Begierungs-Platt Großherzogthum ——— Weimoar= Eisenack. Nummer 14. Weimar. 6 I 15. Mai 1880. Inhalt: Ausführungsgesetz 1, dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrülckung von Viehseuchen, Seite 79. 43 Ausführungsgesetz zu dem Reichsgesete vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen; vom 17. April 1889. Wir Carl Alerxander, von Gottes Gnaden IGroßherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 2c. 2c. verordnen zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, unter Zustimmung des getreuen Landtages, was folgt: I. Verfahren und Behörden. § 1. Die Anordnung und Ueberwachung der Abwehr und Unterdrückungsmaß- regeln liegt dem Großherzoglichen Staats-Ministerium und unter dessen Leitung den Bezirksdirektoren und Ortspolizeibehörden ob, kann aber auch für den ein- zelnen Seuchenfall oder für einzelne Distrikte von dem Staats-Ministerium 1889 17