234 Pensionsanstalt für die Wittwen und Waisen der evangelischen Geistlichen des Großherzogthums vom 20. Dezember 1854, was folgt: Der durch Ziffer 1 und 2 des Nachtrags vom 9. Dezember 1882 ein- geführte Zuschlag von einem halben Prozent a) des Diensteinkommens zu den bestehenden Antritts= und Beförde- rungsgeldern und zu den jährlichen Beiträgen der Mitglieder von je zwei Prozent des Diensteinkommens, ingleichen b) des Vikariatsgehaltes für die provisorische Verwaltung vakanter geistlicher Stellen, ausschließlich der Vergütung für Transportaufwand, zu den jährlichen Beiträgen der Mitglieder von je einem Prozent des Vikariatsgehalts wird bis zum 1. Oktober 1894 auch ferner erhoben. Urkundlich haben Wir diesen Nachtrag Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Staatsinsiegel bedrucken lassen. Gegeben Weimar, den 24. Dezember 1890. 1½ Carl Alexander. Guyet. Ministerial-Bekanntmachungen. I121| 1. Nachstehend wird die Höchste Genehmigungs-Urkunde vom 13. Dezem- ber d. J., betreffend die fünfprozentige Prioritäts-Anleihe der Gasbereitungs- Gesellschaft zu Apolda zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 13. Dezember 1890. Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium. v. Groß.