83 Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenath. Nummer 20. Weimar. 11. Oktober 1870. Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg k. # In Veranlassung der von den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich jüngst erfochtenen glorreichen Siege haben Wir beschlossen eine Erweiterung der Statuten Unseres Hausordens vom 18. Oktober 1815 eintreten zu lassen und verordnen demnach wie folgt: Die verschiedenen Klassen des Ordens sollen, wenn der Betreffende den- selben vor dem Feinde erworben, mit einer Dekoration von zwei kreuzweis übereinanderliegenden goldenen Schwertern vergeben werden. Im Uebrigen bleiben die Ordens-Statuten unverändert. So geschehen und gegeben im Haupt-Quartier des Bundesfeldherrn zu Lagny vor Paris den 22. September 1870. 1 Carl Alexander. Stichling. Dritter Nachtrag zu den Statuten des Großherzoglich Sächsischen Haus- ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken. 21