Begierungs-Platt ½%% nnn 6 Nummer 14. Weimar. 13. August 1883. Inhalt: Viussterial- Bekanntmachung, die Konzessionirung der Deutschen Trausport= Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum betreffend, Seite Ministerial-Bekanntmachung, die Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli 1883 erciu¼h des Verbots der Einfuhr und Ausfahr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und Gartenbaues betreffend, Seite 83. — Ministerial-Bekanntmachung, die Führung des Katasters von Legefeld betressend, Seite 86. Ministerial-Bekanntmachungen. [66) I. Der Deutschen Transport-Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden. Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Adolf Nahde zu Apolda zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 19. Juli 1883. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: Dr. Schomburg. (67) 1I. Nach § 4 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und Gartenbaues vom 4. Juli d. J., ist die Ausfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, aus dem Reichs- 1883 16