Regierungs Platt für das Großherzogthum Sacsen-Weimar-Eise nach. Weimar. 16. Februar 1878. Jubalt: Katasterführung von Gaberndorf S. 17. — Wahlen der Abgeordneten für die zweite ordentliche Landes- Synode S. 17. — Wechsel in der Haupt-Agentur der Stuttgarter Lebensversicherungs- und Ersparniß- bank S. 20. — Nachwahl eines Landtags-Abgeordneten für den VI. Wahlbezirk S. 20. Nummer 4. Ministerial-Bekanntmachungen. [10) 1. Daß die Führung des Katasters von Gaberndorf dem Großher- zoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Weimar am 22. Jannar 1878. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Finanzen. G. Thon. IIII II. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, auf Grund der Synodal= Ordnung für die evangelische Landeskirche die Wahl der Abgeord- neten für die zweite ordentliche Landes-Synode anzuordnen gnädigst beschlossen haben, so werden von dem unterzeichneten, mit der allgemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betrauten Kultus-Departement des Großherzoglichen Staats- Ministeriums folgende weitere Anordnungen andurch bekannt gemacht: J. Die Wahlen der von den Kirchgemeinde-Vorständen nach §. 7 der Synodal- * zu wählenden weltlichen Wahlmänner haben bis spätestens den 1. pril dieses Jahres zu erfolgen. Sie werden in vertraulichen Sitzungen, 4