



zi  Iebann,
wehr  95.

Fuͤrst,  R,  Registrator  trenns

v  Fürst,  Johann,  Landrichter  5

Fürst,  Franz  Joseph,  Domainen-  li“  974.

v.  Se,  ven  k.  k.  österr.  Kämerer  und

1004.

landaͤrztl.
Arzt

Oberlieutenant  der  Land-G.



Gabler,  Gemeiner  des  II.  Jäger  Bataill.  87.
Gabler,  Martin,  Pfarre:  963.

Gäck,  Georg  Christoph,  Pfarrer  872.
Gaim,  Anton  und  Joseph,  Schiffleute  717.
Galler,  Joseph,  Landgerichte  Afsessor  570.
Gansmeye:  ,  Josepb,  Pfarrer  23o0.
Gantkner,  Johann,  Kanzlei  Gehilfe  211—a1###
Gärrner,  Michael,  Fio  kalAldjunkt  §53.

Gasser  —  v.  Godin.

Gasser,  Georg  Nepomuk,  Pfarrer  907.

Gebharo,  Ignaz,  Pfartet  319.

Gebbardi,  Johann,  Diakon  685.

Gebhardt,  Lanbrichier,  definitiv  770.

2  Joseph  Alois,  Stadtgerichts  Assessor


OGlI  Franz  Xaver,  Landgerichts  Advokat
47—8

v.  Gener,  General  Sekretär  des  Ministeriums
der  Finanzen  54.

Geiger,  Georg,  Rezierungs#ussessor  634.

Geiß,  Johann  Baptist,  Pfarrer  600.

v.  Gelder,  Erteduach  Adolph,  Graf,  kdnigl.
Kämerer,  Oberst  109

Gemminger,  Karl,  #Dber  MafschlagamtsKonkrolleur
  826.

Gemminger,  Ludwig,  Kammerlagual  886
und  1010.

Gerber,  Andreas,  Bote  223—234.

Gerbig,  Heinrich  Karl,  Prediger  6g5.

Gerhardinger,  Joseph,  Oberlieutenant  der
Landwehr  326.

Gerhaufer,  Johann  Balthasar,  Pfarrer  764.

v.  Gerngroß,  Martin,  Direktor  215216
und  1003.
Geßner,  Johann  Adam,  Kreis  Medizinalrath

150,.
Gender,  Anton  Daniel,  Pfarrer  746.
Giehrl,  Joseph,  Anditor  der  Landwehr  173.
Gietl,  Thada,  Landgerichts  Assessor  408.
Gietl,  Franz  TKaver,  etgrungewans  611.
Gilg,  Christian,  Pfarrer  5  .
Gilgert,  Andreas,  lcnstebriinge  744.
Ginanth,  budwig.  ð  Gutsbesizer  103.
Ginbardt,  Johann  Nepomuk,  Regierungsrath
  612.
Glas,  Oberfbrster  973.
Glaser,  Johann  Georg,  Junker  der  kandwehr
  95.
Glaser,  Karl  Ludwig,  Steuer  Kontrolleur  973.
Glätzlte,  Ciollädjunkr  glo-gi
Gloner,  Peter,  Rentbeamter,  definit  iv  834.
Glony,  Joseph,  App  Rath  217  218.
Glück,  Franz,  FiekalAdjunkt  553.
Godermater,  Franz  von  Paula,  PKassier,
provisorisch  234
v.  —  Ebsiian,  Freih.,  App.  Rath  2ar

v.  O##n,  Vernhard,  Freih.,  Reglerungsrath
613.
        <pb n="529" />
        v.  Gohren  —  Greisel.

v.  Gohren,  Kristian  Ludwig,  Sportel  Rendant
  940  941.
Goldwitzer,  Franz  Wenzerlaus,  Pfarrer  88.

v.  Goller  auf  Kollersried,  Johann  Wolfgang,
Landrichter  885.

Gom,  Leonhard,  Pfarrer  583.

v.  Gdnner,  Nilklas  Thaddäuê,  Justiz  Referendär
  und  geheimer  Ratb  227.  Staatsrath  im
außerordenrl.  Dienste  720.

Goschl,  Anton,  Pfarrer  684.

Goßinger,  Georg  Friedrich,  Rath  und  geheimer
  Sekretär  s34.

Gottermapver,  Anton,  PfarrVlkar  871.

Göttner,  Thomas,  Landgerichts  Aktuar  721.

Gotz,  Ichann  Kaspar,  Pfarrer  126.

Götz,  Karl,  Revierfoͤrster  69.

Goölz,  Jakeb,  Pfarrer  459  —460.

Gradel,  Joseph,  Landgerichte  Advokat  14.

Gradl,  Joseph,  Lieutenant  und  Adjutant  der
Landwehr  535.

Graf,  Johaun  Baptist,  Pfarrer  87.

Graf,  Wolfgang,  Unterlieutenant  der  Landwehr

  172.
Graf,  Joseph,  Unterlieutenant  der  Landwehr

585.

Graf,  Michael,  Quartiermeister  der  Landwehr
  585.

Graf,  Orto,  Forstwart  719.

Graf,  Elise,  Hebamme  Loo.

Grafenberger,  Michael,  Stiftungs  Administrator,
  Major  und  Kommandant  der  Landwehr
  546.

Graser,  Johann  Georg,  Krels  Schulrath  616.

Grau,  beepold,  Rechnungsgehilfe  90.

Gran,  Karl,  Sekretär  446.

v.  Grafenreut,  Freih.,  Kämerer  und  geheimer
  Rarh.,  dessen  Herrschaftsgericht  311—a1a.
Staarsrath  im  außerordentlichen  Dienste  und
Präsident  554.

Grazl,  Severin,  Kasse  Offizlant  o7o.

Greil,  Franz  Kaver,  Pfarrer  966.

Greiner,  Johann  Baptist,  Finanzgrath  557.

Greiner,  Franz  Kaver,  Hauptmann  d.  Landwehr
  584.

Greiner,  Xaver,  VeterinaͤrEleve  995.

v.  Greis,  Friedrich,  Major  s64—565.

Ereiilel.  Johann,  Registrator,  provlserisch

18.

Greißl  —  v.  Habermann.

Greißl,  Johann  Peter,  Landgerichts  Assessor

1008.
Greöbeck,  Ernst,  Landgerichts  Assessor  150.
Grettler,  Taver,  Bote  211—212.
Grieehammer,  Johann  Jakob,  Reglerungsrath
  616.
v.  Griessenbeck,  Anton,  Freih.,  Präsident

226.

v.  Grießenbeck,  Karl,  Freih.,  Rittmeister
und  Kaͤmerer  689  —690.

Grillenberger,  Anton,  Pfarrer  421.

Grimmer,  Johann  Nikolaus,  Pfarrer  684.

Grimminger,  Johann  Baptist,  Pfarrer  171.

Grosgebauer,  Johann  Wilhelm,  Stadtpfarrer
  714.

Grossi,  Ernst,  Ober  Medizinalrath  446.

v.  Gruben,  Ignaz  Franz,  Freih.,  Staatsrath
  430—440  und  443.

Gruber,  Lorenz,  Hauptmann  d.  Landwehr  95.

Gruber,  Martin,  Beneficiat  128.

Grubert,  Anton,  Gerichts  Arzt  464.

v.  Gruber,  Adrian,  GeneralAuditoriats  Rath
564  und  1002.

Grünberger,  Georg,  Vorstand  der  Steuer=Kataster
  Kommission,  provisortsch  632.  u.  1001.

Grundner,  Alois,  Fischlehnbesizer  717.

Gruno,  Anton,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  92.

Grünwald,  Kabinets  Kourier  886.

Gruppen,  Ernst  Friedrich,  Regierungsrath
16.

v.  Gugel,  Franz  Chrsstoph,  Freih.,  Appell.
Rath  215  —216.  ph,  Zreih.,  App

Gag  enbiller,  Joseph,andgerichts#aktuar

Gumpinger,  Joseph,  Landgerichts  Assessor  768.

Gundelfinger,  Daniel  Adam,  Lieutenaut
der  kandwehr  840.

v.  Günther,  Antk,  Regierungsrath  672.

H.

Haaß,  Georg  Christoph,  Stadtgerichts  Arzt  569.
v.  Haasi,  Franz  Heinrich,  Landrichter  768.
aberkorn,  Michael,  Kanzelist  446.
v.  Haͤberl,  Simon,  Ober  Medizinalrath  445.
v.  Habermann,  Joseph  Helurich,  App.  Rath
223  —224.
2
        <pb n="530" />
        Habermayer  —  Hartmann.

Habermayer,  Johann,  Unterlieutenant  der
Landwehr  547.

Hachelmann,  Martin,  Oberlieutenant  der
Landwehr  06.

Hacke,  Christian  Heinrich,  App.  Rath  ae:1—22.

v.  Hacke,  Ignaz,  Freih.,  Majer  und  Kämerer
  1034.

Häckel,  August,  Anuditor  der  Landwehr  9.

Hacker,  Johann  Wolfgang,  Laudgerichtsssessor
  632.

Hacker,  Joseph,  Landgerichts  Arzt  48.

Häckl,  Jacharias,  Rentbeamter  601  u.  720.

Hafner,  Joseph,  Laudgerichts  Arzt  48.

Hafner,  Major  der  Lbandwehr,  definitiv  325.

Hafner,  Franz  Michael,  Pfarrer  420.

Hagel,  Georg,  Unterlieutenant  der  Landwehr

546.
Hager,  Lorenz,  Quartiermeister  der  Landwehr

586.
Hahn,  Michael,  Unterlleutenant  d.  Landw.  96.
Hahn,  Michael,  Kuratus  543.
Hähnel,  Gotthard,  Sattler  am  Hof  Marstalle
6

886.
Hahner,  Galus,  Kanzleibote  140  u.  211—a12.
Haider,  Alols,  Hauptmann  der  Landwehr  545.
Haller,  Simon,  App.  Rath,  defin.  2090—210.
Hälzl,  Albert,  Pfarrer  128.
Hammerl,  Johann  Paul,  Landrichter,  defin.

833.
Hanauer,  Eduard,  Rathe  Accessist  687.
Hanauer,  Anton,  Landgerichto  Allessor  1008.
Hüänchen,  Balthafar,  Pfarrer  450.
se  Foseph,  Kasse  Offizlant  193.
Hanrderg,  Jakob,  bieutenant  d.  kandwehr  68.
Shleln,  Frledrich  Reinhard,  Vikar  87.
Pfarrer  820.  -
Hannes,  Johann  Baptist,  Pfarrer  410—420.
Harburg,  Friedrich  Wilhelm,  Laudgerichts-Aslessor
  748.
Hardt,  Wolfgang,  Pfarrer  90;8.
Häring,  Andrä,  Oberlleutenant  der  Landwehr
545.
Häringer,  Augustin,  Beneficiat  63.#
Harlacher,  Ignaz,  Pfarrer  232.  ç
v.  Harsdorf,  Jakob  Christoph  Karl,  Regierungs
  Assessor  637.
Harteneck,  Rentbeamter,  provlsorisch  976.
ärtl.  Pangratz,  Pfarrer  870.
artmann,  Karl  Joseph,  Finanzrath  s5l.

Hartmann  —  v.  Heinleth.

Stadtgerichts  Assessor  687  und  913.

v.  Hartmann,  Ferdinand,  Freih.,  Staatsrath
  55.  441  442  und  1000.

Hartung,  Friedrich  Wiuhelm,  Aktuar  20g.

v.  Harz,  Vernard,  geheimer  Rath,  Leibarzt
u.  Vorsiand  d.  OberVieticinalKollegiums  445.

Haelbäck,  Peter,  Hauptmann  der  andwehr

Hartmann,  Noseph,  Landgerlchts##ssessor  632.

325.
Hatzinger,  Joseph,  Pfarrer  g00.
dufle,  Gärtner  718.  f  7%
Hauk,  Kaspar,  Pfarrer  46.1.
Haunold,  Joseph  Erhard,  Landrichter,  definitiv
  602.
Haup,  Friedrich,  Regierungsrath  617.
Haͤusler,  Joseph,  Pfarrer  87  und  420.
Haͤusler,  Audreas,  Stadtger.  Schreiber  971.
Hayndl,  Joseph,  Pfarrer  856.
Hazzi,  Antonin,  kandgerichte  Arzt  447.
v.  Oechr,  Johann  Kaspar  Ferdinand,  Nittmeister
  47  und  10—7#11.  «  "
Hecht,  Ludwig  Karl,  Regierungeratb  616.
Heffels,  Christian,  Negierungsrath  bii.
Heffels,  Ludwig,  Landrichter,  086%
Heffner,  Joseph,  Pfarrer  421.,
Hegele,  Sebastian,  Pfarrer  14.
Hegerle,  Bernhard,  Pfarrer  7#.
Heichele,  Anton,  Revierjicer#  #
Heigl,  Thomas,  Maurermeister.  3a1%
Heiligensetzer,  Michael,  Adjulant  d.  Landwehr
  548.
Heilmaser,  Kaspar,  Estandareführer-d.  Landwebr
  o.  «
Heim-Konrad,Unkeklieutenantd.Landwkhr9.
Heim,  Alois,  Burgermeisier  und  Quartiermeis
ster  der  Landwehr  548.
Heim,  Seraphln,  Renrbeamter,  defin.  834.
Heimbucher,  Franz  Faver,  Hauprmann  der
Landwehr  173.
Heimerl,  Georg,  Pfarrer  4a1.
Heimreich,  Ludwig  August,  Schul  Inspeltor

230.

Heindl,  Joseph,  Anschaffer  67.
Heinickel,  Johann  Valentin,  Rentbeamter  971.
Heininger,  Joseph,  Unterchirurg  der  Landwehr

  02.

v.  Heinleth,  Joseph  Ferdinand,  Konventnal=Priester
  10—11.

e.  Heinleth,  Franz  Taver,  Kanonlkus  10—1.
        <pb n="531" />
        v.  Heinleth  —  von  der  Heydte.

v.  Heinleth,  Joseph  Blois,  Sekretär  10—11

und  567.  „
v.  Heinleth,  Franz  Seraph,  Sekretär  10—  11
und  211—9212.
v.  Heinleth,  Franz  Anton,  Sekretir  10—11
und  70.
v.  Heinleth,  Franz  Seraph,  Offizlant  ro—r.
v.  Heinrichen,  Arnold  Johann,  Appellat.
Rath  221—232.  Ober  Uppellations  Rath  914.
Heiß,  Hugo,  Pollzei  Aktnar  151—152.
Heiß,  Marimilian,  Postverwalter  152.
Heiß,  Michael,  Quartiermeister  der  Landwehr

173.
Heldeubergq,  Kreis  Forstrath,  prov.  27.
Heller,  Ludwig,  Universitäts  Professor  323.
Hendrich,  Friedrich,  Salzbeamter  913.
Henner,  Franz  Taver,  Stadtgerichts  Assessor

971.
Hepp,  Heinrich,  Rentbeamter  975.
Herb,  Adam,  Beneficiat  272.
Herber,  Mar  Joseph,  Pfarrer  K7.
Herbdlig,  Kalspar  Jeseph,  Erpedltor  233—224.
Herdlein,  Franz  Gottfried,  Appellat.  Rath
223—224.
Hering,  Leonhard,  Condlacon  gag.
Hermann,  Johann  Christoph,  Pfarrer  147.
v.  Hermann,  Karl  Anton,  Rittmeister  940.
Hernberger,  Georg,  Hauptmann  der  Landwehr
  8586.
Herrmann,  Hauptmann  der  Landwehr  9.
Herrmann,  Ohristoph,  Unterchtrurg  d.  Landwehr
  92.
Herrmann,  Bartholomä,  Unterlieutenant  d.
Landwehr  o5.
Herrmann,  Paul  Sigmund,  Pfarrer  1008.
Hertel,  Johann  Georg,  Landgerichts  Assessor

767.

Hertlein,  Kasimir,  Pfarrer  15.

Herzing,  Johann  Baptist,  Appellat.  Rath
221—222.

v.  Heß,  Heinrich,  Präsident  aa#—32.

Heß,  Heinrich  Wilhelm,  Pfarrer  136.

v.  Heß,-k.  k.  bsterr.  gebeimer  Rath  1co4.

v.  Heuß,  Guksbesizer,  Major  und  Kommandant
der  Landwehr  504.

Heramer,  Philipp,  Rath  und  geheimer  Sekretär
  444.

von  der  Heydte,  Morlz  Wilhelm,  supernumerärer
  Regierungsrath  615.

Hieber  —  Hoffmann.

Hieber,  Dismas  Joseph,  Pfarrer  684.

Hiermaier,  Mlchael,  Amtsdiener  67.

Hierneiß,  Josepb,  Rentbeamter,  defin.  834.

Hiertmair,  Georg,  Ober  App.  Rath  445.

Hildebrandr,  J.  F.,  Großirer  und  General-Konsul
  970.

Hilger,  Xaver,  Landrichter,  definitiv  150.

Hiltl,  Michael,  Beneficiat  630.

Himmel,  Ignaz,  Beneficiat  146.

Himmelstoß,  Lorenz.  Appellattons  Rath  209
—alo.  Ober  Appellarlons  Rath  445.

Hinterhuder,  Anton,  Hauptmann  d.  Landwehr
  515.

Hipp,  Joseph,  Pfarrer  3r#.

Hirle,  Georg,  Kuratus  3r.

Hirsch  Kaula,  Salomon,  Wechsler  roto.

Hizlsperger,  Joseph,  Wirthasohn  777.

Hochsterter,  Christian,  Lorto  Reolsor  783
und  258.

Höfel,  Ludw'ig,  Sekrekir  23—224.

Hbfler,  Wilhelm,  Pfarrer  127
Höfler,  Johann  Nepomuk,  Appellat.  Rath
200  —a10.

Hofmann,  Andreas,  Lanrgerschts  Assessor  13.
Stadtgerichts  Afsessor  687.

Hofmann,  Johann  Michael,  Pfarrer  736.

Hofmann,  Franz  Joseph,  Beneficiat  146.

Hofmann,  Johann,  Pfarrer  460.

Hofmann,  Anton,  Regierungsrath  615.

Hofmann,  Georg  Adam,  Landgerichts  Aktuar

760.
Hofmann,  Georg  Joseph,  Pfarrer  830.
Hofmann,  Johann  Karl,  Pfarrer  970.
Hofmann,  Friedrich  kudolg,  Diakon  1007.
v.  Hofstetten,  Anton  Friedrich,  App.  Rath
200—270.
v.  Hofsterten,  Ernst,  Regierungs  Assessor  672.
v.  Hofsterten,  Theodor,  Direktor  roor.
v.  Hofstetter,  Adam  Maria,  Oberlieurenant

111.
Hoffmann,  HolzmagazinInspektor  69.
Hoffmann,  Georg  Adam,  LottoBureau-Vorstand

  70.

Hoffmann,  Johann  Konrad,  Landarzt  170.
Hoffmann,  Franz  Joseph,  App.  Rath  223

—221.
Hoffmann,  Johann  Anton,  Registrator  223

—224.
Hoffmann,  Joh.  Georg,  Veterinär  Eleve  995.
2  2
        <pb n="532" />
        v.  Hohenlohe-Schillingsfürst  —  v.  Hruby.

v.  Hohenlobe-Schillingsfürst,  Alerander,
  Fürst,  wirkl.  geistlicher  Ratb  610

Hobenester,  Bartyolomäus,  Erpeditor  213
—214

Holland,  Benedikt,  Direktor  1003.

v.  Holler,  beonhard,  Ministerialrath  46.

v.  Hollnstein,  TKaver,  Graf,  Appellationsgerichts
  Rarh  2oo  —210.

v.  Hollnstein,  Friedrich,  Graf,  Appellations-=gerichts
  Rath  217  ai8.

v.  Hollnsteln,  Marimlllan,  Graf,  Kämerer,
dessen  Ortsgerichte  Z10.

Höllriegel,  Konrad,  Hauptmann  der  kandwehr
  10.

Holner,  Ignaz,  Pfarrer  820.

Holzapfel,  Michael,  Unterlieutenant  d.  Landwehr
  545

Holz,  Kdsog:  App.  Rath  331—327.

Holzer,  Andreas,  bandgerichts  Assessor  666.

Holzhausen,  Anton,  Hauptmann  der  Landwehr
  3)8.

Holöschuh,  Anton,  Audstor  d.  Landwehr  03.

Hopfensperger,  Mathias,  Unterlieutenant
der  kandwehr  326

Hörhammer,  Joseph,  Hauptmann  der  Landwehr
  346.
Hörhammer,  Anton,  Adjutant  und  Lieutenant
der  Landwehr  546.
Hdrhammer,  Georg,
wehr  547.

Hbrl,  Taver,  Direktor  140.

Hbrl,  Adalbert,  Pfarrer  765.

Hbrmann,  Ma#anl  Frusdno  Dlakon  729.

v.  Hdrmann,  Joseph,  Minlsterlal  Rath  462
und  1001.

v.  Horuberg,  Johann  Phllipp,  Direktor  1001
—  1002

Horsch,  Universitaͤts  Senator  912.

Horsteiner,  Michael,  Rentbeamter  720.

H  d#cher  Franz,  Rentamts  Verweser,  defini-Hauptmamn

  der  Landreb%

  Vernard,  Landrichter  720.
Höß,  Ignaz,  Adjutant  und  bieutenant  d.  Landt

  548.

„Joseph  Anton,  Kommandant  der  Landwehr
  91.

Houzeau,  Ludwig  Peter,  Reutbeamter  976.

v.  otenvorf.  Jacharias,  Revierförster  417.

v.  Hrubpy,  Freih.  1005.

Huber  —  Jehlin.

5tn  „,  Polizei  Kommissär  151
.  Hober,  Johaun  Thadaͤ,  App.  Rath  215
—216.

Huber,  Hauptmann  der  Laudwehr  325.

Huder,  Jalkob,  Pfar  er  3o.

Huger,  Franz  Joseph,  Pfarrer  968.

Huber,  Joseph  Karl,  Verifikateur  974.

Hübner,  Joseph,  Sekretär  160.  176  und
213—211.  «

Hahn,llnterlieutknantderLaut-webtc.6.

Hubn,  Johann  Adam,  Unterlieutenant  der
Landwehr  548.

Humbert,  Johann  Adam,  Pfarrer  907.

v.  Humbold,  Freih.,  kon.  preußicher  Etlaats-.
Minister  1004.

Hummel,  Jakob,  Junker  der  Landwehr  7173.

Hummel,  Johann  Georg,  Landrichter  354.

Hund,  Joseph,  Newierförfter  und  Hauptmann
der  Landwehr  54

Hunold,  Joseph,  Selreta  211—21

Husß,  Johann  Helarich,  nivẽ  si  era  Siiftbvei  ·
walter  323.

Hußell,  KSreedrich,  Regierungs  Assege#or  612.

4  Arber,  Beorg,  Leibkutscher  942.

v.  Hutten,  Franz,  Freih.,  k.  Kaͤmerer  und
Hofcath  109.

v.  Huttensche  Fraͤulein  Stlftung  zu  Nuũenbern  -
die»Anmeldung«-veanvendenbei  EIN-Ä«
ben993994«  -»'

hüttenkofek,chtistoph,Registratok717.

Hutter,  Johann  Georg,  Beneficiat  610.

Hutter,  Alois,  Postrath  766

Hutterer,  Michael,  Kanzelist  211—a12.

J.

Jück,  Michael,  Raths  Accefsist  971.

v.  Jag  temann,  geheimer  JustizRath  444.

Jäger,  Adam,  landärztlicher  Kandidat  678.

Jägerhuber,  Kreis  Forstrath.  provisorisch  27.

v.  Jaguin,  Departementrath  zu  Rudawks
in  Polen  100.

Jakob,  Rechnungs  Kommissär  1850.

Fanker,  Johann,  Melber  827.

Janner,  Johann  Nepomuk,  Pfarrer  610.

Iberl,  Christopb,  Major  d.  Landwehr  67—68.

Jehlin,  Franz  Xaver,  Landgerichts  Arzt  47.

I.  )7  11n  7.
        <pb n="533" />
        Igler  —  Kammermaier.

Igler,  Leonhard,  Pfarrer  126.

Ilg,  Wilbelm,  Regierungsrath  örr.

v.  Imbof,  August  Franz,  Greiy.,  Sekretarlats
  Koncipist  072.

v.  Imhof,  Freiy.,  k.  k.  dsterr.  Kämerer  1006.

v.  Inama,  Johann  Paul,  Landrichter,  defin#-tiv

  145.
Foan,  Rentbeamter,  definitiv  90.
Fobst,  Johann,  Bataillons  Arzt  der  Landwehr

517.

John,  Karl  Emanuel,  Landgerichts  Aktuar
750—770  und  911.

Fordan,  Albert,  Forstwart  770.

v.  Fordan,  k.  preusiischer  Staatsrath  ro?4.

Jost,  Joseph,  Pfarrer  907.

JFrrgang,  Nikolaus,  Oberlieutenant  d.  Landwehr
  385.

Frrgaug,  Mathias,  Unterlieutenant  d.  Land-=wehr
  586.

Iselin,  Johann  Philipp,  Kanzelist  223—224.

v.  Itzstein,  Friedrich  Lorenz  Johann  Nepomuk,
Lieutenant  565.

v.  Jung,  Johann  Sigismund,  Direktor  213
—211  und  looo

Fung,  Jeleph  Karl,  Stadtgerichts  Assessor  463.

Jung,  Kaspar,  Protokollist  914.

v.  Ju#igle  un  genannt  Müntzer,  Freiherr  u.
kov.  „Küm##rer  600  »

Jungmann,  Karl  Adam,  Landgerichts  Arzt

41%  n  —.
Jung  witth,  Anton,  Beneffeigt  421—7122.

Kahl,  geheimer  Justizrath  444.

Kähn,  Karl  Wilhelm,  Appellationsgerichts-Rath
  70—71.

Kaiser,  Chrisiian,  App.  Rath  z10—220.

Kaiser,  Joachim,  Landgerichto  Aktuar  721.

Kaiser,  Johann  Georg,  Schlosserme  ster  744.

Kaiser,  Christian  Ernst  Nikolaus,  protestank.
Kreis  Kirchenratb  870.

Kammer,  Oberlieutenant  der  Landwehr  3285.

Kammerlander,  Mathlas,  Kanzelist  213

—214.
v.  Kammerloher,  Joseph,  Landrichter  554.
Kammermaler,  Franz  Michael,  Hauptmann

der  kandwehr  534.

Kappler  —  Kleinschrod.

Kappler,  korenz,  Kreis  Schulrath  67.

Karl,  Joseph.  Unterlieurenant  d.  Landwehr  9#—.

Karl,  Ludwig,  land  #zelicher  Kandidat  678.

Karmann,  Sebastian,  Pfarrer  53)3.

v.  Karwinsky,  Friedrich,  Freih.,  k.  Kämerer
  1001.

Kaschenreitter,  Joseph,  Oberfbrster  12.

Käser,  Peter,  Pfarrer  15.

Kastenauer,  Joseph,  Pfarrer  630.

Katenberger,  Nikolaus,  App.  Rath  221—3222.

Katzensteiner,  Anton  Siegelbeamter  1000.

Keckh,  Joseph  Ignaz,  Pfarrer  100F.

Keerl,  Heinrich,  Reglerungsrath  675.

Keller,  Philipp  Joseph,  Sekretär  233—224
und  4#4.

Keller,  Georg,  Hauptmann  d.  baudwehr  517.

v.  Kellner,  Ruppert  Heinrich,  Hauptm.  856.

Kempf,  Martin  Ednard,  Central  Postkassier  48.

Kern,  Friedrich,  Lorto  Revisor  183.

Kern,  Friedrich  Wilhelm,  Landgerichts  Aktuar

550.
Kern,  Lotto  Reoissons  Gehilfe  85g.  Lotto  Revisor
  970.
v.  Kerstorf,  Heinrich  Sigmund,  Edler,
Großhaͤndler,  vormals  Pappenheimer  690.
Kettler,  Michael,  Hauptmann  der  Landwehr
  96.
Khiener,  Frauz  Paul,  Registrator  217  -218.
Kiderle,  Anton,  Benefickhat  K7.
Kiderle,  Leander,  Pfarrer  630.
Kienle,  Janaz,  Pfarrer  960.
Kiliani,  Heinrich,  Sekretr  263—24.,
Kinkelin,  Friedrich,  Landarzt  171.
Kirchhofer,  Jolseph,  Pfarrer  zr.
Kirchinger,  Mathias,  Krämer  448.
Kirchner,  Uncterlieutenant  d.  Landwehr  93.
Kirschbaum,  Joseph,  Regierungsrath  613.
Kizinger,  Polizei  Kommiffär  151.
Kladt,  Karl  Philipp,  Pfarrer  bog  u.  684.
Klamm,  Georg  Karl,  Kanzelist  223—234.
Klauß,  Heinrich,  Revierfdrster  176.
Kleber,  Michael,  Pfarrer  544.
Klee,  Jos-ph,  Pfarrer  87#8
Klee,  Georg  Jakob,  Steuer  Kontrolleur  972

—973.
Kleinheinz,  Kaspar,  Bote  233—221.
Kleinschrod,  Karl,  Assessor  der  General=Salinen
  Aministration  12.
Kleinschrod,  Untversitk#  Senator  912.
        <pb n="534" />
        Klemm  —  Koͤneke.
Klemm,  Franz  Xaver,  App.  Rath  à13—3414.
v.  Klessing.  Franz  Tav.,  App.  Ratb  à10—  220.
Klett,  Georg  Christoph,  Pfarrer  12.
Kliespies  Stanz,  Pfarrer  3o0.
Alstammer,  Johann  Baptist,  Post  Rath
K  l  us  seisen,  Sebastian,  Landgerichts  Altuar
*d*“  Joseph,  Pfarrer  007.

Klüpfel,  Karoline,  großjährig  7a2.
Knappe,  Job.  Christian,  App.  Rath  219—270.
Knddel,  Michael,  Hauptmann  der  Landwehr

518.

Kudpyfle,  Frledrich,  Advokat  833.

Knotzinger,  kudwig,  Landgerichts  Aktuar,  defimtiv
  554.

v.  Koch,  Alols,  Direktor  320.

Koch,  Andreas,  OberMedizinalrath  446.

v.  Koch,  August,  Freih.  v.  Giese,  Gesandter
  1000.

v.  Kobell,  Franz,  General  Sekretär  des  Ministeriums
  des  Innern  86.

v.  Kobell,  Egid,  General  Sekretär  d.  Staatsraths
  55.  und  Staatsrath  441—4342.  744.
943  und  2000.

Kobell,  Wilhelm,  Professor  100z.

Kobl,  Alois,  Auditor  d.  Landwehr  93.

Kbbler,  Georg  Willibald,  Pfarrer  714.

Kdgelmaier,  Ulrich,  Bote  à15  —  316.

Kohler,  Michael,  Unterlientenaur  der  Landwehr
  68.

d.  Kolb,  August,  App.  Rath.  217—218.

Kolb,  Josephy,  Kanzelist  217—alg.

Kolb,  Adam  Richard,  Pfarrer  230.

Ko  beck,  Johann  Baptist,  Finanzrath  55  7.

Kolbeck,  Wolfgang,  Haupitmann  der  Landwehr

  585.

Kolbeck,  „e  Oberlieutenant  der  Landwehr
  8

7  e  ichael,
wehr

A#ndn  Perger,
sesson  47  »

Kölleneberger,  Martin,  Landgerichts  Assessor
  688  und  1008  —  1000.

Koller,  Johann  Baptist,  Oberlientenant  der
Landwehr  173.
Koneke,  Oietrich,

wehr  93.

Oberlieutenant  der  Land-Konrad,

  Landgerichte  As-Hauptmann

  der  Land-König

  —  Kraus.

Kbnig,  Franz  Ernst,  Fhe  333.

Koͤnig,  Kajetan,  Beneficiat

Poris"  Johann  Nepomuk,  ueerschts  R"
at

#bniser,  Augustin,  Fiskalrath  553.

Kdninger,  Joseph,  Pfarrer  37.

v.  Kdnitz,  Christian  Friedrich  Wilhelm,  Oberlieutenant
  567.

Konrad,  Joseph,  Pfarrer  35.

Konrad,  Schuleheis  320—

*2*  Johann  Georg,  c  bgerichts  Assessor

eb,  Karl,  App.  Rath  2009  -  210.
Korb,  Joseph,  Appell.  Rath  236.

XNng.  Rechnungs-Kommissär  89.

Koͤrner,  Joseph,  RathsAccessist  970.

Kodßel,  MautOberamtsOfficiant  550.

Kößler,  Krescentia,  Hebamme  Zoo#.

Koßlitz,  Jakob,  Steuer  Kontrolleur  973.

Kos  (ofsto,  Kürst,  kais.  rußischer  Gesandter
am  konigl.  sardinischen  Hofe  1005.

Kottmaier,  Georg,  Schiffer  777.

Kdtzner,  Ignaz,  Bot

Kraft,  Martin  Karl,  Großbündler,  vormals
Maier  ublfelder  16.

Kraft,  Michael,  Bote  215—316.

Kraft,  Christian  Georg,  Pfarrer  333.

Kraft,  Georg,  Finanzrath  5

v.  Kraft,  Christoph  Erhard,
6

12.

v.  Kras-  Modestus,
und  978.

Kraft,  Georg  Friedrich,  Reglerungs  Assessor  633.

Kramer,  Jakob,  Bote  215—alé6.

v.  Kramer  auf  Hohenburg,  Josepb,  Ussessor
der  General  Joll  und  Maut  Direktion  als  Tabackregie
  8836  und  942.

v.  Kramer,  Rudolph  Joseph,  Juspektor  886
und  942.

Krämer,  Mlchael,
wehr  172.

Krapf,  ilian,  Unterchlrurg  d.  Landwehr  174.

v.  Kraus,  s  Staatsrath  55.  441  -
442  und  4

Kraus,  Echsen,
wehr  172.

Kraus,  Kanz,  Unterchirurg  d.  kandwehr  174.

Kraus,  Alols,  Kanzel'st  335

Kraus,  Wolfgang,  Berg-  and  Hüttenamts=Faktor
  323.

51.
Negierunssealb
Regierungsrarh  “*

Unterlleutenant  der  Land=Oberlieutenant

  der  Land-
        <pb n="535" />
        Kraus  —  v.  Lamberg.

Kraus,  Joseph,  Unterlleurenant  der  Landwehr
  547

Kraus,  Josepb,  Oberlieutenant  der  Landwehr

584.

Krause,  Regierungsrath  666.

Kräuelein,  Unterlieurenank  d.  Landwebr  93.

Krauß,  Friedrich,  Kreis  Medizinalrath  615.

Kreipl,  Maria,  Hebamme  3900.

v.  Kreith,  Glaf,  Staatsr  th  im  außerordentl.
Dienste  und  Praͤsident  554.

v.  Krenner,  GeneralDirektor  54  —55  und  441
—3442.

v.  Kreß  von  Kressenstein,  Johann  Christian,
  dessen  Ortegernet  34.
v.  Kreß  von  Kressenstein,  Ebristoph  Wilhelm,
  Freih.  561.  Dessen  Ortsgericht  107y.
v.  Kreß  von  Kressensiein,  Johann  Christoph
  Sigmund,  Freih.  561—567.=v.

  Kreß  von  Kressenstein,  Johann  Chrisioph
  Gottfried,  Freih  2.

v.  Kreß  von  Kressenstein,  Jebann  Georg
Friedrich  Christoph,  Freih.  5

v.  Kreß  von  Arroenkein,  Plrorg  Christoph
Wilhelm,  Freih.  362—56

v.  Kreß  zu  Negn  5n  Georg  Wilhelm,
Freih.,  Landgerichts  Assessor  700.

Krick,  Christoph,  kandgerschtk  Uegso-  463.

Krieger,  Joseph,  Pfarrer  713.

Krimm,  Jehann,  VeterinaͤrEleve  995.

Kröber,  Karl  Ludwig,  Veterinaͤr  Eleve  995.

Krug,  SErasmus,  Pfarrer  319.

Kruͤner,  Joseph,  Floßmeister  717.

Kugler,  Joseph,  Hauptmann  d.  Landwehr  173.

Kühn,  Joseph,  Kanzelist  223—  32.6.

Kühn,  Joseph  Sebastian,  Pfarrer  420.

Kühnast,  Marita,  Hebamme  900.

Kühnlen,  Johann,  Kanzelist  140  u.  a11—a1#.

Kummer,  Franz,  Pfarrer  1008.

v.  Ku  neberg,  Karl  Philipp,  Freih.,  dessen
Ortögericht  Z§.

Kunst,  Joseph,  Erpeditions  Gehilse  184.

Kunzmann,  Gero,  Pfarrer  177.

Kurz,  Marimilian  Georg,  Pfarrer  544.

Küster,  Martin,  App.  Rarh  2z1—222.

9L

J

v.  Lamberg,  Marimillan,  Graf,  Präsident
148—140.  175.  213—a14.  570  u.  1003.

Lambert  —  v.  deistner.

kambert,  Pangraz,  Beneficiat  772.
Loampert,  Friedrich  Adolph,  Pfarrer  126.
Landerer,  Sebastian,  Pfarrer  630.
Landgraf,  Chriftian,  Regierungs  Assessor  64.
Lang,  Johann,  Bote  223  —224.

Lang,  Joseph,  Kleingürler  448.

Lang,  Johann  Lelblaguai  386.

Langenfaß,  Wllhelm  Heinrich,  Landgerlchrs-=Assesser
  148.

v.  La  Rosée,  Joseph,  Graf,  dessen  Ortsgericht
  3ro—377.

v.  La  Roscée,  Graf,  Staatsrath  im  außerordentlichen
  Dienste  722,  und  Praͤsident  d.  Ober-Appellationsgerichts,
  dessen  fuͤnfzigstes  Dienstjahr,
  und  allerhöchstes  Hauoschreiden  an  denselben
  888.

Lasser  „Franuz,  Unterlieutenant  der  Landweht

585
egdub,  Georg,  Tppellatlonsger=  Assess  223—21.
v.  Lauchstrin.  Ludwig,  *  Oberlieutenant  941.
Lauk,  Georg,  Universitäts  Professor  715,
Launer,  Johann  Baptist,  Beneficiat  128g.
Lauter,  Andrä,  Unterlieutenant  d.  Landwehr  0#
beberfinger,  Michael,  Patrimonial  Gerichtshalter

  und  Quartiermeister  d.  Landwehr  545.

Lechner,  Sebastlan,  Pfarrer  128.

Lechner,  Ignaz,  Kanzelist  a#15—216.

Lechner,  Beno,  Floßknecht  213.

Leeb,  Alois,  kandgerichre  Assessor  r47.

Leeb,  Joseph  Mar,  App.  Rarh  213—a14.

Lehle,  Franz,  Post  Offtcial  48.

Lehmann,  Karl,  Rentbeamter  975.

Lehmaver,  Marquard,  Pfarrer  ör.

Lehmus,  Gottlieb  Albrecht,  Pfarrer  313.

Lebner,  Paul,  Oberlieutenant  d.  Landwehr  3.

kehner,  Jakob,  Oberlieutenant  d.  Landwehr  0.

Lehner,  Georg,  Beneficiat  310.

Lehner,  Karl  Bartholomäus,  Landgerichtessessor
  745.

Lehniny,  Joseph,  Landgerichts  Abruar  768.

Lehrubecher,  Joseph,  Landger  Aktuar  var.

Leidner,  Johann  Christian,  Landrichter,  definitiv

  401.

Leimbach,  Johann  Baptist,  Erpeditor  123—
224.

Leist,  Paul,  Oberlieutenant  der  Landwehr  92.

beistner,  Christoph,  Landrichter  338.

Leistner,  Alois,  Abvolat  688.

v.  Leistuer,  Johann  Nepomuk,  Appellations-=gerichts
  Advolat  goꝛ  u.  940.
        <pb n="536" />
        Leixl  —  Litz.

Leirl,  Franz  Xaver,  Landaerichtè  Asessor  130.

v.  Lemmen,  Johann  Herimann,  Freih.,  Kämerer
  17—12.

v.  Lengrieser,  Alols,  Advokat  422.

Lenz,  Christoph  Heinrich,  Landrichter  979.

Leo,  Joseph  Ignaz,  Landrichter  636.

v.  nto,  Karl  Ludwig,  Freih.,  Direktor

v.  Ptoprechting,  Joseph,  Freih.,  Appell.
Rath  217—  à218.
v.  E  Herr  Marimilian,  Freiberr,
Minister  der  Finanzen  54.  430—4140,  definitiv
  441  und  452.

v.  Lerchenfeld,  Graf,  Landrichter,  definttio

22.
Lermer,  Thomas,  Rittmeister  d.  Landwehr  8.
Letourner,  Clara,  Hebamme  890.
Letsch,  Geoͤrg  Michael,  landaͤrztlicher  Kandidat
  *e
rnepe.r  Frledrich  Wilhelm,  Pfarrer

%  zuser,  Sebastlan,  Finanzrath  552.

v.  Leveling=  Helurich  Maria,  Hofrath  und
Professor  loog.

Lewer,  Polizelktuar  358.

Ler,  Franz,  Hauptmann  d.  Landwehr  325.

Ler,  Ignaz,  Salinen  Betriebs  Gehilfe  832.

v.  Leyden,  Klemens,  Graf,  Präsident  aog—
210.  Staatsrath  720  u.  908.

keyß,  Johann  Georg,  Pfarrer  7120.

v.  Lichtenstern,  Freih.,  desen  Ortsgericht  36.
Klebl,  Thad,  Fiekalrath  5

Klebler=  Philipp,  Unterch537  der  Landwehr

174.

Liebler,  JuliusSpitalVerwalter  424.
Lieffering,  Anton,  Steuer  Kontrolleur  973.
Lindenmaier,  Josep,  andarzt  170.
#inder,  Oberlleurenant  der  Landwehr  06.
binder  edtanz  Xaver,  App.Rath  217—118

und  3
e  Konrad,  Hauptmann  der  kandwehr

5  %  Joseph,  andgerichtensssesso  978.
Lindner.  Johann,  Pfarrer  31.

Lingl,  Johann  Bapiist,  Pfazere  231—232.
Fink,  Gallus  Heimrich,  bonogerichrsgr  910.
Lintner,  Anton,  Kanzelist  8

#Linz,  Geo  9Mcchael,  Sahdsn  973.
Liscodin,  Dom  nik,  Pfarrer  713.

Kitz,  Magnus,  Bote  446.

kitzelkirchner  —  v.  Luz.

kitzelkirchner,  Engeldert=  Finanzrath  zör.

Ldblein,  Erust,  Advokat  834.

v.  ochner,  orbban  Freth.,
sen  Ortegericht  36.

v.  Lochner,  Freih.,  Minlsterlalrath  462.

v.  Lodron,  Augusta,  Gräáin,  Schlüsseldame
Ibro  Majestät  der  Königm  151.

v.  Lodron,  Graf,  Präsident  40.  Staatsrath
im  außerordentlichen  Dienste  u.  Praͤsident  554.

Loc,  Friedrich  Karl,  zweiter  Leibarzt  und
HOber  Medicinalrath  446  und  1002.

Loe,  Franz  Fidel,  Rentbeamter  833.

Lbffler.  Johann  August.,  Kondiakon  969.

Lohe,  Ernst  Christian,  Pfarrer  728.

v.  Lohmapr,  Anton,  Salzbeamter  886.

Lohr,  Johann,  Pfarrer  685.

Löhr,  Franz  Philipp,  Kanzelist  a"3—224.

Lobrer,  Michael,  Pfarrer  900.

Lohrmann,  Major  und  Kommandant  der
Landwehr  340

Lohrum,  Wicheel,
wehr  92.

v.  Longinof,  kais.  rußischer  Rath  und  Secrétaire
  des  Commandemens  Ihrer  Majestaͤt
  der  rußischen  Kaiserin  1008.

Loos,  Johann  Frliedrich,  Unterlieutenant  der
Landwehr  540.

Loose,  Karl  Georg,  Finanzrath  §50#,

Loscant,  Christoph,  Pfarrer  90y.

Losch,  Geerg  Frieorich,  ##per  asrsr  219
—220  und  569.

Lodsch,  Franz  Josepb,  Beneficiat  765.

Lösch,  Christoph  Ernst,  Condiacon  820.

Johann  Baptist,  Regierungs  Alsess.
or  6

Lotz,  Franz  Kaver,  Junker  d.  Landwehr  386.

Ldw,  Joseph,  Neszerungsrarh  617

v.  Ldwenthal,  Johann  Neponlk,  Frelh.,
Major  der  bandwehr  69.

eukmaler,  Franz,  Rathdiener  225226.

v.  Luͤneschloß,  Ferdinand  Jaklob,  Major  940.

v.  upin,  Johann,  App  Ratb  z10—a2o.

arer:  Ehristton  Gortheeb,  Rechnungegehllfe

50—15

1  #“  Wiotz,  Quarklermeister  d.  Landw.  547.

Lutz,  Hedwig  Konrad,  Finan  rarh  551.

kutz,  Michael,  Auditor  d.  Landwehr  93.

v.  Lutzenberger,  Mathlas,  Regierungsrath

Kämerer,  des-Bataillons

  Arzt  der  Land=Or1r.


v.  Luz,  Johann  Heinrich,  Ministerialrath  452
und  463.
        <pb n="537" />
        Macceri  —  Mayer.

M.

Maccerl,  Joseph,  Landgerschts  Afsessor  770.
Advokat  834.

Mackert,  Balthafar,  Pfarrer  3#r9—319.

Mähler,  Klement  Wenzel,  App.  Rath  215
—  210.

Maier,  Thomas,  Pfarrer  87.

Maier,  Anton,  Pfarrer  127.

v.  Maier,  Joseph  Ferdinand,  App.  Rath  200
—  210.

Maier,  Joseph  Maria,  App.  Rath  215  —al6.

Maier,  Georg,  M  nisterialrath  462.

Maier,  Michael,  Bureaudiener  56l.

Materhofer,  Thomas,  Landgerichts  Aktuar

721  —3.
Mainberger,  Kaspar,  Rechnungs  Kommissär
  150.
Malle#,  Jakob,  Unterfbrster  601.

Mälzl,  Johann,  Mechaniker,  dessen  Prioile,
gianm  1030  —  1031.

v.  Mann,  Christian,  Praͤsident  149.  209  —
210.  568  (Berichtigung  zum  Jahre  1814
S.  666)  und  746

Mandelmaier,  Joseph,  Oberlieutenant  der
Landwehr  aor.

Manz,  Anton,  Regierungsrath  6135.

Märkel,  Johann,  Landgerchto  Advokat  914.

v.  Marschalk  von  Ostheim,  Franz  Friedrich,
  dessen  Ortogericht  310.

Marter,  Mardias,  Pfarrer  765.

Martin,  Johann  Evangelist,  Landrichrer  rgo.

Martin,  Oberfbrster,  Major  und  Nommandant
  der  Landwebr  510.

Marr,  Eduard,  Großhändler  09#43.

Marzell,  Joseph,  Quartiermeilier  der  Landwehr
  92.

Matt,  Auditor  der  Landwehr  95.

Matthy,  Georg  Nikolaue,  Verifikateur  0974.

Mattick,  Peter,  Revierfèrster  und  Oberkieutenant
  der  Landwehr  507.

v.  Maubach,  General  Sekretär  des  Ministeriumd
  der  Aemee  85.

Mäusel,  Benedikt,  Landgerichts  Aktuar  688.

MNaucner,  Konrad,  Unterlieutenant  d.  Landwehr
  01.

Maper,  Anton,  Pfarrer  421.

Mayer,  Andorá,  Amtediener  859.

Mayer  —  Michel.

Mayer,  Johann,  Stadtgerschts  Asessor  687.

Maper,  Benedikt,  Beneficiat  773.

Maper,  Friedrich  Christian,  Kanzelist  770.

Mapver.  Magnus  Melchior,  Diacon  828.

Mapverhofer,  Thomas,  Adjutant  d.  Landwehr
  9.

Maperhofer,  Gortlieb,  Pfarrer  830.

Mavinger,  Franz  TKaver,  Landgerichts  Assessor
  770.

Mayr,  Johann,  Unterlieutenant  und  Adjutant
der  Landwehr  93.

Mapr,  Franz  von  Paula,  Pfarrer  337.

Mayr,  Michael,  Pfarrer  371.

Megele,  Johann  Michael,
leur  973.

Meier,  Sebastian,  Landgerichts  Assessor  147.

Meler  Uhlfelder.  S.  Krafr.

Metlbeck,  Ludwig,  Rechnungsgehllfe  85-.

Meillinger,  Florian,  Professor  und  Hofkaplan
  631.

Meinel,  Frledrich  Wllhelm,  Pfarrer  765.

Meinel,  Gottlieb,  Landgerichto  Aktuar  770.

Meinhold,  Salzbeamter,  definitiv  913.

Meißner,  Andreas,  Pfarrer  820.

Meith,  Alois,  Kanzelist  a7.

Metrner,  Franz,  landärztlicher  Kandidat  065.

v.  Mejan,  Meriz  Heinrich,  Graf,  Oberstlieutenant,
  kdn.  Kämerer  1009—  1010.

Melbert,  Michael,  Registrator  223—324.

v.  Melzl,  Johann  Nepomuk,  Salinen  Praktkant
  13.

Merdlau,  Joseph  Rudolph,  Pfarrer  460.

v.  Mergenbaum,  Konstantin,  Freiherr,  Major
  und  Kämerer  12.

Merget,  Georg  Adam  Appellations  Roth  227.

Merk,  Wolfgang  Adam,  Oberapp.  Rarh  235
und  422.

Merk,  Wilhelm,  Raths  Accessist  971.

Merkl,  Franz  Xaver,  Pfarrer  128.

Merl,  Johann  Evangelist,  Pfarrer  583.

Merz,  Georg  Friedrich,  Direktor  914.

Messert,  Hauptmann  der  Landwehr  s48.

v.  Mertingh,  RKarl,  Freih.,  Revierförster  1°03.

Me,  Universitäto  Senator  0912.

Metzger,  Franz,  Rechnungsgehllfe  go.

Mepver,  Christian,  Schuhmachermeister  718.

Meper,  Johann,  Stene:  Kontrolleur  973.

Michgelis,  Karl  Wilhelm,  Pfarrer  765.

Michel,  Dhilipp  Joseph,  Seeuer  Inspektor  92.

3

Steuer  Kontrol=
        <pb n="538" />
        Mlelach  —  Muͤller.

Mielach,  Johann,  Oberlientenant  der  Landwehr
  546.

v.  Mier,  Graf,  k.  k.  bsterr.
Hannover  1005.

Miller,  Theophilus,  Pfarrer  2z0.

Gesandter  in

Mlller,  Dietrich,  Ober##ppellarlonsgerichts=Rath
  1002.
Miltner,  Alols,  Landgerichts  Aktuar  768.

Min  dler,  Franz  Joseph,  PollzeiKommissär,
provisorisch  130.

Mirwald.  Gerrg,  Pfarrer  88.

Mitsch,  Leonhard,  Pfarrer  32.

Mittermaler,  Universitäto  Rector  857.

Model,  Heinrich,  Landgerichts  Assessor  912.

Mbder,issh,  Ignaz,  Kanzelisi  315—16.

Mohr,  Kaspar,  Koplst  710.

Molitor,  Adam,  Ministerial  Rath  2337  und

1003.

Mollique,  Peter  Amatus,  Verifikateur  974.

v.  Moltke,  Ludwig  Karl,  Hauptmann  111.

v.  Montgelas,  Graf,  Minlster  49.

Morasch,  Franz  Xaver,  Oberlieutenant  der
Landwehr  546.

Morlgotti,  Joseph,  OberApp.  Rath  1000.

Moriz,  Unbreas  Pfarrer  421.

v.  Moro,  Franz  Andreas,  Meior  und  Kommandant
  der  Landwehr  584.

Moser,  Landgerichte  Assessor  120

v.  Moßhard,  kais.  kön.  österr.  Hantalsistesor

1006.
de  1  Motte,  Peter,  Freih.,  Generalk#leutenant
  goa.

de  la  Monßave,  Graf,  kbnigl.  frauzösischer
Geschäftsträger  am  kaiserlich  rußischen  Hofe
1006.

Muckenschnabel,  Johann,
definitiv  bor.

Mugsarbale  Peter,  Hauptmannd.  Landwehr


Mühlbeber,  Landgerichts  Aktuar  120.

Machtbaner=  Anton,  Zeugwart  der  Landwehr

  5
Mühl  |“  e  er,  Nikolaus,  Polizei  Inspektor,
N  au—  dechael,  Unterlleutenant  der  Landwehr

Revierfoͤrster,

definitiv  7—

Mulibauer,  August,  Reglerungsrath  666.

Muͤller,  Martin,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  10.

Mäller  —  v.  Neidhardt.

Müller,  Michael,  Pfarrer  88.

Müller,  Pbilipp  Joseph,  Sizilleaar  273—224.
Müller.  Silvester,  Pfarrer  583.

Muͤller,  Franz  Xaver,  here  Scha  613.
M  äller  Joseph,  Kreis  Schulrath  614.
Müller,  Franz,  Landgerichte  Assessor  688.
Müller,  Kajeran,  Pfarrer  766.

Muͤller,  Wolfgang,  Salzbeamter  767v.
Muller,  Johann,  Pfarrer  32g.

Müller,  Peinrich,  Pfarrer  830.

Müller,  Johann  Evangelist,  Maorrer  907.
Mattet  Helurich  Anton,  Nentbeamter  v„

d  977.
Mülle  Karl  Ludwig,  Rentbeamter  976  und

.

v.  Müller,  Georg  Frledrich,  fürstlich  Thurn
und  Tarischer  geheimer  Hofrath  und  Kanzlei-Direktor
  1000.

v.  Müllern,  Franz  Ignaz,  General  Flekalatsrath

  462

Mümpfer,  Georg  Michael,  Diacon  gr.

Münchsdorfer,  Joseph  Marrin,  Pfarrer

831
v.  Nünster,  Graf,  Finan  zrath  s5##

P.  Räst=  Anton  Friedrich,  Freih.  =
v.  WMünkter,  Georg,  Graf,  nesrri  n  ,
v.  Manster,  Karl,  Lleutenant.  Großjährig
326.  ..  »
Münz,  Martin,  Unlversitärs  Professor  20.
Munzer,  Rochus,  Fahnenjunker  der  Land#

wehr  094.  %
Murner,  Johann,  Oberlientenant  5%“
Musinan,  Daver,  Bäckers  Sohn  443
v.  e  Joseph,  GeSeb  A#  ngra,

[

N.

Nagelfchwmid  f,Joseph,  Rathdiener  r40  und
211—2

Mehier,  Friedulh  Karl,  Finanzrath  zet.

Naͤßl,  Franz  Xaver,  Revierforster  4  446.

Neidert,  Eduard,  Wechsel  Notar,  provisorisch
  152.

Neidhardt,  Heinrich,  Pfarrer  420.

v.  Neidhardt,  k.  ruF.  Oberst  r1006.
        <pb n="539" />
        v.  Nemmer  —  v.  Odonell.

v.  Nemmer,  General  Sekretär  des  Ministeriums
  der  Juftiz  54.

Nemmer,  Johann,  Kanzelist  211—a12.

Nemorow,  Johann  Karl  Ulrich,  der  Gottesgelahrtheit
  Beflissener,  großjährig  #22.

Nero,  Joseph,  App.  Rath  221—222.

Nest,  Georg,  App.  Rath  2r5—21.

v.  Neubeck,  Karl,  Freih.,  Major  und  Kimerer

  680

Neuh  %%  Michael,  Hauptmann  der  Landwehr
  5

Neum  5  6  "  1  „  Mathlas,  Hauptmann  der  kandwehr

  545.
Neumaper,
Landwehr  9.
v.  Neumapr,  Klemens,  Staatsrath  441—442.
423.  443  u.  l000.
Neumanns,  Frledrich,  Reglerungsrath  617.
Neun,  Sebastian,  Hauptmann  der  Landwehr

Foseph,  Quartiermeister  der

577.
Neusendorfer,  Sebastian,  Rittmeister  der

Landwehr  8
Neuwirth,  Georg,  Sislalserb  552.
Niebler,  Heinrich,  Pfarrer  960.
Niedermaier,  Georg,  lserurenam  der
Landwehr  517.
Nirdermaier,  Paul,  Adjutant  und  Lieutenant
  der  bandwehr  547  ·
Nüiedermaler,  Hilbert,  Pfarrer  630.
Miedermayr,  Franz  Taver,  Pfarrer  343.
Niedermoser,  Anton,  Pfarrer  900.
N  Geltt-  Gortthelf,  Oberlieutenant  der  Land-1,

  Vohann,  Rentbeamter  975.

O.

Oberhauser,  Israel,  Pfarrer  23r.

Oberkofer,  Niklas,  Hauptmann  der  Landwehr
  325.

Oberle,  Johann  Anton,  Rentbeamter  976.

Obermair,  Joseph,  Stabs  Offiziant  408.

Obermayer,  Mathias,  Landgerichts  Aktuar

680.
Obermayr,  Alols,  Pfarrer  16.
Oberndorfer,  Fohann,  Beneficlat  764.
v.  Odonell,  Graf,  k.k.  ssterr.  Kämerer  1006.

Oechslen  —  Dell.
Oechslen,  Friedrich,  Sekretär
6.

313—all  und  227—23
Oeder,  Georg  Leonhard,  Landgerichts#ssessor,
definitio  911.
v.  Oefele,  Alols,  Freih.,  Reglernngsrath  616.
Oeggl,  Georg,  Kreis  Medizinalrath  611.
Oebhrenbecher,  Michael,  Unterlieutenant  d.
Landwehr  885.
Offen  bach,  Joseph,  Bote  all—2713.
Omapyr,  Alois,  Pfarrer  427.
Onymus,  Unloersitäts  Senator  912.
v.  Orff,  Anton,  MilitaͤrHaupt  Kasfier  r000.
O  lierbammer  „  Georg,  Landgerlchtsurzt

140.  176.

Oo  mavr,  Johann,  Pfarrer  127—7238.

Ott,  Johann  Joseph,  farrer  89.

Ott,  Maximilian,  Landrichter,  befinitiv  618.

v.  Oiting  und  Fünfstetten,  Graf.  S.
von  Schbrnfeld.

v.  Ow,  Honorat,  Freih.,  Reglerungsrath  61
Ministertalrath  912.  8  zatath  bta

P.
v.  Palaus,  Ignaz,  Freih.,  App.  Rath  337

22
v.  p#m,  Joseph  g#r.
Pamler,  Michael,  Pfarrer  8
*——  „  Gotefried,  Perrllelen  d.  Landwehr

  o5.
Panzer,  Georg  Johann  apuist,  Mlnisterlale
rath  423  und  1003—  100
Papius,  BValentin  Mapmum,  Hofgerschtsh
  227.
Pappenheim.  S.  Ker
v.  Pappenheim,  l  PGuf,  Oberst  und
GeneralAdjutant  1002.
Pauer,  Jakob,  Reglstrator  213—274.
v.  Pauer,  Karl,  App.  Rath  a10—30.
Pauer,  Isidor  Jakob,  Raths  Accessist  464.
Pauli,  Anton,  Revierfbrster,  definitiv  70.
v.  Pechmann,  Freih.,  Major  d.  Landwehr  9#/.
Peez,  Oberalofschlagamtodlener  90.
Peiker,  Johann,  Pfarrer  4
lri  Johann,  eeilutenem.  Landput

  —  der  Landwehr  326.
3
        <pb n="540" />
        Pemsel  —  Plonquer.
Ppeusel,  Johann  Paul,  Unterlieutenant  der
Landwehr  93.
Pemsel,  Johann  Kourad,
Landwehr  9“.
v.  Pergler  von  Perglas,
geheimer  Rath  563
v.  Pergler  von  Perglas,  Karl  August,
Freih.,  Reglerungsrath  614  und  978.
Perzl,  Mar,  Chilrurg  der  kandwehr  9.
pellalbe  Paul,  Oberlieutenant  der  Landwehr

  5
P  e  er,  Aberr,  Herrschaftsgerichts  Oberschreier

  448.

v.  .  Alois,  Advokat  602.

v.  Peter,  Marian,  Regierungsrath  613.

Pektenkofer,  Michael,  Rentbeamter,  defintriv
  602.

Efüfft.  Johann,  Pfarrer  88.

Pfäffl  Mathlas,  Beneficiat  147.

Do0.  Pfeffel,  Hubert,  bevollmächtigter  Minister
  und  außerordentl.  Gesandter,  dann  Staats--rath
  im  außerordentl.  Dleuste  443.

Pfeifer,  Franz  Joseph,  Salzbeamter  #913.
flster,  Joseph  Valentin,  Sekretär  225  und

423—424.  »  »

v.  Pflummern,  Franz,  Freih.,  Regierungsrath
  613.

Pielmayer,  Unterlieutenant  der
Landwehr  9.

v.  Pillement,  Franz  kudwig,  Oberst  568.

Pindl,  Verg=  und  Hüttenamts  Oberfaktor
33.

Pirkl,  Alois,  App.  Rath  217—918.

Pirzer,  Franz  Sales,  Pfarrer  370.
brt  Martin,  ünrerlieutenant  d.  Land=Hauptmann

  der

Anton,  Frelh.,

Johann

„  o7  Preedrich,  Kechnungsführer,  provlch
  1

Planer,  Joseph,  Floszmelster  279.
lank,  Placidus,  Pfarrer  89.
v.  Plank,  Mor,  App.  Rath  za13—a14.
v.  Plank,  Alois,  Ministerialrath  423.
Plank,  Franz  TKaver,  Oberlieutenant  d.  Landwehr
  545.
rvlotte,  Andreas,  Fischleobesiger  717.
Platzer,  Michael,  Kanzelist  463.
Plonquer,  budwig,  kanogerlchrungesor,  provisorisch
  720.

v.  Pocci  —  Puͤndter.

v.  Pocci,  Fabrilzlus,  Graf,  General  Major
uud  Oberhofmeister  1000.

Pbblmann,  Johann  Georg,  Pfarrer  318.

v.  Pollnitz,  Freih.,  Kreis  Forstrath,  proolsorisch
  27.

Ponceau,  Peter  Johann  Boptist,  Rentbeamter
  976—0977.

Popp,  Bartbolomd,  Kanzelist  r4.  a11—in  .

Popop,  Friedrich,  Direktor  229  -210.

Popp,  Arccosibinalrah  613.

Popp,  Karl,  Pfarrer  871
Pöschel,  Michael,  P#ellgurenant  der  Landwehr
  536.

Pöschel,  Pbilipp  Frledrich,  Pfarrer  go7.
v.  Pschaser  Joseph,  HofBräuhaus  Kontrolleur
  767
Possert,  Amon,  Salz#Amtsschreiber  r##.
Potschka,  Thomas,  Oberlieutenaut  d.  Land--wehr
  337.
Prädatsch,  Lorenz,  Pfarrer  583.
*—  Franz  Gerhard,  Landgerschts  Assesor
  47.
v.  Praun,  Maior  der  Landwehr  68—460.
Praun,  Joseph,  otto  Revißons  Grhilse  ##
Prechtl,  Bartbolemäus,  Pfarrer  757##
Prechtleln,  Gustav  Friedrich,  Predigen  o
Diakon  714.
Prediger,  Wilbelm,  Junker  d.  kondwehr  e#
Pregler,  Landgerichre  Akrnar  832.
v.  Prentuer,  Franz  tuuot  ’*
Rath  1002.
Preuß,  Georg  Erust,  rupp.  Ratb  us  arC.
v.  Prevsing,  Mar,  Graf,  Staatsrath  55
und  152.
v.  Prepyfing,  Karl,  Graf,  Staatsrath  3233
und  449—440.
Freih.,

v.  Prielmair,

200  —  20.
Primbs,  Benno,  Rathe#  Accelsist  464.
Primbs,  Anton,  Direktor  140  u.  200—10.
v.  all,  Ludwig  Freih.,  königl.  Kämerer

Taver,  App.  Rath

Horochen,  Michael,  Landgerichts  Assesso  .
Pröls,  Jakob,  Revierforster  17  #  sor  s3-Protz,
  Niklas,  Bote  226.

Pündter,  bandrichter,  definitiv  857.
        <pb n="541" />
        Quamé  —  v.  Rechberg.
O.

Quanteé,  Sedbastlan,  Flnanzrath  557.

R.

Raab,  Matbias,  Erpeditor  a#1—13.

Nan  Ss#s,  Unterlieutenant  der  Land=Rabe,

  !  Frledrich,  Kriminal#junkt  o#u#

—  912
Kabl,  Heremann,  Pfarrer  609.

Nabus,  Phillpp  Heinrich,  Pfarrer  Gaes

Rad,  Paul,  bhandgerichte  Astessor  768.

v.  Raglovich,  Klemens,  Frelh.,  General=Liteutenant
  999.

v  Raith,  Sigmund,  Ritterlehen  Besizer  112.
dessen  Ortsgericht  142.  AUdels  Immatrikulirung
  566.

Raltb,  Johann  Nepomuk,  Beimautner  550.

Ralth,  Joseph,  Häuelers  Sohn  942.

Rammer,  ÖShristoph,  Pfarrer  318.

Ranker,  Jakob,  Pfarrer  15.

Rapp,  Johann  Georg,  Rentbeamter  975.

Rappolr,  Klement,  Advokat  602.

Ruobacher,  Unterlientenant  d.  Landwehr  a.

Matzeasberger,  Michael,  Rittmeister  der
Landwehr  or.

##  sch  J.Chr##stian,  Rarhdlener  215—316.
Re,  Anton,  Intendaut  Seiner  kbulglichen  Hoc.
  beu  des  Herzogs  von  Lruchtenberg  1007.
Reber,  Wilbelm,  Pfarrer  230—2331  u.  829.
Roebitz,  Jakob,  Oberlleutenant  der  Landwehr

547  ·  «
Rebmann,  Johann  Andreas,  Praͤsident  1004.
v.  Rechberg  und  Rothenlbwen,  Marximi—
lian  Emanuel,  Graf,  Oberst  Hofmeister  322.
v.  Rechberg,  Herr  Alois,  Graf,  Minlster  des
Hauses  und  des  Aeußern  541—55.  430  —400.

441.
v.  Rechberg,  Joseph,  Graf,  GeneralbLieuteuant,
  dann  außerordentl.  Gesandter  und  bevollmaͤchtigter
  Minister  999.
v.  Rechberg,  Anton,  Graf,  General  Major

999.
v.  Rechberg,  Willibald,  Graf,  außerordentl.
Gesandter  und  bevollmächtigter  Minister  100.

v.  Reckrodt  —  Reitmaler.

v.  Reckrodt,  Ludwig  Frledrich  566.  *
*  eder,  Landgerlchtsurzt  48.
v.  Reding,  Joseph  Anton,  Freih.  Ratts=Accessist
  971.
v.  Rwis.  Freih.,  desselben  Ortsgeriche

v.  En  Baron,  Pollzel  Kommissäkr,  preovisorisch
  4-v.

  Rehling,  Ludwig,  Zreib.  Kanzelist
Registrature  Gehilfe  8  "  "1.  “.

Rehrig,  Joseph,  gancchschienfee  76°.

Reich,  Jakob  Joseph,  Audltor  der  Landwehr
  92.

Reichelt,  Andreas,  Pfarrer

v.  Reichenbach,  Georg,

und  744.
Reichenberger,  Franz,  Lleutenant  d.  Landwehr
  91.
Reicheneder,  Johann  Baptist,  Pfarrer  773.
v.  Reichert,  Bernhard,  Appellationsgerlchts-Rath
  à26.
Reichert,  Joseph,  kandgerichts  Assessor  832.
v.  Reichlin,  Johann  Repomuk,  Freih.,  Oberforstmeister
  12.

v.  Relchlin  von  Meldegg,  Franz  Taver,
Freih.,  Präsident  213—a14  und  913—914.
re.  Reigersberg,  Herr  Heinrich,  Graf,

Minmister  der  Justiz  5s  und  430—440.
Reigl,  Michael,  Pfarrer  870.

v.  Reindel,  Johann,  Direktor  à13—214.
v.  Relindl,  Johann  Nepomuk,  App.  Ratb
200  —2  10.  1
Reindl,  Anton,  Pfarrer  8r#-  2
Reiner,  Franz,  ausübender  Arzt  ör.  1
Reinhard,  Johann  Friedrich,  e

der  Landwehr
Relnwetter,  k.  k.  blterr.  Ober  Krlegs  Kommissaͤr
  1005.
Relsch,  Sebastian,  Landgerichts  Assessor,  definitiv
  152  und  768.
Relser,  Anton,  Landgerlches  Afsessor  rör.
Reiser,  Johann  Baptist,  App.  Rarh  a#1—334.
Reisinger,  Franz,  Pfarrer  871.
Reiß,  Karl,  Kanzelist  225.
Relßmaler,  Sebastian,  Pfarrer  820.
Reithmair,  Johe##n,  Revierfbrster  447.
Reitmeaier,  Jakob,  Landgerichts  Aktuar  463.

460.
Salinenrath  600
        <pb n="542" />
        Rempt  —  Roͤsch.

Rempt,  Johann  Konrad,  Oberlleutenant  der
Landwehr  04.

Netzer,  Andreas,  App.  Rath  a#158—a16.

Reud,  Johann,  Quartiermelster  der  Landvwehr
  174.

R  Franz  Sales,  Kreis  Medizlualrath

M  Joseph,  Pforter  908.

Reuß,  Revierforster  6,  6.

Richter,  Johanna,  Hebamme  gco.

Rich  ter,  Daniel,  bandgerichts  Assesfor.  roog.

v.  Mieben  Frelh.,  meklenburgischer  Landstand
  1

Riedel,  Joseph,  App.  Rath  221—222.

Kleder,  Mathias,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  343.

Riederauer,  Mar,  Kanzelist  211—a72.

RKledl,  Johann,  Unterlleutenant  der  Landwehr
(I.  Kompagnie)  536.

Riedl,  Johann,  Unterlieutenant  der  kandwehr
(II.  Kompagnie)  586.

Rlegel,  Leonhard,  Büchsenmacher  886.

Rieger,  Johann  Marimilian,  Krämers  Sohn

1033.
Riegler,  Pauli,  Rentbeamter  976.
Riel,  Andreas,  Kreis  Schulrath  677.
v.  Ringel,  GeneralDiektor  54—55.  und

430—440.

Ringel,  Joseph,  Finanz  Rath  852.
rungs  Rath  1034

Kingsels,  Fühanm  Nepomuk,
maͤr  Arzt  770.

RNinninge:  Martin  „  Lieutenant  der  Landwe


Rischmann,  kudwig,  Rentbeamter  975.

Ri#ter,  Johann,  Freih.,  App.  Rath  ar0
—  270.

v.  Ritter,  Andreas,  Staatsrath  730  und
Vorstand  des  General  Fiskalats  767.  1000.

Kickel,  Anton,  Landgerichts  Assessor  83-.
Rdder,  Johann,  Pfarrer  713.

Rdder,  Chirurg  745.

Kogenhofer,  #eonhard,  Pfarrer  31.
Röhrl,  Ignaz,  Pfarrer  31.

Nohrmofer  „  Basil,  Pfarrer  970.

Roll,  Ferdinand,  bandgerichts  Aktuar  632.
Roͤsch,  kudwig,  Landgerichts  Arzt  14.
Rsch,  Georg  Alols,  Regierunge  Assessor  673.

Regiezwelter
  Pri-NRöschlaub

  —  Rußegger.

Kdschlaub,  Universitäts  Senator  858.

Rose,  Wllhelm,  kandgerichts  Affessor,  provlsorisch
  13.

Rbel,  Sebastlan,  Pfarrer  856.

Rösler,  Niklas,  Appellations  Rath  227.

v.  Rosner,  k.  k.  dsterr.  Heftriegerath  1006.

Rößer,  Joseph,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  173.

Rößler,  Georg  Helnrich,  Maut=  und  Hall-Oberbeamter,
  provisorisch  —

Robmann,  Franz  Anton,  App.  Rath  219—
220

uiziemenn,  Joseph
Rath  227

Rost,  Georg  Valentin,  Appellat.  Rath  221  —
222.

Mathias,  Appellations-Rost,

  Franz  Taver,  Oberlieutenant  d.  Landwehr
  325—3356.

Roth,  Roman,  Hauptmann  d.  Landwehr  os.

Roth,  Georg,  Unterlientenant  der  Landwehr
  o5.

Rorb,  Karl  Frledrich,  Ministerlal  Rath  4233.
v.  Roth,  Johann  Theodor,  MinisterlalKath
und  General  Fiskalats  Rath  46a  und  1002.
Roth,  Theodor,  Forstoerwalter,  provisorisch

550.
Notb-  Stadtpfarrer  819  und  2

im'  Anna,  Hebamme  goo.

Roth,  Martin  „Landgerichts  Msesser  orz.

Rothfischer,  Michael,  Pfarrer  9og.

v.  Roͤthlein,  Adam  Joseph  Friedrich,  App.
G.  Rath  563—564  und  1001.

Rathmäͤllet,  Johann  Evangelist,  Pfarrer

Röben  bauer,  3  23—334.-Rückert,
  Konrad,  Pfarrer  31,3—33
Rüdel,  Kaspar,  App.  Rar  ½
Rudhard,  borenz,  Regierungs  Rarh  634.
Rud  hart,  Dr.,  General  Fiskolaté  Rath  977.
v.  Rüdt,  Anton,  Sekretartats  Konzlpist  672.
Ruhdorfer,  Konrad  ,  Landgerichto  Assessor
47  und  71.
Ruland,  Unlversitäts  Senator  912.
Rund,  Bernhard,  Regierungs  Rarb  612.
Rußegger,  Benedikt  Patriz,  Pfarrer  171.
        <pb n="543" />
        Sachenbacher  —  Schaͤffer.
S.

Sachenba  120,  er,  Franz  Kaver,  kandgerichts-Aktuar
  6

Sachsel.  Auren,  Hauptmann  der  Landwehr

v.  -  Marse  Eetile:  Leopold,  Freih.,
Dlrektor  15—16  und

v.  Sainte  Marle  Entsse###itan,  Frhr.,
Epp.  Rath  ars—316.

Selemon,  Johann  Christoph,  Kanzellst  lr

Sa  i  F  0  n,
wehr  93.
Salmon,  Johann  Baptist  Anton,  Hypotheken

  Bewahrer  977.
Salzberger,  Joseph,  Regierungs  Rath  910.
Salzmann,  Wilhelm,  Lotto  Bureaudiener  90.

Dauiel,  Oberlieutenant  d.  Land-Samassa,

  Jakob,  Landgerlschte  Assessor  632.
Sämer.  Zatod,  Unterlicutenaur  der  Land--wehr
  17

Somm  oie,  Johann  Sebastlan,  Pfarrer
12

Sandherr,  Anton,  Pfarrer  15.
o.  Sandszell,  Graf,  Kämerer,  dessen  Herr-5
  cafrgesche.  142.

Santh,  Blasins,  Pfarrer  gg.

v.  Saporta,  Friedrich,  Graf,  Oberlleuteuaut

  Und  Kämerer  4521.

Sarotrol,  Jakob,  kandgerichts  Aktnar  688.

Sartor,  Michael,  Pfarrer  620.

Sarrorius,  Major  der  Kandwehr  549.

Sartorius,  Teham:  Rentbeamter  975.

Sartorlus,  k.  k.  dsterr.  Hoftriegsratho  Sekretär
  loos.  «»»

v.  Sauer,  Freih.,  dessen  Ortsgerlcht  309.

Sauer,  Karl  Chrlstlan,  Pfarrer  318.

Sauer,  Joseph,  gurtesrictunife  und  Auditor
  ber  Landwehr  585

Sauter,  Alois,  Landgerichts  Assessor  721.

v.  Sayn  Wittgensteln,  Ludwig,  Graf,
kdn.  Kämerer  331.

v.  SEkenbofen=  Franz  Chrlstoph,  Sreiherr,

Assesso
v.  Schachs  LThada,  Fiskalrath  553.
v.  Schacky,  Karl,  Freih.,  Major  und  Kommandant
  der  Landwehr  §s85.
Schäffer,  Alols,  Pfarrer  765.

Schaflitzl  —  v.  Scherer.

Schaflitzl,  Joseph,  Landgerichts  Assessor  580.
v.  Schallern,  Gottlieb,  Ruter,  Areio  Mo
dizinalrath  616.

Scheller,  Ludwig,  landärztlicher  Aandida

S  ans  erger,  Frledrich,  ReglerungsAffesor
  61

Scham  o  urger,  Anton,  Hauptmann  d.  Landwehr
  545.

Sch  4#½½  ath,  Johann,  Oberlieutenant  d.  Landevdns



Franz  Borgias,  App.  Rath  209—

S  *  *  rer,  Georg,  Oberlleutenant  der  Land-8.


—t*vßvl  Franz  Kaver,  Pfarrer  909.
v.  Schatte,  Joseph,  Frelh.,  Landgerichts-Assessor
  150.
Schauberg,  Peter  Franz  Joseph,  Rentbeamter
  975.
S  %  Jehann,  Regierungs  Rath  614  und

v.  Bsumberg.  Philipp  Karl  Anton,  Oberst.
pensionirt  565.

Schaupp,  Franz  Joseph,  Rentbeamter  975.

Schedel,  Karl,  Ober  Postmeiste  er  760.

Schedel,  Joseph,  Pfarrer  1003.

Schedl,  Joachim,  Kanzelist  833.

Scheel,  kbn.  preußischer  Krlegerath  roos.

Scheer,  Taver,  Forstwart  176.

Schegk,  Wilhelm,  Raths  Accessist  46.—

Schegk,  Karl  Friedrich,  Finanzrath  säs.

Schekol,  Friedrich,  Revieriäger  441.

Schels,  Johann  Nepomuk,  bandgerichte
sessor  688.

S  emenauer,  Areis  Forstrath,  provisonisch

v.  Eceut,  drelb.  von  Stauffenberg,  F  Sos
bann  Franz,  Demkapitular  und  Generalvikar,
dessen  Stiftung  zur  Verbesserung  der  Schuldienste
  in  Würzburg  144.

Schenk,  Mar,  Salinen  Oberfbrster  632.

v.  Schenkel,  Joseph,  pensionlrier  Regierungs=Rath,
  dessen  Ortsgericht  35.

Scheppch=  Josexh,  kandgerichts  Assessor  7.
74

v.  Scherer,  Ferdinand  Franz,  Frelh.,  Oberlleutenant
  109.
        <pb n="544" />
        v.  Scherer  —  Schnieller.

v.  Franz  Xaver,  Stadtgerlchts  Assessor

2*  “  Wolfgang,  Junker  der  Landwehr

Sauchenpflug,  Matbias,  Kaufmann,
Wcchsekgerichrs=  und  Schuldentilgungs  Kommissions
  Assessor  14—175.

.  Scheuerl,  Christoph,  Landgerichts  Aktuar
770.  Assessor  911.

v.  Schieber,  Johann  Baptist,  Fiskalrath

383.

v.  Schieber,  Johann  Baptist,  Direktor  560.

Schieder,  Quirin,  App  Rath  215—210.

Schteder.  Johann,  Pfarrer  582.
Schleßl,  Johann,  Landgerichte  Assessor  745.

v.  Schilcher,  Franz  Sales,  Vice  präsident
on.  Staatsrath  441—412.  443.  452  und
Hisoent  550.  1000.

Schill,  Christoph,  Landrichter  977.

Schilthauer,  Anton,  Quartiermelster  der
kandwehr  0.

Schindler,  Wolfgang,  Unterlleutenant  der
Landwehr  172.

Schirmbüäck,  Franz  Taver,  Oberlleutenant
der  kandwehr  93.

SchlapplInger,  Anton,  Fiekal  Rath  553.

Schleblein,  Heinrich,  Fiskal  Rath  553.

#.  Schlesch,  Freih.,  Präsident  und  Staatsrath
  im  außerordentlichen  Dienste  720.

v.  Schleichart,  Philipp  Wilhelm,  Forstmei-—*
  Moriz,  Major  der  Landwehr

eiemmer,  Mathias,
Landwehr  546.

Schloderer,  Michael,  Pfarrer  460.

Schluderer,  Ulrich,  Unterlleutenant  d.  Landbandgerichte

  Asselssor
  130

r#.  Schmalt,  Johann  Heinrich  Christian,  Rittmeister
  885.

Schmauß,  Goktfried  Christian,  Flnanz  Rath
552.

Schmelcher,  Georg,  Pfarrer  869.

Schmeller,  Johann  Anton,  Raths  Accessist
669.

Unterlieutenant  der

wehr  93.
Schlüßelmaler,  Anton,

Schmid  —  Schöffmann.

Schmid,  Martin,  Sekretär  213—214.

Schmid,  Johann  Christoph,  Appellat.  Rath
219  -  220.

83  mid,  Joseph,  Landgerichts  Arzt  464.
Schmid,  Karl,  farrer  8  871.

Schmid,  Vorenz  Malachias,  Beneficiat  972.

Schmid,  Mathias,  Pfarrer  830.

Schmidt,  Georg,  Jengwart  d.  Landwehr  846.

Schmidt,  Friedrich,  Landgerichts  Affessor  688.

Schmidrt,  Johann,  Fischlehnbesizer  717.

Schmidt  chael,  Kriminal  Adjunkt  770.

Schmidtlein,  Pllipp,  eln.  Rath  2:3
—  224.  Miun  sterial  Rath  22

Schmitt,  Joseph  Anton,  *-i  171.

Schmitt,  Georg  Thomas,  OberApp.  Rath

225
Schmitt,  Gabriel  Simon,  Steuer  Kontrolleur

973
v.  Schmitt,  Philipp,  Direktor  1004.
v.  Schmoͤger,  Chrlistoph,  Regierungs  Rath
13.
Schnaitl,
wehr  545.
Schneemann,

Joseph,  Oberlieutenant  der  Land-Michael,

  Landgerichts  Arzt
913.
Schneid,  Landrichter,  definitiv
61

Schnelder,  Oberlieutenane  der  Landwehr  4.

Schneider,  Nikolaus,  Pfarrer  137.

Schneider,  Johann  boreng,  Unterlieutenant
der  Landwehr  173.

v.  Schnesder,  Karl,  Erpediter  211—213.

Schnelder,  Franz  Joseph,  Landrichter  766.

Schneider,  Friedrich,  Landgerichtsus#so#r
707.

Schneider,  Maria,  Hebamme  90.

Schneider,  Kaspar,  Rentbeamter  975

Schneiderbanger,  Josph,  Landgerichts-Assessor,
  definitiv  775.

Schnizlein,  Karl  Chiistoph,  Landrichter  148.

Schnuttermaler,  Georg,  Unterlleutenant
der  Landwehr  173.

Schober,  Anton,  sesarres  33

Schddl,  Ignaz,  Pfarrer

Schoffel,  Joseph,  Oberllenhenan:  der  Landwehr
  68.

Schdffmann,  Marzelin,  Pfarrer  420.

Margquard,
        <pb n="545" />
        Scholl  —  Schwarz.

SSell,  Sebastian,  Pfarrer  15.
Schdn,  Mar,  Landarzt  17r#.
Schön,  Franz  Seraph,  Hallamts  Kontrolleur
827.
Schön,  Stephan,  Advokat  833.
v.  Schönfeld,  Graf  von  Orting  und  Fünfstetten,
  General  Masor  885  und  1001.
Schdnhammer,  Sebastian,  Direktor  266.
v.  Sb#  Frelh.,  dessen  Ortsgericht
S  *  o1.  Christian,  Rechnunge  Kommissär  89
Sech  renl.  Anton,  Pfarrer  a3#.
Schoverer,  Hauptmann  der  Landwehr  04.
Schrank,  Anton,  App.  Rath  313—214.
Schreiber,  Johann  Adam,  Polizel  Aktuar
151.
Schrelegg,  Joseph,  Pfarrer  85—86.
Schreker,  Thomas,  Pfarrer  684.
Schreper,  Karl,  Hauptmann  der  Landwehr
586.
Schrdcker,  Achaz,  Salz  Oberfaktor  767.
Schrdder,  Anton,  Landgerichts  Arzt  1000.
v.  Schrottenberg,  Joseph,  Freih.,  kdnigl.
Kämerer  7190.
v.  Schubert,  Friedrich  August,  Rittmeister
9/#.
chuh,  Michael,  CLandrichter,
Kommandant  der  Landwehr  843.
Schuldheis,  Andrä,  Revierforster,  definitiv
  602

S#ni
ath  6

Major  und

5  ilp  „,  Titular  Appellationegerlchts-Rechnungessistent,

  provisorisch

Schulz,  August  Wilhelm,  Pfarrer  32.
Schunk,  Kaspar,  Revierförster  60a.

Schunter,  Raspar  Ludwig,  Regierungs  Rath
616.

182.

Schurer,  Chlrurg  775.

Schuster,  Jos  pb,  Pfarrer  523.

Schwab,  Ludwig,  Rath  und  Professor  447.

Schwab,  Gallus,  Parre:  714.

Schwarz,  Franz,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  o5.

v.  Schwarz  —  Seidel.

v.  Schwarz,  Benedikt,  Handlungsgerichts-Assesser
  und  Großhändler  112  und  566.

Schwarz,  Wilhelm  Friedrich,  Major  u.  Kokmandant
  der  Landwehr  510.

Schwarzenbacher,  Michael,
858.

Schwarzkopf,  Johann  Konrad,  Unterlleutenant
  der  Landwehr  o#.

v.  Schwarzkopf,  Friedrich,  Appellatlonsgerichts
  Rath  151.

Schweigger,  Salomon  Christoph,  Unlversitaͤts
  Professor  910.

Schweigl,  Johann  Baptist,
970.

Schweizer,  Joseph,  Pfarrer  582.

Schwemlein,  Johann  Adam,  Pfarrer  37.

Schwemmer,  Joseph,  Kanzelist  211—212.
Protokollist  324.

v.  Schwerin,  Frelh.,  Direktor  und  geheimer
Rath  4#3.

Schwinger,  Karl  Christian,  Pfarrer  96

Schwinghammer,  Jehann,  blahler  2)
71.

Schulz,  Julius,  Landrichter  978.

v.  Sechser,  Heinrich,  Appellationsgerschts-Rath
  236.

v.  Seckendorf,  Karl  August,  Freih.,  Präsident
  a190—220.  Staarsratch  139—1/0  und
443.

v.  Sedelmair,  Karl,
210.

Sedlmaler,  Augustin,
Rath  313  —  à14.

Sedlmair,  Franz,  Bote  311—a12.

Sedlmapver,  Sebastian,  Pfarrer  331.

v.  Seefried,  Freih.,  Finanz  Ratb  55a.

Seeligmann,  Eduard.  S.  Weling.

Seclos,  Franz  Aaver,  Pfarrer  3o0.

Seemuller,  Mathias,  Pfarrer  128.

Lotto  Revifor

Kasse  Offiziant

Vice  Prästdent  200—

Appellatiensgericht

v.  Seida,  Eugen,  Freih.  Kreie  Adminlstrations
  Rath  48.  Reglerunge  Rath  611  und
973

Seidel,  Joseph  Anton,
ath  213—211.
Seidel,  Johann  Nepomuk,
der  Landwehr  536.

4

Appellationsgerichts-Unterlieutenant
        <pb n="546" />
        Seidel  —  Sigert.

Seidel,  Immanuel  Fr.,  Pfarrer  8:8.

Seifert,  Adam,  Pfarrer  761.

Seiffert,  Christoph  Johann,  Appellations-=gerschts
  Rath  210—2o.

Seiffert,  Taver,  Kanzelist  al0—2o.

Seiling,  Johann  Georg,  Appellationsgerichts-Rath
  223—224.

v.  Seinsheim,  Karl,
Reglerungs  Rath  örr.
v.  Seins  beäin,  5  Erkinger,

glerungs  Rath  6
Seitz,  Mathäus,  —  830.
Senefelder,  Alois,  dessen  neue  Verbesserung
der  Lythographie  856.
Senestrey,  Theodor  Pantaleon,  Pfarrer  87

Graf,  Krelsrath  130.

Graf,  Re-Sensburg,

  Franz  Ludwig,
Vorstand  978.
Sepp,  Friedrich,

215  -216.
Settele,  Ferdinand,  Pfarrer  8
Seuffert,  Johann,  Umerksisprofeslor

Landgerichts-Appellatlonsgerichts

  Rath

746.
v.  Seuffert,  Johann  Michael,  Präsident

221—222  und  0990.

v.  Seurter,  Abreche  Ludwig,  Direktor  913
und  1004.

Sepberrt,  Ehristoph  „Oberlieutenant  d.  Landwehr
  10.

Sevfried,  Johann,  Pfarrer  1007.

Sibinger,  Peter,  Beucfic  lat  872.

v.  Sicherer,  Joseph,  Zppellorionsgerichts-Rarh
  313  —214.

Sick,  Lorenz,  Pfarrer  146.

Sick,  Anton,  Pfarrer  384.

Sickenberger,  Johann  „  Pfarrer  80.

Siebenpfeifer,  Dr.,  Kreis  Assessor  r034.

Siebenwurst,  beonhard,  Appellationsgerichts
  Rath  221—222.

Slegert,  Karl  Jachäus,  Pfarrer  127.

Sieghard,  Franz  Seraph,  Sekretär  213—
214.

Sigritz,  Dominikus,
Nath  200—a10.

Sigert,  Franz  Paul,  Rechts  Praktikant  und
Auditor  der  Landwehr  547.

Appellationsgerichts-Sigler

  —  Spiesl.

*m  Philipp,  Pfa  rer  830
Silberhorn,  Georg,  Anbsgellartonsgerichtsi

  215  —210.  Direktor  445.

Simon,  Johann  Christoph,  Kanzelist  233—
224.

Stimon,  Anton
326.

Stpmaier,  Adam,  Hauptmann  der  Landwehr
  545.

Sirch,  Jakob,  Pfarrer  460.

Sirt,  Johann  Lorenz,  Pfarrer

Sire,  Michael,  Hauptprediger  r  Dlstrikts=Kicchen-
  und  Schulen  Inspektor  714.

Slevogt,  Kreis  Forstrath,  proolsorisch  7.

Sdldner,  Lorenz,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  8.

Sollner,„  Bernard  Joseph,
—  21

Sollweck,  Alois,  Beneficlat  32.

Sonnenmaper,  Friedrich  Ferdinand,  Pfarrer
  870.

v.  Sonnleitner,  k.  k.  dsterr.  Krels  Kommissaͤr
  1006.

Sonthelmer,  Johann  Baptist,  Pfarrer  869.

Sorg,  Universitärs  Senator  912.

Spärh,  Michael,  Unterlieutenant  der  kandwehr
  ao1.

Späth,  Unterlleutenant  der  Landwehr  96.

Späth,  Franz  Borgias,  Landgerichte  Assessor
  686.

v.  e  paur,  Friedrich  Karl,

„Realitaͤten  Besizer  938.

Sp  2*  air,  Ignaz,  uppellationsgerichts  Rat
200  —a10.

Spengler,  Johann  Nepomuk,  Poltzeiktnar
445.  Landgerichts  Assessor  666.

Sperl,  Dominikus,  Kanzelist  213—274.

Sperling,  Friedrich  Wilhelm,  Unterlicutenant
  der  Landwehr  06.

„  Hauptmann  der  Landwehr

Kanzelist  223

Graf  von  und  zu

Spiegler,  Georg,  Hauptmann  der  Landwehr

  172.
v.  Spieß,  Frledrich  Ferdinand,  Appellatlonsgerichts
  Rath  219  220.

Spießl,  Georg,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  172.
        <pb n="547" />
        Spirtler  —  Sreiglöhner.

Spittler,  Revierfbster  zar.

v.  Spitzel,  Welfgang,  Appellationsgerlchts-Rarh
  217—313.

v.  Splzel,  Salinen  Oberförster  632.

Sprengler,  Joseph,  Finuanzrath  852.

Springer,  Chrißph,  Pfarrer  231.

v.  Sprunner,  Ankon,  Appellatlonsgerichts-Rath
  219  —220o.

v.  Stack,  Franz  Joseph,  Stabs  Kapitän  567
—  568.

Stadelmaier,  Johann  Nepomuk,  Appellationsgerichte
  Rath  217  -  218.

Stademann,  Ferdinand,  Offiziant,  dessen
Indigenat  326.  Sekrerär  441.

Stadler,  Sebasiian,  Rittmeister  der  Landwehr
  8.

Stadler,  Joseph,  Landgerichts  Advokat  go.

Stabl,  Universttäts  Senator  857.

Staiger,  Franz  Speziosus,  Pfarrer  870—
871.

v.  Stain,  Marquard  Anselm,  Freih.,  königl.
Kämerer  832.

v.  Stainlein,  Johann  Gottlieb  Erhard,
Freih.,  bevollmächtigter  Minister  1002.

Staklin,  Jakob,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  9.

Stark,  Ferdinand,  Landgerichts  Assessor  148.

Starkmann,  Joseph,  Regierunge  Rath  612.

Staudacher,  Joseph,  Rath  und  geheimer
Sekretär  554.
v.  Stauffenberg,  Pbilipp,  Freih.,  Universitäte
  Kurator  323.  geheimer  Rath  2010.
Stantner,  Michael,  Appellationsgerichts-Rath
  209—210.

Srtecher,  Gottfried  ##eo,  Ober  Appellationsgerichte
  Rath  225  und  422.

Steck,  Karl,  Landgerichts  Assessor  689.

Steeger,  Georg,  Forstwärter  550.

Steger,  Alois,  Appellationsgerichts  Rath  a17
—  218.

Steid,  Michael,  Pfarrer  909.

Steiger,  Johann,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  348—540.

Steiger,  Franz  Anton,  Pfarrer  764.

Steiglöhner,  Wirthe  Sohn  1033.

v.  Stetner  —  Straacher.

v.  Steiner,  Hubert,  Finanz  Referendar  und
geheimer  Rath  422—423.

Steiner,  Thaddä  Roman,  Pfarrer  955.

Steingruber,  Gottlieb,  Landgerichte#lssessor,,
provisorisch  47.

Steinle,  Franz  Xaver,  Rechnungsführer,  provisorisch
  13.

Steinle,  Wilhelm,  Regierungs  Assessor  613.

Steinmetz,  Georg,  landärztlicher  Kandidat
965.

Stelzel,  Hauptmann  der  Landwehr  586.

v.  Steugel,  Freih.,  KrelsForstrath,  provisorisch
  27.

v.  Stengel,  Freih.,  FinanzRath  551.

v.  Stengel,  Georg,  Freih.,  Mintlkerial  Rath
423  und  1001.

v.  Stengel,  Karl,  Freih.,  Direktor  roos.

Stephani,  Heinrich,  Kreis  Schulrath  645.

Stern,  Michael,  Appellationsgerichte  Rath
213—214.

v.  Stetten,  General  Major  19.

Sterter,  Andrä,  Fiskal  Adjunkt  553.

Steub,  Andregs,  Hauptmann  der  Landwehr,
provisorisch  10.

Steyrer,  Johann  Nepomuk,  Rentbeamter
oi.

v.  Stichaner,  Praͤsident  und  Staatsrath  lm
außerordentlichen  Dienste  720.

Stickl,  Karl,  Rechtsanwalt  14.

v.  Stierle,  Martin,  Oberst  und  Stallmeister
110  und  1001.

Still,  Georg  Joseph,  Landgerichts  Aktuar  463.

v.  Stofregen,  kais.  rußischer  Staarsrath
und  Leibarzt  1055.

Stöhr,  Heinrich  Wilhelm,  Rentbeamter  976.

Stollnreuther,  Johann  Jakob,  Pfarrer
533.

Storch,  Franz  Paul,  Medicinalrath  8825.

Srorck,  Lorenz,  Pfarrer  106.

Stdrr,  Taver,  Pfarrer  310  —320.

Strampfer,  Karl  Friedrich,  Landarzt  170.

Stranzkyp,  Kreis  Medizinalrath  614.

Straßer,  Joseph,  Fischlehndesizer  777.

Straub,  Nrkolaus,  Pfarrer  685.

Straubiuger,  Joseph,  Fornwirker  830.

Straucher,  Andregs,  Sekretär  211—213.

r
        <pb n="548" />
        v.  Strauß  —  Tausch.

v.  Strauß,  Frledrich  Karl,  Freih.,  Reglerunge
  Rath  616.

v.  Streber,  Ignaz,  Direktor  1000.

Streitle,  PolizeiAktnar  858.

Stribl,  Anton,  Pfarrer  960.

Strobel,  Georg,  Landgerichts  Aktuar  var.

Strobel,  Anton,  Pfarrer  973.

Strohmayr,  Franz  Joseph,  Pfarrer  544.

v.  Stuber,  Joseph  Ignaz,  Appellationsgerichts
  Rath  226.

Stuhlmüller,  Andreas,  Forstwart,  provisorisch

  70

S  tuhlmuller,  Karl,  Jwangs  Arbeitsanstalt=Kommissaͤr,
  provisorifch  90.

Stuhlmüller,  Franz  Borgias,  Pfarrer  171.

Stulberger,  Adam,  Beneficiat  713.

Stummovoll,  Frledrich  Thadi,  Revierfdrster,
provisorisch  972.

Stupp,  Ralner,  General  Flskalats  Rath  462.

Sturm,  Franz  Taver,  Hauptmann  der  Landwehr
  326.

v.  Stürmer,  Johann  Baptist,  Ministerial=Rath
  452  und  46.

Sucro,  Joseph  August,  Pfarrer  3#.

Susfert,  Heinrich  Gottlieb,  Rembeamter
970.

v.  Sutner,  Georg,  Ministerial  Rath  423  und

452.
Sutor,  Mathias,  Bote  217—  18.

T.

von  und  zu  der  Tann,  Karl  Christian  s66

507½

von  und  zu  der  Tann,  Friedrich  Christian
567.

v.  Tannstein  genannt  Fleischmann,  Jehann
  Georg,  Major  o#r.

v.  Tänzl  von  Trazberg,  Philipp,  Freih.,
kbn.  Kämerer  710.

v.  Tascher  de  la  Pagerie,  Ludwig,  Graf,
Oberst  und  konigl.  Kämerer  1000.

Tauber,  Konrad,  Hauptmann  der  Landwehr
  94.

Tausch,  Georg,  Oberst  tlook.

v.  Tautphöus  —  Uleich.
v.  Tautphöns,  Friedrich,  Freih.,
rungs  Rath  ö11.

v.  Tautphdus,  Freih.,  Vicepräsident  o72.

v.  Tautphdus,  Johann  Nepomu-k,  Freib.,
außerordentlicher  Gesandter  und  bevollmächtigter
  Minister  rook.

Teutsch,  Georg,  Kanzelist  223—234.

Thalhammer,  Balthafar,  geheimer  Kauzelist
  444.

Thalhauser,  Joseph,
Landwehr  886.

v.  Thoma,  Heinrich,  Post  Official  48.

Thoma,  Heinrich,  Regierungs  Rath  672.

v.  Thoma,  Joseph,  MinisterialKath  423  und

1004.

v.  Thürheim,  Herr  Karl  Friedrich,  Graf,
Minister  des  Innern  54—55.  430—440.  441
und  452.

v.  Thurn  und  Tassis,  Marimilian,  Graf,
Staatsrath  55.  OberstKämerer  322.

Tichtel,  Anton,  Adjutant  und  Lieutenant  der
Landwehr  §86.

v.  T#ring  Guttenell,  HerrJaseph,.  Gras-Staatsrath
  ös.  Präsident  des  Staateraths
439  440.  441.

Treiber,  Joseph  Leopold,  Pfarrer  gos-Tretzel,

  Geord  Leonhard,  Pfarrer  137.

Treutinger,  Josepb,Pfarrer  87.  «

v.  Triaire,  Graf,  General  und  LeibAdjutant
Seiner  kbnigl.  Hoheit  des  Herzogs  von  Leuchtenberg
  1006.  1009.  *r*:*54

v.  Triva,  Herr  Johann  Nepemuk,  Graf,
Minister  der  Armee  §s4  und  430—460.

v.  Truchseß  von  Wetzhausen,  Philipp
Ernst,  Freih.  210.

v.  Truchseß  von  Wetzhausen,  Adam  Gottlieb,
  Freih.,  ehemaliger  Ritterrath  110.

v.  Tucher,  Friedrich  Wilhelm,  Freih.,  dessen
Ortegericht  300—370.

Tuppert,  Karl  Christlan,  Landarzt  770.

U.
Ulm,  Johann,  Landgerichts  Assessor  73.

Ulrich,  Alois,  Appellationsgerichts  Rath  4
und  a17—3218.

Regle-Oberlieutenant

  der
        <pb n="549" />
        Ulrich  —  v.  Vollmar.

Ulrich,  Helnrich  Christian,  Dlalon  714.
Unsin,  Peter,  Pfarrer  630.

Urban,  Georg,  Zeugwart  der  Landwehr  173.
Urban,  Nikolaus,  Landgeriches  Akruar  333.

V.

v.  Vacquant,  Freih.,  k.  k.  österr.  General=Lientenant
  oos.

v.  Varicourt,  Lambert,
Kämerer  770.

Vend,  Georg,  D

Freih.,  kdniglicher

Distrikts  Physikus  150.

v.  Verri  de  la  Bosia,  Graf,  Kämerer,
dessen  Ortsgericht  141.
Vetter,  Karl  Ludwig,  Landgerichts  Afsessor

978.

Vetterlein,  Regierungs  Assessor  616.

Wiehäuser,  Joachim,  Rechnungsführer,  provisorisch
  1000.

Vilsmaier,  Michael,  Pfarrer  g00.

v.  Vincenti,  August,  Landrichter  743.

Vogel,  Georg,  Gemeiner  beim  10.  Linien-Infanterie
  Regimente  448.

Vegel  „,  Alois,  Oberlieutenant  der  Landwehr
546.

Vögerl,  Wolfgang,  Unterlleutenant  der  Landwehr

  §85.

Vogl,  Johann  Michael,
Landwehr  96.

VWVogl,  Romuald,  niie  T

Vogl,  Georg,  Pfarrer

Vogr,  Theobald  Jesep.  Wpellationsgerichts-Rath
  213—324.

v.  Pölderndorf,  Karl  Frledrich  Wilhelm,
Freih.,  Praͤsident  70  und  999.

v.  Bdlderndorf,  Sduard,  Freih.,  Major
und  Kämerer  1034.

Volk,  Johann  Baptist,  Landgerichts  Assessor
553.  Raths  Accessist  560  und  977.

Vdlk,  Benedikt,  Pfarrer  230.

v.  Volkammer,  dn  769.

Volkert,  Heinrich,  Advokat

v.  Vollmar,  Joseph,  Generetätbitertete  Di
rektor  l00##

Oberlleutenant  der

Voraus  —  Weber.
Voraus,  Justin,
217  -218.
Vornberg,  Salzamts  Kontrolleur  767.
Vernberger,  Franz  August,  Ober  Appellationsgerichte
  Rath  225  und  422.
Vbty,  Kaspar,  Pfarrer  9og.

Appellationsgerschts  Rath

W.

Waas,  Georg,  Stadtgerichts  Assessor  687.

Wach,  Johann  Tobias,  Pfarrer  127.

Wächrer,  Heinrich,  Landrichter  228.

Wagensell,  Christoph,  Reglerungs  Rath  614.

Wagner,  Bernhard,  Laudgerichts  Advokat  g0.

Wagner,  Joseph,  Lotte  Reoisor  184.

Wagner,  Johann  Jakob,  Pfarrer  332.

Wagner,  Joseph,  Unrerlieutenant  der  Landwehr
  545.

Wagner,  Joseph,  Landgerichts  Advokat  464.

Wagner,  Joseph,  Forstwärter  550.

Wagner,  Joseph  Marla,  Pfarrer  870.

Wagner,  Joseph,  Steuer  Kontrolleur.  973.

Wagner,  Jakob,  Stempler  Gehilf  u.  Bote  074.

v.  Wagner,  Christian  Johann  Baptist,  Staarsrath
  130—440.  443.  General  Fiskalats  Vorstand
  462.  Staatsrath  im  außerordentlichen
Dienste  570.

Walcher,  Beda,  Pfarrer  774.

v.  Waldenfels,  Rudolph  August,  Freiherr,
Direktor  219—220o.

Walker,  Johann  Georg,  Pfarrer  765.

Walter,  Paul,  Pfarrer  16.

Waue.,  Joseph,  Kasse  Offiziant  730.
Walther,  Karl  Friedrich,  Pfarrer  3

Walz,  Jakob,  Zeugwart  der  Landwehr  9

Warmuth,  Dlhilipp,  U#loerhträreeiepo.
.

Warttig,  Johann  Ludwig,  Pfarrer  129.

Washington,  Jakob,  Oberst  und  Hofmarschall
  999.

Weber,  Anton,  Kupferschmid  17

v.  Weber,  Georg  Michael,
215—216.

Weber,  Gorthard,  Pfarrer  400.

Weber,  Johann,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  586.

KlePraͤfident
        <pb n="550" />
        Weber  —  Wengle.

Weber,  Roman,  Landgerichts  Arzt  745.
Wehner,  Georg",  bLandgerichts  Abtuar  464.
v.  Weichs,  Joseph  Maria,  Freih.,  Staatsrath
  55  und  441—442.
Welchsler,  Engelbert,
wehr  5885.
Weidinger,  Johann  Baptist,  Pfarrer  370.
Weigand,  Moriz,  Regierunge  Assessor  634.
Weigand,  Franz,  Pforrer  90  #
Weigl,  Franz  Seroph,  Pfarrer  320.
Meih,  Jakob,  Andtter  der  Landwehr  9.
Weilbamer,  Franz  AXaver,  Odberlieutenant
der  Landwehr  68.
v.  Weinbach,  Finanzratb  551.
Weinreich,  RKarl,  Regierunge  Assessor  633.
v.  Weinrich,  vudwig,  Regierunge  Ratb  Slir.
Weinzterl,  Jakob,  Appellationegerichte  Rath

Hauptmann  der  Land-217—

  218.

Wein  ierl,  Franz,  Hauptmann  der  Landwehr
  575.

Weis,  Frledrich  Christian,  Archidiakon  685.

Weiehäupel,  Johaun  Friedrich,
richte  Alsessor  129—  130.

Weiß.  Georg,  Unterlieutenant  der
wehr  94.

v.  Weiß,  Johann  Wilhelm,  Appellationsgerichte
  Rath  219  -  220  und  940.

Weiß,  PolizeiAktuar  606.

Weiß,  Isaias,  Steuer  Kontrolleur  073.

Weiß,  Georg  Kail,  Landgerichre  Arzt  977.

Weißhaupt,  Jeseph,  Bürger  und  Suberarbenter
  zu  München,  berechtiget,  sich  Hof-Silberarbeiter
  zu  nennen  978.

v.  Welden,  Franz,  Freih.,  Kämerer  11.

v.  Weling,  dieher  Seligmann,  Ednard
112.

Welker,  Franz  Anton,  Rentbeamter  076.

Welsch,  „Johann  Baptist,  General  Fiskalats-Rath
  463.

Welshofer,  Thomas,  Registrator,  140  und
211—212.

Wendt,  Christian  Ernst,  Appellationsgerichts-Rath
  200  —  210.

Wenger,  Georg,  Unterlieutenant  der  Landwehr
  173.

Wengle,  Marcis,  Pfarrer  232.

Lanoge=Land=



  —  Winkelmaier.

Wenig,  Universitäts  Senator  858.

Beate  Flortan,  Kanzelist  211—212.
.  Werneck,  Alerander,  Freih.,  Präsident  u.
*  geheimen  Rarh  147—148

v.  Werneck,  Reinhart,  Freih.,  General#leutenant
  900.

Werner,  Johann  Joseph,  Sekretär  225.

v.  Werner,  Paul  Wilhelm,  Bice  Praͤsident
227.
Werner,  Joseph,  Landgerichte  Udvokat  und

Auditor  der  Landwehr  546.

Werner,  Christopb  Ernn,  Rentbeamter  83r.

Wernbard,  Johann  Nepomuk,  Landgerichts-Assessor
  760.

Wessely,  Anton,  Pfarrer  31—32

Westermaier,  Mar,  landairzrlicher  Kandidat
  324.

Wetzler,  Johann  Evangelist,  Kreis  Medizinal-Rath
  14.

Wepmar,  Rath  und  Oberststallmeisterstabs-Sekretär
  776.

v.  Wideking,  Karl  Friedrich,  gehelmer  Rath
944.

v.  Widder,  Gabriel,  Vice  prästdent  und  Fie
nanzKamer  Direktor  972.

Widmann,  Joseph,  Pfarrer  146.

Widmann,  Anton,  Bataillons  Arzt  der  Landwehr
  546.

Wiedemann,  Joseph,  Kanzellst  225.

Wieseud,  Anton,  Landgerichts  Assellor  686.

Wieser,  Kajetan,  Quartiermeister  der  Landwehr
  172.

Wild,  Anton,  Appellatlonsgerichts  Rath  215
—  216

Wiloe  nanuer,  Johann  Anton,  Unterlieutenant
  der  Landwehr  173.

Wilder,  Christoph  Karl,  Condiacon  820.

Wtihelm,  Herr,  Herzog  von  Batern,  dessen
hoͤherer  Titel  1021.

Will,  Georg  Philipp,  Kanzelist  225.

Willibald,  Johanu,  Floßkaecht  718.

Windmaiser,  Michael,  Unterlieutenant  der
Landwehr  584.

Winkelmaier,

Johann  Georg,
Kanzelist  634.

geheimer
        <pb n="551" />
        Winter  —  Wuͤrth.

Winter,  Martin,  Oberlieutenant  der  Landwehr
  os.

v.  Winter,  Alols,  käniglicher  Leib  Wundarzt
und  Ober  Medizinalrath  4410.

Wintermaier,  Blasius,  Landgerichts  Assessor
631  und  72#1.

Wirschinger,  Ludwig,  PolizeiDirektor,  definitiv
  228.

Wirth,  Sebastian,  Schullehrer  67.

Wischard,  Johann  Franz,  Stener  Kontrolleur
  923.

Wisnet,  Georg,  Landgerichts  Advokat  912.

Wißmuller,  Karl,  Condiacon  820.

Wittmann,  Franz  Taver,  PolizeiAktuar
151.

Wittmann,
Landwehr  s45.

Wirtmann,  Stephan,  Oberlieutenant  der
Landwehr  585.

Wirttmann,  Lorenz,  landärztlicher  Kandldat
821.

Wocheslander,
der  Landwehr  545.

Wochinger,  Landrichter,  definitiv  770.

Wohlfart,  Ludwig,  Pfarrer  16.

Wdhr,  Mathias,  Kanzelist  211—a73.

Wöhrle,  Klemens,  Pfarrer  460.

Wbhrnitz,  Polizeistommissär  157.

v.  Wolf,  Joseph  Ludwig,  General  Sallnen  Abministratlone
  Rath  1001.

Wolff,  Christoph,  Rechnungs  Gehilfe  90.

v.  Wrede,  Herr,  Karl,  Fürst,  Feldmarschall
439—440.

Wucherer,  Philipp,
Rath  3217—218.

Wufta,  Benno.,  Kanzelist  213—a14.

Wünhard,  Jakoeb,  Pfarrer  714.

Wünsch,  Johann  Georg,  Regierunge  Nath
615

Stmon,  Unterlleutenant  der

Kajetan,  Unterlieutenant

Appellationsgerichts-5


Wuürfel,  Christeph.,  Pfarrer  318.
Würmseer,  Johann  Baptist,

v.  Wurster,  Johann  Frledrich,  Freih.,  dessen
  Herrschaftsgericht  36.

Würth,  Joseph,  Dr.  und  Rechtsanwalt  10341.

Beneficiat

Wuͤrtinger  —  Zenker.

Wuͤrtinger,  Joseph  Edmund,  Pfarrer  909.

v.  Wuͤrzburg,  Karl  Philipp,  Freiherr,  Praͤ-sident
  225.  und  geheimer  Rath  324.

berle,  Joseph,  Hauptmann  der  Landwehr
772.

Delin,  Wilhelm  Georg,  Rentbeamter,  definttiv
  vo.

Yelin,  Christian,  Appellationsgerichts  Rath
àrä—a16.

v.  Drsch,  Graf,  Kreis  Forstrath,  provisorisch
27.

Z.

Zacherl,  Thomas,  FickalAdiunkt  553.
Zägl,  Peter,  Unterlieutenant  der  Landwehr
94

Zangl,  Michael,  Junker  der  Landwebr  §86.

Zanker,  Ignaz,  Bataillons  Arzt  der  Landwehr
  586.

Jech,  Christoph  Gottlieb,  Lotto  Revisor  07o.

Zebentmaver,  Joseph,  Pfarrer  146.

Zehetmaier,  Michael,  Appellationsgerichts=Rath
  3à13—214  und  687.

JZebntner,  Ludwig,  bandrichter  686.
v.  Jehnrner,  Franz  Christoph,  Regierungs-Assessor
  633.
Zeitelmann,
Eleve  005.
Jeitter,  Salzamt#berfaktor,  definitio  973.
Zeller,  Franz  Anton,  Beneficiat  37#  und
969.

Zenetti,  RegierungsRath  617.

Zenger,  Johann  Nepomuk,  kotto  Vorstand  u.
Filial  Kassier  60—70.

Zenger,  Georg,  Pfarrer  597.

Zenk,  Johann,  Oberlieurenant
wehr  or.

Zenker,  Georg,  Appellatlonsgerichrs  Rath
—

Johann  Georg,  Peterinärder

  Land-
        <pb n="552" />
        v.  Zentner  —  Zintl.

v.  Zentner,  General  i#rektor  54—55.  430
—440.

Zernoth,  Karl  Chrtstian,  Landrichter,  definitiv
  766.

v.  Jerzog,  Wilhelm,  Gutsbesizer  885.

Ziegler,  Anton,  Landgerichts  Assessor  13.

Ziegler,  Johann,  Unterlieutenaut  der  Landwehr
  94.

Zlegler,  Salzamts  Schreiber  857.
Ziehenaus,  Johann,  Hauptmann  der  Landwehr
  546.
Jierl,  vorenz,

schaft  28.  «
Zierlein,  Friedrich  Wilhelm,  Pfarrer  763.
Zink,  Ernst  August,  OberAppellations  Rath
225.
Zinn,  Christoph  Helnrich,  Pfarrer  88.
Zinn,  Julius  Wilhelm,  Jahlmeister  970.
Zintl,  Michael,  Oberlieutenant  der  kandwehr
  95.

Kandidat  der  Arzneiwissen-Zisler

  —  Zolluhardt.

Zlsler,  Georg,  Pfarrer  troox.

Zoglauer,  korenz,  Pfarrer  15.

Johrmaier,  Joseph,  Oberlleutenant  d.  kandwehr
  545.

Zöpfl,  Johann  Baptist,  OberAppellationsgerichtsRath
  226.

Zumpf,  Hauptmann  der  Landwehr  36.

v.  Zwack,  Philipp,  Ditektor  569.

v.  Zwackh,  Staatsrath  im  außetordentlichen
Dlenste  461  und  998.

v.  Zwehl,  Theodor  Karl  Johann  Nepomuk
III.

v.  Zweibrücken,  Kristian,  Freih.,  General
der  Infanterie,  dessen  Nekrolog  9414—9.66.
Zwicknagel,  Johann,  Oberlieutenant  der

Landwehr  586.
Zwink,  Adam,  Pfarrer  870.
ZIpylinhardt,  Karl,  Kämerer  17é6.
        <pb n="553" />
        II.

A.

A  bensberg,  Landwehr  Bataillon,  544—546.

Aboberg,  Pfarrei,  Besezung  126.

Adertshbausen,  Pfarrei,  Erledigung  Sor.
Bese  zung  765  und  060.

Affeking,  Pfarrei,  Besezung  88.

Affing,  Landwehr  Bataillon  9  u.  vo.

—  —  Herrschafregericht  311.  312.

Aham,  Beneficium,  Besezung  146.

Ahbolfing,  Pfarrei,  Besezung  310—320.

Aidenbach,  Pfarrei,  Erledigung  559—560.
Besezung  908.

Alfeld,  Pfarrei,  Erledigung  416.

Alleroburg,  Pfarrei,  Besezung  727.

Alletshausen,  Pfarrei,  Besezung  232.

Altendorf,  Pfarrei,  Besezung  15.

Altenmuhr,  Pfarrei,  Erledigung  330.  Besezung
  7

u  t  ah.  Pfareei=  Erledigung  38—30.
Besezung  23

altbeting.  Patpredigerstele  daselbst,  Erledigung
  00.

Am  Beneficinm  zum  heil.  Sebastian,
dask.),  Erledigung  63.  —  Besezung  630.

—  Landwehr  Bataillon  67.  60.

Amweiler,  Pfarrei,  Besezung  439.

—  —  Rentamt  975.

Andermannodorf,  Pfarrei,  Besezung  r46.

Auhausen,  Pfarrei,  Besezung  rag.  —  Erledigung
  754.

Ansbach,  hier  werden  künftig  die  Aufnahms-Prüfungen
  der  protestantischen  Pfarramts-Kandidaten
  gehalten  819.

Orts  Namen.

Argeth,  Pfarrei,  Besezung  97  u.  420.
Arubruck,  Pfarrei,  Erledigung  6a#.  —  Bese
  zung  830  und  908  -  909.
Aschaffenburg,  Stadt,  dessen  Landwehr  92.
—  —  Liebisches  Beneficium  daselbst,  Besezuͤng

f.  Velm,  Pfarrei,  Erledigung  64.  —  Besezung
  420.

Ascholding,  Pfarrei,  Besezung  128  u.  4½0.

Ast,  Pfarrei,  Erledigung  868.

Aub,  Spital  Pfarrei  daselbst,  Besezung  907.

Aufbeim,  Pfarrei,  Besezung  768.

Aufhausen,  Pfarrei,  Besezung  830.

Augsburg,  dessen  Lokal=  und  Frene
pendien  Vertheilung  für  das  Studienjahr  1849.
43—46.  und  70—86.

Augöburg,  Diakonat  bei  St.
gung  7.  —  Besezung  344.

—  —  Pfarrei  bei  der  Barfüsserkirche  Erledigung
228—2230.  —  Besezung  907  adi  onat
an  dieser  Kirche,  Besezung  9

—  —  Diakonat  zu  St.  Vroich  Wiedigung  626.
Besezung  969.

—  —  Pfarrei  zu  St.  Anna,  Besezung  146.

Anna,  Erledi-Aussernzell,

  Pfarrei,  Besezung  830.
B.
Baar,  Pfarrei,  Besezung  89.  330  u.  543.

Babenhausen,  Fendisches  Benesicium  daselbst,
  Besezung  1008.
Baireuth,  StadtPParrei,
Bamberg,  Stadt,
ment  071  u.  93.

Erledigung  gor.
desselben  Landwehr  Regi-5
        <pb n="554" />
        Bamberg  —  Burk.

Bamberg,  Hebammenschule  daselbst,  Anfang
des  Unterrichte  Zzos.  026.

—  —  landärztliche  Schule,  Prüfung  und  Preisträger
  an  derselben  im  Sommersemester  181/.
1vo.  —  Im  Wintersemester  18/2  67—678.
Im  Sommersemester  1817  965—066.

Baumkirchen,  Pfarrei,  Besezung  88.

Bellheim,  Pfarrei,  Besezung  905.

Beratcêhausen,  Pfarrei,  Besezung  §r.

Bergzabern,  Pfarrei,  Besezung  544.

—  —  Reutamt  0#5.

Berubeuern,  Mirtelpost,  angelegte  Zo.

Vernsiein  am  Walde,  Pfarrei,  Erledigung

608.
Berteufeld,  Pfarrei,  Erledigung  r44—1485.
Besezung  J60.

olne  husen  Men,  Beneficium  daselbst,  Erledigung
  035—

Betzenstein,  Pämei,  Erledigung  882.

Beuern,  Kurat  Beneficium  daselbst,  Besezung
685.

Bidingen,  Pfarrei,  Erledigung  881.

Blicokastel,  Remamt  976.

Bodelsberg,  Beneficium  daselbst,  Besezung

128.

Boos,  Pfarrei,  Besezung  roog.

Breitsbrunn,  Pfarrei,  Vesezung  87r.
Brendlorenzen,  Pfarrei,  Besezung  461.

Brunnen,  Beneficium  das.,  Besezung  146.

Bubenhausen,  Pfarrei,  Erledigung  167—

768.  —  Besezung  341.
Bubeuheim,  Pfarrel,  Erledigung  06.
Bubenreuth,  Gemeinde,  Kriegäkosten  Ausgleichung
  und  Umlage  in  derselben  82a.
Buch  am  Bücherhain,  Pfarrei,  Erledigung
aog.  —  Besezung  830.

Buch  am  Wald,  Pfarrei,  Erledigung  gor.
Buchdorf,  Pfarrei,  Besezung  82.
Büchenbach,  Pfarrei,  Besezung  88.
Bundorf,  Pfarrei,  Besezung  32.  318  und

583.

Burggrub,  Pfarrei,

Burghausen,  ehemaliges  Appellationsgericht
daselbst,  Aufloͤsung  desselben  und  Personals=Verwendung
  r48—140.

—  —  Aufldsung  der  dortigen  Posiverwaltung
x52.

Besezung  872.

Burk,  Pfarrei,  Besezung  764.

Cham  —  Eilsbrunn.

C.

Cham,  Bataillon  der  Landwehr  584.

D.

Dagmersheim,  Pfarrei,  Besezung  909.

Dabn,  Rentamt  0976.

Dambach,  Gemeinde,
chung  in  derselben  880.
Daßw  ang,  Pfarrei,  Erledigung  38.  —  Besezung
  150  —100.
Deggendorf,  Landwehbr  Bataillon  60.

—  —  Thalhoferisches  Beneficium  daselbst,  Besezung
  231.

Dezenacker,  Pfarrei,  Erledigung  7#/.  —  Besczung
  4%1.

Dillingen,  Stadt,
lon  92  und  17

—  —  Klerikaleminar  daselbst,  Aufnahme  der
Kandidaten  in  dasselbe  82#  und  880

Dünkelsbühl,  Landwehr  Bataillon  6g.  und

Kriegeskosten  Ausglei-=dessen

  Landwehr  Batail--

  ·  »
Donaualkhetm,Pfarrct,Erledigung626.—-Besezung

  869.
Dbrrubach,  Pfarrei,

Besezung  765.
Dottenheim,  Pfarrei,

Deezung  13.

Dürkheim,  Neutamt  975.
E.
Eben,  Beneficium  daselbst,  Besezung  rr#.

Ebereberg,  Pfarrei,  neugebildete  73  —  7y.
80.  —  Besezung  420.

Eckarts,  Pfarrei,  Besezung  870.

Edenkoben,  Reutamt  975

Eggeufels  en,  Pfarrei,  Erledigung  672  —

673.  —  Besezung  820.
Ebiügen,  Pfarrei,  Besezung  126.
Ehring,  Pfarrei,  Erledigung  935

Eichelberg,  Pfarrei,  Erledigung  —N—N**2

Eichenbühl,  Pfarrei,  Besezung  120.

Eichstädt,  Stadt,  Landwehr  Bataillon  68.  04.
und  5

—  —  Beneßiium  an  St.
daselbst,  Besezung  872.

Eilobrunn,  Pfarrei,  Erledigung  415—416.
Besezung  713.

Walburgs  Pfarrei
        <pb n="555" />
        Emsing  —  Gansheim.

Emsing,  Pfarrei,  Erledigung  121  -122.  —
Besezung  383.

Endelhausen,  Pfarrei,  ediguns  413
414.  —  Besezung  712

Erding,  Bremisches  *i  daselbsi  Besezung
  9o0.

Erkertehofen,  Pfarrei  Besezung  3ro.

Erlangen,  Stadt,  Landw.  Bataillon  091.

—  —  teutsch  -reformirte  Pfarrei  daselbst,  Besezung
  232.

—  —  Um'versttät,  Vorlesungen  an  derfelken
im  Sommersemester  181-  —  —
Achera,  hiezu  119.  —  Im  WMinresschnne-G

  Pfarrei,  Besezung  1008.
Ertensiadt,  Steuerdistrikt,  dessen  Jutheilung
  zu  dem  Fürsil.  Wredischen  Herrschaftsgerichte
  und  Rentamte  Weissenburg  zos.
Eurishofen,  Pfarrei,  Erledigung  6741.  —
Bese  ing  869.
Euten.  ausen,  Pfarrei,
125.  —  Besezung  460.
Evershausen,  Pfarrei,  Besezung  6835.

.

Fahlenbach,  Parrei,  Erledigung  3##3.  —
Besezung  600  und  684.
ahr,  Pfarrei,  Besezung  685.
Soone  Schul  Beneßicium  daselbst,  Erledigung
  4055—406.  —  Besezung  631.
Feilitsch,  Ortsgericht  107.
Feldmoching,  Pfarrei,  Besezung  421.
Feuchtwang,  Landwehr  Barcillon  20.
Fleinhausen,  Pfarrei,  Besezung  15.
Forth,  Pfarrei,  Besezung  820.
Frankenbofen,  ppfanreig  Belsezung  17r.
Frankenried,  Pfarrei,  Erledigung  800—0x.
Besezung  969—009.
Frankenthal,  Rentamt  ors.
Hppothekenamt  977
Frauenstetten,  Pfarei,  Besezung  774.
Enufstetren,  Frühmeß  Beneficium  daselbst,
Erledigung  2052.

Erledigung  ra4—

G.

Gammeksdorf,  Pfarrei,  Besezung  16.
Gansheim,  Ortögericht  241.

Gebenhofen  —  Hammer.

Gebenhofen,  Pfarrei,  Erledigung  954.—
Besezung  1007.

Gebsartel,  Parrei,  Besezung  726.

Geiclhdring,  Pfarrei,  Erledigung  89a.

Gerhardshofen,  Pfarrei,  Besezung  128.

Germeroheim,  Pfarrei,  Besezung  459.

—  —  Rentamt  975

Gerzen,  Pfarrei  Erledigung  64.
sezung  420.

Gesees,  Pfarrei,  Erledigung  1033.

Giech,  Pfarrei,  Besezung  460.

Guotzheim,  Pfarrei,  Besezung  171.

Gochöheim,  Pfarrei,  Besezung  32.

Göggingen,  Pfarrei,  Erledigung  967—069.

Gollheim,  Pfarrei,  Besezung  820—830.

Goßmannsdorf,  Pfarrei,  Besezung  830.

Gotteszell,  Pfarrei,  Erledigung  407.  —
Besezung  00  r.

Gräfenberg,  Bataillon  der  Landwehr  540.

Gräfensteinberg,  Pfarrei,  Erledigung  998.

Grafing,  Pferrei,  Besezung  370.

Gräunau,  Beneficium,  Erledigung  669—670.
Besezung  —

Gremheim,  Beneficium  daselbst,  Erledigung
711.  —  Besezung  907  908

Griesbach,  Pfarrei,  Ersgeb#  906.

Grimoldsried,  Marrei,  Erledigung  180.  —
Besezung  583.

Großhaslach,  Pfarrei,  Besezung  318.

Großküssendorf,  Pfarrei,  Erledigung  330,
—  Besezung  764.

Großschdnbrunn,  Pfarrei,  Erledigung  *%
—S00.  —  Besezung  907.

Grunstadt,  Rentamt  075.

Grünwald,  Beneficium  daselöst,

558.  —  Besezung  828.

G###elosen,  Pfarrei,  Erledigung  10..  —
Besezung  421.

Gunzenhausen,
und  173

—  —  Sindiofteret  und  Distrikts  Dekanat,  Erledigung
  417—41

Gurtensterten,  Parrei,  Erledigung  2orx.

H.

Haag,  Pfarrei,  Erledigung  37—38.  —  Besezung
  420

Hammer  bei  Lauf  am  Holz,  Ortegericht
  34.

Be-Eilodigung



Landwehr  Bataillon  9.

355
        <pb n="556" />
        Haselbach  —  Inkofen.

Haselbach,  Pfarrei,  Erledigung  314.  —  Besezung
  609.

Oaclangkreith,  Beneficium  daselbst,  Erledigung
  125  —726.  —  Besezung  332.

Hausen,  Pfarrei,  Besezung  908g.

Heideck,  Beueficium  daselbst,
225—826.

Oellengerst,  Pfarrei,  Besezung  060.

Herrobruck,  Stadt,  dessen  Landwehr  093.

Herzogaurach,  Bataillon  der  Landw.  ö##.

Heobach,  Pfarrei,  Besezung  89.

Hilpolrstein,  Landwehr  BVataillon  94.

Hirschenbausen.  Pfarrei,  Besezung  Zrr.

Hof,  Ortegericht  3

—  —  Wor  Besezung  685.  —  Diakonat
  Besezung  685.  —  Trogen  Predigerstelle
daselbst,  Bese  zung  685.

Hohenau,  Pfarrei,  Besezung  oog.

Hohenbercha,  Pfarrei,  Besezung  128.

Hochenberg,  Pfarrei,  Erledigung  852—9833.

Hohengebraching,  Pfarrei,  Besezung  83r.

Hobenpeissenberg,  Pfarrei,  Crledigung
671-  672.  —  Beseczung  370

Wehenschäme  ch,  Pfarrei,  Erledigung  853

—  Besezung  968.

Hehemwarrh.  uibnehenefeiun  daselbst,
Erledigung  936—93

Holzhausen,  *  Besezung  89.

Hollenbach,  Pfarrei,  Besczung  16.

Holzkirchen,  Pfarrei,  Bese  zung  kar.

Homburg,  Rentamt  976.

Hopfen,  Pfarrei,  Erledigung  Jrö.  —  Bese
  zung

Erledigung

§  543.
Hlmn  nodorf,  Pfarrei,  Besczung  rar.

Hundersdorf,  Pfarrei,  Erledigung  2%—
VW.

J

4

Jachenhausen,  Pfarrei,  Erledigung  538  —
30.  —  Bese  zung  820.

Jertingen,  Beneficium  das.,  Besezung  765=Illerdiessen,
  Landw.  Bataillon  95.

Immenstadr,  Pfarrei,  Besezung  3u.

—  —  Landw.  Bataillon  91  und  348.

Ingenried,  Pfarrei,  Erledigung  883—894.

Ingolstadt,  SieBeneficum  daselbst,  Erledigung
  314  —31

Inhausen,  Ws  das.,  Erledigung  1051.

Inkofen,  Ortsgericht  3r5—311.

St.  Jehanniskirchen  —  Kussel.

St.  Johanniskirchen  Pfarrei,  Erledigung
820.  —  Bese  zung  968.

Frlbach,  Pfarrei,  Erledigung  987—88:2.

Ising,  Crposteur  daselbst,  neuerrichtere  163
—  100

Iteling,  Pfarrei,
Besezung  319.

Erledigung  77—"8.  —

K.

Kadolzburg,  Landw.  Bataillen  325.

Kaiserolanrtern,  Remamt  076.

—  —  Hypetbekenamt  977.

Kalbensteinberg,  Pfarrei,  Erledigung  For.

Kaltenbrunn,  Pfarrei,  Besezung  955.—856.

Kandel,  Rentamt  975

Kapfelberg,  almrrt  Erledigung  997.

Kastel,  Pfarrei,  Beseung  125.

Kastell,  Diakonat,  Besezung  120

—  —  Pfarrei  und  Sl#iine  Schdlufpeltien,
Besezung  32.

Kaufbeuern,  Sctadt  farrei,  Erledigung  11.
—  Besezung  420  —  42T.

Kemnatb,  Redaktion  desselben  Geireidmaßes
in  das  Normalmas:  32——323

Kempten,  Sltadt  Parrei,  Crtedigung.  v0.—
f.  —  Besezung  K0K

Kirchenroth,  f  Aret-Kirchberg,

  Pfarrei,  efezung  16,

Kirchbuch,  Pfarrei,  Vesezung  583.

Kirchheim  Bolanden,  Rentauit-  6

Besezung.  g8.

Kißingen,  Beneficium  daselbst,  Besezung
230.

Kißing,  Pigrtei-  Besezung  3-6

Kizingen,  Vikariat,  Besezung

Plenbemnatb=  Pfarrei,  Wng  86  und

Alls  weller,  Pfarrei,  Besezung  713.
Klenkhcim,  Pfarrei,  Besezung  gr.
Kohlberg,  Pfarrei,  Besezung  31.
Königstein,  Markt,  dessen  Wappen  Izz.
Kottgeisering,  KuratBeueficium  daselbst,
Erledigung  450—457.  —  Besezung  713.
Kötzting,  Pfarrei,  Besezung  15.
Kraftehof,  Ortsgericht  34.
r’n  heim,  Pfarrei,  Besezung  15.
Kussel,  Rentamt  976.
        <pb n="557" />
        2

Lahrbach  —  kehr.
L.

Lahrbach,  Pfarrei,  Besezung  378.

ampertehausen.  Pfarrei,  Erledigung  rod
—  180.  —  Besezung  4a1.

Landau,  Landw.  Bataillon  93.  und  335.

—  —  (umn  Abeinkreise),  Remamt  o7s.0

—  —  Hppothekenamt  977.

Landchur,  Universität,  dessen  philesopbische
Preisfrage  und  Preio  Erkennung  für  das  Jahr

1816.  28.

—  Vorlesungen  daselbst
Sommersemesier  181v.  195—206.
Winrersemester  7v1—782.

—  —  Erledigung  einiger  Familien  Stipendien
des  dortigen  Stipendien  Ephoraté  381—582.
—  —  Georgianisches  Klerikal  Seminar  daselbst.
Aufnahme  der  Kandidaten  in  dasselbe  573—

im
Im

574.  »

—  —  Verleihung  der  UniversitaͤtsStipendien
aus  der  dortigen  Ephorats  Kasse  897  -  902.

Landstuhl,  Rentanmt  976.

Langdorf,  Pfarrei,  Erledigung  538.  —  Besezung?


EILI—  Pfarrei,  Besezung  87.

Langen  steinach,  Pfarrei,  Erledigung  rga0—
I11#1.  —  Besezung  684.

Laufen,  Lansheriche,  ihm  wird  die  Ansübung
der##  Kriminal  Gerichrbarkeit  über  den  Bezirk
des  Landgerichts  Tittmoning  übertragen  555

—356-Lac#isgen,


(6  zung  rag.

Lauterecken,  Rentamt  0#6.

Luautrach,  Aene,  r*p  416—41.  —
Besezung  6

Leonbert
sezung

Leutersb  Alsen,  Diakonat  Erledigung  u17.
Besezung  1007.

Liebenstadt,  Pfarrei,  Besezung  960—gro.

Lindau,  Stadt,  dessen  Landw.  Bataillon  96.

Lindenberg,  Pfarrei,  Besezung  127.

Lindenhardt,  Pfarrei,  Besezung  31#

Lindkirchen,  Pfarrei,  Erledigung  624  -  625.
—  Besezung  855.

Lintach,  Ortögericht  36.

Lohr,  Pfarrei,  Besezung  171.

Benefirium  zu  St.  Andreas,  Be-Nine

  Erledigung  458.  —  Be-Ludwigschorgast

  —  Muͤnchen.

Ludwigschorgast,  Pfarrei,  Besezung  16.
Lutzmanustein,  Pfarrei,  Besezung  231.

M.

Mainburg,  Landw.  Bataillon  5346—547.
Marktbreit,  Diakonar,  Besezung  32.
Markrerlbach,  Landw.  Bataillon  93  u.  540.
Marktsteft,  Pfarrei,  Besezung  19.
Marting,  Pfarrei,  Besezung  831.
Memmelsdorf,  Pfarrei,  Erledigung  883.
Memholz,  Landwehr  Bataillon  68.
Memmingen,  Landw.  Bataillon  9.
Mindelbeim,  Bataillon  der  Landw.  540.
Mistelfeld,  Pfarrei,  Erledigung  316—377.
—  Nachtrag  hiezu  157—158.  —  Besezung

711.
Mittbach,  Pfarrei,  Erledigung  jo6—407.  —
Besezung  820  und  907.
Mittelberg,  Pfarrei,
Mirteldachstetten,

869.
Mögeldorf,  Pfarrei,  Erledigung  754.
Moͤregheim—  Pfarrei,  Erledigung  675—676.

Besezung  3856.
Mossach,  Pfarrei,  Besezung  684.
Mos  48  Pfartei-  Erledigung  417.  —  Besezung


Muͤ  M0  Pfarrei  „Besezung  30.

Mu#  bldorf,  Stadt  Pfarrei,  Besezung  3r#

Muhlhausen,  Ortögericht  399.

M  1  zuchoufach.  Pfarrei,  Beseun  Lo.  und
——n——

ni.hs  Diakonat  das.,  Besezmng  128.
Mü  auchdorf,  Beneficium  das.,  Besezung  32.
München,  Prüfung  der  Studienvebramts-Kandidaten

  daselbst  612—62
—  —  landärztliche  Schule  daselbst,  Preistri-=ger

  im  Sommersemester  170—171.  —  Im

Wintersemester  824  -  825.

—  —  Hebammenschule  daselbst,

Unterrichts  zog.  1026.

—  —  Beneficium  St.  Jakob  auf  dem  Anger
daselbst,  Besezung  go.
—  —  Benesicium  zu  St.  Peter,  neufundirtes

Kaiserisches,  Besezung  171.

—  —  Pfarrkirche  zu  St.  Peter,  Ruedorfisches

Beneficium  daselbst,  Besezung  4##1—43.

Besezung  4zr.
Pfarrei,  Erledigung

Anfang  des
        <pb n="558" />
        Muͤnchen  —  Ruͤrnberg.

Muͤnchen,  Pfarrkirche  zum  heil.  Geist,  Man—

gostsches  Benesicium  daselbst,  Bestung  461.

—  —  Mfarrbkirche  zu  U.  L.  Fr.,  Riegerisches
Beneficium  daselbsi,  Besez  zung“  830.

—  —  Beneficium  bei  St.  Jehann  daselbst,  Besezung
  631.

—  —  Hoflirche  zum  heil.  Michael,  Diakonat
daselbst,  und  damit  verbundenes  Mannal  Beneficium
  in  der  heil.  Geist  Kirche,  Besczung
4

ern  in  cheureuth,  ilrret  Erledigung  165—

6.  —  Bese  ung  5

n½6  nster,  Pfarrei,  edigung  676.  —  Besezuug
  871.

Muͤnsterhausen,  Pfarrei,
—675.  —  Besezung  871.

N.

Nabburg,  Pfarrei,  Erledigung  966—067.
Nesselwang,  Landw.  Bataillon  9.
Neudroßenfeld,  Pfarrei,  Besezung  3r.,
Neuburg,  Bataillon  der  Landwehr  173.
Neufang,  Dfarrei,  Besezung  382  und  955.
Neukirchen,  Pfarrei,  Erledigung  29—29.—
Besezung  320  und  582.
Neunburg  v.  W.,  Landgericht,
wehr  17
—  —  vᷣsanei,  Erledigung  966.
Neunbef,  :  Ortsgericht  lor
Atadttins—  Stadtpfarrei,  Besezung  583.—

Erledigung  674

dessen  Landku,

  Ortegericht  36.
Nan  adt  an  der  Saal,

runv  keade  an  der  Waldnab,  Landgerichr,
Kriegökosten  Ausgleichung  und  Umlage  in
demselben  833.

—  —  (im  Rheinkreise)  Rentamt  ####

Riederaunan,  Pfarrei,  Besezung  232.

Niederlauer,  Pfarrei,  Besezung  764.

Niederviehbach,  Pfarrei,  Erledigung  879.

—  580.  —  Besezung  764—765.

Ndham,  Pfarrei,  Erledigung  881.

Nürnberg,  Landw.  Regiment  69.

—  —  Landw.  Bataillon  0s.

—  —  protestantische  Pfarrunerstüzungs=  und
Pfarrwittwenkasse  daselbst  3a0.

Pfarrei,  Besezung

Nürnberg  —  Oggersheim.
Nürnberg,  St.  Aegidien-Pfarrei,  Besezung
828.

—  —  Pfarrei  zum  heil.  Geist,

Besezung  828.
Diakonar  zu  Sr.

Aegidien,  Besezung

828.
—  —  Condiakonat  St.  Aegidien,

Geist,

Besezuug

—  ¶  Diatonat  zum  heil.
828—892

—  —  Co  Makenas  zu  St.

20

Besezung

Lorenz,  Besezung

—  —  Condiaconat  zum  heil.  Jakob,  Besezung
82

29.

—  —  Anmeldung  zu  den  Praͤbenden  bei  der
Freiherrlich  von  Huttenschen  Fräulein  Stiftung
daselbst  993—994.

O.

Oberbaar,  Pfarrei,  Besezung  37r.
Oberbeuern,  Pfarrei,  Erledigung  380.  —
Besezung  504  und  907.  1
Oberdorf,  Pfarrei,  Besezung  232.
Oberfining,  Pfarrei,  Besezung  gog.
Oberföhring,  Pfarrei,  Besezung  830.
Obergrafendorf,  Pfarrei,  Beseung  18.
Oberhaching,  Pfarrei,  Besezung,  543.
Oberhausen,  Pfarrei,  Besezung  231.
Obenhausen,  Pfarrei,  Erledigung  e#
Oberhochstatt,  Pfarrei,  Erledigung  56%  —
Besezung  870.
Oberhochstädr,  Pfarrei,  Erledigung  166.  —
Besezung  684.
Oberlangenstadt,  Ortögericht  35.
Oberlauterbach,  Kurat  Beneficium  daselbst,
Besezung  872.
Obermässing,  Pfarrei,  Erledigung  20.
Besezung  610.
Obermoschel,.  Rentamt  976.
Oberrbelau,  Pfarrei,  Erledigung  418.
Obersteinbach,  Pfarrei,  Besezung  1008.
Obersulzbach,  Pfarrei,  Erledigung  1932.
Oberviechtach,  Pfarrei,  Besezung  80.
Hherwaldbehrungen,  Pfarrei,  Besezung

rre  s  bach,  Beneficium  daselbst,  Besezung
  146.

Offenbau,  Pfarrei,  Besezung  77.

Oyggersheim,  Rentamt  975.
        <pb n="559" />
        Osterbuch  —  Pleß.

Österbuch,  Pfarrei,  Erledigung  675.  —  Besezung
  870.
Osterwarngan,
Bese  zung  630.
Slibegenen  Pfarrei,
Ortakere,  Pfarrei,
Ortereheim,  Pfarrei,
Sertingen,  Diakonar,
Oremarohausen,

Pfarrei,  Erledigung  106.  —

Erledigung  998.
Besezung  318.
Bese  zung  460.
Besezung  120.
Pfarrei,  Besezung  Zr  u.

968.
Ottobeuern,  Bataillon  der  Landwehr  540.

p.

Palzing,  Ortsgericht,  S.  Thalhausen.
Pang,  Pfarrei,  Erledigung  41—3  —  Beseiuung
  684.
Pargstetten,

Besezung  gor.
Passau,  Landgericht,  dessen  Landwehr  173
und  325.
Partendorf,  Spital  Beneficium  daselbst,  Besezung
  764.
Pempfliug,  DPfarrei,  Erledigung  853.  —
Besezung'  r**'ie
Perasiorf,  Pie  arrei,  Erledigung  867  868.
Peringersdorf,  Pfarrei,  Besezung  910.
Perlach,  Pfarrei,  Besezung  15.
Pfat#fenberg,  Landwehr  91.
Pfasffeuhofen  an  der  Glen,
sezung  88.
falssen  bofen,  Vlans-dikariat,  Erledigung

Pfarrei,  Erledigung  vog.  —

Pfarrei,  Be-)

  —1.—Icsc,tmq8

Pfaff-n  q,  Pfarrei,  Erlkeoigung  —
sezung  0

.  2  farrei,  Erledigung  65—626.  —

Bese  zung  830.

Pfarrkirchen,  Pfarrei  und  Oekanat,
digung  106  —167.  —  Besezung  660.
Pfrondten,  Pfarrei,  Erledigung  123—154.

—  Besezung  431.
Piesenkam,  Benesicium,  Besezung  228.
Pinkofen,  Pfarrei,  Erledigung  599.  —  Besezung
  830.
Pirmasens,  Rentamt  07é6.
Plech,  Pfarrei,  Erledigung  883.
Pleisiein,  Pfarrei,  Erledigung  76.
sezung  330—a.31.  und  460.
Pleß,  Pfarrei,  Besezung  1008.

Erle-—

  Be-Plösberg

  —  Rothenburg.

Plösberg,  Beneficium  daselbst,  Erledigung
627.  —  Besezung  g72.
Poppenlauer,  Pfarrei,
Porteureuth,  Ontogericht.  5.
Pottmesi.  Beneficium  zu  St.  Georgi  daselbst,

Besezung  872.
Prüfening,  Pfarrei,  Besezung  f
Purk,  Pfarrei,  Erledigung  598  59
Puschend  dorf,  Pfarrei,  Enedig  .  626  —
27.  —  Besezung  1007.

R.

Rain,  Landw.  Bataillen  93.
Raitenhaslach,  Pfarrei,
Rammersdorf,  Beneficium  daselbst,
digung  558.
Namsan.  Pfarrei,  Besezung  89.
Rasch,  Ifarrei,  Erledigung  825.
Rechtis,  Pfarrei,  Besezung  88.
Regen,  Pfarrei,  Erledigung  313  —  3r.##—
Bese  zung  632.
—  —  Bataillon  der  Landwehr  518.
Regenoburg,  Umlage  zur  Strassenbeleuchtung
  daselbst  pro  r9813  60—r
Regensiauf,  Pfarrei,  Besezung  591.
—.  Stadtambof.

Reinhausen,  S.
Ren  nartoried,  Pfarrei,  Besezung  86.  und

Besezung  378.

Besezung  1277.
Erle-230.


Rettenbach,  Pfarrei,  Besezung  544.
Reupelsdorf,  Pfarrei,  Besezung  765.

Nied,  Pfarrei,  (Landgerichte  Reuburg)  Erled
  eigung  207  —208.  —  Besezung  714.
—  —  Pfarrei,  C(Landgerichts  Burgan)  #

sezung  766.
Rieden  an  der  Koötz,  Pfarrei,  Erledigung

884.
Riedenburg,  SchulBeneficium  daselbst,  Besezung
  319.

Rieneck,  Pfarrei,  Besezung  727.
Rod  dbeim,  Pfarrei,  Eroedizung"“  968—869.
Reggelfing,  Pf  *  Besezung  066.

Reggensiein,  Pfarrei,  Erledigung  868.

Rögling,  Pfarrei,  Besezung  ri*

Rosenbeim,  Sirlisches  Beneficium  daselbst,
Erledigung  752.

Roßhaupten,  Dfarrei,  Beneficium  zum  Sammeister
  in  derselben,  Besezung  610.

Rotbenburg,  Stadt,  dessen  Landwehr  Bataillon
  96  und  348.
        <pb n="560" />
        Rothenburg  —  Schrarzenfeld.

Rothenburg,  Stadt  Parrei,  zu  Se.
daselbst,  Besezung  318.

—  —  Stadt  Pfarrei  an  der  heil.  Geis  Kirche,
Erledigung  #11F.  —  Besezung  764.
Rottbach,  Pfarrei,  Erledigung  11.  —

sezung  370.
Rudeltehausen,  Pfarrei,  Erledigung  006.
Ru  uh  ma  nefelden:  Pfarrei,  Erledigung  vog.
.  —  Besezung  hoJ.
Ru  o  diring  Pfarrei,  Besezung  231.

S.

Saal,  Pfarrei,  Besezung  908.

Sak,  Gemeinde,  Kaegekosten  Ausgleichung  in
derselben  865-  866

Samenheim,  Pfarrei,  Erledigung  145.

Sandizell,  Herrschafteögericht  1532.

Sandsbach,  Pfarrei,  Besezung  146.

Sauerlach,  Pfarrei,  78.  —  Bese  zung  420.

Schambach,  Pfarrei,  Erledigung  675—674
—  Bese  zung  670.

Schauerheim,  Pfarrei,  Erledigung  65.

Schierling,  Pfarrei,  Erledigung  415.  —
Besezung  880.

Schiltberg,  Pfarrei,  Besezung  855.

Schlusselfeld,  vormaliges  Amt,  Ausgleichung
  der  Gemeindekosten  desselben  wegen
eines  zur  Bestreitung  franzoͤsischer  Tafelgelder
  im  Jahre  1300  aufgenommenen  Kapi-1——


Sch  marzhausen,  Pfarrei,  Erledigung  673.

—  Besezung  870.

echnaus  Pfarrei,  Besezung  00s.

Schdnebberg,  Pfarrei,  Besezung  372.

Schongau,  Benefeium  zum  heil.  Witus  daselbst,
  Erledigung  672

Schopflohe,  Kuratie  in,  Besezung  31.

Schwabbrug,  Pfarrei,  Bese  zung  30.

Schwabing,  Dfarrei,  Besezung  671

Schwabmünchen,  Landw.  Bataillen  63.

Schwanenkirchen,  Pfarrei,  Besezung  909.

Schwarzach,  Pfarrei,  Erledigung  122.  —
Besezung  250.

Schwarzenbach,  Pfarrei,
Bese  zung  705.

Schwar  zenberg,  KuratBeneficium  daselbst,
Besezung  37.

emswarzenselo,

Jakob

Be-Erledigung

  607.

Psarrei,  Besezung  37.

Schweinsdorf  —  Surberg.

Schweinedorf,  Pfarrei,  Besezung  126.

Schwenebach,  Pfarrei,  Besezung  31.

Schweinfurt,  Diakonatstelle  bei  St.  Johann,
Besezung  711.  ·

—  —  SalvatorsPredigerstelle  und  damit  verbundenes
  zweites  Diakonat,  Besezung  714

—  —  Stadtpfarrersstelle  Besezung  #17J.

—  —  Hauptpredigerstelle  und  Oistrikto  Kirchenund
  Schulen  Inspektion  Besezung  714.

Schwindegg,  Schloß  Benefktink  daselbst,
Besezung  713

Scebach,  *  Erledigung  122—1:5.—
Besezung  4

Seeg,  d  Erledigung  39.  —  Besezung
250  und  6
Seten,  Pfareei,  Erledigung  3.  —  Besezung

Seltu#s.  Pfarrei,  Erledigung  754
Siegenburg,  Beneficium,  Ashzerliches  daselbst,
  Erledigung  45.
Simmelcdorf,  Ortsgericht  309—310.
Sinzging,  Pfarrei,  Deschung  123.
Sollern,  Pfarrei,  Bese  zung  251—232.
Sontheim,  Landw.  Bataillon  10.
Spalt,  Pfarrei,  Erledigung  957.
Spardorf,  Gemeinde,  Umlage  daselbst  555.
Spever,  Rentamt  95.  .
Stadtamhof,  Steinweg  und  Reinbausen,
  Beiträge  für  die  durch  den  Krieg
vLom  Jahr  1809  dortselbst  durch  Brand  verunglückren
  Einwohner  71—72.  u.  155—156.
Stallwang,  Pfarrei,  Besezung  246.
Stäzling,  Ortsgericht  141.
Stein,  PMarrei-  Erledigung  676.  —  Beseung

  8

S#nch,  Pfarrei,  Erledigung  407—408.—
Besezung  713.

Steinheim,  Pfarrei,  Bese  zung  24.

Steinweg,  (.  Stadtambof.

Stoffeuried,  Pfarrei,  Erledigung  600.  —
Besezung  856.

Straubing,  Landgericht,  dessen  Landwehr
8—0.

Stre  Kau.  Pfarrei,  Besezung  :4.

Srruth,  Pfarrei,  Besezung  634.

Sulzbach,  Landwehr  Baraillon  68.

Sulzfeld,  Pfarrei,  Besezung  908.

Surderg,  Pfarrei,  Erledigung  100—  170.—
Besezung  582.
        <pb n="561" />
        Tagmersheim  —  Unternesselbach.
6I

#
Totmersbeim,  Pfarrei,  Erledigung  676—

p  (in  der),  Diakenat,  Besezung  37.

Taubenzell,  Pfarrei,  Erlerigung  103.  —
Besezung  765.

Tettenwang,  Pfarrei,  Besezung  829.

Thalhausen  u.  Palzing,  Ortegerichte  310.

Thallheim,  Kurat  Benefictum  daselbst,  Erlebigung
  663  —  669.  —  Nachtrag  biezu  755.

—  Besezung  371—672  und  909.

Thansiein,  Pfarrei,  Besezung  #21

Thbeilenhofen,  Pfarrei:  Besczung  908.

Thürnhofen,  Otr  Herichr.  55.

Tiefenbach,  Pfarrei,  Besezung  421.

—  —  Pfarrei,  Erledigung  580—33.

Tirschenreuth,  TFarrei,  Crledigung  165.—
Besezung  461.

Tittmoning,  Landgericht,  dessen  Kriminalgerichtebarkent
  Zutheilung  an  das  Landgericht
  Laufen  555—556.

Tdlz,  Beneficium  Sr.  Gerg  und  Leonardi,
daselbst  Erledigung  69.——

—  —  Reichlisches  -ne  baselö,  Erledigung
  8966—367.

Trabelodorf,  ntgenich  310.

—  —  Pfarrei,  Bese  zung  969.

Train,  Benesicium,  Besezung  635.

Traunstein  Cin  Haslach),  Pfarrei,
lezung  1½

—  —  Veuejiim  daselbst,  Besezung  147.

Trostberg,  Pfarrei.  Erledigung  10—41.—
Besezung  231.5

Trumsdorf,  Pfarrei,  Vesezung  z48

Thuiebronn,  Pfarrei,  Besezung  12

Türkheim,  Pfarrei,  Erledigung  —  Besezung
  583..

Beu.



Unterauerbach,  Pfarrei,  Erledigung  121.
—  Besezung  519  und  656.

Unteraufsees,  Pfarrei,  Besezung  147.

Unrerhausen,  Pfarrel,  Besezung  16.

Untermarfeld,  Pfarrci,  Erledigung  751.

Untermerzbach,  Pfarre,  Besezung  900.

Unternesselbach,  Pfarrei,  Erledigung  23.
—  Besczung  127.

Uneersteinach  —  Wessobrunn.
Untersteinach,  Pfarrei,  Besezung  :2a7  und
400.

Unterringingen,  *  Vesezung  ⁊65.
Urfahrn,  Ortegerich  71,—

V.

Vilöhofen,  Landgericht,
gen  zu  demselben  1535.
—  —  Bataillon  der  Landwehr  848.
Vilslern,  Pfarrei,  Belezung  51.
Virnoberg,  LokalKaplanei  daselbst,  Erkedlung
  711  —  712.
Vogtareuth,  Pfarrei,
Besezung  1007.
Vohenstrauß,  Landwehr  Bataillen  10  u.  95.

W.

Weßing:  Pfarrei,  Besezung  15.
Walderdach,  Pfurrei,  Erledigung  Jog—710.
—  Besezung  900.
Waldmohr,  Pfarrei,  Besezung  823.
Waltenbofen,=  Pfarrei,  Erledigung  267.  —
Bese  zung  60
Wolrechoy  Pfarrei,  Besezung  15.
Walting,  Pfarrei,  Besezung  33.
Wartenfelo,  Pfarrei,  Erledigung  316.  —
run  Besezung  713.
WMarthmannsroth,  Pfarrei,  Besezung  400.
Beicht,  Pfarrei,  Erledigung  515—316.—
Besezung  585.
Weidenbach,  Station,  Umilage  in  den  Gemeinden
  derselben  für  die  Kriegsosten  Ausgleichung
  01.
Weilheim,  Pfarrei,  Besezung  609.
Weissenbrunn,  Orregericht,  s.  Wildenroth.
Weltenburg,  Pfarrei,  Erledigung  44.—

Besezung  715  und  069.
Wemding,  Beneficium,  Erledigung  5830—

Distrikts  Zutheilun-Erledigung

  36.  —

581.
Weng,  Ortsgericht  12.
Wertingen,  Landwehr  Bataillon  273.
Wessiszell,  Pfarrei,  Besezung  87.
Wessobrunn,  Ufrrei=  229.  —  2
COio,  71#  und  655
6
        <pb n="562" />
        Westernach  —  Wuͤrzburg.

Westernach,  Pfarrei,  Erledigung  145.  —
Besezung  583

Westheim,  Pfarrei,  Besezung  87.

Wezelsberg,  Pfarrei,  Besezung  90.

Wichsenstein,  Parrei,  Besezung  146.

Wiesenbach,  Pfarrei,  Besezung  32.

Wiesenthan,  Ortagericht  37.

Wildenroth  und  eissenbrunn,  Ortsgerichte
  75—7.

Wülhermsdor,.  Herrschaftsgericht  36.

Winbuch,  Ortsgericht  143

Windelsbach,  Pfarrei,  Erledigung  ⁊i2.

Windheim,  Kuratie,  Besezung  543.

Windsheim,  LandwehrBataillon  9  und  96.

Wintersbach,  Pfarrei,  Besezung  89.

Winnweiler,  Rentamt  976.

Wipfeld,  Pfarrei,  Besezung  319.

Wolfering,  Ortsgericht  37.

St.  Wolfgang,  Pfarrei,  Ecledigung  753.  —
Besezung  871.

Wolfrathshausen,  Landgericht,  Distrikts=Jutheilungen
  zu  demselben  143.

Wolfstein,  Landwehr  91.

Wolinzach,  Pfarrei,  Eriedigung  558—559.
—  Besezung  869.

Wonsees,  Pfarrei,  Erledigung  500.

Wdrleschwang,  Pfarrei,  Erledigung  76—77.
—  Besezung  510

Würzburg,  Stng  zur  Verbesserung  der
dortigen  Schuldienste  144.

Wuͤrzburg  —  Zweib  ruͤcken.

Wuͤrzburg,  Stadt,  dessen  Landwehr  i175.

—  —  oberste  Justizstelle  daselbst,  derselben  Erldschung.
  2-25.

—  —  Hebammenschule  daselbst,  Anfang  des  Unterrichts
  und  Eroffnung  derselben  so8g.  2020.

—.  —  Universikär  Vorlesungen  an  derselben
für  das  Sommersemester  1817.  339—404.—
Für  das  Wintersemester  765—79#8.

3.

Zalling,  Pfurrei,  Besezung  713.
Zaugenn  „Ortsgericht  309.
Zankenhausen,  Pfarrei,  Erledigung  168.  —
Besezung  460.
Zeil,  Pfarrei,  Besezung  459.
Zeilizbeim,  Pfarrei,  Besezung  129.
Zeitlarn,  Pfarrei,  Besezung  421.
Zell,  Pfarrei,  Besezung  630.
Zeubelrieth,  Pfarrei,  Besezung  685.
Zimmetshausen,  Bataillon  der  Landwehr

Erledigung  855.
Rentamt  *  —  !m*“

538.
Zirndorf,  Diakonat,
Zweibrücken,
kenamt  077.
        <pb n="563" />
        B.  Sache  Regisier.

–—..

A.
A  d  u  Adelstandos  Bestätigung  Seite  10—717.

annde  Elbebung  47.
856.  885  886

Estthung  66.  743.  802.  885—996.

Adels  Matrikel  —

Neuere  Eintragung  adelicher  Namen  in
die  nri  Man  des  Konigreichs  1600  —
111.  1  —  568.  938  —  942.

ubminirrarieKellern  der  Armee  —

DOber  —  nennt  sich  der  bioherige  Kriegs  Dekonomie

  Rath  35-—.

Advokaten,  Zustand  der  Pensions  Anstal#.  fuͤr
dle'  Hinterlassenen  derselben,  und  Aufzählung
der  Resultate  im  abgewichenen  Jahre  1812.
983  —  987.

Amte  Errraditionen,  Bestimmungen  gegen
übermässige  Ausdehnung  der  Kommisstone=Jeit
  und  Diäten  Verrechnung  801.

Anlehen  —

Gerreid:  Erdffnung  eines  zun  Getreid  Ankaufe
  im  Auslande  und  Bedingungen  dieseco
  Anlehens  binsichtlich  der  Beträge,  der

Zinsen,  Rückzahlung,  Obligationen  Werthe,

Oppothek,  Empfangsorte,  zugestandenen

Provision  2c.

Vorzugsrecht  *-  Aulehen  bei  Konkursen
  64.  Auch  Getreid.

Anlehen  —

StaatsLokterie:  dritte  Verlosung  der
für  die  beiden  Lotterie  Anlehben  der  verzinslichen
  und  unverzinelichen  Gattung  destimmten
  Preise  700.

Anberaumung  der  Tage  zur  Erhebung  dieser
  Preise  sowohl  für  das  verzinoliche  als
nuverzinsliche  Anlehen  2966.

112.  320.  690.

 

Appellationsgerichte,  Auflbsung  jenes  zu
Burghausen,  und  Bestimmung  über  dessen
Personal  148  —  140.

Personalstand  derselben  nach  der  Kreis-Eintheilung
  des  Konigreiche  in  acht  Kreise

209  —  228.

Armee  —

Staars  Ministerium  der  —:  dessen
Formation,  Wirkungskreis  und  Geschlitt:
ang  331.  357  —  361.

O  „#  min  arelegum  dersel.
ben  357.

Aschaffenburg,  ehemaliges  Fürstenthum,
Umlage  in  demselben  zur  Bestreikung  der  Gemeinde
  Bedürfnisse  802  —  903.

Assessoren  und  Koncipisten  bei  den  Kreis-Regierungen
  derselben  Dienstes  Verhälrnisse
*503—  05.  Auch  Kreis  Regierung.

An  porleur  lautende  Staats  =  oder  sonst  offenrliche
  Fondo  papiere.  S.  Staat.  Staats=Papiere.


Auestände  und  ruhende  Gefälle.  S.  Nachlaßwesen
  und  Kompetenz  der  Finanz  Kamern
bei  Finanzen.

Auszeichnung  856.  (Man  sebe  auch  unter
  der  Rubrik  allerhöchsie  Zufriedenheirs  Bezeigung
  und  Belohnung).

Auswanderung,  Bestimmungen  über  die
Militärpflichtigkeit  in  Bezug  auf  dieselbe.  S.
Militärpflichtigkeir.

Auswärtige  Angelegenheiten:

Staats  Ministerium  des  Aeussern.  S.  knigliches
  Haus,  und  Staate  Ministerien.

B.

Baiern,  dessen  neuere  Kreics  Eintheilung  113—
119.  «  achtrag  hiezu  137.
        <pb n="564" />
        Baukommissariat  —  Brandversicher.  Anst.

BauKommissariat  —
Ob

er  —  bei  dem  StaatsMinisterium  des
Innern  für  die  Bau  Gegenstände  angeordnet
  333.

Bedienstete,  Beamte,  Staatediener,
derselben  Umzugsgebühren  bei  Versezungen,
wer  und  unter  welcher  Voraussezung  dieselben
  Anspriche  darauf  haben  835  —  gár.
Auch  Umzugsgebühren.

Beiträge,  zum  MilitärInvaliden  Fonde  6—7.
64  —  65.

#190  —  181.  372.  418.  458
—  459.  50  —  58  608  —  009.  628
—  629.  n.  Or8  —  680.

—  für-  verwundete  vaterländische  Krieger
cgog.  1021  —  lo#as.  Vertheilung  des  Masse
Restes,  der  seit  1g  bei  der  Milirär  Hauptkasse
  fuͤr  die  im  Feldzuge  1805  verwundeten
vaterlaͤndischen  Krieger  eingegangenen  freiwilligen
  Beitraͤge  755  —
fuͤr  die  Wittwen  und  Waisen  der  im

gebliebenen  Paterlando  Verkheidiger

Kriege

Fur  die  Militär  Witrwen  und  Waisen  aus
dem  Feldzuge  1822.  S.  —  .
—  —  freiwillige  Unrerstozungöbeitrige.  für
die  im  Kriege  1800  durch  Brand  verunglück-ä
te  Bewohner  von  Stadtamhof,  Steinweg

  und  Reinhausen  71  —  72.  und
135  —  1

Belohnungen  1033.

Berichtigungen:  15  —  16.  20g.  327
—  328.  44.  568  Ir  560.  618.  6900.

722.  858.  1037.

Veschlagschmiede,  der  Anfang  des  Lehrkurseo
  für  dieselben  an  der  Central  Veterinär=Schule
  42  und  665.

Vier,  das  VierS  udwessen  und  der  Biersaz  im
gegenwärtigen  Jahr  wird  zur  Erleichterung
des  Betriebe  des  Bräugewerbes  und  nach
dem  Bedürfnisse  der  mirtlern  und  untern
Volkoklassen  besondern  Verfügungen  untergegestellt
  97  —  100.

Brandversicherungs  Anstalt  —

Hauptrechnung  -rrselten  für  das  Etatsjahr
  1814.  465

Das  Terftbeenr  "  Feuerkbrünsten  aus
Fabrlássigkeit  und  daraus  begründerer  Anspruch
  auf  Eurschädigung  für  die  Brandversicherungs
  Anstalt  K  —  622

Beitrag  zur  Vranba  seturanznstalt  fuͤr  das
Jahr  18.  622  —  62

Bundes  Akte  —  Dienstes  Nachricheen.

Verläusiger  Beitrag  in  die  Kassen  derselben
  zur  Leistung  außerordentlicher  und  sehneller
  Hülfe  für  bedeutende  Beschádigungen
801  —  802.

Bundes  Akte,  teursche  von  den  seuverainen
  Fürsten  und  freien  Städten  Teutschlands
u  ihrer  festen  und  dauerhaften  Verbindung
für  die  Sicherheit  und  Unabhängigkeit  Teutschlands
  und  die  Ruhe  und  das  Gleichgewicht
von  Europa  in  Gemähheit  des  6.  Artikels
des  Pariser  Friedens  vom  30.  Mai  1874
auf  dem  Kongresse  zu  Wien  abgeschlossen  und
unkerzeichnet:  derselben  allgemeine  und  besondere

  Bestimmungen  635.—  602.
Bundes  Staaten,  teutsche:  Nachsteuer  u.

Abzugôöretyeit  in  denselben

C.

Conti  und  Scheine,  derselben  Empfangs-Bestätigung.
  S.  Scheiue  und  Empfangs-Bestätigung.


747  u.  k.

1  D.

ODOekanate,  General  —  als  künftige  Mittel-Organe
  des  protesiantischen  General-Konsisio--riumo:
  derselben  Biloung  und  Size  817.—
820.

Detorationen,  Orden  und  Ehrenzeichen,
  fremde:  allerhochste  Bewilligung  zur
Tragung  derselben  17J.  60%  —  621.  600.
—  244.  887.  943.  und  rorb.  1931.

Diäten  bei  Kommissionen;  ihr  wahrgenommenes
  Uebermaß  erheischr  Einschränkung  und
Modifikation:  Beluummungen  hierüber,  und
Verrechnung  850  —  804.

Dieust  Individuen:  über  die  Ausstellung
von  Zeuguissen,  welche  dffentliche  Beborden
untergeordneten  Dienst  Individuen  über  deren
Befähigung,  Fleiß  und  Aulführung  gewohnlich
  osfen  zustellen,  wird  den  Finan#Behdrden
  die  Norm  ämtlicher  Berichte,  oder  w#
es  nothwendig  Zeugnisse  senn  mussen,  das
Verschloseuseyn  derselben  zum  Auftrag  gemacht

2  —

2

Dienstes  a  ch  richten  uͤber  Anstellung  im
Staatodienste,  Versezungen,  Beforderungen  2c.

11  —  14.  47  —  48.  60  —  71.  80—99.
120  —  13%.  147  —  182.  15.  —  776.
183  —  181.  322  —  3314.  4%.  422  —
        <pb n="565" />
        Domainen  Verwaltung  —  Fiskalat.

424.  44  —  48.  46r  —  464.  549  —
554.  566  —  570.  601  —  602.  610  —
6186.  631  —  634.  666.  686  —  .
719—722i745—746-766—770-831—d34857—858888.
  10  —
914.  2  —  944.  970  —  978.  1006  —

1010.

PSenaine  Werwalzuns  im  Rheinkreise;
Ernennung  des  Personals  hiezu  974.

E.

Elrenzeichen,  fremde:
Tragung  dersellen.  S.  Dekerationen.
CEichstädt,  Fürstenthum,  Seiner  kdniglichen
Poheit  des  Prinzen  Eugeno,  Herzegs  von
Leuchtenberg;  staatsrechtliche  Verhältnisse,
hinsichtlich  dieses  Fuͤrstenthums  947  —  964.
Eintheilung  des  Ädnigreichs  in  acht  Kreise
52  und  113  —  119.  Nachtrag  hiezu  13#r.
Empfangsbestätigung  auf  Comi  und
Scheine:  die  ersi  zu  geschehen  hat,  wenn  der
Aussteller  schon  bezahlt  ist  663  —  664.

Ercellenz,  Verleihung  dieses  Prddikats  366.

F.
Feuersbrünste  aus  Fahrlässigkeit.  S.

Brandversicherungonstal  t.

Finanzen:

Finuanz  Direktionen,  derselben  Kompeten;
  bei  der  Verwaltung  der  Forste  „4—ax.
Staars  Ministerium  der  Finanzen:

Formation,  Wirkungokreis  und  Geschäftögang

desselben  331.  351  —  3437.  307r.  Bei  den

obersien  Vrwaltungsslellen  in  den  HKreisen
besleht  eine  Kamer  der  Finanzen  S2.

233  u.  f.  Wirkungskreis  derselben  265  —

277.  Kompetenz  derselben  rücksichtlich  des

Nachlaßwesens,  der  Steuer  und  GüllMcderationen,

  der  Aestine  und  ruhenden  Gefaͤlle

  531  —
Ernennung  re  sRatbe  bei  denselben  550—

553.  der  Assessoren  633  —  633

—  —  Wegen  Auesiellung  ron  Zeczuisen  uurch
die  Finangbehörden  für  derselben  Diensi  In-Siriren

  wird  ihnen  die  Norm  angegeben

662  —

Bewilligung  zur

Fiekalat,  n-  —  die  Enrichtung  desselben
  als  Centralstelle  zur  Besorgung  der

Fiskale  —  Gesezes  Krafe.

vormals  der  Steuer=  und  Domainen  Sektion
übertragen  gewesenen  Leitung  der  fiskalischen
Prozesse  und  der  bieher  von  der  Lehen=  und
Hobeits-Sektion  beforgten  nn
des  Lehenwesens:  dessen  Formation,  irkungekreis
  und  Geschäftegang  380  —

Fiokale,  Ernennung  der  Fiskalräthe  und  32
balnd  junkten  552  —  553.

Fondo  Papiere,  dffentliche,  S.  Staats-Papiere.


Forste  —  Forstwesen,  Geschäftsgang  bei  dieser
  Vemvaltun  und  Kompetenz  der  General
  Forsladminis  ration  und  der  Finanz  Direktioneu
  hierin  24  —  27

Forsirärhe,  Kreie  Forsträthe,  provisorische  27.

Jorstdieust,  Konkursprüfung  der  Adspiranken
zu  demselben  im  Ober  Mainkreise  333  —  324.

Freizügigkeit,  Freizügigkeics  Vertrag  mit
Kurhbessen  17.  —  19.

Erkl4rung  über  die  Anwendung  des  Vertrages
  dieser  Art  mit  dem  Kdnigreiche  Preussen
  162  —  163.  Nachtrag  biezu  409  -410.

Nachsteuer  und  Abzugsfreiheit  von  dem
aus  einem  Lande  in  das  andere  gebracht  werdenden
  Vermdgen  in  allen  teurschen
Bundes  Staaten  7##7  —  751.  S.  teutscher
  Bund:  Bundes  Staaten.

G.

Gefälle,  ruhende  und  Ausstände.
Nachlaßwesen.
Geheimer  Rath,
darin

S.

Singen  desselden  und
entschiedene  Rekurse.  Eizung  am  2.
Inner  §.  —  6.  am  16.  Jänner  áAr  —142.

(S.  die  fernere  Entscheidung  der  Rekurse
umer  dem  Werte  Staatsraths  Kommission  )

Geistliche,  die  Verordnung  über  die  PVerlassenschaft
  derselben  in  den  vormals  kaiserlichkoniglichen
  österreichischen  Gebiets  Theilen,  gemaͤß
  welcher  sie  in  bestimmten  Antheilen  den
Armen  und  den  IntestatErben  zufaͤllt,  wird
außer  Anwendung  erklaͤrt:  815  —  817.

Gendarmerie,  Summarisches  Verzeichniß
über  die  von  derselben  zur  Aufrechthaltung
der  innern  Landessicherheit  geleisteten  Dienste
im  Elate  Jahre  1314  131  —  134.

Gesezes  Kraft  des  baierischen  Judiciar  Keder
und  der  Softgesen  in  dem  Amte  Redwiz
740  ie  74
        <pb n="566" />
        Getreid  —  Hessen.

Getreld  —

Getreid  Maß  von  Kemnath,  dessen  Reduktion
  in  das  Normal  Maß  327  —  335.
—  —  Verbot  des  Kaufs  und  Verkaufs  desselben
  und  aller  zur  menschlichen  Nahrung  dienenden

  Fruchte  auf  Halm  und  Wurzel  3577—
2.

—½  Handel  mit  demselben:  JZusammenfassung

der  vereinzelten  und  zerstreuren  Vorschriften

#über  denselben,  über  Einfuhr,  Durchfubr,
Aus  fuhr,  Cssito  Behandlung,  Handel  und
Zwischenhandel,  Polizei  auf  den  Shrannen

und  Anlegung  von  Noth  Magazinen  203  —

316.

Ankauf  im  Auslande  und  Erdffnung
eines  Anlehens  zu  diesem  Ankaufe  537  —  bo.
Tuch  Anlehen.

—  Anlehen,  theils  auf  den  Kredit  ein-«

  schier-,  besonders  städtischer  Gemeinden,  theils
ganzer  Kreise  mit  Vorbehalt  der  Reparrition
auf  die  Gemeinden  und  deren  Solfdarbaftung
für  ihre  theilnehmenden  Gemeinde  Glieder  zu
Magazinirungs  Ansialten  gegen  die  Getreidtheuerung
  gemachte  —  derselben  Vorzugsrecht
bei  Konkursen  6o  —  606.

Glarus,  Kanton,  S.  Schweiz.
Siesibisntzs  i2a  —*
Gült  Moderationen.  .  Finanzen,  resp.
Kompetenz  der  Kamern  der  rönnsen,  Nachlass.
Güter,  gebundene,  derselben  Jertrümmerung
wird  auch  in  dem  Unter  Mainkreise  eingeführt

#820.

.  H«

Handel  mit  Getreid.  S.  Getreid.

Hausirhandel,  die  in  den  aͤltern  Theilen
des  Reichs  hierüber  bestebenden  Verordnungen
werden  auch  in  dem  Unter  Mainkreise  einge-*führt

  892.

Hebammen,  Erdffnung  der  Schulen  für  dieselben
  und  Anfang  des  Unterrichts  an  den
drei  dffenrlichen  Schulen  zu  Münben,  Würgburg
  und  Bamberg  g08.  102

ebammenschule  zu  2  ünchen,
Preise  Verkhetlung  an  derselben  360  —  890.

Herrschafts  =  und  Ortsgerichte,  Bildung
  neuer  derlei  34  —  ¾v  73  —  75.
107.  141  —  143.  300  —

Hessen,  Kurhessen,  —'2  mit
demselben  17  —

IndiginatsErtheilung  —  Kommiss.  Diten.

Indigenats  Ertheilung  182.  326  und
858.

Innern  —

Staats  Ministerium  des  —
dessen  Formation,  Wirkungekreis  und  Ger
schäftsgang  331.  343  —  351  und  361r.

Kamer  des  Innern,  als  Bestandtheil
  der  obersten  „Verwaltangestellen  in  den
Kreisen  s2.  234

Wirkungekreis  ereser  Kamern  213.—  2653.

Ernennung  des  Raths  Personale  det  denselben
  6:1%  —  6.r.

Isarkreis,  Prüfunga  Konkurs  in  demselben
für  katholische  Pfarramts  Kandidaten  4129—
411.  Nachtrag  hiezu  597.

Justiz  —

Staats  Ministerium  der
dessen  Formation,  Wirkungekreis  und  Geschaftsgang
  331.  338  —  3I2  und  361.

Dberste  Pficge  derselben  durch  ein  Appellationsgericht
  für  dao  ganze  Reich,  und  ein
Appellationsgericht  für  jeden  Kreis  52.

K.

KabinetsBefehle  —
Was  als  solche  ausgefertigt  werde  zꝛs  —

330.

Kabinets  Befehl  über  die  Ausscheikung  m-Zutheilung
  des  Geschäftekreises  und  die  Reviston
  der  Dienstes  Instruktion  der  Staate-Ministerien
  330  —  366.

Kadinets  Befehl,  die  Errichtung  eines  Ober-Medicinal
  Kollegiums  bei  den  Staatseministerium

  des  Junern  betreffend  360  —  330.
Die  Errichtung  eines  Generalgiskalats

al  Centralstelle  betreffend  386  —  389.

Kamern,  in  die  sich  die  oberste  Verwaltungs=Stelle
  in  jedem  Kreise  theilt,  nämlich  die
Kamer  dee  Innern,  und  die  Kamer  der  Finanzen,
  welche  zusammen  die  Negierung  des
Kreises  bilden.  Derselben  Formation,  Wirkungekreis
  und  Geschäftsgang  333  —  206.

Klerikal  Seminarien  —

Aufnahme  der  Kandidaten  in  dieselben  in
jenes  zu  Landchut  873  —
in  jenes  zu  Dillingen
Auch  unter  den  Ortonamen.

Kommissions  Diäten.  S.  Diäten.

74.
874  und  889.
        <pb n="567" />
        Komitee  —  Kriegskosten  Ausgleichungen.

Komitee  —  Central  —  zur  gruͤndlichen
Vorbereitung  der  zu  ergreifenden  Maßregeln

«  gegen  die  Theurung,  und  zur  nbthigen  Ueereinstimmung
  im  Verfahren  und  thaͤtigen
Beschleunigung  der  Geschifte:  Veroronung
und  Personal  Bestand  450  —  455

Kommusal  Vermogen.  S.  bei  dem  Worte
Stiftungs  Vermogen.

Assessoren  bei  den

Koncipisten  und
S.  unten  Kreis  Regierung.

Kreis  Regierungen.
König  —

Reise  Seiner  Majesiät  nach  Baden,  und
Fertführung  der  jedem  Staate  Ministerium
überwiesenen  Geschafte  und  Fortsezung  der
Staate  Raths  Sizungen  während  der  allerhochsien
  Abwesenheit  603  —  604.

Koͤnigliches  Haus.

Staats  Ministerium  des  Hauses  und  des
Aeussern:  dessen  Formation,  Wirkungekreis
und  Geschäftsgang  331.  334—338.  u.  361.

Konkurse:

Die  Behandlung  der  Unterthanen  des  Kanton

  Glarus  in  der  Schweiz  bei  Konkursen  430.

—  —  pokation  des  SSchelelsch  -Verlage  bei  denselben
  591  —

—  —  Vo  diherech  Git  Getreid  Anlehen  bei  denselben
  604  —  606.

Konkurs  Prüfungen  der  Pfarramts  Kandidaten,

  der  Forsibediensteten  der  Adspiranten
m  Etaatobiensi  ic.  S.  jedes  bei  seinem
orte.

Noaiorine  —
General  Konsistorium  für  die  kirchlichen
  Angelegeuheiten  der  protestantischen  und
reformirten  Gemeinden  alo  ergänzender  Bestandtheil
  des  Staaro  Ministeriumo  des  Innern
  33a.  Bildung  der;  MittelOrgane  desselben
  817  —  820.  i
Kreis  Regierungen  —
Derselben  Feriatien
Geschäftegang  233—2
Ernennung  des  NR#  peersenals  bei  den
Kamern  der  Finanzen  550  —  552.  des
Innern  derselben  öl1  —  61
Dienstes=  und  Rang  Verhältnisse  der  Assesesoren
  u.  Koncipisten  bei  denselben  593  —  595.
Kriegökosften  Peräquation.  Umlage  hiefür.
  S.  Perägquatione  Kasse.
Kriegskosten  Aucgleichungen  822—833.
905  —  806.  880.

„Vickungetreis  und

Kriegs  Oekonomie  Rath  —  Lotterie  Loose.

KriegsOekonomie  Ratb,  dessen  bisberige
Benennung  hoͤrt  auf,  und  heißt  in  Zukunft:
Ober  AdministrativKollegium  der  Armee  Z5f.

L.

Landärzee  —

Landärztliche  Schulen  zu  Bamberg
und  München,  Preise  Ertheilung  an  dvenseltes
im  Semmer  Semester  181/XK  17o  —  77  .

die  Winter  Sen  estral  prüfung  an
jener  zu  Bamberg  und  Preiseträger  aus  derselben
  677  —  C##  .

—  —  Winter  Semestral  Pruͤfung  zu  Muͤnchen
und  Preiseträger  in  derselben  624  —  625.

Bamberg,  Preisetraͤger  in  den

Pruͤfungen  fuͤr  das  Sommer  Semester  96s  —

966.

Landgerichte  Cund  Stadtgerichte)  derselben
Anzeigen  über  Verbrechen  und  Vergehen  161
—160-].  Auch  Stadtgerichte.

Landrath,  jährlich  zusammzuberufender  zur
Begründung  einer  Repräsentation  33.

Landwehr  des  Köntgreichs  —

Gleichformigkeit  in  der  Ausstellung  der  Untanglichkeitoeugnisse
  für  die  Landwehrmänner
  33.

Patentisirung  der  Stabs=  und  OberDificiere
  derselben  in  Betreff  des  Gebrauchs  ve#n
Stempelpapier  73.

Ernenmung  der  ÖOffieiere  bei  Formirung
neuer  Baralllone,  Besordegungen  bei  swes
besiehenden  2c.  3  —  10.  647  —  91

.  172  —  174.  324  —  326.  —  5##
534  —  566.

Linir=  und  Rastrirmaschine,  Peipilegiun
für  eine  derlei  neuersundene  627—  66.

Lotterie  Anlehben:

Einziehung  der  Lotterie  Anlehensloose,  kit.

gegen  Central-Peräquations  Kasse-Obligationen
  al  —  33.  Auch  Peräquation.

dritte  Verlosung  der  Preise  derfelben  roo.
und  Jeitbesiimmung  der  Auszahlung  dieser
Preise  866.  Auch  Anlehen.

Lorteric  Loose,  von  Lit.  E—  M  neuere  Verfügungen

  über  dieselben  119  —  120

*  —  1
        <pb n="568" />
        Magazine  —  Ministerien.

M.
Magazlilne  —

Noth  Magazine,  welche  jederzeit  einen  Vorrath
  an  Getreid  enthalten,  der  den  sechsten
Theil  des  ganzen"  Jahres  Bedarfs  gleich  ist:

Anlegung  verselben  in  der  Hauptsiadt  und
ze  i#be  Städten  des  Reiche  814.

Meda  —
Gilienerunne,  fremde.  S.  Dekorationen,
fremde

Siblicerdienstmedaaile  inländische,  goldene
und  silberne.  S.  Verdiensimedaille.

Medicinal  Kollegium  —

Ober  —  bei  dem  Staats  Ministerium  des
Innern  333.  «

dessenEmchttmqFe«-nmkion,W-tkungskreis
  und  Geschaͤftsgang  369  —  380.

dessen  PersonalErnennung  445  —  446.

Militär  —  Rechenschaft  über  den  Invaliden=Militär=
  Wiruven=  Waisen  und  milden  Stiftungefond
  573  —  578.

Militär  Karrel,  abgeschloffenes  mit  Oesterreich,
  Behufs  der  gegenseitigen  Auolieferung
der  ODeserteuro  und  Konfskriptionepflichtigen  vorerst
  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren  691—7Fox.

Militärpflichtigkeir,  Bestimmungen  über
dieselbe  in  Bezug  auf  die  Auswanderung  eder
zum  Eintritt  in  Civil=  und  Militärdienste  zwischen
  Baiern,  und  den  Sachsen  Weimar  und
Gothaischen  Hifen  979  —  983.

Ministerien  —

Staats  Ministerium  des  Hauses  und  des
Aeussern,  dessen  Formation,  Wirkungskreis  und
Geschäftegang  331.  334—  338  u.  367.

—  der  Justiz,  dessen  Formation,  Wirkungsfreis
  und  Geschaftogang  331.  338  —
342  und  361.

des  Innern:  dessen  Formation,  Wirkungskreio
  und  Geschäftegang  331.  343—
dessen  Formarion,  Wir-351

  und  364.

—  —  der  Finanzen:

kungskreis  und„  Geschäftegang  331.  351  —

357.  und

—  —  der  Urmee,  dessen  Formation,  Wirkungskreis
  u.  Geschäftegang  3Z#.  357—361.
und  folg.

Gesammtes  Staateo  Ministerium.

S.  Staat.

Nachgebothe  —  Densions  Anstalte.
N.

Nachgebothe  bei  Perkauf  von  Staars  Realitären:
  Verordnung  gegen  die  aus  diesem
Unfuge  entstehenden  Nachtheile  535  —  537.

Nachlaßwesen,  die  Behandlung  desselben,
dann  der  Steuer=  und  Gülei  Moderatienen,
der  Ausstände  und  ruhenden  Gefälle  als  zum
Geschäftskreis  der  Finanz  Kamern  der  Kreic=Regierungen
  E1  erhält  zur  nähern
Erläuterung  und  zweckmässigen  Vollziehung
dieser  Bestimmung  umständliche  Vorschriften
531  —  335.

Nachsteuer  und  Abzugs  Freiheit,  von
dem  aus  einem  Lande  in  das  andere  gebracht
werdenden  Vermdgen  bestebr  zu  Felge  der
zwischen  den  souveränen  Füursten  und  freien
Städten  Teutschlands  zu  Wien  abgeschlossenen
  Bundes  Akte  gegen  alle  teutschen
Bundes  Staaten  717  —  75.1.

Nekrolog  644  —  936.

Notizen  16.

O.

Ober  Donaukreis,  Konkurs  der  katholischen
Pfarramts  Kandidatken  in  demselben  455  —
456.

Verleihung  der  allgemeinen  Stipendien
aus  den  Fonds  desselben  1026  —  1030.
Ober  Mainkreis,  Konkuré  Prüfung  der  kabtbolischen
  —--7  in  demselben

7%  —
—  ge  larsPrufung  der  Adspiranten  zum
Jerstiienf  in  demselben  8933  —  821
Perleihung  der  allgemeinen  Sükendien
aus  dem  Baron  von  Musseelisen  und  Marianischen
  Fonde  904  —
Oeslerrelch,  das  mir  denschern  abgeschlossene
Kilitär  Kartel  691  —  vor.
Orden,  fremde,  allerbdchse  Bewilligung
dieselben  zu  tragen.  S.  Dekoration.

Orts=  und  Distrikts  Zutheilungen  143.

P.

Pensions  Anstalt  fuͤr  die  Wittwen  und  Waisen
  der  Advokaten:  Zustand  derselben  im  Jahre
1817.  983  —  987.  Auch  Advok.
        <pb n="569" />
        Peraͤquations  Kasse  —  Post.

Peräqnations  Kasse,  die  Kriegskosten  Peraͤ-quationsumlage
  für  das  Jahr  18KNK  bleibt
in  den  ältern  Kreisen  des  Rcichs  wieder  in
demselben  Maße  und  nach  demselben  Fuße
wie  in  dem  verflossenen  Jahre  230.  ·

EinziehungderLotterieAnkchcnkLooseLit.
!—M.gegenCentrachkåquationMasse-Obligatienen
  21  —  23.  Auch  Lott.  Anlehen.

Pfarramts  Kandidaten,  protestantihe.

  S.  Protestanten.

Pfarramte  Kandidaten,  kathelische,
derselben  Prufungs  Konkurs

im  Isarkreise  J10  —  111.
im  Regenkreise  411  —  412.
im  Ober  Denaukreise  155  —  456.
im  Rezatkreise  623  —  624.
im  Ober  Mainkreise  707  —  7os.
(Auch  einzeln  bei  jedem  Kreise.)
Pffarreien=  und  Beneficien  Erledigun-—



gen  7—8.  z8  —  20.  37  —  41.  63—
64.  76  —  90.  108  —  169.  1239  —  126.
144  —  145.  165  —  170.  190.  207  —
a#og.  228  —  220.  313  —  317.  405  —
4%  42  —  48.  456  —  158.  538  —
530.  558  —  360.  579  —  381.  597  —
ero.  627  —  628.  624  —  6237.  608  —
627.  7os  —  712.  752  —  754.  820  —
901.  8a5  —  826.  85z  —  855.  880  —
834.  806  —  869.  vob.  935  —  937.

9%  —  %6%.  996  —  998.  1031  —  1033.
Pfarreienk  und  Beneficien  Verleibungen,

  r4  —  16.  3f0  —  374.  285  —  0.
126  —  120.  J746  —  137.  1  —  772.
:„3%  —  233.  318  —  320.  4410  —  422.
459  —  461.  543  —  344.  382  —  58#P  14
c  —  610.  6309  —  63r.  684  —  685.
le  —  714.  763  —  755.  28  —  33r.
155  —  356.  860  —  87z.  907  —  910.
968  —  969.  1007  —  1008

Porco,  Erhbhung.  S.  Post:  Postwagen.

Post,  Anlegung  einer  Mittelpost  zu  Bernbenern
30.  Post  Enrfernungs  Befki  gen  von  Bernbeuern
  nach  Roßhaupten  und  Schongau  30.

—  —  dfentliche  Rechenschaft  über  die  im  verflessenen
  Jahre  vermehrten  und  zweckmäßig
geordneten  Postanstalten  und  neuerrichtete
Postverbindungen  zum  Vortheile  des  allgemeinen
  Korrespondenz  Verkehrs  und  des  Handels
  137  —  1341.

—  —  Auflösung  der  Postverwaltung  in  Burghausen
  7153.

 

 

Pest  —  Qualifikatiou.

Poft,  Ertra  Posttare,  Erhöhnng  §s6.

—  —  Stganisatien  einer  General  Adminies.
stration  derselben  an  die  Stelle  der  ehemaligen
  General  Post  Direktion,  untergeben
der  unmirtelbaren  Leitung  des  Srtaate  Mini-Keriums
  des  Hauses  und  des  Aeussern:  724
—739.

Postwagens  Porto,  Erhoͤhung  desselben  fuͤr
Gegenstaͤnde,  welche  nach  dem  Gewichte  tarirt
werden.  10253  —  i1026.

Preise,  von  dem  Lotterie  Anlehen.  S.  Anlehen.

—  —  an  den  landaͤrztl.  Schulen.  S.  Landaͤrzte.

—  —  anden  Hebammen  Schulen.  S.  Hebamen.

Preicfrage,  pbilosophische,  an  der  Universität
  Landshut  für  das  Jahr  1816,  und  Preiserkennung
  derselben  269.  Auch  Landöhut.

Preussen,  Freizügigkeits  Vertrag  mit  demselben,
  respckt.  wechselseitige  Erklärung  über
die  Anwendung  des  schon  früher  geschlossenen
  162  —  163.  und  409.

Privilegium,  für  eine  neuerfundene  Linirund
  RasiriMaschine  6e7  —  62g.

für  ein  neu  erfundenes  Metronom
193%0  —  1031.

Protestanecen  —

Aufnahmeprüfung  derselben  Pfarramtsand
  daten  für  den  Frühlings  Termin  1817.

Einberufung  protestantischer  Pfarrames-Kandidaten
  zu  den  Terminen  der  Anftellungs=Pruͤfung
  75  —  76.  «

bei-schenAufnabmcskptüfungfürdchetbfh
termine  667  —  663.

die  Eraminationé  Kommisssen  zu  der  Jufnahms
  Prüfung  derselben  Pfarramrs  Kandidaten
  har  künftig  ihren  Siz  zu  Ansbach  810.

derselben  PfarrUntersilzungs=  und  Pfart-Wittwen
  Kasse  wird  in  Nürnberg  forkbestehen
  320.

Prüffungen  und  Prüfungs  Kenkurse  der
Studien  Lehramts  Kandidaten.  S.  Studien-Lehramt.
  Der  protestantuschen  Pfarramts-Kandidaten.
  S.  Protestanten  und  jedes  bei
leinem  Worte.

O.

Qualifikatien  der  Dienst  Indioiduen  in  aus:
gestellten  Zeugnissen.  S.  Zeugnisse  und  Diensl=Individuen.


7
        <pb n="570" />
        Rechts  Kandidaten  —  Scheine.
R.

Rechts  Kandidaten,  als  Adspiranten  zum
Staateèdienst,  Norm  derselben  Konkurs  Prufung
  1011  —  1021.  Auch  Staatsdienst.

Redwiz,  vormals  österreich.  Amt  jezt  im
Ober  Mainkreise:  Termin  des  Beginnens  der
Gesezes  Kraft  des  Judiciar  Koder  und  der  baierischen
  Strafgeseze  in  demselben  74%  —712.

Reduktion  des  Kemnarher  Getreid  Maßes
in  das  Normal  Maß  327  —  32g.

Regenkreis,  Prüfunge  Konkure  der  katholischen
  Pfarramteo  Kandidaten  in  demselben  411
—412#.

Regierung

in  jedem  Kreise:  bestehend  aus  einer
Kamer  des  Innern  und  einer  Kamer  der  Finanzen:

  derselben  Formation,  Wirkungekreis
und  Geschäftsgang  233  —  256.

Ernennung  des  Rathepersonal  bei  denselben:
  der  Finanz  Kamer  852.  der  Kamer  des
Innern  dlo.  der  Assessoren  633.

Diensteo  Verhältnisse  und  Rangbestimmungen
  der  Regierungs  Assessoren  und  der  Sekretariate
  Koncipisten  bei  denselben  503  —  05.

Rekurse  in  den  Sizungen  des  geheimen  Raths,
und  der  nachher  hiefür  bestellten  Kommission
des  Staatsratho  entschiedene.  S.  geh.  Rath
und  Staatsrathe  Kommission.

Repräsentation  durch  den  jährlich  zu  berufenden

  Landrath  zu  begründende  32.

Rezatkreis,  Konkurs  der  katholischen  Pfarraints

  Kandidaten  in  demselben  623—6#4.

Rheinkreis,  Ernennung  der  Steuer  Inspekkoren
  und  Kontrolleure  und  Bestimmung  ihrer
  Wohnsize  in  demselben  9#  —  97

—  —  Ernennung  des  Personals  bei  der  Domainen
  Vemnvaltung  mit  Angabe  des  Inspektions
  Bezirks  gr.  Jenes  der  Remämter
9.5  –  977.

S.
Sachsen-  Weimar,  Großherzogthum  —
—  Gotha  und  Altenburg,  Herzogthum,
Bestimmungen  über  die  Militärpflichtigkeir,
in  Bezug  auf  die  Auswanderung  mit  diesen
Staaten  ovg  —  983.
Scheine  und  Conti:  Fur.  die  dem  Staatsministerium
  der  Finanzen  untergeordneten  Kasse  Beamten
  wird  der  Unfug  bemerkbar  gemacht,

Schmiede  —  Staats  Rath.

Conti  und  Scheine,  auf  welchen  der  Empfang
deo  Betrags  bereits  bestäcige  ist,  ohne  diesen
Betrag  den  Ausstellern  zu  bezahlen,  nicht
ferner  anzunehmen  oder  wohl  gar  in  ihren
Büchern  in  Ausgabe  zu  sezen  663664.

Schmiede,  Huf=  und  Beschlag  —  dertelben
Lehrkurs  im  Sommer  Halbjahre  an  der  Central
  Vererinär  Schule.  4a  und  665.  Auch  Veterinärschule.


Schul=  und  Studienwesen:  dafir,  als  einen
  ergänzenden  Bestandtheil  des  Staatoͤ-Ministerium
  des  Innern,  werden  bei  demselben
  zwei,  oder  nach  Erfoderniß  drei  Ober-Studien
  Räcthe  angestellt  333  —  333.

Schulen,  teutscher  Schulfond=  und  Schulfonds-=m
  dessen  Lokarion  in  Konkursen

Sch  für  Hebammen,
.  jedes  unter  seinem  Worte.)
Sch  aldenti  "144  ug,  im  Großherzogthume
Wuürzburg.  .  Wuͤrzburg.
Schweiz,  resp  Kankon  Glarus,  Behandlung
der  Unterthanen  desselben  bei  Konkursen.  49.
Auch  Konkurs.

Staat  —

Oberste  Stellen  desselben,  Bildung  und
Einrichtung  in  das  gesammte  Stgats-Ministerium
  als  oberste  vollziehende,  uud
in  den  Staarmt  als  oberste  berathende
  Stelle  —

S##aicch.  1  die  Anordnung  und
Leitung  der  Prüfungen  der  zum  Staatsdleuste
adspirenden  Rechts  Kandidaren  —###.

Staate  Ministertum  —

Gesammres,  oberste  vollziehende
Stelle  in  fünf  für  sich  bestehende  Staats-Ministerien
  abgetheilt,  welche  nach  ihren  Geschäften
  folgende  Titel  füheen:  1r)  Ministerium
des  Hauses  und  des  Aeussern.  2)  Ministerium
  der  Justiz.  3)  Ministerium  des  Innern.
  4)  Ministerlum  der  Finanzen.

5)  Ministerium  der  Armee.  Dieser  Staats-Minfsterien

  Formation,  Wirkungskreis  und
Geschlftsgang  z30  —  368.

Bildung  und  Besezung  40  —  55.

Staats  Rath  —  oberste  berathende  Stelle.
  Bildung  und  Eimichtung  40—56.  dessen
nähere  Formation,  Bezeichnung  der  Gegenstände
  seines  Geschäftskreises  zur  Berathung
und  zur  Entscheidung  als  erkennenden  Stelle
und  Geschäftsgang  46  —  447.

Landärzte  2c.
        <pb n="571" />
        Staats  Raths  Kommission  —  Sristung.

Aufzählung  der  in  demselben,  und  in  den
aus  den  einschlägigen  Sektionen  desselben  gebildeten
  Ausschussen  zunichst  zu  bearbeitenden
  Gegenstände  srr  —  573.

Besezungen  der  Stellen  desselben  in  künftigen

Erledigungofällen,  einzig  von  dem  allerhochsten

persdnlichen  Vertrauen  abhängig  7.3  —724.
Staars  Raths  Kommission  —

Unter  dem  Vorsize  eines  Staatsrathes
durch  eine  aus  drei  Ministerial  =  und  drei
Central  Räthen  des  General  Fiskalats  zur  Entscheidung
  der  Rekurse  in  gemischten  Rechrssachen,
  nämlich  administrativen,  polizeilich
und  finanziellen  Gegenständen,  zusammengesezt:
  Sizungen  derselben  und  darin  entschiedene
  Rekurse:

am  29.  Mai  595  —  507.  am  26.  Juni
632  -  683.  am  vo.  und  128.  Juli  715—716.
am  a.  August  742—743.  am  12.  August
700  —  3o0o.  am  26.  August  821  —  822.
am  4.  September  351—352.  am  18.  Sept.

864  —  865.  am  30.  Sepr.  877—3B0.  am
28.  Oktober  934  —  935.  am  1.  November
987  —  988.

Staats  Papiere,  oder  soust  dffentliche  Fonds-.
  Papiere,  die  au  porteur  (auf  jeden  Inhaber)
  lauten:  Erldurerung  in  Beziehung  der
Amortisations  Gesuche,  gerichtlichen  Arrestes  2c.
gegen  dieselben  77  —  179.
Staats  Realitäten,  Verordnung  in  Be-.
  treff  der  Nachgebothe  bei  Verkauf  derselben
6385—5837.  Auch  Nachgebothe.
Stadt-und  Landgerichte,  derselben  Anzeigen
  über  die  wegen  Verbrechen  und  Vergehen
  anhüngenden  Unterstchungen  werden
aus  Urberseugung  der  Thätigkeit  der  Untersuchungsgerichte
  beschränkt  153  —  161.
Statuten,  des  Civil  Verdienstordens  der  baierischen
  Krone,  Erlduterung  derselben  675—877.
Stener,  Erhebung  der  ordentlichen  Steuern
für  1813  in  den  ältern  Landestheilen  des
Reichs,  ganz  die  nämlichen  direkten  ordentlichen
  und  in  den  nämlichen  Zielen  10—20.
Stener  Moderationen.  S.  Nachlaßwesen
und  Kompetenz  der  Kamern  der  Finanzen.
Steuer,  Steuer  Inspektoren  und  Steuer  Kontrolleurs
  im  Rheinkreise,  derselben  Ernennung

2  —  973.
Srak  ung  von  Huttensche  Fräulein  Stiftung  zu
Nürnberg  003.  Auch  Rürnberg  od.  v.  Hutten.
durch  den  Domkapitular  und  Generalvilar

  Schenk  Frhru.  von  Stauffenberg

Stiftung  u.  Kommunal  Vermögen  —  Titel.

zu  Würzburg  für  Verbesserung  der  Schuldienste
  daselbst  44.  Auch  Würzburg  im  Ortsund
  Schenk  im  Personen  Namen  Register.
Stiftung  und  Kommunal  Vermögen,
kunftige  zweckgemäßere  Einrichtung  der  Verwaltung
  desselben,  Rückgabe  an  die  Magistrare
in  Städten  und  größeren  Märkten,  an  die  Rural
  Gemeinden,  Herrschafts=  und  Ortsgerichte
  2c.  Kuratel  über  dasselbe  von  den  General-=Kreic
  Kommissariaten  ausgelbt,  Kosten  der  Verwalkung
  2c.  1533  .

Ertradirien  dieses  Vermdgens,  Vorarbeiten
  hiezu,  Ordnung  der  Ausantwortung,  Jeit,
und  Ort  ic.  185  —  194.

Stipendien  —

Lokal=  und  Familien  Stipendien  von  Augsburg
  für  das  Strudienjahr  1817  13—46  und
70  —  86.  Auch  unter  Augoburg.

Verleihung  der  allgemeinen  Stipendien  des
Unter  Mainkreises  aus  dem  Baron  von  Aufseesischen
  Fond  30z  —  06.

Der  Baron  von  Aufseesischen  und  Marlanischen
  im  Ober  Mainkreise  904  —  0906.

Verleihung  der  Universicäte  Stipendien  aus
der  Ephorars  Kasse  in  Landshur  397—052.

Vertheilung  der  sogenannten  Dosischen  Stipendien
  Stiftung  903  —  gos.

Verleihung  der  allgemeinen  Stipendien  aus
dem  Heilsbronner  Fond,  für  Studierende  aus
demehemal.  Fürstenthume  Baireuth  999—00.

allgemeine  Verleihung  derselben  aus  den
Fonds  des  OberDonaukreises  1026  —  1030.

Strassen=  und  Wasserbauwesen,  neuere
Bestimmungen  hierüber  zu  Folge  der  freiern
und  kräftigern  Thärigkeit  der  obersten  Verwaltungs
  Behdrden  in  den  Kreisen  915—034.

Studien  Lehramt,  Prufung  der  Kandidaten
hiezu  in  München  61  —  02.

T.

Teutsche  Bund,  Nachsteuer=  und  Abzugs-Freiheit
  zwischen  den  Staaten  desselben  747

—751.  Auch  Nachsteuer=  und  Bundes  Akte.
Titel  —
remoe:  Bewilligung  zur  Führung  derselben


#en  943.
einheimische,  Erlaubniß  zur  Führung
3

78.
kdniglicher  Hohbeit  für  den  Herrn
Herzog  Wilhelm  von  Baiern  101.
        <pb n="572" />
        Umlagen  —  Unter  Mainkreis.

U.

Umlagen  —

zur  Tilgung  der  Strassen  Beleuchtung  zu

RKegeneburg  60—61.  Auch  Regensburg.

in  der  Station  Weidendach  ör.

in  der  Gemeinde  Spardorf  55.
Bubenreutb  222.
in  Landgerich  Neustadt  an  der  Walr-23.



in  dem  ehemaligen  Fürsienthume  Aschaffenburg
  892  —  893.

in  demehemal.  Amte  Schlusselfeld  064—09637.

für  Kriegskosten  Peräqnation.  S.  Periquations
  Kasse.

Umzugogebühbren:  Verfügung  über  die  zu
bewilligenden  bei  Versezungen  der  Bediensteten;
  wer  darauf  Anspruch  hat  und  unter  welchen
  Bedingungen,  Masistab  für  dieselben  nach
Entfernung,  Familienzahl  2c.  935  —  811.
Auch  Bedienstete.

Universitäten  —

Preisfrage  und  Preiserkennung  der  philosophischen
  Sektion  zu  Landshut  für  das  Jahr
1816.  28.

Erledigung  einiger  unter  der  Administration
des  kbniglichen  Universttäté  Stipendien  Epheorats
  zu  kandebut  stehenden  Familien  Stipendien
  381  —

Vorlesungen  *  andshurt  für  den  Sommer
  Semester  205  —  206.

für  den  Winter  Semester  771  —  78.

Vorlesungen  zu  Würzburg  für  den  Semmer

  Semester  330  —  401.
für  den  Wiw#er  ettebter.  783—7095.

Vorlesungen  zu  Erlangen  fur  den  Sommer

  Semester  297  —  308.
für  den  Winter  Semester  842  —  852

Unter  Donaukreis,  Konkurs  Prüfung  der  katholischen

  Pfarramts  Kandidaten  in  demselben

557.
us  ben  Mainkreis  —

Die  Verordnungen  uͤber  den  Hausirhandel
werden  auch  in  demselben  eingefuͤhrt  892.

Stipendien  Verleihung  in  demselben  aus  dem
Baron  von  Anffeesischen  Fonde  893—806.

Die  wegen  Jertrümmerung  gebundener  Guter
  in  den  áltern  Theilen  des  Reichs  bestebenden
  Verordnungen  werden  als  in  ihren  Resulr
  aten  sehr  fruchtbar  und  ni#lich  bewiesen,
auch  auf  das  ehemalige  Fürstenthum  Aschaf-Untersuchungs

  Kosten  —  Zufriedenheits  rc.

senburg  und  die  übrigen  Gebietstheile  des
UnterMainkreises  ausgedehnut
Untersuchungs  Kosien,  bei  Verbrechen  und
Vergeben:  Erläuterung  dieser  Stelle  des
Strafgesezbuches  20az  —  102.K#.

4

Verwaltungs  Stellen,  obersie  in  den
Kreisen:  derselben  Formati  en  Wirkungskreis
und  Geschäftsgang  233  —  .

Veterinär  Schule  —

Central  —  Anfang  des  Seommervehrkusses
für  Huf=  u.  Beschlag  Schmicde  an  derselben  4

Anfang  des  zweiten  Lehrkurses  für  dieselben
  665.

Aufnahms  Konkurs  in  dieselbe  665.

Semestral  Prüfung  und  Preiseträger  an  derselben
  994  —  995.

Vorlesungen  an  den  Universitären.  Siebe
oben  das  Wort  Universitäten,  und  im  Orts  Namen
  Register,  Erlangen,  Landöhut,  Würzburg.

Verdiensi  Orden  u.  Verdienst  Medaille:

Verdieustmedaille  —  Gieil—  Verleihung
  derselben  ör.  68.  171—  175.  183.
320—  32z.  448.  *  .  336  —  6-3.
596  —367.  942

943
Verdienst  Orden  der  baierischen  Krone:
Civil  —  Erlaͤuterung  der  Statuten  desselben,
und  künftig  höchste  Anzahl  der  Mitglieder  in
jeder  Klasse  örs  —  877.
Neuere  Ernennung  von  (Mitgliedern  desselben
  durch  die  drei  Klassen  996—100#x.

W.

Wappen,  der  Familie  von  Breitenstein  758.
Wasserbauwesen.  S.  Strassenbau.
Wetterläuten,  ernenertes  Verbot  desselb.  619.
Würzbdurg,  Großherzogrhum,  Uebersiche  der
Schuldentilgung  in  demselben  für  das  Finanz=Jahr
  1813.  99  —  106.

r*

Zeugnisse,  Ausstellung  derselben  durch  oͤffentliche
  Behörden  über  die  Qualifikation  der  Dienst=Individuen,
  nicht  selten  für  die  Aussteller
kompromirtirend,  Vorsicht  und  Vorschrift  66a
—663.  Auch  Dienst  Individuen.

Zufriedenheirs  Bezeigung  ullebhcste
und  Belohnung  6—0rt.

856.  Auch  #nrer  Derdlensemedl  —  #
        <pb n="573" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
