143 Regierungs-Blatt Großherzogihun Sachsen--Weimar-Eise nach. Nummer 19. Weimar. 15. Juli 1877. Jnhalt: F in den Haupt-Agenturen von Verficherungs- Gesellschaften S. 143 und 146. — Innrurnen für die Standesbeamten, das Verfahren bei Aufgeboten von Angehörigen der rechts. rheinischen Landestheile des Königreichs Bayern beir. S. 143 — Konzessionirung r Grebensversicherungs= und Ersparnißbank in Stuttgart zum Geschäftsbetrieb im Großherzogihum S. Ministerial-Bekanntmachungen. [1081 I. Daß von der Preußischen Renten-Versicherungsanstalt in Berlin an Stelle des verstorbenen Hanpt-Agenten Eduard Freund hier der Kommerzien= rath C. F. Freund in Weimar zum Haupt-Agenten für den I. II. und V. Verwaltungsbezirk des Großherzogthums ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 14. April 1874 (Reg.-Blatt S. 151) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar am 28. Juni 1877. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: dr. Schomburg. (109] II. In der Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom 12. März d. J. (Reg.-Blatt S. 32) ist zur Kenntniß der Standes- beamten des Großherzogthums gebracht worden, daß eine Eheschließung Sei- tens eines männlichen Angehbrigen der rechts-rheinischen Gebietstheile des Königreichs Bayern nur auf dem Grunde eines von der Diistrikts- Verwaltungsbehörde derjenigen Gemeinde, in welcher der betreffende Verlobte seine Heimath hat, ausgestellten Zeugnisses, daß gegen die beabsichtigte Ehe- schließung kein in dem Bayerischen Gesetze über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt vom 16. April 1868 begründetes Ehehinderniß bestehe, erfolgen 1877. 23