Regierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen Weimar= Eisenoc. Nummer 28. * Weimar. 1. Dezember 1387. Inhalt: Ministerial- —.— die Unsallversicherung der bei der Unterhaltung der Staatschausseen des Großherzogthums beschäftigten Personen betresfend, Seite 293. — Ministerial-Bekauntmachung zur Aus- führung des Reichsgesees betressend die Unsellversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 1 uli 1887, Seite inisterial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der in Fena beslehenden Grohherzoglch, und brol. Sächsischen Kommission zur Prüsung für das Lehramt an höheren Schulen während der bis 1. Oktober 1888 dauernden Prüfungsperiode betressend, Seite 295. — Ministerial- Bekanntmachungen, die Sheilung. der Erlanbniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum für den Hanfeatischen Lloyd zu Hamburg, und an die Sterbekasse Neusscher Versicherungsbeamten zu Berlin treffend, Seite 296 und 297. — Reichs--Gesetzblatt, Seite 297 Ministerial-Bekanntmachungen. [1011 I. Auf Grund der 8§8 46, 47 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887 — Reichs-Gesetzblatt S. 287 — verglichen mit den §§ 3— 10 des Reichsgesetzes über die Ansdehnung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 — Reichs-Gesetzblatt S. 159 — wird in Betreff der Unfallversicherung der bei der Unterhaltung der Staatschausseen des Großherzogthums beschäf- tigten Personen von der unterzeichneten Landes-Zentralbehörde hierdurch Folgendes verordnet: 1. Die Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtsbehörde im Sinne des § 46 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 werden von dem Großherzoglichen Ministerial-Departement des Innern wahrgenommen. 2. Die in den §§ 51—56 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 den Ortspolizeibehörden zugewiesenen Verrichtungen werden demjenigen Bezirksdirektor übertragen, in dessen Bezirk sich der Unfall ereignet hat. 1887 47