225 BRegierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen = Weimar = Eise nach. Nummer 24. Weimar. 7. Dezember 1882. Inhalt: Ministerial- (Velauntimachung, rAbönder#ng des § 7 der Instruktion vom 12. Dezember 1870 und des § 5 der Bestimmungen vom 29. Februar 1876 über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der literarischen und mufsikalischen, sowie der' instlersschen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen-Vereine betressend, Seite 225. — Ministerial Belanntmachung, eine Ersatzwahl im IV. Wahlbezirke für die dritte ordentliche Landes- Synode betreffend, Seite 226. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der bei der Gesammt-Universität zu Jena bestehenden Kommissionen für Prüfung der Aerzte und Zahn- ärzte, sowie für die Prüfung der Apotheler betreffend, Seite 226. — Ministerial- (#. Bekaummachung, das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum betressend, Seite 227. Ministerial-Bekannt- machung, Wechsel in der Haupt-Agentur der Sächs. Viehversicherungsbank in Dresden betressend, Seite 231. Ministerial-Bekanntmachungen. (102) 1. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 7. Oktober 1879 (Re- gierungs-Blatt Nr. 42, Seite 526) wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß der § 7 der über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der literarischen und musikalischen Sachverständigen-Vereine erlassenen In- struktion vom 12. Dezember 1870 (Bundes-Gesetzblatt für den Norddeutschen Bund Seite 621), sowie der § 5 der über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen-Vereine erlassenen Bestimmungen vom 29. Februar 1876 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 117) durch eine anderweite Vor- schrift ersetzt worden ist, welche durch Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 25. Oktober 1882 im Central-Blatt für das Deutsche Reich, Jahrgang X. Nr. 43, Seite 417 zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist. Weimar, am 2. November 1882. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Justiz. Stichling. 1882 38