Begierungs-Zlatt Großherzogthum Sachsen = Weimar = Eise noch. Nummer 15. Weimar. 29. Juni 1887. Inhalt: Minssterial. WBelanmtmachung= S#Ausschreiben einer Abgabe zur Verbandslasse der Viehbesitzer des Großher- gihums betreffend, Seite — Ministerial-Bekanmmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zum Ge- aosbendieb an die Sire Verlicherungs- Gesellschaft zu Mannheim betreffend, Seite 188. — Reichs-Gesetzblatt, Seite 188. Ministerial-Bekanntmachungen. . 23. März (601 I. Zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom — 20-Dezerber 1881, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu leistenden Ent- schädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche Anordnung getödtete Thiere wird auf Grund der §8§ 27, 28, 29 und 33 dieses Gesetzes eine einfache Abgabe von Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel, Maulthier, Maulesel und eine einfache Abgabe von Fünf Pfennig für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kaälber) zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt ausgeschrieben, daß diese Abgaben mit dem 1. Juli d. Is. von den betreffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind. Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe der festgestellten Viehstandsverzeichnisse auf sie entfallenden Beiträge binnen der 1887 30