45 gierungs-Zlatt für das Großherzogthum Sachsen- Weimar-Eisenach. Nummer 12. Weimar. 9. Juli 1891. Inhalt: Vinisetial. Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen —— für das Dentsche Reich betressend, e 45. — Ministeriol- Bekanntmachung, die Ernennung von Wablkommssaren für die Leitung der Wa ahien zum nächsten XXVI. ordentlichen PCondtan beiressend, Seite 63. — Ministerial-Bekannimachung, die landesherrliche Bestätigung der von Professor Dr. Abbe in Jena —93 Carl Zeiß- Stiftung und die Verleihung der Rechte der juristischen bleseorn an dieselbe betressend, Seite 64. — Ministerial. Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichleit und einer milden Siiftung an den Armenverein zu Weimar betreffend, Seite — Ministerial Bekanmmachung, Wechsel in der Haupt- agentur der Allgemeinen Renten-Anslalt zu i derkessend, Seite 66. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blalt für das Deutsche Reich, Seite 66. Ministerial-Bekanntmachungen. [61] 1. Die an Stelle der Telegraphenordnung vom 13. August 1880 (Re- gierungs-Blatt Seite 207) erlassene Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 15. Juni 1891 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 23. Juni 1891. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Innern. v. Groß. Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 15. Juni 1891. Aus Anlaß der von der internationalen Telegraphen-Konferenz zu Paris im Jahre 1890 gefaßten Beschlüsse hat die Telegraphenordnung, welche auf Grund des Artikels 48 der Reichs- verfassung erlassen worden ist, Aenderungen erfahren. Es tritt daher, unter Aufhebung der Telegraphenordnung vom 13. August 1880, vom 1. Juli 1891 ab die nachstehende Telegraphenordnung in Kraft. 1891 12