39 # „ Regierungs-Zlatt für da Großherpogthun Sachsen -Weimar= Eisenach. Nummer 8. Weimar. 6 8. April 1885. Inhalt: Miiserial Bekanntmachung, die Errichtung einer sädischen Sparkasse zu Triplis und Verleihung der uriflischen Persönlichkeit an dieselbe betreffend, Seite Ministerial-Bekanntmachung. (33) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach erhaltenem Vor- trage im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium gnädigst beschlossen, die Errichtung einer städtischen Sparkasse zu Triptis zu genehmigen und derselben, unter widerruflicher Bestätigung des nachstehenden Statuts, die juristische Persönlichkeit zu verleihen. Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 30. März 1885. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: Dr. Schomburg. Statut der städtischen Sparkiasse in Triptis. Zweck und rechtliche GEigenschaften der Sparkasse. 81. Die Sparkasse zu Triptis bildet ein besonderes selbstständiges Rechtssubjekt und wird unter Aussicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe dieses Statuts verwaltet. 1885 9