Regierungs-Blatt Sachs vritiihin ch Nummer 14. Weimar. J 18. Mai 1888. Inhalt: Miniserial. —Setanmmachung, N — zu dem Nechsgesece vom 5. E 1888 über den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge von- Angehprigen der Reichs-Civilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine betressend, Seite — Ministerial- „Bekanntmachung, Wechsel in der Haupt · Agentur der Allgemeinen Versicherungs. Fient Gesellschat“ „Victoria“ zu Berlin betressend, Seite 68. —. Berichtigung, Seite 68. Ministerial-Bekanntmachungen. (46) I. Nachstehend werden die zu dem Reichsgesetze vom 5. März d. Js., betreffend den Erlaß der Wittwen= und Waisengeldbeiträge von Angehörigen der Reichs-Civilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine (Reichs-Gesetzblatt Seite 65), von dem Königlich Preußischen Kriegsministerium zu Berlin erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 23. März d. Is. noch besonders zur Kenntniß der Betheiligten gebracht und dabei noch hinzugefügt, daß nach einer Mittheilung der Königlich Preußischen Regierung zu Erfurt Anträge von den im Pensionsverhältnisse stehenden Offizieren, Militär-Aerzten und Militär-Beamten auf Aufhebung des Verzichts auf die Wohlthaten des Militär-Hinterbliebenen-Gesetzes vom 17. Juni 1887 mit den vorgeschriebenen Widerrufs-Erklärungen — und zwar letztere in zweifacher Ausfertigung — an die genannte Königlich Preußische Regierung einzureichen sind, sowie daß, wenn hiermit gleichzeitig das Gesuch um Ausscheiden aus der Landesanstalt verbunden wird, die bezüglichen Aufnahmescheine der Anstalt, sowie die sämmt- lichen Quittungen über die für die Zeit vom 1. Juli 1887 bis Ende März 1888 entrichteten Wittwen= 2c. Kassenbeiträge beizufügen sind. Weimar, den 7. Mai 1888. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. v. Groß. 1888 15