196 die Landessynode ernannten und gewählten Abgeordneten Unser Begehren, sich hierzu an bezeichneter Stelle rechtzeitig einzufinden. Geschehen Weimar, den 29. November 1890. 1 Carl Alexander. Guyet. Ministerial-Bekanntmachungen. [100) 1. Zur fünften ordentlichen Landessynode sind in Gemäßheit der Bestimmungen in §§ 3 flg. der Synodalordnung vom 29. März 1873 fol- gende Abgeordnete ernannt und gewählt worden: A. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog sind ernannt: Pfarrer Ernst in Weimar, Pfarrer Wuttig in Frankenheim, Kammerherr Freiherr von Rotenhan in Neuenhof, Professor Dr. Brockhaus in Jena. B. Von der theologischen Fakultät in Jena ist erwählt: Geheimer Kirchenrath Professor D. Lipsius in Jena. C. Von den Kirchgemeinden sind gewählt: im I. Wahlbezirke: Generalsuperintendent D. Hesse in Weimar, Landgerichtspräsident Appelius in Eisenach, als Abgeordnete, Archidiakonus Dr. Grimm in Weimar, Oberschulrath Dr. Leidenfrost daselbst, als Ersatzmänner; im II. Wahlbezirke: Kirchenrath Förtsch in Mellingen, Professor Dr. Köhler in Weimar, als Abgeordnete,