Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen= Weimar-Eisenoch. Nummer 2. Weimar. 7. Februar 1877. Jubalt: Potentverlängerung für Eduard Ran zu Brüssel S. 5 — Ausantwortung, von Vachlässle der im Nieder- ischen Kolonialdienste verstorbenen deuischen Reichsangehörigen S. 5 Erfindungs-Patene S. 6 — Prädikatisirung der Grebbersoglichen Revierförster als Oberförger S. 7 — Die Stiftung der Vlnciese für Frankenheim“ mit den Rechten der milden ’s versehen S. 8 — Personenwechsel in den Haupt. Agenturen von Vresicherungs: .Gesellschaften S. 11 und 12. — Nachwahl zum Landtag pro 1878/80 im II. Wahlbezirk S. Ministerial-Bekanntmachungen. 19] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist das dem Ingenieur Eduard Rau zu Brüssel, unter dem 31. Januar 1872 auf die Dauer von fünf Jahren ertheilte Erfindungs-Patent auf eine Einrichtung zur Beleuchtung von Manometern, Vacuummetern, Boussolen und ähnlichen Apparaten, dem desfallsigen Ansuchen entsprechend, auf weitere drei Jahre, bis zum 31. Jannar 1880 verlängert worden. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 31. Januar 1872 in Nr. 7 des Regierungs- Blatts vom Jahre 1872 (S. 42) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar am 10. Januar 1877. 6 Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: #dr. Schomburg. 10] II. Die Königlich Niederländische Regierung hat sich bereit erklärt, in Zukunft die Nachlässe der im Niederländischen Kolonialdienste verstorbenen 1877. 2