Regierungs-Blatt Großberpogthun Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 14. Weimar. 5. Juni 1890. Inhalt: Ministeriat- Bekanntmachung, Veränderungen in der Zusammensetzung des musikalischen und literarischen Sachverständigen-Vereins betreffend, Seite 111.— Ministerial.Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzoathum für Unfall- und ransportversicherung. an die Versicherungs- Gesellschaft „Allianz" zu Berlin betreffend, Seite 112. — Ministerial-Bekauntmachung, Abänderung der Pestordnung vom 8. März 1879 betressend, Seite 112. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 113. Ministerial--Bekanntmachungen. (/47] I. Unter Verweisung auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Juni 1871 (Seite 117 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß höchsten Orts 1. an Stelle des ausgeschiedenen Konzertmeisters August Kömpel hier der Professor Tietz in Gotha als Mitglied des musikalischen Sach- verständigen-Vereins und 2. an Stelle des ausgeschiedenen Professors Dr. G. Meyer, früher in Jena, jetzt in Heidelberg, der Professor Dr. Friedrich Brockhaus in Jena als Mitglied des literarischen Sachverständigen-Vereins ernaunt worden sind. Weimar, den 19. Mai 1890. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement der Justiz. v. Groß. 1890 19