Regierungs-Blatt Großherzogthum Sa#sen- Weimar-Eisenach. Nummer 38. Weimar. 21. Dezember 1889. Inhalt: —S die Verleihung von Verdienst-Medaillen betressend, Seite 263. — Ministerial. i(Bekanntmachung, Mechsel in der Hauptagentur der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-Gesellschaft betreffend, Seite 2 l1 17 Verordnung, die Verleihung von Verdienst-Medaillen betreffend, vom 7. Dezember 1889. Wir Carl Alexrander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 2c. 2c. verordnen in Betreff der Verleihung der Verdienst-Medaille, wie folgt: 1. Die Verdienst-Medaille besteht aus einer runden Schaumünze, deren Vorderseite Unser Bildniß zeigt, während die Rückseite die Inschrift: „Dem Verdienste“ enthält, umrahmt von einem aus Eichenlaub geflochtenen Kranze. 2. Die Verdienst-Medaille wird in Gold, Silber oder Bronze verliehen und am landesfarbigen Bande getragen. 3. Für hervorragende Verdienste auf dem Gebiete der Wissenschaften oder der Künste behalten Wir Uns vor, die goldene Medaille zum Tragen am Bande Unseres Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu ver— leihen und zwar in zwei Klassen, nämlich: 1889 50