Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen = Weimar- Eise nach. Nummer 1. Weimar. 15. v. Junnar 1886. Inhalt: Miniserial FS m —. erreffend Vergiltungssäte für Natural--Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden im Jahre 1886, Seite 1. — Min isterial. Bekanntmachung, betressend die Ausllbung der Ober- tontbote in dem Bezirke der Sogerrogblzun Steuerreceptur Ilmenau sowohl hinsichtlich der gemein. schaftlichen als der privativen indirekten Abgaben, Seite 2. — Reichs-Gesetzblatt, Seite 2. Ministerial-Bekanntmachungen. III 1. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. d. M. im Centralblatt für das deutsche Reich ist, auf Grund der Vorschriften in § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, vom 13. Februar 1875, der Betrag der für Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1886 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist mit Brod. ohne Brod. a) für die volle Tageskost 80 Pfennig 65 Pfennig b) „ „ Mittagskost 40 „ 35 „ c) „ „. Abendkost 25 „ 20 „ d) „ „ Morgenkost 15 „ 10 Es wird dies hierdurch noch besonders zur Kenntniß gebracht. Weimar, den 21. Dezember 1885. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: Dr. Schomburg. 1886