Regierungs Platt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 4. Weimar. 8. Februar 1876. Ministerial-Bekanntmachungen. [12|] I. Daß die Führung des Grundsteuer-Katasters vom Orte und der Flur Vieselbach der Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Vieselbach über- tragen worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar am 14. Januar 1876. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Finanzen. G. Thon. ([13) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- herzogs, ist den Fabrikanten Gebrüder Löser zu Trier ein Erfindungs-Patent auf ein Insektenpulver, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Mi- nisterium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedin- gungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von Jahre 1843 Seite 13 — 16) angegeben und begründet find, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 1876. 4