135 Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen = Weimar = Eise nach. Nummer 21. Weimar. 22. Juni 1889. Zurall: Ministerial Detenmimachung. —.— für die im Vorbereitungsdienste der Forstverwaltung stehenden Aspiranten betreffend, Seite 135. — Ministerial- Bekanntmachung, Wechsel in ver Hauptagentur des Feuer-Assecuranz. Vereins zu Altona berressen Seite 136. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 136 Ministerial-Bekanntmachungen. "60) 1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen geruht, daß den im Vorbereitungsdienste stehenden Aspiranten zum Großherzoglichen Forstverwaltungsdienste folgende Dienstbezeichnungen beigelegt werden: a) denen, welche die erste Prüfung (beim Abgange von der Forstschule) bestanden haben, die Dienstbezeichnung „Forstcandidat“, b) denen, welche die zweite Prüfung (die Staatsprüfung) mit dem Censur- grade nicht unter III bestanden haben, die Dienstbezeichnung „Forstassistent“". Die nach dem Regulative vom 5. November 1862 im wirklichen Staats- dienste angestellten Forstassistenten werden als Forstassistenten erster Klasse unterschieden. Weimar, den 19. Juni 1889. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Finanzen. Vollert. 1889 25