9 Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen = Weimar = Eise nach. Nummer 2. Weimar. 12. Januar 1884. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Aufstellung von Kostenberechnungen an die Großherzogliche Landarmen-- Kommission betreffend, Seite 9. — Ministerial. Bekanntmachung, die Uebertragung der Centralkasse für das Fenerlösch- und Sicherheitswesen und mehrerer anderer Kassen auf den Großherzoglichen Ministerial- Kassirer Merker betreffend, Seite 9. — Bekanntmachung des Präsidiums des Großherzoglichen Land- gerichts zu Weimar, die erstinstanzliche Behandlung und Entscheidung der Rechtsangelegenheiten des Landesherrn und der Mitglieder der Landesherrlichen Familie betrefsend, Seite 10. — Ministerial= Bekanntmachung, Vergttungssätze für Natural--Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden im Jahre 1884 betreffend, Seite 11. — Ministerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag über Erweiterung des Unter- nehmens der Saal-Eisenbahn durch den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Schwarza nach Blanken- burg betreffend, Seite 11. — Reichs-Gesetzblatt Seite 13. Ministerial--Bekanntmachungen. [4] 1. Hierdurch wird den Armenverbänden, Heil= und Pflege-An- stalten des Großherzogthums zur Nachachtung bekannt gemacht, daß alle nach dem 1. Jannar 1884 zu erhebenden Ansprüche an den Landarmen- verband des Großherzogthums durch Einreichung doppelter Kosten- berechnungen bei der Großherzoglich Sächsischen Landarmen-Kommission geltend zu machen sind. Weimar, den 31. Dezember 1883. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: Dr. Schomburg. [I5] II. Nachdem vom 1. Januar 1884 ab dem Großherzoglichen Mini- sterial-Kassirer Merker hier die Kasse= und Rechnungsführung von a) der Centralkasse für Feuerlösch= und Sicherheitswesen, b) der Kasse über die Gewerkenschulen des Großherzogthums, 1884 2