316 Schlusse seines Berichts Wünsche und Vorschläge in Bezug auf seine pfarr— amtliche Thätigkeit oder das kirchliche und sittliche Leben der Gemeinde aus— sprechen. Anlage B. Gesichtspunkte für die Abfassung des Superintendenturberichtes. Der nach § 25 zu erstattende Bericht des Superintendenten hat folgende Punkte zu berücksichtigen: I. Aeußere Kirchenordnung. 1. Umfang der Diöbzese. Zahl der evangelischen Bevölkerung. Verände- rungen in Bezug auf Abgrenzung von Parochien und provisorischen Verbindungen von Gemeinden seit der letzten Generalvisitation. Bestehende Vikariate und Vakanzen. 2. Zustand der kirchlichen und geistlichen Gebäude, der Friedhöfe, der Orgeln und der kirchlichen Geräthe in den Gemeinden der Diöhzese. II. Gottesdienst. 1. Liturgischer Verlauf der Haupt= und Nebengottesdienste sowie der heiligen Handlungen in den einzelnen Gemeinden unter Hervorhebung beson- derer Eigenthümlichkeiten. Besondere Gottesdienste. 2. Orgelspiel. Gemeindegesang. Kirchenchöre. III. Religiöser Unterricht. 1. Angabe der Gemeinden, in denen Katechisationen mit der Schuljugend oder Katechisationen mit der konfirmirten Jugend oder Religionsunterricht in der Fortbildungsschule stattfinden. Art und Erfolg dieser Einrichtungen. 2. Stand des Religionsunterrichts in den Schulen der Dizese. IV. Kirchendiener. 1. Urtheil über die einzelnen Geistlichen der Diözese in Bezug auf Predigt, Seelsorge, Geschäftsführung, Wandel und wissenschaftliche Ausbildung.