Regierungs-Zlatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 8. Weimar. 5. April 1890. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, Veränderung der —— des Großherzoglich Sächsischen General- inspektors zu Erfurt betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekanmmachung, eine Aenderung in der Zu- sammensetzung der beim Großherzoglichen Laudgericht hier bestehenden Kommission zur Prüfung der Anwärter für den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilfen und Gerichtsvollzieher betreffend, Seite 73. — Miuiserial. angl= Ausschreiben eines ordentlichen Versicherungsbeitrags zur Landes-B betreffend, Seite 74 I Ministerial-Bekanntmachungen. (30) I. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. d. Mts., Regierungs-Blatt Seite 39, wonach der Generalinspektor des thüringischen Zoll= und Handelsvereins zu Erfurt vom 1. April 1890 an die amtliche Be- zeichuung „General-Direktor des thüringischen Zoll= und Stener-Vereins“ führen wird, bringen wir mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zu öffentlicher Kenntniß, daß der Großherzoglich Sächsische Generalinspektor zu Erfurt (Gesetz vom 2. Oktober 1849, Regierungs-Blatt Seite 183) künftig die Dienstbezeichnung „Großherzoglich Sächsischer General-= Zoll-Direktor" führt. Weimar, den 26. März 1890. Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium, Departement der Finanzen. Vollert. (311 II. An Stelle des zum vortragenden Rath im Ministerial-Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus ernannten Staatsanwalts Vollert ist der Erste Staatsanwalt Siefert hier zum Mitglied der beim Großherzoglichen 1890 12