Regierungs-Blatt Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nummer 23. Wei imar. 11. Oktober 1890. Inhalt: Ministerial. Bekanmmachung, brureffend die Verlegung des ##a#lg d. für die Wahlen zur fünften ordent- lichen Landes-Synode, Seite 149. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, els 9. Ministerial-Bekanntmachung. 187] Da zu unserer Kenntniß gekommen ist, daß am 27. Oktober zahlreiche Kirchweihfeste gefeiert werden, sonach aber die Ortsgeistlichen Gottesdienst ab- zuhalten haben, so wird die nach unserer Bekanntmachung vom 30. v. M. auf den 27. d. M. angesetzte Wahl sämmtlicher Abgeordneten zur evangelischen Landes-Synode auf Mittwoch, den 29. Oktober d. J. hierdurch verlegt. Die Herren Wahlkommissare haben das deshalb Erforder- liche wahrzunehmen. Weimar, den 7. Oktober 1890. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Kultus. Guvet. (88! Das 27. und 28. Stück des Reichs-Gesetzblatts für das Deutsche Reich enthalten unter Nr. 1916 Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahn- wesen, vom 15. September 1890; 1890 2