Begierung-Blatt Großherzogthum Sa###e#- Weimar— L Nummer 16. 6 Weimar. * 5. Juli 1887. Inhalt: Ministerial- anmimcchun betreffend die Anafihrung periodisch zu — polizeilicher Revisionen von Maaßen, Gewichten und Waagen, Seite 19 Ministerial-Bekanntmachung. (63) Um eine wirksame Kontrole über die im Verkehr befindlichen Maaße, Gewichte und Waagen herbeizuführen und die Erhaltung eines geordneten Zustandes im Maaß= und Gewichtswesen sicher zu stellen, ist es erforderlich erschienen, die in dieser Beziehung bisher im Instruktionswege ergangenen Vor- schriften durch die nachstehenden Bestimmungen über die Ausführung periodisch zu wiederholender polizeilicher Revisionen von Maaßen, Gewichten und Waagen zu ersetzen. 1. Die Revisionen sind polizeilicher Natur. Sie werden unter Oberaussicht der Großherzoglichen Bezirksdirektoren von den Gemeindevorständen veranlaßt und durch das Polizeipersonal ausgeführt. 2. Sie haben in der Weise stattzufinden, daß jeder Gewerbtreibende alljähr— lich einmal, in den größeren Städten und den gewerbereicheren Landorten nach Befinden auch mehr als einmal jährlich revidirt wird. 1887 31