259 V. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnaͤdigst geruhet, dem Herrn Ober-Medicinal-Rath D. Reußing, zu Eisenach, das erledigte Hhy- sikat de6 Ober-Amtöbezirkes Eisenach und des Amtsbezirkes Creuzburg zu verlei- hen, auch den Armen-Arzt und Unter-Direktor der Hebammen-Schule zu Ei- fenach, D. med. ei chir. Ludwig Gerlach, daselbst, zum Physicus extra- ordinarins für das Oberamt Eisenach zu ernennen; welches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Weimar den 23. November 1826. Großherzogliche Sächsische LandeS-Direktion. F. v. Schwewler. VI. Von’ Großherzoglicher Landes-Direktion ist dem Bataillons-Ghirurg Ernst allhier, nach der von ihm vor der Großherzoglichen Sanitaäts-Kommission deshalb bestandenen Prüfung, die Erlaubniß ertheilt worden, die bey Behand- lung der Zähne vorkommenden Verrichtungen, als das Zahnausziehen, das Rei- nigen und Abfeilen der Zähne und das Einseben künstlicher Zähne, auszunben. Es wird solches hiervurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar den 2. Dezember 1826. Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. F. v. Schwendler. VII. Der vormahlige Grohherzogliche Kriminal -Rath, Johann Christoph Wilhelm Schumann allhier, hat die zeither noch übergehabte Verwaltung des Ge- richtes zu Kötschau freiwillig niedergelegt. Nachdem hicrauf von der dasigen Gerichts-Herrschaft in der Person des Großherzoglichen Stadtgerichts-Aktuars, Carl Brüger zu Jena, ein neuer Justi= tiar präsentirt worden ist, hat Großherzogliche Landesregierung diese Wahl aus- nahmsweise genehmiget und die Verpflichtung und Einführung genannten Aktuars Brüger als Verwalter des Gerichtes zu Kötschau durch eine besonders dazu er- nannte Kommission am 27. vorigen Monathes bewirken lassen. Es wird dieses daher öffentlich bekannt gemacht. « Weimar am 5. Dezember 1826. Großherzogliche Sächsische Landeöregierung. von Müller.