Regierungs Platt für das Großherzogthum Sachsen -Weimar-Eisenach. Nummer 24. Weimar. 18. Juni 1879. Jubalt: Belanntmachungen des Reichskanzlers über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern. Ministerial--Bekanntmachung. "90) Die in Nr. 17 und 21 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom Jahre 1879 veröffentlichten Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 23. April und 20. Mai d. J., betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken und in Glashütten, sowie die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien, werden durch nach- stehenden Abdruck noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 4. Juni 1879. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: br. Schomburg. Bekauutmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken. Auf Grund des § 139 a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath nach- stehende Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugend- lichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken erlassen: 1879 50