Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenath. Nummer 37. Weimar. 17. Oktober 1868. Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg **VW Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in der am 16. Mai d. J. zu Weißenfels gehaltenen General-Versammlung ihrer Aktionäre beschlossen hat, ihr Unternehmen auf Grund des zwischen den betheiligten Staats-Regierungen unterm 18. März 1867 in Berlin abgeschlossenen Vertrags, welcher beigefügt ist, sowie des ebenfalls anliegenden, zwischen den gedachten Regierungen und der Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vereinbarten Vertrags d. d. Erfurt am 4. Dezember 1867, auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Gera über Weida, Neustadt a./O., Pößneck und Saalfeld nach Eichicht auszudehnen, und nachdem der demgemäß abgefaßte Nachtrag zu dem Statute der gedachten Eisen- bahn-Gesellschaft in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung allseitig die erforder- liche Genehmigung gefunden hat, so wollen Wir nicht nur zu dem Eingangs ge- dachten Gesellschafts-Beschlusse Unsere Genehmigung und zu dem angezogenen Statut- Nachtrage Unsere landesherrliche Bestätigung hiermit aussprechen, sondern auch der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb der von Gera nach Eichicht zu führenden Eisenbahn für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe 58