Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenath. Nummer 3. Weimar. 23. Jannar 1868. Ministerial-Bekanntmachungen. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, beschlossen haben, die nach der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1850 (S. 7 des Reg.-Bl. v. 1851) angeordnete Uebertragung der Geschäfte der vormaligen Großherzoglichen Ober- Bau-Behörde auf den Großherzoglichen Ober= Bau-Direktor vom 1. Januar 1868 an wieder aufzuheben und diese Geschäfte unmittelbar aus den Großherzoglichen Ministerial-Departements, in deren Geschäftskreis sie fallen, unter Mitwirkung des Großherzoglichen Ober-Bau-Direktors besorgen zu lassen: so wird solches mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß alle Berichte und Eingaben, welche nach der seitherigen Einrichtung an den Großherzoglichen Ober-Banu-Direktor zu richten waren, vom gedachten Zeitpunkte ab an das betreffende Ministerial-Departe- ment zu richten sind. Nur die auf das Bauwesen des Jahres 1867 bezüglichen Angelegenheiten mit Einschluß der Vorarbeiten für die Bau-Disposition des Jahres 1868 sind noch in der seitherigen Weise zu behandeln. Weimar, am 27. Dezember 1867. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. von Watzdorf. Nachdem das Kataster von Isserode der Großherzoglichen Bezirks-Kataster- führung zu Vieselbach zur Fortführung übertragen worden ist, wird Solches hier- durch bekannt gemacht. Weimar, am 3. Januar 1868. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Finanzen. G. Thon. 10