Regierungs-Blatt Großherzogthun Sachsen- Weimar= Eisench Nummer 8. J Weimar. 4 1. Mai 1883. Juhalt: Ministerial. Belanntmachung, die Zulassung des Asphalt-Theerpappen-Fabrikats der Firma Karl Rühr- meyer und Sohn zu Neustadt bei Magdeburg als Bedachungsmaterial im Großherzogthum betreffend, Seite 55. — Ministerial Bekanmtmachung, die Anfhebung der Immediat-Kommission für Postangelegen- heiten betrefjend, Seite 56. — Ministerial. Bekanmmachung, Wechsel in den Haupt-Agenturen der Aachen- Leipziger Versicherungs. Aktien-Gesellschaft und der Kölnischen Glas- Versicherungs. .Aktien Gesellschaft be- treffend, Seite 56. — Ministerial-Bekanntmachung, die Errichtung einer Forstinspektion mit dem Sitze in Weimar betressend, Seite 57. — Ministerial. Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person und einer milden Stiftung an die „Lonise Ellan- Stiftung“ hier betreffend, Seite 57. — Reichs Gesetzblatt Seite 58. Ministerial-Bekanntmachungen. (39) 1. Mit Beziehung auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. März 1859, die Ministerial-Verordnung vom 7. Juli 1881 § 7 Z. 9 und die Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über die Gebände-Brandversicherungsanstalt vom 8. Juli 1881 § 28 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Asphalt-Theerpappen-Fabrikat der Firma Karl Rührmeyer und Sohn zu Neustadt bei Magdeburg, welches im Regierungsbezirk Magde- burg als Surrogat der harten Dachung anerkannt ist, auch im Großherzogthum als Bedachungsmaterial bis auf Weiteres und mit Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes für zulässig erachtet worden ist. Weimar, den 12. April 1883. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: Dr. Schomburg. 1883 9