273 Regierungs-Zlatt für das Großherzogthum Sachsen = Weimar = Eisenach. Nummer 22. Weimar. 24. November 1883. Inhalt: Ministerial- Fchkenntmachung, die Verlechung der Rechte der juristischen — und milden Stiiftung an die von dem Rittergutsbesiltzer Julius von Eichel-Streiber begründete Familien. Stistung der von Eichel. Streiber’ schen Freistellen, als einer besonderen Abtheilung des Hospitals St. Juslus in Eisenach be- treffend, Seite 273. — Ministerial-Bekanntmachung, die Entgegennahme von Anmträgen auf Suerssuet zur ärztlichen 7 Seitens des Curators der Universität Jena betreffend, Seite 274. — Ministerial-Be- kanntmachung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 30. September 1881 bezuglich E— Brand- versicherungen von Gebäuden bei anderen Anstalten als der Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt des Großherzogthums, Seite 274. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Prüsungs. Kom- mission 8 Apotheker für die BeriodclNovembetlsdlbtsslOktobe11884bcteerndVer)— MinisterialBekanntmachmtq,dteBcrlcthungdRchteenmnuldenSttmtuganden Jemtarticheu scetsverbandznrBekampfuugdesBagabanchtthInnsden«-endOctte2tb—RctchsGefeyblattSetteLis Ministerial-Bekanntmachungen. [88] I. In Abwesenheit Serenissimi haben Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog der von dem Rittergutsbesitzer Julius von Eichel-Streiber in Eisenach, zu ehrendem Andenken seines verstorbenen Vaters Friedrich von Eichel- Streiber begründeten Familien-Stiftung: der von Eichel-Streiber'schen Freistellen, als einer besonderen Abtheilung des Hospitals St. Justus in Eisenach, die höchste Bestätigung zu ertheilen und ihr, wie den beiden seit Jahrhunderten bestehenden Frauen-Hospitälern St. Justus und St. Spiritus zu Eisenach — welche von nun an in das von dem Rittergutsbesitzer Julius von Eichel- Streiber für sie mit errichtete und durch Kapital-Ueberweisung ausgestattete neue Hospital-Gebände verlegt werden, darin aber, unter ihren altehrwürdigen Namen, in verschiedenen Abtheilungen selbständig nebeneinander fortbestehen sollen — die Rechte juristischer Persönlichkeit und milder Stiftungen zu ver- leihen bezüglich zu erneuern geruht. 1883 44