egierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 6. Weimar. 25. März 1890. Inhalt: Ningerial. Bekanntmachung, die —. Aufnahme der Pferde- und Nindviehbestände, Zur Ausflihrung sgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, Seite — Ministerial- “ die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung an die e et bves Krieger- und Landwehrvereins zu Tiefenort betressend, Seite 56. — Ministerial-Bekanntmachung, die Ernennung des Oberamtsrichters Justizrath Säemn zu Neustadt alOrla zum Expropriationskommissar für den im Groß- herzogthum gelegenen Theil der von der Königlich Preußischen Regierung zu erbauenden Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein betreffend, Seite 56. — Miuisteril: Bekauntmachung, Unfallverhütungs= Vor- schriften der Tiefbau- Berufsgenossenschaft betreffend, Seile 5 Ministerial-Bekanntmachungen. /211 I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen im § 33 des Ausführungs- gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird hierdurch von dem unter- zeichneten Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände Dienstag der 1. April d. J. bestimmt. Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter Erforderliche wahrzunehmen. Weimar, den 1. März 1890. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Aeußern und Innern. v. Groß. 1890 10