316 Regierungs-Blatt Großherzogihun Sachsen--Weimar-Eisenach. Nummer 32. Weimar. 13. August 1868. Ministerial-Bekanntmachung. Die nachstehende, von dem General-Postamte des Norddeutschen Bundes anher mitgetheilte Uebersicht der durch Artikel 9 der Zusammenstellung der Grundsätze des Porto-Freiheitswesens im Norddeutschen Postgebiete vom 1. Januar 1868 einst- weilen aufrecht erhaltenen besonderen Porto-Freiheiten im Großherzogthume Sach- sen-Weimar wird im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 9. März d. J. (S. S. 149 folg. des Reg. Blatts) mit dem Bemerken hierdurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht, daß in Folge mehrer, rücksichtlich des in §. 4 der nach- stehenden Uebersicht ersichtlichen Verzeichnisses der persönlichen Porto-Freithümer im Großherzogthume Sachsen-Weimar neuerdings eingetretener Veränderungen, mit Zu- stimmung des General-Postamts des Norddeutschen Bundes, das in der Beilage unter A abgedruckte nach dem dermaligen Stande berichtigte Personal-Verzeichniß aufgestellt und bis auf Weiteres, statt des in §. 4 der erwähnten Uebersicht ent- haltenen, als maßgebend zu betrachten ist. Weimar am 23. Juli 1868. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. Für den Departements-Chef: J. von Helldorff. 51 -