Regierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen— Weimar— —m Nummer 20. * Weimar. 6. August 1886. Inhal. Ministerial-Bekanntmachung, die Aufnahme einer drei zund rein halb procentigen ungarantirten Prioritäts- anleihe der Saal. Eisenbahn-Gesellschaft betreffend, Seite Ministerial-Bekanntmachung. (73]) Nachdem die bei der Saal-Eisenbahn betheiligten Staatsregierungen die Aufnahme einer drei und ein halb procentigen ungarantirten Prioritätsanleihe im Betrage von 4/2 Millionen Mark genehmigt haben, wird nachstehend das höchste Privilegiuim vom 12. Juli d. J. zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 19. Juli 1886. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. Für den Departements-Chef: W. Genast. Wir Carl Alerander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 2c. 2c. Nachdem die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des von ihr in der General-Versammlung vom 23. Juni 1886 zu Jena gefaßten Beschlusses 1886 37