39 4 Regierungs-Blatt Großherzogthun Sachsen-Weimar-Eisenüch. Nummer S6. Weimar. 31. März 1881. Inhalt: Provisorisches Ausführungs= Gesetz zu dem Reichsgesetz vem 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unter- drückung von Viehseuchen S. 39. — Justruktion für die bei Erhebung der nach Maßgabe des Gesetzes die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. März 1881 ausgeschriebenen Abgaben belheiligeen Behörden und Personen S. 54. (26) Provisorisches Ausführungs-Gesetz zu dem Reichsgeset vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen; vom 23. März 1 Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 2c. 2c. Zu Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Ab- wehr und Unterdrückung von Viehseuchen verordnen Wir, da der getreue Landtag nicht versammelt ist, die Regelung der betreffenden Verhältnisse aber einen Aufschub nicht erleiden kann, durch gegenwärtiges provisorisches Gesetz, welches, wenn es nicht vom nächsten getreuen Landtage angenommen werden sollte, mit dem Ende des letzteren von selbst und ohne weiteres außer Kraft träte, wie folgt: 1881 8