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        <title>Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820.</title>
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            <idno>rbl_swe_1820</idno>
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        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

auf  das  Jahr  1820.

—..  ——

Vierter  Jahrgang.

 

Wei  mga  r.
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        <pb n="3" />
        Seite  des  s  No.  des
Aabalt.  Regierungs-Bekanntma
Blatts.Dhung.
A.
Abschaͤtzungs-Regulativ  v.  14ten  December  1819.  13—36..
Abschábungs=  Neusetio:  alluterung  v  der  9  26.  2.  a.  is.  .  und
80R.  desselben  48—  0.  V.  VI.
Abrugs  recht  —  fus  detraclas,  Kabella  emisreblnte!  —  Bekanatmachung
der  Verordnung  Sr.  Majeslät,  ves  Kaisers  von  Oestemeeich,  über  dessen
Ausbedung  in  den  onrorn  und  Gebieten  der  Desterreichischen  Bonatchle,
  welche  zu  dem  deutschen  Bunde  gehören  151.  138.V:
beiche  Diseiplinar-Gesetze  v.  28slen  October  1612.  Situterung
des  die  Immakriculalion  der  Landeskinder  betreffenden  9.  6.  derselbe  185.  VI.
A-boneto  ,  DPraxis  —  die  elnigen  —  aitheitte  Eelaab,
zu  deren  Betteibung  vor  den  Untergerichten  bet  186.  V.
Arrest-  nleung  aus  Sechm  ic.  —  deren  sosortige  citennun  durch  dle
k  machk,int-sever-blessmigmUnterweist-gegensasssch
  Umrisse-Imauktdncngcböngt  Sachen  ic.  nathaesucht  und
—  begründet  worden  ist  —  Dessallsiger  Bejehl  186.  VIII.
B.
Clume  —  lruchlbare  und  andere  —  Erneuerung  des  Königl.  Süchs.  Menra
  wegen  deren  Pflanzung,  Vsropfung  und  Kultivirung  ic.  I17.  113.W.
37.  3  —
IIII..  119I
115.  116.  —
Befoͤrberungen  i  1-9.mz.—-I-4.127.-


183.  184.—
Brand:  Vorschrift,  wie  der  Dinigent  eines  Gerichts  bey  Enssehung  desselben
innerhalb  sines  Sprengels  sich  zu  verhalten  dat  132.  1.
C.
Cann  erbausbolt:  Regul  stiv  zu  übersschtllcher  Anordmung  desselben  sowie
r  Gam  retesen  9o  hn  g  und  Berwaltung  mi  den  dazu  gebdrigen
R  oten  ..  ...  35-1».1.-
        <pb n="4" />
        Seile  des  No.  d
Sobatt.  mes2
Blaus.  chung.
retsnbn  d1  v.  P#ten  July  *-  ,  dessen  Herabsebung  sir  die
üterwagen  mit  breicen  Radeselgen  127.  I.
Chirurgen  —  Amts-  und  Stadt-  Ehirurgen  —  Anstelung  und  d  Berpsiichun
  einiger  als  solcher  117.  III.
—  I  184  I.
Criminal-Gericht  zu  Dermbach:  Polent  wegen  dessen  Erössnung  112—114.
D.
Dboien,  NabeeLne  Besehl,  daß  batinnen  auch  bie  Zeit  anzugeben  ist,
tan  die  Deposition  geschthen  134.  IX.
#rr.  1I.—
Dienst-Entlassungen  127.  131J.—
I79.  1800ö.—
E.
Edictal-Labungen:  Besehl,  daß  dieselben  in  den  Neuslaͤbtischen  und
Thüringischen  neuen  Londestheilen  an  orbentlicher  Gerlchtsstelle
und  Fihe  P0  an  drey  Grichseien  des.  Anlandes  anzuschia·
gen  sind  132.  I.
Stapen-Aufwand  in  den  Jahren  1817.  und  1818.  Dessallsige  Uebersichten.
  .  ..  ·....·..  51-1o9.-Siehe
  auch  Kriegs-Auswand.
Etats  der  landschafftlichen  Kassen  v.  J.  1819.  —  Deren  Publication  1—12.  I.
G.
Gerichtsstand  —  porfsnlicher  —  Bekanntmachung,  dat  ein  Grundbesit
diesselliger  Untawigen  im  Königl.  Preuß.  htett  einen  solchen  vor  dem
Richter  der  belegenen  Sache  nich!  begründe  2c.  124  l.
Gesandtschaft  —  Großherzogliche  am  Bundestage  .  .  .  111.  —
—  —  Keilerl.  Destemeichische  om  Großherzogl.  Hose  183.  —
—  —  Kinizl.  3coßie  am  Großherzogl.  Hose  ...  lsls  —
        <pb n="5" />
        Seste  desNo.  ber
Inbal  e.  Regierungs'Bek
.  Blaus  chung.
Gesundbeltsgeschirre  —  Privilegium  deren  aubschliehlicher  Valeri#=gung
  für  die  biesige  Metallwaaren-Fabrt.  39.  I.
H.
Hadern:  Erneuerung  des  Chursuirsll.  S.  Generale  vom  *  Map  786.
wegen  des  Verbots  der  Ausuhr  verselben  außer  Landes  120.  I
J.
—  Mitlel=  und  Niederiagd  —  —  des  Schluß-Termins  der-1#
  für  das  lausende  Jahr  0.  IV.
K.
Kriegs=  und  Etapen=  Aufwand  in  den  Jahren  7817.  und  1818.  —
Desfallsge  kweeen  7rt  .  „Nachweslung  über  Einnohme  und  Verendung
  der  nuar  1815.  —  Zisten  Decht.  181t.  zum
Kriegsbedarf  abeenen  W#aben  unn  eingegangenen  Verguitungsgeider  5r—ioh.—
v
vLeichen:  Vorschrist  hinfichtlich  des  Begtabene  berselben  it  Bezus  auf
das  der  jüdischen  Glaubensgenossen  129.  130.  VII.
Leichenöffnungen  —  gerichtliche  —  dedfallsige  Vorschrist  #„  114  in  sinel  —
M.
47.  III.
Medleinische  und  chlrurgische  Praris  —  die  einigen  Doctoren  XIE  l.
tsskChtkukgensuBetmbaag  derselben  ertheilte  Erlaubniß  128.  Il.
132.

ILILEIIXIITTTIIII
7  ege  ru-  Di  Mepischer  Militdr  Arrestaten  durch  die  Geoßtrzogl.
  ..  -
        <pb n="6" />
        Selte  ded  s  No.  dear
Znahalt.  Regierungs-Bel
Blatis.  chung.
D.
Ober-Appellationsgerichts=  Hrenung.—  —  provisorische  —  autdenilsche
  Interprctation  des  §.  36.  derselben  134  VIII.
HOrden  de5  Großherzogl.  Haufe  vom  weißen  dalten  —  dessen  Valeihung
an  verschiedene  Persone  7.  111.—
I19.  199.—
Hrben  —  Grohhergogl.  Bolchen  Haugorde  vom  Zähringer  Loͤwen  —
laubnih  zum  Tragen  desselben  an  den  Herrn  wirkl.  Geheimen,  Rath  und
Staats=  Minister,  Frepheren  v.  rchem  Ercelllnnzsze  123.  —
P.
Pateimanialg.  dicht  Süiretoren  —  Verpflichtung  und  Einweisung
e  nnier  suͤr  die  Gerichle
zu  Aschenhausen  .  «  ·  .  .  .  .  184.  II.
b)  zu  Berka  vor  dem  u  6.  -.....  134.  VII.
cc)  zu  Culmitsch  9  .  .  -  124.  II.
4)  zu  aeeé  .  .  .  .  .  ·  sag.  v.
e)  zu  Nimritz  .  .  .  .  .  .  .  «  47.  1.
Dzu  Sorna  .  -  47  ·  II.
8)  zu  J#ehwolsrametor  ersten  und  iweyten  Theils  39.  II.
h)  zu  Wolframsdorf  .  .  .  ..  39.  II.
Pphysicate  —  deren  Wieberbesehung:
)  im  Taulenburger  Amtsbezirke  .  .  .  .  134.  VI.
a)  im  Weimarischen  Amtsbezirke  .  .  128.  IV.
Porto  von  Kriminol=  und  Untersuchungs-  Sachen  —  Berordnungen  wesens  47  ·  IV.
dessen  Bezahlung  it.  tlo.  II.
7.  ll.
ost-Or  ng  —  26sten  Novtt.  i819.  —  Berichligung
*  E  darinnen  belewichen  Lruafehier  12.  II.
Post-Ordnung  —  neue  —  von  dem  melben  Tage  —  Abanderung  des  F.
131.  vrrlinb  einschiuc,  der  Entsernung  zwischen  Marksuhl  und  Bachaes  V.
vost  —  v.  aisten  December  1816.  —  Erneuerung  der  im  §.
#cksichillch  der  Ervedienten  Großberzegl.  WE
„  Lorfonsten  .  133.  V.
        <pb n="7" />
        I  Seitefs
Inhscks  Regierungsl

Predlger:  deren  —  in  resp.  Consislorial=  Ames  un  rchen-GCommisssons=
  oder  auch  in  sonsiigen  Angilegenhelten  in  vie  rn
—  Desfollsige  -  185.
ProceHh"  unge91  beinen  vor  den  Untergerichten.  Besebl,
der  Unterrichter  in  allen  solchrn  erster  Inslanz  selbst  zu  erkennen  55
mit  ni  bme  des  Falles,  wo  in  Rechtosachen  zwischen  dem  Palrimonialgerichts=
  Inhaber  und  dessen  Untersassen  in  erlker  Instanz  zu  erkennen  ist!]  120.
pProceß-Tabellen:  Verordnung  an  %  Jaln  Unterbehörden  über  die  Form
und  den  Inhalt  derselben  sowie  hrJ  Jeit  beren  Einsendung  an
Großsrgogl.  Landesregierung  zu  Weim  125.
126.
D.
Zuartler-Veränderungen  —  husige  in  der  Residenz-Stadt  Weimar  —
Besehl  wonach  das  hiesige  Stadtgericht  bis  auf  Widerruf  beaustragt  wor
den,  gegen  die  Schrisesossen  hinsichtlich  der  aus  jenen  enistehenden.
Ein=  und  uszg-Varhiltase  die  Gebühr  Rechtens  zu  versügen  126.
N.
Nabesel  48  der  Güterwagen  —  kreile  —  die  zu  deren  Gunslen  gelchehent
Derabsetzung  des  Chausseegelder-Tariss  v.  vicn  Jaly  1818.  beir  127.
S.
Scheerenschleisen  —  dessen  Bekreibung  —  desfallslger  B.sehr  114.
Schulgeld:  Werordnung  wegen  r—  Einrichtung  desselben  in  den
drey  Klassen  des  Gymnastums  zu  Weim  182.
Schullehren:  Besehl,  daß  das  Verbot  der  Verehellsun  vor  dem  asien
Jahre  nicht  auf  dieselben  audzudehnen  ist  II7.
Schullehrer:  Vorschrist  rücklichtlich  deren  Vorladung  in  die  Untergerichte  185.
Siehe  auch  Prediger.
Si  Einsendung  %.  den  Einn
  an  die  t  e  e  bieseldst  4
Steuer,  Immedlat  Kommission:  deren  Einverleibung  mit  der  Weiwsisce
  2  Totbeilung  des  Landschasfis.  Golligiunn  unter  dem  Vorsis  dessen
n  3
niem  für  bas  Jahr  1989.  4—46.

 

iie
ung.

VII.

V.
        <pb n="8" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

egierungs-Blakk.

Nummer  I.  Den  II.  Januar  1820.

!—
Bekanntmachungen.

Auf  höchssen  Bhe  Sr.  Königlichen  Hobet,  bes  Großherzogs  werden  die  nochstehenden  land-1.


schostlichm  Galte  Elats  aufs  lausende  Jahr,  welche  bereits  mit  den  Landtags-Verhandlungen  zu  Schloßdornburg
  vom  Jahre  1813  und  1810.  T  yn  abgedruckt  worden,  hiermit  zu  Jedermanns  Wissenschast
  cin  (  bekannt  gema-Weimar
  den  31.  Deember  1819.

Großherzogliche  Süchsische  Landesregierung  daselbst.
von  Müller.

I.  Etat
#r  Großherzogl.  S.  Kreis-Landschafts=  Casse  zu  Weimar  auf  das  Jahr  1819.

Cg.  etblr.  gr.  #  —*

7½2%  3/4  LEn  11  ertraordinar  Struern  inel.  des  Firi  von  Hahleben.

 

 

 

 

Il.  Elss  5#  ½/  #en  ordinar  Stta##n,
—  G  Rudestederr  Amtosteuer  von  der  Cammer  überwiesen.
L  33.1971  .8  14  lan  Inrost.  incl.  den  rthlr.  zurt  Stadt.  Schulrentügung,  zu  Weimar.
71000  —  —  durch  neue  Verwilligung.
W.  (  1/51  4  —  Jan  Tranksieuct  —  von  (Proßberz.  Cammer  scehe
locoo  —  a  Tirehtt  kder  von  Schloß:  und  Dorsbier  in  Weimar  d
v.  333  .  esn  c  en  ormmis  chwarzburgischen  S  Breitenherda,
VI  65%  reg  von  den  *  -und  örtngiuhen  im  Weimarischen  und
*  naischen  Kreise  mit  veesen  ahr  v  rohb.  Cammer  überwiesen.
VII.  3oz8  14  —  gan  *)  nacl  Wegsall  1155  rihlr.  ous  var  Knegskeslen-Gasse.
VI  565  —  en  Soiee
IX  26  —
X.  —  —  Hrsan  *  isnieil

 

 

 

XI  7001  —

.  .  an  Insge
K  23  Tl0,  ½  Somma  ganzen  Einnahme.

  
  
 
 
 

   

an-Commfibutiond-HMmortisat  "  se

auf  öffentliche  Instiiure  und  gemeinnütige  Anstalten.
ausf  Besoldungen

a  asionen.

auf  Montirung.

lauf  Dilen  und  Rössekosten.
        <pb n="9" />
        Cep.  thlr.  □#  ".  Aue  g  b  e.
l  14,98616  -  uf  Interessen.
Vn  2417%%  gen  On###bus.
IX.  750  —  gouls  das  auenengi  zu  Jens.
-  su—  —  lauf  Veretr
XI.  4200  —  —
I.  2400  |0  n  rwane
XIII.  21½  —  -  ozesse.
XIV.  383  —  1  Twchelenn“
xv  160  -Botenlohn  n  anto
XVI.  21—W—  BBauwkosten
XVI.  —  —  -  wrrhrrn
8eis  !7r  (en
·.  4533  —  pouf  den  d  inn-e  n  tabrische  S.  F-  à  4/
*  /nutBSS  sche  Schuldentilgung  à  4/A1  whrr.
XXI  1121  714  —  -  Octweitcien,
xXXII  500  —  —  Ingemein.
rr  —  7  Fumm,  der  hanen  m*
anu  ce.
Einnabne  n  #r  23  at.  ½½  .
Ausgabe  67.307  —  —
—  n–  23  gr.  3,2  pl.  *V/’]V  an  die  Hauptd
  chafmnssc  zu  be
II.  Eta  t

suͤr  Großherzogl.  Süchsische  Kreis-Landschosts=  Calse  zu  Eisenach  aus  das  Jahr  19810.

bl.

 

Cep.  1  #blr.  #  gr.
I.  40,1771  2
9890  —
II.  11  "4r  19
1001  18
20000—
IF.  40000|
IV.  8000%„
V.  à200  —
VI  36
VII
VI.1  —
IX.  50
1  52321

 

Einaahm  e.
wmm———.
an  Oedinar=  St#uern  inel.  vo
Ritter-  n  Frey  uen  Neuerdings  von  Großperzoglicher
10  Fischberg.  —*  teuern  Cammer  überwiesen.
Aschenhäuher  J

an  Im

Imposterböbung  durch  neue  Verwilligun

an  Tranksicuer  von  Großherzoglicher  Cammer  überwiesen.
Interessen  von  Activie.

Imposiktrasgelder.

Jgio  Gerior

 

ge  suͤr  Irren.
Inegemein.
Interessen  von  den  ürermägiaen  Kreitschulden.

 

 

 

.  —  r5  —  Sar  Ko##ms  der  gewöhnlichen  Einnabe.

    
 
  

Besondere  Einnohme  zur  Tilgung  und  Ver#in#ung  übermäßlger  Schulden.
eerde  Schilling  #1  Ternune.
Nachbarrechtsgelder  11  Termine.
NRevenuen=  Stuer  2  Termine.
        <pb n="10" />
        3

Besondere  Simah  ur  Tilgung  und  Verzinsung  übermäßiger  Schulben.
Besoldung  und  Penssonen:  Steuer,  'r  dinweg.
rm*  Krr  funmi  zu  3  Kriegssteuern.

4  ½  *  ½

Ersnganeen

s  Interesse  Gu#n  von  Zwangs  Anlehn-  Obligationen.
7  vFpom#e  den  Sonty  ir  die  bber  Pigen  Schulden.

—

111..

11

—
—

 

 

jlillillilltie  lllII

 

Au  s

        
 

a  b  e.
ortisations,  Gasse.

  

 

 

ie  die  Contribusions-Am

auf  öffentliche  Inslirute.

Zulage  dem  Inspector  Schröter  zu  Eisenach.

der  e  ¾z  Eisenach,  nehmlich
L  pr.  1817  und  1318.

   
 
   
  
  
     

uts.
auf
1
2  Zehrungskosten.
2  von  Passiv:  Capilalien.
-  Landschafts-Hause.
"Z  und  Irreninslitut.
1
1
2  Bothenlohn  2c.
4
der  Invaliden.
:  den
Agio-:
  Caducitaten.
*  Innemein.

 

———"  »
-Sunnmdkkgnvrhnlichkn  dtlsgabr.

Besondere  Ausgobe  auf  Verzensung  und  Tilau##a  übermißiger  Schulden.
—...  wv

 

Intereisen  an  en  an  die  Krels=  Casse  w  acn  übern:  ahr  Pe  Schul  den.
Donativorrgleichegelder  zur  Oa#  andschafts=  Casse.

mur  Amortisanron  der  Übermäß#rn  Gontributions:  Schulden
Soleetergchsunen  vom  Lerrerschüutng  tntultburttnn  und  von  Surlus
  der  Frepa##tber:  Kriegbsleueri

aus  Restitution  an  di.  Kreio  Casse.

 

 

4  1

 

 

 

 

—.  G..
rorndn  weul  DVerzinsung  und  Fsns  Wermi#hher  Schulden,  gleich  deren
“*-
        <pb n="11" />
        Flls
ertentliche  Einnatme  91887  .  as  gr.  6,  3  rf
ordentliche  Ausgabe  E
Bleibt  an  Grohherzogl.  Hau
landschafés-Casse  —  50,757  Rihlr.  15.  gr.  u,A/X/(.
IIk.
flir  Großherzogl.  Sächs  Kreis-Landschosts-Casse  zu  Jena  auf  das  Jahr  2679.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
 
  

Gep.  1  rhr.  gr.  pvt.  Einma  h  m  e.
B  10  vdos  —  —  pon  12.  —  *  )  Steuern.
«  Fäss-—  or
ij  1½8600  .  0s  nach  Abzug  1/8  von  Bierimpost  zum  Fonvs  der  übermäßigen
"“  2000%  IImosarhöhung  durch  neue  Berwibigm
IV.  350|200  gon  Tranksleuer  mit  diesem  Johr  von  osherpoglicher  C#mmer  überwiesen.
V.  961  91  7  loan  Zinsen  von  AulmpncltenaqchWegisll1tntksusdeksmgscollttlwssk
VI.  5—  Sgogen  fgesd
VII.  —  —  —
VIII.  —  —  ziee  fuͤr  Irren.
IX.  15—  —  linsgem
x  (  183307J  4  Sinten—  ron  uͤbermaͤßigen  Schulden
«  oo—-gleichen-sonder-esssqemeskaea  Contributionlequm  ,
45.62812«dumm-IhrrganzkuEnmahme
davon  abgzogen.
25vO  17  L.  8
2051  3  Uedberschuß  an  SImbemtotliche  Sapaai  chofbtaf  abzuliesem.
-  I  Iazur
  Zirn  5  Vernfon)  Lbeimahigtr  i
18307  4  son  ½5  posts.
—  zur  emnnat  n  Werji  7¾5v  ter  eingewiesenen  Conkrihutionsschulben=.
  isolithl  Hf
9830/f.  7  |l.  4.  Summe  der  besondern  öiern
C#s  rthlr.  gr.  Au  9  b.
§Seo00  —  0  doausnt  und  Tilgungssonet  der  s  und  “
.  lI
ils71370228cmi  bitt-Wicht  Institutes-nd  gut-annahm  Ansianmkttlsmmmkduw
Sta  er·  Leutra-  und  Vorslaͤdil,  Chausscebau,  so  cessiten.
Hl.  —  .  —  csoldu
W.  274——  Lni
V.  2a0100—
vo.  1—  *  8  Reistkosfen:
vii  7400—  —  Jiueressen,  z  indl.  von  übermäpigen  und  den  Rell  der  eingewiesenen  Conkrie
-  bunonsl
V?1l.·—«-  -an0s-shus-.
1x.,250«,——ausvasJktkninst-tut.
*  S  250.—  —  hrungen.
NI.  8col  —  —
        <pb n="12" />
        E.  ubhli.  ar  k.  Aueg  .
IV  K  3.200  —]  —  pauf  Pensoonen.
(C400—  —  paeu  verwilligte  Pensson  des  Krelseinnehmers  Höser.
F.  —  —  —  MWontirung.
vi  20o|  —i  —  Diten  und  Reifekosten.
VII  40  —  —  ressen.
VIII  —  —  —  DOners.  -
1X  ao—  —  Inrenhous  zu  Jena.
K.  loo—  —
XlI.  2  —  —  eErlasse.
xil.  —  ——  p  bei
Alll.  120—  —  souf  Cos##e#  und  Revisions-Expedition,  inct.  20  Rihlr.  für  Mieche  elnes
Sasselocals.
XIV.  —  —  1-  Prozesse.  sn
V.  —  —  —  andesvermessung,  zahlt  dle  Hauptlandschaftscoge.
XVI.  3ao  —  :  Botbenlohn  und  Porto.  Baup  schastocal
XVII.  —  —  -  .
xviii  —  56Begräbnißkosten.
XIX.  booo—  0Colleclurgebühren.
XX.  —  —  *  Impost.
XXI.  —  NNtio  Verlust.
XXII.  too88Saducitdten.
XXII.  200  —  —  insgemein.
37.837  —  —  Sums  der  r####n
ilance.
77,020  Rlhlr.  3  gr.  2  pf.  Einnahme.
J3.Aus
4%  59  Nthlr.  3  gr.  2  pf.  Uederschuß,  zur  Ablieserung  an  Groß-.
  bergogliche  Hauptlandschasts-Casse.

 

V.  Eta

für  Großherzogl.  Süchs.  Thüring  Erfurt.  KreisCasse  ouf  das  Jahr  1379.

  
  

der  Rilterschaft.

  

liitililililil!

lililillillill!

durch  neue  Verwilligung.
        <pb n="13" />
        SCop#bl.  L.ut.  L  I.  S&amp;amp;  i  u  u  l  e.
I.

3200.  —  —  m—numuns
fallen  binweg,  da  vas  Activum  bev  der

xvi.  —  1——  5Fiingebobenen  Interessen  (  Wegebaucasse  niedergeschlagen  worden.

xIu.  —  Stprasgeldern.
XIX.  —  —  Angio=  Gewinn.
1  151.—  —.  :  insgemein.

 

 

 

 

7,530  ——  bBumma  der  Einna##-  



     
 
     
   

die  Haupllandschaftscasse.

   

     

Bilence.

Riblr.  —  —  Einnabme.

Nudlr.  —  —  Uusgabe.

—  —  bleibt  an  Großherzogliche  Hauptlandschaftscosse
einguliesern.

    

2—
35.430

   
   

 

1v.  Eta  t
für  Großherz.  Sächs.  Fulda  Hess.  Kreis-Cosse  auf  das  Jahr  1810.
—  —  Einnahm  e.
+1  23-31½6  12  10,  #en  Grin  thtt  als
22,  344  R  —  —  nach  dem  Antrag  der  Eiscnach.  Abteilung

  Großber#ogl.  kanofshaste.  Gelicge
1472  12gr.  1%,  ½  pl.  n  soge#annten  Eremten=  Steuern  #u
-#re.  ormals  Heßl.  und  Nbriiwe]ihasunche
Grolrtezzebtn.
        <pb n="14" />
        Cap.  J  rthlr.  III  r  .  Einah  m  re.
n  booo  —  l  —
1000  S  whettnn  durch  neue  Verwilligungen.
II.  500  —  —  euer.
I7V.  —  ——  M  eabe,  wird  in  die  Hauptlandschafts,  Casse  gezahlt.
V.  ao  Imposlsl  *
31  *  *
972  an  rnblithonen  Vorrash  aus  dem  Jahre  1818.
4½01  umma  der  gonzen  Einnahme.
e
tls  ·  bl.
304  16  —  5  7—  Ueberschuß  zur  Ablieserung  an  die  Hauptlandschafts-Oasse.

 

 

     
    
   
     
       
 
  
 
   
    
 
     

Staatsschulden-Rate.

“s

       

1200  Kthlr.)

6

 
    
 

l
llllllllllllllxsoo

vlLEkst
iütdieslmononckLandschaftsscassencuqus  Johr  1818.
A.  Steuercassen=  Etat.
#*:s)  Einnabme.
s  .  .  .anlotlsleuc-ndt46  kldlr  14  gr.  5  pf.
140  rin  E  zet  -  72  orssteuern  à  235  rüblr.  6  gr.  11,/2  pf.
"  —  —  Slen#pctaverllonalu
(directe  in  die  obpcteoschal  Fist)  .
45%  —  —  —  Interessen  aus  der  Kriegsschulden  Cosse.
0  —  Tonksteuer,  neuerlich  von  Großhen.  Gommer  überwiesen.
45½%  v14  L  t  r  9.  6  pl.  Somma  der  Einnalme.
        <pb n="15" />
        2  Ausgabe.
2000  rtbir.  —  T  —  eb  Interessen  dn  44.  840  *xvn  Passiv-Capltolien.
ung.

4366  —  —  auf  Besoldt
zoo  —  —  —  ——  Gameinnühige  Anstalte
4%  —  —  —  —  —  Ipnogemein,  incl.  3chnungs-Revisson.

J106  mihlr.  21  gr.  7  pl.  Summa  der  Ausgabe.
Vergleichung.
4590  #nhlr.  21  gr.  5  pf.  Einnahme.
!106  —  21  —  7  —  Uusgabe.
1483  rihlr.  23  gr.  10  pf.  Ueberschuß  1.

B.  Kriegsschulden-Cassen-Etat.

1.  Einnahme.

(a  Kriegssteuern  bei  der  Stade  à  146  ie  ro  gr.
gto  etblr.  10  gr.  1  ps.  dergl.  Dorssteuem  à  935  Sarr.  7  0  7  tr  bf.  o.
edstäck

4#%  12  —  —  —  ean  rr*n  von  fleuerfreien

2106  —  —  —  „  Bei  4ge  von  Besoldungen.

4%%  —  —  —  —  —  dorgl.  von  Gewerbe-  Einkommen.
14%  —  —  —  —  —  dergl.  von  Copitalien.

860  —  0%  vom  Schlachtvieh.
3159  ̃  22  gr.  1  pf.  Summas  der  Einnahme.
.  Ausgabe.
1503  ttblr.  —  ar.  —  pf.  Interessen  von  200  76  ethlr.  Passiv:  Capitalien.
30

—  —  —  —  Hersusted.  hren.
m—  nal
50%  —  —  —  ——  a  8  chaffende  Anlehnt.
50  —  —  —  —  —  Hoi  n  Russkostm  Ic.
o-----  -
—  ——  ——  8  V#zung  für  Spannung,  Saser  u.,  zu  Hepds  und  Unterpoͤr

—  —  —  —  —  —  unvorhergesehenen  Auswand.

—  —  ——  —  Abtrag  von  Passio=  Copitalien.
#  —.  —  S#e###9  der  Ausgabe.
Vergleichungs.
25  etbir.  a2  gr.  1  pf.  Einnahme.
Ausgabe.

rihir.  aa  gr.  1  pf.  Ueberschuß  U.
Zusammentrag  dir  Ueber'schüsse.
18  4  rlhlt.  3  ar.  ½  b.  enb

————UN-N  ###  en  Großberogl,  Haupt:  Kondschast-Casse  abtuliesern.
        <pb n="16" />
        16

 

VIII.  t
m  Grageroge  *  Weimar-Eisenach.  Mi  auf  das  Jahr  1810.
Ca  1.
ĩ.  5  wwonluneemt  "v5  8
greben  W“es  0
24.057u  —  5  —  3  —  enaisch.  "  -
40s089-3-·2  —--Ncnstådt.  «
35s430—-—·-  —--Iln"tc.Eif  -
3094  —  13  —  5.3/S  —  Jaulde  Hefs
——  —  :  Jlmenauer  -
ils.

u.  1,386  ——  *  eetbbhlieruan,  aus  dem  Fond  der  u'  mäßigen  Schulden,

isenachi

ul.  8oo-—  fan  Ertrag  vom  Stempelpopier,  nehmlich:

44%%  rühlr.  aus  den  7  teisen  der  alten  Lande.
—  uͤr  nien
—  aus  Eicheen  427  Thuͤring.  Erfurt.  und  Fulba  ·  Hesuls.


r*  52000—  —  san  Revenuen  Gur  i  und  Arsre  da  Ariegs-Schulden.  vom
1813,.  131  und  „315  aus  den  eisen  des  ollen  Landes.  on  Persogen:
  und  anren  auc  ke  von  sieiunenrn  Gütbern.

V.  2,930,  —  —  son  Abtivzinsen  von  dem  Vor  von  7.  rihlr.  an  die  Amortisations-Casse
  der  3  Hile  3n  dondes  ug  na  Wegfall  der  Zinsen
von  den  Chaussee=  Bau:  M

VI.  7.375  —  —  son  im  Jahre  1310  zu  etunende  #neban  Vorschüssen.

VII.  4%6%  —  son  im  Johr  1310  in  der  Neuslachter  und  Thüring.  Erfurt.  Kreis=  Casse

ctatisirten  und  u  Jeit  noch  diponten  Fonds  auf  die  Staatsschulden
  Maten  vieser  vandeskheile,  nedmlie
2  K.500  rihlr.  in  der  Neustädter  Krcis  Vasse  nach  Abzug  1500  rthrr.
Zinsbedarf,  für  die  Kreislchumen.
17,  000  —  inm  der  Tbr#ing.  Erfurt.  Kreib-Casse  nach  Abzug  bo#o
rihlr.  Jinsersorderniß  aus  die  vormols  Preuh.  Theile--
  uts.
353.9671  51  3  Suwmma  ber  ganen  Einnabme.
Hieriu  sind  zur
20,0ooos  en  aah  hmahlichen  Venid  ult.  Decht.  1818.  bey  der  Hauptlandschafto-NA
  5  3  umme  intalis  ber  Einnahme.
Cap  tihir.  gr.  ef.  aAusgabe.

r  180.  20  —  ##iS  eer  Tone####  Penstönen#  nehmlich:

1  31,397  rihlr.  17  gr.  2  bfl.  seitberige  konotchollt.  Belsoldungen  und  Penionen,

  it.  Nachweisung  in  line.
600  —  -  —  chele,  Julage  des  Heren  Praͤsident

vland.
140%  —  1—1—  *  ##h  itsi  xthlr.20.gr.  t  vs..  Nun-
        <pb n="17" />
        11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cap.1  ruhlr.  gt.  L.  .  1  -#
dedta  emim  sub  IX.)  ##
von  uuss  oßherz.  Cammer  zu  iW
Srnerer  Extrabesoldun  und  VPenlonnre
  1er  Deparmens  u  d  n  Verungskosten,
  vorläusig  in  nennls
wunge  lolle  am  Großherz.  Cammer.
uls.
——  Unterholtung  des  Wiltairs,  soserm  in  viesem  Jahre  bie  Artillerie  und
valler#e  hergestellt  wird,  ·  und  wo  im  Falle  die  Erd
  der  ebttanvschestbconl,  zu  Gute  ge  kunrD
15,100  —  —  gum  bandstratenbau  und  mathem#ischen  Burco
14000  rihlr-  zum  Landslraßenbau  für  das  *  hbenertun
10%%  aus  den  Lobstenter  Straßenbau  beson
100  —  8  Auswand  auf  das  mathematische  E—*
16.
V.  6,8961  8  —  gor  W  Unterrichts  Anstalten,  w  vull
d00  rihlr.  —  gr.  der  Universitckt  Jena
750“  —  —  bem  oau  ½  Weimar.
500.  —  —  —  isenach.
2100.  —  —  —  7-  en  zu  Neustade  #.  d.  O-554
  —  15  —  inãrium  zi  r.
475.  —  —  —  Essenach-4o
  —  —  —  ven  Staron.
6  —  16  —  dem  Schmson
10o.  —  —  —  neuer  Geben  §5½  Hoscontor  Hagt.  als  Lehre#
«  dekki1s0nltsusumh
5,ooo-  —  lur  wntn  des  Zughause  #.  Weimar,  nämlich:  4000  rtblr.  Krum
wWb  «  tssoootthlkmssn  um  Wicht  noͤthigen  Nachschusses.
30o—  —  Hdergleichen  Knnatnnsn  ,  ss
V.  9  —  ouf  bond=  und  Ausschußt,
VI.  a  ——  aun  saien  von  den  in  ben  Sobnen  1817  und  1818  aufgenommenen  Ca-VI.
  52,000  J—  n  der  Asegeschaldenuiung  und  “—  P.  10.  1819,  für
die  d  reise,  Weimar,  Eisenach  und  Jena
vnl.  oo0  —  sauf  ssn  rmessung
IX.  185½%  6  sauf  Gersarischastskolsan  beim  Bunbestag.
x.  ('716  —  souf  Insgemein.
·  (036—oknvslttqtkNuckstånvevessssmqchekLandgut-as
Il.  mono-  atthkslccnuagknausvmReserve-Fond-·370,069I7
  EsummtdthonstaAusgabn
Bis-ace-3967
  klhlk  «  pf.  betraͤgt  die  Einnahme,
*  r  r  beträgt  die  Außgabe,
uch  deren  Uirgiethung  st  sich  als  Defitit
2,  102  rihir.  1gr.  11  pf.  ergeben
        <pb n="18" />
        achweilsu
nime?  betntsdhd  Glob#,  Sm  mme.
is  8  rthir.  —  gr.  —  pf.  Landschafts  Collegium  Weimar-  und  Eisenachische  Secklon.

—  —  —  —  bdie  Lankschaft  (cenounge  Obat)

—  —  —  —  —  dem  mathematise
7  130  —  —  —  —  —  halbe  à#.  ranen  HDirr#tiong  .  talte.

293  —  16  —  —  —  on  Polizey:  bherimisen  4  andere  Pensfonen.
1,623  —  13  —  —  —  den  Thhient  Incl.

346  —  —  —  —  —  Deu  Impost=  Dber  Einathahn  des  Neustädter  Kreises.
1.798  —  7—  7  bf.  auf  *

136  —  —  ——  —  duf  Monchun.

31,397  rthlr.  17  gr.  2  pl.  Summa.
I.  In  die  erschsenene  neue  Poslordnung,  welche  ui  dem  1.  d.  M.  I##  Wirksemkelt  getreten  IK4,e
e  sch  %*“„  Abdruck  selgende  G#hler  eingeschlichen,  a

pag.  52  der  Postordnung)  (bag.  173  bes  Pfennige
Re—  ierung  52Hn  tis)  in  der  Taxe  für  das  Postam#  Jena  beißen  und  sich  jene  Colunne  so  gestalten:
ist

 

 

 

 

lir  einen  Britf  t04,  eir  iengh  statt  r  gr.  6  pf.  nur  ücber  10  Pfund
«  von
au  (#  r  6  d.  D.  D)  (put.  ledem  sfund
steht  das  ,  1n#  einen  Brief  don  7  *  Pfs  ·
Frankfurl  a.  M.  mit  2  gr.  aufgefuihrt,  was  aber  «
oöpf  III-T
  4.1/2.
(  172  d.  R.  —
In  "  on“  7  .  *  8  Hen#  llamt  Jena  5)  8.1/2.
der  Anfah  an  1  gr.  6  pf.  (ür  einen  Brief  nach  Ji-  10.
menau  auf  1.
z  mindern  zu  en  eeh  G  für  das  Post-  16.  «
t  Jlmenau  ssz
*sS  B.)  ko0,  an  ar.  6  pf.  für  eten  .  5.
nach  Mt  lebenlal  4#uel  “mp  "75  #½.
abzuen
n  188  b.  R.  B.)  In  der  Tarxe  des  hit-  4½.
Furs  Phn.  der  2  einen  Brief  nach  Ron-  24
neburg  nur  in  en  eEremplaren  vorkommende  *trb
Ansohz  von  a  gr.  4  .  25,/2.
gemindert  werden  W’  ½  e  n.  5  u.—  8  ——  *
.  sgty
In  ¾5  kere  muß  16  unter  der  Sed  Unter  den  ut  *.  5  binter  der  *
„Pad  Taxe“  in  der  letzten  Columne  über=  gemeinen  Taxe  muß  die  Ueberschri
Miieben  „r  4o  Pfund  von  jedem  Pd.“  —  die  .  endt  Posl-  S  betresfend"  so  beigen
siait  gar.  „B)  die  Tare  der  sahrenden  Post  be  etreffend.“

Es  wird  solches  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnit  gebracht,  “  um  die  in  dem  Regierungsblatte  vom  24.
Decbr.  1819.  Nr.  23.  abgedruckte  ————  bursuen  zu  können.  ein  db.  8.  Jan.  1820.
8.  K.  Bkke  Inspec
Ruͤhim
        <pb n="19" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  2.  Den  25.  Jannar  1820.

 

 

Bekanntmachungen.

I.  Das  nachllehende,  zum  Behus  der  Ausmittelung  der  Leistungssähigkeit  aller  Staatsbürger  entworlene
  Abschähungéregulativ  wird  auf  höchslen  Besedl  Sr.  Königl.  Hoheit,  des  Großherzogs  biermit  zu
Jedermanns  Wissenschoft  und  Nachachkung  öffentlich  bekonnt  gemacht.

Weimar,  om  10.  Jonüar  1820.
Großherzogl.  Süchs.  Landesregierung  daselbst.
von  Müller.

Wir  Karl  August,

von  Gottes  Gnaden  Greßbhergog  zu  Sachsin  Weimar  Ei-enach,  Landgraf
in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,
Herr  zu  Blankenhayn,  Neustadt  und  Tautenburg  2c.  2.

is6  Wir  im  Jabr  1817.  zum  erslenmate  in  Anwendung  des  Sudgesettet“  der  landfländischen  Versassung
  des  Großberzegtdums  vom  5.  May  1816.  die  von  de  atsbürgern,  Unsern  Umterthanen,
erwäblten  slänvischen  Abgeordnelen  zum  bondung  vorfommon  balten,  war  oe  Begründung  eines  durch
das  ganze  Staaksgebiet  gleichmäsiaen  Steuer:  Systems  ein  Gegenstand  der  Verhandlungen  mit  den
getreuen  Ständen,  dessen  Wiangei  dieselben  ihre  einsichtsvolle  und  7  Thaͤtigkeit  mit  achkungswirten“
  ein  gewidmet
dieser  i  waren  zwey  bandtags=  Beschlüsse,  denen  Wir.  durch  Unsere  londeoirgüch
  w  die  Bedeukung  gesezlicher  Normen  ertbeilt  haben
erstert  dieser  Landtagsbeschluͤsse,  enthalten  in  der  ständischen  Erkidrungsschrist  vom  10.  Marz
1817.,  Dse  durch  Unser  Dekret  vom  1).  März  1377.,  stellt  die  Grundzüge  des  künftigen  8
ben:  Syslemé  des  Gioterzogthums  ganz  im  Allgemceinen  sest  und  kestimmt,  dah  und  nach  welchem
Maosstabe  den  Besibein  des  zeither  gesemäsig  sleucrireyen  Grundeigemhums  der  Staats:  Unterthanen,
t  Riter  un  Irrte  und  den  Besihern  sonstiger  onerkanne  steuerereyer  Grundslücke,  eine
dem  Opser  cbe##  sie  durch  Ausgebung  hinb  Steucr-  Kerbent  bringen,  angemessene  Enkschädigung
aus  den  #Pie  4%  Lomsckasts=  Uund  Steuer:  Kassen  des  Staals  zu  Theil  werden  son;
der  *ihn-  der  erwähmen  Landlags  Veschlüsse,  enthallen  in  der  ländischen  Erklärungeschit.  vom
17.  Ic  J.,  lanktionirt  durch  Unfser  Dekret  vem  20.  desselben  Monaké,  wendet  jene  Bestimmung
des  Ihen  Beschlusses  an  une  slellt,  nach  näberrr  Erörkcrung  derselben.  die  Grundsäte  W
mit  Bestimmtbeit  auf,  welche  an  die  Spihe  des,  fuͤr  die  mten  Tpheile  des  Grohherfogshums  zu
geden  etessenen  allgem'inen  Steucr:  Grundgesetes  treten  sollen.
ee  Abgaben  demnach,  welche  künftig  von  den  Sktarbbürgen,  als  solchen,  zum  Behuf  der  Deck-
        <pb n="20" />
        14

ung  der  Staatsbedürfnisse  von  ihrem  Vermögen  oder  aus  den  Mitteln,  welche  ihre  Erwerbsthätigkeit
ihnen  zum  Lebensuaterhilte  und  Genuß  oder  zu  Erreichung  stalthaft#er  Zwocke  nach  Zedürfniß  oder
freyem  Belieben  darbietet,  auf  dem  Grunde  vorhergegangener  verfassungsgemaßer  ständischer  Zewilligung
zu  den  landschastlichen  Kassen  werden  zu  enkrichten  seyn,  sollen  drepfacher  Art  seyn  durfey.

1I.  Grundsteuern,  im  Betrage  von  6.  Terminen  jährlich  und  einer  diesem  Betrige  gleichkommenden
  uno  verhältnißmäßigen  jährlichen  Summe  an  Grundsteuerleistung  der  neuen  Landesthelle,  sollen
von  den  Grundstücksbes  GZenden  Staatsburgern  allein  und  ohne  Konkurrenz  der
übrigen  Staatêbürger  an  die  landschaftlichen  Kassen  entrichtet  werden.

Die  Staatöbürger,  welche  zeither  gesetzlich  steuerfreyes  Grundeigenthum  besitzen,  Ubernehmen
auch  ihrer  Seits  vom  Jahr  1821.  an  die  Entrichtung  dieser  von  sämmtlichen  Grundstücks-Besitzern,
  als  solchen,  allein  jährlich  zu  leistenden  Grundsteuern  und  werden  für  die  Uebernahme
dieser  Stenern,  so  weit  sic  auf  ihr  zeither  steuerfreypes  Grund-eEigenthum  treffen,  aus  den  landschaftlichen
  Mitteln,  durch  verzinnsliche  Schuldscheine,  von  Seiten  des  Staats  und  ihrer  Mitbürger  in
der  Art  und  in  dem  Grade  entschädigt,  wie  diesfalls  die  sanktionirten  Landtagsbeschlüsse  vom  10.
Maͤrz  1817.  und  vom  i7  .  Jänner  laufenden  Jahres  die  Bestimmungen  enthalten.

II.  Indirekte  Steuern  —  das  heißt  Steuern,  welche  als  Aufschlag  auf  den  Preis  der  Produkte,
  Fabrikate  rder  der  Waaren  des  Handels  von  Staatswegen  gelegt  werden  —  folglich  Impost,
Tranksteuer  und  dergleichen  —  werden  von  Landtagszeit  zu  Landtagszeit,  und  insofern  als  den  zum
Landtag  versammelten  ständischen  Abgeordneten  das  Gemeinwohl  dieß  zu  gestatten  scheint,  bewilligt
werden.

III.  Derjenige  Theil,  des  durch  Steuern  zu  deckenden  jährlichen  von  dem  Landtag  geprusten  und
anerkannten  Staatöbedarss,  welchen  weder  jene  unter  I.  erwähnten  Grundsteuern,  noch  diese  unter
II.  genannten  indirekten  Steuern,  falls  solche  zu  bewilligen  für  zweckmäsig  erachtet  worden,  zu  decken
vermögen,  soll  durch  direkte  Steuern  aufgebracht  werden,  welche  alle  Staatsbürger  nach
Verhältniß  ihrer  Leistungssbigkeit,  das  ist,  nach  Vermogen,  gleichmänßig  treffen  solleir.

Für  die  (Frundstücksbesitzer  bürfen  diese  direkten,  sie  gleichmäßig  wie  diejenigen  Staatsbürger,
  welche  und  insofern  als  solche  nicht  als  Grundeigenthümer  zu  betrachten  sind,  zu  tressen  bestimmten
  Steuern,  die  sie  folglich  noch  neben  und  außer  ihren  unter  I.  erwähnten  auösschließlichen  Grundsteuern,
  doch  nach  Verhältniß  ihrer  Leistungsfahigreit  zu  entrichten  haben  sollen,  der  leichtern  Berechnungs=
  und  Erhebungsweise  halber,  obenfalls  in  (rundsteuern  angenommen  werden.

Die  Staatsbürger,  welche  zeither  gesetzuch  steuerfrepes  Grund-Eigenihum  besiten,  entrichten  diese
unter  III.  aufgeführten  Grundsteuern  von  ihrem  Grundbesitz,  gleichwie  die  Besitzer  herkömmlich  steuerbaren
  Grundes  und  Bodens,  ohne  für  diese  Steuern  irgend  eine  Entschädigung  in  Anspruch  nehmen
  zu  dursen.  Damit  es  nun  möglich  sey,  bis  zum  Jahr  1821.  das  von  dem  Lanvtag  unter  Unserer
landesfürstlichen  Sanktion  beschlossene,  hier  nur  in  seinen  Umrissen  gezeigte,  neue  und  dem  gan-=zen
  Staatsgebiet  gemeinschaftliche  Steuer-System  zur  Ausfährung  zu  bringen,  und  vor#züglich
  um  demjenigen  Theile  desselben,  der  in  der  Ivee  eincr  gleichmäsigen  ausnahmelosen  Besteuerung
aller  Staatsunterthanen,  wes  Standes  und  Wörben  sie  sehen,  nach  dem  Maaß:e  ihrer  Leistungsfähig--keit
  eine  unabweisbare  Forderung  der  Gerechtigkeit  zu  erfüllen  strebt,  möglichst  Genüge  zu
leisten,  ist  es  nothwendig,  die  geeigneten  Maasregeln  zu  treffen,  welche  die  Erfüllung  dieses  Worts
bedingen.

Son  Leistungsfähigkeit  aller  Staatsbürger  der  Maasstab  ihrer  Leistungen  an  Steuern
in  irgend  einer  Beziehung  sepn,  so  muß  vor  allem  diese  Leistungssähigkeit  der  Staatsgenossen  erforscht,
sie  mus  in  Verzeichnissen  festgehalten,  sie  muß  den  Repraͤsentanten  der  Buͤrger  des.  Staats,  wenn  sie
auf  Unsern  Ruf  und  nach  dem  Geseh  sich  versammeln,  um  auf  dem  Landtage  das  Recht  der  Steuer-Bewilligung
  auszunben,  vorgelegt  werden,  um  ihnen  zur  Bas#é  ihres  Urtheils  darubers  dienen  zu
können,  ein  wie  großer  Theil  von  der  ermessenen  Leistungsfähigkeit  aller  Staatsbürger
zu  den  jedesmal  erforderlichen  Leisiungen  an  den  Staat  suͤr  Zwecke  des  Gemeinwesens,  das
heißt,  für  anerkannte  Staatsbedurfnisse,  könne  und  solle  nach  gleichmassger  Vertheilung  auf-#bracht
  werden.
        <pb n="21" />
        15

HOem  Antrage  der  gelreuen  Stände  auf  Ausmittelung  8  —ei  seit  d  Staatsbürger
ris  dater  Unsere  Genhmgng  nicht  entsteden,  und  Wir  mmediat=  Kommission,
che  Wir  ernannt  haben,  um  die  manni  schsachen  und  wichtigen  Fekettuze  *i7r  blorgenn  die  zu  Hinsübrung

  des  neuen  und  glet  cichsoͤrm  en  Steuer-  Systems  erforderlich  sind,  —  n,  die  ersie  i—
Sorgen  jene  Ausmittelung  der  dei  ungsfähbigkei  son  zu  lassen,  und  Uns  d  n  ihrer  beefausen
rbeiten  vorzulegen,  welche  t  der  Zuͤstimmung  des  landstäͤndischen  Ausschusses  erfreuen  wuͤrden,  den
m  Unserer  Genehmigung  die  zum  Landtag  versammelten  bgcordneten  vor  ihrem  Auseinandergehen
6  ibrer  Mitte  versassungsgemäh  erwählt  haben,  um  bei  den  Geschästen  der  Immediat-Kommission
*v  n

ukseiaesvkcgulanvsznAbschahnndesdtnsiaalssllatekianmtönen
benbente  E  e  r  und  unbemeglichen  Vermögens  hur  zu  re  Fnseiinine  —nu
Einkommeno,  welches  den  Staatönnterihanen  ihre  Geschäfts=  und  Ererethe  it  gewaͤhrt,  wie  solchen
die  8  Kommission  in  Uebereinstimmung  mit  dem  HAneischen.  Uusschusse  Uns  berichtlich  überreicht
hat,  als  dem  Resultate  ihrer  3  dem  Zweck  der  Ausmittelung  der  beistungsflhigkeit  der
Staatobuirger  zu  entsprechen  beflrebten  Erörkerungen  und  Bemiongen  baben  Wir  daher,  noch  geh  riger
Prüsung,  Unsere  Genehmigung  ertheilt,  da  Wir  diesen  Entwurf  angemessen  und  vorzüglich  auch  desbalb
unbedenklich  sinden,  weil  dorinn  die  Abschähung  den  Staatsbürgern  geabsen  und  den  aus  der  Mitte  derselben
von  ihnen  erwählten  Männern  ihres  Vertrauens  über  .

besehlen  vonnes  gnddigst,  daß  alle  und  jede  Unserer  zureung  #nertibanen  sich  pflichtgemd  nach
dem  Inbente  des  nachslchenden  Regulakivs  richten  und  dadurch,  so  viel  sie  vermogen,  das  Gelingen  eines
  Werks  soͤrdern,  loies  ihnen  selbst  ols  dringendes  Bedürsnig  erscheinen  muß,  wenn  lie  ihrc  einsichtsvolle
  Erwägung  bei  der  Mannichsaltigkeit  und  Ungleichmästgkeit  der  Sleuerarken  venveilen  lassen,  welche
jett,  durch  die  Umstände  ernöthigt,  ihnen  ebt  iegen  und  welche,  gleichmáäßiger  vertheilt  und  einfach
  rn  angcorduct,  leichter  getragen  werden.

i  der  Verfassung  inmvr“s  Lande  *.  Niemand,  welcher  sie  kennt,  besorgen,  daß  die  Ergebnisse
der  #oinn  irgend  und  se  zu  willkübrlicher  Belastung  der  Sautbirger.  zu  drückenden  Finanzmaaßregein
  oder  sonsl  mißbräuchlich  —Me  werren  könnten.  Es  ist  die  Krast  guter  Kandischer  Versassung,

der  Regierung  für  den  Behus  e  Gemeinwelens  und  auf  den-  Grundsdulen  des  öffentlichen  Verce
  Maaßregeln  Wielh  Ino  welchen  sonst,  wenigstens  scheinbare,  Bedenken  entgegen  treien

Allgemeine  Bestimmungen.

9.  1.
Die  Abschädung  hat  zum  Gegenstonde
½  4½½  unbewegliche  Vermögen  der  Staats-Unterthanen,  welches  ein  Bestandtbeil  des  Staats·  Ge-Ss
  des  Großherzogkhums  Sachsen-Weimar-Eisenach  ist  und  einen  reinen  Erraag  giebe
2)  4%  bewcgiche  emögen  der  Staats-Unterihonen,  als  solcher,  welches  cinen  reinen  %%%  giebt
oder  Zinns
2)  olle  Snnerte:  n  Geschästethätigkeit  der  Staats-Unterthanen,  als  soscher,  welche  ihnen  ein
ichrliches  reines  Einkommen  gewährt.
2.

im  Inlande  gelegene  unbewegliche  Vermögen  der  E#lser  ingleichen  was  Ausländer  an
he  Jahr,  und  Gnadengehalten  aus  öffentlichen  Kassen  des  Ge  üübe  zegihumé,  oder  on  Jiusen
und  deraleichen  aus  julandischem  Grund-Eigentbume  bezieben,  ist  der  Abs:  ärung  allerdings  unterwor=Von

  dem  Vermögen  der  Inländer  im  Auslande  kann  nur  das-  benehucht  abgeschäbt  werden.
        <pb n="22" />
        16

F  3.

Wenn  eine  und  dieselbe  Person  in  mehrern  oder  in  allen  Klassen  der  asschcemgeggeng  en
amögen  bestot  en  intommen  hat,  so  kommt  sie  auch  in  diesen  mehrern  ober  in  allen  Klassen  be
½“#  zur  Abschähn

*  4.
ie  Abscheung  son,  hn  oberslaͤchlich  zu  '  t  begugen,  dem  wahren  und  genauestem
werie  —  nohe  zu  kommen,  und  bhierbey  d  diesem  Regulativ  gegebenen  Vorschriften  als

Regeln  *1  8  eu  besolgen.  Sie  brsnmen,  1%  Grunrbesiz,  mit  Ausschius  der  Gebäude
na  -v  5.  25.,  und  Kapitallen,  mit  Ausschkuß  der  Auszüge  und  deibrenten,  aniangt,  jogleich
den  wweeL

im  Einkommen  aus  der  Erwerbs;  oder  Gelchsttns  hige  führt  sie  nur  das  Hbrliche  reine
Eunchn  baul,  Eben  so  oerfährt  sie  hinsschtlich  der  Gebäud  i  Auszüge,  der  Leidrenten.  Die
Erböhung  des  Einkommens  mit  geeigneten  Zahlen  zu  Kapital  urit  E  vordehalten.

Besondere  Besiimmungen.

Erster  The  il.
Grundsäte  det  Abschäáätzung.

Erster  Abschnitt.
Abschábung  des  Grund-Eigemnthumé.
9.  6.
Hse  landwirkhschaftlichen  Grundssücke  sinb  atzuschben  hach  dem  Kapital-Wanthe,  welchen  s##  bef
amr  statifindenden  Veräußerung  billigerwense  haben  würden
*½

sleht  als  durchaus  Fchtender  Hrundsab  sest.  Die  Abschaͤher  sollen  nach  gewissenhaster  Ueber-Eihen
  billigen  Werth  aus
lach  Besinden,  vorzüglich  ben  wwrutn  Grunvslücks-Besioungen,  find  auch  die  Eundic=  und  Drusch-3s
  wirthschaftlichen  Handbücher  und  dergleichen  cimusehen,  hiernach  ist  esn  enisehnichuner
Durchschuine  Ertrag  sestzusteten  und  daram  mutoie  Beslimmung  des  Kaptalwerths  zu
Der  letzte  Kaufpreié  dars  berhesichn  werden,  nic  abrr  darf  er  der  vorzugeweile  oder  4perche
Bestimmungogrund  der  Schabung  seyn.  Daacgen  wird  der  jeden  Orté  übliche  Pachtwerth  der  Grund=Kcke
  ven  Abschäbern  ganz  vorzglich=  als  tvtittgu  der  Schahung  empsoylen.

Hiernächst  werden  für  Abschätung  der  Krsehis  noch  solgende  Regeln  Legeben:
6.

Gebäude  gehören  emweber  zu  gebundenen  Gütbern,  zu  Riltergüthern,  Freygüebern,  oder  sonf
Güther-Komplerem  oder  nicht.  Geyören  sic  zu  solchen,  so  isl  auf  sie  und  zwar  zugleich  bey  —u
        <pb n="23" />
        17

bes  Werthe  der  Güätber,  deren  Bestandtbelle  sie  flud,  insofern  Röcksicht  zu  nehmen,  öls  sle  nicht  als
eine  bost  des  Gulhs  zu  betrachten  Und,  sondern  dessen  landwirtdschoftlichen  Wertb  wirklich  mit  bedingen.
Daber  aui  Sa  loͤsser  ELIIIIIIIIEII  dergleichen,  wenn  sie  nicht
andauernd  einen  Miethwerlh  oder  Ertrag  geben,  oder  nach  örtlicher  Gelegenheit,  wirden  sie  dazu  benuyt,
  uu  geben  wohl  geeignet  wären,  durchous  keine  Rücksichr  genommen  werden

Gehören  Gebäude  auf  dem  bande  oder  in  kleinen  und  ackerbautreibenden  Skn  nicht  als  Bestandtheile
  iu  Gürtern,  so  werden  dieselben  in  Gemäbeil  deb  d.  25.  nach  dem  Miethwerthe  abgeschättk.
Soute  es  indeh  zum  ölstern  geschehen,  daß  für  solche  cin  Miethwerth  aus  keine  Wiie  ausgemitkelt
werden  könnte,  so  muß  es  dabey  bewenden,  dergleichen  Gebäude  nach  derselben  Schatzungs-Moethode
zu  taxiren,  welche  noch  §.  5.  bey  den  Grundstücken  und  Güthern  angewendet  werden  (oll.

S.  0.
s  Gutbs=  Inventarium  an  Vieh,  Schiff  und  Geschirr  und  dergleichen,  loll  zugleich  in  dem
—  ov  Guthes  mit  beachtet,  lolglch'  nicht  besonders  abgesckábt  werden
8.  10.

Hiervon  ist  der  Fall  ausgenommen,  wenn  Jemond  mit  seinem  Vieh,  Schiff  und  Geschirr  außer
dem  Gebrouche  zu  seiner  Wirthsc  alt  urch  ein  Gewerbe,  z.  B.  durch  Pheetn  oder  sonst,  kreiben  sollte.
Oann  kommt  dieser  Gegenstand  als  Gewe#rde  3.  46.  besonders  zur  Abschäg

11.

Die  bey  einem  Guthe  befindlichen  Wnr  Anstalten  an  Brandtweinbrennereyen,
Bier-oder  Essigbrauerepen  und  dergleichen  dürsen  auf  die  Wer!  b-  Beslimmung  des  Guthes  keinen.
Einsluß  haben,  da  sie  nach  F.  46.  unter  dem  Gewytte.  belonders  abgeschäut  werden  sollem.

5.  12.
Nutzbare  Rechte  eines  Grundflücke  sind  bey  der  Wertbobestimmung  eines  Gutzhes  mit  zu  beachten,
wornnter  auch  Trifft=  und  Huthbesugmsise  und  dergleichen  gehören.

5.  123.
Die  hierunter  mit  vorkommenden  Al  Zinsen  und  uil  werden  elgendgeln  werapica
Bey  Getraide-Zinsen  wird  der  Wermorische  Schessel  Watzen  2  thlr.  —,  1

Gasie  zu  :  tblr.  —,  Haser  zu  16  gr.  Konvennonsgeld  brrnen  Für  448%%  Eunse  gien
Stücke,  Erbzinsslückwerk,  Köhralgelsen.  und  dergleichen)  ist  der  Preis  anzunehmen,  wornach  sie
Kommer-Rechnunn  des  nächuigeligenen  Rentamts  oulgesührt  werden.  Mangelt  eine  solche  Preseechimung,
  so  beruht  die  Veranschlagung  auf  Billigkeit,  nach  Ermessen  der  Abschéber.  Gleiches  gilt  von
nuhbaren  Rechun  an  Diensileistungen.

Lasten  an  Dezem,  Geld=  und  Natural:  Eshul  Zehenten  und  sonsligen  grundhemllchen  Gesällen,
mimDu  und  dergleichen  sind  in  Abzug  zu  bring  silzen  grundhenlich  iülrn

Dagegen  darf  auf  Steuern  keine  Rücksicht  bey  der  Abschätzung  genommen  werden.

8.  16.
Schulden  und  Zuszüge  sind  zwar  bev  der  Wertbebeslimmung  des  Grund  söcks  nlcht  zu  beachten,
krdoch  sind  die  Schulden,  sa  well  lie  auf  den  Grundstücken  umuerplanduich  versichert  Ulehen,  ingleichem
        <pb n="24" />
        16
die  Auszüge  von  den  Grund-Eigenthümem  genau  anzugeben  und  da  4
bigers  oder  Auszugsberechtigten  zu  bemerken.  anzus  bey  Name  und  Wohnort  det  Glaͤu-5.
  17.
Der  5.  ö.  ausgestellte  Grundsatz  und  die  in  Vorstehendem  gegebenen  Regel  d  au  e  Abschätzung
  der  Rilter-  und  Freypguther  anwendbar.  Uebrigens  at  hwänen  Mahesn  Gad  auch  auf  die  At
8.

h.  18
Steuer-Freiheit,  Gerichts-Einkünlte  und  Patronalsrechte  werden  nicht  mit  in  Anschlag  gebracht.

5.  19.
Lehngelder  dagegen  sinb  gleich  ollen  andern  nubaren  Rechten  und  Gerechtigkeilen  an  Dienslen,
Frohnen,  Huth=  und  Trifttgerechtigleiten  und  dergleichen,  Zinsen,  Erbzinostüückwerk,  Küchenspeisen  u.  s.  w.
bey  der  Werths-Beslimmung  allerdings  mit  zu  berücksichtigen,  nach  rsgae  F.  13.
5.  20.
Zinsen  und  dergleichen  Gegenstände,  welche  zu  keinem  Ritter=  oder  Freyguthe  gehören,  sondern  ein
unabhängiges  Besiöthum  bilden,  sollen  gleich  den  Nittergürheen,  nach  obigen  zu  on  -
en.

9.  21.

Grundeigenkhum,  bestehe  es  in  geschlossenen  Güthern  oder  in  einzelnen  Grundstücken,  welches  zwar
Ritker=  und  Frevgutho-Bestoern  mitgehört,  aber  nicht  zu  einer  Wirthschast  mit  dem  Nilkergutho=  oder
Frepguthsgrundslücke  vereinigt  ist,  und  ohne  ein  eigentlicher  Bestandtheil  des  Ritter-  over  Freygmbs  zu
seyn,  wird  als  ganz  unabhängig  von  lehlerm  belrachtet,  daher  nicht  nebst  diesem,  sondern  unker  den
Grundstöcken  der  Flur,  In  welcher  eß  gelegen,  mit  abgeschabt.

5.  22.

Erbzins-Güther  und  Erbpacht-Grundflücke  werden  nach  ihrem  billigen  Kopitalwerth  &amp;amp;.  5.  abgeschäbt;

  jevoch  ist  daben  der  darauf  ruhende  Erbzins  oder  das  Erbpachtgelo  zu  berücksichtigen.

d.  23.
Aure  im  Bergbau  werben  als  unbewegliches  Vermoͤgen  belrachtet  und  deͤhalb  gleich  den  Grundsluͤcken
  nach  §.  5.  abgeschaͤbt.  T

Diensigrumdsluͤcke  und  Haͤuser  der  Geisilichen,  Amlleute,  Foͤrster  und  dergleichen,  duͤrsen  nicht  abgeschäbt
  werden,  da  ihr  Betrag  deym  Diensteinkommen  jener  Personen  mit  in  Ausrechnung  kommt
N.  33.  34.

26.

Die  Abschaͤrung  der  Haͤuser,  auf  welche  nicht  schon  die  Bestinmung  8.  8.  anwendbat  ist,  soll  auf
folgende  Weise  geschehen:  4  6

Zuerst  ist  der  Mieth:  Erlrag  auszumitteln,  den  das  Haus,  die  Wohnung  des  Bestbers  einschlleßlich,
  nach  des  Orts  Beschaffenheit  billig  geben  kann.

odann  sind  von  diesem  Ertrage  die  auf  dem  Hause  ruhenden  Abgaben,  jedoch  mit  Ausschluß  der
landesberrlichen  Steuern  zu  kürzen.

Endir  isi  von  dem  hiernach  übrig  bleibenden  Jahres=  Ertrag  der  vierte  Theil  desselben  zu  Deckung
der  Reparaturlosten  und  in  Betracht  des  allmäligen  Verschwindens  des  in  dab  Geraude  gewendelen
Kopitals  in  Abzug  zu  ringen.  4  mn

Die  hiernach  erscheinende  Summe  wird  als  reiner  Jahres-Ertrag  angesehen  und  so  ausgezeichnet.
        <pb n="25" />
        Zweyter  Abschnitt.
Abschätung  des  beweglichen  ertraggebenden  Wermsgens.
26.
unter  beweglickem  ertraggebendem  Vermögen  kommen  zur  Abschátung

erllené:  ausgeliebens  ober  sonst  außenskehende  Kopitallen.  Sie  8  nach  ihrem  vollen  Rennwerthe
und  ohne  Rücksicht  auf  Zinsen  anzusetzen.

27.

Zweytens  werben  hierunter  abgeschätt:  anslänashe  und  inländische  Staakspapicre.  Ben  ausländischen
  ist  rer  Couré  anzunebmen,  in  welchem  sic  zur  Jeit  der  Abschätzung  stehen.  Bey  inländischen  gilt,
wie  bep  aucgeliehenen  Kapitalien,  der  volle  Neunwerth.

9.  26.

Drittena:  Auszüge  und  Leibrenten,  welche  von  inländischem  Grund=  Eigentbum  bedungen  find,  sie
mögen  in  Geld  oder  Naturalien  beltehen.  Bestehen  blent  iu,  Held  d,  so  ist  der  jährliche  s  om#useten.
Werden  sic  dagegen  in  Naturalien  geleistet,  so  ist  ih  nach  den  Bestimmungen  6.  1  3.  auczumtteln
  und  der  iäbriiche  Geldbetrag  einzuzeichnen.  urer  e  werden  auch  Wohnungs=  Freieiten  in
Anschlag  gebracht.

5.  20.
Viertens:  Akrien.  Sie  find  nach  ihrem  Nennwerth  zu  bezeichnen:  zugleich  ist  aber  auch  ihr  jähr-#cher
  voller  Abwurs  zu  bemerken.

Dritter  Abschnitt.
Abschätung  den  Einkommens  durch  Erwerbo=  und  Geschäfes=  Thätigkeit.
d.  30.
Junächst  sind  hicrnach  die  Staatodiener  abzuschaten.

5.  31.
Bey  dieser  Abschätung  ist  solgendes  Versahren  zu  bssbachlen.

8.  32.
Bestimmie  Besoldung  wird  nach  dem  jaͤbrlichen  Betrage  angescht.
.  33.

e  Nebencinkuͤnste  und  angewiesene  Benihungen  werden  ebensans  angeschlagen.  Nur  die  Tage
*  —  sie  nicht  als  cin  bieibender  Gehalt  anzusehen  sind,  bleiben  außer  Ausotz

6l  434.

Bellimmung  dee  Werihs  der  Nebeneintünste  und  angewiesenen  Benuhungen  erfolgt  auf  die
ailrd  10.  Noturalzinsen  nach  der  K.  13.  gegebeuen  Vorschrift,  angew#esenes  Holz  nach  dem  Kammerpreise,
  Wohnungen  und  andere  nuhbare  Fen  mit  Zubehbrungen  an  Gärten  und  vergleichen  nach
dem  Bedürinisse  und  Drmiethwertbe  und  landwirkdschafllich,  huhoere  Grunt  stüde  nach  einem  lehntäbrigen
  reinen  Doröschmtes,Cmiane  zu  Gelde  berechnet  werden.
        <pb n="26" />
        5.  35.
Die  nach  d5.  32.  33.  J4#.  augemilkelte  Summe  des  jährlichen  Eink  6  «
cifltxt-gekürztalsAbsqudngkbnijanzusehn-.  lhch  mommmduSmWWe

§.36.

In  die  Reihe  der  Staatediener  treten  auch:

einmol,  die  berym  fehenden  Militér  ongestellten  Personen  vom  Feldwebel  einschließlich  auswirts,
dagegen  die  Soldaten  der  untern  Ordnung  gar  nicht  abgeschäbt  werden;
weitens,  die  Gersilichen,  die  Schulmeister,  Kirchner  2c.,  die  Lehrer  an  den  Stadt  und  vbandschulen
  und  dergleichen,
leich  drittens,  die  Advokaten,  Gerichtshalter,  Aerzte  und  Chirurgen,  verpflichteten  Felbmesser  und  dergleichen.


37.
Ferner  sollen  alle  Staats-Unterthanen  ohne  Ausnahme  abgeschähbt  werden,  welche  in  Hrivatdienst
verhältnissen  stehen.  .

5.  36
Dabhin  gehoͤren  Erzieher  und  Erzieherinnen,  Privat-Sekrelaͤre,  Hausbofmeister,  Verwalter,  Wirthschastsschreiber,
  Buchhalter,  Koufmannsriener,  Werkmeisier,  Gesellen  und  überdaupt  Privotdiener  jeder

Art,  so  wie  die  in  Lohn  und  Brod  stehenden  Dienstdothen  mänalichen  und  welblichen  Geschlechlé.

39

Es  ilt  das  Diensteinkommen  dieser  Personen,  sowohl  nach  dem  Gehalle  oder  Lohn  in  Gelde,  als
nach  den  übrigen  Voribeilen,  nut  Einschluß  der  Kost  und  Wohnung,  ouch  der  sogenannten  Gedinge,  zu
erörtern  und  bezugéweise  zu  Geld  anzuschlagen.  Hierbey  wird  für  Berechnung  der  Wohnung  und  Kost
gemeiner  Dienstbothen  der  Maosstab  vorgeschrieben,  daß  Wohnung  und  Koll  nach  Verschiedenheit  der
Ortsbeschaflenheit  ben  einem  Knecht  Wuseens  auf  50  khlr.  und  wenigstens  ouf  40  thlr.,  bep  ciner
Magd  böchhens  auf  10  tblr.  und  wemgstens  auf  30  kbir.  jährlich  aufuschlagen  ist.

Derseibe  Maasstab  wie  bey  Knechien  gilt  auch  hinsichtlich  der  Gesellen  gewoͤhnlicher  Handwerker.
Bey  Privotbediensteten  bessern  Grades,  so  wie  bey  Gehülsen  der  Künstler  rc.  begründet  Billigkeir  und  Ermessen
  der  Abschätzer  diese  Veranschlagung.

Die  Summe  des  ausgemittelten  gesammten  jährlichen  Einkommené  bildet  das  Abschäoungs-Ergebniß.


40.

5.
Nicht  weniqer  und  auf  dieselte  Weise  sund  die  Penssonäre  aller  Art,  sie  mogen  vom  Staate  oder
von  Privat-Personen  pensionirt  seyn,  nach  dem  jährlichen  Betrage  ihrer  Pensson  abzuschäben.

41.
Weiter  sollen  Gelehrte  und  Kuͤnsller,  welche  im  frenen  Gebseke  des  Wissens  oder  der  Kunst  ihren
Unterdalt  finden,  z.  B.  Schriftsleller,  Maler,  Kupserllecher,  abgeschäyt  werden  und  zwar  nach  einem
breylährigen  Durchschnitts-Betrage  ihrté  Einkommens.

9.  42.
Auch  Professoren  und  andere  Lehret  an  der  Hochschule  zu  Jena  kommen  als  sol—  Abscha
Studenten  aber  nicht.  b  Hochschule  zu  Jena  solche  zur  Abschätzung,
        <pb n="27" />
        M

.  43.
e  §.  42.  In  Aehung  der  Prosessoren  2c.  als  solcher  aW  elähen  vrot  zu  in
goweli  4½  solche  Personen  Besoldung  aus  grohberzoglichen  Staats-Kassen  er
ftellerischen  Erwerb  haben.  Erstere  ist  nach  dem  genanen,  lehlere  5r½  #em  Sesenttennc  unu,

5.  44.
Enblich  sind  nob  bier#ten  alle  Staats=  Unterlhanen  abuuschien,  welche  burch  reine  Anwendung
obousischer  Kramt  einen  Erwerb  haben,  mithin  zu  den  gemeinen  Handarbeitern  oder  Tagelöhnern  gehstren.
  Die  Abschähung  geschieyt  nach  dem  Durchschnikt,  Betrage  ihres  jahrlichen  Einkommens.

5.
Außer  den  ermeldten  Gegenstnden  persönlicher  Thätigkeit  kommen  unter  Erwabs=  und  Geschifts-Thltigkeit
  auch  noch  Dlenigen  Zweige  zur  Abschéhung,  wo  perfönliche  Thätigkeit  und  Geldanlage  zugleich
  den  Erwerb  begründen.

5.  46.

n  gehoͤren  Handel,  Tailen  einschließlich  der  Hültenwerke  und  dergleichen,  Meesgekenen,
unbnben  Pneren  ano  Anstalten  an  #nanbtweinkrenmer,  und  dergleichen,  Bieh
Geschirr  der  Landwirthe,  insofern  damit  ein  besonderes  Gewerbe  H#trieben  wird  (§.  10.  5%  ——
Kunstsertigkeiten,  Handwerker,  die  verschiedenen  Zweige  k400  erte  Nahrung  und  uͤberhaupt
traggebende  Gewerbe  statthaster  Art,  unter  welchem  Namen  es  auch  erscheinen  mag.

K.  47.
uch  sollen  dazu  die  Pachtungen  gerechnet  werden.

t½t
ten  G  aͤnd  d  d  liche  Ert  ach  redl  Ueb
ber  risr-s  o4c  13  ———  er  reine  ihrliche  Ertrag  nach  redlichstet  Ueber  zeugung
8.  49.
Die  Pachtungen  8.  47.  sind  solgendergestalt  abzuschaͤten.

(.50.
nächst  ist  dos  iidrlicht  .  ausjumitteln.  Hierbei  kommen  in  Aufrechnung  *7  Naturalien
und  an  Sie  sind  nach  Maasgabe  H.  13.  zu  vrronschlagen.  Auch  werden  zum  Pachtgelde
  gerechnet  die  Grundabgaben,  deren  “*y  der  Pachter  mit  übernommen  hat.
51.

Von  der  sonach  ausgemsttelten  kähriichen  Pachl-Summe  soll  der  dritte  Theil  als  reiner  Erkrag  und
Gewinn  des  Pachters  angesehen  werd

52.
Die  Kaution,  welche  der  Pachter  beflellte,  und  das  in  den  —.  des  Inventar'  verwendeke  Kapital,
  so  wie  das  senstige  Betriebo=  Kopital  kommt,  es  gehöre  dem  Pachter  oder  einem  dritlen,  der

Schabung  unterworsenen  Staatsbürger,  unter  den  Kapitalien  9.  h  Abschábung.
5
        <pb n="28" />
        3Zwenyter  Theil.
btormen  der  Absch  äbung.

 

Erster  Abschnitt.
Behözrden.

5.  33.
Hberbehör  n  die,  mittelst  hoͤchsten  Rescripts  d.  d.  Welmar,  den  27.  Jaͤnner  1819.  ernannte  Im-33

  r  eben  enn  Steuer-Immediat  =  Kommissio

Sie  bar  die  obere  Leitung  des  #bschähm  6  Geschäfes  in  Eien.  F4o3  Bezi

über  Vers  erfücungen,  die  das  Allgemeine  angehen,  mit  dem  für  "!m  —  zeune  beebenn  7r.

landständischen  Ausschusse  berathet.  Von  ihr  gehen  daber  die  Epaen  7,  welche  dazu  dienen,  26

Poblikum  über  die  Bedeumung  des  Geschästs,  dessen  Grundsäte  und  Formen  zu  v  rrlen  ndigen.

organissrt  dasselbe,  sen  ae  gei  "f,n  materiell,  sormell,  personell;  sie  kontrolir  jede  Behörde,  welce

unter  ihr  wirkt,  zu  Vollendung  des  Geschaste.  Sie  entscheidel  auch  in  lehter  Instans,  nach  Besinden
auf  dem  Grund  Eichnich'  vrn  s  böchsler  Willens-Meinung,  über  Alles,  was  zu  dem  Geschäft  nach

seitem  hanzen  Umfange  gehort.

26

54.

Die  besondere  eilung  des  Geschäfts  in  den  iie  Krelsen  des  Landes  unker  der  Immediat-Komnission
  ist  Kreisousschüssen  anverkraut.  it  ern  in  ihren  cinzeinen  Kreisen  dieselbe  Wirklamkeit,
  womit  sich  die  en  mediat  =  Kommussion  über  vans  Ganze  verbreitet.  An  sie  ergehen  alle  das  Ab-EIIIEIIIIIEIIN
  d  Ammebiat-  Kommission,  und  sie  versüugen  dem
gemäß  weiter  vurch  die  ihnen  untergeordneten  Behörd

55.

beslehet  ein  Kreisausschuß  für  den  Weimor=  und  Jenaischen  Kras,  mit  Ausschlaß  der  Stadt

nwu  einer  für  den  Eisenachischen  Kreis,  mit  Ausschlutz  der  Stadt  Eisenach,  und  einer  für  den  Neudter

56.

n  solcher  Kreisausschuß  ist  zusammengesett  aus  den  Landräthen  des  reiser,  einem  Staaksdiener,
einem  gesncor  inen  a  andw  8  dem  Fanenan  —.  Personen  aus  der  Klasse
d  treibenden,  namentlich  einem  Kaufmann,  einem  Fadrikanten  4  dwerker  un
-Kammer-Ritler=  oder  Freygulty#-Pachker.  "  "  ban  7  u

57.

Vorsstender  eines  Kreis-Ausschusses  ist  in  de  Regel  der  d  -Antritt
—  g  em  Dienst  nach  dlteste  Land=
        <pb n="29" />
        8.  568
Bel  jebem  Kreis=  Ausschusse  ist  eln  Erpedlent,  welchen  der  Vorsihende  ernennt.

6.  59.
st  suͤr  den  Welmarischen  Kreis-  kusschußd  die  Relsdenzstadt  Weimar,  für  den  Eisenachischen,
*-v  4.  den  Neustädt'schen,  Neustadt  a.  d.

5.  60.

Der  Weimarische  Kreis=  Ausschuff  hat  für  Stadt  und  Land  Ilmenau  elne  Subdelegalion  zu  ernennen,
  welche  zwar  für  diesen  isolirten  Bezirk  die  Funktion  eines  Kreis-Ausschusses  Atelilinoig:  hie
Lahern  dg  nächster  Leilung  des  genonnten  i  u  ueschusses  versieht.  Sie  belsleht  aus  dem  Jullcn

  zu  Ilmenau,  als  Vorsibendem,  so  wie  au-  auf  dessen  Vorschlag  und  aus  der  Klasse  der
Se  Eigenthümer  und  Gewerblreibenden  zu  Wrir  Mttgliedern.  Ihren  Sig  hat  |#  zu  Ilmenau.

*.  61.

Der  Eisenachische  Heechs  Ist  ermächtiget,  eine  Subdelegation  für  das  Eisenach'sche  Oberlond
  zu  bilden,  welche  daselbst  zwar  ebensalld  selbststendig,  doch  unter  nschsler  Leitung  des  Kreis=  Ausschusses
  dessen  Sieu-  5  Sie  muß  eben  so  zusammengesect  seyn,  wie  der  lebtere  selbst.  Ihren
Sib  kann  sie  zu  Vacha  h

62.

ben  den  Kreisausschüssen  und  hleich  lönen  unmittelbor  unter  der  Steuer=  Immediat-Kommission,
baher  *7  die  Residenzstadt  Weimar  eine  besondere  Behörde,  desgleichen  für  die  Stadt  Eisenach.

.  63.

Diese  Behörde  ist  dem  Personal  nach  dieselbe  mit  den  in  genannten  Städten  gewählt  werdenden
IAbschdbungs=  Bebörden.  Es  eritt  aber  in  allen  Fällen  der  Sbrac  binzu,  wo  fie  mit  der  Immediat=
  Kommission  in  Geschästsverhalmisse  komme,  nommentlich  bei  Berichts=  Erstaktungen  an  #elle  oder
*—  Empsang  ihrer  Weisungen.  Dann  gebürt  bemn  Vorsstenden  des  Stadfratbs  das  Directorinm

ctorum.  Die  gedachte  Behörde  als  solche  ist  also  sanennnserl  aus  dem  Snrabtrathe  um  den
dielen  Fall  nn  Si#  und  Seimm-NRcchte  hinzutrelenden  gewählten  Abschätzerm.

5.  64.
Buͤr  jede  Stadt-  und  Land-Gemeinde  werden  besondere  Abschätzer  erwaͤhlt.

Es  ist  nothwendig,  daß.  ieben  Dris  aus  jeder  der  vorzuͤglichsten  Klassen  der  Einwohner  wenigstens
Ein  Zitgin  Abschäte  r  werd
So  n  der  (Mesdenzsat  Weimar,  als  Hauptwohnort  der  Staats,  und  Hosdiener,  wenlgstens
  on  derseiten  un  in  Jena  muß  auch  notbwendig  Einer  der  Mofessoren  als  Abschtzer  erwaͤhlt
werden.  Dasselbe  gilt  analog  binsichtlich  der  Staatsdiener  suͤr  Elfmach=  lo  wie  für  jede  Stadt=  oder
kandgnmeisen  in  welcher  sich  dergleichen  als  Einwohner  besinden

an  Die  Ablchdungs-Behörde  eines  Orts  muß  *e  sunf  und  darf  hoͤchslens  neun  Personen  in  sich
assen.
        <pb n="30" />
        24

5.  67.
Eine  usnahme  len  findet  bei  den  Seidten  Weimar  und  Eilenach  ftatt.
Diese  sind  nämlich  nach  ihren  Bezirken  etzutbeen,  so  daß  dlo  dieser  7  rle  eln  besonderer  Abschäbungs-Ausschuß
  gewählt  wird,  welcher  wenigsiens  aus  fünf  und  höchstens  ous  sieben  Personen  beteht.
Die  besonderen  Ausschüsse  tragen  14  n  Ergebnissc  ihrer  mchnkens  im  Verein  des  ganzen  Ab-#c#dtungS-Ausschusses
  der  ens  zu  dessen  Püsung  und  Entschrioung  vor.

1.  68.
Die  Abschiber  gehen  aus  freper  Wohl  der  Orts-Eimwohner  hervor-5.

  69.
Whlen  kann  Jeber,  welcher  nach  5.  10.  der  landstaͤndischen  Versassungs-Urkunde  berechtigt  ist,
an  der  Wahl  ve  diessallsigen  sssts  Theil  zu  nehmen.

G.  70.
Die  Wohl  geschieht,  nach  gehöriger  Zusammenberufung,  durch  Absisimmung.  Dieienigen  lind  Abschdeer,
  welche  die  meisten  Stimmen  haben.  Diejenigen,  auf  welche  nach  dielen  die  meisien  Stimmen
sallen,  werden  deren  Stellvertreier  anf  den  Todes=  oder  Behinderungs=  Fall

5.  71.

e  Orts-  „Obrigteinn,  namentlich  in  Städten  der  Stadtralh,  in  unmittelboren  Amtzortschaften
der  —  oder,  nach  dessen  verantwortlicher  Beflimmung,  Einer  der  Aktuarien,  in  Patrimonial=Rnche
  Sahhen,  Gerichtéhalter,  leilen  im  Allgemeinen  die  Wahl  nnd  L  gen  dieselbe  sofort  nach
ihrer  Vollend  in  gebörigen  Kreis  uoschusfe,  oder  dessen  Subdelegation  oder  bezugeweise  der
Uäduschen  eonn  (7.  62.)  schristlich  an

77.
Den  Orts=  Abschätzern  sind  in  der  Regel  olle  Toschtteuungsgegenmin  unterworsen,  welche  s#ch  an
bem  Drie  ’  oder  den  Einwohnem  des  Orts  zuge  Abun,  also  nicht  blos  das  in  der  Flur  gelegene
der  BNach  9.  J.1.  zur  Gemeinbeit  zu  rechnende  Grund:  Eigenthum,  sondern  auch  das  bewegliche  Kaitae
Vermoͤgen  und  #  Einkommen  durch  Erwerbs=  und  Geschsstechürtgkenl

.  73.

Eben  so  kommen  alle  walzende  Giundslücke  zur  Abschséhung,  odwohl  sle  Bewohnern  anderer  Orte
zugehören.

74.

Einzeln  gelegene  Grundstücke,  welche  weder!  zu  elner  Gemonnbeit  gehören,  noch  Bestandtheile  eines
Rilter  oder  rchbten  sind,  werden  in  Anwendung  K.  18.  des  Grundgesehes  der  lanolländischen  Verfassung
  vom  5.  May  1810.  zu  den  Orten  gerechnet,  zu  welchen  sie  be  andern  Gemeinde-Angelegenheiten,
  9.  B.  Spangungen,  Cinquartitungen,  gewöhnlich  gezogen  werden.

70.
##  dielen  Bestimmungen  findet  jedoch  solgende  Zusnahme  stall:  Solche  Nitter=  oder  Freygülher,
        <pb n="31" />
        —

Fist  ji  beltber  schon  dan  Rcht  der  Laßdllandschoft  gehabt,  #ber  ton  nach  jehiger  Verfassing  das
der  Tbeilmahme  aon  der  Wahl  der  Volksverkreker  ans  dem  Sande  der  diiie  gunde  Wesiter  ha-R

  wie  auch  solche,  welche  einen  besondern  genemmimroliegendrn  und  berrusendin  be-Komplex  bilben

  und  milt  vatri  -ünieller  Gerichtsbarkeit  venkehen  sino,  werdeh  von  elner  elgenen  Bebörde  iI  en.

Derselben  sind  nicht  nur  die  ebenbegeichneten  Nikter:  und  Frevaut#er  als  solche,  sondern  deren

Besiver-  binscchtlich  ibres  übrigen  Vermögens  an  drwegllchen  Kapitalien  und  Einkommen  rnsn  Ervoerb

2  gt  Gecdäststbatigkeit  unterworsen.  Nicht  weniger  sollen  von  dieser  Bed#rde  die  Pächter  solcher-  54.
ter-  oder  Freygüther,  sowit  dle  Großberzoglichen  Kammer  und  Scakoullguths,  Pächter  wegen  ihrer

Lachtungen  und  lercs  bbrigen  Vermögens  oder  Elnkommens  geschatzr  werden.

5.  76.

Die  in  vorstehendem  75.  8.  *me  Bebrde  soll  seyn  der  bltreffende  Krei=  Ausschuf  selbst.  In
solchem  ausschließlichen  Falle  hat  er  sich  jedoch  nothwendig  durch  diry  von  den  Nitter;  und  Freyguths-Besitzern
  aus  ihrer  Mitke  zu  enrählenden  Glicdem  a  verslärken.  Sie  sind  unter  Theilnahme  der  übrizen
  Mitglieder  des  Ausschusses  bep  gedachter  Abschdbung  thälig.

8.  77.
Behichung  auf  simmtliche  obengenannte  Behörden  gelten  flgende  Grundsäbe:
ollen  dazu  nur  Personen  erwählt  werden,  welche  sich  des  Rufs  der  Rechtlichkeit  erfreuen
und  E  8  Achtung  bey  ibren  Milbuͤrgern  stehen
2.  Die  Aemter  sind  ehrenvoll  und  Niemand  kann  sich  der  ouf  ihn  gesallenen  Wahl  entziehen,  hat
er  nicht  di  Gründe  für  slch  angusühren,  welche  von  der  Uebernahme  eimer  Vormundschaft  geseulich
*§iies  entbinden.
he  Aemter  sind  unentgeldlich.  Daher  dürsen  auch  keine  Togegelder  in  Ansatz  gebracht  werden.
  F#oanoe  Auslagen  erssottet  jedoch,  nach  ersolgter  Beglaubigung  Imme  d  io

Hauptlandsschaltee  *  Kasse.  Nicht  weniger  sollen  dicjenigen  reich  bev  der  Immediat:  Kommission,
n  Areis  Ausschussen  *  deren  Stesegottonen:  leie  bey  den  Wt  Beheren  für  Weis
—  en  Eisenach  die  Stelle  eines  Sekretéré,  Erpeblen  Kanzlisten  orer  Dienersé  bekleiden,  nach.

Weendigung  des  me'  n  cine  bulige  Vergitang  nach  Vorschlag  der  Immedlat:  Kommisslon,
  aus  londschaftlichen  Mirteln  empfangen.

78.
Die  Verpflichtung  der  obigen  Reamlen  ersolgt  bey  den  Kreis-  Ausschüssen  durs  den  #Be
4%  57.)  bey  der  Sitegenton  sür  das  Eisenachische  Oberland  durch  denjenice  elchem  der  Eiseer
  Kreis  Ausfa  uß  den  Vorsid  anvertraut  hot,  beÿ  den  staͤdiischen  Ilaen  (5  62.)  durch  den
nW  des  Stadtranhs.  bey  den  Orto  Abschäpern  durch  die  §.  71.  als  geeigne#t  angegebene  Obrigkeit,
  und  zwar  mirtellt  Versicherung  an  Eirestalt,  das  wndet  Aalle#ne  Amt  mit  Treue  und  Gewissenbastigkeit,
  auch  nach  bester  Kenntniß  verwallen  zu  wollen.

79.

Endlich  snd  die  Ortk-Obrigkesten  bro  isrer  Amtepflicht  nicht  nur  zu  den  in  gegenw#rtigem  Geses
gebotenen  desonderen  Handlungen,  sondern  ouch  sm  Allgemeinen  verbunden,  ollin  Anordnungen  und
Fse  Fen  der  obengenannten  Beyörden  pünkiicch  nachzukommen  un?  selbstllänrig  in  idrem
ungs  Kreise  6,  zu  thon,  was  zur  rechten  Behandlung  und  mögluchilen  Belchleunigung  des
sbhide  .  Geschahn  Brae  zur  rech  64  alichslen  Belchleumgung
        <pb n="32" />
        Zweyter  Abschnitt.
Gescháäftogang  der  Abschätbungs.

9.  80.

Junschst  wird  der  abzuschsbende  Staals-Untertban,  oder,  ist  er  abwesend,  dessen  Bevollmachtig!
susgesordert  zur  genauen  Angabe  der  West  Lungs-  6„Hgsalsnalt  ihrer  Beschaffenheit  und  ibres  4cqlie
Bey  dem  Grund=  Eigenthum  quat  Fonngett  .  fz  Gegenstände,  da  hier  die  Abschäber  süglich  ihrer

eignen  Uederzeugung  (.  3.)  folge  Von  ber  Faicchen  ertraggerenden  Kopital,  Vermögen,  sofern  nicht
blos  der  Nenuwerth  die  Absch  4  egrian  44.  F½  Beschaffenbden  und  Werth  von  den  Abzuschäzenden
  zu  tuunichen,  Dasseihe  m  Einkommen  dorch  Erwerbs:  und  Geschäfte-#ttigteit

r*  uhigen  sich  die  Absch  40  4%%  robesen  angalm  so  ist  die  Schatung  ben  Finden  sse  das
die  Angabe  mangelhaft,  unrichtig  oder  zu  gering,  so  schaden  sie  selbst  nach  ihree  cggwigsenhaften

—  auf  den  Grund  obiger  Vorschriften  und  nach  beliebig  unzmwrhenden  Erkundigungen.

Dieses  Erzehuß  legen  ste  den  Luefer  atzten  zur  Anerkennung  v—  Era  n  ssch  veesettes  dadurch
beschwert,  so  kommen  sie  in  den  Fall,  durch  genaue  Verzeichnung  %%  S  ng  der  abguschizzenden
  Gmeglaet  isst  Much  Vo  sascou,  von  NRechnungen  und  Ausstellung  anderer  Beweismittel
ihren  Wider'pruch  u-  nchess  17  che  Beschwerde  kann  z.  B.  deshalb  lion  sinden,  wenn  Kapicalien,
  welche  bev  ubbosh  Gung  tuu  i  worden,  in  Konkursen  belangen  sind  und  darum  keine
Zinsen  tragen,  F  (  apitolien  unverzinsbor  unter  Verhällnissen  oußensteben,  welche  die  Einziehung

d  darum  inee.  weitere  Austeihung,  derletten  rechtlich  unmöglich  machen,  ingleichen  wenn  die
zarsn  ihe  etriebs=  apitelien,  fine  werb  «
werden,  als  ermögen  ben  werden  wollen,  indem  von  dem  reinen  Extrage  eines  Gewerbes
  oder  ziner  raenen  lennn  die  Zinsen  algejoge  ie  werden  dürsen,  welche  für  ein  Passio=Kapital
  entrichtet  werden,  das  zu  Betreibung  des  ganzen  oder  eines  Theils  des  Gewerbs  oder  Erwerbs
geborgt  worden.

6.  81.
u  schatzende  Staals=  Unlsrihanen  kirde,  birtg  aufgeforbert,  ihre  Angaben  ganz  der  Wahrhelt
  58  uihanchten,  weil  sie  für  den  Foll  böslicher  Verheimlichung  oder  obsichtlich  salscher  Angabe,

nach  Besinden  der  beym  naͤchsten  *—  2n  in  te  kommimeen.  bresfeusze  Gesetze,  entweder  die
Nothwendigkeit  eines  Noi  ehrenden  Widerruss,  oder,  wenn  sic  bei  jenen  Verheimlichungen  und  falschen
  Angaben  beharren,  harte  Geldstrase,  ja  wohl  Ws  des  Wn  treffen  kann.

.  82.
nach  K.  80.  zulässigen  Reklamationen  sind  zundchst  stets  bey  der  1N——  anhubringen,
*n  Anbringen  musß  zugleich  durch  die  nstbigen  Bewelamittel  unterslüht  Diese  v

bortber  v  Abschähtr.  Deren  Billigung  der  Reklamation  erlediget  die  S#“  r  deren  u
ng  hat  0  Obrigkeit  pflicht  mähig  zu  untersuchen  und  zu  entscheiden.  Finden  vie  zu  Schabenden  sich
37  nock  beschwert,  so  haben  sie  sich  schrilllich  an  den  betreffenden  Kreis=  Ausschuß  oder  dessen
Subdelegakion  oder  die  gehbrige  staͤdlische  Ekberde  uu  wenden.  Die  solchergestolt  ongerufene  Behbrde
untersucht  nochmals  und  giebt  die  zweyle  Ensscheidu
bdd  wallen  die  zu  Schabenden  Iich  auch  Haatch  voch  vich  berudigen,  lo  bringen  sie  die  Sache
durch  (ceiseiche.  Vorltelung  an  die  Immediak-Kommissson,  weiche  darlber  endlich  entscheider.  Friools
Beschwerden  werden  unbeachtet  zurückgegeben.
        <pb n="33" />
        N.

5.  63.
Sobald  nun  die  Abschaͤtung  etn  berichesget  und  beendiget  itt,  nehmen  die  Orts-Abschätr  oln
abgeschd##te  Gegenstande  in  eine  Abschäbungs-Rolle  in  boppelten  Exemplorlen  auf,  und  zwar  erst  das
Grund-Eigenthum,  dann  das  bewegliche  Kapital-Vermögen,  endlich  das  Einkommen  durch  Erwerbsmmd
  Geschästs  Td#igkeit.  Die  Nolle  muß  gonz  genau  nach  dem  hier  bepgesügten  Schmma  unter  Buchftabe
  A.  gesertiget  werden.

Dl#  5te  Spalte  nach  dlesem  Schema  bleibt  osfen.

4.
Gleichzellig  mit  den  Abschähungs=  Kollen  sind  über  die  K.  16.  angedeukelen  Schulden  und  AusrPß07•
  tß  zu  sertigen,  nach  dem  Schema  unter  Buchstabe  B.

5.  85.
Hierauf  wird  die  Rolle  und  das  Verzeichniß  von,den  Abschdtern  nochmals  genau  burchgegan-1r
  mit  einem  Faden  durchzogen  und  so  befiegelt,  eigenhändig  unterschrieben  und  bep  den  Ortsobrigeiten
  überrelcht.

8.  66.

Diese  Behörden  beglaubigen  bieselben  als  nach  ihrem  Ermessen  durchgängig  richtig  in  Ansehung
der  Vollsländigkeit  und  des  Umstandes,  daß  entweder  gar  keine  Reklamotion  ersolgt  oder  dergleichen
nach  §.  80.  (g.  erlediget  sepen,  und  übersenden  ein  Eremplar  mit  Bericht  an  dic  nach  §#.  54.  62.  9“
ordnete  obere  Behörde.  Das  andere  Exemplar  bleibt  zur  Nachricht  am  Orte  zurück.

9.  67.
Dle  ebengedachte  naͤchsidorgesehte  Behoͤrde  pruͤst  die  Rollen  und  Verzeichnisse  genau,  läßt,  nach  Befinden,
  unter  Zuröcksendung  den  Ereinplors,  noch  Aenderungen  und  Berichtigungen  vornehmen  und
kossirt  ganz  fehlerhafte  Abschätzungen,  bessere  anordnend.

8.

Vn  Ueber  dle  Abschdtung  der  K.  75.  bezeichneten  Rilter=  und  Freygüther  nebst  dem  dazu  gerechneten
übrigen  Vermögen  der  Besiock  derselben,  sowie  ihrer  Pichter  und  der  Kammerguths-Pächter  ist  ebensolls
  nach  den  Schematen  unker  4.  und  B.  eine  Nolle  und  Verzeichniß  von  dem  bekreffenden  Freis=Tusschusse
  zu  kerligen,  sehr  genau  zu  prüsen  und  dann  beglaubigt  zu  vollziehen.

#.  69.

Nach  diesfallsiger  vollstndiger  Berichtigung  fertigen  die  Kreis=  Ausschüsse  und  die  flédtischen  Behörden
  für  Wcimar  und  Eisenach  eine  Haupt=  A#schäbungs-Rolle  für  ihren  Bezirk.  Diese  Rolle  muß  diclelbe
  Form  haben,  wie  das  Schema  anzeigt.  In  ihnen  werden  die  Ortschaften  nach  den  Amtsbe#irken
und  unker  sortlaufenden  Ziffern  aufgefübrt.  Auch  wird  bei  jeder  derselben  eine  Summe  gezogen.  Elelcbergestalt
  ist  über  die  Schul#en  und  ugise  cin  besonderes  Verzeichniß  zu  sertigen.  Aus  den  Orts-Abschaͤbunga
  Mollen  und  Verzeichmissen  snd  Akren  zu  bilden,  und  zwar  über  jeden  Justiz=  Ameg  Bezirk
  ein  Band.  Die  Nerhensolge  der  Jissern,  womit  die  Ontschasten  in  der  Hauptrolle  mit  Verzeichniß
angedeuttt  sind,  muß  auch  die  Ordnung  bedingen,  nach  welcher  die  Rollen  und  Verzeichnisse  in  den
Alien  auf  einander  solgen.  Die  Zissern  sind  auf  den  einzeinen  Rollen  und  Orrichmsen  zu  bemerken-
        <pb n="34" />
        rG

5.  90.
Haupt-Rollen  und  Verzeichnisse  nebst  den  eben  beschriebenen  Akten  werden  von  ben  Krels  =  Aus-Kaän
  und  flddtischen  Behörden  mitteist  ausführlichen  Berichts  an  die  Immediar-Kommission  einger

*--Letztere

  prust  nochmasc,  und  von  ihrem  Ermessen  banat  die  gänzliche  Verwersung  oder  Anordnung
von  Berichtigungen  und  Tenderungen  der  Abschätzungen

5.  92.
Mit  lhrer  endlichen  Billigug,  unter  der  §.  53.  angedeutcten  Beralhung,  ist  das  Abschéhungs-Geschäft
  beendigt.  Die  Ergebmiuse  werden  mittelst  Berichts  dem  Großhergoglichen  Staaleminisleriym  dar
stelt,  um  sodonn  dem  versammelten  vandtage  zur  Beralhung  und  zu  weitern  verfassungemisigen  Enktes
rungen  und  Maahnehmungen  vorgelegt  zu  werden.
        <pb n="35" />
        EEIIIIL

Abschätzungs  -Rolle
für
die  Stadt  N.  J.

das  Dorf  N.  JN.

im  Amtsbeztri  N.  N.
        <pb n="36" />
        a0

 

 

 

 

I.  IF.  III.  IV.
Grund,  Cih##thum.
»  Nahme  und  Stond  Gegenstand  didin
7  5r
des  der
2  Abpeschteten.  Abscheung.
*
—  -—
1.  Konrad  Möller,  Nitter"  Rlttergutz.  000
vuthẽbeslher.  S  —  —  —  —
usstall2  en  K
ein  4  9e  —  —  —  To
r.  Michael  Hosmann,  ein  geschlossents  Bau-Voeuer.
  erngunh  200  —  000
3.  Jodann  Schmidt,  Däus-  ein  Haus  —  —  —  o
ler,  #erbur  und  wc#ltente  Grundstücke  —  0  00  —
Schuhmachet  Sckuxmacher  "#
br.  „  —  —  —
**  Deinich  Taubert,  Aus,  1  rrehtcgeei.
gügler.  aus  engt
r!—ien  Schmidtschen
  Hause  —  —  —  —
bebrecht  Kunz,  Kapitalist.  ousstnltebende  Kapi-·
4%  2  *  5##  i15
u#nt  il*½  2%  ’*?“"“  n.  *7s“
stalt  —  —  —  —
6.  Terdinand  Weller,  Justiz  -  der  nee
emtmann.  Staatsdieast  —  —  —  —
7.  Carl  Schwarz,  b-  ·  n  Haugs  —  —  —  oo0
sider  und  ocko  rd  á  Praris  —  -  —  —
8.  Erledrich  Eunenn.  Privatdienst,  ls  Dic,
“  it
9.  Georg  Kunge.  ##meine  Handor=—
  —  —  —  —
10.  -  Iran  Magnet-,  Fabris  Tuchsabrik,  „  —  —  —  —
11.  Kuhn,  ausbe,.  ein  Haus  —  —  —  00
#eret  und  ah  *  u  2
batsyondel  "  —  —  —  —
12.  August  Hose,  Schneiber.  echneter,  wo,e  —  —  ,
lu.u.  Summes  ·0·  O#do  oo0
v  R  ¾
Stett  N.  N.  N.  N.  blchaͤhet.
4  —  1819.  N  N  4%%
D#l  .X  N.  u.  it.
        <pb n="37" />
        ch  4  —*
Gewerds,  un
Gentoft:
Be  Thuͤligleit.
–
SH  5½½
*5  —
18
.  Tdaler.  Tea  Tdaler.
—  —  oo
ooo  —
—  —  0
—  rl-  —
Oooon  —  —
000  —  —
—  o00  —
—  o00
—  —  oo
—  —  o0
—  —  0
—  —  #ß
—  —  ooo
—
1#  ie  o00

 

drihtl#Kit  -l.

2

VI.

Bemertungen.

  

pital  Werth  des  Rittergunys  enkbalte  MW.

Die  00  Acker  walzende  Grundstücke  #u  umt  unter  d  Ko
e
lelben  zu  einer  Wireyschaft  vereiniger  5#  .  1  )

 

«  Eiland-is

DURCH-nom-diesecdlticisioooonhh
        <pb n="38" />
        <pb n="39" />
        Senh  ema

Verzeichniß

der

Schulden  und  Auszuge  vom  Grundeigenthum
die  Stadt  N.  JN.

das  Dorf  N.  JN.

im  Amtsbezirk  N.  N.
        <pb n="40" />
        —
—

 

 

III.  IV.
Grundstöck,  worauf  dle  Nahme  des  Grdubigere
7  *?  Schulden  oder  Autz  9:  oder
7  *  hafe  en.  Auczugs  -Werecchtigten.
1  *

2S2.  ichael  Hosmanns  geschlossentt  der  Kaufmann  Ernst  Fritsch  zu  N.  im
Bauttnguth.  Amtsbetitt  N.

2.  3.  Johon  Schmibts  Haus.

 

 

 

dt  N.  NF.
Sibt  7  —  1319.
Derf  XN.  N.

Heinrich  Taubrrt.

 

————
Summe  "A6

N.  N.
N.  NGA#r.
N.  N.

ic.
        <pb n="41" />
        V.
Gegenstont.
Schulden.  Ausjöge.

 

##mertunge  m.

 

Jtriicher
Detr  ag

Rennroerth.

 

 

#  W—

—  —:  Die  Schuld=  Urkunde  ist  ein  Konsene  des  Grotzh.  Justizumt  N.  vem  12.  Ray
1310.

0  Dle  Auszugsherechkigkeit  gründet  slch  auf  den  Versehalt  bei  Erkaufurg.  dis  Hau-IrS

  nach  Ausweis  des  Kaufbriefs,  J.  d.  N.,  den  D.  Aprit  1810.
        <pb n="42" />
        86

Dem  naͤchsten  Landtage  werden  die  Resultate  und  Verzeichnisse  der  dem  vorslehenden  Regulativ
gemaͤß  eriolgten  Abschaͤrung,  ihm  werden  zugleich  die  weiteren  Arbeiten  der  Immediol=  Kommission  on
Henlos  Eoseseen  hinsichtlich  des  schlotsenen  Steuer:  Systems  zur  allerleitigen  Erörterung.
Prüsung  und  Beschlußnabme  vorgelegt  werden,  und  Wir  versichern,  dag  nur  der  kondtag  mit

aserer  landeslürstlichen  Sauktion  bestimmen  könne,  ob  und  welch'  ein  Gebrauch
zum  Behuf  der  Bestcucrung  oder  sonstiger  Einwirkung  der  Staatsgavalt  auf  das  Eigenthum  der  Staatsbürger
  von  der  in  Folge  des  Regulakios  bewirkten  Schabung  gemacht  werden  dürse  oder  solle.
Wir  hoffen,  es  sey  keiner  Unferer  getreuen  Unterthanen,  dem  ein  Zweisel  hierüber  entflehen  köonnte.

Urkundlich  ist  gegenwärtiges  Patent  von  Ung  eigenhändig  vollzogen  und  mit  Unserm  voßberzoglichen
  Insiegel  versehen  worden,  und  soll  vurch  den  Druck  zu  Jedermanns  Kenninig  und  aü
gebracht  werden.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar,  den  14.  Dezember  1819.

(L.  S.)  Karl  August.

Eenst  August  Frepherr  v.  Gersdorff.  Dr.  Christian  Wilhelm  Schweigen.

II.  In  Beziehung  auf  bie  No.  16.  bes  Regierungs-Blattes  v.  J.  1819.  erschienene  Ankündigung
der  großherogl.  Steuer-Immediat-Kommission  wird  hierdurch  öffentlich  bekonne  gemacht,  daßg  Se.
Königl.  Hoheit,  der  Großperzog,  nach  elnem  höchsten  Restkripte  vom  23.  October  v.  J.,  gnaͤdigst  geruhl
  haben,  der  genannten  Kommission  für  ihre  dermalige  Wirksamfeit  das  grohherzogl.  Landschafis-Kollegium,
  Weimar'scher  Abtheilung,  in  seinen  Gliedern  als  integrirenden  Theil  eingtwerleiben  und  dem
unterzeichneten  Präsidenten,  oder,  bei  Abhaltung  desselben,  dem  vorsitgenden  Rolh  des  gedachten  Kollegium,
den  Vorsiv  bei  der  Kommission  und  deren  Leilung  zu  übertragen.

Weimar,  am  21.  Janner  1820.
Großberzogl.  S.  Steuer-Immebiat-Kommission.
Ch.  Weyland.
        <pb n="43" />
        Großherzogl.  S.  Weitnar-Eisenachisckes

Regierungs-Blakk.

Nummer  3.  Den  I.  Februar  1820.

 

 

Ordenaustheilung.

Des  Großtemepe,  Königliche  Hobe#t,  haben  dem  Major,  Her#  Carl  Ludwig  von  Knebel,
zu  Jena,  das  Ritterkreuz  des  Ordens  vom  weißen  Falken  am  3o.  Januar  d.  J.  zu  verleyhen
huäbisst  geruhtt.

Ehren  -Auszeichnungen.'

Des  Großhenogs,  Königliche  Hoheit,  haben
am  31.  December  v.  J.  dem  HDemn  Renemeisler  von  Fischern,  zu  Eisenach,  die  goldene,  serner
am  28.  W*  v.  J.  dem  Henn  Cammer-Secretä  und  Postmeister  Böttner  hielelbll,  die  filberne.

dem  Ennlebnar,  Herrn  Flister,  zu  Weyra  im  Neulkädtischen  Kreise,  am  14.  Januar  d.  J.  die
ronkene  Verdlensl-Nedaile  zum  Tragen  am  rothen  Bande  des  weißen  lten.  Hidene
Wr  verliehen.

Besörderungen.

Se.  Königllche  Krbet.  der  Großherzog,  haben  im  Einverständait  mit  de5  reglerenden  He##
Herzogs  zu  Sachsen  Gotha=  Altenburg  Durchlaucht  und  Lieb

1)  und  zwer  in  Folge  der  Bundestagsbeschlüsse  vom  20.  S  n  gember  v.  J.  den  Landesbirertions=Dr
  sirenten,  Herrn  Philipp  Wilhelm  von  Bet  bieselbst,  Nier  des  Ardine  vom  vveßen  Falken  und
vom  belgischen  Löwen,  zum  auhberordentlichen  Bevollmächtigten  bep  der  Univerfität
L#e#  unter  Beybeholtung  seiner  W  Stelle,  7  höchsler  Insiwerter  2½%  7.  December  v.
J.  in  Gnoden  ernannt.

i  haben  des  Großherzogs,  Königliche  Hoheik,

Höchst.Ihro“  ————  —  Gerichte-  zu  Jena,  den  Justigrath  und  ordemt.
r  der  Rechie,  Herrn  Dr.  Carl  Wilhelm  #  zum  fünften  academischen  Nath  benannten
*  durch  ein  höchsies  Decrit  eren  Odober  v  J.  ernannt;

n  Plarrer,  Herrn  Ebristion  Höpfner,  zu  ——  zum  Plarrer  zu  Lauchröden
duich  Ln  Fioochse  Urkunde  vom  30  Nevember  v.  J.  bestäliget
        <pb n="44" />
        38

4)  ben  Candibaten  resormirter  Consessson,  Herrn  Friedrich  Jacob  Ehrislian  Drechsler,  genonnt
Schnackenberg,  aus  Hersfeld,  zum  Pfarrer,  zu  Frauensee,  bestaͤn  und
eed  *  5  L  5P  ee,  bestänget,  laut  höchster  Urkunde  vom

)  Dosickgeh  Hem-Ein-lChristianRIchtek,suSteud-IqdknChakackckqlsthdmou
k.  nnd  m  Foͤrster,  Herrn  August  li#c  e  (H.  *  Edired  "
en  lant  veschger  Decrete  vom  7.  December  v.  J.  ertheilt  57  ors,  en  Gferaenr  als  Ob  er

6)  dem  Koͤniglichen  Polnischen  Bergrath  und  Nactz--Isehrr,  errn  Fried  K
ubieheen  Stantpabte  kelsoigten  Eule  n  ra  laut  achnlen,  4#

o.  December  v.  J.  übert

)  dem  bnpdesoirelonn  9  abtn  Carl  Friedrich  Victor  Hufeland  allhier,  den  Rang  und
die  Prdrogativen  eines  Geheimen-Regierungs-Raths  mittel  6
W*n  atiutn  nu  9  ng  atbs  mittelst  höchsten  Rescripts  vom̃  14.
Commerguchs,  pochtr,  Hemn  Lieutenant  Friedrich  Albrecht  beit
den  S  als  Commissiones-Rath  ertheile,  lout  höchsten  leeckt,  lev  e  0  e  kweenetn,
9  den  Steuer-Commissär  und  Stadtsleuer-Einnehmer,  Herrn  Franz  Taver  Weiß,
*  n  Rent-Amtmann  zu  Dermbach  durch  ein  dochses  Decret  #em  21.  rslWrdn  7
ernan  ·
o)  dchntamtSsAccekstEaklckatsgoItSlevoikn  Tiefe-sek«  um  Satt  Ei
*  zu  Eisenach,  durch  ein  hodes  Ministerialdecret  h.  .  Deebr.  v.  ;  eueren
dem  Feldwebel  Matthesius,  bie  Sielle  —  4%  rurrneen  6
mirteii  Wu  Rescripis  vom  21.  Dechr.  v.  J.  überkrar  1  "  S  au  Gisenach,
12)  den  Candidaten  der  Rechte,  Julius  *  Briegleb,  zu  Eisenach,  zum  Actuat
beym  Criminalgcrichte,  zu  Dermbach,  ernannt,  laut  hohen  Ministerialdeerets  von  demselben  Tage;

13)  den  Pfarrer  zu  Großlohma,  Herrn  Johann  De  u  at  um  Pfarr
hressche  durch  eine  tchsic  Urkunde  vom  24.  Deebr  J.  bestchig  *  sarrer  z
1  den  Silberdiener,  He#n  Ernst  August  Brecht  und  den  cuelienenn  Brater  allbier,  erflere
zum  Hoffourier  und  leteren  zum  Cammerlaquais  am  Hole  Höchst=  Jhio  Herrn  Eccheen
des  G  eegrohherzogs  Nuihuiche  Hohe#l  und  buoe  mittelst  hohen  Minssenial.  Derrel  und  voep.

n  Reseripts  vom  28.  December  v  J.  ernann
den  Jagdlaquais,  He##  Christion  Ferri  Koch-  4  Ws.  chum  Förster,  zu  Etverend

  mmittelst  bohen  Ministerialdecrets  vom  31.  December  v.  J.  ern

16)  dem  Candidaten  der  Rechte,  Herrn  Karl  Friedrich  MWilihelm  aus  Kaltennordhetim,
die  Snle  eines  rhchretbers.  zu  JZillbach,  prov'sorisch  ertheilt,  laut  höchslen  Reseripes  vom
S1.  December  vàZ

17)  dem  —  Rechnungssübrer  bep  der  Landesgüter=  Verwoltuags-Administration,  Herm
Friedrich  Rühl,  u  Ober-  Weimar,  die  erledigte  Impost=  uno  Trankueuer-Einnehmer-Stelle
icscibst  mit  dem  *  ol§  Impost-Inspector  ertheilt,  laut  hohen  Ministerfaldecreis  vom  7.
3  und  endlich

19)  den  Diacenus  zu  Stadtremda,  Herrn  Johann  Christian  Anton  HBuarhard'  jum  Prarrer
vaseleni  i,  —  den  GCollaborator  und  Onimtu  Oerin  Johann  Morie  Hugo,  zu  Eilenas,  zum  DPfa
rer,  u  Wentgenkupnit,  und  den  Collaborator  an  der  heesigen  Gaspsoshtcche  Herrn  Ch-#slian
Garl  Topser  zum  Marrer,  zu  Ulla,  durch  höchste  Urkunden  vom  98.  Januar  d.  J.  in  Gnaden
kesialiget.
        <pb n="45" />
        20

Bekanntmachungen.

1.  Nachdem  Se.  Koͤnigl.  Hoheit  der  Großherzog  kas  dem  Metallwaarensabrikbeslher  Ernsl  Querner,
allhier,  unterm  24.  Septbr.  1816.  aus  3.  Jahre  fuͤr  die  gesammten  Großherzogl.  Lande  ertheilte  ausschliepche
  Prüilegium  zur  Verlertigung  von  sogenonnten  Gesundbeitsgeschirren  von  Zeit  dessen  Abiauss
  an  auf  anderweite  a.  Jahre  andvigst  zu  erlirecken  geruht  haben,  so  wird  die  bierüber  abgesoßte
U#kunde  nac'stet#end  zur  öffentlichen  Kenntmiß  gedracht  und  zuglelch  allen  andern  Hondwerkern  und
Fadrikanten  der  Gropberzogl.  Lande  die  Versextigung  von  Gesundheitsgeschirren  bey  Consiscation  derselben
  ondurch  untersagk.

Weimar  den  9.  Nov.  1819.

Großhenzogl.  Süchs.  Landes-Dirrction,  16  Section.

von  Wosz

Karl  August,
WVon  Gottes  Gnaden,  Großherzog  zu  Sachsen  Weimar-Eisenach  2c.

Urkunden  und  bekennen  hiermit:

Demnach  Wir  auf  unterthänigstes  Ansuchen  das  dem  Métallwaarenfabrikbesitzer  Ernst  Querner
allhier,  unterm  2..  September  1816.  auf  3.  Jabre  ertheilte  ausschließliche  Privilegium  zur  Verferligung
von  sogenannten  Gesundbeitegeschirren,  von  Jeit  dessen  Ablaufs  an  auf  anderweite  zwei  Jahre  zu  erslrecken
  in  Gnaden  die  Entschließung  gesaßt  haben,  so  daß  derselbe  während  der  vom  r.  September
d.  J.  an  laufenden  Jcitraums  ven  zwei  Jahren  in  dem  Umfang  Unserer  gesammten  Lande  dergleichen
Gelunvbeltdgeschirre  zu  versertigen  oder  in  andem  innländischen  Werksikten  verfertigen  zu  lassen,  allcin
besugt  seyn  und  ihm  ein  Verblemngerecht  Gegen,  Jeden,  welcher  in  Unsern  Landen  ohne  seine  besondere
Einwilligung  dergleichen  Gesundheitsgeschir#e  verfertigen  würde,  zuskeben  soll;  Als  ist  hicruͤber,  und
vatß  demselben  zur  Aufmunterung  der  ibm  angerühmten  Bekriebsamkeit  in  seinem  Geschäst  während  dieser
  zwer  Jahre  kein  Canon  angesonnen  werden  soll,  diese  Urkunde  unter  Unserer  eigenen  Unterschrife
und  mit  Bepdruckung  Unsers  Großherzogl.  Innssegels  ausgesertigt  worden.

So  geschehen  Weimar  den  3.  August  1879.

(I  8.)  Carl  August..

.  Als  der  blöherige  Juslitiar  der  Freiherrlich  von  Mannsbachischen  Gerichte  zu  Teschwolframsdorf
ersten  und  zweiten  Theuls,  so  wie  des  Freiherrlich  Monnsbachscben  Gerichs  zu  Wolsremoderf,  Advocat
  Johann  Gottfried  Arzt  zu  Reichenhoch,  um  seine  Entlassung  von  diesen  Serllen  nachgesucht  hatte
und  von  den  Indabern  dieler  Gerichtesiellen,  den  Freiberrlich  von  Mannebachschen  Erben,  der  Großhergogliche
  At  vocat  Gottlieb  Maul  zu  Teichwolframsdorf  zum  Dircitor  benannter  Gerichte  praͤsentirt
worden  war;  so  hat  Großherzogliche  Nieru  die  geschehene  Wohl  genehmigt  und  es  i#st  der  Advotat
  Maul  durch  das  dazu  beaustragte  Bezuksamt  Wenda  am  9.  vorigen  Monalé  zum  Jusirar  des
        <pb n="46" />
        40

EEIIL  LIIIIIII  betfeichen  au  Wolframödorf  t
eingewielen  worden;  welches  hiermit  öffentlich  bekannt  gemad  frvhtt

Weimar  den  6.  December  1819.
Großherzoglich  Süchsische  Landes-Regierung.

von  Gerllenbergk.

Durch  die  Bekanntmachung  unterzeichneter  Landes=  Regierung  vom  15.  Sept.  1813.  empflengen
  sämmtliche  Unterobrigkeiten  des  Weimor"  und  Jenoischen  Kreises  die  gemelsene  Anweisung,  bei
eigner  Verankworkung  darauf  zu  sehen,  daß  die  bei  ibnen  eingegangenen  Stempetvapiergelde-  von  den
Einnehmern  längstens  Vierzehn  Tage  nach  jedem  „ntcn  an  die  Stempelpapiergelder  Peerreinnnahers
zu  Weeimor  baar  eingesendet  und  jedesmol  ein  von  dem  Gericht  beglaubigtes  Verzeichniß  des  bei  ihm
noch  unverbraucht  vorhandenen  Stempelpapiers  Egesen  würde.

jedoch  zeither  7%  Fsn  Untereinnahmen  diese  Frist  nicht  beobochtet  worden  ist,  dadurch  aber
bie  Sbeminnahm  nicht  in  den  ersten  drei  Quartalen  an  der  pünctlichen  Ablieserung  dere  Goeleer,
sondern  auch  noch  knebesennene  beim  lehten  Kuarinl  Bridaaclen  an  der  behörigen  begung  und  Abschlutz
  idrer  Rechnung  gar  sehr  bebindert  und  ausarhalten  wird;  so  findet  Gro  ahergegl  W**is
rung  Sich  veranlaßt,  jenen  bin  und  wieder  unbesolgt  Acierbirn  Besebl  dierdu  mit  der  Beorobung
zu  erneuern,  daß  kernere  Nichebesolgung  in  jedem  einzelnen  Falle  mit  e  er  Strafe  vo  n  drei  Thalern
geahndet  werden  wird.  Zugleich  aber  wird  jene  Anordnung  und  die  4  beigesügte  Fiusbetn
auf  die  Unterobrigkeiten  der  neuen  Lande  hiesigen  Regierungsbereichs  ausorücklich  mit  erltreck

Weimar,  den  23.  December  1819.

Grohherzogl.  Süchs.  Landesreglerung  dal.
von  Müller.

IV.  Auf  Sr.  Königl.  Hoheit  des  Grohherogs  *E*½  Sept  wird  in  dem  gesammten  Großherzoglbume
  der  Schlußtermin  der  Mittel  und  niedern  Jagd  für  das  lausende  Jabr,  auf  den  gten
KFebruar  sellgesetzt  und  dieses  zur  Nachricht  und  Nachchung  andurch  öffentlich  bekannt  hemachl.

Weimar,  den  r5.  Januar  1890.

Großherzogl.  S.  Landes  Direction,  erste  Section.

K.  Huseland.
        <pb n="47" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Essenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  4.  Den  22.  Februar  1820.

 

 

 

Betanntmachung.

#  L##  Besehl  Sr.  Königlichen  Hobeie-  de-  Grochberzog  wirb  das  nachstehende,  von
nenselben  genebmigte  und  vollzogene  S  rrpatent  für  das  lausende  Jahr  1820.  zu
5n  sentaant  und  Mochechtung  hiermit  aur  bekannt  gemacht.
Weimar,  am  14.  Februar  1
Großherzoglich  Saͤchs.  Landes-Regierung.
von  Mäller.

Wir  Carl  August,

von  Gottes  Gnaden  Großberzog  zu  Sachsen-Weimar-  Eisenach,  Landgraf
in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,
Herr  zu  Blankenhapn,  Neustadt  und  Tautenburg  2c.  2c

Entbieten  Unsern  Prälaten,  Grasen,  Herren,  denen  von  der  Ritterschaft  und  Adel,  Beamten,  G
richtsberren,  Bürgermeistern,  Stabtooigten!  und  Rätben  in  den  Slädten,  Richtern  und  Schultheisen  aus
dem  Lande  und  shegemen  allen  Unsern  getreuen  Untertbanen  in  den  gesammten  unsern  Grohberzoglichen
Landen,  Unsern  allergnébigsten  Gruß  und  ##n  ihnen  zu  wissen,  daß  von  den,  den  geweuen  vandtag
kutenn  vogeorncben  der  drey  Landstände  Unsers  Großber  vnnnune,  u  Bchuf  der  Deckung

bnen  geprusten  und  anerkannten  im  Laufe  det  Red  ½  Jabreé  1820.  aus  den  rerschiedenen
rnnnrs  und  Stenercassen,  wie  auch  aus  der  Houpt-Landschafte  a.  nach  der  in  den
Etats  dieser  Cassen  verzeichnelen  Tuchabegegenstände  un  Summen  zu  bektreitenden  Staatsberdürfr
  h  Gemäcbeit  des  Grunrgesebes  vom  5.  May  1816.  über  dic  Land  ki#dische  Dersaltt  na  Unlerer
Lande,  die  nachstebend  einseln  benannten  Sieuern  und  1/36n  der  Steuetvrlichtigkeit  3  leislenden  Ab-H
  in  dem  gelammten  Gießlenogthum  und  dessen  elnzelnen  Wiet  wuen  für  das  jet  lausend
ahr  1820.  3u  verwilligen,  für  erforderlich  ist  erachtet  worde

I.  Im  Weimarischen  Kreite  olter  Landee  sind  zu  entrichten  im  Lause  sull  1820ten  Jahres:
1)  11  Extraordinar-Steuern,
        <pb n="48" />
        4#

2)  4  Ordlnarseuerm,
3)  die  Ord'ffar  und  Sewenbelien  im  Amte  Grohrudefketzt,
4)  der  Inwpost  nach  dem  Regulativ  -*  6.  December  1811.  und  der  nach  bem  Sieuer-Patent  vom  8.
März  1819.  huchene  n  Erhsbun
5)  die  Tranksteuer  wie  im  Jahr  1810
6)  die  Stempel:,  Spund=  und  Passirgelder  von  dem  Dorsbier,  was  in  die  Restdenzstadt  Weimar  ein-*
  so  wie  von  dem  Schloßbier,  welches  auperhalb  verselben  verkauft  wird,  in  der  disderigen
dahe,
7)  7.  2  Kriegsschulden=  Amortisalionssteuern  von  fleurrbaren  und  steuersreyen  Güthern
6)  Parsonensteuer  nach  dem  Regulakiv  vom  30.  October  1813,
9)  die  Slempelabgaben  nach  dem  Slemvelgesetz  vom  20.  December  1810,
10)  Präsentgelrer  von  den  Ritker=  und  Freigüthern,  wie  solche  bisher  erhoben  worden.
Zu  bemerkenr  ist  hierbei:  f
s.dastzctrenvokekmäbnteaAbgabsirnochvierNiMkstrueknist-AmteGwskudeflcdtkommtm

has-indemAmteOldiosetskaais-dieunnki,s2,7,Aus-Ido.casgciühtthbgabmunvzwnt
vondeaunlek7.geaanntm,nat-lSteunsuentkichkeaflnd-I.l6onumhoübendn-

  sonst  unterm-auch  Schwakshukgsschek  Hoheit  gestondemen  Orte.
Dienstebt,  dieses  Theils,  Berefanhten  mnd  Tännich  und  zwar

Hahle  ben:
1)  2133  RKihrr.  8  Gr.  —  Cossegeld,  Avcesionalquantum  Kalt  der  Steuern,
2)  die  Tranksteuer  ao  im  Jahr  18619,
3)  den  Imposl  noch  dem  Regulativ  vom  6.  re  1811.  und  der  nach  dem  Steuer-Patent  vom  H.
Mdry  1819.  ngemtenen  Erhötzung,  dessen  Beirog  ienn:  mit  Ausschluß  der  Erhöhung,  am  Ende
de5  Jahres  von  dem  Steueraversionolquantum  E

4)  2,  1/2  Kriegsschulden-Amortisotions=  Steuern,  von  gne  und  steuersreien  Güthern,
5)  die  Stempelabgabe  nach  dem  Geset  vom  29.  December  1810.

B.  Diensledt,  Tännich  und  Breitenhelrda:

1)  sämmtliche  Ordinarsleuern,  Kriegasteuern  und  sleuermägige  Beiteäge,  auch  Husarengelder  in  dereben
  Moaße,  von  W*i  resp.  Hn#en,  Gülhern  und  Personen,  wie  sie  im  verflossenen  Jahre.
1819.  bellanden  ha

2)  der  Impost  nach  dem  neme  vom  6.  December  1811.  und  der  nach  dem  Steuer-Patent  vom  9.=März
  1819  eingetretenen  Erhötung,

3)  bie  Tranksteuer  wie  im  Jahre  18c9.
4)  die  Stemprlabgabe  nach  dem  Gesetze  vom  29.  December  1810;
NlIl.  Der  Jpassche  #44  alter  Lande  oder  die  sogenonnte  Trnaische  Landesportion  hat  zu  enkrichtm  im
bLquse  d  Jahres
1)  12  rs  --2)
  3  Orbinar,  Steuern,
3)  den  Impofl  nach  dem  Regulativ  vom  C0.  Decbr.  1611,  und  der  nach  dem  Steuer,  Patent  vom  9.
        <pb n="49" />
        4

z  1819.  zinberete  (hbbumg,  mit  ½5  dre  B#er=  Imposts,  zu  Amortisotion  der  übermaßigen

chulden  dieses

4)  die  Tronksieuer  wie  im  Jehre  13

5)  die  Stempet-,  Spund  und  un  lede  von  dem  Dorsbler  was  in  die  Stadt  Jena  elngebracht
wird,  in  der  bisberigen  Maah#e,

60)  7./  Kricgeschulden=  Amortilations,  Steuern  von  sleuerboren  und  sleuerfreien  Güthern,

7)  Pertonenslener  nach  dem  Regulaliv  vonm  30.  Oclober  1813,

6)  die  Präsentgelder  von  den  Ritter=  und  Freigüthern,  wic  solche  bieher  erhoben  worden,

9)  die  Ss#mpelabgaben  nach  dem  Stemprlgesetz  vom  29.  December  1810.

.Im  Elsenachischen  Kreise  alter  Lande  oder  im  Fürstrnttum  isenach  in  seintn  alten  Grenzen,  doch
ohne  das  Amt  Großrudestedt,  sind  zu  entrichten  im  Jahre  1820
1)  8  Ewroorblnorsteuern,
2)  34  Kriegssteuern,  wozu  aucd  Unsere  Cammergüber  beitragen,  wie  im  Jahre  1819,
5)  die  Ordinarsteuern,  incl.  von  Ritter=  umd  Freigüthern,
die  Grund,  Bieh=  und  Bewerbesteuern  in  den  drei  EFlschbergischen  Ortschaften,  Fischbach,  Wlesentbal
  und  Urnshausen,
5)  die  Nilter-,  Juden-,  Handels=  und  Einmietblingssteuer  im  Orte  Aschenhausen,
6)  der  Impost  nach  dem  Negulatio  vom  rl  December  1611.  und  der  nach  dem  Steuer-Datenk  vom
ätz  1819.  eingetretenen  Erhoͤhun
7)  die  Tranksteuer  wie  im  Jahre  1910,
6)  der  Heerdeschilling  im  Amte  Kaltennordheim,  sn  11  —Wi*-il
9)  das  Nachbarrecht  im  Amte  Lichtenberg,  in  11  Terminen,
10  öSasah,n  der  Ereigsiber  und  von  den  Sstrssen  Ortschaften,  wit  Aschenhausen,  zu  dien
11)  7.⅛½  Riuuenseuer
12)  die  Personen:  Steuer,  nach  dem  Gesetz  vom  30.  October  1813,
13)  Rev#nüen:  Steuer  auf.  2  Termine,
10/1  die  Stempclabgaben  nach  dem  Geseh  vom  20.  December  1810,
15)  2,  /2  Krlegsschulden-Amoriisallonssteunn

V.  Die  zum  Amte  JIlmencu  gehörigen  Onschaften  haben  zu  enktichten  im  Jahre  1820,
1)  9  Steuem  in  der  Stadt,
2)  8  Steuern  auf  dem  Lande,
3)  Tranksteuer  wie  im  Johre  1819,
4)  3  Kriegesteuern  in  der  Stadt,
5)  2  Krlegsstenern  auf  dem  konde
0)  Beitráge  von  leuerfreien  Grundstücken,  vle  im  Johre  1619.,
dergleichen  von  Besoldungen,  wie  im  Jahre  1819,
8)  dergl.  vom  Copitalien,  wie  1819,
9  dergl.  vom  Gewerde=  Einkommen,  wie  1810,
        <pb n="50" />
        4

40%  Imvost  vom  Schlachtvich,  wie  1819,
11)  die  Viehskeuer,  wie  1819,
121  Stempelabgabe,  nach  dem  Gesetz  vom  29.  December  1810.

VI.  Im  Neustädtischen  Kreise  sind  im  Laufe  des  Jahres  1820.  zu  entrichken:

1)  Schock=  und  Pfennigsteuern,  kien  im  Jahre  1819,  nach  55  Pfenmgen  vom  Lande  und  18,1/2
iennigen  von  Städ#en,  nach  Wegsoll  der  auf  den  Monat  Augull  jedes  Jahres  erlassenen  3
Pfennige  stalt  des  Mahlgroschen

2)  Quatemberskeuern,  nach  46  i*  vom  Lande  und  19,⅛½  von  Städten,  nach  Wegsall
der  gleichmäßig  erlassenen  3  Quatember

3)  Cavallerie-Verpflegungsgelder,  nach  1½  Pennigen,

4)  wrrlenenne  wie  im  Jahr  1819,

5)  Imposten  m  Regulativ  vom  6.  December  1811.  und  der  nach  vem  Steuerpatent  vom  gten
uͤn  *  re  rhuh  Erhöhun

6)  Tranksteuer=  und  Transsto-  zan,  wie  im  Jahre  1819,

7)  die  Stempelabgabe  nach  dem  Stempelgeseb  vom  29.  December  1810,

8)  ritterschaftliche  Donativgelder,  wie  im  Jahre  1819.

VI.  Die  zang  zur  Provinz  Erkurth  gehörigen  Aemter  und  Ortschasten,  die  Grasschast  Blankenhay#
und  nledert  Denschaft  Krannichfeld,  innleachen  die  Unserm  Gresseogzhum  zun  #anberleibte  1
Tautenburg,  sammt  übrigen  einverleibten  Ortschoften  vormals  Königl.  egischen  Kreises,
Len  im  Lause  dieses  18204en  Jabres  in  landschaftliche  und  Stkeuer=  —  4  nrenn  an
teuern  und  sleuetrmaͤßigen  Abgaben
A.  die  sonst  Erfurthischen  Landestheile:
1)  Geschoß  oder  Neale,  wie  im  Jahre  1819,
2)  Magazinabgabe,  wie  bisher,
3)  Lothgeld,
4  Uodigelder,  wie  im  Jahre  1819,
5)  Recewurgebühren,
6)  Gewerbesieuer  nach  dem  Fuh  der  vorhin  entrichleten  Patentsieuer,  wie  im  Jahre  1818,
7)  die  Stempclabgabe  nach  dem  Geset  vom  29.  December  1810,
8)  den  Impost  nach  dem  t  vom  6.  December  1811.  und  der  nach  dem  Steuerpetent  vom  9.
aͤrz  1819.  cingetretenen  Erhöung,
9)  Tranksteuer,  wie  im  Jahre  1819.

B.  die  Grasschast  Blankenhapn  und  niedere  Herrschaft  Krannschselb:
1)  Grund:  oder  Landsteuer,  wie  im  Jahre  1819,
2)  Gewerbesleuer  nach  dem  Fuhe  der  vorbin  entrichteten  Patenkskeuer,  wie  im  Jahre  1819.
5)  die  Strmetetsabe  k  dem  (Geset  vom  29.  Decembe  1810,
0.  den  Inyost,  nach  dem  Regulativ  vom  ⅛  December  1811.  und  der  nach  dem  Steuerpatent  vom
v2#:#  11.  boren  ah  Erhöl  ung
5)  rie  Tranksleerabgabe,  wie  im  Jahre  100%%.
        <pb n="51" />
        C.  die  Herrschaft  Tautenburg  sammt  Ubrigen  Ouschesten  vormals  Köpiglich  Sichf.
Thkringischen  Kreises:
1)  Schock=  oder  Pfennigsteuer,  wie  im  Jahre  1819,
2)  Quatemberskeuer,  wie  1819,
3)  Cavallerle-Verpslegungsgelder,  wie  1819,
4)  Donatiogelder,  wie  1819,

5)  Maltaaurn.  '  1819.
6)  den  Impost  nach  dem  Regulaliv  vom  6.  DicmbeklsltIuddetsnchdettunmetIomAten

Maͤrz  1619.  uohe  Erhöhun
7)  die  Trankstcuer,  wie  1819,
8)  die  Stempclabgabe  nach  dem  Gesetze  vom  29.  December  1810.

VIII.  In  den  sonst  zum  Ehurfürstentbum  Hessen,  zum  ausgelsßten  Eroßberzogtbum  frranksurt,  zu  den
Shewellgen  oechteine  hltuchen  Gebieten  gehörigen  Londeslheilen,  Aemtern  und  Ortschaften,  sind
abre  1820.  an  Steuern  und  sleucrmäßigen  Abgaben  zu  entrichten:

1)  im  Amte  Geisa,  54  Simpla,

2)  im  Amte  Dermbach,  54  Simpla,

3)  im  Amte  Vacha,  Grund-,  Vieh,,  Gewerb=  und  Schulbentilgungssteuern,  wie  im  Johr  1819,

4)  im  Amte  Fraucnsee,  Grund-,  Bieh-,  Gewerb=  und  Schuldentilgungssteuern,  wie  im  Jahre  1819,
ingleichen  die  Ordinar=  Sun,

5)  in  Gosperoda,  Grund-,  „Gewerb--,  Ordfnar=  und  „enndinensleun  ingleichen  Landessgutemigunhencn
  Guur  s  alles  wie  im  Jahre  1817

6)  Grund-,  Bieh-,  Gewerb=  und  Schmdentilgungssteuern,  .  m  Friedewaldischen  Ortschaften,

)  Erumtensfeuern  in  den  vormals  Hessischen  und  Reichritkerschoftlichen  Gebictstheilen,  und  überies
  noch:

8)  in  den  vormals  Reichdrilkerschastlichen  Orten,  und  zwar:
2)  im  ““7  Völkeréhausen,  wie  1518.  die  von  Hessen  eingelährten  Grund-,  Vieh:,

Gewerb:  und  Lonveéschuldentilgungslteuern
b)  17  —i  Aut--  Lengsseld  find  die  vont  1819.  zu  entrichten  gewesenen  Steuern  auch
continuirt,
„  in  2  deögleichen.
mmt  sowohl  als  sonders,  oder,  wo  dies  geschndh  ott  deid  im  Jahre  1819.  der  Fall
war,  entrichten  übrigens  dle  Bewohner  der  zuner  1,  2,  3,  4.  und  8.  genannten  Aemter,  Lan--
  und  Ortschasten  auch  im  Jahre  1820:
a8)  den  Imposl  nuch  dem  Regulstiv  vom  6.  Drltewbe  1811.  und  der  nach  dem  Steuer-Pabtent
  vom  0.  März  1810.  ungetretenen  Erd,
b  den  Stempel  nach  dem  Ge  10%  vom  29.  Dorunseer  1810,
5%½1  die  Tranksteuer,  da,  w  din  vorgenannten  Aemtern,  Londestheilen  und  Dbeelen
".  sur  wic  sie  doselost  in  /Juns  1810.  ill  entnchtet  worden,  oder  hülte  entrichtet  weren
  sollen.
        <pb n="52" />
        40

a  Wir  nun  biesen  standischrn  Sputssenwicigungen,  Unsere  Londesfürstliche  Sancticn
burch  wen-omtgung  derselben  6  ertbeilt  haben:  so  begehren  Wir  allergnaͤ-digst,
  es  wollen  alle  im  Eingong  *  ss6  Genruen  Struerpatente  genannten  Bebörden,
  Beamte,  Gerichtöherren,  argar  mrister,  Stadtvoigte  und  Räthe  in  Stäbten,  Ober:  und  Untersleuer:
  oder  Impost=  und  andere  Unsere  Einnebmer,  wie  auch  gelammte  unfer  Seaeueen  Untertdanen
aller  Stände  sich  gemessenfl  nach  dem  Indalt  dieses  Storerpatents  achten,  die  Behörden  und  Beamten,
denen  #8  zukommt,  es  publieiren  und  Obrigkeiten  sowohl  als  Unterthauen  mi  Fu-  daran  seyn,  daß
die  vorstehend  asgeschritbenen  Steuern  und  Abgaben,  sngleichen  lalls  irgendwo  eine  solche  boriuist

  im  vorigen  re  1819.  noch  bestonden  haben  und  erwoben  worden,  im  gegenwäéreigen
Patent  aber  namenklich  micht  mit  genannt  seyn  Follte:  auch  diese,  in  den  gesehmaßig  bey  den  Galen
annehmdaren  Münzsorken,  binnen  der  berkömmlich  oder  durch  ausdrückliche  Gesehe  bestimmten  Fristen,

in  unzertrennten  Summen  zu  Unsern  Landschastlichen  Cassen,  zu  welchen  es  sich  gebührt,  eingelieser!
werden  m

Schlüßlich  müßh  hiermit  ausdrücklich  vorbebalten  werden,  zum  Behuf  der  Rückzahlung  rnigen
Vorschüsse,  die  auß  den  Landschafliichen  Cessen  n  besonders  aus  der  Ghouanes  asts:  e  von
öff  atlichen  Geldern  an  die  Cassen  der  Kriegökosten  arsch:  und  nmsr
wandes  gemacht  worden  sind,  welche  bandesgelder,  1  sanckionirter  h  zu  Bestreitung
von  Londes-Zwecken  deslimme  wowen  und  bierndcbst  zum  Bebuf  des  lausenden  Landezaufwandes  für
Durchmärsche  und  Ekoppen,  in  den  verschiedenen  Tichten  des  Großherzogtbums,  so  weit  vieser  kust
wond  nicht  durch  diejenigen  Gelder  gedeckt  wird,  welche  die  Regierungen  der  durchmarschirenden  Truppen,
  in  Folge  der  mit  idnen  desfalls  degehenden  Verträge,  si  eLer  ibrer  Truppen  bezatten,
die  erforderlichen  Kricg  kostenobgeben  annoch  auszuschreiben,  worüber  die  zu  crlas-,
lenen  besondern  Patente,  aus  den  Grund  der  esen  #Landtagsbeschlüsse  und  Vewilligungen,
  welche  n  Wir“  Unsere  Lendeöfürstliche  Sanction  gndigst  ertheilt  haben,  das  Weitere
Vekünenn  werden

Urkundlich  en-  Wir  dleses  Steuerpatent,  als  ein,  für  dos  Jahr  1820.  gältiges,
allgemeines  Kandrögeseo,  eigenhänrig  vollzogen  und  it.  Unserm  Großherzoglichen  Instiegel  be-Kabee
  lassen.

Weimar,  am  4.  Februar  1820.

.  8.)  Karl  August.
Ernst  August  Freiherr  von  Gerodorff.  Dr,  Thristian  Wilhelm  Schweiczer.

Vdt  K  E.  Helblg.
        <pb n="53" />
        4

der  Verbrecher  oder  weil  dieser  nicht  enkdeckt  worden,  die  Kosten  sonsi  ost  von  der  Kammerkosse  geiraten
  werden  mußten,  die  Einrichtung  getrossen  en  ist:
ab  alles  Posto  für  Kriminol=  und  Untersuchungs-Sachen  gleich  bei  Abgabe  derselben  aus
die  Post  brnabet  beseben  aber  in  den  gedachten  Fällen,  wo  noch  Beendigung  des  Processes  das
Porto,  wegen  Armuth  des  Inquisiten  und  sonst,  nicht  erboben  werdin  kann,  dos  inkändifche  ohm
Anstand  gegen  ein  von  dem  Kriminalrichter  oder  Iusizemeen,  von  welchem  die  Unterfugeführt.
  W  uoereicm  au  aus  der  Pollkasse  des  Orto  restituirt  werden  soll
so  wird  d  %%  zur  Nachrich  der  Criminalgerichte  und  derjenigen  Juliizimter,  welche
die  Grininl,  rh  nech  selbsi  usgbüben  haben,  hiermit  öffenllich  bekanm  gemacht.

Weimar  am  7.  März
Großherzoglich  Sächs.  Landes-Regierung.
von  Gerstenbergk.

V.  Ein  höchsles  Reseript  Sr.  Königl.  Hoheik,  des  Großherzogs,  vom  4.  d.  M.  versligk,  auf
hem  Grunde  des  a  h6bungsregutalfos  vom  14.  Dezember  1819.  und  zu  dessen  Erläuterung  und  mitder
  Anwendung  Folgendes

1.

Es  ist  erlaubt,  daß  biy  oingbe.  des  beweglichen  Ertrag  gebenden  Vermögens  die  Betbelligten
ftatt  des  Nennwerths  ihrer  geliehenen  oder  sonst  ausstebenden  n  und  der  ibnen  gebörigen
inn-  oder  ausldnoischen  C  —t#  oder  Aklien  sich  auf  cine  Angabe  idres  jäbrlichen  Einkommens
r*  zhun  zunndigen  ausgelichenen  oder  sonst  ausltehenden  Kopltalien  und  von  Staatspapicten  oder

tien  beschrän

Die  Anwendung  ber  9.  .  36.  2y.  20.  des  Absch  Atbunge-Regulativs  vom  rá.  Derember  1879.  ders
Nach  dem  Inhalte  der  eben  ausgesprochenen  Erloubniß  modisicirt  werden.
u
Üe  durch  ben  Inhalt  ver  erwähnten  9.  .  2  .  29.  Betbeiligte,  welche  darauf  bestehen,  daß
die  zulerch  Awenn°  bes  Inhalté  Nesser  5.  7  binechelich  ihrer  statt  nde,  sind  diciem  ihrem
Verlangen  gemä#h  zu  behandel
IV.
Hinsichtlich  aller  basfnioen  Abzuschátzenden  aber,  wesche  von  ber  vorber  unter  I.  statt  gegebenen
r—Wi’“se  Auslegung.  olee  tünte-  Paragraphen  Gebrauch  machen,  ilt  von  Seiten  der  Abschäher  solgent
  Verfabren  zu  beoba-1)
  b  2*  ur  n  Folge  &amp;amp;.  F.  26.  27.  29.  abzuschéender  Staats=  Untrrihan  angegeben
ha#t,  wle  viel  sein  fährliches  Einkommen  aus  Kopikallen,  sanläandischen  oder  auoländischken  Staolepapieren
  oder  aus  Aktien  betraͤgt,  soll  im  Fall  der  Annebmbarkeit  seiner  Angabe  (und  gie  ese  AunchirLarkeit
l#  ke#ze  sofern  weder  die  Notorselät  des  4Wetgembense  cinleuchtet,  noch  sonst  ein  begründeier  UVerdacht
  der  Unwabrheik  der  Angobe,  und  der  böslichen  Verheimlichung  ssch  darthut)  von  den  Orta-Abschdbern
  oder  den  sonst  zur  Ubschhung  berusenen  Personen  und  Behörden,  welchen  dics  obliegk,  die
angegebene  Summe  des  W9  Einkommens  aus  Kapitalicn,  innländischen  an  aukländischen  Staalspopieren
  ober  Attien  mit  20  multiplizit  .
ch  diese  Muttiplikation  gelundene  Summe  ist  als  die  durch  das  ongeachene  Einkommen
der  breshnenn  #  dargestellte  %  balsume  in  die  Abschábungs=  Rolle  und  in  derteiten  in  die  geelgnete
  Kolumme  cinzuragen,  obne  nach  dem  wirklichen  Belrae  der  Kapitalsummen  zu  fragen,  oder

a
ausländische  Smotspapiere  ausstehen.  Außer  dieser  Kap#tallumme  wird  auch  noch  das  angegebene
inkommen  aus  Kapitalien  in  die  Schabungerolle  eingetragen.
        <pb n="54" />
        49

V.

Der  Inbalk  der  verskebenden  Be  linmungen  unter  I.  II.  NI.  gilt  nicht  von  denjenigen  abzuschzenden
  Staatountertdonen  noch  von  denjenigen  k  Miren  welche  durch  die  Verfügungen
  §.  s.  45.  dö.  betheiligt  “  bezeichnet  sind

Beo  den  Angaben  der  durch  die  eben  enwähnten  §.  F.  45.  46,  betheiligten  Staatsunkerthanen  darf
beren  Einkommen  von  ihrem,  um  (isenen  heeweht  Handel:  Nahrung  oder  Erwerb  wirkenden  Kapital
nicht  gesondert  von  demijenigen  der  Rente  ihrer  Arbeit  und  Indu  strie  2#t  und  in  die  Abschéhungs"
Rolle  eingetragen  werden,  welche  sie  alo  Erfolg  der  genanneen  Totigkeit  und  Kunstiertigkeit  oder  Geschicklichkelt
  noch  auß#er  den  Zinsen  res  im  Erwerbsgesch#st  brurhe  Betrieds=  und  Erwerbs-Kapitals
  benietzen,  sondern  es  genügt  hi#crbey,  in  Besolgung  des  FH.  43.,  den  reinen  itrlicen  Enrag,
wie  7½  lcher  nach  redlicksier  lebegenzung  uancoen  Ggchtn  ist,  in  die  getignete  Kolum
der  Abschdbungs,  Rolle  einzmzeichnen  und  seiner  Zeit  die  9.  4.  des  Adschitzungs  Regulatios  *28
tene  Erhöhung  des  Einkommens  mit  angemessenen  Zahlen  zu  Kapital  zu  gewoͤrligen.

n  Anwendung  des  Inhalts  des  5.  80.  darf  jedoch  bey  Festslellung  scet  #urbstmtem  higen
fabrlichen  reinen  Einkommens  aus  seinem  Gewerb,  Handel,  Nadrung  oder  Erwerbszweig  jeder  dur
den  mnsrtale  k  45.  40.  betbeiligte  abzuschäbende  S'ans  Umtertten  diejenigen  lannnitan  Zinsen  in

6  weiche  derselbe  seinem  Gläubiger  von  dem  oder  denen  Kaptralien  oder  Honds  zu  entnuanl,
  bat,  die  er  von  ihm  erborgt  und  als  die  zu  dem  Betricbe  fidn  Erwerbe  oder  seiner  Handelsoder
  sonfligen  Göeernnt  Un  serichlhung  erforderlichen  Verlags=  over  Berriebs-Kapitale  urrwendet  hat.

Weimar,  den  8.  März
Großherzogl.  G.  ut=  Inmrrdiat-Gommisson  das.
Ch.  Wey

VI.  Durch  ein  böchsics  Keserivt  Str.  Kniglichen  Hodeit,  des  Großherzogs,  vom  7.  d.  M.,  ist
auf  dem  Grunde  HF.  80.  deö  Abschábungsregulatios  vom  14.  Dezember  1310.  Folgendes  dlini  worden:
I.

Da  s.  B0.  im  Allgemeinen  die  Grunkzige  des  „Varfahrent  bey  der  Abschsbung  zeichnek,  so  ist
eine  diele  *.  m  besenderer  Welle  weiter  heicht  zade,  Bestimmung,  winn  sie  dem  Iweck  der
Abichaͤhung  nicht  widerstrebl,  zuleisig,  und  sie  ist  a  eckmaͤsig  angezrigt,  wenn  sle  entweder  zur
Verdeutlichung  den  Inballs  des  vorerwähnten  K.  80.  *l  uncoer  X.  §.  des  erwübnten  Regulatzos  deme,
oder  wenn  sie  Nachthrilen,  welche  der  Sicherdeit  des  Eigenthums  oder  der  Freiheit  des  Erwerbs:
triebs  der  Stactövürger  durch  berde  oder  einseitige  Adn  der  Bestimmungen  des  Regularivs  en
Seiten  der  Abschä#er  drezen  knmen,  r*-  1

In  diesem  Brtracht  soll  es  alß  eine  slaktöaste  Pt  des  §.  go.  bes  Fwsiice  gelten,  wen
je  in  ciner  m*-  weniger  oder  mehr  als  15.  doch  ni  41  mehr  als  4  der  Absch#tung  auf  on
Grunde  der  §.  ö.  26.  27.  29.  oder  der  —  46.  (anderer  §.8  aber  nicht)  unterworsene  *mimk,  Un-—
  sich  Ahren  dahin  vereinige  d  2  also  nreinggl  baben,  binnen  einer  geren

II  den  Orts  6„  Abschätem  zu  golinnaden“  rrntn  drit  buͤndig  dahn  erklären,  daß  sit  j

n  sich  und  in  den  Städten  Weim  r.  Sisiwa  den  Abschatzern  ihres  Districs  oder  Ble,
6  den  andern  flädtischen  oder  kandgemes  „nPrr  n  Orxabswaͤtern  Ea  ibrer  ½%  Goens=  und
Erwerbs=  Verhäitie.  binreichend  offenbaren  nad  kochwessen  wollen,  dergestalt,  daß  d  A#leer,  denen
  diese  Offenbarung  und  VNa  ddeisns  je  von  den  Einzelnen  eines  solchen  Vereins  !—t  dadurch
im  höchsten  Grade  hredsschent  n;

1)  die  ihnen  geschehe  rin  aund  Nachweisung  gebeim  zu  hakten;

5)  nach  dapon  dem  oack  hemäs  gemachtem  Gebrauch  solche  unker  ihr  und  der  Abgeschätzten  ger
        <pb n="55" />
        50

mesnlchaftliches  Siegel  zu  legen  und  sie,  nach  vollendeter.  Ablch  bhung,  verstegelt  an  die  Kreis=  Ausschusse
  oder  an  die  sonst  geelgneke  Behbrde  zur  Aoliekerrng  an  die  Stener-Immediat  =  Kommisson,
bey  deren  Akten  sie  ebenfalls  bis  aus  weitere  Vestimwung  ve  siegelt  aufzudewahren  sind.  ab#uliesernz

den  ihnen  je  ven  den  Eimilnen  eines  solchen  Vereins  geschebenen  Offuterungtn  und
Nachweilungen  nur  den  Gebrouch  zu  machen,  welcher  erfordert  wird,  um  die  Summen  der  Angaben
der  Einzelnen  *  loiten  Wreus  zu  adbiren  und  sie  mit  der  Bezcichnung,  daß  deles  die  Gesommtsumme
  sey,  welche  aus  e  T  ngaben  der  je  einen  solchen  Aerein  bitdenden  Inviolruen  beivorgehe,  in
die  geeignete  Adtunne  unr  bschtungs-  Woout  deS  Ons  auf  die  geeignete  Art  einzutragen.

Hl.

Die  unter  I1  ausgesprochene  Szaübesigfen,  *„„  erwähnten  Art  und  Weise  der  —  des  5.
80.  sindet  aber  nier  dann  und  insofern  slalt,  dee  solgenden  Beringungen  erfünlt  werden
1)  die  Personen,  welche  cine  solche  undter  Il  dksktthncteBekemcgungbildwell-I,  mussk  hwendsgundstinsocmksvonallemAndachtbehotscvmalswollltnfltfdies-s
  Mittels  zu
böslicher  Verdeimlic  ung  des  Anzugebenden  oder  zu  Betirderon  falscher  Angaben  bedienen.  Alled,
was  hinsschtlich  solcher  Fille  oder  Bordochts-Gründe  die  #.  6.  80.  und  81.  verordnen,  bleibl  in  seiner
velen,  ra  en.
die  Personen,  welche  eine  solche  unter  #1.  breichuee  Vereinigung  bilden  wollen,  müssen,  sommt
bowobl  als  sonders,  entweder  der  Ablchlung  n  Folge  dir  8.  J.  26.  27.  29.  unterliegen,  oder  derlelden
  in  Krast  der  .  b.  45.  46.  unterworsen  sepn,  Sn  und  4n  daß  ansaih  basteIn.  day  in
eine  solche  Vereinigung  zugleich  zum  Les  erchn  eintrefen,  welche  wegen
andern  Theil  solche,  welche  in  *—m  §  s.  45.  46.  abzuschaͤbtu  sind.  wersenen  k  aeian  wegen  ißretz
  Einkommens  aus  Staaksdienst,  ncm  Dienst  und  rein  personlicher  eont  (Gelellen,  Dirnstbothen
  und  erglrichen)  der  Mniue  hernger  eben  so  Pachler  #c.,  sind  von  dem  Gebrauch  diestr
  GWm  wie  schon  unter  II.  bestimmt  wörd  und  hler  wetertole,  wird,  T-n  ausgtjch:essen.
nicht  ung  der  Ofsenbarungen  und  en.  der  Ine  n  erst  dann  statt  sinden,
wenn  auf  wesere  Wege  durch  die  Geseegedung  wich  runeren  ’ns  aus  gesprochen  worden
  seyn,  daß  zum  Bebuf  der  Besteucrung  unmittelbarer  Gebrauch  von  den  bev  die  *  Absch##:
ung  geschchenen  Indiviruel:  Angaben  nicht  solle  gemacht  werden.  Da  es  den  Rechken  der  flämischen
  Muwukung  ben  Zustandebringung  der  neuen  Fanengesrgein-  ang  vorngreiken  beißen  a#n#,  wenn.
schon  jetzt  hierüber  etwas  rutschieten  werden  wollte;  so  mun  olles  dicesal'ssae  und  lolglich  auch  die
Aufbewahrung  der,  jedoch  na  hasgabe  der  unter  II.  gegebenen  Beliimmung,  versiegelten  Ossenrotungen
  und  Nachweisungen  der  Eingelnen,  welche  in  einen  der  hier  erörterken  Vereine  getreten  seyn
würden,  bey  den  Acten  der  Steuer=  Immep#atKommission  vorbchalten  blriden.

.

Die  Kreis-Ausschässe,  dle  Weschctungs-Gehzrden  der  Städte  Weimar  und  Eisenach,  die  Subdelegationen
  u  Jimchay  und  Vacka  haben,  eine  jede  in  dem  #ibrer  Sberaussschr  und  beiiung  enre#tranten
  Gebick,  streng  daruͤber  zu  wachen,  daß  die  unter  Il.  und  Ill.  att  r*r**  Maakreg.  rm
und  auf  keine  Weise  ihrem  Iweck  zuwider,  noch  sonst  mißbruchlich  ongewende:  werde.
es  liegt  ihnen  ob,  in  Gemsäsbeit  des  (.  54.  das  Gerignete  zur  Vorbeugung  #  Abstelng.  erngleichen
Mißanwendungen  wirksam  vorzukthren.

29.,  zum

 

 

V.

Die  unter  II.  ousgesprochene  Stattbaftigkeit  der  bezeichneten  Ark  und  Weise  der  Anwendung  8.
90.  führt  keine  Verbindllchkeit  für  bitienigen  Staatsunterthanen  mit  sich,  welche  von  dieser  Metbod#e
keinen  Gebrauch  machen  wollen;  sondern  es  behält  binüchtich  derselben  (in  Bewenden  bey  dem,  was
sonst  aus  den  Bestimmungen  des  gebacht  5  14%%  folgt.  Weimar,  ben  10.  Maͤrz  1820.

ergogl.  S.  nn  —  on  dol.
        <pb n="56" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  6.  Den  I4.  April  1820.

 

 

 

Berklanni  mach  u  #  g.

D.  unterzeichnete  Gollegium  ist  zeither  bemüht  gewesen,  burch  öffentlich  bekannt  gemachte,  gedruckte
  Uebersichten,  das  Publicum  sortwährend  von  dem  im  Großherzogthum  bestrittenen  Kriegs=  und
Etoppen,  Aufwand  in  Kenntniß  zu  setzen  und  hält  sich  auch  jetzt  verpflichtet,  dhnliche  Uebersichten  auf
die  Jahre  1317.  und  1818.  den  gesammten  Staatsbürgern  anliegend  vorzulegen.

Do  jedoch  diese  Uebersichten  keine  vollständige  Auskunft  darüber  geben,  woher  die  Fonds  entnommen
  worden  sind,  um  die  vorgekommenen  Ausgaben  zu  bestreiten:  so  ist  zugleich  die  beyliegende  Nachweisung
  über  Einnahme  und  Verwendung  der  vom  1.  Jannar  1g#.  bis  31.  December  1818.  zum
Kriegs-Bevarf  erhobenen  Abgaben  und  eingegangenen  Vergütungsgeldern  gekertigt  worden,  aus  welcher
  jeder  Einwohner  des  hiesigen  Großherzogthums  ch  die  beruhlgende  Ueberzeugung  rerschaffen  kann,
daß  diese  außerordentlichen  Einnahmen  der  Haupt-Landschafts-Casse  zweckmasig  und  zum  Besten  des
Landes  verwendek  worden  sind.

Weimar,  den  a0.  Febr.  1820.

Großherzogl.  Sächs.  Landes-Directiom.

K.  Husfeland.
        <pb n="57" />
        Uebersicht
des

im  Vaufe  des  Jahres  1817.  im  Weimar,  Jena,  und  Neustaͤdtischen  Kreise
bezahlten

Etappen=  Aufwandes,
ingleichen
einiger  Wachzahlungen  der  Kriegsleistungen  srüherer  Jahre.

thlr.  (gr.]  pf.  Einnabme.

16%  I.  Sreltbeng  ew  —  It.  der  unlerm  I1.  Novbr.  18717.  fenslich  befennt
s  k  teaecsichtüdktKriegssuswdvomsaht  s  Diefe  Gewaͤhrschaft
rn  in  nachsolgenden  k  und  Resten  der  Special  Nechnungen  pro  1816.

un
5.  ar  gr.  6  pf.  E:  und  Mest  bey  der  Weimoorsschen  Kriegsaufwands=  Rechung.
  s  zat  Decbr.  1816.  beschlo
36  thl.  10  gr.  9Ipf.  Degl  ty  dt  Jenaischen  iiegtaufwante=  Rcchnung,  31.  Mrz.
181  I.
38  thl.  aa  gr.  8xpf.  Degl.  o%  Butestddier  Etappencosse:  Rechnung,  ull.  Decbr.
1816.  beschl.

 

22uthl.  3  gr.öFpf.  Horral  beyder  Weydaischen  Etappencasse,  Rechnung  cock  beschl.

à41  thl.  9  gr.  1  pf.  Desgl.  den  der  Wesrnerchen˙  Eiguersierunge  Siüse  Schlußechnung
  von  den  Johren  181  181

4#thl.  4  gr.  S#pf.  Vong  und  Rest  behnt  der  n„  Eiagucknerungs,  Sus=Rechnung
  vom  815.

240  thl.  5  gr.  1  pl.  Vonaib  6„½  der  57  Spanngelder=  Casse  =  Rechnung

186.
104  ihl.  11gr.  —  pf.  kr  ½5  uisn  bey  der  Temeischen  Spann:  vGer  Schluß-Rechnung
  vom  1.  Jonuar  bis  31.  März  1316.
4thl.  17  gr.  3  pf.  3  kien  (4%%  Weimarischen  Lazareth  Ws  auf  das
ahr

utenpr
—  I.  Verlag  Lus  0%%%  Ha#ptlanoento  4  nämlich:
"  200thl.  —  gr.  —  pf.  wngis·  Kriegsaufwandscasse-Rechnungen,  vom  1.  Januas
u.  December  13817.

F  —  gr.  —  pf  Burhicn  Etappencasse=  Alchnungen,  auf  diese  Zeit.
-#o  tdl.  —gr.  pf.  Weimarische  Spanngeloer:  Rechnung  vom  Johr  1817.
*W2s—  gr.—pf.  Snmms  2.  g  die  Sprcialcassen.
b.  an  ufänger  unmiutelbar:
4167  thl.  19  gr.  11  pf.  Einguarbttung  Vergi#ung  der  Slad“  Buu#städt  auf  das  Jahr
1817.
c01  l.  Bgr.  6  pf.  Drsgl.  den  Communen  auf  das  Jahr  1817.

7  184hi.  4  gr.  5  pf.  Lstu“.
        <pb n="58" />
        Einnahme.
EIEIIIIIIII

 
               

i  4  52
öthl.  14  gr.  öpf.  Vrena  denselben  für  an  die  inquartierten  Truppen  abgeebent
  Lurge  auf  diese  Jeit.
aybl.  4gr.  —  pf.  Denselben  küreno  na  rht  Si  auf  das  Jabr  1816.
Ol  thl.  P4.  210  pf.  an  98  Sander,  i  fur  im  Jahr  i8i3.
Zubhrrun  der  ae  7  Waizen.
75  thl.  —  gr.  —  pf.  an  Gesmner-  „anmer  für  im  1815.  abgtelünn:  100

1v

18o  thl.  4gr.  11  pf.  an  “  Tbrnng.  J  rels  ·  Deputations  ·  Verwaltu  ung  zu  Nau
bar  ,  als  konventionsmäs  geMtgütuagfük  Inquatttmms

5
gtqihl.ngk-pf  zur  uung  on  Soe  thl.  conv.  Entsch#digung  den  von  Olbdersbausische
  alnten  für  ihr  F  Milheirlalerec  benutztes  Haus.
183  o|.  12gr.  2  ps.  an  bezablten  altern  Pserde-  Kurkosten  in  Jen
—  gr.  —ppf.  für  n  3  1815.  gegebent  *5  grosie  Faͤsser  Mehllieferung
Russisch-  —
230  thl.  5  gr.  —  pf.  i-  zt#  Ferligung  der  eo#sozn  ber  Kriegsleistungen
im
134  thl.  a3  gr.  10  on  Counbeseen  K  verpflegte  hiesige  Truppen.

WWeseh  i  rtolpf.  Snmme  b.  an  die  Empfänger  unmittelbar.

 

oo  thl.  —  —  pf.  Summa  a.  an  die  Specialcassen.
3383363II.  Vernichg  eu  Vatt:  I.  Kreiscafsse  zu  Neustadt  a.  b.  D.
1200  tbl.  —  gr.  —  tappencasse-Rechnungen  vom  Jahr  1877.
Etr  3gr.  9  mWmss  im  Neulstédier  Kreise,  als:
1931  gr.  5  pro  Januar  1817.
o#o#tbl.  7  gr.  6  p  Febru
142  thl.  —  gr.  24  ".  2  #n
104  chl.  o  gr.  ;  pf.  Ipri
110  Ul.  a#  gr.  pf.  .=  May
994  ihl.  13  gt.  10  pf.  -Jund
264  ibhl.  gr.  —  pf.  .  Julv
44  thl.  ögr.  9  pf.  .  Tugust
g6  ihl.  15  r.  pf.  -  Sepᷣtember
gaml.  139gr.  1  pf..  October
55  tbl.  14  gr.  6  pf.  =  November.
244  ibl.  z  2  pf.  December

24215  114  IV.  K.  elih  ntnZ  auf  den  Grund  der  Special=20#
  thl.  S  gr.  91  pl.  lt.  ren,  (Weimarsch  Writzsauswande  Rechnungen  Wan  I
bliebener  Vorrath  v  Eigguarteuungs,  ngirldhl.
Lese  biesiger  Stadt  ven  *  816.
7thl.  2gr.  —  ps.  lt.  den  Butissädter  Etappencasse  —  1  Dvo  Jahr  13877.
Verpflegungsgeld  für  Arrestanten  und  Delerteuré,  von  der
Escorte  derselben  gezahlt.
209  thl.  7  gr.  81  pf.  Latus.
        <pb n="59" />
        4

 

 

 

 

tblr.  (gr.  ptf.  Sinnaphme.
WFerodeche  Elnnamen,  ##  den  Frün  der  tt
ikren  ne
20  h  7  gr.  84  pf.  Transport
otbl.  —  gr.  —  pf.  lt.  Wendasschen  ae  Mebnne  vom  Jahr  1817.  fuͤr
verkaufte  10  Schessel  geringen  Ha-11ihl.
  23gr.  7  pf.  an  n  Vorrath  bey  der  ult.  *  1816.  beschlossenen
Weim  rischen  Spangnere  Rechn
7  Gewäbrichoft  Su-  General-lUebersicht
**  240  thl.  5  gr.  f  alsIJokkathausgesucht-worden,
  und  zwar  a  den  Grund  des  S#anngtlger  Gr
tracts,  indem  die  Spanngelder-Rechnungen  #ro  #131
u.  1617.  selbst,  zu  ze  Zeit  noch  nicht  ab  goesahl.  ossen
woren.  Da  nun  abtr  der  Adschluh  dorsechen  #ieht  erfolgt
  ist,  und  bey  dere  rslern  Rechnung  ein  Vorralh
von  261  khl.  r.  f.  erschienen:  so  müssen  demnach
  —  ienem  bereits  uͤbertragenen  Vorrath  von
240  thl.  pf.  noch  obige  1#  #hl.  23  gr.  7  pf.  als
mehrerer  Errant  bier  in  Einnahme  nachgetragen  werden.
II  thl.  8  gr.  71  pf.  an  mehrerem  Vorrath  bep  der  Weimar.,  2  Ft  nun
p#ro  1816.  indem  nur  4  tbl.  17  gr.  3  pf.  enb  Ca
vereinnahmt  worden,  wáhrend  der  ganze  Vorrath,  nach  erfsolgtem
Abschlutz  der  Rechnung,  sich  auf  160  thl.  1  gr.  11  pl.  erhöht  hat.
utle.
s  umma  hmmtlicher  Einnahme.
o14  1bl.  1  gr.  11#  pf.  nän  ilich:
o93thl.  9  gr.  5  pf.  *—k“  1.  v  ch  J.  1816.
togos  (hl.  7  gr.  5  pf.  ——  2.  Verl  *  aus  Proßt.  Hauptlandschastscasse.
365  bl.  7  3  gr.  8#  pf.  Cop.  3.  Verlag  aus  Großh.  Kreiscasse  zu  Beer  a.  b.  O.
2543  thl.  r5  gr.  11  1f.  Cap.  4.  Ausr  e  Einnebmen  auf  den  G  der  Spe-Rechnungen

—
Ausxgabe.
10  I.  Eingquartierungs=  Vergüan  nämlich:
2479  i8  thl.  augt.  4pf.  Seumm  Heyndo-189ht.
  6r.  —  pf.  Prph
I  tbl.  —gr.  gp.  —  Neumark.
16  thl.  r3  gr.  —  pf.  —  Schwerstedt.
Ithl.  ö  gr.  apf.  —  Tannroda
204  tbl.  rgr.  gpf.  —  Buttelsledt.
350  thl.  12  ar.  4pf.  —  Großbr
258#hl.  3  8r#.—  H.  —  tse
#356  hl.  8  gr.  —.  —  Le
26thl.  22  gr.—  .  —  rashen
4#ul.  au  gr.  4abpf.  —  Nemmödorf.
56  hl.  12  gr.  —pf.  —  Niederreisen.
Zos  ibl.  12  gr.  —p.  Olbersleben.
2287  ihl.  -  ar.  6  pf.  Laius
        <pb n="60" />
        thli.  sgt.  pf.  Ausgabe.
Ferner:  l.  Einquartierungs-Verghtung,  nämlich:
2287  thl.  —  gr.  6pf.  Trans  sport.
thl.  18  gr.  —  Fl.  Teutlebem.
115  bl.  14  gr.  —  P  —  Oberreisen.
20  tbl  8gr.  —  p  —  Eßleben.
————  pf.  —  Nirmsdorf.
234  thl.  an  —  —
145  thl.  49r.—  pf.  llersted
Zuthl.  4½I  aó  der  Eiadt  uht  suͤr  die  am  12.  Ocibr.  1817.  verpslegte
Anigt  7  Preuß.  Landwehr.
14  thl.  43  H  ropf.  Ebumun  Teichwib.
hl.  7  gr.  opf.  —  Kn
27sbl.  5  gr.  110  —
1  l.  10  gr.  —  uma.
49  thl.  6  gr.  11p  —  dieselbe.
10#tbl.  15  hr.  —pf.  —  Waöblödorf.
13thl.  21  gr.  Op  —  Wiebelsdorf.
thl.  10  gr.  6p  —  iesigiz.
15  (bl.  14  gr.  —  p  H.  —  Merkendorf.
13thl.  11  gr.  ptf.  —  Staitz.
7  cbl.  16  gr.  aff.  —  GBoͤhten.
————————
16  hl.  gr.  Adpf.  —  Dörthendorf.
23  thl.  17  gr.  öbff.  —  Schüptiz
15  thl.  6  gr.  öpf.  —  Steinsdorf.
v##tdl.  16  gr.  apfl.  —  chömber
Sl  1o  gr.  4pf.  —  doizsch.
2•  2———*—#  Wittgendorf,
thl.  —  gr.  öpf.  —  Enoftebok
4  11  gr.  10pH.  —  Letzendorf
79.  10  —  Saatant=33
  S  dorf.
426  ArarSe.  Stadt  ge  —  naͤmlich:
L  r.  Apf.  Monot  Januar.
791  4  ½  r.  oͤrt  —  JFebruar.
536  thl.  15  gr.  öpf.  —  Mgzg
6564hl.  15  gr.  gppf.  —  Pprl.
thl.  36  gr.  1pf.  —  May,  Jun  u.  July##
233  l.  46  6.  ½  —
thl.  r.  —  —  tptember·
6  h  abs  #  n  MRovember  u.  December.
99

 

 

 

757thl.  17  gr.  6pf.  Laius.

 

thl.  1  gr  14.  lt.  den  Fh  nt
gen  uf  da

1817.  (lür  die  mir
bier.  geringen  boaoen  Uergütung  sogleich
weiter  basörderten  Militairs.)

—
        <pb n="61" />
        El.  eer.  pf.  Ausegabe.
F  erner:  1.  ————  nämsich-  —.
7  i7  gr.  5  pf.  Transp
Ithl.  17  gr.  —  pf.  Stadt  ass#  #oapener,  und  zwar:
87  thl.  4g1x.  6pf  Monat  Januar.
72  thl  15  gr.  pf.  Jebruar.
tbl.  3gr.  8pf.  Maͤr
thl.  18  gr.  (opff.  —  npril.
41ihl.  9ar  gpf.  —  Meaov.
249  thl.  1o  gr.  öpf.  —  Jun.
#t  tbl.  S  gr.  Syf.  —  Julv.
20  thl.  3gr.  —  August.
l.  —  gr.  1opf.  —  September.
33cbl.  r  gr.  405A.  —  Obtober.
16  thl.  10  gr.  1oprf.  —  ovember.
15a  hl.  18gr.  öpto.  —  Dember.
u##
65%  .  Luoeen
680  thl.  2  gr.  —  pf.  li.  Weimar.  Spanngelder-Rechnung,  vom  Jahr  7877.
2095  thl.  23  gr.  6  pf.  ".  ahe  Ckroppencasse,  Rechnungen,  vom  Jahr  19817.
189  thl.  9  hr.  14  pf.  1  er  Spannge  hberrcn  auf  diese  Zeit:
pf.  pro
57  hl.  —  gr.  6  pf.  —  leirnr.
80  thl.  ao  gr.  1oppf.  —  Mänz.
13S#hl.  6  gr.  —  p.  —  Appril.
10  thl.  17  gr.  —  pf.  —  May.
367  thl.  4  gr.  4#3pf.  —  Jun.
160  thl.  11  gr.  3  pf.  —  Julpy.
20  thl.  13  gr.  —  pf.  August.
5  w.  #  gr.  4upf.  —  September.
*  r.  1I  gr.  9  PH.  —  October.
34bl.  17  gr.  —  pf.  —  November.
Anml  2  gr.  6=  pl.  —  Dccember.
ute.
2  165  (thl.  9  gr.  vöpf.  Summa  wie  oben.
99%  1%  III.  JFourageanfauf  und  Magatinabminictrarion.

 

 

 

Jo3  thl.  4  gr.  4  pf.  en  bie  Gommunen  bezahlt,  für  an  die  einquartierten  Truppen
abgegebene  Fourage:
—  tdl.  23  gr.  "5rm  Commun  Tna.

—  thl  20  gr.  Schwersledt.
—thl  i  —  *
—  thl.  9  gr.  ppf.  —  Hardisleben.
—  ihl.  ri  gr.  iopf.  —  Nermsdors.
—thl.  6gr.  apf.  —  Teutleben.
1  thl.  1a  gr.  8#.  —  Mannsledt.
—  1gr.  F.  Rudersdor  .

303  i.  J  gr.  Apf.  Lau  Sthl.  21  sr.  Spf.  Lant.
        <pb n="62" />
        rthbl.  sar.  pf.  Ausgabe.
Ferner:  III.  Nonrageankauf  und  Magajinadmmnisfrakion.
303  thl.  4gr.  4Pf.  Transport.
ö  tbl.  14  gr.  8  pk.  Transpork.
16  bl.  1  gr.  11  pl.  Commun  Teichwit.
Zbhl.  1  r.  rlopf.  —  Kleindrordorf.
24tbl.  20  gr.  9pf.  Hohenölsen.
251  thl.  3  Etoppenorr  Weyda.
1996  ihl.  7  gr.  6pf.  ber.,  Foura  i  und  Magazinadministration
tloythl.  al  gr.  6  pf.  It.  Bur#ltbter  lcnen  *  Rechnungen:
26  thl.  16  gr.  —  pf.  Januer  bis  Mi-5338
  13  gr.  6  pf.  April  bis  Junv.
446  thl.  16gr.  —pf.  Julp  bis  Septbr.
III  bl.  —1  pf.  Octbr.  bis  Decbr.
888thl.  lo  gr.—  pf.  l.  *  Gueppen=  Rochnung,
7thl.  10  6  x  it  pro  Januar.
7thl.  i0gr.  6  pf.  Februar.
15  tbl.  aagr.  6  pf.  —  Muaͤtz.
15  tbl.aa  gr.  6  ps.  —  Avril.
25  tbl.  21  r.  —  pf.  —  May.
60  thl.  az  ar.  74  pf.  —  Junv.
118  thl.  agr.  1  pf.  —  JQuly.
15  thl.  a2  gr.  6  pf.  —  August.
F#tbl.  —  gr.  —  pl.  —  September
vibl  logr.  6  pf.  —  October.
17  thl  —  gr.  —  pf.  —  November.
3S##bl.  8  gr.  3  p.  —  December.
uts
uts,
uts.
—  —  IV.  Aufwand  auf  die  Vurung  der  Gefangenen  und  Arrestanten.
3o—  —  V.  i  für  die  auf  *  „  gefallenen  Pferde,  l#.  Buttdrer
  Etappencasse-Rechnung
15  thl.  —  gr.  44%  vom  April  bis  Jun
1P  bl.—  gr.  —  pf.  vom  Julp  bis  Sch#ber.
7635  VI.  Aufwand  auf  die  Bureaur:

 

 

 

128thl.  12gr.  —  pf.  lt.  Slmenischm  Psiitpaulnd  —
ao  gr.  —  pf.  Januar  bis
othl.  —  gr.  —  pf.  April  bis  r7*nt
tbl.  16  gr.—pf.  July  düs  Decemberuts.



 

128  thl.  13  gr.  —  pf.  Latus.
        <pb n="63" />
        thlre  sgrt.

Ausgabe.

 

177

 

 

 

Frhr  d  Aufwan  ml  die  Bureaur!
128  thl.  1  s.  Tra
#13.  19  6  7..  lt.  Fiem  Etappencasse-Rechnung
6  pf.  vom  Janur  55  Men.
orsr  4  *  :  April  bis  Juny.
4r.  Oöpf.  =  July  bis  Senr#el
8  b.  o  —  pf.  -  Dectober  bis  December.

Zor  thl.  7  gr.  10  pf.  ll.  rnie  Sawereae  t  Wechmungen:
—t—5  6  pf.  —  Bern

7P  .

3.

July.
p  ant.

*

#

r—

—

*
I  *
##sszzi
1111111111

Der#mber.  «

It  Remunerationen  Donceurs,  Colleceurgebühren:
thl.  It.  Weimarischen  Anae  daufwands-Rechnungen.
ihl.  i9at.  ô#0.  igthl.  16  g  gr.  8  i  vom  3  bis  o
—  —:  :  ril

152
632  22  44-  2  July  bis  Doubn.

—  Bulisadi  e
6  3  1  es  —  pl  vom  rs  1½  Maͤtz.
April  bis  Juny.
9-  74  ½  :  July  bis  Sevtember.
55  7.l  :  „=  „  Sctober  bis  December.

*  —"  *  it.  W  Fian  e  „Rechnungen:
"  *“  *  r.  1pf.  vom  Januar  Marz.
:.  Ipril  bis  Junv.
*  „  "  E—  mber.
D—  Deember.

ute.
3-  .  9  .  Ek.  Weimarlscher  Spanngelder=  Rechnung  vom  Jahr  1817.

vm  Dileen,  Reise=  und  Zehrungskosken.

II#  17  g.  6  pf.  lk.  Weimarischen  Kriegsaufwands-Rechnungm:

11chl.  17  gr.  6  pf.  Latus.

ni
        <pb n="64" />
        tbl.  sgt.  gr.  Augagabe.
Ferner:  VIII.  Diären,  Reisse=  und  Zehrungsfosten.
1#  hl.  17  gr.  6  pf.  -  nämlich:
5  °#z##  Sf.  vom  -  bit  Märg.
April  bis  Junv.
1i  u  „  10„  „  July  1½°  December.
7.  —  —  le.  rsne  Etappencasse  Rechnungen:
Zgr.  —  pf.  vom  Jan  alsr  b#  Män.
April  bis  Juny.
1:  20:  —.  „  0%  bis  September.
—  —.  —DSuctober  bis  December.
u#s.
Uuls.
3½10|  6  K.  deenh  *  Sicebhren.
17  thl.  1  —  W  S
.  om
Upril  bis
52  „:  July  bis  September.
ã  .  ..  Oltober  bis  December.
14  —  lt.  vutuma  Sienas  Bechmnm:
—  thl.  ro
—  6  g  „  eaeor  A.
—  2  1329  2  Maͤrz.
—  .  —  —  „  Umfril.
3-  —57  2  May.
7.  —  91  "  2  uny.
—.  6-4%  „  ulv.
—  —  —  „  Jugut.
—  —.  —  September
–—  6=  ro#s  ctober.
—:  —.  —.  .  November-2
  13!"  9..  .  Doecember.
ule.
Uls.
143083  X.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  der  Jahre  1813.,  1814./
1815.  und  1816.
27  thl.  4  gr.  —  pf.  für  —  Siuoerung,  Vergütung  auf  das  Jahr
1816  Lammmen  Klettb

 

 

 

——  .  onder,  zu  Wte  Snn  für  im  Ja  1813.  gegen
  usberung  der  #ahehtun  r—  Wais
75.  —"  —"  Ecbheogl.  Cammer  für  1815.  Ihgeane  100
effel  Haser.
v130=  „  In  an  die  Thüring.  Wr*  zu  Naumburg

37#.  7  3  7  gr.  gr.  94  pf.  Uaus.
        <pb n="65" />
        thlr.

Ausgabe.

    

 

 

 

 

  

    

Ferner:  X.  “  auf  die  Kriegöleistungen  der  Jahre  1813.  2.
2  7  ar.  9  pf.  Trans
au  ieré  Vergülung  für  Einquarticrung  bro“

212=  12:  —

"„

zur  Feesillnn  auf  go#  thl.  conv.  Eneschébigung  für  das  zum
Militair  Lazareth  bemubte  von  22  i06e  Haus.
an  bezablten  aͤltern  M  urkollen  in  Jen
für  im  Jahr  1816.  geben  c  groũe  dane  zur  Mchllieserung
  zun  sa  Alerl  Rayon.
251  =  1  —  Au  wan  Sle  Ferligung  der  bienoattn  der  Kriegsleislungen
.  Iris-;  Incl  21  thl.  gr.  It.  Weimar.  Kriegsrwan,
  Rechnu
134.  23=  lo:  on  das  Churhess.  C#ternemem  lür  Verpllegung  biesiger
Truppen.
ep  Verslehende  Posten  sind  aus  Eben  (aupllandschastsca
  czahlt  worden  lt.
278=  9  10  Mt.  Weidiche  (Agcaufwam:  5½
öthl.  —  pf.  für  2  mit  Leder  ebnsbhn  Kasten.
3  für  an  kelieen  (remde  Militairs  geamente,
  vom  is  17.
kehen  (r5  dem  Apotheker  So#warz,

158“  12  2„
2  —  -  —

*

"

10:  —  —"  44  rr  Behagtwag  e  im  ranzösi=1
  Lazorelh  an  der  neuen  Straße,
im  (Morkiaben  1813.
EIIEIIIIDIDILI
es  von  dem  vormaligen  Caͤmmerey
Verwalter  Wallbach,  daselbst,  im  Ja  11-1813.
  und  181/4.  verlegten  allgemeinen
KAriegskoslen:  Aufwondes.
—  :  16-4.  t  .  el  in  die  rmr-er  beym  Spannreau,
  im  gi
5  7  6.  i  ns  fuͤr  l  vormols  zum  Mili-.
  Megazin  gebrauchte  Baukammer

r*'
22-  17-  —  -  8  eematcrialien,  Räinchemulan
vom  13.  August  20.
5  ar  W  dem  E
zu  Butistäd

 

"
—
2
2

an  nochgezadltem  Sponnsuhrlon  pro  2815.  u.  1816.  lt.  Jenaisher
  Spannschluß-Rechnung  nach  dem  Monat  Mär)

—.  2  7.  Leleiuepreier  dav

*„  :*:  —  „:  uswand  ouf  di  Sun  it.  Buttstédier  Etappencosse-Rechnungen
  bro“

10.  15  —  UAn  Fnmtrattan  15  Mogazin-Verwaltern  zu  Wepda,  kr.
Wepdasschen  Etappen=  Rochnungen  pro  1377.
        <pb n="66" />
        thlr.

d

 

7

 

ar.  pf.

21
24

61
Ausgabe.

 

30  tbl.  21  gr.  —  pf.  I#.  Be

I  ——————  «
’:.b  I--oeqo)edtnem  Inmvacmoqutm  für  Holz,  pichren  Nedicamente  ic.
4

dbter  Etoppencasse  Rechnun

gr.  4  pf.  vom  Januar  b

April  bis  Juny.

Julv  bis  September.
Ockober  bis  December.

#l"  —  "  2
10  —  „  -
82  1
lt.  ine  Steppentcaffe=  Rechnungen
-  o  pf.  pro  #
.  2
-  9zs  Aus-M

an  Bu  hbitcctobn,  lt.  Jenaischer  Spannschluß,  zetns.
desgl.  I#L.  Weimorischer  Spanngelder-Rechnung  pro

2  1

12

u

2
G□
P

12

 

Rechn
—thl.
12  "n
20

–
uls.

8  um  ma
.15493  thlt.

8479tbl.  1ogr.  5  ps.  Cap.  1.
ai65-  92  74  „

2.
2299  -  11210  2-  3.
—  —  1  1.  4.
30:  —  —  --  5.
763“"  15.  6.
177•7  21“"  3  iieieie
1!18  17“  -  *  8.
31  16  61  0.
11390"  3l-  3  (0o.
87  31  =  11.
gr.  5

an  Schreibematerialien,  lt.

19  2  1
ule.

eimarischen  Zchenls#he,

8  ar.  vom  uer  tia  März.
unv.
#  066  December.

aller  Ausgabe.

8  gr.  73  pf.  naͤmlich:

üngnerierunge  bZ  Ber,

orspann  Vergü#t

winrnes  und  Magozinadmintsratkon.

andi,  Beri  gung  der  Gesongenen  und
Mer  Waa
Bergü  t  7  auf  der  Vorsponne  gefallenen

Auliran  auf  die  Burea

Remuneranonen,  lWil’h  Collecturgebühren  2c.
Diten.  Reise  und  gchiaer  kosten.

Botenlöhne  und  Riergerüh

Nachzaungen  auf  die  ineleistungen  von  1813.  —

An  vaschiedenem  Kriegsaufwande.

supra.  Hier  en:  ·
158  thl.  9.  11  Pf.  a.  kaller  Ue#selb  bei  der  Weimarischen  ——2
R

echnung  von  1813.  und  1

43  19  .  b..  besgl.  beo“  der  Dimarischen  Einguntttckunge,  Slut-  Zechnung

  vom  Jahr
8  E  *t
de  —  Posten  sind  unter  dem
inrc  da  sie  jedoch  an  die  Weimchische  Kriegs

15695  thl.  14  gr.  31  pf.  Latus.

r.  83  pf.  betra
6.  dumm  60  rd  ülberst  cht  7
Auswands=
        <pb n="67" />
        62
thlr.  ser]  pf.  Auagabe.

 

75395  M.  14  gr.  3  Pl.  Tanepo  ort.
gezahlt,  und  auch  im  Cap.  4.  dieler  Uebersicht,  also  2
anr  Vreinnahmt  sind:  so  werden  solche  hler  wieder  zur
Ausgabe  gebracht.
6y0:  §  „.  c.  welcke  bei  der  Weimarischen  Einguertiemmnge,  Vergütungt,
Echlußrechnung  von  1813.  und  1814.  dem  Rechnungsführer
  bei  seiner  Gewährschaft  statt  baaren  Geldes  aulzurech-P6
  erlaubt  worden  sind,  kommen  desbalb  bicr  zur  Ausgal
  I
bei  s  Gewährschaft  aber  weggelassen  sind.
15764  thl.  10  gr.  -S#Ipf  Summa  Summarum.

9

Bilancgce.

16014  thl.  12gr.  111  pf.  Einnahme.
15764  10  #  Lusgabe.
240  %  1  -—  Hierzu
rüh  u  Surrtat  au-  Haroßbenage  Kreiscasse  zu
eustadt  a.  Befrierigung  der  Spänner
|D5“  Aohen  in  vorigen  Jahre  an  die  dortige
  Etappencasse  gezablt  worden.  Da  diese  200
tbl.  sortwährend  alo  Vor#choß-  ausgelübrt  werden,
so  sind  solche  der  Gewährschaftssumme  hier  noch
binzuzurechnen.
411Ol.  17  gr.  30—  pf.  C-ährschait,  welche  durch  nachstehende  —  i#n#  den
Special=  Rechnungen  enscheinende  —  Vorrälhe  und
Resle  gelcisiet  wird,  n
—thl.  —  gr.  —  pf.  Vorrakh  bey  der  Weimarischen  guech  nens,  Rä  ult.
Dechr.  1317.  beschl.  indem  ein  Vorschuß  von  158  ihl.  17  gr.
1111  pf.  geleislet  worden.
96  thl.  16  gr.  9  pf.  Gewäbrschost  dei  derselben  Rechnung  vom  Jahr
m

—N  echmagsfihe  nicht  mit  übernommen,  und  in  Rech
96  Einnahme  gebrachk,  gleichwohl  aber  bei  der  vorjäh-*
  Gegesal-  Uebersickt  mit  übertrogen  worden.
e  Summe  der  Reste  beuehr  in  95#thl.  6  gr.  —  pf.
2.  Summe  des  Vorratheo  belrägt  86  —  16.4  -
solglich  erscheinen  eigentlich  *7  9  Zpl.
Vrorschuß
36  hl.  10  gr.  91  pf.  Vowatb  und  Reft  bei  doa.  iaenische  htushe  Rechn,
  31.  März  13
Die  Su  bei  Rest  sthlggk—  pf
DieSiiisiimc  des  —  *o  *  10.
mithin  sind  eigen
vorgesch.  t-W'!  N

 

 

 

 

123  I.  3  gr.  6  Ff.  Latos.
        <pb n="68" />
        thlr.

ar.

—  ——

 

 

 

 

 

123  MI  4  60#  pf.  Tur  ri.
15.  10%"  Bene  bei  der  Butshter  Elappencasse:  Rechminng,  31.  Deenber
  1817.  beschl.  ist  in  der  darauf  folgenden  Rechnung
vom  1.  Januar  bis  31.  mS  18.  wieder  E
269-  —  -15  Vona  bei  der  Weydaischen  lappencosse-Rechnung,  31.  Debr.
I7.  beschl.,  wie  bei  der  Bulestédter  Euprenkae  Nechurng.
13:  1#  —"  i  dei  der  Weimanischen  Einquartictungs=  Vergütungs=Stück-Schluß-Rechnung
  von  1813-  und  *n  und  besteht
dieser  Vorrath  in  solchen  Posten,  welche  nach  den  ertheilten
Resolmionen  in  der  Rechnung  ubgeliricbnr  bei  Ausgleichung
der  saimt  öleistungen  vom  Jahr  1813.  aber  den  Quartierwirthen
  in  4wsecchnung  güüsach  werden  sollen.
1.  15=  8  Vortath  b  r  #  Einguprterunge:  Vergütungsch
  7  ung  v  i  Hen  1815.  und  zwar  wie  vorher.
762  14-11  Vorraih  bes  aas  Weschansä  Sranchen  ecke  vom  Jabr
1817.,  welcher  im  Lauf  des  Jabres  1818.  abgeliesert,  und
die  Ausza  blung  der  vorkommenden  Spann-Berhüung  8-Gelder
  der  Butistädter  Elappencasse  übergeben  worden.
23  8  .  4  Vorratb  und  Rest  bei  der  Jeigeleguen  Geen  Spannschlußseis
  „  vom  Monat  April  18106.  an.  Auf  diese  Summe
-gound  jed.
6a  thl.  —  gr.  73  pf.  bereils  baar  abgeliesert,  und  der  hiessgen
  Kricgsaufwandscosse  zur  Einnabme
  gegeben
Hauptübersicht  br#K.  1818.  erlcheinen.
31  7  bileiben  noch  zu  gewähren,  und  besteht
biese  Summe  in  Resten,  deren  Hölste

ung  zugebilliget  worden  ist,  daß  er
die  andere  -  Iste  baldigst  ½

 

16=  72z  101.  Vomelh  und  7  bei  der  Weimarischen  Lazareth-Schluß-Rechnung,
  u
adn  3nn  n  pf.  welche  der  lehte,  und
4.  17  3  „:  welche  der  vorletzte  Lagaretbcasse-Rechmunkeskhre-
  zu  bezahlen  haben.

 

60  l.  ½%  1n  1——  vOerwshelcena  Posten.  Hiervon
158

1111n  oberwähmter  ortcn  bei  der  3  “*  “  beschlos-6
  e  folglich  verbleiben
JS—u———  sume  wie  oben.

Weeimar  am  3.  Oclober  1818.

Grohherzogl.  S.  Landes-Direction  Iste  Section.
        <pb n="69" />
        64

Ueber  sicht

des
im  Laufe  des  Jahres  1818.  im  Weimar,"  Jena=  und  Neustädtischen  Kreise
bezahlten

EStappen-Aufwandes,
inglelchen
einiger  Nachzahlungen  der  Kriegsleistungen  früherer  Jahre.

thir.  Lor.]  pf.  Einnahme.

440#½/  I.  Verbliebene  Gewährschafr,  nach  Masgabe  der  llebersichr,  über  den  im

Laufe  des  Jahres  1877.  bezahlten  Etrappenaufwand.

Diese  Gewührschaft  bestand  in  folgenden  Posten:

—  thl.  —  gr.  —  pf.  Vomath  bel  der  Weimar.  Kriegsaufwonds-Rechnung  alt.

ecbr.  1817.  dosan  indem  hiernach  ein  Vorschuß  von
15  gr.  -pl.  Leleiget“  worden  It.
96“  16=  9  „  Gew#hrschoft  bei  boltien  Rechnung  vo

 

om  Jabr
36=  1o  9.  ee  u  b  und  Seb  rnnd  A##scüsoan  dae,
15-  32103--  Vorrath  r  .  mubsl  ————  31.  December

  1817.  beschl
269  —  1  Vorrath  r  Wepdaer  Etappencasse-Rechnung,  Z#.  Dobr.

13:  1  s-  bei  der  *)  Fgen  Vergüt.  Stück-  Schluß=Rechnung
  von  1813.
1:  15:  3  Vorrath  bei  den,  aar.  me  Vergüt.  Schlug,  Rech,
nung  v.  Jahr  1815.
76•  14•  11  bei  in  Weimor.  Spanngelter=  Rechnung  vom  Jahr
36  8  4  ahe  und  Rest  bei  der  fortgesebten  Jenoisch.  Spannschlußan.


ung,  vom  Mona#  il
16  1  o  %  und  Rest  bei  der  Weimar.  bozarelh:  Schluß-Rech=——

  4  pf.  samm  der  Hw  rchals  Posten.  Hiervon
158  117.  1111  obengedachter  Vorschutz  ab.
440  f.  Sr.  S.  Se.  ude.

1632210  8.II.  Verlag  aus.  Guchlrrzan.  Hauot-  Fandschaftt  Eas.

a  e  Specialc
a0o0  tbl.  lt.  Weimar.  isebran  H#ien  auf  das  Jahr  1313.
—  Butistédter  Ctappencasse-Rechnungen  auf  dieselbe  Jeit.
———  3.
        <pb n="70" />
        65

 

thlr.  er.]  pf.  Sinnahme.
Ferner:  11.  Verlag  9½%  E7  Frb)
  An  vluper  unmitte  elb
34271thl.  14  gr.  —  pf.  —5  ergütung  der  (P  Buttstädt,  für  das
18
—-—  n  Vergütung  den  übrigen  resp.  zum  Etappenbeu
  außerhalb  desselben  gelegenen  Kommunen,

154.  2  5.  i  PW0n  .  suͤr  die  an  die  einquartierten  Truppen

abgegebene

26=  9  4  .denfelben  surbchte  „Einguartierungs=  und  Fourage-Vergülung
  pro  1815.  und  1816.

6410  19  —  .  ober  563  thl.  die  von  dem  Rentboden  zu
Wenvda,  zur  Es  *x  Etappensourage-Maygazins  das.
abgegebenen  §oo  Scheffel  afer.

—.  .  a  Sar  während  der  Jahre
18

4  3.  6.  eeon  #  die  Uebersicht  des  Kriegsaufwands  vom  Jahr
1815.

742  92  —  -  obder  Vvo  tbl.  Conv.  Vergleichs  ·  Quantum  gen  di  zum  Bedarsder

’  Milmätssasokelbt  gelieserten  wollenen
50.·  —  6  dder  o0  ll.  Rhein.  Vergütung  für  die  *  zung  der  Zusf-*·3
  Feininah  den  in  weinfurth
—  1  —  "  n  Port
13722  ihl.  1ogr.  5ps.  E  ub  b.
4500--  —  —  "  —  —  1a.
uis.
5685q%%  7M  UlI.H  malet  aus  Grocherzogl.  Kreis-Casse  zu  Neustade  a.  d.  O.
1325  thl.  —  gr.  —  ps.  it.  Wevbaer  —#snwencasse-Rechnungen,  v.  1.  Januar  bis  zr.
echr.  1
4534  -  54742  rnssen  in  Neustädter  Koril.
7  hr.  2  pf.  P
4  *  „  N  und  März.
2  212  34  1  1
—  ————-  Vur
264  122  —-  2  Juny.
70.  17  41  „  JZuly.
172"  3l  3  .  Aunauctt.
A  20  —"  Seplember.
—m—————-22
  233l  8  Nevember.
3516--  18°  6  Dorcmber.
ute.
uts.
553  W.  Auheerordentl.  Einnahmen,  auf  den  Grund  der  Spr-paltschnunyan.
Stbl.  3  gr.  sl.  der  Welmar.  Kriegsaufwandscalse-Rechnung,  Strase  von  den  im
53  ihi.  3  97#—  Latue.
        <pb n="71" />
        tblr.  sgr.  pf.

 

 

 

63  (hl.  3  gr.

—.

 

Einnahme.

S  —  —  —  —  —  —
Terner:  IV.  T###rorden  Tmnahmen,  auf  den  Grun  der  Spegalrechnungen.

Traneport.
Ja  gere  1814.  ungehorsam  ausgebliebenen  Spännern  des  Amts

*  2  dieser  Einnahme  sind  noch
6#  tbl.  —  gr.  7#pf.  Po  glielre  Voratb,  welcher  bel  der  6
ischen  Spa  zia  v.  I.  April  1816
0n  vorolt
76  14  :  11  :  beögl.  bei  der  Wemar.  Spanncasse  vom
Jahr  1817.
138  (hl.  14  gr.  11  pf.  in  Sunn  zur  Weimar.  Kriegsaufwandse
  hetemun,  welche  jedoch  hier  nicht
Feihe  brt  werden  konnten,  weil  sie
schon  unter  dem  Kap.  I.  als  übergetragener
  Vorrath  bemioe  lind.
It.  d.  Diste  Etoppencchfr  Murcini  ten:
gr.  für  Verpslegung  à  Königl.  Preuß.  Osffeiers  #.
10  Rlashap#ung  für  ein  Auest,  wegen  eines  intransportabeln
  Militähr
uts  ,

§s  u  mma  der  Einnahme.
21587#  tbl.  8  gr.  6  Pf.  und  zwar:

154424#  1/1  55  -  I.  Vorrath  voriger  Rechnu

ng
Verlag  aud  der  Haupilnechgl  Casse.

83  —52  :  III.  desgl.  aus  der  Krciöcasse  zu  Neustadt.
55  23

IV.  außerordentliche  Einnahmen.

 

—.

—*w

I.  Einquarkierungs-Wergücun
342#  thl.  14  gr.  —  pf.  7  Poid,  Etapvenort:

zgtht  —  pf.  pro  Januar.

—  „"  :  Februar.
8  2  4  .  ..  März
—  8
203z  38-  3-  .  Mavy.
280  :  17  :  —  1  Juny.

153  3"  89  -  July.

3  :  y  —:-  2  August.
à24  15•—  „  Satemiber.
254  .  9.  —  .  October.
40%  23  4  =  November.
833:  38=  —  December.

ute.

 

3421  ihi.  14  gr.  —  pf  ·  Latus.
        <pb n="72" />
        thlt.

 

 

 
 

 

Ferner:  1.  W——  nn-  Ve
4  go.  .  Trans
s  Stadt  Mkyda,  Etapfvenott

tunc

Ausgabe.

     

15  ihl.  8  pto  Janu
18  •1°  6-FZFehruar.
147  -  114  —  2  WMuaͤtz.
206=  „26=  8„  orll.

3-  102  —-  2  May.

5-  3  —:  „  Juny
20-  162  —  2  4  July.
—  ..  August
10--  14.  6.  2  Septlember.
18  21.  —  ODciober.

à  b  3  "  g.  ..  Movember.

737:  15.  g  .  December.
ael„  2.—  "  ug  —
Wll  izar.  lmn  Großbrembach.
:  8.  uthmannshausen.
—  —  ardisleben.
3  12-  —  rautheim.
655-  16  —  Nannstaͤdt.
26.  22  —  ermsdorf.
zo  1„  —  iederreisen.
5868.  8.  —  Oberreisen
73-  3  —  ibersleden.
542  20„  —.  uderadorf.
10  1  —  chwerstedt.
15  20.  —  -  *
93  90  “*  —
57"  —  —  2  bebeltenn
141.nD  7  2  —  annstädt.
14  16.  —  Niederreisen
10  16.  —  Mmoborf.
206"  16  —  lberäleben.
32.  —  —  W
J3o:  6.  —  berreisen
*  16-  —  eumark.
23.  "  —  irmsdbors.
362  22  —  uberödors.
135  18.  —  Krautheim.
123:  10.  —  Neumark.
—  —  Butteistädt
131  6.  —  Grosbrem
m  "  8  —  Guthmanngdausen-2
  -  —  Hardie

W#  =  Latue.
105#„T  .  1  gr.  lo  pf.  Latus
        <pb n="73" />
        thlr.

 

 

 

 

cœßj  h.  gr.  10pf.  Laius.

 

Ausg4ab  “
Nerner:  1.  Gonerute  ergötung.
10627  ibi.  augt.  10  pf.  Tran

—  gr.  Transport.

103:  1.Kommun  Monnstedt.
—  —  Nermsdors.
124  20  —  Ollbersleben.
110  124  —  öchwerstedt.
4%  18#.D  —  Krauthelm.
4..  „:.  —  Neueumark.
53  16.  —  Buttelstädt.
70-  2  —  Grogbrembach.
43  20.  —  Gulhmannshausen.
42  13  —  ardisleben.
89  10  —  Rannstaͤdt.
50o  4  —  dermsdorf.
50o  2  —  Niederreisen
127  14.  —  Olberéleben.
43:  16  —  Schwerstedt.
70  10.  —  berreisen.
22  v  —  "  —  Nirmedorf.
40%  12  —  Kudiredors.

5.  194  —  rautheim.
5.  16.  —  eumark.

35“  2  5  —  berreisen.
4.  11—  Grlosbrembach.
40  —"  —  zurmensshoufen.
41—  6-  —  nnslaͤd
35-  10-  —  nu
368  4.  —
42  10  —  Wnsiehn.
147  16.  —  iederreisen.
39  -  122  —  chwerstedt.
299  4—  Klrautheim.
255  10-  —  Neumark,
204  207  —  Schurr  ot.
294.  65—  HDuttelstaͤd

2320.  6=  —  bPekterrtvann.
434  „.  —  “uz

295.  4.  —  Inn-s
Y-g·—  Itamswkf
33,5-  —  Niederreisen.
225-  8  —  Olbersleben.
u#5.  122  —  Cosbrembach.
33  126  —  berrelsen.
153  68.  —  Dieselbe.
19.  13  —  Nirmsdors.
8x#45  —  ors.

ute.
        <pb n="74" />
        lar.!  vf.

 

 

 

0627  thl.  vwev
230%  4

 

1293½#  ##l.  23  gr.  epf.  Lacs.

Autsgabe.

#
*rse

———————.————————————...———————

—
§

Verne  Ei  *  *  Bergüung.

b  X

g.  aps.  enmun  Altenbrc
zuld

*  —
—————————

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5  5

——————————————.—.——

Stei
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edlitz.
Wolfaͤgeferth.

 

4ts  ##t

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Mgriersdork.
Klein,  Kundorf.

IIIIIIE
&amp;amp;
2
S
—
S
2

Hii  apf.  Latus.
        <pb n="75" />
        thlr.  sar.]  pf.  Ausgabe.

 

Ferne  I.  Tergörmes=  —.

12931  -  23gr.  *  Tra
ais8  vi  n  zrt

  

1  à.  .  —
11.  13  9  —
15.  5.  6.—  —

:  14.  6„  —
1½.  ½  6(  —
18.  18.  6-6  —
21.  14.  6  —
17.  8  —  —
11  2:  4:  —
7  —

  

—  vun  Etappenbezirke  gelegene  Kommunen:

3154  10  6
17  #thl.  8  gr.  *##  Kommun  Tannroda.

23  (menau
g1  —  Eßleben
40%.  —  Pe
44  —  oslenber
21  —  Eßleben  6
63  —  Willerstedt.
14.  —  Heyndorf.
35  —  Temleben
48  —  Willerftedt.
19.  —  Daasdorf  b.  B.
60  —  Heyndorfs.
109  -  —  ohrbach
73.=  —  Siedten
75  —  Süößenborn.
19.  —  Umpferstedt.
300.  1½  —  RKastenberg.
180  —  Tcurleben.
18.  —  Desete.
55..  —  proͤtau.
1  3  —  Vippa  dedelhausen.
148  —  Vonclsberg.
32  —  eimar.
135  —  Kamsla.
230  —  Sachsenhausemr*rt
  —  Leutenthal.
143.  —  ßleben.
223-  —  Beristedt
76.  —  Kleinbrembach.
112  *  Ellersleben.

 

2J  J  (.  16  gr.  öpl.  Lanus.
160086  thl.  9  gr.  8pf.  Latus.
        <pb n="76" />
        71

 

 

 

 

 

 

tbir.  sar.  ps.  Auggabe.
21)—  I#  Earcherunge,  ergötung.
1603  thl.  5  svt  Transpor#
Jodbl.  —  **.e  Tran
P  "“  wun  —Ns
*%  ·  —  —  —  einneuhausen.
—  —  i  t.
2.  -  -—-  —  Otlishausen.
5.  2  4  lsuͤr  die  nu  ner  geringen  baaren  Vergütung  sogleich  weiter
besoͤrderten  Mililairs
5thl.  15gr.  —  pfl.  it.  Weimar.  Kriegsaufwands-Rechnung
kE.  1318.
—.  11  4  ur  Bumistä#ter  Etapwncasse=  Rechnungen,
  p.  1818.
16092  thl.  12gr.  —  pf.  Sa.  u#e.
266¾444  11.  Vorspann-  Verguͤtung.
1554  (hl.  22  gr.  6  pf.  lt.  Banühte  Etappen-Rechnungen
on  thl.  171  gr.  ll  vom  Kunr  bis  März.
R  "*  ril  .  Juni-116=
  4  6  :  „  li  *  Sepember.
633.  23.=  —  *Schober  „  Denber.
Dlo.  "  5  74  „  lt.  SeeW%  no
pf.  pro  Januar.
57  :  „  Februar.
169  «  J  --Mä»kz.
64  4  71.—  :  Unpril.
12  23"“"“  11  .  Way.
20:  13  —  Juny.
549.  „  4  JJautvy.
5  —  1.  August.
33.  9.  14  Septlembr#.
56  1—..  clober.
—  —  —  Nerovember.
534-°  1#3#dDobczember-Uuli.

ute.
uuoniol  III.  Feurage=  Ankauf=  und  Magasin-Administration:  4
bothl.  6  gr.  6  pf.  an  die  Kommunen  des  Ekappenbezirks  Fine  begahlt  fuͤ
an  die  einquartuten  Truppen  r—n  ne  rage  ·
1  tbl.  6  gr.  Jpl.  Kommun  Krau  Im
—-6»-—Ls—s  pbemtstas
Irdln  Musik«-Ins
bolhhägr.dpbhcuo
        <pb n="77" />
        thir.  sar  vf.  Ausgabe
Ferner:  lil.  X  urad  Anauf·  und  Magajin--  Adininistration.
6othl.  6gr.  6pf.  Transvo  «
II  n  gnuvtckanspori
-m-to-ommua  Rades-sbon
lz  -3-9-  -  ansieht«
4:  ½  :  7.  "  eumork.
–  *  1n  2  Rudersdorf.
—  13  6.  2  Dieselbe.
—  .  1#3  =  10n  2  Krautbeim.
—.  7  68  2  Neumark.
——  :  Dilesekbe,
1.  2.  z.5  2  Olbersleben.
—  :  13:  10  -  Schwerstedt.
152  15-2  6-  2  Niedeweisen.
—□idr  2  (bersleben,
—  65.3.  2  Neumark.
3.  —  .  9."  -  —
32  :  —  "  -  erstedt.
93-  192  11  2  an  #:  des  Seppenbeiht  gltgne:  Kommunen;
attt.  187  3  -  .  c
*  ½#  -  3  2  Blppochetelhaufen.
—:  ?7  II  „  -  Dieselbe.
18“  4.  3  -  -Unmppsersteb
32  8.  2  2  Sachsenbaus#n.
30  —.  3.  -  Kostenber
3.  13  65.=  2-  eutentha
12“  u  32  2Weimar.
4037  -  aa  -  55½  Auir  ——  *  und  Magazin:  Administration,  als:

 

 

 

428  tl.  21  gr.  34pf.

ost  ag-—

  —
—  3  gr.  10  pf.  Latu.
I#

3380  ihl.  aogr.

4192  thl.  —  ar.  10  pf.  Laius

untsscdier  tappencesse-Rachnungen  :
othl.  —  anuar  März.

;  ;  :  16:  —  .  April  :„  Juni.
—  -·—  1  „  Septr.
1½7  17.  5½  Dctbr.  *  Dezbr.
4  olt.  m——n]–.  -s
1  hl.  §gr.  %  .  pro.  Jonuar.
66  20  ebruar.
6-  16.  *8  Man  ·
LEIIIIIIIEV
63-  12-  10  2  May.
10.  6  *  Jurw.
        <pb n="78" />
        73
er.“/pf.  Ausgabe.

 

Ferner:  III.  Fourage-  Ankauf'  und  agasin-Adminsstrarion.
4%  —gr.  1e  Trontport
3380  l.  20  gr.  va  Ff.  ee,

##ut#4  10  pf.  Transport.
6  „:  pro  July
7  1  1  :  6  „  August.
7.  10  6  Septlember.
24  9.  October.
34  a1-2  y  „  Neovember.
24  656  2  2  Detzember.

20:"  17.  .  für  von  e  vem  Fge  Kreise.  at
*  47  Ert.  108  Pfd.  Heu

azin  nach  Weyro  ess

.  4½  der  Landeskasse

vergütet  mvoeen

des  die  im  Jear  an  die  kom-*8

  Hufaren  abgegebene  Four


1l
*

□—

I-«-



v516.  an  dieselben  im  Februar.

Note:  Vorstehende  3  Posten  sind  im
Cop.  III,  unker  Rubrik  „Kriegsaufw.
im  Neustddier  Kreise“  vereihnohmt.

619-  19  ober  583  tbl.  8  gr.  cond.  für  die  von

drkur  Ei  Fourage-Mautneeseios,
  ab  o  gebene  500  Schfl.
nshafer,  lt.  el  Grosherz  Landes
  =  Direktion  70  werdenden
Hauptbuchs.
4037  22  53  uiee.
—  —
—7V.  Aufwand  auf  die  Verpflegung  der  Gefangenen  und  Arrestanren.
Noia.  Bep  den  Etappen  #ascht  und  Weyda  ist  dieser  Auswand  unter  der
Einquortierung  mit  verrechnet.
-  v  Berguͤtung  für  die  auf  der  Beerstenns  hefallenen  Pferde
lt.  der  Butestdter  Etappencasse-Rechnunge
14%%  V.  Aufwand  auf  die  Burenux;:

tbl.  it.  »  ädtst  Er  qttMnun.
Madam-in  n  r  in  3  16  M
z3

2  Zi  -  S#  ember.
6  „  „=  Oclob#r  Dchem#n.

uls.

 

 

 

 

258  (bl.  3  gr.  1  pf.  Las.
        <pb n="79" />
        (hl.  ##.  Ausgabe.
Ferner:  VI.  Aufwand  ao„  “-  Burcaux:
25  Sthl.  3  gr.  -  “s
134:  —  no  *  die  in  Buttstäbt  stationint  gewesenen  und  zum
Etappendienst  gebrauchten  Husaren,  ll.  der  Weimar.  Kriegsaufw.
  Rechnung.
47I  u1  6  .  —  hgpenras  „Achnungen:
Zo  ihl.  6pf.  pro
33  -  3  s  -  Februar
37-16-—--Möks.
31-71—--Avkil·
28:  19.  „  May.
356.  5·.  —  .  Juny.
33.  1.  6  .  July.
27.  18  —.  .ungust.
36.  65·.  —  September
37.  9.  6DOocober.
29.  19  6.  November.
1400  4  6.Doezember.
—.
uro.
1941231  31  1  VII.  Remunerationen,  Douceurs,  Collecturgebuͤhren  2c.
zi  e.  5  r  7n  der  #morsschen  Arlegcanfwandg:  Nechnung.
t.  der  Butistädter  Etappencasse-Rechnn  pgen.
m  Januar  bis  Mänz.
Apri  Junv.
12,  11.  :2  ..  July  -  kpttmbkr.
44sggs1o--  ’(tobct-thcinbkk.
1-1--x-  -  ““*7  Suep  Rechnungen.
3  iht.  voni  Januar  bis  Maͤrz.
23  :  „NFpril  4  Juny.
"  -  5  -71--«(ulv-  September.
————  October-  Dezember.
=  ur
ulta.
531171  10  1  VItI.  Diaeten,  Reise-  und  Jehrungskosten:
25  thl.  rgr.  3  pf.  U.  der  Weimarischen  Kriegsaufwonds  Rechnung  vom  Jahr
1813.
28.  16.  6  .  k.  der  Weydaischen  Etappencasse,Rechnungen  auf  diese  Zeit.
uli.
9½%  —X,  Vodlöhne  und  T  benn-S4tdhl.
  2  gr.  —  der  Weimarischen  Kriegsaufwands-MRechnung.
Sthl  2gr.  —  X  tus.
        <pb n="80" />
        tbir.  sar.  s  pf.  Ausgabe.
Feruer-  s.  Poh  und  Rircgebühren:
zt  —  pf.  Transport.
3  .  3.  6  pf.  4.  *  h  appeneolf,Reehnung.
uar
—  *  Junv.
2  ;  —  July  September.
22  5  6  “  ““ODetober-  Dizember.
30  —.  5  .lit.  der  Wedbaischen  Ekappencasse-Rechnungen.
—  thl.  4  gr.  11  pf.  pro  Januar.
—.  23=  61  Februa
——1
—.  3.  1  2  Aprll.
—  „:  3.  zz  Map.
—.  3.  ..  Jux.
—.  3.  1  11..  -
—  .  17  8  M  1  ugu
—.  7  ..—  .  —W
6.  16  9  tober.
1.  15.  3  =  ..  November.
———##
uts.
uts.
366  36

 

 

 

X.  Muachtahlungon.  ui  Kriegsleistungen  früherer  Jahre:
23  minun  Tonnder  Einqua  eferangs,  ODerguͤtung
obenfelben.“  pro  1
*1  ½½.  "  4  "O  Sort  Neustart  für  abgegebene  Bourage  im  Jahr  18

566  —  —  m—  für  Magazin=  Verwaltung  in  *  Vobren
1312
d.  3.  6  Duuckerkosten  sür  die  Uebersicht  des  Kriegsauswands  vom
ahr  1815.
77  9.  —  erer  70  ihl.  Conv.  Vergleichsquen#um  sür  aum  Bedarf
-  der  Mititait  /  guo  Leleeserte,  zwolle
509  —  8  oder  100  fl.  Vergütung  für  die  Ieson  rgung  der

d  Vieg  in  "Z  une  en  -  Angelegenheiten  zu  Schweln-  


 
 
 

 

 
 
 

—  14  —  Hn  ana
emelen  Posten  lk.  bes  Landes  ·  Direction
gesuͤhrt  werdenden  Monals-Rechnungen
  Großhergogl.
114.  17  —  1  der  —
25  thl.  —  f.  des
53  -  3-  —

 

von  1814  —
78thl.  3  gr.  —  pf.  Latus.

—  —  —
3606  thl.  3  gr.  6  pf.  Latus.
        <pb n="81" />
        76
twl  loi.  vls.

 

Ausgabe

 

46  23

 

 

 

Ferner:

  

III[0REIEIIIIIIIII
366  thl.  3  gr.  6  pf.  Transpork.

78  bl.  *!  —  P.  Transport.

1.  —  nntrn  für  ein  Vuzzeichber

  die  im  La-  No.  1  zu  Jena

besundenen  Woal
rellikuirte  Auslagen  *  —“*
sremder  Militairs  im  Jahre
Druckerkosten  wegen  Mlrtenan-  der
Palliladen  nach  Erfurt  im  Jobr  1313.

—

—-10.

  18.  —

15.  —  —  „  Vergi##u  ns  sur  die  von  den  benschnlg.
Häusern  in  hiesiger  Stadt  im  Jahr  1817.
Werflegcnn.  (remden  Truppen

—  .  18:  -  Kahtsstqlas  kczakelh  gelie:

—  lür
6  Böng'arhet.
uts.
uts.

XI.  An  verschiedenem  Kriegs-Aufwand,  Holz,  Liche,  Oel  2c.  und  zwar:
4thl.  8  gr.  —  pf.  o  der  Weimarischen  Kriegsauswands  Rechnung  pro  anno
18.  an  Buchbinderlohn  für  rie  gKönggl.  Preuh.  Liquidationen.
10  8.  6  "  der  —n*  Giopvencasse  Rechnungen.
3  id  vom  Januar  Mrz.
Eurs  -  3
1  "  —  #  .  Seplember.
4.  J  6  Heber  *  December.
33l  6  63  ll.  der  Weyecchen  Etappencasse:  Rechnungen.
—  thl.  5  gr.  104  pf.  vom  Jonuar  bis  März.

3l  nu  „  Afpril  :  Jun
—.  —--—  „  2  July  "  September.
31  20  )  Oclober  „  Deember.
uts.

Summa  sämmtlicher  Ansgabe:
24,553  15.  r.  2  pf.
mli
1609#  thl.  ro  gr.  —  pf.  I.  Einquartierungs.  Z
2062  =  14  14  .  l.  Vorsponn  Vergbiung.
49  10  un.  Fourage  Ankauf=  17  Magazin,  Adminlstratson.
10:  —.  —  „  V.  Vergütung  für  die  gufe  Dorspanne  gesallenen  Pserde.

853  2142  642  VI.  Aufwand  auf  die  Burer

14.•  23:  31  V  Remunerotionen,  rrr  —ei
53:  17=  10„  um,  Didten,  Reise  und  Zebrungskosten.

zr  :  —  .  X.  Bothenlöhne  und  Rittgeb#  h  n
366-3«6-  Nachzahlungen  auf  Aoshutrkiangen  sruheren  Jahre.
46  23  4.  l.  An  verschiedenem  Kriegs=  Aufwand
        <pb n="82" />
        —

 

VO

*

·

 

 

i  l  amn  e.
*“  8  gr.  6  pf.  he
¾9#“  *  sih
  schqftsssuassh  welche  durch
nachstebende  in  den  Ephiai  s  Richtungen  erscheine-we  NoncktheaadRestegelesflet
v

Voknkh  bkpdechttnactschenMckgOAttfwaadkkasse  Rechnung,  st.  December  13  3.
schlossen,  da  ein  Vorschuß  von  u  thl.  12  gr.  geleistet  worde
Sewturschat  bev  vderselten  Rechnung  vom  Jatr  18  é.  mit  2  auch  hier  wieder  x
ist,  va  dieselbe  bei  der  Rechnung  vom  Jahr  1816.  ve-  dem  damals  n
zathen  Recknungesührer  nicht  mit  übernommen,  und  in  Ne
gebracht,  gleichwohl  aber  bey  der  General-Ucbersicht  vom  Se  1816.  mit  uͤbertragen
orden  i
Vorrath  All  bei  der  Jenaischen  Kriegs  Aufwands=  Casse-Rechnung,  zr.  M##
1810  besch
Vorratb  bev  der  Suttgäter  Suerpncasse,  gechnung,  31.  December  1818  beschl.  ladem
ein  Vorschuß  von  76  tdl.  9  gr.  geleistet  w.
Vorrath  de  Weydaischen  lroinen  aannno“  ses.  beschl
Vorrath  b  ei  zuo  hh,
und  79.  t  besteht  dieser  Vorralh  in  solchen  Poste  n,  e  nach  den  ertheilten
Hefolcle  In  der  Rechnung  abgellrichey,  bei  nse  st  aber  den
Zums#rwirchen  in  Aufrechnung  gebracht  werden  so
Vorratb  bei  der  Weimar.  Eindg.:  Vergüt.=  Schluß  Fachnung  vom  Jahr  1875.  und  zwar

orber.
Beah  zurd  n  bei  der  sortgesetzten  Jenaischen  Sponnschluß"  Rechnung  vom  Monat!
13  6

1  Verbet  und  hdees  bey  den  Wceimar.  Lazarekb  Schluß  Kettnunge  n:
11  tbr.  z.  T  n  „Mhueng  vom  1.  Januar  1818.  bis  24  aih  ½7  unb
4  Nechnung  v.  11.  September  bis  10.  Nov.  1

1  Summe  ves  Gewehrschastsposten.  Hiervon  geben  ab

naͤm

iti.  12gr.  —  pf.  Leeistter  Vorschug  bey  der  Weimar.  Kiiegs  ·  Auswandscasse“
ung,  31.  Dicember.  1/8.  brichne

—  r  ettkv  ch  Rech  ꝗ.  eod  beschl

uts.
Jitumwms  der  wirllichen  Gewaͤhrs  Haft  ut  ·  iprs.

Weimar  am  9.  September  1819.

Grohherzogl.  S.  Landes-Direction  Iste  Section.
        <pb n="83" />
        768

Uebersicht

s8
im  Laufe  des  Jahres  1817.  im  Eisenachischen  Kreise

bezahlten
Etappen-Aufwandes,
ingleiche
einiger  Nachzahlungen  der  Kriegsleistungen  früherer  Jahre.

Einnahme.

 

1————#1  Ge##leschoff  vom  Jahr  1816.

II.  An  erhobenen  Abgaben.
III.  An  Vorschössen  aus  öffenelichen  Cassen,  nämlich:
a000  thl.  —  —  „  an  die  vom  Landschaftéregillrotor  Michil  bezwaltete  Kriegskostencasse,
  aus  der  Hauptlandschafttosse.
zooo  —.  —  en  die  erwähnte  Kriegskostencasse,  An  daher.
ul-IV.

  An  zbin  zufelligen  Einnahmen.

 

22230

1t977

20

14

 

 

Lumms  aller  Einn

Ausgabec.
I.  An  Einquartierungs-Vergätung,  nämlich:

urse  ½#4  —  pf.  a.,  der  Stadt  Eisenach,  als  Ceppenort  und
"  —  „  dem  Ort  Fischbach,  gonn  Eile

 

nach.
#1b  9  #  b.,  vem  Oberamt  Eisenach  u  7n  Msa,  As:
232thl.  11gr.  -
77.  13  11  2  brobenbn
74.  14  400  Bolleroda.
30.  19  —  Secbach.
————  rr
64  22-  .  Mohbach.
66  17.  10  .  Farmoda.
51.  3.  Eckoardtehausen.
28.  20  —.  ihredt  556,  Bmrbach  und
o
16.  2.  —  Zihcaborn  und  Heiligenstein.
14.  10.  —  gen
179  „.  6
8  23  —  Srtue  n
uien

 

7884  thl.  18gr.  1  Vr.  Laiue.
        <pb n="84" />
        iblr.

79

 

 

 

Ausgabe.
Ferner:  I.  An  S  Decybüng=  #
nsport

thl.  16gr.  1  pP.
7  33  5  8  —  *  c.  dem  Amt  —5  naͤmlich:
120  thl.  10  gr.  tregda.
4  „  te  Krauthausen.

1890.  4  =  .  dem  *  Gerltungen  und  beusbrotenboah,  al#:
-  ibl.  —T—  iu  an

2
83  2  :  —  „  roßensen.
EEEILIIEI
15:=  23=  6-„  Farnbreitenbach.
66-.  2k3--  10=  „  Wünschensuhl.
13  15-  4  „  Unternsuhl.
406n  1:  —  2  ippach.
8  :  4  .  Viheroda.

1997-=  3  —  :  e.  dem  —  e  und  Sauele;  —
8p

-*1—½  *  —.  —  Doönges.

*  (.  dem  Ann  Bacha,

3196  6.  allch:
1606  col.  9  gr.  r  “  ret  Vacha,  als  Elappenart.
:  1  ·0

267)=  10=  6—  Hrltemoda.
273=  „=  6-—  Plerdsdorf.
———  Uptereneszbach.
———  —

—.——.  rino  Bölkershausen,  als:

454  thl  1g  gr.  an  Vöôlkershaufen.
1117  16“  WMntinrode  Wsserbüt  und  Willmanne
röbof.

3  16  ut
2:  —  p

490l  10  —  .  h.  dem  Hak#imonialamt  Lengssecd,  und  zwar!
269  thl.  —  gr  der  Stadt  bengsfeid.
1.  .  18  .  an  Weilar.
———
—
—  —  —

 

1°133  tH-  1  gr.  34  Pf.  Latus.
        <pb n="85" />
        tbl.  (er.]  pf.  Wutegabe.
Ferner.  Inquartlerungs-Verg#rung,  nämmr
t6  e-u-  —*  Zpf.  #  ort.
23  4  vrs  en  al#:
l.  2  s  Wenlqenlupms
59  n-  2
58--  4  14  —  n
10=  14—
42  10  —  enn
265  ——  „  —  Berteroda.
——.——————-b
i72  22  —“  —  Unterellen.
51I  —  —  —  Stockhausen.
19  P.  4—  Louckröden.
:„  2:  —  —  Görinpen
16.  10=  —  „  —  Neuenbof
II1I-  1:  4—  Siedtjeld
36..  „  4  Berka  v.  H.
uls.
uts.
2655jao—-Hlll.  An  Spannvergücung,  nämlich:
174  thl.  r.  1  bn  ½  Elsenach
EEEIIIIX  c.
293.  1=  2)  -  Oberamt  Eilenach  und  Gericht  Akfabt,  als:
Zibl.  1%  an  Großenlupniy
„  1  —  Bofwenfe.
al:  2  —  Bolierode-868.
  8  •  Farn#
—  3  —  dan  Duto-  Bubach  und  Rehyof.
4  16  •  —  Rothen
1.“.  4:  —  Rti
7-°  21•·  S  Unkccoda.
10:  19  .  —  Eckardtebausen.
3  —"  —  Vner
5:  6.  —  Ettem
72  21  *
42  -  4“  —  arkuhl.
7Un  :  —  —  Burkhardtroda.

 

 

 

 

 

 

 

244  16.  dem  Amt  Auen.  burg,  und  3
35thl.  2  der  2
65  1  42  an  Stre
—#  a
al  :"  12  I
«--o--  Schmllmeanshausem
Iszthl  ao  gr.  —

50  thl.  4  gr.  —  pf.  Latus.
        <pb n="86" />
        81
cblr.  Jot.  pf.  Ausgabe.
Ferner:  N.  t  ndmlich:
704  ihl.  4  gr.  Transport.

 

gzni  2o0gr.  Atansport
—  St  ·

--—c
—  Frei  Fbcheh.
15  —  —  erhenorf.
-  antoda.
cõ  —  —  DVoterobe.
1½6  =  —  Hattengehau.

–

s

—  .  —  Metelsroda.

304  8  40)  dem  Amt  ðcchungen  und  !——  als:

 

190  thl.  12  gr.  an  Ber
52  1  enrsban
6  21  —  He-—.

  niie
13.  20"  rnsuhl.

14-  —  —  Fnsunen

4.  16=  —  Neustddt.

4l  16.•  —  Grohensee

4.  16  —  Horschlitt.

2:  13  :  —  Vitheroda.

1  8  Dippach.

510:  22:  5)  dem  Amt  rni*y  und  reuensee.  naͤmlich:
206

 

 

thl.  20  gr.  an  Ti
*#6.  :  1  h
113:  9.  —  DOorndorf.
33!  16  —  Merkers
27.=  —  —  Keistroda.
::  10  —  Ettenhausen.
2  Heimbach.
.  8  —  Frauensee.
20  —  Döng
"!  :  13•  —  Gespenroda.
5.  8.  uenhei
2:  3  —  Josthof.
5.  8  =  —  Untewohn.
2=  —  .  —  Weißendiez.
2.  3  —  Rnoltenhof.
———
ute,

 

 

—  —
1519thl.  10  gr.  Latus.
        <pb n="87" />
        Ausgabe.

 

 

 

 

Ferner.  II.  An  Spann--  Verguͤtung,  naͤmlich:

*rt  2#  10  gr.  Su

5b6  .  r*rv"ß  —.  Amt  Vadn-  *!  zwar
43  thl.  er  Siadt  —

 

40  —  s  an  Oberzella.

45  —  -  Suͤnna.

#  :  —  —  Unterbreihbach.
4.  8  —  Öserdödor.

57•  4  —  Occhsen.

a-  42  —  Badelachen.
68.  16.=  —  Deicheroda.
2  —  .  —  Maasbach.

ào  16  —  Höttenroda.
5.  20  —  Mosa.

—  **  Penimonlalamn  Völkeréhausen,  als:
27.  —  gr.  eroͤhanst
216  Mariengark.

;  *"  —  Wölserbütn.
5  3  —  Kailershof.
7.  —  Martinroda
2  —  .  —  Henwigsberg
1:  —  .  —  Busengraben.
5:  8.  —  DPoppenberg.
4I  16  —  Willmanns.
2  8.•  —  Rothenberg.
6  0  :  —  dutterhof-150=

  4.  8)  dem  cweingit.  Lengsseld,  als
z  thl.  .  der  Sn  68
3  1
5  ——  g  ou

——-b  ziwirchbre,
gr.  an  ——-“



19.  *  —  Madlungen.

3  "  4  —  *—r

30.  8.(

35.  —.  —  —  â.

40  6  —  Bischofrode

52  *  —  Berteroda.

7.  12  —  Landtsbbeit.

ea-  16-2  —  Anterellen.
—  Gbringen.

—  —  doolhl.  2  gr.  Latus.
2664  ihl.  20  gr.  Lalus.
        <pb n="88" />
        83

 

 

 

 

(hlr.  sor.]  pf.  Ausgabe.  «
—
Ferner:  TIin  —  nemscch:
·  2664lhc.  Transport
Joochl.  2  gr.  Transport.
17:  —;:  an  Lauchrsden.
13  4—  Stockhausen.
al:  —  .  —  Stediseld.
9  3  —  Doubachsbof.
2:  3  —  Schnepsenbof,
2:  8.n  Kangenhof-3:
  4•  —  Berka  v.  d.  5
.  8  %  —  Horlschel
13.  —  .  kengerbden.
14  —  —  Sallmannshausen.
9.  —.  —  Spsfpichra.
4  16•  —  Wantha.
4  E  Eppichnellen.
stg7si7  a31  III.  An  ouragerergucuns/-  Feurageankauf  und  Magazinadministracson,
und  #
giht.  8  vnn  Fouregeankau
-  -  agazinadministration.
1#  "l  10.  3  Fouragevergü#ung,  nämlich:
35  thl.  12  gr.  3pf.  an  Grotenlupnist.
74.  2½1.  —  .  —  Mithla.
28.  15.  —  —  —  40o
—  :  82  —
—————  —  Seo  #eenene
1  "  1  4.l  —  Weller.
—  156.  2.—Gebhaus.
Uule.
uts.
7933|6  IV.  An  oazarerhaufwand,  nämlich:
156  1½,  —pf.  r  en  *  4ntliche  Dtfleigung,
8  .  auf  Wiederhersktellung  der  zum  Lazarekh  mit  ein
St.  cchann  chareib  ingenommenen
uts.
—  ——  V.  Aufwand  auf  die  Verpflegung  der  Gefangenen  und  Reconbalescenten.
—  VI.  Fuͤr  Requisitionen.
—VilI.  Vergücung  fär  die  auf  der  Vorspanne  gefallenen  Pferde.
6%  2%  V.  An  Aufwand  u,  die  Ethppenbuͤreaur  /  ndmlich:
373  thl.  14  *  an  Besoldun
657=  für  Ed
34  -  9  -—  üan  Ordonanzgeb
120-  —  2  sonstigem  arihee  Auswande.
        <pb n="89" />
        84

——

39519

910
5%  %

11428114

10321

49%5

 

1

 

 

Austsgaebe.

 

IX.  Kenuncr#######  Collecturarbühren  2c.

X.  Diären,  Reise=  und  Jebr#nqskosten.
XI.  An  Vorenlöoren  uno  Ritegebühren,  als:
--  5  gr.  6  pf.  Botenloͤhne.
8.  —..  Rittgebühren.

uls.

XII.  An  abgerragenen  Capiralien  und  bezahlcen  Inkeressen,  und  zwar:

1039  thl.  -  gr.  "  on  abgetragenen  Capitalien.
103  8  11

—  bezahlten  Interessen.

ulto.
XIII.  An  verschiedenem  Kriegsaufwand,  nämlich:
53M  -*!ier  an  Druckerkosten.
—  Buchbinderlohn.

7:  2  3  Ssonstigem  Auswand.

uts.
XIV.  Rachzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  im  Jahr  1310,  nämlich:
.  .  kau
rotht  •7  M-  an  z  renta  n.
*  -  -  3  *  —  Remunerationen,  Colleckurgebühren  1c1

5.  6  *  31  =  Fbpoerschiedenem  Auswand.

XV.  Massehlinoe  auf  die  rmnnsnw  n  Jahr  1815,  nadmlich:
138  thl.  3gr.  —  Ein  narlierungsvergütun
a  ibl.  36  vß.  "iri“  ob  ihl.  g.  en  Fütselstbel.
3:#  4  .

ss4stot  Spantnms  ütun  ,nn
as  MINI-  c.S  of  dtk  Ostheim.
1.  4  4

r*'imo
.  Uuls.
—  —  „—  :  .  Ön  Fourageankauf  4
:  —  Cogarethaufwan
23.  *.  22  „61  —  —  Gollecturgebühren  ic.
100h)0  5  —-=  —  Steuererfosse.

 

ule.
XVI.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  im  Jahr  1814.,  und  zwar:
214thl.  79r.  9  ps  Houragevergbtung,  und  zwar  der  Gemeinde  Berka  o.  b.  W.
1:"  —  —  „  an  *  nd.
187  7=  14  Remunerationen,  Collecturgebühren  u#.
7.  —  2  enverschiedenem  Kriegsaufwand.
uls.
        <pb n="90" />
        6#

 

 

 

 

 

Elr.  ser.)  pf.  Ausgabe.
—I  XVII.  rchaxlungen  auf  die  Kriegeleistungen  um  Johr  1813  namluh:
a#thl.  15  pf.  an  h
400  en  tr.  das  auf  der  Spamung  gefallene  Zugth,

9o  thl.  an  -  4½  —*
50.  —  iha.
30  —  —  —  „
20  —  —  —  Icsta.
10  —  —  —  Pferdsdorf.
36.  —  —  —  Miila.
30  —  —  —  Odbermölmeshof.
15"  —  —  —  Sitockhaufen.
99  —  —  —  Wiesenthal.
0  :  —  —  —  Urnshause
65  6  2  an  Nomuneranlenen,  Collecturgebübren  2c.
#1n„  1  —:  —  Diten,  Reise:  und  Jebrungskosten.
.  verschirdenem  Kricgeauswand.
uts.
summa  aller  Ausgabe
29873  thl.  11  gr.  21  pf.  näámlich:
I.  Ense
1  4  7#  II.  Sponnvergütun
53%  r  j  Fourage  Ankauf  und  Magazin=  Administration.
l  sakelouw
IV  is  V.  a  auf  die  Verpllegung  der  Gesangenen  und  Reconvalecenten.
–  –—  VI.  Für  Mequfsi#onen.
Vu.  Vergütung  für  die  auf  der  Spannung  gefallenen  Plerde.
64%  10  „4  vVun.  Aufwond  auf  die  Ekappen:  Bureaur.
388  7  IX.  Remunerationen,  Cotcturgedübren  #c.
½½%  A.  Diäten,  Reise  und  Zebrungskoßte
E  4  XI.  Botenlöbne  und  Ritgebühren.
114„3  Au.  Abgetragene  Capitalien  un„  1—  Interessen.
4  a  XIII.  Verschieener  Kriegsauswa
lr  *½½#41]  X  W.  Nachzablungen  auf  die  oeigungen  im  Jahre  1816.
à#  V.  Vechtedlungen  auf  die  Kriegsleislungen  im  Jahr  1815.
33  150  IKVI.  Nachzohlungen  auf  die  Kriegsleisungen  im  Jahr  1814.
4%  10  4VII.  gehunen  auf  die  #  im  Jahr  1813.
r
22239  thl.  ar.  114  pf.  8
—73——1—  —
7633  thl.  14  gr.  37  bf.  ka
Eisenach  ,  4.  Nov.  1818.
Großherz  S.  Landes,  Direction  IIte  Section.
        <pb n="91" />
        Uebersicht

des
im  Laufe  des  Jahres  1818.  im  Eisenachischen  Kreise

ezahlten
Etappen=  Aufwandes,
ingleichen
einiger  Nachzahlungen  der  Kriegsleistungen  früherer  Jahre.

 

tblt  sat.  s  pf.  Einnabme.

—  —  I.  An  Gewöhrschafr  au##dem  Jahr  1817.  da  nach  voriger  Uebersicht  beim  Rechnungsschlusse
  auf  das  Jahr  1877.  keine  Gewöhrschaft,  sondern  ein  Deficit
  verblieben  ist.

—I.  An  erhobenen  Abgaben.

Diese  Rubrik  fallt  künstig  aus  der  Rechnung  und  der  Uebersscht  über  die  Kriegskoslencasse
„da  die  zum  Bebuf  der  12#ern  Statk  findenden  Wü  gaben  m  in  die  Grohbernogl.
  Haup-landschaftscasse  slieäen,  und  aus  dieser  das  Geldbedürfniß  der  Kriegscasse
  durch  Jahlung  der  berechneken  Summen  in  (ahne  W#  wir
1325731141lll.Janonchnssnn.Is  öffentlichen  Cassen,  naͤmlich:
otlog  thl.  —gr.  —  pf.  an  die  vom  Landsckasts-  gillrate  Michel  verwalkeke
zu  Bezoblung  der  noch  rlickstaͤndig  gewesenen  Einquartierungsvergütung
  auf  das  Jabr  1313.  bestandene  besondere  Casse,
aus  der  hoaaicbosteof  zu  Weimar.
1750  13  31:  curr.  ober  1640bl.  1  tpf  conv'  an  d  von  bemselben
.  ewaltet  lausende  aihezansrneage,  ebend
16306=  10  6  oder  1540  Ibl.  4  a  pf.  conv.  —8  i  letzterwähnte
ksrenR9e  ebend.
17619  14  I  „,  on  die  lehterwähnte  m—i–-nnem  ebendaher.
370  5.  desgl.
5z000-  —  -  —  degl.
11707.  15  5  degl.
uis.
40/%%%  V.  A  berschiedenen  zufälligen  Einnahmen,  und  zwor:

 

 

othl.  99r.  9  pf.  curr.  oder  8  thl.  20  gr.  6  pf.  conv.  nachholungswelse  8
bobene  Grund=  und  Einquartierungssleuern  von  dem  ebema
!½—n2  Posthaufe  hier  auf  die  Jabre  1812.  bis  1815.
340  6=  3  „  Bekrag  der  Steuern  und  Abgaben,  wolche  nach  fusdns  der
Nerifta  4t  Kriegékostencasse-Rechnungen  auf  die  Jahre
1812.  bis  indl.  1815.  auster  Ansatz  geblieben  waren,  und
noch  nachirhaben  werden  sollen.

 

358  I.  169Kr.  4  pf.  Latue.
        <pb n="92" />
        6#

 

 

ebrr.  er.]pf.  Einnahme.
Terner:  IV.  An  verschiedenen  zufälligen  Enna#en  und  zwar:
358  thl.  16  gr.  Upl.  4n
%  „  5  oder  9i  bir.  9  gr.  4  pf.  conv.  Stestelb  von  einem  Elnwohner
  Ber  ".  an  der  Werra,  wegen  Verheimlichung  der
von  ihm  bezogenen  ber  bep  Regulicrung  der
rlegskoslen:  Beiträge  auss  1814
IIIILE  Malste  Pflegungs=  und  ———  eines  Königl.
reuß.  Soldaten
z1-  12283—-  Ergänzungsbetrat  der  Gewührschast  bey  der  Lazarethtasse=*
  Rechnung  vom  r  1815.
uts.
rs*  aller  Eimahme
n  nämlich:
.  —#  —  ps  l  An  W  8  Jabr  1817.
I.  An  erhobenen
13255  114  ½  s  lll  IAn  Vorschüssen  aus  össmtl  chen  Cassen.
44  20=  21  IV.  An  verschiedenen  zusälltgen  Einnahmen.
uts.
Ausgabe.
372½C  T  An  Einquartierungsbergütung,  nämlich:

 

 

5r#16#  khl.  r3  gr.  105  h  1)  der  Stadt  Eisenach,
273a"  11  *2)  dem  Oberamt  Eiseno
10%  thl.  4.  6  pfl.  an  —
80--  123J  —  6

ollerode.
—  Cichrobt,  Wutha,  Burbach  und

als  -  vak  l,  Fischbach.)
und  G  arksuhl,  und  zwar:

119  120.  —
ehbof.
156:  20  4  —SEckardtshausen.
184.  .  4  .  Farnrode.
137.  22  38  —  Foönba.
353.  13=  4—  Garoßenlupnitzz5
  1.  —.  —  Nöttelstbal.
7.  227  —  .  —  Kupsersuhl.
14  z  —  —  x——  Moßbach.
43  —  .—  Reothenhof.
89  2.—  Rubla.
60,.  16=  8  .  —Seebach.
60.  320.  —  ..  —  Unteroda  und  Wolssburg.
a68.  22  .  —.  J—  Weisenborn  und  Heiligenstein.
968.  22  —.  —  Morkuhl.
16“  6  —  Burkhardfroda.
t

uts.
—  .3)  dem  Amt  Kreuzburg,  ols:
EIEIII  Uetteroda.

tvo  hl.  12  gr.  —  pf.  Latue.

-**.

 

—  —
9413  ihl.  1  gr.  10  pf.  Latus.
        <pb n="93" />
        6#

thlr.  gr.

Auggabe.

 

 

 

 

Kerner:

a225  ·

2650

3312

367  -

*—

I  An  SEmguarlierungevergutung.  nämüch.
9413  thl.  1  gr.  10K  pf.  1

*rP*“v  ½#  —  pf.  Transport.
½%  Krauthousen.

997.  "  8  #„  Sitegda.

2-  4

14  —  =

5  6  -z

7  1

3  4  r

 

 

3  deg  t  Verligen  n  EM“N“ie:  als:
ithl.
83  zer.  4  —  —.
197.  3  4  —  Fernreitenbach.
704.  5-  4.  —  Gerktungen
285.  13  4.  —  Grohensee.
9100  8  —  —  Htreitenbes.
230  17  4..é  —
.  "  ;  ·"  4.  —  -
2822  y7.  2  .  .  —  Neustaͤdt.
333  11  6  .Unternsuhl.
167  3.  4.  —  —  0
—  —
5)  dem  Ane  Erapenber  und  Freuensee,  als:
FEr  B  ihl.  i8  ar.  ps.  an  Tiei
"  ann  o  t
15:  2  *  2  *  —  Estenbausen,
4  5„:  838  .  —  Kieselba
4  20  —  —  KNaeisereba.
149-  10.  —  .  —  Merker
57l  18  —  —  Auenbeim.
113#  12  —  —  Donges
——
7y9.  16--  —  .—  Gosperoba.
uls
6)  dem  Amte  Vacha,  a
160i  thl.  6  gr.  8  pf.  905  Giabt  Vacha  als  Etappenort.
3090#  „  à.  „  an  Hülten  o
R  —  -„  —  Ober
2  -  ":  „.  —  S#
503.  —  "  Sünn  .
————  ümnntreitbac.
7)  dem  p#eimontelamte  eiteersbeuln:  hanli
304  thl.  7  gr.  4  vf  an  den  Ort  Völkershausen.
45.  14  *  —  —  Willmanns.
i7-  —  —  -  —  Wlferbn.
8)  dem  i-  Lengsseld,  und  zwar

an  die  Stadt  Lengsseld.

200  9  th.  dogr.  41  pf.  Latus.
        <pb n="94" />
        thblr.  Ig  rf.  Aueg#abe

Ferner:  I  U#  srn—  —  namlich

*ozz  n  8  *  nrnutrt
1

 

 

 

den  Nrimonktalgerichtsomen:
74%%  13r.  —  pf.  an  Berferodo.
7°“  4.  6  =  —  Hötelsroda.
10.  —.  —  —  Lengeröben.
222:  I:  4  —  Stedtteld.
4  10  .  —  Deubacht#of.
r1ozs  y7--  10  =  —  Hoörschel.
563.  —  —  -—  Spbühra.
88  15-  9  —  Göringen.
203.  2  8  —  fouchröden
33.  a—  „  —  Berko  v.  d
350“"  y  6  —Enpichnellen.
148  7  4  „  —  Madelungen.
104.  16=  3  •l—  Merlborn.
r74  .—  Wenigenkupnitz.
113  8.  6  -c  —  Neuenos.
83  4.  —  —  Sallmannshausen.
70  10.  —  .  —  Stockhaufe
1837:  10  4  *  Unterellen.
uls.
199%12I  An  Spannvergütung,  nämlich:
276  khl.  —  gr.  —  pf.  1)  der  Stadt  Eisenach,  geinseepir  Filcbec.)
285"  8.  —  :  2)  dem  Oberamt  Eisenach  cht  Marksuhl,  und  zwar:
14  #l.  109r.  —  —  pf.  an  8
—  "=  :  —  Bo
13-  4J  —„—  Ccharr  g#e
17:  —  —ichrodt,  #a,  Burbach  und
Rebhoi.
ILII  Fennehio.
6.  20l  —  Foörtha.
64:  8.  —  .  —  Großenlupnitz.
3  :  8  .  —  Moßbach  und  Küttelslhal.
8.  —.  —  —  Roenhos.
11.  16.  —  =  —  ZKuhtla.
6=  16=  —  —  Scocbach.
3  12•—  .  Unkeroda  und  Wolssburg.
70:  16.  —  =  —  Maorkfuhl.
6  —  .  Burkhard'eroda.

 

143  10“°  —  .  .  3)  dem  in  4  A  nihe
*“  ibl.  –  9½  —8  kuurg.
B-l.  ———  ömircgegen.
37  W0l.  —  gr.  —  pl.  Lalus.
704  tI.  4  gr.  —  pf.  Latus,
        <pb n="95" />
        —  —

1275  ihl.  16gt.  —  pf.  Latusb.

 

Glr.  sat.  bf.  Ausgabe.
—.
Ferner:  II.  An  Spannvergäcung,  und  zwar!
704  thl.  4  gr.  —  pf.  Transport.
37  thl.  —  gr.  —  pf.
:  —  —  „  n  Hauteda.
212  —-  —  —
EEIEIE  —  #ne
3  :  —  —  —  Möhlberg.
*  16·  —  .  —  Pserdödorf.
10-=  —  —  „  —  Scherbda.
21.  g6—  —  Sitregda
11.  16“"  —  =  —  Uoettetoda
3  —--—  Volteroda.
—  —  —  Buchenau.
181.  12  —  "  3  dem  Tumr  Gerstungen  und  —vrvsmß  als:
ilbl.  20g7  —  pl.  uln
4  :  12  —  „  —
25"  3.  —  —  Se
3.  16=  —  —  Fernbreikenbach.
10=  20  —  „  —  Großensee.
3.  14  —  Haubbreitenbach.
12.  86  —  —  Heerda.
4.  207  —  .  —  Horschlitt.
16=  —  —  Nuustdt.
13.  1060=  —  Unternfuhl.
7°  12.  —  —  MWünschenfuhl.
38  *  —  —  =  Dictpach.
300  —  )  dem  —  —x  und  F  als:
r-.  3..  pf.  an  Tieft
-  Hech,
:  4  —  —  Dorndorf.
14.  8  —  —Estenhaufen.
35.  —.  —  „  —  Kalsseroda.
90  :  —  „  —  Klieselbach
T  "  —  „  erkaCZ
5:  12  —  .  —  Auenheim.
1:=  1  —  =  Dockhgrube.
5.  3  —  .  —  Donges.
235  16  —  —  Frauensee
8.  —  —  —  Gospemrobe.
2-  8.  —  —  erg.
2  —  —  „  Vindigsbof.
3:  —.  —  —  au.
11  8  —  „  —  Unterrohn.
uio
        <pb n="96" />
        Au  aabee.

 

 

 

 

Ferner:  II.  S'ur  vurdanrun“  und  zwar:
izzz  vr  .  —  pf.  Trantp
—  2  n  Vacha,  ols:
Zothl.  —  gr.  —  pf.  an  Vacha.
5

:  19.  —  „  Babelachen.
11:  16.  —  =  —  Deid’eioda
!17  38.  —  Kltenrada

4.  16.  —.  —  Ma

6  -  As---  Mosa.

350“  16:  —  —
45  *  —  —  —
36  4  —.  —  *
5  202  —  ——  Rosa

1:  —.  —.  —  88
40  12  —

165.  4  —  —  —  Untertreigbac.

uts.

77:  8.  —  =  „)  dem  *  Wtktersbaufe,  und  zwar:
(6l-  —  pf.  an  Völkershaufen.

—  :  —  ohn  hoan

7  2  3.  .  —.  —  Martinrode.
4  3.  —  —  Wölsferbütt.

79  -  13  —  8)  dem  dd  Kengfete  els:

 

#tv
7  „  16  —  7)—  *  und  Weilar.
zi4  -  42  —  299  den  r'  als:

25  thl.  —  gr.  —  pf.  an  Burka  v.  d.
7.  3.—  —  Verkeroda
25.  12  —  „  —  Bischofroda.

656(  206.  —  —  Göringen

5.  0.  —  —  FHorsche

8.  —.  —  —  Sobfroda.
2:  —.  —  .  pLondstrit.

3  „:  16  —  Lauchrsden.
30=  16.  —  .  —  Madelungen
15.  g8.  —  Witer

#1  8.  —  3

7.  16  —  —  v
10--  16:  —.  —  Spi

61=  20  —.  —  tmt

.  20  —.  —  Stockhausen
23  —  —  Unterell

17  20  —  —  Wenigenlupnis

uls.

l-Illi-
        <pb n="97" />
        92
ihlr.  sar.  pf

 

l
5473  8  10

 

 

 

72%%.

234  171  9
16  5.,  6
66%6  10

 

 

 

 

 

 

Ausgabe.
III.  An  #  geon  Bergicung,  Fourage=  Unkauf  und  Magazin-Aoim#nstraion,
  und  zwar:
866  thl.  17  gr.  7  *-  Eourege  Bergüung.  unn  4wr:
131  #chl  .  r  b  an  a  a.  d.  B.
21"  —  4  a  bhauss-8
  —  —  bach
42  29  6  .  —  Gerstungen.
"  16  6  —  G.roßpensee.
23--  9  6  .  Housbreitenbach.
111.  13  2  Heerda.
5  22  6  —  Dorschlitt
5.  —.  —  ..  —  Naeußtdbe
9.  :  4  ünternsuhl.
7I"  1  ..  :  .=  —  Wünschenfuhl.
4  16.  6  —  Dippach.
25:  8.  4  —  Au.nheim.
7y)  4  —  Godp  rda.
81.  3  6  cbrbde=98=
  4.  8  Hnnant
53  t—  5P  Unterelle
4395.  8.  61  b)  zu  Fourage:  Ank,
EIIIIIIIIIII  asipratieneresi.
uts.
IV.  Lazareth-  Aufwand.
V.  Aufwand  auf  die  Verpflegung  der  Gefangenen  und  Reconvalescenten.
VI.  Fuͤr  Requisitionen.
VII.  Verguͤtung  fuͤr  die  auf  der  Spannung  gefallenen  Pferde.
VIII.  Aufwand  auf  die  Etappen-Bureaux,  nämlich:
472  tbl.  agr.  "  ol.  en  Besoldungen  und  Remunerationen.
214  16  —  Erpedstions-Auswand.
31.  16  —  Srche
ule.
II.  Remunerarionen,  Collecturgebübren  2c.
X.  An  Diäten,  Beise=  und  Zebrungekosten.
XI.  An  Botbenlöhnen  und  Rictgeböhren,  nämlich:

64½  16  gr.  10  pf.  Bothenlohn.
2#  %  Ki  itgebuihren.
uts.
        <pb n="98" />
        thl.  Igr.  f.  Ausgabe.
95)T1N  An  algrtraarmin  Kapitalien  und  bezahlten  Interessen,  na#uch:

292thl.  igr.  t  pf.  an  abgenagenen  saptalien.
—ltl'*  y  bezahlten  Interessen.
ul--4+Nun.

  An  verlchiedenem  sonsligen  Kriegtansfwa#d.
7783144  KIV.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  im  Jahr  r##r7.  d-lich:
Zotbl.  10  r.  J#xpf.  on  Fo’wage  Ankauf  und  Magazin,  Administralion.

-  -,s,,--Rmuss.kationm1c
2.--1b-SI--  U(  btslohtIIndJic  kocht  bren.
7633-  14,  31  C.Abschluß  vorigerllebersicht.)
2.  1057  T  —  S%  pirdenem  Kriegeauswand.  6

111  3  XV.  Richzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  im  Jahr  r816.  nämlich:
a  ibl.  iz  ar.  —  Pf.  Pachtgeld  für  das  Fourage-Magazin,  Local.
3  „:  RMiemuner  blionen.

57.  3  -  *  Duuckerkosten  und  sonst.

uUls.
II  E  ANMVVI.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  im  Jahr  r815.  naͤmlich:
1036  thl.  10  gr.  6  pf.  Lerzing  der  im  Jabr  18  5.  von  hiesiger  i  aus  in
erloglich  S.  Gotdaische  rri  r*di-  Trup#
rn  couv.  *  t  Verguidostbelgparte
  Obe  ·  Wenamt.

————  ur.  *—  z  es
tc  an  clij
7  14  8  nanetugebühren
—inredi  3  en  u  e
4%  2:  1.  anr  verschiedenem  Kraiteufwan
urt.
VN.  Mnchahlungen  afe  *  Kriedsleistungen  im  Jahr  18rá.  und  zwar

an  Reise=  und  Zehrungs
z3Kuvlil.  Nhehlengn  z2/  ,  -ecgerihhungen  im  Jahr  7873.  häm'ich:
SAtbl.  5  gr.  51  pf.  a)  k.  det  vom  Lande-  schosterteisene  Mich  —  Kriegsncasse
  tntcnns  aufs  Jahr  härs
Se  —  gr.  —  pf.  für  Requisstion
4r5  27  *  51  ;  an  Risuneerenn  und  Kolleckurgeb
  irh  ren.
15.  16.  —  an  Diöten  Neise-  und  Zedrungtkosten.
13  4  5  2  1„  an  Steuerctlassen

8350½½0

 

zos7  18  71ps.  b)  grim,  Vergülung  kl.  der  von  demtelben  geicn
  besoneern  NRechnung  über  die  u  Bezahlung  der
Koenenet  in  Jahr  §  14.  n  Einquarrunga  Verpflegung
  ic.  ern  Grotz  ehogl.  Powgenpifeaqs
zu  Weimar  2  gesiolsenen  01109  ihl.  1
83172  ibl.  -  gr.  13  pf.  Laius.
        <pb n="99" />
        thle.  or.  pl.  Ausgabe.
Gerers  WI  Nachzuhlungen  auf  die  Kriegsterlsunger  im  Jahr  1813.
aͤmli
83172  wi  —  ar.  u  pf.  Transport.
35443  thl  23  gr.  14  vs.  1)  der  Stabt  Eisenach,  einschließllch  Fischbach.
11009  .  12  64  52)  dem  Oberamte  Eisenach  und  Gericht  Markl,
  .
2037-4.HqunGkofmlume
434i13-6-—Föklha.
694-1«toF-—Foknkodq.
gfostzs71--—.Kimlsthal.
1027---7F-  ubla.
6:  19  1.  —  Mobboch
415.  8  —  Beebach.
375.  3.  u¼l  —  Beurenseld.
4:25  2  10.  —  *
bur.
2-  8  88.  —  ieg
4  6  —  —  gerpen
120I  1  8  —  Zuplerfuhl.
a92  -·  12-  —  .  —  Eckordtshausen.
74.  16=  1  —  Etterwinden.
207°  6  8  Bo  a.
EIIEIIIIII  ba.
Burbach  u.  Ften.
—  :  21=  3  —  Trenkelhof.
Zzio  23:  41•  —  Rotenbof.
87  15-  11  „  —  Welsenborn  und  Heiligenstein.


19  4—  Kamsborn.
1783  12  22  —  Marklbl.

446  .  25-2  —  Burkhardtroye.

2748-  10-  21-  *  3)  dem  Imie  Kreuzburg,  und  zwar
#3237.5  15  g.  Bol.  an  H
358

a.

218.  -  i-  --  Amuthausem
»Ist-«  --S
Zooslls  *4  *  —  Eere.
194.  3  35  —  Ucttero
116=  15-z  4„  —  Stalickmchufn
4  13  4  Scherb

5.  4  6..  —  l7*r  —

er  13  1#  .  —  Velleroda

24.  133  40

7  16.  2.  —  Wolfmannsgehau.

uts.

-##aon  ftl.  21  gr.  1o0  pf.  Lalus.
*  thl.  —  gr.  e  Latus.
        <pb n="100" />
        thlr.

gr.

95
Ausgabe.

 

 

 

Ferner:  XVIII.  Machtahlungen  aufdie  Kriegslenffungen  im  Jahr  1813.  näml.:
83172  thl.  —  gr.  “  port.
(thl.  21  gr.  blokel.  Trans

23536  *  24  14  4  —  Gerslungen  und  Hausbreitenbach,
v6P  tl  ——  —
26%  :  23:  61  —  Berka  o.  d.  W.

4  —  9  ustͤdt.

5  —  81  —  Hausbreikenbach.

1264  7)-24  —  Femhbreitenbach.

437-  18.  —  —  Horschli#t.

-  ünschensuhl.
EEIIIIIIIIIIII

 

503  4  51  —  Untannsuhl.
1128  13  7  "  —  H:
1134  2  *  —  Großensee.

4905  3-33  10  5)  *m  Ime  Kravenberg,  nämlich:
640  thl.  20gr.  1  pfl  an  Tiesenort.
-  2  —  Kieselba

190  2  —  Kailtto

 

 

2%  13  -  94  6),  dem  baime  aee  als:
34  #l.  *  ar.  pf.  a  dhei
erweyd.
*  ·  3  --.9.allcmvksthtlm.
»«16·4-—lnenvc.
814«10-—Meichenhcusen.
"'IIII--ctbcnhausm.
137I92-2-—Zillbachn.
b?8-8-4s—eltnekshousta.
297-19  7-j-—ohlmuthhqutm.
?7«5-—--.Kaliknsuadb·cisl-Nslysto
  '
W«  4--0ettbaustn.

.  9  2
3.  19  Schaashausen.

46  5  51  -)  den  bhemals  Fischbergischen  —  #ne,
hausen,  Wiesenkbal  und  Flschbach,
2254  bl.  9gr.  4  pf.  an  Umsbausen.
2585"  7.  —  Wiesent
—————  bibach.

J44410#4.  Fr.  f  Ta

 

744
83172  thl.  —  gr.  1  pf.  Latus.
        <pb n="101" />
        96

11.7.

 

 

Ancé  an  8
Ferner:  XVII1.  Rachjahlungen  auf  die  Kricghleistungen  im  Jahr  18.3  als:
83172  thl.  —  gr.  14  ps.  Transport.
744  10  bl.  7  ar.  i  pf.  Trans
1652=  337  uen  *  bichtenberg,  und  zwar:
Sothl.  31  gr.  51  pf.  on  Onbeim.

133:  4  *  —  Siellen.
½  9#.—  *—-  v.  Nhön.
3  !  10  2  7  —  Mel

13  44  —  ssen

 

 

 

 

 

7034  I  114  9)  den  kr  -te,  als
B5  #bl.  11  gr  6  pPl.  an  Wenigenlupnic.
8.  20.  )77.  —  Melborn.
275.  18  II  .  —  Madeungen.
2)7  11  1  —  Spichra.
206  =  20  *  —  pschel.
277=  .  8!  -—  WMuschostoda.
————2M-705.
  —  11  .  —  Höhrleroda
3o3)  1„  10..  —  la.
19  14u4—  Landstreit.
EEIEIEIEIIEIIEII
406  20  10!,  —  Leuchrören.
567:  106:  9I=  —  Untrrellen.
73=  3.  3  —  Göringen.
99..1..  81—  Salmannszhausen.
540  I1  41  •  —  Sitockpausen.
70:  21  5  2—  Eppichnellen.
389  22  —  Beorko  v.  d.  H.
700  19  4  —  Siedrseld.
22  14.  „  .  —  Deubachahof.
174:  à1  7y7.  —  aursbo
**  7.  5  —  War
3  143.  *  —  Mit.  e
15  19"  8  —  vonkenhein
17.  15.  5  —
17.  4  —  —  schenhausen.
—  —
329  -  102  —  c)  ri  ·  zut  1  ber  zulezt  erwähnten  Rechnung
  P  1313.  un
*-!  16  «  ps.  6  Diten  und  Reilekoften.
—  Cor  alaeböbren.
2  33  -  -  Bolenloͤbnen  ic.
2142  22  —  JSdblgelrern
.  -  -.-.Sk·munmlioam·
nu-
        <pb n="102" />
        97

 

 

 

 

 

 

 

 

 

uls.

ler.]  pl.  Ausgabe.
101//%9  1  Naochzaysongen  auf  die  Krlegsleishrungen  uGuun
*  fer  or  *ri  an  E3  nmieme
4-  *.  —  Steuer·  Eriassen.
uis.
Summa  aller  Ausgabe:
124554  thl.  19  gu.  11  pf.  námlich:
1724%%.  Einquartierungövergütung.
1990  11II.  Sponnvergütung.
5r3  6ZH.  Fouragevergütung,  Fourage-Ankauf  und  Magozinadministratlon.
———  IV.  Lazarethaufwand.
—  ——V.  Aufwand  auf  die  Verpflegung  der  Gesangenen  und  Reconvalescenten.
—  —  VI.  Für  Requisikionen.
—Vrl.  Vergötung  für  die  auf  der  Spannung  gesallenen  Pferde.
72110  91  VIII.  Aufwand  auf  die  Elappen-Bureaux.
23%  IX.  Remunerationen,  Collecturgebühren  rc.
16.  6  X.  Diten,  Reise  s  und  3#ebrungskosten.
6%  10  Nl.  Botenlshne  und  Rittgebühren.
39  BiR.  Abgetragene  Caritalsen,  bezahlte  Interessen  und  zurückgezahlte  Vorschösse.
314  11  XIII.  Berschiedener  Kriegkauswand.
778817  XIV.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegeleillungen  im  Jahr  1817.
1111.—3  XV.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegsleistungen  im  Jahr  1816.
anm1o  Nvl.  Natshigen  auf  die  Kriegsleillungen  im  Jahr  1875.
310  NVII.  Nochzoblungen  auf  die  Kriegéleillungen  im  Jahr  18714.,  und  zwar  an  Reisrund
  Zehrungskosten.
3350%  Kvim.  Nachzohlungen  auf  die  Kriegsleillungen  im  Jahr  1813.
*  on  NK.  Nachzahlungen  auf  die  Kriegéleistungen  lm  Jahr  1812.
        <pb n="103" />
        kblr.

'at.

Gewähberscaft.

 

 

 

 

 

 

nilango.
n-  7  gr.  5  pf.  Einnabme.
4554%  19  1MI1  „  Ausgabe.

iliie  11  gr.  Bpf.  e  ndmlich

!  dl.  10  gr.  *r  ve  der  —  —

ung  auls  Jahr
233  l.  23  gr.  —8*  4  n  aen  worrat


577  17  1  *  Tutdatfonspesten.


uli.
769r  10  41  bei  der  für  das  Jahr  7973.  errichketen
besondern  Kriegskostencasse,  als:
473  4h  14  gr.  54  pf.  an  baarem  Vorrath.

6%  6  4  „  an  vorschußweise
gejohlter  Medikaauf

  die  Jahre  1312.
bis  1816.

741  22  6  „.  an  Spannvergütung
den  Aemlern  Kaltennordheim
  und  Lichtenberg
  rc.  p.  1313.

uls.
Uuls.

Elsenach  am  g.  August  1819.

Großherzogl.  S.  Landes,  Direction  IIte  Section.

 

Nach-
        <pb n="104" />
        Eienn

09

Nachweisung
über
ahme  und  Verwendung

der  vom  r.  Januar  1815.  bis  ultimo  December  rgrg.  zum  Kriegsbedarf

tblr.  s.]  vt.

erhobenen  Abgaben  und  eingegangenen  ergl#tungsgelder.

 

Einnahme.

 

—

50%o  N

r
□—
□—J

mi

1860!—  Zr

 

Cap.  I.  Vorrdehe  ous  ben  1814.  beschlossenen  Special-Nechnungen,  näml.:

9621  thl.  8  gr.  4  pf.  für  Weimor,  lt.  gedruckter  Uebersscht  über  deni  im  Jahr  1815.
beslrittenen  —8  Kriegs=  Auswan

4347  12  64  für  Eisenach  desgleiche
-urs

Cap.  II.  An  erhobenen  Grundsteuern  und  Kriegskostenbeicrägen,  nämlich:
26  o4  thl.  6  gr.  12  pf.  gür  ,  und  zwar  it.  gedrgtn  Uebersicht  vom  Johr  :g18.

7341  ihl.  9  gr.  102  pf.  Ar-  Grundsteuern  und  steuetrmaͤßige
—*  nin  der  Teensrern  “  hum
n  den  3.  Nov
6763  20.  2.  *  4  imachs  Nnu  #1
den  Terminen  den  23.  J

September  1315.

EIEIIIIV  8  zwar  kt.  tete  Uebersicht  vro  1815.
7586  thl.  14  gr.  erpt  g  der  2  Grundsteuern  zum  Teraos7
  November  1815.
3373:  16-  10.  es  einsachen  Kriegskostenrge
  zum  Terminden  24.  Juni  1818.
3720  à1  „  7  v  coisrlie.  w.  n.  auf  das  Jahr  1677.
6340  13  104  dergl.  auf  dad  Jahr  1  18½8.  it.  Extt
2945..  9  —  .As|„  r  pro  Cen
uts.

Cap.  IIX.  An  freiwilligen  Veiträgen  pro  r815.,  nämlich:;
loogthl.  9  gr.  11  pf.  l.  gedruckter  Uebersscht  pro  1815.
63  ·  2  14  Astio  Dro  Cont.
uls.

Cap.  IV.  An  zufllliger  Einnahme,  und  zwar:
916  tbl.  3  gr.  97  pf.  für  Weimar,  l#.  Spezialrechnungen,  und  zwar:

 

 

 

19u  MI.  Jgr.  Ai  pf.  Lulus.
        <pb n="105" />
        tölr.

gr

V#l.

Einnabine.

 

 

 

 

Terner:  Cap.  IV.  An  r—’  Emnnahme,  und  zwar:
1916  thl.  3  gr.  4  pf.  E7
S-  uu-  6  #  im  im  Jabr  15v7.
1.  :  91.  —  lt.  der  atdructen
245.-  3  —  —  1817.Ueberschten.
55  —  4  ·

»Ho---ts5k’--  Eisenad  Naml  lich:
5thl.  4gr.  6  pf.  im  Jahr  1815.
1  II.  der  gedruckten

"  *:  5  s  I  --Issc
Uebersichten.

75  15  7.  —  -
————

13681  23  4  1  Ertroct  10  Hauptlandschaftscasse,  und  zr
1542  l.  13  gr.  4  pf.  im  Jahr  1315.,  MU

utis.  6658  thl.  5  gr.  11  !  t  aus  den

in  Bedarf  des

der  verkauften

—

2
P
2
S
3

541  3

4
795-  —

.  Neluitions.
Spoanngelder
5%  Amtes  Aclfledt


o7  ·—  8  vorgl.  aus  der
errsch.  Remda.

reslituirte  Vergütung
  für  verkorne
  Sponnecke.


280  —  —

4.—  vkeeliituirte  Vor-53
  "  "  schüsse  zum  Fou--rage-Ankaus
  im

·39.  1.  5  n  4  penrwol.

itten  peen  erkausten
  Vorröthen

uis.
–

1154  thl.  13gr.  4  pf.  Luus
        <pb n="106" />
        10t

 

thlr.  sar.]  pf.  Ein  na  hm  e
—  Ferner:  Cap.  IV.  An  zufälliger  Emnahme.
11542  thl.  13  gr.  4  pf.  Transport.

112  -  13.—  .pbder  tos  thl.  22  gr.  pf.  Conv.  m  Jahr
1816.  für  die  aus  dem  Magazin  zu
Schweinfurth  verkauften  Vorrathe.

7"4  6  --7:  nämlich:  "
69thl.  22  gr.  2  pf.  conv.  für  restituirte

 

Fourage.
4  8  -  5  Agio.
uts.
—  .  —.  —  .  im  Jahr  1817.
2152-  14  651J  —  1818.  ndmlich:

Agio-:  Gewinn  von  den  von  Außen  bezegenen
  Geldern.

 

Uts.

Cap.  V.  An  eingegangenen  Vergücungsgeldern  für  Einquartierung,  TFourage,
  Vorspanne,  Lazarethkosten  2c.  für  die  in  biesigen  Landen  verpflegten
  fremden  Truppen  2c.  nämlich:

38040  thl.  —  gr.  3  pf.  von  Rußland,  und  zwar:
12201  thl.  23  gr.  4  pf.  im  Jahr  1815.

—

466349

 

6300--  12-—  —  —  1815.
19378=  12II.  —  —  18m17.
—  ——  ——  —  1418.
uts.
70108  15•  4  von  England  Subsidiengelder  im  Jahr  1875.
4620  9  11  von  der  Krone  Preußen,  nämlich:
—  thl.  —  gr.  —  pf.  im  Jahr  1815.
12508--  13  2  —  —  816.
8333-  8—  1917.
25084--  12  1m188
uts.

1272828  .  I1  2  von  der  Krone  Frankreich,  nämlich:
5“ä  *  68548  thl.  1  gr.  2  pf.  im  Jahr  1875.

 

3404  1.  )  —  —  1f816.
37731  3  —  —  1ä817.
131625  4  2  —  —  18#
uts.
2  —  .  —  .  von  der  Krone  Holland  im  Jahr  1875.
—  --  14  5.  —  —  —  Bayern  —  —  1318.
cn  17  2.  —  —  —  Sachsen  —  —  18318.
ZK–..  10  5  —  Sachsen-Gotha  —  —  19816.
4.  10  I  —  Furstenthum  Reuß  —  —  18106.
%  —  8  —  —  Anhalt-Bernburg  im  Jahr  1878.
104  6  6.  —  —  —  Dessau  —  —  1318.
320.  3  5  F  vom  K.  Ruß.  General,  Fürst  von  Schewachof  im  Jahr  1875.
27432  T  I  Agio  a  6#  pro  Cunt.]
        <pb n="107" />
        102

 

thlr.  Iui·  vf.  Einnahme.
205/  Cap.  VI.  An  eingegangenen  Grundsteuern  und  Kriegskosten-Beicrägen  auf
frübere  Dabre  naͤmlich:

26386  thl.  9  hr.  71  Ffl.  kt.  Enttott  aus  der  *  Hauptlondschafts,  Casse,  als:
ötbl.  8  gr.  1  pf.  pro  18:  im  Jahr  1617.

4—  15.
17522  21  „y  —  1814  —  —  1316.
40  .  6  —  15  —  —  18.

uli.
16j109=  „  „  A’gio  bovon.
ule.

Necapitulaltio.
53968%0  1%)  Cap.  I.  An  Vorräthen  aus  den  1811.  beschlossenen  Rechnung.

II.  An  erhobenen  Grundsteuern  und  Anrgsfohten-  Beidlloge.
107/11  u  An  ——  Beitraͤgen.
18001„  IV.  An  zusaͤliger  Eiana

—  9  An  m3J  Vergütungsgeldern  von  sremden  Staat
2#V.II.  An  eingegangenen  Grundsteuern  und  Kriegskosten  auf  lliper=  Jahre.

r——  aller  Einnahme.

G#W
8
—
—
—
—

5
r—
P
—
S
E—
H
»-Zisosß



 

 

Ausgabe.
222292201  Cap.  I.  Einquartierungs=  Vergütmg,,  *  iwar:
119883  thl.  17  gr.  à  für  Welmar,  ndm
7976  ihl.  v.  .  Ucbersscht  vo  vom  Ja  ½
kns  14  8.
t479  ½.  1.—  —  —
16092  12——  —  —  6313.

10#  400  =  8  zn3  .  für  W  nm  lich
3  h.  »  ar.  4pl.  Uebersicht  von  Jahr  1815.
8736  41  —  38
½n  72#1.  —  —  —  —  1817.

21724  18  61-  —  —  —  —  1318.
uis

ule.
368701231  81  Cap.  I11.  Vorsrann-  „Verhitmna,  nd  zwor:
29143  (hl.  9  gr.  3  7  ##o#meme  dumi
47  ur  17  ¾l  k.  1t  vom  —  ½33.

 

 

 

 

 

29443  khl.  9gr.  3  pf.  Lalu##
        <pb n="108" />
        thlt.  sar.  pf.  Ausgabe.
Nerner:  II.  Vorsiann  un  erg##kung,  und  zwar:
29443  thl.  9gr.  3  p  sport.

t  *  W*  2  -  lir  #1  nämlich:

1.  3  El.  it  Utbersicht  vomB  Jahr  16  .

 

6
5  4  —  —
1990  122  —  —  —  —  —  1318.
Ur.
uls.
394  8%  Cap.  III.  Fourage-  Angauf  und  Magne  Administrarion,  als:
19100  thl.  13  gr.  114  v  lr  Welmar,  nämlich:
hl.  5  gr.  111  pf.  st.  Uebersicht  vom  Jabr  4%.
9
*  4  —  —  8½·
493  —.  0%  —  —  —  —  18t186.

206647  18  6z.  ur  cEisena  mlich:
2!N,  16.  3  —*  u  Uebersicht  vor  vom  Jabr  .
16

"v  2  6
½—  —  —  181L8
uis.

 

2719/1J88.  Cep.  IV.  Lazarech-  Aufwand,  als:
326  thl.  22  gr.  x  pf.  sin  Weimar,  naͤmlich:
2ghl.:  got.  pl=  im  Jahr  1½.

—  „  .  —.  —  —  818

–4  —  —  14s8.

239z"  155.  l  ags  naͤmlich

764  ibl.  keerr  lin  im  Jabr  1315.
33.  13:6.
793  13  55  —  —  181-:

  —  —  13813.

 

21681  4

Cap.  V.  Aufwand  auf  die  „re  der  Gefangenen,  und  zwar:
mlich:

976thl.  22gr.  1ps.  suͤr  Wei
3  bbl.  êc0  urn-  im  im  Jalr  38

 

—  —  —  —  —  1818.

 

 

—  —  —
978  thl.  22  gr.  1pf.  Laiut.
        <pb n="109" />
        tblr.  ar.]  pf.

Ausgabe.

 

29033

485

6450.

23

 

 

Ferner·  Cap.  V.  tga  auf  die  Verpflegung  der  Gefangenen,  und  zwar:
v  N  v  *  Trans
(  #  z.  Fipnan,  nämlich
½7,  tbl.  isst.  k%  is  Jahr  83
14
—-—---—-—181.
—  Gläute.



ute.
Cap.  VI.  Requisstionen,  und  zwar:

2900  thl.  3  gr.  8  pf.  4  e  —
v7  ’  3  ö5  Zü

11n3
5

—  .  —„  —

———  sire  —i  ic
—*x  27.  im  Ja

2
*“
□#W

 

 

uls.
Cap.  VII.  Vergütung  für  die  auf  der  Vorspanne  gefallenen  Pferde,  als:
370  khl.  niulich

t#r  Welmar,  :
12  gr.  im  Jahr  1815.
.  .  181

410  —  —  —  1377.
-  —  "  —  —  181  .

115  für  eisend  Tinichim
  Jahr  85

zie.
Cap.  VIII.  Aufwand  auf  die  Bureaur,  und  zwar:
ch:

alhl.  3  gr.  —  pf.  für  Weimur:  nämli
383aiht.  3  ksu  1564t  thl.  osr.  2  pf.  im  Jahr  1815.
br  11  —  —  116.

5.  75  „  *  —  —  1Z17.
5  59-  —  isis.
ute.

 

3832  tbl.  3  gr.  —  Pf.  Laus.
        <pb n="110" />
        ihlr.

gr.

Ausgabe.

 

3838

6246

 

 

NJr

 

 

 

 

Nern#er:  Cnp.  VIII.  7  asw  and  auf  die  Bureaux,  und  zwar:

thl.  3  gr.  —  pf.  TZronsp
383  -  23  3  iirs  Pen,  ndmilch:
56r  k4  v.  4  Jabr

8  "  4  .  11l  —  —  (5#%
721  :  10:  9  —  —  i8i8.
J  uts.

uls.

IX.  Nemuneractouen.  Douceurs,  Collecturgeböhren  c.,  als:
lich:

Cap.

1200  .  I  gr.  107  pf.  lit  Bng,  naͤml

k  6  bofoil.  lm  Jahr  1815.
e  —  —  33.

 

1744•  2„3.  3  für  *“  nämlich:
994  %  1  Pf.  im  Jahr  88
½%  -  sto,  —s
q9,-  ½  !7.  —  —  1#rr
—  ———
ule.

Cap  *.  Dickhen,  Reise--  zd  „  bhrungefolten,  nämlich:
Ayotthl.  17  gr.  9  pf.  .!  A#  als:
zul.  ½%  wirn  im  im  Jobr  16,5.

6“  6s
5#%  —  138.

47.  11:=  24  ü  Elenach,
180  thl.  198  r.  ug  im  im  Johr  16  5.
163.
983-  10  8  —  —  1317.
16.  .  5055.  —  —  118.
uts

uls.
.  X.!  Voenlöhne  und  Metoelübten  nämlich:
4%%%  4gr.  33pf.  *  Wei  als
**)i  %  1  im  im  Jabr  88
16.  5%  –  —  9
81  22  "  —  —  1818.
ue.

...  .  —
407  thl.  4r.  3  pf.  Latur.

105
        <pb n="111" />
        tblr.  lar.

Ausgabe.

 

4444

41011

24

 

—

r—1r

Ferner:  ln
o7  ihl.  r.  3Fpf.  Transport.
4r77  110.  I  40#  nm  nämlich:
r  thl.  3  gr.  ier  im  in  Jahr  134
*  3
54  17:  —  —  0.
66.  16.  10  —  —  13418.
ute.
utr.

Cap.
1283  40#.  16  gr.  pf.  für  Weimar,  n
.  sythl  tggk  pr  im  Jabr  38

*  z  1  —  88

2614  3##4  sit  20  4  unich
tihl.  6  gr.  “  im  Jabr  16  8.
4  1  3  2  —

816.

103z--  22-—  —  —  s

3##  ——  4318.
uts.

uls.

erst  im  Lause  der  Jahre  18

23.  *½  1

für  **x  ,  lll1
HALBun.



33048  thl.  22  gr.  A  pf·  Latuo.

 

 

 

Norhl.  Sg.  7  pf.  Latuer

Cop.  Xl.  Voenlöhne  und  Ritegebähren,  nämlich:

2  ihl.  15gr.  5pf.  E—N  war:
75  4  15  Sthl.  3  gr.  81  *  %  t  1815.  nä#mlich:

Wokl.  n  im  Jabr  z

813.

1813.
uls.
1#  1  .  4  „  ouf  das  Jahr  1816.  ndrisch:
40  thl.  17  gr.  —  pf.  im  Jahr  131#
.  10  4  —  igdia.

uls.
—n

—  14  2.
15  1  33048  thl.  22  gr.  34  8  das  Johr  ½.  nämlich:
5thl.  7  gr.  f  im  im  Jabr  1816.
33  2  2  —  1817
“

XII.  An  verschledenem  Sestaun,  Holz,  iche,  Oel  2c.,  und  zwar:
mli

Cap.  XIII.  Nachzahlungen  auf  die  *  1815.  1816.  und  18t7.,  so
3.  und  1818.  geleistet  worden  sind:

1816.
        <pb n="112" />
        tblr.  sar.]  pf.  Ausgabe.
—.

 

Ferher:  Cap.  XII1  Nochzahlungen  auf  die  Jahre  1815.1816  und  1877.
so  erst  im  baufe  der  t-  1816.  1817.  und  18  18.  geleistet  worden  ((d:
——-  .  Tra
+thl-  68  Ss  *E—  ZU#  Trant
57  73  eu  8  —8  1816.  namsich·
gr.  SrIl  im  in  veb  #iS.

7788  17  .  3  auf  das  -  187.  im  Jahr  i118.
nie.

 

ule.

a##09½%  1%  Cep.  XV.  „Nochtahlungen  auf  die  Jahre  1812.  1813.  und  1814.  und
w

395  18  thl.  w%r  ronm.  für  Weimor  und  zwar:

73hl.  16  gr.  —pf.  %  5%  1812.  nümlich:
—  im  Jabr  (2

—  —  —  —  —  187/
73113s8.

uts.
683.  14  10  für  das  Jahr  813  an  Zazarethauf=37683
  wand  und  sonsigen  confractmßigen  Forderungen
  namli
zurs  ih  1gr.  34½4  III  Ichk  ists
3710

fee-tot  5  —  —  in

96..  1  .  —  —
Ule.
1766.6  8=  „  für  das  Jabr  1814.  naͤmlich:

1730thl.  1agr  9pf.  im  Jabr  i815.
—  —  —.  —  —  16.
30:"  19.  3.  —  —  1#7.
—  1  —  —  —  —

 

—
203691  thl.  1gr.  113  pi.  r  LEitenach-  Und  zwar
9  F  3a  hl.  17  gr.  urpf  lür  0%  3  1812  naͤmlich:
gr.  —  pf.  im  im  Jabr  W.

1§:,  :  6  "

—  —  —  —  —  4%

ror=  11.  —  18
ure.

23#  ül.  17  ar.  11  ps.  Latus.
30  αœα  16  gr.  10I  Fl.  Latne.
        <pb n="113" />
        10#

thlr.  I/sr.]  pl.

Ausgabe.

 

 

 

Ferner:  Cap.  XIV.  Nachzahlungen  auf  die  Jahre  1812.  1813.  und
1814.  und  zwar:
/#  ithl.  16  gr.  101  pf.  Aunpor4
L  ip  3#töl.  17  gr.  17  Pf.  Transport.
W  190  6  „  für  das  Jahr  1813.  naͤmlich:
geat  16gr.  io  im  Jahr  16  K.
10704  6.  11.  —  —
500-  10.  41.  —  —  1#%7.
83501  10  I11.  —  —  18.
1006175  =  1  „  64  für  bFes*  Jahr  1614.  nämlich:
½  #  .  im  im  Jabr  88
“*  1  7.  –  —  0.
ä.  16.  —.  —  —  181f8.
uls.
uce,

nocapitulario.

Cep.  I.  Einquam#erungs-Vergütung.

—  II.  Vorspann-Vergütung.

—  III.  Fouroge:  Ankauf  und  Magazin=  Administration.
—  IV.  Lazareth=  Aufwand.

—  V.  Verpflegung  der  Gesangenen.

—  VI.  Regqulsikionen.

—  VII  Vergütung  för  gefallene  Pferde.

—  VlIII.  Aufwand  auf  die  Büreaur.

—  IX.  Remuntrationen,  Douceu#s,  Colleckurgebühren  rc.
—  X.  ODicten,  Reise=  und  Zehrungskoslen.

—  II.  Botbenlöhne  und  Mittgebühren.

 

222202320
30870%  3  B
3%4  8  5i
2719136
ri6  a4  —
29033

—  –
1  23
3833  11
5248  5
.4
34144233
4%  57
243209  16  10

*  6

 

..  lI.  An  verschiedenem  Kriegs-Ausfwand,  Holz,  bicht,  Oel,  e.
—  ANll.  Nachzahlungen  auf  die  Johre  1815.  1816.  und  1817.

—  XlV.  Nachzahlungen  auf  die  Jahre  1812.  1813.  und  1811.

 

 

#Summs  aller  Ausgate,
        <pb n="114" />
        Vergleichung.

Wird  nun  diese  Ausgabe  an  640,560  thlr.  6  gr.  r#  V  pl.
mit  der  Einnahme  an  618,000883  ;  Ilc  verglichen:

 

 

so  ergiebt  sich  ein  Deficit  von  22.441  thlr.  22  gr.  2  pb.

Oblchon  dlese  Nachweisung  die  bedeutende  Siimme  der  von  Außen  eingegangenen  Verguilungͤgelder
  in  sich  begreist:  so  erscheint  doch  das  vorgenannte  Desscit  von  22,141  ihlr.  32  gr.  2  pPf.,  welches
—  briim  Mangel  anderer  Mittel  —  durch  ousgenommene  und  noch  schuldige  epitalten  gedeckt  werden  mußte.
Is#t  tev  der  HouptlandsschaftS  -Casse  ein  durch  Erspamig  bewirkter  und  den  olten  Landen  allein  geböriger
  baorer  Vorrath  vordanden:  so  wird  er  vorerst  zu  Tilgung  dieser  Schuld  zu  verwenden  seyn.
Mit  Ausnahme  des  Jobres  1613.  ilt  der  gesammie  liquidirte  Krirgs=  und  Etappen-Auswand  und
wer,  nach  den  gercchtest  ersolgten  Nachzahlungen  für  1812.  1814.  und  1815.,  im  Eisenachischen,  wie  im
K  und  Jenaischen  Kreise  vergütet.  ·
DeknschdilligmsähknbetechnetcsufwcndjmtsvenkwücdiqcnJahresbtmägls

I-579-lyclhlk-tzgr.«zpf.
worauinuk308,330-4--;--bczahltwotdkasind,

naͤmlich:

107,714  ihlr.  11  gr.  11  pl.  im  Weimarischen  und  Jenaischen  Kreise,

403  16  1  „  und  .
91,109--«—-imEisenachischmAktishdieskausAntmgInkankstcknbelsut  Gleichsletlung

  der  3  Krcise  des  allen  Landes  unter  sich,  wie  es  vie  Gerechtigkeit
und  vie  Perfassung  sorderten.

 

uts
Es  bleiben  solglich  noch  1,2vo,  054  thlr.  0  gr.  117  pl.  unvergütt,  ohne  daß  hierunter  der  Betrag
  der  Militärfulren,  otbengänge,  Schanzorbeilen,  Münderungen  #.  mit  begriffen  ist.
Die  vorliegende  Nachweisung  ergicht,  daß  von  den  von  Außen  eingegangenen  Geldern  nichts
übeig  ist  und  seyn  kann,  um  zu  Tilgung  der  unvergüteten  Leislungen  des  Jahreo  1813.  v#rwendes  zu

Es  würden  zu  solchem  Zwecke  Abgaben  bis  zu  der  Summe  von
Einer  und  Einer  halben  Million  Thaler

erboben  werden  müssen.  Die  Aufbringung  dieser  Abgaben  würde  aber  eine  zu  drückende  Last,  als  daß
sic  mit  rem  Nuten  einer  asgaung,  des  Kriegsjahre  1873.  In  einem  richtigen  Verhälmiß  slehen  könnte,
zumal  da  es  außer  dem  Gebicte  der  Möglichkeit  liegt,  alle  unmiltelboren  Felgen  des  Kriegre  zu  Geib
amuschlaben,  und  jedem  Conkribnenten  die  Gewißpeit  zu  geben,  dah  auch  das,  was  er  gedulort,  gelillen,
verlohren,  werde  vergütet  werden.

Weimar  den  29.  Febr.  1820.

Großherzogl.  S.  Landes-Direction.
        <pb n="115" />
        110
Bekanntmachungen.

I.  Nachdem  dem  berr  tor  medicinec  ot  chiwurgias,  Kaxl  Schmlt  ena,  die  Erlaubniß
zur  medicinischen  Proric  in  den  Groh  beizogl.  Landen,  mit  Auöschlut#  ver  2  ngladt  Weimar  und
der  Eisenacher  v  ertheilt  und  ihm  Krannichseld  diesseitigen  Amtheils  zu  seinem  welmhen
  Aufenthaltdorte  angewiesen  worden,  derselbe  auch  verpflichtet  worden  ist  so  winrd  dieses  anurch

  oͤffentlich  btigrut  gemacht.

Weimar  den  9.  Maͤrz  1820.
Oroßherjogl.  S.  Landes-  Direction  1ste  Seclion.
K.  Hufeland.

ti.  Wegen  Bezadltzug  des  Portos  von  Crimlnal-  und  Uatersachungsesachen  ist  die  Einrichkung  getrossen
  worden,  das  alle  Horso  in  dergleichen  Sachen,  wo  möglichkeit  der  Kostenerstoltung
von  Seiten  des  Anseschutbigten  nicht  sofort  klar  ist,  und  daher  .  ru  rist:  „Unvermögende  Untersuchungslache,“
  nicht  ged  gie  werden  kann,  -*rDZm  d  5  der  Abgabe  der  Vriese,  oder  Packete  bezabst
den  muß;  wogegen  iu-r  k  Fren,  wo  nach  Beendigung  der  Untersuchungen  das  von  den  Bebörben-
  banshelegte  Porto  wegen  aaun  erst  sich  izende  run  bes  Inqussien  nicht  poirden  beigebracht
den  kann,  oder  der  Verdrecher  nicht  entdeckt  worden  itn  *  beinn  ländische  Dorto  sofork  gegen
aenr  von  dem  untersuchenden  Richter  atte  flirtes  Perzeichniß  a  gte  Poslkasse  des  Orts  zurückerllattet
wird.  In  den  ebengedachten  Verzeichmssen  in  #e#n  Tag  der  rui“-  ·  der  Briese,  so  wie  der  Ort,  wober
  solche  hekommen,  oder  wodin  sie  gelendet  worden,  zur  Erleschterung  der  Revisson  anzugeten.  Das
obgebende  Postämt  ist  übrigens  verbunden,  run  von  der  Envlangsbebee,  nrerr  u  vergütende
Auolageporto  von  dem  coentuell  dereinst  zuaban  ugebenden  Tarlfchen  u  scheiden  und  -
delonders  auf  den  Briesen  zu  bemerken.  Unt«  rlätzt  das  Postamt,  diese  Sn  bung  vorzunehmen,  und
—8  nur  eine  Portofumme  auf  den  Brirsen  an;  so  hat  die  Beboͤrde  das  angerechnete  Porto  Vietdiga
als  Tarisches,  eintretenden  Falls  ganz  zu  rellamirendes  zu  belach'en  aund  zu  bebandeln.
nn  sindet  auch  in  den  Experitionen  der  Vandesregierungen,  bei  den  Justigmiern  und  n
ie  ihre  Anwendung,  und  wird  daher  andurch  zur  ösfentlichen  Fleien  gebracht.

Weimar  den  33.  März  1820.

Großhergogl.  Sächs.  Oberpesünspection  daselbst.
A.  B.  Rühlmann.
        <pb n="116" />
        Großherzogl.  S.  Weimar  =  Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  7.  Den  2.  May  1820.

 

 

Diplomatische  Angelegenhe  it.

Des  s  Anihh  Hoheit,  haben  in  Gemeinschost  mit  den  H#zögen  E  San  Getba-Ultendurg,
  Sachsen  g  Mutangtm  Sachsen  Hildburghausen  und  Sasens  Codurg,
Durchlauchten  und  vo  wW  üch  Sachsen=  Gotha  aendurgishen  ennn  r  errt
deuten,  Kammerberrn  und  gosew  H  alb,  Carl  Leopold  Grasen  von  Beust,  Rilter  des  Groi

  a  ti  dens  -

volimachtigten  Minister  bei  der  deutschen  Sarehen  i8o0  zu  Franksut  am  Wain  gnddigst  emannt
und  bei  siibtgr.  mittelst  höchster  Vollmacht  vom  Zien  Mxz  d.  J.  /nirs

enaust
Des  Großberzogs,  Königliche  Hoheit,  r*?  dem  aunggch  —  *—  der  Cavallerte,
  Herrn  von  Icsschwitz,  dermalen  zu  Frankfurt  om  Moin,  am  aästen  März  das  Großkreuz,  und
dem  Hern  Geheimen-Kriegs=  Roth  und  anster  von  Buchwald  hieselbst  am  2  %  Fedruar  d.  J.
das  Ritterkreuz  des  *“  vom  wei  er  5½½  zu  5/#%  r  geruhet.

a  scn
Se.  45  iuche  Hobelt,  2.  4435  n  %  trtalr  —-  des  Wilbelm,  Erneftin##=schen
  GCiomnassums,  Höchst-  r  *“  Weimar,  Herrn  Dr.  Chrislion  Ludulg  enz,  1
den  biéberigen  Professor  am  flum,  erin  Friedrich  Wisbelm  Riemer,  beide  auf  iht

untertbaͤnigstes  Ansuchtn,  unter  Ancrkennnn  sbr  ausgezeichneten  likterarischen  und  philologischen  *
ug  der  übergehabten  Gymnastalstellen,  winell  höchslen  Decreis  und  resp.  Restripts  vom  3.  und  1
Fedr.  d.  J.  zu  entlassen  in  Gnaden  geru
rr  „„  „„
Ihro  Königl.  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  im  Einverständniß  mit  des  Herzogo  zu  Sachsen.

Gotha  und  Allenburg,  Durchlaucht,

1)  den  Dr.  philos.  Hertn  Carl  Seisig  aus  Weißensee,  zum  außerordentlichen  Prosessor
der  Philosopdie,  tu  ner  Gesammt=  Universtlät  Jena,  durch  ein  höchstes  Reseript  v.  1.  Febr.
d.  Jabres  Annen  erna

Demna#st  daben  soleretem

2)  den  i  kurbinns  Assessor,  *  Ebrhardt  Friedrich  Frepberrn  von  und  zu  Wonnsbach
biel.,  zum  Landedirections-Nath  durch  ein  höchstes  Decret  vom  1.  Febr.  ernanne

3)  den  Nehiernng  Assessor,  Herrn  „Altrander  Muller  allhier,  zum  Regierungs=  Rath  durch
ein  höchstes  Derrch  v.  d.  Febr.  erna

1)  Henn  *—i  Wiucm  Kling  8  Wermbach,  zum  Postverwalter  daselbst,  durch  ein  höchsles
Dectel  d.  cod.  bellatigt;

5)  den  Recier  5  *i*“  olta,  Her#n  August  qum  Pforrer  zu  Tautenburg,  sowir  den
pfarrsubKturen,  He##n  Gbristion  Ernsi  Wendel,  zu  Eschelborn,  zum  Plarrer  zu  Sulzbach,
durch  höchste  Urkunden  vom  21.  ejsd.  bellätiger
        <pb n="117" />
        112

6)  den  Rector  zu  Freyberg,  Herm  August  Gotthilf  Gernhard,  zum  Director  des  Wisbelc
Erne#llnischen  Cymneli  zu  Weimar,  umer  Verleyhung  des  Ebaracters  als  Kolistoriol  e
mmittelst  dock  gen  Bestallungs=  und  Gensirn  alions=  Drae  6  vom  4.  März  Leiet  ig

Gonrechar  des  Wilhelm  Ernollinishen  Gymnasii  hielelbst,  Heirn  “  philos.  Johann
Samuel  Goktlob  Schwabe,  Innhaber  der  filbernen  Verdienst-Medaille,  den  Character  als

chul-Rath,  mitestt  böchslen  rEl  vom  9  4,  verliehen;

8)  den  Candidaten  und  Collegem  Scholsc  VI.  zu  Eisenoch,  Heren  Gottfried  Scheidel,  zum
Collaberator  bein  dasigen  geistlichen  **ms2  durch  ein  höchstes  Reserlpe  vom  3.  Marg.

2
2

ern
9)  an  Foͤrsier  E  Iiehich.  Wilbelm  Koch,  zu  —**  das  Prädikat  als  Oberferster,

  vermäge  eines  höchsten  D  m  7.  Maͤrh  ertheilt;
10)  dem  Jorlauser  Henn  Sn  Woilen  Etpurm  i,  #  i  und  dem  auf  d
Waldecker  Forst.  Reoiere  Utepben  Oberiger,  Herrn  Carl  Frie  Koch,  beiben  das  Prädicat  "*ro

Unterförster  durch  hode  Ministertellee  vom  ro.  März  v#“  a
19,  den  Candidaten  der  Theologie,  Hemn  Chrislian  Wildelm  Eeoann,  zum  Pfarrcollaborator
v  der  Pfarrey  Oßmannstedt,  —  den  Diaconus  und  Rector,  Herrn  Johann  Friedemann
E.  zu  Oldisleben,  zum  Pfarrer  zu  Landgrafroda,  —  den  Condiroten  der  Theologle,
44%  Johaonn  Ernst  Göring,  ous  Magdala,  zun  Collaborator  bei  der  hiesigen  Garnison--cbe
  und  den  Pfarrsubstikut,  Herrn  Carl  Kchrecn  Plilipp  Wankel,  zu  Nerkewitz,  zum  Pfarrer
daselbst  mit  Neuengönna  und  Rödigen,  durch  höchsse  Urkunden  und  —  Rescripts  vom  14.  Sept.
vorigen  J.,  17.  und  28.  M  o  Hernannt  d  bestäligen;
12)  den  Hoslaquais,  Jobaonn  Paul  Wilhelm  Walther  Ahier,  zum  Schloßvoigt  zu  Jena,  laut
bechsen.  Rescripts  von  demselben  Tage  #nont:
13)  den  Rentamis,  Administrator,  Herrn  Kerl  Schwanid,  3  Illlbach,  zum  Rentamtmann  unter
ie  Uebertragung  bes  dasigen  Rentamts  durch  ein  hoͤchstes  W  v.  17.  März  ernannt;
14)  den  beym  Vermessungs-Burcau  allhier  angeßellten  Herrm  Franz  von  Waldungen  zum  Hofhunter
  mittelst  höchsten  Dccrets  v.  2J.  März  ernannt  und  Gwiih
15)  den  Staabs=  Caplisine,  Herrn  Carl  von  Schüg,  zu  Neustad  b.  O.  zum  Hauptmann  er
Ohkre  scler  se  durch  ein  höchstes  Patent  von  demfel  in  Tage  in  Bün  ernaunt.

 

Bekanntmachunge

Auf  Sr.  oäil  or#kbruen  Großherzogs  höchsten  Besehl  wird  nachsolgendes  Patent  bierhurch
mur  Wbs  Kenntni  8
Eisenach,  den  43.  rh
Großberzogl.  S.  Landes-Regierung.

Carl  August,

Von  Gottes  Gnaden  Greßherzog  zu  Sachsen=  Weimar  Eisenach,  Landgraf
  in  Thüringen,  Marggraf  zu  Meißen,  gefürsterer  Graf  zu  Henncberg,
  Herr  zu  Blankenhain,  Neustadt  und  Tautenburg.

c  haben,  zu  medrerer  Förderung  der  Criminaluntersuchungen,  u  zu  Erteichterung  unserch

vom  #%  des  Criminalgerichts  zu  Eisenach  entsernter  wobnend#e#en,  ——  mit  Beirath  und  Inimmung

  Unlerer  getreuen  Landstände,  beschlossen,  für  Unsern  Ersenachischen  Kreis  vom  sien  Junv
dieses  Jahres  an  ein  zweites  Criminalgericht  in  Dermbach  eröffnen  zu  lassen.
        <pb n="118" />
        113

Den  arieg,  besselben  sollen,  von  de  an,  wo  die  Werra  dey  Kalserodo  in  den  Eisenachschen
Kreis  ein=  und  brv  Pocha  wieder  auskritt,  onke  auf  dem  linken  User  dieles  Flusses  liegenden  Uemter,
Hatikmonialämter  und  Gerichte,  ingleichen  die  zum  Amt  Cravenberg  gehö#gen  Ortschasten  D%
Mekers,  Hoiseror  und  Heimboch  bilden,  wee  alle  übrigen  Aemter  und  ricte  des  Eisenach
schen  Kreists,  und  kie  ouf  dem  rechten  User  der  Werra  liegenden,  zum  Amt  Vacha  gedrigen,  Elschasten,
  Obezgella,  untergella,  Heiligenroda,  Niederndorf  und  Schwenge  —  Enrengo  des  (Griniralgerichte
  zu  Eisenach  derbleiben.

Es  gilt  fuͤr  das  Griminalgericht  zu  Dermbach  und  die  dorin  einbezirkten  Aemter  und  Gerichte  im
Allgemeinen  die  in  denlelben  vorlängst  bereins  Criminalgerichtsordnung  vom  #A#en  December
  8  jedoch  milt  solgenden,  von  Uns  fuͤr  zwedmaßig  erachtiten,  abaͤndernden  Bestimmungen.

m  8.  2  n  Aemtern  und  *  bleiben  sernerhin  (soweit  sie  dazu  biöher  be-4406
  gewelan)  übemasfe
die  Untersuchungen
:)  oller  Feld=  und  Holzdeuben  ouch  Jogdsrevel,  so  lange  sse  nicht  mil  einem  peinlichen  Verbrechem
concurriren
b)  er  Vicbstable,  welche  nicht  durch  Einsteigen,  oder  Einbrechen  in  ein  Gebdude,  oder  mit  Wafoder
  im  Complott,  oder  zum  driekenmal,  nach  r—  zweymaliger  Bestrafung,  verübt
6t  zan,  deren  Gegenstand  nicht  zu  N#.  Cond.  utrat
c)  aller  Verbal=  und  Realinjurien,  so  l  die  letztern  aarnl  t  in  das  Verbrechen  der  Koͤrperder-2
  rnnl  oder  nach  dem  Urteit  Staiehihoirr  kn  bordegsliuren
d4)  aller  böslichen  Bonqueroute
P#0)  aller  nicht  qualigfeirlen  Berägereien,  deren  Gegengand  nicht  über  5  Rthlr.  Sichsisch  belrägt;
H  der  8  der  Cum-nalgmchtspkdnungunsereund·aI-igc«thmaM-h

Zum̃  n  im  F.  2.  vorkommenden  Ausnadmen,  sind  der  Compe  ekenz  des  Criminalgetichts
  t“*  *  entgogen,  alle  druckschristlichen  Verlehungen  der  Rcchte  inländischer  öffentlicher  Bebörcen,
  so  wie  s  Regenten  und  Regierungen  auf  duhere  Achtung,  dereh  Untersuchung,  nach
Maßgabe  des  Gesehes  vom  ###n  Moy  1879.,  der  Vondekregicrung  vorhehalten  bleibt.

Jum  Wenn  in  Ansehung  einer  Umieesch  un  bey  b  GCriminalgerichten  zu  Eisenach  und
zu  Dermbach,  ein  veinlicher  Gerichtstand  begri  so  soll  d  A#ene  Criminalgerlcht  uonngewesse
die  Umersuchung  führen,  in  dessen  Sprengel  *i  t—t  begangen  worden  ist.  Sind  aber  mehrere

e  verschicdenen  Sprengeln  began,ene  Verbrechen  dersclben  Person  zu  ntere  uichen,  so  bucten  ahinte
Hibtict  lür  allr  compelen!,  welches  die  Untersuchung  zuerst  begonnen  bat,  und  solche

Ü#e  Besichtigungen  und  andere  Gerichtehandlungen  auch  im  Bezirk  des  andern  ze  ihd

e
n  K.  6  e  der  Compctenz  der  Localbehörden  verbleibenden  Fälle  sind,  auch  wenn  sie  im
«  Imtsbqtlekcmbach  vorkommen,  nicht  von  Gum'nalgeriche.  sondern  von  Justizamtswegen  zu  untersuchen.

Zum  &amp;amp;.  13.  Jed  6  Criminalaiicht  citut  auch  alle  in  dem  Bezirk  des  andern  Eriminalgericht
ure  Personen  ini  ar,  ehne  ciner  Requisttion  zu  ber  rürsen
!  az.  Die  Pfllicht  zu  ———  der  D  De  n  beym  GSiiminehe  Dermbach  liegt  saͤmmtichen
  air  d.  Teenn,  oder  im  benachbarten  Ausland,  wohnenden  Grohhrrzoglichen  Advocaten  ob.

26  0  Eriminaldentan  zu  Eisenach  und  Dermbach  benehmen  sich  mit  elnander  in  der
27  5oer  breiten,  koch  obne  wenere  Titulat
esebten  demnach,  daß  dieler  Be  estimmungen  notr  von  dem  Griminalgericht  zu  Dermbach
ind  allen  Gerichtobeh  örden  und  Untertbeanen  im  Beezitk  desselben,  als  anch  von  allen  W  acn  Behoͤrden

  und  bimeibbe  nen,  soweit  sic  dirletben  belressen,  binsti  urd  er  vom  1.  Jun.  dieles  Jabres  an
erwaa  senden  nnn  arsen  W’i’“D  ’  wne  Lhont  en  sind  am  i.  Jun.  d.  3½½  es  beym  W
min  oige  ct  au  Eisenach,  orer  dem  Ant  Ofleim  bereus  W  Untersuchungen,  weiche  nach  ##

cu  KRaligun.  *  e  6  1#  ürden,  von  jenen  Be  7
###  vollinds  taenus  tos  des  Criminalgerichig  Dermbach  gehören  würden,  i  b
        <pb n="119" />
        114

Urkundlich  baben  Wir  dieses  Patenk,  welches  durch  das  Regierungsblalt  gewoͤhnlichermaaßlen  bekannt
  hht  werden  —  aigenh  gu  vollzogen,  und  Unser  Großerzogliches  Iucgn  vordrucken  laseimar
  den  15  mar  1

(L.  S.)  CKarl  Augufstk.
Patent  Ernst  August  von  Gersdorff.  Dr.  Schweitzer.
wegen  -  des  Criminalgericht  vdi.  Ackermann.
zu  Dermbach.

II.  Durch  das  Eircular  vom  2g.  Juny  1808.  sind  die  Unter-  oolittv,  Behörden  ber  dlteren  blestgen
  bandestheile  angewiesen  worten,  nur  dealenigen  Schleisern,  welche  den  hiesigen  Landen  als
Unterthanen  ausgenommen  worden  und  auf  das  freygegebene  Gewerbe  das  Scher##enschleisens  Steuern
und  andere  Abgaben  entrichten,  die  Ausübung  ibres  Gewerbes  zu  gestatlen,  dagegen  allen  fremden
Sthleisenn,  welche  6r  als  eg  zu  legitimiren  nicht  vermögen,  außer  Jahrmarktszeiten,  das

weder  in  den  Städten  noch  auf  dem  Lande  zu  gestatten,  vielmehr  dergleichen  fremde  unberechtigte
  Schlelser  weg  zu  weisen.

a  nun  neuerlich  zur  eige  gekommen  ist,  daß  in  den  neuen  hiesigen  6andeihee  fremden
Schleifern  die  Berreibung  ihres  Gewe#rbes  gestattet  wird,  solches  cnter  schon  rücküichtlich  der  pee  *
Sicherheit  serner  nicht  nachgelassen  werden  kann,  so  werden  obige  Vorschmsten  diermit  auf  d

Bereich  Grohbergogl.  kandes  Direction  1.  Section  allhier  heharsten  neuen  Grohherzogl.  vondesihten
erstreckt  und  für  die  dliern  Kandeslheile  gleichzeilig  erneuert.

Weimar  den  aa.  März  1/670.

Großherzogl.  Sächs.  Landes-Direction  ite  Seckion.
K.  Huseland.

Perordnung.

Nach  einem  in  den  vormals  Königlich  Süchsischen  Gebietstheilen,  welche  jett  zu  dem  Bezirk  der  unterzeichneten
  6oandecgielun  arbören,  bestehenden  Besedle  vom  en  Oeemer  1806.,  sollen  bei  gerichtlichen
  Leichenölnun  die  auf  Erörterung  der  Todeqursache  abzwecken,  ohne  Unterschied  der  Fälle  und
seldst  donn,  wenn  n  rinem  Tbeile  des  Körpers  cine  Tod#éursa  8*  Schen  t  zwe  seyn  sollte,  dennoch
  jedesmol  der  Kopf,  die  Brust  und  der  Unterleit,  als  die  drei  Hanpthöhlen,  (o“  wic  di  vorzüglichslen
Eingeweide  und  andere  Tbeile  des  Körpers,  veren  herlehung  von  erheblichem  Einsluß  fern  lann,  eröfnet
und  untersucht  werden.  Da  die  Vorßcht  gebietel,  in  so  wichteen  Untersuchungen  onr  ärakichen  Urtheile

alle  sich  darbietende  Erkenntnihquellen  aufzuschließen,  und  wenn  auch  la  in  einem  concreten  Falle  eine
saiche  Ausführlichkeit  der  Zergliederung  einmal  überslügig  erscheinen  lollte,  die  Entscheidung  darüber  doch
nicht  sagla  dem  Untersuchun  ngsrichter  oder  den  Snichschten  überlassen  bleiben  kann:;  so  wird  ouf  böchsten
Besehl  Sr.  Königlichen  Hei-  des  eetbe  hogs  die  emgangserwähnte  Vorschrift  auf  den

anzen  Unsa  ang  des  Großherzog  6  verr  ausdrücklich  erstreckt,  mit  der  besondern  Bebann
  mung,  daß  einzelne  Abweichungen,  A½nnt  sie  nichts  desto  Hents  bin  und  tout-et  noch  zae
beoltch,  an  sich  selbst  die  Mchuacch  de  gerichtsärztlichen  Gutachtens  t  herbeizieben.

n  GSerichtsäir#ten  und  selbst  an  den  Untersuchungsrichtern,  wenn  diese  ciwane  haben  Kular)  lene  auf
W  Vorschrift  aufmerksam  zu  machen,  nach  Engesen  geahndet  werden  sollen.

Weimar  den  24len  März  1820.

Großhergoglich  Sachsische  bandes-Regicrung.
von  .
        <pb n="120" />
        Großherzogl.  S.  Weimar--Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  8.  Den  16.  Junius  1820.

 

 

 

Ehren-Aus  jeichnung.
Des  Großberzogs,  Königl.  Hoheit,  haben  dem  Ober=  Conssslorial-Roth,  Siisprchigen  uͤnd  swten
  Diaconus,  Herrn  Carl  Friedrich  Horn  hieselbst,  die  goldene  Berdienst-Medai  mit  der
Erlaubmß  zum  Tragen  am  rolhen  Bande  des  weißen  3nleilené  am  10.  May  d.  J.  Sale  verliehen=Dienst-Entlafssungen.



Se.  Königl.  Hoheit,  der  Grohbeneg:  haben  den  Janiiialh  und  zeitherigen  Justlz=  Amkmann  us
Justiz=  Amtes  zu  Meegte:  Herrn  Carl  ##ban.  46%  öttner,  auf  unterthänigstes  Ansuchen,
sowice  den  Julliz=  Amts.  Sekretar  und  ersten  3  *  Amtes  Weimar,  Herm  La  ul  u  g  ust
Aulbot  rn,  wien  andauckuder  Pnramhen,  16174  lul  Jase  stellen  zu  entlassen

en  in  Anerkemmung  lang=  und  retp,  mebridbrig  geleisteter  z##en  ienste  eine  jährl.  wai  t-5
böchster  Enllassungs=  und  rsp.  Pensions-Decrete  v.  d.  April  d.  J.  zu  erüheilen  gnddigst  geruhet.

Beförderungen.
Des  Großherzogs,  Königl.  Hobeit  haben

1)  den  elgdnotan  und  Audifeur,  Herrun  Christian  Ernst  Weber  bier,  zum  Julliz-Amtmann  des
Jusiiz-Amtes  Nlederrostla  lom  höchsten  Decrets  v.  4.  April  ernannt;

3)  den  derm  biesigen  Justiz=  Amte  als  aten  Aciuar  provfforisch  angestellt  gewesenen  Herrn  Christian
Friedrich  Wihelm  Vogel,  nunmehro  als  solchen  desinitive  ernannt,  laut  böchsten  Neser#pts  d.  cod.  4.;

3)  den  Ralh  und  zeitberigen  Bürgermeisser  gurhers  esireystart  auch  Hfarvca,  und  Kandschafta=Evndicus,
  *7  Isune  Friedrich  Rudol  uhn,  Innhaber  der  sitbermen  Verdienst,  Medail,
zum  Gerichts-Sekrcetar  bep  Höchst  l-  g,  g  zu  Weimar  durch  ein  h.  Deeret
v  i8g.  1uix  ernannt;

4)  den  zweysen  Ackuar  des  Justiz-Amtes  Mcerrogla  Hern  Wilhelm  Schwabe,  zum  Amts=Commißar
  und  ersten  Actuar  des  Justiz=  Amtes  Wam  mar,  und  an  dessen  Sielle  den  Hott
vokat  und  Gerichteé-Actuar,  Herrn  Ludwig  E-  osinus  Venus,  zu  #ien  ,  zu
tuquuflHiAnms  Nudkkkoßla  durch  hohe  Fir  v.  28.  A

5)  den  r  noil.  beym  biesigen  Jusi  -Amie  zeither  gestandenen  ESenen  zari  Höchst-Ibro
  Landes=  Regierung  zu  Weimar,  Denn  Carl  Friei  "3  S  —  Amss-Airchivar
genannten  Justiz-  Amtes  *P  4  bohes  u  v.  2.  April  ernan

6)  den  ee  Geletls  -Emnehmer,  Herrn  Jobonn  Friedrich  Müller,  6  Greeuzburg,  zum
Am#  %  plsten  des  8  Amres  zu  Gerstungen  durch  ein  h.  Winihterioldetrct  v.  5.  May
ernann

?)  dem  Närgermesste  biesiger  Residensstede,  Hern  Goarl  Lebrecht  Schwabe,  den  Character  als
mit  den  Matogativen  eines  wirklichen  Rathes  durch  ein  höchstes  Deeret  v.  9.  May
vrrlichen:
        <pb n="121" />
        116

Fern
8  ben  Fäi  #2  biesigen  Großbenoql.  und  Fürsll.  Tburn=  und  Toxischen  Lebns-Friedrich
  *G  r  8  nur  als  Postmeister  urlates,  bestähtiger,  sondern  —222
L  —  eisters  mittelst  höchsten  Detrets  v.  7.  April  verlichen;
9  den  site-U  Rath  und  Fieste,  Herrn  Gente  Witem  Witlacher,  z  obit  zum
-  rier  9  Wes  6  F  Puldinl  ein  büch  !  *v  vom  12.  Apris  be  t  «
10  den  vierburschen  beym  hiesigen  Holrevierr,  Augu  rster  zum  H
10)  mittelst  dert  “  vom  .  May  F  nnt;  rr  e  zu  Biesclbach
1)  den  Korpéick  F  ohannes  Vogt,  zu  W  8  um  os-  ls  d
iere  Sui  ein  m  Lreuf  vom  l  .  Aa  ufet  uuf  dem  dasigtn  Forste-12)
  den  Jagdlaquois,  Herrn  Constantin  Hagemann  all  ¾  75rr  b.  4
9rn  decreis  v.  20.  Moy  ernannt.  6  5%  id  Jag  et  mittet  beben  Min-Sedann.
  bosh  -PHöchstdleselben  os
13)  den  Koͤnigl.  Preust.  oets  zu  wrau  bey  Jeih,  Herrn  bse  Job-  b
3  öchst=  Ihro  Oberhosprediger,  Beichto  ater,  Ober  Gesaha  Ffroh  .  ea  er  en:
—8  auch  Generalsupcksntcnventen  hitselbst  berufen  S%  höchster  Voatlonn  chene

m  9
14)  vo  Direrhd  bes  pmnassum  zu  Siho  errn-  Fran  chriner  Frenzel,  den  E
n  #ansitemiele  r*0  —*  ein  —  t  v.  4%  h  ver  heehenn  ael,  den  Character  als
15)  dem  Collaborator  bes  gei  lichen  Mini  cn  4  isenach,  Gaspar  Dolsch  di
6  Luintus,  *  eitn  v  Gomnassum  duis  doͤchstes  Lesco  pt  v  4  „s  verliehen  Stelle  tines
1  en  -  idaten  der  Thcologie,  Herrn  Carl  Friedrich  Engelhar
B  rfem  5  e  durch  eine  n  v.  14.  tst  Patur:  aliget  um  Psarren  zu  Schwabt  ·
17)  den  Pagen-Insormalor,  Hern  phbil.  Karl  C  Gbrision  Sonders  .
2  —  mitteist  hotem.  Ministerialdecrets  v.  a.  ernann!  "*5*v  bausen,  bier,  zum  wogen
18)  den  Rector  und  Collaborator  zu  Blankenhayn,  3  Heinrich  Frrart  Trinkler  zum  Pfarrer
  zu  Großlohma  und  Oektern  durch  eine  höchlle  Arlunde  v.  5.  May  bellätigel;  6
7),  die  Lapbihgten  der  Dbeotogie,  Hemna  Eduor  Schmis  4cus  Ebbhbcl  zud  Herrn  Ernst  Fritdis
  9  aut  Remda,  gasteenn  m  Rec  und  Diaconus,  zu  Olvisleben,  und  let-2
  r  47  Wlbrem  curd  büyse  Uefunden  vom  23.  und  %  May'  beltdtiget;
20)  .  del-  fkanz  silchen  Sprache,  Herr#  Dr.  philos.  Carl  wernn  rmWis  gitelhn.
or  und  die  Docioren  der  Pbilosophie,  Herrn  Ernsl  Wilhelm  Weber  Werßen=  «
deCarlGolllobWslhclmSchucttrocnhcchzusl  atoren  m  biesigen
Wüem  ornenniscen  Gymnasio  durch  ein  höchstes  und  resp.  hohe  Sa  vom  3o0.

May  #e#nannt

1  din  Hos=  und  Jogd-Junker,  Herrn  Adolph  Heinrich  endnn  August  Demetr
n  Keller  und  den  Second  Lieutenant,  Herrn  Friedrich  von  Whirh  alen

r  mmer  Inngern  durch  bchlte  Wunere  s-  N  April  ernanne;  p  u
22)  den  Second  lenank,  Herrn  risttan  Stieler,  zum  wemier,  bien

"  Ihro  Linien:  Mnn-  W  zhen  Datents  v.  12.  Upril  un  enant  bey
2  d  Holesokan  un  zeitherigen  Stadtschreiber,  Herrn  Wilhelm  cing
3)  8  ur  dorch  ein  höchfes  Patent  d.  cod.  d.  Hen  -annt;  5weob'  bieselbg,  zum
20  "v70  ren  am  sicn  Großberzogl.  frepen  Zeichnen=  Anttiutte,  Herrn  Jobann  brilian  Ernst

üller,  das  Praͤbicat  als  Profeffor  mittelst  hoͤchst.  Decrets  v.  24.  April  ertbeilt;
25)  *  Eitrrrstänonh  die  5½%  Snn  —  zu  Sachsen=  Gotha.  .  Altenburg  i  mn  den  Collegienralh,
  Herrn  Di.  Johannes  Schad  zum  auerorde=  Mrofellor  der  Phslosophie  bep  der

Universität  ert  ein  h.  en  v.  n  nonnt  und  e
26)  dem  Pachter,  Hertn  Ludwig  Mirus  zu  wanser,  den  als  Ca  :  -
durcheinhohesMinisterialdeqctv7  d.  J.  in  Gnaden  ertheilt.  mmen  Gommissar
        <pb n="122" />
        117

Betanntmachungen.

I.  Webrere  Geistliche  scheinen  daröber  in  Zweisel  zu  stehen,  ob  das  wegen  Brebelichung  der  ledigen
  Mannopersonen  vor  ersülltem  a4.  Jahre  beslehende  Verbot  auch  auf  die  angestellten  Schul-17
  uchue  ebnen  sey,  oder  ob  auf  solche  dieses  Geseb  keine  Anwendung  lelde.

un  das  oeschfia  Patent  vom  13.  Dec.  1  7*  durch  ein  höchsles  Reseript  vom  29.  Jan.  1
dahin  Frebealla.  erléuteprt  worden  ist,  daß  solches  nicht  auf  die  Shhuhhiner  Fasseecen  t
ihnen  er  laubt  lseyn  solle,  sobald  sie  zu  einem  Sech  t  gelangtn  nach  besinden,  auch  ehe  sie
das  geserlich  Ausr  erreicht  haben,  sich  zu  verehelicken;  so  wud  solches  ,  —  hiermit  zur
Nachricht  und  Nachachtung  im  vorkommenden  Fall  bekannt  gemacht.
eimar  1820.

r  den  19.  April  1
Groherzogl.  S.  Ober-Conssstortum,
Peucer.

.  Da  d  enunter  den  23.  Maͤrz  d.  J.  verfaßte  in  Nummer  28.  des  dießjährigen  hiesigen  Wochen-1u4,
  und  in  nar  biesigen  nserhn  abgedruckte  Bekanntmachung  wegen  Bezahlung  des
rios  von  —  *  Untersuchungssacken  von  mehreren  Eriminal=  und  Dostbehörden  mißoerstonbort
  worden  und  dessallicge  Klagen  un  Anfragen  eingelausen  sind;  so  wird  hierdurch  mit  Bezug  auf
vorbenannte  Bekanntmachung  erluterungeweise  noch  zur  öfentlichen  Kunde  gebracht  und  resp.  den
Poslmiern  at
daß  bei  di  F  Betress  der  Ausgaben  an  die  Posten  zur  Absendung,
a  ie
#.  der  arusgebenden  Behoͤrde  nach  wie  vor  es  srey  stehet,  bey  wirklich  herrschastlichen  Angelegeneiten,
  J.  V.  in  den  die  allgemeine  Verwaltung  des  Criminolgerichts  oder  sein  Rechnungsrevisionsaeen
  kurcheet  ie  enheiten  5  der  Ausschrifl:
„  Herrscha  Grote  berzogl.  Die  mgfechen“  zu  bedien
d.  nach  allen  la  1  rCr  wulnschengan!  ½  unterworsenen  Dt  Wie  Aufgabe  nach  Gutbesinden  zu
(rankiren  oder  unfrankirt  zu  lassen,
—T  ——2  wo  hr4%  keine  Kostenerslaktung  ersolgen  kann,  sich  nach  wie  vor

er
Unvermoͤgende  unttsudengelehen  zu  bedienen.
D.  In  eff  des  Empfangs  von  der  Post,
daß  bei  diesen  Sachen:

daß  darauf  nolirte  fremde  Porto  jeden  Falls  der  Post  sosort  baaadn  wwerden  muß,

d.  daß  das  imitniische  Porto  ebensalls  sofort  bezablt  werden  muß,  wenn  weder:

„Herrschaftlich"  noch:  „Unvermögende  umessuchunge  Sache“  *  n  stehet
e.  daß  dad  so  belahte  nnüoi  Porto  in  ollen  Fdlicn  notirt  und  in  allen  den  Fä##n  seiner  Jei

ost  reclamirt  wird,  wo  s  nic  einen  efangenen.  betrifft,  von  welchem  solches  wieder
lgubringen  gewesen.  ist.  Weimor  den  236.  April  18
Whe  po74.  Sb  “*7—  In  spection.
uͤhlm

n#.  Es  wird  biermit  öffentlich  bekannt  gemacht,  daß  uen  Entinchhenlahne  SChirurgus  Chrisliay
—  Sachse,  zu  Weido,  zugleich  alo  doriijẽr  Amts--  und  Stadtchirurgus  ongestellt  und  verpslichlet
i'den  ist.  Weimor  den  Zo.  May
roßhengogl.  ankechrertion,  1  Sectiom.
and.

di  1

z8  im  Maaflk.  on  dem  Jenaischen  Ober-Forftamt  zur  K1  P#roht.  worden,  daß  dle  Hribat.  Holzum
rüche  erlitlen  boben,  à

dölzer  weder  ausgema,
kun  wonden  schen  44  und  Procgehen  noch  viel  weniger  die  baducch  entstandenen  Stocke  auögegra-
        <pb n="123" />
        118

Da  nun  dergleichen  liegende  mit  der  Schaale  annoch  versehene  Hoͤlzer  oder  J
aller  Urt,  besonders  den  Borckenkäfer,  den  größten  Feind  der  37  Wr  erpssoce,  Misetten
der  ganze  Wald-Bestand  des  Kreises  gesährdet  wiro,  die  Königl.  Sächs.  im  Neustéoter  Kreise  noch
geltenten  Gesetze  aber  das  Aufränmen  der  Schläge,  das  Wegräumen  der  Windbrüche,  das  Ausroden
der  Stocke  im  anderen  Jahr,  auf  das  bestimmteste  vorschreiben,  und  überhaupt  auch  in  Privatholzun-=gen
  alles  gethan  wissen  wollen,  was  der  Holzcultur  förderlich  ist;

Mandat  wegen  Pflanz:  und  Pfropfung  auch  Kultivirung  fruchtbarer  und  anderer  Bäaume  d.  d.
11I.  May  1726  Codes  August.  Cont.  I.  pag.  528.  wo  es  heißt

„Und  versehen  Wir  uns  demnach,  daß  Unsere  getreuen  Vasallen  und  Unterthanen,  welche  mit  Haiden
und  Wäldern  beliehen  oder  dergleichen  senst  besitzen,  auch  ihres  Ortes  Unsere  Landesväterliche  Intention
  zu  ihrem  und  ihrer  Nachkommen  selbst  eigenen  Vortheil,  befördern  werden;  Wie  Wir  denn
auch  Kraft  vieses  verordnen,  daß  selbige  gleichsalls  tüchtigen,  reifen  Saamen  von  Eichen  2c.  nach  jeder
  Landesäbt  zu  rechter  Zeit  einsammlen  und  als  obgedacht,  wohl  verwahren,  die  Schläge  oder
abgettiebene  Gehaue  und  Stockräume  wohl  reine  machen  und  öffnen,  den  Hotzsaamen
  auf  kleinen  Blösen  alsobald,  auf  allzugroßen  aber  nach  und  nach,  in  denen  nächsten  4  oder
mehr  Jahren,  aussäen,  die  Windbrüche  aufrdumen,  den  jungen  Anflug  für  Trift  und  Wild,
soviel  sich  thun  lassen  will,  wohlvermachen,  ihre  Haiden  und  Wälder  haußwirthlich  tractiren,  und
überhaupt  alles,  was  Wir  im  Vorhergehenden,  zum  Besten  Unserer  eigenen  Waldungen  verordnet,
auch  ihres  Orts,  wo  hierzu  Gelegenheit  vorhanden,  beobachten  sollen.“
Gencralc  die  Wiederaufbringung  der  abgetriebenen  Waldungen  betr.  d.  d.  2.  Aug.  1763.  Cod.  Aug.
Cont.  I.  pag.  1533.  welches  disponirt:
In  denen  Gehauen  und  Orten,  wo  Holz  geschlagen  worden,  ist,  zu  Beförderung  des  Wiederwuchses
und  damit  der  Boden  sobald  als  möglich  gerdumet,  und  entweder  bescet  oder  durch  die  Saam“  Baume
wiederum  zum  Anfluge  gebracht  werden  könne,  der  Abraum  und  das  Reisig  alsbald  aufzumachen,
die  Stöcke  aber  sind  längstens  im  andern  Jahre  auszuroven  und  die  Holzpercipienten
mit  dem  ihnen  zu  überlassenden  Feueru  Fg6.  erürnin,  ehe  ihnen  gutes  Holz  angewiesen
wird,  auf  Annehmung  des  Holzraums  und  Stockholzes  mit  zu  verweisen.“
So  werden  hiermit  alle  und  jere  Besitzer  von  Privatwaldungen  erinnert,  den  Vorschriften  der  bekreffenden,
  im  vorstehenden  Extract  wörtlich  abgedruckten  Besehle  um  so  gewisser  allenthalben,  und  in  sofern
  die  in  diesen  Befehlen  gesetzten  Fristen  bereits  abgelaufen  sind,  längstens  binnen  3  Wochen  von
Puoblication  dieser  Verordnung  an,  nachzukommen,  als  gegen  selbige  nach  Ablauf  dieser  Frist  auf  weitere
  Anzeige,  mit  Strafauflage  und  anderen  geeigneten  erecutivischen  Zwangsmaaëregeln,  wozu  die  betreffenden
  Unterbehörden  des  Neustädter  Kreises  in  den  Grenzen  ihrer  Competenz  und  bey  eigener  Verantwortlichkeit,
  auf  ven  Grund  jener  Gesetze  hiermit  ausdrücklich  angewiesen  werden,  verfahren  werden
  solle.  Weimar  den  8.  Jun.  1820.
Großherzogl.  S.  Landes-Direction,  I.  Section.
K.  Hufeland.

V.  Sr.  Königl.  Hoheit,  ver  Großherzog,  haben  dem  Königlich  Preußischen  General-Lieutenant
Herrn  von  Müffling,  Ercellenz,  zu  Erfurth,  sowie  den  bei  ihm  als  Gehülsen  commandirten  Officiers
  und  Ingenieurgeographen,  behuss  der  Aufnahme  eines  Dreiecks-Netzes,  die  höchste  Erlaubniß  ercheilet,
  in  den-  Großherzoglichen  Landen  trigonometrische  und  Milikärische  Vermessungen  vorzunehmen,
auch  gnädigst  geruhet,  Deulelben,  damit  Er  überall  in  ben  Greßherzoglichen  Kanden  die  möglichste
Hülfe  und  Unterstützung  finde,  mit  cinem  Höchsteigenhändeg  vollzogenen  ofsnen  Brief  unterm  26.
Mai  dieses  Jahres  zu  versehen.  .

Es  wird  solches  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht,  auch  erhalten  die  Justizämter,  so  wie  sämmtliche
  übrige  Unterbehörden  die  Anweisung,  obgenannten  Persenen  vorkommenden  Falls  zu  Erreichung
thres  Zwecks  den  erforderlichen  Vorschub,  allenthalben  gehörig  zu  leisten.

Weimar  den  12.  Junius  1220.
Großherzegl.  Sächs.  Landes-Regierung.
von  Milller.
        <pb n="124" />
        Großherzogl.  S.  Weimar  -Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  0.  Den  50  Juntus  1820.

 

 

Ordenausteheilung.
½  Geobenog,  Käl.  Hobeit,  haben  Sr.  Durchlaucht,  dem  Fürsten  Clemens  Wenzel  Lokhar  von
Metternich-Winneburg,  Fürsten  zu  Ochsenbousen,  Herzog  von  Po#tella,  Grasen  von  Königswart
  2c.  ½  Ritter  des  I380  0  Vliches  und  vicler  anderer  hoben  Orden  Grotzung.  Srt  Kaiserl.  Koͤ-#.
  abogtolilcben  Mosjesidt  wirkl.  Geinten,  Non3  und  Kämmerer  wie  auch  Staats:  Conserenz:  und
Minister  der  ouswärtigen  Angelegendeiten,  das  Gro  oßkreuz  Höchst=  Ihro  eruen  der  Wachsamkelt
  oder  vom  weißen  Falken  am  20.  dieses  Monaks  verliehen.

.  o  e  r  sß  e  v  „  „„
Se.  Königl.  Hoheit,  der  Großberog,
1)  dem  N  und  cillen  Professor  der  Skebn  Schulen  zu  Raab  im  Königreich  Ungarn,  Herrn  J
lenn  #  ,  drum-atmetalsRathmittelsthöchstrndetketsvom-Zdstsko  Monats

2)  "  Et  Johonn  Blaufuß,  r  zmm  Wildpertt“-Rechnungssäßlöt
  durch  ein  bohes  Misrn  —  #d.  M.  zu  ernennen  und
den  Her,  Constgoriet,  Kan#u,  Hrn.  Cbristian  Ele—  Helbig,  zu  Eisenach,  zum  Ober-Con
(istorial-Archiv.  Registrator  sowle  den  n  Accessist,  Johann  Wilhelm  :
er  daselbst,  zum  Oberconsistorial=  r  bnhrn  t  Canzley  bes  dasigen  roßbeschl.  Ober-Honsstorium
  durch  hohe  Ministerial-Decreie  vom  20.  d.  .  zu  ernennen  gnddigst  geruhet.

 

Bekanntmachungen.

Es  baben  Se.  Königl.  Liben  lm  Betreff  der  Verdienst-Medalllen,  welche  von  Höchstdensehen
  mit  der  ausdrücklichen  Erlaubnis  zum  Tragen  am  Bande  des  Großherzogl:  chen  haugorten
vom  weißen  Falken,  verliehen  worden,  solgende  Bestimmungen,  wie  es  damit  nach  dem  Tode  des  Inn
habers  gehalten  werden  soll,  estzuseten  gerubet:

1)  die  Medoillen,  goldene,  silberne,  bronzene,  bleiben,  nach  dem  Ableben  ibrer  Innhaber,  ein
ETigentbum  drer  Familie  und  Er

t  jeboch  die  Fam  e  die  Abfcht  begen,  eine  solche  Medaille  zu  veräußern,  so  soll  dlelelbe
  kein  zore  des  Wandels  werden,  sondern,  gegen  Erltattung  des  innern  Metallwertbe,
  on  das  Ordens  dae  welches  das  Weitere  zu  besergen  dal,  abgegeben  werden.

rl  zur  wird  dleles  hietmir  zur  öffentlichen  Kunde  gebra

eimar,  den  ao.  Juniust  1820.
Der  #oshannr  Sil.  Virkliche  #e  Rath  und  Staats-Minister,  auch  Ordenskonzlar.
4.  W.  Frhr.  v.  Fritsch.
vdt.  Ackermann,  Ordens-Sekretcr.
        <pb n="125" />
        120

II.  Durch  das  Cburfärfll.  S  Generale  vom  zr.  May  1786.  ift  verordnet  erde  baß  die  Aus-Huer
  der  Hodern  ouser  Landet  bey  Stirase  der  GLohicgtten  der  Haodern,  wie  auch  der  Pferre,  Wagen,
  Schiff  un?  Geschurts  oder  (41%  SZ  des  Worthes,  wovon  3  dem  *
cianten  und  1/3  der  O  Sugten..  ben  welcher  die  lore,  und  Bektralung  Fnsele  ubtese  werden
oll,  unterbleibe  und  dah  stch  sowoßl  die  Aemter,  als  die  Yatrimoniolgerichts,  Obrigkei
meieung  nack  Krücklicher  Shaest  und  Abndung  der  Verpochtung  des  Hedersammelns  und  Engel  der
mi  onen  m  r  an  Ausländer  enthalten  sollen
idnung  wird  andurch  fuͤr  die  vommals  Königl.  Sachs.  nun  Großherzogl.  Weimarischen
Leonbektbelte  eunh  erneuetrt.

Weimar,  ben  21.  Maͤrz  1820.
Großherzogl.  S.  Landesdirection,  1.  Sectlon.

K.  Hufeland.

.  Durch  die  von  vem  vormalsgen  Landes=  Policey=  Collegium  allhler,  unterm  g.  October  181
für  un  mum  biesgen  *—  Bezirk  gebbrigen  altern  Londetheile  erlassene  Vrordung  wurde  t4
Beziehung  ouf  die  Tog'  und  Nachtwachen  in  den  Markislecken  und  Dörlern  sellgesebt:  „Jrder  Wachter
  aalae  in  vit  hesebliche  Slrase  von  8  gr.  incl.  Anzeigegebühr,  wenn  er  auf  zwesmaliges  Rusen
etines  Gensd  ang  4½  dem  Horn  demselben  nicht  antworset.  Lehterer  hat  urran  die  Werpflichtung,
den  nachlässigen  Wächser  selbst  oder  durch  Hülse  des  Schöllhetgen  auszumitteln,  und  sich  W  E
die  chen  lchristlich  atkesliren  zu  lossen,  auf  welches  Attestat  olsdann  der  Beamte  die  Anziäo
  und  resp.  Strase  nolirt  und  es  dem  Gensd'armes  zur  (ofor#igen  heiterung  zurück

icbt.

Kann  Pan  Gensb'oret  in  lausenden  Monat  den  Bekra  erbeben,  so  bleibk  das  Attestat  als
Quiltung  *  v  Hand  des  Bestrasten,  in  gegengelten  Foall  wird  co  dem  Beamten  zur  erccutivfschen
  esgeeibung  zugesteult.  indal  eche  Weibépersonen,  der  oder  gebrechliche  Manner  dixsen
nicht  als  Tog,  noch  weniger  als  t  gebraucht  werd
Nachtirglich  wurde  donn  unterm  1/1.  Dechr.  1814.  bror  t  bandes=  Behörde  bekonnt  gemacht,
  daß  von  den  vom  Maffullcen  Waͤchter  zu  entrichtenden  8  g  I  Gel,d  dknuncnmiden
Ernst-akkurng4f.als11nzetge-C-thübnnbog-s  vi.  de  jenigen  GVeaamen=  welcher

nzeigegebühren  und  resp.  Strase  auf  das  Aliesiat  ½½  Schultherigen  nolirt,  als  Canzlepgebübren  06„
e  lallen  lelten  daß  es  aber  jedem  Wachter,  welcher  als  fadrldfsig  denunckürt  uedn  ftey  stehe,
die  ihm  zur  Seite  stehenden  Entschuldigungsgründe  geltend  zu  z  achen  e,  wogegen  er  alsdaun,  salls  er
schuldig  besumen  werde,  die  Kolsten  der  Untersuchung  zu  kragen  hab

2  adeg  die  rhin  gelehrt  dat,  daß  wegen  Grrpsgssgeer  dieser  Geloflrase,  zumal  in  Orten,
  wo  die  Tag:  und  Nachlwachen  nicht  von  bezohlten  tern,  sondern  von  den  Einwohnern,  der
Reitze  —  brrschbel  werden,  diese  Wachen  sehr  nochlässig  chrbeine  werden,  so  wird  hicrmit  seslge-(et,
  daß  jeder  vachlässige  Wächter  auher  den  serner  wie  bisher  als  resp  Anzeige  und  Ganzlepgetü=#en
  zu  entrichtenden  3  gr.  noch  mu  einer  #aüngugen  Lelingmiysseese  belegt  werren  soll,  und  werden
zugleich  obgedachte  Verorrnungen  mit  diesum  Zusatze  aus  die  zum  Bercich  Grohherzogl.  S.  Landes-Ditection
  er  Sccoion  gehörigen  neuen  Großherzogl.  bondestheile  erslucckt  und  die  WNN  bei
Eigener  Veankworllickkeft  angewicsen,  die  Tag=  und  Nachwachen  ihres  Orts  häusig  sel  bst  4½  visniren
und  die  seantifigen  Wöckter  bei  der  competenken  Policey=  Behörde  zur  Bestralung  anzuzeigen

Den  naͤchfi  erbalten  saͤmmiliche  Untrgh  Beboͤrden  die  Auweisung,  bei  der  dermals  eringen
Anzahl  der  Gensd'armes  durch  die  Cerichts  und  Rathödiener  uͤber  das  umherziehende  Gelindel
die  strengste  Autsicht  führen,  und  98  die  Gasthoͤse  und  Schenken,  so  wie  alle  verdaͤchtige  Aufentdaltorte
  tausig  visitiren  und  die  ohne  begikimartonen  ausgegriffenen  und  verdaͤg  tigen  sremden  Personen
  zu  Arrest  bringen  zu  lasc  und  E  das  Weitere  zu  verfügen,  die  Ontsvorges.  Oten  aber  werden
  gleschfalls  ongewiescn,  die  Gaslhöse,  Schenken  und  alle  vorschenge  Drie  ihrer  Gemeinden  hauf)
zu  visiliren  und  die  aulgegriffenen  verdächtigen  Personen  an  die  compelenten  Unterbehörden  abzultesern,
        <pb n="126" />
        121

euch  überbaupt  für  Jugstchtbaltung  der  Msbentliche  Eicherheit  und  policeylichen  Verordnungen  möglichst

  besorgt  zu  seyn.  Weimar  d  82

Gloßderzogl.  S.  t  Dr  iste  Section.
ufeland.

IV.  Auf  böchsten  Besebl  Sr.  Koͤniglichen  Hbet  des  Großherzogs  wird  die  nachstehende  Verordhung
  Sr.  Moiestkt  des  Zallers  von  Desterreich  uͤber  die  Aufhebung  des  Tbzugsrechts  (iue  delractus,
Gabella  emigratsonie)  vom  1.  Jul.  1817.  biermit  öffemtlich  bekanmt  gemacht,  mit  dem  Beisügen,  daß
sich  bei  Entscheidung  der  riessichusa  des  Abzugsgeldes  künftighin  vorkommenden  Fälle  im  hiesigen
regen  r—  nmach  geachtet  werden  soll.

Weimar,  am  5.  Jun
Großherzoglich  Süchsssche  Londes-Reglerung.
von  Müller.

Wir  Frauz  der  Erste,
von  Gottes  Gnaden  Kaiser  von  Oestreich;  König  von  Jerusalem,  Hungarn,  Behmen,
  der  Lombardey  und  Venedig,  von  Dalmazien,  Kroazien,  Slavonien,  Galizien,
Lodomerien  und  Illprien;  Erzherzog  von  Oestreich;  Herzog  von  bothringen,  Salzburg,
Steyer,  Kärnthen,  Krain,  Ober=  und  Nieder-Schlesten;  Großfürst  in  Siebenbürgen;
Markgraf  in  Nähren;  gesürsteter  Graf  von  Habsburg  und  Tyrol  2c  2c.

Nachdem  unter  Unserer  Mitwirkung  und  E—1  4  Wis  *  26  Bundes  durch
die  Bundesoersammlung  zu  Franksurt  am  Main,  mit  Beschluß  vom  ,  zur  Delie
bung  des  Artilels  XVIII.,  Liu.  C.  der  Bundes-Acte,  die  Auean  —  “  etreff  der  den
Untrthanen  der  deutschen  J  dortselbst  zugessicherten  Frepheit  von  allrn  Nacksteuern  (jue
detrscine,  gebelle  ecwmigrationie)  in  so  fern  das  Vermoͤgen  in  einen  anderen  Bundesslaat  übergeht,
esesert  een  sind,  so  verordnen  Wir

ey  Art  von  Vermögen,  lches  aus  esnem  von  Unseren  bändern  und  Gebiethen,  womit
Wir  r  de  5  cen  126n  brrsehten  und  welche  in  der  von  Unserer  Bundestags:  Gesandtschaft  in
der  fünizehnten  Situng  vem  6.  April  1818  utcachentn  Erklärung  nahmentlich  ousgesübnt  sind,  un
weiler  unten  zur  Wissenschaft  kund  gemocht  Gbene  in  einen  landern  deulschen  Bundcéllaat,  es  sey
aus  Veranlassung  einer  Auswonderung  ,  dem  Grunde  eines  Erbschafts:  Anfallcs,  Verkauses,
Tousches,  Schenkung,  Mitgist  oder  r  rsn*  %½  andere  Weise  übergeht,  soll  eine  vollkommene
#nrmggee  *  adern  gebrocht  w

iese  W  banntgne  P  en  burn  sih  in  so  ferne  wirksam  zu  äußern,  daß  dieltntan  Abgaben,
  e  die  Aussubr  des  mögens  in,  einen  der  zum  deutschen  Bunde  gehbrigen  Staalen,  oder
den  Uebergang  des  n  mögens,  Eigenthume  auf  Angehörige  eines  anderen  Bundesllaates  beschränken,
an.  mmögen  nun  bisher  in  M  londessurstliche  Cassen  geslossen,  oder  etwa  an  Privat=  Bercchtigte  und
6.  2  unen  zu  entric  ten  gewesen  seyn,  aufzuhören  haben,  wodurch  demnach  sowohl  der  Bezug  der
"„  W—  Nochsleuer  und  der  Ernigruttens;  Taxe,  ols  auch  jener  des  grundherrlichen  und  bürgerlichen
  nir  nicht  mehr  Katt  sind

1  5  2  chde  m  *r.  vermöge  des  oben  renn  Beschlufses  die  in  dem  deutschen  Bunde  in  Anwendung

  zu  iene  Bamsögens=  Freyzügigkeit  auf  dem  Prinzipe  einer  unter  den  deutschen  Bundesstaaten
  gegensitt  geilenden  Gleichsteuung  des  Uusländers  mit  dem  Inländer  berubet,  und  daher  jede
Abgabe  noch  semeroin  zu  besleben  hat,  welche  mit  einem  Erbschafts  Ansalle,  begets,  Verkause,  brine
Schenkung  und  verziekea  verbunden  ist,  wenn  selbe  ohne  Unterschied  entrichter  werden  mug,  0
Vermögen  im  Lande  bleibt  oder  binausgezogen  wird,  und  ob  der  neue  Besizer  ein  Juländer  4#  *d
        <pb n="127" />
        122

der  ist;  so  hoben  olle  bergleichen  in  Unseren  zu  dem  deulschen  Bunde  gehörigen  andern  und  Gebieten
an  „lb#ge  en  auch  anchin  dev  dem  in  das  übrige  demsche  annchersrit  zu  exporlirenden
in  Anwendung  zu
dem  ntbeschsanfe  der  1.  Julius  1817.  als  Termin  angenommen  worden  ist,  von
an  die  Beitn.,  Frenzügigkeit  von  den  deutschen  Bundeslkaaten  wechselseilig  beobachtet  werden  gu
uo  wollen  Wir
|.  a)  daß  die  vor  oder  nach  diesem  Termine  slalt  gesundene  Vermögens=  Exportation  und  der  Verlicht
  auf  das  Unterthansrecht  bep  der  Frage  der  Jahlungspflichtigkeit  oder  Besreyung  zur  Richtschnur
  anzunebmen  ist,  und
b)  dah  in  ollen  denienigen  Fällen,  wo  seit  bem  r.  Julius  1877.  eine  Vermögens-Ewwortation
in  einen  onrern  deutschen  Bundesslaat  Nen,  iud  bar,  und  n  die  landesfürsttiche  Nachsleuer
  oder  die  E  oder  und  bürgerliche  Absohrlsgeld  bezogen
  worden  seyn  ollte,  der  ausfallende  Ve  an  die  —5  Partev  zurück  zu  erllatten
ist.  in  so  kern  von  derselben  aghn  nachgewiesen  werden  ab  in  dem  deutschen  Bunbesisanke
  wohm  ein  solches  Vermögen  cxportir!  ward,  winuutt,  auch  mit  Rücksicht  auf  den
1.  Julius  1877.  die  Venmgenél  Frevzügigkeit  gegen  Unsere  zu  dem  deutschen  Bunde  gebörigen
bäne“  und  Gebielhe  nach  dem  Principe  der  d  Ke#aprochih  in  gleich  vollkommene  Ausführung
ebracht  wird.
)  v  Aners  und  Gebitthe  der  ötreichischen  Monarchie,  welche  zu  dem  deutschen  Bunde  geören,
  sind
*  d#n  Erzherzogtbum  Oeslreich;
2:)  das  Herzogthum  Stevermark;
3)  das  Heäktun  Anmihen:
4)  das  Herzogtbum  ra
5  das  ostreichischt  sel'  vt  der  Goͤrzer  Krelo  (Grz,  Oradlsca,  Tolmein,  Fülch,  Aaulleso);

5)  daßg  Gebict  ver  Stadt
7)  die  gesürstete  Grafschaf,  !fn  mit  dem  Gebielbe  von  Tlent  und  Briren,  dann  Vorarlberg,

us
das  Herzogthum  Sine
9)  das  Königreich  men
10)  das  Morkgrahhum  Möhren
71)  der  öltreichische  Autbeil  an  kron.  #ngshume  Schlesien,  mit  Inbegriff  der  böhmisch  'schless-E-
  HerJogtbümer  Aulchwitz  un
Gea  n  u  i#er  er  Haupt=  und  Wn  Wien  den  zweyten  März  im  Eintausend  AUchthundert
  ums  Wt  Unserer  Regierung  im  neun  und  zwanzigsten  Jahre.

Franz.  (L.  S.)
Franz  Graf  von  Saurau,
oberster  Kangler.
Procop  Graf  v.  kalonzko.  Peter  Graf  v.  Gors.  Joh.  Nep.  Erepherr  d.  Geißlern.
Nach  Gr.  k.  k.  apost.  Majestät
böc#st  eigenem  Befehle:
Johann  Frepherr  v.  Mehburg.
        <pb n="128" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  l0.  Den  28  Julius  1820.

 

 

Ehren  =  Auszeichnung.

Se.  Königl.  Hobeit,  der  Großberzog  von  Baden,  haben  dem  Großberzogl.  Süchsischen  wirklichen
Gebeimen=  Roth,  Staaks-Minister  und  Oldenskanzlar  wie  auch  Großkreuz  des  Gropherzogl.  Sachsen
Weimarischen  Ordens  vom  weißen  Falken,  Herrn  Carl  Wilbelm  Frevderrn  von  Fritsch.  Ercellenz,
  bieselbst,  das  Gropkreuz  des  Großberzogl.  Badenschen  Haus  Ordens  des  3hringer
  Löwen  unterm  30.  Junv  d.  J.  buldreichst  zu  verlepden  gerubet,  worauf  demselben  von  Sr.
AKömal.  Hobeit,  dem  Großberzoge,  auf  Ansuchen,  die  hohe  Erlaubniß  zu  Tragung  dieses  Großherzogl.
Owens  allergnébigst  erlheilt  worden  ist.

Bef  örderun  hen.

Des  Großberzogs,  Königl.  Hoheit,  boben

1)  Höcha,  Jbro  Gesondten  am  deutschen  Bundestage,  Herm  Grasen  Carl  Leopold  von  Beuß,  Rilter
des  Ordens  vom  weißen  Falken,  zum  Großberzogl.  wirklichen  Geheimen=  Nath  mit  dem
Prdikate:  Ercellenz  wittelst  höchsten  Decret  vom  28.  Juny  ermonmt;

2)  den  Accessisten  bel  Höchs=  Joro  Gebeimen-  Staats-  Canglev,  Hermm  Carl  Wilbelm  Händel,  bieselbst,
zum  Gebeimen,  Canzley-Sekretär  vurch  ein  höchstes  Decr#t  von  demselben  Tage  ernannt;

5)  den  Candidoten  der  Theologie,  Heren  Johann  Friedrich  Hesse  aus  Haßleben,  zum  Pfsarrer  zu
Sachsenhausen  durch  eine  böchste  Urkunde  vom  26.  Juny  bestätiget;

4)  den  Registrator  des  hicsigen  Eriminalgerichts,  Herrn  Carl  Wilhelm  Leonhardt  Keil,  zum  drit.

Criminalgerichts-Actuar  durch  ein  höchstes  Reseript  von  11.  Julp  ernannt;

5)  den  Husar  Johann  Karl  Schäser,  bies.,  zum  Impostausseher  im  Weimarischen  Kreise  mittelst
boben  Mimiterial  Decrets  4  cod  d  ernannt;

6)  den  Candidaten  der  Theologie,  Herrn  Valentin  Menger  aus  Schellroda,  zum  Diakonus  zu
Stadtremda  durch  eine  höchste  Urkunde  vom  18.  Julo  bellaiget;

7)  den  Renimeisler  und  Oberrenibeamten,  Herrn  Victer  Ehmstian  Wilbelm  von  Fischern,  zu  Eisenach,
zum  Lanorentmeister  und  Kammer-Cassirer  bieselbst  und  den  Cammer,  Casirer  erm
Siegmund  Ar#cdrich  Ferdinond  Voig#  allbier,  zum  Oberrentbeamten  zu  Eilenach,  unter  dem
Praͤdik  ate  eines  Dberrentmeisters  durch  boͤchste  Detreie  vom  18.  July  ernannt;

6)  den  Noone  Covist,  Herrn  Gotwieb  Carl  Georg  Wölfel  biel.,  zum  Cammer=  Calenletor
*  .m  Gehülfen  durch  ein  hohes  Ministerial,  Dectet  d.  cock.  d.  emannt
        <pb n="129" />
        124

9)  den  Rector  an  der  Stadtschule  zu  Jena,  Herrn  Johann  Wilbelm  Krause,  zum  Pfarrer  zu  Taupadel
  mit  Jenalöbuitz  und  Rodigast  durch  eine  höchste  Urkunde  vom  22.  Julp  v.  J.  in  Gnaden
besttiget.

Bekanntmachungen.

I.  Es  haben  zeither  mehrere  Gerichtöslellen  der  benachbarten  Königl.  Preußischen  Lande  gegen  diesseitige
  Gerichtsstellen  den  Grundsatz  geltend  gemacht,  daß  ein  jenseitiger  Grundbes#C  diesseitiger  Unterthanen
  zugleich  einen  persönlichen  Gerichtsstond  für  sie  vor  dem  jenfeitigen  Richter  der  belcqenen  Sache
begründe,  und  find  sogar,  wenn  ihren  Requisstionen  um  Einhändigung  der  Ladunden  in  dergleichen  persönlichen
  Klagsachen  von  den  diesseitigen  Gerichten  nicht  Stalt  gegeben,  vielmehr  den  biesigen  Untertbanen,
  in  solchen  persönlichen  Rechtssachen  vor  den  jenseitigen  Richter  der  belegenen  Sache  sich  zu  Kellen,
ausdrücklich  untersagt  wurde,  so  weit  gegangen,  die  Ladungen  den  diesseitigen  Beklagten  durch  die  Post,
oder  auf  andere  Weise  zuzusenden,  donn  aber  in  comtunmsciam  gegen  sie  zu  erkennen  und  zu  verfahren.

Da  aber  das  Königlich  Preußische  Oberlondesgericht  zu  Naumburg  am  21.  März  deeses  Jotres  sich
ausdrücklich  gegen  jenen  Grundsotz  erklär,  auch  die  Versicherung  abgegeben  dat,  daß  es  die  jenfeitigen
Unterobrigkeiten,  von  welchen  noch  äbnliche  Anssanen  an  auswärtige  Gerichtr  gemacht  werden  sollten,
Kberzeit  zurechtweisen  werde;  so  weisen  Wir  die  Gerichtsbehörden  unsers  Regierungsbezirks  hierdurch  on,
auch  ihrerseits  sich  vieser  Erkldrung  enesprechend  zu  bezeigen,  und  auf  perfönliche  Klagen  wider  solche
Königlich  Preußische  Unterthanen,  welche  blos  #lhen  dinglichen  Gerchtsstond  in  hiesigen  Landen  anzuerkennen
  haben,  nichte  zu  sügen,  dann  aber  ouch,  so  olt  noch  Königlich  Preuglsche  Gerichtsstellen  auf  entg601nBelige
  Weise  und  wohl  gar  in  comiuwacseam  versahren  sollten,  unverweilt  berichtliche  Anzeige  aner

  zu  erstatten.

Weimar,  den  9.  Junius  1620.

Großherzoglich  Süächsische  Landes,  Regierung.
von  Gerstenbergk.

II.  Von  Großbergoglicher  Realerung  allbser  ist  die  geschehene  Präsenkation  des  Advocaten  Gottlieb
Maul,  zu  Teschwolsramsdorf,  zum  neuen  Julliziar  des  von  Meosch'schen  Gerichis  Culmitsch  genebmig!,
derselbe  durch  das  beaustrogte  Amt  Weyda  dieserhalb  verpstichtet  und  am  15.  März  dieses  Jahres  einge-Uhrt
  worden,  welches  ondurch  zur  öffenklichin  Kunde  gedracht  wird.

Weimar,  den  20.  Jun.  1870.

Großherzoglich  Säcbsfsche  Landes-Regierung.
von  Müller-III.

  Von  Großbetzoglicher  Gandesregierung  allbier  ist  die  geschehene  Präsentation  des  Fürstlich  Reußischen
  Advoraten  Herrmonn  Robert  Bretschneiders  zu  Gera  zum  neuen  Justiz#ar  des  von  Kufschenbachischen
  Gerichts  zu  Thránik,  an  die  Sielle  des  verstorbenen  dasigen  Gerichtsdircctors  0  Hemmann,
  Bürgermeillers  zu  Weida,  Ausnahmeweis  genehmigt,  erslerer  von  dem  beauttragten  Justizamte
Weiida  verpflichtet  und  als  Julliziar  in  dieses  Gericht  om  18.  Män  d.  J.  eingesührt  worden.

Oessentlich  bekanmt  gemacht,  Weimar  den  20  Jun.  1820.

Großherzoglich  Sosische  bendtznegiemn  das.
von  Gerstenberg
        <pb n="130" />
        126

IV.  Bei  den  auf  das  vorige  Jahr  von  den  Untergerichten  eingesendeten  Proceßverzeschnissen  ist  unter
andern  #u  bemerken  gewesen:

1)  daß  Procehsachen  uweilen  wegen  Mangels  der  Voracten  oder  unterlassener  Ansuchung  der  Advocaten
liegen  geblieben  sind;

2)  daß  sehr  häusig  Nechssbandel.  durch  die  Langsamkeit  in  dem  schriftlichen  Verfahren  und  bei  den  Wechselichristen
  von  den  Anwalten  ungeburbrlich  aufgehalten  worden  ;

3)  daß  in  vielen  *  die  Angabe  des  Geldwerihes  der  Streitgegenstände,  sogar  in  Schuldsachen  zu
vermissen  war

4)  daß  von  kmwosd  Gerichtsstlellen  die  Einsendung  der  Tabellen  selbst  ollzulange  verzögert  und  dadurch
die  zeitigt  Einsendung  der  General  ·  Tabelle  an  Sr.  Koͤnigl.  Hoheit  den  Großhetzog  verhindert
worden  ist.

Es  erholten  daber  saͤmmtlicht  Unterobrigkeiten  solgende  Anweisungen:

Zu  1.  Wen  sich  der  Fall  ereignet,  doß  ein  Actenstück,  sosortiger  sorgsältigen  Nachsuchung  ungcachtet,
  nicht  beigeschafft  werden  kann;  so  dorf  obne  beider  Theile  Zustimmung  deswegen  die  Proceßfache  nicht
liegen  gelossen  werden,  kondern  es  ist  bei  Ermangelung  anderer  angemessenen  Auskunftsmistel  binnen  längslens
  vier  Wochen  jedesmal  hiervon  berichtliche  Anzeige  anher  zu  machen  und  weitere  Anordnung  zu

Zu  7.  Nach  angekretenem  rechtlichen  Versahren  ist  es  kein  Enkschuldigungsgrund  für  den  Nichter,
wenn  durch  die  Sachwalter,  wüäre  es  auch  der  des  Klägers,  die  Sache  dingehalten  wird,  indem  es  dem
Wichter  obliegr,  durch  Anordnung  präclusiver  Einbringungssnisten  und  sonstige  zweckmäßige  Erinnerungen,
dle  Sache  so  zu  leiten,  daß  nicht  durch  Verzsgerung  von  Seiten  der  Advocaten  den  Parteien  Nachtbeil  erwüächst.
  Es  ist  daher  namentklich  da,  wo  die  Procehconstikution  vom  Jodre  1775.  gilt,  dasjenige  gehbrig  in
Anwendung  zu  bringen,  was  in  den  ihr  unter  A.  U.  und  C.  angesägten  Verordnungen  vom  Jahre  1763.
vorgeschrieben  worden  i#

Zu  3.  Bel  der  ungabe  bes  Streitgegenstandes  ist,  wo  es  sich  irgend  tbun  lätt,  jedesmal  ouch  der
ungesébre  Geldwerth  desselben  mit  andugeden,  welt  fonlk  nicht  beurtbellt  werden  kann,  ob  eine  geringsügige
oder  minderwichtige,  oder  aber  eine  zum  orbentlichen  Proceß  geelgnete  Sache  vorliegt  und  ob  dieselbe  diesem
  Unterschiede  gemäß  behandell  worden  ist  Auch  sind  die  in  manchen  Tabellen  allzur  ürftig  ongegebenen
wesentsichen  Proceßgonzsnotizen  und  Zeltangaben  künftig  jedesmal  zwar  kurz,  jedoch  genbgend  zu  bemerken,
  da  sich  sonst  nicht  ermessen  läßt,  od  in  den  zuischinräumen  dernprocesbandlungen  und  dei  den
darauf  ersolgten  Erpeditionen,  Bescheidserkheikungen  und  Berichten  eim  —  Verzögerung
eingeireten  und  ob  überhaupt  dle  Procehleitung  ordnungsmäßig  geschehen  ist.  Endlich  w

u  J.  dir  wegen  Einkendung  der  Procehlabelen  ergangene  Eircularverornung  vom  28.  Dezember.
1798.  in  solgenden  Punkten  biermie  erntuert  und  theilweise  abgeaͤndert.

a.  Es  sind  dovpeltt  Tabellen  einzureichen,  eine  über  die  nicht  gleich  im  Entsteben  beigelegten,  sondern
zur  Verhandlung  gedichenen  Givilpvozesse  und  eine  bber  ki  Goncurspt  ozatse  oder  an
beider  Sielle,  wenn  dergleichen  Proiesso  nalchr  andängig  waren,  Fehlsch  ine.  412

Nur  diesenigen  Givilprozesse  wereen  outz  der  Tabelle  weggclassen,  wel  de,  wesl  sie  am  Scklusse  des
verber  gegangenen  Jobres  schon-  beendigt-  waen,  in  die  neue  Tabele  ni#t  mit  #.  geden  konnten,
oder  umterlassener  Inllanz  des  Klägers  wenen  über  zwei  Jahre,  orer  aber  mit  Einwilign,  iider
  Theile  im  vorber  gegangenen  Jahre  liegen  getiueben  und  seitdem  nicht  wieder  in  Anrczung
gebracht  worden  sind.

#
        <pb n="131" />
        126

c.  Die  Prozesse  werden  nach  der  Zeit  ihres  Anfangs  unttt  forllaufenden  Zahlen  in  ben  Tabellen  einge:
tragen,  in  welchen  Tabellen  6
aa  bei  den  Civilprozessen  die  erste  Spalte  die  Namen  der  lreitenden  Theile  und  ihrer  Anwckte,  die

S

zweite  den  Streicgegenstand,  die  drikke  die  Zeit  des  Prozehansangs  und  die  letzte  Spalte  die  oben
unter  3  wil  gedachten  wesenklichen  Prozeßgangsnolizen  nebst  der  dermaligen  Lage  des  Sireiks,
ohne  desfollsigen  allgemeinen  Bezug  auf  eine  (rübere  Jahrstabelle,  kurz
eotholten,  am  Ende  der  Tabellen  aber  kürzlich  angegeben  sepn  muß,  wie  viele  von  den  darin
verzeichneten  Prozessen  ibre  Endschaft  gesunden  oder  ihren  Forkgong  dedalten  haben

Bei  den  Concuröprozeßtabellen  muß  die  ershe  Spalte  den  Namen  und  Stand  des  Gemeinschuldners,

die  zweite  die  Anfangszeit  und  die  Veranlassung  des  Gantwesens,  die  britte  den  Namen

det  Gant=  und  Güterberkrekers,  die  vicrte  den  Bestand  der  Vermögensmosse,  die  fünfte  den

Bestand  der  Schuldenmasse  und  die  sechste  die  Prozeßgangsnotizen,  nebst  dem  neuesten  Stand
Sache,  entha

t  .  .
s-DieSabell-aovthehlscheiaedütfeaIda-besondernUebmeichuagsbnichkeinstimmst-»dendieEinstndungselbstalm-music-Illigdurchausiedtsmllängst-asbiszum15.8khkuqkerfolgt-h

DielöngeksäummdtnGetichlåbchdkdtmausdmnbesondneEkianetunqmansschsemckaicht
mebr  einlassen  kann,  verfallen  in  eine  unabbittlich  zu  entrichtende  Strase  von  Fünf  Thalern,  welche
von  ibnen  vebst  den  Tabellen  selbst  durch  noch  besonders  zu  bezahlende  Warteboten  beigetrieben  wird.
Damit  aber  dieler  Einsendungs-Termin  deslo  leichter  beobachtet  werden  kann,  haben  die  Gerichtsbehörden
  ihre  Prozeßtabellen  jedesmal  gleich  mit  dem  Anufonge  elnes  leden  Jahres  anzulegen,  mit  der
Eintragung  der  in  das  neur  Jahr  mit  übergebenden  Prozesse  zu  beginnen  und  dann  von  Zeit  zu  Jeit
die  neu  entstebenden  nachzutragen,  so,  daß  am  Ende  des  Jabres  und  im  Jonuor  blos  noch  die
Schlußnotizen  nebst  der  Reinschrist  zu  besorgen  sind.  Zur  Kunde  und  Nachachtung  für  s4mmulche
Justigstellen  des  diesseiligen  55n0
Weimar,  den  26.  Junius  1820.

Großherzoglich  Sichsische  Landes,  Regierung.
von  Müller.

V.  Da  wegen  sich  kreutzender  Quortierveränderungen  zu  Ende  der  Quartale  hausig  Irrungen  enlseben,
  welche  dadurch  noch  verwickeller  und  weitläuktiger  werden,  daß  sich  unter  den  Quartierverändernden
Bewohnern  biesiger  Residensstadt  viele  Schriftlassen  besinren;  so  hal  Groghenogl.  Landes  -Regirrung
—  um  unnstbige  und  schdliche  Weiterungen  zu  verhüten  —  beschlossen,  vom  beutigen  Tage  an,  bis  aul  #iderruf,
  dem  hiesigen  Stodtgericht,  Krast  dieses,  Aultrag  dahin  zu  ertheilen,  daß  es  auch  gegen  alle  hielige
  Schristsassen,  welche  bei  den  Mielbsveränderungen  om  Schluß  und  Unsang  der  QOuartale  concurriren
  möchten,  hinsschtlich  solcber  Quortier  Ein=  und  Auszugs=  Verbdlenisse  die  Gebühr  Rechtens
schleunig  versüge,  und  es  wird  daher  solches  zu  Jedermanns  Wissenschaft  und  Nachachtung  hiermit  öffentlich
  bekannt  gemacht.

Weimar,  29.  Juny  1820.

Großherzoglich  Süchsische  Landes-Regierung.
von  Müller.
        <pb n="132" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

gierungs-Blakk.

Nummer  II.  Den  15.  Septemher  1820.

 

 

 

 

Bef  rderun  ge#.

Des  Großherogs,  Königliche  Hobeit,  haben

1)  den  Regislrator,  Herrn  Karl  Wilbelm  Schumann  bieselbst,  zum  Landschafts-Collegial=Sekretar
  durch  ein  höchlles  Dccret  vom  25.  Julv  ernannt;

2)  die  Premier=  bieutena  und  Kommerjunker,  Herrn  Wildelm  Karl  Traugott  von  BVovneburgk,
zu  Eisenach,  Herrn  Ernst  Christian  Rudolpb  von  Reineck  ebendaselbst  und  Heren  Friedrich  Heinrich
  August  von  Metsch  allhier  sowie  den  Premier,  Lieusenont,  Herrn  Pbilsep  Gauby  hielelbst,
zu  Staabs-Copitänes  bep  Höchst-Ihro  Linien=  Militär  mittelst  höchster  Patente  vom  2.  3.  4.
und  5.  August  ernonnt  und  sodann

3)  den  Pforrsubslitut  bey  der  Pfarrey  Altlöbnitz  mit  Lachslädt  Hrn.  Car#  Friekrich  Hesselbarth,  zum
Pfarrer  zu  Bergern  mit  Hetschburg  durch  eine  höchsie  Urkunde  v.  8.  August  d.  J.  in  Gnaden  besläriget.

Dienst  =  Eutlassung.

Se.  Königl.  Hoheit,  der  Großberzog,  haben  dem  Kommerherrn,  Herrn  Friedrich  Frepherrn  Vitthum
  von  Egersberg,  des  Ruffisch-Kalserl.  St.  Annen-Ordens  Tier  Glasse  Rilter,  auf  sein  unterthänigstes
  Ansuchen,  die  Entlassung  von  seiner  zeitherigen  Stelle  als  Mitglied  der  Großhergoglichen
Hoslheater=  Intendanz  mittelst  höchsten  Reseripts  vem  5.  d.  M.  gu#tdigst  bewilligct.

Bekannaut  mach  un  ge  n.

I.  Da  die  allgemeine  Ersahrung  es  beslckhigt  bat,  daß  die  breiten  Radefelgen  ber  Güterwagen,
  den  Kunststraßen  sebr  vortheilbast  sind,  und  dieserhalb  um  somehr  die  möglichste  Begünstigung
verdienen,  als  auch  die  Frachtfuhrleute,  zumol  auf  gut  gebauten  Straßen  auf  breitselgigen  Rädern
schwerere  Lasten  bequemer  und  mit  weniger  Anstrengung  für  ihr  Zugvieh  sortbringen  können;  So  haben
  Er.  Königl.  Hobert  der  Großberzog  in  Ucbereintimmung  mit  ähnlichen  in  anderen  deutschen  Bunbelloeten
  zur  Begünsligung  der  breiten  Radeselgen  getrofsenen  Vorkchrungen  auf  erflotteten  unterthdnigslen
  Bericht,  gnbigst  anzubelseblen  geruht,  doß  die  Bestimmungen  zub  3.  ei  b.  des  unterm  7.  Jul.
46.  ¾:⅞  das  ganze  Großherzogthum  eingefübrten  Choussergelder=  Tariss,  nach  welchem  verordnet
ist,  da

#)  für  jedes  in  befrackteten  Fubrmannskarven  gesoanntes,  so  wie  fär  jedes  ongespanntes,  oder  hinter
  und  neben  selbigen  angebundencs  Pferd,  statt  des  einsachen  Sahes  von  1,1/2  Gr.  Kep  Groschen
Chaussergeld  enrrichtet  werden  sollen,
        <pb n="133" />
        128

b)  wenn  an  einem  Frachtwagen  der  Anspann  uͤber  4  eigene  Pferde  beträgt,  *  1,  Ert  gr.  ebensalls
  zwep  Groschen  pro  Pferd  bezablt  werden  mussen,  dabin  modisseirt  werden  sollc

1)  für  zwerrädrige  Karren,  sobald  solche  mit  4  Zoll  breiten  Radefelgen  2  nicht  über
zwey  cigene  Pierde  vorgespannt  sind,  ingleichen

2)  für  Wagen,  welche  mit  mebr  denn  4  eigenen  Pferden  bespannt  sind,  wenn  solche  sechs  Jol
breile  Radeselgen  baben,  die  Zulage  für  dat  Chausseegeld  erlassen  und  nur  der  einfache  Ansatz  von
1  gr.  6  pf.  auf  die  Meile  für  jedes  Plerd  erhoben  werden  soll.

Großberzogl.  Landes=  Dircciou  bringt  solches  ondurch  zur  ösfentlichen  Kenntnit,  und  bemer't  vabey,
  daß  auch  die  Chaulseegelder,  Einnehmer  hiemach  die  nöthige  Anweisung  erhalten  haben.

Weimar  den  10.  July  1820.

Großherzogl.  Süchs.  Direelion,  Erste  Section.

II.  Nachdem  dem  Chirurg  Johann  Friedrich  n#s  Mler,  zu  Jimmern  inlrs,  nach  vorgangiger
  Prik#ung  durch  Grogyerzogl.  Sanitäls=  Commiession  allhier  die  gebelene  Erlaubnit  zum  Schröpfen,
Elasenpflisierlegen,  Klpfliergeden,  Blumgelseocn  und  Fontanellmachen,  sowie  zum  Aderlassen,  zu  letterem
  jedoch  nur  auf  Verordnung  eines  admiltirten  Arztes  ertheilt  und  ihm  Zimmern  inlra  zu  seinem
wesentlichen  Aufenthaltsort  angewiesen,  derselbe  auch  verpflichtet  worden  ist,  so  wird  dieses  hiermit  öfsentlich
  bekannt  gemacht.  Weimar  den  10.  Jul.  1820.

Grohherzogl.  S.  —*z  I.  Section.

ist  vorgekommen,  daß  im  Kreise  Neustadt  von  5%4%  B.lgrhtsnsenm  die  Anzeige  von
—.  deren  Untersuchung  vor  das  Eriminalguricht  gohö##,  vlesem  entweder  gar  alcht,  oder  erst
eine  geraume  Zeit  nach  Entdeckung  der  Vertrechen  gescheden  i#k,  unter  der  Eutschuldigung:  man  hobe
geglaubt,  die  Poligeisoldaten  und  die  durch  das  Verbrechen  benachtheiligten  Personen  würden  Anzeige
machen.  Daher  werden  die  Großherzoglichen  Aemter  und  Panimonialgerichte  gedachten  Kreiles  hiermit
  besehligt:  die  Ortsgerichtspersonen  no4k  mals  und  auf  das  flrengste  anzuweisen,  daß  sle  bei  Swafe
von  Geld,  esangnß  und  Enisetzung,  die  in  idrem  Sprengel  vorgesallenen,  ihnen  zur  Kenmnig  gekemmenen
  Verbrechen  oder  Vergehen  hrrneicrh  der  —iy-  anzuzeigen  haben,  deren
Juriêditktion  sic  unterworsen  find.  Weimar  den  1..  Jul

n  e,  Stamse  Vandesregierung.
n  Gersienbergk.

IV.  Nachdem  bdas  durch  den  Tod  des  Großberzogl.  Peeiia  Dr.  Helmersbausen  zur
Erledigung  gekommene  Phystkat  im  Weimarischen  Umiebezirk  dem  Dr.  mel.  Mirs  ollhier,  welcher
solches  zcilher  als  Vicarius  verwallet  hat,  übertragen  worden  ist,  so  wird  dieses  hiermit  zur  öffentllchen
  Kenninih  gebracht.  Weimar  den  1.  August  1820.

Großherzogl.  S.  Londeß=  Direction,  I.  Section.
V

.  Nach  dem  om  9.  Moy  dieses  Johres  ersolgten  Ableben  des  bitherigen  Verwalters  des  von
beubnitz.  Gerickts  zu  Mönckenbernsdors,  des  Advocaten  Küeschner,  wurde  von  Großherzoglicher  NRegie“
rung,  bey  Abwesenheit  des  Inhabers  bemeldeten  Geerichts,  Hoanrich  August  Goulob  von  Leubm,  dessen
  Verwaltung  dein  Advotat  und  Stadtschreiber  Emil  Alander  zu  Triptis  einstweilen  uͤbertragen  und
lehitier  durch  das  dazu  beaustragte  Amt  Weiba  deshalb  am  2.  Jun.  behoͤrig  verpflichtet  und  einge  -
        <pb n="134" />
        130

wmien  und  andern  Fällen  allerdings  zulsssig,  ja  soger  nolbwendig  werden  können,  immer  von  dem
sachberständigen  Ermessen  eines  zur  Proxis  berechtigten  Arztes  und  der  Genehmigung  der  Orktsobrigkelt
abhängig  bleibeg.

As  untriglsche  Zeichen  des  Todeß  aber  sind  zu  bekrachten:

7ucken  und  die  Lenden  und  überhaupt  die  Stellen,  wo  der  Köwer  aufgelegen,
bleibend  plattgedrückt  sind;

ber  wahre  beichengerch,  welcher  sedoch  von  dem  Holzgeruch  des  Sarges  wohl  zu  unterschesden
  ist;

)  das  Zusammensallen  des  durchsichtigen  vordern  Theils  des  Auges;

.  1)  das  grünliche  oder,  grünschwärzliche  Auflausen  des  Unterleibs;

#  dos  Abgehen  des  Oberhäutchens  an  mehrern  Stellen  des  Körpers  nebst  tem  matschigen  Anfüblen
  der  fleischigen  Theile  unter  der  Haut  und  endlich

)  das  Ausflichen  faüler  Sälte  aus  allen  größeren  Oeffnungen  des  Köwers

Hierbey  wird  ausdrücklich  sesigeseg,  daß  sich  Eingangsgedachte  Vorscrift  auch  auf  (Ammtliche
jüdische  Unterkhanen,  welche,  was  die  in  den  alten  Weimarisch.  Lande#ntheilen  anlangt,  sich  feicher  von
selbiger  für  aus#enommen  crachtel  und  ihre  Todten  meist  in  den  ersten  12  bis  24  Stunden  beerdigt
haben,  was  um  so  leichter  geschehen  konnte,  da  nach  jüdischen  Religionsgebrduchen  mit  der  Beerdigung
  durchaus  kein  Prunk  verbunden  ist,  erltrecken  soll,  indem  die  von  den  jüdischen  Glaubensgenossen
  überhaupt  für  das  frühere  Beecrdigen  ihrer  Todien  vormals  ongelührten  religiösen  Scheingründe
mehrsach  und  ausführlich  widerlegt  und  vorzüglich  vogegen  geltend  gemacht  worden  It,  voß  wenn  ouch
elnige  Stellen  des  Talmuds  die  boldige  Beerdigung  eines  Todten  zu  ersordern  scheinen,  doch  alsdann
nach  andern  damik  zusammenhängenden  Stellen  immer  nur  von  unbezweiselt  wirklichen  Todten,  im  Ge,
gensal  von  Scheintodten  die  Rede  ist.

Da  nun  ober  nicht  die  Religion,  sondern  die  Naturkunde  lebrt,  ob  jemond  wirklich  oder  nur
scheintodt  ist,  und  dieserholb  auch  die  näheren  Bestimmungen  wegen  Verbhbtung  des  Lebendigbegrabens
lediglich  der  allgemeinen  Zandes,  Policey,  welche  ihre  Wirksamkeit  gleichmahig  auf  das  Wohl  aller  und
jeder  Staaksbürger  zu  éutzern  hat,  vorbehalten  sind,  so  baben  sich  alle  jüdische  Unterthanen  des  Großherzoglbums
  obiger  Vorschrist  eben  so,  wie  die  Ehrislen  zu  unterwersen.

Dielem  zu  Folge  darf  keine  jldische  Leiche  vor  Ablauf  des  dritten  Tags  nach  dem  Tode  und  überbaupt
  nicht  eher  begraben  werden,  ald  bis  die  angegebenen  untrüglichen  Zeichen  des  Todes  und  der
9  nsßse  Auflösung  des  Körpers  eingelreten  find.

fza  das  Bezkaben  iüdischer  Leichen  vor  odigem  Termin  und  dem  Eintritt  gedachter  Zeichen
  zrine  wranr,  so  sind  die  jürischen  Todtengräber  und  Begräbnitvorlleher,  da  wo  dergleichen
vorhanden  find,  durch  die  betressenden  Ortsobrigkeiten  unter  Androbung  von  Gesängnißstrase  so  ernstlich,
  als  gemessenst  zu  bedeuten,  darauf  zu  sehen,  daß  dieser  Vorschrist  pônkllich  nochgegangen  werde,
in  ollen  denjenigen  Gemeinden  aber,  wo  nur  einzelne  Judenfamilien  leden,  haben  die  Dnsobrigreiten
getignete  Anordnungen  zu  teffen,  1  diese  Verordnung  auf  keine  Weise  umgangen  werde.

Weimar  den  22.  August  1

Großherzogl.  S.  Landes-Direction,  I.  Section.
von  Motz.
        <pb n="135" />
        Großherzogl.  S.  Weimar=  Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  12.  Den  6.  October  1820.

 

Diplomatische  Angelegenhei  k.

Nachdem  der  om  hiesigen  Großhherzogl.  S.  Hose  zeitber  accreditirt  gewesene  Königl.  frangöflsche
bevollmächtigte  Minister,  Herr  Marquis  de  ina  Tour,  Aaubourg,  Ossicier  des  Königl.  frangöffschen
Ordens  der  Ehrenlegion  u.  s.  w.  von  seinem  Allerhöchsten  Hose  zum  Ambsssodeur  bev  der  hoden
Vlorte  ernannt  worden  war,  so  geruheten  Se.  Königl.  Hoheit,  der  Grohberzog,  demselben,  zu  Ueberreichung
  des  Königl.  Jurückberusungs,  Schreibens  die  gewößnllche  Abschieds-Audien)  am  24.  Septbr.
d.  J.,  Mütlags  halb  3  Uhr,  gndigst  zu  ertheilen.

Bef  örder  un  ge  n.

Des  Greßberzegs,  Königl.  Hobeit,  haben

1)  den  Amtgadvocaten,  Herrn  Franz  Ametung,  zu  Eisenach,  zum  Stadtschreiber  bepm  dosigen
Stadtratde  mittelst  höchsten  Restripis  vom  15.  Sepkbr.  bestätiget  und  ihn  sowic  den  Amtsadvocaten,
Heirn  Jobhann  Philipp  Reif,  zu  Eisenach,  beyde  zu  Hosadvotaten  durch  hoͤchste  Decrele  v.
EIII

2)  den  GCandidalen  der  Thtologie,  Herrn  Carl  Friedrich  Bogck,  zum  Garnisoncollaborator
und  Freyschullehrer  zu  Jena  durch  ein  höchstet  Bestallungsdecret  v.  27.  Septbr.  ernannt;

3)  den  Diarr#er  zu  Umpierdadt,  Herrn  Johann  Ebriflian  Friedrich  Bogenhardt  zum  Pfamer  zu
Synderstd  mit  den  Filialen  Obersonderstädt,  Söllnit.  Tromlitz  und  Löhnst,  sowie  den  Pfarrer
zu  Daakdors.  Herrn  Jedann  Somuel  Ritter,  zum  Plarrer  zu  Rudersdorf  durch  höchste  Urkunden
  vom  3.  October  belläntget  und  endlich

3)  dem  Bürger  und  Seisenlicder  Coristoph  Jacob  Ad  ami  zu  Eslenach  das  Pridlcat  als  Hosselsent.



sieder  mititlst  hohen  Minislerialdecreis  v.  12.  Septbr.  d.  J.  in  Gnaden  ertheil

Dienst  Entllassun  9.

Sr.  Königl.  Hohrit,  der  Graßherzog,  baben  den  Kammerberrn  und  Regierungératb,  Hern  Hans
Heinrich  von  Könneriy,  auf  unkerthänigstes  Ansuchen,  lelner  zeitherigen  Stelle  218  Regierungsrath
mit  Beybehaltung  der  Würde  eints  Großberzogl.  Kammerde##n  zu  entlassen  gnädigit  gerubet,  wortber
vas  böchste  Deuch  am  10.  August  und  die  höchsten  Rescripte  am  15.  Sepitr.  d.  J.  irgongen  sind.
        <pb n="136" />
        132
Belanmnnt  mach  un  gen.

I.  Wir  finden  Veranlassung,  allen  Jusligstellen  unseres  Geschdftsbereichs  solgendes  in  Erinnevung
  zu  bringen:

JIrder  Dirigemt  eines  Gerichts  hat  sich  bey  entltandegem  Brande  innerhalb  seines  Sprengels  an
On  und  Sielle  zu  begeben,  so  wie  er  Nachricht  von  dem  ausgebrochenen  Feuer  erhält.  Sobald  er
dicht  mehr  mil  den  Anordnungen  zum  Löschen  belsc  ltigt  ist,  hat  er  sofort  Untersuchung  über  die  Ent-Kehung
  des  Brandes  anzustellen,  da  in  der  Regel  nur  Schnelligkeit  in  solchen  Fällen  zur  Entreckung
sftbren  konn.  Nimmt  diese  Untersuchung  einen  solchen  Gang,  daß  sie  slch  zur  Abgabe  an  die  Kiiminalgerichte
  eignet,  so  sind  die  Acten  mit  der  größten  Beschleunigung  dahin  abzugeben,  wo  nicht,  zur
Entscheldung  an  unterzelchnete  Stelle  einzusenden.  In  keinem  Falle  darf  eine  solche  Untersuchung  unn
diese  Entscheidung  ruhen  dleiben.  Bey  Gerichtsbehörden,  wo  Actuorien  angestellt  und,  müssen  auch
dlese  sich  sogleich  mit  an  Ort  und  Stelle  einsinden,  um  die  Beamten  und  Directoren  zu  unterstüßen,
die  Niederschreibungen  zu  führen.  Nur  bescheinigte  Krankheit  und  amlliche  Abwesenheit  konn  entulbigen.


Wrimar  den  18.  August  1820.
Großhergoglich  Sächsl.  Landes,  Regierung.
von  Gerstenbergk.

II.  Es  ist  darüber  Zweisel  entstanden:  ob  in  den  vormals  zum  Königreich  Sachsen  gehbrigen  und
neunlich  zum  Großhezoglhum  Sachsen-Welmar  gekommenen  Thellen  des  Neustädtischen  und  Thüringschen
  Kreises,  wo  die  Königlich  Sächsischen  Gesetze  noch  zur  Zeit  gülbig  sind,  die  Vorschrift  der  Erledigung
  der  bondebgebrechen  vom  22.  Juni  1661.  F.  10.,  des  geschärsten  Wensuwautet  Menute
vom  20.  Decemker  1766.  5.  22.  und  des  Mandals  vom  13.  November  1779.  F.  1III.,  nach  welcher
sowohl  bry  Coneursen,  i-  eln  Rittergut  u  als  außerhalb  des  Eoncursprvoelses  die  öffentlichen
Vorladungen  n  ivilacen.  in  dreyen  Staͤdten  des  engern  und  weitern  Ausschusses  geschehen  sollen,
annoch  st

Da  dle  *  Landeslheile  von  dem  Könlgreich  Sachsen  gänglich  getrennt  sind,  und  die  wörkliche
  Belolgung  abiger  auf  der  besondern  Versassung  dieses  Landes  beruhenden  Vorschrift  der  wesentli-Ann.
  Bellimmung  der  angeführten  Gesetze,  baß  die  Edictalladungen  auher  der  vorladend  u  Gerichtsstelle
noch  an  drel  andemm  Gerichtsstlellen  des  Innllandes  ongeschlagen,  erden  müssen,  zuwider  lausen
Fü##de  (r.  haben  dle  Gerichtssiellen  des  diesseitigen  Neustädter  Kreises  und  der  obgetretenen  Thüringer
Hutschaften  in  vorkommenden  Fällen  die  Edictolladungen  on  ordentlicher  Gerichlöstelle  und  außerdem  an
#e.  Gerichtsslellen  des  Innlandes  zum  öffentlichen  Anschlag  zu  bringen.

Dleles  wird  zur  ösfsentlichen  Kunde  und  Nachachtung  hiermit  bekannt  gemacht.

Weimar,  den  4.  September  1820.

Srohna  Sblihe  i’ee
n  Gerstenber

I  Dem.  Dr.  med.  et  chiec.  Johann  Georg  Gbrisloph  Oelwein,  von  Morkeippach,  umd  dem
U  ood.  en  chir.  Johann  Albert  Friedrich  Engelhardt,  aus  Schwabsdorf,  ill  nach  vorgängiger
Mr#ülung,  und  Werpfllchtung  die.  Grlaubnig  zur  arztlichen  Prans  in  den  Großherzogl.  Landen  mit  Aus-
        <pb n="137" />
        133

schluß  der  Residenzstadt  Weimar  und  der  Eisenacher  Landvetheile  ertheilt,  und  erstern  Teichwolframsvorf,
  lehterm  aber  Apolda  zum  wesentlichen  Ausentbalt  angewiesen  worden.
Es  wird  daher  ditses  andurch  zur.  öffentlichen  Kenniniß  getracht.

Weimar,  den  11.  September  1820.
Gherzogl.  S.  Landes-Direceion,  1.  Sectson.
von  Mo

IV.  Damit  nach  Errichtung  besonderer  Criminalgerichte  ouch  hinsschtlich  der  bei  den  Local--herichten
  noch  verkommenden  Untersuchungen  sowohl  der  Landes-Regierung  zum  Iwecke  der  Oberaussicht,
  als  den  Eriminalgerichten  zu  Unterstütung  ihrer  Amtswirksamkeit  in  den  zu  ihrer  Competenz
hebbrigen  Unterlicchungen,  die  nöthige  Uebersicht  verschafft  werde,  ergeht,  mit  Genehmigung  Sr.  Ki#r
niglichen  Hoheit  des  Großherzogs,  an  sämmuntliche  Localgerichte  des  biesigen  Regierun  gs8=Bereichs
  hierdurch  die  Verordnung,  aom  Schlusse  jedes  Johres  und  längstens  binnen  den  ersten
vlerzehn  Tagen  des  solgenden,  bei  Vermeidung  der  Absendung  von  Warteboten  auf  ihre  Kosten,  eine
Tabelle  über  die  im  Laufe  des  verslossenen  Jahres  angesangenen,  oder  sortgesetzten  Untersuchungen  nach
dem  beigesägten  Muster,  oder,  wenn  Untersuchungssachen  nicht  vorgekomme#,  einen  Tus  sollschen
an  die  Großhesogliche  Regierung  einzusenden.  Von  diesen  Tobellen  bleiben  ausgeschlossen:  Verbalin
  jurien,  Holsrevel  und  dieienigen  Feldfrevel,  welche  wicht  in  Entwendungen  beßt
ben,  ingleichen  Uebertretungen  rein  policeilicher  Porschriften.

Die  eingesendeten  Tobellen  sollen  nach  geschehener  Durchsicht  und  Hrüfung  den  Criminalgerichten
zur  Ausbewahrung  und  sernerer  Benudung  zugesertigt  werden.

Weimar,  den  19.  Sepkember  1820.
ts  Landes-  Negierumg.

E  -  n  i
der  im  Jahr  16%.  S  ni  *'  W.  U.  un.  guwesenem  3
ANummer.  4  eden,  #p  und  rerlil  u.  wans  Hut#cast,  I#g  r  5
und  Gr  en  4%½%  t  Belchul·  sit  urin  onstug.  und  Dn,  —*  bieser  Spalte
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Aklkvssm  wordendqsimwndmLastdespolltnpomfszabciömknssknhmschastlSache-Izu  thut
dußern  Vegleubiaung:  a)  mit  Grohberz.  Siegel,  b)  mit  der  Aufschrift:  Großberz.  Dienstlachen,  Großherg.
  Nilitärsachen  rc.  und  c)  diese  Ausschrist  mit  dem  Namen  des  Erpetienken  verseben  werden  loll.
Oester  sind  seither  diese  Vorschristen  nicht  genau.  besolgt  und  die  Decloratsonen  oft  nur  mit  Aufor  igbuchslaben
  gemacht,  ost  die  Nomen  der  Erpedienten  gans  weggelassen  eder  nur  mit  Ansangsbuchstaben
angedcutet,  dadurch  ober  Zweisel  und  Porkoansätze  bei  den  Postämtern  veranlaßt  worden.
        <pb n="138" />
        4#

Am  höufigsten  wurde  die  Belsügung  des  Namens  des  Expedienken  unkerlassen,  welche  auch  da,  we
die  bitzweilcn  nöthige  Deklaration:  „Unvermögender  Untersuchungssacke“  einkritt,  erforderlich  st.

Cs  werden  daher  die  schmmtlichen  Expedienten  Großherz.  Dienstsachen  an  jene  gesetzlichen  Vorschriften
  hierdurch  mit  dem  Beilügen  erinnert,  daß  sonst  derienigen  innländilchen  Casse,  welcher  durch  Verabsäumung
  der  gehörigen  vonständigen  Deeloralion  ein  E—s  turseht  wird,  es  freysteht,  solchen
vom  Expebienten  ersttn  zu  lassen.  Weimar  den  20.  Sept.  1

*—JG  E  beestnssbenZ

.  derbkmeclsatlAugustVeckeksu  Triumphes-IV  als  Physikus  fuͤr  den
—  Naneptgur  angestellt  und  verpflichtet  worden  ist;  so  wird  dieses  hiermit  öffentlich  bekonnt
gemacht.  Weimar  den  21.  September  1820.
Großherzogl.  S.  Landes-Direchtion,  1.  Section.
von  Moh.

VII.  Da  nach  dem  Abgang  des  bisherigen  Gerichtshalters  zu  Berka  vor  dem  Holnich,  Naths
Bewer,  die  dasigen  Gerichte  dem  Amtsadvocaten  Carl  Appelius  übertragen,  und  derselbe  am  18.
deeses  Monats  vor  Großberzoglicher  Reglerung  —  worden  ist;  so  wird  dieses  hiermit  öffentlich
bekonnt  gemacht.  Eisenach,  den  25.  September

Loent  Saal  Landesregierung  daselbst.
ittich.

VIII.  Seine  Königliche  Hobelt  der  #neß  rnn  hocne  die  Bestimmung  des  9.  36.
Nr  6.  der  provisorischen  Oberoppellationsgerichts-Ordnung,  nach  w#

„alle  Verfügungen,  die  nur  auf  Instruirung  und  Direceion  %  ##nwmnazeres  gerichtet  sind“
von  der  Berusborkeit  ans  Ober=  Sn  ganz  ausgeschlossen  worden,  —  für  den  Umfang
Höchst.  Dero  Londe,  auf  versassungsmaͤßige  Weise,  dahin  authentisch  zu  erklaͤren  gerubt

„daß  jene  Bestimmung,  —  gemäß  dem  allgemeinen  Redegebrauch  und  Sriner  Aönigicchen  Hoheit

Meinung  bei  Vollziehung  des  Gesetes,  —  von  allen  und  jeden  Verkügungen,  welche  nur  auf

Direction  und  Instruirung  des  Eriminal-Processes  gerichtet  sind,  gleschviel,  ob  sie  die  Intulpaten,

  oder  Neben-Personen  z.  B.  Zengen,  betrefsen,  zu  verstehen  seg.“

Es  wird  dieses,  auf  höchsten  Besehl,  zur  allgemeinen  Kunde  gebracht.
Weimar,  am  7.  October  1820.
Großberzoglich  Süchsische  Kondesregierung.
von  Mül

IX.  Do  fast  durchgängig  in  den  von  den  Untergerichtsstellen  des  hiesigen  Regierungsbereschs  zu  Johan,
nis  jeden  Jahrcs  einzureichenden  Deposikentabellen  bis  jebzt  nicht  angemerkt  worden,  zu  welcher  Zeit
die  einzeln  dorin  aufgesührten  baaren  Depossten  entstanden  und  zur  gerichtlichen  Niederlegung  gekommen
lind,  dieses  aber,  als  ein  wesentlicher  Mangel  der  bezweckten  Conkrole,  Abstellung  erbeischt;  so  haben  künstig
  die  gedachten  Untergerichtollellen  die  Zeft,  wenn  die  Deposition  geschehen,  in  der  crikten,  die
lrsache  der  geschehenen  Deposstion  enkhaltenden  Spalte  der  Tadellen  zugleich  mit  anzugeben.  Es  werden  im

Unterlaslungsfoll  künftig  die  Tobellen  dem  nachlässigen  Gericht  auf  dessen  Kosten  zur  Vervollsländigung
kurückgesendet  werden.  Weimar  am  2.  Octeber  1820.
Grohhergoglich  ru  kandes  ·  Regierin.
        <pb n="139" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  15.  Den  10.  Noveinber  1820.

 

 

etkanntmachun

I.  Auf  höchsten  Besehl  Sr.  Königl.  Hoheit  des  Großherzogs  wird  das  nachstehende  neue  Regulativ
  zu  bersichtlicher  Anordnung  des  Cammerhaushalts  und  der  Cammercassen-Rechnung
  und  Verwaltung,  welches  mit  dem  1.  April  1821.  in  dem  Großberzogibum  Sachsen-Weiimar=
  Eisenach  in  Ausübung  kommen  soll,  mit  den  dozu  gebbrigen  Schematibus  überhaupt  und  brsonders
  zur  Wissenschaft  und  Nachachkung  für  die  zum  Berelch  der  Großherzegl.  S.  Cammer,  aubier  Sibber
be#n  Obersorstémter  und  Recepturstellen  hiermit  öffemulich  bekonnt  gemackt.  Weimar  d.  7.  Octbr.

Tothberzogl.  S.  Cammer  das.
.  Ridel.

Re  gulat  iv
#u
übersichtlicher  Anordnung  des  Cammerhauöhales
und
der  Cammercassen  =  Rechnung  und  Verwaltung.
Tit.  1.
Allgemeine  Grundste.
8.  1.
De-  Großherzogliche  Cammerhaushelt  soll  eine  solche  Einrichtung  erhalten,  vermöge  weicker  #6
geling
1)  i  mehr  und  schnellere  Uebersicht  als  güiten  über  den  Gang  der  Einnabmen,  teerwendung
  und  Verausgobung  zu  erwir
1)  spatestens  einen  Monat  vor  Ablauf  *  Cammerrechnungejabrs  dem  Großbemogl.
Staatsministerium  und  durch  dieses  der  höchsten  Person  des  Fürsten  einen  Etat  über  ric  im
boufe  des  künftigen  Rechnungsjahres  gewiß  oder  muthmaaslich  zu  erwartenden  Einnahmen
Großderzogl.  Commer  an  Geld  oder  zu  Geld  verrechenboren  Objecten  und  Ausgaben  bben  derselben
  hinsschtlich  aller  und  eintr  jeden  ihrer  höderen  oder  niederen  Cossen  zu  überreiben.  Dieser
General-Etat  und  alle  und  jede  der  Svecknalt  Etats,  auf  welbbe  der  General-Clat  sich  gründet,  sollen
binsichtlich  der  gewissen  und  ständigen  Einnahmeposten  für  die  Cassenbramien,  Erheber  und
        <pb n="140" />
        126

Derrechner  von  Cammergefaͤllen  als  eine  generelle  und  verp.  specielle  Anwels  ung  gelten,  um
den  Eingang  der  besagten  Einnahmen  betreiben  zu  können  und  zu  sollen,  und  um  die  Aushaben
  dann  und  unter  den  hinsichtlich  der  Belegung  von  Ausg#ben  nach  dem  Recknungestol  und
den  Gesetzen,  den  Cassenbeamten  und  Verrechner'n  Großherzogl.  Cammcraleinnahmen  geltenden
Vorschristen  und  Bedingungen  leisten  zu  dürfen,  wenn  der  Fall,  für  welchen  sie  angesetzt
find,  eintritt.  In  Hinsicht  der  in  dem  General-Etat  und  in  allen  und  jeden  der  Spccial-Et#s,
auf  welche  der  jedesmalige  General-Etat  sich  gründet,  vorkommenden  ungewissen,  unfständigen
  und  nicht  mit  sscherer  Bestimmtheit  in  voraus  feslzusetzenden  Poslen  der  Einnahme  und
der  Ausgabe,  soll  der  jedesmalige  Gencral.Etat  und  sollen  alle  und  jede  Special-Etots,  worauf  der
General-Elot  sich  gründet,  nur  als  ein,  wenn  gleich  ungesäbrer,  doch  in  so  sern  thunlich,  oppro-Jimstiver
  Voranschlag  und  Ueberschlag  der  im  Lause  des  Rechnungejahres,  von  welchem
der  General-Etat  und  die  Special  Etats  hondeln,  zu  erwartenden  Einnahmen  und  Ausgaben,  hinsichtlich
  ver  betztern  mit  Bedachtnahme  auf  den  nöthigen  Reservesond,  gelten.
III)  Die  Großberzogl.  Cammercasse  zu  Weimar  soll,  binlichtlich  des  Verwalkungspersonals  und  in
etreff  des  Rechnungsstpis  derselben,  dieienige  Einrichtung  erholten,  wolche  dem  in  diesem  Titel
"rr  4.  1.  dieses  Regulatio's  ausgesprochenen  *  entspricht.

Die  durch  FK.  1.  versügte  Einrichkung,  soll  #bmr  7  April  1621.  an  beginnen  und  alle  ibrem  Gang
und  Gedeihen  enkgegenstehende  Schwierigkeiten  sollen,  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  ous  dem  Wege  geräumec,
  alle  Mooregeln  und  Vorkehrungen  aber,  wolche  erforderlich  find,  um  dielelbe  von  befagtem  Zeitpunkte
  an  in  Wirksamkeit  zu  leten,  und  wirksam  zu  erholten,  sollen,  bis  zu  eben  diesem  Jeupunkte
getroffen  seyn.

G.  3.  .
DienachstehmdeaVotschkiitmsindqliMittelzudemattsgtfpkochtncnsweckezubefolgst-.

¾l-  .

Jeigen  sich  außer  den  nachslehenden  Vorschriften  noch  andere  Versügungen  oder  Vorkebrungen  als
zweckgemäb;  so  ist  sowohl  die  Grohhergogl.  Cammer,  als  sind  alle  und  jede  derselben  unkergeordnete
oder  dey  Zuslondebringung  des  Jondalts  des  K.  I.  Tir  I.  dieses  Regulasfo's  milzuwirken  berusene  und
rmmöge  ihrer  Stellung  im  Stoaler  #ensle  verpftichtete  Personen  und  Bebörden  ondurch  nach  Massgabe
ihres  Standpunkts  gemessenst  angewiesen,  solche  Verlügungen  oder  Vorkehrungen  zu  tressen.

Tit.  II.
Besondere  Bestimmungen
hum  Behuf  der  Auslührung  des  Tu  1.  S.  1.  ausgesprochenen  Awecks.
Erster  Absch  nitk.
Von  der  Einrichtung  der  Großherzogl.  Cammercasse  zu  Weimar  und  des  Rechnungsstyls
  derselben.
ö

Die  Großderiogl.  Cammercasse  ist  die  einzige  t  und  b
Cafse  aller  Einnabmen  der  Großherzogl.  Cammer=  und  aller  vee#nben  welche  aus  —*7
Cammermitteln  zu  beslreiten  sind.
        <pb n="141" />
        157

*se’i

In  dieser  Eigenschast  erhebt  und  betreibt  sie  alle  und  jede  Einnahmen  und  Gesälle  in  Gelt
oder  Natmcolsen,  diese  zu  Geld  gerechnet,  welche  Großberzogl.  Cammer  gebühren,  von  ollen  und  jeden
Rentamis=  Foist=  oder  sonsligen  unteren  und  mit  Elememereinnahmen  beaustragten  Grokherzogl  Cam-Meralcossen,
  Rechnungscmiern  und  Seellen,  welchen  Namen  sie  auch  und  wescherley  Einnahmen  dielelben
  haben  “s  *i  mit  Ausnabme  derjenigen  Einnahmen  in  Geld,  oder  Nat#fralsen,  diese  zu  Geld  --recknet,
  welche,  eine  jede  der  vorbesogten  unteren  und  Elementar-  Cammeralcassen,  kraft  ihres  Ekats,
belugt  ist,  selbst  in  ilate  zu  verschreiben  und  zu  verrechnen.

.  7.

In  der  genannten  Eigenschaft  bestreitet  dle  Großherzogl.  Cammercasse  als  Ausgabe  und  verrechnet
als  lolche  alle  und  jere  aus  den  Einkün'ten  Großberzogl.  Cammer  und  dem  Großberzogl.  Cammervermögen
  in  Gelo  orer  Natmralien  diese  zu  Gelde  verrechnet,  zu  bewirkenden  Ausgaben,  welchen  Namen
oder  Zweck  diese  Tusgeten  auch  haben  mögen,  und  gleichviel  ob  sie  in  bestimmten  monaklichen  oder
sonstigen  periodischen  Raten  an  bestimmte  andere  Cassen,  Behörden  oder  Personen  beputalweile  und
in  folle  zu  leisten,  oder  ob  sie,  an  wen  dieß  auch  seyn  möge,  in  einzelnen  Posten  und  Summen,  nach
Maakgabe  vorkommender  Fille  und  Bedürfnisse,  im  Einzelnen  zu  beltreilen  sich  gebühren,  mit  Ausnahme
  jedoch  derjenigen  Ausgaben  in  Geld  oder  Naturalien,  diese  zu  Geld  verrechnet,  welche  die
Rentomts-Forst,  oder  sonstige  Commeraluntercassen,  Elementarcossen  und  anderweiten  Großherzogl.
Gammeralcassen  und  Rechnungsstellen,  krast  ihres  Etals  zu  verausgaben  besugt  und  angewirsen  sind.

6.  8.
Die  Rechnung  der  Großherzogl.  Cammercasse  in  Weimar  soll  vom  1.  April  1821.  an,  nach  dem
unter  K  bepygeschlossenen  Schema,  ols  dem  Grundtppus  ihres  Rechnungsstpis  geführt  werden.

9.

Die  Casse,  welche  seit  Vereinigung  der  Eisenach'schen  Cammercasse  und  Cammer  mit  der  Weimarischen
  bev  dem  Oderrentamte  zu  Eiscnach  bestand  und  als  theilweise  Seellvertreterin  der  lonstigen  Eisenochis##en
  Commertasse  aus  den  Rentomts=  und  aus  andern  Cammeralunter=  und  Elementar-Cassen
des  Eisenachischen  Kreises  Ucherschüsse  obgelielert  erhielt,  womit  sie  und  zugleich  mit  dem  Belrage  mehrerer
von  ibr  unmittelbor  erhobener  Einnahmen  diejenigen  Ausgaben  besflritt,  welche  in  der  Stadt  Eisenach
und  der  Umgebung  sich  als  Ausgaben  der  sonsiigen  Eisenachischen  Cammercasse  nöthig  machten  und  ibr
durch  ihren  Clat,  der  Art  und  zum  Theil  auch  der  Summe  nach,  in  Voraus  waren  zur  Verausgabung
  ausgetragen  worden,  hört  mit  dem  1.  April  1821.  auf.

Alle  Einnahmen,  welche  die  besagte  Casse  von  den  Rentomts=  und  aus  andern  Cammeralunterund
  Elementarcassen  des  Eisenachischen  Kreises  als  Ueberschüsse  abgeliesert  erhielt,  werden  an  die  Großberzogl.
  Cammercasse  zu  Weimar  von  dem  1.  April  1821.  an  abgeliesert  und  )  nur  dieienigen  der  von  der
besaglen  §.  9.  beschriebenen,  Casse  unmittelbar  und  elementor  erbobenen  Einnobmen  werden  von  erwähntem
  Zeitpunctie  an  nicht  unmittelbar  von  Großherzogl.  Commercasse  zu  Weimar  erhoben  und  btzogen.

·)  Ciete  das  unten  beigefüßte  Schema  zur  Eisenachischen  Odet  /  Nemamtt,  Rechrung  ab  D
        <pb n="142" />
        138

ven  welchen,  nach  dem  Ermessen  der  Großberzogl.  Cammer,  es  zweckmatiger  crachtet  wird,  dieselben
als  Einnahmeposten  der  Oberrenkamtscasse  zu  Eisenach  oder  sonstigen  Rentamis=  oder  andern  Cammevaluntercassen
  des  Eisenachischen  Kreises  zu  überweisen.

8.  11.

Alle  solche  Ausgaben,  welche  so  lange  als  die  5§.  9.  beschriebene  Casse  und  Rechnungssuͤhrung  bestand,
  nach  deren  Elat,  es  sey  nur  der  Art  oder  auch  der  Summe  nach  beslimmt,  von  derselben
geleisiet  wurden,  sollen,  insoweit  als  dieß  die  Großherzogl.  Cammer  für  nuͤtzlich  oder  nolhwendig  erachken
  wird,  vom  1.  Aprll  1821.  an,  in  Auftrag  und  für  Rechnung  der  Großberzogl.  Cammercasse
  zu  Weimar  von  dem  jedesmoligen  Oberrentbeamten  zu  Eisenach  in  der  Maaße  geleislet
  und  bestritten  werden,  dergestalt,  daß  demselben  von  der  Großherzogl.  Cammercasse  zu  Weimar
aus  den  verschiedenen  Rentamts-Forst=  oder  sonstigen  Cammeralunter=  und  Elementarcassen
  des  Eisenachischen  Kreises,  gleich  mit  Ansang  jedes  Rechnungsjahres  an
sichern  Einnahmen  und  Ueberschüssen  vorbesagter  Cassen  soviel  zugewiesen  wird,
als  ersorderlich  ilt,  um  jene  Ausgaben  pünktlichKt  zu  bestreiten.

s.  12.

Die  Quitlungen  des  Obemenkbramten  zu  Eisenach  über  den  Empfang  folcher  von  Grohherzogl.
Cammercasse  zu  Weimar  zu  dem  genannien  Behus  ihm,  als  dem  Jahlmeister  Srnte  erzogl.  Cammercasse
zu  Weimar,  zugewiesenen  Einnohmen  und  Ueberschüsse  der  Rentom's  Forsl  r  sonstigen  Cammeralunter=
  und  Elementarcassen  des  Eisenachischen  Kreises,  wird  die  Großherzogl.  stt#  llott  baaren
Geides  und  in  Abschlag  auf  die  Ablieserungen  der  Ueberschösse  vorbesagter  Cassen  annehmen  und  es
soll  je  vierteljébrig  der  Oberrentbeamte  zu.  Eisenach,  in  selner  §.  11.  bestimmten  Eigenschaft  als
Zablmeister  Grohherzogl  Cammercasse  zu  Weimar  dieser  Casse  Rechnung  ablegen,  üoer  dio  Verwen
dung  und  Werausgabung  der  vorbesagten  ihnen  zugewiesenen  und  zu  dem  ausgesprochenen  Jwrck
empfongenen  Einnohme  und  Ueberschüsse.  Diese  Berechnungen  mit  ibren  Belegen,  bilden  Belege  und
Beplagen  zu  Beurkundung  ver  von  Grohbergogl.  Cammercosse  zu  bestrestenden  und  zu  verrechnenden
Ausgaben  und  solglich  der  Großherzogl.  Cammercassercchnung.

9.  13.

d  Vorschüsse  und  Verläge  on  die  Renkamts  Forst=  und  sonchigen  Cammeralunkercassen  des

uisncin  Krelses  zu  geben;  so  bewirkt  dieh  vom  1.  April  1821.  an,  die  Großherzogl.  Cammercosse  zu

Weimar  entweder  also,  daß  sie  aus  einer  benachborten  Cammeralcalse  des  Essenachischen  Kreise6  der  Vorschuß=

  oder  Verlagbedürstigen  Casse  den  Vorschuh  oder  Verlag  anweist  und  die  Quintung  derselben

über  den  Emp’-ong  des  Vorschusses  oder  Verlags  ablchläglich  auf  die  von  der  Vorschug,  oder  Berlag

gebenden  Cammtraltasse  an  die  Grosiherzogl.  Cammercasse  zu  leisfenden  Ueberschuͤsse  annimmt  und  in  Einnahme

  berechnet,  den  Verlag  aber  notirt  und  dessen  Restitulion  erwartet,  oder,  indem  sie  in  Ermangelung

  der  Thunlichkeit  oder  Rathsamkeit  solcher  Anwelsung,  der  den  Vorschuß  oder  Verlag  badüͤrsenden
  Cammeralcasse  denselben  baar  uͤbersendet.

5.  14.
A#e  Renkamts,  Forst=  oder  sonstige  Cammeral  =  und  Elementarcassen  im  Verwalkungsgebiet  Groß-
        <pb n="143" />
        139

bergogl.  Cammer,  welche  Einnahmen  und  Gesclle  Großherzogl.  Cammer  in  Gelb,  in  Natur,  oder  in
zu  Geld  vewechenbaren  Werthen  erdeben,  welchen  Namen  auch  dieselben  haben  mögen,  sollen  binsicht-0
  aien  jrlichen  Einnahmen,  ikrer  jahrichen  Ausgaben  und  der  nach  Abzug  der  lebtern  von  den

en  zu  erwartenden  iöhrl.  Gewährschast  und  Ueberschusse  bis  zum  1.  April  1821.  durchgängig  und
anls  eine  gründliche,  cchten  und  erprobten  Grundsäten  des  Cassa-Rechnungs=  und  Elatisirungs"  Wesens
  entsprechende  Art  und  Welse,  neu  etatisirt  und  es  soll  ihr  Rechnungsllpl  und  ihr  Verhälmizu
  der  Großberzogl.  Commercasse  zu  Weimar  als  ver  einzigen  Cammercentralcasse  bis  zu  diesem
  Jeitpuncte  bestimmt  und  geregelt  sepn.

er  II.  Abschmitk  des  1I.  Titels  dieses  Regulativ  "  welcher  von  den  um  Behuf  durshein.
giger  Eestrung  und  jährlicher  lagung  des  6  h  #.
gobebausbalts  Großherzogl.  Cammer  im  Sinn  und  zum  Behuf  der  Aussührung  des  §.  1
dieseS  Regulativ  ,  durch  dieß  Regulativ  zu  tressenden  Einrichtungen  handeit,  wird  weitere  alzmmnn
en  angeben,  um  dem  Innhaste  dieses  5.  14.  Tit.  II.  Abschnite  I.  zu  genügen.
15.

Alle  Rentamts=  Forst  ober  jedwede  andere  Cammeralunter=  und  Elemenkarcassen,  wolche  zeilher
entweder  an  die  Odberrentamtscasse,  zu  Eisenach,  sosern  solche  an  die  Stelle  der  sonstigen  Cammercasse
zu  Eisenach  getreten  war,  oder  an  die  Cammercasse  zu  Weimor,  diejenigen  jäbrlichen  Ueberschüffe  ihrer
Geld,  Einnahmen  über  ihre  Geld-Ausgaben,  welche  sie  weder  in  Vorrath  zu  beholten  befugt  waren,
noch  als  Reste,  noch  endlich  als  anderweite  Gewüährschafts=  oder  Liquidationsposten  in  Gewibrschaft
behielten,  abzuliesern  halten,  sollen  vom  1.  April  182f.  an,  jährlich  an  die  Großyerzogl.  Cemmercasse,
zu  Weimar,  als  Ueberschösse  ihrer  Geldelnnadme  über  ihre  Geldausgabe,

alle  und  jede  baaren  Gelder  und  zwar  baar  oder  in  gültigen  Jurechnungsposten
abliekern.

Dagegen  sollen  sie

#)  alle  und  jede  om  Schluß  des  jedesmasigen  Rechnungsfabres  noch  nicht  versilbert  vorhandene  Naturaleinnahme:
  Ueberschüsse  zu  Gelppreisen  angeseht  und  auch  in  der  Geldrechnung  berechnek,  doch
mit  Nachweisung  der  existenten  Natural  Einnahme-  Ueberschüsse  selbst,  nach  üblichem  Maas,  Zahl
und  Gewicht,  sörerst  auch  serner  noch  in  Gewährschaft  fübren  und  sonach  als  Vorrath  in  die  Einnahme
  des  nächslen  Rechnungsjahres  mit  hinubertragen  dürsen.  Dasselbe  gilt  auch

b)  von  allen  und  ieden  Resten  und  Einnahme-Kückständen  mit  specieller  und  genauer  Verzeichnung
derfelben,  es  besleher  diese  Reste  in  Resten  von  Geld,  oder  in  Relten  von  Naturalgefällen,  welche
letztere  ebenfalls  in  der  Geldrechumgsgewährschaft,  zu  den  Leeibneten  Pteisen  angescet,  mit  aufgeführr,
  dabei  aber  in  ihrem  Naturalbestande  nack  gewiesen  werden  müssen.

c  Alie  solche  Gewüährschases,  oder  Liquidatsontposten,  (welche  nicht  als  zu  künstiger  oder  sosortiger
Versareibung  in  Uusgabt,  vermöge  der  Ausgabre,Etats  ver  ablielernden  Cammeralunteraassen  geeignct
  betrachtet  werden  können)  bedalt  nalüräich  auch  die  Untercasse  in  Gewährschast,  muß  sie  aber
böchstgenau  sprtisiciren.

sß.  16.
Alle  und  iere  Naturaleinnahine  Großberzogl.  Rent-Forst-  oder  jedweder  sonsiiger  Großherzogl.
Cainm#cralcassen  on  Getraide,  Holz,  Kohlen,  Solg  oder  sonftigen  Gegenständen  in  Natur,  soll  vom  1.
        <pb n="144" />
        140

April  1821.  an,  nothwendig  ouch  lbrem  ganzen  Sollbeträge  nach  in  Geldelnnahmerechnung  geslellt
  werdn.  Bep  dem  Jinnsgetraide  und  dergl.  ilt  also  in  jedes  Rentamtes  oder  jeder  Cammeralrenterey-Geldrechnung
  der  ganze  Zinnslkock  nach  der  Cammerkaxe  oder  bey  böher  verkausten  oder
zu  Geld  verrechneten  Theilen  des  Zinnsslocks,  nach  diesen  böheren  Preisen  zu  Geld  verwerthet  in  Geldtrechmungseinnahme
  zu  stellen.  Was  davon  auf  bie  eine  oder  die  ondere  Weise  verausgebt  wird,  gehört  in
Geldausgaberechnung  und  es  sind  dabey,  außer  wenn  durch  frepen  Verkauf  oder  sonst  böhere  Preise
erhalten  werden  oder  niedere  hervorgehen,  die  Cammertarpreise  anzunehmen.  Geschieht  cs,  daß  Theile
des  in  Geldrechnung  vereinnahmten  Zinnsstockes,  es  sey  wegen  Unwerthes  der  Zinnsfrüchte  beym  Verkauf
  oder  sonst,  es  sey,  weil  gewissen  Personen,  Bedörden  oder  Stellen  Depufate  on  Zinnsfrucht  dergestall
  geböbren,  daß  ihnen  dieselben  bep  den  Gehalten,  oder  Dotationen,  oder  Unterslugungen,  oder
endlich  sonstigen  Reichnissen,  die  sie  aus  Commermitkeln  oder  sonst  beziehen,  zu  einem  niederen
Preise,  als  dem  preise  der  Camnitrtare  zugerechnet  werden  müssen,  zu  niederen  Preisen  als  den  Preisen
der  Cammertore  in  Ausgabe  der  Geldrechnm.g  kommen,  so  muß  in  derselben  Rechnung  die  Disserenz,
unter  der  Rubrik

„Verlust  an  Zinnsfrüchten  und  Getraide,  zu  Preisen  unter  der  Cammertare“
in  Ausgobe  geschrieben  werden,  und  es  ist  überall,  wo  eine  solche  Rubrik  bisher  noch  nicht  üblich
war,  hiermit  verordnet,  daß  sie  vom  1.  April  1871.  an  bestehen  soll.  Reste  an  Solleinnahme
  des  Zinnsstocks  werden  ebensowohl  in  der  Geldrechnung  alé  in  der  Naturalrechnung
gewähn.

5.  17.

Bey  Ralural-Einnahmegegenstaͤnden,  für  welche  keine  Cammertaxe  vorhanden  ist,  gilt  die  Berkaufstaxe,
  d.  h.  der  sire  Preis,  für  welchen  sie  von  der  betreffenden  Administralion  und  resp.  von  Grohherzog!.
Cammer  käuslich  abgelassen  zu  werden  pflegen,  3.  B.  beym  Holz  die  Forsttare,  bev  den  Kohlen  der  übliche
oder  convenirie  Preis  des  Stuhes,  beym  Salz  der  übsiche  oder  convenirte  Preis  der  Butte  2c.  Uebrigens
leidct,  soweit  thunlich,  der  #ahaltdes  vorslehenden  &amp;amp;.  10.  onologe  Anwendung  auf  die  Behandlung  der  Berechnung
  aller  Naturaleinnayme  und  Ausgabe  zu  Geld  in  den  geelgneten  Beldrechnungen  der  urrschiedenen
Großhazogl.  Cammeraleinnahmen  und  Rechnungsstellen.  Namentlich  gebührt  es  sich,  dog  3.  B.  bey  den
Hôlzern,  olle  obgevosteten  Hölzer,  sie  seven  verkauft  oder  nicht,  nach  der  Forsltore  sosort  in  Geldeinnahme
der  treffenden  Forstcasse  gestellt,  und  was  am  Schlusse  des  Rechnungsjabres  nicht  verstlbert  worden,  als
Vorralhs-  und  Ueberschuß  wer  th  zu  den  Forslpreilen  angeseezt  und  von  einem  Natural-Verzeschnig  begleitet
in  der  horstcasserechnungs  gewäbrsch  aft  ausgeführt  werden.

K.  18.

Ueberell,  wo  Naturaleinnahmen  vorkommen,  sind  Naturalrechnungen  über  solche,  auch  sofern  dses
der  Falt  bisber  noch  nicht  gewesen  wäre,  jedoch  nothwendig  vom  1.  April  14331.  an,  mit  der  grösten
  Sorgsalt,  Genauigkeit  und  Pünkklichkeit  zu  führen.

K.  10.

Das  Personal  der  Großhberhogl.  Cammercasse  soll  vom  1.  April  1821.  an  beslehen:

1)  ous  bem  eigentlichen  Rechnungsführer  und  erlten  Cassenseamten,  dem  Cammercaffirer,
r)  aus  einem  Cassengehülsen,
        <pb n="145" />
        141

3)  aus  dem  Controleur  oder  Führer  des  Gegenbachs,
4)  aus  einem  Cassenschreiber,  für  welchen  letztern  pro  sverso  der  erste  Cassenbeamte  etwas  ausgewor:
sen  beksmmt,  wogegen  die  Persenen  sub  No.  1.  2.  und  3.  die  Großherzogl.  Cammer  besoldet.

K.  20.
Cammercossfrer  hat  wie  bisber  alle  Verankworklichkeit  auf  ssch,  #  seine  Verbéltnisse
Lind  tbeils  durch  die  bisherige  Observanz,  tdeils  in  gegenwärtigem  Regulatio  besten
Der  Gossengebülfe  ist  ibm  untergrordnet  und  im  Diensie  verankwonlich.  Der  Wnnc  ist  Commis
  des  Cammercalssrers  und  von  demselben  zu  erwäblen,  von  der  Großherzogl.  Canuner  aber  zu  verpslichken.
  Es  kann  auch  der  Cammercassirer  den  Cassenschreiber,  sobald  er  mit  ihm  nicht  zusrichen  ist,  ohne
weilere  Erlaubnig  von  Großherzogl.  Cammer  zu  bedürsen,  entlassen.

S.  21.

Der  Cossengehblle  und  Controleur  sind  aus  dem  Hersonal  der  Rechnungs,-  Revisson  Großberdogl.
Cammer  zu  nebmen  und  bedolien  die  Verbindlichkeit,  nach  Thunlickkeit,  noch  neben  *  Amte  als  Cassengebülle
  oder  als  Controseur  Rechnungs=  Reoisions-Arbeiten  zu  übernehmen.  a  fie  indessen  nach
Mooßgabe  der  Nottwendigkeit  und  um  ihrem  Beruf  als  Cossengebülse  oder  als  ceen  vorsteben  zu
können,  binsicktlich  des  ihnen  zeitber  obgelegenen  Pensum  on  zu  revidirenden  Rechnungen  und  dergleichen
  erleichtert  werden,  so  werden  sie  außer  dem  Gehalte,  welchen  sie  etatmäßig  *  als  Mitglieder
der  Rechnungs-Revision  Großhergzogl.  Cammer  beziehen,  nicht  noch  besonders  bezahlt.

.  22.
Ueber  diesenigen  Ausgaben,  welche  der  Cammercassirer  dem  Cassengehülsen  anvertrauen  wird,  haben
  sich  dieselben  even  Abend  zu  berechnen.
9.  23.
Es  soslen  vom  1.  April  1821.  an,  die  taͤglichen  Tsgshunn  bey  Großherzogl.  Cammercasse  nur
zu  beltimmten  Tagesstunden  und  während  derselben  geschehen.
Grobberzogl.  Cammer  dat  dlese  Stunden,  nach  vernommenem  Gutachten  des  Cammercassirers,  zu
reguliren  und  der  Commercassirer  solche  durch  das  Wochenblaolt  bekannt  machen  und  zu  Jedermanns
Nachachtung  bringen  zu  lassen.

24.
4%2%  der  Commertosss#er  die  Einnahme  gehörig  betrtiben  könne;  so  soll  ihm,  vom  1.  April
1  n  ibrlich  der  Etat  der  Cammercossen,  Einnahmen  des  Jabres,  wie  solche  gewiß  oder
utdmeoslich  und  wie  sie  böchslen  Orts  genedmigt  sind,  in  vidimirter  Copie,  mit  den  noͤthigen
*  #iedesmol  vor  dem  1.  April  jedes  Jahres,  als  dem  Ansang  jedes  neuen  Commerrechnungsiobres,
  von  Großheriogl.  Cammer  amtlich  und  als  Erbebungsbesugnißh  und  Verbindlichkeit
  bteleiuge  werden.  Auch  der  Eiat  der  Ausgade  des  Jabres  ict  ide  ebenmähig  zuzufertigen,
  im  Sinn  des  H.  17  Ti.  1.  dieses  Regulauv's  und  mit  der  daselbst  ausgesprochenen  Bere#ung.
2)  Der  Commerosiet  .  gemessenst  anzuweisen,  je  zu  der  geeignetneit  dielm  Etat  verzeichneten
        <pb n="146" />
        142

und  alle  sonsligen  lm  Lause  des  Jahres  sich  creignenden  Einnahmen,  welche  für  Großberzogl.
Cammercasse  gehören,  von  den  Rentbeamten  und  Rechnungöführern  der  Cammeraluntercassen  beyzutrelben
  und

3)  er  ist  ermachtigt,  sé4umige  Rent=  und  sonstige  Cammerakrechnungsbeamten  und
Einnehmer  mitl  sträcklicher  und  nach  Umständen  geschärfter  Execution  zum  Behuf  der
Bevpbringung  der  Einnahmen  von  ihnen,  welche  nach  dem  Etat  Großherzogl.  Cammercasse  gebühren,
  zu  belegen.  Der  Cammercassirer  hat  zwar  in  solchen  Fällen  Anzeige  bev  Greöberzogl.
Cammer  zu  thun  und  die  von  ihm  an  die  s4umige  Unterbehörde  zu  erlassende  Versäzung  und
rquEtecultonstwtdilsontstvondsaCammekstkeckonomitseinemusazavshkmdochs
Ihn  GtophnsoglCum-ImwenndstSckummstvksRenldeomlenehe-sonstigen  Cammcmlunkecbeinnichtalgarnichtvochantmspgltscheialeuchtkt,nichthsndrkmvtelmkbkshm



alle  UnlrkflühuagwaInttkibnnqdechfckllelstsmsUebrigensvtcflebtcsfch,dqs
der  Cammercassirer,  nach  wie  vor,  in  dem  bishtrigen  Verhaͤliniß  der  Unterordnung  unter  das
Grohderzogl.  Cammercolleggum,  Präsidium  und  Directorium  bleibt.

Uebrigens  soll  dem  Cammercassirer  ein  Schema  zu  einem  zu  führenden,  auf  den  jedesmaligen
genehmigten  Jahres  =  Etat  der  Einnahmen  Großherzogl.  Commercasse  begründeten  Konco-Buche,
welches  er,  hinsichtlich  jeder  Rentk  Forst=  oder  sonstiger  an  die  Cammercasse  abzuliesern  laut  Etat
angewiesenen  Canumeraluntercasse  und  Rechnungsslelle,  bep  Vermeidung  persönlicher  Verantwortlichkeit
  pünkilichst  zu  dalten,  andurch  angewiesen  wird,  als  Theil  seiner  Inhruction  angewiesen  werden.

Dieses  Konto-Buch  soll  nach  dem  unter  V  —  beygesügten  Schema  elngerichiet  seyn,

25.
Jebder  von  dem  Cammercassirer  ercguirte  Rent=  oder  sonslige  Cammeralunlerbeamle  und  Einnehmer
muß,  um  sich  von  der  Erccution  und  deren  Lasten  zu  besreyen,  entweder  die  Einnahme,  wegen  weler
  er  exequirt  ward,  bepschofsen,  und  kann  zu  diesem  Vebuf  seinerseils,  soweit  dieh  geseblich  und
herkömmlich  ist,  Erccution  auf  die  in  Entrichtung  ihrer  Gesälle  dumigen  Unterthanen,  Pichter,  oder
sonstige  Zahlungopflichtige  legen,  ode  ev  Gropßberzogl.  Cammer  Stundung  auswirken  und
deren  Nokhwendigkeit  oder  Rathsamkeit  mit  Gründen  rechlsereigen.

.  26.

Ertheilt  die  Großherzogl.  Cammer  Stundung,  so  hal  es  daben  sein  Bewenden  und  sie  hat  sich  im
geelgneten  Falle  dar#über  bev  der  höchsten  Behörde  zu  rechtfertigen  oder  Besehle  und  Autorisation  zur
Stundung  auszuwirken.  Die  Cammercasse  aber  ist  von  der  ertheilten  Stundung  sosort  jedesmal
schriftlich  in  Kenntniß  durch  Großherzogl.  Commer  zu  seten.

27.

cchenn  ein  Rentbeamter  oder  sonstiger  on  die  Cammertasse  abzuliesern  verpflichteter  Cammeralgesaleinnchmer
  um  Stundung  binsichtlich  rer  Geskleinsendung  an  Großberzogl.  Cammercasse  nochsucht  und
sie  erhäll,  oder  wenn  Erlosse  gescheben;  so  istjedesmal  von  der  ertheilten  Stundung,  oder  dem  gegebenen
Erlasse  die  Großherzogl.  Cammercasse  in  Kennmiß  zu  seen  und  der  jedemalige  Relerent  bey  Grogberzogl.
Gammer  isl  verantwortlich  für  die  dessallsige  beym  Vortrag  zu  bewirkende  Angabe  der  emsprechenden
Verlügung  an  die  Cammercasse.
        <pb n="147" />
        143

K  28.

Die  Grogbergogl.  Commer  muß  die  Großberzogl.  Cammercosse  notbwendig  jedesmal  schriftich
und  genau  in  Kenntniß  setzen,  wenn  sich  eine  im  Emnahme-Etat  nicht  enthaltene,  auch  unter  den  Cariteln
  Insgemein  ober  Ektrsordinairc  nach  deren  ctatmätigen  Inhalt  und  Betrage,  nicht  begrisfene  und
bedachte  Einnahme,  bey  einer  der  Großbergogl.  Cammerakuntercassen  oder  der  Cammercasse  lelbt  ereignet
  und  die  Rentbeomien,  Rechnungaführer  und  Einnebmer  baben  dergleschen  zu  diesem  Behufs  slets  sosort
  Großberzogl.  Comme  berichtlich  anzuzeigen;  umterlassen  sie  es,  so  sind  sie  zu  einer  Poen  von  10  thlr.
und  nach  Umständen  noch  höherer  Strase  verbunden.

20.

Jede  Rent-Forst=  oder  sonslige  Cammeraluntercasse  mug  mit  Ablauf  jedes  Monats  und  bei
Vermeidung  von  zehn  Rihlr.  Strase  und  im  Fall  wiederboller  Stumniß,  bey  noch  schdrserer  Ahndung.
  einen  Ertract  über  die  im  bause  des  Monats  ihr  vorgekommenen  Einnahmen  und  Ausgaben  und
die  dadurch  bedingte  Gewährschast  an  Großberzogl.  Cammer  einsenden,  und  dabe  auch  nachwiisen,
wievicl  von  dieser  Gewüährschaft  in  diesem  Monate  on  die  Grohherzogl.  Cammercosse  abgewährt
worden  sev.  Die  Schemata  zu  den  Rentamts,  Extracten  sollen  gedruckt  werden  und  sind  nach  den
Beylagen  □##.  und  □b.  einzurichten.

30.
Ein  gleiches  muß  unter  gleicher  Enosbedrohung,  der  Cammercassiree  hinsichtlich  der  im  Lause
eines  jeden  Monats  de#  seiner  Casse  vorgekommenen  Einnahmen  und  Ausgaben  und  der  darnach
erscheinenden  Gewährschaft  thun.

Ware  bew  elner  oder  der  andern  Cammeralcasse  in  einem  oder  dem  andern  Monat  keine  Einnabme,
  ober  kelne  Ausgabe,  oder  weder  Einnahme  noch  Ausgabe  vorgekommen,  so  werden
die  Extrocte,  mit  vacat  bezeichner,  se  w#ln  sse  sich  zu  dleser  Bezeschnung  eignen,  dennoch  pünctlichst
  eingesendet.

6  Zwepter  Abschnitt.
PBon  den  zum  Behuf  durchgängiger  Etatisirung  und  jährlicher  Borausveranschlagung  des
Einnahme=  und  Ausgabehaushales  Großherzogl.  Cammer  im  Sinn  des  F.  1.  Tit.  1.  dieses
Regulativ's  zu  treffenden  Emrichtungen  und  erfügungen.

5.  32.
Edo  soll  fortwaͤbrend  eine  aus  der  Milte  des  Großherzogl.  Cammercollegium  hervorgthende,  von
diesem  bestellte,  folglich  zu  diesem  in  dem  zu  dem  Committenten  sich  gebuͤhrenden  Verhaͤltniß  stebende
Commission  unter  dem  Nabhmen  Etats  ·  Commission  der  Groberzogl.  Cammer  besteben.

*é.  33
Diese  Etats  Commisslon  sol  beslehen
1)  aus  demienigen  Commerdireckor,  welchem  das  Cassa=  und  Rechnungsdepartement  Großenogl.  Canmaer
  besonders  abliegt,
        <pb n="148" />
        144

2)  aus  einem  gebeimen=  Cammerrathe
3)  auf  einem  Cammerralbe,
4)  ous  dem  oder  denen  im  Cammercollegio  befindlichen  Cammerassessoren.

Die  letztein  haben  ihre  Milwirkung  dey  der  Etots-Commilsion  als  Gelegenheit  sich  für  den  Cammeraldienst
  auszubilden,  zu  betrachten  und  raher  nicht  nur  vie  ihnen  zugetheilten  Arbesten,  nach  Beslimmung
des  Cammerdirectorz  und  geheimen  -Cammcrraths  unweigerlich,  sondern  solche  auch  unter  besonderer
Controle  und  nach  Anmeisung  dieser,  zu  licsern.  Selbst  zu  concipiren  und  Protocolle  zu  führen,  liegt
ihnen  ob.

K.  31.

Die  Ekats-Commisston  bildet  zugleich  die  Cassencuratel  der  Großherzogl.  Lanmenosf=  zu
Weimar.  Die  r’“  -0  beausscchlet  in  dieser  Hinsicht  die  Cammeralcassen=  Verwaltung,  revidirt
  vom  1.  April  1821,  an,  jeven  Monat  auf  eine  summarische  Weise  die  Cammercafse.
  führt  Protocoll  dorüber  und  attestirt  den  Besund.  Dieses  Protocoll  und  der  Besund  werden
monatlich  durch  die  Cemmer  milttelst  Verichts  an  die  höchste  Behörde  zum  Finanzdepartemen!t
des  Sloateministerium  nothwenvbig  eingesendek.

Außcrordentliche,  plobliche  und  geheim  zu  baltende  —  auch  ber  Cammercasse  koͤnnen  von
dem  Cammer,  Directorium  nach  Gutdünken  versügt  werd

#.  B.

Haoptlgegenchände  der  Etats=  Commisslon  find  alle  und  sede  Verfügungen  und  so  weit  sse  passenderweise
  von  Miegliedern  des  Commercolleglum  besorgt  zu  werden  sich  eignen,  alle  Arbeiten,  welche
die  Zustandibringung  neuer  Einnabme=  und  Ausgabe  Etals  oller  und  jeder  Cammeralcassen  bis  zum
1.  April  1821.,  die  Jusammenstellung  eines  General  Etals  aller  Jadreseinnahmen  und  Jabresausgaben
  im  gesammten  Verwaltungsgebiet  Froghergogl.  Cammer  und  binsschtiich  aller  Zwelge  und  Bektandtbeile
  des  Cammervermögens  und  der  Cammergesälle  aus  diesen  Special-  Etais  bis  eben  dahin  und  zum
Behhuf  der  Gültigkeit  von  diesem  Zeitpunct  an  betressen,  serner  die  sortwährende  jährliche  Revision
  und  jährliche  Erneuerung  allter  jener  Special=  Etats  und  dle  sortwdbrend
jäbrlich  sich  wiederbolende  Jusammenstelkung  eines  ous  vorbesagten  Special=Elatsertnommenen
  General=  *rWr7  um  oberwähnten  Sinne  so  wie  die  Verbindliche
keit  zur  Aus  führung  des  Innhalts  des  K.  k.  Tii.  1.  bieses  Regulatio's  alles  bosjenige
  elnzuleiten,  zu  fördern,  zu  bnte  und  zu  Stande  zu  dringen,  was  diesem  Zwecke  dienlich
  seyn  kann.

5.  36.

Die  Resustate  ihrer  Arbesten  legt  die  Elats=  Commission  der  Großherzogl.  Cammer  berlchtlich  vor;
diese  nach  gecigneter  Prüiung,  gutachtilch  jäbrlich  jedesmal  notbwendig  bis  spatestens  zum  1.  Maͤrz
jedes  Jahres  dem  Großkergegl.  Staatsministerium  und  der  höchsien  Behörde  unter  der  Adresse  on  das
Fin#a#nzderpartement  des  Großberzogl.  Staatzministerium.

.  37.

Uebrigens  expedirt  die  Grotzberzogl.  Etats-Commission  der  Großberzogl.  Cammer  in  ihrem  eigenen
  Namen  und  in  der  Form  von  Verordnungen  alle  und  jede  Versuͤgungen,  Erlasse  und  Expeditlonen,
  weiche  ihr  zu  Erreichung  des  Awects  nothwendig  sind,  oder  als  zweckmäßig  erscheinen.  Alle  Be-
        <pb n="149" />
        145

börden  find  ihr  bereitwillige  Auskunft  und  Unkerstützung,  die  Commeral-Unterbehörden  jeder  Ark,  die
Forstbehörden  mit  innbegriffen,  pönctlichste  Folgeleillung,  bev  Vermeidung  der  Strase  der  Widersetlichkeit
  im  Dienste  und  bey  Vermeidung  sonst  gegen  säumige  Unterbehörden  üblicher  Diseiplinarstragn
schuldig.

38.

9.
Die  Etats,  Commission  bält  so  oft  nöthia  eigene  Sitzungen  und  führt  eigene  Acten.  Sie
wtlt  einen  eigenen  Serekär  aus  dem  Personal  des  Commersecrelariats.

.  290.

Die  Eloks=  Commission  bat  solgende  Rezeln  zu  be'olgen,  sowobl  bev  erllmaliger  Ekatisfrung  aller
r—“u“  und  Ausgabe  und  bev  erstmaliger  Zusammenstellung  eines  Gencral,  Elats,  als  auch
Fünttig  u  bei  sortwährender  jährlicher  Revision  und  Erneuerun?  sowohl,  alsz
sich  Wevenbchenn  JZusammenstellung  der  ersteren  und  der  lebteren.

.  40.
Icder  Etat  einer  jeden  Casse,  welche  Einnahmen  und  Ausgaben,  die  zu  den  Einnahmen  und  Ausgaben
Großberzogl.  Cammer  gehören,  hat,  soll  3  Hauptabschnikte  oder  Theile  haben.
1)  die  Einnahme,
2)  die  Ausgobe,
3)  die  Gewährschast  oder  die  durch  Bilonce  der  Ausgaben  erscheinende  Summe,  welche  von  dem
Cassenbeamten  als  Ueberschut  der  Einnahme  über  die  Ausgabe  zu  gewähren  isk.

K##41.

Sowohl  die  Einnahme  als  die  as-  muß  in  Tikel  oder  Capitel,  die  Titel  oder  Capitel
mussen,  je  nachdem  es  die  Gegensténde  crforbern,  in  Untera#brbetlungen  geordnet  seyn.  Jeder  Ticel
oder  jedes  Capitel  muß  besonders  abgeschlossen  und  die  Summe  jeder  Unterabtheilung  besondert
ausgeworsen  seyn.

5.  4.
Die  Form  der  Etats  der  einzelnen  Cassen  und  folglich  auch  die  Form  der  Etalsentwürse  vieser
einzelnen  Cassen  soll  ungeläbr  solgende  gleichf  örmig  seyn:
1)  Anzeige  dessen  was  auf  dem  vorhergehenden  vollzogenen  Etat  für  das  Rechnungsjahr  —  gestanden.

2)  Inhalt  der  Capitel  und  Yosten.
3)  Jum  Etat  des  Jabres  —  wird  gebracht  nach  Innhalt  obiger  Capitel  und  Poslen,  oder  an  neut

Gegenständen  —  —  und  Anzeige  der  jedesmaligen  Summen
4)  Cegen  den  Etat  des  vorigen  Jayres
a  ehr
69)  Weniger  —  —

Anzeige  der  Resulta
5)  Ursachen  des  Hder  Weniger  sattsam  ausgesütrt,  doch  mit  Vermeibung  unnsthiger  Weit-Ldustigkeiten.
        <pb n="150" />
        146

H.  43.
Auf  dem  Altelblatte  eines  jeden  Ctats  und  Etatsprojectes  muß  genau  bestimme  seyn:
1)  welchen  Gegiestond  der  Ekot  bekreffe,  d.  i.  welcherlen  Art  Einnahme  und  Ausgabe  —  ob  Geld,
Frächte,  Nakuralien,  oder  sonsiige  Objccte  er  belresse  und  welcher  Cassc  er  zur  Richtschnur  diene.
2)  Von  wolcher  Zeit  solcher  angehen  und  auf  wie  lange  er  gültig  sevn  soll.

8
Derienige  Houptabschnitt  eines  jeden  Etaks  oder  Etatz-Entwurfes,  der  den
Schluß  des  Ekats  ento  #  d.  h.  die  Gewäáhrschast  und  den  Ueberschuß  oder  Vorrath  darlegt,  muß
die  verschiedenen  Theile  der  Gewahrschaft,  wie  solche  am  Schlusse  des  Rechnungs=  und  des  Elatsiahres
  sich  vorsinden,  oder  vorzusinden  erachtet  werden,  zerlegen  und  nachweisen,  ob  und  welcher  Art,
Gewährschaft  und  Ueberschuß  bleibt,  wo  dieser  hinsließet,  oder  ob  Einnahme  und  Ausgabe
sich  deben  und  dicgleichen.

6.  45
Beym  Scklusse  muß  jeder  Etak,  welcher  Großherzogl.  Cammer  und  von  dieser  bem  Staatsminilierio
  und  der  böchsten  Behörde  vorgelegt  werden  soll,  mit  der  Unterschrift  der  Etats-Commission
  versehen  sepn.

g.  46.

Der  General-Etat  und  ber  Etat  der  Cammertasse  zu  Welmar  muͤssen  beyde,  wenn  sie  berichllich,

wit  vorgeschrieben  ist,  bis  zum  1.  Marz  jedes  Jahres  von  der  Großherzogl.  Cammer  dem  Großherzogl.

Staatsministerio  und  der  hoͤchsten  Bthoͤrde  zur  Pruͤfung  und  Vollzlebung  eingereicht  werden,  zum  Zeichen

  der  Gründlichkeit,  womit  dieselben  von  Großherzogl.  Cammer  sind  erwogen  worden,  nicht  nur

von  der  Etats  Commiss  on,  sondern  von  allen  und  jeden  anwesenden  ober  nicht  guͤltig  abgehaltenen
  Mitgliedern  der  Großherzogl.  Cammer  unterschrieben  seyn.

5.  47.

In  ledem  Etat  und  Etats·  Entwurfe  sollen  die  unbestaͤndigen  und  veraͤnderlichen  Einnahmen  und
Ausgaben  durch  Fractions--Berechnungen  und  Uuszüge  aus  den  Rechnungen  vorhergegangener  Jahre
wllisfeirt  werden.

Wern  in  einem  Jahredurch  besondere  Ereignisse  und  Umstände  eine  ungewöbnlich  ungewöhnlich
geringe  Einnahme  und  Ausgobe  Statt  gesunden  hat,  bev  welcher  vorauszusetzen  in,  daß  für  die  solgenden
  Jahre  nicht  darauf  gerechnet  werden  kann;  so  darf  dieselbe  unter  Bemerkung  der  Urfache
zur  Durchschnitesfumme  nicht  genommen  werden,  weil  besonders  bey  unbeständigen  Etats-Capitein,
  n##che  nur  nach  Wabrschemlichkelt  berechnet  worden,  der  Grunmsatz  durchgángig  beolgt
werden  sol,  die  Einnahme  nicht  zu  boch  und  die  Ausgabe  eher  höber  als  geringer  anzunehmen,
  domtt  bev  der  Einnahme  kein  Ausfall,  bep  der  Ausgabe  aber  keine  Ueberschreitung  so
leicht  vorsallen  köonne.

48.
In  Anwendung  des  Innbolts  des  &amp;amp;.  47.  soll  bin  schtlich  aller  und  jeber  Cammeralober,  und  Untercassen,
  sie  vorrechnen  Gelo  oder  Naturalgegenstände,  bey  erstmoliger  Neuetatihrung  der  Gammenalcossen
  und  Mecc.p:uren  bey  den  alten  Lbanden  die  Frackion  vom  Jahre  180..,  wo  vie  lehten  Etats
        <pb n="151" />
        147

emocht  worden,  an  begonnen  werden.  Bey  den  neuen  Landrstheilen,  soll  wo  möglich  und  wenn  Rechnungen
  oder  Conceptrechnungen,  Acten  und  dergleichen  mit  den  desfalls  erforderlichen  Daten  saltsam
#en  die  Hond  gehen,  ebenfalls  vom  Johre  1804.  ausgegangen  werden.

d.  49.
Ueberhaupt  dient  bey  der  bis  zum  1.  April  1821.  zu  vollendenden  Neuetatisĩrung  der  Cassen
und  Recepturen  das  Jahr  1904.  zum  Punct,  von  welchem  ausgegangen  und  zusommengestellt  werden
  soll,  was  bel  jedem  Einnahme=  und  Ausgabezweig,  als  Mehr,  Minder  oder  Gleichbelragend  in  die
neue  Etatisirung  binüber  zu  nehmen  sev.
5.  50.
Von  Naturalrechnungen  und  Recepturen  gilt  die  Etatisirung  nicht  minder  als  von  Geld-Cassen
und  Ncchnungen.

8.  51

Es  verstebt  sich  ober,  da-  die  Beslimmungen  des  §.  16.  dieses  Regulatio's  und  dessen  1.  Abschnitrs
  des  zwepten  Theils  auch  auf  die  Ausse##igung  und  Einrichtung  der  Etats  Anwendung
leiden,  und  daß  also  alle  Naturalien  in  Geld  angeschlagen  und  dem  Geldetat  zugesetzt  werden,  dafelbst
  in  Einnahme,  UAusgabe  und  Gewohrschaft  ascheinen  müssen.

Wohnungsfreiheiten,  Benutzung  von  Grundslücken  als  Besoldungstheil,  Deputale,  Sporkulanlheile
und  dergl.  müssen  in  Einnahme  und  Ausgabe  kommen  unter  den  Besoldungen.

Von  der  Etats-Commission  sind  die  nöthigen  Versfügungen  zu  erlassen.

8.  52.

Zu  gleichem  Bebuf  leiden  die  Bestimmungen  des  F.  17.  des  Tit.  II.  Abschnike  1.  dieses  Regulativ's
  die  gerignete  Anwendung  auf  die  Etats  und  deren  Einrichtung.

5.  53.

Alle  Justisicalorien,  autorisirende  Derlügungen  und  Beilagen  zum  Ctatsentwurse  einer  jeden
Cosse  und  Recertur  müssen  besonders  gedestet  und  sortlaufend  numerirt  mit  dem  Etatsent
  wurf  selbst  iedesmal  eingesendet  wirden.

5.  34.
Die  Etatisirung  jeder  einzelnen  zu  etatisirenden  Casse  kommt  zu  Stande:

#)  indem  der  Rechnungsfübrer  oder  Cassenbeamte  und  dergleichen  den  ersten  Entwurk  arbeitet
und  hlnsichtlich  der  Ansätze,  der  Capitel  und  Posten  der  Einnahme  und  Ausgabe,  so  wle  der  verbleibenden
  Gewäbrschost  gehörig  nachweiset  und  delegt;

b)  diesen  Entwurk  mittelst  Bertchts  der  Elats=  Commission  zu  der  von  dieser  bestlmmten  Zeik,  in  der
von  ihr  zu  destimmenden  Form  einsendet  und  die  Justisscotorien,  Beilagen  und  Bilege,  Acten,
Nolizen  und  dergleichen,  welche  seine  Anfäte  rechtfertigen,  nach  &amp;amp;.  53.  beyschließt  ;

-c)  indem  die  Etats=  Commission  diesen  eingesendeten  Entwurf  prült,  Erluterungen  ersordert,  idn

anz  oder  tbeniweise  ob  #dern  und  wieder  verbessent  einsenden  läßt  und  ihn  erst  dann,  wenn  er
lbr  den  nöthigen  Grad  von  Deutlichkeit  und  den  mötlichen  Grad  von  Sicherheit,  oder
        <pb n="152" />
        148

wo  krine  Gewißheit  zu  erlangen  ist,  den  verantwortlich  en  Grab  von  Wabrscheinlichkeit
zu  baben  scheint,  unterschrieben,  doch  zu  rechter  Zeit  der  Sroßherzogl.  Cammer  vorleat;
d)  indem  die  Gropᷣberzogl.  Cammer  ihn  pruͤst  und  wenn  er  ibr  genuͤgend  scheint,  solchen  mit  dem
eneral:  Etat  deimm  Großherzogl.  Staatsminisierio  und  der  hoͤchsten  Behoͤrde  zur  Genehinigung  zu
rechter  Zeit  d.  i.  spátestens  am  1.  März  jedes  Jahres  einsendet;
Whc)  indem  er  von  dieser,  soweit  er  genchmigt  ward,  der  Grohberzogl  Cammer  nothwendig  vor  dem
1.  April,  als  dem  Anfang  jedes  neuen  Cammerrechnungsjahres,  zurück  und
von  Großherzogl.  Cammer  durch  Vermittelung  und  Aussertigung  der  Elals=  Commission  dem  betreffenden
  Rent=  oder  Cassenbcamten,  Rechnungsführer  und  Behörden  zur  Aussührung  und

Nachachtung  im  Sinn  des  H.  1.  Tit.  I.  dieses  Regulalsv's  zugesendel  wird.

55.

Jum  Behuf  der  nach  diesem  Regulativ  nötbigen  jäbrlichen  Revisson  und  Erneuerung  jedes
Cassen=  und  Recepkur-Etats  muß  jeder  Rentbeamte,  Rechnungsführer,  Cassenbeamte,  und  jeder,
welcher  sonst  Etatsentw#terse  im  Gebiet  der  Verwaltung  Großherzogl.  Cammer  onzuserligen  bat,  über
die  im  Lause  des  Jahres,  nach  dem  Abschlusse  des  Etatsentwurfs  vorkommenden  Rechnungs.Etats
und  Einnabme=  und  Ausgobe,  Veränderungen  in  einem  dessalls  erpreß  zu  fübrenden  Notizenbuch
  genau  olle  geeigneten  Notizen  und  bemerkenswerthe  Puncie  fortwäührend  sommeln,  damit
duch  deren  Benutzung  der  neue  Etatsentwurf  ohne  Schwierigkeit  könne  gesertigt  werden.

9.  56.

Ein  dergleichen  Notigen  buch  ist  hinsichtlich  der  entstehenden  ganz  neuen  oder  ständig  erhöbt
  werdenden  Einnohmen  und  Ausgaden  Grogherzogl.  Commer,  so  wie  hinsichtlich  der  ganz  hinwegfallenden
  oder  sländig  erniedrigt  werdenden  Einnahmen  und  Ausgoben  Grogberzogl.  Cummer,  del
der  Großheczogl.  Cammer-Etats-Commission  pünctlichst  und  ununterbrochen  zu  führen.

.  57.

Erböhte  und  geminderte  Pachtquanto  sind  in  diesem  Notitzenbuch  Großherzogl.  Cammer:
  Etats-Commission  mit  einzuzeichnen;  ehen  so  erhöhte  oder  verminderte  Preise  der  Forst,Hölzer,
  der  Kohlen,  des  Salzes,  der  Floßbölzer  —  und  dergleichen.

Eben  so  sind  einzuzeichuen  erhöhte  oder  geminderte  Besoldungen  und  Besoldungstheile  und
dergleichen.

6  58.

Den  General,  Etat  slellt  die  Grogberzogl.  Cammer-Etats-Commission  zusammen  aus  den

Einnahme:  und  Ausgobe-Resullaten  der  Speciol,  Etats.

5.  59.

Der  Etat  der  Grohberiogl.  Cammercasse  zu  Weimar  ist  nicht  identisch  mit  dem  General  Etat,
sondern  er  ist,  wenn  er  auch  in  mancher  Hinsicht  sich  auf  eine  aͤhnliche  Weise  zusammenstellt  wie
der  Gentral-Etat,  doch  wesentlich  von  diesem  verschieden.

Den  Entwurf  des  Elats  der  Grohberzogl.  Cammercasse  bearbeitet  jaͤbrlich  der  Cammercassirer,
  er  solgt  hierben  dem  diesem  Regulatiov  beygesügten  Schema  einer  Cammectasse=  Re  pnung  und
        <pb n="153" />
        149
rescht,  wie  §.  54.  jedem  Rechnungsföbrer  vorgeschrieben  ist,  zur  rechten  Zeit  seinen  Etalsentwurf  ben,
Großherzogl.  Cammer-Etals:  Commission  mitteist  Berichts  und  mit  den  nöthigen  Acten  und  Beilagen
  ein.

8.  60.

Die  Großberzegl  Cammer=  Etats-Commission  verwendet  vorzügliche  Sorgfalt  auf  Veranschlagung
  der  aus  Großberzogl.  Cammercasse  zu  bestreitenden  Ausgaben.  Auckunft  Üüber  alle  ffrirten
und  frirbaren  Auegaben,  verschaffr  lie  sich,  sosern  sie  bey  Großherzogl.  Cammer  nicht  zu  erlangen  sind,

:)  durch  Cemmunication  mit  den  geeigneren  Bebörden
b)  durch  Berichlserstattung  an  die  höchste  Behörde,  vermittelt  durch  von  Go#ßberzegl.  Commer  auf

Antrag  der  Elols  Commission  zu  erllanende  rich  Diese  Erkundigungen  und  Berichte  müssen

notbwendig  so  zeitig  erfolgen,  daß  die  auf  den  1.  Märs  jedes  Jahretz  beslimmee  Einsendung

  der  Etals  an  die  Höchste  Behörde  durch  solche  und  die  daraus  zu  erhaltende  Antwort  nicht
aulgeballen  werden.
F.  61.

Dilen  und  dergleschen  Reisekosten  u.  s.  w.,  endlich  Exstraordinaria  und  die  Ausgaben,  die  unter
dem  Carikel  Insgemein  verrechnet  werden,  müssen  auf  ähnliche  Weise  erkundigt  und  wo  dieß
nicht  möglich  ist,  oder  die  hinreichend  sichere  Auskunfe  nicht  zu  erlangen  wäre,  müssen  sie  aus  vorherhegangenen
  Jahren  angemessen  frangirt  und  ausgemittelt  werden.

Unter  dem  Tilel  oder  Capitel  der  unaorbinäen  Ausgoben  der  Grosiherzogl.  Cammercasse  mug
H#huloe  eine  besondere  Rubrik  mit  angemessener  Summe  ausdrücklich  als  Meservesond  angesetzt

.63.

Um  die  jährlich  erforderle  Summe  dieses  Reservesonds  im  voraus  bellimmue  zu  erholten  und  solglich
  dielelte  in  dem  Ausgabe-Etat  Großhe#zogl.  Cammercosse  mit  aufnehmen  zu  können,  soll,  auf  iedeemol
  nothwemig  vorbergegangenen  Antrag  der  Ecas-Commission  die  Grestherzogl  Cammer  spaͤtestens
am  1.  Dechbr.  jedes  Rechnungsjabrs  berichtlich  ansragen,  welche  Summe  als  Reservekord  die  höchste
Bebbrde  in  Ausgabe  der  Großberzogl.  Cammercasse  für  das  nächsle  Erak,  und  Ret  nungsjabr  im  Etat
aulzustellen  besöohle.  Die  Cammer  hat  hinsichllich  dieser  Summe  motioirte  gutachtliche  Vorschläge
  zu  thun  und  wird  n#ut  Resolution  auf  ihren  Bericht  nothwendig  vor  dem  15.  Januar
delselben  Rechnungsjahrs  durch  ein  höchstes  Nesarlpt  versehen  werden.

5  6##.

Domik  eine  jährliche  sortwihrende  Etatifirung  der  Erträge  und  Ausgabcersordemisse
de5  Forslwesens,  somit  der  Einnahme  und  Auszubde  der  Forsicassen  möglich  werde;  ist  es  nöthig,  daß
vom  Toge  der  Erlassung  dieses  Regulativ's  an  und  losort  weiter  folgende  Einrichtung  eintrete  und  es
bat  die  Großberzogl.  Cammer  streng  auf  deren  Beobacktung  zu  balten,  die  sämmtlichen  Oberforstmeister,
  Forstgebüllen,  Förster,  Untersörsier  und  sonslige  Forllangestellte  aber  haben,  so  weit  es  sse  betrifft,
  diese  Einrichtung  zu  besolgen.
        <pb n="154" />
        8.  66.

Nachdem  von  der  Etats-Commission  aus  den  Forffrechnungen  ber  neuesten  Sechszehn  Jabre  vom
1.  April  1804.  bis  ull.  Nlart.  1820.  die  Netto-Erkräge  der  sämmtlichen  Forste  noch  einem  Gemeinjabre
  berechnet,  ernirt  und  den  Obersorstämterm  als  Normal-Elat  zugesertiget  worden  find,  soll  in
Eimwägung,  daß  durch  Nalurereignisse  in  den  Forsten  oder  durch  andere  Localumstände,  wenn  g.  B.
die  Jahresschläge  in  Kolge  der  neuesten  Forsteinrichtung,  welche  als  Basss  und  Norm  der  Bewirth:
schaltung  fürerst  noch,  doch  jede  landesfürstlich  zweckmdsig  erachtele  Abänderung  vorbehältlich,  bestehen
soll,  in  minder  ergiebige  Districte  delegt  werden  müssen,  und  der  Absall  des  Ertrags  nicht  durch  antere
  reichhaltigt,  in  demselben  Jabre  abzutteibende  Holzdistricte  gedeckt  werden  kann,  es  sich  ereignen
könne  und  werde,  daß  die  Elats=  Summen  der  Nello:  Forsterträge  in  einem  Jahre  nicht  gewühre,
oder  auch  im  Gegentheil  mehr  geliesert  werden  könnte,  —  von  jedem  Oberforstomte  bis  zu  einem  ihm
von  Großbherzogl.  Cammer-  Etats  Commission  zu  bestimmenden  Termin  jeden  Jabres  der  Etals,  Commission
  angezeigt  werden,  ob  aousf  die  Normal  Etalssummen  der  Forsterträge  in  vem  nächstsolgenden
Fechnungsjahre  mit  Sicherheit  gerechnet  werden  könne,  oder  ob  eine  Minderung  oder  Mehrung  derselben
  höchstwahrscheinlich  und  durch  welche  obwaltende  Umstände  solche  eintreien  werde.  Es  versleht
sich,  daß,  wenn  von  der  höchsten  Behörde  aougerordentliche  Schlage  besohlen  werden,  jedes
Obersorstamt  pünctlichen  Gehorsam  zu  leisten,  die  verlangten  Schläge  zu  bewirken  hat,  und  kelneswegs
  ssch  untersangen  darf,  obne  dozu  ausdrücklich  und  schrifelich  erhaltene  verfassungsmasig
contrselgnirte  Erlaubniß  der  höchslen  Bezrde,  die  Ausbeute  dieser  außerordentlichen  Schläge  weder
in  demselben  Jahre,  noch  in  elnem  künftigen  auf  das  etatmäsige  Ablleserungsquantum  direct  oder  indirect
  in  Zurechnung  zu  bringen.

Da  übrigens  ein  wichtiger  Gegenstand  des  Aufwonds  im  Forsthaushalte  die  Culturkosten  sind;e
sollen  die  Rewierinhaber  die  in  jedem  nschslkünstigen  Jahre  vorzunehmenden  Holzeulturen  ihren  Chaf
vorschlagen,  einen  Kosten=  Anschlag  darüber  sertigen  und  nachdem  diese  Vorschláge  von  den  Obersorsicmtemm
  approbirt  oder  abgeänderk  und  rectisicirt  worden,  sollen  dieselben  In  der  im  beiliegenden  Schema  b

(#  vorgeschriebenen  Form  auf  dem  obgedachten  Wege  ebenfalls  in  der  obenbestimmten  Jeit  an  die
Elals,  Commission  gelangen.

sß.  66.

Dle  Etats-  Commission  Großherzogl.  Cammer  bewirkt  sogleich  den  Vortrag  und  die  Prüsung  des
Indalts  der  sorstamtlichen  Zusammenslellungen  in  der  Sitzung  des  ——  Cammer=  Collegium
und  wenn  gegen  dieselben  nichts  Erhebliches  einzuwenden  ilt;  so  werde

1)  solche  an  die  Großherzogl.  Cammer=  Ekats  =  Commission  auf  kürzessem  Wege  zurückgegeben,
welche  alle  geeigneten  Magoregeln  ergreist,  um  in  den  Etat  jeder  Forstcasse  für  dos  nachste  Jabr9,
den  mit  Wohrscheinlichkeit  oder  Gewißdeit  besilmmten  ordentlichen  Geldertrag  der  Vorljrediers,
welcher  nebst  den  verkommenden  Zusgaben  und  Culturaufwand  in  jeder  Forstcasse  und  Mechnung
  vereinnahmt,  verauegobt  und  verrechnet  wird,  zu  rechter  Zeit  auszuneymen,  und  dlesen
Etat  sonach  dis  zum  vorgeschriebenen  Jeitpunkte  zu  stellen.
        <pb n="155" />
        151
2)  dem  betreffenden  Obersorstlamte  wird  von  der  Genehmigung  seiner  in  der  eingelendeten  summam.
schen  Zusommeenstellung  getkanen  Cultur.  Vorschläge  und  der  eingeschickten  Anschläge  der
gesammten  Culturkosten  Kenniniß  gegeben  und  cs  angrwiesen,  darnach  zuverfahren.

5.  67.

Vom  1.  April  1621.  an  soll  der  Betrag  an  Besoldung  und  Gehalt  der  Forftangestellten,  mit  Ausnahme
  der  Oberlorstmeister,  Ferstadjutamen  und  des  Leib=  und  Hosiäger  auch  Jagr-Personols,  als
solchen,  nicht  aus  der  Cammercosse,  sondern  aus  der  bektreffenden  Forstcoffe,  insosern  es  nicht  schon
geschleht,  bezablt  werden,  solglich  auch  ouf  deren  Etat  in  Ausgabe  kommen.

8.  68.

Der  Ausgabe=  Etat  der  Rentamts=  und  dergleichen  Gassen  bleibt,  sosern  nicht  zweckmäßig  besun:

den  wird,  in  Zukunst  ihn  zu  verändern,  oder  sosern  derselbe  nicht  in  dem  einen  oder  dem  andern  Puncte

  durch  Bestimmungen  dieses  Reguartv's  schon  eine  Abänderung  orleidet,  der  bisherige  binsichtiich
der  Ausgabei#c  und  Capitel  desfelben.

9.  69.
Außer  den  vorgeschriebenen  Regeln  wird  und  soll  die  Großherzogl.  Cammer  und  die  Großberzogl.
Cammer-Elals=  Commission  alle  and  jede  Mageregeln  kressen,  welche  zu  dem  Gesch#st  zweckmäßiger
Cassenctatssirung  oder  zu  dessen  Bollkommenhes#s#  beltragen.

Urkundlich  ist  gegenwi#riges  Kegulatio  von  Uns  eigenhändig  vollzogen  und  mit  Unserm  Großhergogl.
  Innsicgel  versehen  worden.

So  geschehen  und  gigeben  Weimar,  den  17.  Sewtember  1800.

(L.S.)  Karl  August,  Sraßherzos.

Ernst  August  von  Gersdorff.

vdr.  E.  Müller.
        <pb n="156" />
        Sche  m  a
hur
R  e  ch  n  u  n  g
über  Einnahme  und  Ausgabe  bep  Grohherzogl.  Sachsen-Meimar-Eisenachischen
Haupt=  Cammer-Casse,  zu  WBeimar,  auf  das  Jahr  vom  1.  Ipril  182  bis
dahin  182

G

ummarischer  Extractt.

 

Niblr.  gr.  ps.  Cop.  Einnahme-  Gel  d.  Fol.

 

1.  Abtheilung.
An  Me,  an  und  Hachteld  von

aiens  Domdnen-Güthern
.  .  .  Las-ödem  Wesmanswkn  Kreise  nebst  Sltnenau  .
.  .  .  II.  aus  dem  Jenaischen  Kreise  .
.  IIHIl.  #ous  dem  Eisenachischen  Kreise
.  1V.  laus  dem  Neustaͤdter  Kreise  .  .  .

II.  Abtheilung.
An  Forst=  und  Jagd-Revenben.
A.  An  Forst.  Revenüen.
aus  dem  Obersorstamt6-Bezirk  Welmar

.-:.-


E—n
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33
2#•
#
a  dẽ
*
.-#2


.  .  .lIl·.cusdemOb-ts  stBkz  Eisenach  .Z
.  .  .  1-ausdtm  Obikfossiomtssdesskk  Zi
aus  dem  die  neuen  Snsciel  ver  tt  m  befassenden
  Forst.  Departem

B.  An  Aran  iiarnnten
VI.  sous  der  Hauwt.  Wildprets-Niederlage  zu  Weimar
VII.  pous  der  Haupt-Wlloprets-:  Niederlage  zu  Eisenoch

II).  Abtheilung.
An  Ertrágen  aus  den  Regalien.
vom  Post-Regale  .  .  .  .  .  .  .

se

—

 

Latus.
        <pb n="157" />
        153

 

 

 

Rihlr.  gr.  ps.  Cap.  Einnahme-Geld.  Fal.
ij  san  Geleit-Revenuͤen.  .  .  .  .
III.  Jan  Floß-Nutzung,  und  z

 

 

 

C.  "  2
d.  .  2  hin  bosbol  J
1V«Cnllebctschußvonanünse.
IV.  Abtheilung.
An  Erträgen  aus  den  Geweren  #n  Rechnung  der
Großherzogl.  Ca

I.  w#on  ber  Saline  zu  ruagtunn  .

II,vondenStc-nkoblcmvck  It  .  .  .  .  .
lll.ausdnsslmenauckspechkluge  ..  .
IV.  Jaus  der  Eisenachischen  qu¼vv  ·

V.  6  der  Essenochischen  Hosse  .
W.atwdcdedkenlabtissuZmäk  .
v»ausdekBocksteinfabksthkk  .

WI,ausdrkTokfsköhktwsuBußleben  .  .

IX.  laus  der  Mattstedter  Geworkschaft  .  .  .  .

Abtheilung
An  diversen  Einnahmen  von  %%  „  Erträgen,
ondaseubetions:  Ennanesgem  a,Eitr  InuFn
  von  Activ-Copltal
I.  Un  etgeliesken  Spo#n  aus  der  Grohhenzegl.  Geheimen
Staatscanzley  und  den  Landescollegien
L.  lan  Brandassecuralions-  Suhegtngtgebem  vulen
Feuaschäden  an  berrichaftl.  Gebdud

 

 

.  lan  Intetressen  von  Activ-Capitalien

von  der  Saalen-5
  2

zun  üus-VI.

  Abtheilung.
An  ertraordindren  intabmen
Sollten  die  eiwa  gemacht  werdenden  Ersparmisse  an
won  der  Haupt=  bonhidets-  ase  gelehier-  rttentengatlung
  das  bewilligten  Aljuto  zu  Bestreikung  der  Befoldungen  und
Verwaltungskosten  von  Staatsbehörden,  worüber  e  tue  besondere
Rechnung  gelübrt  und  der  Haupt-andschafts-Casse  über-*
  werden  soll,  der  Commer,Casse  überlassen  ¶  so  wern

  in  nnabme

diese  Ersparnisse  n  de  Abtheilung  unter  einem  besondern

00)
in  dieser  Tbsbelne  6  Agio-Gewinn  in  einem  belondern
Copitel  berechnet  wird.
        <pb n="158" />
        —

 

 

 

 

 

Rulr.  gr.  f.  Einn  aahme  Gete.  Fol
VII.  Abeheilung
An  Insgemein.
Lalus.
Pumma  aller  —  Kevenken  aus  obigen
VII.  Abtheilung
*P*#  pf.
VIII.  Abebeung
e  Einnahmen,  welche  die  Großherzogl.  Hauptu#
  Elunabate  außer  den  wmnzarennn  en  aus.
obigen  sechs  Abtheilungen  geha
.  I.  Hn  zurückempfangenen  Häbe  Corialten
·  .  ll.an  quigenocaetspsspecl  -  -  -
..lll.qn  angelegten  cquuonsgtuss......
.  ·  lV.anteI1-Iu  kkåg  .  .  .  .  «  -  ·
«  Von  Altes-ali-  .  .  .  .  .  .  .  ,
IX.  Abtheilung
An  übertragenem  Vorrath  aus  voriger  Rechnung.
Summu  der  vorftehenden  bepden  Abtheilungen.
Rehtr.  ri  pf.
#SAumm=  der  ganzen  Rechnungs-Einnahme.
Rihlr.  ar.  pl.
Rehlr.  I  Cap.  Ausgabe-Gelo.  Fol.
1.  Abeheilung.
An  Besoldungen  und  Verwoltungskosten,  betres,
h#end  das  Ganze  der  Großherzogl.  Cammer-Verwaltung.

14  A.  Besoldungen.
1.  e#  Groghergogl  Cammer-Collegium  nebslt  dessen  Subalternen
u  allhier  und  zu  Eisenach

 

 

 

 

nete  der  Chetĩo  der  Gregbenzegl.  Cher-  Forbsauer  und

tnr  ittansn  uab  Vediilen  mit  Einschiud  da  dors.

 

—
        <pb n="159" />
        Rthlr.

 

gr.

Ausgabe-Geld.

 

 

 

 

 

 

.Besoldungen,  welche  das  Ganze  ber  Großherzogl.  Cammer-Ver-  


  
 
  
 
   
  
    
    
 
  
  

.Fö##  tr
.  Juk  Holz  und

unl  Welioration  der  Inv#u#tariengücke

uf  das  orstwesen

 

waltung  augehen  und  in  vorstehenden  beyden  Capiteln  nicht
mit  enthalten  sind

D.  9  Verw  ccngetenen

 

4  Sich  und  7J3eirungeregen,  #ashenhn  *
porto
Funrsindanl  ohn  und  Druckerk  oßen

eusann  in  den  Localen  und  Ewditionen  der  %%

n  um  Adboialengeblbrmn  it.

Z
—v-3.

  2)  Eiie  Berwaltun  r*i-  n  usnenel  sar
bierte  de  ti7

dern  rsssrs  nich  1  rn  und

nter  der  vorhergebenvtn  Rubrick  nicht  enthalten
"  ind.

UAuf  das  Jagbwesen  und  Basanerie

st
.Kaf  *  Lioréen,  so  kvm  solche  in  der  e  s  Tone  bestritten
werden
Auf  Varia  .  .  .  .

II.  Abtheilung.

An  Besoldungen  W  I#rwontongskogsen  für  die

sschung,  und  zwecke  und  den  össentlif
  welche  an  rteideht,  Mitteln

*  bestreiten  ise-  40  'n  mmen,  worden  sind,  ingl.

ii  Pensione

A.  urn  und  #e####n⅜

An  Erxtradeloldun  .  .

Beym  Grepbergott  —m-  ussterim  *!  önmur  ps-Am

  das  Oberappellationsgericht  zu

Bev  Großherzozl.  Landc##  -  hier  und  den  rlninat

eni  iu  Weimar  und
        <pb n="160" />
        156

 

Rthtr.

ar.

Ausgabe=  Geld.

 

 

—
-—

I.  An  bestimmten  *“  Deputatg  %
.  IAn  extraordinaͤren  Zuschuͤssen  zur  —  der  Grasier

 

 

 

·  Bey  Großherzogl  Denkst-culpa  Westan  und  Eistac.
.  IBty  irstee  *—  Conststorium  zu  Weimar
Bevy  Gro  artel  ber:  Consisiorium  zu  Eisena
roßhe
.  Befoldungen  und  Vendaitungsfosten  suͤr  die  Greßberzogl.  unst

1ir  dle  Großherzogl.  und  P½%q  Saͤchs.  Gesammt  Alabemiena

1.
-  lsac  dle  Geistlichen,  Kirchen,  Gynma

.Wensiontn.  .

Won  Gautionsgeldern  ,·

-Al.lfsu1cn.  .  .

BkkaosibeqoglLandes-Reqcekttnqzu  Eisenach  und  den  Criminalgerichten
  zu  Eisenach  und  Derm

Bey  zshber  rogl.  Behörden  und  SItc  enern

mittelbaten  Anstalten  sur  Wissenschasten  und  Kunst,  fuͤr  die
eichen=  Institute  zu  Weinar  und  Eisenach  und  sonst  dergl.

B9  die  Großhenogl.  Gesondt=  und  Feu:  o
nien  und  ulen

D.  Pen  sionen.
III.  Abtheilung.
An  3  u82  von  Passiv-Capfstallen  und  Gautione,

eldern  der  Großherzogl.  Cammer.
Von  —'ie  Copikalicn  .  .  .  ·  .

IV.  Abtheilung.
An  Deputatgeldern  und  Ertlaernen  Zuschülen

  zur  Ans#isetien  else,  der  Großherzogl,
rrel  n.

zogl.  Cammerschuldemilgung
V.  Abtheilung.
Auf  milde  Stiftangen  und  #re  4
Uuf  milde  Sisuingen  .  .  .

VI.  Auͤtheiluns.

An  Vesbrungen:  Berbülse,  u  tngn,  All.
und  Gnadeaselchent

 

 

An  —’i  -
Latus.
        <pb n="161" />
        Kihir.  vgr  oh-  cap.  AusgabenGelb.

 

.  .  .  H.snBevbislseundUnterstühungm  .  .  .
.  ·  lll.AnAtti-tosenIIndOaadkaqeschenkm  .

VII.  Abtheilung.
An  Erloassen  ##  mrchtgelern  und  sonstigen
mergesckle
I.  An  Pachtgelder=  Erl  #n
-  sonstigen  Erlassen  von  Cammergesclen
VIII.  Abtheilung.

An  Steuern  und  Abgaben,  welche  aus  Großherz.
Cammer-Mitteln  und  von  den  Ertrágen  und  der
Substanz  des  Grotztenzogl.  hom'rvermgen"  zu
mtrichten  sind.

·
«

IX.  Abtheilung.

An  Aufwand  auf  das  Bauwesen  und  die  r*E——

tung  der  Sitbfriosl.  Resivenz  und  K  stschloͤsser,

Parks  und  Gebdude,  ingl.  auf  die  Feuerlöschungs:

Anstalten  und  an  9°  Fzen.  zur  Brandassecurasse.


I.  Auf  das  Bauwasen  .  .  .  .  .  .

«ieGId
III.  Huf  die  Se#t  uar  lten
IV.  Un  Bepträgen  zur  Wankassteurgltons.,  Casse,  wegen  der  assceu
riren  zur  Großyerzogl.  Cammer  gehörigen  Gebude

X.  Abtheilung.
ertraordindren  Aun

ierunter  werden  die  ertraordindten  Szuan  über  ben  Etat  zu

vorschiedenen  Cassen,  z.  B.  zur  Park-Gasse  und  zu  ondern  nicht,

schon  unter  den  z  eanen  IX.  Abtheilungen  erwähnten

Cassen,  in  Ausgabe  gestellt.

XI.  Abeheilung.

 

 

An  Insgemein  und  Agio-Verlust.
·  -  IlelJnsgemkfm
——'-——'——.k.,JltIUAgivthclusi
Latus.

Summoa  aller  Cammeral-Ausgaben  obiger  AXl.  Abthei


 

 

 

Nihl.  r.  vi  ·
        <pb n="162" />
        Rthir  gr.  pf.  Cep.  Auagabe-Geld.  Fol.
XII.  Abtheilung.
An  Ausgaben,  welche  die  Großberzogl.  Haupßt,
Gammer  Casse  außer  den  Cammeral-Ausg  aben  der
obigen  XI.  Abtheilungen  gehabt.
,  LAII  qufæeltcbmen  AcktvtCoptMc
Il.  Ia  »in  ckbezahleen  Passiv=  Capitalien  und  Guutionsgeldem  .
lll.  hmtmlittlagladte  Otolheksogs  Mtchuungvckmm  und
#  Cammeral  Unter  -  einna  ahmen
IV.  Hir  Acquisttionen  .  .  .  .
XIII.  Abtheilung.
AAn  Deputatgeldern  zur  Großherzogl.  Cammer,=Ober-GEasse.

Summa  vortehender,  beiden  Abtbelslungen.
biihi.  pf  ·
Summa  der  ganzen  Rechnungs=  Ausgobe.
Rihl.  gr.  pf.
Bilange.
Rihl.  gr.  pf.  CEinnahma
-  -  Ausgabe.
Athl-  r.  pf.Oewahrschali.
Dlese  besteht  in:
Rihl.  gr.  pf.  baar  in  Cass-2
  Gewaͤhrschaftspost  en.
        <pb n="163" />
        159

S  ch  e  ni  a

Roe  chn  u  u
über  Einnahme  und  Ausgabe  bey  dem  Großherzegl.  Sächf.  Ober-  Rentamte  zu
Eisen  e%  nebst  den  derselben  annectirten  Eisenacher  Criminalgerichte  so  wie  auch  Stadtetichts-
  Rechnungen,  auf  das  Jahr  vo  vom  u.  1.  April  182  bis  dahin  r82

Summarischer  Extract.

 

 

Riblr..  ps.  Cap.  Einnahme-Geld.  Fol.
·-  LUI  Vers-old  voriger  Rechnung
·  .  ll.  An  Ahemvislund  solchen,  wtlche  von  der  Gewhrschalt

  der  currenten  Einnahme  abgeschnitten  worden  und  werden
  und  deler  otzecnet  werden.

 

 

:  ·  .  I.  U  erblichen  Gesäll  .  .  .
.  .  -  .chlsl)m  ztsnsclscuo  .  .  .  .
.  V.IavmmenndCo  kenwnsgeldtm  ....
.  .  .  VI.  1  Strasen  und  Abolnsonsgeldtkn  ..  .  .--
  -  .  Vll.ns))ochlgel  .  .  .  .
·  «  .Vlll.n  ebecschuß  auu  Adanmllkaltonssuad  andern  Special-Rechmun
  •[  "  .  .
DLAn  Ertrag  a--6  Kall-  und  tgtiitn  .  .  ,
Aas  wmd  Fshsysv  ubung  .  .

n  Wiesen--  und  Wiesenkolz-  Nubung

 

 

 

 

 

 

 

 

kZ  .zAln.  12n  gedruckte  Vollmachten  %
.  .  «Xlll-tht  Miethmö  von  berischenn  Gebauden
.  .  .Xan  traordinari  d  s.
—s-——sumnndmn  kömmt
.  -  an  urtnen  Berlag  aud  F  Haupt-  Canimer:  Casse
zu  Weis
Summa  aller  einnehmen.
I  Rihlr.  gr.  pf.  I
Rihlr.  %r.  (  s.  cor.  Ausgabe=  Geld.  Fol.
.  Un  dermaligen  Cadueilälen  —
·  l  brsiåndigtnämtscu  »du-  .  .
—  .  lll  Grobberzogl.  Diener=  Besoldu
-  -  X  Erhallung  der  Gerichte  und  NWogssertigung  der  Gesangenen
        <pb n="164" />
        Mehir  er.Pf.#p  1  «  Ausgabe-G  Eth.  Fol.
.  V.  An  Aufwand  auf  dad  Bauwesen,  so  weit  solched  nicht  die
Schloͤsser  und  gerrlwafil  *-  zu  Liscnach  und  Witl-«
  della-Idol  bktc
.  ..  V-.  iKaL  sind  Icegtllsultm  ...·.
.  .  .  Vn.  JAuf  Teiche  und  Fischerey  .  .  .  .  .  .
.  .  Vunl.  Auf  Aecker,  Wiesen  und  i*pm%  .  .  .  .
.  .  .  lx.Aufd-cbecks«oalä  .  .  .  .
.  .  .  X.  Deputalbolz  .  .  .  .  .
.  .  .  XI.  Auf  die  Schreib  .  .  .
.  .  .  xil.  JAn  Reise:  und  Iilungskelin  .  .  .  .  .
.  .  .xlll·Auk  Embnngunq  ver  ekbltchenGtscklle...  .
.  .x-V.Ischi-q
Mczucacqmmte  Grundstücke  und  Melioration  der  J’wenrin-e
schasten  .  ·
xvtAufhxcmusslusam  und  Sasgemem  .  .  .  .  .
.  .-  sama-Stett
..  an  restituirtem  5  L  Orohterꝛogl  3  Cammer-  Ernst
u  Weimar
Summa  RE  Ausgabr.
Rihlr.  ar.  pf.
Rihlr.  gr.  pf.  Einnahme—-Geld.  No.

 

 

 

Csp.  I.
An  Vorrat#  voriger  Rechnung.

I.
An  Vorfahren-Resten  und  solchen,  welche  von  der
Gewäübrschaft  der  currenten  Einnahme  abgeschnikten
  worden  und  werden,  und  besonders  berechnet

Cap.  III.
An  erblichen  Gesälilen.

Cosp.  IV.
An  Fructibs  juriesdictionle.
ab.  V.
An  J  5  *#  und  *:  ssi  og  1

 

An  Strafen  %  öViierrebe

 

 

An  ————
        <pb n="165" />
        161

 

Riblr.

pf.

Einnahmete-Getld.

 

Cap.  vin.
An  Ueberscog=  5½  Ws  und  andern
izn  Nechnun  n.
An  Ertrag  aus  F  7  JZiegelhütten.
An  W  nin*-An
  Witsen  und  v%ç
Für  .’  Vouimehten
Ce’p.  XlI1.

An  Miethzins  von  berrschaftlichen  Gebuden.

Aus  Frorttle  und  Insgemein.

 

 

Snmmma

noch
an  eubalten  uu4  aus  Erobherzogl.  Haupt-Cammer=  Cass
u  Weimar.

Gumma  -alter  Einnehme.

 

Mthlr.  or.  pf.

 

 

Réhlr.

 

 

 

 

Csp.  I.
An  dermaligen  Caducitchten.

An  beständigen  Amts-Oneribue.

Csp.
An  GroßherzoglI.  Diener:Besoldung.
Csp.  .
Auf  Erhaltung  det-  Gerichte  und  Rechtfertiguns
t  Gefangenen,
Wonunter  die  etwa  aanm  Zuschösse  zur  Criminalgerichts,
oder  Stadtgerichts  -Rechnung  zu  bringen  sind.)

ap.  V.
An  Au  Wdi  aus  dos  Bauwesen,  in  erwelstl  e

 

#
nicht  -  chlöosser  und  berrschaftl.  Gebäud

 

SSS  und  Wilhelmsthal  it

Ausgabe  =  Geld.  VNe.
        <pb n="166" />
        162

 

Kehlr.

Ausgabe-Geld.

 

 

 

Cap.  VI.
Auf  die  Kalk=  und  Ziegelhütten.
a  p.  .
Auf  Teiche  und  Fischereven
"  wüsen  künftig  hier  nur  verrechnet  dieieni  en  6  tbl.  19  gr.
ce  w  onise  onnewih  in
lbe  berev-  Angulrgeahrlon  jdhrlich  gezahlt  und  aub
Cap.  VI.  der  Eisenacher  Gummer!  „  Gafse-Rechnung  verschrieben
urden.

Cap.  vin.
Auf  Aecker,  Wiesen  und  Niethe.

ap.  IX.
Auf  die  herrschaftl.  Gärten.
(Betrifft  den  Hayngarten,  indem  der  Auswand  auf  die  übrigen
berrschaflt.  Gärten  in  2  aupeeoe  Cosse=  Rechnung  zu
Weimar  erscheint.

Cap.  X.
An  o
Aus  die  r

Ca
An  Reise-  un  o  *  h  osten
den  Justig  ünd  Rentbeamten  und  dren  Spbolternen,  in-#a
  bie  übricen  Neise=  und  Jehrungskocken  in  die  Haupt-Cam:
mer-Casse  zu  Weimar  geh
Sen.  Hur
Auf  Einbringung  der  erblichen
(worumer  der  1usuns  si  5  ree  uätn  it  zu

An  ewreei

Fuͤr  acquirirte  Orundiia  °  dsssn  der
Indentarien.  Ge#stbschaft

An  Extraordlinariis  und  Insgen
(Hierunter  *  die  Deuckkosten  der  eennn
Summs.  Hierz
an  rest'  zus  den  w-  an  Eresttenogl.  92  -  Gsse
zu  Wein
Summa  aller  ubgabe.

 

Rihlr.  pf.
        <pb n="167" />
        Conto  Buch

für
Großherzogl.  Haupt-Cammer-Casse  zu  Wesmar,

die  Ueberschüsse,  welche  die  fämmtlichen  Cammeral,  Unter  Cassen  an  dieselbe
  gbzuliefern  haben,

auf  das  Jahr  vom  1.  April  r82  bis  dahin  182
        <pb n="168" />
        Rentamt

 

Soll  liefern  Jm  Rechenung  h

 

Rigir#.  Aus  Amte

Note:

 

Aufppach

 

 

«  .  .lltmlich:
th(t.-—Neuvotw»k,
Rh  ar.  —  uonn  182  —
uto.
ic  ic.

Auf  Ferst
Nota.  1
Ausf  erhal  ten

.  .  .RestvomvoklgenR-chnungs

Zuf  uchalteneang  Verlag  in  disen  NRechmungjahre.
182

.  .  r  ½  it.
        <pb n="169" />
        Allstedt.

 

Hat  geliefert.

 

ntraden.
Gegenbuch  Fel.

ic.

r  Saldo  (o  oder

den  20  April

Die  bler  und  durch  .  sosirrben  Ablieferungen  sn  nd  separat

t-Gelder.

Gegenbuch  Fol.
c.

RNeoenüeen.
Eegenbuch  Fol.

Seldo  (ode

den  24.  Junpy
it.

den  10  May

r  Rest)
e  #uawenn  durch  esn  geschehenen  Ablieserungen  sind  stparat

eem  WDerlasg.

Tuf  den  Verlags:  0l  vom  vor.  Rochnungefatre.

B.
Auf  22  *r

c-6.

  May

den  12.  Octbr.

182
it.

182
ic.

182
it.

162

·

Rihlr.

gr.

t.
        <pb n="170" />
        <pb n="171" />
        Einnahme-  und  Ausgabe-Geldes

bei
dem  Großherzogl.  S.  Rentamte

L

auf  den  Monat  18
        <pb n="172" />
        Einnua  hme  Ge  d.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F  .
qusm.l  Benennung  der  Capitel.  Nehlr.Gr.  Pf.  Bemerkungen.
erdr.  gr.  Pf.  *  daorem  Geldr,  vad
—  in  Naturalien,  ais:
uli.
I.  An  Vorrath  und  Rest  vorigen  Monats.  rehlr.  gr.  ’*!'  an  s.  V.  uu-  n
/r.  1½  1.
uls.
II.  An  Vorkatzren  Resten.
.  ablegt-klame
-  ssldsathuy  Isalld
(-.  Illh
Ul.saetöltchmsecilllm.  nhcsuqr.sLsIQQMk  Mist-s
-  -  ,·----tom»
nu.
W-Incase-ihmimisilicsicair.
TIIJIOIIIDNTL
WjattthskschujqusAmsnislkhtim«mkch-  «
·  nungen.
VII.  An  Glelte  und  3o1l
vin.  im  Epund  ·  und  Ohmgeld.
IX  Ettrag  aus  der  Kalk,  uud  legelhü#tte.
X.  *-  Flscherey  und  Acichnuhung.
XI.  #  Wlelen  und  Wirsenholt=  Nubung.

 

XlI.  Imn  Welin,  und  Hepfenbergs=  Nuhung.

 

1
XII  An  GE####,  Nudung.

 

 

 

An  Elös  au#  Jidactraibe,  lusere

XIV.  HPreih  die  Gammertare  äbersteigt.

 

 

 

XV.  ul  Extzssorlivaris  und  Insgmmein.
—  I  hin-Inn-Wachstums-klas-




 

 

 

Hleczu  noch

 

Summn  ioialis.
        <pb n="173" />
        169

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgabe  -  G  Il  d.
Capitel.  Benennung  der  Capitel.  Rihlr.  Gr.f.  Bemerkungen.
rthlr.  gr.  pf.  an  Gelde,  M.
2  «  S.  B.  Wai  n
I.  An  dermalen  ungangbaren  Gefaͤllen.  ·  --2c.  *’⅝
Uuls.
rthlr.  gr.  pf.  an  Gierde.
II.  IAn  Amts--Oneribus.  -  1  #:  „  Naturalien.
uts.
III.Für  Communion-Weitn.  *
crtblr.  gr.  pf.  Geld-Beseldungen,
4  "  #:Naturol:  Besoldungen,
uls.  nämlich:
IV.  An  Besoldungen.  rehlr.  gr.  pf.  an  S.  B.  MzZ.  Waizen
t  1  2-  24  s2  Korn
c,.  2cq  #2c.  2c.
—  uts.  I##ls
—  V  Uuf  Erhaltung  der  Gerichte.
VII.  An  Aufwand  auf  das  Bauwesen.  —  —
v  II.  An  Aufwand  auf  die  herrschaftl.  Kornboͤden.  —
VIII.  Auf  die  Kolk=  und  Ziegelhütte.
IX.  Aufs  die  Teiche  und  Fischereyen.
X.  uf  die  herrschaftl.  Aecker,  Wiesen  u.  Niethe.
XI.  Auf  Wein=  und  Hopfenberge.
XII.  Ruf  die!!  die  berrschaftl.  Garten.
*mm  FürDepukatholz.  .
xCXIV.  Nuf  die  Schreiberey.  —  —
Hf  Reise  und  Nhrungs-Nosten,  auck  Bo-XV.
  themloyn.  dehruns  ser,  K—
XVI.  [Auf  Einbringung  der  Jinsen.  —  —
rthlr.  gr.  pf.  an  erkauften  S.  V.  Mz.
Wutze,
2c.
XVl.  För  erkauftes  Getraide  und  an  Verlust  von  n  verk.
vV  verkauftem  Getralde  unter  der  Cammertaxe.  m  E.  V.  We.
#kc.  1.
«  uts.
XVIII.  *  bezablten  Hufenhafer.
XIX  uf  f-  Frehnegebühren.
XX  Auf  f.  Ames:  Mellorationen.
XXI.  Auf  Exinaciina  und  Inegemein.  —  —  —

 

Summa
        <pb n="174" />
        Rihlr.  Gr.  Pf.  Einnahme.
Rihrr.  Er.  Pl.  Ausgabe.

N  Gr.  Ys.  Ueberschuß.

Gewährschaft:

 

Rlhlr.  Gr.  Pf.  4½  an  Großherzogl.  Cammer=  Casse  zu
eimar,
I  Och  PfansAmlsantkahen
.-  -a«n·kstymvkaB-klag.
Ist-·  .
-aitLiqusda-io1ssiPosten.
-in  baarem  Gelde.
MMan  Natural-Vorraͤthen,  naͤml.
Rtlr.  Gr.  M.  an  S.  V.  MzZ.  Watzen.
2  I  „  „.  Korn.
it.  it.  ic.  itc.
-  -  -«aavokkäthigenSamariterin-imuts.
  —
-an  Geld-Resten
an  Natural-  Resten,  al:
Kihir.  or.  2.  an  S.  V.  MzZ.  Wai#en.
:  „  Kern.
!#c.  1c.  +  ic.  1.
uts.

uls.

Note.  Bey  einem  jeden  Monate  werden  unter  dem  Capilel  an  erblichen  Gesällen  alle  bicjenigen  Geldund
  Natural-Erbzinsen  in  Einnahme  gestellt,  welche  in  dem  betressenden  Monate  gesaͤllig  und
zu  erheben  sind,  ohne  Berücksschtigung,  ob  solche  ganz  oder  nur  zum  Tbeil  elngegangen,  in

welchem  lehtern  Falle  wird  mit  dem  Rückstand  unter  den  auhenstehenden  Rellen  gewhrt.
        <pb n="175" />
        171

—  □

E  Xt
des  Einnahme-  und  Ausgabe-Getraidese1

auf  den  2

 

 
    
     
   
  
 
   
   
   
   
  
 

1  Vorrath  und  Rest  vorigen
«  Its-s-Resten

  voriger  Beamten.
von
Erbzins  und  Zehend.
Joll  Getraide.
Husen-Hasrr.
baar  Geld  erkauft.

Insgemeln.
        <pb n="176" />
        172

not
seydemGroßherzogLEIN-»amte«-vonat
        <pb n="177" />
        A  u  4  g
der  Verste.

dermalen  ungangbaren  Jinsen.

7  von

und

und  Verehrung.
baar  Geld  verkaust.
den  Censlten  mit  Gelde  bezahlt.
Frohnegebühren.
Eindringung  des  Getraides.
Gelraide,  Einwätre.
Insgemein.

Einnabme.
Ausgabe.

Ueberschus.

An  Natural-Vowalh.
"v  2  Resten.
        <pb n="178" />
        174

 

 

Bemerlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nots.  Be#  einem  jeden  Monale  werden  unter  dem  Capi-=44#
  „  #erblichen  Gesällen  alle  dicjenigen  Geld  und  Na-1:
  Erb-Zinsen  in  Einnahme  Gehsaut.  welche  in  dem
Gllsäime  Monat  e  gefällig  und  r  ten  sind,  edne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  nur
eingegangen:  n  n  letzlern  .  nmn  dem
Räsland  unter  den  augenslehenden  Resten  gewähn.

 

Gescrilget

 

 

 

182
Nahme
        <pb n="179" />
        Kosten-Anschla

über
den  auf  das  Jahr  —  in  Worschlag  gebrachten  Holz=  Anbau
de

N.  N.  Forst-Reviersé.
        <pb n="180" />
        Orl  der  Culkur.
«

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.
l
E  pmende  Gult  Acbelt  7  4  "“
E  vorz##  ultur-  Atbtt  K
:33  e.  .
No.  meung  m  2  3  Ar.  Atb.  Echocke.  #  i##-canan
  Rasirung  von  1819.  wäre  in  1,1/2  Juß  treiten  und
1.  Steintops.  1.  A.  Hat  von  cinander  entsernten  %rot  bebacken,  und  —  —  0.
Acker  mit  12  Pfund  Klesern  zu  besäen.
—  lerzu  kommen  die  kleinen  Blesen  in  der  Ficheenpftan,
2.  Kuplerber6.  II.  1.—  Eers.  welche  mit  Lercken  anegen  (lanst  werden)  die  ma#S#0.  —
[  *
.  Die  Rasirung  von  13I8.  wäre  mit  1  8  breiten  un
EEEIIIIIIIEIIIIIEILVIIIIEII  m  bihaden  —  —-IIltleIuadktkchmpkAckeku
  bei
satt-I-  19.  Summa  30.  —  110,
4.  Centner  43.  Plund  Kiesern.  —
4  .rnxchm.

N.  N.
bm  30.  August  18—

 

 

 

 

N.  N.
Nahme  des  Var
        <pb n="181" />
        st-Revier.

 
   
   

Resolutios

Angabe.

 
 
 
  
 
 

und  nur  bemerkt,  den  Saamm  nich-Jt


à  2  thlr.  Pr.  Ende  Apri#l#  auszus  en.

      
 
   

Mlanzlohn
Schock  6.  cr.

benehmigt.

  
 
  
 

bemerkte  ju  N.  N.  gegen  etit:
Quitiung

·  das»

Name  des
        <pb n="182" />
        <pb n="183" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  I4.  Den  21.  November  1820.

 

Ordenaustheilungen.

Deiö  Großberzogs,  Königl.  Hobeit,  haben  gnaädigst  geruhet,  dem  Kaiserlichen  Russischen
General-Maijor  und  Rilter,  He#n  von  Geismar,  zu  Ostrogorsk,  in  Ennnerung  des  21llcn
Octobers  des  Jahres  18.3.,  das  Großkreuz  Höchs#res  Hauß=  Ordens  vom  weißen  Falken,
am  al.  October  dieses  Jahres  huldreickst  zu  verleihen.

Deegleichen  haben  Allerböchssdieselben  dem  Königl.  Preuß.  Obrist,  eleutenant,  Herm  von
Stranz,  zwenten  Commandanten  in  Breslau,  dos  Ritterkreuz  des  weiß  en  Falken-Ordens
unterm  20.  October  v.  J.  gnädigst  ertheilt.

Befsf  örderumngen.
Se.  Königl.  Hobeit,  der  Großherzog,  haben

1)  dem  Ob#eommer=  Cassirer  und  zeitherigen  Cammer-Sekretar,  Herrn  Johann  Gbristian  Ludwig
Ludecus  hier,  sowie  dem  S##atoullier  und  Steuer=  Sekretar,  Herrn  Cail  Chrisltopb  Hage,
diecn  beyden  den  Character  und  das  Praͤdicat  Großherzogl.  Raͤthe  miltelst  hoͤchller  Decrele

.  M.  verliehtn:;

2)  *-  *—  der  Tonkunst  am  biesiaen  Seminarium  für  tandschullehrer,  auch  substituirtem  Organist
  an  biesiger  Pfarr:  und  Stadtkirche  zu  St.  Pelri  und  Pauli,  *“  Gottlob  Töpfer,  den
Cboratter  ols  Professor  ertheill,  mutteist  höchsten  Deertts  v.  24.

3)  den  b'öherigen  Gehülsen  bey  der  Grohderzogl.  Gärtnerep,  zu  #  E  Ludwig  Skell,
zum  Garten-Conducteur  durch  ein  hobes  Ministerial-  Deeret  vom  14.  v.  M.  ernannt;

4)  an  die  Stelle  des  emlossenen  Hos-Fouriers  Bachmonn  den  Keller=  Sckreiber,  Herrn  Friedrich
Werry,  dicr,  zum  Hof=  Fourier  durch  ein  bohes  Ministerial-Decret  v.  23.  v.  M.  ernanne
und  die  Stelli  cines  Kellerschreiders  dem  Hof=  *zFs  Gangitsen  Herrn  Johann  Chrilloph
Böttcher,  durch  ein  böchstes  Restript  d.  eod.  d.  über

5)  den  Seribent,  Franz  Rost,  hicr,  zum  Hof=  Sr  *  Canzlisten,  den  Seribenk,

Carl  Theodor  Kudwig  aber  zum  Hos-Marschallamts-Copisten,  durch  hohe  Ministerial=Decrete
  v.  24.  v.  Monats  ernannt;
6)  den  Bey  ·  Conditer,  Herrn  Friedrich  Corl  Emil  Hublein,  hies.,  zum  Hof-Conditor  burch
ein  hohes  Minisierial:  Decret  v.  v.  d.  M.  ernonnt,

*)  den  Candidaten  der  Thrologie,  Herrn  Gotbilf  Ebrisllieb  Maul,  zu  ——  zum  Pfar—

rer  zu  Nim  ritz  mit  Rehmen,  durch  eine  höchste  Urkunde  v.  ro.  v.  M.  in  Gnaden  La
        <pb n="184" />
        180

Dienste-eEntlasfung.

Omw  G#herzogs,  Könlgl.  Hoheit,  hoben  in  Eino#nständniß  mit  des  regierenden  Herrn  Hmzogs
zu  Sachsen  Gotba-Altenburg  Durchlaucht  und  Liebd.  den  außerordenklichen  Prosessor  der  Philosopdie
auf  Höchslihra  Glesamm:  Universiect  zu  Jeno,  Hern  DOr.  Reisig,  ouf  dessen  unterthäniges  Ansuchen,
mittelst  höchsten  Rescripts  v.  17.  v.  M.  seiner  Stelle  in  Gnaden  entlassen.

Deelarat  i  o  n.

Nachdem  zwischen  den  Königl.  Preuß.  und  Herzogl.  Süchs.  einschlagenden  Bebörden  wegen  des
Tranepont  jenseitiger  Militä-Arrestaten  durch  die  Grohherzogl.  Lande  Unterhandlung  gepflogen  worden
  ist:  so  dat  mon  belderseiss  in  dleser  Hinsicht  folgende  Bestimmungen  ongenommen.  Es  sollen
Annl:

1)  diejenigen  Könsglich  Preußischen  Milit#r#=  Awmestoten,  welche  die  hiesigen  Lande  zu  pafssiren  haben,
auf  eine  oder  die  andere  der  hereils  slipulirken  dielscitigen  Militärstraßen  dirlgirt  werden,  um  sodann
  solche,  nach  Versügung  der  Grohberzogl.  Sachs.  Behörden  auf  diesem  Wege  nach  dem  zundchst
  anliegenden  Grenzorke  durch  bewassnete  Mannschaft  escortiren  und  weiter  abliesern  zu  lassen,
  wobey  zugleich,  um  im  Allgemeinen  die  Bewachungs-Erleuchtung#=  und  Heibungskosten  in
den  Nachtquartieren  zu  vermeiden,  ousdrücklich  festgesetzt  wird,  don  die  Nachtquarticre  für  dergleichen
  Militäriträflinge  nur  in  den  Haupt,  Ctapen-Orten  abzuhalten  sind  und  der  jedesmalige
Morsch  eines  Arrestaten  -  Trensports  von  einem  Houpt=  Elap#en=  Ort  zum  andern  sonzusetzen  I#1,
so  daß  das  Verblelben  über  Nacht  in  Dorlschaften,  der  Regel  nach  nicht  Kottsindet

2)  Wird  cs  insbesondere  den  Behörden  und  Transporkfübrern  zur  angelegentlichllen  Pflicht  gemacht,
dahin  die  genaueste  Aufsicht  zu  (übren,  daß  nicht  troy  der  Escorte,  ein  Milildr=  Arrestat  vennoch
olelleicht  Gelegenhett  finde,  von  dem  Transporte  oder  aut  dem  nachtlichen  Gewahrsom  zu  enkommen.
  «

3)«Di·ncchMaasgabederssbldnAneslafenbmzugebmdeEseoktesMenaschqstkrdülteimllekgüs

Inngvon4.gGk-saufdieMeilest-kjibea

j)DiedictbtyverursachtweshendenscungskostemwetdenigLMuts-StilsIagtmlstmitswep
gutenGroschenSächs-Bähkunquunqskofltaunvmurmelt-HG-sittdeimstvesthans
genwärters,  sowie  mit  einem  g  Gr.  für  das  nöthig  gewordene  bagerstroh  für  jeden  Arestaten
durch  die  Königl.  Preuß.  Regierung  zu  Erlurt  auf  vierteljchrige  Liquibationen  an  die  Großberzogliche
  Landes,  Direction  zu  Weimar  vergüttt.

5)  Sollte  c#%#Arstalen  unvermsgend  seyn  zu  Fuge  zu  geben,  so  wird  ihm,  auf  den  Grund
eines  drztlichen  Zeugnisses,  eine  Fuhre  gegeben  und  der  Belrag  des  Fuhrlobns  nach  den  convenheromufigen
  Vergütungssäten  für  jede  Meile  und  für  jedes  Pserd  intl.  des  Wagens  die  Sum-6.

  gr.  in  die  Liquidation  mit  auslgenommen  und  von  der  jenselligen  Behörde  bezablt.

6)  Im  Nau  ein  solcher  Arrestal  erkranken  sollte,  und  dadurch  außer  Sland  gesetzt  würdec,  den  Trans,
port  mit  sich  fortsehen  zu  lassen,  Ist  die  betressende  Regierung  verpslichtet,  den  durch  die  Unterbringung,
  Verpflegung,  árzlliche  Bebandlung  2c.  verursachten  Auswand  auf  die  hieräber  gestellte
Berecknung  an  die  gegenseitige  Behör#e  zu  lasten.

7)  Mit  Uusnatme  der  unter  No.  6.  genonnten  Cslatkungaposlen,  wird  die  fGmmtliche  Vergütung,
consorm  den  Bestimmungen  der  dereits  besteyenden  Elapen-Convention  In  Gold  geleittet.
        <pb n="185" />
        8)  Vorbemeldete  Bestimmungen  flnd  glelchmählg  auf  alle  diejenigen  Nälle  anwendbar,  wo  Eroßhenogl.
  Sachs.  Weimar.  MiukArrestaten  durch  Königl.  Preuß.  Staaken,  insbesondere  durch
Erfurt  zu  kranspor#urn  ind  und  sollen  die  enb  4.  bis  6.  bezeichneten  Atungs,  und  sonsligen  Koslen
  even  so  nach  deelauige  iauitetion  von  der  Großderzogl.  Landes-Direttion  bezahlt  werden.

Die  vorstebendermaaßen  on  4.  .  7.  und  3.  getroffenen  Verabredungen  werden
Hl#oll  des  Abschlulses  einer  —#  #emishn  Conv#mion  durch  gegensetige  Ministerial,  Erklérunhen
  festgestellt  und  ersolgt  die  weitere  Bekanmmachung  demnächst  durch  die  Amtsblätter  der  hierbey
n  Provinzial-Regierungen.
o  geschehen  und  unkerzeichnet  Weimor  den  a9.  Sept.  1
(C.  S.)  Grohberzogl.  r-  Sten  Winln
Garl  Wilhelm  Freppe#r  v

vdi.  *

Beltfannetmachungen.

I.  Damit  nach  Errichkung  besonderer  Criminalgerichte  von  den  bep  den  Localbehoͤrden  noch  vorkommenden
  Untersuchungen  sowohl  der  Kandes-Regierung,  zum  Jweck  der  Oberaufssscht,  als  auch  den  Griminalgerichten
  zur  Unterstähung  ihrer  Wirksomkeit  in  den  zu  ihrem  Bezirk  gehörigen  Untersuchungen,  die  nötbige
Kenniniß  und  Uebersicht  verschafft  werde,  ergeht  mit  Genehmigung  Sr.  Königl.  Hoheit,  des  Großherzogs,
an  saämmtliche  Localgerichte  des  hiesigen  Regierungsbezirks  hlerdurch  die  Anwelsung,  am  Schlusse  jeden
Jahres  und  längstens  binnen  den  ersten  vierzehn  Tagen  des  solgenden,  bey  Vermeldung  der  Absendung
von  Wartboken  auf  ihre  Koslen,  eine  Tabelle,  über  die  im  Lause  des  verflossenen  Jahres  angesangenen,
oder  fortgesetzten  Untersuchungen  nach  dem  beygefügten  Muster,  oder  einen  Aussallschein  an  die  Grotherdogliche
  Regierung  einzusenden.  Von  dem  Eintragen  in  die  Tobellen  bleiben  ausgeschlossen:  die  Uebertretungen
  rein  policeylicher,  fünomgieller,  oder  kirchenrechtlicher  elchrten  bie  Holzsrerel,  die  Verbalinjurien
und  diejenigen  Feldfrevel,  welche  nicht  in  Entwendungen  bel

Oie  eingesendeten  Tabellen  werden  nach  geschebener  rez  md  Pruͤfung  den  einschlägigen  Crimi-EEEIIIIEIIIEITTIIIIIXI

Eisenach,  den  22.  Maͤrz  1820.
Großherzogl.  S.  ha##  Megirrur  daselbst.
C.  A.  1

r*i  icch  5
der  im  Jahr  11  bevm  sn  0  N.  N.  .—  —  1elunen,

Noummer.  #.  W
Ort  und  Ge-  ens,  5.  ter  —  *  —  l.  4%  zmiassen  1  7%  -  *rhle  e  —  ——
chun  burch  Spruch
I

 

be  des.  1  ctr  s  .  tinten
f  Wir  I  It  et  wo  8  un-Defchuldig
  -  —  1n  chung-  I
ten.  r
upth  and  ·.  *  n,
Eét.  auch  ist  zu
NForeccung  und  Ber
Blle  der  !#
chung  beruht.)
        <pb n="186" />
        182
an.  n  Gemaͤtheit.  i  gingegangenen  böchsten  Besehls  Gr.  i.  Hoheit,  des  Großherzogs,  vom

.,  ist  hinsichtli  in  rey  Classen  des  hiesigen  G  nasiums,  Prima,  Stcunba  und
—  entrichtenden  elgand  wWn7  (iniger  Nebenbezüge  agense  #ande  Einrichung  getroffen
worden:

-
Von  Michaelis  d.  J.  an,  fallen  die  bisber  Aescktepglech  den  Classenlehrern,  dere  den  Primanern,

Srs  und  Terlianern  entrichteten  Gertbrungn  zum  Neu  jabr,  zu  den  Gebu  Slagen,  ingleichen
die  Gebühren  für  die  Einschreibung  ins  Elassenbuch  0  sin  8  ustellende  i  gämlich  dinweg.
Irde  defallsige  Gorderung  der,  Eeten  ist  verboten.  raminationsbonorar  an  den  Dieckor

“  des  GSymnasiͤms  bei  der  Prüfung  und  She  B  hen  —unsr  besteht  in  ““  bisherigen  Maaße

r-7“
—  wird  bas  Schulgeld  ebenfalls  von  Wicherlis  .  J.  an,  in  den  brey  Goymnasialclassen,
„Secunda  und  =  *  einem,  dem  Berrage  des  in  K.  1.  bezeichurten  Weg'alls,  ingleichen
renr  #ermecheten  Za  der  Lehrer,  dem  erweiterten  Umfange  der  Lehr  brgegenstände  und  ben  gesteigerte
znde  deß  Unterrichts  gtmaͤf  soböhten  Maosllabe,  und  zwar,  soviel  die  Landeskinder  betriffr,
n  Prima  vierteljährig  &amp;amp;  thl.,  in  Secunda  vierteljéhrig  3  thl.,  in  Tertio  Ebn  a  thl.
#-  Auslaͤnder  an  len  Minin
thl.  in  Secunda,  3  thl.  in  Tertia.
Die  Jahlung  geschlehet  t  *  Lonenliomngeld-5.

  3.

Es  wlrb  eine  Schulgeldercasse  errichtet,  und  deren  Fneies  einem  Angestelten  bei  Gpoßtergogl.
Ober-  Lonfiherial.  n%  ley  übertrag  e  Ia  setd  b  not-nannten  sit
classen  “  Schulgeld  in  der  rbe  mien  Moaße,  Tagen  ot.  Emeritt  ves  Quartals  bis
späteslens  8.  6r  8  Ablauf  dlen  unfehlbar  zu  onselehe  Der  erlle  Zahlungstermin  ist  Weihnachten
  dieses  Jah

¾l  ein  2*2T  Saumniß,  und  zwar  nach  Vaerleus,  der  ersten  Woche  nach  eingetretenem  Quoartal,
  wird  der  Einnehmer  seiner  Instruction  gemäb  mit  6  pf.  Strase  täglich  von  jedem  Thaler,  und
sonn  mit  Strenge  verfahren.

*½
Die  Söbne  .  hielgen  Gelsllichen  und  Schullehrer  bleiben  auch  lernerbin  vom  Schulgelb  frev.
Außerdem  sind  in  Prima,  Secunda  und  Tertia,  6.  Freystellen  errichtel,  welche  v  ven  WVeerleljabr  zu
Vierteljahr  nach  dem  Ermessen  des  Classenlehrers  und  resp.  in  W  dem  Duector,
unter  Genehmwigung  der  Ephorie,  an  arme  und  dabey  hinsichtlich  des  Fleißes  und  l  Sitten  ausgezeichnet“
  ribrs  chüler.  er  vergeben  w  erden.
iese  Freyslellen,  ndmlich  g.  in  Prima,  8.  in  Secunda  und  38.  in  Tertia,  koͤnnen  auch  in  balbe
verwondelt,  und  somit  diese  Wohlthat  einer  größern  Anzahl  von  P9  ndlnae  in  jeder  Glasse  zugänglich
  Awache  t  werden.  Dergleichen  Feo-  lchüler  Werbtren  *-  die  10  *  ita  t  durch  ———
Unter  der  genannten  Anzahl  von  24.  Fre  ind  7.  z  3.  in  aino,  a.  in  Secund
und  2.  in  r  Tmise,  zundchst  für  Ese  m—i—ê  iin  oes  bestimmt.

4.

Die  Ephorie,  die  Lehrer  und  Schüler,  ine  der  bestellte  Cinnehmer,  sind  von  dieser  neuen
Einrichtung  bereits  in  Kenntnig  geseht,  und  hiernach  ongewicsen;  sit  ist  iedoch  auch  zu  guemeioee
und  öfsentlicher  Kunde  zu  bringen  gewesen,  und  haben  Sich  Sr.  Königl.  Hoben,  der  Großherzog,  die
Verwendung  des  sich  ergebenden  Mehrbetrags  über  die  von  den  Classenlehrern  bisher  bezogenen  „  Schul,
geld=  und  Nebeneinnahmen,  aelt  bnen  vollständiger  Ersal  zu  leisten  ist,  zur  Zeit  17  00  vorbehalten.

Weimar  den  236.  Seplbr.
Großherzogl,  Säch“.  Ober=  Conslslorium.
H.  Pecer.
        <pb n="187" />
        Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

egierungs-Blakk.

Nummer  15.  Den  20.  Deeember  1  820.

 

 

Diplomatische  Angelegenheit.

Am  t#3ten  dieses  Monots  geruheten  Se.  Königl.  Hoheit,  der  Großherzog,  dem  Kaiserl.  Königl.
Oelterreichischen  ausserordentlichen  Gesandten  und  bevollmächiigten  Minister,  dem  wirklichen  Kämmerer,
Hermn  Grasen  Ludwig  Bombelle,  welcher  von  dem  bisherigen  Gesand'schoftsposten  am  hiesgen  Grosberzogl.
  Hofe  zu  einem  anderweitigen  abgerusen  worden  war,  die  gewöhuliche  Abschieds  Andien  zu
ertheilen.

Ehren-Auszeichn  ung.
Des  Großherzogs,  Königl.  Hoh#it,  haben  dem  Herrn  Amts-Aciuar  Centa,  zu  Almenau,  die
lilberne  Verdienst-Mevaille,  mit  der  Erlaubniß  zum  Tragen  derlelben-  am  rothen  Bonde  des
weißen  Falken:  Ordens,  am  12.  d.  M.  zu  verleihen  gnäbigst  geruhet.

Bes  ör  de  rumn  gen.
Des  Grosberzogs,  Königl.  Hoheit,  haben:

17)  in  Einverständniß  mit  des  Herrn  Herzogs  zu  Sachsen  Golba-Altenburg,  Durchlaucht  und  Liebden,
  ouf  Höchslihrer  Gesammt,  Universitct,  zu  Jena,  den  Cammermusicus  Westphal  zum  akademischen
  Musikdirector,  durch  ein  höchstes  Reseript  v.  17.  v.  M.  in  Gnaden  ernannt.
Ferner  haben  Höchstiieselben

#)  den  Oberamts=  und  Hosgwichts-UAssessor  in  der  Königl.  Süchsischen  Oberlaußh,  Herm  Carl
Otto  Gustav  von  Schindel,  Erb:  gehn=  und  Gerichtsherrn  auf  Lehne  und  Jauemick,  zum
Cammerherrn,  durch  ein  höchsles  Decret  v.  28.  Novhr.  ernannt;

3)  den  Pfarer,  Herrn  Moritz  Hugo  zu  Wenigenlupnih,  zum  Pfarrer  zu  Lauchroeden  —  den
Pfarrer  zu  Teutleben,  Herrn  Friedrich  Münzel,  zum  Pfarrer  zu  Tonndorf  mit  Tiesengruben
  —  den  Pfarrer  zu  Hoin,  Hrn.  Johann  Friedrich  Bendleb,  zum  Plarer  zu  Gaberndorf
  mit  Daasdor'  und  Tröbsdorf  —  den  Candidaten  resormirter  Confession,  Hrn.
Friedrich  Wilhelm  Psasf,  zum  Pfarrer  zu  Oechsen  —  den  Pforrsubslituten  zu  Grosmölsen,
Hin.  Michael  Undreas  Heinrich  Müller,  zum  Plawer  daselbst,  mit  Wallichen  und  Töttleden
  —  den  Rettor  zu  Butistädt,  Hrn.  Friedrich  Christion  Erdmann  Bartholomäus,  zum
Pfarrlubstliuten  bey  der  Psarrey  Grosbrembach  und  den  Pfarrer  Herrn  Christion  Lebrechl
  Hennsgen  zu  Ahangelstedt,  zum  Plarrer  zu  Daasdorf  bey  Buttelstädt,  durch
böchsie  Urkunden  vom  al.,  28.)  Nohr,  und  5.,  8.,  15.)  19.  und  33.  Derbr.  bestäligt:
        <pb n="188" />
        184

4)  dem  Gelehrien,  Herrn  Wilhelm  Naumann,  zu  Oreben,  den  Character  als  Rath,  mittelst
höchsten  Decreis  vom  5.  Decbr.  verllehen;

5)  die  Revisions--Accessisten,  August  Habst  und  Bernhard  Ackermann  zu  Landes-Dlre#

ionS.  Calculatoren  durch  hohe  Ministerial-Decrete  v.  7.  Decbr.  ernannt.

Demnächst  haben  Höchstbieselben

sfür  die  nachbenannten,  bereits  am  33.  May,  5.  Junv  und  Ipterhin  durch  höchsie  Ordres  derm
dem  Linien=  Milier  ols  Sccond-Lientonante  eingestellten  Personen,  als  für  den  zeitberigen
Tomd'épée-  Fähndrich,  Hrn.  Johannes  Eberhardt  —den  vormaligen  Portd’opo  Fähnduich  in
Kalsert  Oesterreichischen  Diensten,  Hrn.  Friedrich  Ludwig  Corl  Betz  —  den  Studenten  der
Kemmoeralwissenschaften,  Hrn.  Friedrich  Julius  von  Germar  —den  Forst=  Practicanten,  Hm  Gorr
Frepherrn  von  Stein  —  den  vormaligen  Oberjäger  in  Churbessischen  Diensten,  Hmn.  Friedrich
Adolph  von  Wurmb  und  den  zeitherigen  Estandart-Junker  in  Königl.  Sichl.  Diensten,  Hm.
Ernst  von  Stein,  nunmehro  die  höchslen  Patente  als  Second-Lioutenante  unterm  13.,  14.,
15.,  16.,  17.  und  18.  Decdr.  aussertigen  zu  lassen,  und  endlich

7)  dem  Regierungs-Aceeslisllen,  Carl  Erast  Friedrich  Koch  hielelbst,  das  Prädicat  eines  Reglerungs-Registrators
  mittelst  bohen  Ministeriol-Decrets  vom  19.  December  d.  J.  zu  erthellen
#udigst  geruhet.

Bekanntmach  un  gen.

1.  Es  wird  hiermit  zur  össentlichen  Kenniniß  gebracht,  daß  der  Ebirurgus,  Karl  Friedrich  Hepner,
zu  Stadt  Börgel,  als  Amtschirurgus  des  Großherz.  Amts  Bürgel  ongeslellt  und  verpflichtet  worden  ist.

Weimar  den  3.  Det.  1820.
Eroßhergogl.  S.  Landes:  Direchion  I.  Section.
v.  Mot.

.  Da  ber  bisberige  Gerichtshalter  zu  Aschenhausen,  Amtsadvocat  Höpfner,  die  dasige  Grrichtsverwaltung
  ausgegeben  hat,  der  von  der  Gerichtsprincipalschaft  zum  neuen  Gerlchtsbalter  in  Vorschlag.
gebrachtr  Amtsadvocar  Breuning  zu  Kaltennor  heim  aber  unterm  3.  dieses  Monats  vor  einer  Regiemungs-Commtssion
  darzu  verpflichme  worden;  so  wird  solches  hiermit  bekannt  gemacht.

Eiscnach,  den  18.  Oclober  1820.
Großhergogl.  Sichs.  Londes  =  Regierung  das.
C  I.  Tdon.

m.  Es  sind  neuerdings  Fälle  vorgekommen,  wo  bev  gemelnschaftllchem  Verkauf  boher  und  niederer
  lehnpflichtiger  Grundslücke  erstere  zum  Behuf  der  Verlehnrechtung  nicht  nach  ihrem  wahren  Werthe,
  vielmehr  zu  gering  torirt  worden  sind.

Uuf  Antrag  Großberzogl.  Cammer  werben  bober  sämmtliche  Unkerbehörden  des  hiessgen  Regierungsbezitto
  bierdurch  angewiesen,  den  ihnen  untergebenen  Ortstaratoren  einzuschärsen,  in  künftig  vorkommenden
  Fällen,  wo  hohr  und  niedere  lebnpflichtige  Grundslucke  zusammen  verkaust  werden,  erstere
wegen  der  Verlehmechtung,  ihrem  wahren  Werihe  gemäs,  und  mi  Werücksichligung  der  im  Ganzen
        <pb n="189" />
        185

bedungenen  Kaufsumme  abzuschaͤten  und  somit  ihrer  Pslicht  streng,  unb  hoenauer  als  solches  bisher  in
elnzelnen  Fälien  gescheben,  #ri  Vermeidung  ernster  Ahndung  nachzugehen.
1820.

Weimar  den  33.  Oct.
Großherzogl.  Sachs.  Landes,  Regierung.
von  Müller.

Dem  Rechtscondldaten  Gottlob  Wachter  aus  Renthendorf  —  bisber  Aceessill  ben  Groß.
—leL  Landes,  Regierung  hier  —  und  dein  Universitis=  Amtsactuar  Theodor  Ferdinond  August
Nlschke  zu  Jena,  ist  Erlaubniß  zu  Betreibung  der  advocatorischen  Praxin  bei  den  Untergerichlen  im
diesseltigen  Regierungöbereich,  unter  dem  Prédicake  als  Amtsadvocaten,  mittelst  der  Deirete  vom
26.  vorigen  Monats  ertheilt,  und  dem  eistern  Weida,  dem  letztern  aber  Jena  zum  Wohnort  be-#lmmt
  worden.  Es  wird  doher  dieses  hiermit  öffentlich  bekanne  gemacht.

eimar,  am-  r.  November  1820.
Großhergoglich  Süchsssche  Landes=  Reglerung.
von  Müller.

V.  Da  die  Entsernung  zwischen  Marksubl  und  Vacha  nach  den  neuern  Vermessungen  der  Stra.
flenbau·  Commission  2,1/2  Meile  betrigt;  so  ist  noch  eingeholter  höchsten  Genedmigung  diese  Meilenbestimmung
  auch  hinsichtlich  der  Post  angenommen  worden,  und  es  wird  doher  die  im  5.  131.  der  Posterdnung
  angegebene  Entsernung  zwischen  gedachten  beyden  Orten  von  2.  Meilen  abgeändert  und  auf
2,1/7  Meile  uestut,  welches  hiermit  öffentlich  bekonmt  gemacht  wird.

Welmar,  den  19.  November  1820.

Großberzogk.  S.  Oberpost=  Inspeckion  daf.
A.  B.  Rühlmann.

VI.  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  für  gut  ongesehen,  den  —  die  Immatriculation
  der  bandeskinder  bekressenden  §.  6.  der  Gesene  für  die  Sindierenden  zu  Jena,  d.  d.  Weimar  den
28.  October  1817.,  ausdrücklich  dahin  zu  erlcutern,  daß  Höchst-Dero  Landeskinder  auch  alsdann,
wenn  sie  von  andern  Universitäten  auf  die  Academie  Jena  kommen,  eben  so,  als  wenn  sic  unminelbar
von  Schulen  aus  diese  Academie  beziehen,  die  gesetzlichen  Dimissionsscheine,  oder  —  Falls  sie  aus  andem
  Verhälinissen  in  die  Universitchts-Verhälmisse  eintreten,  —  Eilaubnißscheine  beyzubringen  haben,
widrigenfalls  aber  nicht  inseribirt  werden  sollen.  Welches  diermit  zur  öffentlichen  Kunde  gebracht  wird.

Weimar,  den  21.  November  1820.

Grosiherzoglich  Saͤchsische  Londes-Negserung.
von  Müller.

VII.  In  mög#schster  Entsernung  alles  drisen,  was  der  Würde  des  geisllichen  Amtes  nachtbellig
werden  kännte,  wird  für  die  Fällc,  wenn  in  resp.  Consistorial,  Amts,  und  Kirchen=  Commissions=  oder
buch  in  sonsligen  Angelegenbeiten  Prediger  und  Sauulledrrr  in  Untergerichte  vomuloren  find,  andurch,
in  Folge  höchsten  Belehls  und  für  den  ganzen  Un.kang  des  Großberzogwums,  Folgendes  verordnet:

1)  Prediger  und  Schullebrer  sind  nie  ohne  Noth  und  nicht,  wenn  die  Sache  eben  so  gut  durch  Er:
sorderung  einer  schilsichen  Vernehmlossung  abzumachen  wäre,  zum  perfönlichen  Erscheinen
vorzuladen.
        <pb n="190" />
        186

2)  Sie  koͤnnen  auf  die,  den  Sonn-  und  Fesltagen  ober  Bußtagen  zunaͤchst  vorhergehenden  Tage  so
wenig  gelaben  werden,  als  an  Sonn--KFest-  und  Bußtagen  selbst,  wohl  aber  koͤnnen  ihnen  an  jenen
  Tagen,  da  noͤihig,  Labungen  behaͤndigt  werden.

3)  Predlger  sind,  wo  tine  muͤndliche  Ladung  nicht  vom  Gesettz  vorgeschrieben  ober  offenbar  zwieckmaͤ-ßig
  isi,  schrifllich  zu  laden  und

4)  bel  mündlichen  Ladungen  muß  bem  vorzulabenden  Prediger  der  Zweck  derselben  von  dem  citirenden
  Gerichtsdicner,  mit  Beobachtung  gebuͤhrender  Achtung  und  Bescheidenheit,  angezeigt,  oder
soviel  irgend  thunlich,  (versteht  sich  außer  in  Untersuchungssaͤllen,  wo  solched  bedenklich)  von  dem
Beamten  selbst  oder  einem  Acluar  schristlich  mittelst  kurzem  Handbilleis  eroͤffnet  werden.  Endlich
  ist

5)  sowohl  den  Predigern  als  den  Schullehrern,  wenn  sie  an  solchen  Tagen,  an  welchen  mehrere
Terminanten  geladen  worden,  vor  Gericht  erlchelnen  müssen,  biasichtlich  prormpter  Beferderung
besondere  Rücksicht  zu  widmen  und  denselben,  wenn  auf  Anmelden  ihre  Angelegenheit  nicht  sosort
vorgenommen  werden  kann,  jederzeit  einstweilen  ein  anständiges  Local,  und,  in  Ermangelung
eines  andern,  den  Predigern  das  Gerichtszimmer  selbst,  zum  Eintrilt  anzuweisen.

Weimar,  den  24.  November  1820.  ·
Großherzoglich  S.  Landes-  Regierung.
von  Mänl.

VIl.  Da  von  den  Kurfürsllich  Hessischen  Behörden  der  Grundsatz,  daß  in  dem  Falle,  wo  ein
Innländer  einen  Ausländer  bei  auswärtigen  Gerichten  belangen  muß,  schon  eine  Erschwerung  der
Rechtsversolgung,  somit  ein  hinreichender  Grund  zur  Anlegung  eines  Sachen:  Arrests  von  dem  innländischen
  Gerichte  gegen  einen  solchen  Zusländer  vorliege,  angenommen,  und  auch  gegen  diesseitige  Unterthanen
  in  Anwendung  gebracht  worden  ist;  so  werden  auf  höchsten  Besebl  zu  Beobachlung  des  Reeiprocums
  sämmtliche  Aemier  und  Gerlchte  hiermit  authorisiret  und  angewiesen,  in  vorkommenden  éhlichen
  Vällen,  den  von  diesseitigen  Unterthanen  gegen  Kurhessische  Unterthanen  aus  Sachen,  die  ihnen
gehören,  oder  auf  Forderungen,  welche  letztere  an  einen  dritten  diesseitigen  Untertban  zu  machen  haben,
nachgesuchten  Arrest,  inlosern  das  Gesuch  im  übrigen  rechilich  begröndet  ist,  sosort  zu  erkennen.

Eisenach,  am  20.  November  1820.
Großherzogl.  Saͤchs.  kandesregierung  daselbst.
C  A.  Thon.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
