Regierungs-Zlatt Großberwogthun Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 15. Weimar. 21. Juni 1890. Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betressend Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zum Ausschusse der Thüringischen Versicherungsanstalt, Seite 115. — Ministerial belanmtmachung, die Auf- bewahrung und Abgabe von Arzeneimitteln, Droguen und Giften, einschließlich der gistigen Farben betreffend, Seite 116. — Ministerial- Bekanmmachung, Veränderung in der Zusammensetzung der Prüfungs-- Kommission für Aerzte in Jeua betreifend, Seite 117. — Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen der Allgemeinen Versicherungs. Gesellschaft „Victoria“ d Berbin und der Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschädenvergiltung zu Leipzig betreffend, Seite 117 .1 17 — g Inhalisverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central. Blatt für das Deutsche Reich, mi* Ministerial-Bekanntmachungen. (51) I. Auf Grund der Vorschrift in § 48 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 — Reichs-Gesetz- blatt Seite 97 —, wird mit landesherrlicher Genehmigung hierdurch bestimmt, daß für die in § 1 des gedachten Gesetzes bezeichneten Personen innerhalb des Großherzogthums, welche den in § 48 Absatz 2 des Gesetzes genannten Kassen nicht angehören, eine der Zahl dieser Personen entsprechende Be- theiligung an der Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zum Ausschusse der Thüringischen Versicherungsanstalt den Bezirksaus- schüssen je für den Umfang der einzelnen Verwaltungsbezirke einzuräumen ist. Weimar, den 16. Juni 1890. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. v. Groß. 1890 20