Begierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen = Weimar ——— Nummer 2. Weimar 8. Jannar 1887. Inhalt: Muherel Belanntmachung, die ——er bei Naturalleistungen für die bewassnete Macht im Frieden während des Jahres 1887 betresfend. Seite 7. — Ministerial. Bekanntmachung, Abänderungen des Siatus der Sparkasse zu Blankenhain betreffend, Seitt 8. — Minitterial. Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit an die Schützengesellschaft zu Ilmenau betreffend, Seite 9. — Bekannt- machung des Präsidiums des Großh. Landgerichts hier, die erstinstanzliche Behandlung und Entscheidung von Rechtsangelegenheiten des Landesherrn und der Mitglieder der landesherrlichen Familie betreffend, Seite 10. Ministerial--Bekanntmachungen. I4|1 I. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. d. Mts. im Centralblatt für das Deutsche Reich ist, auf Grund der Vorschriften in § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag der für Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1887 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: mit Brot ohne Brot a) für die volle Tageskost 80 Pfennig 65 Pfennig b) , „ „ Mittagskost 40 „ 35 „ c) ,„ „ „ Abendkost 25 » 20 » (1),,,,,,Morgeukost..1o 10 ,, Es wird dies hierdurch noch besonders zur Kenntniß gebracht. Weimar, den 30. Dezember 1886. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. Für den Departements-Chef: W. Genast. 1887 2